Alter und Pflege. Örtliche Planung. Rheinisch-Bergischer Kreis

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1 Alter und Pflege Örtliche Planung Rheinisch-Bergischer Kreis

2 - 2 - Rheinisch-Bergischer Kreis Amt für Soziales Stabsstelle Koordination / Planung Soziales Refrather Weg Bergisch Gladbach pflegeplanung@rbk-online.de

3 - 3 - Inhalt Einleitung... 5 I. Reform des Landespflegerechtes (Alten- und Pflegegesetz - APG NRW -)... 6 II. Demografische Entwicklung Bevölkerungsentwicklung Pflegebedürftigkeit Dementielle Erkrankungen Ältere Menschen mit Behinderung III. Pflegeinfrastruktur Rheinsich-Bergischer Kreis Ambulante Pflege Tages-/Nachtpflege Tagespflegeeinrichtungen- und plätze Bestand/ Planungen Tagespflegeplätze Nachtpflegeeinrichtungen Kurzzeitpflege Angebot / Bestand Kurzzeitpflegeeinrichtungen Vollstationäre Pflegeeinrichtungen Angebot / Bestand Realisierungs- und Planungsmaßnahmen Entwicklung des Angebots Palliative Pflege Pflegeergänzende Angebote Pflegeberatung WOHN-RAUM-BERATUNG RHEIN BERG Niedrigschwellige Angebote für dementiell erkrankte Menschen Haushaltsunterstützende Angebote Wohnen im Alter/ Neue Wohnformen Pflegewohnplätze für dementiell erkrankte Menschen in Wohngemeinschaften Wohngemeinschaften mit Intensiv- und Beatmungspflege IV. Handlungsempfehlungen...47 V. Pflegeinfrastruktur in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Stadt Bergisch Gladbach Stadt Burscheid Gemeinde Kürten Stadt Leichlingen Gemeinde Odenthal Stadt Overath Stadt Rösrath Stadt Wermelskirchen... 64

4 - 4 - Soweit personenbezogene Bezeichnungen im Interesse einer klaren und verständlichen Sprache in der männlichen Form stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter.

5 - 5 - Einleitung Die demografische Entwicklung zeigt, dass vor allem der Anteil älterer Bevölkerungsgruppen im Rheinisch-Bergischen Kreis stark zunehmen wird. Der kontinuierliche Anstieg älterer Menschen mit einem überwiegenden Teil von Frauen bei gleichzeitigem Rückgang des Anteils jüngerer Menschen macht die Organisation von ausreichenden und passgenauen Wohn-, Unterstützungs-, Hilfe- und Pflegeangeboten zu einer der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der nächsten Jahre. Die weit überwiegende Zahl älterer Menschen hat auch beim Pflegebedarf den Wunsch so lange wie möglich im eigenen Zuhause und im vertrauten Umfeld zu bleiben. Vor dem Hintergrund der deutlich erkennbaren demografischen Veränderungen nimmt die Befassung mit dem Thema Pflege messbar an Intensität zu. Damit verbunden ist eine wachsende Eigenverantwortlichkeit, zumal sich auch die Familienstrukturen geändert haben. Viele Ältere leben allein; Kinder und Angehörige wohnen oft nicht in unmittelbarer Nähe. Damit werden organisierte Unterstützungsformen, Engagement getragene Angebote, aber auch bedarfsgerechte professionelle Dienstleistungen zunehmend wichtiger. Die Lebenssituationen älterer Menschen sind sehr verschiedenartig und erfordern eine differenzierte Betrachtung, die die kommunale Planung vor besondere Herausforderungen stellt. Insbesondere kleinräumige Daten zu den Lebenslagen und den Bedarfen älterer und pflegebedürftiger Menschen und der sie versorgenden Angehörigen sind eine wichtige Planungsgrundlage für die Kommunen, um möglichst passgenaue und bedarfsorientierte Maßnahmen zur Förderung der Lebensqualität im Alter und bei Hilfebedarf zu entwickeln und sowohl Teilhabe als auch Versorgung für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung gewährleisten zu können. In vielen Segmenten des Pflegebereichs ist die Anfangsphase eines Umbruches erkennbar, der deutliche Auswirkungen auf die traditionellen Konzepte bzw. gewachsenen Infrastrukturen der Altenhilfe und des Pflegesektors mit sich führen wird. Es erwächst die Notwendigkeit, Handlungsebenen in kleinräumigen Bezugssystemen neu zu gewichten, um gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen Bedarfe festzustellen und Maßnahmen zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgungsstruktur für die Bürgerinnen und Bürger im Rheinisch-Bergischen Kreis zu planen. Der Rheinisch-Bergische Kreis hat diesen Ansatz auch im Strategieprozess 2020plus - im Rahmen einer integrativen und partizipativen Sozialplanung (sh. Beschluss des Kreistages vom , Vorlagen Nr. KT 9/0099) - aufgegriffen und damit aufgezeigt, dass dieses Themenfeld von besonderer Bedeutung ist. Kapitel I informiert über die Reform des Landespflegerechts. Kapitel II enthält relevante Datengrundlagen zur demografischen Entwicklung. In Kapitel III wird die Pflegeinfrastruktur an pflegerischen und pflegeergänzenden Angeboten im Rheinisch-Bergischen Kreis dargestellt. Im Anschluss befinden sich eine Bewertung des Angebotes und Handlungsempfehlungen. Kapitel IV zeigt die Handlungsempfehlungen im Überblick. In Kapitel V befinden sich für jede kreisangehörige Stadt und Gemeinde eine eigene Gebietskarte, eine Auflistung des örtlichen Angebots sowie die aktuellen Planungen.

6 - 6 - I. Reform des Landespflegerechtes (Alten- und Pflegegesetz - APG NRW -) Mit Inkrafttreten des Artikel-Gesetzes zur Entwicklung und Stärkung einer demografiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftigen Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen des Landes Nordrhein-Westfalen (GEPA NRW) wurden am das bisherige Landespflegegesetz sowie das Wohn- und Teilhabegesetz NRW abgelöst. Der Artikel 1 des Mantelgesetzes beinhaltet das Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechts und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen und deren Angehörige (Altenund Pflegegesetz NRW kurz APG NRW). Artikel 2 definiert die neuen gesetzlichen Bestimmungen des Wohn- und Teilhabegesetzes. Kernpunkte der Reform: Neue Betreuungsangebote als Alternative zum Pflegeheim werden viel leichter möglich. Verbesserung der häuslichen Versorgung vor Eintritt in die Pflegebedürftigkeit, beispielsweise durch Angebote wie Einkaufsservice und Besuchsdienste. Kommunen sollen Strukturen schaffen, die den Eintritt in die Pflegebedürftigkeit oder eine teurere stationäre Unterbringung verhindern oder wenigstens hinauszögern können. Verbesserte Qualitätssicherung bei ambulanten Diensten und teilstationären Pflege- und Betreuungsangeboten. Sie werden künftig auch durch die WTG-Behörden (Heimaufsichten) überwacht. Bisher unterlagen nur vollstationäre Einrichtungen der Heimaufsicht. Künftig haben die Menschen vor Ort nun eine Behörde als umfassend zuständigen Ansprechpartner bei Problemen mit der Pflegequalität. Finanzieller Anreiz für mehr Tages- und Nachtpflegeangebote. Wer zusätzliche Plätze schafft, kann die Kosten künftig doppelt so schnell über den Pflegesatz refinanzieren als bisher mit vier statt zwei Prozent Abschreibung pro Jahr. Solche teilstationären Angebote helfen vielen Menschen weiterhin zuhause leben zu können, indem pflegende Angehörige durch verlässliche externe Teilzeitbetreuung entlastet werden. Auflösung des Modernisierungsstaus in vollstationären Heimen. Das gilt auch für An- oder Umbauten, um die bereits 2003 festgelegte und ab Mitte 2018 verbindlich geltende Quote von 80 Prozent Einzelzimmern pro Einrichtung zu erfüllen, ohne damit die Aufnahmekapazität zu verringern. Mehr Rechtssicherheit für stationäre Pflegeeinrichtungen bei Investitionen in die Wohnqualität und gleichzeitig für Heimbewohnerinnen und bewohnern sowie an ihre Unterbringungskosten beteiligte Angehörige und Kommunen. Heimbetreiber haben Anspruch auf Erstattung aller tatsächlich entstandenen Investitionskosten über den Pflegesatz. Im Gegenzug entfällt die bisherige Möglichkeit einer pauschalen Erhebung von Investitionskosten, so dass Heimbewohnerinnen und bewohner künftig vor der Zahlung eventuell versteckter Zusatzgewinne für die Betreiber geschützt sind. Abrechnungen werden für Pflegebedürftige und Angehörige transparenter. Gemäß 7 Abs. 1 APG NRW haben die Kreise und kreisfreien Städte eine Örtliche Planung zu erstellen. Von der in 7 Abs. 5 APG NRW enthaltenen Verordnungsermächtigung zur Regelung konkreter Vorgaben an die örtliche Planung hat das Land Nordrhein- Westfalen in der am in Kraft getretenen Durchführungsverordnung zum APG

7 - 7 - NRW (APG DVO) keinen Gebrauch gemacht, sodass alleine die im Gesetz nominierten Vorgaben als Grundlage der örtlichen Planung herangezogen werden können. Die örtliche Planung der Kreise und kreisfreien Städte umfasst 1. die Bestandsaufnahme der Angebote, 2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und 3. die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind. Sie umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte der Teilhabe, einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen. Der Kreis hat die kreisangehörigen Kommunen in den Planungsprozess einzubeziehen und berücksichtigt die Planungen angrenzender Gebietskörperschaften. Zur Umsetzung der Planung teilen die Kreise und kreisfreien Städte anderen Behörden, die über Entscheidungsbefugnisse bei der Gestaltung der kommunalen Infrastruktur verfügen, die Ergebnisse des Planungsprozesses mit und stimmen sich mit diesen ab. Dies gilt insbesondere für die die Bauleitplanung verantwortenden Trägerinnen und Träger. Der Kreis hat die Ergebnisse der örtlichen Planung sowie die Umsetzung von Maß-nahmen zum Stichtag 31. Dezember jedes zweite Jahr, beginnend mit dem Jahr 2015, zusammenzustellen. Ferner ist die örtliche Planung nach 7 Abs. 4 APG NRW verständlich sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei zu veröffentlichen und darüber hinaus dem zuständigen Ministerium zur Verfügung zu stellen. Eine weitere wichtige Zielsetzung im APG NRW ist es, die kommunale Planungs- und Steuerungsverantwortung für den Bereich der Pflegeinfrastruktur nachhaltig zu stärken. Vollstationäre Pflegeinrichtungen stellen nach wie vor ein wichtiges Angebot der Versorgung dar, der Trend zeigt jedoch, dass parallel weitere (Lebens-) Alternativen und Wohnformen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit das Versorgungsangebot ergänzen. Um den Ausbau von Überkapazitäten durchneue und zusätzlichen stationären Pflegeeinrichtungen und eine damit verbundene finanzielle Förderung zu vermeiden, wurde durch den Gesetzgeber eine Steuerungsmöglichkeit, die Bedarfsplanung, eröffnet. Neben der einfachen örtlichen Planung nach 7 Abs. 6 APG NRW besteht die Möglichkeit einer rechtlich verbindlicheren Form der Pflegeplanung mit einer entsprechenden Bedarfsfeststellung zu schaffen (sh. auch Begründung zum GEPA, Drucksache 16/6873, S. 117). Das APG NRW räumt insoweit den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW in 11 Abs. 7 APG NRW wieder ein Steuerungsinstrument zur teilweisen Regulierung des Pflegemarktes ein. Dieses Instrument wurde im Jahr 2003 mit dem Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen zugunsten einer Marktöffnung aufgegeben. Seither verfügten die Kommunen faktisch über keine ausreichende Möglichkeiten, um die pflegerische Versorgung von Menschen konsequent an dem Grundsatz ambulant vor stationär auszurichten. Aufgrund der neuen Gesetzeslage kann der Kreis die Förderung nach 13, 14 APG NRW für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen, die innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches neu entstehen und zusätzliche Plätze schaffen sollen, davon abhängig machen, dass für die Einrichtungen auf der Grundlage der örtlichen verbindlichen Bedarfsplanung nach 7 Abs. 6 ein Bedarf bestätigt wird (Bedarfsbestätigung).

8 - 8 - Das neue Alten- und Pflegegesetz NRW sieht die Schaffung von Rahmenbedingungen vor, die ein Wohnen im Alter und die gesellschaftliche Teilhabe quartiersnah ermöglichen und zudem gesundheitliche und pflegerische Versorgung im Bedarfsfall im unmittelbaren Wohnumfeld gewährleisten sollen. Eine altengerechte Quartiersentwicklung findet im vertrauten Lebensumfeld statt. Die hier vorhandenen Strukturen sind bekannt und vermitteln Sicherheit. Dieses vertraute Umfeld muss sich den Bedürfnissen älter werdender Menschen angleichen und weiterentwickeln. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW hat zur Schaffung des Quartiers der Zukunft Qualitätsmerkmale bzw. Mindestanforderungen ver-öffentlicht: Menschen können sich in Quartiersentwicklung einbringen es gibt Gremien (Seniorenvertretungen), Runde Tische oder Ansprechpersonen (Quartiersmanager oder Quartierskümmerer ). Ambulante Pflege und Betreuung können abgerufen werden, wenn sie benötigt wird. Es gibt Räume der Begegnung auch zwischen den Generationen. Mobilität ist gewährleistet. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheker etc. sind in der Nähe oder kommen bei Bedarf nach Hause. Bei Bedarf stehen haushaltsnahe Dienstleistung zur Verfügung; können angefordert werden. Die Menschen können auch im Alter und mit Behinderungen kulturelle und/oder Bildungsangebote besuchen und Sport- und Freizeitanlagen nutzen. Krankheiten, Unfälle und Pflegebedarf werden präventiv verhindert (z.b. durch Aufklärung, Information durch Wohnberatung). Gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen und unter Beteiligung der wesentlichen lokalen Akteure bedarf es kleinräumig organisierter Handlungskonzepte sowie der Umsetzung geeigneter Maßnahmen, um dem anstehenden Paradigmenwechsel gerecht zu werden.

9 - 9 - Gebietskarte Rheinisch-Bergischer Kreis und angrenzende Kommunen:

10 II. Demografische Entwicklung Der demografische Wandel führt zu einem strukturellen Veränderungsprozess. Die Entwicklungen betreffen die verschiedensten Lebensbereiche. Mit dem Anstieg des Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung steigen auch der Anteil und die Zahl der Pflegebedürftigen. Die pflegerische Versorgung in einer Kommune stellt sich als komplexes Handlungsfeld dar. Bei der aktuellen Einschätzung und Prognose zum Pflegebedarf sind neben den statistischen Daten zur Bevölkerungsstruktur auch der Bestand und die Inanspruchnahme von Angeboten, die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen mit Leistungsansprüchen und ältere Menschen mit einem Hilfebedarf von Relevanz. Dazu kommen gesellschaftliche Veränderungen wie die steigende Lebenserwartung, sich wandelnde Wohn- und Lebensformen, die Zunahme von Demenzerkrankungen bis hin zur Zunahme der Altersarmut, die den Bedarf an pflegerische Versorgung in den unterschiedlichen Formen zusätzlich beeinflussen. 1. Bevölkerungsentwicklung Grundlage des Berichts bilden die statistischen Daten des Landesamtes für Information und Technik (IT.NRW.), die seit der Volkszählung (VZ) 1987 fortgeschrieben werden. Im Kreisgebiet lebten zum rd Einwohner und Einwohnerinnen. Ausweislich der statistischen Analysen von IT.NRW zeichnet sich im Zeitraum von keine Änderung der Gesamtbevölkerung ab. Die Veränderung der Altersstrukturen beeinflusst das Verhältnis der Genenationen zueinander, insbesondere jenes zwischen der abhängigen Bevölkerung (Kinder, Jugendliche, Pensionisten) und der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Abbildung 1: Bevölkerung nach Altersstruktur In der Altersstruktur werden erhebliche Änderungen prognostiziert. Mit einem Anstieg des Anteils der älteren Bürger (Altersklasse Jahre) von Einwohner auf im Jahr 2040 (Veränderung +31%) sowie der Einwohner 80 Jahre und älter von (2014) auf (2040 / Veränderung +83%) ist zu rechnen.

11 Die Anzahl pflegebedürftiger Menschen hängt entschieden von der Zahl der Personen im höheren Alter ab, da das Krankheits- und Pflegerisiko bei Ihnen besonders hoch ist. Entwicklung der Altersklassen (10er Klassen) RBK bis 74 Jahre 75 bis 84 Jahre 85 Jahre und älter Abbildung 2: LDS Bevölkerungsvorausberechnung jeweils zum (Quelle: it.nrw.de) Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und dem Übergang der geburtenstarken Jahrgänge (Babyboomer) in das Rentenalter wird die Zahl der Personen ab einem Alter von 65 Jahren in den nächsten Jahrzehnten bis etwa zum Jahr 2040 zunehmen. Die Steigerungszahlen der demografischen Entwicklung für die Seniorinnen und Senioren, insbesondere im Alter 65+ und speziell 85+, sind für die Fallzahlen zur Pflegebedürftigkeit besonders wichtig, weil nur ein geringer Anteil der Pflegebedürftigen jünger als 65 Jahre ist. Die Hochaltrigen stellen natürlicherweise die größte Altersgruppe bei den pflegebedürftigen Menschen. Geschlechterverhältnis: Gebiet Bevölkerungsstand am Einwohner weiblich % Einwohner männlich % Rheinisch-Bergischer Kreis , ,4 kreisangehörige Kommunen: Bergisch Gladbach , ,8 Burscheid , ,4 Kürten , ,2 Leichlingen , ,1 Odenthal , ,8 Overath , ,1 Rösrath , ,1 Wermelskirchen , ,5 Tabelle 1: Quelle: IT.NRW; Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Basis Zensus 2011; Abruf Die % Anteile von Frauen und Männern im Kreisgebiet sind annähernd gleich.

12 Pflegebedürftigkeit Als pflegebedürftig gelten in der amtlichen Statistik Personen, die Leistungen nach dem 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) erhalten. Zu den Pflegebedürftigen gehören nach dem SGB XI Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlich wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Der Umfang der Hilfebedarfs bzw. der gewährten Leistungen wird aktuell noch in drei Pflegestufen definiert: Pflegestufe I für erhebliche Pflegebedürftige, Pflegestufe II für Schwerpflegebedürftige und Pflegestufe III für Schwerstpflegebedürftige. Nach dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz von 2012 können ab dem Jahr 2013 auch Personen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) Pflegesachleistung und Pflegegeld erhalten, wenn sie in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind. Dies gilt zum Beispiel für Demenzkranke. In diesem Zusammenhang ist auch eine Anpassung der Definition von Pflegebedürftigkeit geplant. Mit Inkrafttreten des 2. Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) am wird die Pflegebedürftigkeit in fünf Pflegegraden festgesetzt. Die Pflegegrade umfassen die drei bisherigen Pflegestufen und pflegebedürftige Menschen mit kognitiven Einschränkungen und psychischen Störungen gleichberechtigt. Grundlage für die Einstufung in Pflegegrade soll ein neues, modular aufgebautes Begutachtungsassesment (NBA) sein, durch das der Grad der Selbständigkeit in den pflegerelevanten Bereichen des täglichen Lebens gemessen wird. Der Beginn der Pflegebedürftigkeit bedeutet für die Betroffenen den Verlust von Selbständigkeit und Autonomie, da für die Alltagsbewältigung Hilfe in Anspruch genommen werden muss, die in irgendeiner Form zu organisieren ist. Der hauptsächliche Erklärungsfaktor für Pflegebedürftigkeit liegt in altersbedingten Einschränkungen, die durch kontinuierlich verlaufende Abbauprozesse oder aber auch plötzlich eintretenden Erkrankungen oder Unfallereignisse entstehen. Die Pflegeeintrittswahrscheinlichkeit je Alter ist für Frauen und Männer gleich. Pflegebedürftige Personen im Rheinisch-Bergischen Kreis Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen seit Dezember 1999 zweijährlich zum Erhebungen durch. Ziel der Statistik ist es, Daten zum Angebot von und der Nachfrage nach pflegerischer Versorgung zu gewinnen. Es werden daher Daten über die Pflegebedürftigen sowie über die Pflegeheime und ambulanten Dienste einschließlich des Personals erhoben. Die aufbereiteten Daten liegen in der Regel bis ca. 18 Monate später den Kreisen und kreisfreien Städten vor. Insoweit bilden aktuell die Daten der letzten Erhebung vom die Grundlage zur Auswertung. Pflegebedürftige nach Pflegestatistik Pflegebedürftige Hochrechnung Ambulant (Sachleistung) Pflegegeld (Barleistung) vollstationär TAPF + KZP gesamt Abbildung 2: Hochrechnung Pflegebedürftige im Rheinisch-Bergischen Kreis Seit Einführung der Pflegestatistik hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich erhöht. In einem Vergleich der letzten 10 Jahre lebten im Jahr 2003 insgesamt Pflegebedürftige im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherung) im Rheinisch Bergischen Kreis. Im Dezember 2013 waren es bereits Pflegebedürftige (= plus 39 %).

13 Pflegebedürftige nach Versorgungsart Pflegebedürftige 2003 Pflegebedürftige % 24% 32% ambulant vollstationär Pflegegeld 50% 23% 27% ambulant vollstationär Pflegegeld Abbildung 3: Vergleich Pflegebedürftige nach Versorgungsart 2003/2013 Ende 2013 wurden im Rheinisch-Bergischen Kreis Menschen zu Hause gepflegt. Davon bezogen Personen Leistungen der Pflegeversicherung in Form von Pflegegeld, um die Pflege durch selbst organisierte, meist familiäre Pflegehilfen, sicherzustellen. Dies entspricht einem Anteil von 68 %, der sich gegenüber dem Anteil im Jahr 2003 um 4% Punkte erhöhte. Die übrigen häuslich Versorgten wurden durch ambulante Pflegedienste ausschließlich oder in Kombination mit der Geldleistung zu Hause betreut. Insgesamt verteilen sich in den Jahren die häuslichen und stationären Pflegearrangements in % Anteilen wie folgt: Erhebungsjahr % Anteil häusliche Versorgung % Anteil stationäre Versorgung % 33% % 32% % 29% % 28% % 28% % 27% Tabelle 3: Verteilung Pflegearrangements Im Rheinisch-Bergischen Kreis ist eine kontinuierliche Zunahme der häuslichen Versorgung festzustellen Pflegebedürftige im RBK - Hochrechnung Abbildung 4: Entwicklung Pflegearrangements ambulant vollstationär Pflegegeld

14 Auch wenn immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen sind, tragen gegenwärtig die Angehörigen auch in Zeiten sich verändernder Familienstrukturen noch immer die Hauptlast der Versorgung. Insgesamt werden mehr als zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt. 3. Dementielle Erkrankungen Durch die wachsende Zahl hochaltriger Menschen und steigende Lebenserwartung aufgrund des medizinischen Fortschritts wird die Prävalenz (Anteil der Erkrankten an der Gesamtpopulation) der Demenz in den nächsten Jahren stark zunehmen. So erkranken in der Gruppe der 65 bis 70- Jährigen nur etwa 1,2 % an Demenz, in der Gruppe der über 90-Jährigen sind es dagegen 34,6%. Auf den Rheinisch-Bergischen Kreis bezogen stellt sich der Anteil dementiell erkrankter Menschen wie folgt dar: Kommune Einwohnerzahl Geschätzte Anzahl Demenzerkrankter Bergisch Gladbach Burscheid Kürten Leichlingen Odenthal Overath Rösrath Wermelskirchen Rheinisch-Bergischer Kreis Tabelle 4: Dementiell erkrankte Menschen im RBK / *Stand 2012; Quelle Berechnungen des Demenz-Service-Zentrum Region Bergisches Land Die Versorgung von Menschen mit Demenz erfolgt vorwiegend in der eigenen Häuslichkeit bzw. der Familie. Dadurch wird die gesellschaftliche Rolle von pflegenden Partnern und Angehörigen immer wichtiger. Auch stellt eine demenzielle Erkrankung den wichtigsten Grund für den Übergang in die vollstationäre Pflegeversorgung dar. Schätzungsweise sind demenzielle Erkrankungen bereits in fast 60 % aller Aufnahmen in eine stationäre Pflegeeinrichtung im Rheinisch-Bergischen Kreis der Grund für eine vollstationäre Versorgung. Der prognostizierte Anstieg der demenziellen Erkrankungen wird die Versorgungslandschaft im Bereich der Pflege und Betreuung in Zukunft vor große Herausforderungen stellen. 4. Ältere Menschen mit Behinderung Immer mehr Menschen mit Behinderung werden älter. Die Lebenserwartung von Menschen mit Behinderung gleicht sich der Gesamtbevölkerung an. Dabei ist zu berücksichtigen dass im höheren Lebensalter die Wahrscheinlichkeit zunimmt, dass zusätzlich zur Behinderung altersbedingte gesundheitliche Erkrankungen und Beeinträchtigungen auftreten. Dies kann bedeuten, dass die Betroffenen zusätzlich Pflegeleistungen benötigen.

15 III. Pflegeinfrastruktur im Rheinisch-Bergischen Kreis 1. Ambulante Pflege Die ambulante Pflege stellt ein wichtiges Pflegesegment zur Versorgung von älteren und pflegebedürftigen Personen dar. Nach dem Grundsatz ambulant vor stationär ist es überwiegender Wunsch der Bevölkerung, möglichst lange in der eigenen Häuslichkeit zu verbleiben und nur im Notfall eine stationäre Pflege in Anspruch zu nehmen. Mit der ambulanten Pflege werden Pflegeleistungen zu Hause in der gewohnten Umgebung der Pflegebedürftigen erbracht, häufig als professionelle Unterstützung zusätzlich zur Pflege durch Angehörige. Angeboten werden Leistungen der Grundpflege, Behandlungspflege sowie in der Regel auch Hilfen der hauswirtschatlichen Versorgung. Außerdem vermitteln die meisten Pflegedienste auch weitere pflegeergänzende Hilfen wie Hausnotrufdienste, Mahlzeitendienste, Fahrdienste oder bieten diese Leistungen selbst an. Manche Pflegedienste haben sich auch auf besondere Personenkreise wie psychisch Kranke oder Kinder und Jugendliche sowie Gruppen von Pflegebedürftigen wie zum Beispiel Beatmungspatienten oder Aids-Kranke spezialisiert gab es im Rheinisch-Bergischen Kreis insgesamt 42 ambulante Pflegedienste und Sozialstationen, die einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis geschlossen haben. Dies entspricht dem Durchschnitt der letzten Jahre. Aktuell sind 44 Pflegedienste im Kreisgebiet aktiv. Im Nordkreis hat sich im Jahr 2016 erstmals ein Dienst für die Versorgung intensiv- und beatmungspflichtiger Menschen den Betrieb aufgenommen. Bewertung des Angebots Zunehmend wird aus den Netzwerktreffen eine Überlastung der Dienste durch Pflegefachkraftmangel, insbesondere im Stadtgebiet Bergisch Gladbach, berichtet. Um neben den gesetzlichen Entwicklungen regionale Maßnahmen zu entwickeln, bildete sich aus der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege der Arbeitskreis Zukunft der Pflege im Rheinisch- Bergischen Kreis (sh. auch thematische Informationen: Exkurs Pflegefachkraftsicherung, S. 33).

16 Die Standorte der im Rheinisch-Bergischen Kreis tätigen Ambulanten Pflegedienste sind aus der folgenden Übersicht ersichtlich:

17 Bestandsübersicht 1 Ambulante Pflegedienste Ambulante Pflegeeinrichtung Betriebssitz Telefon 1 AWO Gesundheits- und Sozialpflegerisches Zentrum Bergisch Gladbach, Am Birkenbusch Mobile Pflege Buchholz GmbH & Co KG Bergisch Gladbach, Diakonissenweg Mariya GmbH Bergisch Gladbach, Odenthaler Str HOME INSTEAD zuhause leben GmbH Bergisch Gladbach, Schloßstr Gesundheitspflegedienst Johanna Arnold Bergisch Gladbach, Hermann-Löns-Str. 37 a Bergische Residenz Refrath GmbH Bergisch Gladbach, Dolmanstr Johanniter-Unfall-Hilfe RV Rhein- Oberberg Bergisch Gladbach, Buchholzstraße Häusliche Krankenpflege Christiane Kolf u. Norbert Buchholz Bergisch Gladbach, Altenberger Dom Str Diakoniestation am Ev. Krankenhaus Bergisch Gladbach, Ferrenbergstraße Bergischer Pflegedienst Peter A. Dittrich u. Markus Lustig GbR Bergisch Gladbach, Bensberger Str APD Ambulante Pflegerische Dienste Bergisch Land GmbH Bergisch Gladbach, Kölner Str a Ambulanter Palliativcare Pflegedienst Vinzenz-Pallotti Bergisch Gladbach, Vinzenz-Pallotti-Str Ambulante Krankenpflege Tanja Strauch Bergisch Gladbach, Bensberger Str Ambulante Krankenpflege Werner 15 ASB Sozialstation Rhein.-Berg.-Kreis Bergisch Gladbach, Moitzfeld 73, Bergisch Gladbach, Hauptstr

18 Lebensbaum GmbH Ambulante Pflege Bensberg Bergisch Gladbach, Eichelstrasse od Sozialpsychiatrisches Zentrum Die Kette e.v. Bergisch Gladbach Zum Scheider Feld 31, Rheinische Alten- u. Krankenpflege Müller Bergisch Gladbach, Iddelsfeld 1 a Kosicare Bergisch Gladbach GmbH Bergisch Gladbach, Richard-Zanders-Straße Caritaspflegedienste Bergisch Gladbach Bergisch Gladbach, Romaney BG Pflege GbR Sascha Burchardt/ Christiane Golbeck Bergisch Gladbach, Zehntweg Häusliche Krankenpflege Kleines Glück Bergisch Gladbach, Langemarckweg Diakonie-Sozialstation Burscheid Burscheid, Hauptstr ASB Sozialstation Burscheid Burscheid, Montanusstr Ambulante Krankenpflege Astrid Hempel Kürten mobil - ambulanter Pflegedienst Helmut Steinbacher Kürten, Olpener Str. 1 a Kürten, Bergstr Häusliche Alten und Krankenpflege Alpha-Team HKAP GmbH Kürten, Offermannsheider Str Caritas Pflegestation der kath. Kirchengemeinde St. Johannes Baptist & St. Heinrich Leichlingen, Lingemannstr Diakoniestation Leichlingen und Witzhelden Leichlingen, Brückenstraße Mobilé Ihr persönlicher Pflegedienst Frank Stöcker Sorgende Hände Ambulanter Krankenpflegedienst Michael Altmeyer-Lange Leichlingen, Solinger Str Leichlingen, Bahnhofstr Mobile Krankenpflege Dirk Brettschneider Overath, Bahnhofsplatz od

19 Pflegeteam Kleeblatt GmbH Overath, Herchenbachstr Lebensbaum GmbH Ambulante Pflege DRK Pflegedienste Rhein- Sieg/Rhein-Berg ggmbh Sozialstation Overath Diakonie-Sozialstation Rösrath ggmbh Häusliche Kranken- u. Altenpflege Elisabeth Schall Overath, Olper Str Overath, Im Komp Rösrath, Hauptstr Rösrath, Gerottener Weg Pflege- und Gesundheitszentrum Gabriele Schüler Wermelskirchen, Remscheider Str Ambulante Krankenpflege Volmer 40 Ambulanter Pflegedienst carpe diem Wermelskirchen, Habichtweg 20 Wermelskirchen, Adolf-Flöring-Straße Diakoniestation Wermelskirchen ggmbh Wermelskirchen, Telegrafenstr Häusliche Krankenpflege Sabine Straßburger GmbH Wermelskirchen, Südstraße 45 a Häusliche Kranken- und Seniorenpflege Lutermann & Bister Wermelskirchen, Kölner Str Fides 24 h Ambulante Intensiv- und Beatmungspflege Wermelskirchen, Eich Tages- / Nachtpflege Tagespflegeeinrichtungen erbringen Pflegeleistungen, soweit die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Tagespflegegäste sind alle Personen, die Leistungen der Tagespflege in zugelassenen Tagespflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen. Aufgrund der verbesserten Refinanzierung durch die Pflegekassen haben sich das Angebot und die Nachfrage von Tagespflegeangeboten kontinuierlich positiv entwickelt. 2.1 Tagespflegeeinrichtungen und plätze Im Rheinisch-Bergischen Kreis werden 2015 insgesamt 14 Tagespflegeeinrichtungen, davon 11 in Anbindung an stationäre Einrichtungen und 3 solitäre Einrichtungen, vorgehalten.

20 Entwicklung der Tagespflegeeinrichtungen im RBK Entwicklung der Tagespflegeplätze im RBK Abbildung 5: Entwicklung Tagespflege In den letzten Jahren ist eine deutliche Ausweitung des Angebotes erfolgt. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze hat sich seit 2003 um fast 360% erhöht. 2.2 Bestand / Planungen Tagespflegeplätze Stadt / Gemeinde Angebundene Tagespflegeplätze an Einrichtungen - Bestand - Solitäre Tagespflegeplätze - Bestand - Bestand 2015 Planung 2015/2016 Berg.- Gladbach Burscheid Kürten Leichlingen Odenthal Overath Rösrath Wermelskirchen RBK Abbildung 6: Bestand / Planungen Tagespflegeplätze - Fertigstellung neuer Tagespflegeeinrichtungen: Bergisch Gladbach (Stadtteil Refrath) Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahme errichtete der Einrichtungsträger der Altenpflegeeinrichtung des St. Josefshaus eine an die stationäre Einrichtung angebundene Tagespflegeeinrichtung mit insgesamt 14 Tagespflegeplätzen. Die Einrichtung hat im Frühjahr 2015 den Betrieb aufgenommen. - Aktuelle Planungen in der Umsetzung Leichlingen Die Anlage Ev. Altenzentrum Hasensprungmühle, Hasensprung in Leichlingen bestehend aus dem Pflegeheim, der Pflegeschule, dem Tagungszentrum und der Verwaltung, soll um einen Neubau Betreutes Wohnen für ältere Menschen mit integrierter Tagespflege ergänzt werden. Geplant sind 14 Tagespflegeplätze.

21 Rösrath Im Jahr 2012 eröffnete die Wöllner-Stift ggmbh in der Bahnhofstr. 26 die Tagespflege Haus August. In der Tagespflegeeinrichtung stehen 16 Tagespflegeplätze zur Verfügung. Aktuell ist eine Erweiterung um 4 Plätze geplant. Abbildung 7: Kommunale Verteilung der Tagespflegeplätze Wermelskirchen 28% Berg.- Gladbach 37% Rösrath 8% Overath 7% Kürten 6% Burscheid 14% In den letzten Jahren erfolgte kreisweit ein kontinuierlicher Ausbau der Tagespflegeplätze. Bewertung des Angebots und Ausblick Mit Ausnahme in der Gemeinde Odenthal -hier werden die Angebote der angrenzenden Kommunen genutzt- sind Tagespflegeeinrichtungen flächendeckend im Kreisgebiet verteilt bzw. in der Realisierung (Stadt Leichlingen). Die eingetretenen Verbesserungen bei der Finanzierung der Tagespflege im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes sowie des Pflegestärkungsgesetzes I ermöglichen einer größeren Gruppe von Menschen die Inanspruchnahme der Tagespflegeleistungen. Planungsabsichten zu einer weiteren kleinräumigen und bedarfsgerechten Versorgung wurden bereits vorgestellt. Bis 2018 wird eine Zunahme um weitere 54 Tagespflegeplätze erwartet. Darüber hinaus ist positiv zu bewerten, dass das Angebot der Tagespflege zunehmend als Kombinationsprodukt zum sogenannten Service-Wohnen und Seniorenwohnanlagen angeboten wird. Durch diese Kombination profitieren die Wohnangebote voneinander. Hierbei hat die Tagespflege nicht nur die Aufgabe, die häusliche Pflegesituation aufrechtzuerhalten und die Angehörigen zu unterstützen. Sie soll auch als Bindeglied zwischen der häuslichen und stationären Pflege und ggf. als Clearingstelle bei der Suche nach angemessenen Lösungen fungieren. 2.3 Nachtpflegeeinrichtungen Einrichtungen der Nachtpflege werden im Rheinisch-Bergischen Kreis aufgrund des (bislang) geringen Bedarfs weiterhin weder als eigenständige Einrichtung noch eingebettete Nachtpflegeplätze in stationären Einrichtungen vorgehalten. Bewertung und Ausblick: Im gesamten Land NRW existieren nur wenige Nachtpflegeplätze (2009 rd.45 Nachtpflegeplätze). Insoweit bildet der Rheinisch-Bergische Kreis keine Ausnahme. Befragungen zu Folge ist die Bereitschaft von Investoren und Betreibern, dieses Angebot zu installieren, aufgrund der wirtschaftlichen Unwägbarkeiten sehr gering. Evtl. wird diese abwartende Haltung durch die Erfahrungen mit Abend- und Nachtcafés sukzessive abgebaut. In einigen Einrichtungen der stationären Pflege werden solche Cafés angeboten.

22 Die Standorte der Tagespflegeeinrichtungen sind aus der folgenden Übersicht ersichtlich:

23 Bestandsübersicht 2 Tagespflegeeinrichtungen 1 AWO Seniorenzentrum - Saaler Mühle 2 Ev. Seniorenzentrum Helmut-Hochstetter-Haus 3 Senioren-Park carpe diem Bensberg Einrichtung Ort Telefon Platzzahl Bergisch Gladbach Bergisch Gladbach Bergisch Gladbach St. Josefshaus Refrath Bergisch Gladbach Tagespflegeeinrichtung Visenio Am Schloss 6 Ev. Altenzentrum - Luchtenberg- Richartz-Heim Bergisch Gladbach Burscheid Tagespflege Bethanien Burscheid Seniorentagespflege Bechen Kürten Tagespflege Vivat Overath-Untereschbach Overath Tagespflege Wöllner-Stift ggmbh Rösrath Tagespflege ars vivendi Wermelskirchen Senioren-Park carpe diem Adolf-Flöring-Str. Wermelskirchen Senioren-Park carpe diem Auf dem Scheid 14 Tagespflegeeinrichtung der Diakoniestation Wermelskirchen Wermelskirchen Gesamt: 193

24 Kurzzeitpflege Kurzzeitpflegeplätze werden aus verschiedenen Gründen in Anspruch genommen. Zum Beispiel um bei Bedarf die Zeit im Anschluss an eine stationäre (Krankenhaus-) Behandlung bis zur Erbringung der häuslichen Pflege zu überbrücken (Krankenhaus-Anschlusspflege) oder eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Krisensituation zu ermöglichen wie bei Urlaub oder Krankheit des pflegenden Angehörigen, bei psychischer oder physischer Überforderung der Pflegeperson oder bei vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen. Aufgrund der höheren Leistungen der Pflegekassen ergibt sich für Pflegebedürftige ein finanzieller Anreiz zur Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege. Es wird unterschieden zwischen sogenannten eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen, die von den Einrichtungen flexibel für die Kurzzeit und Dauerpflege genutzt werden können, und den solitären Kurzzeitpflegeplätzen. Solitäre (reine) Kurzzeitpflegeplätze sind nur als solche nutzbar und dürfen nicht zur Dauerpflege verwendet werden. 3.1 Angebot / Bestand Kurzzeitpflegeeinrichtungen Im Rheinisch-Bergischen Kreis werden in fast allen stationären Pflegeeinrichtungen solitäre oder eingestreute Kurzzeitpflegeplätze vorgehalten. Kommune Pflegeeinrichtungen solitär eingestreut Gesamt Bergisch Gladbach Burscheid Kürten Leichlingen Odenthal Overath Rösrath Wermelskirchen Gesamt: Abbildung 8: Bestand Kurzzeitpflegeeinrichtungen und plätze

25 Kommunale Verteilung Kurzzeitpflegeplätze % 8% 11% 45% Bergisch Gladbach Burscheid Kürten Leichlingen 2% Odenthal 15% Overath Rösrath 5% 8% Wermelskirchen Abbildung 7: Kommunale Verteilung Kurzzeitpflegeplätze 2015 Im Rheinisch-Bergischen Kreis ist ein Anstieg zu verzeichnen. Auf der Angebotsseite erfolgte eine Erhöhung der vorgehaltenen Platzzahl. Während im Jahr 2003 noch 92 Kurzzeitpflegeplätze angeboten wurden, waren es Ende 2015 bereits 194 Plätze, verteilt auf alle kreisangehörigen Kommunen. Bewertung des Angebots und Handlungsempfehlung Ein kreisweit ausreichendes Angebot wird vorgehalten. Aus den Netzwerken (Krankenhäuser und kommunale Pflegeberatungsstellen) wurde bekannt, dass es zunehmend schwieriger werde in akuten Situationen einen Kurzzeitpflegeplatz, auch außerhalb der zu den typischen saisonabhängigen Nachfragespitzen (Urlaubszeiten etc.), zu bekommen. Da im Kreisgebiet überwiegend eingestreute Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung stehen, ist die Zahl der freien Plätze abhängig von der Belegung der Dauerpflege. In diesem Zusammenhang ist zunehmend das Belegen der Plätze mit der Absicht der sich anschließenden vollstationären Dauerpflege festzustellen, sodass die Plätze nicht zur Bedarfsdeckung des Angebots Kurzzeitpflege verfügbar sind. Insbesondere im Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach besteht Handlungsbedarf. Hier befinden sich die Akutkrankenhäuser. Diese Entwicklung wird beobachtet und in den Netzwerken erörtert. Darüber hinaus wird bei fortdauernder Tendenz auf den Ausbau solitärer Kurzzeitpflegeplätze hingewirkt.

26 Die Standorte der Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind aus der folgenden Übersicht ersichtlich.

27 Bestandsübersicht 3 Pflegeeinrichtungen mit Kurzzeitpflegeplätzen Pflegeeinrichtung Platzzahl Ort solitär eingestreut 1 Altenpflegeheim St. Rafael (Haus Blegge) 1 Bergisch Gladbach 2 AWO Seniorenzentrum - Saaler Mühle 10 Bergisch Gladbach 3 CBT Wohnhaus - Peter Landwehr 10 Bergisch Gladbach 4 CBT Wohnhaus Margaretenhöhe 9 Bergisch Gladbach 5 Ev. Seniorenzentrum Helmut Hochstetter Haus Bergisch Gladbach 6 Bergische Residenz 5 Bergisch Gladbach 7 Seniorenheim Quirlsberg 2 Bergisch Gladbach 8 Seniorenzentrum AGO Herkenrath 8 Bergisch Gladbach 9 St. Josefshaus Refrath 15 Bergisch Gladbach 10 Wohnpark Lerbacher Wald 6 Bergisch Gladbach 11 Senioren-Park carpe diem 8 Bergisch Gladbach 12 Ev. Altenzentrum - Luchtenberg-Richartz-Heim 18 0 Burscheid 13 CMS Pflegeheim Bergeck 2 Kürten 14 Kursana Residenz 8 Kürten 15 Pilgerheim Weltersbach 13 Leichlingen 16 CMS Pflegewohnstift - St. Pankratius 5 Odenthal 17 Alten- und Pflegeheim - Haus Eulenthal 2 Overath 18 Altenheim Marialinden 10 Overath 19 Altenpflegeheim Vivat Overath-Untereschbach 6 Overath 20 Alten- und Pflegeheim - Kleineichen 3 Rösrath 21 Wöllner-Stift ggmbh 5 Rösrath 22 Privates Altenheim Menzlingen 2 Rösrath 23 Alten- und Pflegeheim - Haus Regenbogen 5 Wermelskirchen 24 Ev. Altenzentrum "Haus Vogelsang" 2 Wermelskirchen 25 Senioren-Park carpe diem 17 Wermelskirchen Gesamt:

28 Vollstationäre Pflegeeinrichtungen Vollstationäre Dauerpflege dient der Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in einer Einrichtung, deren Versorgung und Betreuung in der eigenen Häuslichkeit nicht gewährleistet ist. Zum bestanden im Rheinisch-Bergischen Kreis insgesamt 30 Pflegeeinrichtungen mit 2728 Plätzen für vollstationäre Dauerpflegeplätze. In einem Pflegeheim mit besonderer Ausrichtung werden 9 Pflegeplätze für jüngere Schwerstpflegebedürftige vorgehalten. 4.1 Bestand Die kommunale Verteilung der Plätze bildet sich 2015 wie folgt ab: Kommune Pflegeeinrichtungen Dauer- Pflegeplätze Bergisch Gladbach Burscheid Kürten Leichlingen Odenthal 1 60 Overath Rösrath Wermelskirchen Gesamt: Tabelle 7: Kommunale Verteilung vollstationäre Pflegeeinrichtungen- und plätze Kommunale Verteilung vollstationärer Pflegeplätze 13% Bergisch Gladbach 10% 7% 2% 14% 4% 5% 45% Burscheid Kürten Leichlingen Odenthal Overath Rösrath Wermelskirchen Abbildung 8: Kommunale Verteilung vollstationärer Pflegeplätze

29 Realisierungs- und Planungsmaßnahmen - Fertigstellung von Neubau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen Stadt Bergisch Gladbach (Stadtteil Refrath) Gemeinde Kürten (Ortsteil Unterfeld) Der Betreiber des Alten- und Pflegeheim "St. Josef Haus" in Bergisch Gladbach führte eine umfassende Modernisierung der Einrichtung durch. Im letzten Bauabschnitt wurde die Modernisierungsmaßnahme des Altenpflegeheimes abgeschlossen. Die Platzzahl reduzierte sich von insgesamt 245 (Beginn der Maßnahme) auf aktuell 184 Plätze. In Kürten-Unterfeld wurde die Planung einer vollstationären Pflegeeinrichtung des Betreibers Kursana care GmbH mit 81 Pflegeplätzen realisiert. Die Einrichtung ist im Mai 2015 ans Netz gegangen. - Modernisierungsmaßnahmen in der Realisierungsphase (WTG Standard 2018) Stadt Bergisch Gladbach (Stadtteil Refrath) Stadt Burscheid (Zentrum) Stadt Leichlingen Stadt Wermelskirchen Der Betreiber des AWO Seniorenzentrum Saaler Mühle setzt eine Modernisierungsmaßnahme (sg. Dortmunder Modell) zur Erlangung des Standards 2018 nach dem Wohn- und Teilhabegesetz um. Die Platzzahl soll durch den Abbau von Doppelzimmern, derzeit 110 Pflegeplätze, auf 100 Pflegeplätze reduziert werden. Die Rheinische Gesellschaft für Innere Mission und Hilfswerk GmbH modernisiert die Pflegeeinrichtung Ev. Altenzentrum Richartz-Luchtenberg- Haus zur Erlangung des Standards Seit 2008 wird eine umfassende Modernisierungsmaßnahme im Pilgerheim Weltersbach in Leichlingen realisiert. Die Rheinische Gesellschaft für Innere Mission und Hilfswerk GmbH modernisiert die Einrichtung Ev. Altenzentrum Haus Vogelsang. Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahme wird ein Ersatz-Anbau errichtet. - Planungen im Abstimmungsverfahren nach dem APG NRW i.v.m. APG DVO Stadt Bergisch Gladbach (Zentrum) Stadt Bergisch Gladbach (Stadtteil Hand) Der Betreiber des CBT-Wohnhauses Margaretenhöhe setzt eine Modernisierungsmaßnahme zur Erlangung des Standards 2018 nach dem Wohn- und Teilhabegesetz um. Insgesamt werden 50 Pflegeplätze abgebaut, um die Einzelzimmerquote von 80 % zu erreichen. Die wegfallenden Plätze werden gepoolt und künftig in einem Ersatzneubau auf dem Grundstück von Haus Blegge in Paffrath vorgehalten. Der Betreiber des CBT-Wohnhauses Peter-Landwehr setzt eine Modernisierungsmaßnahme zur Erlangung des Standards 2018 nach dem Wohn- und Teilhabegesetz um. Insgesamt werden 7 Pflegeplätze abgebaut, um die Einzelzimmerquote von 80 % zu erreichen. Die wegfallenden Plätze werden gepoolt und künftig in dem Ersatzneubau auf dem Grundstück von Haus Blegge in Paffrath vorgehalten (sh. Lösung CBT- Wohnhaus Margaretenhöhe).

30 Stadt Bergisch Gladbach Stadt Bergisch Gladbach (Stadtteil Refrath) Stadt Overath (Stadtteil Steinenbrück) Stadt Rösrath Der Betreiber des Helmut-Hochstetter Hauses setzt eine Modernisierungsmaßnahme in Form der Errichtung eines Ersatzneubaus auf dem bisherigen Grundstück, umfassend 70 vollstationäre Pflegeplätze und 20 solitäre Kurzzeitpflegeplätzen, zur Erlangung des Standards 2018 nach dem Wohn- und Teilhabegesetz um. Insgesamt werden 40 Pflegeplätze abgebaut (bisher 110 Pflegeplätze, künftige Reduzierung auf insgesamt 70 Pflegeplätze), um die Einzelzimmerquote von 80 % zu erreichen. Der private Betreiber des Krone-Seniorenheims setzt eine Modernisierungsmaßnahme zur Erlangung des Standards 2018 nach dem Wohnund Teilhabegesetz um. Die abzubauenden 49 Plätze, um die Einzelzimmer-Quote von 80% zu erlangen, werden mit weiteren wegfallenden Plätzen aus einer Kölner Einrichtung (29 Pflegeplätze) gepoolt und künftig in einem Ersatzneubau vorgehalten. Ob sich der Standort der gepoolten Pflegeplätze in Bergisch Gladbach oder in Köln befinden wird ist derzeit nicht bekannt. Der private Träger Vivat ggmbh plant den Neubau einer vollstationären Einrichtung mit 40 Plätzen in Form eines Modellprojektes. Der private Betreiber des Krone-Seniorenheims Haus Kleineichen setzt eine Modernisierungsmaßnahme zur Erlangung des Standards 2018 nach dem Wohn- und Teilhabegesetz um. Die abgebauten 38 Plätze werden künftig in einem Ersatz-Anbau vorgehalten. Bei Betrachtung der vorgehaltenen Pflegeplätze sowie der Planungen weist die vollstationäre Pflege eine heterogene Struktur aus Einrichtungen in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft aus. Alle kreisangehörigen Kommunen verfügen über mindestens eine Einrichtung zur vollstationären Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Eine ortsnahe Versorgung ist gewährleistet.

31 Entwicklung des Angebots Zum müssen alle vollstationären Einrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz ertüchtigt sein und über eine Einzelzimmerquote von mindestens 80 % verfügen. Insoweit zeichnen sich folgende Veränderungen der Platzzahlen vollstationäre Pflege ab: Pflegeeinrichtung Platzzahl Vorauss. Platzzahl Veränderung 2018 GL Altenpflegeheim St. Rafael (Haus Blegge) GL AWO Seniorenzentrum - Saaler Mühle Weitere Plätze 2018 GL CBT Wohnhaus - Peter Landwehr GL CBT Wohnhaus Margaretenhöhe GL Ev. Seniorenzentrum Helmut Hochstetter Haus GL Kursana Residenz GL Seniorenheim Krone GL Seniorenheim Quirlsberg GL Seniorenzentrum AGO Herkenrath GL Seniorenzentrum carpe diem GL St. Josefshaus Refrath GL Wohnpark Lerbacher Wald BU Ev. Altenzentrum - Luchtenberg-Richartz-Heim KÜ CMS Pflegeheim Bergeck KÜ Seniorenzentrum Kürten-Bechen LE Pilgerheim Weltersbach LE Hasensprungmühle OD CMS Pflegewohnstift - St. Pankratius OV Alten- und Pflegeheim - Haus Eulenthal 28 28*? OV Altenheim Marialinden 92 92*? OV Altenpflegeheim Vivat Overath-Steinenbrück OV Pflegeheim Modellprojekt Vivat (Planung) RÖ Alten- und Pflegeheim - Kleineichen RÖ Alten- und Pflegeheim - Menzlingen 29 29*? 0 RÖ Wöllner-Stift ggmbh WK Alten- und Pflegeheim - Haus Regenbogen WK Ev. Altenzentrum "Haus Vogelsang" WK Senioren-Park carpe diem WK Senioren-Park carpe diem Auf dem Scheid Veränderung kreisweit *Modernisierungsmaßnahmen sind derzeit noch nicht beantragt.

32 Entwicklung Pflegeplatzdichte Entwicklung Pflegeplatzdichte RBK vollstationäre Einrichtungen Anzahl stationärer Pflegeplätze * Veränderung ggü. Vorjahr * Anzahl der Pflegeeinrichtungen * Einwohner ab 65 ** Einwohner ab 80 ** Pflegeplatzdichte RBK Pflegeplätze je 1000 Einwohner ab 65 38,7 40,8 41,7 40,6 41, ,7 42,3 43 Abbildung 9: Entwicklung Pflegeplatzdichte vollstationäre Einrichtungen Für 1000 Einwohner über 65 Jahre stehen im Jahr 2015 kreisweit 43 Pflegeplätze zur Verfügung. Vorliegende Erkenntnisse (Vergleichszahlen, Wartelisten, Landeswerte) lassen den Schluss zu, dass bei einem Angebot zwischen 45 und 50 Plätzen pro 1000 Einwohner über 65 Jahre eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur sichergestellt ist. Der Anteil demenziell erkrankter Menschen in stationären Einrichtungen liegt nach Informationen aus den Netzwerken durchschnittlich bei über 60 %. Es ist nach wie vor schwierig, geeignetes Fachpersonal für die Pflege; insbesondere für Menschen mit Demenz zu finden. Mit der Einführung des 87 b SGB XI wurde es vollstationären Pflegeeinrichtungen ermöglicht, zusätzliche sozialversicherungspflichtig tätige Betreuungskräfte für die Betreuung von Bewohnern mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung einzustellen und die Aufwendungen hierfür durch Vergütungszuschläge refinanziert zu bekommen. Ziel ist hierbei die Verbesserung der Betreuung demenziell erkrankter Bewohner vollstationärer Pflegeeinrichtungen. Auf die künftige Inanspruchnahme von Dauerpflege gilt es neben der demografischen Entwicklung weitere Faktoren zu beobachten. Mögliche Einflussfaktoren sind: Regionales Verhalten der Inanspruchnahme Abnahme des familiären Pflegepotentials Beschäftigung von Haushaltshilfen (hauptsächlich aus Osteuropa) Belegungsdauer Ausbau von Beratungsangeboten Ausbau teilstationärer Angebote und Kurzeitpflege Ausbau neuer Wohnformen Pflegeversicherungsreform Veränderung der gesundheitlichen und medizinischen Bedingungen Angebotsentwicklung in angrenzenden Regionen

33 Bewertung des Angebotes und Ausblick: Nach Art und Umfang der Einflussfaktoren können sich kommunenspezifische Bedarfe abzeichnen. In Prognosen zur künftigen Nachfrageentwicklung ist davon auszugehen, dass die Nachfrage angesichts der beschriebenen demogafischen Entwicklung steigen wird. Hinzuweisen ist auch auf die Änderungen der Reform des Landespflegegesetzes sowie des Wohn- und Teilhabegesetzes. Mit dem Inkrafttreten der Reform wird der Ausbau ambulanter Wohn- und Versorgungsangebote, so auch die Implementierung alternativer Wohnformen im Alter unterstützt / gefördert. Darüber hinaus gilt es, die Angebote / Entwicklung in angrenzenden Kreisen und kreisreien Städte zu erfassen sowie in die künftige Bewertung aufzunehmen und zu beobachten. Neue Wohnformen, wie z.b. Wohngemeinschaften für dementiell erkrankte Menschen (24 h Pflege- und Betreuung für dementiell und/oder pflegebedürftige Menschen), haben sich kontinuierlich weiterentwickelt und ergänzen das Wohn- und Versorgungsangebot. Exkurs: Pflegefachkraftsicherung Während sich einerseits ein kontinuierlicher Anstieg der Anzahl der Pflegebedürftigen abzeichnet, steht dieser Entwicklung in der Versorgung ein zunehmender Fachkraftmangel gegenüber. Bei einer bundesweit ab den Jahren 2020 rückläufigen Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter folgt hieraus auch ein rückläufiges Angebot an Arbeitskräften im Pflegesektor. Mit der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung (AltPflAusglVO) vom führte das Land Nordrhein-Westfalen zum ein Umlageverfahren zur Finanzierung der Kosten von Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege ein. Mit diesem Schritt wird ein Beitrag geleistet, um dem landesweiten Mangel an Pflegefachkräften entgegenzuwirken. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen solidarisch in einen gemeinsamen Umlagetopf (Ausgleichsfond) einzahlen, unabhängig davon, ob die einzelne Einrichtung selbst ausbildet oder nicht. Aus diesem Ausgleichsfonds werden dann die Ausbildungsvergütungen finanziert. Um ergänzend Versorgungssicherheit im Rheinisch-Bergischen Kreis zu erreichen, bildete sich im Jahr 2012 aus der Mitte der Pflegekonferenz eine Arbeitsgruppe Zukunft der Pflege im Rheinisch-Bergischen Kreis, um Gegensteuerungsmaßnahmen zu erarbeiten. Neben Vertretern der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sind Mitglieder die Fachseminare, die Arbeitsagentur (Berufsberatung und Förderung), der Arbeitgeberservice des Jobcenters, das Bundesamt für Ausbildung, die Kranken- und Pflegekassen, Vertreter aus der Politik, des Bildungsnetzwerkes sowie weitere regionale Netzwerkparter. Schwerpunktmäßig wird durch Öffentlichkeitsarbeit und eine jährliche Veranstaltung Interessierten ein Informationsangebot vorgehalten und für eine Ausbildung, den Einstieg oder Wiedereinstieg in einen Pflegeberuf geworben. Für die diejährig am stattfindende Veranstaltung in der RheinBerg Galerie wird z.b. auf youtube / facebook mit einem Videofilm für eine Ausbildung in der Pflege geworben. Der Film kann unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden: Darüber hinaus unterstützen die Arbeitsagentur und der Arbeitgeberservice des Jobcenters, geeignete Fach- und Hilfskräfte für den Bereich der Pflege und der Hauswirtschaft zu finden.

34 Die Standorte der Dauerpflegeeinrichtungen und plätzen sind aus der folgenden Übersicht ersichtlich:

35 Pflegeeinrichtung Ort Telefon Pflegeplätze 1 Altenpflegeheim St. Rafael (Haus Blegge) Bergisch Gladbach AWO Seniorenzentrum - Saaler Mühle Bergisch Gladbach CBT Wohnhaus - Peter Landwehr Bergisch Gladbach CBT Wohnhaus Margaretenhöhe Bergisch Gladbach Ev. Seniorenzentrum Helmut Hochstetter Haus Bergisch Gladbach Kursana Residenz Bergisch Gladbach Seniorenheim Krone Bergisch Gladbach Seniorenheim Quirlsberg Bergisch Gladbach Seniorenzentrum AGO Herkenrath Bergisch Gladbach Seniorenzentrum carpe diem Bergisch Gladbach St. Josefshaus Refrath und Haus Hildegard Bergisch Gladbach Wohnpark Lerbacher Wald Bergisch Gladbach Ev. Altenzentrum - Luchtenberg-Richartz- Heim Burscheid CMS Pflegeheim Bergeck Kürten Seniorenzentrum Kürten-Bechen Kürten Pilgerheim Weltersbach Leichlingen Hasensprungmühle Leichlingen CMS Pflegewohnstift - St. Pankratius Odenthal Alten- und Pflegeheim - Haus Eulenthal Overath Altenheim Marialinden Overath Altenpflegeheim Vivat Overath- Untereschbach Overath Alten- und Pflegeheim - Kleineichen Rösrath Alten- und Pflegeheim - Menzlingen Rösrath Wöllner-Stift ggmbh Rösrath Alten- und Pflegeheim - Haus Regenbogen Wermelskirchen Ev. Altenzentrum "Haus Vogelsang" Wermelskirchen Senioren-Park carpe diem Wermelskirchen Senioren-Park carpe diem Auf dem Scheid Wermelskirchen Spezialeinrichtung für jüngere Schwerstbehinderte Ort Telefon Pflegeplätze CMS Wohn- und Pflegezentrum Bergeck / Wohngruppe Petra Kürten

36 Palliative Pflege Im Rheinisch-Bergischen Kreis wird lediglich in der Stadt Bergisch Gladbach ein stationäres Hospizangebot mit 7 Plätzen vorgehalten. Eine Erweiterung des Angebotes wäre wünschenswert, obwohl das kreisweit gut ausgebaute Palliativ-Netz aus Ärzten, Palliativpflegediensten, ambulanten Hospizdiensten u.a. in der Regel eine palliative Versorgung auf hohem Niveau in der häuslichen Umgebung ermöglicht. 6. Pflegeergänzende Angebote 6.1 Pflegeberatung Information und Beratung rund um das Thema Pflege wird im Rheinisch-Bergischen Kreis an vielen verschiedenen Stellen angeboten: Die Pflegeberatung des Kreises: Kreisweit wird seit Jahren in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wohnortnah für Betroffene, pflegende Angehörige und Ratsuchende in den Rathäusern barrierefrei und auch in Form der zugehenden Beratung neutral und kostenlos angeboten. Die Finanzierung (und Steuerung) des Beratungsangebotes erfolgt durch den Kreis. Die Feststellung, welche pflegerischen Hilfen im Einzelfall geeignet und notwendig sind oder, ob und wie die Selbständigkeit verbessert werden kann, ist wesentlicher Bestandteil des Fallmanagements. Soweit erforderlich erfolgen Hausbesuche, aktuell in rd. 40 % der Einzelfälle. Da die Beratungskräfte jeweils in ihren Kommunen zuständig sind kennen sie das Angebot, pflegen Kontakt zu allen relevanten Netzwerkpartnern und betreiben Öffentlichkeitsarbeit, indem sie z.b. an Seniorenmessen teilnehmen oder Vorträge halten (sh. auch Vorlage im Ausschuss für Soziale Sicherung vom , Drucksachennummer 8/07/0022). Die Beratungsstellen sind mit Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeitern und Pflegefachkräften besetzt, die über eine Case-Management-Qualifizierung verfügen. Auch übernehmen sie die Überprüfung der Heimnotwendigkeit in Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten der stationären Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und ambulanten betreuten Pflegewohngemeinschaften. Insbesondere, wenn die häusliche Versorgung oder eine Rückkehr aus Krankenhaus oder Kurzzeitpflege gefährdet ist oder voraussichtlich Sozialhilfebedürftigkeit eintreten könnte, geht es darum den Wünschen des Klienten nach einem selbständigen Verbleib im häuslichen Umfeld zu entsprechen und im Vorfeld zu klären, ob es Alternativen zur stationären Versorgung gibt. Sofern dies der Fall ist, findet je nach Bedarf eine weitere Begleitung und Unterstützung statt. Auch im Bereich der Anträge auf ambulante Hilfen zur Pflege bieten die Fachkräfte ihre Beratung an und treffen eine Entscheidung zu den erforderlichen Hilfeleistungen. So können die Menschen frühzeitig über weitergehende Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten informiert werden. Ziel ist es, die häusliche Versorgungssituation zu stabilisieren und in möglichen Krisensituationen schnell helfen zu können. Jahr Fallzahl % Steigerung zum Vorjahr % % Tabelle 8: Fallzahlen kommunale Pflegeberatung

37 Bis zum Jahr 2013 wurden bis zu 1200 Einzelfälle im Jahr beraten. Ab dem Jahr 2014 zeichneten sich erhebliche Fallzahlsteigerungen ab. Mitunter zurückzuführen auf die demografisch bedingte Zunahme älterer und pflegebedürftiger Menschen im Kreisgebiet sowie die gesetzlich verbesserten Leistungen nach dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) und dem Pflegestärkungsgesetz I (PSG I). Weitere Informationen sind auf den Homepages des Kreises ( und der kreisangehörigen Kommunen zu finden. Neben dem Kreis haben auch die Pflegekassen einen umfangreichen gesetzlichen Beratungsauftrag. Jede/r Versicherte/r, der Leistungen der Pflegeversicherung erhält, hat Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater. Mit Inkrafttreten des PNG wurde im Rheinisch-Bergischen Kreis auf die Einrichtung von Pflegestützpunkten gem. 92 c SGB XI verzichtet, da eine gute Struktur und Vernetzung zwischen den kommunalen PflegeberaterInnen und den PflegeberaterInnen der Pflegekassen bereits bestand. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis und den Pflegekassen AOK Rheinland/Hamburg, BARMER GEK und pronova BKK wurde geschlossen, um den Beratungsauftrag optimiert aufeinander abzustimmen. Zur Steuerung wurde ein übergeordnetes Gremium, ein Lenkungsausschuss, gegründet. In gemeinsamen Sitzungen wird die Qualität der Beratung weiter ausgebaut sowie die Netzwerkarbeit der BeraterInnen untereinander gefördert. Jährlich findet eine gemeinsame Veranstaltung zu aktuellen Themen, z.b. Pflegefachkraftsicherung, Übergriffe in der Pflege, gesetzliche Änderungen (z.b. Änderungen durch das Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetz II zum ) etc. statt. Im Rahmen dieser Veranstaltungen werden u.a. auch aktuelle Problemlagen in der Umsetzung des Beratungsauftrages erörtert. Einige kreisangehörige Kommunen bieten neben der kommunalen Pflegeberatung auch Information und Beratung durch ehrenamtlich Tätige oder kirchliche Vereinigungen (z.b. Seniorenberatungsstelle der Ev. Kirchengemeinde Volberg Forsbach - Rösrath) an. Demenzberatung wird im Rheinisch-Bergischen Kreis in den kommunalen Senioren- und Pflegeberatungsstellen in Zusammenarbeit mit dem Demenz-Service-Zentrum (DSZ) Bergisches Land angeboten. Darüber hinaus unterstützt/e das DSZ vor Ort in den Kommunen den Aufbau von Demenz-Netzwerken. Auskünfte zum Thema Demenz geben darüber hinaus die Informationsstellen der Alzheimer Gesellschaft. Des Weiteren bieten auch die Pflegedienstleister Beratung an. Sowohl ambulante Pflegedienste als auch teil- und vollstationäre Einrichtungen gegen Auskunft zu Finanzierungsmöglichkeiten, Pflegearrangements u.v.m. Bewertung des Angebots Für Interessierte und Betroffene wird kreisweit derzeit ein ausreichendes quantitatives und qualitatives Beratungsangebot vorgehalten. Darüber hinaus erfolgen zahlreiche Veranstaltungen, Vorträge, Messen, die Auflage von Seniorenwegweisern etc., um präventiv das Thema Pflegebedürftigkeit und Demenz aufzugreifen und die Betroffenen / Interessierten zeitnah darauf aufmerksam zu machen und zu informieren.

38 WOHN-RAUM-BERATUNG RHEIN BERG Selbständiges Leben zu Hause bis ins höhere Alter, auch bei gesundheitlichen und behinderungsbedingten Einschränkungen, ist ein ausgeprägter Wunsch der meisten älteren Menschen. Es ist davon auszugehen, dass bei den jüngeren Generationen das Bedürfnis nach selbstbestimmtem Wohnen auch bis ins hohe Alter hinein zukünftig noch stärker ausgeprägt sein wird. Aufbauend auf der gemeinsamen Entwicklung im Strategieprozess 2020 Handlungskonzept Wohnen haben sich die kreisangehörigen Kommunen und der Rheinisch-Bergische Kreis auf die Umsetzung des kreisweiten Angebotes WOHN-RAUM-BERATUNG Rhein Berg verständigt (sh. Vorlage Ausschuss für Arbeit und Soziale Sicherung vom , DS: 8/07/0045). Das Beratungsangebot wird als niedrigschwelliges Angebot zu je 50 % von den Pflegekassen gefördert und dem Rheinisch-Bergischen Kreis finanziert. In den kreisangehörigen Kommunen wird wohnortnah und kostenfrei für Betroffene, Ratsuchende und Interessierte eine qualifizierte Wohnberatung in Anbindung an die Senioren- und Pflegeberatung vorgehalten. Die Umsetzung des Projektes wurde im Jahr 2015 evaluiert (sh. Vorlage Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit vom , DS: ASG- 9/0019). Durchschnittlich erfolgen im Jahr bis zu 120 Beratungen durch die WohnberaterInnen in der eigenen Wohnung. Schwerpunktmäßig werden Interessierte / Ratsuchende zur Vermittlung von Hilfsmitteln nach dem Pflegeversicherungsgesetz sowie zu Wohnraumanpassungsmaßnahmen barrierefreier Bäder und Zugänge in die Wohnung beraten. Ein altersgerechter Wohnraum und ein barrierefreies Wohnumfeld allein sind jedoch nicht ausreichend, um den Verbleib im Haushalt zu gewährleisten. Die Versorgung und die Umsetzung von vernetztem Wohnen im Quartier als Zusammenspiel von Wohnung/ Wohnumfeld, Nahversorgung, medizinischer Versorgung, sozialen Kontakten und Begegnungsmöglichkeiten ermöglichen einen Verbleib in der Häuslichkeit. Jede kreisangehörige Stadt oder Gemeinde wird ihren eigenen individuellen Weg und Prozess finden, um den Anforderungen der demographischen Entwicklung zu begegnen. Im Vordergrund steht dabei zwar das sozialpolitische Anliegen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen bzw. zu erhalten, daneben verfolgt eine altengerechte Quartiersentwicklung jedoch noch weitere Ziele: Selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Umgebung auch bei Unterstützungs- oder Pflegebedürftigkeit möglich machen. In den Quartieren lebendige Beziehungen zwischen den Generationen entstehen zu lassen oder zu bewahren. Vermeidung von sozialen Folgekosten durch wohnortnahe Prävention und Stärkung der haushaltsnahen Versorgung. Förderung des gesellschaftlichen Dialogs über das Zusammenleben in einer solidarischen Gesellschaft unter den Bedingungen des demografischen Wandels. Im Rahmen der Reformierung des aktuellen Landespflegegesetzes NRW 19 APG NRW / Landesaltenplan - erfolgt derzeit eine Förderung von Modellprojekten. In kreisangehörigen Städten, z.b. Burscheid und Wermelskirchen, wurden bereits Förderanträge gestellt und für die Einstellung eines Quartiersmanagers oder dem Aufbau eines altengerechten Quartiers positiv beschieden. Es geht darum, Angebote weiterzuentwickeln und zu bündeln und dabei professionelles, familiäres, nachbarschaftliches und bürgerschaftliches Engagement zu verbinden. Im Rahmen der Veranstaltungen Wohnen im Quartier im Sept sowie Quartiersmanagement im RBK: Präsentation von Best-Practice-Beispielen im April 2016 wurden gelungene Quartiersprojekte (z.b. Heranwachsende in benachteiligten Quartieren in der Stadt Overath, Heidkamp Leben und Spielen im Quartier oder Altengerechte Quartiersentwicklung in Hilgen ) vorgestellt.

39 Weitere Informationen sind im Behördenlotsen des Rheinisch-Bergischen Kreises ( unter dem Suchbegriff Wohnberatung sowie auf den Homepages der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu finden. Bewertung des Angebots Für Interessierte und Betroffene wird ein qualitatives Beratungsangebot wohnortnah vorgehalten. Auch bieten kreisweite Veranstaltungen und Messen (z.b. im Jahr 2015 Präsenz auf den Bergischen Bautagen) Informationsmöglichkeiten. 6.3 Niedrigschwellige Angebote für dementiell erkrankte Menschen Durch die Neuerungen des seit 2013 in Kraft getretenen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) sowie die erfolgten Leistungsansprüche / Leistungen für die häusliche Pflege nach dem Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) nimmt die komplementäre, niedrigschwellige Versorgung zukünftig einen größeren Raum ein. Vor allem durch die Einführung von eigenständigen Leistungen für Demenzkranke ab Pflegestufe 0 sowie die sog. häusliche Betreuung als neue Art der Leistung, insbesondere für dementiell erkrankte Menschen. Auch Selbsthilfegruppen und ehrenamtliche Unterstützungen sollen mehr gefördert werden. Jedoch bedarf es immer eines gewissen zeitlichen Rahmens, bis diese Angebote auch von den Hilfebedürftigen angenommen werden. So konnte in den letzten Jahren das Angebot im Bereich der komplementären Versorgung von dementiell erkrankten Menschen durch niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote nach 45 b SGB XI kontinuierlich ausgeweitet werden. Niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote nach 45 b SGB XI sind Angebote, in denen freiwillige und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter fachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen. Die Betreuung kann auch durch gewerbliche Anbieter erbracht werden, wenn eine Anerkennung der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegt. Um mit den Pflegekassen abrechnen zu können, müssen niedrigschwellige Betreuungsangebote von der Bezirksregierung Düsseldorf gem. der Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO) anerkannt sein. Eine Übersicht der anerkannten sowie weiteren niedrigschwelligen Angebote ist der Übersicht Angebote für demenziell erkrankte Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis zu entnehmen (sh. Behördenlotse des Rheinisch-Bergischen Kreises unter Aufgrund zahlreicher neuer Angebote wird die Übersicht derzeit aktualisiert.

40 Haushaltsunterstützende Angebote Neben den ambulanten Pflegediensten sind oftmals weitere begleitende Maßnahmen (komplementäre bzw. niedrigschwellige Hilfen) unerlässlich, um den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu sichern und damit den Umzug in eine Pflegeeinrichtung zu vermeiden bzw. hinauszuzögern. Durch den Vorrang der ambulanten Versorgung kommt dem Ausbau der komplementären Dienste erhebliche Bedeutung zu. Zu den komplementären Hilfen gehört der haushaltsunterstützende Bereich, also Betreuungsund pflegeergänzende Angebote, wie Haushaltshilfen, Mahlzeitendienste, Hausnotrufdienste, Begleitdienste, 24-Stunden-Betreuung, etc. Dienstleistungen und Produkte im Bereich der Seniorenwirtschaft sind vor allem deshalb interessant, weil die Kaufkraft der über 50-Jährigen in den letzten Jahrzehnten um ein Vielfaches gestiegen ist und auch das Geld- und Immobilienvermögen zum Großteil in deren Händen liegt. Auch aus diesen Gründen entwickelt sich der Markt für pflegeergänzende Leistungen stetig weiter. Die ambulanten Pflegedienste bieten zum Teil auch über die in der Pflegeversicherung enthaltenen hauswirtschaftlichen Leistungen auch stundenweise Unterstützung an. Mahlzeitendienste und Hausnotrufsysteme stehen im Kreisgebiet zur Verfügung. Bewertung und Ausblick Eine Erleichterung für hilfebedürftige Bürgerinnen und Bürger wäre hier die Transparenz über vorhandene komplementäre Angebote in den einzelnen Kommunen. Künftig ist geplant in enger Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen Angebote kreisweit zu erfassen und den Interessierten über das Angebot in geeigneter Form zu informieren.

41 Wohnen im Alter / Neue Wohnformen Das Wohnen im Alter wird individueller, weil diese Lebensphase immer stärker nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen gestaltet wird. Die gesellschaftliche Betrachtung neuer Wohnformen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Hierbei trifft die erhöhte Nachfrage auf einen größer werdenden Kreis von Anbietern / Investoren, die entweder vorhandenen oder neuen Wohnbestand mit Hilfe von z.b. Wohnungsbaufördermitteln in barrierearmen Wohnraum umbauen wollen und werden. Pflegedienste erhoffen sich durch das Wohn- und Teilhabegesetz, mehr Freiräume, um in diesem Bereich unternehmerisch tätig zu werden und die Bedürfnisse ihrer Kunden erfassen. Auch durch die Reform des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) sowie des Landespflegegesetzes will die Landesregierung NRW zukünftig die Entstehung neuer Wohnformen im Quartier als Alternativen zu stationären Einrichtungen fördern. Im Hinblick auf die pflegerische Versorgungsstruktur wird durch die Gesetzesreform das Ziel verfolgt, die ambulante Versorgung in der eigenen Häuslichkeit oder alternative Wohnformen im Quartier zu stärken, um eine bedarfsgerechte Versorgung der wachsenden Zahl von pflegebedürftigen Menschen gewährleisten zu können. Die wesentliche Änderung soll die Einführung des Pflegemodells der Ambulant betreuten Wohngemeinschaft mit eigenen Mindeststandards sein. An dieser Stelle soll zunächst nur auf die ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz und / -oder Pflegebedürftigkeit im Rheinisch-Bergischen Kreis eingegangen werden, die sich zunehmend neben dem Wohnen in der eigenen Wohnung und in Pflegeeinrichtungen etabliert haben und weiter entwickeln. 7.1 Pflegewohnplätze für dementiell erkrankte Menschen in Wohngemeinschaften Der Begriff Pflegewohngemeinschaft oder auch der ambulant betreuten Wohngemeinschaft ist nicht einheitlich definiert. In einer ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft lebt eine kleine Gruppe pflege- bzw. hilfebedürftiger Menschen (4-12 Personen), wobei jeder einen eigenen Wohn- und Schlafbereich hat. Das Alltagsleben findet weitestgehend in einem oder mehreren Gemeinschaftsräumen und einer dazugehörigen Küche statt. Je nach Bedarf ist die Betreuung stundenweise oder rund um die Uhr durch Betreuungspersonal sichergestellt. Eine Präsenzkraft unterstützt die Haushaltsführung und die Organisation des Gruppenlebens je nach Bedarf. Weitere individuelle Hilfe- und Pflegeleistungen werden durch ambulante Dienste erbracht. Rechtlich haben die Bewohner und Bewohnerinnen einen Mieterstatus und können sowohl bei allen Fragen der Gestaltung des Zusammenlebens als auch bei der Auswahl des Pflegeanbieters selbst entscheiden. Erfolgreiche Gruppenwohnungen wirken sich positiv auf den Lebensalltag ihrer Bewohner aus. Sie können der Vereinsamung im Alter entgegenwirken, die Integration altersgerechter kleinteiliger Wohnangebote im Quartier fördern, das pflegerische und politische Ziel ambulant vor stationär unterstützen sowie niedrigschwellige Betreuungs- und Pflegeleistungen bei hoher Lebensqualität bieten.

42 Insgesamt zeichnet sich im Rheinisch-Bergischen Kreis eine steigende Entwicklung ab. Das am in Kraft getretene Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) sowie Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) tragen dem Rechnung und sehen verbesserte Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für derartige alternative Wohnformen vor. Auch die Wohnungsbauförderungsbestimmungen des Landes NRW sehen eine spezielle Förderung von Gruppenwohnungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften vor. Bis 2015 wurden kreisweit insgesamt 20 ambulant betreute Wohngemeinschaften eingerichtet. Eine Wohngemeinschaft wurde geschlossen. Zum waren insgesamt 19 ambulante betreute Wohngemeinschaften am Netz und stellten 175 Pflegewohnplätze zur Verfügung: Abbildung 10: Verteilung der Pflegewohnplätze Bergisch Gladbach 19% 25% Burscheid 6% 16% 6% 13% 15% Kürten Leichlingen Odenthal Rösrath Wermelskirchen

43 Bezeichnung Wohngemeinschaften Villa Am Schloss Wohngemeinschaften Romaney Wohngemeinschaften Villa Kölner Str. Standort Anzahl WG Bergisch Gladbach Gladbacher Str Bergisch Gladbach Romaney 39 Bergisch Gladbach Kölner Str. 93/95 Haus Regenbogen Burscheid Luisenstr Wohngruppe Haus Berger Wohngemeinschaft "Altes Amt" Seniorenwohnprojekt - Kürten-Bechen Caritas RheinBerg Wohngemeinschaft "Ihre Pflege Wohngruppe Haus Berger Wohngemeinschaften Die Kette e.v. Wohngemeinschaft Forsbacher Hof Wohngemeinschaft "Alte Schule" Wohngemeinschaft "Neugartenfeld" Wohngemeinschaft Diakonie Wohngruppe Straßburger Wohngruppe Straßburger Burscheid Maxhan Kürten Bergstr Kürten Becherfeld Leichlingen Elisabeth-Lindner Str Odenthal Rosenweg Odenthal An der Buchmühle 23 Rösrath Bensberger Str Wermelskirchen Neuenhöhe Wermelskirchen Wermelskirchen Hugo-Faßbender Weg 24 Berliner Str Wermelskirchen Strandbadstr Wermelskirchen Oberhagen Im Jahr 2016 werden 2 weitere Wohngemeinschaften ans Netz gehen: Bezeichnung Wohngemeinschaft der Caritas Rheinberg Intensiv- bzw. Beatmungs- Wohngruppe Fides 24h Standort In Planung und Realisierung bis 2018 sind: Demenz Wohngemeinschaft Beatmungs-Wohngruppe Bergisch Gladbach Helmut-Hochstetter-Haus Pflegewohnplätze Pflegewohnplätze Anzahl WG Burscheid Altenberger Str Wermelskirchen Eich 38 9 An der Jüch

44 Die Standorte der Demenzwohngruppen sind aus beigefügter Übersicht ersichtlich:

45 Entwicklung der Pflegewohnplätze in ambulanten betreuten Demenz-Wohngemeinschaften Jahr Pflegewohnplätze Tabelle 9: Entwicklung Pflegewohnplätze in Ambulant betreuten Wohngemeinschaften Leistungsvereinbarungen nach 75 SGB XII Die zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis und den Leistungsanbietern (Anbieter Wohnraum sowie Anbieter Dienstleistungen) geschlossenen Leistungsvereinbarungen gem. 75 SGB XII zur Kostenübernahme - bei Eintritt sozialhilferechtlicher Bedürftigkeit einzelner Mieter/Bewohner - wurden aufgrund der bisherigen Erfahrungen weiter modifiziert. Aktuell werden getrennte Vereinbarungen gem. 75 SGB XII jeweils mit dem Anbieter Wohnraum und Anbieter Dienstleistung geschlossen. Im Jahr 2015 erfolgte eine Evaluation des Angebotes in Form einer Erhebung mit folgenden Ergebnissen: Trägerschaft: Vermieter: Zielgruppen: Angebotsform: Leistungsvereinbarungen 75 SGB XII: Belegung: Nutzer / Mieter: Auslastungsgrad: 95 % Durchschnittsalter der Nutzer / Mieter: Die Demenzwohngemeinschaften befinden sich zu gleichen Teilen in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft. Private Investoren, Wohnungsbaugesellschaften und Dienstleister Dementiell Erkrankte u./oder Pflegebedürftige sowie behinderte, psychisch erkrankte ältere Menschen Mit Ausnahme einer anbieterverantworteten handelt es sich um selbstverantwortete Wohngemeinschaften. Die Bewohner bzw. deren Vertreter treffen in Mitgliederversammlungen eigenverantwortliche Entscheidungen. Mit Ausnahme einer vereinbarungsungebundenen Wohngemeinschaft wurden mit den Dienstleistern und Vermietern Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Belegung der Wohngemeinschaften erfolgt i.d.r. innerhalb von 6 Monaten nach Eröffnung. In der Regel ziehen BewohnerInnen aus dem Wohnort, dem Stadt- oder Ortsteil ein. 80 Jahre und älter.

46 Verweildauer: Mitarbeiter: Abwesenheitszeiten der Mieter: Dementiell Erkrankte Durchschnittlich 19 Monate (Vergleich Pflegeheime = 6 Monate). Geringe Fluktuation des Personals aufgrund der zu betreuenden / versorgenden kleinen Gruppengrößen. (Noch) Geringe Abwesenheitszeiten (z.b. durch Krankenhausaufenthalte) Der Anteil dementiell erkrankter Mieter / Nutzer beträgt 89 %. Hiervon erhalten 75 % den erhöhten Demenzbetrag vom mtl. 208 nach SGB XI. Einstufung nach SGB XI Pflege-Stufe 0 = 3%, PSt. 1 = 33%, PSt. 2 = 36%, PSt. 3 = 28% Wohngruppenzuschlag nach SGB XI 93 % der Nutzer / Mieter erhalten den Wohngruppenzuschlag nach 38a SGB XI in Höhe von mtl Sozialhilfeleistungen nach SGB XII Ca. 24 % der Nutzer / Mieter erhalten Leistungen nach dem SGB XII; in 83 % dieser Fälle ist der Rheinisch-Bergische Kreis Kostenträger. 7.2 Wohngemeinschaften mit Intensiv- und Beatmungspflege Eine dem Modell der Pflegewohngemeinschaften für demenziell erkrankte Menschen ähnliche Versorgung planen derzeit zwei Dienstleister im Kreisgebiet für Patienten der Intensiv- und Beatmungspflege. Noch in diesem Jahr wird der Ambulante Intensivpflegedienst Fides 24h in Wermelskirchen, Eich 38, eine Intensiv- und Beatmungs-Wohngemeinschaft eröffnen. Ein weiteres Angebot ist im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme des Helmut-Hochstetter-Hauses in Bergisch Gladbach im Jahr 2018 geplant. Die hoch entwickelte Intensivmedizin und die sich ständig weiterentwickelnde Medizintechnik führt zu dem Ergebnis, dass die Lebenserwartung von Patienten, die schwere Unfälle oder Reanimationen überlebt haben, oder unter schweren chronischen oder genetischen Erkrankungen leiden verbessert hat. Dies hat aber zur Folge, dass diese Patienten auch außerhalb von Intensivstationen in Krankenhäusern ihr Leben lang einer Intensiv- und teilweise auch einer Beatmungspflege bedürfen. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wird der Patient in den meisten Fällen in eine Rehabilitationsklinik verlegt. Ist die Rehabilitation an ihre Grenzen gestoßen und eine weitere Verbesserung des Gesundheitszustandes nicht mehr zu erzielen, ist eine Verlegung des Patienten nicht zu vermeiden. In der Regel stehen hier zur Auswahl die Verlegung in eine spezialisierte Pflegeeinrichtung oder die ambulante Versorgung in häuslicher Umgebung mit einem spezialisierten ambulanten Pflegedienst. Bewertung und Ausblick Das alternative Wohnangebot Ambulante betreute Wohngemeinschaft für demenziell erkrankte Menschen mit und ohne Pflegebedarf wird in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorgehalten. Positiv zu bewerten ist die aktuelle Planung bzw. Realisierung von zwei weiteren zielgruppenspezifischen Wohngruppen für intensiv- und beatmungspflichtige Patienten. Wünschenswert ist, wenn sich weitere Wohnformen für Zielgruppen mit spezifischen Bedarfen (z.b. Wohngemeinschaften für junge Pflegebedürftige, ältere und alleinstehende Bürger mit und ohne pflegerischen Bedarf, alt gewordene pflegebedürftige Menschen mit Behinderung, Menschen mit Suchtproblematik, ältere und pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund, etc.) im Kreisgebiet etablieren und das alternative Wohnangebot ausbauend ergänzen.

47 IV. Handlungsempfehlungen: Für den Rheinisch-Bergischen Kreis ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen, die in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden konkreter zu untersuchen und umzusetzen sind: 1. Quartiersnahe Angebote: Verstetigung und Ausbau der quartiersnahen Beratungs- und Unterstützungsangebote in enger Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. 2. Ausbau der Angebote für pflegende Angehörige: Entwicklung eines Unterstützungspaketes zur weiteren Entlastung der pflegenden Angehörigen. Umfassend z.b. die individuelle Beratung und Schulungen sowie die Möglichkeit, im Verhinderungsfall rasch und unbürokratisch Unterstützung für die Betreuung und Pflege der Angehörigen zu erhalten. 3. Kurzzeitpflege: Ausreichende Zur-Verfügung-Stellung von Kurzzeitpflegeplätzen (sh. Kapitel III. Ziffer 3) 4. Haushaltsunterstützende Dienstleistungen Kreisweite Erfassung der Angebote. Interessierte werden in geeigneter Form informiert (sh. Kapitel III, Ziffer 6.4). 5. Alternative Wohnformen: Zielgruppenspezifischer Ausbau alternativer ambulanten betreuten Wohngemeinschaften (sh. Kapitel III, Ziffer 7). 6. Pflegefachkraftsicherung: Entwicklung / Unterstützung von weiteren Maßnahmen zur Gewinnung von Pflegefachkräften.

48 V. Pflegeinfrastruktur in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden 1. Pflegeinfrastruktur Stadt Bergisch Gladbach

49 Ambulante Pflegedienste mit Sitz in Bergisch Gladbach WP Pflegeeinrichtung Betriebssitz Telefon 1 AWO Gesundheits- und Sozialpflegerisches Zentrum Am Birkenbusch Mobile Pflege Buchholz GmbH & Co KG Diakonissenweg Mariya GmbH Odenthaler Str HOME INSTEAD zuhause leben GmbH Schloßstr Gesundheitspflegedienst Johanna Arnold Hermann-Löns-Str. 37 a Bergische Residenz Refrath GmbH Dolmanstr Johanniter-Unfall-Hilfe RV Rhein-Oberberg Buchholzstraße Häusliche Krankenpflege Christiane Kolf u. Norbert Buchholz Altenberger Dom Str Diakoniestation am Ev. Krankenhaus Ferrenbergstraße Bergischer Pflegedienst Peter A. Dittrich u. Markus Lustig GbR APD Ambulante Pflegerische Dienste Bergisch Land GmbH Ambulanter Palliativcare Pflegedienst Vinzenz-Pallotti Bensberger Str Kölner Str a Vinzenz-Pallotti-Str Ambulante Krankenpflege Tanja Strauch Bensberger Str Ambulante Krankenpflege Werner Moitzfeld 73, ASB Sozialstation Rhein.-Berg.-Kreis Hauptstr Lebensbaum GmbH Ambulante Pflege Bensberg Eichelstrasse od Sozialpsychiatrisches Zentrum Die Kette e.v. Zum Scheider Feld Rheinische Alten- u. Krankenpflege Müller Iddelsfeld 1 a Kosicare Bergisch Gladbach GmbH Richard-Zanders-Straße Caritaspflegedienste Bergisch Gladbach Romaney BG Pflege GbR Sascha Burchardt / Christiane Golbeck Ambulanter Palliativcare Pflegedienste Vinzenz-Pallotti Zehntweg Vinzenz-Pallotti-Str

50 Tagespflegeeinrichtungen WP Einrichtung Standort Plätze Telefon 1 AWO Seniorenzentrum - Saaler Mühle Saaler Str Ev. Seniorenzentrum Helmut-Hochstetter- Haus 3 An der Jüch Senioren-Park carpe diem Bensberg Overather Straße St. Josefshaus Refrath Junkersgut Tagespflegeeinrichtung Visenio Am Schloss Am Schloss Kurzzeitpflegeeinrichtungen WP Pflegeeinrichtung Platzzahl Ort solitär eingestreut 1 Altenpflegeheim St. Rafael (Haus Blegge) 1 Bergisch Gladbach 2 AWO Seniorenzentrum - Saaler Mühle 10 Bergisch Gladbach 3 CBT Wohnhaus - Peter Landwehr 10 Bergisch Gladbach 4 CBT Wohnhaus Margaretenhöhe 9 Bergisch Gladbach 5 Ev. Seniorenzentrum Helmut Hochstetter Haus Bergisch Gladbach 6 Bergische Residenz 5 Bergisch Gladbach 7 Seniorenheim Quirlsberg 2 Bergisch Gladbach 8 Seniorenzentrum AGO Herkenrath 8 Bergisch Gladbach 9 St. Josefshaus Refrath 15 Bergisch Gladbach 10 Wohnpark Lerbacher Wald 6 Bergisch Gladbach 11 Senioren-Park carpe diem 8 Bergisch Gladbach 1.4 Dauerpflegeeinrichtungen WP Pflegeeinrichtung Telefon Pflegeplätze Standort 1 Altenpflegeheim St. Rafael (Haus Blegge) Paffrather Str AWO Seniorenzentrum - Saaler Mühle Saaler Str CBT Wohnhaus - Peter Landwehr Franz-Heider-Str CBT Wohnhaus Margaretenhöhe Margaretenhöhe Ev. Seniorenzentrum Helmut- Hochstetter-Haus An der Jüch Kursana Residenz Dolmannstr

51 Seniorenheim Krone Zum Steinrutsch Seniorenheim Quirlsberg An der Jüch Seniorenzentrum AGO Herkenrath Kirchgasse Seniorenzentrum carpe diem Overather Str St. Josefshaus Refrath Junkersgut Wohnpark Lerbacher Wald Helene-Stöcker-Str WP Stationäre Plätze im Hospiz Standort Telefon Plätze Stationäres Hospiz Vinzenz Pallotti Hospital Vinzenz-Pallotti-Str Ambulante betreute Wohngemeinschaften WP Ort Standort Pflegewohngemeinschaft Pflegeplätze Anzahl WG Bergisch Gladbach Gladbacher Str. 6 Wohngemeinschaften Villa Am Schloss Bergisch Gladbach Romaney 39 Wohngemeinschaften Romaney Bergisch Gladbach Kölner Str. 93/95 Wohngemeinschaften Villa Kölner Str Planung: Bergisch Gladbach An der Jüch Wohngemeinschaften Helmut-Hochstetter-Haus 20 2

52 2. Pflegeinfrastruktur Stadt Burscheid

53 Ambulante Pflegedienste WP Pflegeeinrichtung Betriebssitz Telefon 1 Diakonie-Sozialstation Burscheid Hauptstr ASB Sozialstation Burscheid Montanusstr Tagespflegeeinrichtungen 1 Ev. Altenzentrum - Luchtenberg- Richartz-Heim 2 Einrichtung Standort Plätze Telefon Tagespflege Bethanien Am Weiher 5 Auf der Schützeneich Dauerpflegeeinrichtungen Pflegeeinrichtung Pflegeplätze Telefon 1 Ev. Altenzentrum - Luchtenberg-Richartz-Heim Ambulante betreute Wohngemeinschaften Bezeichnung Standort Pflegewohnplätze Anzahl WG Telefon 1 Haus Regenbogen Luisenstr Wohngruppe Haus Berger Maxhan Betriebsaufnahme neue Wohngemeinschaft in 2016: Wohngemeinschaft der 3 Altenberger Str Caritas RheinBerg vorauss

54 3. Pflegeinfrastruktur Gemeinde Kürten

55 Ambulante Pflegedienste Pflegeeinrichtung Betriebssitz Telefon 1 Ambulante Krankenpflege Astrid Hempel Olpener Str. 1 a Kürten mobil - ambulanter Pflegedienst Helmut Steinbacher Bergstr Häusliche Alten und Krankenpflege Alpha-Team HKAP GmbH Offermannsheider Str Tagespflegeeinrichtungen Einrichtung Standort Plätze Telefon 1 Seniorentagespflege Bechen Becherfeld Kurzzeitpflegeeinrichtungen Pflegeeinrichtung Platzzahl Telefon solitär eingestreut 1 CMS Pflegeheim Bergeck Seniorenzentrum Kürten-Bechen Dauerpflegeeinrichtungen Pflegeeinrichtung Standort Telefon Pflegeplätze 1 CMS Pflegeheim Bergeck Wipperfürther Str Seniorenzentrum Kürten-Bechen Zur Obstwiese Spezialeinrichtung für jüngere Schwerstbehinderte Standort Telefon Pflegeplätze CMS Wohn- und Pflegezentrum Bergeck / Wohngruppe Petra Wipperfürther Str Ambulante betreute Wohngemeinschaften Bezeichnung Standort Telefon Pflegewohnplätze Anzahl WG Wohngemeinschaft "Altes Amt" Bergstr. 44 Seniorenwohnprojekt - Kürten- Bechen Caritas RheinBerg Becherfeld

56 Pflegeinfrastruktur Stadt Leichlingen

57 Ambulante Pflegedienste Pflegeeinrichtung Betriebssitz Telefon 1 Caritas Pflegestation der kath. Kirchengemeinde St. Johannes Baptist & St. Heinrich Lingemannstr Diakoniestation Leichlingen und Witzhelden Brückenstraße Mobilé Ihr persönlicher Pflegedienst Frank Stöcker Sorgende Hände Ambulanter Krankenpflegedienst Michael Altmeyer-Lange Solinger Str Bahnhofstr Tagespflegeeinrichtungen Einrichtung Standort Plätze Telefon 1 Planung Hasensprungmühle Hasensprung Kurzzeitpflegeeinrichtungen 1 Pflegeeinrichtung Platzzahl Telefon solitär eingestreut Pilgerheim Weltersbach Dauerpflegeeinrichtungen Pflegeeinrichtung Standort Pflegeplätze Telefon 1 Pilgerheim Weltersbach Weltersbach Hasensprungmühle Hasensprung Ambulante betreute Wohngemeinschaften Bezeichnung Standort Telefon Pflegewohnplätze Anzahl WG Wohngemeinschaft "Ihre Pflege Elisabeth-Lindner Str

58 Pflegeinfrastruktur Gemeinde Odenthal

59 Kurzzeitpflegeeinrichtungen Pflegeeinrichtung Platzzahl Telefon solitär eingestreut 1 CMS Pflegewohnstift - St. Pankratius Dauerpflegeeinrichtungen Pflegeeinrichtung Standort Pflegeplätze Telefon 1 CMS Pflegewohnstift - St. Pankratius Altenberger Dom Str Ambulante betreute Wohngemeinschaften Bezeichnung Wohngruppe Haus Berger Wohngemeinschaften Die Kette e.v. Standort Pflegewohnplätze Anzahl WG Rosenweg An der Buchmühle Telefon

60 6. Pflegeinfrastruktur Stadt Overath

61 Ambulante Pflegedienste Pflegeeinrichtung Betriebssitz Telefon 1 Mobile Krankenpflege Dirk Brettschneider Bahnhofsplatz od Pflegeteam Kleeblatt GmbH Herchenbachstr Lebensbaum GmbH Ambulante Pflege Olper Str DRK Pflegedienste Rhein-Sieg/Rhein-Berg ggmbh Sozialstation Overath Im Komp Tagespflegeeinrichtungen 1 Einrichtung Standort Plätze Telefon Tagespflege Vivat Olpener Str Kurzzeitpflegeeinrichtungen Einrichtung Standort Platzzahl Telefon solitär eingestreut 1 Alten- und Pflegeheim - Haus Eulenthal Leyenhaus Altenheim Marialinden Franziskaner Str Altenpflegeheim Vivat Olpener Str Dauerpflegeeinrichtungen Pflegeeinrichtung Standort Pflegeplätze Telefon 1 Alten- und Pflegeheim - Haus Eulenthal Leyenhaus Altenheim Marialinden Franziskaner Str Altenpflegeheim Vivat Olpener Str Planung Modellprojekt Pflegeheim Vivat Olpener Str Wohngemeinschaft Bezeichnung Standort Wohnplätze Anzahl WG Telefon Villa Glück Overath 8 1

62 7. Pflegeinfrastruktur Stadt Rösrath

63 Ambulante Pflegedienste Pflegeeinrichtung Betriebssitz Telefon 1 Diakonie-Sozialstation Rösrath ggmbh Hauptstr Häusliche Kranken- u. Altenpflege Elisabeth Schall Gerottener Weg Tagespflegeeinrichtungen 1 Einrichtung Standort Plätze Telefon Tagespflege Wöllner-Stift ggmbh Bahnhofstr Kurzzeitpflegeeinrichtungen Pflegeeinrichtung Platzzahl Telefon solitär eingestreut 1 Alten- und Pflegeheim - Kleineichen Wöllner-Stift ggmbh Privates Altenheim Menzlingen Dauerpflegeeinrichtungen Pflegeeinrichtung Standort Telefon Pflegeplätze 1 Alten- und Pflegeheim - Kleineichen An der Grünen Furth Alten- und Pflegeheim - Menzlingen Menzlingen 7a+b Wöllner-Stift ggmbh Bahnhofstr Ambulante betreute Wohngemeinschaften Bezeichnung Standort Telefon Wohngemeinschaft Forsbacher Hof Pflegewohnplätze Anzahl WG Bensberger Str

64 Pflegeinfrastruktur Stadt Wermelskirchen

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