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1 LANDESVERBAND BAYERISCHER WASSERKRAFTWERKE eg SANDWEG 1 A S I N Z I N G Rundschreiben Nr HPL/KS/RtM Sehr geehrte Mitglieder, Sehr geehrte Damen und Herren, aus aktuellem Anlass darf ich Sie über folgende wichtige Punkte informieren: RA Hans-Peter Lang, Vorstandsvorsitzender LVBW eg 1. Unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz soll der seit 1999 bestehende Restwasserleitfaden fortgeschrieben werden. Begründet wird dies damit, dass mit Einführung der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 sich die Gesetzgebung und die wasserwirtschaftliche Praxis erheblich geändert habe. Nach dem bestehenden Leitfaden gibt es eine Untergrenze von 4% der Ausbauwassermenge und eine Obergrenze von 5/12 des mittleren Niedrigwassers (MNQ) für ökologisch besonders wertvolle Gewässer. Im Auftrag des Ministeriums wurden nun von einem Ingenieurbüro Berechnungen angestellt, welche nach unseren Informationen die zwei- bis dreifache Erhöhung des Mindestwassers zum jetzigen Leitfaden bedeuten würde. Konkret geht es um 0,7 bis über 1,3 MNQ. Dies würde den Ruin der mittelständischen und regionalen Wasserkraft bedeuten. Rund Wasserkraftwerke leisten seit über 100 Jahren einen hervorragenden Beitrag zu einer sicheren und klimaschonenden Energieversorgung in Bayern. Der bisherige Leitfaden wurde zwischen sämtlichen Experten in den Ministerien und den Verbänden in langjährigen Verhandlungen entwickelt. Es besteht deshalb kein Grund, diesen abzuändern. Vorstandsvorsitzender: RA Hans-Peter Lang VR Bank Burglengenfeld eg Tel.: ( / ) Aufsichtsratsvorsitzender: Klaus Schuster BLZ Konto-Nr Fax: ( / ) Registergericht: Regensburg Nr. 531 IBAN: DE info@lvbw-wasserkraft.de Sitz: Regensburg BIC: GENODEF1BLF Internet:

2 In Anbetracht dieser Umstände ist es zwingend erforderlich, dass wir sämtliche Kräfte mobilisieren, damit der Bestand für unsere Wasserkraftwerke weiterhin gesichert ist. Dies bedeutet zum einen, dass Sie vor Ort Ihre politischen Vertreter auf dieses Thema ansprechen sollten und zum anderen, dass die Verbandsarbeit gestärkt wird. Nachdem nun das Ministerium teure Gutachten in Auftrag gibt, müssen wir auch dagegen halten und unter Umständen selbst Gutachten in Auftrag geben um nachzuweisen, dass eine Erhöhung des Mindestwassers nicht erforderlich ist. Da es um unsere Existenz geht, müssen wir massiv tätig werden und bitten schon jetzt um finanzielle Unterstützung durch unsere Mitglieder. Die bestehenden Mitgliedsbeiträge reichen für eine gesonderte Kampagne nicht aus. Bei der Generalversammlung am in Regensburg werde ich Sie umfassend über den dann aktuellen Stand unterrichten. 2. Zum wird das sogenannte Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingeführt. Dies hat das Bundeskabinett am beschlossen. Darin müssen sich nun alle Anlagenbetreiber registrieren. Für Betreiber von Neuanlagen gilt dies ab dem Für Betreiber von Bestandsanlagen gibt es eine zweijährige Übergangszeit bis zum Folge einer Nichtregistrierung ist die Vergütungssanktionierung. Weiteres wird ebenfalls auf der Generalsversammlung bekannt gegeben. 3. Das Bayernwerk hat im Zeitraum vom bis einen zweiten Funktionstest bei Anlagen mit verbauter Funkrundsteuerung oder Fernwirktechnik durchgeführt. Es wurden 199 Anlagen getestet. Leider hat dieser Test ergeben, dass bei 94 Anlagen der Funktionstest negativ war. Diese Anlagen werden nun im Zeitraum vom bis erneut getestet. Sollte sich hierbei herausstellen, dass der Funktionstest wieder negativ ist, hat das Bayernwerk schon jetzt eine Verkürzung der Vergütung angekündigt. Die betroffenen Anlagenbetreiber sind bereits durch das Bayernwerk angeschrieben worden. Ich bitte Sie deshalb eindringlichst, darauf zu achten, dass die technischen Einrichtungen funktionieren. Alles andere wirft ein sehr schlechtes Licht auf uns und wir alle müssen das Fehlverhalten einiger ausbaden. 4. Nach 74a EEG 2017 müssen wegen der Erhebung der EEG-Umlage für den Eigenverbrauch oder für die Lieferung an Dritte an den Netzbetreiber die Basisangaben über das einzelne Wasserkraftwerk gemeldet werden. Nach der Mitteilung des Bayernwerks sind bei Bestandsanlagen die Basisangaben offenkundig bekannt und es bedarf einer separaten Meldung nicht mehr. Rundschreiben Nr. 265 vom HPL/KS/RtM Seite: 2 (5)

3 Dies gilt für Anlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem Eventuelle Änderungen nach dem sind jedoch unverzüglich mitzuteilen. Bei allen Neuanlagen ab Inbetriebnahme wurden die Basisangaben bereits abgefragt. Ob jemand EEG-umlagepflichtig ist, richtet sich nach der Größe der Anlage, dem Eigenverbrauch und ob es sich um eine Bestandsanlage mit Eigenerzeugung vor dem handelt. Etwaige umlagepflichtige Strommengen müssen dann bis zum des Folgejahres gemeldet werden. Auch dazu werden wir näheres in der Generalversammlung mitteilen. Dies in aller Kürze. Sie sehen also, dass es äußerst wichtig ist, dass wir in einem Verband organisiert sind, weil nur dadurch die Wasserkraftbetreiber die wichtigen Informationen sofort erhalten und wir nur gemeinsam gegen weitere Repressalien vorgehen können. Ich bitte Sie deshalb, auch andere Anlagenbetreiber anzusprechen, welche noch nicht Mitglied in unserem Verband sind. Klaus Schuster, Aufsichtsratsvorsitzender LVBW eg die Homepage des LVBW eg wurde neu gestaltet, bitte, besuchen Sie uns unter Dort können Sie z.b. auch gebrauchte Turbinen, Generatoren, bis zu kompletten Kraftwerken kaufen und verkaufen. Sie können sich auch als Firma eintragen, die im Bereich Wasserkraft tätig ist - kostenfrei natürlich. So werden Sie von unseren Mitgliedern gefunden, die einen Umbau planen bzw. Ersatzteile und Dienstleistungen benötigen. Wir wollen auch den verbandsinternen Service für Sie als Mitglied verbessern und werden Sie mit unseren neuen digitalen Rundschreiben zeitnah und aktuell informieren. Sie erhalten diese schneller und öfter, als es auf dem Postweg möglich ist. Der Versand in Papierform per Post ist weder zeitgemäß noch umweltfreundlich: wir können pro Seite, die nicht gedruckt wird, ca. 400 ml Wasser, 2 g CO2 und 21 g Holz sparen! Die Energieerzeugung unserer Wasserkraftwerke ist sauber und umweltfreundlich, verbraucht keinerlei Rohstoffe und erzeugt keine umweltbelastenden Abfallprodukte, wie z. Bsp. Kohlendioxid. Deshalb wollen wir so wenig wie irgend möglich diese Papierform benutzen und haben uns folgende Lösung überlegt: Rundschreiben Nr. 265 vom HPL/KS/RtM Seite: 3 (5)

4 Wir möchten Sie in Zukunft per auf dem Laufenden halten, was folgende Vorteile bietet: Papier-, Kopier- und Portokosten entfallen, wir schützen unsere Umwelt, Sie erhalten Rundschreiben aktuell, zeitnah und schnell. Auf den letzten Punkt möchte ich noch besonders eingehen. Wir erhalten manchmal Informationen, die für Mitglieder interessant sind, oder sein könnten, können diese aber aus Kostengründen nur gesammelt zwei- bis dreimal im Jahr per Post versenden. In Zukunft können wir Ihnen diese Informationen einzeln und sofort per zukommen lassen. Wenn Sie diese nicht benötigen, löschen Sie die Nachricht einfach. Sie müssen kein Altpapier entsorgen und haben einen Informationsvorteil. Wir haben zu diesem Zweck ein Newsletter-Programm eingerichtet, das diesen Service ermöglicht. Zwingend notwendig ist aber dazu eine Adresse von Ihnen. Wenn Sie selbst kein Internet benutzen, dann fragen Sie bitte Ihre Verwandten/Bekannten, ob sie den Empfang für Sie übernehmen können. Auf diese Weise erhalten Sie immer die aktuellsten Informationen und sind informiert. Sie können uns dies faxen: ( ), eine senden an oder Ihre Anmeldung auch telefonisch bei Frau Richthammer in der Geschäftsstelle durchführen ( ). Für den Fall, dass Sie nicht aktuell informiert werden wollen oder können, gibt es natürlich das bisherige Rundschreiben in Papierform weiter. Bitte helfen Sie mit, die Umwelt zu schützen und auch, Papier-, Kopier- und Portokosten zu sparen. Sie bekommen die Informationen dafür aktuell, zeitnah und schnell. Freundliche Grüße Ihr Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eg Vorstand und Aufsichtsrat RA Hans-Peter Lang Vorstandsvorsitzender Klaus Schuster Aufsichtsratsvorsitzender Rundschreiben Nr. 265 vom HPL/KS/RtM Seite: 4 (5)

5 Wenn Sie uns also eine Adresse mitteilen können, melden Sie sich für den -Empfang mit folgenden notwendigen Daten an: Mitgliedsnummer: Name, Vorname:. Anschrift: Adresse: Ich will / wir wollen: alle Rundschreiben des LVBW eg zukünftig als erhalten den Newsletter des LVBW eg als abonnieren die Einladungen zu Generalversammlungen des LVBW eg zukünftig als erhalten.. Datum.. Unterschrift Rundschreiben Nr. 265 vom HPL/KS/RtM Seite: 5 (5)

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