Sehr geehrte Damen und Herren, mit ggf. weniger Themen versenden können.
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- Heike Bayer
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1 Ausgabe Nr. 1 / Mai 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Keine Rundschreiben mehr per Post Seite 2 Themenübersicht mit diesem ersten Rundschreiben in diesem Jahr erhalten Sie ggf. eines der letzten Exemplare per Post. Ab dem nächsten Jahr wird es diese Rundschreiben nur noch per geben. Das geht schneller und ist wesentlich kostenbewusster, so dass wir dann auch öfter Rundschreiben mit ggf. weniger Themen versenden können. 2. Änderungen bei Überweisungen im Rahmen von SEPA Seite 2 3. Fiktives Entgelt bei Mutterschutz oder Anspruch auf Krankengeldzuschuss 4. Meldeverfahren Seite 3 Seite 3 5. Versorgungs- und Vorsorgeberatungen - auch in Ihrer Region 6. Newsletter Kommunikation mit unseren Mitgliedern und Versicherten ist uns wichtig. So geht es in diesem Rundschreiben u.a. auch um Beratungstage und Seminare. Seite 4 Seite 5 7. Seminare Zusatzversorgung - weiterer Termin in der Pfalz Seite 5 Freundliche Grüße Reinhard Graf Mitglied des Vorstands 1 Walter Dietsch Abteilungsleiter
2 1. Keine Rundschreiben mehr per Post - die IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) und - den BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl). Diese Werte ersetzen die bisher gebräuchlichen Werte Kontonummer und Bankleitzahl. M ittlerweile ist der Anteil unserer Mitglieder, die sich per Mail über das Erscheinen eines neuen Rundschreibens unterrichten lassen, so groß geworden, dass sich der Druck und Versand des Rundschreibens an die übrigen Mitglieder nicht mehr rentiert. Deshalb werden ab Beginn des Jahres 2014 unsere Rundschreiben nur noch im Internet zur Verfügung stehen und wir Sie per Mail über das Erscheinen eines neuen Rundschreibens informieren. Unsere Rundschreiben finden Sie alle auf unserer Internetseite unter Arbeitgeber/Rundschreiben. Die BVK Zusatzversorgung wird ihren Zahlungsverkehr zur Jahresmitte 2013 auf SEPA umstellen. Dazu werden die bei uns gespeicherten Bankverbindungen soweit möglich automatisch um IBAN und BIC ergänzt. In Ausnahmefällen ist dies nicht möglich; hier werden wir uns mit den betroffenen Kontoinhabern in Verbindung setzen und die neuen Werte erfragen. Sie als Kontoinhaber finden diese Angaben auf Ihrem Kontoauszug. Falls Sie sich bisher noch nicht für eine Benachrichtigung per entschieden haben, teilen Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Abrechnungsnummer und Ansprechpartner eine oder mehrere -Adressen mit, die eine Benachrichtigung erhalten sollen. Kontakt: ktotzke@versorgungskammer.de (Frau Totzke - Tel. 089/ ) Noch einfacher ist es für Sie, wenn Sie in unserem Portal selbst die Adressen eingeben und verwalten. Bitte geben Sie bei der Mitteilung einer neuen bzw. bei Änderungen Ihrer bestehenden Bankverbindung zukünftig immer Ihre IBAN und den BIC Ihrer Bank an. Für Überweisungen an die BVK Zusatzversorgung finden Sie die betreffenden Angaben zu unseren Konten zukünftig zusammen mit den bisherigen Werten auf unseren Anschreiben bzw. auf unserer Internetseite unter dem Punkt Kontakt. 2. Änderungen bei Überweisungen im Rahmen von SEPA Hier in einer Übersicht unsere aktuellen Bankdaten: I Bayerische Landesbank BLZ /BIC BYLADEMMXXX m Jahr 2012 trat die EU-Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area => SEPA) in Kraft. Darin wurde festgelegt, dass spätestens ab Februar 2014 die nationalen Überweisungsverfahren in den Euroländern durch die SEPA-Überweisung abgelöst werden müssen. Konto /IBAN DE (Umlage, Rente, Sonstiges) Konto /IBAN DE (Zusatzbeitrag) Konto /IBAN DE (Pflichtbeitrag) Der Zahlungsempfänger einer Überweisung und sein Zahlungsdienstleister werden bei der SEPAÜberweisung durch zwei besondere Kennungen identifiziert: Konto /IBAN DE (PlusPunktRente) 2
3 4. Meldeverfahren A nlässlich der Meldungen zur Jahresabrechnung sind uns gehäuft Fehler zu folgenden Meldetatbeständen aufgefallen: Steuermerkmale Bei Umlagen (Versicherungsmerkmal 10) können nur folgende Steuermerkmale gemeldet werden: 3. Fiktives Entgelt bei Mutterschutz oder Anspruch auf Krankengeldzuschuss 10 = pauschal ( 40 b EStG) oder individuell versteuerte Umlage 11 = steuerfreie Umlage ( 3 Nr. 56 EStG) F ür Zeiten eines Mutterschutzes ( 3 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Mutterschutzgesetz) ist seit dem 1.Januar 2012 eine fiktive Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber zu unterstellen und in der Jahresmeldung zu melden. Umlagen, Zusatzbeiträge und Pflichtbeiträge sind für diese Zeiten allerdings nicht zu zahlen. Bei Zusatzbeiträgen (Versicherungsmerkmal 20) oder Pflichtbeiträgen im Abrechnungsverband II (Versicherungsmerkmal 15) können nur folgende Steuermerkmale gemeldet werden: 01 = steuerfreier Beitrag ( 3 Nr. 63 EStG) 02 = pauschal versteuerte Beiträge nach 40 b EStG Diese Meldung kann nur bei Altzusagen (= Beginn des Beschäftigungsverhältnisses vor dem ) erfolgen, wenn die Beiträge über die Steuerfreigrenze des 3 Nr. 63 EStG (= 4 % der BBMG) hinausgehen. 03 = nach 2 und 19 EStG individuell versteuerter Beitrag nur zu verwenden, wenn die 01, 02 oder 05 nicht einschlägig sind Ansprechpartner 05 = pauschal versteuerte Beiträge nach 40 a Abs. 2 EStG z.b. bei geringfügigen Beschäftigungen, die nicht als erstes Dienstverhältnis gelten und bei denen die Summe aus Entgelt + Umlage + Beitrag unter 450 liegt (siehe hierzu unsere Rundschreiben Nr. 3/2012 und Nr. 4/2012) Auch während einer Erkrankung von Beschäftigten ist vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung vorzunehmen ( 21 TVöD). Bei dem anschließenden Anspruch auf Krankengeldzuschuss ist für den Zeitraum, für den der Beschäftigte krank ist und für den ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht, für die Zusatzversorgung eine fiktive Entgeltfortzahlung nach 21 TVöD zu unterstellen. Hierbei sind aus diesem fiktiven Entgelt Umlagen und Zusatzbeiträge an die Zusatzversorgungskasse zu melden und zu entrichten. Da wir immer wieder Fragen erhalten, wie denn die fiktive Berechnung der Entgeltfortzahlung vorzunehmen ist, haben wir hierzu ein Merkblatt entwickelt (siehe Anlage). 3
4 Beschäftigungen während Elternzeit Die soziale Komponente während einer Elternzeit (unterstelltes Entgelt von 500 pro vollen Monat) tritt nur für die Zeit ein, in der das Beschäftigungsverhältnis während einer Elternzeit ruht. Wird also während einer an sich bestehenden Elternzeit die Beschäftigung wieder bei dem Arbeitgeber aufgenommen, bei dem die Elternzeit besteht, so entfällt die soziale Komponente für die Elternzeit. Anstelle der Elternzeit (Versicherungsmerkmal 28) ist dann wieder Entgelt mit Versicherungsmerkmal 10 und 20 bzw. 15 zu melden. Beispiel: Elternzeit Arbeit: 16. September 30. November 2013 (geringfügige Beschäftigung): Meldung Entgelt Umlage/Beitrag 1.575,00 * 1.575,00 Kinder 1 59,06 63,00 1 * einschließlich Jahressonderzahlung Wird während einer Elternzeit eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen als bei dem, mit dem die Elternzeit vereinbart ist, bleibt die Meldung der Elternzeit bestehen. Damit wird in diesem (ersten) Beschäftigungsverhältnis weiterhin die soziale Komponente gewährt. 5. Versorgungs- und Vorsorgeberatungen - auch in Ihrer Region nach Berücksichtigung von Steuern und Sozialabgaben wirklich sein werden, sowie um die Frage, ob und wie man wirkungsvoll etwaige Versorgungslücken schließen kann. D ie möglichst genaue Kenntnis der gegenwärtigen und späteren Altersversorgungssituation ist für Ihre Beschäftigten wichtig, um sicher und entspannt in die Zukunft blicken zu können. Dabei ist es notwendig, immer mal wieder feststellen zu lassen, was die von der Rentenversicherung oder auch BVK Zusatzversorgung mitgeteilten Anwartschaften jetzt und im Rentenfall wert sind. Dabei kommen wir gerne zu Ihnen als Arbeitgeber, um vor Ort Ihre Versicherten zu beraten. Sprechen Sie mit uns und wir können gemeinansprechpartner sam solche Termine vorbereiten. Daneben bieten wir aber auch lokale Sprechtage auch in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung - an. Wann und ob eine solche Veranstaltung auch in Ihrer Nähe stattfindet, können Sie auf unserer Internetseite unter Service => Termine => BVK Zusatzversorgung und Deutsche Rentenversicherung ermitteln. Die BVK Zusatzversorgung bietet umfangreiche Beratungen zur Altersversorgung und -vorsorge an. Dabei geht es um eine Bewertung, wie hoch denn die zu erwartenden Altersrentenbezüge 4
5 6. Newsletter 7. Seminare Zusatzversorgung - weiterer Termin in der Pfalz U m Informationen an unsere Versicherten weiter geben zu können, sind wir stets auf die Mithilfe unserer Mitglieder angewiesen. Weil jedoch das Thema Altersversorgung bzw. Vorsorge ein grundsätzlich wichtiges Thema ist, zu dem es vielfältige Informationen gibt, möchten wir unsere Versicherten gerne direkt informieren. Hierzu haben wir einen Newsletter im Internet eingestellt, der kostenlos abonniert werden kann. D ie BVK Zusatzversorgung bietet weiterhin in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Verwaltungsschule Seminare und Workshops für Personalsachbearbeiter zum Thema Zusatzversorgung an. Die aktuellen Termine haben wir nachstehend noch einmal aufgeführt und sind auch jederzeit auf unserer Internetseite unter Service => Termine =>Seminare und Workshops abrufbar. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Ihre Versicherten auf diese Möglichkeit der direkten Information hinweisen würden. Bitte buchen Sie die Seminare und Workshops direkt bei: Bayerische Verwaltungsschule (BVS) Ridlerstr. 75, kundenservice@bvs.de Fax: 089 / Telefon: 089 / Zudem haben wir auch einen Newsletter für Arbeitgeber mit Informationen abseits unserer Mitglieder-Rundschreiben. Die Newsletter finden Sie direkt auf unserer Internetseite unter einer eigenen Rubrik. Hier können Sie und Ihre Beschäftigten auch gleich die Newsletter abonnieren. Termin in der Pfalz Für unsere Mitglieder in der Pfalz bieten wir am 1./2. Oktober 2013 ein zweitägiges KompaktSeminar in Pirmasens an Kosten: 260 ohne Unterkunft inkl. Verpflegung. Bitte buchen Sie dieses Seminar direkt über Kommunales Studieninstitut Pirmasens Ansprechpartner Herr Dieter Boder Hauptstr Pirmasens ksi@stadt-pirmasens.de Fax: / Telefon: /
6 Seminare Würzburg Augsburg Passau Würzburg PS PS PS PS PS PS PS PS PS PS PS PS Zusatzversorgung kompakt (2-tägig) 01./ Neustadt/AischPS / Lauingen PS / Utting PS Workshops zum Melderecht PS Würzburg PS PS Ihre Fragen zur Zusatzversorgung beantworten wir Ihnen gerne: Ansprechpartner Pflichtversicherung und PlusPunktRente (089) Jahresabrechnung und Meldeverfahren (089) für Mitglieder in der Pfalz (06322) Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Denninger Straße Telefon Telefax
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