KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT. Die Themen: DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg,
|
|
- Kurt Dresdner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Personalamt / Personalabteilung Magdeburg, RUNDSCHREIBEN 1/2013 DER ZUSATZVERSORGUNGSKASSE Die Themen: 1. Die Mitgliederabrechnung für das Geschäftsjahr Die Aktualisierung Ihrer Mitgliedsdaten Sozialversicherungspflicht trotz nachträglicher Steuerfreistellung Die Einführung des SEPA-Verfahrens Die Nutzung der automatisierten Datenübermittlung (DATUEV-ZVE) Lastschrifteinzug 4 7. Geringfügig Beschäftigte Mitgliedsprüfung im Jahr
2 1. Die Mitgliederabrechnung für das Geschäftsjahr 2012 Der Versand der Abrechnung für das Geschäftsjahr 2012 erfolgt getrennt für aktive Mitglieder und für Mitglieder, deren Mitgliedschaft beendet ist. Für alle aktiven Mitglieder gilt: Sie erhalten Ihre Abrechnung für das Geschäftsjahr 2012 im Monat April; der Download der Anlage 2 ist voraussichtlich ab der 17. KW möglich. Bitte fordern Sie Guthaben unter 10 nicht ab. Ebenso müssen Forderungen bis zu einer Höhe von 10 nicht ausgeglichen werden. Diese Beträge werden auf das Geschäftsjahr 2013 übertragen, ohne dass hierfür eine Verzinsung erfolgt. Für Mitglieder, deren Mitgliedschaft beendet ist, gilt Folgendes: Wurde die Mitgliedschaft im Jahr 2012 oder in Vorjahren beendet, erfolgt der Versand der Abrechnung für das Geschäftsjahr 2012 zu einem späteren Zeitpunkt. Die in der Abrechnung aufgeführten Schuldbeträge sind unverzüglich zu begleichen, bestehende Guthaben sind abzufordern. Für aktive Mitglieder und beendete Mitgliedschaften gilt gleichermaßen: Neu: Für alle Mitglieder, die im Geschäftsjahr 2011 mindestens 10 Beschäftigte zur Zusatzversorgung angemeldet hatten, wird die Anlage 2 (Liste der abgerechneten Versicherten) als Download zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, bei Ihren Überweisungen immer den maschinell lesbaren Verwendungszweck anzugeben. Wir verweisen an dieser Stelle ausdrücklich auf die Verwendung der korrekten Buchungsschlüssel für Überweisungen (eine Übersicht finden Sie auf unserer Homepage im Mitgliederportal). Bitte beachten Sie das Zuflussprinzip bei Nach- und Berichtigungsmeldungen für das Jahr 2012 oder vorheriger Jahre. Auf dem Meldeformular sind diesbezüglich unter dem Punkt Nach-/ Berichtigungsmeldung das Jahr des Entgeltzuflusses, der Grund der nachträglichen Zahlung sowie der Monat der Überweisung der Beiträge und Umlagen anzugeben. Außerdem bitten wir um Prüfung der Richtigkeit der abgesetzten Meldungen hinsichtlich der Versteuerungsart (BS oder ) der in der Anlage 2 aufgeführten Versicherten. Haben Sie Ihre Abrechnung nicht erhalten oder bestehen offene Fragen zur Abrechnung, stehen wir Ihnen gern unter der Telefonnummer oder per teambuchhaltung@kvsa.komsanet.de zur Verfügung. 2
3 2. Die Aktualisierung Ihrer Mitgliedsdaten Wie Sie wissen, möchten wir Ihnen immer einen optimalen Service bieten. Grundvoraussetzungen dafür sind nicht nur eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, sondern auch umfassende und aktuelle Informationen über unsere Mitglieder. Das haben wir zum Anlass genommen und einen Fragebogen entwickelt, der uns helfen soll, den Service für Sie weiter zu verbessern. Sie finden den Antwortbogen-Datenabgleich` auf unserer Homepage auf der Startseite des Mitgliederportals. Wir bitten Sie, den Fragebogen auszufüllen und bis zum an uns zurückzusenden. Gern können Sie die Daten auch online erfassen und per zurücksenden. Bei Fragen können Sie sich gern an Frau Steinke (Telefon: ; oder Frau Pampuch (Telefon: ; wenden. 3. Sozialversicherungspflicht trotz nachträglicher Steuerfreistellung In Folge der Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur Steuerfreiheit des Arbeitnehmerbeitrags wurde den Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen der Einkommenssteuererklärung ihre Arbeitnehmerbeiträge rückwirkend steuerfrei zu stellen. Wie sich eine solche rückwirkende Steuerfreistellung auf die Sozialversicherungspflicht der Beiträge auswirkt, war bislang umstritten. Der GKV-Spitzenverband hat nunmehr wie folgt Stellung genommen (siehe auch Rundschreiben Nr. V 03/2013 des KAV Sachsen-Anhalt): Die Sozialversicherungsfreiheit kommt demnach nicht in Betracht, wenn die Steuerfreiheit nach 3 Nr. 63 EStG nachträglich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beantragt wurde und der Arbeitnehmer diese erhalten hat. Insofern ist der den Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) innewohnende Grundsatz zu beachten, dass Einnahmen, Zuwendungen oder Leistungen nur dann nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu zählen sind, wenn diese im Rahmen der Entgeltabrechnung vom Arbeitgeber tatsächlich und rechtlich zulässig steuerfrei behandelt werden bzw. worden sind. Eine erst im Nachhinein über die Einkommenssteuerveranlagung geltend gemachte Steuerfreiheit führt nicht dazu, dass für steuer- und beitragspflichtig behandelte Arbeitsentgeltbestandteile Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten sind, wenn der Arbeitgeber die vorgenommene steuerpflichtige Behandlung nicht mehr ändern kann. Somit sind diese Beiträge nicht zu Unrecht entrichtet. Fazit: Die im Wege der Einkommensteuerveranlagung erlangte Steuerfreiheit des Arbeitnehmerbeitrages am Zusatzbeitrag führt somit nicht zu dessen Sozialversicherungsfreiheit. Für Ihre Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen des Teams Meldungen gern zur Verfügung (Telefon: ). 3
4 4. Die Einführung des SEPA-Verfahrens Ab dem 1. Februar 2014 gilt ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA = Single Euro Payments Area). Für Überweisungen und Lastschriften in Euro ersetzen ab diesem Datum die IBAN (International Bank Account Number) und der BIC (Business Identifier Code) die althergebrachte Kontonummer und Bankleitzahl. Ab sofort werden wir im Schriftverkehr zunächst noch parallel zur Ausweisung der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN und den BIC verwenden. Dessen ungeachtet kann die bisherige Bankverbindung mit Kontonummer und Bankleitzahl bis zum endgültigen Umstellungstermin weiter verwendet werden. Folgende IBAN und BIC zu unseren Bankverbindungen sind zu verwenden: Konto für Umlage: DE Konto für Zusatzbeitrag: DE Konto für die Freiwillige Versicherung: DE BIC für alle Konten: NOLADE21MDG 5. Nutzung der automatisierten Datenübermittlung (DATUEV-ZVE) Bitte beachten Sie bei der Nutzung des automatisierten Datenübermittlungsverfahrens, dass Änderungsmeldungen, die Daten der Satzarten 80 (Name) und 81 (Adresse) betreffend, gemäß der DATÜV-ZVE Version 1.04 Stand nur mit Meldetatbestand 31 (Berichtigung einer Anmeldung zur Pflichtversicherung) zulässig sind (siehe DATÜV-ZVE Punkt Seite 13). Meldungen der Satzarten 80 und 81 bei den Meldetatbeständen 40 (Abmeldung) und 60 (Jahresmeldung) sowie deren Berichtigungsmeldetatbeständen (41 und 61) können nicht verarbeitet werden. 6. Lastschrifteinzug In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Lastschrifteinzügen der Mitglieder auf den Konten der ZVK, insbesondere bei Fehlzahlungen. Da satzungsrechtlich keine Lastschriftvereinbarung möglich ist, bitten wir Sie, keine Lastschrifteinzüge durchzuführen. Sollten weiterhin Lastschrifteinzüge veranlasst werden, weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass diese zukünftig zurückgebucht werden; dabei entstehende Kosten können nicht durch die ZVK übernommen werden. 4
5 7. Geringfügig Beschäftigte Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte wurde zum auf monatlich 450 angehoben. Ebenso wurde neu eingeführt, dass eine geringfügige Beschäftigung automatisch zur Rentenversicherungspflicht führt, sofern nicht eine Befreiung beantragt wird. (siehe auch RS KAV Sachsen-Anhalt Nr. V 04/2013) Grundsätzlich bestehen für geringfügig Beschäftigte die normalen Vorschriften für die steuerund sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Umlagen und Zusatzbeiträgen. Umlagen und Zusatzbeiträge werden in aller Regel steuerfrei sein. Wird die geringfügige Beschäftigung jedoch neben einer anderen - ggf. Hauptbeschäftigung - ausgeübt, so sind Umlagen und Zusatzbeiträge nicht steuerfrei, da eine Steuerfreiheit nur im ersten Dienstverhältnis besteht. In einem zweiten Dienstverhältnis erhöhen die Zusatzbeiträge und Umlagen das Einkommen (siehe Handbuch für Personalsachbearbeiter S. 183 ff.). Liegt die Summe aus geringfügiger Beschäftigung + Umlage + Zusatzbeitrag unter 450, kann die Beschäftigung weiterhin mit den üblichen Pauschalabgaben belegt werden. Liegt die Summe aus geringfügiger Beschäftigung + Umlage + Zusatzbeitrag über 450, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung. Es müssen dann Steuern und Sozialabgaben in voller (nicht pauschalierter) Höhe gezahlt werden. 8. Mitgliedsprüfung im Jahr 2012 Nach 13 Absatz 3 Buchstabe d) der ZVK-Satzung prüft die ZVK bei ihren Mitgliedern vor Ort, ob alle der Versicherungspflicht unterliegenden Beschäftigten angemeldet und die Umlagen und Beiträge korrekt entrichtet wurden. Im Jahr 2012 wurden 55 Mitglieder stichprobenartig geprüft. Dabei wurden insgesamt 517 Beschäftigte einer Prüfung unterzogen. Von diesen mussten für 191 Beschäftigte Korrekturmeldungen erstellt werden; dies entspricht 36,94 % aller geprüften Beschäftigten. Bei 8 Mitgliedern waren keine Korrekturen erforderlich. Hauptfehlerquellen bei den Prüfungen Geringfügig Beschäftigte sowie Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretungen wurden nicht angemeldet. Entgeltbestandteile wurden bzgl. der Zusatzversorgungspflicht falsch eingestuft. 5
6 Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt bei Beschäftigten in Altersteilzeit (ATZ) wurde falsch ermittelt. Die zusatzversorgungspflichtige Jahressonderzahlung wurde falsch berechnet, insbesondere wenn nicht für alle Kalendermonate eines Jahres Umlagen und Beiträge für laufendes zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gezahlt wurden. Es wurden falsche Buchungsschlüssel bei Pauschalversteuerung nach 40 a EStG ( bzw statt bzw ) verwendet. Hinweis: Wird der Arbeitnehmerbeitrag steuerfrei gestellt, ist dieser mit dem Buchungsschlüssel zu melden, auch wenn das restliche Entgelt pauschal nach 40a EStG versteuert wird. Fehlerhafte Meldungen von Mutterschutz und Elternzeit bzgl. der Zeiträume (Elternzeit wurde erst nach dem Ende des Mutterschutzes und nicht ab dem Tag der Geburt gemeldet). Hinweis: Ab dem Jahr 2012 ist für Mutterschutz vor und nach der Geburt des Kindes ein fiktives Entgelt zu melden. Die Elternzeit ist erst im Anschluss an den Mutterschutzzeitraum zu melden. Bei Arbeitsunfähigkeiten, die länger als 6 Wochen dauerten, wurde kein fiktives Entgelt gemeldet. Der tatsächlich einbehaltene Arbeitnehmerbeitrag entsprach nicht dem gemeldeten Arbeitnehmerbeitrag. Arbeitgeber, die nach 12 Abs. 5 der ZVK-Satzung Mitglied der ZVK sind (Vereinbarungsmitglieder), haben Beschäftigte, die sowohl in Einrichtungen tätig sind, die von der Vereinbarung mit der ZVK erfasst werden, als auch in Einrichtungen, die nicht unter die Vereinbarung mit der ZVK fallen (sog. Springer ), nicht in der ZVK versichert. Springer sind jedoch anzumelden, sobald sie in einer Einrichtung tätig sind, die in die Vereinbarung mit der ZVK eingeschlossen sind. Hauptfehlerquellen bei den Korrekturmeldungen Der Zusatzbeitrag wurde gemäß den tarifvertraglichen Bestimmungen aufgeteilt und nicht anhand des tatsächlich einbehaltenen Arbeitnehmerbeitrages. Daher weisen wir in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass der bisher gemeldete und abgeführte Arbeitnehmerbeitrag der Höhe nach bestehen bleibt, wenn sich das zusatzversorgungspflichtige Entgelt zwar ändert, aber der Arbeitnehmerbeitrag nicht nachgefordert bzw. zurückgezahlt wird; in diesen Fällen ändert sich lediglich die Meldung der Abschnitte /11 und Ist die Meldung bezüglich des Arbeitnehmerbeitrages nicht korrekt, hat dies für die Beschäftigten folgende Auswirkungen: Der Beschäftigte erhält Altersvorsorgezulagen mit einem zu geringen oder zu hohen Wert. Die spätere Rentenleistung wird falsch besteuert. 6
7 Wie unterstützt Sie die ZVK beim Erstellen von korrekten Meldungen? Meldebeispiele auf unserer Homepage und im Personalsachbearbeiterhandbuch Auf der Homepage der ZVK stehen im Mitgliederportal umfangreiche Meldebeispiele für Sie bereit. Auch in unserem Personalsachbearbeiterhandbuch (2. Auflage, 2008) finden Sie zahlreiche Beispiele, die Ihnen beim korrekten Erstellen der Meldungen helfen. Personalsachbearbeiterschulungen Die ZVK bietet kostenlose Schulungen für Personalsachbearbeiter sowohl vor Ort als auch in den Räumlichkeiten der ZVK an. Ansprechpartnerin hierfür ist unsere Mitarbeiterin Frau Paternoga (Telefon: ). Persönliche Ansprechpartner bei Ihrer ZVK Für Ihre Fragen zum Thema Meldungen und Mitgliedsprüfung stehen Ihnen Frau Paternoga (Telefon: ), Frau Lindau (Telefon: ) und die Mitarbeiter/innen des Teams Meldungen (Telefon: ) gern zur Verfügung. Dr. Bärecke Geschäftsführer w;;e Flögel Abteilungsleiterin Zusa tzversorg ung skasse BESTENS VERSORGT. 7
Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der
KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 29.02.2016 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt
MehrThemenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der
KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 13.12.2013 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt
MehrBuchungsschlüssel zur Verwendung bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (Auszug aus der DATÜV-ZVE)
Anlage 1 (RS 6/2003) Buchungsschlüssel zur Verwendung bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (Auszug aus der DATÜV-ZVE) Einzahler Versicherungsmerkmal Steuermerkmal 01 Arbeitgeber (Mitglied)
MehrKOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT. Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 21.02.2014. An die Mitglieder der
KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 21.02.2014 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt
MehrSONDERRUNDSCHREIBEN 1/2016 DER ZUSATZVERSORGUNGSKASSE
KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 01.07.2016 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt
MehrMeldebeispiele für das Jahr 2017 für den Abrechnungsverband II
Meldebeispiele für das Jahr 2017 für den Abrechnungsverband II Einleitung... 2 Steuerrechtliche Rahmenbedingungen... 2 Meldeverkehr: Erläuterungen zum Buchungsschlüssel... 2 Meldeverkehr: Aufteilung des
MehrSehr geehrte Damen und Herren, mit ggf. weniger Themen versenden können.
Ausgabe Nr. 1 / Mai 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Keine Rundschreiben mehr per Post Seite 2 Themenübersicht mit diesem ersten Rundschreiben in diesem Jahr erhalten Sie ggf. eines der letzten Exemplare
MehrKommunaler Versorgungsverband Brandenburg
Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg Zusatzversorgungskasse Die Direktorin KVBbg Postfach 12 09 16771 Gransee An die Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg -Zusatzversorgungskasse-
MehrVBLspezial 10. für Personal-, Vergütungs und Lohnstellen. Meldung des Arbeitnehmerbeitrags zur VBL-Pflichtversicherung im Tarifgebiet Ost.
VBLspezial für Personal-, Vergütungs und Lohnstellen Januar 2013 Meldung des Arbeitnehmerbeitrags zur VBL-Pflichtversicherung im Tarifgebiet Ost. Inhalt 1 Urteil des BFH vom 9. Dezember 2010. 2 Meldebeispiele
Mehrmit unserem Rundschreiben 3/2016 erhalten Sie aktuelle Informationen zu den vorgenannten Themen.
An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt 1. Umlage und Zusatzbeitrag für das Jahr 2017 2. Berechnungswerte für das Jahr 2017 3. Änderung der ZVK-Satzung 4. Jahresmeldung
MehrKommunaler Versorgungsverband Brandenburg
Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg KVBbg Postfach 12 09 16771 Gransee An die Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Gransee, im Dezember 2007 im Internet
Mehr4. Erfassung und Meldung aktueller Adressdaten der Beschäftigten
An die Personalstellen Dresden, im Dezember 2009 der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt 1. Umlage und Zusatzbeitrag für das Jahr 2010 2. Berechnungswerte für das Jahr 2010 3. Jahresmeldung
MehrInformationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag
Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag Die ZVK Ihr Partner in der betrieblichen Altersversorgung Hauptsitz Karlsruhe Daxlander Str.
MehrRundschreiben Nr. 3/2005
K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung
MehrZVK-Glossar. Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - Bezüge zentral. Zusatzversorgung
Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH THEMATIK Bezüge zentral Zusatzversorgung BEARBEITUNG D 2.25 DATUM 15.04.2011 ZVK-Glossar Ablieferung von Beiträgen zur freiwilligen
MehrSchlüsselverzeichnis für Buchungsschlüssel und Abmeldegründe
Schlüsselverzeichnis für Buchungsschlüssel und Abmeldegründe Der Buchungsschlüssel ist sechsstellig und gliedert sich in je 2 Stellen für die Kennzeichnung des Einzahlers 2 Stellen für das Versicherungsmerkmals
Mehr// Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsnachweis
// Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsnachweis 1 Was ist das Versicherungskonto? 2 Welchen Zweck hat der Versicherungsnachweis? 3 Wann wird der nächste Versicherungsnachweis erstellt? 4 Wann habe
MehrKommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe
für zkw, Postfach 4629, 48026 Münster An die Mitglieder der Kommunalen Zusatzversorgungskasse (zkw) Besuche: Mo-Fr 8.30-12.30 Uhr oder nach Vereinbarung Zumsandestraße 12 Auskunft erteilen: Stefan Plesker
MehrIhr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum Rundschreiben Nr. 4/2007
ZV Kasse Betriebliche Altersversorgung Zusatzversorgungskasse Postfach 10 41 44 34041 Kassel Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel Kölnische Str. 42-42
MehrThemenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der
KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 05.12.2014 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt
MehrHinweise und Muster. für die Meldungen zur Pflichtversicherung. ab 2002
für die Meldungen zur Pflichtversicherung ab 2002 Z 531.3 Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg Hauptsitz Daxlander Straße 74 76185 Karlsruhe Telefon 0721 5985-0 Zweigstelle
MehrRundschreiben Nr. 1/2006
K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung
MehrUnser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/
BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße Durchwahl: (089) 9235-7400 (06322) 936-450 (PPA)
MehrUmsetzung des Jahressteuergesetzes Modellrechnungen und Meldebeispiele zur VBLinfo 2/2007 sortiert nach Abrechnungsverband West und Ost
Umsetzung des Jahressteuergesetzes 2007 -- Anlage zur VBLinfo 2/2007 Dezember 2007 Modellrechnungen und Meldebeispiele zur VBLinfo 2/2007 sortiert nach Abrechnungsverband West und Ost VBLinfo 2/2007 Überblick
MehrBegriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis
Begriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis Steuerberechnung Steuerbrutto, lfd. Summe aller laufenden steuerpflichtigen Beträge (z. B. Bruttoentgelte, Vermögenswirksame
MehrÄnderung der Satzung. 2. In 13 Abs. 3 Buchst. e) wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Buchstabe f) angefügt:
Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände Reg.- Bezirks Kassel in Kassel vom 25. Februar 2004 Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden
MehrKOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND
KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND BRANDENBURG Zusatzversorgungskasse DIE DIREKTORIN Komm. Versorgungsverband Brandenburg Postfach 12 09 16771 Gransee An die Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg
MehrUnser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 205 A GA Dezember 2005
BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: Hausanschrift: U-Bahn: Durchwahl: (089) 9235-7410 Telefax: (089) 9235-8057
MehrThemenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 13.05.2015. An die Mitglieder der
KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 13.05.2015 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt
MehrEntgeltabrechnung nach TVöD. Beschreibung - Abrechnung nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Entgeltabrechnung nach TVöD Beschreibung - Abrechnung nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Inhaltsverzeichnis Entgeltabrechnung nach TVöD... 1 1 Der TVöD und die Aufgaben der ZVK... 1 2 Das Verfahren
MehrRundschreiben Nr. 5/2004
K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung
MehrUnser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G GA 402/1 den 30. Januar 2003
BVK - Zusatzversorgungskasse, 81921 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81921 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4
MehrMerkblatt über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten und Elternzeit in der Zusatzversorgung
KVK ZusatzVersorgungsKasse Kölnische Str. 42 34117 Kassel Merkblatt über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten und Elternzeit in der Zusatzversorgung Kundenservice Tel.: 0561 97966-300 Fax: 0561
MehrRundschreiben
Rundschreiben 01 2004 KZVK Postfach 10 22 41 44022 Dortmund Anschrift des Beteiligten KundenServiceCenter Telefon: 0231. 9578-299 Telefax: 0231. 9578-399 zukunft@kzvk-dortmund.de www.kzvk-dortmund.de Dortmund,
MehrAltersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff)
Altersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff) Stand: Juli 2007 Bei Beginn einer Altersteilzeit wird das bis dahin bestehende
MehrEntgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei
TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie
MehrInformationen für Arbeitgeber Rundschreiben Nr. 6/2012
KVK ZusatzVersorgungsKasse, Postfach 10 41 44, 34041 Kassel KVK ZusatzVersorgungsKasse Kölnische Str. 42 34117 Kassel Kundenservice Tel.: 0561 97966-300 Fax: 0561 97966-553 service@zvk-kassel.de Ihr Zeichen
MehrBeispiele für die Meldung von Versicherungsabschnitten (manuelles Verfahren)
Anlage 3 Beispiele für die Meldung von Versicherungsabschnitten (manuelles Verfahren) Beispiel 1: Die/der Beschäftigte ist im Jahr 2002 durchgehend pflichtversichert. Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt
MehrUnser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 29. August 2007
BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße Durchwahl: (089) 9235-7400 (06322) 936-450 (PPA)
MehrMit den Produkten der VBL zusätzlich vorsorgen
Mit den Produkten der VBL zusätzlich vorsorgen Die jüngsten Berechnungen des Arbeitsministeriums und die Diskussion um drohende Altersarmut haben die Notwendigkeit in das Bewusstsein der Öffentlichkeit
MehrSchnellbrief. Personalreferate der obersten Landesbehörden
Schnellbrief Personalreferate der obersten Landesbehörden Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Behandlung der Arbeitnehmerbeiträge zum Kapitaldeckungsverfahren im Abrechnungsverband Ost der VBL,
MehrInformation über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum
Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum 01.01.2013 Bitte beachten Sie auch weiterhin unsere monatlichen Informationsschreiben, die über unsere Internetseite (www.stbclever.de) verfügbar
Mehr// Eheversorgungsausgleich
// Eheversorgungsausgleich Erläuterungen und Hinweise für die Sachbearbeitung im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I (AV I) Stand: August 2017 Im Rahmen des Versorgungsausgleichs sind die in der Ehezeit
MehrThemenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren,
Ausgabe Nr. 5 / Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, Themenübersicht 1. Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 2014 Seite 2 2. Mutterschutz bei bestehender Elternzeit Seite 5 3. Seminartermine
Mehr5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 4. Änderungssatzung
MehrRundschreiben Nr. 1 Februar 2017 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren, es tut sich was beim Thema Altersversorgung: Die Bundesregierung hat das Flexirentengesetz erlassen. Wir informieren Sie, welche Auswirkungen sich dadurch auf die Zusatzversorgung
MehrKommunaler Versorgungsverband Brandenburg
Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg Zusatzversorgungskasse Die Direktorin KVBbg Postfach 12 09 16771 Gransee An die Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg -Zusatzversorgungskasse-
MehrZVK-KVBW. Mitgliederinfo ZR März 2014
ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe ZR 37 An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse sowie alle Rechenzentren und Zentralen Gehaltsabrechnungsstellen Sehr geehrte Damen und Herren, mit
MehrFragen und Antworten zur Entgeltumwandlung
1 Exemplar für den Arbeitgeber Stand 14.03.2003 Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung Was ist Entgeltumwandlung? Entgeltumwandlung
MehrHinweise und Musterfälle für die Meldungen zur Pflichtversicherung ab 2002
(BW036203) für die Meldungen zur Pflichtversicherung ab 2002 (im Abrechnungsverband I) Inhalt: 1. Allgemeine Hinweise... 2 2. Besondere Hinweise zu den Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 2007... 4 3.
MehrMerkblatt für Versicherte über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung
KVK ZusatzVersorgungsKasse Kölnische Str. 42 34117 Kassel Merkblatt für Versicherte über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung Kundenservice Tel.: 0561 97966-300 Fax: 0561
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin
MehrThemenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der
KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 20.05.2016 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt
MehrUnser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 den 5.Juni 2003
BVK - Zusatzversorgungskasse, 81921 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81921 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4
MehrFirmenkundenauskunft Betriebskrankenkasse Mobil Oil c/o ARGE GSV plus GmbH Postfach 70 01 06 22001 Hamburg oder per Fax an 040 20901-5999 1. Stammdaten Firma Ansprechpartner im Personalbüro Telefon E-Mail
MehrZVK-KVBW. Mitgliederinfo ZR Juli 2013
ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe ZR 35 An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse sowie alle Rechenzentren und Zentralen Gehaltsabrechnungsstellen Sehr geehrte Damen und Herren, seit
MehrBeispiel 20. Nachzahlung bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis und nach Eintritt des Versicherungsfalles
Beispiel 20 Nachzahlung bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis und nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Beschäftigte war in den Jahren 2002 und 2003 durchgehend pflichtversichert und hat seit
MehrVeröffentlichung: ja. am 08./
15 Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 08./09.05.2012 Veröffentlichung: ja 6. Beitragsberechnung
Mehr1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
6. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 5. Änderungssatzung
MehrEine wichtige Entscheidung KVSA Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Laut Tarifvertrag beteiligen sich die Beschäftigten an der Finanzierung Ihrer Betriebsrente. Diese Beteiligung nennt sich Arbeitnehmeranteil
MehrDie Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK
Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK Stand Januar 2013 Dieses Merkblatt informiert lediglich in Grundzügen über die Zusatzrente und die ZusatzrentePlus bei der ZVK des KVS. Besonderheiten
MehrKAV. Rundschreiben V 04/2008. 22. Januar 2008. Sehr geehrte Damen und Herren,
KAV Rundschreiben V 04/2008 Kommunaler Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e. V. Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007); Auswirkungen auf die Entgeltumwandlung nach dem TV- EUmw/VKA 22. Januar 2008 Sehr geehrte
MehrHinweise und Musterfälle ZVKRente (Pflichtversicherung)
Hinweise und Musterfälle für die Meldungen zur ZVKRente (Pflichtversicherung) 2016 (im kapitalgedeckten Abrechnungsverband II) Inhalt: 1 Allgemeine Hinweise... 2 2 Besondere Hinweise zum steuerrechtlichen
MehrHerzlich Willkommen zur November Versammlung des Gehörlosenverein 1910 Ludwigshafen e.v.
Herzlich Willkommen zur November Versammlung des Gehörlosenverein 1910 Ludwigshafen e.v. Wir möchten euch heute über das neue Bankzahlungssystem SEPA informieren. Mit der Einführung der SEPA (Single Euro
MehrFragebogen für Arbeitnehmer
Fragebogen für Arbeitnehmer 1. persönliche Angaben Bitte füllt den Bogen vollständig und leserlich aus!!! Name: Vorname: Doppelname: Straße / Nr.: Postleitzahl / Stadt: Bundesland: Familienstand: Geburtsdatum/-Ort:
MehrInformationen 1/2004. Zusatzversorgungskasse
Zusatzversorgungskasse Verwaltungsgebäude Postanschrift Telefon: 06 81/4 00 03-0 Fritz-Dobisch-Str. 12 Postfach 10 24 32 Telefax: 06 81/4 00 03 20 66111 Saarbrücken 66024 Saarbrücken Internet: www.rzvk-saar.de
MehrUnser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München,
Postanschrift: 81920 München BVK - Zusatzversorgungskasse, 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der
MehrVerschlüsselung von zv-rechtlichen Tatbeständen im Zahlungsverfahren Kidicap
Abteilung D - Dienstleistungszentrum - D 2.25 FACHBEREICH THEMATIK Zusatzversorgung Verschlüsselung von zv-rechtlichen Tatbeständen im Zahlungsverfahren Kidicap für die Zusatzversorgungskassen 01 (VBL
Mehr9. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
9. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der
MehrRundschreiben Nr. 2 August 2016 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren, Seite
August 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur die äußere Gestaltung dieses Rundschreibens ist neu, sondern auch die darin enthaltenen Themen. Es gibt weder eine Eigenbeteiligung noch ein Sanierungsgeld
MehrBeiträge aus Einmalzahlungen
Beiträge aus Einmalzahlungen Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Beitragspflicht... 1 3. Zeitliche Zuordnung... 1 4. Monatliche Beitragsbemessungsgrenze... 2 5. Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze... 2
MehrNUR FÜR PRIVATHAUSHALTE 1
Für die Minijob-Zentrale 07 Arbeitgeber Beschäftigte/-r HAUSHALTSSCHECK NUR FÜR PRIVATHAUSHALTE 1 Per Fax: 0201-84 97 97 97 Per Post: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale 45115
Mehr1. Wie ist die Rente aus der Zusatzversorgung zu versteuern?
// Wechselwirkung zwischen dem Steuerfreibetrag für Umlagezahlungen des Arbeitgebers in die Zusatzversorgung nach 3 Nr. 56 EStG und der Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG Stand: Januar 2017 Seit dem
MehrÜbersicht: Meldungen zur Sozialversicherung
Die folgende Übersicht der IKK Südwest informiert Sie zu den verschiedenen Meldungen zur Sozialversicherung und deren en. Anmeldungen... 2 Abmeldungen... 2 An-/Abmeldungen... 3 Jahresmeldungen/ sonstige
MehrGeldwerte Vorteile und Mitversteuerungen auf der Bezügemitteilung
Geldwerte Vorteile und Mitversteuerungen auf der Bezügemitteilung A) Geldwerte Vorteile (Sachbezüge) Fließt dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu, der nicht in Geld besteht, sondern in Form von Sachbezügen (Wohnung,
MehrGeringfügigkeit: Für kürzer als einen Monat vereinbarte Dienstverhältnisse
Geringfügigkeit: Für kürzer als einen Monat vereinbarte Dienstverhältnisse Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 12/Oktober 2017 Die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, führt bei
MehrThemenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren,
Ausgabe Nr. 1 / März 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Erstattungen von Umlagen und Themenübersicht Beiträgen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz Arbeitgeber können sich ihre Aufwendungen zur Zusatzversorgung
MehrSchulungs-, Informations- und Beratungsangebot der KVK ZusatzVersorgungsKasse für das Jahr 2016
Schulungs-, Informations- und Beratungsangebot der KVK ZusatzVersorgungsKasse für das Jahr 2016 Seite 1 von 14 Die KVK ZusatzVersorgungsKasse übernimmt als Pensionskasse die betriebliche Altersversorgung
MehrAbrechnung von Kurzarbeit
Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung
MehrRundschreiben Nr. 4/2005
K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG Magdeburg, 21. November 2005 An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt
MehrThemenschwerpunkte: DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 25.10.2013
KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Personalamt/ Personalabteilung
MehrGeringfügige Beschäftigung
Geringfügige Beschäftigung ( 8, 8a SGB IV) Teilzeittätigkeiten, die eine bestimmte Entgelt- und Beschäftigungszeitgrenze nicht überschreiten, werden als geringfügige Beschäftigung, Minijob oder 450 Euro-Tätigkeit
MehrÄnderung der Satzung. a) Nach der Angabe zu 22 wird folgende neue Angabe eingefügt: 22a Sondervorschriften für Mitglieder eines Parlaments
Satzung zur 7. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Reg. Bezirks Kassel in Kassel vom 6. Dezember 2007 Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden
MehrOberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET VON
MehrMeldungen zur ZVKRente (Pflichtversicherung) Hinweise und Musterfälle Verteilmodell im Abrechnungsverband I
- Verteilmodell im Abrechnungsverband I 1. April 2017 Seite 1. Allgemeine Hinweise 2 2. Besondere Hinweise zu den Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 2007 und des Zusatzbeitrages 4 3. Besondere Hinweise
MehrKomplett-Set Betriebliche Altersvorsorge
Lohn & Gehalt Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge Ein Spezial-Report aus der Reihe BWRmed!a exklusiv Im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge sagen Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer aufgrund
MehrDas Versorgungskonto - Häufig gestellte Fragen und Antworten
Das Versorgungskonto - Häufig gestellte Fragen und Antworten 1 ALLGEMEINES... 2 1.1 Was ist das Versorgungskonto?... 2 1.2 Warum bekomme ich ein Versorgungskonto?... 2 1.3 Wie oft bekomme ich ein Versorgungskonto?...
Mehr3 Fragen 3 Antworten. Vom Posteingang bis Postausgang.
3 Fragen 3 Antworten. Vom Posteingang bis Postausgang. Ob im privaten oder geschäftlichen Bereich, die tägliche persönliche Briefpost ist in der Regel überschaubar. Anders sieht es aber in Poststellen
MehrUnser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 den 16. August 2005
BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: Hausanschrift: U-Bahn: 81920 München Denninger Str. 37, 81925 München U4
Mehrzu dem o.g. Thema möchten wir Ihnen die nachfolgenden Informationen übermitteln:
Rheinische Versorgungskassen Postfach 21 09 40 50533 Köln ABCDEFGH An alle Mitglieder/Abrechnungsstellen der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) Köln, im Juni 2013 Zeichen: 043 Rundschreiben 05/2013
MehrInhaltsübersicht. Krankengeld - Einmalzahlung. Normen
- Einmalzahlung Normen 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger zur Berechnung, Höhe und Zahlung des
MehrVBLinfo. Inhalt. Ausgabe 1 Januar Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen der Beteiligten Beschäftigte der Beteiligten
VBLinfo Ausgabe 1 Januar 2008 Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen der Beteiligten Beschäftigte der Beteiligten Inhalt I Beitragssatzanhebung im Tarifgebiet Ost ab 1. Januar 2008 1 Überblick 2 Beitragssatzanhebung
MehrGemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN, BERLIN 28.06.2017 Gemeinsame
MehrHinweise und Muster für die Meldungen zur Zusatzrente 2014
Hinweise und Muster für die Meldungen zur Zusatzrente 2014 Stand Juli 2014 Seite 2 Inhaltsverzeichnis A. Vorbemerkungen... 4 B. Allgemeine Hinweise... 5 1. Rechtliche Grundlagen... 6 2. Berechnungswerte...
MehrEntwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in Entwicklungsländern tätig.
TK Lexikon Sozialversicherung Entwicklungshelfer Entwicklungshelfer HI2703449 Zusammenfassung LI1925391 Begriff Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in
Mehr450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage
450 Euro Mini-obs Harald anas Uwe Thiemann 4. Auflage 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 Was ist eine geringfügig entlohnte
Mehrmit der beiliegenden Mitgliederinfo ZR 48 erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden Themen:
ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe ZR 48 An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sehr geehrte Damen und Herren, mit der beiliegenden erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden
MehrMerkblatt zur ZusatzrentePlus als Entgeltumwandlung
Merkblatt zur ZusatzrentePlus als Entgeltumwandlung Stand Januar 2018 ZVK des KVS Seite 1 Dieses Merkblatt informiert in Grundzügen über die Entgeltumwandlung im Rahmen einer ZusatzrentePlus bei der ZVK
Mehr