Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der
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- Christa Walter
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1 KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung RUNDSCHREIBEN 1/2016 DER ZUSATZVERSORGUNGSKASSE Themenschwerpunkte 1. Die Mitgliederabrechnung für das Geschäftsjahr Ausgleichszahlung bei Ausscheiden aus der ZVK 2 3. Förderprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt gemäß 420 SGB III 3 4. Übertarifliche Zulage für Kommunalbeschäftigte im Rahmen der Flüchtlingshilfe 3 5. Rentenfestsetzungen 4 6. Auswertung der Mitgliedsprüfung im Jahr D 6 8. Schulungen für Personalsachbearbeiter/innen - Einführungskurs 6 9. ZVK-Infostand für Ihre Personalversammlung 7
2 1. Die Mitgliederabrechnung für das Geschäftsjahr 2015 Alle aktiven Mitglieder erhalten ihre Mitgliederabrechnung für das Geschäftsjahr 2015 im April 2016, der Download der Anlage 2 wird ebenfalls im Laufe des Monats April zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes müssen Forderungen bis zu einer Höhe von 10 nicht ausgeglichen werden; Guthaben unter 10 werden nicht ausgezahlt. Diese Beträge werden auf das Geschäftsjahr 2016 übertragen, ohne dass hierfür eine Verzinsung erfolgt. Wurde die Mitgliedschaft im Jahr 2015 oder in den Vorjahren beendet, erfolgt der Versand der Mitgliederabrechnung für das Geschäftsjahr 2015 bis Ende des 2. Quartals Die in der Abrechnung aufgeführten Schuldbeträge sind unverzüglich zu begleichen und bestehende Guthaben abzufordern. Wir bitten Sie, bei Ihren Überweisungen immer den maschinell lesbaren Verwendungszweck anzugeben und den korrekten Buchungsschlüssel für Überweisungen (eine Übersicht finden Sie auf unserer Homepage im Mitgliederportal) zu verwenden. Beachten Sie ebenfalls, dass das Zuflussprinzip bei Nach- und Berichtigungsmeldungen für das Jahr 2015 oder für vorherige Jahre anzuwenden ist. Auf dem Meldeformular sind diesbezüglich unter dem Punkt Nach-/Berichtigungsmeldungen das Jahr des Entgeltzuflusses, der Grund der nachträglichen Zahlung sowie der Monat der Überweisung anzugeben. Bitte prüfen Sie auch die Richtigkeit der abgesetzten Meldungen hinsichtlich der Versteuerungsart (BS oder ) der in der Anlage 2 aufgeführten Versicherten. Haben Sie Ihre Mitgliederabrechnung nicht erhalten oder haben Sie Fragen zu den Inhalten, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern unter der Telefonnummer oder per teambuchhaltung@kvsa-magdeburg.de zur Verfügung. 2. Ausgleichszahlung bei Ausscheiden aus der ZVK Wie wir Ihnen mit Rundschreiben 4/2014 mitteilten, wurde für die ZVK mit Datum vom die Satzung neu gefasst. Nach 15 ff. der Satzung der ZVK fällt nach Beendigung der Mitgliedschaft eines Arbeitgebers oder im Wege von Ausgliederungen ein finanzieller Ausgleich gegenüber der ZVK an, um die auf ihr lastenden Verpflichtungen aus der Pflichtversicherung zu decken. Im Rahmen eines Klageverfahrens zum finanziellen Ausgleich hat nunmehr das Landgericht Magdeburg in seiner Entscheidung vom (9 O 865/15) geurteilt, dass die in der 2
3 Satzung der ZVK verankerten Regelungen zur Zahlung des finanziellen Ausgleichs gerechtfertigt sind und weder intransparent sind noch den Ausgleichsschuldner unangemessen benachteiligen. Dieses Urteil wurde, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist, in der Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes (ZTR Ausgabe ) veröffentlicht. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, uns rechtzeitig mitzuteilen, wenn Pflichtversicherte auf einen Arbeitgeber übertragen werden, der (noch) nicht Mitglied der ZVK ist. Sollten Sie diesbezüglich nähere Informationen benötigen oder Fragen haben, dann können Sie sich gern an Frau Steinke ( / a.steinke@kvsa-magdeburg.de) oder Herrn Paasche ( / r.paasche@kvsa-magdeburg.de) wenden. 3. Förderprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt gemäß 420 SGB III Beschäftigte, die im Rahmen des Bundesprogramms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt durch Zuwendungen des Bundes gefördert werden, sind in der Zusatzversorgung grundsätzlich versicherungsfrei. Wird arbeitsvertraglich die Anwendung des TVöD und somit auch der 25 TVöD vereinbart, umfasst dies auch die Teilnahme an der Zusatzversorgung; es besteht dann Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung. 4. Übertarifliche Zulage für Kommunalbeschäftigte im Rahmen der Flüchtlingshilfe Der KAV hat in seinem Rundschreiben V 53/2015 darüber informiert, dass auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Sport LSA vom die Möglichkeit der Gewährung von übertariflichen Zulagen für Kommunalbeschäftigte mit Aufgaben in der Erfassung, Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge/Asylbewerber besteht. Die Flüchtlingshelfer können eine übertarifliche Pauschalzahlung in Höhe von 120 (Teilzeitkräfte anteilig) erhalten. Die übertarifliche Zulage ist zusatzversorgungspflichtig. 3
4 5. Rentenfestsetzungen Die ZVK versteht sich als moderner Dienstleister auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und legt mit der Gewährung von Betriebsrenten einen zusätzlichen Grundstein für einen finanziell abgesicherten Ruhestand Ihrer Beschäftigten. Bei Vorliegen eines entsprechenden Versicherungsfalles erhalten unsere Versicherten eine Betriebsrente, die zusätzlich neben der gesetzlichen Rente bzw. der berufsständischen Versorgung gezahlt wird. Unser Anspruch ist es, die Anträge auf Betriebsrente immer möglichst zeitnah zu bearbeiten und die Rentenleistungen auszuzahlen. Bedingt dadurch, dass die geburtenstarken Jahrgänge der 50er Jahre das Ruhestandsalter erreichen, ist in den letzten Jahren ein starker Anstieg an Neufestsetzungen zu verzeichnen; dieser Effekt wird aktuell weiter durch die häufige Inanspruchnahme der Rente mit 63 verstärkt. Im Jahr 2014 gingen somit Anträge auf Betriebsrente ein, im Jahr 2015 wurden Neuanträge bearbeitet und für das Jahr 2016 erwarten wir ca Neuanträge. Insgesamt wurden bis zum mehr als Renten festgesetzt. Selbstverständlich sind wir bei der Bearbeitung der Anträge sehr stark von der Zusendung aller erforderlichen Unterlagen der Anspruchsberechtigten abhängig. Hierbei können Sie uns helfen, indem Sie ca. 1 bis 2 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ihre tariflich Beschäftigten darauf hinweisen, dass Sie sich mit uns in Verbindung setzen sollen. Die zukünftigen Leistungsempfänger können dann individuell beraten werden, welche Unterlagen bei uns einzureichen sind. Wir bedanken uns an dieser Stelle für Ihre Unterstützung! 6. Auswertung der Mitgliedsprüfung im Jahr 2015 Nach 13 Absatz 3 Buchstabe d) der Satzung der ZVK prüfen wir bei unseren Mitgliedern, ob alle der Versicherungspflicht unterliegenden Beschäftigten angemeldet und die Umlagen und Beiträge korrekt entrichtet wurden. Im Jahr 2015 wurden 48 Mitglieder stichprobenartig geprüft. Dabei wurden insgesamt 514 Beschäftigte einer Prüfung unterzogen. Von diesen mussten für 203 Beschäftigte Korrekturmeldungen erstellt werden; dies entspricht 39,5 % aller geprüften Beschäftigten. Bei 9 Mitgliedern waren keine Korrekturen erforderlich. Hauptfehlerquellen bei den Prüfungen Geringfügig Beschäftigte sowie Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretungen wurden nicht angemeldet. 4
5 Entgeltbestandteile wurden bzgl. der Zusatzversorgungspflicht falsch eingestuft. Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt bei Beschäftigten in Altersteilzeit (ATZ) wurde falsch ermittelt. Die zusatzversorgungspflichtige Jahressonderzahlung wurde falsch berechnet, insbesondere wenn nicht für alle Kalendermonate eines Jahres Umlagen und Beiträge für laufendes zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gezahlt wurden. Es wurden falsche Buchungsschlüssel beim Arbeitnehmerbeitrag, insbesondere bei der Pauschalversteuerung nach 40a EStG ( bzw statt bzw oder ) verwendet. Hinweis: Wird der Arbeitnehmerbeitrag steuerfrei gestellt, ist dieser mit dem Buchungsschlüssel zu melden, auch wenn das restliche Entgelt pauschal nach 40a EStG versteuert wird. Bei Mutterschutz ab dem Jahr 2012 wurde kein bzw. ein falsches fiktives Entgelt gemeldet. Hinweis: Ab dem Jahr 2012 ist für Mutterschutz vor und nach der Geburt des Kindes ein fiktives Entgelt zu melden. Die Elternzeit ist erst im Anschluss an den Mutterschutzzeitraum zu melden. Bei Arbeitsunfähigkeiten, die länger als 6 Wochen dauerten, wurde kein fiktives Entgelt gemeldet. Der tatsächlich einbehaltene Arbeitnehmerbeitrag entsprach nicht dem gemeldeten Arbeitnehmerbeitrag. Hauptfehlerquellen bei der Erstellung von Korrekturmeldungen Der Zusatzbeitrag wurde gemäß den tarifvertraglichen Bestimmungen und nicht anhand des tatsächlich einbehaltenen Arbeitnehmerbeitrages aufgeteilt. Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass der bisher gemeldete und abgeführte Arbeitnehmerbeitrag der Höhe nach bestehen bleibt, wenn sich das zusatzversorgungspflichtige Entgelt zwar ändert, aber der Arbeitnehmerbeitrag nicht nachgefordert bzw. zurückgezahlt wird; in diesen Fällen ändert sich lediglich die Meldung der Abschnitte /11 und Ist die Meldung bezüglich des Arbeitnehmerbeitrages nicht korrekt, kann dies für die Beschäftigten folgende Auswirkungen haben: der Beschäftigte erhält Altersvorsorgezulagen mit einem zu geringen oder zu hohen Wert, die spätere Rentenleistung wird falsch besteuert. Wie unterstützt Sie die ZVK beim Erstellen von korrekten Meldungen? Auf der Homepage der ZVK stehen im Mitgliederportal umfangreiche Meldebeispiele für Sie bereit. Auch in unserem neuen Personalsachbearbeiterhandbuch (3. Auflage, 2014) finden Sie zahlreiche Beispiele, die Ihnen beim korrekten Erstellen der Meldungen helfen. 5
6 Ebenso bietet die ZVK kostenlose Schulungen für Personalsachbearbeiter sowohl vor Ort als auch in den Räumlichkeiten der ZVK an. Ansprechpartnerin hierfür ist unsere Mitarbeiterin Frau Paternoga (Telefon: / n.paternoga@kvsa-magdeburg.de). Über die aktuellen Termine informieren wir Sie regelmäßig in unseren Rundschreiben bzw. Sie finden diese auf unserer Homepage. 7. D Der KVSA verfügt über ein D -Konto. Auf diesem Weg können Nachrichten und Dokumente über das Internet vertraulich, sicher und nachweisbar versandt und empfangen werden. Wenn Sie uns eine D zukommen lassen möchten, richten Sie diese bitte an folgenden Empfänger: h.halbeck@kvsa-magdeburg.d .de. 8. Schulungen für Personalsachbearbeiter/innen - Einführungskurs Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen wieder Einführungskurse in den Räumlichkeiten des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt -Zusatzversorgungskasse- in Magdeburg an. Der Einführungskurs richtet sich an Personalsachbearbeiter/innen, die bisher keine oder nur geringe Kenntnisse über die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes haben. Inhalte: Vorstellung der Zusatzversorgung und Rechtsgrundlagen Mitgliedschaft Versicherungspflicht Aufwendungen für die Pflichtversicherung Meldeverfahren Betriebsrente Grundzüge unserer freiwilligen Altersvorsorgeprodukte Unsere Schulungen sind für Sie kostenfrei. Ab 8 Teilnehmern führen wir die Schulung auch bei Ihnen vor Ort durch. Fragen beantwortet Ihnen Frau Paternoga, die Sie unter der Telefonnummer oder per (n.paternoga@kvsa-magdeburg.de) erreichen können. 6
7 Die Termine und Inhalte der nächsten Einführungskurse stehen selbstverständlich wieder auf unserer Homepage unter Aktuelle Meldungen für Sie bereit. Dort haben Sie auch die Möglichkeit sich online für die Kurse anzumelden. 9. ZVK-Infostand für Ihre Personalversammlung Wir haben unsere Informationsangebote für Ihre Beschäftigten erweitert. Mit unserem neuen Infostand könnten wir Ihre Beschäftigten nun auch am Rande einer Personalversammlung mit Informationsmaterial und persönlicher Beratung rundum versorgen. Es empfiehlt sich jedoch, unseren Infostand mit einem Redebeitrag inklusive einer Präsentation in der Personalversammlung zu buchen. Die Inhalte stimmen wir selbstverständlich individuelle mit Ihnen ab. Folgende Themen sind insbesondere für einen Redebeitrag denkbar: Leistungen der Zusatzversorgung (Rentenarten) Voraussetzungen für den Bezug der Rentenleistungen Steuerliche Wahlmöglichkeiten beim Arbeitnehmerbeitrag Absetzbarkeit des Arbeitnehmerbeitrags in der Steuererklärung Übertragbarkeit von Vorversicherungen zur ZVK Freiwillige Vorsorgemöglichkeiten bei der ZVK Nutzung vermögenswirksamer Leistungen für die Altersvorsorge 7
8 Wenn Sie unser - für Sie selbstverständlich kostenloses - Angebot nutzen möchten, kontaktieren Sie einfach und unkompliziert Herrn Pfohl (Telefon: / j.pfohl@kvsa-magdeburg.de), gern spricht er alle Einzelheiten mit Ihnen ab. 8
9 Haben Sie Fragen oder Hinweise? Wir sind gern für Sie da Mitgliedschaftsverhältnisse der Arbeitgeber 721 Anja Steinke 779 Robin Paasche Meldewesen und Abrechnungsverfahren 705 Martina Zschiesche 729 Nicole Kutzer DATÜV 720 Ingo Uhlitsch 725 Dorette Fabian Mitgliedsprüfung 707 Manuela Pampuch 771 Karolin Lindau Schulung und Beratung 722 Nicole Paternoga 775 Jörg Pfohl Freiwillige Versicherung 726 Heiko Richter 731 Martin Liebold 775 Jörg Pfohl Arbeitnehmerbeitrag 743 Cornelia Wade 773 Anja Rochlitz Rentenangelegenheiten 708 Tina Rösler 709 Anja Hucke 724 Anja Mertin 732 Kathleen Hamann 734 Nils Kauffmann 757 Heidrun Stegitz 759 Andrea Eins 772 Nadine Tschauder 781 Ulrike Baumeister 791 Michaela Reinecke Versicherungstransfer 703 Sabrina Schübel 726 Heiko Richter 734 Nils Kauffmann Eheversorgungsausgleich 701 Andrea Klug 768 Anja Pfetzing Fax: Internet: 9
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