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1 Rundschreiben KZVK Postfach Dortmund An die Beteiligten der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland Westfalen Kunden-Service-Center Telefon: 0231/ Telefax: 0231/ Dortmund, September 2002 Änderung im Meldewesen In diesem Rundschreiben informieren wir Sie über: Seite I. Allgemeine Informationen zum Meldeverfahren... 1 II. Pflichtversicherung... 2 III. Freiwillige Versicherung... 2 IV. Abmeldegründe... 2 V. Allgemeine Hinweise Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bei Entgeltumwandlung Fälligkeit der Beiträge Bescheinigung der Beiträge auf der Lohnsteuerkarte... 3 Anlage 1 Buchungsschlüssel... (5) Anlage 2 Erläuterungen zu den Buchungsschlüsseln... (7) Sehr geehrte Damen und Herren, wie in unserem Rundschreiben bereits angekündigt, erhalten Sie nachstehend weitere Informationen bezüglich des zukünftigen Meldeverfahrens. Zum besseren Verständnis und zum zeitlichen Horizont möchten wir eingangs die beiden folgenden Kernaussagen in den Vordergrund stellen. 1. Für Meldungen im Rahmen der Pflichtversicherung sind die folgenden Buchungsschlüssel ab dem zu verwenden. 2. Für Meldungen im Rahmen der freiwilligen Versicherung finden die Buchungsschlüssel ab sofort Anwendung. I. Allgemeine Informationen zum Meldeverfahren Die Meldungen nach Versicherungsarten, wie Sie sie bisher gekannt haben, wird durch einen Buchungsschlüssel ersetzt bzw. erweitert. Der zukünftig zu verwendende Buchungsschlüssel umfasst sechs Stellen die sich wie folgt zusammensetzen: Die ersten beiden Stellen lassen den Einzahler erkennen. Er ist immer mit der Kennung 01 zu versehen. Die Stellen drei und vier spiegeln das Versicherungsmerkmal und die Stellen fünf und sechs die Steuermerkmale wieder. Erläuterungen zu den Versicherungsarten und zu den Steuermerkmalen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Ausführungen. Rundschreiben

2 Beispiel eines Buchungsschlüssels: dies entspricht einer Meldung von Pflichtbeiträgen, die im Leistungsfall zur Vollbesteuerung der Rente führen. II. Pflichtversicherung Für den Bereich der Pflichtversicherung bedeutet dies, dass die für 2002 in Form von Abmeldungen bereits abgegebenen Versicherungsabschnitte im Rahmen der Jahresmeldung für das Jahr 2002 unter Berücksichtigung der neuen Buchungsschlüssel zu berichtigen sind. III. Freiwillige Versicherung Ihre Beschäftigten haben nunmehr den gesetzlichen Anspruch, die von Ihnen als Arbeitgeber verschaffte Betriebsrente aus der Pflichtversicherung mit einer freiwilligen Versicherung weiter aufzustocken. Gem. 13 Abs. 4 Satz 2 der Satzung erfolgt die Überweisung der Beiträge zur freiwilligen Versicherung durch den Arbeitgeber. Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind ausschließlich auf das dafür eigens eingerichtete Konto Nr.: BLZ: bei der Ev. Darlehnsgenossenschaft Münster e.g. zu leisten Steuermerkmal Versicherungsmerkmal Einzahler Wegen der Zuordnung der Zahlungsströme ist es zwingend erforderlich, dass im Überweisungsträger unter der Rubrik Verwendungszweck die folgenden - durch ein Füllzeichen getrennte - Angaben enthalten sind. Verwendungszweck FV*123456* *015003*MMJJJJ Zahlungsmonat und -jahr Buchungsschlüssel lt. Verzeichnis, Seite xxx Versicherungsnummer Arbeitgebernummer Arbeitgebernummer Setzt sich der Gesamtbetrag der Zahlung für eine/n Beschäftigte/n aus steuerlich unterschiedlich behandelten Teilbeträgen zusammen, müssen diese getrennt voneinander und jeweils unter Angabe des zutreffenden Steuermerkmals im Buchungsschlüssel überwiesen werden. Hierzu ein Jahresentgelt ,00 gewünschter Einmalbetrag 2.400,00 zur freiwilligen Versicherung steuerfreier Betrag 2002 gem EStG 2.160,00 davon ausgeschöpfter Pflichtbeitrag 1.540,00 i.h.v. 4% des AG für den AN => verbleibender Umwandlungsbetrag 620,00 pauschalverteuerter Betrag gem. 40b EStG 1.752,00 individuellversteuerter Betrag 28,00 Meldung FV*123456* *016001*MMJJJJ 620,00 FV*123456* *016002*MMJJJJ 1.752,00 FV*123456* *016003*MMJJJJ 28,00 IV. Abmeldegründe Für die bei einer Abmeldung aus der Pflichtversicherung zu verwendenden Kennzahlen fügen wir Ihnen anliegend eine Aufstellung nach heutigem Stand bei. 03 Rente wegen Alters (Versicherungsfall) 04 Teilweise Erwerbsminderungsrente ohne Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (Versicherungsfall) 05 Teilweise Erwerbsminderungsrente mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (Versicherungsfall) 06 Volle Erwerbsminderungsrente ohne Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (Versicherungsfall) 07 Volle Erwerbsminderungsrente mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (Versicherungsfall) 11 Tod des Versicherten (Versicherungsfall) 13 Ende des Beschäftigungsverhältnisses wegen Kündigung, Auflösungsvertrags usw., jedoch nicht, wenn die Abmeldung erfolgt, weil ein Versicherungsfall eingetreten ist. 2

3 16 Befreiung von der Pflichtversicherung aufgrund Antrages wegen einer Mitgliedschaft beim Versorgungswerk der Presse ( 19 Abs. 1 Buchst. l). 20 Abrechnung unter einer neuen Beteiligtennummer, ohne dass der Anstellungsträger gewechselt wurde. 21 Ausscheiden des Arbeitgebers / Anstellungsträgers aus der Beteiligung / Mitgliedschaft (vgl. 14 der Satzung). 23 Ende der Versicherung wegen Aufgabenübergangs an einen anderen Arbeitgeber. 29 Ende der Versicherung aus sonstigen Gründen (nur zu verwenden, wenn keine der vorgenannten Kennzahlen zutrifft) z. B. bei Wechsel des Lohnabrechnungssystems oder wenn mehrere Kennzahlen gleichzeitig zutreffen V. Allgemeine Hinweise 1. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bei der Entgeltumwandlung Aufgrund verschiedener Anfragen weisen wir daraufhin, dass bei der Entgeltumwandlung der ungekürzte Arbeitslohn Grundlage für die Bemessung des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts in der Pflichtversicherung bleibt. 2. Fälligkeit der Beiträge Ergänzend möchten wir darauf aufmerksam machen, dass bei allen Gehaltsabrechnungen, auch die zum Ende des Monates erstellt werden, der Beitrag bis zum Ende des Monats der Fälligkeit bei der KZVK eingehen muss. 3. Bescheinigung der Beiträge auf der Lohnsteuerkarte Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen des 3.63 EStG steuerfreien Beiträge an die KZVK unter Ziffer 19 der Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2002 einzutragen sind. Bitte beachten Sie dies auch im Hinblick auf im laufenden Jahr ausscheidenden Mitarbeiter. Freundlich grüßt Sie aus Dortmund Ihre 3

4 Anlage 1 Aufbau: Buchungsschlüssel Steuermerkmal Versicherungsmerkmal Einzahler Der Einzahler ist konstant mit den Ziffern 01 zu melden und wird daher in nachfolgender Aufstellung nicht mehr berücksichtigt Schl. Versicherungsmermal Pflichtversicherung 15 Pflichtbeitrag gem. 62 Abs zusätzlicher Beitrag gem Altersteilzeit vor angetreten gem. 34 Abs. 2 Satz 2 23 Altersteilzeit nach dem angetreten gem. 62 Abs Elternzeit gem. 35 Abs Fehlzeit 40 Fehlzeit (keine Aufwendungen während der Pflichtversicherung) 41 Zeitrentenbezug 45 Parlamentsabgeordnete gem. 32 Abs Freiwillige Versicherung Freiwillige Versicherung durch Beschäftigten 50 Freiwilliger Beitrag Beschäftigte ohne Risikoausschluss gem. 23, 34 Abs. 4 S Freiwilliger Beitrag Beschäftigte mit Ausschluss Erwerbsminderung gem. 23, 34 Abs. 4 S. 1, 3 u Freiwilliger Beitrag Beschäftigte mit Ausschluss Hinterbliebene gem. 23, 34 Abs. 4 S. 1 u Freiwilliger Beitrag Beschäftigte mit Ausschluss Erwerbsminderung und Hinterbliebene gem. 23, 34 Abs. 4 Freiwillige Versicherung durch Arbeitgeber (Erhöhte Versorgungszusage) 55 Freiwilliger Beitrag Arbeitgeber ohne Risikoausschluss gem. 23, 34 Abs. 4 S Freiwilliger Beitrag Arbeitgeber mit Ausschluss Erwerbsminderung gem. 23, 34 Abs. 4 S. 1, 3 u Freiwilliger Beitrag Arbeitgeber mit Ausschluss Hinterbliebene gem. 23, 34 Abs. 4 S. 1 u Freiwilliger Beitrag Arbeitgeber mit Ausschluss Erwerbsminderung und Hinterbliebene gem. 23, 34 Abs. 4 Schl. Versicherungsmermal Freiwillige Versicherung Entgeltumwandlung 60 Freiwillige Versicherung Entgeltumwandlung ohne Risikoausschluss gem. 23, 34 Abs. 4 S Freiwillige Versicherung Entgeltumwandlung mit Ausschluss Erwerbsminderung gem. 23, 34 Abs. 4 S. 1, 3 u Freiwillige Versicherung Entgeltumwandlung mit Ausschluss Hinterbliebene gem. 23, 34 Abs. 4 S. 1 u Freiwillige Versicherung Entgeltumwandlung - mit Ausschluss Erwerbsminderung und Hinterbliebene gem. 23, 34 Abs. 4 Schl. Steuermerkmal 00 Steuerneutral 01 3 Nr. 63 EStG (Steuerfreiheit der Beiträge / Vollbesteuerung der Rente) b EStG (Pauschalversteuerung / Rentenbesteuerung nur mit Ertragsanteil) EStG (individuelle Versteuerung / Rentenbesteuerung nur mit Ertragsanteil) 4

5 Anlage 2 Aufbau: Erläuterungen zu den Buchungsschlüsseln Steuermerkmal Versicherungsmerkmal Einzahler 1. Spalte "Einzahler" sind die Beteiligten; die Kennziffer 01 ist für alle gleich. 2. Spalte "Versicherungsmerkmal" Erläuterung der Kennzahlen (Versicherungsmerkmal): 15 Über diesen Schlüssel muss das zusatzversorgungspflichtige Entgelt (nicht mehr nach Regelentgelt und Sonderentgelt aufgeteilt) gemeldet werden. 17 zusätzlicher Beitrag ( 76 d. S.): Versicherungsmerkmal 17 ist nur für den Personenkreis einschlägig, für den schon am und noch am eine zusätzliche Umlage nach 62 Abs. 4 der Satzung in der am maßgebenden Satzung gezahlt wurde. Anzugeben ist das Entgelt, das die BAT I-Grenze übersteigt. Hiervon sind 9 % als zusätzlicher Beitrag zu entrichten. Verdienst ,00 x 4% = 3.400,00 - BAT I Grenze ,36 = BAT I übersteigender Betrag ,64 x 9% = 1.335,03 Summe: 4.735,03 22 Altersteilzeit (ATZ) vor begonnen ( 34 Abs. 2 Satz 2 d. S.): Dieses Versicherungsmerkmal entspricht der bereits im alten Recht vorhandenen VA 13. Hier muss das Entgelt gemeldet werden, das tatsächlich der abgeleisteten Stundenzahl entspricht. Intern wird die ZVK dieses Entgelt um das 1,8-fache erhöhen, um auf die vor dem bestehende Versorgungszusage abzustellen. Für die Versicherten und den Arbeitgeber ergeben sich hier keine Änderungen. Es handelt sich hier um eine soziale Komponente. Entgelte während dieser Zeit, die in voller Höhe gezahlt werden (z. B.: Auszahlung der Überstunden), müssen parallel gemeldet werden (Versicherungsmerkmal 15). 23 Altersteilzeit nach dem begonnen ( 62 Abs. 3 d. S.): Hier ist das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem 1,8-fachen zu multiplizieren und das erhöhte Entgelt zu melden. Für den Versicherten ergeben sich auch hier keine Änderungen. Der Arbeitgeber hat für diese Fälle jedoch den der Leistung entsprechenden Beitrag aufzuwenden. Die soziale Komponente (Versicherungsmerkmal 22) fällt demnach für alle ab dem beginnenden Altersteilzeit-Fälle weg. 1

6 Erläuterung der Kennzahlen (Versicherungsmerkmal): 28 Elternzeit ( 35 Abs. 1 d. S.) Elternzeit muss tagegenau gemeldet werden. Einmalzahlungen in der Elternzeit begründen einen eigenen Abschnitt bis zum Ende des Kalendermonats, in dem sie geleistet wurden (für diesen Monat entfällt die soziale Komponente in Höhe von 500 für jedes Kind, für das Elternzeit in Anspruch genommen wurde). Die Einmalzahlungen sind mit dem Versicherungsmerkmal 15 zu kennzeichnen. 40 Fehlzeit: Die Fehlzeiten (Mutterschutz, Krankheit, Beurlaubung) sind für die Überprüfung der Versicherungsverläufe und die Voraussetzungen der Wartezeit von Bedeutung. Einmalzahlungen in entgeltlosen Zeiten begründen einen eigenen Versicherungsabschnitt bis zum Zeitpunkt, ab dem wieder zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gezahlt wird, längstens aber bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlung erfolgt ist. Fehlzeiten, die einen vollen Kalendermonat unterschreiten, sind nicht zu melden. Die Einmalzahlungen sind mit den Versicherungsmerkmalen zu kennzeichnen. 41 Zeitrentenbezug (Erwerbsminderungsrenten), dieses Merkmal entspricht der alten VA 26. Nimmt der/die Beschäftigte innerhalb eines Zeitraumes, für den er/sie eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhält, eine Tätigkeit mit Entgeltbestandteilen auf, tritt an Stelle des Versicherungsmerkmals 41 das Versicherungsmerkmal Parlamentsabgeordnete ( 32 Abs. 3 d. S.) Der Zeitraum muss getrennt gemeldet werden, weil die Dauer der Parlamentszugehörigkeit auf die Wartezeit angerechnet wird Freiwillige Versicherung durch den Beschäftigten: (zu melden ist der Beitrag) Die unterschiedlichen Meldeschlüssel ermöglichen der Kasse die eindeutige Zuordnung von Zuschlägen, die bei Rentenbezug aufgrund des Risikoausschlusses anfallen Freiwillige Versicherung durch den Arbeitgeber: Schlüssel ermöglichen die Zuordnung als Arbeitgeberleistung; Risikoausschlüsse s. vorstehende Begründung (50 53) Freiwillige Versicherung Entgeltumwandlung Schlüssel ermöglichen die Zuordnung der vom Arbeitnehmer erbrachte Leistung; Risikoausschlüsse s. vorstehende Begründung (50 53) 2

7 3. Spalte "Steuermerkmal" Erläuterung der Kennzahlen (Steuermerkmal): 00 Für Versicherungsabschnitte einer Pflichtversicherung ohne Beitragszahlung ist dieses Steuermerkmal zu verwenden Nr. 63 EStG - Pflichtversicherung Dieses Steuermerkmal ist nur in der Kombination der Spalte "Versicherungsmerkmal" 15, 22 und 23 möglich. Steuerfreiheit der Beiträge/Vollbesteuerung der Rente. Die Pflichtbeiträge sind bis zu einer Höhe von im Jahr 2002 steuerfrei. Der steuerfreie Betrag entspricht 4% der BBmG in der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit Steigt die BBmG, so erhöht sich auch der steuerfreie Betrag in den Folgejahren nach der Formel 4% von x der BBmG. Beispiel 1: Verdienst ,00 x 4% = 800,00 die sich ergebende Jahresmeldung: ,00 Besonderheit für Beteiligte im Beitrittsgebiet Ost, die Pflichtbeiträge in Höhe des Mindestsatzes leisten: Beispiel 2: Verdienst ,00 x 1% = 200,00 die sich ergebende Jahresmeldung: ,00 Die Zuordnung des verminderten Pflichtbeitragssatzes erfolgt über die Beteiligtennummer. Die Verwendung dieses Steuermerkmals hat zur Folge, dass ein Arbeitnehmer die sich hieraus ergebende Leistung bei Eintritt des Versicherungsfalles gem. 22 Abs. 5 EStG nachgelagert voll zu besteuern hat, weil die Aufwendungen während der Pflichtversicherung nicht besteuert worden sind. Die Zusatzversorgungskasse muss künftig daher eine getrennte Leistungsfestsetzung nach dem entsprechenden Steuermerkmal vornehmen. Dies ist auch ein Grund dafür, dass derzeit, aufgrund der fehlenden korrekten Aufteilung der Versicherungsabschnitte für das Jahr 2002, nur vorläufige Rentenmitteilungen erteilt werden können. 3

8 Erläuterung der Kennzahlen (Steuermerkmal): 01 3 Nr. 63 EStG freiwillige Versicherung Dieses Steuermerkmal ist nur in der Kombination der Spalte "Versicherungsmerkmal" möglich. Für Riesterverträge (Versicherungsmerkmale 50-53) ist das Steuermerkmal 03 zu verwenden. Es ist nur für den Fall zu melden, dass die Grenze des 3.63 EStG (2.160 in 2002) nicht durch originäre Pflichtbeiträge des Arbeitgebers ausgeschöpft werden. zvk-pflichtiges Jahresentgelt ,00 x 4% = 2.000,00 die sich ergebende Jahresmeldung: ,00 Steuerfreier Betrag ,00 - bereits ausgeschöpfter Betrag 2.000,00 = verbleibender steuerfreie Betrag 160,00 Beispielhaft soll dieser steuerfreie Betrag für eine freiwillige Versicherung durch den Arbeitgeber [1] oder für eine Entgeltsumwandlung [2] ohne Risikoausschluss einmalig im November umgesetzt werden. [1] Für die Zahlung des freiwilligen Beitrages von 160,-- ist auf dem Zahlungsträger folgender Buchungsschlüssel im Verwendungszweck anzugeben: (Betrag 160,00 ) [2] Für die Entgeltumwandlung in Höhe von 160,-- ist auf dem Zahlungsträger folgender Buchungsschlüssel im Verwendungszweck anzugeben: (Betrag 160,00 ) b EStG Pflichtversicherung (Pauschalversteuerung / Rentenbesteuerung nur mit Ertragsanteil) Dieses Steuermerkmal kommt nur zum Tragen, wenn das zusatzversorgungspflichtige Entgelt eines Arbeitnehmers (BBmG in 2002) überschreitet, der Pflichtbeitrag 4% beträgt und der Arbeitgeber sich vertraglich gegenüber einem oder allen Arbeitnehmer/n verpflichtet hat die Pauschalversteuerung ganz oder teilweise zu übernehmen. Erst für Entgeltbestandteile, die über diesen Betrag hinausgehen sind mit dem Steuermerkmal 02 (Grenze des 40b EStG: Beitrag, das entspricht einem übersteigenden ZVE von = Gesamtentgelt i.h.v ,00 ) zu melden. zvk-pflichtiges Jahresentgelt ,00 x 4% = 2.400,00 insgesamt davon gem EStG steuerfrei ,00 x 4% = 2.160,00 davon gem. 40b EStG pauschal 6.000,00 x 4% = 240,00 die sich ergebende Jahresmeldung: [a] ,00 [b] ,00 Bei Eintritt des Versicherungsfalles wird die Rentenleistung, die sich nach Abschnitt [a] ergibt voll und nach Abschnitt [b] mit dem Ertragsanteil besteuert. 4

9 Erläuterung der Kennzahlen (Steuermerkmal): b EStG freiwillige Versicherung (Pauschalversteuerung / Rentenbesteuerung nur mit Ertragsanteil) zvk-pflichtiges Jahresentgelt ,00 x 4% = 2.000,00 die sich ergebende Jahresmeldung: ,00 Freiwillige Versicherung 1.160,00 Einmaliger Betrag für freiwillige Versicherung durch Arbeitgeber [1] oder Entgeltumwandlung [2] ohne Risikoausschluss im November davon gem EStG steuerfrei 160,00 = (steuerfrei insgesamt) Pflichtbeitrag Davon gem. 40b EStG pauschal 1.000,00 soweit eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber vorliegt, pauschal [1] Für die Zahlung des freiwilligen Beitrages durch den Arbeitgeber ist auf dem Zahlungsträger folgender Buchungsschlüssel im Verwendungszweck anzugeben: (Betrag 160,00 ) (Betrag 1.000,00 ) [2] Für die Zahlung des freiwilligen Beitrages ist auf dem Zahlungsträger folgender Buchungsschlüssel im Verwendungszweck anzugeben: (Betrag 160,00 ) (Betrag 1.000,00 ) EStG - Pflichtversicherung (individuelle Versteuerung / Rentenbesteuerung nur mit Ertragsanteil) Dieses Steuermerkmal kann nur anfallen, wenn ein Arbeitnehmer sowohl die Höchstgrenze gem. 3 Nr. 63 EStG von und die Grenze gem. 40b EStG von , insgesamt an Arbeitsentgelt überschreitet. zvk-pflichtiges Jahresentgelt ,00 x 4% = 4.000,00 insgesamt davon gem EStG steuerfrei ,00 x 4% = 2.160,00 davon gem. 40b EStG pauschal ,00 x 4% = 1.752,00 Davon gem. 19 EStG individuell 2.200,00 x 4% = 88,00 Jahreseinkommen abzüglich BAT I Grenze , ,36 Diese Berechnung ist nur anzustellen, wenn der Arbeitnehmer bereits am beschäftigt war und bereits in 2001 die BAT I-Grenze überschritten hatte. = Versicherungsmerkmal ,64 x 9% = 2.685, ,00 Pflichtbeitrag 6.685,00 insgesamt 5

10 Erläuterung der Kennzahlen (Steuermerkmal): die sich ergebende Jahresmeldung: , , ,00 Erklärung siehe oben , EStG freiwillige Versicherung (individuelle Versteuerung / Rentenbesteuerung nur mit Ertragsanteil) siehe auch Hinweis Steuermerkmal 01 freiwillige Versicherung zvk-pflichtiges Jahresentgelt ,00 x 4% = 2.800,00 davon gem EStG steuerfrei ,00 x 4% = 2.160,00 davon gem. 40b EStG pauschal ,00 x 4% = 640,00 die sich ergebende Jahresmeldung: , ,00 Freiwillige Versicherung 2.000,00 Einmaliger Betrag für freiwillige Versicherung durch Entgeltumwandlung [1] mit Risikoausschluss Hinterbliebene im November davon gem EStG steuerfrei 0,00 bereits erschöpft durch den Pflichtbeitrag (siehe oben) davon gem. 40b EStG pauschal davon gem. 19 EStG individuell 1.112,00 888,00 = 1.752,00 (Pauschalgrenze) 640,00 (verbrauchter Betrag) siehe oben [1] Für die Zahlung des freiwilligen Beitrages ist auf dem Zahlungsträger folgender Buchungsschlüssel im Verwendungszweck anzugeben: (Betrag 160,00 ) (Betrag 1.000,00 ) 6

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