ZVK-Glossar. Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - Bezüge zentral. Zusatzversorgung

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1 Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH THEMATIK Bezüge zentral Zusatzversorgung BEARBEITUNG D 2.25 DATUM ZVK-Glossar Ablieferung von Beiträgen zur freiwilligen Versicherung Ablieferung von Pflichtversicherungsbeiträgen/- umlagen und Sanierungsgeldern Die Überweisung der Beiträge zur freiwilligen Versicherung (VBLextra, VBLdynamik, VBLU mit staatlicher Förderung) erfolgt monatlich als Einzelüberweisung. Der Datensatz enthält den Ablieferungsbetrag sowie die erforderlichen Buchungsdaten. Eine rückwirkende Änderung des Ablieferungsbetrages ist nicht zulässig, da eine Verrechnung mit den abgelieferten Beträgen nicht möglich ist. VBL Die Umlagen, Beiträge und Sanierungsgelder zur Pflichtversicherung werden je Abrechnungskreis in einer Gesamtsumme überwiesen. Für die Buchung erhält die VBL für jeden Überweisungsbetrag ein Avis, in dem die Beträge je Kontonummer und Zeitraum dargestellt sind. KBS Überweisung der Umlagen und Beiträge je Abrechnungskreis. Aufteilung der Beträge in der Buchungsliste, die von der Ablieferungsstelle manuell erstellt wird. Stand: 04 / 2011 Seite 1 von 7

2 VBLU Überweisung der Gelder je Abrechnungs-kreis. Für die Buchung erhält der VBLU eine Buchungs-CD. Die Buchung der Beiträge erfolgt je Versichertem. Abmeldung von der Pflichtversicherung Anmeldung zur Pflichtversicherung Arbeitgeber im zv-rechtlichen Sinne Beiträge Finanzierung Eine Abmeldung aus der Pflichtversicherung erfolgt grundsätzlich mit dem Ende der Beschäftigung. Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich mit Beginn der Beschäftigung bzw. sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, zur Pflichtversicherung anzumelden. Die erstmalige Anmeldung ist vom Arbeitgeber vorzunehmen (BMF-Erlass vom 20. Oktober 1994 ZC2 O 1961 ZV -5/94) Arbeitgeber im zv-rechtlichen Sinn ist der Bund, der durch die Behörde bzw. die Stelle vertreten wird, die mit dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat. Beiträge werden für kapitalfinanzierte Kassen erhoben. Umlagefinanzierung Die ZV-Kassen im Rechtskreis West finanzieren sich durch die Erhebung von Umlagen. Kapitaldeckung Die ZV-Kassen finanzieren sich über Beiträge Mischfinanzierung Im Rechtskreis Ost erfolgt die Finanzierung der ZV-Kassen zur Zeit über eine Mischfinanzierung (Umlage und Beiträge) Freiwillige Versicherung (Nettoabzug) Grenzwert bis zu dem Umlagen berechnet werden 26 (1) ATV sieht vor, dass die versicherten Arbeitnehmer ihre Pflichtversicherung durch eine freiwillige Versicherung ergänzen können (VBLextra, VBLdynamik, VBLU mit staatlicher Förderung). Umlagen und Beiträge werden bis zum dem Höchstwert nach Absatz 2 der Seite 2 von 7

3 Ausführungsbestimmungen zu 64 Abs. 4 Satz 1 der VBL-Satzung berechnet. Für die Versicherungen des VBLU gibt es keine Höchstgrenze. Grenzwert für die Zusatzumlage Jahresrechnung Konto-/Vertragsnummer 39 Abs. 1 und 2 ATV sehen vor, das für das einen Grenzwert übersteigende ZV-Entgelt ein Zusatzumlage in Höhe von 9 % bzw. 8 % vom Arbeitgeber gezahlt wird. Die Grenzwerte werden von den Versicherungen jährlich getrennt für die Rechtskreise West und Ost festgesetzt. Eine Zusatzumlage in Höhe von 9 % in die Pflichtversicherung erhalten Versicherte, für die im Jahr 2001 und im Jahr 2002 vom Arbeitgeber eine Zusatzumlage gezahlt wurde (Altfälle). Eine Zusatzumlage in Höhe von 8 % in die freiwillige Versicherung erhalten Versicherte, für die erstmalig ab dem Jahr 2002 ein Anspruch auf die Zahlung einer Zusatzumlage entstand (Neufälle). Die VBL und die KBS führen jährlich eine Jahresrechnung durch. Die in den Jahresmeldungen für die Versicherten gemeldeten Versicherungszeiten und Entgelte/Sanierungsgelder werden den Zahlungseingängen gegenübergestellt. Fehlbeträge sind innerhalb von vier Wochen auszugleichen, Guthaben können übertragen bzw. ausgezahlt werden. Die Dokumentationen sind zu prüfen. Fehlende Meldungen sind abzugeben; fehlerhafte dokumentierte Sachverhalte sind durch Korrekturmeldungen zu berichtigen. Unter einer Konto-/Vertragsnummern fassen die Versicherungen die Versicherten eines Arbeitgebers (Behörde) zusammen. Konto- /Vertragsnummern werden getrennt nach Rechtskreisen und Versicherungszweigen vergeben. Seite 3 von 7

4 Meldeverfahren VBL Manuelle Meldungen Manuell sind Meldungen für Zeiten vor der maschinellen Historik zu fertigen, von der VBL beanstandete Meldungen sowie Korrekturmeldungen aus Jahresrechnung sein ebenfalls manuell abzugeben. Maschinelle Meldungen Meldungen an die VBL werden monatlich maschinell gefertigt und der VBL übermittelt. Diese maschinellen Meldungen sind zu prüfen und erforderliche Korrekturen sind manuell oder über das Online-Meldeverfahren durchzuführen. KBS Mit der Zusatzversorgung KBS gibt es ein manuelles Meldeverfahren VBLU Versicherte des VBLU werden manuell an- und abgemeldet. Die abgegebenen Meldungen werden von der VBL und KBS geprüft. Fehlerhafte Meldungen werden abgewiesen und gelten somit als nicht abgegeben. Beanstandete Meldungen sind zu prüfen und wieder neu abzugeben. Die Bestätigung der Meldungen (Anmeldungen) ist zu überwachen. Rechtskreise Sanierungsgeld Die Versicherungen zur Pflichtversicherung werden in zwei Rechtskreise durchgeführt. Der Rechtskreis West umfasst die alten Bundesländer einschließlich Berlin- West. Der Rechtskreis Ost umfasst die neuen Bundesländer. Die Finanzierung der Versicherungen ist in beiden Rechtskreisen unterschiedlich. Im Rechtskreis West erfolgt die Finanzierung durch Umlagen und Sanierungsgelder, im Rechtskreis Ost durch Umlagen und Beiträge. Sanierungsgeld wird im Rechtskreis Seite 4 von 7

5 West erhoben. Der vorläufige Hebesatz wird von der VBL jährlich für den jeweiligen Arbeitgeber neu festgesetzt. Für die sonstigen Arbeitgeber des Bundes (VBL-Konto beginnt mit 5xxxxx) wird der Hebesatz je Kontonummer festgesetzt. Endgültig erfolgt die Abrechnung des Sanierungsgeldes in der Jahresrechnung des jeweiligen Jahres. Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) Umlage Versicherungsnachweise Der Tarifvertrag Altersversorgung ist die Grundlage für die Versicherung der Arbeitnehmer in einer Zusatzversorgungs-kasse Umlagen werden für umlagefinanzierte und mischfinanzierte Kassen erhoben. Anmeldungen Die Anmeldebestätigungen werden von der VBL zweifach erstellt. Die erste Ausfertigung ist für den Arbeitgeber bestimmt. Die zweite Ausfertigung übersendet die VBL direkt dem Versicherten. Jahresmeldungen/Abmeldungen Die Versicherungsnachweise von Jahres- und Abmeldungen übersendet die VBL direkt dem Versicherten. Mit den Versicherungsnachweisen bestätigt die Versicherung die Verarbeitung der abgegebenen Meldungen. Maßgebend für das Zustandekommen einer Versicherung ist die Bestätigung der Anmeldung durch den Versicherungsnachweis. Versicherungsnummer Bei der Anmeldung erhält jeder Versicherte eine Versicherungsnummer unter der die jeweilige Versicherung abgewickelt wird. Diese Versicherungsnummer ist je nach Versicherung unterschiedlich aufgebaut. VBL Die VBL-Versicherungsnummer beginnt mit dem Geburtsdatum und wird durch eine vierstellig Seriennummer ergänzt. Seite 5 von 7

6 Zusatzversorgung KBS Die KBS-Versicherungsnummer entspricht der SV- Versicherungsnummer VBLU Die VBLU-Versicherungsnummer besteht aus der Vetragsnummer, die um fünf Stellen erweitert wird. Vor 2005 vergebene Versicherungsnummern beginnen mit 6/xxxxxxxxxxx. Ab 2005 vergebenen Versicherungsnummern beginnen mit 5/xxxxxxxxxxx. Versteuerung der Arbeitgeberleistungen Die vom Arbeitgeber gezahlten AG- Umlagen und AG-Beiträge sind Arbeitslohn und sind somit entsprechend zu versteuern. Steuerfreibetrag Die Steuerfreiheit der AG-Umlage und Beiträge richtet sich nach 3, Nr. 63 EStG und 3, Nr. 56 EStG Pauschalversteuerung Die Grundlage für die Pauschalversteuerung ist der 40b EStG i. V. mit 37 (2) ATV und 16 (2) ATV. Individualversteuerung Arbeitgeberleistungen für die kein Freibetrag zur Verfügung steht, sind monatlich individuell zu versteuern Wissenschaftliche Mitarbeiter Zuflussprinzip Sonderfälle nach 2 (2) ATV. Wissenschaftliche Mitarbeiter mit einem befristeten Beschäftigungsverhältnis von nicht mehr als fünf Jahren, können auf Antrag von der Pflichtversicherung befreit werden. In diesen Fällen zahlt im Rechtskreis West der Arbeitgeber Beiträge und im Rechtskreis Ost Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge in die freiwillige Versicherung Zeitliche Zuordnung des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts nach dem steuerlichen Zuflussprinzip. Seite 6 von 7

7 Zusatzumlage BMI-Schreiben vom 13. Juni 2003 D II /23 Die Zusatzumlage ist vom Arbeitgeber zu zahlen, wenn das zv-pflichtige Entgelt einen festgesetzten Grenzwert übersteigt. Für das den Grenzwert übersteigende Entgelt wird eine Zusatzumlage in Höhe von 9 % (Altfälle) in die Pflichtversicherung oder 8 % (Neufälle) in die freiwillige Versicherung gezahlt. Seite 7 von 7

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