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1 Infotyp Altersvermögensgesetz D (IT 0699) Inhalt Allgemeines Beschreibung der Felder Autor: LVwA - SSC Seite

2 Allgemeines Durch 26 des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 01. März 2002 (ATV) wird den bei der VBL pflichtversicherten Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnet, durch eigene freiwillige Beiträge eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersversorgung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung aufzubauen ( VBL extra und VBLdynamik ) und dabei die steuerliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz durch Sonderausgabenabzug nach 10a EStG bzw. Zulagen nach dem XI. Abschnitt EStG (Stichwort: Riester-Rente ) in Anspruch zu nehmen. Nach 26 Abs. 2 Satz 1 ATV ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei einer entsprechenden Ermächtigung die eigenen Beiträge seiner Beschäftigten aus dem Arbeitsentgelt einzubehalten und an die VBL abzuführen. Die Abführung freiwilliger Beiträge, die von den Nettobezügen des Beschäftigten (ohne steuerliche und sozialversicherungspflichtige Auswirkungen auf die Vergütung oder den Lohn) abzusetzen sind, ist mit Hilfe des Vertragsmodells OFL1 - OED: ZV- Versicherung AN freiw.netto monatl. Bezüge, vorzunehmen. Die Abführung freiwilliger Beiträge, die von den Bruttobezügen des Beschäftigten im Rahmen einer Entgeltumwandlung (mit steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Auswirkungen auf die Vergütung oder den Lohn) abzusetzen sind, ist mit Hilfe des Vertragsmodells OFL2 - OED: ZV-Versicherung AN freiw.entgeltum monatl.bezüge, vorzunehmen. Dieses Vertragsmodell ist zurzeit nur für angestellte Lehrer zulässig, da für diese der TV-L Anwendung findet. Der Überweisungsbetrag (Lohnart 6200 VBL freiwillig bzw VBL Entgeltumwandlung) wird im Vergütungs-/Lohnnachweis in dem Block Weitere Abzüge dargestellt. Die Information zur Überweisung wird zusätzlich in dem Block Information zur Überweisung von weiteren Abzügen ausgewiesen. Es ist nicht möglich, den Infotyp Altersvermögensgesetz D (IT 0699) für zurückliegende Monate anzulegen oder auch zu ändern. Um bei der Maßnahmenart Austritt (M10) auf die Notwendigkeit der Abgrenzung des Infotyps Altersvermögensgesetz D (IT 0699) hinzuweisen, wird nach dem Infotyp Vermögensbildung (IT 0010) der Infotyp Altersvermögensgesetz D (IT 0699) angeboten. Der Infotyp Altersvermögensgesetz D (IT 0699) unterliegt der Zeitbindung 2. Autor: LVwA - SSC Seite

3 Beim Anlegen des Infotypen Altersvermögensgesetz D (IT 0699) wird ein Pop Up mit dem Subtyp Pensionskasse eingeblendet. Nach dem Anklicken des grünen Häkchens im Pop Up stellt sich der Infotyp Altersvermögensgesetz D (IT 0699) wie folgt dar: Autor: LVwA - SSC Seite

4 Zuerst muss ein Vertragsmodell ausgewählt werden. Hierzu muss die F4-Hilfe dieses Feldes verwendet werden. Es werden folgende Vertragsmodelle angeboten: Autor: LVwA - SSC Seite

5 Nach der Auswahl des Vertragsmodells und dem Bestätigen mit Enter muss die folgende Frage mit Ja beantwortet werden. Erst danach erfolgt die eigentliche Infotypbearbeitung. Autor: LVwA - SSC Seite

6 Beschreibung der Felder Gültig bis : Der Infotyp Altersvermögensgesetz D (IT 0699) kann nur für aktuelle oder zukünftige Abrechnungsperioden angelegt, geändert bzw. abgegrenzt werden. Bei der Maßnahmenart Austritt (M10) ist der Infotyp Altersvermögensgesetz D (IT 0699) abzugrenzen. Als Abgrenzungstermin wird der Erste des nächsten Abrechnungsmonats vorgeschlagen. Nach Rücksprache mit der Senatsverwaltung für Inneres sei an dieser Stelle folgender Auszug aus 25 des Anhangs 2 der Neufassung der VBL-Satzung erwähnt: (1) 1 Schuldner der Beiträge für die freiwillige Versicherung sind die Versicherungsnehmerin/der Versicherungsnehmer. 2 Während der Pflichtversicherung werden die Beiträge zur freiwilligen Versicherung vom Beteiligten an die Anstalt Autor: LVwA - SSC Seite

7 abgeführt. 3 Besteht während der Pflichtversicherung kein Anspruch auf Arbeitsentgelt (z. B. wegen einer Beurlaubung), können die Beiträge für diesen Zeitraum auf Antrag auch von dem Versicherten an die Anstalt abgeführt werden. 4 Der Antrag bedarf der Annahmeerklärung durch die Anstalt. Die Senatsverwaltung für Inneres hat dazu folgende Entscheidung getroffen: Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Beiträge zu zahlen; wenn aber - z.b. wegen Aussteuerung - keine Bezüge zustehen, kann (nur) der Arbeitnehmer die Beiträge an die VBL zahlen. Eine Zahlung der Beiträge durch den Arbeitgeber kommt in solchen Fällen nicht in Betracht. Aus diesem Grund muss für die Zeit der Aussteuerung im Infotyp Altersvermögensgesetz D (IT 0699) im Block Bausteine das Feld Beitrag auf 0,00 gesetzt werden. Hinweis Bei rückwirkenden Maßnahmen (Austritt oder Pflege von Abwesenheiten) werden bereits überwiesene Beiträge nicht zurückgerechnet, so dass über die Höhe der Beiträge eine Forderung gebildet wird. 2. Anlageart: Das Feld ist systemseitig mit den Buchstaben PK und der Textbezeichnung Pensionskasse vorbelegt. 3. Laufende Nummer: Da mehrere Verträge bei der VBL abgeschlossen und somit mehrere Beiträge zu verschiedenen Verträgen vom Arbeitgeber überwiesen werden können, wird das Feld systemseitig mit der relevanten laufenden Nummer angeboten. 4. Priorität: Das Feld regelt die Reihenfolge der Verarbeitung der Verträge, falls mehrere Verträge vorhanden sind. 5. Anlageinstitut: Das Feld ist systemseitig mit den Buchstaben VBL und der Textbezeichnung Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder vorbelegt. 6. Pfandfrei nach 851c: Das Feld ist anzuklicken, wenn eine Altersvorsorge nicht pfändbar sein soll. Autor: LVwA - SSC Seite

8 7. Ausschluss Hinterbliebenenanspruch: Das Feld wird zurzeit nicht verwendet. 8. Ausschluss Erwerbsminderung: Das Feld wird zurzeit nicht verwendet. 9. Vorversicherung: Das Feld wird zurzeit nicht verwendet. 10. Vertragsmodell: Das Feld ist systemseitig mit dem Inhalt OF* vorbelegt. Es stehen die Vertragsmodelle OFL1 und OFL2 zur Verfügung. Das Vertragsmodell OFL1 bedeutet, dass freiwillige Beiträge, ohne steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen auf die Vergütung oder den Lohn, lediglich von den Nettobezügen des Beschäftigten abgesetzt werden. Das Vertragsmodell OFL2 bedeutet, dass freiwillige Beiträge, mit steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen auf die Vergütung oder den Lohn, von den Bruttobezügen des Beschäftigten abgesetzt werden (Entgeltumwandlung). Dieses Vertragsmodell ist zurzeit nur für angestellte Lehrer (MA-Kreis 2A) zulässig. 11. Beitrag: In diesem Feld in der Tabelle Bausteine ist der Beitrag in Euro, der an die freiwillige Versicherung bei der VBL monatlich überwiesen werden soll, einzupflegen. Alle anderen Einträge in dieser Zeile sind systemseitig voreingestellt und werden aus dem Vertragsmodell OFL1 bzw. OFL2 abgeleitet. Hinweis Die Überweisung von Beiträgen vergangener Monate und des laufenden Monats ist nur in einer Gesamtsumme möglich. Dazu ist es erforderlich, zwei Datensätze anzulegen. 1. Datensatz im laufenden Abrechnungsmonat Gesamtsumme der Beiträge 2. Datensatz für den folgenden Abrechnungsmonat monatlicher Beitrag 12. Bankverbindung Nach dem Anklicken der Schaltfläche Bankverbindung (die Schaltfläche Baustein lässt sich nicht öffnen und die Schaltfläche Details Bausteine enthält eine Dokumentation) wird ein Folgebild angezeigt: Autor: LVwA - SSC Seite

9 Empfänger: Das Feld ist systemseitig mit VBL-FREI und der Textbezeichnung VBL freiw. Versicherung vorbelegt. 14. Postleitzahl/Ort: Das Feld ist systemseitig mit und der Textbezeichnung Karlsruhe vorbelegt. 15. Bankschlüssel: Das Feld ist systemseitig mit Deutschland, mit und der Textbezeichnung Landesbank Baden-Württemberg/Baden-Württembergische Bank vorbelegt. 16. Bankkonto: Das Feld ist systemseitig mit vorbelegt. Hinweis zu den Punkten 13 bis 16 Die hier beschriebenen Empfängerangaben sind ausschließlich für Zahlungen zur freiwilligen Versicherung zu verwenden. Die Überweisungen der Aufwendungen aus der Pflichtversicherung zur VBL einschließlich der Sanierungsgelder dürfen auf keinen Fall zu diesem Konto überwiesen werden. Autor: LVwA - SSC Seite

10 17. Zahlweg: Das Feld ist systemseitig mit U und der Textbezeichnung Überweisung vorbelegt. S. dazu auch Punkt Verwendungszweck: Damit die bei der VBL eingehenden Beiträge den Versicherungsverträgen richtig zugeordnet werden können, ist bei jeder Überweisung ein Verwendungszweck anzugeben, dessen Aufbau genau zu beachten ist. Siehe dazu die schematische Darstellung im Informationsblatt 05/2002 der VBL. Die von der VBL vorgegebene Reihenfolge und Stellenanzahl (27) ist unbedingt einzuhalten. Der im Einzelfall zutreffende inhaltliche Verwendungszweck wird den Beteiligten und den Versicherten regelmäßig mit der Vertragsbestätigung mitgeteilt und soll für die Pflege des Feldes Verwendungszweck dort entnommen werden. 19. Einzelüberweisung: Die Zahlungen zur freiwilligen Versicherung werden nur per Einzelüberweisung pro Versicherungsvertrag von der VBL angenommen. Das Feld ist systemseitig markiert und regelt somit, dass ein Überweisungsträger erstellt werden soll. Der Empfänger der Überweisung ist in dem Block Empfänger, s. die Punkte 13 bis 16, festgelegt. Autor: LVwA - SSC Seite

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