Information bei der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der MAVen B zur betrieblichen Altersversorgung 19. Oktober Stephan Schwär
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- Detlef Franke
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1 Information bei der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der MAVen B zur betrieblichen Altersversorgung 19. Oktober 2016 Stephan Schwär 1
2 Agenda 1. Kurze Vergewisserung: Gesetzliche Rentenversicherung 2. Betriebliche Altersversorgung bei der KZVK 3. Aktuelle Situation der KZVK und Auswirkungen auf die betriebliche Rente 4. Fazit 2
3 1. Gesetzliche Rentenversicherung Heute! Betriebsrente 3
4 1. Gesetzliche Rentenversicherung Heute! Betriebsrente 4
5 1. Gesetzliche Rentenversicherung tatsächliche Renten Heute! Betriebsrente 5
6 1. Rentenversicherung - Systemvergleich Umlage oder Kapitaldeckung? Umlagesystem (z.b. gesetzl. Rente) Geld, das heute als Beitrag eingeht wird unmittelbar für Renten wieder ausgegeben. Beitragshöhe richtet sich nach den Verpflichtungen aus den Rentenanwartschaften der kommenden Jahre ( Beitragsabschnittsverfahren ) Kapital sind neue, zukünftige Beitragszahler Auch Zusatzversorgungskasse VBL funktioniert nach Umlagesystem Auswirkungen auf Steuer- und Sozialversicherungspflicht Demographie-Risiko Beitragssystem, Kapitaldeckung (z.b. KZVK) Geld wird für den Aufbau von Kapitalvermögens angespart. Beitragshöhe richtet sich nach Lebenserwartung, Zinserwartung Kasse verwaltet das Anlagevermögen (für die Beschäftigten) Kapital ist tatsächlich vorhandenes, angelegtes Vermögen. Kapitalstock wächst durch Beiträge und Vermögenszinsen Kapital-Risiko 6
7 2. Die KZVK und Ihre betriebliche Altersversorgung 1976 in Köln gegründet, Anstalt des öffentlichen Rechts Anbieter ausschließlich für betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer im katholisch-kirchlichen und caritativen Dienst Funktion einer Pensionskasse Was ist betriebliche Altersversorgung? Eine betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich zum regulären Gehalt Versorgungsleistungen für Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. 7
8 2. Grundlagen der betrieblichen Zusatzversorgung bei der KZVK Externer Durchführungsweg KZVK (Finanzierbarkeit) Legende: KZVK = Versicherer (Dienstleister) DG = Versicherungsnehmer (Beteiligter) DN = Versicherter Arbeitsrechtliche Ebene Einzelarbeitsvertrag KODA-Recht Anlage 1 Abschnitt XIII i. V. m. Anlage 8 AVR Betriebsrentengesetz DG (Kostenbelastung/ Risikominimierung) Spannungsfeld Versorgungsverhältnis DN (Hohe Leistungen/ Garantien) Versicherungsrechtliche Ebene Beteiligungsvereinbarung Satzung Mustersatzung der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e. V. (AKA) Tarifvertrag über die zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K)
9 2. Grundlagen der Zusatzversorgung der KZVK Rahmenbedingungen im Bereich der Caritas Dienstvertrag Einzelvertraglicher Verweis auf die AVR AVR Anlage 1 - Abschnitt XIII > Zusätzliche Altersversorgung: Der Dienstgeber ist verpflichtet, die Versorgung der Mitarbeiter für Alter und Invalidität gemäß den Bestimmungen der Anlage 8 zu den AVR zu veranlassen. Anlage 8 - Zusätzliche Altersversorgung > Anspruch auf Versicherung bei der KZVK > Versorgungsanspruch richtet sich ausschließlich nach der Kassensatzung > Beiträge trägt der Dienstgeber bis 5,2 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts des Beschäftigten allein, an dem darüber hinausgehenden Teil beteiligt sich der Beschäftigte zur Hälfte mit einem Eigenbeitrag
10 2. Die KZVK im Überblick Beteiligte (Dienstgeber) Versicherungsverhältnisse Pflichtversicherung (gesamt): Verträge freiwillige Versicherung: Anzahl Betriebsrenten Gesamtzahl Rentenempfänger: Finanzierung Pflichtversicherung: T Freiwillige Versicherung: T Versicherungsleistungen/ Jahr T Kapital Kapitalanlagen T Erträge aus Kapitalanlagen T Nettoverzinsung 3,88 % Deckungsrückstellung T Stand: 31. Dezember
11 2. Das Rentenplus durch die Betriebsrente der KZVK Leistungen der Betriebsrente Brutto-Rentenanspruch mit 67 Jahren (nach den heutigen rechtlichen Grundlagen) Entgelt Alter bei Eintritt in den kirchlichen/ kirchlich-caritativen Dienst (zv-pflichtig) 25 Jahre 35 Jahre 45 Jahre Die Durchschnittsrente bei der KZVK beträgt derzeit /Monat. 11
12 3. Aktuelle Situation der KZVK das Geschäftsrisiko der KZVK Erinnerung: Kasse im Beitragsverfahren -> Kapitalmarktrisiko Kapital Kapitalanlagen T Erträge aus Kapitalanlagen T Nettoverzinsung 3,88 % Deckungsrückstellung T Saldo: T Kapitaldeckung von ca. 75 % Stand: 31. Dezember
13 3. Aktuelle Situation der KZVK Situation 2001 Plan ersetzt Zufall durch Irrtum Punktemodell ab 1. Januar 2002: Beitragsorientierte Leistungszusage (Dienstgeber haftet für die Leistung, die sich aus den Kalkulationsgrundlagen ergibt) Zusage von Leistungen durch die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes, die sich ergeben würden, wenn ein Beitrag von 4,00 % vollständig in ein kapitalgedecktes System eingezahlt werden würde. Damit sollten Leistungen finanziert werden, die beinhalten: 3,25 % Verzinsung des Vermögens in der Anwartschaftsphase 5,25 % Verzinsung des Vermögens während der Rentenbezugsphase 1,00 % Anpassung der laufenden Renten (aus den Überschüssen) Bonuspunkte (aus den Überschüssen) Hintergrund: Erwartete Vermögensverzinsung in 2001: 6,25 % und mehr
14 3. Aktuelle Situation Veränderte Rechnungsgrundlagen Problemstellungen der Kasse: Kapitalmarkt: Historisch niedrige Zinsen schon lange Zeit Niedrige Zinsen fressen sich in den Bestand (alte Anlagen laufen aus) Mehr Einnahmen als Ausgaben - Überliquidität Anlagerestriktionen: Sichere Anlagen mit langen Laufzeiten, ethisch vertretbar Versicherte: Steigende Lebenserwartung steigende Rentenbezugsdauer Dienstgeber/Beteiligte unter Kostendruck
15 3. Finanzierung der Betriebsrente Beitragserhöhung und MA-Beteiligung Beitragssatz ab Neufestsetzung davon AG-Beitrag davon AN-Beitrag ,30 % 5,25 % 0,05 % ,80 % 5,50 % 0,30 % ,30 % 5,75 % 0,55 % ,80 % 6,00 % 0,80 % ,10 % 6,15 % 0,95 % Bei einem Bruttoeinkommen von beträgt der Eigenanteil dann , , , , ,50 15
16 4. Fazit: Die KZVK - kein Sanierungsfall Die finanzielle Solidität der KZVK bei gegebener Deckungslücke lässt sich anhand folgender Aussagen beschreiben: Unterstellt man, dass unsere Beteiligten weder Sanierungsgeld noch Finanzierungsbeiträge entrichten und dass wir keinerlei Kapitalerträge auf das vorhandene Vermögen erwirtschaften, so können ohne Inanspruchnahme von Dritten (z. B. Bistümern) alle Rentenleistungen im Abrechnungsverband S bis 2030 planmäßig gezahlt werden. Ohne Sanierungsgeld oder Finanzierungsbeiträge, aber mit einer Kapitalverzinsung von 3,25 %, reicht das Vermögen bis Unterstellt man, dass unsere Beteiligten im Abrechnungsverband P keinerlei Beiträge entrichten und wir keinerlei Kapitalerträge erwirtschaften, können alle Rentenleistungen bis 2040 gezahlt werden; bei Kapitalerträgen von 3,25 % sogar bis Zusammengefasst kann man sagen, dass, bezogen auf die Kasse als Ganzes, ohne die Zahlung von Beiträgen, Sanierungsgeldern oder Finanzierungsbeiträgen durch unsere Beteiligten bei unterstellten Kapitalerträgen von 3,25 % alle Rentenzahlungen bis ohne Inanspruchnahme von Dritten - allein aus dem Vermögen der Kasse sichergestellt sind
17 4. Fazit Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um ein gewohntes Niveau auch nur einigermaßen abzusichern. Die Betriebsrente bei der KZVK stellt ein Rentenplus dar und wird im Alter notwendig gebraucht. Die Rente bei der KZVK ist sicher. Zum einen ist tatsächliches Kapital vorhanden, zum anderen wird sie durch die Beitragsentwicklung weiter stabilisiert, zum Dritten durch die Beteiligten/Dienstgeber und Gewährsträger garantiert. Wenn im öffentlichen Dienst Leistungsabsenkungen vorgenommen werden, wird der Kampf um das Niveau der Betriebsrente auch bei uns beginnen. Leistungsabsenkungen kann es nur für Beiträge in der Zukunft geben
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