Betriebliche Altersversorgung (bav) ohne Versicherungen. Frühjahrsveranstaltung 2010 Apotheker
|
|
- Anneliese Kohl
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Betriebliche Altersversorgung (bav) ohne Versicherungen Frühjahrsveranstaltung 2010 Apotheker
2 Person Frank J. Kontz 1987, Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Fachrichtung Handel, Berufsakademie Heidenheim Mehrjährige Tätigkeit in verschiedenen Handelshäusern Ab 2001 Beratertätigkeit 2005, Studium der betrieblichen Altersversorgung (bav) an der Fachhochschule Koblenz 2009, Sachverständiger für betriebliche Altersversorgung, zugelassen durch den EUSAV, Bremerhaven Freiberufler, beratender Betriebswirt CONSULTING 1964 Weinbergstrasse Lahnau Tel.: Fax Mobil info@consulting1964.de CONSULTING Folie 2
3 Vertragsverhältnisse erteilt Zusage Leistungszusage beitragsorientierte Leistungszusage Beitragszusage mit Mindestleistung Arbeitgeber Arbeitnehmer schließt Vertrag mit Makler Mehrfachagent Versicherungsvertreter Strukturvertriebe Berater Pensionszusage Pensionskasse Direktversicherung Pensionsfonds Unterstützungskasse CONSULTING Folie 3
4 bav wird durch Vereinbarung geregelt Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG) 1a Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (1) Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Die Durchführung des Anspruchs des Arbeitnehmers wird durch Vereinbarung geregelt. Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse ( 1b Abs. 3) bereit, ist die betriebliche Altersversorgung dort durchzuführen; andernfalls kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung ( 1b Abs. 2) abschließt. CONSULTING Folie 4
5 Rechte und Pflichten Tarifvertrag der Apotheker beachten (BRTV) Wird nur Tariflohn gezahlt und ein falscher (nicht tariflicher) Durchführungsweg gewählt, droht bei einer Prüfung oder bei einer Klage des Arbeitnehmers die Rückabwicklung des Vertrages. Der Arbeitgeber haftet mit dem Betriebsvermögen (bei einer Personengesellschaft i.d.r. alle Apotheker mit dem Privatvermögen). CONSULTING Folie 5
6 Marketing und Vertrieb trübt den Blick Photo: CONSULTING Folie 6
7 Nettorendite der großen Lebensversicherer* Nettorendite 2008 auf den Sparbeitrag der großen Lebensversicherer in Prozent* Alte Leipziger Continentale Europa Debeka Gothaer 4,90 4,70 4,50 4,20 4,10 Durchschnitt 3,51 Delta Lloyd 2,20 Provinzial Rheinland 2,10 Provinzial Nord West CiV 1,50 2,00 *Nettoverzinsung der Lebensversicherer 2008 Quelle: maklercockpit, , Studie Morgen & Morgen Heidelberger Leben 1,10 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 CONSULTING Folie 7
8 Eigenkapitalrentabilität Ihrer Apotheke Bilanzgewinn 2009 Bilanzgewinn 2008 (= Jahresüberschuss) x 100 Eigenkapital = Eigenkapitalrentabilität (Verzinsung des eingesetzten Kapitals) Wenn Ihre Eigenkapitalrentabilität höher ist als die Verzinsung der Versicherer, warum geben Sie dann das Geld dem Versicherer? Geld, das Ihr Unternehmen verlässt, ist für Sie wertlos. Es mehrt nur den Gewinn des Versicherers. CONSULTING Folie 8
9 Realität in vielen Versorgungswerken Photo: CONSULTING Folie 9
10 Pauschal dotierte Unterstützungskasse Arbeitgeber Leistungszusage (mtl. Rente von ) beitragsorientierte Leistungszusage (4 % auf eingezahlten Beiträge) Arbeitnehmer Für eine lebenslange mtl. Rente von wird ein Kapital von ca benötigt CONSULTING Folie 10
11 Pauschal dotierte Unterstützungskasse (Beispiel: p.m. Rente) Dotierung/Zahlung von max legt Geld an steuerfreie Kapitalanlage Arbeitgeber gewährt Darlehen über von max Unterstützungskasse zahlt Rente an füllt das Kassenvermögen externe Kapitalanlage gem. 8 b KStG Reserve Arbeitnehmer CONSULTING Folie 11
12 Pauschal dotierte Unterstützungskasse Erhält freiwillige Leistungen des Trägerunternehmens (Arbeitgebers) Zahlung an Unterstützungskasse, wenn wirtschaftlich sinnvoll. Unabhängigkeit von Banken und Versicherungen Erhöht die Liquidität Ihrer Apotheke Kann ein Darlehn an dem Arbeitgeber gewähren. PSV-pflichtig PSVaG sichert die erdiente Anwartschaft der Arbeitnehmer + Verzinsung (auch bei Insolvenz des Arbeitgebers). CONSULTING Folie 12
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit CONSULTING Folie 13
Altersversorgung (bav) Grundlagen für Arbeitgeber Apotheker
Betriebliche Altersversorgung (bav) Grundlagen für Arbeitgeber Herbstveranstaltung 2009 Apotheker Person Frank J. Kontz 1987, Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Fachrichtung Handel, Berufsakademie
MehrBetriebliche Altersversorgung
Grundsätzliche Fragestellungen Wer kann versorgt werden? Wer handelt? Was wird abgesichert? Wann wird gezahlt? Wer erbringt die Leistungen? Wie wird versorgt? Die für ein Unternehmen Tätigen (auch geringfügig
MehrChristian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge
Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung bav-historie Was ist eigentlich eine bav? Formen der Finanzierung
Mehr1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung?
FAQ`s zum Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung* 1 * Zur Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages finden Sie hier weitere Informationen: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/taetigkeit2007_10.pdf
MehrBeratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. Gemeinnützige Verbraucherberatung. Postfach Berlin
Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. Gemeinnützige Verbraucherberatung Postfach 82 02 35 12504 Berlin Tel. 030 76 77 1291 Fax 030 13 88 2972 service@bgbav.de www.bgbav.de Christian
MehrErneute Reform der Betriebsrente Was ändert sich für Arbeitgeber?
Erneute Reform der Betriebsrente Was ändert sich für Arbeitgeber? I. Einleitung Zum 01.01.2018 treten wesentliche Teile des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft, das noch kurz vor Ende der Legislaturperiode
MehrBundesregierung plant Ausbau der Betriebsrenten
Bundesregierung plant Ausbau der Betriebsrenten von Rechtsanwalt Ringo Grenz, Kanzlei TO44, Paderborn Der Referentenentwurf für das sog. Betriebsrentenstärkungsgesetz liegt nun seit einem Monat vor. Dabei
Mehr1. WARUM EINE DIREKTVERSICHERUNG? WAS IST EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2
FACHINFORMATION DIREKTVERSICHERUNG INHALTSVERZEICHNIS 1. WARUM EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2 2. WAS IST EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2 2.1. Vorteile für den Arbeitgeber:... 3 2.2. Vorteile für den Arbeitnehmer:...
MehrVerpflichtender Arbeitgeberzuschuss und Pauschalbesteuerung der Beiträge zur Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und Pauschalbesteuerung der Beiträge zur Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung 2019 Deutscher Bundestag Seite 2 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
MehrSpätfolgen vermeiden
Spätfolgen vermeiden Wirksame Mittel gegen Haftungsrisiken des Arbeitgebers AssCompact Forum bav, Neuss, 13.09.2016 Sascha Holstein, bav Betriebswirt (FH) Leiter Vertriebsunterstützung bav Was ist eigentlich
MehrDie Betriebsrentenreform
Die Betriebsrentenreform Was ändert sich? Die Neuregelungen ab 2018 Ratgeber Handwerk / Soziale Sicherung Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wird ab 2018 die ergänzende Altersvorsorge noch stärker gefördert,
MehrDie betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz
Matthias Kaiser Die betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz GRUNDLAGEN ANALYSE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN Verlag Wissenschaft & Praxis Inhaltsverzeichnis : 5 Abbildungsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis
MehrLVM-Unterstützungskasse. Betriebliche Altersversorgung auf sicherem Kurs
LVM-Unterstützungskasse Betriebliche Altersversorgung auf sicherem Kurs Als Spezialist für betriebliche Altersversorgung bietet die LVM bedarfsgerechte Lösungen auch in Ihrem Unternehmen. Auf die richtige
MehrSenior Round Table. Pensions- Akademie. Frankfurt, Andreas Fritz
Pensions- Akademie Senior Round Table Frankfurt, 17.03.2016 Andreas Fritz 5 Durchführungswege Deckungsmittel in der Betrieblichen Altersversorgung 2013 28,5 Mrd. 58,9 Mrd. Pensionsfonds 279,0 Mrd. 135,1
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz. Vergleich traditionelle bav (bav I) und Sozialpartnermodell (bav II)
Betriebsrentenstärkungsgesetz Vergleich traditionelle bav (bav I) und Gesetzgeberische Ziele und Maßnahmen. Steigerung des Verbreitungsgrads der bav Einführung eines Sozialpartnermodells Einführung eines
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich
Zwischen dem Industrieverband Technische Gebäudeausrüstung Baden-Württemberg e.v. Burgenlandstr. 44/D, 70469 Stuttgart und der IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg wird folgender
MehrBetriebliche Altersversorgung
Konzept Pensionskasse 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Pensionskasse 2 Ausgestaltung Die Pensionskasse
MehrRheinischer Unternehmertag 9. November Digitalisierung Personal Datenschutz Was Unternehmer jetzt wissen müssen
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz I. Sofortprogramm für niedrig Verdienende, in Kraft am 01.01.2018 II. III. IV. Sofortprogramm für besser Verdienende, ebenfalls in Kraft am 01.01.2018 Sehr vorsichtige
MehrMuster zur Änderungsmitteilung zur Direktversicherung
Max Mustermann Musterstr. 123 12345 Musterstadt Telefon: 030 / 123 45 67-8 Fax: 030 / 123 45 67-9 Platz für Logo Vermittler Muster zur Änderungsmitteilung zur Direktversicherung Bitte per FAX an: Firma:
MehrVersorgungsordnung zur Umsetzung des Entgeltumwandlungsanspruches nach 1a BetrAVG
Versorgungsordnung zur Umsetzung des Entgeltumwandlungsanspruches nach 1a BetrAVG Präambel Die Geschäftsleitung der R + S solutions Holding AG Flemingstr. 20-22 36041 Fulda sowie die in der Anlage 1 aufgeführten
MehrDie Auswirkung des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Versorgungsordnung. Ein Vortrag von. Markus Kirner
Die Auswirkung des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes auf die Versorgungsordnung Ein Vortrag von Markus Kirner Betriebsrentenstärkungsgesetz Auswirkungen der Neuregelungen auf Versorgungsordnungen Warum
MehrPensions- und Krankenversicherungsmathematik
Pensions- und Krankenversicherungsmathematik Prof. Dr. Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg WS 2013/14 Inhaltsübersicht I. Pensionsversicherungsmathematik 1. Altersversorgung in Deutschland 2.
MehrDRUM PRÜFE, WER SICH EWIG BINDET... STAATLICH GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGE
DRUM PRÜFE, WER SICH EWIG BINDET... STAATLICH GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGE Durch Gehaltsverzicht finanziert, vom Staat gefördert, aber den Erwartungswert der Bürger durch Einbehalte von bis zu 18,25 % zur
MehrWer schreibt, der bleibt!
Wer schreibt, der bleibt! Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung AssCompact Forum bav, Kassel, 23. Juni 2015 Sascha Holstein, bav-betriebswirt (FH) Leiter
MehrDie rückgedeckte Unterstützungskasse
Die rückgedeckte Unterstützungskasse Eine Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird von einem oder mehreren Arbeitgebern (Trägerunternehmen) getragen.
Mehr6 Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
6 Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung TARIFVERTRAG ZUR FÖRDERUNG DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG IN DER DRUCKINDUSTRIE 1 vom 26. November 2001 in der Neufassung vom 19. Juni
MehrEinführung in die betriebliche Altersversorgung
Einführung in die betriebliche Altersversorgung Bearbeitet von Von: Andreas Buttler, Markus Keller 8. Auflage 2017. Buch. XII, 305 S. Kartoniert ISBN 978 3 89952 979 1 Recht > Arbeitsrecht > Betriebliche
MehrHerzlich Willkommen zum Architektenforum Erfurt, 14. April 2011
Herzlich Willkommen zum Architektenforum 2011 Erfurt, 14. April 2011 Sieht so die Altersversorgung 2024 aus? Michael OLIVER / 02.05.2011 / Seite 1 Schützen Sie Ihren Ruhestand vor der Insolvenz und senken
Mehr3-Säulen-Theorie. 3-Schichten-Modell. private Vorsorge. Alters- Einkünfte. staatl. Unterteilung für die steuerliche Betrachtung.
Seite 1 3-Säulen-Theorie Alters- Einkünfte private Vorsorge Basis- Vorsorge 3-Schichten-Modell Zusatzvorsorge Privatvorsorge staatl. Unterteilung für die steuerliche Betrachtung Seite 2 Die betriebliche
MehrArbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen,
Stahl Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung vom 14. November 2001 Zwischen dem und der Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, wird folgender Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
MehrVertriebsinformation. Für jede Versorgung der richtige Weg. Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung im Vergleich
Vertriebsinformation Für jede Versorgung der richtige Weg Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung im Vergleich Die passende Versorgung für jedes Unternehmen Liebe Vertriebspartnerinnen
MehrKomplett-Set Betriebliche Altersvorsorge
Lohn & Gehalt Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge Ein Spezial-Report aus der Reihe BWRmed!a exklusiv Im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge sagen Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer aufgrund
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich
METALL NRW, Verband der Metall - und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v., Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.v., Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie e.v., Verband
MehrDas Betriebsrentenstärkungsgesetz. L-FK-FVB Juni 2017
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz L-FK-FVB Juni 2017 Eckpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes Inkrafttreten am 01.01.2018 Verbesserung der Rahmenbedingungen EStG, VAG und SGB XII Sozialpartnermodell
MehrKurzbeschreibung zur Direktversicherung
Kurzbeschreibung zur Direktversicherung Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung 1. Wie funktioniert eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung? 2. Auswirkungen beim Arbeitnehmer a) in der
MehrMut? »Zusammen mit dem Chef tief Luft holen.« Helvetia bav-kombi Mehr Volumen für Ihre betriebliche Altersversorgung. Ihre Schweizer Versicherung.
Mut?»Zusammen mit dem Chef tief Luft holen.«helvetia bav-kombi Mehr Volumen für Ihre betriebliche Altersversorgung. Ihre Schweizer Versicherung. Helvetia bav-kombi ist die clevere Lösung. Mehr Vorteile:
MehrT a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung
T a r i f v e r t r a g zur Entgeltumwandlung Gültig ab 01.01.2002 Zwischen dem Landesverband für Kälte- und Klimatechnik Bayern Landesinnungsverband für Kälteanlagenbauer Bruckmannring 40, 85764 Oberschleißheim
MehrVertriebsleitfaden zur beitragsorientierten Leistungszusage und Beitragszusage mit Mindestleistung (Version 1; Stand ) Inhaltsverzeichnis
Vertriebsleitfaden zur beitragsorientierten Leistungszusage und Beitragszusage mit Mindestleistung (Version 1; Stand 13.09.2016) Inhaltsverzeichnis 1 Zusagearten im Rahmen der Gothaer Direktversicherung
Mehr1. WARUM EINE DIREKTVERSICHERUNG? WAS IST EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2
FACHINFORMATION DIREKTVERSICHERUNG INHALTSVERZEICHNIS 1. WARUM EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2 2. WAS IST EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2 2.1. Vorteile für den Arbeitgeber:... 3 2.2. Vorteile für den Arbeitnehmer:...
MehrBetriebliche Altersversorgung (bav) das Konzept der GeFrA GmbH unter Berücksichtigung des Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018
Betriebliche Altersversorgung (bav) das Konzept der GeFrA GmbH unter Berücksichtigung des Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 22.11.17 www.die GeFrAgmbh.de 1 Stichwort Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
MehrIG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag Entgeltumwandlung. Edelmetallindustrie Baden-Württemberg
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Entgeltumwandlung Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2006 Gültig ab: 01.01.2007 Kündbar zum: 31.12.2012
MehrBetriebliche Altersvorsorge: Umsetzungsstrategie im Unternehmen
Mandanten-Info Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge: Umsetzungsstrategie im Unternehmen Beiträge, Übertragung, Pfändung und Auflösung Mandanten-Info Betriebliche Altersvorsorge: Umsetzungsstrategie
MehrReicht die Rente? Was kann ich für meine Altersversorgung tun?
Reicht die Rente? Was kann ich für meine Altersversorgung tun? Folie 1 Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren Folie 2 Verhältnis Rentner zu Erwerbsfähigen Folie 3 Die Entwicklung der 1. Säule Folie 4 Das
MehrHandlungsempfehlung zur 15-prozentigen Zuschusspflicht gemäß 1 a Abs. 1 a BetrAVG
Handlungsempfehlung zur 15-prozentigen Zuschusspflicht gemäß 1 a Abs. 1 a BetrAVG I. Grundsätzliche Differenzierung zwischen tariflichem und gesetzlichem Anspruch auf Entgeltumwandlung Im Rahmen der Entgeltumwandlung
Mehrin der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung
A) Direktversicherung (der Klassiker ) l - Arbeitgeberfinanziert - Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung in Form von Anwartschaft wird gesetzlich unverfallbar
MehrInstrumente des Altersübergangs und Hindernisse in der Umsetzung
Instrumente des Altersübergangs und Hindernisse in der Umsetzung Beispiel Handel, REWE Group Fachtagung Hans-Böckler-Stiftung, Januar 2014 Agenda 1. Status Quo Betriebliche Altersversorgung in der REWE
MehrArbeitskreis der Selbstständigen im Landesverband Baden-Württemberg
Arbeitskreis der Selbstständigen im Landesverband Baden-Württemberg Thema: betriebliche Altersversorgung Datum: 25.06.2018 Anlass: Info-Treff AK-Selbstständige, Karlsruhe 2 Inhaltsverzeichnis: Begriff
MehrMerkblatt Direktversicherung durch Entgeltumwandlung (nach 3 Nr. 63 EStG)
Merkblatt Direktversicherung durch Entgeltumwandlung (nach 3 Nr. 63 EStG) Allgemein Steuer Sozialabgaben Die Direktversicherung wird durch den Arbeitgeber abgeschlossen und ist eine Versicherung auf das
MehrWas ist zu tun bei. Gut zu wissen
Mit den nachstehenden Informationen möchten wir Ihnen eine Hilfestellung in der Personalpraxis bei der Abwicklung Ihrer betrieblichen Altersversorgung (bav) geben. So kommt es während der Vertragslaufzeit
MehrInhaltsübersicht. Betriebl. Altersversorgung - Öffnungsklausel
Betriebl. Altersversorgung - Öffnungsklausel Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsatz: die BetrAVG-Bestimmungen sind unabdingbar 3. Abweichende Regelungen möglich, 17 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG 4. Wirkung
MehrSo wirkt sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz arbeitsrechtlich aus
(BETRIEBLICHE) ALTERSVERSORGUNG So wirkt sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz arbeitsrechtlich aus von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
MehrTextilindustrie TARIFVERTRAG ZUR ENTGELTUMWANDLUNG
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 700 537 901 00 Bundesrepublik - alte Bundesländer Industrie: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende Textilindustrie Abschluss: 27.11.2001/ 24.09.2002 gültig
MehrBetriebliche Altersversorgung nach 3.63 EStG
nach 3.63 EStG präsentiert von Gerhard Schneider geprüfter Fachberater für betriebliche Altersversorgung Grundsätzliche Fragestellungen Wer kann versorgt werden? Wer handelt? Was wird abgesichert? Wann
MehrAktuelles aus der bav AssCompact Forum Betriebliche Altersversorgung 13. September 2016 in Neuss
Aktuelles aus der bav AssCompact Forum Betriebliche Altersversorgung 13. September 2016 in Neuss Agenda 1) Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie 2) Sozialpartnermodell 3) privatrechtlicher Insolvenzschutz
MehrStichwörter Betriebliche Altersversorgung, Pensionskasse, Leistungskürzung, Einstandspflicht des Arbeitgebers
infobrief 27/2012 Mittwoch, 27. November 2012 CF - Seit 1995 - Ein Service des iff für die Verbraucherzentralen und den VZBV - Seit 1995 - Infobriefe im Internet: http://news.iff-hh.de/index.php?id=2599
MehrStarke Vorsorge für Ihre Mitarbeiter die Direktversicherung! Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG
Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber DIREKTVERSICHERUNG Starke Vorsorge für Ihre Mitarbeiter die Direktversicherung! So einfach motivieren Sie Ihre Mitarbeiter. Keine Zauberei: Einfach
MehrKombinationen von betrieblichen Altersversorgungsmodellen und Solidarformen Seite 1
Kombinationen von betrieblichen Altersversorgungsmodellen und Solidarformen 22.02.2018 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Betriebliche Altersversorgung (bav) anstelle von Gehaltserhöhungen 2. Betriebliche Altersversorgung
MehrNÜRNBERGER Minijob-DirektRente Konzept zum Mindestlohn 2017
Konzept zum Mindestlohn 2017 Was bedeutet der gesetzliche Mindestlohn für mich? Minijob Bisher: Seit 01.01.2017: Löhne oft unter dem Mindestlohn Mindestlohn 8,84 EUR Arbeitszeit bis zur 450 EUR-Grenze
MehrIndustriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Entgeltumwandlung. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg
Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Entgeltumwandlung für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Abschluss: 17.12.2009 Gültig ab: 01.01.2009 Kündbar zum: 31.12.2010
MehrPraxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge
Praxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge Alles Wichtige für den täglichen Einsatz Bearbeitet von Robert Schwarz 1. Auflage 2013. Buch. XIII, 139 S. Kartoniert ISBN 978 3 658 02845 9 Format (B x L):
MehrBetriebsrente für Apotheken
Betriebsrente für Apotheken Der Tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter/-innen Arbeitnehmer-Information Die Helvetia Gruppe ein starker Partner mit Tradition Ein führender europäischer Versicherer Tradition
MehrGothaer Lösungen für die staatlich geförderte Altersversorgung
Gothaer Lösungen für die staatlich geförderte Altersversorgung Intelligent, attraktiv, einfach. Firmenlogo Platzhalter Gothaer: Erfahrungen im Firmenkundengeschäft Standort der Gothaer in Göttingen Mehr
MehrRechtsanwalt Erwin K. Miller Fachanwalt für Steuerrecht Spezialist für private und betriebliche Altersvorsorge. Stellungnahme
Stellungnahme Arbeitsrechtliche und steuerliche Fragen zur Umwandlung von Barlohn in Versorgungslohn Vertragsentwurf von RA Miller Rechtsstand: April 2018 1 Wesentliche Grundlagen der Zusage: Es handelt
Mehrb) eine Verzinsung enthält, die auch dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zugutekommt, oder
24.04.2017 Mobilitätsrichtlinie: Präparieren Sie sich für 2018 Welche NEUREGELUNGEN gibt es? Neue Dynamisierungsregeln: Ein vorzeitig ausgeschiedener Arbeitnehmer darf im Hinblick auf den Wert seiner unverfallbaren
Mehr1. EINLEITUNG DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE... 3
FACHINFORMATION UNTERSTÜTZUNGSKASSE INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 2 2. DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE... 3 2.1. Vorteile für den Arbeitgeber... 3 2.2. Vorteile für den Arbeitnehmer... 3 2.3. Sozialversicherungsrechtliche
MehrCheckliste für Unternehmen. Präsentiert von: SK Versicherungsservice Kleinen & Schwartmann GbR
Checkliste für Unternehmen Präsentiert von: SK Versicherungsservice Kleinen & Schwartmann GbR Betriebliche Altersversorgung Entgeltumwandlung Seit dem 01.01.2002 haben Mitarbeiter einen Anspruch auf Entgeltumwandlung
MehrKbAV-Quartalsbrief für das Personalwesen
KbAV KG - Kanzlei für betriebliche Altersversorgung KbAV-Quartalsbrief für das Personalwesen Ausgabe IV / 2015 Inhalt: Seite Die Personalabteilung in der Zwickmühle: Übernahme oder Übertragung bestehender
MehrErweiterung der Steuervorteile der bav und die vorgesehenen Verbesserungen im Sozialversicherungsrecht
Erweiterung der Steuervorteile der bav und die vorgesehenen Verbesserungen im Sozialversicherungsrecht funktioniert das? AssCompact Forum betriebliche Versorgung 28. Juni 2017 Hans Ludwig Flecken Bundesministerium
MehrVergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
Vergleich der fünf e im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Zusageart Unverfallbarkeit dem Grunde nach - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - beitragsorientierte
MehrVorwort 01. Abkürzungsverzeichnis 09. Wege der betrieblichen Altersversorgung 12
Inhaltsverzeichnis Vorwort 01 Abkürzungsverzeichnis 09 Wege der betrieblichen Altersversorgung 12 Durchführungswege 12 Direktversicherung 13 Pensionskasse 14 Umlagefinanzierte Pensionskassen 14 Kapitalgedeckte
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017)
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) Der neue Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung 1. Gibt es den Arbeitgeberzuschuss auch in der
MehrDezember Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Neue Chancen für die Alterssicherung
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Neue Chancen für die Alterssicherung Ab 2018: Bessere Rahmenbedingungen für die zusätzliche Altersvorsorge durch das BRSG. Was will der Gesetzgeber? Mehr Verbreitung
MehrDoppelte Vorsorge für Ihre Mitarbeiter die Direktversicherung! Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG
Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber DIREKTVERSICHERUNG Doppelte Vorsorge für Ihre Mitarbeiter die Direktversicherung! So einfach motivieren Sie Ihre Mitarbeiter. Keine Zauberei:
MehrFür Mitarbeiter sorgen: jetzt einfacher denn je.
Für Mitarbeiter sorgen: jetzt einfacher denn je. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 1. Januar 2018 Was ist die Absicht des Gesetzgebers? Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) schafft neue Anreize,
Mehr2 Gestaltungsmöglichkeiten von Versorgungszusagen
2 Gestaltungsmöglichkeiten von Versorgungszusagen Dr. Udo Müller, Thomas Hagemann 2.1 Die fünf Durchführungswege Für die betriebliche Altersversorgung in Deutschland stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung.
MehrDas Versorgungswerk MetallRente. Starke Partner. Starke Vorsorge.
Das Versorgungswerk MetallRente Starke Partner. Starke Vorsorge. Inhalt 1 Das Versorgungswerk MetallRente 2Rechtsgrundlagen und Tarifvertrag Metall- und Elektroindustrie 3Produkte der MetallRente 4 Darum
MehrZur internen Verwendung. Fachinformation Berufsunfähigkeitsversicherung FAQ. Stand: Januar BA824_ txts Seite 1 von 5
Zur internen Verwendung Fachinformation Berufsunfähigkeitsversicherung in der bav FAQ Stand: Januar 2018 BA824_201712 txts Seite 1 von 5 Inhalt 1. Welche Vorteile hat die Berufsunfähigkeitsversicherung
MehrTarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR)
www.soka-bau.de Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) vom 15. Mai 2001 in der Fassung vom 27. Februar 2002 und 31. März 2005
MehrBERUFSUNFÄHIGKEITS- VERSICHERUNG: STEUERLICHE REGELN
BERUFSUNFÄHIGKEITS- VERSICHERUNG: STEUERLICHE REGELN BERUFSUNFÄHIGEITSVERSICHERUNG STEUERLICHE REGELN Sind die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar? Wie wird im Leistungsfall
MehrIhre eigene Bank im Unternehmen
Ihre eigene Bank im Unternehmen > Das solide Betriebsrentenkonzept mit unternehmerischem Mehrwert! Sebastian Kloss Betriebswirt bav-spezialist und Partner der MVM Haftungsrisiken für den Arbeitgeber in
MehrHerbert. Meyer. GmbH
bav Check Up Konzeptmappe Jan Meyer GGF-Versorgung GGF Ludwig Meyer bav-quick Check Herbert Meyer GmbH Unterstützungskasse Versorgungsordnung Mercedes Meyer Ehegattenversorgung Belegschaft Direktversicherung
MehrDie neue Betriebsrente Poker statt Alterssicherung
Die neue Betriebsrente Poker statt Alterssicherung Positionspapier, 24. Juli 2017 Positionspapier als PDF herunterladen Positionspapier des Arbeitskreises Soziales, Gesundheit und Rente Verantwortlich:
MehrDurchführungswege im Detailüberblick Seite 1
Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1 Grundinformation Der sagt (direkt) eine Versorgungsleistung (z. B. Altersrente) zu und erbringt diese im Versorgungsfall selbst. durch eine Unterstützungskasse
MehrTarifvertrag Entgeltumwandlung 2003
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Entgeltumwandlung 2003 Handwerksverband Metallbau und Feinwerktechnik Baden-Württemberg Abschluss: 01.10.2003 Gültig ab:
MehrII. Versorgungsverhältnis
BAV muss so 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG»dem Arbeitnehmer zugesagt«werden. Voraussetzung für ein Versorgungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist also eine»versorgungszusage«. 1 Wenn eine Versorgungszusage
MehrMERKBLATT. Betriebliche Altersversorgung Gestaltungsmöglichkeiten der gemeinsamen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Betriebliche Altersversorgung Gestaltungsmöglichkeiten der gemeinsamen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer Inhalt I. Vorbemerkung II. Teilnahmeberechtigter Personenkreis III. Leistungsziele
MehrDie Altersversorgung wird zum einen durch eine umlagefinanzierte Pensionskasse und zum anderen durch eine kapitalgedeckte Pensionskasse aufgebaut.
Tit. II.3.6.1 RdSchr. 07q Gemeinsames Rundschreiben betr. Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008 Tit. II.3 Beitragsrechtliche
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Verband der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg e.v. Stuttgart einerseits und der IG Metall, Bezirk Baden-Württemberg, Bezirksleitung Baden-Württemberg
MehrDas Presse-OL-Konzept
Das Presse-OL-Konzept Altersversorgungs-Tarifvertrag für festangestellte Redakteure an Zeitschriften (ATV) VAS Regio-Fachtag Direktversicherung Vertragsverhältnisse 2 Die Versicherungspflicht der hauptberuflichen
MehrBerlin, Oktober Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Das ändert sich ab 2018
Berlin, Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Das ändert sich ab 2018 Ab 2018: Bessere Rahmenbedingungen für die zusätzliche Altersvorsorge durch das BRSG. Was will der Gesetzgeber? Mehr Verbreitung der
MehrBetriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
1 Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung bei der Klinikum Ingolstadt GmbH KLINIKUM INGOLSTADT GmbH Krumenauerstraße 25 85049 Ingolstadt Postfach 21 06 62 85021 Ingolstadt Tel.: (0841) 880-0
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz
Dok.-Nr.: 1000710 DATEV-Serviceinformation Hintergrund Letzte Aktualisierung: 11.01.2018 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und
MehrSo können Sie Ihre Vorsorge mehr als verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG
Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitnehmer DIREKTVERSICHERUNG So können Sie Ihre Vorsorge mehr als verdoppeln mit der Direktversicherung. Ganz einfach Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Mehr-Club Berlin, 12. Sept. 2005
INVESTMENT VERSICHERUNG VORSORGE Pension Consulting q x -Club Berlin, 12. Sept. 2005 Übertragung und andere steuerliche Regelungen zum Pensionsfonds Gliederung 3 Nr. 63 EStG R 3 Nr. 66 EStG Nachschüsse
MehrFür eine starke Betriebsrente
Für eine starke Betriebsrente Attraktive Chancen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz nutzen und klare Regelungen mit einer Versorgungsordnung schaffen Neuer Schwung für die Betriebsrente Ihre Mitarbeiter
Mehr