Pensions- und Krankenversicherungsmathematik

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1 Pensions- und Krankenversicherungsmathematik Prof. Dr. Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg WS 2013/14

2 Inhaltsübersicht I. Pensionsversicherungsmathematik 1. Altersversorgung in Deutschland 2. Grundlagen der Pensionsversicherungsmathematik 3. Erfüllungsbetrag und Barwert von Pensionsverpflichtungen 4. Prämien 5. Die versicherungsmathematische Reserve 6. Bewertungsverfahren von Pensionsverpflichtungen bei Direktzusagen Prof. Dr. 1

3 Fakultät Informatik und Mathematik Hochschule Regensburg Postfach Regensburg Tel.: / Raum U 320, Sammelgebäude, Universitätsstraße 31. Sprechzeiten: Montag, Uhr in der Vorlesungszeit, und nach Vereinbarung. Während der vorlesungsfreien Zeit nur nach Vereinbarung. Literaturempfehlungen zur Vorlesung: 1. E. Neuburger (Hrsg.) Mathematik und Technik betrieblicher Pensionszusagen Verlag VVW 2. E. Neuburger Mathematik der Pensionsversicherung 3. E. Neuburger Formeln der Pensionsversicherungsmathematik 4. K. Wolfsdorf Versicherungsmathematik, Bd. 1 Teubner Verlag 5. K. Heubeck Richttafeln 2005G, Textband Verlag Heubeck-Richttafeln-GmbH 2

4 I. Pensionsversicherungsmathematik 1. Altersversorgung in Deutschland 1.1. Einteilung der Altersversorgung 3-Säulen-Modell: Private AV Betriebliche AV Gesetzl. Rentenversicherung Neue Gesetze wie 2002: AVmG Altersvermögensgesetz 2005: AltEinG Alterseinkünftegesetz (hier wird z.b. die Besteuerung der Alterseinkünfte neu geregelt) und das in 2002 reformierte BetrAVG haben zur Einteilung nach dem 3-Schichten-Modell geführt: Betriebsrentengesetz, bis 2004: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen AV Basisversorgung Kaptialgedeckte Zusatzversorgung Kapitalanlage Basisversorgung: Altersversorgungsprodukte, die ausschließlich lebenslängliche Rentenzahlungen gewähren (2040 vollständig nachgelagert besteuert). 3

5 Kapitalgedeckte Zusatzversorgung: Altersversorgungsprodukte, die anstelle der lebenslänglichen Rente auch einmaliges Kapital von 30% des bei Rentenbeginn vorhandenen Kapitals vorsehen (2040 vollständig nachgelagert besteuert). Kapitalanlage: Alle Produkte, die nicht der ersten oder zweiten Schicht angehören (vorgelagert besteuert) Die betriebliche Altersversorgung (AV) Definition: Unter betrieblicher Alterversorgung versteht man die Leistungen, die einem Arbeitnehmer (AN) zur AV, Hinterbliebenenversorgung, Invaliditätsversorgung von seinem Arbeitgeber (AG) aus Anlass des Arbeitsverhältnisses ( 1 Abs. 1 BetrAVG) zugesagt worden sind. Dabei reicht es aus, dass die entsprechenden Leistungen den AN verbindlich zugesagt wurden; es ist nicht notwendig, dass auch bereits Leistungen gezahlt werden. Die zugesagten Leistungen bestehen entweder aus regelmäßigen (monatlichen) Rentenzahlungen oder einer einmaligen Kapitalauszahlung Zusagearten und Finanzierungsmöglichkeiten - leistungsorientierte Zusagen (AG sagt z.b. 100 EUR Monatsrente zu) - beitragsorientierte Zusagen (ab bzw ) - beitragsorientierte Zusage mit Mindestleistung (ab ) (AG sagt Zahlungen bestimmter Höhe an eine Versorgungseinrichtung zu, siehe auch 1 Abs. 2 BetrAVG) Finanzierungsmöglichkeiten: - Finanzierung durch den AG - Entgeltumwandlung (seit 1999, gesonderte Vorschriften im BetrAVG seit dem , im AVmG seit dem ) - Eigene AN - Beiträge ( 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG) seit dem Eigenbeiträge im entgeltlosen Zeiten ( 1a Abs. 4 BetrAVG) 4

6 Durchführungswege (unterscheiden sich hinsichtlich gesellschaftsrechtlicher Ausgestaltung und steuerlicher Behandlung) - Direktversicherung - Pensionskasse - Pensionsfonds - Unterstützungskassen mittelbare Versorgungszusage - Direktzusage / Pensionszusage unmittelbare Versorgungszusage Zur Pensionszusage: Bei der Pensionszusage verspricht der AG seinem AN die Zahlung einer Alters-, Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenversorgung. Bei Eintritt des Versorgungsfalles hat der AN eine direkten Anspruch gegen den AG. Hierfür kann der AG bereits in der Anwartschaftsphase, also während der AN noch für ihn tätig ist, nach 6a EStG Gewinn mindernde Pensionsrückstellungen bilden. Bemerkung: Um diese betriebsfremden Risiken abzusichern und um bei Eintritt des Versorgungsfalls das erforderliche Kapital zur Verfügung zu haben, empfiehlt sich der Abschluß einer Rückdeckungsversicherung gegebenenfalls in Kombination mit einer anderen Kapitalanlage. 5

7 Steuerliche Behandlung beim AG vor Eintritt des Versorgungsfalls: Beispiel: Pensionszusage für einen 40-jährigen neu eintretenden AN. Altersrente jährl ab Alter 65. Unternehmenssteuersatz: 30 % Alter Pensionsrückstellung Gewinnminderung Liquiditätsgewinn Tod des AN Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgt nach den Vorschriften des 6a EstG und seit nach dem BilMoG, wobei eine Rückstellung erstmals gebildet werden darf: - für Zusagen bis zum ab Alter 30 - für Zusagen ab dem ab Alter 28 Steuerliche Behandlung beim AG bei Eintritt des Versorgungsfalles: Bei Eintritt des Versorgungsfalles, d.h. ab dem Jahr, in dem mit der Zahlung der Versorgungsleistungen begonnen wird, werden die Pensionsrückstellungen auf ihren vollen versicherungsmathematischen Barwert angehoben. Neben der Auflösung der Pensionsrückstellung muß der AG ab Eintritt des Versorgungsfalles auch die laufenden Renten zahlen. 6

8 Beispiel (siehe oben): Alter Auflösung der jährliche Betriebsausgabe Rückstellungen Rentenzahlungen Gestaltungsformen - Festbetragszusage - Festbetragszusage mit regelmäßiger Steigerung - Gehaltsabhängige Zusage - Gehaltsabhängige Zusage mit festvereinbarter Steigerung der Anwartschaft - Zusage fester Steigerungen in der Rentenphase - Gesamtversorgungszusagen 1.3. Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG, seit ) Haftung des Arbeitgebers (siehe 1 Abs.1 BetrAVG) Recht auf Entgeltumwandlung (seit , siehe 1a BetrAVG) Einrichtung einer betrieblichen AV - vertragliche Zusagen - Betriebsvereinbarung - Tarifvertrag - betriebliche Übung - Gleichbehandlung Unverfallbarkeitsregeln (siehe 1b BetrAVG) Zur Unverfallbarkeit: Nur wenn der AN nach Erteilung der Zusage bis zu seinem Ausscheiden mehrere Jahre dem Betrieb angehörte, hat er auch einen s.g. unverfallbaren Anspruch auf die versprochene betriebliche AV. 7

9 Die Regelungen sehen im einzelnen wie folgt aus, wobei Übergangsregelungen in 30f BetrAVG festgelegt sind. Übersicht zu den Unverfallbarkeitsvoraussetzungen und Fristen: Datum der Zusage Bedingungen bei Ausscheiden für Unverfallbarkeit Arbeitgeberfinanziert 1) vor dem AN 35 Jahre und 2) zw und Jahre Zusage oder - AN 35 Jahre und - 3 Jahre Zusage und - 12 Jahr Betriebs- zugehörigkeit - AN 30 Jahre und - 5 Jahre Betriebszugehörigkeit 3) Ab AN 25 Jahre - 5 Jahre Betriebszugehörigkeit Entgeltumwandl. sofort unverfallbar sofort unverfallbar sofort unverfallbar Berechnung der unverfallbaren Ansprüche ( 2 BetrAVG) Ein mit unverfallbaren Ansprüchen ausgeschiedener AN hat selbstverständlich nur Anspruch auf den Teil der Versorgung, den er sich bis zum Ausscheiden erdient hat. Seit Einführung des AVmG gibt es insgesamt vier Berechnungsmethoden für die Ermittlung unverfallbarer Ansprüche: - erreichte Anwartschaft (Entgeltumwandlung) - gezahlte Beiträge zuzüglich Erträge (Beitragszusagen mit Mindestleistung) - versicherungsvertragliches Verfahren (Direktversicherung) - ratierliches Verfahren (Pensionszusage) 8

10 tatsächl. Dienstzeit ratierlicher Anspruch = Vollanspruch* mögliche Dienstzeit (bis zum Pensionierungsalter) Scheidet z.b. ein AN nach ¾ der möglichen Dienstzeit aus dem Unternehmen aus, und hat er eine Direktzusage von 100 EUR Monatsrente, so erhält er nach Erreichen der Altersgrenze von diesem Unternehmen 75 EUR monatliche Rente. Beispiel 2: 25 J J J J. Firmen- Pensions- Austritt Renten- eintritt zusage beginn Altersrente: 300 monatlich steigend um 10 pro zurückgelegtem Dienstjahr Hinterbliebenenrente: 60 % der Altersrente 1) Erleben des Alters 65: Altersrente: 600 * 15 / 40 2) Tod im Alter 55: Hinterbliebenenrente: 60 % * 500 * 15 / 40 Veränderung einer betrieblichen AV Anpassung laufender Leistungen ( 16 BetrAVG) Ansprüche im Insolvenzfall ( 10 BetrAVG) Um die Zahlung von Versorgungsleistungen auch bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers sicherzustellen, wurde mit Einführung des BetrAVG der Pensionsversicherungsverein VVaG (PSVaG) gegründet. Nach 10 Abs.1 BetrAVG sind nur die folgenden Durchführungswege insolvenzpflichtig - Pensionszusagen - Unterstützungskasse - Pensionsfonds - (Direktversicherung) PSV-Betrag = Beitragssatz * Bemessungsgrundlage = Pensionsrückstellung bei der Pensionszusage 9

11 Zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen siehe Buttler: Einführung in die betriebliche Altersversorgung 10

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