Spielregeln für die Punktevergabe
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- Erna Kristina Brauer
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 Spielregeln für die Punktevergabe ] VV-ID melden ] Einwilligung zur Eintragung von Punkten ] Aufzeichnung von Anwesenheit (online) ] Aufzeichnung von Aufmerksamkeit (Bild) ] Teilnahmebestätigung ] Zahlung der Seminargebühr
2 Betriebliche Altersvorsorge bav Grundlagen der bav auffrischen und Informationen über aktuelle Änderungen
3 Wer bin ich?
4 Was haben wir heute vor? Die betriebliche Altersvorsorge im deutschen System der Alterssicherung Entstehung der betrieblichen Altersvorsorge Die betriebliche Altersvorsorge Verbreiterung der betrieblichen Altersvorsorge Betriebsrentenstärkungsgesetz Vertriebsansätze
5 Die bav im deutschen System der Altersvorsorge
6 Wann wurde die betriebliche Altersvorsorge erstmals gesetzlich geregelt?
7 Entstehung der betrieblichen Altersvorsorge Mitte des 19. Jahrhunderts gab es bereits die ersten betrieblichen Versorgungssystemen in Folge der Industrialisierung - freiwillige Sozialleistungen der Arbeitgeber wie z.b. bei den Firmen Krupp 1858, Siemens 1871 und einige Jahre später auch BASF. Zum Vergleich: die gesetzliche Sozialversicherung von Bismark wurde 1889 im Reichstag verabschiedet und die Versicherungsanstalten wurden dazu 1890 gegründet. Die ersten gesetzlichen Regelungen wurden 1974 durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) getroffen. Dieses Gesetz mit späteren Änderungen hat bis heute seine Gültigkeit.
8 Wichtige weitere Änderungen Altersvermögensgesetz Alterseinkünftegesetz Einführung zum Beitragssatzstabilisierung bis 2030 auf maximal 22 % zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland Reduzierung des Mindestrentenniveaus von 53% auf 43 % im Jahr 2030 wegen der demografischen Entwicklung Deckung der zusätzlichen Versorgungslücke durch eine kapitalgedeckte Altersvorsorge (Riesterrente und bav) Einführung des individuellen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung ( 1a BetrAVG) mit sofortiger gesetzlicher Unverfallbarkeit und Insolvenzschutz Einführung zum keine pauschale Besteuerung der Beiträge mehr ( 40b EStG) Beiträge bis 4 % der BBG p.a. steuer- und sozialversicherungsfrei p.a. steuerfrei ( 3 Nr. 63 EStG) Im Leistungsfall eine volle nachgelagerte Besteuerung
9 Der Rentenpakt seit Mindestrentenniveau bis 2025 bei 48% Beitragssatzobergrenze von 20% und Beitragsuntergrenze von 18,6% bis
10 Was ist betriebliche Altersvorsorge? 1 BetrAVG Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur zusagt. Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit Unverfallbarkeit und Durchführung
11 Direktzusage Unterstützungskasse Direktversicherung Pensionskasse Arbeitgeber selbst ist Versorgungsträger Rechtsfähige Versorgungseinrichtung i.d.r. Rechtform eines Vereins Abschluss einer Lebensversicherung Rechtsfähige Versorgungseinrichtung - Vergleichbar mit Versicherer (Zwecksetzung allein auf bav ausgerichtet) Arbeitgeber sagt eine Versorgung direkt zu Versorgung einzelner Personen oder Personengruppen Arbeitgeber installiert oder tritt U-Kasse bei (Versicherung) Versorgungseinrichtung für AN oder Branche Sparphase Arbeitgeber schließt Versicherungsvertrag ab Arbeitgeber installiert oder tritt Pensionskasse bei (Versicherung) Versorgungseinrichtung für AN oder Branche Keine Obergrenze (Angemessenheit) Keine Obergrenze (Angemessenheit) Bis 8% der BBG steuerfrei Bis 8 % der BBG steuerfrei Unbegrenzt sozialversicherungsfrei Entgeltumwandlung max. 4 % BBG Unbegrenzt sozialversicherungsfrei Entgeltumwandlung max. 4 % BBG Bis 4 % der BBG sozialversicherungsfrei Bis 4 % der BBG sozialversicherungsfrei AG bildet laufende Rückstellungen ggf. Abschluss einer Rückdeckungsversicherung + Anpassungspflicht bei Zins- oder Sterblichkeitsänderung Zahlung durch AG möglich Zahlung durch AG möglich Zahlung durch AG möglich Ersparnis bei AG durch Bildung der Pensionsrückstellungen Ersparnis bei AG und Zuschuss ist Betriebsausgabe Ersparnis bei AG und Zuschuss ist Betriebsausgabe Ersparnis bei AG und Zuschuss ist Betriebsausgabe Anspruch richtet sich allein gegen AG keine Übertragbarkeit Vertrag + Deckungsbeitrag nicht übertragbar Vertrag + Deckungsbeitrag übertragbar Vertrag + Deckungsbeitrag übertragbar Beitrag PSV Beitrag PSV Kein PSV Beitrag Beitrag PSV Pfändungssicher Pfändungssicher Pfändungssicher Pfändungssicher Rentenphase Steuerpflicht Steuerpflicht Steuerpflicht Steuerpflicht Beitragspflicht in KV und Pflege Beitragspflicht in KV und Pflege Beitragspflicht in KV und Pflege Beitragspflicht in KV und Pflege Lohnabrechnung auch für Rentner Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit nach 19 Abs. 1 EStG Lohnabrechnung auch für Rentner Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit nach 19 Abs. 1 EStG Kein Verwaltungsaufwand - sonstige Einkünfte nach 22 Nr. 5 EStG Kein Verwaltungsaufwand - sonstige Einkünfte nach 22 Nr. 5 EStG
12 Direktversicherung
13 Entgeltumwandlung Beispiel Gehaltsabrechnung ohne bav mit bav Monatliches Bruttogehalt Monatlicher Beitrag zur bav 100 Steuerpflichtiges Gehalt - Steuern - Sozialversicherungsabgaben Monatliches Nettogehalt Nettoaufwand für die bav 52 Der Staat beteiligt sich mit 48 an der Altersversorgung!
14 Unverfallbarkeit Arbeitgeber-Finanzierung Entgeltumwandlung ab 2009: Zusage mindestens 5 Jahre und AN mindestens 25 Jahre alt. ab 2018 (EU-Mobilitätsrichtlinie): Zusage mindestens 3 Jahre und AN mindestens 21 Jahre alt. Alle Zusagen die ab dem erteilt wurden sind ab Beginn gesetzlich unverfallbar. Vorher musste dem Mitarbeiter eine vertragliche Unverfallbarkeit eingeräumt werden.
15 Portabilität - 4 BetrAVG Übernahme der Versorgung durch den neuen Arbeitgeber Übertragung des Versorgungskapitals Abfindung Übernahme durch Arbeitnehmer
16 Übernahme - 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG Neuer AG übernimmt die VN-Eigenschaft und übernimmt nicht nur den vorhanden Versicherungsvertrag sondern auch die bisherige Versorgungszusage Vorteil AN: Sicherung der bisherigen versicherungsvertraglichen Konditionen (z.b.: Garantiezins + Bisex-Tarif) Nachteil AG: neuer AG haftet für alle getroffenen Vereinbarungen oder unterlaufene Fehler der Vergangenheit z.b.: Versorgungszusage zu niedrig ausgefallen
17 Übertragung - 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG Neuer Arbeitgeber übernimmt Versorgungskapital (=Einmalbeitrag) und sagt hierfür eine wertgleiche neue Zusage innerhalb seines Versorgungssystems zu. Vorteil AG: muss Zusage vom bisherigen Arbeitgeber nicht unverändert übernehmen. Nachteil AN: Verlust der bisherigen vertraglichen Konditionen z.b.: Garantiezins, Bisex-Tarif
18 Wie viele Beschäftigte in Deutschland zwischen 25 und 65 besitzen eine betriebliche Altersvorsorge?
19 Verbreiterung der betrieblichen Altersvorsorge
20 Durchschnittlicher Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge Höhe Gesamtbeitrag Höhe Eigenbeitrag
21 Verbreiterung der bav nach UN-Größe
22 Gründe für eine fehlende betriebliche Altersvorsorge
23 Betriebsrentenstärkungsgesetz Problem: Die Betriebsrente ist nicht ausreichend verbreitet. Besonders in kleinen Unternehmen und bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen. Ziel: Die weitere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge sicherstellen und damit ein höheres Versorgungsniveau der Beschäftigten durch kapitalgedeckte Zusatzrenten erreichen.
24 Eckpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes Inkrafttreten am Verbesserung der Rahmenbedingungen Sozialpartnermodell Freibetrag in der Grundsicherung (für Leistungen aus bav, Riester und Basisrente) Möglichkeit der reinen Beitragszusage für Tarifvertragsparteien Förderbetrag für Arbeitgeber bei AN mit mtl. Einkommen bis zu Erhöhung des steuerlichen Dotierungsrahmen von 4% auf 8% (Weiterhin nur 4% sozialversicherungsfrei) Riester in der bav Beseitigung der Doppelverbeitragung (in der KV- und Pflegeversicherung) Sonstige Verbesserung bei Riester, u.a. Erhöhung der Grundzulage auf 175 Umsetzung der reinen Beitragszusage als garantielose Zielrente (für Durchführungswege Direktversicherung, P- Fonds, P-Kasse) Zwingende Beteiligung der Tarifparteien an der Steuerung der bav Automatische Entgeltumwandlung mit Opt-out Möglichkeit (auf Basis von Tarifverträgen) Pflicht des Arbeitgebers zur Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis im Rahmen der Entgeltumwandlung (15 % des umgewandelten Entgelts) - für alle Neuzusagen ab dem und für bestehende Zusagen erst ab dem
25 Freibetrag in der Grundsicherung Künftig kann ein Freibetrag für Leistungen aus bav-renten, Riesterrenten und Basisrenten (zusätzliche Altersvorsorge) abgesetzt werden. Zusammensetzung des Freibetrags: - Sockelbetrag von zuzüglich 30 % des den Sockelbetrag übersteigenden Einkommens aus der zusätzlichen Altersvorsorge - insgesamt gedeckelt auf 50 % der Regelbedarfsstufe 1 nach SGB XII (in 2018 sind dies 208,00 monatlich) Nicht anwendbar bei Kapitalzahlung Freibetrag gilt nur einmal für bav-, Riester- und Basisrenten Beispiel Ein Grundsicherungsempfänger erhält neben der Altersrente aus der GRV eine Betriebsrente von 500 / Monat. Betriebsrente 500,00 Sockelfreibetrag 100,00 zzgl. 30% der den Sockelfreibetrag übersteigenden Betriebsrente 120,00 (30% von 400,00 ) = Freibetrag 220,00 max. 50% der Regelbedarfsstufe 1 208,00 Anzurechnende Betriebsrente (500,00-208,00 ) 292,00
26 Freibetrag in der Grundsicherung - Beispiel Rentner mit einem notwendigen Lebensunterhalt von 830 EUR monatlich und einer anzurechnenden gesetzlichen Rente in Höhe von 400 EUR monatlich und bav-leistungen in Höhe von 220 EUR monatlich. Bis Ab Notwendiger Lebensunterhalt 830,00 830,00 Anzurechnende Rente aus der DRV 400,00 400,00 Zwischensumme 430,00 430,00 Rente aus bav (nach Abzug KVdR/PVdR) 220,00 220,00 Freibetrag bei der Anrechnung 0,00 136,00 ( % aus 120 ) Anzurechnende Rente aus bav 220,00 84,00 Grundsicherungsanspruch 210,00 346,00 Summe DRV-/bAV-Rente und Grundsicherung im Alter 830,00 966,00
27 Wie viele Rentner erhalten die Grundsicherung?
28 Empfänger Grundsicherung 2,1 % der 25 Millionen Rentner erhalten Grundsicherung
29 Erhöhung des steuerlichen Dotierungsrahmens Der steuerfreie Höchstbeitrag nach 3 Nr. 63 EStG wird von 4 % auf 8 % der BBG angehoben. Der zusätzliche Steuerfreibetrag von pro Jahr entfällt. Beiträge zu Gunsten einer nach 40 b EStG pauschalbesteuerten Versorgung werden von der 8 % der BBG abgezogen. Die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge bleibt weiterhin auf 4 % der BBG begrenzt
30 Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis Wandelt ein Arbeitnehmer Entgelt in eine Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds um, so ist der Arbeitgeber zur Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis verpflichtet (pauschal 15 % des umgewandelten Entgelts). Dies gilt für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab dem ; für bereits vor dem bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab dem Der Arbeitgeberzuschuss ist sofort gesetzlich unverfallbar.
31 Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis
32 Herausforderung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Herausforderungen für Arbeitgeber Herausforderungen für Arbeitnehmer Demografie-Falle Es gibt immer weniger junge, qualifizierte Mitarbeiter. + Fluktuation von Fach- und Führungskräften Arbeitgeber müssen heute mehr bieten, um qualifizierte Mitarbeiter zu finden und zu binden. Hohe Versorgungslücke Die gesetzliche Rente bietet nur noch eine Grundversorgung. + Niedrige Zinsen Alternative Vorsorgekonzepte sind zwingend erforderlich. Betriebliche Altersversorgung wird für Unternehmen immer wichtiger, weil sie Mitarbeiter bindet, motiviert und das Unternehmen als Ganzes stärkt. Betriebliche Altersversorgung wird für Arbeitnehmer immer wichtiger, weil sie für einen gesicherten Ruhestand heute mehr tun müssen.
33 Wann ist eine bav erfolgreich? Wenn sie den Bedürfnissen ihrer Mitarbeiter entspricht. Wenn sie gleichzeitig dem Unternehmenserfolg dient. Wenn sie einfach, transparent.
34 4 Hebel für eine erfolgreiche und moderne bav
35 Kommunikation/ Service Jahresgespräch Beratungstage Mitarbeiterveranstaltung Einzelberatung (auch Online) Informationsmaterial z.b. Broschüre, Gehaltsbeileger, Flyer, Online-Plattform
36 Zielgruppe Zielgruppe
37 Maßnahmen Auftreten als Vorsorgespezialist (Mein Thema) Konzept erstellen und in Firma/ Personalabteilung präsentieren Kontakt zu Entscheider herstellen über Kunden Netzwerke Kaltakquise
38 Quellen Internetseiten - Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Deutsche Rentenversicherung Bücher - Einführung in die betriebliche Altersvorsorge Andreas Buttler - Betriebliche Altersvorsorge im Vertrieb Günter Carduck - Lebensversicherung und Betriebliche Altersversorgung Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV)
39 Erfolg hat drei Buchstaben: TUN! Vielen Dank!
40 Übertragungsabkommen der Versicherungswirtschaft Die meisten Markt aktiven Lebensversicherer sind diesem Abkommen beigetreten. Die Übertragung und die Übernahme von Versorgungszusagen soll hierdurch gefördert werden. unbürokratische Übernahme und Verzicht auf Storno- und erneute Abschlusskosten. Verzicht auf erneute Gesundheitsprüfung wenn es nicht zu einer Ausweitung des Risikos kommt.
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