Fachverband der Kämmerer im Land Brandenburg e.v.

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1 Fachverband der Kämmerer im Land Brandenburg e.v. BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ Falk Schuster

2 Das Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt zum in Kraft Überblick Marktentwicklungen und Gesetzgebungsverfahren Nov Erster Diskussionsentwurf BMAS Frühjahr 2016 Gutachten von Hanau/ Arteaga und Kiesewetter : Referentenentwurf von BMF und BMAS Bis : Anhörung der Verbände : Kabinettsbeschluss zum Regierungsentwurf : Übersendung an den Bundesrat : Gegenäusserung der Bundesregierung : Stellungnahme des Bundesrates : Empfehlung der Bundesrats- Ausschüsse 25./ : Bundesrates- Ausschüsse : Erste Lesung im Bundestag : Öffentliche Anhörung Juni 2017: Zweite und Dritte Lesung im Bundestag : Zweiter Durchgang durch den Bundesrat : INKRAFTTRETEN

3 Das Betriebsrentenstärkungsgesetz Dimensionen der Ausgestaltung Implikationen Klassische bav Harmonisierung & Ausbau steuerlicher Förderungsrahmen Verbesserungen bei der Riester- Förderung (bav/pav) Einführung bav-förderbeitrag für niedrige Einkommensgruppen Geringere Anrechnung der bav auf Grundsicherung Evolutionäre Weiterentwicklung zur Steigerung der Attraktivität Beitragszusage (Sozialpartnermodell / Zielrente) Reine Beitragszusage ohne Garantiehaftung pay and forget Automatische (kollektive) Entgeltumwandlung opting-out Zielrentensystem defined ambition Gestaltungshoheit bei den Sozialparteien (AG-Verbände / Gewerkschaften) Miteinbeziehung bisher nicht erreichter Zielgruppen in die Solidargemeinschaft

4 Das Betriebsrentenstärkungsgesetz Dimensionen der Ausgestaltung Implikationen Klassische bav Harmonisierung & Ausbau steuerlicher Förderungsrahmen Verbesserungen bei der Riester- Förderung (bav/pav) Einführung bav-förderbeitrag für niedrige Einkommensgruppen Geringere Anrechnung der bav auf Grundsicherung Evolutionäre Weiterentwicklung zur Steigerung der Attraktivität Beitragszusage (Sozialpartnermodell / Zielrente) Reine Beitragszusage ohne Garantiehaftung pay and forget Automatische (kollektive) Entgeltumwandlung opting-out Zielrentensystem defined ambition Gestaltungshoheit bei den Sozialparteien (AG-Verbände / Gewerkschaften) Miteinbeziehung bisher nicht erreichter Zielgruppen in die Solidargemeinschaft

5 Einführung des Sozialpartnermodells

6 Schema des Sozialpartnermodells

7 Beitragszusage mit Zielrente

8 Übertragung von angespartem Kapital

9 Das Betriebsrentenstärkungsgesetz verbessert die bisherige klassische Altersvorsorge Dimensionen der Ausgestaltung Implikationen Klassische bav Harmonisierung & Ausbau steuerlicher Förderungsrahmen Verbesserungen bei der Riester- Förderung (bav/pav) Einführung bav-förderbeitrag für niedrige Einkommensgruppen Geringere Anrechnung der bav auf Grundsicherung Evolutionäre Weiterentwicklung zur Steigerung der Attraktivität Beitragszusage (Sozialpartnermodell / Zielrente) Reine Beitragszusage ohne Garantiehaftung pay and forget Automatische (kollektive) Entgeltumwandlung opting-out Zielrentensystem defined ambition Gestaltungshoheit bei den Sozialparteien (AG-Verbände / Gewerkschaften) Miteinbeziehung bisher nicht erreichter Zielgruppen in die Solidargemeinschaft

10 Anpassung des steuerlichen Förderrahmens Erhöhung des Förderrahmens auf 8% der BBG Steuerfreier Aufstockungsbetrag von Euro entfällt Sozialabgabenfreiheit wie bisher bis 4% der BBG Anrechnung 40b EStG auf 3 Nr. 63 EStG Bisher: Neu: Nutzung 40b EStG führt zur grundsätzlichen Nichtanwendbarkeit des steuerfreien Aufstockungsbetrags von Euro p.a. Nutzung des 40b EStG führt nicht zum Wegfall, sondern lediglich zur Anrechnung auf 3 Nr. 63 EStG ALT (bis Ende 2017) NEU (ab 2018) max p.a. zusätzl. 40b 8% max p.a. 4% inkl. 40b

11 Anpassung des steuerlichen Förderrahmens ALT (bis Ende 2017) NEU (ab 2018) max p.a. zusätzl. 40b 4% 8% inkl. 40b max p.a. Sowohl 1 Abs. 1 Satz 3 SvEV als auch 3 Nr.56 und 40b EStG wurden durch das BRSG nicht geändert. Die Wechselwirkungen zwischen 3 Nr.56 EStG und 3 Nr.63 EStG bestehen weiterhin.

12 Anpassung des steuerlichen Förderrahmens Nachholung von Beitragslücken (z.b. Erziehungsurlaub, Krankheit etc.) Vereinfachte Anwendung des Vervielfältigers nach 3 Nr. 63 EStG Max. 8% der BBG für max. 10 Kalenderjahre, in denen das Arbeitsverhältnis ohne Entgeltpflicht bestanden hat Aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistete Beiträge sind steuerfrei im Umfang von 4% der BBG multipliziert mit der Anzahl von maximal 10 Kalenderjahren, in denen das Arbeitsverhältnis bestanden hat

13 Anteilige Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% des Umwandlungsbetrags bei Entgeltumwandlung Kernfrage für KöD: Ist dieser Anspruch durch den Arbeitgeberbeitrag zur ZVK / VBL bereits abgegolten? NOCH IN DER KLÄRUNG BEIM VERBAND KOMMUNALER ARBEITGEBER!!!

14 Anteilige Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% des Umwandlungsbetrags bei Entgeltumwandlung 1a Abs. 1a BetrAVG Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Das hätte für köd ab 2022 massive Lohnkostensteigerung zur Folge Lösung ist hier aktuell lediglich die Unterstützungskasse

15 Besondere Förderung für Arbeitgeber mit Arbeitnehmern bis Euro Bruttoeinkommen Kreis der geförderten Personen, Zusagen, Durchführungswege und Tarife Förderung erfolgt lediglich für Arbeitnehmer mit Monatseinkommen bis Euro bei Neuzusagen oder Erhöhungsbeiträgen ab (LSt-Erstattung für Arbeitgeber ab 2018) in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds Förderumfang Bei zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährten Arbeitgeber-Beiträgen ab mindestens 240 Euro p.a. erhält der Arbeitgeber eine Förderung in Höhe von 30% der gezahlten Beiträge, max. jedoch 144 Euro (somit max. 480 Euro als geförderter AG-Beitrag) Förderverfahren Entsprechende Kürzung der abzuführenden Lohnsteuer bzw. im Erstattungsweg Abgabenfreiheit des bav- Förderbeitrags Der bav-förderbetrag ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und wird nicht auf den Dotierungsrahmen des 3 Nr. 63 EStG angerechnet

16 Besondere Förderung für Arbeitgeber mit Arbeitnehmern bis Euro Bruttoeinkommen 100 EStG Arbeitgeberfinanzierung Erstes Arbeitsverhältnis Ungezillmerter Tarif mit Kapitaldeckung Mindestbeitrag: 240,00 Euro pro Jahr Geringverdiener bis maximal 2.200,00 Euro Förderbetrag für Arbeitgeber maximal 144,00 Euro Förderbetrag beschränkt auf den Betrag, den AG zu den in 2017 gezahlten Beiträgen leistet Lebenslange Rentenzahlung bisher bei Neueinstellung steuerfrei nach 3 Nr ,00 0,00 steuerfrei nach 100 Abs. 6 0,00 480,00 steuerfrei nach 3 Nr.56 0,00 240,00 pauschalversteuert 240,00 0,00 Pauschalsteuer 52,80 0,00 Förderbetrag 0,00 144,00 772,80 576,00

17 Update der RiesterRente Höhe der Grundzulage Anhebung der Grundzulage von 154 Euro p.a. auf 175 Euro p.a. ab Beitragsjahr 2018 Wegfall der Doppelverbeitragung Leistungen aus Riester-bAV werden nicht mehr mit Sozialbeiträgen belegt Abmilderung der Steuer- Progression Anwendung der sog. Fünftelungsregel nach 34 Abs. 1 EStG auf Auszahlungen zur Abfindung von Kleinbetragsrenten aus RiesterRenten 2017 Rente der RiesterRente < 29,75 p. Monat (Bezugsgröße: / 12 Monate / 100)

18 Anrechnung Betriebsrente auf Grundsicherung Einschränkung der Anrechnung von Altersvorsorge auf die Grundsicherung durch Freibeträge Freibeträge für lebenslänglich ausgezahlte Einkommen aus zusätzlicher freiwilliger Altersvorsorge (betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente, Basis-Rente) Einmalige Einnahmen (Kapitalleistungen) sind von der Freibetragsregelung ausgenommen 100,00 Euro pauschal anrechnungsfrei Übersteigender Teil zu 30 Prozent anrechnungsfrei Insgesamt maximal 50 Prozent des ALG II Regelsatzes

19 One Pager für den schnellen Überblick (BRSG)

20 Zusammenfassung Stärkung der RiesterRente (Zulagen und Beitragspflicht für bav- Leistung) Anhebung der steuerlichen Förderung auf 8 Prozent BBG West (grv) Förderung Arbeitgeber bei Begründung bav bei Geringverdienern bis Euro Brutto Freibeträge für Bezieher von Grundsicherung im Rentenalter (RiesterRente & bav) Einführung einer Sozialpartnerrente ohne Garantien (Zielrente) Automatische Entgeltumwandlung - bav als Opting-Out Prinzip Anteilige Weitergabe der SV-Ersparnis durch Arbeitgeber (2019 & 2022)

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit für Fragen stehen wir Ihnen gerne am Stand zur Verfügung.

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