Verschlüsselung von zv-rechtlichen Tatbeständen im Zahlungsverfahren Kidicap
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- Hannah Beck
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1 Abteilung D - Dienstleistungszentrum - D 2.25 FACHBEREICH THEMATIK Zusatzversorgung Verschlüsselung von zv-rechtlichen Tatbeständen im Zahlungsverfahren Kidicap für die Zusatzversorgungskassen 01 (VBL West), 31 (VBL Ost), und 41 (VBL Wechselfälle) Verschlüsselung von zv-rechtlichen Tatbeständen im Zahlungsverfahren Kidicap Rechtliche Grundlage Die rechtliche Grundlage für die Versicherung der Arbeitnehmer bildet der Tarifvertrag Altersversorgung (ATV). Alle Arbeitnehmer, die die Voraussetzung für die Pflichtversicherung erfüllen, sind vom Arbeitgeber in der Pflichtversicherung zu versichern (VBL-klassik). Die Voraussetzungen sind die Vollendung des 17. Lebensjahr, die Erfüllung von 60 Umlage-/Beitragsmonate vom Beginn der Pflichtversicherung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. ZV-Kassenschlüssel Zusatzversorgungseinrichtung 01 VBL-West 31 VBL-Ost 41 VBL-Besondere (nur im Rechtskreis Ost) Erfassung der Pflichtversicherung in Kidicap Die VBL-Pflichtversicherung wird im Zahlungsverfahren über die Fenster 12a ff abgewickelt. Ebenfalls erfolgt die Berechnung und Zahlung der zusätzlichen Umlage ( 39 Abs. 1 ATV), sowie die Versicherung der von der Pflichtversicherung befreiten wissenschaftlichen Mitarbeitern ( 2 Abs. 2 ATV) über diese Fenster. Bei diesen Versicherungen ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer. Standartfall ZV-Kasse 01 12a/Zusatzversorgungskasse 01 sechsstellige VBL-Kontonummer 12a/ZV-Beitragsgruppe 01 Stand: 07 / 2011 Seite 1 von 9
2 ZV-Kasse 31 12a/Zusatzversorgungskasse 31 sechsstellige VBL-Kontonummer (x0xxxx) 12a/ZV-Beitragsgruppe Vor Ab für Entgeltgruppen 10 bis 15 Ü bis , 03 für Entgeltgruppen 01 bis 09 ab Januar 2008 und ab für alle Entgeltgruppen 12a/Steuerlicher Höchstbetrag N = für Anmeldungen ab 2005 Leer/A = für Anmeldungen vor 2005 Hinweis: Für AN-Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren ist die Riesterförderung möglich. ZV-Kasse 41 12a/Zusatzversorgungskasse 41 sechsstellige VBL-Kontonummer (x08xxx) 12a/ZV-Beitragsgruppe 11 Wissenschaftliche Mitarbeiter mit einer Befreiung von der Pflichtversicherung bis zu fünf Jahre (gesonderter Arbeitshinweis im DZ-Portal) ZV-Kasse 01, 31 und 41 12a/Zusatzversorgungskasse 01, 31 oder 41 VBL-Kontonummer 12a/ZV-Pflicht 4 12a/Beitragsgruppe 06 ZV-Kassen 01 und 41, ZV-Kasse 31 vor ZV-Kasse 31 ab ZV-Kasse 31 Entgeltgruppen 10 bis 15 Ü bis ZV-Kasse 31 Entgeltgruppen 01 bis 09 ab und ab für alle Entgeltgruppen 12a/Steuerlicher Höchstbetrag N oder Leer/A Seite 2 von 9
3 Buchungsschlüssel in der Überweisung (wird maschinell erstellt): Hinweis: Wird das auf zunächst nicht mehr als fünf Jahre befristete Arbeitsverhältnis auf über fünf Jahre verlängert, beginnt anstelle der freiwilligen Versicherung die Pflichtversicherung. Der Arbeitnehmer ist zum Ersten des Monats, in dem die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses auf über fünf Jahre hinaus vereinbart wurde, zur Pflichtversicherung anzumelden. Eine rückwirkende Pflichtversicherung von Beginn des Arbeitsverhältnisses an ist ausgeschlossen. Beiträge zur freiwilligen Versicherung durch den Arbeitgeber sind nicht mehr zu zahlen. Der Beschäftige hat die Möglichkeit, die vom Arbeitgeber begründete freiwillige Versicherung als eigene Versicherung zusätzlich zur Pflichtversicherung fortzusetzen. Hierfür kann auch die steuerliche Förderung genutzt werden. Versicherte mit einem Entgelt über 1 BAT, die eine Zusatzumlage in Höhe von 8 % erhalten (Neufälle) Die Zusatzumlage in Höhe von 8 % erhalten Versicherte, deren Vergütung erstmalig im Jahr 2002 den Grenzwert für die Zusatzumlage überstieg ( 39 Abs. 1 ATV). ZV-Kasse 01, 31 und 41 12a/Zusatzversorgungskasse 01, 31 oder 41 VBL-Kontonummer 12a/ZV-Beitragsgruppe 02 bei ZV-Kassen bei ZV-Kasse 41 Seite 3 von 9
4 ZV-Kasse 31 vor ZV-Kasse 31 ab für Entgeltgruppen E 10 bis 15 Ü bis zum ZV-Kasse 31 und Entgeltgruppe ab und ab für alle Entgeltgruppen 12a/Zusatzumlage 2 Buchungsschlüssel in der Überweisung (wird maschinell erstellt) Versicherte mit einem Entgelt über 1 BAT, die eine Zusatzumlage in Höhe von 9 % erhalten (Altfälle) Es handelt sich hierbei um Versicherte, deren Vergütung bereits im Jahr 2001 und auch im Jahr 2002 den Grenzwert für die Zusatzumlage überstiegen hat. Diese Versicherten erhalten in der Pflichtversicherung weiterhin die Zusatzumlage nach 39 Abs.2 ATV in Höhe von 9 %. ZV-Kasse 01, 31 und 41 12a/Zusatzversorgungskasse 01, 31 oder 41 VBL-Kontonummer 12a/Beitragsgruppe 01 ZV-Kasse 01 und 11 ZV-Kasse ZV-Kasse 31 für Entgeltgruppen10 bis 15Ü bis ZV-Kasse 31 für Entgeltgruppen 01 bis 09 ab und ab für alle Entgeltgruppen 12a/Zusatzumlage 1 Seite 4 von 9
5 Hinweis: Für diese vom Arbeitgeber in die freiwillige Versicherung gezahlten Beiträge, ist eine Riesterförderung nicht möglich. Waldarbeiter ZV-Kasse 01, 31 und 41 12a/Zusatzversorgungskasse 01, 31, 41 sechsstellige VBL-Kontonummer 12a/ZV-Beitragsgruppe 01 ZV-Kasse ZV-Kasse ZV-Kasse 31 12b/ZV-Tätigkeit 31 Waldarbeiter Nichtbeschäftigungszeiten 24/Grund 90 Versteuerung Über die Benutzerdaten des Zahlungsverfahrens ist festgelegt, dass für die Versteuerung des Arbeitgeberanteil entsprechend den Regelungen des 3 Nr. 63 EStG, des 3 Nr. 56 EStG, des 40b EStG und des ATV erfolgen. n im Datenfeld "Steuerliche Behandlung" im Fenster 12b sind für die ZV-Kassen 01, 31 und 41 nicht erforderlich. Seite 5 von 9
6 Freiwillige Versicherung (Fenster 36) Über dieses Fenster erfolgt die Einbehaltung und Ablieferung der Beiträge, die die Arbeitnehmer im Rahmen eines Sparvertrages zur betrieblichen Altersvorsorge sparen. Die Einbehaltung des Beitrags durch den Arbeitgeber ist nur möglich, wenn eine Pflichtversicherung besteht und diese Pflichtversicherung durch eine freiwillige Versicherung ergänzt wird. Die Beitragseinbehaltung erfolgt als Nettoabzug aus dem versteuerten Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Ein Bruttoabzug (Entgeltumwandlung) ist im Bereich des Bundes nicht zulässig, weil hierfür tarifvertragliche Vereinbarungen fehlen. VBL-Extra 36/Bei Pflichtkasse J (betriebl. Altersversorgung wird bei der Pflicht-ZV-Kasse des AG durchgeführt) 36/Durchführungsweg 1 (Pensionskasse) 36/Beitragszahler 1 (Arbeitnehmer zahlt den Beitrag) 36/Versteuerung. 4 (Betrag wird aus individuell versteuerten Entgelt getragen) 36/Betrag abzuführender Betrag 36/Berechnung bei Unterbr. 2 36/Kein Storno abgef. Betr. X 36/Zahlungsmonat Keine Angabe (Berechnung und Abführung erfolgt monatlich) 36/Versicherungsumfang 1 = ohne Risikoausschluss 2 = mit Ausschluss Erwerbsminderung 3 = mit Ausschluss Hinterbliebene 4 = mit Ausschluss Erwerbsminderung und Hinterbliebene 36/Buchungsangaben 2 (VBLextra ohne Zulagenförderung Steuer-MKM 03) 36/Verwendungszweck Der erforderliche Buchungsschlüssel im Verwendungszweck der Überweisung wird maschinell erstellt. Angaben im Datenfeld Verwendungszweck werden für die Überweisung nicht berücksichtigt. Hinweise zum Datenfeld "Versicherungsumfang" Den Versicherungsumfang der von den Vertragsparteien vereinbart wurde - wird im sechsstelligen Buchungsschlüssel auf der dritten und vierten Stelle angegeben. Dabei entsprechend die Ziffern im Datenfeld Versicherungsumfang den folgenden Versicherungsmerkmalen der VBL Schl. im Datenfeld Versicherungsmerkmalschlüssel der VBL "Versicherungsumfang" Seite 6 von 9
7 VBL-Dynamik 36/Bei Pflichtkasse J (betriebl. Altersversorgung wird bei der Pflicht-ZV-Kasse des AG durchgeführt) 36/Durchführungsweg 2 (Pensionsfond) 36/Beitragszahler 1 (Arbeitnehmer zahlt den Beitrag) 36/Versteuerung 4 (Betrag wird aus dem individuell versteuerten Entgelt getragen) 36/Betrag abzuführender Betrag 36/Berechnung bei Unterbr. 2 36/Kein Storno abgef. Betr. X 36/Buchungsangaben 3 (VBL-Dynamik) 36/Verwendungszweck Der erforderliche Buchungsschlüssel im Feld Verwendungszweck der Überweisung wird maschinell erstellt. Angaben im Datenfeld Verwendungszweck werden für die Überweisung nicht berücksichtigt. Die Überweisungen zur VBL-dynamik erfolgen mit dem Versicherungsmerkmal 54 im Buchungsschlüssel, da die Einbehaltung vom Arbeitgeber als Nettoabzug erfolgt. Mit Schreiben vom 9. Oktober DZ IV 42 O1961ZV - 03/02 wurden die anweisenden Stellen darauf hingewiesen, dass die Einbehaltung und Ablieferung der Beiträge anzuweisen ist. Dabei sind insbesondere das Versicherungsinstitut, das Versicherungsprodukt (z.b. VBLextra), der einzubehaltende Betrag (Nettoabzug), der Verwendungszweck für die Überweisung entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Versicherung mitzuteilen. Eine Veränderung des Überweisungsbetrages ist anzuweisen. Diese Veränderung gilt nur für die Zukunft, eine rückwirkende Veränderung des einzubehaltenden Betrages ist nicht möglich. Hinweis: Für diese Sparbeiträge kann der Arbeitnehmer eine Riesterförderung beantragen Seite 7 von 9
8 Beitragsfreie Zeiten der freiwilligen Versicherung Eine freiwillige Versicherung kann gem. 54 VBLS i. V. mit Anhang 2 der Satzung beitragsfrei gestellt werden. In diesen Fällen ist die Ablieferung der Beiträge über Maske 36 zu beenden. In Maske 36 ist im Datenfeld "Vertragsende" der Zahlungsmonat einzugeben, in dem die letztmalige Ablieferung des Beitrages erfolgen sollte. Rückwirkend darf nur der vor dem aktuellen Zahlungsmonat liegende Monat eingegeben werden. Die weiter zurückliegender Zahlungsmonate führt zu Differenzen in der Rechnungslegung. Ebenso ist in diesen Fällen eine Löschung des Vertrages in Maske 36 nicht erlaubt. Eine Löschung führt zu einer Rückrechnung des gesamten Vertrages und verursacht ebenfalls Differenzen in der Rechnungslegung. Rückwirkende Veränderungen von freiwilligen Versicherung Beiträge, die an die VBL überwiesen wurden, dürfen gemäß BMF-Erlaß vom 22. Februar 2006 ZC3 O 1961ZV 1/06 nicht mehr zurückgerechnet werden. Dies gilt auch für zuviel überwiesene Beiträge. Rückwirkende n führen vereinzelt zu Rückrechnungen, die Differenzen in der Rechnungslegung verursachen. Das BADV fordert diese Differenzbeträge zu Lasten des jeweiligen Versicherungsvertrages von der VBL zurück. Zur Vermeidung von Differenzen ist der o.g. BMF-Erlaß zu beachten. Überweisung von Beiträgen zur freiwilligen Versicherung in einzelnen Zahlungsmonaten Das Verfahren sieht vor, dass die Beiträge zur freiwilligen Versicherung monatlich gezahlt werden. Eine abweichende Ablieferung kann über das Datenfeld "Zahlungsmonat" bestimmt werden. In einer Monatsleiste sind die Zahlungsmonate mit einem "X" zu kennzeichnen, in denen eine Beitragsablieferung erfolgen soll. Seite 8 von 9
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