Sanierungsgeld-Rückzahlung, Einmalzahlungsoption und Stärkungsbeitrag
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- Samuel Kneller
- vor 6 Jahren
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1 Sanierungsgeld-Rückzahlung, Einmalzahlungsoption und Stärkungsbeitrag Stand der Dinge Mündliche Verhandlung, OLG Hamm (18. Mai 2017). Zitat des Vors. Richters: Es gibt eine betriebswirtschaftliche Sichtweise. Und es gibt eine juristische Sichtweise. Wir sind hier für die juristische Betrachtung zuständig! 1
2 Inhalt Rückzahlung Sanierungsgeld: Stärkungsbeitrag: Ihr Einfluss auf die Finanzierung: Neuer Finanzierungsbedarf Die Fakten Die Option auf Einmalzahlung Stärkungsbeitrag / Einmalzahlung Seite 3 Kasse zahlt Sanierungsgeld zurück Ausgangslage: Sanierungsgeld wurde für die Geschäftsjahre erhoben. Erhebung wurde gerichtlich angefochten. Nächste Schritte: Sanierungsgeld 2016 wird nicht erhoben. Sanierungsgelder stehen zur Rückzahlung bereit. Wirtschaftliche Konsequenz: Deckungslücke deutlich erhöht. Neue Finanzierung ist dringend. Verpflichtung der Arbeitgeber zur Finanzierung ihrer Versorgungszusagen unstreitig. Stärkungsbeitrag / Einmalzahlung Seite 4 2
3 Über welche Finanzierung reden wir? Abrechnungsverband» S «(Sanierungsgelder) Abrechnungsverband» P «(Laufende Beiträge) Altversprechen (Anwartschaften und Renten vor 2002) Versicherungen (Zeiten ab 2002 und laufend) Stärkungsbeitrag / Einmalzahlung Seite 5 Finanzierung Altversprechen bei Umstellung Umstellung: bis 2001: Gesamtversorgungssystem (Umlageverfahren) ab 2002: Punktemodell (für neue Anwartschaften) Bis 2001 erworbene Ansprüche in geschlossenen Abrechnungsverband S getrennt geführt. Finanzierung von S : Ursprünglich: In 2001 übertragenes Vermögen. Keine Beiträge. Seit 2009 Sanierungsgeld, wird aber zurückgezahlt. Künftig Stärkungsbeitrag. Stärkungsbeitrag / Einmalzahlung Seite 6 3
4 Vermögen allein reicht nicht: Zinsen im Sinkflug % Renditen 10-jähriger Bundesanleihen Stärkungsbeitrag / Einmalzahlung Seite 7 Zudem werden wir immer älter So lange lebten bzw. werden 60-jährige Deutschland leben Und so lange beziehen sie ungefähr Rente (Männer) Männer 1960: 75,5 2000: 79,2 2040: 84,6 1960: 10,5 Jahre 2000: 14,2 Jahre 2040: 19,6 Jahre Frauen 1960: 78,5 2000: 83,5 2040: 88,2 Quelle: Statistisches Bundesamt Kinder werden im Schnitt gut 5 Jahre älter als ihre Eltern ein seit einigen Generationen stabiler Trend. Stärkungsbeitrag / Einmalzahlung Seite 8 4
5 Das Dilemma der Altersversorgung im AV S Abrechnungsverband S (= Vermögen für Altlasten) ultimo 2001 geschlossen seit 2002 keine laufenden Beiträge mehr Abrechnungsverband hat nur noch Zuflüsse aus Kapital ABER: Abflüsse bis nach 2070 (bis zur letzten Rentenzahlung) Wie lange reicht Kapital ohne Finanzierung? Milliarden EUR 3,0 2,0 1,0 Vermögen 0, ,0-2,0-3,0 Zins 4% ohne Stärkungsbeitrag Stärkungsbeitrag / Einmalzahlung Seite 10 5
6 Die Fakten zum Stärkungsbeitrag im Überblick Fälligkeit: Erstmals 2019 Zahlweise: Monatlich oder jährlich zum 1.3. Erhebungszeitraum: Bis 2043 Gesamtbetrag p.a: Verteilung: Schwankungen: ca. 101 Mio. EURO Bemessung nach > zusatzversorgungspflichtigem Entgelt 2001 > laufender Rentenzahlung Neufestsetzung bei > Veränderung größer 5% > Änderung des technischen Geschäftsplans > Fluktuation in der Belegschaft Stärkungsbeitrag / Einmalzahlung Seite 11 Zeitliche Streckung des Stärkungsbeitrags 193 Ca. 60 Mio. gleichen fehlenden Ertrag der Deckungslücke aus. Der Rest tilgt Lücke über die Zeit. Mio. Euro Jahre 15 Jahre 20 Jahre 25 Jahre 30 Jahre 35 Jahre 40 Jahre Zahlungsdauer Stärkungsbeitrag / Einmalzahlung Seite 12 6
7 erhöht kumulierten Aufwand Mio. Euro Jahre 15 Jahre 20 Jahre 25 Jahre 30 Jahre 35 Jahre 40 Jahre Zahlungsdauer Finanzierungsdauer von 25 Jahren über Dialog mit Beteiligten als Mittelweg gefunden Stärkungsbeitrag / Einmalzahlung Seite 13 Gestaltungsmöglichkeiten für Beteiligte Angebot: Freie Optimierung zwischen aktueller und langfristiger Liquidität. Umsetzung über Einmalzahlungs-Option: Geleistete Sanierungsgeldzahlung (teilweise) in Kasse belassen. Dafür dauerhaft reduzierter Stärkungsbeitrag. Garantierte jährliche Reduktion um ein Fünfundzwangzigstel der Einmalzahlung (Beitragserhalt). Weitere (nicht garantierte) Reduktion bei positivem Vermögensertrag. Einmalbeitrag partizipiert an Nettoverzinsung der Kasse. Stärkungsbeitrag / Einmalzahlung Seite 14 7
8 Angebot im kommenden Jahr: Einmalzahlung Kasse akzeptiert Einmalzahlungen unter restriktiven Voraussetzungen (kein Bankgeschäft). Rückzahlung ist ausgeschlossen. Einmalzahlung senkt Stärkungsbeitrag im gesamten Erhebungszeitraum bis Die Kasse unterbreitet im Frühjahr 2018 ein verbindliches Angebot. Angebot umfasst Beispielrechnungen unter verschiedenen Ertragsszenarien. Stärkungsbeitrag / Einmalzahlung Seite 15 Einmalbeitrags-Option: Ihre Vorteile Einfluss auf zeitliche Verteilung der Stärkungsbeiträge. Beteiligter wählt frei, welcher Teil des Rückzahlungsbetrags bei Kasse verbleibt. Einmalzahlung partizipiert an langfristigem Vermögensertrag der Kasse (Nettoverzinsung). Nach Nutzung der Einmalbeitrags-Option: Stärkungsbeitrag durchschnittliche 78% des alten Sanierungsgelds. Bei voller Rückzahlung des Sanierungsgeldes: Stärkungsbeitrag durchschnittliche 122% des alten Sanierungsgelds. Stärkungsbeitrag / Einmalzahlung Seite 16 8
9 Kasse erwirtschaftet attraktiven Vermögensertrag 10% 9% 8% Nettoverzinsung Verband S 8,98% 7% 6,77% 6% 5% 5,43% 4,39% 5,17% 6,03% 6,01% 5,31% 4% 3% 2% 1% 0% Stärkungsbeitrag / Einmalzahlung Seite 17 Einmalzahlung reduziert Stärkungsbeitrag Beispiel: Stärkungsbeitrag neu p.a. Sanierungsgeld Stärkungsbeitrag / Einmalzahlung Seite 18 9
10 Einmalzahlung reduziert Stärkungsbeitrag Beispiel: Stärkungsbeitrag neu p.a. Sanierungsgeld Stärkungsbeitrag bei 50% Einmalzahlung und 4,25 %: Stärkungsbeitrag / Einmalzahlung Seite 19 Einmalzahlung reduziert Stärkungsbeitrag Beispiel: Stärkungsbeitrag neu p.a. Sanierungsgeld Stärkungsbeitrag bei 100%. Einmalzahlung und 4,25 %: Stärkungsbeitrag / Einmalzahlung Seite 20 10
11 Kommunikation Arbeitgeberschreiben, Newsletter und Webseite KZVK-Tagungen (auch in den Regionen) Sonstige Veranstaltungen Transparenz ist uns wichtig! Wir stehen Ihnen gern Rede und Antwort. Im persönlichen Dialog, in Gremiensitzungen oder Verbandsveranstaltungen etc. Sprechen Sie uns einfach an! Stärkungsbeitrag / Einmalzahlung Seite 21 Zeitplan (vorl.) ARK-Beschluss zur Erhebung eines Stärkungsbeitrags Satzungsänderung mit Stärkungsbeitrag und Einmalzahlung Vorläufige Stärkungsbeitragsrechnung und Angebot zu einer Einmalzahlung Rückzahlung Sanierungsgeld Rechnungsstellung Stärkungsbeitrag Fälligkeit 1. Stärkungsbeitrag Begleitung der Schritte durch intensive Kommunikation Frühjahr 2018 Juni / laufend Stärkungsbeitrag / Einmalzahlung Seite 22 11
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