Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der
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- Walter Hafner
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1 KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung RUNDSCHREIBEN 5/2014 DER ZUSATZVERSORGUNGSKASSE Themenschwerpunkte 1. Hinweise zum Jahreswechsel 2 2. Bedeutung der Jahresmeldungen für die Versicherten 3 3. Versicherungsfreiheit bei kurzzeitig geringfügiger Beschäftigung 3 4. Bedeutung des Jahreswechsels für die Riesterförderung 3 5. Endgültige Grenzwerte Änderung der Grenzwerte für die zusätzliche Umlage 6 7. Nutzung aktueller Formulare 6
2 1. Hinweise zum Jahreswechsel Wie jedes Jahr sind mit dem Jahreswechsel wieder Jahresmeldungen abzugeben. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Jahresmeldungen spätestens am 31. Januar 2015 in der ZVK vorliegen und somit keine Kosten gemäß 13 Abs. 7 der ZVK-Satzung für Sie entstehen. Beachten Sie dabei, dass unvollständige bzw. fehlerhafte Meldungen als nicht eingegangen gelten. Sollten Sie zu den Mitgliedern gehören, deren Bezüge durch die Bezügestelle des KVSA gerechnet werden, dann müssen sie sich keine Gedanken um die fristgerechte Lieferung ihrer Jahresmeldungen machen, da diese selbstverständlich fristgerecht bei der ZVK eingehen. Wichtig! Meldungen per sind aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Sollten noch Fragen rund um dieses Thema bestehen, steht Ihnen unser Team Meldungen unter der Telefonnummer: oder auch per TeamMeldungen@kvsa.komsanet.de gern zur Verfügung. Müssen Sie noch Überweisungen tätigen, die für das Jahr 2014 bestimmt sind, aber erst im Januar 2015 durchgeführt werden, dann beachten sie, dass diese mit dem entsprechenden Buchungsschlüssel für Nach-/Berichtigungsmeldung gekennzeichnet werden, da sonst die Zuordnung als laufende Zahlung zum Jahr 2015 erfolgt. Sollten Sie aus programmtechnischen Gründen nur den Buchungsschlüssel für laufende Zahlungen angeben können, bitten wir sie um eine kurze schriftliche Mitteilung wie sich der Überweisungsbetrag zusammensetzt. Bitte verwenden sie für die Überweisung von Zinsbeträgen sowie für Nach- und Berichtigungsmeldungen folgende Buchungsschlüssel und SEPA Bankdaten: IBAN Mitgliedsnummer-AS-BS Umlage DE Mitgliedsnummer-AS-BS Zinsen Umlage DE Mitgliedsnummer-AS-BS Zusatzbeitrag DE Mitgliedsnummer-AS-BS Zinsen Zusatzbeitrag DE BIC für alle Konten: NOLADE21MDG Fragen zu diesem Thema können sie selbstverständlich gern an Frau Thiele aus der Abteilung Finanz- und Anlagemanagement unter der Telefonnummer: oder per an b.thiele@kvsa.komsanet.de richten. 2
3 2. Bedeutung der Jahresmeldungen für die Versicherten An dieser Stelle dürfen wir Sie nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass der rechtzeitige Eingang der Jahresmeldungen Grundlage für die fristgerechte Übermittlung der Arbeitnehmerbeiträge an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ist. Bei nicht erfolgter bzw. verspäteter Übermittlung besteht für Ihre steuerpflichtigen Beschäftigten keine Möglichkeit, den Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen. Die Einkommensteuer würde entsprechend höher festgesetzt werden. Ist die Verspätung in Ihrem Verschulden begründet, können Ihre Beschäftigten Ihnen gegenüber einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Des Weiteren würde in den Versicherungsnachweisen für Ihre Beschäftigten das Entgelt des Jahres 2014 nicht ausgewiesen sein. 3. Versicherungsfreiheit bei kurzzeitig geringfügiger Beschäftigung Neben der Einführung des Mindestlohns wurden mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), das am 16. August 2014 in Kraft getreten ist, die Höchstgrenzen bei kurzfristigen Beschäftigungen angehoben. In dem neu eingefügten 115 SGB IV ist geregelt, dass in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis einschließlich 31. Dezember 2018 die Möglichkeit einer (sozialversicherungsfreien) kurzzeitigen geringfügigen Beschäftigung nach 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV von bislang zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen auf drei Monate oder 70 Arbeitstage ausgeweitet wird. Gemäß 19 Absatz 1 Buchstabe i) der Satzung der Zusatzversorgungskasse Sachsen- Anhalt sind solche Beschäftigten auch in der Zusatzversorgung versicherungsfrei. Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Rundschreiben Nr. V 31/2014 des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Sachsen-Anhalt e. V. (KAV). 4. Bedeutung des Jahreswechsels für die Riesterförderung Der bevorstehende Jahreswechsel wirkt sich auch in zweifacher Hinsicht auf die staatliche Riesterförderung aus. Zum einen endet die zweijährige Frist zur Beantragung der Riesterzulagen für das Jahr 2012, zum anderen endet die Einzahlmöglichkeit für das Beitragsjahr Fristablauf für Zulagenanträge 2012: Am endet für alle Versicherten die Frist zur Beantragung der Altersvorsorgezulage für das Beitragsjahr Dies gilt sowohl für die aus dem Nettolohn entrichteten Arbeitnehmeranteile zur Pflichtversicherung als auch für die Beiträge zur freiwilligen Riester-Rente. 3
4 Liegt uns bis zu diesem Zeitpunkt kein Antrag bzw. keine Vollmacht vom Versicherungsnehmer (Beschäftigte/r) vor, so verfällt der Zulagenanspruch für Ihre Beschäftigten sollten die staatliche Förderung nicht verschenken und deshalb überprüfen, ob der entsprechende Antrag bereits bei uns gestellt wurde. Gern unterstützt Sie hierbei unser Team Riester unter der Telefonnummer: bzw oder per Volle Förderung für 2014 sichern: Bis zum besteht für Ihre Beschäftigten noch die Möglichkeit, sich die komplette Riesterförderung für das Beitragsjahr 2014 zu sichern und somit ihre Betriebsrente zu erhöhen. Neben der Grundzulage in Höhe von maximal 154 können sich Ihre Beschäftigten ggf. noch den einmaligen Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 und ggf. auch Kinderzulagen in Höhe von 185 bzw. 300 (für ab geborene Kinder) gutschreiben lassen. Den größten Teil dieser Förderung können sich Ihre Beschäftigten bereits über den Arbeitnehmeranteil sichern (sofern er aus dem Nettolohn entrichtet wurde), so dass auf freiwilliger Basis meist nur noch ein geringer Beitrag eingezahlt werden muss, um die volle Förderung auszuschöpfen. Gern erstellen unsere Kundenberater Ihren Beschäftigten hierzu unverbindliche und kostenlose Modellberechnungen und stehen natürlich für alle Fragen zur freiwilligen Altersvorsorge unter der Telefonnummer: oder per hilfreich zur Seite. 5. Endgültige Grenzwerte 2015 Bereits in unserem Sonderrundschreiben vom informierten wir über die vorläufigen Rechengrößen zur Sozialversicherung für das Jahr Diese lagen bereits im Entwurf vor und mussten nur noch vom Bundesrat beschlossen werden. Die Zustimmung seitens des Bundesrates hinsichtlich der anzuwendenden Grenzwerte erfolgte am Die entsprechende Übersicht mit den relevanten Rechengrößen zur Zusatzversorgung haben wir nochmals für Sie zusammengefasst: 4
5 Art Betrag Zeitraum Grenzwert für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt nach 62 Abs. 2 S. 3 der ZVK-Satzung (2,5-facher Wert der en Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung Ost) , ,00 im Zuwendungsmonat Grenzwerte für die Steuerfreiheit nach 3 Nr.63 EStG (4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung) Bis zu diesem Betrag können die Aufwendungen des Arbeitgebers und ggf. Arbeitnehmers zum Zusatzbeitrag sowie für eine Entgeltumwandlung bzw. Arbeitgeberhöherversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden ,00 242,00 Für Versorgungszusagen ab zusätzlicher Steuerfreibetrag: , ,00 Grenzwert für die Steuerfreiheit nach 3 Nr.56 EStG (2 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung) Bis zu diesem Betrag kann die vom Arbeitgeber zu leistende Umlage steuerfrei gestellt werden ,00 121,00 Mindestbeitrag für die Entgeltumwandlung nach 1a Abs. 1 S. 4 BetrAVG (1/160 der Bezugsgröße nach 18 Abs.1 SGB IV) 212,63 17,72 Grenzbetrag für die zusätzliche Umlage nach 76 der Satzung Grundlage für die Berechnung bildet immer der TVöD/VKA; im Tarifgebiet Ost auch für die Krankenhäuser, die den TVöD/K anwenden ,37 ab , ,07 im Zuwendungsmonat 5
6 6. Änderung der Grenzwerte für die zusätzliche Umlage Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 1. April 2014 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab 1. März 2015 um weitere 2,4 %. Dies hat Folgen für die Grenzwerte der zusätzlichen Umlage gem. 38 ATV-K i. V. m. 76 der Satzung über die Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt. Als Grenzwerte ergeben sich nach der vereinbarten Lohnsteigerung: Grenzwert = Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA (Erhöhung des Tabellenentgelts ab auf 6.183,20, multipliziert mit Faktor 1,133) Zeitraum Tarifgebiet West (mtl.) Tarifgebiet Ost (mtl.) , ,37 ab , ,57 im Zuwendungsmonat , ,07 7. Nutzung aktueller Formulare In letzter Zeit kam es des Öfteren vor, dass bei uns veraltete Formulare, beispielsweise Vordrucke zum Versicherungstransfer oder zur freiwilligen Versicherung, eingegangen bzw. diese dem Beschäftigten ausgehändigt worden sind. Daher möchten wir Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass unsere aktuellen Formulare und Vordrucke auf unserer Internetseite hinterlegt sind, wo sie von Ihnen und Ihren Beschäftigten gern heruntergeladen werden können. Die einzelnen Formulare zu den verschiedenen Fachbereichen in der Zusatzversorgungskasse finden Sie hier. Dr. Bärecke Geschäftsführer Flögel Abteilungsleiterin Zusatzversorgungskasse 6
7 Haben Sie Fragen oder Hinweise? Wir sind gern für Sie da Mitgliedschaftsverhältnisse der Arbeitgeber 721 Anja Steinke 779 Robin Paasche Meldewesen und Abrechnungsverfahren 705 Martina Zschiesche 709 Anja Hucke 729 Nicole Kutzer DATÜV 720 Ingo Uhlitsch 725 Dorette Fabian Mitgliedsprüfung 771 Karolin Lindau 707 Manuela Pampuch Schulung und Beratung 722 Nicole Paternoga 739 Martin Harm 775 Jörg Pfohl Freiwillige Versicherung 726 Heiko Richter 731 Martin Liebold 739 Martin Harm 775 Jörg Pfohl Arbeitnehmerbeitrag 735 Benjamin Hoche 743 Cornelia Wade 773 Anja Rochlitz Rentenangelegenheiten 708 Tina Rösler 724 Anja Mertin 732 Kathleen Hamann 734 Nils Kauffmann 742 Luisa Dietrich 757 Heidrun Stegitz 759 Andrea Eins 772 Nadine Tschauder 781 Ulrike Baumeister 791 Michaela Reinecke Versicherungstransfer 703 Sabrina Schübel 769 Steffi Breßler Eheversorgungsausgleich 701 Andrea Klug 768 Anja Pfetzing Fax: Internet: 7
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