Rundschreiben Nr. 6/2008

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1 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung Magdeburg, 8. Dezember 2008 Rundschreiben Nr. 6/2008 Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem letzten Rundschreiben in diesem Jahr werfen wir einen Blick auf die bevorstehenden Änderungen im Jahr Aber auch aktuelle Entwicklungen, wie die internationale Finanzkrise und deren Auswirkungen auf die Zusatzversorgung werden aufgegriffen. Sie erhalten Informationen über: 1. Pflichtversicherung 1.1 Die Zusatzversorgungskasse und die internationale Finanzkrise 1.2 Frist für die Jahresmeldungen 1.3 Grenzbeträge für die Umlagen und Zusatzbeiträge in Neue Rechengrößen der Sozialversicherung Satzungsänderung 1.6 Tarifliche Einmalzahlung von 225 ist zusatzversorgungspflichtig 1.7 Mitteilung geänderter Kindergeldnummern / Übergang an Landesfamilienkasse 1.8 Beachtung der korrekten Buchungsschlüssel bei Banküberweisungen 1.9 ZVK zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen 2. Freiwillige Versicherung 2.1 Gute Bewertung der freiwilligen Versicherung in der Zeitschrift Finanztest 2.2 Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung bei Versorgungsbetrieben 2.3 Überprüfung der Beiträge bei Auszubildenden mit Entgeltumwandlung 2.4 Die Förderung vom Staat nicht verschenken 2.5 Beitragszahlungen für Beratungsangebote der ZVK 3.1 Personalsachbearbeiterschulungen im Januar und Februar 3.2 Infostand für die Personalversammlung

2 1. Pflichtversicherung 1.1 Die Zusatzversorgungskasse und die internationale Finanzkrise Vor dem Hintergrund der internationalen Finanzkrise erreichten uns verstärkt Anfragen von Versicherten, wie sicher die Anlagen der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt sind. Nachfolgend stellen wir Ihnen daher einige wesentliche Grundzüge der Vermögensanlage des KVSA dar. Angesichts der weltweiten Krise, von der alle institutionellen Kapitalanleger betroffen sind, ist die ZVK von unmittelbaren Ausfällen verschont geblieben. Investitionen in den amerikanischen Immobilienmarkt und den daraus entwickelten Produkten erfolgten nicht. Hier macht sich die vorsichtige und konservative Kapitalanlagepolitik der vergangenen Jahre bezahlt. Der Kapitalanlagebestand der ZVK erhöht sich zurzeit jährlich um ca. 150 Mio. Euro. Dieses Kapital muss unter strategischen Gesichtspunkten langfristig am internationalen Kapitalmarkt investiert werden, um die anspruchsvollen Ziele der ZVK - die Zahlung von Betriebsrenten - in jedem Fall zu gewährleisten. Die hochgerechnete Nettorendite der ZVK liegt für das Jahr 2008 derzeit bei 3,62 % und wird sich damit deutlich unter den Ergebnissen der letzten Jahre bewegen. Angesichts der teilweise drastischen Kursverluste in zahlreichen Anlageklassen ist dies ein respektables Ergebnis. Die Nettorendite liegt damit in etwa auf dem Niveau der Verzinsung einer 10-jährigen Bundesanleihe. Damit hat die ZVK Sachsen-Anhalt im Jahr 2008 nicht nur einen Erhalt ihres Kapitals erreicht, sondern auch im laufenden Jahr noch ihre Kapitaldeckung ausbauen können. Die Gründe hierfür sind vielseitig: Bei der Rentendirektanlage, die rund 65 % der Kapitalanlage ausmacht, wurde vorrangig in Namensschuldverschreibungen deutscher Banken mit bester Bonität investiert. Selbst im Falle der Insolvenz einzelner Bankinstitute sind die Einlagen überwiegend durch die Einlagensicherung, aber auch durch die dahinter stehenden Werte gesichert. Nachdem nunmehr auch noch die europäischen Staaten mit Finanzmarktstabilisierungsmaßnahmen eingegriffen haben, ist ein Ausfall größerer Anlagebeträge unwahrscheinlich. Die Aktienquote der ZVK wurde bereits Ende des Jahres 2007 abgesenkt und beträgt derzeit rund 8 % der Kapitalanlagen. Aufgrund der bewusst niedrig gehaltenen Aktienquote führen die zurückliegenden Kursverluste nicht zwangsläufig zu deutlich erhöhtem Abschreibungsbedarf. Das Portfolio ist breit diversifiziert und zeichnet sich durch eine große Mischung und Streuung aus. Mit Ausnahme der im Direktbestand befindlichen Rentenpapiere wurde nicht in Einzeltitel, sondern in weltweit anlegende Fonds investiert. Die Zusatzversorgungskasse ist nicht im Subprime Markt engagiert, so dass es auch keine direkten Problemfelder gibt, die sie unmittelbar belasten könnten. Bei ihrer Kapitalanlage setzt die ZVK auf eine robuste Strategie. Das bedeutet, dass sie sich nicht nur an den normalen 2

3 Szenarien ausrichtet, sondern auch Worst-Case-Szenarien mit ins Kalkül zieht, denn auch dann sollen noch ansprechende Renditen erzielt werden. In zunehmendem Maße, im Rahmen der durch die Anlagerichtlinie begrenzten Möglichkeiten, werden immer mehr Substanzwerte, wie Immobilien, Rohstoffe und Unternehmensbeteiligungen ins Portfolio aufgenommen. All diese Punkte tragen dazu bei, dass unsere Mitglieder, Versicherten und Rentner auch in Zeiten der Finanzkrise von der höchstmöglichen Sicherheit und Gewinnträchtigkeit profitieren, die der KVSA bietet. 1.2 Frist für die Jahresmeldungen Mit dem Ende des Jahres 2008 kann mit der Erstellung der Jahresmeldungen an die Zusatzversorgungskasse begonnen werden. Bitte veranlassen Sie, dass uns Ihre Jahresmeldungen spätestens am 1. März 2009 zugegangen sind. Unvollständige bzw. fehlerhafte Meldungen gelten als nicht eingegangen. Wir weisen Sie nochmals darauf hin, dass die Regelung zu Forderungen für verspätet eingegangene Jahresmeldungen nach 13 Abs. 6 unserer Satzung zur Anwendung kommt. Demnach wird für jeden Tag, um den die Meldefrist überschritten wird, eine Zahlung in Höhe von 25 in Rechnung gestellt. Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf die Beachtung des steuerlichen Zuflussprinzips. Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist stets für den Zeitraum zu melden, in dem das Entgelt dem Versicherten zugeflossen ist. Entgelt für 2008, das bis zum dem Arbeitnehmer zugeflossen ist, wird steuerlich noch dem Jahr 2008 zugeordnet. Fließt das Entgelt dem Arbeitnehmer erst nach diesem Zeitpunkt zu, ist dies erst in der Meldung für das Jahr 2009 anzugeben. Sollten Sie bei der Erstellung der Jahresmeldung 2008 unsere Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gern. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Außerdem führen wir zur Unterstützung bei der Erstellung der Jahresmeldungen Personalsachbearbeiterschulungen durch (siehe Punkt 3.1). 1.3 Grenzbeträge für die Umlagen und Zusatzbeiträge in 2009 Die Umlage und der Zusatzbeitrag der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt bleiben auch im Jahr 2009 weiterhin unverändert konstant bei 1,5 % bzw. 1,725 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts für die Umlage und 4 % für den Zusatzbeitrag. Die Grenzbeträge für Umlagen und Zusatzbeiträge im Jahr 2009 leiten sich von den Rechengrößen der Sozialversicherung ab. 3

4 Art Betrag Zeitraum Grenzwert für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt nach 62 Abs. 2 S. 3 der Satzung (Höchstgrenze 2,5-fache Wert der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung Ost) , ,00 monatlich im Zuwendungsmonat Grenzwert für die Steuerfreiheit nach 3 Nr. 63 EStG (4 % der Beitragsbemessungsgrenze West) Bis zu diesem Betrag können die Aufwendungen des Arbeitgebers steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden ,00 216,00 jährlich monatlich Grenzbetrag für die Steuerfreiheit der Umlage nach 3 Nr. 56 EStG Die vom Arbeitgeber zu leistende Umlage ist in Höhe von 1 v. H. der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei. 648,00 54,00 jährlich monatlich Mindestbeitrag für die Entgeltumwandlung nach 1 a Abs.1 S. 4 BetrAVG (1/160 der Bezugsgröße nach 18 Abs. 1 SGB IV) Grenzbetrag für die zusätzliche Umlage nach 76 des Satzung Die Grundlage für die Berechnung bildet immer der TVöD/VKA im Tarifgebiet Ost auch für die Krankenhäuser, die den TVöD/K anwenden 189,00 15, , ,97 jährlich monatlich monatlich im Zuwendungsmonat * Diese Übersicht finden Sie auch auf unserer Homepage unter Zusatzversorgungskasse / Aktuelle Meldungen / Grenzbeträge. 1.4 Neue Rechengrößen der Sozialversicherung 2009 Die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung (vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats) für das Jahr 2009 können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen: WEST OST Monat Jahr Monat Jahr Beitragsbemessungsgrenze (ArV/AV) Beitragsbemessungsgrenze (Knappschaft) Versicherungspflichtgrenze (Kranken- u. Pflegeversicherung) Beitragsbemessungsgrenze (Kranken- u. Pflegeversicherung) Bezugsgröße Geringfügigkeitsgrenze * Diese Übersicht finden Sie auch auf unserer Homepage unter Zusatzversorgungskasse / Aktuelle Meldungen / Grenzbeträge. 4

5 1.5 Satzungsänderung Der Kassenausschuss der Zusatzversorgungskasse hat in seiner Sitzung am die 6. Änderung der ZVK- Satzung beschlossen. Die Satzungsänderung soll zum in Kraft treten, es wurden u. a. folgende Änderungen vorgenommen: Die bisher in 13 Abs. 6 enthaltene Regelung zur Fristverlängerung bezüglich der Abgabe der Jahresmeldungen wurde gestrichen. Eine Verlängerung der Frist über den 1. März eines Jahres hinaus ist im Hinblick auf 5 der Lohnsteuer- Durchführungsverordnung nicht möglich. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wurde ergänzt, dass 153 VVG aufgrund der Ausnahmeregelung nach 211 VVG keine Anwendung findet. Auf die Zusatzversorgungskasse trifft diese Bestimmung nicht zu, da bei dieser auch ohne das Verfahren des 153 VVG gewährleistet wird, dass die Versicherungsnehmer an den durch ihre Beitragszahlungen geschaffenen Vermögenswerten angemessen beteiligt werden. Mit dem Ausschluss der Anwendung des 153 VVG wird dies klargestellt. Die Beschlussfassung wurde dem Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt zur Prüfung übersandt, sobald die Satzungsänderung genehmigt wurde, wird diese auf unserer Homepage eingestellt. Auf Ihre Anforderung stellen wir Ihnen auch gern ein Druckexemplar zur Verfügung. 1.6 Tarifliche Einmalzahlung von 225 ist zusatzversorgungspflichtig Der Tarifvertrag über die einmalige Sonderzahlung vom bestimmt, dass alle Beschäftigten, die unter den Anwendungsbereich des TVöD fallen, im Januar eine einmalige Sonderzahlung von 225 erhalten. Diese Sonderzahlung ist als steuerpflichtiger Arbeitslohn nach 62 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der ZVK zusatzversorgungspflichtig. Es handelt sich um eine tarifliche und nicht um eine außertarifliche Einmalzahlung nach 62 Abs. 2 Buchstabe r der Satzung. 1.7 Mitteilung geänderter Kindergeldnummern/Übergang an Landesfamilienkasse Erfolgte eine Übertragung der Kindergeldverwaltung an die Landesfamilienkasse und führte dies zu einer geänderten Kindergeldnummer, so ist diese ggf. der Zusatzversorgungskasse mitzuteilen. Die geänderte Kindergeldnummer wird benötigt, wenn eine Kinderzulage für den Arbeitnehmeranteil bzw. einen freiwilligen Riester-Vertrag beantragt wird. 5 Im Zulagenantrag wird für jedes Kind nach der jeweiligen Kindergeldnummer gefragt. Versicherte, die jedes Jahr einen Zulagenantrag stellen, müssen die geänderte Kindergeldnummer erstmals im Zulagenantrag für 2008 angeben. Versicherte, die einen Dauerzulagenantrag gestellt haben, müssen uns diese Änderung mit einem kurzen, formlosen Schreiben mitteilen oder sie nutzen den Vordruck für Veränderungsmitteilungen der Zusatzversorgungskasse. Dieser Vordruck steht auf der Homepage ( der Zusatzversorgungskasse zum Download bereit unter Zusatzversorgungskasse/Downloads/Formulare/Pflichtversicherung/ Änderungsmitteilung Riester-Förderung.

6 1.8 Beachtung der korrekten Buchungsschlüssel bei Banküberweisungen Wir möchten auf die korrekte Verwendung der Buchungsschlüssel bei Banküberweisungen hinweisen. Die Angabe der gültigen Buchungsschlüssel ist Voraussetzung für die richtige Zuordnung der eingezahlten Umlagen und Zusatzbeiträge. Ist kein ordnungsgemäßer Buchungsschlüssel vorhanden, werden diese Zahlungen vom System abgewiesen und können den entsprechenden Konten nicht zugeordnet werden. Eine fristgerechte Verbuchung kann somit nicht erfolgen und es verursacht zum einen immensen Verwaltungsaufwand und zum anderen könnten Verzugszinsen für Sie entstehen. Der maschinell lesbare Verwendungszweck, welcher in der ersten dafür vorgesehenen Zeile einzutragen ist, muss nach folgendem Muster angegeben werden: Mitgliedsnummer-AS-BS-Buchungsschlüssel (z. B AS-BS ) Achtung: keine Leerzeichen verwenden Übersicht der wichtigsten Buchungsschlüssel bei Banküberweisungen: Buchungsschlüssel Art der Einzahlung Umlage laufende Zahlung Umlage Zahlung für das Vorjahr (z. B. Nachzahlung) Umlage Einzahlung Abrechnungsschuld Zusatzbeitrag laufende Zahlung Zusatzbeitrag Zahlung für das Vorjahr Zusatzbeitrag Zahlung Abrechnungsschuld Bei Zahlungen für Versicherte mit einer Freiwilligen Versicherung, muss der Buchungsschlüssel des Vertrages angegeben werden, der dem Versicherungsnehmer bei Vertragsaufnahme mitgeteilt wird. Die o. g. Buchungsschlüssel sind in diesem Fall nicht anzuwenden. 1.9 ZVK zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen In diesem Jahr ist die Zusatzversorgungskasse zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Der letzte Arbeitstag im Jahr 2008 ist der Setzen Sie sich daher rechtzeitig mit der Zusatzversorgungskasse in Verbindung, wenn Sie im Dezember noch Fristsachen für das Jahr 2008 erledigen möchten. Im neuen Jahr erreichen Sie uns wieder ab dem

7 2. Freiwillige Versicherung 2.1 Gute Bewertung der freiwilligen Versicherung in der Zeitschrift Finanztest Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrem aktuellen Spezialheft zur Altersvorsorge (November 2008) die Entgeltumwandlung und Riester-Rente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und einer Zusatzversorgungskasse (Bayerische Versorgungskammer / BVK deren Angebote im Wesentlichen denen der ZVK Sachsen-Anhalt entsprechen) getestet und ist hierbei zu einem sehr positiven Testergebnis gelangt. VBL und BVK bieten den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit, zusätzlich zur Betriebsrente freiwillig vorzusorgen. Die Tester empfehlen bei Versicherungsvergleichen, stets das Hauptaugenmerk auf die garantierte Rentenleistung zu legen. Die garantierten Renten der öffentlichen Versorgungskassen sind hoch, wie die Stichprobe von Finanztest zeigt. Neben den niedrigen Verwaltungskosten trägt die höhere Garantieverzinsung maßgeblich zu den hohen Garantierenten bei. So beträgt analog der ZVK die Garantieverzinsung der BVK 3,25 % in der Beitragsphase und 5,25 % in der Rentenphase. Dem steht eine Garantieverzinsung von lediglich 2,25 % bei privaten Rentenversicherungen gegenüber. Außerdem wird bei der Berechnung der Garantierenten bei den öffentlichen Versorgungskassen mit einer niedrigeren Lebenserwartung kalkuliert, als bei privaten Rentenversicherungen. Je niedriger die kalkulierte Lebenserwartung ist, desto höher fallen die garantierten Renten aus. Damit stellt sich die freiwillige Versicherung bei den öffentlichen Versorgungskassen auch in Finanztest als eine sehr gute Altersvorsorge für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes dar. 2.2 Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung bei Versorgungsbetrieben Wie bereits in unserem Rundschreiben Nr. 5 berichtet, wurden bei Versorgungsbetrieben, die den TV-V anwenden, die vermögenswirksamen Leistungen (VL) zum Zwecke der Entgeltumwandlung auf 26 erhöht. Über die Details möchten wir sie nachfolgend informieren: Neuregelung: Zum 1. Oktober 2008 wurde 17 Abs. 2 TV-V dahingehend geändert, dass sich der Anspruch der Beschäftigten auf VL von 6,65 auf 26 erhöht, wenn mindestens dieser Betrag gem. 4 S. 2 Bst. c TVEUmw / VKA für eine Entgeltumwandlung aufgewendet wird. In Teilzeit Beschäftigte erhalten die VL anteilig. Anspruchsberechtigte: Einen Anspruch auf die erhöhten VL haben die Beschäftigten, die bei einem Arbeitgeber im Sinne des 1 Abs. 1 TV-V beschäftigt sind (originäre TV-V Anwender). Bei Arbeitgebern nach 1 Abs. 2 TV V steht es im Ermessen des Arbeitgebers, ob die erhöhten VL gewährt werden. Grundsätzlich erhält man die VL nur für eine Anlageform; also entweder für die Entgeltumwandlung oder für eine Anlage nach dem Vermögensbildungsgesetz (Bauspar-/Fondsvertrag etc.). Ausnahmeregelung für bestehende VL-Verträge: Eine Übergangsregelung nach der Protokollerklärung zu 17 Absatz 2 TV-V ermöglicht die VL zwischen zwei verschiedenen Anlageformen aufzuteilen. Hintergrund für diese Ausnahmeregelung 7

8 ist, dass viele Beschäftigte bereits einen klassischen VL-Vertrag (Bauspar-/ Fondsvertrag) zur Anlage der 6,65 abgeschlossen haben und nicht von den 26 für die Entgeltumwandlung profitieren könnten, ohne Ihre bisherigen VL-Vertrag ruhend zu stellen. In diesen Fällen besteht nun die Möglichkeit, die bisherigen Verträge mit einem VL-Anteil von 6,65 für den Rest der Vertragslaufzeit weiterlaufen zu lassen und nebenbei den Differenzbetrag von 19,35 (26-6,65 = 19,35 ) in eine Entgeltumwandlung einzubringen. Um den in 17 Abs. 2 TV-V vorgesehenen Mindestbeitrag von insgesamt 26 zu erreichen, müssten die Beschäftigten in diesen Fällen noch einen Eigenbeitrag von 6,65 aus eigenen Mitteln aufbringen. Für Beschäftigte, die erst nach dem einen klassischen VL Vertrag (Bauspar-/Fondsvertrag) neu abschließen, gilt diese Ausnahmeregelung zur Aufteilung der VL nicht. Bei bereits bestehenden Verträgen zur Entgeltumwandlung können die VL in Höhe von 26 bzw. 19,35 zusätzlich eingebracht werden. Es besteht auch die Möglichkeit bisher erbrachte eigene Beiträge zur Entgeltumwandlung durch die VL zu ersetzen. Es muss lediglich der Mindestbeitrag von 26 erreicht werden. Dieser Beitrag kann auch allein aus den VL bestehen. Hierfür muss der Beschäftigte keine (bzw. nur 6,65 bei bestehenden klassischen VL- Vertrag) eigenen Mittel aufbringen. Vorteile: Die Beschäftigten können durch die VL ihr Einkommen um 26 bzw. 19,35 monatlich erhöhen. Durch den Abschluss eines Vertrags zur Entgeltumwandlung können sich alle Beschäftigten diese zusätzliche Arbeitgeberleistung sichern. Dieser Anspruch sollte von möglichst allen Berechtigten auch genutzt werden! Eine Entgeltumwandlung bei der Zusatzversorgungskasse bietet den Beschäftigten u. a. folgende Vorteile: 1. Es fallen keine Vermittlerprovisionen oder Abschlussgebühren an. 2. Der Garantiezins beträgt überdurchschnittliche 3,25 %. 3. Der Einschluss einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente ist ohne Gesundheitsprüfung möglich. Informationen für Beschäftigte: Um Ihre Beschäftigten auf diese lukrative Möglichkeit hinzuweisen, haben wir dem Rundschreiben ein Hinweisblatt als Anlage 1 beigefügt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, für alle Beschäftigten kostenlos Informationsmaterial zur Entgeltumwandlung bei der ZVK anzufordern. Die Flyer können sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form als Datei übermittelt werden, die per an alle Beschäftigten weitergeleitet werden kann. Wenn Sie Ihre Beschäftigten persönlich z. B. im Rahmen einer Personalversammlung über die erhöhten VL informieren möchten, unterstützt Sie die ZVK gern durch eine Präsentation oder einen Beratungstag bei Ihnen vor Ort. Zur Terminabsprache oder Bestellung von Informationsmaterial können Sie sich an unseren Mitarbeiter Herrn Pfohl wenden (Tel.: ). 2.3 Überprüfung der Beiträge bei Auszubildenden mit Entgeltumwandlung Schon in mehreren Rundschreiben hatten wir über den Zusammenhang von Auszubildenden / Kindergeld und Entgeltumwandlung berichtet. Zum Jahresende wird dieses Thema nochmals besonders aktuell. Bei volljährigen 8

9 Auszubildenden hängt die Bezugsberechtigung der Eltern für das Kindergeld von monatlich 154 von den Einkünften des Auszubildenden ab. Für den weiteren Bezug des Kindesgeldes ist es unerlässlich, dass die Grenze von nicht überschritten wird. Zum anrechenbaren Einkommen zählt nicht nur die Ausbildungsvergütung, sondern alle Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind. Dies können insbesondere Bezüge aus Krankengeld, Arbeitslosengeld, Waisenrente oder sonstige Sachbezüge bzw. Kapitaleinnahmen (z. B. Zinsen) sein. Mit einer Entgeltumwandlung können die Auszubildenden Ihr Einkommen unter die Grenze von absenken und so gleichzeitig für das Alter vorsorgen. Auch die Eltern profitieren von solch einer Entgeltumwandlung, da Ihnen das Kindergeld erhalten bleibt. Zahlreiche Auszubildende haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht und eine Entgeltumwandlung abgeschlossen. Um sicherzustellen, dass die umgewandelten Beträge ausreichen, um unter zu kommen, empfehlen wir spätestens im Dezember diesbezüglich bei der zuständigen Personalstelle nachzufragen. Bitte weisen Sie Ihre Auszubildenden, die bereits eine Entgeltumwandlung abgeschlossen haben, darauf hin! Sollte der bisher geleistete Beitrag der Entgeltumwandlung nicht ausreichen, können die Auszubildenden mit einer zusätzlichen Einmalzahlung aus dem Dezemberentgelt dies noch für das Jahr 2008 korrigieren. 2.4 Die Förderung vom Staat nicht verschenken! Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Noch ist es aber nicht zu spät, um sich die volle Riester-Förderung vom Staat zu sichern. Bundesweit nutzen schon fast 12 Millionen Versicherte die Riester- Förderung. Was kann man vom Staat erhalten? Im Jahr 2008 kann eine Grundzulage von jährlich 154 und eine Kinderzulage von jährlich 185 bzw. 300 für ab dem geborene Kinder erlangt werden. Die Kinderzulage erhält, wer im Jahr 2008 für das Kind Kindergeld bezogen hat. Beim Finanzamt können bis zu Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Versicherte die am noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hatten, können außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 erhalten. Wie schöpft man die Förderung voll aus? Um die vollen Zulagen und den vollen Berufseinsteigerbonus zu erhalten ist es erforderlich einen Mindesteigenbetrag einzuzahlen. Dieser beträgt 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, wobei die Zulagen und ein geleisteter Arbeitnehmeranteil zur Pflichtversicherung mitzählen. Werden weniger als diese 4 % eingezahlt, bekommt man die Zulagen und den Berufseinsteigerbonus nur anteilig. Der Arbeitnehmeranteil zur Betriebsrente belief sich im Jahr 2008 auf 2 %. Bliebe es allein bei dieser Zahlung, erhielten die Versicherten die Zulagen und ggf. den Berufseinsteigerbonus nur ca. zur Hälfte. Sie würden also etwa die Hälfte der möglichen Zulagen und des Berufseinsteigerbonusses verschenken. 9

10 Unser Angebot: Die Zusatzversorgungskasse bietet den Beschäftigten der Mitglieder die günstige Möglichkeit mit einer freiwilligen Einzahlung in eine Riester-Rente die volle Förderung für 2008 zu erlangen. Mit der Riester-Rente werden punktgenau die bereits geleisteten Beiträge des Arbeitnehmeranteils zur Betriebsrente auf 4 % aufgestockt, so dass die vollen Zulagen ausgeschöpft werden können. Ganz besonders lohnt sich die Riester- Rente, wenn kindergeldberechtigte Kinder vorhanden sind, da für jedes Kind eine separate Kinderzulage vom Staat gewährt wird. Für Eltern ist die Riester- Rente meist die beste Wahl bei der Altersvorsorge. Aber auch für kinderlose Beschäftigte mit höherem Einkommen ist die Riester-Rente aufgrund der Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs bei der Steuererklärung sehr lukrativ. Jeder Versicherte kann sich die Höhe des individuellen Beitrags und die daraus resultierende Rentenhöhe mit einer kostenlosen und unverbindlichen Modellberechnung der ZVK ausrechnen lassen und dazu auch weiteres Informationsmaterial anfordern. Um Ihre Beschäftigten darauf hinzuweisen, dass der Monat Dezember die letzte Chance bietet, die volle Riester- Förderung für das Jahr 2008 zu erhalten, haben wir dem Rundschreiben einen Hinweiszettel als Anlage 2 beigefügt. 2.5 Beitragszahlungen für 2008 Beiträge zur freiwilligen Versicherung für das Jahr 2008 sollten möglichst bis zum bei der Zusatzversorgungskasse eingezahlt werden. Zahlungen, die bis zum eingehen, können noch dem Jahr 2008 zugerechnet werden. Später eingehende Zahlungen können für das Jahr 2008 nicht mehr berücksichtigt werden. Beachten Sie hierbei, dass der letzte Arbeitstag der Zusatzversorgungskasse der ist. Wer Beiträge in eine freiwillige Versicherung entrichten möchte, sollte sich rechtzeitig mit der ZVK in Verbindung setzen, da er für die Einzahlung einen individuellen, von der ZVK vorgegebenen Buchungsschlüssel und die Angaben zur Bankverbindung benötigt. 3. Beratungs- und Schulungsangebote der ZVK 3.1 Personalsachbearbeiterschulungen im Januar und Februar Anmeldungen zur Personalsachbearbeiterschulung in unserem Hause zur Vorbereitung der Erstellung der Jahresmeldungen 2008 sind nur noch beschränkt für den 19. und 21. Januar möglich. Am 23. Februar und 25. Februar findet ein Einführungskurs zur Zusatzversorgung für Neueinsteiger statt. Ein Anmeldeformular liegt dem Rundschreiben als Anlage 3 bei. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit Wegbeschreibung von uns zugesandt. Für Ihre Fragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Paternoga gern zur Verfügung (Tel.: ). 10

11 3.2 Infostand für die Personalversammlung Bei vielen unserer Mitglieder findet am Jahresanfang eine Personalversammlung statt. Wenn Sie diese Gelegenheit dazu nutzen möchten, Ihre Beschäftigten über Themen der Zusatzversorgung zu informieren, unterstützt die Zusatzversorgungskasse Sie hierbei gern. Es kann ein mobiler Informationsstand aufgebaut werden, an dem ausführliches Informationsmaterial zur Zusatzversorgung für Ihre Beschäftigten bereit liegt. Außerdem stehen unsere Mitarbeiter/-innen Ihren Beschäftigten für Fragen zur Verfügung. Auf Wunsch kann auch ein Redebeitrag oder eine Präsentation erfolgen. Ein Anmeldeformular für einen Infostand zur Personalversammlung liegt dem Rundschreiben als Anlage 4 bei. Selbstverständlich können Sie auch mit unserem Mitarbeiter Herrn Pfohl telefonisch einen Termin abstimmen (Tel.: ). Dr. Bärecke Geschäftsführer Flögel Abteilungsleiterin 11

12 Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2009 Weihnachten Markt und Straßen stehen verlassen still erleuchtet jedes Haus sinnend geh ich durch die Gassen alles sieht so festlich aus. An den Fenstern haben Frauen buntes Spielzeug fromm geschmückt tausend Kindlein stehen und schauen sind so wunderstill beglückt. Und ich wandre aus den Mauern bis hinaus ins freie Feld hehres Glänzen, heiliges Schauen wie so weit und still die Welt! Sterne hoch die Kreise schlingen aus des Schnees Einsamkeit steigt's wie wunderbares Singen Oh du gnadenreiche Zeit! Joseph von Eichendorff ( ) Für die gute Zusammenarbeit und die Anregungen im zurückliegenden Jahr bedanken wir uns bei allen Lesern unseres Rundschreibens. Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen eine besinnliche und harmonische Weihnachtszeit und einen guten Start ins Jahr

13 Bei Fragen zur Zusatzversorgung geben Ihnen die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter für die entsprechenden Aufgabenbereiche gern Auskunft: Tel.Nr. Name Meldewesen / Abrechnungsverfahren: 774 Frau Leschhorn, TL j.leschhorn@kvsa.komsanet.de 729 Frau Kutzer, SB n.kutzer@kvsa.komsanet.de 732 Frau Hamann, SB k.hamann@kvsa.komsanet.de Rentenangelegenheiten: 733 Frau Hackfurth, TL m.hackfurth@kvsa.komsanet.de 724 Frau Mertin, SB a.mertin@kvsa.komsanet.de 735 Frau Kabon, SB s.kabon@kvsa.komsanet.de 742 Frau Dietrich, SB l.dietrich@kvsa.komsanet.de 725 Frau Fabian, SB d.fabian@kvsa.komsanet.de 757 Frau Stegitz, SB h.stegitz@kvsa.komsanet.de 791 Frau Reinecke,SB m.reinecke@kvsa.komsanet.de Freiwillige Versicherung: 775 Herr Pfohl, SB j.pfohl@kvsa.komsanet.de 702 Frau Lorenz, SB a.lorenz@kvsa.komsanet.de 769 Frau Breßler, SB s.bressler@kvsa.komsanet.de 703 Frau Schübel, SB s.schuebel@kvsa.komsanet.de 723 Frau Keune, SB k.keune@kvsa.komsanet.de 728 Frau Kohl, SB d.kohl@kvsa.komsanet.de Eigenbeteiligung/Fragen zu Zulageanträgen: 731 Herr Liebold, SB m.liebold@kvsa.komsanet.de 773 Herr Maake, SB d.maake@kvsa.komsanet.de 726 Herr Richter, SB h.richter@kvsa.komsanet.de 705 Frau Zschiesche, SB m.zschiesche@kvsa.komsanet.de 734 Frau Meier, SB k.meier@kvsa.komsanet.de Überleitungen/Eheversorgungsausgleich 718 Frau Dannenberg, SGL a.dannenberg@kvsa.komsanet.de 703 Frau Schübel, SB s.schuebel@kvsa.komsanet.de 707 Frau Pampuch, SB m.pampuch@kvsa.komsanet.de 768 Frau Pfetzing, SB a.pfetzing@kvsa.komsanet.de Mitgliederprüfung: 771 Frau Lindau, SB k.lindau@kvsa.komsanet.de 776 Frau Ullenboom, SB i.ullenboom@kvsa.komsanet.de Schulung/Information/Beratung: 722 Frau Paternoga, SB n.paternoga@kvsa.komsanet.de 775 Herr Pfohl, SB j.pfohl@kvsa.komsanet.de Mitgliedschaftsverhältnisse der Arbeitgeber: 721 Frau Liesenhoff, SB a.liesenhoff@kvsa.komsanet.de DATÜV: 720 Herr Uhlitsch, SB i.uhlitsch@kvsa.komsanet.de FAX: Internetadresse: 13

14 Anlage 1 Neu ab dem Ihre Chance auf mehr vermögenswirksame Leistungen! Seit dem können sich die Beschäftigten von Versorgungsbetrieben nach 17 Absatz 2 TV-V VL 26 VL monatlich vom Arbeitgeber sichern. Beim Abschluss eines Vertrages über eine Entgeltumwandlung erhält man vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen von bis zu 26 monatlich. Nutzen Sie Ihre Chance und sorgen mit Unterstützung Ihres Arbeitgebers für das Alter vor. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich eine individuelle Modellberechnung und / oder weiteres Informationsmaterial an. Ihre Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Telefon VL

15 Fristablauf zum Anlage Verschenken Sie nichts!!! 2008 Sichern Sie sich die volle staatliche Riester-Förderung für 2008 ZULAGEN: 154 Grundzulage 185 Kinderzulage 300 Kinderzulage für ab dem geborene Kinder SONDERAUSGABENABZUG: Bis zu bei der Steuererklärung geltend machen BERUFSEINSTEIGERBONUS: Versicherte unter 25 Jahren erhalten einmalig bis zu 200 Fordern Sie kostenlos und unverbindlich eine individuelle Modellberechnung und weiteres Informationsmaterial an. Ihre Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Telefon:

16 Antwort Anlage 3 Kommunaler Versorgungsverband Ansprechpartner: Sachsen-Anhalt Frau Paternoga Zusatzversorgungskasse Tel.: Carl-Miller-Str. 7 Fax: Magdeburg Schulung für Personalsachbearbeiter 2009 Veranstaltungsort: Magdeburg, Kommunaler Versorgungsverband Aktuelle Änderungen ZVK / Jahresmeldungen 2008 / Freiwillige Versicherung Beginn: 9 Uhr Ende: ca. 15 Uhr Termine in Magdeburg Name, Vorname der Teilnehmer (Angaben in Druckschrift) Mo Mittw Einführungskurs in die Zusatzversorgung Beginn: 9 Uhr Ende: ca. 14 Uhr Termine in Magdeburg Name, Vorname der Teilnehmer (Angaben in Druckschrift) Mo Mittw Mitgliedsnummer Stempel, Unterschrift Telefonnummer

17 Anlage 4 Mitglieds-Nr. (Arbeitgeber-Nr.) (Bitte vollständige Anschrift mit Ansprechpartner) Telefonnummer: -Adresse: Ansprechpartner: Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Herr Pfohl Zusatzversorgungskasse Tel.: Carl-Miller-Str. 7 Fax: Magdeburg Frau Paternoga Tel.: Anfrage: Informationsveranstaltungen und Beratungstag für Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Informationsveranstaltung zur Pflichtversicherung (Betriebsrente) und bezüglich Arbeitnehmeranteil (Altersvorsorgezulagenantrag) zur freiwilligen Versicherung mit Entgeltumwandlung zur freiwilligen Versicherung mit Riesterförderung speziell für Auszubildende Infostand für die Personalversammlung Terminwunsch/Uhrzeit: Beratungstag durch Mitarbeiter der ZVK (Organisation des Beratungstages in Absprache mit dem Mitglied/Arbeitgeber)

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