Rundschreiben Nr. 6/2008
|
|
- Irmela Dieter
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung Magdeburg, 8. Dezember 2008 Rundschreiben Nr. 6/2008 Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem letzten Rundschreiben in diesem Jahr werfen wir einen Blick auf die bevorstehenden Änderungen im Jahr Aber auch aktuelle Entwicklungen, wie die internationale Finanzkrise und deren Auswirkungen auf die Zusatzversorgung werden aufgegriffen. Sie erhalten Informationen über: 1. Pflichtversicherung 1.1 Die Zusatzversorgungskasse und die internationale Finanzkrise 1.2 Frist für die Jahresmeldungen 1.3 Grenzbeträge für die Umlagen und Zusatzbeiträge in Neue Rechengrößen der Sozialversicherung Satzungsänderung 1.6 Tarifliche Einmalzahlung von 225 ist zusatzversorgungspflichtig 1.7 Mitteilung geänderter Kindergeldnummern / Übergang an Landesfamilienkasse 1.8 Beachtung der korrekten Buchungsschlüssel bei Banküberweisungen 1.9 ZVK zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen 2. Freiwillige Versicherung 2.1 Gute Bewertung der freiwilligen Versicherung in der Zeitschrift Finanztest 2.2 Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung bei Versorgungsbetrieben 2.3 Überprüfung der Beiträge bei Auszubildenden mit Entgeltumwandlung 2.4 Die Förderung vom Staat nicht verschenken 2.5 Beitragszahlungen für Beratungsangebote der ZVK 3.1 Personalsachbearbeiterschulungen im Januar und Februar 3.2 Infostand für die Personalversammlung
2 1. Pflichtversicherung 1.1 Die Zusatzversorgungskasse und die internationale Finanzkrise Vor dem Hintergrund der internationalen Finanzkrise erreichten uns verstärkt Anfragen von Versicherten, wie sicher die Anlagen der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt sind. Nachfolgend stellen wir Ihnen daher einige wesentliche Grundzüge der Vermögensanlage des KVSA dar. Angesichts der weltweiten Krise, von der alle institutionellen Kapitalanleger betroffen sind, ist die ZVK von unmittelbaren Ausfällen verschont geblieben. Investitionen in den amerikanischen Immobilienmarkt und den daraus entwickelten Produkten erfolgten nicht. Hier macht sich die vorsichtige und konservative Kapitalanlagepolitik der vergangenen Jahre bezahlt. Der Kapitalanlagebestand der ZVK erhöht sich zurzeit jährlich um ca. 150 Mio. Euro. Dieses Kapital muss unter strategischen Gesichtspunkten langfristig am internationalen Kapitalmarkt investiert werden, um die anspruchsvollen Ziele der ZVK - die Zahlung von Betriebsrenten - in jedem Fall zu gewährleisten. Die hochgerechnete Nettorendite der ZVK liegt für das Jahr 2008 derzeit bei 3,62 % und wird sich damit deutlich unter den Ergebnissen der letzten Jahre bewegen. Angesichts der teilweise drastischen Kursverluste in zahlreichen Anlageklassen ist dies ein respektables Ergebnis. Die Nettorendite liegt damit in etwa auf dem Niveau der Verzinsung einer 10-jährigen Bundesanleihe. Damit hat die ZVK Sachsen-Anhalt im Jahr 2008 nicht nur einen Erhalt ihres Kapitals erreicht, sondern auch im laufenden Jahr noch ihre Kapitaldeckung ausbauen können. Die Gründe hierfür sind vielseitig: Bei der Rentendirektanlage, die rund 65 % der Kapitalanlage ausmacht, wurde vorrangig in Namensschuldverschreibungen deutscher Banken mit bester Bonität investiert. Selbst im Falle der Insolvenz einzelner Bankinstitute sind die Einlagen überwiegend durch die Einlagensicherung, aber auch durch die dahinter stehenden Werte gesichert. Nachdem nunmehr auch noch die europäischen Staaten mit Finanzmarktstabilisierungsmaßnahmen eingegriffen haben, ist ein Ausfall größerer Anlagebeträge unwahrscheinlich. Die Aktienquote der ZVK wurde bereits Ende des Jahres 2007 abgesenkt und beträgt derzeit rund 8 % der Kapitalanlagen. Aufgrund der bewusst niedrig gehaltenen Aktienquote führen die zurückliegenden Kursverluste nicht zwangsläufig zu deutlich erhöhtem Abschreibungsbedarf. Das Portfolio ist breit diversifiziert und zeichnet sich durch eine große Mischung und Streuung aus. Mit Ausnahme der im Direktbestand befindlichen Rentenpapiere wurde nicht in Einzeltitel, sondern in weltweit anlegende Fonds investiert. Die Zusatzversorgungskasse ist nicht im Subprime Markt engagiert, so dass es auch keine direkten Problemfelder gibt, die sie unmittelbar belasten könnten. Bei ihrer Kapitalanlage setzt die ZVK auf eine robuste Strategie. Das bedeutet, dass sie sich nicht nur an den normalen 2
3 Szenarien ausrichtet, sondern auch Worst-Case-Szenarien mit ins Kalkül zieht, denn auch dann sollen noch ansprechende Renditen erzielt werden. In zunehmendem Maße, im Rahmen der durch die Anlagerichtlinie begrenzten Möglichkeiten, werden immer mehr Substanzwerte, wie Immobilien, Rohstoffe und Unternehmensbeteiligungen ins Portfolio aufgenommen. All diese Punkte tragen dazu bei, dass unsere Mitglieder, Versicherten und Rentner auch in Zeiten der Finanzkrise von der höchstmöglichen Sicherheit und Gewinnträchtigkeit profitieren, die der KVSA bietet. 1.2 Frist für die Jahresmeldungen Mit dem Ende des Jahres 2008 kann mit der Erstellung der Jahresmeldungen an die Zusatzversorgungskasse begonnen werden. Bitte veranlassen Sie, dass uns Ihre Jahresmeldungen spätestens am 1. März 2009 zugegangen sind. Unvollständige bzw. fehlerhafte Meldungen gelten als nicht eingegangen. Wir weisen Sie nochmals darauf hin, dass die Regelung zu Forderungen für verspätet eingegangene Jahresmeldungen nach 13 Abs. 6 unserer Satzung zur Anwendung kommt. Demnach wird für jeden Tag, um den die Meldefrist überschritten wird, eine Zahlung in Höhe von 25 in Rechnung gestellt. Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf die Beachtung des steuerlichen Zuflussprinzips. Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist stets für den Zeitraum zu melden, in dem das Entgelt dem Versicherten zugeflossen ist. Entgelt für 2008, das bis zum dem Arbeitnehmer zugeflossen ist, wird steuerlich noch dem Jahr 2008 zugeordnet. Fließt das Entgelt dem Arbeitnehmer erst nach diesem Zeitpunkt zu, ist dies erst in der Meldung für das Jahr 2009 anzugeben. Sollten Sie bei der Erstellung der Jahresmeldung 2008 unsere Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gern. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Außerdem führen wir zur Unterstützung bei der Erstellung der Jahresmeldungen Personalsachbearbeiterschulungen durch (siehe Punkt 3.1). 1.3 Grenzbeträge für die Umlagen und Zusatzbeiträge in 2009 Die Umlage und der Zusatzbeitrag der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt bleiben auch im Jahr 2009 weiterhin unverändert konstant bei 1,5 % bzw. 1,725 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts für die Umlage und 4 % für den Zusatzbeitrag. Die Grenzbeträge für Umlagen und Zusatzbeiträge im Jahr 2009 leiten sich von den Rechengrößen der Sozialversicherung ab. 3
4 Art Betrag Zeitraum Grenzwert für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt nach 62 Abs. 2 S. 3 der Satzung (Höchstgrenze 2,5-fache Wert der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung Ost) , ,00 monatlich im Zuwendungsmonat Grenzwert für die Steuerfreiheit nach 3 Nr. 63 EStG (4 % der Beitragsbemessungsgrenze West) Bis zu diesem Betrag können die Aufwendungen des Arbeitgebers steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden ,00 216,00 jährlich monatlich Grenzbetrag für die Steuerfreiheit der Umlage nach 3 Nr. 56 EStG Die vom Arbeitgeber zu leistende Umlage ist in Höhe von 1 v. H. der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei. 648,00 54,00 jährlich monatlich Mindestbeitrag für die Entgeltumwandlung nach 1 a Abs.1 S. 4 BetrAVG (1/160 der Bezugsgröße nach 18 Abs. 1 SGB IV) Grenzbetrag für die zusätzliche Umlage nach 76 des Satzung Die Grundlage für die Berechnung bildet immer der TVöD/VKA im Tarifgebiet Ost auch für die Krankenhäuser, die den TVöD/K anwenden 189,00 15, , ,97 jährlich monatlich monatlich im Zuwendungsmonat * Diese Übersicht finden Sie auch auf unserer Homepage unter Zusatzversorgungskasse / Aktuelle Meldungen / Grenzbeträge. 1.4 Neue Rechengrößen der Sozialversicherung 2009 Die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung (vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats) für das Jahr 2009 können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen: WEST OST Monat Jahr Monat Jahr Beitragsbemessungsgrenze (ArV/AV) Beitragsbemessungsgrenze (Knappschaft) Versicherungspflichtgrenze (Kranken- u. Pflegeversicherung) Beitragsbemessungsgrenze (Kranken- u. Pflegeversicherung) Bezugsgröße Geringfügigkeitsgrenze * Diese Übersicht finden Sie auch auf unserer Homepage unter Zusatzversorgungskasse / Aktuelle Meldungen / Grenzbeträge. 4
5 1.5 Satzungsänderung Der Kassenausschuss der Zusatzversorgungskasse hat in seiner Sitzung am die 6. Änderung der ZVK- Satzung beschlossen. Die Satzungsänderung soll zum in Kraft treten, es wurden u. a. folgende Änderungen vorgenommen: Die bisher in 13 Abs. 6 enthaltene Regelung zur Fristverlängerung bezüglich der Abgabe der Jahresmeldungen wurde gestrichen. Eine Verlängerung der Frist über den 1. März eines Jahres hinaus ist im Hinblick auf 5 der Lohnsteuer- Durchführungsverordnung nicht möglich. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wurde ergänzt, dass 153 VVG aufgrund der Ausnahmeregelung nach 211 VVG keine Anwendung findet. Auf die Zusatzversorgungskasse trifft diese Bestimmung nicht zu, da bei dieser auch ohne das Verfahren des 153 VVG gewährleistet wird, dass die Versicherungsnehmer an den durch ihre Beitragszahlungen geschaffenen Vermögenswerten angemessen beteiligt werden. Mit dem Ausschluss der Anwendung des 153 VVG wird dies klargestellt. Die Beschlussfassung wurde dem Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt zur Prüfung übersandt, sobald die Satzungsänderung genehmigt wurde, wird diese auf unserer Homepage eingestellt. Auf Ihre Anforderung stellen wir Ihnen auch gern ein Druckexemplar zur Verfügung. 1.6 Tarifliche Einmalzahlung von 225 ist zusatzversorgungspflichtig Der Tarifvertrag über die einmalige Sonderzahlung vom bestimmt, dass alle Beschäftigten, die unter den Anwendungsbereich des TVöD fallen, im Januar eine einmalige Sonderzahlung von 225 erhalten. Diese Sonderzahlung ist als steuerpflichtiger Arbeitslohn nach 62 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der ZVK zusatzversorgungspflichtig. Es handelt sich um eine tarifliche und nicht um eine außertarifliche Einmalzahlung nach 62 Abs. 2 Buchstabe r der Satzung. 1.7 Mitteilung geänderter Kindergeldnummern/Übergang an Landesfamilienkasse Erfolgte eine Übertragung der Kindergeldverwaltung an die Landesfamilienkasse und führte dies zu einer geänderten Kindergeldnummer, so ist diese ggf. der Zusatzversorgungskasse mitzuteilen. Die geänderte Kindergeldnummer wird benötigt, wenn eine Kinderzulage für den Arbeitnehmeranteil bzw. einen freiwilligen Riester-Vertrag beantragt wird. 5 Im Zulagenantrag wird für jedes Kind nach der jeweiligen Kindergeldnummer gefragt. Versicherte, die jedes Jahr einen Zulagenantrag stellen, müssen die geänderte Kindergeldnummer erstmals im Zulagenantrag für 2008 angeben. Versicherte, die einen Dauerzulagenantrag gestellt haben, müssen uns diese Änderung mit einem kurzen, formlosen Schreiben mitteilen oder sie nutzen den Vordruck für Veränderungsmitteilungen der Zusatzversorgungskasse. Dieser Vordruck steht auf der Homepage ( der Zusatzversorgungskasse zum Download bereit unter Zusatzversorgungskasse/Downloads/Formulare/Pflichtversicherung/ Änderungsmitteilung Riester-Förderung.
6 1.8 Beachtung der korrekten Buchungsschlüssel bei Banküberweisungen Wir möchten auf die korrekte Verwendung der Buchungsschlüssel bei Banküberweisungen hinweisen. Die Angabe der gültigen Buchungsschlüssel ist Voraussetzung für die richtige Zuordnung der eingezahlten Umlagen und Zusatzbeiträge. Ist kein ordnungsgemäßer Buchungsschlüssel vorhanden, werden diese Zahlungen vom System abgewiesen und können den entsprechenden Konten nicht zugeordnet werden. Eine fristgerechte Verbuchung kann somit nicht erfolgen und es verursacht zum einen immensen Verwaltungsaufwand und zum anderen könnten Verzugszinsen für Sie entstehen. Der maschinell lesbare Verwendungszweck, welcher in der ersten dafür vorgesehenen Zeile einzutragen ist, muss nach folgendem Muster angegeben werden: Mitgliedsnummer-AS-BS-Buchungsschlüssel (z. B AS-BS ) Achtung: keine Leerzeichen verwenden Übersicht der wichtigsten Buchungsschlüssel bei Banküberweisungen: Buchungsschlüssel Art der Einzahlung Umlage laufende Zahlung Umlage Zahlung für das Vorjahr (z. B. Nachzahlung) Umlage Einzahlung Abrechnungsschuld Zusatzbeitrag laufende Zahlung Zusatzbeitrag Zahlung für das Vorjahr Zusatzbeitrag Zahlung Abrechnungsschuld Bei Zahlungen für Versicherte mit einer Freiwilligen Versicherung, muss der Buchungsschlüssel des Vertrages angegeben werden, der dem Versicherungsnehmer bei Vertragsaufnahme mitgeteilt wird. Die o. g. Buchungsschlüssel sind in diesem Fall nicht anzuwenden. 1.9 ZVK zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen In diesem Jahr ist die Zusatzversorgungskasse zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Der letzte Arbeitstag im Jahr 2008 ist der Setzen Sie sich daher rechtzeitig mit der Zusatzversorgungskasse in Verbindung, wenn Sie im Dezember noch Fristsachen für das Jahr 2008 erledigen möchten. Im neuen Jahr erreichen Sie uns wieder ab dem
7 2. Freiwillige Versicherung 2.1 Gute Bewertung der freiwilligen Versicherung in der Zeitschrift Finanztest Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrem aktuellen Spezialheft zur Altersvorsorge (November 2008) die Entgeltumwandlung und Riester-Rente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und einer Zusatzversorgungskasse (Bayerische Versorgungskammer / BVK deren Angebote im Wesentlichen denen der ZVK Sachsen-Anhalt entsprechen) getestet und ist hierbei zu einem sehr positiven Testergebnis gelangt. VBL und BVK bieten den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit, zusätzlich zur Betriebsrente freiwillig vorzusorgen. Die Tester empfehlen bei Versicherungsvergleichen, stets das Hauptaugenmerk auf die garantierte Rentenleistung zu legen. Die garantierten Renten der öffentlichen Versorgungskassen sind hoch, wie die Stichprobe von Finanztest zeigt. Neben den niedrigen Verwaltungskosten trägt die höhere Garantieverzinsung maßgeblich zu den hohen Garantierenten bei. So beträgt analog der ZVK die Garantieverzinsung der BVK 3,25 % in der Beitragsphase und 5,25 % in der Rentenphase. Dem steht eine Garantieverzinsung von lediglich 2,25 % bei privaten Rentenversicherungen gegenüber. Außerdem wird bei der Berechnung der Garantierenten bei den öffentlichen Versorgungskassen mit einer niedrigeren Lebenserwartung kalkuliert, als bei privaten Rentenversicherungen. Je niedriger die kalkulierte Lebenserwartung ist, desto höher fallen die garantierten Renten aus. Damit stellt sich die freiwillige Versicherung bei den öffentlichen Versorgungskassen auch in Finanztest als eine sehr gute Altersvorsorge für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes dar. 2.2 Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung bei Versorgungsbetrieben Wie bereits in unserem Rundschreiben Nr. 5 berichtet, wurden bei Versorgungsbetrieben, die den TV-V anwenden, die vermögenswirksamen Leistungen (VL) zum Zwecke der Entgeltumwandlung auf 26 erhöht. Über die Details möchten wir sie nachfolgend informieren: Neuregelung: Zum 1. Oktober 2008 wurde 17 Abs. 2 TV-V dahingehend geändert, dass sich der Anspruch der Beschäftigten auf VL von 6,65 auf 26 erhöht, wenn mindestens dieser Betrag gem. 4 S. 2 Bst. c TVEUmw / VKA für eine Entgeltumwandlung aufgewendet wird. In Teilzeit Beschäftigte erhalten die VL anteilig. Anspruchsberechtigte: Einen Anspruch auf die erhöhten VL haben die Beschäftigten, die bei einem Arbeitgeber im Sinne des 1 Abs. 1 TV-V beschäftigt sind (originäre TV-V Anwender). Bei Arbeitgebern nach 1 Abs. 2 TV V steht es im Ermessen des Arbeitgebers, ob die erhöhten VL gewährt werden. Grundsätzlich erhält man die VL nur für eine Anlageform; also entweder für die Entgeltumwandlung oder für eine Anlage nach dem Vermögensbildungsgesetz (Bauspar-/Fondsvertrag etc.). Ausnahmeregelung für bestehende VL-Verträge: Eine Übergangsregelung nach der Protokollerklärung zu 17 Absatz 2 TV-V ermöglicht die VL zwischen zwei verschiedenen Anlageformen aufzuteilen. Hintergrund für diese Ausnahmeregelung 7
8 ist, dass viele Beschäftigte bereits einen klassischen VL-Vertrag (Bauspar-/ Fondsvertrag) zur Anlage der 6,65 abgeschlossen haben und nicht von den 26 für die Entgeltumwandlung profitieren könnten, ohne Ihre bisherigen VL-Vertrag ruhend zu stellen. In diesen Fällen besteht nun die Möglichkeit, die bisherigen Verträge mit einem VL-Anteil von 6,65 für den Rest der Vertragslaufzeit weiterlaufen zu lassen und nebenbei den Differenzbetrag von 19,35 (26-6,65 = 19,35 ) in eine Entgeltumwandlung einzubringen. Um den in 17 Abs. 2 TV-V vorgesehenen Mindestbeitrag von insgesamt 26 zu erreichen, müssten die Beschäftigten in diesen Fällen noch einen Eigenbeitrag von 6,65 aus eigenen Mitteln aufbringen. Für Beschäftigte, die erst nach dem einen klassischen VL Vertrag (Bauspar-/Fondsvertrag) neu abschließen, gilt diese Ausnahmeregelung zur Aufteilung der VL nicht. Bei bereits bestehenden Verträgen zur Entgeltumwandlung können die VL in Höhe von 26 bzw. 19,35 zusätzlich eingebracht werden. Es besteht auch die Möglichkeit bisher erbrachte eigene Beiträge zur Entgeltumwandlung durch die VL zu ersetzen. Es muss lediglich der Mindestbeitrag von 26 erreicht werden. Dieser Beitrag kann auch allein aus den VL bestehen. Hierfür muss der Beschäftigte keine (bzw. nur 6,65 bei bestehenden klassischen VL- Vertrag) eigenen Mittel aufbringen. Vorteile: Die Beschäftigten können durch die VL ihr Einkommen um 26 bzw. 19,35 monatlich erhöhen. Durch den Abschluss eines Vertrags zur Entgeltumwandlung können sich alle Beschäftigten diese zusätzliche Arbeitgeberleistung sichern. Dieser Anspruch sollte von möglichst allen Berechtigten auch genutzt werden! Eine Entgeltumwandlung bei der Zusatzversorgungskasse bietet den Beschäftigten u. a. folgende Vorteile: 1. Es fallen keine Vermittlerprovisionen oder Abschlussgebühren an. 2. Der Garantiezins beträgt überdurchschnittliche 3,25 %. 3. Der Einschluss einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente ist ohne Gesundheitsprüfung möglich. Informationen für Beschäftigte: Um Ihre Beschäftigten auf diese lukrative Möglichkeit hinzuweisen, haben wir dem Rundschreiben ein Hinweisblatt als Anlage 1 beigefügt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, für alle Beschäftigten kostenlos Informationsmaterial zur Entgeltumwandlung bei der ZVK anzufordern. Die Flyer können sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form als Datei übermittelt werden, die per an alle Beschäftigten weitergeleitet werden kann. Wenn Sie Ihre Beschäftigten persönlich z. B. im Rahmen einer Personalversammlung über die erhöhten VL informieren möchten, unterstützt Sie die ZVK gern durch eine Präsentation oder einen Beratungstag bei Ihnen vor Ort. Zur Terminabsprache oder Bestellung von Informationsmaterial können Sie sich an unseren Mitarbeiter Herrn Pfohl wenden (Tel.: ). 2.3 Überprüfung der Beiträge bei Auszubildenden mit Entgeltumwandlung Schon in mehreren Rundschreiben hatten wir über den Zusammenhang von Auszubildenden / Kindergeld und Entgeltumwandlung berichtet. Zum Jahresende wird dieses Thema nochmals besonders aktuell. Bei volljährigen 8
9 Auszubildenden hängt die Bezugsberechtigung der Eltern für das Kindergeld von monatlich 154 von den Einkünften des Auszubildenden ab. Für den weiteren Bezug des Kindesgeldes ist es unerlässlich, dass die Grenze von nicht überschritten wird. Zum anrechenbaren Einkommen zählt nicht nur die Ausbildungsvergütung, sondern alle Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind. Dies können insbesondere Bezüge aus Krankengeld, Arbeitslosengeld, Waisenrente oder sonstige Sachbezüge bzw. Kapitaleinnahmen (z. B. Zinsen) sein. Mit einer Entgeltumwandlung können die Auszubildenden Ihr Einkommen unter die Grenze von absenken und so gleichzeitig für das Alter vorsorgen. Auch die Eltern profitieren von solch einer Entgeltumwandlung, da Ihnen das Kindergeld erhalten bleibt. Zahlreiche Auszubildende haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht und eine Entgeltumwandlung abgeschlossen. Um sicherzustellen, dass die umgewandelten Beträge ausreichen, um unter zu kommen, empfehlen wir spätestens im Dezember diesbezüglich bei der zuständigen Personalstelle nachzufragen. Bitte weisen Sie Ihre Auszubildenden, die bereits eine Entgeltumwandlung abgeschlossen haben, darauf hin! Sollte der bisher geleistete Beitrag der Entgeltumwandlung nicht ausreichen, können die Auszubildenden mit einer zusätzlichen Einmalzahlung aus dem Dezemberentgelt dies noch für das Jahr 2008 korrigieren. 2.4 Die Förderung vom Staat nicht verschenken! Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Noch ist es aber nicht zu spät, um sich die volle Riester-Förderung vom Staat zu sichern. Bundesweit nutzen schon fast 12 Millionen Versicherte die Riester- Förderung. Was kann man vom Staat erhalten? Im Jahr 2008 kann eine Grundzulage von jährlich 154 und eine Kinderzulage von jährlich 185 bzw. 300 für ab dem geborene Kinder erlangt werden. Die Kinderzulage erhält, wer im Jahr 2008 für das Kind Kindergeld bezogen hat. Beim Finanzamt können bis zu Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Versicherte die am noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hatten, können außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 erhalten. Wie schöpft man die Förderung voll aus? Um die vollen Zulagen und den vollen Berufseinsteigerbonus zu erhalten ist es erforderlich einen Mindesteigenbetrag einzuzahlen. Dieser beträgt 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, wobei die Zulagen und ein geleisteter Arbeitnehmeranteil zur Pflichtversicherung mitzählen. Werden weniger als diese 4 % eingezahlt, bekommt man die Zulagen und den Berufseinsteigerbonus nur anteilig. Der Arbeitnehmeranteil zur Betriebsrente belief sich im Jahr 2008 auf 2 %. Bliebe es allein bei dieser Zahlung, erhielten die Versicherten die Zulagen und ggf. den Berufseinsteigerbonus nur ca. zur Hälfte. Sie würden also etwa die Hälfte der möglichen Zulagen und des Berufseinsteigerbonusses verschenken. 9
10 Unser Angebot: Die Zusatzversorgungskasse bietet den Beschäftigten der Mitglieder die günstige Möglichkeit mit einer freiwilligen Einzahlung in eine Riester-Rente die volle Förderung für 2008 zu erlangen. Mit der Riester-Rente werden punktgenau die bereits geleisteten Beiträge des Arbeitnehmeranteils zur Betriebsrente auf 4 % aufgestockt, so dass die vollen Zulagen ausgeschöpft werden können. Ganz besonders lohnt sich die Riester- Rente, wenn kindergeldberechtigte Kinder vorhanden sind, da für jedes Kind eine separate Kinderzulage vom Staat gewährt wird. Für Eltern ist die Riester- Rente meist die beste Wahl bei der Altersvorsorge. Aber auch für kinderlose Beschäftigte mit höherem Einkommen ist die Riester-Rente aufgrund der Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs bei der Steuererklärung sehr lukrativ. Jeder Versicherte kann sich die Höhe des individuellen Beitrags und die daraus resultierende Rentenhöhe mit einer kostenlosen und unverbindlichen Modellberechnung der ZVK ausrechnen lassen und dazu auch weiteres Informationsmaterial anfordern. Um Ihre Beschäftigten darauf hinzuweisen, dass der Monat Dezember die letzte Chance bietet, die volle Riester- Förderung für das Jahr 2008 zu erhalten, haben wir dem Rundschreiben einen Hinweiszettel als Anlage 2 beigefügt. 2.5 Beitragszahlungen für 2008 Beiträge zur freiwilligen Versicherung für das Jahr 2008 sollten möglichst bis zum bei der Zusatzversorgungskasse eingezahlt werden. Zahlungen, die bis zum eingehen, können noch dem Jahr 2008 zugerechnet werden. Später eingehende Zahlungen können für das Jahr 2008 nicht mehr berücksichtigt werden. Beachten Sie hierbei, dass der letzte Arbeitstag der Zusatzversorgungskasse der ist. Wer Beiträge in eine freiwillige Versicherung entrichten möchte, sollte sich rechtzeitig mit der ZVK in Verbindung setzen, da er für die Einzahlung einen individuellen, von der ZVK vorgegebenen Buchungsschlüssel und die Angaben zur Bankverbindung benötigt. 3. Beratungs- und Schulungsangebote der ZVK 3.1 Personalsachbearbeiterschulungen im Januar und Februar Anmeldungen zur Personalsachbearbeiterschulung in unserem Hause zur Vorbereitung der Erstellung der Jahresmeldungen 2008 sind nur noch beschränkt für den 19. und 21. Januar möglich. Am 23. Februar und 25. Februar findet ein Einführungskurs zur Zusatzversorgung für Neueinsteiger statt. Ein Anmeldeformular liegt dem Rundschreiben als Anlage 3 bei. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit Wegbeschreibung von uns zugesandt. Für Ihre Fragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Paternoga gern zur Verfügung (Tel.: ). 10
11 3.2 Infostand für die Personalversammlung Bei vielen unserer Mitglieder findet am Jahresanfang eine Personalversammlung statt. Wenn Sie diese Gelegenheit dazu nutzen möchten, Ihre Beschäftigten über Themen der Zusatzversorgung zu informieren, unterstützt die Zusatzversorgungskasse Sie hierbei gern. Es kann ein mobiler Informationsstand aufgebaut werden, an dem ausführliches Informationsmaterial zur Zusatzversorgung für Ihre Beschäftigten bereit liegt. Außerdem stehen unsere Mitarbeiter/-innen Ihren Beschäftigten für Fragen zur Verfügung. Auf Wunsch kann auch ein Redebeitrag oder eine Präsentation erfolgen. Ein Anmeldeformular für einen Infostand zur Personalversammlung liegt dem Rundschreiben als Anlage 4 bei. Selbstverständlich können Sie auch mit unserem Mitarbeiter Herrn Pfohl telefonisch einen Termin abstimmen (Tel.: ). Dr. Bärecke Geschäftsführer Flögel Abteilungsleiterin 11
12 Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2009 Weihnachten Markt und Straßen stehen verlassen still erleuchtet jedes Haus sinnend geh ich durch die Gassen alles sieht so festlich aus. An den Fenstern haben Frauen buntes Spielzeug fromm geschmückt tausend Kindlein stehen und schauen sind so wunderstill beglückt. Und ich wandre aus den Mauern bis hinaus ins freie Feld hehres Glänzen, heiliges Schauen wie so weit und still die Welt! Sterne hoch die Kreise schlingen aus des Schnees Einsamkeit steigt's wie wunderbares Singen Oh du gnadenreiche Zeit! Joseph von Eichendorff ( ) Für die gute Zusammenarbeit und die Anregungen im zurückliegenden Jahr bedanken wir uns bei allen Lesern unseres Rundschreibens. Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen eine besinnliche und harmonische Weihnachtszeit und einen guten Start ins Jahr
13 Bei Fragen zur Zusatzversorgung geben Ihnen die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter für die entsprechenden Aufgabenbereiche gern Auskunft: Tel.Nr. Name Meldewesen / Abrechnungsverfahren: 774 Frau Leschhorn, TL j.leschhorn@kvsa.komsanet.de 729 Frau Kutzer, SB n.kutzer@kvsa.komsanet.de 732 Frau Hamann, SB k.hamann@kvsa.komsanet.de Rentenangelegenheiten: 733 Frau Hackfurth, TL m.hackfurth@kvsa.komsanet.de 724 Frau Mertin, SB a.mertin@kvsa.komsanet.de 735 Frau Kabon, SB s.kabon@kvsa.komsanet.de 742 Frau Dietrich, SB l.dietrich@kvsa.komsanet.de 725 Frau Fabian, SB d.fabian@kvsa.komsanet.de 757 Frau Stegitz, SB h.stegitz@kvsa.komsanet.de 791 Frau Reinecke,SB m.reinecke@kvsa.komsanet.de Freiwillige Versicherung: 775 Herr Pfohl, SB j.pfohl@kvsa.komsanet.de 702 Frau Lorenz, SB a.lorenz@kvsa.komsanet.de 769 Frau Breßler, SB s.bressler@kvsa.komsanet.de 703 Frau Schübel, SB s.schuebel@kvsa.komsanet.de 723 Frau Keune, SB k.keune@kvsa.komsanet.de 728 Frau Kohl, SB d.kohl@kvsa.komsanet.de Eigenbeteiligung/Fragen zu Zulageanträgen: 731 Herr Liebold, SB m.liebold@kvsa.komsanet.de 773 Herr Maake, SB d.maake@kvsa.komsanet.de 726 Herr Richter, SB h.richter@kvsa.komsanet.de 705 Frau Zschiesche, SB m.zschiesche@kvsa.komsanet.de 734 Frau Meier, SB k.meier@kvsa.komsanet.de Überleitungen/Eheversorgungsausgleich 718 Frau Dannenberg, SGL a.dannenberg@kvsa.komsanet.de 703 Frau Schübel, SB s.schuebel@kvsa.komsanet.de 707 Frau Pampuch, SB m.pampuch@kvsa.komsanet.de 768 Frau Pfetzing, SB a.pfetzing@kvsa.komsanet.de Mitgliederprüfung: 771 Frau Lindau, SB k.lindau@kvsa.komsanet.de 776 Frau Ullenboom, SB i.ullenboom@kvsa.komsanet.de Schulung/Information/Beratung: 722 Frau Paternoga, SB n.paternoga@kvsa.komsanet.de 775 Herr Pfohl, SB j.pfohl@kvsa.komsanet.de Mitgliedschaftsverhältnisse der Arbeitgeber: 721 Frau Liesenhoff, SB a.liesenhoff@kvsa.komsanet.de DATÜV: 720 Herr Uhlitsch, SB i.uhlitsch@kvsa.komsanet.de FAX: Internetadresse: 13
14 Anlage 1 Neu ab dem Ihre Chance auf mehr vermögenswirksame Leistungen! Seit dem können sich die Beschäftigten von Versorgungsbetrieben nach 17 Absatz 2 TV-V VL 26 VL monatlich vom Arbeitgeber sichern. Beim Abschluss eines Vertrages über eine Entgeltumwandlung erhält man vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen von bis zu 26 monatlich. Nutzen Sie Ihre Chance und sorgen mit Unterstützung Ihres Arbeitgebers für das Alter vor. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich eine individuelle Modellberechnung und / oder weiteres Informationsmaterial an. Ihre Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Telefon VL
15 Fristablauf zum Anlage Verschenken Sie nichts!!! 2008 Sichern Sie sich die volle staatliche Riester-Förderung für 2008 ZULAGEN: 154 Grundzulage 185 Kinderzulage 300 Kinderzulage für ab dem geborene Kinder SONDERAUSGABENABZUG: Bis zu bei der Steuererklärung geltend machen BERUFSEINSTEIGERBONUS: Versicherte unter 25 Jahren erhalten einmalig bis zu 200 Fordern Sie kostenlos und unverbindlich eine individuelle Modellberechnung und weiteres Informationsmaterial an. Ihre Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Telefon:
16 Antwort Anlage 3 Kommunaler Versorgungsverband Ansprechpartner: Sachsen-Anhalt Frau Paternoga Zusatzversorgungskasse Tel.: Carl-Miller-Str. 7 Fax: Magdeburg Schulung für Personalsachbearbeiter 2009 Veranstaltungsort: Magdeburg, Kommunaler Versorgungsverband Aktuelle Änderungen ZVK / Jahresmeldungen 2008 / Freiwillige Versicherung Beginn: 9 Uhr Ende: ca. 15 Uhr Termine in Magdeburg Name, Vorname der Teilnehmer (Angaben in Druckschrift) Mo Mittw Einführungskurs in die Zusatzversorgung Beginn: 9 Uhr Ende: ca. 14 Uhr Termine in Magdeburg Name, Vorname der Teilnehmer (Angaben in Druckschrift) Mo Mittw Mitgliedsnummer Stempel, Unterschrift Telefonnummer
17 Anlage 4 Mitglieds-Nr. (Arbeitgeber-Nr.) (Bitte vollständige Anschrift mit Ansprechpartner) Telefonnummer: -Adresse: Ansprechpartner: Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Herr Pfohl Zusatzversorgungskasse Tel.: Carl-Miller-Str. 7 Fax: Magdeburg Frau Paternoga Tel.: Anfrage: Informationsveranstaltungen und Beratungstag für Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Informationsveranstaltung zur Pflichtversicherung (Betriebsrente) und bezüglich Arbeitnehmeranteil (Altersvorsorgezulagenantrag) zur freiwilligen Versicherung mit Entgeltumwandlung zur freiwilligen Versicherung mit Riesterförderung speziell für Auszubildende Infostand für die Personalversammlung Terminwunsch/Uhrzeit: Beratungstag durch Mitarbeiter der ZVK (Organisation des Beratungstages in Absprache mit dem Mitglied/Arbeitgeber)
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller
MehrDas Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt
MehrZahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten
MehrThemenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 13.05.2015. An die Mitglieder der
KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 13.05.2015 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt
MehrFragen und Antworten zur Entgeltumwandlung
1 Exemplar für den Arbeitgeber Stand 14.03.2003 Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung Was ist Entgeltumwandlung? Entgeltumwandlung
MehrInformationsveranstaltung 2015. Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1
Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1 Informationsveranstaltung 2015 Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 2 Agenda 1. Das Rentenplus durch
MehrZusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse
ZVK Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse INFORMATION ÜBER DIE INDIVIDUELLE ALTERSVORSORGE IN DER ZIEGELINDUSTRIE Stand Januar
MehrEine wichtige Entscheidung KVSA Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Laut Tarifvertrag beteiligen sich die Beschäftigten an der Finanzierung Ihrer Betriebsrente. Diese Beteiligung nennt sich Arbeitnehmeranteil
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrVersicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung)
Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung) Sehr geehrter, wir haben Ihre Anwartschaft unter Berücksichtigung der für das Jahr
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrErläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005
Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen
MehrÄnderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.
Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
Mehrplusrente RIESTER www.plusrente.de
plusrente RIESTER www.plusrente.de Die plusrente Riester wird staatlich gefördert. Wie funktioniert das? Der Staat fördert die private Altersvorsorge, denn die gesetzliche Rente reicht nicht, um den Lebensstandard
MehrMerkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung
Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zur Gehaltsabrechnung und Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung. Bei allen Zuschriften und Einsendungen
MehrHAUSHALTE & GELD. Tim Tauber, 44 Jahre, Lagerist, Bruttoeinkommen in 2011: 24.000,-
Einstiegszenario Guten Tag, ich möchte mich Ihnen kurz vorstellen. Mein Name ist Tim Tauber. Wir haben kürzlich ein Telefonat geführt, in dem mich zu einem Beratungsgespräch eingeladen haben, um mich über
MehrZahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische V ersorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung
MehrHeute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer
MehrGeprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen
Prüfung Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Handlungsbereich Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte Prüfungstag
MehrEntspannt leben den Ruhestand genießen. mit der KVK ZusatzRentePlus
Entspannt leben den Ruhestand genießen mit der KVK ZusatzRentePlus Nach einem ausgefüllten Berufsleben den Ruhestand in finanzieller Sicherheit genießen das wünscht sich jeder. Mit der KVK ZusatzRente,
MehrIndividuelle Beratung für Generationen seit Generationen.
Die lebenslange Zusatzrente! Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Sparkassen-VorsorgePlus Geschenkt: 9OO für M IA + EMMA + SOPHIA Der solide Sparplan für eine lebenslange Zusatzrente
MehrFürs Alter vorsorgen und jetzt Steuern sparen. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren Arbeitgeber.
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Information für Arbeitnehmer Fürs Alter vorsorgen und jetzt Steuern sparen. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren Arbeitgeber. Eine zusätzliche
MehrSwiss Life Vorsorge-Know-how
Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrDie ZVK PlusPunktRente der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Der Oberbürgermeister ZVK PlusPunktRente Die ZVK PlusPunktRente der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Das Plus für Ihre Altersversorgung! Der Oberbürgermeister Zusatzversorgung und Beihilfe Amt für
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrTarif CR. Ausgangssituation. Ihre private Altersvorsorge in der PK
Ausgangssituation zukünftige Unsicherheit der umlagefinanzierten Renten: jüngere Generationen erhalten maximal eine Grundversorgung. demographische Entwicklung: immer weniger Beitragszahlern stehen immer
MehrRundschreiben Nr. 6/2007. 1. Pflichtversicherung. 2. Freiwillige Versicherung. 3. Beratungsangebote der ZVK. 4. Aktuelles
K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung
MehrTarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Ärztinnen und Ärzte. (Tarifvertrag Altersversorgung Ärzte- ATV-Ärzte/VKA) vom 8.
Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Ärztinnen und Ärzte (Tarifvertrag Altersversorgung Ärzte- ATV-Ärzte/VKA) vom 8. April 2008 Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...
MehrThemenschwerpunkt Sofortrente
Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung
MehrRundschreiben Nr. 3/2008
K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrSozialversicherungskennzahlen 2010
Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung
MehrBetriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt
MehrDie Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen
Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen Ergebnisse und Eingaben Die Ergebnisse basieren auf einem Tüv geprüften Rechenwerk (gültig bis Juni 2010) Übersicht - Ihre steuerliche Förderung Seite
MehrWir denken an Sie. Jahr für Jahr!
Private Altersvorsorge mit Riester-Förderung Wir denken an Sie. Jahr für Jahr! Damit Sie die maximale Riester-Förderung erhalten! Wer riestert, hat mehr im Alter Wenn Sie Ihren Lebensstandard im Alter
MehrAnlage R: Speziell für Rentner
73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.
MehrArbeitsblatt Verdienstabrechnung
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb
MehrDie KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente
Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Wer ist bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse versichert?... 2 3 Waren Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge
MehrTRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH
Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"
MehrDirektversicherung. Entgeltumwandlung
Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor
MehrAktivRENTE und AktivLEBEN
Flexibel für Ihr Alter AktivRENTE und AktivLEBEN klassische Renten- und Lebensversicherung Sicher wissen Sie, dass wir in Deutschland ein großes Renten-Problem haben! Und was ist, wenn Ihnen plötzlich
MehrGeschenke vom Staat: mehr, als Sie denken. WohnSparen mit Wüstenrot
Geschenke vom Staat: mehr, als Sie denken WohnSparen mit Wüstenrot Ihre finanziellen Vorteile jetzt kennenlernen und nutzen! Insbesondere beim Bausparen profitieren Sie von staatlicher Förderung. Wir stellen
MehrBürgerentlastungsgesetz
Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz
MehrStufenmodell für Herrn Mustermann
Stufenmodell für Herrn Mustermann Ihre Situation auf einen Blick Die gesetzliche Rentenversicherung reicht heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können.
MehrKAV. Rundschreiben V 04/2008. 22. Januar 2008. Sehr geehrte Damen und Herren,
KAV Rundschreiben V 04/2008 Kommunaler Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e. V. Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007); Auswirkungen auf die Entgeltumwandlung nach dem TV- EUmw/VKA 22. Januar 2008 Sehr geehrte
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und
MehrZusatztipps mit Zukunftspotenzial.
113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen
MehrSparen mit der Sparkassen-RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf.
Sparen mit der Sparkassen-RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. Staatlicher Zuschuss: Über 51% sind möglich!* Sparkassen-Finanzgruppe * Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig von
MehrArbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.
Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der
MehrMehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG ENTGELTUMWANDLUNG
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Informationen für Arbeitnehmer ENTGELTUMWANDLUNG Mehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! Entgeltumwandlung optimal fürs Alter vorsorgen
MehrDie Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice
Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Die Philips Pensionskasse (bis zum 31.12.2005 Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen) bietet Ihnen die
MehrZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006
ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Merkblatt zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 Abteilung Sozialpolitik Berlin, Dezember 2005 - 2 - Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
MehrZulagenquote bei der Riesterrente
RE RENTE Zulagenquote bei der Riesterrente Anteil staatlicher Zulagen für höher Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal Bei Riesterrenten von ist der Anteil
MehrSollten Sie noch kein Kunde der Hamburger Sparkasse sein, bitten wir Sie, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Ihr Riester-Vertrag - in 3 Schritten! Der Weg zu Ihrem gewünschten Riester-Vertrag ist ganz einfach: 1. Drucken Sie bitte Ihre Riesterförderung aus. 2. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Berater in Ihrer
MehrAltersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG
Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. ALfondsbAV die intelligente Lösung für
MehrInhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge
Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge
MehrIhre Riester-Förderung
Ihre Riester-Förderung Ergebnisse und Eingaben Übersicht - Ihre Förderung 1 - Mögliche Vertragsdaten 3 - Ihre Eingaben 4 - Details der Förderung 5 Erstelldatum 28.05.16 Ihre Förderung Sehr geehrter Kunde,
MehrDie 10 Tipps für eine Erfolgreiche Geldanlage!!
Die 10 Tipps für eine Erfolgreiche Geldanlage!! Inhaltsverzeichnis Inhalt...3 Klären Sie Ihre Bedürfnisse, Wünsche und Ziele...3 Die Anlagestrategie...4 Finanzwissen aneignen...4 Sparziele setzen und regelmäßig
MehrMEHRFACHBESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER
MEHRFACHBESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER Dieser Leitfaden Mehrfachbeschäftigung behandelt die wichtigsten programmtechnischen Besonderheiten in Stotax Gehalt und Lohn für die Anlage, die Abrechnung und das Meldeverfahren
MehrDirektversicherung für Schweizer Grenzgänger
Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen
MehrRentenund. Versorgungslücke
Rentenund Versorgungslücke Düsseldorf, Januar 2004 Renten- und Versorgungslücke 1 Renten- und Versorgungslücke Eine zusätzliche finanzielle Absicherung für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit wird dringend
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
MehrMerkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten Stand Januar 2016 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten Das Merkblatt
MehrGENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN
GENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN NEHMEN SIE IHRE ALTERSVORSORGE SELBST IN DIE HAND denn für einen finanziell unabhängigen und sorgenfreien Lebensabend ist Eigeninitiative gefragt!
MehrVorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten
Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten 1 Das Finanzamt weiß eine Menge über Sie: Einen Teil dieser Informationen können Sie vom Finanzamts-Server herunterladen und direkt
MehrVBL. Informationsveranstaltung September 2014 Cristian Hriplivai
VBL. Informationsveranstaltung September 2014 Cristian Hriplivai Anton Dujlovic Betriebliche Altersvorsorge VBL. Informationsveranstaltung 2014. Seite 1 VBL. Die Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst.
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrUnsere Riester-Rente. Und wie viel bekommen Sie?
Nutzen Sie die staatliche Riester-Förderung! Unsere Riester-Rente. Und wie viel bekommen Sie? www.sparkasse-herford.de/riester-rente Qualifizierte Riester-Beratung Wir sind Deutschlands erste Sparkasse
MehrRiester Rente ab 2009
Riester Rente ab 2009 Die private Altersvorsorge wird immer bedeutender. Mit der umgangssprachlich genannten "Riester Rente, die 2002 eingeführt wurde, ist dies besonders kostengünstig möglich. Richtig
Mehr8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
8. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der
MehrLassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen. Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer
Lassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer Bauen Sie bei Ihrer zusätzlichen Alters vorsorge auf die Direktversicherung Die Rentenlücke ist
MehrAktuelles zur Zusatzversorgung
Aktuelles zur Zusatzversorgung Seite 1. Neuberechnung der Startgutschriften für rentenferne Jahrgänge 2 2. Versand der Versorgungskonten für das Jahr 2011 2 3. Anpassung der Betriebsrenten der ZVK 2 4.
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrBasiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE
_ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur
MehrDie Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK
Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK Stand Januar 2013 Dieses Merkblatt informiert lediglich in Grundzügen über die Zusatzrente und die ZusatzrentePlus bei der ZVK des KVS. Besonderheiten
MehrWenn der Chef sich engagiert ein gutes Gefühl.
Betriebliche Altersversorgung Wenn der Chef sich engagiert ein gutes Gefühl. Arbeitnehmerinformation Nutzen Sie Ihr gutes Recht. Lassen Sie sich Ihren gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung nicht
MehrPrivate Altersvorsorge STAATLICH GEFÖRDERTE RENTE. Bestens vorsorgen mit FiskAL, der Riester-Rente der ALTE LEIPZIGER.
Private Altersvorsorge STAATLICH GEFÖRDERTE RENTE Bestens vorsorgen mit FiskAL, der Riester-Rente der ALTE LEIPZIGER. Der Staat beteiligt sich an Ihrer Altersversorgung! Staatliche Förderung gibt es per
MehrDie Riesterförderung Stand: Januar 2016
Die Riesterförderung Stand: Januar 2016-1 - DIE RIESTERFÖRDERUNG (Freiwillige Versicherung) Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) bietet Ihnen die Möglichkeit, neben der gesetzlichen Rente und der
MehrInformationen für Henkel-Pensionäre
NACHRECHNEN & NACHHAKEN Unter dieser Überschrift berichtet das Netz in der März-Ausgabe 2012 über mögliche Fehler, die den Krankenkassen bei der Berechnung und Einforderung der Beiträge von Vorruheständlern
MehrTipps und Tricks für werdende Eltern
Tipps und Tricks für werdende Eltern Wir machen aus Zahlen Werte Für werdende Eltern gibt es einiges zu beachten, damit man keine Nachteile erleidet und alle Vorteile ausschöpfen kann. Des Weiteren gibt
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrVermögenswirksame Leistungen
Haushaltsabteilung - Referat Gehaltsstelle (IV C) Vermögenswirksame Leistungen Stand : 15.10.2013 Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, mit diesem Informationsblatt erhalten Sie Hinweise zum Thema Vermögensbildung
MehrWörterbuch der Leichten Sprache
Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie
MehrSonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrFakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.
Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.
MehrMit staatlicher Förderung! Ich wollte schon immer mehr bekommen. Die staatlich geförderte Riesterrente ZUKUNFT.
Mit staatlicher Förderung! Ich wollte schon immer mehr bekommen. Die staatlich geförderte Riesterrente ZUKUNFT. NAME: Tamara Jobst WOHNORT: Potsdam ZIEL: Auch im Alter den Lebensstandard halten können.
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrAltersvorsorge. Finanzielle Vorsorge. Gesetzliche Rentenversicherung
Altersvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherungen bietet der Ratgeber der Verbraucherzentralen»Gesetzliche Rente«(siehe Seite 208). Die gesetzliche Rentenversicherung
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrAnmeldung zu Seminaren und Lehrgängen
Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen Seit Anfang 2013 erfolgen Anmeldungen zu Seminaren und Lehrgängen ausschließlich online über den Seminarkalender. Der Seminarkalender ist integriert in die Plattform
MehrBetriebliche Altersvorsorge. Für alle eine gute Wahl.
ds:bav INFoRMATIoN FÜR ARBEITGEBER Die lukrative Pensionskasse für angestellte Berufsangehörige und Mitarbeiter Betriebliche Altersvorsorge. Für alle eine gute Wahl. Unkomplizierte Abwicklung Einsparung
Mehr