Informationen Informationen
|
|
- Josef Engel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationen 2014 Informationen Mehrwertsteuer UID-Nummer Anforderungen an die Rechnungsstellung bezüglich Mehrwertsteuer Sozialversicherungen AHV/ALV Beitragssätze Lohnabzüge -für das Jahr Beitragsbefreiung geringfügiger Löhne AHV-Renten Berufliche Vorsorge (2. Säule) / Selbstvorsorge 3a (3. Säule) Grenzbetrag/Eintrittsschwelle Gebundene Vorsorge (3. Säule) Quellensteuer Neue Tarife per Automatischer Informationsaustausch Ausland Inland Handlungsmöglichkeiten Mietzinssenkung / Mietzinsreduktion Anhang: Wichtige Links... 7 Seite 1/7
2 1. Mehrwertsteuer 1.1. UID-Nummer Das UID-Gesetz wurde per in Kraft gesetzt. Aufgrund dieses neuen Gesetzes hat die Eidg. Steuerverwaltung im ersten Semester 2011 jedem Unternehmen eine individuelle Identifikationsnummer gesandt, welche unter anderem auch die bisherige MWST-Nummer ersetzt. Die UID wird es ermöglichen, sich bei allen Behördenkontakten mit ein und derselben Nummer zu identifizieren. Ab dem 1. Januar 2014 ist nur noch die neue UID-Nummer zu verwenden! (Beispiel: CHE ) Handlungsbedarf: Rechnungen und sonstige Dokumente dürfen neu nur noch mit der neuen UID-Nummer versehen werden. Vergessen Sie nicht die UID-Nummer auch bei Ihrer Registrierkasse etc. anzupassen Anforderungen an die Rechnungsstellung bezüglich Mehrwertsteuer Von Zeit zu Zeit ist es sinnvoll, die Rechnungsstellung auf die Mehrwertsteuerkonformität zu überprüfen. Folgende Merkmale müssen zwingend erfüllt sein, damit Rechnungen mehrwertsteuerkonform und somit zum Vorsteuerabzug berechtigt sind: Name und Ort des Leistungserbringers, wie er im Geschäftsverkehr auftritt (üblicherweise Adresse gemäss Handelsregistereintragung) Name und Ort des Leistungsempfängers, wie er im Geschäftsverkehr auftritt (üblicherweise Adresse gemäss Handelsregistereintragung) Art, Gegenstand und Umfang der Leistung MWST-Nummer (neue UID-Nummer!), unter welcher der Leistungserbringer im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung, soweit diese nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt Das Entgelt für die Leistung Den anwendbaren Steuersatz und den vom Entgelt geschuldeten Steuerbetrag, schliesst das Entgelt die Steuer ein, so genügt die Angabe des anwendbaren Steuersatzes Kassenzettel und Coupons von Registrierkassen für Beträge bis CHF 400 (inklusive Steuer) müssen keine Angaben über den Leistungsempfänger enthalten. Wird aber der Betrag von CHF 400 überschritten, muss zwingend eine an den Leistungsempfänger adressierte Rechnung verlangt werden! Seite 2/7
3 2. Sozialversicherungen 2.1 AHV/ALV Beitragssätze Lohnabzüge -für das Jahr 2014 An den Lohnabzügen für das Jahr 2014 hat sich gegenüber dem Vorjahr nichts geändert. Lediglich beim Solidaritätsbeitrag auf der ALV wird die Plafonierung von CHF aufgehoben. Dies bedeutet, dass auch Gehälter über CHF mit 1% ALV abgerechnet werden müssen. Die Lohnabzüge der AHV und ALV sind dem Arbeitnehmer ab dem 18. Lebensjahr von Bruttogehalt abzuziehen. a) Beiträge für Arbeitnehmende (Lohnabzüge) AHV, IV, EO 5,15% ALV (bis CHF Jahreseinkommen) 1,10% ALV (ab CHF Jahreseinkommen) 0,50% b) Beiträge für Arbeitgeber AHV, IV, EO 5,15% ALV (bis CHF Jahreseinkommen) 1,10% ALV (ab CHF Jahreseinkommen) 0,50% Je nach Kasse FAK-Beiträge und Verwaltungskostenzuschläge Weitere Informationen zu diesem Thema: Handlungsbedarf: Kein Handlungsbedarf. Prämiensätze bleiben unverändert, ausser bei Löhnen über CHF pro Jahr. c) Beiträge Nichterwerbstätige Der Mindestbeitrag von 480 Franken bleibt bestehen. Der jährliche AHV/IV/EO- Höchstbeitrag für Nichterwerbstätige entspricht 50-mal dem Mindestbeitrag. Die Obergrenze beträgt somit CHF Franken. Nichterwerbstätige Ehefrauen und Ehemänner sind von der Beitragspflicht befreit, sofern der Ehegatte bei der AHV als erwerbstätig gilt und mindestens den doppelten Mindestbeitrag von 960 Franken pro Kalenderjahr entrichtet. Diese Regel gilt auch, wenn der erwerbstätige Teil das ordentliche Rentenalter (Frauen 64. und Männer 65. Altersjahr) erreicht hat Beitragsbefreiung geringfügiger Löhne Die Beitragsbefreiung auf geringfügigen Löhnen bleibt bei CHF unverändert. Das heisst, dass Löhne bis CHF pro Jahr nicht der AHV/ALV unterliegen. Seite 3/7
4 2.1.3 AHV-Renten Die Renten für das 2014 bleiben unverändert: Minimale Rente CHF Maximale Rente CHF Für zwei Ehepartner gelten: Minimale Rente CHF Maximale Rente CHF Weitere Informationen zu diesem Thema: Berufliche Vorsorge (2. Säule) / Selbstvorsorge 3a (3. Säule) Grenzbetrag/Eintrittsschwelle Der Grenzbetrag ab für die obligatorische berufliche Vorsorge beträgt: Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle) CHF Koordinationsabzug CHF Mindestens zu versichernde Lohn (freiwillig) CHF Gebundene Vorsorge (3. Säule) Höchstabzug für Unselbständigerwerbende CHF Höchstabzug für Selbständigerwerbende (20% vom Reingewinn) max. CHF Handlungsbedarf: Allenfalls Einzahlung in die Säule 3a anpassen. 3. Quellensteuer 3.1 Neue Tarife per Die Einführung von neuen einheitlichen Tarifcodes wurde von allen Kantonen und Wirtschaftverbänden begrüsst. Die Tarifcodes wurden schweizweit vereinheitlicht. Die Tarife werden wir folgt aufgeteilt: Tarif A Tarif B Tarif C Tarif D Für Alleinstehende Für alleinverdienende Verheiratete Für doppelverdienende Ehepaare Für Nebenerwerb Seite 4/7
5 Tarif E Tarif F Tarif H Tarife L-P Für Abrechnungen im vereinfachten Abrechungsverfahren Grenzgänger aus Italien Für Alleinerziehende Für deutsche Grenzgänger Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei quellensteuerpflichten Personen die Möglichkeit besteht, bis spätestens zum des Folgejahres, eine Tarifkorrektur einzureichen. Dabei können folgende Abzüge noch zusätzlich zu denen im Tarif enthaltenen Abzüge geltend gemacht werden: Schuldzinsen Beiträge Säule 3a Unterhaltsbeiträge an getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten sowie für Alimente für minderjährige Kinder Krankheits- und Unfallkosten sofern diese den Selbstbehalt von 2% des Nettoeinkommens übersteigen Freiwillige Zuwendungen (Höhe abhängig vom Kanton) Kinderbetreuungskosten Ausbildungskosten Kinder Einkaufsbeträge Pensionskasse Weiterbildungskosten Die Tarifkorrektur muss zwingend bis spätestens am des Folgejahres eingereicht werden. Es werden keine Fristverlängerungen gewährt. Das Formular muss beim jeweiligen kantonalen Steueramt bestellt werden, es wird nicht automatisch vom Steueramt zugestellt. 4. Automatischer Informationsaustausch 4.1 Ausland Die Schweiz macht mit beim automatischen Informationsaustausch mit der EU. Anfangs Jahr war der Bundesrat, allen voran Frau Eveline Widmer-Schlumpf, noch strikte dagegen. Nun hat der Bundesrat der Unterzeichnung des OECD Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen zugestimmt. Somit wird das Bankgeheimnis für die Steuerverwaltungen und Finanzämter in Zukunft nicht mehr lange ein Geheimnis bleiben. Ein anerkannter Standard zum automatischen Informationsaustausch soll in absehbarer Zeit durch die OECD erarbeitet werden. Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Schweiz an der Ausarbeitung dieses Standards mitarbeiten und diesen dereinst übernehmen soll, sobald die wichtigsten Finanzplätze diesen anerkannt und umgesetzt haben (Liechtenstein, Österreich und Luxenburg haben bereits zugestimmt). Das würde bedeuten, dass in Zukunft die Banken verpflichtet werden, Bankauszüge von ausländischen Kontoinhabern direkt an die zuständige Steuerverwaltung im Seite 5/7
6 Ausland zu senden. Die Banken haben sich bereits darauf vorbereitet und seien bereit die Informationen, die notwendig sind, zu liefern. 4.2 Inland Kommt der automatische Informationsaustausch zwischen der Schweiz und der EU, dann kommt er mit grösster Sicherheit auch innerhalb der Schweiz. Somit würden die Steuerverwaltungen direkt von den Banken die Auszüge aller Bankkonti erhalten egal, ob diese in der Steuererklärung deklariert sind oder nicht. Der Kontoinhaber/in wird nicht gefragt! Wollen die Schweizer Bürger wirklich den für den Staat gläsernen Bürger, und besteht dadurch nicht die Gefahr grossen Missbrauchs? Sollten nicht die verschwiegenen und gerade bekanntgewordenen staatlichen Überprüfungen der Telefon- und Internetkommunikation durch die amerikanische NSA alle Bürger nachdenklich stimmen? Und hatte die Schweiz nicht selbst vor einigen Jahren eine Fichenaffäre durch staatliche Stellen zu beklagen? Wo liegt noch der Nutzen unseres Datenschutzgesetzes? Der gläserne Bürger wird zur Realität 4.3 Handlungsmöglichkeiten Seit können natürliche und juristische Personen bei der ersten Selbstanzeige einer Hinterziehung straffrei bleiben. Es wird nur die ordentliche Nachsteuer samt Verzugszins für rückwirkend höchstens zehn Jahre nacherhoben. Strafsteuern und Bussen werden nicht verlangt. Diese Privilegierung bei einer Selbstanzeige wird nur dann gewährt, wenn die Steuerbehörden noch keine Kenntnis von der Hinterziehung hatten und die steuerpflichtige Person die Steuerbehörden vorbehaltlos unterstützt. Die Wirkung der straflosen Selbstanzeige wird voraussichtlich auf weitere Teilnehmer der Steuerhinterziehung ausgedehnt: Zeigt ein ausgeschiedenes Organmitglied oder ausgeschiedener Vertreter einer juristischen Person diese erstmals wegen Steuerhinterziehung an und ist die Steuerhinterziehung bisher noch keiner Steuerbehörde bekannt, so wird ab 2010 von einer Strafverfolgung der juristischen Person sowie aller aktueller und ausgeschiedener Mitglieder der Organe und Vertreter abgesehen. Die privilegierte straflose Selbstanzeige gilt nur für die direkten Steuern. Alle übrigen durch die Steuerhinterziehung verkürzten Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungen (Grundstückgewinnsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuern, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, AHV-Beiträge, Rückforderung zu Unrecht bezogener staatlicher Leistungen wie Krankenkassenprämienverbilligung, Taggelder der ALV, Stipendien, Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe, etc.) sind von diesen Erleichterungen nicht betroffen und Seite 6/7
7 werden über die ganze jeweilige Verjährungsdauer berechnet und zusammen mit den Verzugszinsen erhoben. Zudem können die in diesen Bereichen vorgesehenen Bussen und Sanktionen zur Anwendung kommen. Je nach Meldepflicht der Steuerbehörden kann die Selbstanzeige auch Rückforderungen von zu Unrecht bezogenen Leistungen (z.b. Renten, Prämienverbilligungen, usw.) bewirken. Zusammengefasst kann es sich jedoch durchaus lohnen, das Gewissen zu erleichtern und von der straflosen Selbstanzeige zur profitieren. Rufen Sie uns einfach an! 5. Mietzinssenkung / Mietzinsreduktion Der hypothekarische Referenzzinssatz ist seit September 2013 auf einem Rekordtief von 2%. Da die meisten Mietzinse Aufgrund des Referenzzinssatzes berechnet werden, bedeutet diese Senkung für vielen Mieter, dass sie eine Mietzinsreduktion verlangen können. Der Mieter muss mit einem schriftlichen Senkungsbegehren die Mietzinsreduktion beim Vermieter verlangen. Die Mieten können nur auf die ordentlichen Kündigungstermine angepasst werden. Fazit: Jeder Mieter sollte seinen Mietvertrag prüfen. Liegt der Referenzzinssatz über den erwähnten 2% kann eine Mietzinsreduktion mittels schriftlichem Senkungsbegehren beim Vermieter verlangt werden. Das Begehren kann nur auf einen ordentlichen Kündigungstermin gestellt werden. Gerne sind wir Ihnen behilflich! 6. Anhang: Wichtige Links ProTax Steuerberatungen GmbH: GMTC Treuhand & Consulting AG: Kant. Steueramt St. Gallen, SG: Eidg. Steuerverwaltung: AHV-IV-Institutionen: Bundesamt für Sozialversicherungen: Sozialversicherungsanstalt SG (AHV): Seite 7/7
1.2011 Stand am 1. Januar 2011
1.2011 Stand am 1. Januar 2011 Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-5 Leistungen der AHV 6-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und
Mehraktuell Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen 2012 die wichtigsten änderungen bei der ahv per 1. 1. 2012 finden sie auf der rückseite. 1. Säule, AHV/IV/EO Beiträge Unselbstständigerwerbende Ab
MehrAHV/IV/EO Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber Die Genossenschaft als Arbeitgeberin Orientierung Präsidienhock vom 22.
AHV/IV/EO Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber Die Genossenschaft als Arbeitgeberin Orientierung Präsidienhock vom 22. Oktober 2015 Seite Selbständig oder unselbständig Selbständigerwerbend sind
Mehrzur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern
Gesetz vom 6. Oktober 2009 Inkrafttreten:... zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern Der Grosse Rat des Kantons Freiburg nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom 1. September
Mehr1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009
1.2009 Stand am 1. Januar 2009 Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-6 Leistungen der IV 7-8 Ergänzungsleistungen zur AHV und
Mehr2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb
2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung
Mehr1.2012 Stand am 1. Januar 2012
1.2012 Stand am 1. Januar 2012 Änderungen auf 1. Januar 2012 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5 Leistungen der IV 6-7 Auskünfte und weitere Informationen
Mehr1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015
1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 Stand am 1. Januar 2015 1 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2015 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge
MehrA B A C U S L O H N H R ANLEITUNG EINLESEN DER QUELLENSTEUERTARIFE. Januar 2014 / roz / mga
A B A C U S L O H N H R ANLEITUNG EINLESEN DER QUELLENSTEUERTARIFE Januar 2014 / roz / mga Inhaltsverzeichnis 1 Quellensteuer Änderungen gegenüber Vorjahr...2 1.1 Neue Verordnung...2 1.2 Welche Kantone
MehrSozialversicherungen 2009
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
Mehr1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016
1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 Stand am 1. Januar 2016 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2016 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge
MehrDie Vorsorge in der Schweiz
Die Vorsorge in der Schweiz 27 1. Säule Für die AHV/IV-Renten lauten die Grundbeträge 2010 Volle einfache Altersrente Minimalbetrag pro Jahr pro Monat Maximalbetrag pro Jahr pro Monat 13 680 1 140 27 360
MehrBusiness Software für KMU. Einstellungen HRM Swiss ab 01.01.2016
Business Software für KMU Einstellungen HRM Swiss ab 01.01.2016 Inhalt Allgemein... 2 Neues Geschäftsjahr... 2 Lohn Einrichtung... 4 AHV... 4 ALV... 6 SUVA / UVG... 7 BVG... 8 KTG... 8 Quellensteuer Bezugsprovision...
MehrBeiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO
2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die
MehrSVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008. Probeprüfung
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008 Probeprüfung 2008 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) - Beiträge Lösungsvorschläge Zeitvorgabe: max. Punktzahl:
Mehr1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001
Schweizerische Steuerkonferenz Kreisschreiben Nr.14 Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 90 Abs. 2 DBG, Art. 34 Abs.
MehrVereinfachtes Abrechnungsverfahren
2.07 Beiträge Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung
MehrPLAN C. Agrisano Pencas. Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015. Anwendung. Ereignisse die der Pensionskasse gemeldet werden müssen
Anwendung Agrisano Pencas Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015 PLAN C Die Prämiensätze sind innerhalb des Versicherungsplanes zwischen Frauen und Männern verschieden. In der ersten Kolonne jeder Seite
MehrSage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015
Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015 Sage Schweiz AG 09.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1.0 Gesetzliche Situation 3 1.1 AHV/IV/EO 3 1.2 ALV 3 1.3 Rentenalter 3 1.4 VK 3 1.5 BU/NBU 4 1.6 UVGZ Zusatzversicherungen,
Mehr2.08 Stand am 1. Januar 2011
2.08 Stand am 1. Januar 2011 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Mehr2.08 Stand am 1. Januar 2014
2.08 Stand am 1. Januar 2014 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Mehr2.02. Beiträge der Selbständigerwerbenden. AHV, die IV und die EO. Selbständige Erwerbstätigkeit. Stand am 1. Juli 2005
2.02 Stand am 1. Juli 2005 Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO 1 Selbständige Erwerbstätigkeit Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung
Mehr614.159.10 Steuerverordnung Nr. 10 über Bezug, Fälligkeit und Verzinsung der Haupt- und Nebensteuern
64.59.0 Steuerverordnung Nr. 0 über Bezug, Fälligkeit und Verzinsung der Haupt- und Nebensteuern Vom 5. Juli 994 (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 8 Absatz, 77 bis
MehrARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt
ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.
Mehr2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?
Mehr2.07 Stand 1. Januar 2011
2.07 Stand 1. Januar 2011 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber Allgemeines 1 Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Mehrüber die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)
Verordnung vom 8. November 2011 Inkrafttreten: 01.01.2012 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 24. November 1995
MehrBeiträge an die Arbeitslosenversicherung
2.08 Beiträge Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eine obligatorische
MehrAb 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.
Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3
MehrMITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN
MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung
Mehr2.02 Stand am 1. Januar 2013
2.02 Stand am 1. Januar 2013 Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO Selbständige Erwerbstätigkeit 1 Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten
MehrInformationen für 2015
Seite 1 5 Informationen für 2015 Neues Rechnungslegungsrecht Das neue Rechnungslegungsrecht muss ab Geschäftsjahr 2015 nun zwingend angewendet werden. Einige Informationen finden sich in den Informationen
MehrSozialversicherungen: 2015
? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:
MehrDas III-Säulen System. Herzlich willkommen
Das III-Säulen System Herzlich willkommen Das III-Säulen System Übersicht der Sozialversicherungen AHV IV EL AVI EO MV FL FamZG MSE UVG KVG BVG Alters- und Hinterlassenenversicherung Invalidenversicherung
MehrMassnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE
Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,
MehrALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele
ALS Leistungsziele 5 Schriftliche Leistungsziele Dajana Kuriger 06.11.2009 Inhaltsverzeichnis 1.7.1.4 Sozialversicherungen beschreiben...3 IV...3 EO...4 ALV...4 UVG...5 KVG...5 BVG...6 1.7.1.4 Sozialversicherungen
MehrAnlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf
MehrAnlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrDekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt
ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet
MehrArbeitgeber und Arbeitgeberinnen von Ausländerinnen und Ausländern mit Kurz- und Jahresaufenthalts-Bewilligungen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
Finanzdirektion Steuerverwaltung Quellensteuern Steuerverwaltung, Postfach 160, 6301 Zug Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen von Ausländerinnen und Ausländern mit Kurz- und Jahresaufenthalts-Bewilligungen
Mehr1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften
1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet
MehrSäule 3a Gültig ab 1. Januar 2015
Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt
MehrWohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge
Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine
MehrSage50. Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010. Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch
Sage50 Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010 Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch Bei der Einzelunternehmung Bei juristischen Personen Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root
MehrSozialversicherungen 2013
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2013 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrABC Seite 1 / 6. Anmeldung Nichterwerbstätige. AHV-Beitragspflicht. Personalien. Wohnsitz (Steuerdomizil)
Ausgleichskasse PROMEA Ifangstrasse 8,, 8952 Schlieren Tel. 044 738 53 53, 044 738 53 73 info@promea.ch, www.promea.ch AHV-Beitragspflicht Anmeldung Nichterwerbstätige Sind Sie bereits als Nichterwerbstätige/r
MehrGesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)
Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,
Mehr2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.
1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.
MehrPflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.
Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation
MehrSäule 3a Gültig ab 1. Januar 2016
Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt
MehrMeldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren
Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
Mehr6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte,
6.09 Stand am 1. Januar 2008 Familienzulagen in der Landwirtschaft Anspruch auf Familienzulagen 1 Anspruch auf Familienzulagen haben selbständige Landwirtinnen und Landwirte, die haupt- oder nebenberuflich
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrObergericht des Kantons Zürich
Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995
MehrNeuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau
AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72
MehrPensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015
Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
MehrIndividuelle Beratung für Generationen seit Generationen.
Die lebenslange Zusatzrente! Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Sparkassen-VorsorgePlus Geschenkt: 9OO für M IA + EMMA + SOPHIA Der solide Sparplan für eine lebenslange Zusatzrente
MehrErklärung zur Abrechnung
Amt für Arbeit Arbeitslosenkasse Erklärung zur Abrechnung Mai 2014 Version 4.0 zur Volkswirtschaftsdepartement Taggeldansatz durchschnittliche Arbeitstage Versicherter Verdienst Taggeld Wartetage kontrollierte
MehrBeiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen
2.04 Beiträge Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge abzuziehen
Mehrteischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep
teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep 1. Erstellen Sie ein neues Rechnungsformular Mit book n keep können Sie nun Ihre eigenen
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrRentenberechnung und flexibles Rentenalter
Rentenberechnung und flexibles Rentenalter Martin Truffer Ausgleichskasse des Kantons Wallis Abteilung Leistungen AHV/IV/EL 1 Das System unserer Altersvorsorge: Drei-Säulen-Konzept 1. Säule AHV, IV, EL
MehrRück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten
Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser
MehrAlters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule
Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Markus Aeschbacher Kassenleiter Einige Fakten zur Altersrente der AHV: Renten ab 2009: Einfache Altersrente: zwischen Fr. 1 140 und 2 280 Für
MehrGebührenpflichtige Dokumente
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Kreisschreiben EAZW Überweisung der Vergütungen
MehrLEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE
STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,
MehrPENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten
PENSIONIERUNG rechtzeitig vorbereiten 1 Inhaltsverzeichnis Planen Sie Ihre Pensionierung 2 Pensionskasse: Rente oder Kapital? 3 Ordentliche Pensionierung 4 Vorzeitige Pensionierung Vorbezug Rente / Kapital
MehrVorgehensweise bei Lastschriftverfahren
Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren
MehrOrdnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013
Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrGrundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden.
ANTWORT auf die Motion 1.073 der Grossräte Pascal Luisier, PDCB, und Xavier Moret, PLR, betreffend vollumfänglicher Steuerabzug für Krankenkassenprämien (10.03.2010) Die Motionäre weisen darauf hin, dass
MehrVersorgungsbezugsempfänger
Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 154 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 2 2 2 5 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Versorgungsbezugsempfänger
Mehr2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.
Scheidungsformular Mit diesem Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Aus Ihren Daten werden wir den Scheidungsantrag fertigen. Das geht
MehrDas liebe Geld Vom Sparen und Erben
Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Béatrice Peterhans, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Amtshaus Helvetiaplatz, 8004 Zürich 1 Haben Sie gewusst, dass das Einkommen aus der
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
MehrArcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG
Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG Inhalt 1.0 Einstellungen... 3 1.1 Grundeinstellungen... 3 2.0 Rechnungen erstellen und verwalten... 4 2.1 Rechnungen erstellen... 4 2.2 Rechnungen verwalten...
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
MehrSozialversicherungen 2014
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2014 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrDie 1. BVG Revision im Überblick
Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG-Revision tritt am 01.01.2005 in Kraft. Einzelne Bestimmungen werden zwischen dem 01.04.2004 und dem 01.01.2006 eingeführt. VTL Versicherungs-Treuhand Leuthold
MehrFormular zur Vorbereitung einer Scheidung
Formular zur Vorbereitung einer Scheidung Falls Sie einfach nur die Scheidung einreichen wollen, können Sie sich und uns die Arbeit erleichtern und das anliegende Formular ausfüllen und mit zum Termin
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
MehrBankgeheimnis hat sich erledigt
https://klardenker.kpmg.de/bankgeheimnis-hat-sich-erledigt/ Bankgeheimnis hat sich erledigt KEYFACTS - 52 Staaten schließen Abkommen gegen Steuerhinterziehung - Bankkunden müssen angeben, in welchem Land
MehrInformationen 2011. 1. Steuersatzerhöhung / Neues Mwst-Gesetz. 2. Sozialversicherungen. 3. Direkte Steuern. 4. Wie sollen wir das Geld anlegen?
Informationen 2011 Wesentliche Änderungen ab 1.1.2011: 1. Steuersatzerhöhung / Neues Mwst-Gesetz 1.1 Neue Steuersätze ab 1.1.2011 1.2 Rechnungsstellung für Leistungen bis / nach dem 31.12.2010 1.2.1 Welcher
MehrReglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen
www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 16. Dezember 1997 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Mietzinsbeiträge\Reglement
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller
MehrInformationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien
Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch
MehrÜberprüfung der digital signierten E-Rechnung
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrReservierungs-Assistent
Diese Module sind in GMS Hotel Felix integriert und unterstützen Sie bei der täglichen Arbeit in der Rezeption. Reservierungs-Assistent Neue Anfragen bzw. bereits gesendete Angebote und Absagen Anfragen
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
MehrMerkblatt betreffend Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehungen
Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt Steuerverwaltung im Internet publiziert unter: www.steuerverwaltung.bs.ch Merkblatt betreffend Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehungen vom 15. Dezember 2009 (ersetzt
Mehr1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrDie neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.
Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Liebe Eltern, die neuen verbesserten Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinder - betreuungs kosten sind ein wichtiger
Mehr