Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2013

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1 Kanton St.Gallen Finanzdepartement Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2013 Versicherungskasse für das Staatspersonal des Kantons St.Gallen

2 Impressum Herausgeber Kanton St.Gallen Finanzdepartement Personalamt Postfach, 9001 St.Gallen T F Mail: info@sgpk.ch Redaktionelle Bearbeitung Martin Brühwiler St.Gallen, Mai 2014

3 Inhalt Geschäftsbericht 3 Vorwort 3 Versicherung 4 Jahresrechnung 10 Bilanz 10 Betriebsrechnung 12 Anhang Grundlagen und Organisation Versicherte und Leistungsempfänger Art der Umsetzung des Zwecks Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad Vermögensanlagen und Nettoergebnis aus Vermögensanlage Erläuterung weiterer Positionen der Bilanz und Betriebsrechnung Auflagen der Aufsichtsbehörde Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage 29 Bericht der Revisionsstelle 31 1

4 2

5 Geschäftsbericht Vorwort Sie halten den Geschäftsbericht 2013 und damit den letzten Geschäftsbericht der Versicherungskasse für das Staatspersonal des Kantons St.Gallen in Händen. Diese Institution wie auch die zweite Vorsorgeeinrichtung des Kantons, die Kantonale Lehrerversicherungskasse ist per 1. Januar 2014 in die St.Galler Pensionskasse (sgpk) übergegangen. Das St.Galler Stimmvolk hat am 9. Juni 2013 den Weg freigemacht für die Zusammenführung und Verselbständigung der beiden kantonalen Vorsorgeeinrichtungen unter dem Dach der neuen sgpk. Damit hat das Langzeitprojekt "Verordnungsrevision" nach mehreren Anläufen und letztlich unter dem sanften Druck bundesrechtlicher Vorgaben doch noch einen versöhnlichen Abschluss gefunden. Mit der Genehmigung dieses Berichtes durch die zuständigen Stellen Verwaltungskommission, Regierung des Kantons St.Gallen und Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht endet die Tätigkeit der bisher verantwortlichen Organe. Zu einem guten Ende gehört auch ein guter Beginn. Ob diese Lebensweisheit, die Konfuzius ein halbes Jahrtausend vor unserer Zeit formuliert hat, auch auf die konsolidierte Schlussbilanz der beiden Versicherungskassen in diesem Bericht unter Kapitel 9 des Anhangs zu finden zutrifft, wird sich noch weisen müssen. Der Deckungsgrad am Jahresende ist immer noch eine zweistellige Zahl, wenn auch dank guter Performance an den Kapitalmärkten im Jahr 2013 mit steigender Tendenz. Von einem "guten Beginn" könnte man erst dann sprechen, wenn diese Kennziffer deutlich über 100 Prozent liegen würde. Immerhin: wenn der Kanton nach Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Revisionsstelle der sgpk die Deckungslücke gefüllt und auch den Beitrag zur Wahrung konstanter Leistungen überwiesen haben wird, wie es im Gesetz über die St.Galler Pensionskasse bestimmt wurde, wird der Anfangsdeckungsgrad bei 100 Prozent liegen. Das kostet den Kanton rund 287 Mio. Franken, wobei die Versicherten einen Viertel in Form eines zusätzlichen Lohnabzugs in den nächsten Jahren beisteuern werden. Steuerzahler und Versicherte leisten also einen ansehnlichen Betrag, um die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Volksschullehrpersonen auf deine gesunde Basis zu stellen. Gleichwohl steht der neue Stiftungsrat vor einer Herkulesaufgabe: jeder Prozentpunkt, um den er in den kommenden Jahren den Deckungsgrad erhöhen kann, wird angesichts der schwierigen Verhältnisse auf den Anlagemärkten und der steigenden Lebenserwartung als kleines Wunder zu betrachten sein. Wer das erste Knopfloch verfehlt, kommt mit dem Zuknöpfen nicht zu Rande. Diese Lebensweisheit findet sich bei Johann Wolfgang von Goethe. Das erste Knopfloch richtig erwischt hat der Stiftungsrat mit dem neuen Vorsorgereglement. Es wurde in Rekordzeit erarbeitet und von Geschäftsleitung und Personal termingerecht organisatorisch und technisch umgesetzt. Eine ausserordentliche Leistung, welche Dank und Anerkennung verdient. Was aber ist zu tun, wenn die Position der Knopflöcher verschoben wird, nachdem man schon am Zuknöpfen ist? Mir scheint, es ist nicht zu übersehen, dass sich die Lebenswirklichkeit, welcher die berufliche Vorsorge vor Jahrzehnten gerecht werden musste, in den letzten Jahren massiv verändert hat. Der berufliche und persönliche Lebenslauf der heutigen Jugend lässt sich nicht mit dem vergleichen, was die heutige Generation 50+ für erstrebenswert gehalten hat. Das Konzept der beruflichen Vorsorge passt dafür nur noch beschränkt. Nun, realistischerweise kann man bei einem bewohnten Haus nur sanft renovieren, auch wenn ein Neubau empfehlenswert wäre. Das Ende der Versicherungskasse für das Staatspersonal des Kantons St.Gallen ist zugleich der Anfang der St.Galler Pensionskasse. Diese ist gut vorbereitet, dem Bedürfnis nach Sicherheit, welches in Kursen für die Vorbereitung auf die Pensionierung immer stark spürbar ist, gerecht zu werden. Ich wünsche der sgpk eine erfolgreiche Zukunft. Martin Brühwiler Leiter Abt. Versicherungskassen (bis ) 3

6 Versicherung Versichertenbestand Die Bestandeszahlen sind im Anhang (Abschnitt 2, Seite 16) aufgeführt. Die Anzahl der versicherten Personen ist 2013 nochmals um 2.0% auf 15'144 (Vorjahr 14'842) angestiegen. Der Frauenanteil liegt praktisch unverändert bei 58%. Der überwiegende Teil der Versicherten, nämlich 73.7%, ist der Rentenversicherung zugeteilt. 21.8% sind in der Sparversicherung und die restlichen 4.5%, nämlich die Altersgruppe von 18 bis 24 Jahren, sind in der Risikoversicherung. Doppelzählungen (in mehr als einer Versicherungsart versicherte Personen) sind nicht eliminiert, fallen aber nicht wesentlich ins Gewicht. Leistungsempfänger Die Anzahl der ausgerichteten Renten hat um 3.4% auf jetzt 4'838 (Vorjahr 4'678) zugenommen. Wiederum besonders ausgeprägt war die Zunahme bei den Altersrenten um 161 bzw. 5.0% (im Vorjahr bzw %). Sie machen mit 69.3% einen steigenden Anteil der Renten aus. Die Ehegattenrenten haben um 2.0% zu-, die Invalidenrenten um 5.4% abgenommen. Dies ist auf die Umwandlung von Invaliden- in Altersrenten bei geringerer Neurentenanzahl zurückzuführen. Bei den Kinderrenten ist wiederum ein Anstieg, nämlich um 2.7% zu verzeichnen - wohl eine Folge des steigenden Heiratsalters. Die Renten verteilen sich wie folgt auf die Versicherungsarten: Versicherungsart Anzahl Renten Anteil in % Renten pro Versicherten Rentenversicherung 4' Sparversicherung Risikoversicherung Ruhegehaltsordnung Total 4' Die markanten Unterschiede beim Verhältnis zwischen Rentnern und Versicherten erklären sich daraus, dass die Risikoversicherung mit Alter 25 automatisch verlassen wird und dass Versicherte in der Sparversicherung häufiger als in der Rentenversicherung vor der Alterspensionierung ausscheiden. Dies erklärt auch zumindest teilweise die markanten Unterschiede im Deckungsgrad der einzelnen Versicherungsarten. Versicherungstechnischer Risikoverlauf Für die aktiven Versicherten der Rentenversicherung ergibt sich, basierend auf den technischen Grundlagen BVG 2010, die folgende Gegenüberstellung der effektiven und der theoretisch zu erwartenden Versicherungsereignisse: Männer Frauen Total effektiv theoretisch effektiv theoretisch effektiv theoretisch Todesfälle Invalidität Die eingetretenen Todesfälle liegen deutlich unter den zu erwartenden Zahlen. Je nach Alter der betroffenen Personen und den resultierenden Hinterlassenenrenten sind die Auswirkungen unterschiedlich. Die Anzahl der Invalidisierungen liegt ebenfalls weit unter den zu erwartenden Werten. Die Todesfälle von Rentnerinnen und Rentnern sind in der folgenden Tabelle ersichtlich: Männer Frauen Total effektiv theoretisch effektiv theoretisch effektiv theoretisch Altersrentner Invalidenrentner Ehegattenrentner Bei den Alters- und Invalidenrentnern liegt die Anzahl der Todesfälle nur noch leicht unter der statistischen Erwartung. Die Todesfälle bei den Hinterlassenenrenten liegen sogar leicht über den zu erwartenden Zahlen. Damit ist das Sterbeverhalten für die Kasse aus versicherungstechnischer Sicht neutral. 4

7 Vermögensanlagen Wirtschafts- und Börsenentwicklung des Jahres 2013 Vor einem Jahr ist das Amt für Vermögensverwaltung im Rahmen seines Strategiepapieres zum Schluss gekommen, dass Aktien die weitaus attraktivste Anlageklasse darstellen. Begründet wurde diese Einschätzung einerseits mit dem vergleichsweise moderaten Bewertungsniveau. Andererseits wurde auf den generellen Anlagenotstand hingewiesen, der bei vielen Anlagen zu einem unvorteilhaften Risiko-Rendite-Verhältnis geführt hatte. Vor dem Hintergrund eines immer wahrscheinlicher werdenden Zins- und Inflationsanstiegs konnte beispielsweise im Fall von zehnjährigen Eidgenossenanleihen, die zeitweise eine Rendite von gerade einmal 0.5% aufwiesen, nicht mehr von einer angemessenen Risikoentschädigung gesprochen werden. Auch den Schweizer Immobilienmarkt schätzten die Anlageverantwortlichen in Anbetracht der bereits stark angestiegenen Preise als zunehmend risikoreich ein. Die Entwicklung an den Kapitalmärkten hat diese Annahmen weitestgehend bestätigt war zweifelsfrei ein Jahr für Aktionäre. Vor allem in Ländern mit extrem expansiver Geldpolitik sind die Kurse der Beteiligungspapiere regelrecht in die Höhe geschnellt. Während der Weltaktienindex (MSCI Welt ex Schweiz) eine Jahresrendite von 23.1% erzielte, legten Schweizer Aktien (SPI) gar um 24.6% zu. Auf der Verliererseite fanden sich vornehmlich Obligationäre und in überraschend starkem Ausmass auch Rohstoffinvestoren wieder. Schweizer Anleihen mit Rating AAA AA (SBI AAA AA) büssten im Jahresverlauf 2.2 Prozentpunkte ein, wohingegen europäische Unternehmensanleihen (iboxx Euro Corporates) im Zuge des gesteigerten Risikoappetits der Anleger mit einer Performance von 3.8% noch einmal deutlich zulegten. Anders verhielt es sich bei Schweizer Immobilien, die gemessen am SWX Immofonds Index seit längerem wieder einmal ein Performanceminus (-2.8%) verzeichneten. Performance Anlagekategorien 2013 (in CHF) 5

8 Anlageverhalten und Performance 2013 Die Beurteilung der Anlagetätigkeit erfolgt anhand von Auswertungen des Global Custodians 1 Pictet. Die Grafiken verdeutlichen die kurz- und langfristige Entwicklung des Gesamtportfolios absolut und im Vergleich zur Benchmark 2. Zu Vergleichszwecken wird zudem auch die Entwicklung des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index 3 aufgeführt. Anlageresultat laufendes Jahr Im Jahr 2013 resultierte für die Versicherungskasse eine Performance von 6.7%. Im Vergleich zur Benchmark entwickelte sich das Portfolio deutlich besser und wies per Ende 2013 ein Performanceplus von 1.1% aus. Diese Mehrperformance lässt sich grösstenteils auf die vorteilhafte taktische Gewichtung des Portfolios zurückzuführen. Das AVV hat bekanntlich die Aktienanlagen im Vergleich zur Anlagestrategie übergewichtet und die Obligationenanlagen untergewichtet. Beide Entscheide haben sich im vergangenen Jahr als richtig erwiesen. Das Durchschnittsergebnis von grossen Pensionskassen gemäss dem Schweizer Pensionskassen-Index der Credit Suisse wird mit 6.4% angegeben. 1 Der Global Custodian ist mit der zentralen Verwahrung der Vermögenswerte betraut. Die Einsetzung eines Custodians ermöglicht es, jederzeit über vollständige und unabhängige Daten über das Gesamtvermögen zu verfügen. 2 Messlatte zur Beurteilung der Leistung eines Portfoliomanagers. In der Regel handelt es sich um eine Gruppe von Wertpapieren mit einer Charakteristik oder einem Anlageziel, das dem zu analysierenden Portfolio entspricht. Die Benchmarkperformance für die Versicherungskasse ergibt sich aus den strategischen Anlagegewichtungen gemäss ALM-Studie und der Performance der relevanten Indices für die Anlagekategorien. 3 Der Credit Suisse Schweizer Pensionskassen-Index zeigt ein repräsentatives Bild der Anlagetätigkeit von Schweizer Pensionskassen. Er widerspiegelt die Performance der Pensionskassen, die bei der Credit Suisse ein Global Custody unterhalten. Für die VKStP zu Vergleichszwecken relevant ist die Performance der PK's mit Anlagevermögen von über 1 Mia. CHF. 6

9 Performance 2013 nach Anlagekategorien Die Übersicht der Kategorienergebnisse des Jahres 2013 zeigt ein recht uneinheitliches Bild. Während die Performance der Benchmarks in den Bereichen Obligationen CHF, Fremdwährungsobligationen und Aktien Welt übertroffen wurde, fällt der Vergleich bei Commodities und Immobilien eher enttäuschend aus. In den Anlagekategorien Liquidität, Aktien Schweiz und diverse Anlagen entsprechen die Ergebnisse etwa dem Vergleichswert. Im Zusammenhang mit den Immobilienanlagen lässt sich die deutlich geringer ausgefallene Performance indes mit ausserordentlichen Bewertungseffekten erklären. Aufgrund von Senkungen des Referenzzinssatzes mussten die Mietzinsen 2013 in zwei Schritten zurückgenommen werden. Insgesamt reduzierten sich deshalb die Mietzinseinnahmen um rund 3%. Dies führte auch zu einer entsprechenden Korrektur des Marktwertes der direkten Immobilienanlagen. Performance nach Anlagekategorien 2013 Langfristige Performance Angesichts der Schwankungsanfälligkeit der Kapitalmärkte kommt einzelnen Jahresresultaten untergeordnete Bedeutung zu. Die Qualität der Vermögensverwaltungstätigkeit sollte vor allem anhand der langfristigen Kennzahlen beurteilt werden. Der langfristige Performancevergleich mit der Benchmark und dem Pensionskassenindex zeigt ein überaus erfreuliches Bild. Das Portfolio der Versicherungskasse hat sich deutlich besser entwickelt als die beiden erwähnten Vergleichswerte. Die kumulierte Performancedifferenz zur Benchmark beträgt mittlerweile 12.6 Prozentpunkte. Gegenüber vergleichbaren Pensionskassen wurde eine Mehrperformance von 10.2% erwirtschaftet. 7

10 Portfolio versus Benchmark und CS PK Index Die annualisierte Performance des Portfolios seit 2005 beträgt trotz der Schuldenkrise erstaunliche 4.3%. Das Portfolio hat sich also vom Einbruch des Jahres 2008 stark erholt. Erfreulicherweise war das Portfolio über die ganze Phase auch weniger volatil als die Vergleichsindices. In Phasen von Marktturbulenzen hat sich das Portfolio stabiler gezeigt. In den Erholungsphasen konnte es dennoch mit den Vergleichsportfolios mithalten. Die vorsichtige taktische Positionierung lässt sich an der vergleichsweise geringen Standardabweichung 4 (Volatilität) des Portfolios ablesen. Mit einem Volatilitätswert von 4.2 war das Portfolio weniger schwankungsanfällig als die Benchmark (4.6). Auch die Information Ratio 5 fällt mit 1.2 überaus positiv aus. Vermögensstruktur Die Vermögensstruktur per Ende 2013 ist gekennzeichnet durch eine Untergewichtung der Obligationen im Vergleich zur Anlagestrategie. Im Gegenzug sind die liquiden Mittel und die Aktienanlagen deutlich übergewichtet. Die Übergewichtung der Aktien wurde verglichen mit anfangs 2013 reduziert. 4 Die Standardabweichung ist ein statistisches Mass zur Messung des Schwankungsrisikos einer Anlage. Eine Standardabweichung von 5.0% bedeutet, dass in zwei Dritteln aller Fälle mit einem Gesamtertrag von +/- 5.0% um den erwarteten Ertrag gerechnet werden kann. 5 Die Information Ratio ist eine Kennzahl für die risikoadjustierte Performance. Sie wird berechnet, indem die Mehr- oder Minderperformance zur Benchmark durch den Tracking Error (=Mass für das im Portfolio eingegangene Risiko im Vergleich zum Index) geteilt wird. Ein positiver Wert ist gut, ein negativer Wert schlecht, wobei die Beurteilung sinnvollerweise über eine längere Periode erfolgt. Werte über 0.5 gelten als sehr gut. Nach dem Gesetz des aktiven Managements hängt die Information Ratio von den Fähigkeiten, der Anzahl Entscheide und der Umsetzbarkeit (Restriktionen) ab. 8

11 Die Untergewichtung der Hypotheken und Immobilien ist hingegen nicht taktisch bedingt, sondern eine Folge der fehlenden Anlagemöglichkeiten. Die vom obersten Organ gesetzten Bandbreiten wie auch die gesetzlichen Anlagelimiten werden zum Stichtag allesamt eingehalten. Die Obligationengewichtung ist etwas erhöht worden. Die liquiden Mittel liegen weiterhin deutlich über dem strategischen Wert. Dies erklärt sich auch mit den fehlenden kurzfristigen Investitionsmöglichkeiten bei Immobilien und diversen Anlagen. Vermögensstruktur und Bandbreiten per Aussichten Ungeachtet der beispiellosen Geldschöpfung durch die Notenbanken, welche an den Kapitalmärkten unbestrittenermassen für Entspannung gesorgt hat, lässt sich in Bezug auf die grundsätzlichen und tiefgreifenden Problemfelder keine Entwarnung geben. Die Wirtschaftsentwicklung verläuft global gesehen weiterhin eher schleppend. Die US-Wirtschaft hat zwar an Fahrt gewonnen und wächst mit rund 3%. Europa kämpft aber immer noch mit der Überwindung der Rezessionsphase und das Gefälle zwischen Nord- und Südregion ist unvermindert gross. In den Schwellenländern scheint die Euphorie der letzten Jahre verflogen. Kennzeichnend für das unterdurchschnittliche Weltwirtschaftswachstum ist auch die Preisentwicklung. Auch fünf Jahre nach Beginn der quantitativen Lockerung bewegt sich die Inflation in den USA unter der Marke von 2%. In Europa machen sich gar wieder Deflationsängste breit. Diese Fakten, aber auch das ungelöste Schuldenproblem sprechen allerdings gegen eine generelle Trendwende in der Geldpolitik. Verschiedene hoch verschuldete Staaten und Finanzinstitute können sich nämlich deutlich höhere Zinsen schlicht nicht leisten. Welche Chancen und Risiken bietet das kommende Jahr? Die Ausgangslage gegenüber dem Vorjahr hat sich eindeutig verschlechtert. Es gibt kein Anlagesegment mehr, welches vorbehaltlos als günstig bzw. aussichtsreich bezeichnet werden kann. Wohl stechen die Aktienmärkte immer noch hervor, dies aber nur, weil die übrigen Anlagebereiche unattraktiver sind. Mit Blick auf die hohe Bewertung der meisten Anlagebereiche und die ungelösten Wirtschaftsprobleme sind die Anlagerisiken gestiegen. Angesichts der hohen Unsicherheit ist momentan eine ausgewogene Anlagestruktur besonders wichtig. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich eine striktere Begrenzung der Abweichungen im Vergleich zur Anlagestrategie. Nichtsdestotrotz soll an der grundsätzlichen Übergewichtung der Aktienanlagen bei gleichzeitiger Untergewichtung der Obligationenanlagen festgehalten werden. Im Hinblick auf mögliche Kursturbulenzen erscheint eine hohe Liquiditätsquote als sinnvoll. Dies lässt auch Spielraum, um allfällige Anlagechancen wahrzunehmen. 9

12 Jahresrechnung Bilanz Anhang (CHF) (CHF) A k t i v e n Flüssige Mittel und kurzfristige Anlagen 673'303' '882'529 Kontokorrent beim Kanton '867'375 1'920'058 Festverzinsliche Wertpapiere 1'359'929'456 1'169'448'347 Aktien 1'409'787'791 1'299'067'852 Alternative Anlagen 127'555' '465'741 Immobilien 502'574' '574'664 Hypothekaranlagen 89'762' '797'270 Hypotheken-Refinanzierung -10'000'000 Total Vermögensanlagen '166'780'808 3'839'156'461 Übrige Forderungen '865'938 18'318'590 Aktive Rechnungsabgrenzung 183' '932 18'049'455 18'771'522 Total Aktiven 4'184'830'263 3'857'927'983 P a s s i v e n Freizügigkeitsleistungen und Renten '458'076 58'445'030 Schulden bei der Spezialreserve '488'256 2'500'692 Andere Verbindlichkeiten 1'569'739 1'502'411 Total Verbindlichkeiten 67'516'071 62'448'133 Passive Rechnungsabgrenzung 4'542'218 9'513'424 Rentenversicherung Vorsorgekapital Aktive 2'121'960'697 1'915'729'396 Vorsorgekapital Rentner 1'688'250'383 1'483'513'303 Technische Rückstellungen 105'445' '179'000 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen '915'656'457 3'697'421'699 Wertschwankungsreserve Freie Mittel (+) / Unterdeckung (-) Stand zu Beginn der Periode -341'379' '833'872 Aufwand-/Ertragsüberschuss 57'240' '454'261 Stand am Schluss der Periode -284'139' '379'611 10

13 Anhang (CHF) (CHF) Sparversicherung Sparkapital Aktive '840' '871'748 Vorsorgekapital Rentner 64'029'947 52'457'969 Technische Rückstellungen 7'016'974 15'640'269 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen '887' '969'986 Wertschwankungsreserve '101'000 71'919'000 Freie Mittel (+) / Unterdeckung (-) Stand zu Beginn der Periode 31'480'322 22'169'246 Ertrags-/Aufwandsüberschuss 13'688'659 9'311'076 Stand am Schluss der Periode 45'168'981 31'480'322 Risikoversicherung Vorsorgekapital Aktive -530'108 1'934'635 Vorsorgekapital Rentner 344' '809 Technische Rückstellungen 530' '793 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen '679 2'348'237 Wertschwankungsreserve '347'000 4'925'000 Freie Mittel (+) / Unterdeckung (-) Stand zu Beginn der Periode 17'347'827 15'624'923 Ertragsüberschuss 3'692'097 1'722'904 Stand am Schluss der Periode 21'039'924 17'347'827 Ruhegehaltsordnung Sparkapital Aktive 10'468'615 11'831'221 Sparkapital Rentner 9'550'455 8'433'157 Vorsorgekapitalien '019'070 20'264'378 Wertschwankungsreserve '075'000 9'777'000 Übriges Vorsorgekapital Stand zu Beginn der Periode 18'892'589 16'350'691 Ertragsüberschuss 1'379'275 2'541'899 Stand am Schluss der Periode 20'271'864 18'892'590 Total Passiven 4'184'830'263 3'857'927'983 11

14 Betriebsrechnung Anhang 2013 (CHF) 2012 (CHF) Beiträge Arbeitnehmer 99'113'022 87'205'115 Beiträge Arbeitgeber 107'161'690 94'925'588 Nachzahlungen Arbeitnehmer 7'674'878 10'890'860 Nachzahlungen Arbeitgeber 7'833'212 11'057'163 Einmaleinlagen und Einkaufsummen 17'232'875 19'100'159 Ordentliche und übrige Beiträge und Einlagen 239'015' '178'885 Freizügigkeitseinlagen 85'406'136 83'122'101 Einzahlungen WEF-Vorbezug und Scheidung 3'578'159 4'737'592 Eintrittsleistungen 88'984'295 87'859'693 Zufluss aus Beiträgen und Eintrittsleistungen 327'999' '038'578 Altersrenten -109'830' '415'728 Hinterlassenenrenten -19'833'653-19'463'322 Invalidenrenten -7'741'189-8'490'512 Kapitalleistungen bei Pensionierung '317'759-2'780'657 Reglementarische Leistungen -140'723' '150'219 Freizügigkeitsleistungen bei Austritt -110'779' '387'929 Vorbezüge WEF und Scheidung -9'116'976-14'380'276 Austrittsleistungen -119'896' '768'205 Abfluss für Leistungen und Vorbezüge -260'619' '918'424 Auflösung (+) / Bildung (-) Vorsorgekapital Aktive -219'279'298-78'375'381 Auflösung (+) / Bildung (-) Vorsorgekapital Rentner -216'378'928-74'972'892 Auflösung (+) / Bildung (-) technische Rückstellungen 200'965'603-34'503'248 Verzinsung des Sparkapitals -5'782'356-6'594'649 Auflösung (+) / Bildung (-) Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen -240'474' '446'170 Übriger Versicherungsaufwand -14'139-36'326 Beiträge an Sicherheitsfonds -881' '271 Versicherungsaufwand -895' '597 Nettoergebnis aus dem Versicherungsteil -173'990' '765'613 12

15 Anhang 2013 (CHF) 2012 (CHF) Erfolg Flüssige Mittel und kurzfristige Anlagen -274'739 1'354'902 Erfolg Festverzinsliche Wertpapiere -12'580'418 55'142'695 Erfolg Aktien 291'449' '669'318 Erfolg Alternative Anlagen -20'520'584 8'730'565 Erfolg Immobilien 11'662'423 26'831'950 Erfolg Hypotheken (netto) 1'995'827 2'309'870 Verzinsung Kontokorrent beim Staat Bruttoergebnis aus Vermögensanlage 271'733' '038'638 Direkte Vermögensverwaltungskosten -2'501'520-2'405'363 Indirekte Vermögensverwaltungskosten (TER) -6'526'850 (nicht ausgewiesen) Verwaltungsaufwand der Vermögensanlage '028'370-2'405'363 Nettoergebnis aus Vermögensanlage '704' '633'275 Sonstiger Ertrag 12'078 12'351'795 Sonstiger Aufwand -1'003'714-1'001'784 Allgemeiner Verwaltungsaufwand '466'493-1'090'533 Revisionsstelle und Experte für berufliche Vorsorge '430 (nicht ausgewiesen) Aufsichtsbehörden '545 (nicht ausgewiesen) Verwaltungsaufwand der Versichertenverwaltung -1'820'468-1'090'533 Ergebnis vor Auflösung / Bildung Wertschwankungsreserve '902' '127'140 Auflösung (+) / Bildung (-) Wertschwankungsreserve Rentenversicherung Sparversicherung -9'182'000-7'983'000 Risikoversicherung -422' '000 Ruhegehaltsordnung -298' '000 Total Veränderung Wertschwankungsreserve -9'902'000-9'097'000 Ertragsüberschuss (+) / Aufwandüberschuss (-) Rentenversicherung 57'240' '454'261 Sparversicherung 13'688'659 9'311'076 Risikoversicherung 3'692'097 1'722'904 Ruhegehaltsordnung 1'379'275 2'541'899 Total Ertrags-/Aufwandüberschuss 76'000' '030'140 13

16 Anhang 1. Grundlagen und Organisation 1.1. Übergang zur St.Galler Pensionskasse Die Versicherungskasse für das Staatspersonal geht per 1. Januar 2014 in die St.Galler Pensionskasse (öffentlich-rechtliche Stiftung) über. Grundlage dafür bildet das Gesetz über die St.Galler Pensionskasse (sgs 864.1), welches in der Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 gutgeheissen wurde. Der Stiftungsrat der St.Galler Pensionskasse (sgpk) ist für den Erlass der Reglemente zuständig. Die nachfolgend aufgeführten Rechts- und Organisationsgrundlagen sind deshalb nur noch bis Ende 2013 anwendbar, vorbehältlich Genehmigung des Jahresberichts 2013 der zuständigen Organe und Aufsichtsbehörden Rechtsform und Zweck Die Versicherungskasse für das Staatspersonal des Kantons St.Gallen bestand bis 31. Dezember 2013 in der Rechtsform einer unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt, welche dem Finanzdepartement eingegliedert war. Die versicherungsmässige Führung oblag der Abteilung Versicherungskassen im Personalamt. Für die Vermögensanlagen war das Amt für Vermögensverwaltung verantwortlich. Ihr Zweck bestand in der Sicherung des Personals des Kantons St.Gallen und weiterer angeschlossener Arbeitgeber gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, zudem beschränkt auf vom Volk oder vom Kantonsrat gewählte Personen in der Sicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen der unverschuldeten Nichtwiederwahl Registrierung BVG und Sicherheitsfonds Die Versicherungskasse wurde im Register für die berufliche Vorsorge des Kantons St.Gallen unter der Nr. 164 geführt. Sie unterstand dem Freizügigkeitsgesetz und war damit dem Sicherheitsfonds BVG angeschlossen und zahlte ihm Beiträge Rechtsgrundlage, Verordnung und Reglemente Als öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung hatte die Versicherungskasse zahlreiche gesetzliche Grundlagen, Verordnungen, Reglemente und Erlasse zu beachten. Die wichtigsten sind: - Personalgesetz vom 25. Januar 2011 (sgs 143.1) - Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal vom 5. September 1989 (VVK) mit Nachträgen I - VIII (sgs 143.7) - Verordnung über die Teuerungszulagen an Rentenbezüger der Versicherungskasse für das Staatspersonal vom 7. Dezember 1993 (sgs ) - Regierungsbeschluss über den Koordinationsabzug der Versicherungskasse für das Staatspersonal vom 5. Dezember 2000 (sgs ) - Regierungsbeschluss über den Jahresbeitrag an die Risikoversicherung der Versicherungskasse für das Staatspersonal vom 18. November 1997 (sgs ) - Regierungsbeschluss über die Verzinsung der Sparguthaben in der Sparversicherung der Versicherungskasse für das Staatspersonal vom 8. Oktober 2002 (sgs ) - Reglement über die Teilliquidation der Versicherungskasse für das Staatspersonal vom 26. Juni 2012 (sgs ) - Ermächtigungsverordnung vom 4. Januar 2011, betreffend Art. 23 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 der Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal (sgs ) - Verwaltungsreglement der Versicherungskasse für das Staatspersonal vom 2. Oktober Reglement zur Berechnung der Entschädigung für die Vermögensverwaltung vom 10. Oktober Richtlinien für die Anlage des Vermögens der Versicherungskasse für das Staatspersonal und der kantonalen Lehrerversicherungskasse vom 10. Oktober

17 1.5. Führungsorgane Die Organe der Versicherungskasse waren: - Die Regierung, welche insbesondere die vom Kantonsrat zu genehmigende Verordnung über die Versicherungskasse für das Staatspersonal erliess. - Die paritätische Kommission (Verwaltungskommission), bestehend aus je vier Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern: Arbeitgebervertreter: Arbeitnehmervertreter: Martin Gehrer, Abtwil (Präsident) Bruno Gutmann, St.Gallen Andreas Zeller, Flawil Jürg Traber, Rüthi Gion Pieder Casaulta, St.Gallen Marie Löhrer, St.Gallen Daniel Glatz, Lichtensteig Walter Schmid, Heerbrugg - Das Finanzdepartement, das für die Versicherungskasse zuständig war. - Das Personalamt (Dienststelle des Finanzdepartementes) für die versicherungsmässige Geschäftsführung durch die Abteilung Versicherungskassen. - Das Amt für Vermögensverwaltung (Dienststelle des Finanzdepartementes) für die Vermögensverwaltung Experte, Revisionsstelle, Aufsichtsbehörde - Experte für berufliche Vorsorge: Prof. Dr. oec. Alex Keel, eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte, St.Gallen - Revisionsstelle: Finanzkontrolle des Kantons St.Gallen - Aufsichtsbehörde: Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht 1.7. Angeschlossene Arbeitgeber Aufgrund von Art. 2 VVK umfasste die Versicherungskasse die nach BVG obligatorisch zu versichernden Arbeitnehmer des Staates. Gemäss Art. 4 Ziff. 1 VVK waren ebenfalls bei der Versicherungskasse versichert: - das Personal der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen - das Personal der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen - das Personal der Universität St.Gallen - das Personal der Pädagogischen Hochschule des Kt. St.Gallen - das Personal des Rheinunternehmens - die Angestellten der Forstreviere - das Personal der Spitalverbunde - das Personal der Psychiatrieverbunde - das Personal des Zentrums für Labormedizin Gestützt auf Art. 4 Abs. 2 VVK bestanden Anschlussverträge mit diversen weiteren Institutionen: - Linthebene-Melioration, Uznach - Verein Arbeitgeberkrippe, St.Gallen - Verein Forum Suchtmedizin Ostschweiz (FOSUMOS) - Stiftung Blutspende SRK Ostschweiz - Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft, St.Gallen - Gymnasium Friedberg, Gossau - Rehabilitationszentrum Lutzenberg - Interstaatliche Hochschule für Technik (NTB), Buchs - Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene (ISME), St.Gallen - RTB Rheintal Bus AG, Altstätten Daneben bestand eine unbedeutende Anzahl von Einzelmitgliedschaften, insbesondere von Personen, die gemäss Art. 23 Abs. 2 VVK nach dem Austritt aus dem Staatsdienst in der Versicherungskasse verblieben sind. 15

18 2. Versicherte und Leistungsempfänger Die Abschnitte 2.1. und 2.2. enthalten die Bestandeszahlen. Doppelzählungen (d.h. Personen, die mehr als einer Versicherungsart angehören) sind nicht eliminiert. Einige zusätzliche Bemerkungen sind im Abschnitt "Versicherung" des Geschäftsberichtes auf Seite 4 zu finden Versicherte Bestand am Stichtag: Veränderung in % Rentenversicherung Männer Frauen Total Sparversicherung Männer Frauen Total Risikoversicherung Männer Frauen Total Ruhegehaltsordnung Männer Frauen Total Total Versicherte Männer Frauen Total 5'147 5'998 11'145 1'102 2'196 3' '413 8'731 15'144 5'100 5'868 10'968 1'064 2'104 3' '325 8'517 14' Leistungsempfänger Anzahl Renten am Stichtag: Veränderung in % Rentenversicherung Altersrenten Ehegattenrenten Invalidenrenten Kinderrenten Anzahl Renten total Sparversicherung Altersrenten Ehegattenrenten Invalidenrenten Kinderrenten Anzahl Renten total Risikoversicherung Invalidenrenten Kinderrenten Anzahl Renten total Ruhegehaltsordnung Altersrenten/Ruhegehälter Ehegattenrenten Kinderrenten Anzahl Renten total 2' ' ' ' Total Renten Altersrenten Ehegattenrenten Invalidenrenten Kinderrenten Anzahl Renten total 3' '838 3' '

19 3. Art der Umsetzung des Zwecks 3.1. Erläuterung der Vorsorgepläne Die Versicherungskasse für das Staatspersonal des Kantons St.Gallen war eine umhüllende Kasse. Sie verglich im Leistungsfall jeweils ihre reglementarischen Leistungen mit den BVG-Mindestleistungen und zahlte den höheren Betrag aus. Es bestanden die folgenden vier Versicherungsarten, welchen die Versicherten aufgrund der in der VVK festgehaltenen Grundsätze zugeteilt waren: Risikoversicherung im Leistungsprimat: für alle Versicherten im Alter von Jahren; nur die Risiken Tod und Invalidität waren versichert. Rentenversicherung im Leistungsprimat: für Versicherte, die hauptberuflich auf Dauer zu wenigstens 50% angestellt und gleichmässig besoldet waren. Sparversicherung im Beitragsprimat: für Versicherte, die befristet oder nebenamtlich angestellt oder nicht gleichmässig besoldet waren. Im Rahmen dieser Sparversicherung wurden ausserdem die Sonderkonti Kaderärzte geführt, welche als Leistungen ausschliesslich die Kapitalauszahlung vorsahen. Ruhegehaltsordnung im Leistungsprimat: für die Magistratspersonen (Mitglieder der Regierung, Staatssekretär, Kantonsrichter und Präsident des Verwaltungsgerichtes). Die Einzelheiten bezüglich der Leistungen und Beiträge der verschiedenen Vorsorgepläne können der bis Ende 2013 geltenden Verordnung entnommen werden Finanzierung, Finanzierungsmethode Die kollektive Finanzierung erfolgte auf der Basis altersgestaffelter Beiträge. Art. 27 VVK legt zunächst einen paritätischen Beitrag der versicherten Personen und der Arbeitgeber von je 6.5% (bis 31. Dezember 2012) beziehungsweise 7.5% (seit 1. Januar 2013) der versicherten Besoldung fest. Anhang 5 der Verordnung enthält die zusätzlichen Jahresbeiträge der Versicherten und der Arbeitgeber. In der Rentenversicherung wurden allgemeine Lohnerhöhungen durch einen Zuschlag auf der Grundprämie vorfinanziert. Sofern es die finanzielle Lage der Kasse erforderte, konnten jedoch individuelle Nachzahlungen eingefordert werden. Der Einkauf berechnete sich ebenso wie die Austrittsleistungen nach versicherungstechnischen Prinzipien. 4. Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze Die Rechnungslegung erfolgt nach den Fachempfehlungen Swiss GAAP FER 26. Die Einhaltung der Rechnungslegungsgrundsätze nach Swiss GAAP FER 26 verlangt die konsequente Anwendung des Marktwertprinzips. Wenn für einen Vermögensgegenstand zum Jahresende kein aktueller Wert bekannt ist beziehungsweise festgelegt werden kann, gelangt ausnahmsweise der Anschaffungswert abzüglich erkennbarer Werteinbussen zur Anwendung. Flüssige Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten Hypotheken und Darlehen Wertschriften Private Equity Immobilien (Direktanlagen) Fremdwährungen Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen Zielgrösse der Wertschwankungsreserve Nominalwert Nominalwert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen Kurswert, Festverzinsliche inkl. Marchzinsen Letztbekannter Net Asset Value unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten Geldflüsse Ertragswertberechnung, im Bau befindliche Objekte zu den aufgelaufenen Kosten, Bauland zum Anschaffungswert Einheitliche Umrechnung zu den Devisenkursen des Bilanzstichtages Berechnung durch den Experten für berufliche Vorsorge Berechnung nach finanzökonomischen Grundsätzen, mindestens jedoch 20% der Vermögensanlagen 17

20 5. Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad 5.1. Art der Risikodeckung Die Versicherungskasse für das Staatspersonal war eine autonome Vorsorgeeinrichtung und trug alle Risiken aus Tod, Invalidität und Alter selbst Vorsorgekapital, Technische Grundlagen Das Deckungskapital der Rentner wird jährlich durch den Experten für berufliche Vorsorge gemäss den Grundlagen BVG 2010, Tarifjahr 2013, mit einem technischen Zinssatz von 3.5% berechnet. Das Vorsorgekapital der aktiven Versicherten entspricht der Austrittsleistung gemäss VVK, in der Rentenversicherung somit dem Barwert der erworbenen Leistungen, in der Sparversicherung dem Sparguthaben. Die Ergänzung auf die Austrittsleistung gemäss Freizügigkeitsgesetz ist in den technischen Rückstellungen enthalten. Die Sparguthaben wurden mit 3.5% p.a. in der Sparversicherung und mit 1.5% p.a. im Sonderkonto Kaderärzte verzinst. In je einem versicherungstechnischen Bericht für die einzelnen Versicherungspläne erläutert der Experte seine Berechnungen und die Berechnungsergebnisse. Das Vorsorgekapital der gesamten Versicherungskasse (Renten-, Spar- und Risikoversicherung sowie Ruhegehaltsordnung) hat sich wie folgt entwickelt: Entwicklung Vorsorgekapital in Mio. CHF in Mio. CHF Vorsorgekapitalien 4' '659.0 Technische Rückstellungen Wertschwankungsreserven Freie Mittel (+) / Unterdeckung (-) Total 4' ' Summe der Altersguthaben nach BVG Die Altersguthaben nach BVG sind in den Vorsorge- und Sparkapitalien der aktiven Versicherten enthalten. Sie haben sich wie folgt verändert: Altersguthaben nach BVG (Schattenrechnung) in Mio. CHF in Mio. CHF Rentenversicherung Sparversicherung Ruhegehaltsordnung Total Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 Der Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV 2 entspricht dem prozentualen Verhältnis zwischen dem Kassenvermögen (abzüglich kurzfristige Verbindlichkeiten) und dem Deckungskapital (Summe von Vorsorgekapital und technischen Rückstellungen). Deckungsgrad (in %) Rentenversicherung Sparversicherung Risikoversicherung 1' Kons. Deckungsgrad Die finanzielle Lage hat sich, gemessen am Deckungsgrad, im Rechnungsjahr 2013 wesentlich erholt. Der Anlageerfolg lag über der Sollrendite. 18

21 6. Vermögensanlagen und Nettoergebnis aus Vermögensanlage 6.1. Organisation der Anlage und Anlagetätigkeit Allgemeine Grundsätze Das Vermögen der Versicherungskasse ist so zu bewirtschaften, dass die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften eingehalten sind, namentlich das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2). Dabei ist in Übereinstimmung mit Art. 49 Art. 52 BVV 2 insbesondere darauf zu achten, dass - die versprochenen Leistungen jederzeit termingerecht ausbezahlt werden können; - die Anlagen im Rahmen der Risikofähigkeit eine möglichst hohe Gesamtrendite abwerfen; - die anlagebedingte Risikofähigkeit eingehalten und damit die Sicherheit der versprochenen Leistungen gewährleistet wird; - die Anlagen unter Berücksichtigung der Begrenzungen gemäss Art. 53 bis 57 BVV 2 auf verschiedene Anlagekategorien, Regionen, Branchen und Währungen verteilt sind. Massgebend für die Anlagepolitik sind ausschliesslich die Ziele "hohe Rendite", "Risikobegrenzung" und "Liquiditätsbereitschaft". Zu Lasten der Vermögen der Versicherungskasse dürfen keine sachfremden Ziele verfolgt werden Anlageorganisation Die Regierung ist verantwortlich für die Festlegung und Einhaltung der Anlagestrategie. Sie genehmigt die strategische Asset Allocation. Darunter ist die anzustrebende Aufteilung des vorhandenen Gesamtvermögens auf die einzelnen Anlagekategorien und die Definition der zulässigen Bandbreiten für die Anlagekategorien zu verstehen. Das Ziel der Strategie ist es, die Ertragskraft unter Beachtung der Risikofähigkeit langfristig zu optimieren, damit die Versicherungskasse die versprochenen Leistungen erbringen kann. Basis für die Festlegung der Anlagestrategie stellen periodische ALM-Studien sowie die Risikobereitschaft der Regierung dar. Das Management der Vermögensanlagen erfolgt im Wertschriftenbereich nach klar vorgegebenen Anlagerichtlinien. In diesem Zusammenhang überprüft das Controlling anhand verschiedener Prozesse, - ob die Vermögensanlagen innerhalb der taktischen Bandbreiten liegen, - ob die Vermögensverwalter die vereinbarten Vorgaben und Restriktionen einhalten, - wie die Anlageresultate im Vergleich zu den Zielsetzungen zu beurteilen sind. Das Wertschriftenportfolio wird zentral durch die Banque Pictet & Cie SA als Global Custodian verwahrt. Pictet erstellt auch das Investment Reporting und ist für die unabhängige Performanceberechnung verantwortlich. Im Hinblick auf die Überwachung und die stetige Weiterentwicklung der Anlagetätigkeit hat die Regierung Ende 2006 einen Anlageausschuss eingesetzt. Dieser setzt sich aus externen Spezialisten zusammen. Durch den Beizug der Experten soll sichergestellt werden, dass die Anlagetätigkeit nachvollziehbar und unabhängig von irgendwelchen Interessen erfolgt. Der Ausschuss hielt 2013 insgesamt 5 reguläre Sitzungen ab. Mit der Verwaltung des Vermögens hat die Regierung das Amt für Vermögensverwaltung (AVV) betraut. Das Amt ist insbesondere für die Umsetzung der Anlagestrategie und für die taktische Allokation innerhalb der zulässigen Bandbreiten zuständig. Das AVV verwaltet zudem sämtliche Anlagen im Heimmarkt (Geldmarkt, Obligationen Schweizer Franken, Aktien Schweiz, Hypotheken, Immobilien). Für die Auslandanlagen werden dagegen externe Spezialisten mandatiert. Deren Auswahl erfolgt grundsätzlich im Rahmen eines Auswahlverfahrens mit Beteiligung des Anlageausschusses. Die Anlagegrundsätze sind durch den Anlageausschuss und das Amt für Vermögensverwaltung gemeinsam erarbeitet und in einem detaillierten Anlagekonzept festgehalten worden. Mit der Ausarbeitung eines Anlagekonzeptes wurde bezweckt, das aus Wissenschaft und Praxis bekannte Anlagewissen nutzbar zu machen und verbindliche Regeln für die Anlagetätigkeit zu formulieren. Das Anlagekonzept soll sicherstellen, dass alle mit der Vermögensverwaltung der Pensionskassen betrauten Instanzen eine einheitliche konsequente Anlagepolitik betreiben. Interessenkonflikte sollen ausgeschaltet werden. Die aufgestellten Kriterien bilden auch die Grundlage, um die Qualität der diesbezüglich geleisteten Arbeit zu beurteilen. Das Anlagekonzept gibt den zuständigen Instanzen ein Regelwerk vor, das deren Arbeit erleichtert. 19

22 Private Label Fonds Mitte 2007 hat die Regierung der Bildung von Private Label Fonds für die Versicherungskassen zugestimmt. Seither ist schrittweise ein Grossteil der Vermögensanlagen in solche Fonds eingebracht worden. Bei Private Label Fonds handelt es sich um massgeschneiderte Fondslösungen, welche nach den Kundenbedürfnissen ausgestaltet sind. Die Bezeichnung Private Label stammt daher, dass die Fonds nicht auf den Namen des Fondsanbieters lauten, sondern dass die Bezeichnung durch den Kunden definiert wird. Im Falle der Versicherungskassen wurde Credit Suisse als Fondsanbieter ausgewählt. Die Fonds lauten auf den Namen Gallus Institutional Funds. Ein Grossteil der Fondsaufgaben wird durch Credit Suisse erledigt. Dazu gehören insbesondere die Fondsleitung, die Fondsadministration und die Funktion als Depotbank. Credit Suisse übernimmt also jene Teile der Wertschöpfungskette, die ausserhalb der Kernkompetenzen des Kantons St. Gallen liegen. Als Fondsleitung ist Credit Suisse auch gegenüber der Finanzmarktaufsicht verantwortlich, dass die Anlagerichtlinien eingehalten werden. Das Amt für Vermögensverwaltung kann somit von der professionellen Organisation und den Ressourcen des Fondsanbieters profitieren und sich auf die Tätigkeit als Vermögensverwalter konzentrieren. Die Vorteile für die Versicherungskasse liegen in der professionellen Wertschriftenverwahrung, der Flexibilisierung der Anlagestrategie sowie insbesondere der Kostenersparnis. Mittlerweile werden folgende Fonds geführt: - Gallus Liquidity Fund - Gallus Obligationen CHF - Gallus Fremdwährungsobligationen - Gallus Aktien Schweiz - Gallus Aktien Schweiz Small & Mid Cap - Gallus Aktien Welt Enhanced - Gallus Aktien Emerging Markets Das in den genannten Fonds gehaltene Vermögen beträgt rund zwei Drittel des Gesamtvermögens Corporate Governance Das Amt für Vermögensverwaltung sorgt für die Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen von Schweizer Aktiengesellschaften. Die Stimmrechtsausübung erfolgt entsprechend den Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte der Anlagestiftung Ethos. Diese hat umfassende Bestimmungen zur Ausübung von Stimmrechten erlassen. Sie basieren auf den internationalen "Codes of best practice for corporate governance" und der Ethos-Charta für nachhaltige Entwicklung. Die Versicherungskasse für das Staatspersonal ist der ASIP-Charta unterstellt. Die mit der Verwaltung des Vorsorgevermögens betrauten Mitarbeitenden sind verpflichtet, den Ehrenkodex einzuhalten Performanceberechnung Die Performanceberechnung wird durch den Global Custodian, Banque Pictet & Cie SA, als unabhängige Institution erstellt. Die Berechnung erfolgt nach der Time Weighted Return Methode (TWR) auf täglicher Basis. Diese Methode entspricht den nationalen und internationalen Standards für die Performanceberechnung. 20

23 6.2. Zielgrösse und Berechnung der Wertschwankungsreserve Die Wertschwankungsreserve dient dem Ausgleich von Wert- bzw. Renditeschwankungen des Anlagevermögens. Die Zielgrösse wird aufgrund der Anlagerichtlinien vom 10. Oktober 2006 durch den Experten für berufliche Vorsorge berechnet, sie muss aber mindestens 20% des Anlagevermögens betragen. Da der finanzmathematisch berechnete Betrag per 31. Dezember 2013 unter 20% liegt, kommt dieser Minimalsatz zur Anwendung. Aufgrund des Vermögenszuwachses im Berichtsjahr liegt auch die Zielgrösse der Wertschwankungsreserve höher als im Vorjahr; in den Versicherungsarten, in welchen keine Unterdeckung vorliegt, wurden deshalb die Wertschwankungsreserven auf den Zielwert erhöht. (in Mio. CHF) Wertschwankungsreserve per 1. Januar 2013 Zuweisung aus der Betriebsrechnung 2013 Wertschwankungsreserve per 31. Dezember 2013 Zielgrösse der Wertschwankungsreserve Reservedefizit der Wertschwankungsreserve Rentenversicherung Sparversicherung Risikoversicherung Ruhegehaltsordnung Total Darstellung der Vermögensanlagen Vermögensanlagen nach Anlagekategorien Die Vermögensanlagen in der Bilanz weisen einen Wert von CHF 4'167 Mio. auf. Nachstehend wird die Vermögensstruktur mit der Anlagestrategie verglichen. Die Anlagestrategie wird von der Regierung erlassen. Sie legt damit einerseits die strategische Aufteilung der Vermögensanlagen auf die einzelnen Anlagekategorien fest und definiert andererseits die zulässigen taktischen Abweichungen von dieser Strategie. Damit fixiert sie die wesentlichen Leitplanken, welche das Amt für Vermögensverwaltung als ausführendes Organ der Vermögensverwaltung einzuhalten hat. Vermögensanlagen Anlagevermögen per Strategie Taktische Bandbreiten Marktwert Allokation Abweichung Kategorie in Mio. in % in % Minimum Maximum Liquidität % 8.7% 7.5% 0.0% 20.0% Obligationen CHF 1' % -4.6% 30.0% 22.5% 35.0% Obligationen FW % -2.7% 10.0% 5.0% 12.5% Hypotheken % -0.4% 2.5% 1.0% 5.0% Immobilien % -1.9% 14.0% 10.0% 20.0% Aktien Schweiz % 1.7% 15.0% 12.5% 17.5% Aktien Welt % 1.1% 16.0% 13.5% 18.5% Alternative Anlagen % -1.9% 5.0% 0.0% 7.5% Total 4' % 100.0% Mit der taktischen Allokation sollen kurzfristige Marktchancen wahrgenommen werden, indem einzelne Anlagekategorien gegenüber der Langfriststrategie über- oder untergewichtet werden. Die empfohlenen Bandbreiten entsprechen den Minimal- bzw. Maximalgewichtungen. 21

24 Anlagestruktur unter Berücksichtigung der Wirkung von Derivaten Der Einsatz derivativer Finanzanlagen ist im Anlagereglement sowie nach der Bundesverordnung BVV 2 beschränkt. Der Einsatz ist nur erlaubt, sofern die entsprechende Liquidität bzw. die Basisanlagen vorhanden sind und die vorgegebenen Bandbreiten nicht verletzt werden. Alle Verpflichtungen, die sich aus derivativen Finanzgeschäften ergeben oder zum Zeitpunkt der Ausübung des Rechts ergeben können, müssen gedeckt sein. In der Bilanz per 31. Dezember 2013 sind die Kontraktgegenwerte der offenen Derivatpositionen bereits vollumfänglich enthalten. Daraus lassen sich folgende Anlagewerte ableiten: Anlagekategorie Marktwert Anteil Wirkung Effektives Anlagen BVV der Derivate Exposure 2013 Limiten Mio. CHF Mio. CHF Mio. CHF Liquidität % % Obligationen CHF 1' % 1' % Obligationen Fremdwährung % % Hypotheken % % Immobilien % % Aktien Schweiz % % Aktien Ausland % % Alternative Anlagen % % Total 4' % 4' % Total Liquidität und Obligationen 1' % ' % 100% Total Hypotheken % % 50% Total Immobilien % % 30% Total Aktien 1' % ' % 50% Total Alternative Anlagen % % 15% Total 4' % 4' % Begrenzung einzelner Schuldner Begrenzung einzelner Gesellschaftsbeteiligungen Begrenzung bei der Anlage in einzelne Immobilien und bei deren Belehnung Begrenzung der Immobilien Ausland auf maximal ein Drittel des Immobilienbestandes Begrenzung der Anlagen in Fremdwährung (ohne Absicherung) auf 30% eingehalten eingehalten eingehalten eingehalten eingehalten Die Versicherungskasse hat die Bandbreiten gemäss der Anlagestrategie und die Anlagelimiten gemäss den Bestimmungen von BVV 2 jederzeit eingehalten Erweiterung der Anlagemöglichkeiten Gemäss Art. 50 Abs. 4 BVV 2 sind Erweiterungen der Anlagemöglichkeiten möglich, sofern die Einhaltung der Bestimmungen zu Sicherheit und Risikoverteilung der Vermögensanlagen schlüssig dargelegt werden können. Basierend auf einer ALM-Studie hat die Regierung in der Anlagestrategie eine Quote von 2% für Rohstoffanlagen vorgesehen. Der Anlageausschuss hat sich laufend mit den diesbezüglichen Anlagemöglichkeiten befasst und sich dabei auch für Investitionen in Gold ausgesprochen. Die ultraexpansive Geldpolitik der Notenbanken und die daraus resultierenden Inflationsgefahren lassen diese Anlageklasse aus Diversifikationsgründen als interessant erscheinen. Investitionen in nicht traditionelle Anlagen können das Rendite-/Risikoprofil des Gesamtportfolios verbessern. 22

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