Kindergartengebühren für 2013 und Folgejahre Konzept für verlässliche Planungen

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1 Kindergartengebühren für 2013 und Folgejahre Konzept für verlässliche Planungen

2 Konzeption Rahmenbedingungen Gebühren Gebührenermäßigungen Gebührenbefreiungen Satzungsregelungen Auswirkungen Planungssicherheiten Zusammenfassung

3 Rahmenbedingungen Kostenexplosion durch Rechtsanspruch auf Krippenplätze Kostenerhöhungen durch optimales Angebot in Soltau Bund/Land tragen 52 % der lfd. Kosten (Krippen ab ) Eltern beteiligen sich derzeit mit 13 % an lfd. Kosten KiTa-Gebühren seit 18 Jahren unverändert Sozialoffensive 2008 für die Soltauer Eltern Träger der Jugendhilfe = Landkreis beteiligt sich nicht Restfinanzierung durch die Stadt Soltau = Defizit 3,2 Mio

4 Gebühren (1) Kalkulation 2008 bis 2011 = 16,42 % Steigerung ab 2012 bisher 112 mtl. (4 Std.) = 28 pro Monat pro Stunde neu höchstens 128 mtl. (4 Std.) = 32 pro Monat pro Stunde Steigerung von 16 pro Monat pro Stunde (entspricht 16 %) Steigerung bei 22 Tagen im Monat = rd. 70 Cent pro Tag Neu auch: Mindestgebühr von 50 % = 64 pro Monat pro Stunde Mindestgebühr gilt auch für die Jugendhilfe des Landkreises Deckungsgrad von Eltern erhöht sich von 13 % auf 22 %

5 Gebühren (2) Im Vergleich zu den Nachbarkommunen im Heidekreis Soltaus Standortvorteile Gebühren weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt 126 Hortplätze! 100 Ganztagsplätze! 817 Kita-Plätze insgesamt und an der Nachfrage der Eltern orientiert (Umfrage im Sommer 2011). Kommune 4 Std. Samtgemeinde Ahlden(U6) 125 Samtgemeinde Ahlden(U3) 190 Gemeinde Bispingen 188 Gemeinde Bomlitz 159 Stadt Bad Fallingbostel 159 Stadt Munster 128 Gemeinde Neuenkirchen 130 Samtgemeinde Rethem 118 Stadt Schneverdingen 124 Samtgemeinde Schwarmstedt 170 Stadt Soltau 128 Stadt Walsrode 130 Gemeinde Wietzendorf 264 Durchschnitt im LK Heidekreis 155

6 Gebühren (3) Neue Soltauer Kindergartengebühren ab im Überblick: Regelbetreuung: Regelgebühr Mindestgebühr Regelgebühr Mindestgebühr 6 Abs. 1 und 2 der Satzung pro Monat pro Monat entspricht täglich entspricht täglich Vormittags 4 Stunden 128,00 64,00 5,82 2,91 Nachmittags 4 Stunden 128,00 64,00 5,82 2,91 1 zusätzl. Betreuungsstunde 32,00 16,00 1,45 0,73 Hortbetreuung 2 Stunden min. 64,00 32,00 2,91 1,45 Hortbetreuung 5 Stunden max. 160,00 80,00 7,27 3,64 Ganztagsbetreuung 9 Stunden 288,00 144,00 13,09 6,55 Feriengruppe Regelgebühr Mindestgebühr Regelgebühr Mindestgebühr 6 Abs. 5 der Satzung pro Woche pro Woche entspricht täglich entspricht täglich täglich bis max. 4 Stunden 32,00 32,00 6,40 6,40 für jede weitere Stunde 8,00 8,00 1,60 1,60 In Notfällen/Ausnahmen 6 Abs. 3 der Satzung 1 zusätzliche Betreuungsstunde 5,00 5,00 Hinweis: Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung werden wie bisher nur für die Regelbetreuung gewährt.

7 Gebührenermäßigungen (1) Höchstgebühr 128 monatlich (4 Std.) muss nur bezahlen, wer dazu auch wirtschaftlich in der Lage ist. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach neuer Sozialstaffel. Staffelung nach Einkommen und Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. 5 Staffelungen schaffen differenzierte Gebührenfestsetzung. Mindestgebühr 64 monatlich (50 %) muss jeder bezahlen. Mindestgebühr zahlt auch der Landkreis für Kinder, die Leistungen aus der wirtschaftlichen Jugendhilfe bekommen.

8 Gebührenermäßigungen (2) Gebührenermäßigung: Staffelung der Gebühren nach Einkommen und Personen im Haushalt Hinweis: Grundlagen für die Einkommensgrenzen sind die 82 ff Sozialgesetzbuch XII Hinweis: Das Nettoeinkommen wird lt. Wohngeldgesetz ermittelt (zzgl. Kindergeld) Einkommensgrenze 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 Personen Grundbetrag 764,00 764,00 764,00 764,00 764,00 Familienzuschlag 268,00 535,00 803, , ,00 Miete Stufe 3 WoGG 402,00 479,00 556,00 638,00 715,00 Einkommensgrenze 1.434, , , , ,00 zzgl. 5 % Steigerung 71,70 88,90 106,15 123,60 140,80 Gebühren bei einer Betreuungszeit von 1 Std. 4 Std. 9 Std. bei einem Einkommen bis , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00

9 Gebührenermäßigungen (3) Beispielberechnungen Berechnungsgrundlagen Fall 1: Alleinerziehend mit einem Kind Fall 2: Verheiratet mit 2 Kindern U6 Bemerkungen Berechnung Soltau Vergleich Landkreis Berechnung Soltau Vergleich Landkreis Grundbetrag erste Person 764,00 635,00 764,00 635,00 Soltau: doppelter Regelsatz, LK: 83 % Familienzuschlag zweite Person 268,00 268,00 803,00 803,00 identisch (je Person 70 % von 382 ) Miete/Haus lt. Wohngeldgesetz 402,00 402,00 556,00 556,00 für Soltau gilt Stufe 3 WoGG Aufschlag 5 %(Soltau) 71,70 0,00 106,15 0,00 freiw. Aufschlag für Staffelung Einkommensgrenze 1.505, , , ,00 Abstand Soltau zum Heidekreis 200,70 235,15 ca. Abstand von SGBII/XII zu unteren Eink. Bruttoeinkommen 1.600,00 0, , ,00 Soltau: 12 Monate vorher, LK 6 Monate 30 % Abzug SV, RV, KV -480,00 0, ,00-400,00 Soltau pauschal 30 %, LK spitz Werbungskosten (1.000 /Jahr) -84,00 0,00-84,00-84,00 Soltau und Landkreis mit Pauschalbeträgen Sonstige Belstungen 0,00-40,00 0,00-70,00 LK zieht ggfs. Raten, Unterhaltslasten ab Versicherungen 0,00-15,00 0,00-30,00 LK erkennt Versicherungen bis 30 mtl. an Kindergeld 184,00 184,00 368,00 368,00 Wohngeld 75,00 0,00 105,00 215,00 nach Wohngeldberechnung, hier ca. Unterhalt 317,00 317,00 0,00 0,00 ALGII 0,00 960,00 0,00 665,00 Fall 2 = Aufstockung ALG II durch ErwerbsEK Anrechenbares Einkommen 1.612, , , ,00 Gebühr 4 Std. nach Sozialstaffel 96,00 64,00 128,00 64,00 (statt Höchstgebühr 128,00 ) 2. Kind frei 2. Kind freigebührenbefreiung Geschwisterkinder

10 Gebührenbefreiungen Bisher: Wenn mindestens ein Kind am (Stichtag) in einer Soltauer Kindertageseinrichtung betreut wurde, dann war jedes weitere Geschwisterkind von der Gebühr befreit. Ziel der damaligen Regelung war, dass die Eltern von der Belastung, für mehrere Kinder gleichzeitig zu zahlen, befreit werden sollten. Die Stichtagsregelung sollte lediglich den gerechten Einstieg sichern. Deshalb jetzt die Anpassung! Auszug aus der neuen Satzung: 8 Gebührenbefreiung (1) Besuchen mehrere Kinder einer Familie, die mit Hauptwohnsitzin Soltau angemeldet ist, zeitgleicheine Soltauer Kindertageseinrichtung, so ist nur für das älteste angemeldete Kind eine Benutzungsgebühr zu entrichten. Die weiteren Geschwister werden gebührenfrei betreut.

11 Satzungsregelungen (1) Die neue Satzung ist insgesamt einfacher bzw. verständlicher gefasst worden (8 statt bisher 12 Seiten) enthält nur noch 5 Gebührenstaffeln statt bisher 64. Beispiele: Für alle Betreuungszeiten eine Gebühr = einheitlicher Stundensatz 6 (2) : Für die Inanspruchnahme einer Sonderbetreuungszeit wird eine Gebühr von mindestens 16 /Monat, höchstens 32 /Monat festgesetzt.

12 Satzungsregelungen (2) Beispiele: 9 (2): Das Familieneinkommen wird nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes ermittelt. 9 (3): Die maßgebliche Einkommensgrenze wird nach den Maßgaben des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch - (SGB XII) in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Gebührenstaffelung (Anlage 1) wird nach gesetzlichen Änderungen - ohne Satzungsänderung - automatisch angepasst. 7 (2) : Für die Teilnahme am Mittagessen wird ein kostendeckendes Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgeltes je Essen sowie die Modalitäten bzgl. An- und Abmeldung werden jeweils durch Aushang in den Kindertagesstätten bekannt gegeben.

13 Auswirkungen (1) Neufestsetzung der Kindertagesstättengebühren ab Auswirkungen auf den Haushalt 2013 ff Hinweis: Ein Kita-Gebührenjahr wird mit 11 Monaten gerechnet ( bis 30.06) Darstellung der Auswirkungen im Haushalt Aktuelle Satzung N e u e S a t z u n g --> ab Aktuelle Einnahmen Neue Einnahmen 1. Aktuelle Gebührenhöhe = Jahreseinnahmen 2012 Stadt ,00 Die Neuberechnung schließt sich nachfolgend 2. Aktuelle Gebührenhöhe = Jahreseinn andere Träger ,00 an. Es wird nicht differenziert zwischen 3. Summe Gebühren Eltern ,00 Mehreinnahmen für 2 städtische Kitas und 4. Summe Landkreis wirtschaftl. Jugendhilfe ,00 Minderausgaben für die Defizite der 8 nicht- 5. Summe Einnahmen ,00 städtischen Kitas. Ab = 837 Plätze/Kinder; zur Vergleichbarkeit mit Durchschn. 800 Kinder 700 Kinder halbt. 100 Kinder ganztags Summe 800 Kinder 6. Neue Mindestgebühr 64 /144 für 50 % aller 800 Kinder , , ,00 7. Neue Gebühr von 80 / 180 für 20 % aller 800 Kinder , , ,00 8. Neue Gebühr von 96 / 216 für 5 % aller 800 Kinder , , ,00 9. Neue Gebühr von 112 / 252 für 5 % aller 800 Kinder , , , Neue Vollzahler von 128 / 288 für 20 % aller 800 Kinder , , , Summen nach erwarteten Einnahmen 700 Kinder halbtags /100 Kinder ganztags , , Summe der erwarteten Einnahmen für 800 Kinder - ohne Abzug der gebührenfreien Geschwisterkinder , Zwischenergebnis: Mehreinnahmen (Differenz aus Zeilen 5 und 20) , abzüglich Gebührenbefreiuung für zeitgleiche Geschwisterkinder (statt bisher 186 künftig rd. 90 Kinder pro Jahr) , Bereinigte Mehreinnahmen jährlich ab 2013 gegenüber Vorjahr ,00 Ergebnisse: 16. Bei Umstellung auf neue Gebührenbefreiung für zeitgleiche Geschwisterkinder und Mindestgebühren = Mehreinnahmen von /Jahr. 17. Für die Zeit vom bis (5 Monate) lassen sich bei 20 % Toleranz Mehreinnahmen von rd einplanen (Haushalt 2013) 18. Anteil Landkreis bei neuer Mindestgebühr (40 % von 560 Kindern der Stufen 1+2) = /Jahr; das sind rd / Jahr mehr als Hinweis: Alle Angaben sind mit einer Tolerenz von 20 % gerechnet (Antragsvolumen geschätzt, Daten von Geschwisterkindern fehlen u.a.).

14 Auswirkungen (2) Darstellung der Mindereinnahmen aufgrund Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung Haltagsbetreuung Ganztagsbetreuung Gesamt 700 Kinder 100 Kinder 800 Kinder Berechnungsweg: Anzahl Kinder x Regelgebühr x 11 Monate 1. Gebühreneinnahmen mit Regelgebühr ohne Sozialstaffel , , ,00 2. Gebühreneinnahmen nach Sozialstaffel (Toleranz 20 %) , , ,00 3. Mindereinnahmen zu Lasten des allgemeinen Haushaltes , , ,00 4. darin enthalten für rd. 95 zeitgleiche Geschwisterkinder ,00 5. damit Mindereinnahmen aufgrund der Sozialstaffel ,00 Ergebnisse: 6. Die Mindereinnahmen durch Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung betragen pro Jahr ,00 7. Die Mindereinnahmen für das Haushaltsjahr 2013 ( bis = 5 Monate) betragen ,00 8. Durch die Sozialstaffel wird die Gebühr für jedes der 800 Kinder im Durchschnitt ermäßigt um : 39,51 9. Durch die Geschwisterkinderregelung (neu: zeitgleich) wird jedes der rd. 95 Kinder befreit um : 97,13 Wichtiger Hinweis: Die Gebührenbefreiung- und Ermäßigung geht zu Lasten des allgemeinen Haushaltes und hat keine Auswirkung auf die Kalkulation und Höhe der Kita-Regelgebühren.

15 Planungssicherheiten Die Ausgaben für die Soltauer Kindertagesstätten orientieren sich zu einem hohen Maße an gesetzlichen Vorgaben. Davon sind rd. 90 % Personal- und 10 % Sachkosten. Steigerungen werden (deshalb) maßgeblich durch Personalkosten beeinflußt. Die Einnahmen = Zuschüsse von Bund/Land an den lfd. Betriebskosten betragen rd. 33 %. Die Gebühreneinnahmen durch die Eltern steigen von 13 auf 22 % (Deckungsgrad). Landesweit beträgt der Deckungsgrad durch Eltern im Durchschnitt 25 %. Darauf sollen sich auch Soltauer Eltern in Zukunft maximal einstellen (statt 33 %). Das Defizit im Soltauer Teilhaushalt 10.3 (2013 rd. 3,2 Mio. ) entspricht rd. 42 % aller laufenden Kosten. Es vermindert sich voraussichtlich um jährlich EUR.

16 Zusammenfassung Neue Satzung regelt neue Gebühren bis 2015 Neue Gebühren bleiben im Rahmen Neue Satzung regelt neue Systematik Neue Systematik schafft Planungssicherheit Planungssicherheit für alle Beteiligten angemessen dauerhaft verlässlich wichtig Beteiligung ohne den Landkreis? gerecht? Gerechte Lastenverteilung muss das Ziel sein dem Landkreis Heidekreis verhandeln mit

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen dazu

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