Dipl.-Ing. Jürgen Klement DVGW, VDI Beratender Ingenieur Gummersbach
|
|
- Klaus Burgstaller
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dipl.-Ing. Jürgen Klement DVGW, VDI Beratender Ingenieur Gummersbach Schön, dass Sie gekommen sind zur... ATA-Jahrestagung 2003 Technische Universität Clausthal 13. Juni 2003
2 Thema heute... Die neue Trinkwasserverordnung und deren Auswirkungen auf den Betrieb von privaten Trinkwassernetzen Themenschwerpunkte Trinkwasserverordnung Anforderungen an Trinkwasser Hygienebewusste Planung, Bau und Betrieb von Netzen Feuerlösch- und Brandschutzanlagen im Anschluss an Trinkwasseranlagen Absicherung von Anlagen Systemtrenner BA
3 Unterlagen Download unter Download Kemper ATA-Jahrestagung Benutzername: TRINKWV Passwort: TU Clausthal Bitte Schreibweise beachten Dipl.-Ing., Prof. Dr. jur., Dipl.-Psych., Dipl.-Kfm. - und im Hauptberuf..
4 Gemeinsamer Nutzen Detailbetrachtung Auf den Punkt kommen Notwendige Schärfe Fragen beantworten Meinungen austauschen Angesprochen in den Beispielen sind immer alle die, die nicht hier sind Fragen?
5 Es darf diskutiert werden! Dipl.-Ing. Jürgen Klement DVGW, VDI VDI Beratender Ingenieur Elsa-Brändström-Straße Gummersbach Telefon Telefax klement.gm@t-online.de
6 Rahmenbedingungen der Trinkwasserversorgung Bundesinfektionsschutzgesetz Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz Trinkwasserverordnung Allgemeinen Versorgungsbedingungen Wasser V Bauordnungen der Länder Öffentlich rechtliche Vorschriften Technische Regeln
7 Zentrale Trinkwasserversorgung DIN Wesentliche Leitsätze Trinkwasser muss frei sein von Krankheitserregern und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften haben Trinkwasser soll keimarm sein Trinkwasser soll appetitlich sein und zum Genuss anregen Es soll klar, farblos, kühl, geruchlos und geschmacklich einwandfrei sein. Der Gehalt an gelösten Stoffen soll sich in Grenzen halten. Trinkwasser und die damit in Berührung stehenden Werkstoffe sollen so aufeinander abgestimmt sein, dass keine Korrosionsschäden hervorgerufen werden. Werden und können die die Leitsätze der DIN 2000 immer eingehalten? Es soll klar, farblos, kühl, geruchlos und geschmacklich einwandfrei sein. Braunes Wasser, Luft im Wasser, Erwärmtes Kaltwasser, Urlaubswasser Trinkwasser soll keimarm sein Stagnationsstrecken, Umgehungsleitungen, Feuerlöschbedarf, Gartenleitung Was passiert mikrobiologisch? Wann passiert mikrobiologisch etwas? Wo passiert mikrobiologisch etwas? Der Gehalt an gelösten Stoffen soll sich in Grenzen halten. nachträgliche Aufbereitung, falsche Dimensionierung, falsche Werkstoffauswahl
8 Überblick über die bakterielle Kontamination von Wasserproben P. Kober und H-P. Werner Band 342 Expert P. Kober und H.-P. Werner 1992 bis 1993 keine 1373 Angabe Proben n 1994 bis 1996 W. Steuer 1987 Ortswasser Proben 20 KH TrinkVo wurde eingehalten 700 Proben TrinkVo eingehalten 518 Proben 462 Proben TrinkVo eingehalten TrinkVo eingehalten bei Unters. über die TrinkVo 143 von 307 bakteriell kontaminiert von 255 Proben 22 mit atyp. Mykobakterien bei 673 Proben wurde der Richtwert überschritten 41 Proben hatten mehr als 100 KBE/ml 13 Proben pos. P.aeruginosa wiesen erhöhte KBE/ml auf 686 E. Coli pos Coliforme Keime pos. Kurzüberblick über mit Legionellen belastete Wassersysteme W. Steuer KH 1.86 bis C 187 positive Befunde P. Kober und H-P. Werner Band 342 Kontakt & Studium 32 KH 1992 bis 1996 F. Selenka et al. Altenheime KH 270 Kaltwasser Warmwasser Altersheime 79 Warmwassersysteme Warmwassersysteme 39 von von 141 (insg. 130 davon 3 andere Legionellenarten 16 pos. 6 pos. 14 pos.
9 Überblick über Rechtsvorschriften B U N D E S G E S E T Z E E U R E C H T B U N D E S V E R O R D N U N G Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) Allgemeine Beschaffenheit des Trinkwassers, gesundheitliche ( 9, 32) und hygienische ( 10) Anforderungen, Zusatzstoffe ( 11,12) Infektionsschutzgesetz (IfSG) 20. Juli Abs. 1 (BGBl. IS) Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 21. Mai 2001 Beschaffenheit des Trinkwassers und des Wassers für Lebensmittelbetriebe, Anforderungen an Versorgungsanlagen, Überwachung Zusatzstoffe bei der Aufbereitung und erlaubte Rückstände nach Aufbereitung (gültig ab ) Umsetzung in nationales Rech (5 Jahres Frist) EU-Richtlinie Richtlinie des Rates vom 03. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch ( 98/83/EG DES RATES ) 2 Anwendungsbereich Diese Verordnung regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Sie gilt nicht für: 1. Natürliches Mineralwasser im Sinne der Mineral- und Tafelwasserverordnung 2. Heilwasser im Sinne des Arzneimittelgesetzes 3. Anlagen und Wasser aus Anlagen, die nicht zur Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch dienen und zusätzlich zu den Wasserversorgungs-anlagen im Haushalt verwendet werden.(brauch und Regenwasser)
10 3 Begriffsbestimmungen (Teil 1) 1) Im Sinne dieser Verordnung ist Wasser für den menschlichen Gebrauch Trinkwasser und Wasser für Lebensmittelbetriebe. Dabei ist: a) Trinkwasser alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder zu anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist: Körperpflege und -reinigung Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen. die bestimmungsgemäß in nicht nur vorübergehenden Kontakt mit dem menschlichen Körper kommen 3 Begriffsbestimmungen (Teil 2) 2) Im Sinne dieser Verordnung sind Wasserversorgungsanlagen: a) Anlagen einschließlich des Leitungsnetzes, aus denen auf festen Leitungswegen an Anschlussnehmer pro Jahr mehr als 1000 m³ Wasser für den menschlichen Gebrauch abgegeben wird, b) Anlagen, aus denen pro Jahr höchstens 1000 m³ Wasser für den menschlichen Gebrauch entnommen oder abgegeben wird (Kleinanlagen) sowie sonstige, nicht ortsfeste Anlagen c) Anlagen der Hausinstallation, aus denen Wasser für den menschlichen Gebrauch aus einer Anlage nach a) oder b) an Verbraucher abgegeben wird;
11 3 Begriffsbestimmungen (Teil 2) 2) Im Sinne dieser Verordnung sind nach ( 3) Hausinstallationen sind die Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Geräte, die sich zwischen dem Punkt der Entnahme von Wasser (Zapfhahn) und dem Punkt der Übergabe von Wasser aus einer Wasserversorgungsanlage nach Nr.2 a) oder b) an den Verbraucher befinden. 4 Allgemeine Anforderungen Wasser für den menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Dieses Erfordernis gilt als erfüllt, wenn bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind und das Wasser den Anforderungen dieser Verordnung entspricht.
12 Anerkannte Regeln der Technik Bei den anerkannten Regeln der Technik handelt es sich um solche technischen Regeln für die Planung und Ausführung baulicher Anlagen, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und feststehen sowie in dem Kreis, der für die Anwendung der betreffenden Regeln maßgeblichen, nach dem neuesten Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt und aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung als richtig und notwendig anerkannt sind. Anforderungen an an Wasser für den menschlichen Gebrauch Anforderungen beschrieben in 5-7 Mikrobiologische Parameter Chemische Parameter Indikatorparameter straftbewährt/ordnungswidrig
13 8 Stelle der Einhaltung Die nach 5 Abs. 2 und 6 Abs. 2 festgesetzten Grenzwerte müssen eingehalten sein 1. bei Wasser, das auf Grundstücken oder in Gebäuden und Einrichtungen oder auf Leitungswegen bereitgestellt wird, am Austritt aus denjenigen Zapfstellen, die der Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch dienen. 9 Maßnahmen im im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten II (1) Wird dem Gesundheitsamt bekannt, dass im Wasser aus einer Wasserversorgungsanlage im Sinne von 3 Nr. 2 a,b, oder c, sofern daraus Wasser für die Öffentlichkeit im Sinne des 18 Abs. 1 bereitgestellt wird, die Grenzwerte nicht eingehalten werden, hat es unverzüglich zu entscheiden, ob die Nichteinhaltung eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit der betroffenen Verbraucher besorgen lässt und ob die betroffene Wasserversorgung bis auf weiteres weitergeführt werden kann. In Fällen, in denen die Ursache der Nichteinhaltung unbekannt ist, ordnet das Gesundheitsamt eine unverzügliche Untersuchung an oder führt sie selbst durch.
14 9 Maßnahmen im im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten II II (5) Gelangt das Gesundheitsamt bei der Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine Abweichung für die Gesundheit der betroffenen Verbraucher unbedenklich ist und durch Abhilfemaßnahmen gemäß Abs.4 innerhalb von höchstens 30 Tagen behoben werden kann, legt es während dieses Zeitraums zulässigen Wert für den betreffenden Parameter sowie die zur Behebung der Abweichung eingeräumte Frist fest. Satz 1 gilt nicht für Parameter der Anlage Anzeigepflichten I I (1). Auf Verlangen des Gesundheitsamtes sind die technischen Pläne der Wasserversorgungsanlage vorzulegen; bei einer baulichen oder betriebstechnischen Änderung sind die Pläne oder Unterlagen nur für den von der Änderung betroffenen Teile der Anlage vorzulegen... (2).Für Unternehmer und den sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach 3 Nr. 2 c) gilt Abs. 1 nur, soweit daraus Wasser für die Öffentlichkeit im Sinne des 18 bereitstellt.
15 13 13 Anzeigepflichten II II (3) Der Unternehmer oder sonstige Inhaber von Anlagen, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt sind, das nicht die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch hat und die im Haushalt zusätzlich zu den Wasserversorgungsanlagen im Sinne des 3 Nr.2 installiert werden, haben diese Anlagen der zuständigen Behörde bei Inbetriebnahme anzuzeigen. Soweit solche Anlagen bereits betrieben werden, ist die Anzeige unverzüglich zu erstatten Untersuchungspflichten (6) Der Unternehmer oder der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage im Sinne von 3 Nr. 2 c) haben das Wasser auf Anordnung der zuständigen Behörde zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Die zuständige Behörde ordnet die Untersuchung an, wenn es unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder zur Sicherstellung einer einwandfreien Beschaffenheit des Wassers für. erforderlich ist. Dabei sind Art, Umfang und Häufigkeit der Untersuchung festzulegen.
16 14 14 Untersuchungspflichten (betrifft WVU) 5. Untersuchungen zur Feststellung, ob die Anforderungen des 11 eingehalten werden, um sicherzustellen, dass das Wasser an der Stelle, an der es in die Hausinstallation übergeben wird, den Anforderungen der Verordnung entspricht. Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen bestimmen sich nach Anlage 4. Der Unternehmer oder Inhaber nach 3 Nr.2 a) und b) hat ferner mindestens einmal jährlich Untersuchungen zur Bestimmung der Säurekapazität sowie des Gehalts an Calcium, Magnesium und Kalium durchzuführen Besondere Anzeige und Handlungspflichten (3) Der Unternehmer oder sonstige Inhaber nach 3 Nr.2 c) haben in Fällen, in denen die Feststellung von Tatsachen bekannt wird, nach welchen das Wasser in der Hausinstallation in einer Weise verändert wird, dass es den Anforderungen der 5 bis 7 nicht entspricht, erforderlichenfalls unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache und Maßnahmen zur Abhilfe durchzuführen oder durchführen zu lassen und darüber das Gesundheitsamt unverzüglich zu unterrichten.
17 Aktueller Wissensstand zum Thema Legionellen In BRD ca Erkrankungen mit tödlichem Ausgang Übertragung durch Aerosole < 5 µm Diagnostik durch Urintest neben bekannter Legionellose auch Wundinfektionen und Herzbeutelinfektionen hohe Resistenz gegen Desinfektionsmittel durch Einschluss in Amöben und deren Cysten Infektiöse Konzentration ca Zellen/ml Sanierungsbedarf kontaminierter Systeme bei Zellen/ml kein Handlungsbedarf bei Ein-/Zweifamilienhäusern Erläuterungen zur Mikrobiologie II c= 0 Biofilm auf der Rohroberfläche c= 0 Verkeimung
18 Erläuterungen zur Mikrobiologie II II Abriss durch Druckstoß Erläuterungen zur Mikrobiologie III III O 2 = 0 O 2
19 Legionellen --Prophylaxe Aerosolbildung vermeiden Keine Stagnation Abtrennung nicht benutzter Leitungen DVGW geprüfte Materialien entsprechend KTW Empfehlungen und des DVGW Arbeitsblattes W 270 kurze Warmwasserleitungen, Wärmedämmung dezentrales Warmwassersysteme Speicherladesysteme für Trinkwassererwärmung Besondere Anzeige und Handlungspflichten (5) Der Unternehmer oder sonstige Inhaber nach 3 Nr.2 c), die dem Wasser Aufbereitungsstoffe nach 11 zugeben, haben den Verbraucher die verwendeten Aufbereitungsstoffe und ihre Menge im Wasser. unverzüglich durch Aushang oder sonstige schriftliche Mitteilung bekannt zu geben.
20 19 19 Umfang der Überwachung (7) Bei Wasserversorgungsanlagen nach 3c, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit im Sinne des 18 Abs.1 bereitgestellt wird, hat das Gesundheitsamt im Rahmen der Überwachung mindestens diejenigen Parameter der Anlage 2 Teil II zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, von denen anzunehmen ist, dass sie sich in der Hausinstallation nachteilig verändern können. Zur Durchführung richtet das Gesundheitsamt ein Überwachungs-programm auf Grundlage geeigneter stichprobenartigen Kontrollen ein. (z.b. Blei) Betroffen sind: Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Schwimmbäder, Kindertagesstätten u.a Anordnungen des Gesundheitsamtes II Werden Tatsachen bekannt, wonach die Nichteinhaltung der in den 5 bis 7 festgesetzten Grenzwerte auf die Hausinstallation oder deren unzulängliche Instandhaltung zurückzuführen ist, so kann das Gesundheitsamt anordnen, dass 1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, um die aus der Nichteinhaltung möglicherweise resulltierenden gesundheitlichen Gefahren auszuschalten oder zu verringern und 2. die betroffenen Verbraucher über etwaige zusätzliche Abhilfemaßnahmen oder Verwendungseinschränkungen des Wassers, die sie vornehmen sollten, angemessen zu unterrichten und zu beraten sind.
21 20 20 Anordnungen des Gesundheitsamtes II II Zu Zwecken des Satzes 1 hat das Gesundheitsamt den Unternehmer und sonstigen Inhaber der Anlage der Hausinstallation über mögliche Abhilfemassnahmen zu beraten und kann diese erforderlichenfalls anordnen; das Gesundheitsamt kann ferner anordnen, dass bis zur Behebung der Nichteinhaltung zusätzliche Maßnahmen, wie geeignete Aufbereitungstechniken, ergriffen werden, die zum Schutz des Verbrauchers erforderlich sind Information der Verbraucher II (1)Der Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage im Sinne 3 Nr.2 a) oder b) haben den Verbraucher durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des ihm zur Verfügung gestellten Wassers auf der Basis der Untersuchungsergebnisse nach 14 zu informieren. Dazu gehören auch Angaben, über die verwendeten Aufbereitungsstoffe und Angaben, die für die Auswahl geeigneter Materialien für die Hausinstallation erforderlich sind.
22 21 21 Information der Verbraucher II II Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage im Sinne 3 Nr. 2c) haben die ihnen nach Satz 1 zugegangenen Informationen allen Verbrauchern in geeigneter Weise zur Kenntnis zu geben Straftaten Der Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage im Sinne 3 Nr.2a, b oder c, soweit daraus Wasser für die Öffentlichkeit im Sinne von 18 Abs. 1 Satz 1 bereitgestellt wird, vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 4 Abs. 3 Wasser als Wasser für abgibt oder anderen zur Verfügung stellt.
23 25 25 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des 73 Abs. 1 Nr. 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 10. entgegen 18 Abs.4 Satz 3 oder Abs. 5 einen Aufbereitungsstoff oder dessen Menge im Wasser nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bekannt gibt, entgegen 17 Abs.2 Satz 1 eine Wasserversorgungsanlage mit einem dort genannten Wasser führenden Teil verbindet, 13. entgegen 17 Abs.2 Satz 2 oder 3 eine Leitung oder eine Entnahmestelle nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig kennzeichnet oder TWIN Information des DVGW zur zur Trinkwasser- Installation Änderungen Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches Trinkwasserinformationen Änderungen 2002/2003
24 Die grundlegende Bedeutung der Technischen Regeln DIN 1988 Teil 1-8 bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Trinkwasser- Installationen Regelwerke ISO DIN EN DIN DVGW VDE VDI ZVSHK DVS VOB VBG-UVV TRD AD-Merkblätter
25 Anwendung der modalen Hilfsverben nach DIN 820, I Modale Hilfsverben Bedeutung Umschreibung Gründe die zur W ahl des Hilfsverbums führen (Beispiele) ist (sind) zu... hat Ä ußerer Zw ang, w ie durch m uß, m üssen Gebot (haben) zu... darf Rechtsvorschriften, unbedingt (dürfen) nur... sicherheitstechnische F orderung, fordernd ist (sind)... nicht zugelassen ist V ertrag oder innerer Zwang, wie darf nicht, dürfen V erbot (sind)... nicht zulässig wird F orderung der E inheitlichkeit oder nicht der Folgerichtigkeit. abgelehnt soll, sollen soll nicht, sollen nicht Regel bedingt fordernd ist (sind) im Regelfall... ist (sind) im Regelfall nicht zu... D urch V erabredung oder V ereinbarung freiwillig übernommene Verpflichtung, von der nur in begründeten F ällen abgewichen werden darf. darf, dürfen m uß nicht, müssen nicht E rlaubnis freistellend ist (sind)... zugelassen (sind)... zulässig... auch... [nicht:... kann (können) läßt (lassen) sich...] braucht nicht... zu... ist In bestim mten Fällen darf von dem durch Gebot, V erbot oder R egel Gegebenen abgewichen, z. B. eine gleichwertige Lösung gewählt werden Vertragsdreieck KUNDE AVB Wasser V DIN 1988 BGB / VOB WVU Installateurvertrag VIU
26 DIN 1988 Teil 1-8 Dezember 1988 Technische Regel für Trinkwasser- Installationen (TRWI) Ziele Vermeidung der Verschlechterung der Trinkwasserqualität Sicherstellung des notwendigen Durchflusses und des Druckes an den Entnahmestellen Einhaltung der Anforderungen an Trinkwasser an den Entnahmestellen Keine Gesundheits- und Gütergefährdung während der Lebensdauer der Anlage
27 3. 3. Ziele II II Einhaltung der Funktionalen Anforderung während der Lebensdauer Minimierung der Geräusche auf ein vertretbares Maß Vermeidung von - Verunreinigung - Verschwendung - Verlusten - Missbrauch VDI 6023 Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen Wasserhygienische Anforderungen bei der bautechnischen Planung, Montage und Inbetriebnahme Abstimmung von wasserhygienischen Anforderungen mit Nutzung und Betriebsweise Voraussetzungen für die Instandhaltung aus Hygienischer Sicht Verantwortlichkeiten für Betrieb und Instandhaltung
28 . Praxis der Trinkwasserinstallation Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbh Josef-Wirner-Straße 3, Bonn Tel.: TWIN - Information des DVGW zur Trinkwasser-Installation Deutsche Vereinigung des Gas-und Wasserfaches
29 TWIN - Information des DVGW zur Trinkwasser-Installation 1 DIN 1988, AVB 2 DVGW Prüfzeichen 3 Rückflußverhinderer 4 Trinkwasser-Verordnung 5 Regenwasseranlagen 6 Ergänzungen zur Werkstoffe 8 Wassersparen 9 Trinkwassererwärmungsanlagen 10 Abschluss med. Apparate Allgemeines DIN 1988 Teil 1 Anwendungsbereich und Zweck Zuständigkeiten für Planung, Bau, Betrieb Technische Begriffe Symbole und Kurzzeichen
30 DIN 1988 Teil 2 Planung und Ausführung Bauteile, Apparate, Werkstoffe Einsatz von Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser Trinkwassererwärmungsanlagen Prüfen, Spülen und Inbetriebnahme DIN 1988 Teil 3 Ermittlung der Rohrdurchmesser Berechnungsdurchfluß und Fließdruck Summen- und Spitzendurchfluß verfügbares Rohrreibungsdruckgefälle Ermittlung der Durchmesser
31 Inhalt 1988 Teil 4 Anwendungsbereich und Zweck Grundsatz Ursachen für eine Beeinträchtigung oder Gefährdung durch das veränderte Trinkwasser Sicherungsmaßnahmen gegen Rückfließen Schutz des Trinkwassers in Wassererwärmungsanlagen DIN 1988 Teil 5 Druckerhöhung und Druckminderung Anlagenbeschreibungen Auswirkungen auf das Versorgungsnetz Anschlussmöglichkeiten Schallschutz
32 DIN 1988 Teil 6 überarbeitete Ausgabe Mai Mai Feuerlösch- und Brandschutzanlagen Aufbau und Anforderungen Betrieb der Anlagen Verhinderung von Stagnationswasser Reduzierung der Hydrantenleistung bei Wandhydranten Trennung der Anlagensysteme Trinkwasser und Löschwasser DIN 1988 Teil 7 in in Überarbeitung Vermeidung von Korrosionsschäden und Steinbildung Planung und Installationsausführung Trinkwasserbehandlung Materialauswahl DIN Teil 1-6 TrinkwV
33 DIN 1988 Teil 8 Betrieb der Anlagen Inspektion und Wartung Pflichten der Betreiber Wartungspläne Hinweise an Verbraucher DVGW Arbeitsblatt W 551 Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstum Planung und Errichtung Anforderungen an Trinkwassererwärmer Betrieb und Wartung Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums in Leitungen Wärmedämmung von warmgehenden Trinkwasserleitungen, Heizungsanlagenverordnung Elektrische Begleitheizung und damit zusammenhängende Sicherheitseinrichtungen
34 DVGW Arbeitsblatt W 552 Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Sanierung und Betrieb Geltungsbereich Hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen und Bewertung Probenahmetechnik und Bewertung der Legionellenbefunde Dokumentation Sanierung und Betrieb Betriebstechnische, verfahrenstechnische und bautechnische Maßnahmen Wartung DVGW Arbeitsblatt W 553 Bemessung von Zirkulationssystemen in in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen Anwendungsbereich, Allgemeines, Begriffe Verfahren Kurz Vereinfachtes Differenziertes Rechengang Berechnung der Volumenströme Auswahl der Rohrdurchmesser für die Zirkulationsleitungen Förderdruck der Zirkulationspumpe Systeme mit oberer Verteilung Einregulierung des Systems Beispiele
35 Stand der Europäischen Trinkwasser-Normung EN 806 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen, DIN EN 806, Teil 1: Allgemeines, Deutsche Fassung EN 806-1:2000 EN 1717:2000 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderung an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen DIN EN 1717, Deutsche Fassung der EN1717:
Neue Trinkwasserverordnung. Welche Pflichten gelten bei Wohnraumvermietung?
Neue Trinkwasserverordnung Welche Pflichten gelten bei Wohnraumvermietung? Hofheim Folie 1 von 26 Übersicht Folie 2 von 26 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Übersicht Verbraucherinformationspflichten Informationspflichten
MehrDipl.-Ing. Jürgen Klement Beratender Ingenieur DVGW, VDI, VSIA
Dipl.-Ing. Jürgen Klement Beratender Ingenieur DVGW, VDI, VSIA Elsa-Brändström-Straße 8 51643 Gummersbach Telefon 02261-91 92 55 Telefax 02261-91 92 54 email: klement.gm@t-online.de www.klement-gm.de Aktuelle
MehrStruktur der neuen TRWI DIN EN 806, DIN EN 1717 und DIN 1988
Struktur der neuen TRWI EN 806, EN 1717 und 1988 Franz-Josef Heinrichs, ZVSHK St. Augustin Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen EN 806 EN1717 1988 Technische Regel des DVGW 1 Szenario Europäische
MehrTrinkwasserhygiene. Die Praxis. Dr. med. E. Schüler MPH Krankenhaushygiene und Umweltmedizin Erfurt
Trinkwasserhygiene Die Praxis Dr. med. E. Schüler MPH Krankenhaushygiene und Umweltmedizin Erfurt Inhalt Mikrobiologie im Trinkwasser Endständige Filter Fazit Begriffsbestimmung Was ist Trinkwasser? Begriffsbestimmung
MehrWelche Bedeutung hat die Änderung der Trinkwasserverordnung für die TGA?
Welche Bedeutung hat die Änderung der Trinkwasserverordnung für die TGA? Inhaltsverzeichnis Änderungen in der TrinkwV Auswirkungen auf die TGA-Planung Anforderungen an Betreiber Zusammenfassung Änderungen
MehrTrinkwasserverordnung 2011/12
Dipl.-Ing. Jürgen Klement Beratender Ingenieur DVGW, VDI, VSIA Elsa-Brändström-Straße 8 51643 Gummersbach Telefon 02261-91 92 55 Telefax 02261-91 92 54 E-Mail klement.gm@t-online.de www.klement-gm.de Trinkwasserverordnung
MehrDie Hausinstallation als Wasserversorgungsanlage
Die Hausinstallation als Wasserversorgungsanlage Allgemeine Anforderungen zur Einhaltung der Wasserqualität Eine Information für die Betreiber (Vermieter) und Nutzer (Mieter) von Hausinstallationen Trinkwasser
MehrAktuelles Miet- und Immobilienrecht. Rechtsanwalt Eric Lindner Geschäftsführer Haus & Grund Leipzig
Aktuelles Miet- und Immobilienrecht Rechtsanwalt Eric Lindner Geschäftsführer Haus & Grund Leipzig a) Blei - 6 Abs. 2 TrinkwV i.v. mit Teil II Nr. 4 der Anlage 2 zu 6 gilt ab 01.12.2013 ein Grenzwert von
Mehr15. Informationsveranstaltung Wissenswertes rund um Kanalnetz und Gewässer 20. Juni 2012
15. Informationsveranstaltung Wissenswertes rund um Kanalnetz und Gewässer 20. Juni 2012 Analytik und Qualitätsüberwachung in der Trinkwasserversorgung Referent: Dipl.-Ing. Thomas Rießner DIN 2000: Leitsätze
MehrInformationen zum Wasser Außerordentliche Mitgliederversammlung am
Informationen zum Wasser Außerordentliche Mitgliederversammlung am 17.10.2013 Ausgangslage Informationsveranstaltung der Berliner Wasserbetriebe im Herbst 2012 Trinkwasserverordnung wird für Kleingartenkolonien
MehrTRWI neu Technische Regeln der Wasser-Installation
Innungen für Sanitär- Heizungs- und Klimatechnik Innungen für Sanitär- Heizungs- und Klimatechnik TRWI neu Technische Regeln der Wasser-Installation Innungen für Sanitär-, Heizungs- und Grundlage der Trinkwasserinstallation
MehrAUSWIRKUNGEN DER NEUEN TRINKWASSERVERORDNUNG AUF PLANUNG UND HANDWERK
AUSWIRKUNGEN DER NEUEN TRINKWASSERVERORDNUNG AUF PLANUNG UND HANDWERK Franz-Josef Heinrichs, Stv. Geschäftsführer Technik, ZVSHK, St. Augustin 1 TrinkwV richtet sich an alle Beteiligten: Wasserversorgungsunternehmen
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS-18195-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Gültigkeitsdauer: 23.06.2015 bis 28.01.2018 Ausstellungsdatum: 23.06.2015 Urkundeninhaber:
MehrInformationen. Betreiber von zentralen Warmwasser-Aufbereitungsanlagen. Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001
Informationen für die Betreiber von zentralen Warmwasser-Aufbereitungsanlagen zur neuen Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001 in der Fassung vom 05. Dezember 2012 _ Am 14. Dezember 2012 trat die novellierte
MehrHäufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser- Installationen in Gebäuden und Legionellen
LANDKREIS CLOPPENBURG Der Landrat 53 Gesundheitsamt 53.5 Gesundheitsaufsicht/Infektionsschutz Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Trinkwasser@lkclp.de Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser- Installationen
MehrHygienisch-technische Bewertung von Trinkwasser- Installationen (Gefährdungsanalysen) Anforderungen und Regelungen
Hygienisch-technische Bewertung von Trinkwasser- Installationen (Gefährdungsanalysen) Anforderungen und Regelungen 14. Jahrestagung Trinkwasserringversuche, 27. Februar 2013 Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Trinkwasserverordnung - TrinkwV *)
70.1-11 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Trinkwasserverordnung - TrinkwV *) vom 02. August 2013 Der gelb unterlegte Satz in 19 Absatz 3 wird zum 14.08.2018 aufgehoben.
MehrGefährdungsanalyse nach Überschreitung des technischen Maßnahmewertes wie mache ich das?
Gefährdungsanalyse nach Überschreitung des technischen Maßnahmewertes wie mache ich das? 21. Wasserhygienetage Bad Elster, 6. Februar 2013 Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer Umweltbundesamt, Heinrich-Heine-Str.
MehrFACHINFORMATION SANIERUNG KONTAMINIERTER TRINKWASSER-INSTALLATIONEN
FACHINFORMATION SANIERUNG KONTAMINIERTER TRINKWASSER-INSTALLATIONEN Inhaltsverzeichnis 3 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 3 2 Vorwort 5 3 Geltungsbereich 6 4 Allgemeine Anforderung an die Beschaffenheit
MehrBetrieb und Instandhaltung von Trinkwassernetzen
Betrieb und Instandhaltung von Trinkwassernetzen Inhalt Hygienische Anforderungen Trinkwasserverordnung Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern W 1000 Betrieb
Mehr- 3 - Anlage 1 zum Bescheid des EBA vom 01.08.2013. 1. Geltungsbereich des Maßnahmenplanes
- 3 - Anlage 1 zum Bescheid des EBA vom 01.08.2013 1. Geltungsbereich des planes Dieser plan gilt für die Trinkwasserversorgungsanlagen in Schienenfahrzeugen einschließlich deren Befüllungsanlagen von
MehrDipl.-Ing. Jürgen Klement Beratender Ingenieur DVGW, VDI, VSIA
Dipl.-Ing. Jürgen Klement Beratender Ingenieur DVGW, VDI, VSIA Elsa-Brändström-Straße 8 51643 Gummersbach Telefon 02261-91 92 55 Telefax 02261-91 92 54 email: klement.gm@t-online.de www.klement-gm.de Technische
MehrDr. R. Suchenwirth NLGA.
1. Änderung der TrinkwV v. 03.05.2011 Wolfsburg, 15.09.2011 Novellierung der TrinkwV-2001 - aus Sicht der Gesundheitsbehörden Roland.Suchenwirth@nlga.niedersachsen.de Neueinteilung Wasserversorgungsanlagen
MehrGefährdungsanalyse aus der Sicht des UBA
Für Mensch & Umwelt 64. Kongress BVÖGD Magdeburg, 15.-17.5.2014 Gefährdungsanalyse aus der Sicht des UBA Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer Fachgebiet Mikrobiologie des Trink- und Badebeckenwassers Übersicht
MehrAnforderungen aus der Trinkwasserverordnung an das Betreiben von Sportanlagen. Amt für Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit und Umwelt
Anforderungen aus der Trinkwasserverordnung an das Betreiben von Sportanlagen Amt für Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit und Umwelt Die Trinkwasserverordnung Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung
MehrTrinkwasserhygiene. Gefährdungsanalyse nach 16. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung
Trinkwasserhygiene Gefährdungsanalyse nach 16 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung Arbeitskreis Krankenhausingenieure Baden - Württemberg 27.10.2016
MehrHäufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Legionellen
Legionellen!!!! Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Legionellen Die hier aufgeführten häufig gestellten Fragen dienen nur als eine Orientierung für Betreiber von
MehrHygiene in Trinkwasser-Installationen
Hygiene in Trinkwasser-Installationen 1. Trinkwasserverordnung 2. Bakterien und Krankheitserreger 3. Ursachen für hygienische Probleme in Trinkwasser- Installationen 4. VDI Richtlinie 6023 5. Einfache
MehrAnforderung an die Qualität von Trinkwasser in technischen Systemen
Anforderung an die Qualität von Trinkwasser in technischen Systemen Dipl.-Biol. St. Legionellen in Empfehlungen, Technischen Regeln und Normen DVGW Arbeitsblatt W 551 (1993): Trinkwassererwärmungs- und
MehrNicht ortsfeste Anlagen ein Problem der amtlichen Überwachung?
Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheit Umwelthygiene, Umweltmedizin ÖGD-Fortbildungsveranstaltung Güstrow 13.April 2011 Nicht ortsfeste Anlagen ein Problem der amtlichen Überwachung?
MehrWEG: Haftungsrisiken für Hausverwaltungen, Kostenübernahme, Nebenkostenumlage
WEG: Haftungsrisiken für Hausverwaltungen, Kostenübernahme, Nebenkostenumlage Rechtsanwalt Manfred Reichel Geschäftsführender Gesellschafter der Huber & Reichel Beratungen GbR WEG : Wohnungseigentümer
MehrTrinkwasserverordnung 2001
2001 Gültig Seit dem 01.01.2003 Trinkwasser ist ein verderbliches Lebensmittel ohne aufgedrucktes Verfalldatum Somit sind wir in der Lebensmittel verarbeitenden Branche tätig. Zapfstellenverordnung Die.
MehrMerkblatt - Großanlagen zur Trinkwassererwärmung
Merkblatt - Großanlagen zur Trinkwassererwärmung Merkblatt für Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet und aus der Wasser
MehrEinbau und Bedingungen für den Betrieb von Eigengewinnungsanlagen für den Bereich des Wasserwerkes Bobingen
Einbau und Bedingungen für den Betrieb von Eigengewinnungsanlagen für den Bereich des Wasserwerkes Bobingen Nach der derzeit gültigen Wasserabgabesatzung (WAS) der Stadt Bobingen kann für bestimmte Verbrauchszwecke
MehrDas Gesundheitsamt informiert...
Das Gesundheitsamt informiert... Installation, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasserversorgungsanlagen auf Volksfesten, Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen 1 1. Grundsätzliches Trinkwasser
MehrMERKBLATT DICHTHEITSPRÜFUNGEN VON TRINKWASSER-INSTALLATIONEN MIT DRUCKLUFT, INERTGAS ODER WASSER
MERKBLATT DICHTHEITSPRÜFUNGEN VON TRINKWASSER-INSTALLATIONEN MIT DRUCKLUFT, INERTGAS ODER WASSER Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima Rathausallee 6, 53757 St. Augustin Telefon: (0 22 41)
MehrDie Novellierung der Trinkwasserverordnung 2011. Rechtsanwälte Dresden
Die Novellierung der Trinkwasserverordnung 2011 Rechtsanwälte Dresden Wann gilt Nachfolgendes? Die geänderten Regelung zur Trinkwasserverordnung, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 11.05.2011 sind
MehrTechnische Regel Arbeitsblatt DVGW W 557 (A) Oktober 2012
Regelwerk Technische Regel Arbeitsblatt DVGW W 557 (A) Oktober 2012 Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. Technisch-wissenschaftlicher
MehrVERPFLICHTUNGEN FÜR EIGENTÜMER UND VERWALTER NACH DER TRINKWASSERVERORDNUNG
1 VERPFLICHTUNGEN FÜR EIGENTÜMER UND VERWALTER NACH DER TRINKWASSERVERORDNUNG RECHTLICHE EINFÜHRUNG Rechtsanwalt Volker Grundmann GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin 2 Die Gefahr: Legionellen TrinkwV 2001
MehrLegionellen-Untersuchungen in Trinkwasser-Installationen
Struktureinheit: FB Gesundheit Ansprechpartner: Frau Wirth Telefon: 0345 221-3255 Telefax: 0345 221-3222 Internet: www.halle.de Legionellen-Untersuchungen in Trinkwasser-Installationen (Stand: 02.12.2013)
MehrAnforderungen an die Trinkwasserversorgung in Lebensmittelbetrieben
Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheit Umwelthygiene, Umweltmedizin Anforderungen an die Trinkwasserversorgung in Lebensmittelbetrieben Wilfried Auswahl rechtlicher Grundlagen Richtlinie
MehrLegionellen in der Hausinstallation. Neue Pflichten für Vermieter
Legionellen in der Hausinstallation Neue Pflichten für Vermieter Anforderungen der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung an Unternehmer und sonstige Inhaber von Hausinstallationen in
Mehrbeim 14. Spezialseminar am in Altbach Neue Trinkwasserverordnung ab dem
Herzlich willkommen, beim 14. Spezialseminar am 5.11.11 in Altbach zum Thema: Neue Trinkwasserverordnung ab dem 1.11.11 Wieder einmal neue Aufgaben für die Eigentümergemeinschaft Ref.: Ulrich Sick, Sick
MehrNovellierung der Trinkwasserverordnung. ista Seminar für die Wohnungswirtschaft 2011 Standort Nürnberg / Würzburg
Novellierung der Trinkwasserverordnung ista Seminar für die Wohnungswirtschaft 2011 Standort Nürnberg / Würzburg Mit Inkrafttreten der neuen TrinkwV zum 01.11.2011 müssen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
MehrInstallation und Betrieb von Trinkwasseranlagen auf Volksfesten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen
Installation und Betrieb von Trinkwasseranlagen auf Volksfesten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen Aus der Presse: 1. Grundsätzliches: Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel! Bei Veranstaltungen
MehrXX Euro. Bescheid. und Sie wissen. Der Trinkwasser-Check.
XX Euro und Sie wissen Bescheid. Der Trinkwasser-Check. Ist Ihr Trinkwasser hygienisch? Ohne Was serverfärbungen, Geruchs- oder Ge räuschbelästigungen? Unser Trink was ser-check erkennt frühzeitig Schäden,
MehrTrinkwasser im Gespräch. Die neue Trinkwasserverordnung. Die mikrobiologischen Parameter
Trinkwasser im Gespräch Die neue Trinkwasserverordnung Die mikrobiologischen Parameter 2./16. Februar 2011 Dr. Steffen Schneider Zentrallabor / Mikrobiologie Minimierungsgebot TrinkwV 2001 4 (1) frei von
MehrGesundheitsamt Region Kassel. Merkblatt Großanlagen zur Trinkwassererwärmung
Merkblatt Großanlagen zur Trinkwassererwärmung für Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet und aus der Wasser im Rahmen
MehrBilanz der Überwachung mittlerer Wasserversorgungsanlagen im
Bilanz der Überwachung mittlerer Wasserversorgungsanlagen im Kreis Rendsburg-Eckernf Eckernförderde Thorsten Ullrich-Stegemann Dipl.-Ing. Umwelt- und Hygienetechnik Fachdienst Gesundheitsdienste Kreis
MehrLegionellen in gewerblich oder öffentlich genutzten Gebäuden. Eine Information des Märkischen Kreises zur neuen Trinkwasserverordnung
Legionellen in gewerblich oder öffentlich genutzten Gebäuden Eine Information des Märkischen Kreises zur neuen Trinkwasserverordnung 2011 Am 1.11.2011 ist eine geänderte Trinkwasserverordnung in Kraft
MehrTRINKWASSERVERORDNUNG 2. ÄNDERUNGSVERORDNUNG 2012
VERORDNUNG UND KOMMENTAR TRINKWASSERVERORDNUNG 2. ÄNDERUNGSVERORDNUNG 2012 MIT MERKBLATT GEFÄHRDUNGSANALYSE TRINKWV Mitgliederausgabe Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima Rathausallee 6, 53757
MehrMerkblatt Nr. 1.6/5 Stand: Juli 2010 alte Nummer: 1.6/5
Bayerisches Landesamt für Umwelt Stand: Juli 2010 alte Nummer: 1.6/5 Ansprechpartner: Referat 91 Trinkwasseraufbereitung; Alternative Wasserbehandlungsgeräte zur Verminderung der Steinbildung in Hausinstallationen;
MehrTrinkwasserverordnung Was ist neu? Sachstand und Entwicklung
Trinkwasserverordnung Was ist neu? Sachstand und Entwicklung Am 26.11.2010 wurden im Bundesrat Änderungen und Neuregelungen zur geltenden Trinkwasserverordnung beschlossen. Diese wurden am 11. Mai 2011
MehrFRIEDRICH GAMPPER GMBH & CO. KG METALLWARENFABRIK TRINKWV 2011
FRIEDRICH GAMPPER GMBH & CO. KG METALLWARENFABRIK TRINKWV 2011 Probenahme-Ventile für eine systemische / orientierende und weitergehende Untersuchung innerhalb von Sanitärräumen zur Umsetzung der TrinkwV
MehrDie Betreiberpflichten nach der Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV( 2001) Rechtsanwälte Riße Focks Keil Düsseldorf
Die Betreiberpflichten nach der Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV( 2001) Rechtsanwälte Riße Focks Keil Düsseldorf Die rechtliche Bedeutung der Verordnung Schutz des Trinkwassers als wichtigstes Lebensmittel
MehrAnforderungen an die Probenahme
Trinkwasserverordnung 2001 27012012 Trinkwassersysteme in Gebäuden Anforderungen an die Probenahme Pd Dr Georg-J Tuschewitzki Wir verfügen über 70000 Bestandswohnungen, bitte unterbreiten Sie ein Angebot
MehrTrinkwasserverordnung Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch
Trinkwasserverordnung 2011 Handlungsempfehlungen für den Verwalter Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Trinkwasser ist ein unverzichtbares, aber auch empfindliches
MehrHinweise aus der Praxis zur Inbetriebnahme und Übergabe nach DIN EN Betrieb und Wartung
Hinweise aus der Praxis zur Inbetriebnahme und Übergabe nach DIN EN 806-5 Betrieb und Wartung Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Mecklenburg-Vorpommern Technik Thorsten Rabe 22. Und 24. September
MehrAktuelle Fragen zum Vollzug der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)
Legionellen Aktuelle Fragen zum Vollzug der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) In Deutschland ist die Legionellose die bedeutendste Krankheit, die durch Wasser übertragen werden kann. Legionellen
MehrBeurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei, Kupfer und Nickel
Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung Beurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei,
MehrFachforum Trinkwasserhygiene Bauzentrum München Robert Priller. Gefährdungsbeurteilung nach TrinkwV und Wassersicherheitsplan für Wohngebäude
Fachforum Trinkwasserhygiene Bauzentrum München 2011 Robert Priller Gefährdungsbeurteilung nach TrinkwV und Wassersicherheitsplan für Wohngebäude Gefährdungsbeurteilung nach 9 Absatz 8 Bei Erreichen oder
MehrHerzlich Willkommen. Ihr Trinkwasser Engel Team.
Herzlich Willkommen zum Vortrag Trinkwasser Ihr Trinkwasser Engel Team info@trinkwasserengel,com www.trinkwasserengel.com Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nr. 1 Verschwendung von Trinkwasser bedeutet
MehrUmsetzung der TrinkwV und Legionellenschutz Erfahrungen und Maßnahmen der Wohnungswirtschaft
Trinkwarmwasser im Konflikt zwischen Hygiene und Ressourceneffizienz Berliner Energietage, 21. Mai 2014 Umsetzung der TrinkwV und Legionellenschutz Erfahrungen und Maßnahmen der Wohnungswirtschaft Dipl.-Ing.
MehrDie Novellierte Trinkwasserverordnung von Legionellen
Die Novellierte Trinkwasserverordnung von 2012 Legionellen Im Sinne dieser Verordnung 3 Begriffsbestimmungen 1. ist Trinkwasser für jeden Aggregatzustand des Wassers und ungeachtet dessen, ob es für die
MehrÜberwachung nicht ortsfester Veranstaltungen
Überwachung nicht ortsfester Veranstaltungen Vorgehen bei der Überwachung. Welche Maßnahmen machen Sinn? Trinkwasseruntersuchungen bei der Großen Kirmes und deren Folgen. Dipl.-Ing. Ulrich Schürfeld Inhalt
MehrAnforderungen an Feuerlösch- und Brandschutzanlagen. aus der Sicht des Trinkwasser- Netzbetreibers
Anforderungen an Feuerlösch- und Brandschutzanlagen aus der Sicht des Trinkwasser- Netzbetreibers 1 Bernhard Keim Sachgebiet Installationstechnik Strom/Erdgas/Trinkwasser 2 3 4 Daten zum Trinkwasser-Versorgungsgebiet
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) TrinkwV 2001 Ausfertigungsdatum: 21.05.2001 Vollzitat: "Trinkwasserverordnung in der Fassung
MehrTrinkwassercheck. auf Legionellen.
Trinkwassercheck auf Legionellen www.stadtwerke-pforzheim.de Trinkwassercheck auf Legionellen Am 1. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Die neuen Regelungen gelten für Hausinstallationen,
MehrTRWI Wesentliche Neuerungen - (gültig ab 01. November 2011) Norbert Schmitz, FVSHK NRW
TRWI 2012 - Wesentliche Neuerungen - (gültig ab 01. November 2011) Norbert Schmitz, FVSHK NRW 3 Begriffsbestimmungen Neue Definitionen u.a. für: gewerbliche Tätigkeit die unmittelbare oder mittelbare,
MehrMERKBLATT für. Grundsätzliches
Umweltbezogener Gesundheitsschutz MERKBLATT für Betreiber von Trinkwasseranlagen auf Volks- und Straßenfesten, Märkten oder sonstigen, nicht ortsfesten Anlagen (Hinweise und Empfehlungen Stand: Juni 2014)
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) TrinkwV 2001 Ausfertigungsdatum: 21.05.2001 Vollzitat: "Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001
MehrLegionellen-Untersuchungen in Trinkwasser-Installationen
Legionellen-Untersuchungen in Trinkwasser-Installationen Information für Unternehmer/sonstige Inhaber (UsI) einer Trinkwasser-Installation, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet
MehrTrinkwasserdesinfektion in der Trinkwasserinstallation eine prophylaktische Maßnahme?
Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheit Umwelthygiene, Umweltmedizin ÖGD-Fortbildungsveranstaltung Güstrow 13.April 2011 Trinkwasserdesinfektion in der Trinkwasserinstallation eine prophylaktische
MehrMerkblatt. Trinkwasseruntersuchungen im Rahmen des AMA-Gütesiegels Richtlinie Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel Version März/11
Version 2016 Merkblatt Trinkwasseruntersuchungen im Rahmen des AMA-Gütesiegels Richtlinie Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel Version März/11 Laut der AMA-Gütesiegel Richtlinie Version März/2011 Kapitel C.
MehrGefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen. Haftungsrisiken für Hausverwaltungen, Kostenübernahme, Nebenkostenumlage
Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen Haftungsrisiken für Hausverwaltungen, Kostenübernahme, Nebenkostenumlage Haftung des Sachverständigen Errare humanum est Irren ist menschlich. Privatgutachter
MehrTrinkwasser Versorgungsgebiet:
Trinkwasser Versorgungsgebiet: ENTEGA AG Telefon: 065 708022 Telefax: 065 70409 in Zusammenarbeit mit Hessenwasser GmbH & Co. KG Darmstadt (alle Ortsteile), Riedstadt (alle Ortsteile), Weiterstadt (alle
MehrUpdate Trinkwasser, Gefährdungsanalyse und Water Safety Plan
Update Trinkwasser, Gefährdungsanalyse und Water Safety Plan Dipl.-Ing. Matthias Vahrson Tagung des Arbeitskreis Krankenhaus-Ingenieure Baden-Württemberg e.v. am 24.10.2013 in Heidelberg Mehr wissen. Weiter
MehrSCHELL Probenahme-Ventil PROBFIX
SCHELL Probenahme-Ventil PROBFIX Montage- und Prüfanleitung Probenahme-Ventil PROBFIX mit Entnahmerohr für Montage auf Eckventile mit G 3/8 AG Abgang Art.-Nr. 03 838 06 99 Entnahmerohr-Eckventil Art.-Nr.
MehrDie novellierte Trinkwasserverordnung
Die novellierte Trinkwasserverordnung 6. Immobilienseminar Cornelia Hopf Immobilienverwaltung Victor s Residenz Hotel Erfurt, 31.03.2012 Dipl.-Chem. Andreas Raab, IWU Luisenthal Gliederung Überblick über
MehrMerkblatt für Inhaber von gewerblichen Trinkwasser-Hausinstallationen Pflicht zur Legionellenuntersuchung ab
Vorwort: Merkblatt für Inhaber von gewerblichen Trinkwasser-Hausinstallationen Pflicht zur Legionellenuntersuchung ab 01.11.2011 Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass es in Warmwassersystemen
MehrSCHELL Probenahme-Armaturen
SCHELL Probenahme-Armaturen Montage- und Prüfanleitung Probenahme-Eckventil mit Entnahmerohr Art.-Nr. 03 835 06 99 Entnahmerohr-Eckventil Art.-Nr. 50 755 00 99 Probenahme-Adapter mit Entnahmerohr für SCHELL
MehrFachveranstaltung Heizungs-Netzwerk
Fachveranstaltung Heizungs-Netzwerk Warmwasserbereitung Anforderungen an die Hygiene Was müssen Vermieter bei der Bereitstellung von Warmwasser beachten? Vorschriften DIN EN 806-1 Allgemeines DIN EN 806-2
MehrÄnderung der Trinkwasserverordnung neue Pflichten: die Gefährdungsanalyse. Erkenntnisse aus zwei Jahre. Thorsten Rabe - Sachverständigenbüro
Änderung der Trinkwasserverordnung 2012 - neue Pflichten: die Gefährdungsanalyse Thorsten Rabe - Sachverständigenbüro Überblick Trinkwasserverordnung bis 2001 Trinkwasserverordnung 2003 in Kraft getreten
MehrTrinkwasserversorgung aus nicht ortsfesten Anlagen
Rohrnetz Trinkwasserversorgung aus nicht ortsfesten Anlagen Versorgung von Festen und Märkten Referat aus dem Erfahrungsaustausch der Wasserwerksnachbarschaftsleiter 27./28.01.2010 Autoren: Herr Rudolf
MehrMERKBLATT SPÜLEN, DESINFIZIEREN UND INBETRIEBNAHME VON TRINKWASSERINSTALLATIONEN
MERKBLATT SPÜLEN, DESINFIZIEREN UND INBETRIEBNAHME VON TRINKWASSERINSTALLATIONEN Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima Rathausallee 6, 53757 St. Augustin Telefon: (02241) 9299-0 Telefax: (02241)
MehrTrinkwasserhygiene. Trinkwasserbeprobung.
Trinkwasserhygiene. Trinkwasserbeprobung. made in Germany ------------------------------------------------------------ H WASSER LIEGT UNS AM HERZEN. Trinkwasserhygiene und Trinkwasserbeprobung. Das Trinkwasser
MehrTrinkwasser nur zum Trinken? Dipl. Ing. (BA) Anica Schulze Mai 2011
Trinkwasser nur zum Trinken? Dipl. Ing. (BA) Anica Schulze Mai 2011 Rechtliche Grundlagen Infektionsschutzgesetz und Trinkwasser 7. Abschnitt Wasser 37 Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch
MehrUMWELTBUNDESAMT /// STELLUNGNAHME
UMWELTBUNDESAMT /// STELLUNGNAHME Legionellen: Aktuelle Fragen zum Vollzug der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jedes Jahr erkranken mindestens 20.000-32.000 Personen in Deutschland an ambulant
MehrPRÜFBERICHT. Dr. Blasy - Dr. Busse. Auftragsnr Indikatorparameter der Anlage 3 TrinkwV / EÜV / chemisch-technische und hygienische Parameter
Tel.: +49 (843) 79, Fax: +49 (843) 724 Dr.Blasy-Dr.Busse Moosstr. 6A, 82279 Eching HOFMARK 9 82393 IFFELDORF PRÜFBERICHT Auftragsnr. 4355 Analysennr. Projekt Probeneingang Probenahme Probenehmer Kunden-Probenbezeichnung
MehrTrinkwasserverordnung 2. Änderungsverordnung 2012 Sichere Einhaltung der neuen Trinkwasseranforderungen
Hygiene in Trinkwassersystemen Trinkwasserverordnung 2. Änderungsverordnung 2012 Sichere Einhaltung der neuen Trinkwasseranforderungen Logikrätsel FINISHED FILES ARE THE RESULT OF YEARS OF SCIENTIFIC STUDY
MehrPraktische und juristische Aspekte der Untersuchung von Trinkwasser- Installationen (Aus Sicht des Ingenieurs.)
Praktische und juristische Aspekte der Untersuchung von Trinkwasser- Installationen (Aus Sicht des Ingenieurs.) Hygieneinspektionsstelle für Trinkwassersysteme akkreditierte Inspektionsstelle nach DIN
MehrTechnische Bewertungsgrundlage für die Objektuntersuchung Legionellen im Trinkwasser
Technische Bewertungsgrundlage für die Objektuntersuchung Legionellen im Trinkwasser Bei der Bewertung von Trinkwassersystemen und deren Korrosionsverhalten legen wir im Wesentlichen folgende Vorschriften
MehrTrinkwasserverordnung 2001 / Fassung 2011
Die wichtigsten Fragen und Antworten Seit 2011 gilt die aktuelle Fassung der der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001), die erstmals eine Einführung eines sogenannten technischen Maßnahmenwertes für Legionellen
MehrTrinkwasserverordnung Novellierung VFGI e.v. Cuxhaven 10. Mai Dr. Ernst-August Heinemeyer
Trinkwasserverordnung Novellierung 2011 Roesebeckstr. 4-6 30449 Hannover Fon 0511/4505-0 Fax 0511/4505-140 VFGI e.v. Verband zur Fortbildung im Bereich des Gesundheits- und Infektionsschutzes e.v. Cuxhaven
MehrTrinkwasserhygiene im Bestand in Mehrfamilienwohnhäusern
Trinkwasserhygiene im Bestand in Mehrfamilienwohnhäusern 14.10.2016 Trinkwasserhygiene Neue Trinkwasserverordnung 1. Zweck der Verordnung 2. Wieso sind Legionellen gefährlich? 3. Wo können Legionellen
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-11035-04-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 27.02.2017 bis 28.05.2018 Ausstellungsdatum: 27.02.2017 Urkundeninhaber:
MehrTrinkwasserverordnung. Änderungen in Bezug auf Trinkwassergüte und -hygiene
Trinkwasserverordnung Änderungen in Bezug auf Trinkwassergüte und -hygiene Trier 7. Dezember 2011 Dr. Steffen Schneider Hessenwasser Zentrallabor / Mikrobiologie Minimierungsgebot TrinkwV 2001 4 (1) frei
MehrTrinkwasserüberwachung. Jährliche Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen
Trinkwasserüberwachung Jährliche Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen Was ist neu? Neufassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2011 Durch die Änderungen der seit 2001 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
3 DGUV Vorschrift 3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 Inhaltsverzeichnis M U S T E R - U V V Seite 1 Geltungsbereich...
MehrSICHER. KEMPER FK-4 Systemtrenner-Auslaufventil BA
KEMPER FK-4 Systemtrenner-Auslaufventil BA zur sicheren Einhaltung der Anforderungen aus DIN EN 1717 und DIN 1988 Teil 100 bis zur Flüssigkeitskategorie 4 zur Montage im Neubau und zum Austausch ungeeigneter
Mehr