Hinweise zum sachkundigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Ackerbau und auf Grünland

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hinweise zum sachkundigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Ackerbau und auf Grünland"

Transkript

1 Impressum Herausgeber Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Abteilung Pfl anzenschutzdienst, Am Halbleiterwerk 1, Frankfurt (Oder) Telefon: Telefax: Mail: Web: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Referat Pfl anzenschutz, Stübelallee 2, Dresden Telefon: Telefax: Mail: Web: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Referat Pfl anzenschutz, Kühnhäuser Straße 101, Erfurt-Kühnhausen Telefon: Telefax: Mail: pfl Web: Autoren Holger Bär, Ralf Dittrich, Marlene Engelhardt, Katrin Gößner, Reinhard Götz, Ulrike Hahn, Dr. Michael Kraatz, Brigitte Krueger, Stefania Kupfer, Dr. Ewa Meinlschmidt, Margit Naujok, Birgit Pölitz, Gerhard Schröder, Andela Thate, Christine Tümmler, Monique Ullrich, Gernot Viehweger, Elke Weiske Satz: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Öffentlichkeitsarbeit Druck: Justizvollzugsanstalt Hohenleuben Redaktionsschluss: Januar 2011 Schutzgebühr: 10,00 Euro > Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit Quellenangabe gestattet. < Wichtige Hinweise Alle Übersichten zu Pfl anzenschutzmitteln (PSM) stellen eine Auswahl aus dem Mittelspektrum dar, es wird daher kein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben erhoben. Die Schreibweise der Namen der PSM erfolgt unabhängig von der Handelsbezeichnung einheitlich in Kleinbuchstaben. Die Angaben zur Zulassung von PSM beziehen sich auf den Stand der Daten vom November Die Hinweise auf mögliche Neuzulassungen in 2011 erfolgten nach bestem Wissen, maßgeblich ist jedoch der tatsächliche aktuelle Zulassungsstand. Dieser kann z.b. dem amtlichen PSM-Verzeichnis oder der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Internet ( entnommen werden. Zusätzlich sind aktualisierte Tabellen der vorliegenden Broschüre im Internet unter auf den Regionalseiten verfügbar. Alle Kostenberechnungen beziehen sich auf die Pfl anzenschutz-preisliste der BayWa/Agrar 2010 (größtes Gebinde, ohne Mehrwertsteuer). Rechtlicher Hinweis: Es wird keine Gewähr für die Aktualität und Vollständigkeit der in dieser Broschüre bereitgestellten Informationen übernommen. Die Pfl anzenschutzdienste des Freistaates Sachsen, des Freistaates Thüringen sowie des Landes Brandenburg haften nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung von Informationen entstehen, die diese Broschüre enthält. Verbindlich sind die geltenden rechtlichen Regelungen sowie die Sicherheitsdatenblätter der PSM. Bestellung dieser Broschüre Brandenburg Fax: Mail: Sachsen Fax: Mail: Thüringen Fax: Mail: Hinweise zum sachkundigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Ackerbau und auf Grünland Hinweise zum sachkundigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Ackerbau und auf Grünland Eine Information der Pfl anzenschutzdienste der Länder Brandenburg, Sachsen und Thüringen Feldmausbefall in Winterraps Gallmückenbefall in Winterweizen Knospenwelke in Winterraps Fotos auf der Titelseite 1) Schwärzepilze an Winterweizen 2) Maisbeulenbrand am Kolben 3) Spätverunkrautung in Winterweizen 4) Resistenztest für Rapsschädlinge

2 Abkürzungen in den Übersichtstabellen Verwendete Symbole: Zulassung bzw. Genehmigung wird erwartet Zulassung ausgelaufen, nur Restmengenverbrauch möglich weitere Analogprodukte Zulassung in der Fruchtart bzw. gegen Schaderreger Genehmigung in der Fruchtart bzw. gegen Schaderreger kein Abstand zu Gewässern vorgeschrieben, aber: länderspezifische Regelungen im Wasserrecht beachten Düse im Randbereich sowie auf der Restfl äche von Feldern in Nachbarschaft von Gewässern nicht erlaubt x zugelassene Indikation 1x maximale Anzahl der Anwendungen in der jeweiligen Indikation Einstufung der Wirkung: leer keine Daten vorhanden - keine Wirkung + Teilwirkung ++ gute Wirkung sehr gute Wirkung Fungizide: sehr gute Wirkung und zugelassene Indikation Einstufung Bienengefährdung: B1 bienengefährlich B2 bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr B4 nicht bienengefährlich Angaben zur Wartezeit: 35 Tage von der PSM-Anwendung bis zur Ernte F keine Wartezeit vorgeschrieben Weitere Abkürzungen: ADM Abdriftminderungsklasse von Düsen AWB Anwendungsbestimmung (bußgeldbewehrte Aufl agen von PSM) AWM max. zugelassene Aufwandmenge AWH Anwendungshäufigkeit: Anzahl zulässiger Anwendungen je Kultur BBCH Code für die Entwicklungsstadien von Kulturpflanzen FHS Formulierungshilfsstoff FRAC Wirkstoffklassen Fungizide ( G Gerste H Hafer Hang in m breiter bewachsener Randstreifen bei einer Hangneigung von > 2 % oder 4 % erforderlich (siehe Punkt 1.5) HRAC Wirkstoffklassen Herbizide ( IRAC Wirkstoffklassen Insektizide ( NA K Nachauflauf (im Keimblatt) PSM Pflanzenschutzmittel R Roggen SF Spritzfolge T Triticale TM Tankmischung UKB Unkrautbekämpfung VA Vorauflauf VS Vorsaat W Weizen WSG Wirkstoffgehalt WZ Wartezeit ZR Zuckerrüben Sonstige Abkürzungen BRW Bekämpfungsrichtwert BVL Bundesamt für Verbrauscherschutz und Lebensmittelsicherheit ISIP Informationssystem Intergierte Pflanzenproduktion JKI Julius Kühn-Institut Linie Zählstrecke von 25 Objekten (z.b. Pfl anzen) für die Ermittlung der Befallsstärke, - häufigkeit Vorbeugende Maßnahmen und erste Hilfe bei Vergiftungsfällen Auskunft und Beratung in Vergiftungsfällen erteilen spezielle Informations- und Behandlungszentren. Wenn sich bei der Arbeit mit PSM (oder danach) Kopfschmerzen, starker Schweißausbruch, Übelkeit, Durchfall, Schwindelgefühl oder andere auffällige Gesundheitsstörungen zeigen, muss die Arbeit sofort eingestellt und der Vergiftete aus dem Arbeitsbereich gebracht werden. Es ist umgehend ein Arzt hinzuzuziehen. Alles, was auf Art und Menge des Giftes hinweist (Gebrauchsanleitung, Verpackung, Reste von PSM usw.), ist dem Arzt bereitzuhalten. Der Vergiftete sollte im Freien oder in einem gut gelüfteten Raum in die stabile Seitenlage gebracht werden. Jede übermäßige Bewegung und Anstrengung muss vermieden werden. Bei schwerer Vergiftung gilt es, unverzüglich Rettungswagen oder Feuerwehr zu benachrichtigen! Ist dies nicht möglich, so muss auf Eigeninitiative der Vergiftete so schnell wie möglich in ein Krankenhaus, eine Rettungsstation oder eine Arztpraxis gebracht werden. Die Erste-Hilfe-Maßnahmen sollten sofort, gegebenenfalls während des Transports des Vergifteten zum Krankenhaus, zur Rettungsstation oder zur Arztpraxis, vorgenommen werden. Die Atemwege des Vergifteten müssen frei sein! Bei einer Blockierung der Atemwege durch die zurückfallende Zunge empfi ehlt sich ein Überstrecken des Kopfes in den Nacken. Mit dem Finger sollte man Fremdkörper aus dem Mund entfernen. Der Vergiftete ist von beschmutzter und beengender Kleidung zu befreien! Gesicht und Haut sollten mit Wasser und Seife von PSM-Resten gereinigt werden. Verzeichnis von Informations- und Beratungszentren für Vergiftungen Einrichtung Adresse Telefon/Fax/Mail Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben Institut für Toxikologie, Klinische Toxikologie und Giftnotruf Berlin Giftnotruf Erfurt, Gemeinsames Giftinformationszentrum c/o HELIOS Klinikum Erfurt Toxikologischer Auskunftsdienst - Institut für Klinische Pharmakologie der Universität Leipzig Oranienburger Straße BERLIN Nordhäuser Straße ERFURT Härtelstraße LEIPZIG Telefon: Fax: Mail: mail@giftnotruf.de Telefon: Fax: Mail: info@ggiz-erfurt.de Telefon: Fax: Hinweise für geeignete Therapiemaßnahmen in Vergiftungsfällen mit PSM können auch der Publikation des Industrieverbandes Agrar e.v. (IVA) Wirkstoffe in Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln; Physikalischchemische und toxikologische Daten, 3. Aufl age, September 2000, entnommen werden R R SSC SSC SSC SSC HYP AGR AGR AGR AGR AGR AGR HAR HYP HYP LEC LEC LEC LEC LEC HAR HAR AIXR VP AITTJ VP TT VP TTI VP Guardian Air 035 AirMix AirMix NoDrift AVI AVI Twin TD TurboDrop Hispeed Minidrift MD 04 Guardian Air 04 ULD 04 IDK IDK N IDK Keramik IDKT ID Hinweise 4: ID POM, ID C (beide auch mit Randdüse IS POM) 1,0 5: ID POM, ID C (beide auch mit Randdüse IS POM), S Injet 04 6: ID POM, ID C 1,2 7: AI VS, AIC VS (beide auch mit Randdüse AIUB VS) 1,3 1,0 1,5 1,5 1,5 1,1 1,7 1,7 1,7 1,2 0,9 0,9 0,9 0,9 1,0 1,9 1,9 1,9 1,9 1,4 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1 2,1 2,1 2,1 2,1 1,5 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 2,3 2,3 2,3 2,3 1,7 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 2,5 2,5 2,5 2,5 1,9 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 2,8 2,8 2,8 2,8 2,0 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 3,0 3,0 3,0 3,0 2,2 1,7 1,7 1,7 1,7 1,7 1,7 1,7 3,3 3,3 3,3 3,3 2,4 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 3,5 3,5 3,5 3,5 2,6 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 3,8 3,8 3,8 3,8 2,8 2,1 2,1 2,1 2,1 2,1 2,1 2,1 2,1 2,1 2,1 4,1 4,1 4,1 4,1 3,0 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 4,4 4,4 4,4 4,4 3,2 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 4,7 4,7 4,7 4,7 3,4 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 5,0 5,0 5,0 5,0 3,7 2,8 2,8 2,8 2,8 2,8 2,8 2,8 2,8 2,8 2,8 2,8 2,8 5,3 5,3 5,3 5,3 3,9 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 5,7 5,7 5,7 5,7 4,2 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 6,0 6,0 6,0 6,0 4,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 6,4 6,4 4,7 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 6,8 6,8 5,0 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 7,1 7,1 5,2 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 7,5 5,7 4,2 4,2 4,2 4,2 4,2 4,2 4,2 4,2 4,2 4,2 4,2 4,2 4,2 4,2 7,9 6,2 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 8,3 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 5,2 5,2 5,2 5,2 5,2 5,2 5,2 5,2 5,2 5,2 5,2 5,2 5,2 5,2 5,7 5,7 5,7 5,7 5,7 5,7 5,7 5,7 5,7 5,7 5,7 5,7 5,7 5,7 6,2 6,2 6,2 6,2 6,2 6,2 6,2 6,2 6,2 6,2 6,2 6,2 6,2 6,2 6,7 6,7 6,7 6,7 6,8 6,7 6,7 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 7,9 7,9 7,9 7,9 7,9 7,9 8,5 8,5 8,5 8,5 8,5 8,5 9,2 9,9 Spritzdruck in bar (nach ISO) R R R SSC LEC LEC SSC SSC SSC SSC SSC AGR AGR HAR HAR HYP HYP LEC LEC SSC SSC HAR AI AIXR VP AITTJ VP TT VP TTI VP AirMix TurboDrop Hispeed ISO-LD Minidrift MD 05 Guardian Air 05 ULD 05 IDK IDK N Keramik IDKT ID AI AIXR VP TTI VP Hinweise 8: AI VS, AIC VS, AIC VP (alle auch mit RD AIUB VS) 9: AI VS, AIC VS, AIC VP (alle auch mit RD AIUB VS) 10: AI VS, AIC VS, AIC VP (alle auch mit RD AIUB VS) 0,9 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,5 1,5 1,5 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,7 1,7 1,7 1,7 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1 1,8 1,8 1,8 1,8 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 2,0 2,0 2,0 2,0 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 2,1 2,1 2,1 2,1 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 2,3 2,3 2,3 2,3 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 1,7 1,7 1,7 1,7 1,7 1,7 1,7 1,7 1,7 2,8 2,8 2,8 2,8 2,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 2,2 2,2 2,2 2,2 2,2 2,2 2,2 2,2 2,2 2,2 2,2 2,2 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 4,2 4,2 4,2 4,2 4,2 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 2,9 2,9 2,9 2,9 2,9 2,9 2,9 2,9 2,9 2,9 2,9 2,9 2,9 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 5,2 5,2 5,2 5,2 5,2 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 5,7 5,7 5,7 5,7 5,7 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 6,2 6,2 6,2 6,2 6,2 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 6,7 6,8 6,7 4,3 4,3 4,3 4,3 4,3 4,3 4,3 4,3 4,3 4,3 4,3 4,3 4,3 7,3 7,3 7,3 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 7,9 7,9 5,1 5,1 5,1 5,1 5,1 5,1 5,1 5,1 5,1 5,1 5,1 5,1 5,1 8,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,9 5,9 5,9 5,9 5,9 5,9 5,9 5,9 5,9 5,9 5,9 5,9 6,3 6,3 6,3 6,3 6,3 6,3 6,3 6,3 6,3 6,3 6,3 6,3 6,8 6,8 6,8 6,8 6,8 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 Spritzdruck in bar (nach ISO) 8,7 8,7 8,7 8,7 9,7

3 Hinweise zum sachkundigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Ackerbau und auf Grünland 2011 Eine Information der P anzenschutzdienste der Länder Brandenburg, Sachsen und Thüringen 1

4 Inhaltsverzeichnis In eigener Sache Umgang mit Pflanzenschutzmitteln Gute fachliche Praxis im P anzenschutz P anzenschutztechnik Verwendung von P anzenschutzmitteln Hinweise zur Bestandesüberwachung Bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen von PSM Informationsangebote des amtlichen P anzenschutzdienstes P anzenschutzinformationen unter Beratungsstellen des amtlichen P anzenschutzdienstes Getreide Beizung Getreide Unkrautbekämpfung Getreide Wachstumsregler Getreide Krankheiten Getreide Schädlinge und Virosen Getreide Mais Beizung Mais Unkrautbekämpfung Mais Schädlinge Mais Winterraps Beizung Winterraps Unkrautbekämpfung Winterraps Wachstumsregler Winterraps Krankheiten Winterraps Schädlinge Winterraps Sikkation Winterraps

5 5 Zuckerrüben Beizung Zuckerrüben Unkrautbekämpfung Zuckerrüben Krankheiten Zuckerrüben Schädlinge Zuckerrüben Kartoffeln Beizung Kartoffeln Unkrautbekämpfung Kartoffeln Krankheiten Kartoffeln Schädlinge Kartoffeln Krautabtötung Kartoffeln Keimhemmung Kartoffeln Großkörnige Leguminosen Unkrautbekämpfung Großkörnige Leguminosen Krankheiten Großkörnige Leguminosen Schädlinge Großkörnige Leguminosen Sikkation Großkörnige Leguminosen Weitere Kulturen Kleinkörnige Leguminosen Sommerölfrüchte Grassamenbau Grünland Sonstige Maßnahmen Vorernte / Nichtselektive Unkrautbekämpfung Gräserherbizide dikotyle Kulturen Allgemeinschädlinge Vorratsschutz Getreidelager Sortenresistenz Texterklärung zum Code der in dieser Broschüre verwendeten Sonstigen bußgeldbewehrten Anwendungsbestimmungen Verzeichnis der Tabellen In eigener Sache Nachdem die Broschüre Hinweise zum sachkundigen Einsatz von P anzenschutzmitteln im Ackerbau und auf dem Grünland 2010 bei den Beratern und landwirtschaftlichen Unternehmen im Allgemeinen eine positive Resonanz gefunden hat, liegt mit dieser Broschüre die Ausgabe für 2011 vor. Um die Kontinuität bei der Arbeit mit dieser Broschüre zu sichern, wurde das Layout der Tabellen nur geringfügig bei der Aktualisierung der Informationen geändert. Die kompakte Darstellung der Einheit von rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz der Panzenschutzmittel (PSM) und der spezischen Wirkungsweise einschließlich der Resistenzeingruppierung der Mittel wurde gewährleistet. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der weiteren Verbesserung der von den P anzenschutzdiensten der drei Länder herausgegebenen Empfehlungen. Diese Empfehlungen beruhen auf Versuchsergebnissen aus Exaktversuchen, den Ergebnissen der Schaderregerüberwachung einschließlich spezieller Monitoringprogramme und vorhandenen Erkenntnissen aus der landwirtschaftlichen Praxis. Weiterhin ossen neue Themen, wie z. B. der Vorratsschutz in Getreidelagern und die Anfälligkeiten von Getreide- und Winterrapssorten gegenüber verschiedenen Pathogenen (Beitrag der zuständigen Fachreferate) ein. Ein weiteres Hauptgewicht, das sich durch viele Themen, wie ein roter Faden zieht, ist die aktuelle Resistenzsituation sowohl bei Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden. Speziell bei den Herbiziden werden Antiresistenzstrategien vermittelt, die in verschiedenen Fruchtfolgen die weitere Resistenzbildung zumindest verzögern sollen, um auch in Zukunft noch wirksame Mittel zur Problemlösung verfügbar zu haben. Die Broschüre ist ein Bestandteil des Warndienstabonnements der einzelnen Länder. Durch den länderspezi schen Warndienst werden die grundlegenden Aussagen aktuell präzisiert. Beide Informationsplattformen sollen dazu beitragen, die Entscheidungs ndung in den landwirtschaftlichen Unternehmen auf unabhängiger Basis zielgerichtet zu unterstützen. Die Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (P anzenschutz-rahmenrichtlinie) ist in ihren wesentlichen Teilen bis zum 26. November 2011 in nationales Recht umzusetzen. Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von P anzenschutzmitteln wird ein Jahr später bei der Europäischen Kommission vorzulegen sein. Ab dem 1. Januar 2014 werden sich alle Anwender von PSM an die allgemeinen Grundsätze des integrierten P anzenschutzes halten müssen. 4 5

6 Die Umsetzung vieler dieser rechtlichen Rahmenbedingungen ist nur möglich durch eine weiterhin auf Qualitätszuwachs orientierte P anzenschutzberatung. Unsere Broschüre stellt einen Baustein dar, um dem komplexen Anforderungspro l an P anzenschutzberater und Anwender der Zukunft aktuelles Basiswissen zu vermitteln. Die Pfl anzenschutzdienste der Länder Brandenburg, Sachsen und Thüringen 1 Umgang mit Pflanzenschutzmitteln 1.1 Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz Die Gute fachliche Praxis im P anzenschutz (PS) ist eine Grundvoraussetzung für sachgerechtes Handeln im P anzenschutz. Die Beachtung dieser Grundsätze gewährleistet die Durchführung eines bestimmungsgemäßen und sachgerechten P anzenschutzes bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Belange des vorbeugenden Verbraucherschutzes sowie des Schutzes des Naturhaushaltes. Durch die vom P anzenschutzgesetz vorgegebene Berücksichtigung der Grundsätze des integrierten P anzenschutzes folgen die Grundsätze zur Durchführung der Guten fachlichen Praxis im P anzenschutz auch dem Prinzip, unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, p anzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer P anzenschutzmaßnahmen die Anwendung chemischer P anzenschutzmittel auf das notwendige Maß zu begrenzen. Folgende Schwerpunkte gilt es dabei zu beachten: alle Möglichkeiten des vorbeugenden Pflanzenschutzes (resistente Sorten, Fruchtfolge, Standort etc.) sollten genutzt werden, um den chemischen Pflanzenschutz auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken Entscheidungen zum PSM-Einsatz sollten immer auf der Grundlage von Bestandeskontrollen, Bonituren, Aussagen von Prognosemodellen, Inanspruchnahme von Beratung u. ä. sowie Beachtung von Bekämpfungsschwellen getroffen werden. Routinemaßnahmen kosten Geld und belasten die Umwelt nichtchemischen Maßnahmen ist der Vorzug zu geben, wenn diese praktikabel und umweltverträglich sind geeignete PSM (= zugelassene PSM) sind mit geprüfter Technik von sachkundigen Anwendern auszubringen Möglichkeiten von Aufwandmengenreduzierungen bzw. Teilflächenbehandlungen sollten ausgeschöpft werden generell unterliegen Tankmischungen einer besonderen Sorgfaltspflicht (z. B. Bienenschutz), ein Wechsel der Wirkstoffe zur Resistenzvermeidung ist angeraten bei Ausbringung der PSM besitzen folgende Aspekte besondere Bedeutung: Spritzbrühe richtig berechnen (Vermeidung unnötiger Restmengen), sorgfältige Spülung leerer Kanister vornehmen, um problemlose Leergutrücknahme (PAMIRA) zu sichern Restmengen auf dem Schlag ausreichend verdünnt (1 : 10) ausbringen vorgeschriebene Parameter Fahrgeschwindigkeit lt. Gebrauchsanleitung, Windgeschwindigkeit < 5 m/s, Temperatur < 25 C, rel. Luftfeuchte > 30 %) einhalten angemessenen Abstand zu gefährdeten Objekten (z. B. Kleingärten, empfindlichen Nachbarkulturen) halten Einhaltung von Anwendungsbestimmungen und Auflagen (z. B. Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern und Saumbiotopen) bei der PSM-Ausbringung sind die Vorschriften des Arbeits schutzes einzuhalten nach der PSM-Applikation den Erfolg der Maßnahme beurteilen (z. B. mittels Spritzfenster) Dokumentation der PS-Maßnahmen hinsichtlich Entscheidungsgrundlage, PSM- Menge und Erfolg in geeigneter Weise (z. B. Schlagkartei) vornehmen. Allgemein 6 7

7 Allgemein Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger Nr. 76a vom 21. Mai 2010 wurden die Grundsätze der Guten fachlichen Praxis im Panzenschutz aktualisiert. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bietet auf seinen Internetseiten unter die aktuelle Ausgabe zum Herunterladen an. 1.2 Pflanzenschutztechnik Gerätekontrolle Zur Überprüfung der Funktionssicherheit und der Verteilgenauigkeit fordert der Gesetzgeber eine regelmäßige P ichtkontrolle für P anzenschutzgeräte. Gebrauchte P anzenschutzgeräte sind mit Ablauf des vierten Kalenderhalbjahres von einer amtlich anerkannten Kontrollstelle erneut technisch zu überprüfen. Erstmals in Gebrauch genommene Geräte müssen spätestens mit Ablauf des sechsten Kalendermonats nach ihrer Ingebrauchnahme zur Überprüfung. Als Zeichen einer bestandenen Ge rätekontrolle wird eine Plakette vergeben. Die Durchführung der Gerätekontrolle ist relevant bei Fachrechtskontrollen im P anzenschutz sowie in Cross Compliance. Auch deshalb sollte sich an der Spritze eine gültige Plakette be nden (Tab 1.2.1). Rosa Plaketten aus dem ersten Halbjahr 2009 sind im zweiten Halbjahr 2011 nicht mehr gültig. Braune Prüfplaketten aus dem Jahr 2008 besitzen 2011 keine Gültigkeit mehr. Tabelle 1.2.1: Gültige Prüfplaketten 2011 Jahr Halbjahr I II I II I II I II I II Gültigkeit rosa rosa grün grün Halbjahr der Plakettenvergabe orange orange Wenn die Gerätekontrolle fällig wird, sollte man rechtzeitig mit einer amtlich anerkannten Kontrollstelle einen Prüftermin vereinbaren. Zur Einsparung von Reparaturkosten und Zeit ist es empfehlenswert, das Spritzgerät auf die Kontrolle vorzubereiten. Wichtige Arbeiten dafür sind: sorgfältiges Reinigen des Spritzgerätes innen (Behälter) und außen; auch eventuell vorhandenen Frostschutz entfernen Reinigung der Filter und Düsen (z. B. mit weicher Bürste oder Ultraschall-Bad) Überprüfung von Ventilen und Tropfstop; Düsen dürfen nach Abstellen der Spritzung nicht nachtropfen Kontrolle auf undichte Stellen (diese möglichst beseitigen) bei entsprechendem Spritzdruck (Prüfdruck bei langen Injektordüsen liegt bei ca. 5 bis 8 bar) mit halbgefüllter Spritze (Wasser) zur Kontrollstelle fahren (Einfüllsieb nicht vergessen!). Eine Übersicht der Kontrollstellen zur Prüfung von P anzenschutzgeräten gibt Tabelle Aktuelle Daten können auch dem ISIP-Angebot der P anzenschutzdienste (unter Punkt 1.6.1) entnommen werden. Tabelle 1.2.2: Kontrollstellen für die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten Firma Telefon-Nr. Brandenburg AGRAM Landtechnikvertrieb GmbH NL Zittendorf atbb Agrartechnik Berlin-Brandenburg GmbH NL Trebbin atbb Agrartechnik Berlin-Brandenburg GmbH NL Seelow atbb Agrartechnik Berlin-Brandenburg GmbH NL Angermünde Bartling Landtechnik GmbH Hohenseefeld BayWa Betrieb Ostrau BLT Brandenburgische Landtechnik GmbH Angermünde BTD Landtechnik Quitzow GmbH DRESS Agrar -Technik GmbH Neuhardenberg Granseer Landhandelsvertretung GmbH HAGRO Handels- und Agrodienste GmbH Boitzenburger Land, OT Haßleben LMHS GmbH Haßleben Landmaschinen, Handel & Service Landmaschinenhandel und Service GmbH Groß Beuchow LAWI-Landtechnik-Center-GmbH Stolzenhain/Röder Mecklenburger Landtechnik GmbH Mühlengeez Kritzkow NEWTEC Ost Vertriebsgesellschaft für Agrartechnik mbh Treuenbrietzen Ottomeyer GmbH & Co. KG Neustadt/Dosse Peter Clausen Landtechnik GmbH Schenkenberg Raiffeisen Technik GmbH Kruckow Raiffeisen Technik Sachsen-Anhalt/Brandenburg, NL Fehrbellin REMA Fahrzeug- und Landtechnik GmbH Schwanebeck REMA GmbH BT Mittenwalde SRB Westprignitzer Landtechnik GmbH Karstädt Steinhage Landtechnik Prenzlau GmbH Boitzenburger Land, OT Haßleben Technikhof Markenhof GmbH Vertrieb u. Service Fröhden /45 Sachsen Agrartechnik Vertrieb Sachsen GmbH Ebersbach Agro-Chemisches-Zentrum Oelsnitz (Vogtl.) GmbH BayWa AG Oberschöna BBG Bodenbearbeitungsgeräte Leipzig GmbH & Co. KG Friedrich Gelfert Landtechnik Handel Service, Dittmannsdorf b. Freiberg /7504 Gruber Agrartechnik GmbH Elsnig Eigensche Landservice GmbH Schönau-Berzdorf Allgemein 8 9

8 Allgemein Firma Telefon-Nr. Landmaschinen Vertrieb Deuben GmbH Gerichshain Porst Landtechnik GmbH Rauschwitz Thüringen Agrar- und Transportservice Kölleda Agrargenossenschaft Bösleben e.g AGRIPP GmbH & Co. KG Illeben AGRO - Service Bleicherode GmbH Fahner Obst e.g., Abteilung Werkstatt Gierstädt FHM Heldrungen GbR Gruber Agrartechnik GmbH Großwechsungen INUMA Fahrzeug-Service und Maschinenbau GmbH Aschara K.D.C. Kindelbrücker Dienstleistungscenter GmbH Pfeifer Landmaschinen Riechheim Raiffeisen-Techni-Trak GmbH Buttelstedt RWZ Lagerhaus Straußfurt RWZ Reparaturwerkstatt Bollstedt RWZ Reparaturwerkstatt Gera-Leumnitz RWZ Reparaturwerkstatt Ritschenhausen RWZ Reparaturwerkstatt Wipperdorf RWZ Technik - Center Ebeleben RWZ Technik - Center Hildburghausen RWZ Technik - Center Tüttleben SchköLand GmbH Landtechnisches Zentrum Schkölen SPS Landtechnik GmbH Kirschkau TAM, Betriebsteil Ebeleben TAM, Betriebsteil Lengefeld TAM, Betriebsteil Mechterstädt TAM, Betriebsteil Reurieth, OT Siegritz Technikzentrum Himmelsberg GmbH TRALAG Landmaschinen GmbH Niederwillingen W. Tiemann GmbH & Co. KG Kölleda Agrartest Sonneborn (Kontrollstelle für Parzellenspritzgeräte) Spritzenreinigung Eine sachgerechte Spritzenreinigung verhindert Schäden an Kulturp anzen sowie PSM-Einträge in Gewässer und reduziert den Reparaturaufwand von P anzenschutzspritzen. Generell sollte die Spritzenreinigung täglich nach Abschluss der Arbeiten erfolgen. Damit wird ein festes Anlagern von PSM-Resten verhindert. Von großer Bedeutung ist die Spritzenreinigung beim Wechsel des Spritzgerätes in emp ndliche Kulturen (Tab ). In diesen Fällen sollten Spezialreiniger für P anzenschutzgeräte verwendet werden. Tabelle 1.2.3: Spritzmittel mit besonderem Reinigungsbedarf PSM-Reste Sulfonylharnstoffe: z. B. Accent, Arrat, Absolute M, Alister, Artus, Atlantis, Attribut, Biathlon, Brazzos, Cato, Ciral, Concert SX, Debut, Gropper SX, Harmony Millenium, Harmony SX, Hoestar Super, Husar, Lexus Class, Milagro, Monitor, MaisTer, Motivell, Olando, Peak, Pointer SX, Refi ne Extra SX, Task, Titus, Trimmer SX, Zoom sulfonylharnstoffähnliche Mittel: z. B. Ariane C, Broadway, Falkon, Primus, Starane XL, Tacco, Terano Wuchsstoffe/wuchsstoffhaltige Mittel: z. B. Aniten Super, Basagran DP, Duplosan KV/DP, Foxtril Super, Loredo, Platform S, U 46-M/D dicambahaltige Mittel: z. B. Arrat, Mais-Banvel WG, Task, Zoom, Zooro Pack Gräserherbizide: z. B. Agil-S, Focus Ultra, Fusilade Max, Panarex, Select 240 EC, Targa Super, Ralon Super, Topik 100 weitere Gräserherbizide: z. B. Accent, MaisTer, Cato, Milagro, Motivell, Task, Titus Tabelle 1.2.4: Spezialreiniger für Pflanzenschutzgeräte Reiniger Wirkstoff AWM (ml /100 l) Anwendungshinweise gefährdete Kultur Raps Zuckerrüben Leguminosen Mais Mais Getreide Kosten ( /100 l Wasser) All Clear Ammoniak-Lösung 500 Extra Spritzgerät vollständig entleeren 4 Spritzsystem mit Wasser durchspülen u. ca. 20 % Natriumtriphosphat Agroclean 100 des Tankinhaltes mit Wasser füllen und Reiniger zugeben 4 neutrale Reinigungssubstanzen nach Reinigungsflüssigkeit auf dem Feld ausbringen Agro-Quick min Reinigungsflüssigkeit zirkulieren lassen; da- 12 Agroklar Tenside 500 Nachspülen mit Frischwasser 10 Zur sachgerechten Reinigung des Spritzgerätes sollte folgendes beachtet werden: Bedarf an Spritzbrühe exakt berechnen, damit nicht unnötig hohe Restmengen entsorgt werden müssen Restmenge der Spritzflüssigkeit ausreichend verdünnen (1:10) und auf der Applikationsfläche ausbringen an Geräten moderner Bauart die Reinigungsfunktion betätigen, Restmengen kommen ebenfalls auf die Applikationsfläche beim Wechsel der Kulturen (z. B. von Getreide in Raps) zusätzlich alle Siebe und Filter sorgfältig reinigen Außenreinigung ebenfalls auf dem Feld durchführen, bewährt hat sich der Hochdruckreiniger (wird bei neuen Spritzen mit angeboten) Spritzgeräte unter Dach abstellen (verhindert das Abwaschen von PSM- Resten). Düsentypen Bei Feldspritzgeräten kommen hauptsächlich Flachstrahldüsen mit Düsenstrahlwinkel von 110 bzw. 120 zum Einsatz. Diese Düsen können mit einem Abstand zur Zielebene von 50 bis 75 cm eingesetzt werden. Die Universaldüsen (LU, XR, Allgemein 10 11

9 Allgemein ISO F) zählen zu den älteren Flachstrahldüsen. Besonders die kleineren Düsengrößen produzieren einen hohen Anteil an Feintropfen. Bei Antidrift-Düsen (AD, DG, LD) erfolgen Dosierung und Zerstäubung der Flüssigkeit getrennt voneinander. Dieses Bauprinzip reduziert den Feintropfenanteil. Bei Injektordüsen wird über eine seitliche Öffnung Luft angesaugt und mit dem Flüssigkeitsstrom vermischt. Dadurch entstehen größere, mit Luft gefüllte Tropfen, die einer geringeren Abdrift unterliegen. Die erste Generation der Injektordüsen (ID, AI, AIC, AVI, Injet) benötigt einen höheren Druck von ca. 4 bis 6 bar. Die Düsen der zweiten Generation (Air Mix, IDK, AIXR) sind kürzer und können mit einem verringerten Druck (ca. 2,5 bis 3 bar) betrieben werden. Bei den Düsen der dritten Generation änderte sich an der äußeren Bauform nichts. Änderungen an der Flüssigkeitsführung bewirkten einen erhöhten Grobtropfenanteil im unteren Druckbereich. Diese Düsen gibt es in langer Bauform (IDN; mit weißem Balken) und in kurzer Ausführung (Air Mix Nodrift, IDKN) mit eingeprägter Bezeichnung. Bei Pralldüsen wird die Flüssigkeit gegen eine Fläche gedrückt und dabei zerstäubt. Im unteren Druckbereich sind TT-Düsen etwas grobtrop ger als Antidrift-Düsen. Eine Weiterentwicklung ist die TTI-Düse mit Injektor. Dadurch entsteht ein noch gröberes Tropfenspektrum. Der Druck sollte mindestens 3 bar betragen. Über getrennte Zuleitungen kommen bei Zweistoffdüsen (AirJet, Airtec) Flüssigkeit und Druckluft in der Düse zusammen. Mittels Einstellung des Drucks für Flüssigkeit und Luft lassen sich während der Fahrt Düsenausstoß und Tropfengröße stufenlos verändern und z. B. an wechselnde Windverhältnisse anpassen. Brühemengen von bis zu 50 l/ha werden bei Zweistoffdüsen möglich. Für bestimmte Druck-Kombinationen liegt eine Einstufung als verlustmindernde Technik vor. Doppelflachstrahldüsen erzeugen zwei abgewinkelte Spritzfächer nach vorn und hinten gerichtet. Die erste Generation (TJ, DF, DGT, TJ) hatte noch einen großen Feintropfen-Anteil. Die aktuelle Generation benutzt nun auch das Injektorprinzip. Es existieren lange (TDDF, AVI Twin) und kurze Bauformen (IDKT). Im Angebot be nden sich auch Bajonettkappen, die zwei herkömmliche Düsen symmetrisch aufnehmen und damit eine Doppelstrahldüse nachahmen. Bei der HiSpeed-Düse handelt es sich um eine Bauform mit zwei asymmetrischen Spritzfächern (10 nach vorn, 50 nach hinten). Dadurch soll die Eindringtiefe der Spritzbrühe in den Bestand auch bei höheren Geschwindigkeiten verbessert werden. Für Spezialfälle stehen auch Sonderbauformen zur Verfügung. Bandspritz-Düsen lassen sich an der Kennzeichnung E erkennen. Sie gibt es als Universal-, Antidriftund Injektordüsen. Je nach Düsenstrahlwinkel und Spritzhöhe wird eine Spritzbreite von 20 bis 30 cm erreicht. Randdüsen (Kennzeichnung OC) ermöglichen eine einseitige Flüssigkeitsausbringung. Da die Überlappung zur nächsten Düse fehlt, ist ein Einsatz dieser Düse nur am Feldrand (und nicht auf der Fläche) möglich. Düsen-Auswahl Betriebe mit Flächen, die an Gewässer oder Saumbiotope angrenzen, sollten generell nur verlustmindernde Geräte (= Düsen) verwenden. Eine Übersicht der dafür anerkannten Düsen zeigt Tabelle Die Abdriftminderungsklasse wird aber nur bei Einhaltung der Verwendungsbestimmungen (u. a. Druck, Spritzabstand und Fahrgeschwindigkeit) erreicht, detaillierte Informationen dazu bietet die Tabelle im hinteren Einband der Broschüre oder das JKI im Internet ( im Verzeichnis Tabelle 1.2.5: Verlustmindernde Düsen (Feldspritztechnik) Stand: Abdriftminderung 50 % Albuz AVI / 04 Agrotop Hardi Hypro JohnDeere AVI Twin AirMix / 04/ 05 AirMix NoDrift / 03/ 04 Lechler IDKN / 04 POM IDN / 03 POM IDKT / 05 C IS / 03/ 04 POM + ID / 03/ 04 POM oder ID / 04 C TurboDrop HiSpeed / 03/ 04/ 05 TD Keramik S Injet 02/ 025/ 04 IDK-S /03/04/05 POM + IDK / 03/ 04/ 05 POM Alpha (Iso-F / 03) AI / 03/ 04/ 05 VS Comm. Twin Force (Iso-F / 03) AIC / 03/ 04/ 05 VS Minidrift MD-025/ 03/ 04/ AIC / 03/ 04/ 05 VP Minidift MD 025/ 03/ 04/ 05 AIXR / 04/ 05 VP ISO-LD TT / 04 VP ULD 03 TTI / 025/ 03/ 04 / 05 VP Teejet Guardian Air 02/ 025/ 03/ 035/ 04/ 05 Air Jet 35/ 42/ 52 Twin Fluid 35 Twin Fluid TK-10/35 TK-10/42 ID / 025/ 03/ 04 C+POM Lechler IDK / 03/ 04/ 05 POM IDK / 05 C Abdriftminderung 75 % Albuz AVI / 04 AITTJ / VP AIUB 85 02/ 025/ 03/ 04 VS + AI / 03/ 04/ 05 VS oder AIC / 03/ 04/ 05 VS/ VP IDK / 05 C AVI Twin IDK N / 04 POM Agrotop AirMix NoDrift IDKT / 05 C Lechler AirMix / 05 IDN / 03 POM TurboDrop HiSpeed / 03/ 04/ 05 IS 80-03/ 04 POM + ID / 04 POM/ C ANPA verschiedene Düsen IDKS 80-04/ 05 POM + IDK / 05 POM Hardi Hypro JohnDeere Lechler S Injet 04 AI / 03/ 04/ 05 VS Alpha (Iso-F / 05) AIXR / 05 VP Comm. TF (Iso-F / 05) AIC / 03/ 04/ 05 VS Minidrift MD 03/ 04/ 05 AIC / 03/ 04/ 05 VP Minidrift MD 04/ Air Jet 35/ 42/ 52 ULD 04 Guardian Air 03/ 035/ 04/ 05 Twin Fluid 35 Twin Fluid TK-10/35 TK-10/42 ID / 04/ 05 C/ POM IDK / 05 POM Teejet TTI / 025/ 03/ 04/ 05 VP AITTJ / VP AIUB 85 02/ 025/ 03/ 04 VS + AI / 03/ 04/ 05 VS oder AIC / 03/ 04/ 05 VS/ VP Allgemein 12 13

10 Allgemein Abdriftminderung 90 % AirMix Agrotop TurboDrop HiSpeed Lechler IDKS POM + IDK POM Minidrift MD 04/ 05 AI VS Hardi Minidrift MD AIXR VP Hypro ULD 04/ 05 AIC VS/ VP Lechler ID C + POM AirJet 52 IDK POM Teejet TTI / 03/ 04/ 05 VP IDKN / 04 POM AITTJ VP IDK Keramik AIUB VS + AI VS oder IDN / 03 POM AIC VS/ VP IDKT / 05 C Verlustmindernde Geräte. In der Regel muss der Spritzdruck für die Nutzung als verlustmindernde Geräte (vorgeschrieben für den Randbereich) verringert werden. Besonders bei den grobtropgen Injektordüsen der 3. Generation kann dies in einigen Anwendungsfällen (z. B. UKB in Zuckerrüben) zu Wirkungsverlusten führen. Doppelflachstrahl-Düsen sind vor allem für die Fungizidausbringung im Getreide (speziell Ährenbehandlung) interessant und nden zunehmend eine Nutzung in der Praxis. 1.3 Verwendung von Pflanzenschutzmitteln Anwenderschutz Der Umgang mit PSM (Anwendung, Lagerung, Transport) setzt ein umsichtiges und sorgfältiges Handeln der beteiligten Personen voraus. Grundlegende Sicherheitsgrundsätze zum Schutz des Menschen müssen Beachtung nden. Dazu gehört u. a. die Einhaltung des Verbots zur Einnahme von Nahrung oder des Rauchens während der Arbeit mit PSM. Beim Umgang mit unverdünnten PSM und mit fertigen Spritzbrühen ist eine geeignete Schutzkleidung zu tragen. Hinweise zur notwendigen Schutzausrüstung erhält der Anwender in der Gebrauchsanleitung der PSM. Dabei können je nach Stoffeigenschaften des PSM die Anforderungen an den Anwenderschutz sehr unterschiedlich sein. Wichtige Bestandteile der Schutzausrüstung sind Handschuhe, der Standard-Schutzanzug und (in bestimmten Fällen) Masken zum Atemschutz. Die Schutzkleidung muss eine spezielle Eignung zum Schutz vor PSM besitzen. Diese Eignung ist an speziellen Kennzeichnungen zu erkennen. Auskünfte zu geeigneter Schutzausrüstung geben z. B. die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft oder die Landesdienststellen für Arbeitsschutz. Für den Erwerb von Schutzkleidung gibt es verschiedene Anbieter (z. B. Neuere Materialien und Textilien erleichtern das Tragen der Schutzausrüstung und fördern damit die Akzeptanz erheblich. Personen, die längere Zeit oder regelmäßig mit PSM umgehen, sollten sich mindestens einmal jährlich (nach der Spritzsaison) einer ärztlicher Kontrolluntersuchung unterziehen. Beim Umgang mit PSM ist die Verwendung einer geeigneten Schutzausrüstung unverzichtbar. Betriebsleiter sind für die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes verantwortlich. Beschäftigte sollten in eigenem Interesse die vorhandene Schutzkleidung tragen. Lagerung Die Gute fachliche Praxis im Panzenschutz (GfP-Grundsatz 13) stellt nur wenige Grundanforderungen an das Lagern von PSM. Es sind aber eine Vielzahl anderer gesetzlicher Regelungen (z. B. Bau-, Umwelt-, Gefahrstoffrecht) zu beachten, zu denen es zum Teil sehr unterschiedliche länderspezische Regelungen gibt. Durch die ersatzlose Streichung der Nummer 9.9 in der Anlagenverordnung zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) besteht seit 2007 keine Genehmigungspicht für Panzenschutzmittel-Lager mehr. Die Betreiberpichten nach 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) zum Betrieb einer Anlage mit Gefahrstoffen bleiben aber bestehen. Da es außerdem Belange des Gewässer- und Anwenderschutzes zu beachten gibt, wenden Sie sich im Zweifelsfall an die jeweilige Untere Wasserbehörde des Landkreises oder die Berufsgenossenschaft. Auch der Industrieverband Agrar (IVA) gibt auf seiner Internetseite ( hilfreiche Hinweise. Folgende Grundregeln sollten Berücksichtigung nden: Lagerraum sollte massiv gebaut, verschließbar, frostfrei (ggf. Heizung), trocken und belüftbar (ggf. Ventilator) sein Lagerboden muss undurchlässig und ohne Bodeneinlauf sein. Leckagen sollten ausreichend zurückgehalten und aufgenommen werden können Verbotsschild ist an der Tür anzubringen. welches den Zugang nur Berechtigten erlaubt und ein Rauchverbot ausspricht im Lager sollte ein Notfall-/Havarieplan mit wichtigen Telefonnummern und Handlungsanweisungen vorhanden sein PSM, deren Anwendung verboten ist, sind zügig zu entsorgen. Sie müssen deutlich getrennt von anwendungsfähigen PSM gelagert und mit dem Hinweis Anwendung verboten versehen sein. Transport Werden von Anwendern nur eigene PSM insbesondere vom Lager zum Feld transportiert, können weitestgehend Ausnahmereglungen vom ansonsten sehr komplizierten Gefahrstoffrecht in Anspruch genommen werden. Hinweise hierzu geben die Produktinformationen der Hersteller und der Agrarhandel. Folgende Grundprinzipien gilt es einzuhalten: nur unbeschädigte Emballagen laden und die Ladung im Fahrzeug gegen Verrutschen sichern (dies gilt besonders für die Fahrt zum Feld!) PSM getrennt von anderen Betriebsmitteln und Futtermitteln transportieren Fahrzeug muss betriebs- und verkehrssicher sein Allgemein 14 15

11 Allgemein Gefahrenkennzeichnung bei PSM Seit Anfang 2009 sind europaweit neue Regelungen zur Gefahrenkennzeichnung von Stoffen und Gemischen in Kraft getreten, die sich auch auf die Kennzeichnung von PSM auswirken (Abb ). alte Kennzeichnung neue Kennzeichnung alte Kennzeichnung neue Kennzeichnung sehr giftig / giftig: T+ / T Gesundheitsschädlich / reizend: Xn / Xi leicht- / hochentzündlich: F+ / F ätzend: C Abbildung 1.3.1: toxisch gesundheitsgefährdend entzündbar hautätzend; augenreizend umweltgefährlich: N - brandfördernd: O umweltgefährdend gefährlich brandfördernd: - - Gefahrenkennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln In der Übergangszeit können noch die bisherigen Gefahrensymbole der Gefahrstoffverordnung, aber auch bereits die neuen Piktogramme verwendet werden und Unterschiede zwischen Verpackung und Sicherheitsdatenblatt auftreten. Sowohl leere, als auch gereinigte PSM-Verpackungen und Gebinde gelten als Gefahrgut, solange dies durch die Etikettierung ausgewiesen ist. Zulassung und Genehmigungen von PSM PSM dürfen nur in den zugelassenen oder genehmigten Anwendungsgebieten (Schadorganismus/Zweckbestimmung und P anzen/-erzeugnisse/objekte) angewendet werden. Dies ist im P anzenschutzgesetz (P SchG) geregelt. Wer dagegen verstößt, der kann mit einem Bußgeld und mit einer Kürzung von Direktzahlungen belangt werden. Jeder Anwender von PSM muss sich deshalb vorher informieren, ob es zugelassene oder genehmigte PSM für das betreffende Anwendungsgebiet gibt. Informationen zu zugelassenen PSM gibt das amtliche PSM-Verzeichnis (erhältlich unter Das BVL bietet auf den Internet-Seiten ( de) auch eine Datenbank zum aktuellen Zulassungsstand mit entsprechenden Suchfunktionen an. Diese Informationsquellen enthalten alle Daten zu PSM-Zulassungen (nach 15 P SchG) und zu PSM-Genehmigungen (nach 18a P SchG). Im Vergleich zu Zulassungen liegen bei Genehmigungen eventuelle Wirkungseinschränkungen oder Schäden an den Kulturp anzen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Aus diesem Grund werden in dieser Broschüre Zulassungen () und Genehmigungen () mit unterschiedlichen Symbolen ausgewiesen. Zusätzlich informiert das BVL auf seinen Internetseiten über 11-Genehmigungen. Die jeweiligen PSM dürfen dann nur im genehmigten Zeitraum (120 Tage) verwendet werden. Genehmigungen im Einzelfall ( 18b-Genehmigungen) Wenn in einer Kultur mit geringfügigem Anbau Indikationen fehlen, kann der Betrieb/ Anwender bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Genehmigung im Einzelfall nach 18b P SchG stellen. Es besteht die Möglichkeit, dass juristische Personen (z. B. Verbände, Erzeugergemeinschaften), deren Mitglieder Anwender von PSM sind, Sammelanträge stellen. Die P anzenschutzdienste der Länder können nach 18b P SchG auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines in Deutschland zugelassenen PSM in weiteren Anwendungsgebieten genehmigen. Damit gibt es Bekämpfungsmöglichkeiten in kleinen und Kleinstkulturen sowie gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen. Eine 18b-Genehmigung gilt nur für einen Betrieb oder im Falle eines Sammelantrags für mehrere Betriebe. Die Genehmigung kann aber nur dann erteilt werden, wenn verschiedene Kriterien erfüllt sind, die in der 18b-Leitlinie des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) festgelegt wurden. Dazu gehört auch die Stellungnahme des BVL zum jeweiligen Antrag. Die Bearbeitung der Anträge nimmt dementsprechend einen längeren Zeitraum in Anspruch. Antragsteller sollten deshalb den Antrag rechtzeitig (möglichst vor der Spritzsaison) abgeben. Die Bearbeitung der Anträge auf Erteilung von 18b-Genehmigungen ist kostenp ichtig. Die Höhe der Gebühren ist in den Gebührenordnungen bzw. Kostenverzeichnissen der Bundesländer festgelegt. Antragsformulare und weitere Informationen gibt es im Internet-Angebot der P anzenschutzdienste: Brandenburg ( Sachsen ( Thüringen ( Parallelimporte von PSM Seit 2006 sind Parallelimporte im P anzenschutzgesetz geregelt. Importierte PSM gelten als zugelassen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Eine Liste mit verkehrsfähigen Importmitteln steht im Internet unter P anzenschutzmittel Zugelassene P anzenschutzmittel. Ein importiertes und verkehrsfähiges PSM wird in gleicher Weise angewendet, wie das in Deutschland zugelassene Referenzmittel. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen müssen in deutscher Sprache dieselben Angaben angebracht sein, die für das Referenzmittel gelten. Dazu gehört auch die Gebrauchsanleitung. Zusätzlich müssen auf den Pa- Allgemein 16 17

12 Allgemein ckungen folgende Angaben deutlich sichtbar sein: Handelsname des Mittels, Name und die Anschrift des Inhabers der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung sowie die von der Zulassungsbehörde vergebene Parallelimport-Nummer. Entsorgung von leeren PSM-Verpackungen Leere Verpackungen können über das Entsorgungssystem PAMIRA (= PackMittel- Rücknahme Agrar) kostenfrei entsorgt werden. Gesammelt werden Verpackungen von PSM und Flüssigdüngern mit dem PAMIRA-Zeichen. Voraussetzungen für die Annahme bei den Sammelstellen sind: Verpackungen sind mit PAMIRA-Zeichen gekennzeichnet Lieferung ist sortiert nach Kunststoff, Metall und Beuteln Behälter über 50 Liter müssen durchtrennt werden Verschlüsse getrennt anliefern Verpackungen müssen sauber sein; Produktreste und ungespülte Pflanzenschutz-Verpackungen werden zurückgewiesen, diese sind als Sondermüll zu entsorgen. Weitere Informationen zu Sammelstellen und Terminen enthält die Tabelle sowie das Internet unter Auskunft über die Entsorgung leerer PSM- Verpackungen von PSM-Herstellern/Anbietern, die nicht dem PAMIRA-System angeschlossen sind, steht auf der Verpackung. Termin Sammelstelle Sachsen Getreide- und Futtermittelhandel Sachsen GmbH Lager Nerchau Gornewitzer Str.75, Nerchau KAT Kamenzer Agro-Trans GmbH Macherstr. 105, Kamenz Dehner GmbH & Co. KG, OT Gewerbegebiet Großsteinbach Am Fuchsloch 13, Mochau BayWa Neumark, NL Sachsen-West Werdauer Str., Neumark BayWa Reichenbach Agrar Vertrieb Paulsdorferstraße 6, Reichenbach RWZ Thüringen/Sachsen Am Flugplatz, Groitzsch BayWa Laußig Am Bahnhof 15, Laußig BayWa Großschirma Agrar Vertrieb Hauptstraße 161, Großschirma Thüringen Telefon-Nr. Fax-Nr Allgemein Tabelle 1.3.1: Sammelstellen PAMIRA 2011 Termin Sammelstelle Rudolf Peters Landhandel GmbH & Co. KG Rambower Chaussee 2, Groß Werzin Metallhandel & Containerdienst Ramm GmbH Stettiner Str. 77, Prenzlau Brandenburg BARO Lagerhaus GmbH & Co. KG Agrarhandel Kyritz Hagenstraße 21, Kyritz Schwarze Elster Recycling GmbH Niederlassung Werneuchen Mühlenstraße, Werneuchen Getreide AG Alter Dechtower Weg 2, Fehrbellin AGRAVIS Flämming-Mittelelbe GmbH, Lager Golzow Belziger Straße 16, Golzow BayWa AG Abteilung Agrar Stradower Weg, Vetschau Fehr Umwelt Ost GmbH Betriebshof Luckenwalde Dämmchenweg 16, Luckenwalde Stolzenhagener Dienstleistungs- & Logistik GmbH, Niederlassung Seelow Mühlenstr. 9B, Seelow NL- Agrar GmbH Sonnewalder-Straße 7, Sonnewalde-Goßmar Telefon-Nr. Fax-Nr BayWA Bad Tennstedt Agrar Vertrieb Niederl. Unterfranken-Nord/Thüringen Riedweg 3, Bad Tennstedt RWZ Kurhessen-Thüringen GmbH Schwanseestr. 102, Weimar BSL Betriebsmittel Service Logistik GmbH & Co. KG NL Schmölln Zum Wasserturm 80, Schmölln Lobensteiner Landhandels- u. Dienste GmbH Am Bahnhof 96, Saalburg-Ebersdorf RWZ Rhein-Main e.g. Bahnhofstraße 9e, Walschleben AHG Agrarhandel GmbH Mühlweg, Arnstadt Roth Agrarhandel GmbH Hermannsrodaer Str. 4, Leimbach RWZ Kurhessen-Thüringen GmbH, Lagerhaus Pommernstr. 6, Mühlhausen BayWa AG Ritschenhausen Agrar Vertrieb Wölfershäuser Weg, Ritschenhausen Problematische Tankmischungen Bei der gemeinsamen Ausbringung von PSM mit anderen PSM oder anderen Stoffen (z. B. Flüssigdüngern) gibt es Mischungen, die Probleme verursachen können. Die Tabelle gibt Hinweise zu einigen solcher Problem-Tankmischungen, die bei der Arbeit in der Praxis beobachtet wurden. 19

13 Allgemein Tabelle 1.3.2: Problematische Tankmischungen mit PSM 1.4 Hinweise zur Bestandesüberwachung Tankmischung Additive (z. B. Arma, Break Thru, Li 700, Mero, Monfast, Oleo FC, Silwet) + AHL, Artus, Fox, Foxtril Super, Lexus Class, Lotus, Oratio, Platform S, Sumimax AHL pur + Additive (FHS, Mero, Monfast), Azole und Morpholine, Bravo 500, Sumimax Ariane C + AHL, Medax Top, Camposan E, in WG: Azole, Taspa Atlantis WG + Artus, Oratio, Platform S Axial 50, Ralon Super/Topik AHL, Bifenox- / Wuchstoff-Mittel, Dicamba Effigo + Wachstumsregler + Herbizide im Frühjahr Camposan Extra + Herbizide, Radius, Unix, SG: nicht mit Fungiziden Fox + Caramba, Folicur, Gräsermittel, Insektizide Fungizide + Artus, Lotus, Lexus Class, Oratio, Platform S Input/Fandango + Atlantis, Pugil 75 WG, AHL, Nutrimix Lebosol Mangannitrat + Wuchsstoffe Mangansulfat + Wuchsstoffe, AHL Medax Top + Herbizide (außer Biathlon, Basagran DP, U46-M, Starane XL) Moddus + Additive, Zenit M, Oratio, Zoom, Ralon, Topik, Tristar Monitor + Bittersalz, Mangansulfat Sumimax + AHL, Stomp Aqua, Malibu, Ralon Super, Topik, Axial 50, Atlantis, Additive Taspa + Ariane C, Starane 180/XL, Herbizide nach BBCH 32 Zenit M + AHL, Diamant, Opus Top, Juwel Top/Forte, Zoom, Oratio, Lotus X X X X X X X X X X X X X X X Phytotoxizität Wirkungsminderung Ausflockung X X X X X X X Entwicklungsstadien von Kulturpflanzen: In der Broschüre wird zur Beschreibung der Entwicklungsstadien der Kulturp anzen der zweistellige BBCH-Code verwendet. Die erste Ziffer bezeichnet, einheitlich für alle P anzen, deutlich voneinander abgegrenzte längere Entwicklungsphasen (Makrostadien): 0 Keimung 5 Erscheinen der Blütenanlagen 1 Blattentwicklung (Hauptspross) 6 Blüte 2 Bildung von Seitensprossen/Bestockung 7 Fruchtentwicklung 3 Läng.-wachstum/Triebentw./Schossen 8 Frucht- und Samenreife 4 Entwicklung vegetativer Pflanzenteile 9 Absterben bzw. Vegetationsruhe bei mehrjährigen Pflanzen Die zweite Ziffer bezeichnet kürzere Entwicklungsschritte (Mikrostadien) und ist immer an konkrete Entwicklungsmerkmale gebunden, wie z. B. 3 Blätter = BBCH 13 oder 2 Bestockungstriebe = BBCH 22 usw. Es ist zu beachten, dass der BBCH- Code bei Getreide, Kartoffeln und Sonnenblumen im Wesentlichen dem häu g noch gebräuchlichen EC-Code entspricht, bei Mais, Zuckerrüben und Raps jedoch z. T. erheblich davon abweicht. Methodik der Bestandesüberwachung: Um eine sachgerechte, schlagbezogene Bekämpfungsentscheidung treffen zu können, ist die exakte Einschätzung der Befallssituation auf dem jeweiligen Schlag erforderlich. Hierbei hat sich das Verfahren der Bestandesüberwachung in der Praxis bewährt. Methodische Grundlage der Bestandesüberwachung ist die Linienbonitur. Die Boniturlinie beginnt 20 bis 30 Schritt (ca. 15 bis 20 m) vom Schlagrand entfernt. Im Abstand von 20 Schritten werden in der Regel an 5 Kontrollpunkten jeweils 5 P anzen bzw. P anzenteile auf Schaderregerbefall kontrolliert bzw. bei Unkräutern/Ungräsern an einzelnen Kontrollpunkten mittels eines 0,25 m² bzw. 0,10 m² großen Boniturrahmens Auszählungen vorgenommen. In Getreidebeständen ist es vorteilhaft, die Boniturlinie diagonal zu den Drillreihen zu legen. Die Anzahl der Boniturlinien erhöht sich mit zunehmender Schlaggröße. Zur Beurteilung der Bekämpfungsnotwendigkeit sollten aber mindestens 2 Boniturlinien je Schlag herangezogen werden (siehe Abb ). Linienbonitur allgemein 20 Schritt Schritt x x x x x E D C B A A Linienbonitur für Getreide 20 Schritt B C Schritt D E Abbildung 1.4.1: Boniturschema Linienbonitur Allgemein 20 21

14 Allgemein Bekämpfungsrichtwerte: Für die wichtigsten Schaderreger existieren Bekämpfungsrichtwerte (BRW), die dem Landwirt als Entscheidungshilfe dienen. Diese basieren auf der Erhebung verschiedener Befallsparameter. Die BRW sind an die jeweiligen Schaderregergruppen angepasst bei: Unkräutern/Ungräsern: Unkrautdichte = Anzahl Unkräuter/Ungräser pro m² Krankheiten: Befallshäu gkeit = Anteil befallener P anzen von der Gesamtzahl der untersuchten P anzen Schädlingen: Befallshäu gkeit = siehe oben Befallsstärke = Anzahl Schaderreger pro P anze Die BRW sind in der Regel auf die Linienbonitur abgestimmt und stellen das Summen- bzw. Durchschnittsergebnis von 25 P anzen dar. Sie beziehen sich auf einen bestimmten Bekämpfungszeitraum oder ein Entwicklungsstadium der Kulturp anze. Erst beim Überschreiten des BRW sollten Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen. Für die Durchführung der Bestandesüberwachung und für die Ermittlung des Befalls mit Unkräutern und Schaderregern stehen dem Landwirt verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung. Bonitur-/Zählrahmen: Zur Erfassung der Verunkrautung auf dem Schlag bzw. der Bestandesdichte sind Boniturrahmen geeignet. Je nach Rahmengröße muss dann eine Umrechnung der Anzahl der P anzen auf 1 m² erfolgen. Geeignete Boniturrahmen sind: quadratischer Boniturrahmen (Seitenlänge 0,5 m = 0,25 m² Fläche) Göttinger Zähl- und Schätzrahmen mit einer Fläche von 0,10 m². Gelbschalen: Sie haben sich als ein wichtiges und zweckmäßiges Hilfsmittel zur Kontrolle des Zu uges und der Flugaktivität, die stark witterungsabhängig ist, insbesondere für Rapsschädlinge bewährt. Die Fangergebnisse geben in der Regel jedoch lediglich Hinweise zur Zeitplanung von weiteren Überwachungs- bzw. Bekämpfungsmaßnahmen. Folgende Grundsätze sind bei der Nutzung von Gelbschalen zu beachten: Aufstellung ca. 20 m vom Schlagrand entfernt, möglichst an mehreren Schlagseiten Schlagseiten sind zu bevorzugen, die sich am nächsten zum Vorjahresraps und in der Hauptwindrichtung befinden immer an Bestandeshöhe der Kultur anpassen (siehe Abb ) Schale etwa zur Hälfte mit Wasser füllen und diesem ein paar Tropfen Spülmittel zusetzen Kontrolle muss regelmäßig erfolgen, mindestens zweimal wöchentlich, möglichst zur gleichen Tageszeit (z. B. in den Mittagsstunden) zur Reduzierung des Beifangs (u. a. Nützlinge) ist eine Abdeckung mit einem gelb gefärbten Schutzgitter (z. B. Drahtnetz) zu empfehlen. Vom Grundsatz her sind alle Gelbschalentypen geeignet. Da bei der Ableitung der BRW aber die sogenannte ICI-Schale bzw. die Möricke-Schale verwendet wurden, sollte man diesen Schalentyp bevorzugen. Bei der Verwendung von Schutz- gittern geht die Fängigkeit der Gelbschale zurück. Dann müssen die für diese Situation geeigneten BRW verwendet werden. Weitere Hilfsmittel für die Bestandesüberwachung sind: Lupe: mit mindestens 8- bis 10-facher Vergrößerung meteorologische Messgeräte: Regenmesser, Minimum/Maximum-Thermometer, Windmesser oder auch automatische Wetterstationen Bodenprobeentnahmegerät: z. B. Bohrstock ab Au auf bis Ende Oktober Längenwachstum Knospenbildung Bodennähe Bestandeshöhe Bestandeshöhe Rapserd oh Ge eckter Kohltriebrüssler Großer Rapsstängelrüssler Rapsglanzkäfer Kohltriebrüssler Rapsglanzkäfer Kohlschotenrüssler Abbildung 1.4.2: Richtiges Positionieren von Gelbschalen im Winterraps 1.5 Bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen von PSM Allgemein Bei Anwendungsbestimmungen handelt es sich um spezielle Au agen von PSM. Die Nichtbeachtung dieser Regelungen kann mit einem Bußgeld geahndet werden (bußgeldbewehrt). Aufgrund der großen Bedeutung werden in dieser Broschüre die Anwendungsbestimmungen der einzelnen Mittel jeweils in den PSM-Tabellen dargestellt (Abstand zu Gewässern und Saumbiotopen, bewachsene Randstreifen bei bestimmter Hangneigung, sonstige Anwendungsbestimmungen). Allgemein 22 23

15 Allgemein Die Anwendungsbestimmungen werden spezi sch für das jeweilige PSM und das dazugehörige Anwendungsgebiet bei der Zulassung erteilt. Das führt dazu, dass es bei dem gleichen PSM je nach Fruchtart, Aufwandmenge und Anwendungszeitpunkt (Herbst oder Frühjahr) unterschiedliche Anwendungsbestimmungen geben kann. Es ist deshalb dringend notwendig, sich vor jeder PSM-Ausbringung über die jeweiligen Anwendungsvorschriften in der Gebrauchsanleitung genau zu informieren. Beim Einsatz von Tankmischungen (TM) sind die Anwendungsbestimmungen maßgebend, die die höchsten Sicherheitsstandards erfordern. Besondere Vorsicht ist beim Einsatz von Packs und Sets gegeben, da hier einzeln zugelassene PSM gemeinsam vermarktet werden. Code erforderlicher Abstand (m) bei Verwendung entsprechender Düsentechnik Biotop-Index nicht erfüllt (Anteil Kleinstrukturen nicht ausreichend) Biotop-Index erfüllt bzw. Heckenbreite < 3 m auf LN angelegt 1) 50 % 75 % 90 % 1) 50 % 75 % 90 % NT NT NT NT NT NT NT NT NT Allgemein Beispiel 1: Es werden zwei Herbizide gemeinsam appliziert. Beim ersten PSM ist ein Abstand von 20 m zu Gewässern einzuhalten. Beim zweiten PSM sind nur 5 m zum Gewässer einzuhalten. Für die TM gilt ein Abstand von 20 m zu Gewässern. Beispiel 2: Es wird ein Fungizid mit einem Insektizid in TM ausgebracht. Das Fungizid ist bienenungefährlich. Das Insektizid ist bienengefährlich. Somit ist auch die TM bienengefährlich. Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumbiotopen Zum Schutz von Saumstrukturen (an landwirtschaftlich genutzte Flächen angrenzende Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln) sind für bestimmte PSM-Anwendungen Mindestabstände (5 bis 25 m) zu Saumbiotopen zu beachten oder verlustmindernde Geräte einzusetzen. Bei diesen Anwendungsbestimmungen gibt es verschiedene Ausnahmen. Das Saumbiotop muss mindestens 3 m breit sein. Die Regelungen gelten nicht, wenn Straßen, Wege und Plätze angrenzen oder wenn tragbare Geräte zum Einsatz kommen. Außerdem sind die Anwendungsbestimmungen nicht zu beachten, wenn die Anwendung des PSM in einem Gebiet vorgenommen wird, welches im Verzeichnis der regionalen Kleinstrukturen ( als Agrarland mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen (Biotop-Index erfüllt) ausgewiesen wurde. Die Angaben zu den Abständen zu Saumbiotopen in den PSM-Tabellen dieser Broschüre beziehen sich auf den ungünstigsten Fall (Biotop-Index bzw. andere Ausnahmetatbestände sind nicht erfüllt!). Jeder PSM-Anwender sollte daher prüfen, welche Einstufung die jeweilige Gemeinde hinsichtlich der Erfüllung des Biotop-Indexes hat. Dieser Ausnahmetatbestand trifft für die Anwendungsbestimmungen NT101 bis NT106 zu. Abweichend davon müssen bei den Anwendungsbestimmungen NT107, NT108 und NT109 dennoch in einigen Fällen Abstände eingehalten werden, obwohl der Biotopindex erfüllt ist. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich der Ausnahmetatbestand Biotop-Index erfüllt auf die einzuhaltenden Abstände auswirkt. 1) konventionelle Düsen ohne Abdriftminderung Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Gewässern Anwendungsbestimmungen zum Schutz vor PSM-Abdrift in Gewässer: Diese Regelungen schreiben einen Mindestabstand bei der PSM-Ausbringung zu angrenzenden Gewässern vor. Dabei wird unterschieden zwischen der Nutzung von konventionellen Düsen und abdriftmindernder Düsentechnik mit den Abdriftminderungsklassen 50 %, 75 % und 90 %. Die Messung des Abstandes zum Gewässer erfolgt ab Böschungsoberkante (Abb ). In der Regel liegen die einzuhaltenden Abstände zwischen 20 und 5 m. Wenn mit der Zulassung oder Genehmigung für das PSM kein Abstand zum Gewässer vorgegeben ist, so ist dieser Tatbestand in den PSM-Tabellen dieser Broschüre mit einem Sternchen () gekennzeichnet. Somit gilt der länderspezi sch geregelte Abstand. Dieser beträgt nach dem länderspezi schen Wasserrecht in Thüringen 0 m (Empfehlung 1 m) und in Brandenburg 1 m ab Böschungsoberkante. In Sachsen ist ein Abstand von 5 m ab Böschungsoberkante einzuhalten. Böschungsoberkante als Messpunkt für die Abstandsmessung Messstrecke für die Abstandsmessung Abbildung 1.5.1: Messverfahren für Abstände zu Gewässern Die Abbildung veranschaulicht am Beispiel der Anwendung von Karate Zeon gegen beißende Insekten in Winterraps die Verwendung der Anwendungsbestimmungen NW606 und NW605. Die NW606 legt einen Mindestabstand zu ständig oder periodisch wasserführenden Gewässern fest. Nach diesem Abstand kann mit konventioneller Technik, d. h. ohne reduzierende Düsentechnik behandelt werden. Bei Nutzung abdriftmindernder Düsentechnik sind variable Abstände zum Gewässer möglich (NW605). In Sachsen ist ein Mindestabstand von 5 m trotz 90 % abdriftmindernder Düsentechnik zu beachten

16 Allgemein länderspezifischer Abstand (BB,TH = 1 m) Gewässer Böschungsoberkante 90 % Abdriftminderung länderspezifischer Abstand (SN=5 m) Abstand = 5 m Abstand = 10 m 90 % Abdriftminderung 75 % Abdriftminderung fester Abstand = 15 m nach NW606 NW606: Abstand: 15 m NW605: 50 %: 10 m 75 %: 5 m 90 %: 50 % Abdriftminderung konventionelle Düsen Code NG403, NW800 NG405 NG408 Wortlaut keine Anwendung auf dränierten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März keine Anwendung auf dränierten Flächen keine Anwendung auf dränierten Flächen zwischen dem 1. Juni und dem 1. März Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Grund- und Oberflächengewässer vor Kontamination mit PSM: Auch Reste von PSM und deren entleerte Verpackungen können zu Verunreinigungen von Gewässern führen. Deshalb weisen diese Regelungen auf die Notwendigkeit eines sorgsamen Umgangs hin. Code NW467 NW468 Wortlaut Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülfl üssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwendungsfl üssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülfl üssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Allgemein NW469 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Abbildung 1.5.2: Erläuterung der Anwendungsbestimmungen NW605, 606 am Beispiel von Karate Zeon Eine Besonderheit stellt die Anwendungsbestimmung NW607 dar. Diese Regelung schreibt die Verwendung von abdriftmindernder Düsentechnik auf Flächen an Gewässern zwingend vor. In dieser Broschüre sind in den PSM-Tabellen in den Spalten zum Gewässerabstand die nicht zulässigen Düsen mit dem Zeichen gekennzeichnet. Anwendungsbestimmungen zum Schutz vor Abschwemmung von PSM-Wirkstoffen mittels Boden und Wasser in Gewässer: Das Abschwemmen von mit PSM-kontaminierten Boden bzw. Oberächenwasser in Gewässer soll durch einen Randstreifen mit geschlossener Panzendecke bzw. geeignete Auffangsysteme verhindert werden. Dazu wird ab einer Hangneigung von > 2 % (NW701, 705, 706, NG402, 404, 409, 412) bzw. > 4 % (NW703) ein mit einer geschlossenen Panzendecke bewachsener, unbehandelter Randstreifen mit festgelegter Breite (5 bis 20 m) zum Gewässer hin vorgeschrieben. Nur unter bestimmten Bedingungen (z. B. Mulchsaat) kann bei einigen Anwendungsbestimmungen auf diesen Randstreifen verzichtet werden. In den PSM-Tabellen dieser Broschüre wird in der Spalte Hang die Breite eines vorgeschriebenen Randstreifens hin zu Gewässern in Metern (ohne Berücksichtigung von Ausnahmetatbeständen!) angegeben. Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Grundwassers auf dränierten Flächen: Diese Bestimmungen dienen zum Schutz des Grundwassers. Sie schreiben vor, dass auf drainierten Flächen entweder ganz oder für einen bestimmten Zeitraum (z. B. im Winter) die Anwendung des betreffenden PSM nicht gestattet ist. 26 Die meisten PSM haben eine der Anwendungsbestimmungen NW467, NW468 oder NW469. Aus Platzgründen erfolgt keine gesonderte Darstellung dieser Regelungen in den PSM-Tabellen dieser Broschüre. Wirkstoffspezifische Anwendungsbestimmungen (Auswahl) Wirkstoffe von PSM haben sehr unterschiedliche chemische und physikalische Eigenschaften, die u. a. auch das Verhalten in der Umwelt beeinussen. Die Zulassungsbehörde vergibt bei Notwendigkeit Anwendungsbestimmungen für bestimmte Wirkstoffe, von denen dann alle diesen Wirkstoff enthaltenden PSM betroffen sind. a) Wirkstoff Clomazone Code Wortlaut NT114 NT144 NT125 5 m Abstand zu Nachbarfl ächen, ausgenommen sind nur Straßen, Wege Plätze sowie landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, die zum Zeitpunkt der Anwendung keinen Pfl anzenbestand aufweisen (z. B. Stoppeln, frisch gepfl ügte oder bearbeitete Flächen). Mindestens 300 l Wasser/ha anwenden, 20 m zu Nachbarfl ächen unter Verwendung einer 90 % abdriftmindernden Düse spritzen, die Restfl äche mit einer Düse mit 75 % Abdriftminderung behandeln. Bei zu erwartenden Tageshöchsttemperaturen von > 25 C ist die Anwendung auf eine längere abendliche Abkühlungsperiode zu verlegen. Bei der Ausbringung Clomazone-haltiger Herbizide im Winterraps ist die Verwendung von konventionellen Düsen und Düsen mit einer Abdriftminderung von 50 % nicht möglich. 27

17 Allgemein b) Wirkstoff Isoproturon Code Wortlaut NG410 Keine Anwendung auf Böden mit einem mittleren Tongehalt größer/gleich 30 %. NG411 NG405 NG408 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffi ger Sand, schwach toniger Sand mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (C org ) kleiner 1 %. Keine Anwendung auf drainierten Flächen. Keine Anwendung auf drainierten Flächen zwischen dem 1. Juni und dem 1. März. c) Wirkstoff Chlortoluron Code NG330 NG332 NG333 NZ107 Wortlaut Auf derselben Fläche in den beiden folgenden Kalenderjahren keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Metazachlor. Die maximale Aufwandmenge von 45 g Trifl usulfuron pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pfl anzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. Gilt für Debut und Safari. Auf derselben Fläche keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Trifl usulfuron in den beiden folgenden Kalenderjahren. Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Fenpropidin nicht mehr als zweimal jährlich auf derselben Fläche. Zzt. gilt diese Bestimmung nur für Gladio. Allgemein Code VZ457 NG404 NG405 NG Wortlaut Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Chlortoluron nicht mehr als ein mal pro Jahr auf derselben Fläche. Bei einer Hangneigung von > 2 % muss ein mit einer geschlossenen Pfl anzendecke bewachsener Randstreifen von 20 m Mindestbreite zum Gewässer hin eingehalten werden. Keine Anwendung auf drainierten Flächen. Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffi ger Sand und schwach toniger Sand mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (C org ) kleiner 1,5 %. d) Wirkstoff Bentazon Code Wortlaut NG315 Keine Anwendung vor dem 15. April eines Kalenderjahres. NG407 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffi ger Sand und schwach toniger Sand. NG413 Keine Anwendung auf Böden mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (C org ) kleiner 1 %. e) Weitere wirkstoffspezi sche Anwendungsbestimmungen Code NG314 NG321 NG323 NG324-2 NG325 NG326 NG327 NG329 Wortlaut Keine Anwendung zwischen dem 1. September und dem 1. März. zzt. nur Duplosan KV und Berghoff MP in landwirtschaftlichen Kulturen. Die maximale Aufwandmenge von 150 g Wirkstoff pro Hektar und Jahr darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pfl anzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. Bisher hat diese Aufl age nur Dantop in Kartoffelbeständen. Keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, den Wirkstoff Topramezone enthaltenden Mitteln auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres. Das trifft z. B. für Clio, Clio Super und Clio Star zu. Auf derselben Fläche in den folgenden zwei Kalenderjahren keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Fluopicolide. Gilt für Infi nito. Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, den Wirkstoff Fluopicolide enthaltenden Mitteln. Gilt für Infi nito. Die maximale Aufwandmenge von 45 g Wirkstoff pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pfl anzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. Zzt.. gilt diese Aufl age nur für 8 Mittel mit dem Wirkstoff Nicosulfuron. Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron. Die maximale Aufwandmenge von g Wirkstoff Metazachlor pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pfl anzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. Anwendungsbestimmungen zum Bienenschutz Dem Bienenschutz kommt bei der Applikation von PSM eine besondere Bedeutung zu. Bienengefährliche PSM dürfen entsprechend der Bienenschutzverordnung weder auf blühende (außer Hopfen und Kartoffeln) noch auf andere P anzen appliziert werden, wenn ein Zu ug von Bienen erfolgt. Die Mittel dürfen auch nicht durch Abdrift auf solche P anzen gelangen. Die Kennzeichnungsau agen der PSM zum Bienenschutz sind unbedingt zu beachten! Im Rahmen der Zulassung werden PSM auf mögliche Auswirkungen auf Bienen intensiv untersucht. Entsprechend des ermittelten Gefährdungspotenzials erfolgt eine Einstufung der PSM in vier verschiedene Kategorien. Code Wortlaut NB661/NB6611 (B1) NB662/NB6621 (B2) NB663 (B3) NB664/NB6641 (B4) Das Mittel ist bienengefährlich. Diese Mittel dürfen nicht auf blühende oder von Bienen befl ogene Pfl anzen (einschließlich Unkräuter) ausgebracht werden. Das Mittel ist bienengefährlich außer bei Anwendung nach dem täglichen Bienenfl ug in dem zu behandelnden Bestand bis 23 Uhr MEZ. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Pfl anzenschutzmittels werden Bienen nicht gefährdet. Das Mittel ist bis zur höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft. Bei Tankmischungen von PSM ändern sich deren Einstufungen der Bienengefährlichkeit in der Regel nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen als bienenungefährlich eingestufte Insektizide in Tankmischung mit anderen PSM bienengefährlich (B1 oder B2) werden. Hinweise dazu gibt die Gebrauchsanleitung der betreffenden Mittel. Beispiel: Bei der gemeinsamen Ausbringung von als bienenungefährlich (B4) eingestuften Insektiziden aus der Gruppe der Pyrethroide (z. B. Fastac SC Super Contact, Karate Zeon) mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthesehemmer (z. B. Triazole) wird die Mischung als bienengefährlich eingestuft. Dabei gibt es wiederum Sonderfälle: Ist für ein Fungizid mit einem Wirkstoff aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthesehemmer (z. B. Proline mit dem Wirkstoff Prothioconazol) nachgewiesen, dass die Mischung beispielsweise mit Fastac SC Super Contact oder Karate Zeon bienenungefährlich ist, dann ist das entsprechende Insektizid mit dem Hinweis NB6643, das Fungizid mit NB6644 (Wortlaut s. unten) gekennzeichnet. Somit kann auch die Anwendung der Tankmischung auf blühende P an- 29

18 Allgemein zenbestände erfolgen. Die PSM-Tabellen dieser Broschüre geben Hinweise zur Bienengefährdung von ausgewählten Tankmischungen. Code NB6643 NB6644 Wortlaut Das Mittel wird bis zur höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Konzentration als nicht bienengefährlich eingestuft. Wenn das Mittel in Mischung mit Fungiziden (ausgenommen die in der Positivliste aufgeführten Präparate) angewendet wird, darf die Anwendung nur abends nach dem täglichen Bienenfl ug bis 23 Uhr erfolgen. Die Anwendung in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Pyrethroide ist auch während des Bienenfl uges an blühenden Pfl anzen und an Pfl anzen, die von Bienen befl ogen werden, erlaubt. Folgende Hinweise zur Vermeidung von Bienenschäden sind zu beachten: Absprache und gegenseitige Information zwischen Landwirt und Imker! vor Applikation bienengefährlicher PSM ist auf blühende Unkräuter und Vorblüher im Bestand (z. B. Rapsfeld) zu achten! vor Applikation bienengefährlicher PSM ist auf Blattlausbefall/Honigtaubildung im Bestand zu achten! Auch nicht blühende oder für Bienen nicht attraktive Kulturen (z. B. Kartoffel) werden bei vorhandener Honigtaubildung von Bienen beflogen! nach Applikation bienengefährlicher PSM ist das Pflanzenschutzgerät besonders gründlich zu reinigen! Aufwandmengen einhalten! Überdosierungen von PSM sind generell als bienengefährliche zu betrachten! Wird eine Vergiftung von Bienen durch PSM vermutet, ist ein Vertreter des P anzenschutzdienstes bei der Schadensfeststellung mit hinzuzuziehen. Bienenuntersuchungen führt das Julius Kühn-Institut durch. Ein Merkblatt sowie ein Formular für die Probenuntersuchung gibt es unter Anwendungsbestimmungen zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Beizung und der Verwendung von gebeiztem Saatgut Spezielle Anwendungsbestimmungen zum Beizverfahren sollen eine entsprechende Qualität des insektizid gebeizten Saatgutes garantieren, um eine Gefährdung der Fauna und der Umwelt auszuschließen. Im Mais gelten diese Anwendungsbestimmungen zzt. nur für die Mesurol üssig Beize. Für die übrigen insektiziden Beizmittel ruht im Mais gegenwärtig die Zulassung (Punkt 3.1). Code NT697 NT699 Wortlaut Durch ein geeignetes Beizverfahren, das insbesondere die Verwendung eines geeigneten Haft-mittels beinhaltet, ist sicherzustellen, dass das behandelte Saatgut staubfrei und abriebfest ist. Die NT6971 regelt das geeignete Beizverfahren (Heubach Test) Die Behandlung von Saatgut muss mit einem Gerät erfolgen, das in die Pfl anzenschutzgeräteliste als Beizgerät eingetragen ist (Anlage zur Siebenundzwanzigsten Bekanntmachung über die Eintragung von Pfl anzenschutzgeräten in die Pfl anzenschutzgeräteliste vom 1. Juli 1993, BAnz S. 7567, in der jeweils geltenden Fassung). Am Ende der Broschüre be ndet sich eine Übersichtstabelle zu Sonstigen bußgeldbewehrten Anwendungsbestimmungen. Sie enthält für alle in den PSM-Tabellen verwendeten Codes den entsprechenden Au agentext. Hinweise zur Indikationszulassung Seit 2001 gilt auch in Deutschland die Indikationszulassung. Danach kann ein PSM nur in einer Kultur eingesetzt werden, wenn es für diese Kultur und einen entsprechenden Schaderreger gemäß P anzenschutzgesetz eine Zulassung nach 15, eine Genehmigung nach 18a, eine länderspezi sche Genehmigung im Einzelfall nach 18b oder eine Genehmigung nach 11 (2) bei Gefahr im Verzuge (Zeitbegrenzung) erhalten hat. Dabei können sich die Zulassungen auf einzelne Kulturen (z. B. Mais) und Schaderreger (z. B. Blattläuse) oder auf Kulturartengruppen (z. B. Getreide) und Schadorganismengruppen (z. B. saugende Insekten) beziehen. Kulturartengruppen: Insbesondere im Ackerbau wurden solche Gruppen bei Getreide, Brassica-Arten und Futterleguminosen gebildet. Die nachfolgenden Übersichten sollen diese Gruppierungen verdeutlichen. Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Gerste (Winter- und Sommergerste) Hafer (Winter- und Sommerhafer) Roggen (Winter- und Sommerroggen) Triticale (Winter- und Sommertriticale) Weizen Weichweizen (Winter- und Sommerweizen) Hartweizen (Winter- und Sommerhartweizen) Dinkel Beispiel: Wenn ein PSM eine Getreidezulassung hat, kann es in allen Getreidearten eingesetzt werden. Besteht die Zulassung nur für Gerste, so kann die Applikation des PSM sowohl in Wintergerste und in Sommergerste erfolgen. Liegt eine Zulassung für Weizen vor, ist der Einsatz in Weichweizen, Hartweizen und Dinkel möglich. Hat ein PSM jedoch nur eine Zulassung in Dinkel, darf die Behandlung nicht in Hartweizen oder Weichweizen erfolgen. Analog darf ein PSM, das nur in Sommergerste eine Zulassung hat nicht in Wintergerste eingesetzt werden. Die gleiche Vorgehensweise besteht bei den Gruppen Brassica-Arten und Futterleguminosen. Brassica- Arten Kohlrübe Markstammkohl Raps (Wi.- u. So.-Raps) Rübsen Speiserübe Futterleguminosen Ackerbohne Futtererbse Kleearten Lupinearten Luzernearten Wicken Bei der Gruppe Brassica-Arten ist zu beachten, dass die Senfarten in diesem System nicht zu den Brassica-Arten zählen. Schadorganismengruppen: Die Schadorganismen können einzeln oder auch als Gruppen bei der Zulassung berücksichtigt werden. Weit verbreitet sind die Gruppen beißende Insekten und saugende Insekten. In diese Gruppen können alle Insektenarten eingeordnet werden, die keinen Sonderstatus haben. Die Vergabe des Sonderstatus erfolgt von der Zulassungsbehörde, wenn der Schadorganismus eine besondere Allgemein 30 31

19 Allgemein Bedeutung hat oder sich die Bekämpfung besonders schwierig gestaltet. Nachfolgend sind die wichtigsten Einzelschaderreger mit Sonderstatus im Ackerbau aufgelistet: Maiszünsler Westlicher Maiswurzelbohrer Rübenfliege Moosknopfkäfer Wiesen-(Sumpf-)schnake Erdraupen Drahtwürmer Virusvektoren Kartoffeln Virusvektoren Getreide Virusvektoren Rüben Brachfliege Fritfliege Kohlschotenmücke Engerlinge (Larven des Maikäfers) Beispiel: Das Insektizid Sumicidin alpha hat eine Zulassung im Raps gegen beißende Insekten. Damit kann dieses Insektizid gegen alle beißenden Rapsschädlinge (z. B. Rapsglanzkäfer) eingesetzt werden. Ausgenommen ist jedoch der Einsatz gegen die Kohlschotenmücke, da dieser Schädling über einen Sonderstatus verfügt. Eine detaillierte Tabellenübersicht zu den Schaderregern mit Sonderstatus enthält die Druckversion des amtlichen PSM-Verzeichnisses. Die jeweilige Indikation ist bei der Verwendung von PSM genau zu beachten, da ein Verstoß gegen die Indikationszulassung bußgeldbewehrt ist und gleichzeitig CC-Relevanz aufweist. Im Zweifelsfall sollte man den amtlichen P anzenschutz konsultieren. Aufzeichnungspflicht über eingesetzte PSM Leiter von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben sind verp ichtet, über die angewandten PSM Aufzeichnungen zu führen. Eine spezielle Form dafür ist nicht vorgeschrieben, aber folgende Mindestanforderungen sind laut P anzenschutzgesetz zu erfüllen: Anwendungs- Datum Kultur Schlagbezeichnung behandelte Fläche Winterroggen Winterraps Anwendungsgebiet Schadorganismus/ Zweck Windhalm und dikotyle Unkräuter Verbesserung der Winterfestigkeit PSM AWM Name des Anwenders Vorname Name Buschweg, 25 ha Bacara 1,0 l/ha Herta Müller Vor dem Dorf, 40 ha Folicur 0,8 l/ha Dieter Schulze Zu einer Bewirtschaftungseinheit können auch mehrere Schläge zusammengefasst werden. Erfolgt die Behandlung der gesamten Bewirtschaftungseinheit an mehreren Tagen, so sind diese unter dem Anwendungsdatum in ein Feld einzutragen, damit deutlich wird, dass es sich nur um eine Behandlung handelt. Es muss sichergestellt werden, dass im vorgeschriebenen Aufbewahrungszeitraum (2 Jahre nach dem Jahr, in dem die Aufzeichnungen entstanden sind) die Daten verfügbar sind. Die zuständige Behörde kann Einsicht in die Aufzeichnungen nehmen. Die Aufzeichnungsp icht ist bußgeldbewehrt und Bestandteil der Kontrollen nach Cross Compliance. 1.6 Informationsangebote des amtlichen Pflanzenschutzdienstes Pflanzenschutzinformationen unter ISIP steht für Informationssystem Integrierte Panzenproduktion und ist ein deutschlandweites internetgestütztes Informationssystem für Panzenbau und Panzenschutz. Zielstellung von ISIP, als neutrales, gemeinsames Portal der deutschen Landwirtschaftskammern und Bundesländer, ist die Bereitstellung aktueller Entscheidungshilfen und wissenschaftlicher Erkenntnisse rund um Panzenbau und Panzenschutz im Internet. Angeboten werden innerhalb des ISIP-Portals bereits umfassende Informationen zum Panzenschutz in wichtigen landwirtschaftlichen Kulturen. Neben Schadbildern wichtiger Erreger, Bekämpfungs- und Schadschwellen, Erhebungsmethoden zur Befallsstärke und Panzenschutzhinweisen bilden insbesondere die regionalen aktuellen Befallserhebungen bzw. Monitorings und die interaktiven Prognose-Modelle zur Vorhersage des Befallsverlaufs die Kernpunkte zur Entscheidungsunterstützung. Die Prognoseberechnungen für die landwirtschaftlichen Schaderreger basieren auf Wetterdaten landeseigener agrarmeteorologischer Messnetze in Sachsen und Thüringen sowie Stationen des Deutschen Wetterdienstes. Seit 2010 werden die Prognoseergebnisse in der Karte erstmals ächenbezogen durch Interpolation der Wetterdaten (GIS) dargestellt. Statt der bisherigen Wolkensymbolik für jede Wetterstation wird in der gesamten Karte ächendeckend anhand der Einfärbung das jeweilige Prognoseergebnis ersichtlich. Mit der neuen GIS-basierten Darstellung muss nicht mehr die Wetterstation ausgewählt werden, die dem Schlag am nächsten kommt. Stattdessen ist es möglich, auf den neu gestalteten Karten einfach durch Klick auf die entsprechende Region oder Eingabe der Postleitzahl die Prognose für die Fläche abzurufen. Für die Darstellung der ächendeckenden Prognosen wurde das ISIP-Farbschema mit den Ampelfarben, die schon in der alten Wolkendarstellung zum Einsatz kamen, übernommen. Die interaktive Nutzung ermöglicht durch Eingabe weniger schlagspezischer Daten ein individuelles schlagbezogenes Informations- bzw. Beratungsergebnis. Neben den Basis- und Panzenschutzinformationen für alle Kulturen werden für die einzelnen Fruchtarten 2011 folgende Entscheidungshilfen angeboten: Getreide Halmbruch in Winterweizen und Winterroggen (Modell SIMCERC): Das Modell prognostiziert bei Erreichen des Zwei-Knotenstadiums (BBCH 32), also zum Zeitpunkt an dem die Entscheidung über die Halmbruchbehandlung erfolgen muss, den voraussichtlichen Endbefall von Wintergetreide durch Halmbruch (Pseudocercosporella herpotrichoides) differenziert für sieben Aussaatterminklassen. Aus den Berechnungsergebnissen von SIMCERC kann dann die Notwendigkeit einer Halmbruchbekämpfung abgeschätzt werden. Entwicklungsverlauf von Wintergetreide (Modell SIMONTO): Das Modell SI- MONTO berechnet die Bestandesentwicklung der Wintergetreidearten Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale nach dem BBCH-Code. Blattkrankheiten (Befallserhebungen und Infektionsgefahr): Ergebnisdarstellung regionaler Befallserhebungen in Getreide zum Auftreten wichtiger Blattkrankheiten und Darstellung der täglichen wetterbasierten Infektionsbedingungen für die wichtigsten Blattkrankheiten in Wintergetreide und Sommergerste. Allgemein 32 33

20 Allgemein Kartoffeln Kartoffelkäfer (Modell SIMLEP): Hilfsmittel zur prognostischen Bestimmung des optimalen Termins für Entscheidungserhebungen (Massenauftreten der Eigelege) und des Bekämpfungszeitraumes (Massenauftreten Junglarven) des Kartoffelkäfers. Kraut- und Knollenfäule (Modell SIMPHYT 1/3): Das Prognosemodell SIMPHYT 1 berechnet auf regionaler Ebene den Epidemiebeginn der Krautfäule in Abhängigkeit von Temperatur, Luftfeuchte, Niederschlag, Sortenresistenz und Auflauftermin. Das Prognosemodell SIMPHYT 3 berechnet den witterungsbedingten Infektionsdruck der Krautfäule in Kartoffeln. Dieser Infektionsdruck wird in fünf Klassen von sehr niedrig bis sehr hoch eingeteilt. Aus den Berechnungen des Infektionsdruckes können Empfehlungen zum Abstand der Folgebehandlungen und zur Fungizidwahl gegen die Krautfäule abgeleitet werden. Winterraps Weißstängeligkeit (Modell SkleroPro): Prognosemodell zur Unterstützung der Entscheidungsfindung für eine Blütenbehandlung im Raps gegen die Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum). Als Datengrundlage für die Modellberechnung müssen neben den automatisch einfließenden Wetterdaten der jeweiligen Station, das Datum des Knospenstadiums im Raps (BBCH 55) und der Anteil sclerotiniaanfälliger Kulturen in der Fruchtfolge für eine regionale Prognose eingegeben werden. Ab Beginn der Blüte berechnet das Modell die infektionsgünstigen Stunden. Anhand weiterer Eingaben durch den Anwender wie dem erwarteten Ertragsniveau, dem Rapspreis, den Überfahrtsverlusten und den Fungizidkosten wird ein individueller (schlagspezifischer) schadschwellenbezogener Wert der infektionsgünstigen Stunden berechnet. Erst wenn die aktuell gemessenen infektionsgünstigen Stunden den schlagspezifischen Schwellenwert überschreiten, wird eine Bekämpfung gegen Sclerotinia empfohlen. Schädlinge im Raps (Befallserhebungen): Geplant ist ab 2011 die Eingabe der Gelbschalenfänge in Raps und Darstellung der Ergebnisse in Karten und Tabellenform als Hilfe für den Landwirt, den optimalen Behandlungszeitpunkt zu finden. Zuckerrüben Cercospora-Blattflecken (Modell CERCBET 1/ 3): Prognosemodelle zur Ermittlung des Epidemiebeginns von Cercospora beticola und zur Unterstützung der Behandlungsentscheidung. CERCBET 1 berechnet unter Verwendung von Temperatur und relativer Luftfeuchte den Termin, ab dem ein Erstauftreten von Cercospora in der Region möglich ist. Des Weiteren wird der Termin des Aufrufes zur Feldkontrolle berechnet, ab dem auf allen Flächen der Region die Befallskontrollen durchgeführt werden sollten. Eine Region ist mit dem Geltungsbereich einer Wetterstation gleichzusetzen. CERCBET 3 berechnet schlagspezifisch bei Eingabe weiterer Schlag- bzw. Standortparameter die Befallshäufigkeit sowie die Prognose, ob die Bekämpfungsschwelle überschritten wird. Blattkrankheiten (Befallserhebungen): Ergebnisdarstellung regionaler Bonituren in Zuckerrüben zum Auftreten wichtiger Blattkrankheiten. Mais Maiszünsler (Prognose und Befallserhebungen): Neue Entscheidungshilfe (seit 2010) zur Prognose des Flugbeginns des Maiszünslers und Ergebnisdarstellung regionaler Befallserhebungen (Fallenergebnisse) von Lichtfallen, Pheromonfallen oder Schlupfkä gen in Mais. Schädlinge im Ackerbau Feldmausauftreten (Befallserhebungen): Ergebnisdarstellung regionaler Erhebungen zum Feldmausbefall (Anzahl wiedergeöffneter Löcher nach der Lochtretmethode). Weitere Rubriken Die Ergebnisse der Befallserhebungen und Prognosemodelle dienen dem Praktiker als wichtige Unterstützung, um dann vor Ort unter Einbeziehung weiterer standort- und betriebsbezogener Ein ussfaktoren die optimale Entscheidung treffen zu können. Neben den Entscheidungshilfen stehen im ISIP-Portal folgende weitere Rubriken zur Verfügung: Regionales : Aktuelle Empfehlungen der beteiligten Länder Infothek : Basisinformationen und Pflanzenschutzmitteltabellen Versuchsberichte : recherchierbare Datenbank mit z. B. Landessorten- oder Pflanzenschutzversuchen Benachrichtigungsservice Um keinen Termin zu verpassen, gibt es in ISIP einen Benachrichtigungsservice. Hier kann man die Modelle auf die individuelle Situation einstellen. Die Modellprognosen werden dann jeden Tag mit aktuellen Witterungsdaten automatisch neu berechnet. Emp ehlt z. B. ein Modell eine Behandlung, erhält der Nutzer eine Information per oder SMS. Ein regelmäßiger, kontrollierender Abruf der Informationen wird dadurch über üssig. Dieser Service steht auch für regionale Befallserhebungen bereit: Es gibt eine Benachrichtigung, wenn auf den Kontrollschlägen eine Bekämpfungsschwelle überschritten wird. Außerdem informiert der Benachrichtigungsservice per SMS über neue Hinweise bzw. Warndienstmeldungen. Zugang zu ISIP-Informationen Der Zugang zum Internetinformationssystem ISIP ist in Sachsen an das Warndienstabonnement Feldbau bzw. Feld- und Gartenbau (ohne Obstbau) gekoppelt, d. h. bei Bestellung des Feldbau-Warndienst-Abonnement ist der ISIP-Zugang im Gesamtpreis von 42,50 /Jahr enthalten. Bei Bestellung des Feld- und Gartenbau- Warndienst-Abonnement ist der ISIP-Zugang im Gesamtpreis von 70,00 /Jahr enthalten. Damit erhalten alle Feldbau- bzw. Feld- und Gartenbau-Warndienstbezieher die Zugangsmöglichkeit per Internet zum System. In Thüringen ist der ISIP-Zugang für Landwirte kostenfrei. In Brandenburg erhalten alle Antragsteller auf Agrarförderung den ISIP-Zugang kostenlos. Für den Versand sowie das Downloaden der Warnhinweise und der Broschüren benötigen Sie ein Abonnement. Die Kosten hierfür betragen für den Landwirt 20,50. Das Anmeldeformular steht unter www. isip.de/abonnement/brandenburg zur Verfügung Beratungsstellen des amtlichen Pflanzenschutzdienstes Die P anzenschutzdienste der Länder Brandenburg, Sachsen und Thüringen bieten Informationen zum Thema P anzenschutz u. a. im Rahmen von Warndienst, Feldtagen und Winterschulungen an. Eine persönliche Beratung zu Problemen des P anzenschutzes ist an folgenden Stellen möglich: Allgemein 34 35

50 % Abdriftminderungsklasse Gerätetyp Düsentyp Verwendungsbestimmungen Druck in bar

50 % Abdriftminderungsklasse Gerätetyp Düsentyp Verwendungsbestimmungen Druck in bar % Abdriftminderungsklasse Gerätetyp Düsentyp Verwendungsbestimmungen Druck in Luftdruck Anerkannt für Drücke 1 Zielflächenabstand cm ID 120-02 ; C 3,0 3,5 Lechler TurboDrop HiSpeed 110 02 2,0-5,0 2,0 10,0

Mehr

ALL CLEAR EXTRA. All Clear Extra Der hochwirksame Spritzen reiniger. Produktvorteile All Clear Extra

ALL CLEAR EXTRA. All Clear Extra Der hochwirksame Spritzen reiniger. Produktvorteile All Clear Extra ALL CLEAR EXTRA All Clear Extra Der hochwirksame Spritzen reiniger Produktvorteile All Clear Extra Hochwirksam in der Entfernung von Pflanzenschutzmittelresten Sehr günstiges Preis-Leistungsverhältnis

Mehr

Spritzenreinigung vor Kulturenwechsel

Spritzenreinigung vor Kulturenwechsel Spritzenreinigung vor Kulturenwechsel Bei längerer Spritzarbeit und besonders wenn Spritzreste über Nacht stehenbleiben kommt es zu Ablagerungen gegen die man später nicht mehr anreinigen kann, deshalb

Mehr

Pflanzenschutz in Ackerbau und Grünland 2019

Pflanzenschutz in Ackerbau und Grünland 2019 Pflanzenschutz in Ackerbau und Grünland 2019 Eine Information der Pflanzenschutzdienste der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen 1 Impressum Herausgeber: Pflanzenschutzamt

Mehr

Anforderungen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an die Pflanzenproduktion der Zukunft

Anforderungen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an die Pflanzenproduktion der Zukunft Anforderungen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an die Pflanzenproduktion der Zukunft - eine Einführung 1 4. Februar 2010 Dr. Eberhard Bröhl Neue EU-Regelungen

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

Neue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln

Neue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln Neue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln GHS Die Vereinten Nationen haben ein neues Kennzeichnungssystem für chemische Stoffe und Gemische festgelegt: das Global Harmonisierte

Mehr

Monitoring-Service Anleitung

Monitoring-Service Anleitung Anleitung 1. Monitoring in CrefoDirect Wie kann Monitoring über CrefoDirect bestellt werden? Bestellung von Monitoring beim Auskunftsabruf Beim Auskunftsabruf kann das Monitoring direkt mitbestellt werden.

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

Die Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden.

Die Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden. In einer Website haben Seiten oft das gleiche Layout. Speziell beim Einsatz von Tabellen, in denen die Navigation auf der linken oder rechten Seite, oben oder unten eingesetzt wird. Diese Anteile der Website

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

Der naldo-offline-handyfahrplan

Der naldo-offline-handyfahrplan Der naldo-offline-handyfahrplan Erste Schritte mit dem neuen naldo-offline-handyfahrplan Bedienungsanleitung Inhaltsverzeichnis: 1. Erster Programmstart 2. Die Programmbedienung 3. Favoriten 4. Meine Fahrten

Mehr

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.

Mehr

- Beachtung der Witterung

- Beachtung der Witterung Pflanzenschutzmittelverlagerung vermeiden durch - Beachtung der Witterung 64. Baden-Württembergischer Pflanzenschutztag 16.02.2017 Michael Glaser, LTZ Augustenberg Sachgebiet: Applikationstechnik Witterungsfaktoren

Mehr

Gefahr durch Batterien!

Gefahr durch Batterien! Batterien und Akkus sind praktisch. Mit ihnen kannst du ein elektrisches Gerät auch ohne Strom aus der Steckdose benutzen. Wie gefährlich sie sein können, vergessen die meisten Leute dabei leider sehr

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Mit der Maus im Menü links auf den Menüpunkt 'Seiten' gehen und auf 'Erstellen klicken.

Mit der Maus im Menü links auf den Menüpunkt 'Seiten' gehen und auf 'Erstellen klicken. Seite erstellen Mit der Maus im Menü links auf den Menüpunkt 'Seiten' gehen und auf 'Erstellen klicken. Es öffnet sich die Eingabe Seite um eine neue Seite zu erstellen. Seiten Titel festlegen Den neuen

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Informationen zur GHS Verordnung

Informationen zur GHS Verordnung Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel

Mehr

SEPA-Anleitung zum Release 3.09

SEPA-Anleitung zum Release 3.09 Hier folgt nun eine kurze Information was sich mit dem neuen Release 3.08 zum Thema SEPA alles ändert. Bitte diese Anleitung sorgfältig lesen, damit bei der Umsetzung keine Fragen aufkommen. Bitte vor

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

Erklärung zum Internet-Bestellschein

Erklärung zum Internet-Bestellschein Erklärung zum Internet-Bestellschein Herzlich Willkommen bei Modellbahnbau Reinhardt. Auf den nächsten Seiten wird Ihnen mit hilfreichen Bildern erklärt, wie Sie den Internet-Bestellschein ausfüllen und

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,

Mehr

Excel Arbeitszeiterfassung

Excel Arbeitszeiterfassung Dokumentation Arbeitszeiterfassung Version 2013 08 19 4.1 DE Excel Arbeitszeiterfassung Dokumentation Copyright (C) 2007 2013, stallwanger IT.dev process and controlling. All rights reserved. 1 Vorwort

Mehr

Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall

Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer

Mehr

3. GLIEDERUNG. Aufgabe:

3. GLIEDERUNG. Aufgabe: 3. GLIEDERUNG Aufgabe: In der Praxis ist es für einen Ausdruck, der nicht alle Detaildaten enthält, häufig notwendig, Zeilen oder Spalten einer Tabelle auszublenden. Auch eine übersichtlichere Darstellung

Mehr

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Ziel der Anleitung Sie möchten ein modernes Firewallprogramm für Ihren Computer installieren, um gegen

Mehr

Konfiguration einer Sparkassen-Chipkarte in StarMoney

Konfiguration einer Sparkassen-Chipkarte in StarMoney Konfiguration einer Sparkassen-Chipkarte in StarMoney In dieser Anleitung möchten wir Ihnen die Kontoeinrichtung in StarMoney anhand einer vorliegenden Sparkassen-Chipkarte erklären. Die Screenshots in

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

AUF LETZTER SEITE DIESER ANLEITUNG!!!

AUF LETZTER SEITE DIESER ANLEITUNG!!! BELEG DATENABGLEICH: Der Beleg-Datenabgleich wird innerhalb des geöffneten Steuerfalls über ELSTER-Belegdaten abgleichen gestartet. Es werden Ihnen alle verfügbaren Belege zum Steuerfall im ersten Bildschirm

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Handy- Empfehlungen. Informationen zur Vermeidung unnötiger Belastungen mit elektromagnetischen Feldern bei Mobiltelefonen

Handy- Empfehlungen. Informationen zur Vermeidung unnötiger Belastungen mit elektromagnetischen Feldern bei Mobiltelefonen Handy- Empfehlungen Informationen zur Vermeidung unnötiger Belastungen mit elektromagnetischen Feldern bei Mobiltelefonen Vorwort Liebe Handy- NutzerInnen! Inwieweit die durch Mobiltelefone erzeugten elektromagnetischen

Mehr

2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation.

2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation. Laden! Ausgabe 1 2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation. Nokia tune ist eine Tonmarke der Nokia Corporation.

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.

Mehr

STRAHLGERÄTE & ZUBEHÖR FÜR UNKOMPLIZIERTES ARBEITEN

STRAHLGERÄTE & ZUBEHÖR FÜR UNKOMPLIZIERTES ARBEITEN Trockenreinigungs & Restauratorenbedarf STRAHLGERÄTE & ZUBEHÖR FÜR UNKOMPLIZIERTES ARBEITEN Einige Restauratoren verfügen über Strahlgeräte und Erfahrungen bei der Anwendung der Produktgruppe akablast.

Mehr

Fragebogen ISONORM 9241/110-S

Fragebogen ISONORM 9241/110-S Fragebogen ISONORM 9241/110-S Beurteilung von Software auf Grundlage der Internationalen Ergonomie-Norm DIN EN ISO 9241-110 von Prof. Dr. Jochen Prümper www.seikumu.de Fragebogen ISONORM 9241/110-S Seite

Mehr

Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers

Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Einleitung Wenn in einem Unternehmen FMEA eingeführt wird, fangen die meisten sofort damit an,

Mehr

Hinweise zur Nutzung der Datenbank OrganicXseeds für Landwirte und Anbauer

Hinweise zur Nutzung der Datenbank OrganicXseeds für Landwirte und Anbauer Registrierung Sehr geehrter Nutzer der Datenbank OrganicXseeds, die Datenbank OrganicXseeds wurde zum 15. Januar 2014 völlig überarbeitet. Um einen fehlerfreien Übergang zu ermöglichen, bedarf es einer

Mehr

Virtueller Seminarordner Anleitung für die Dozentinnen und Dozenten

Virtueller Seminarordner Anleitung für die Dozentinnen und Dozenten Virtueller Seminarordner Anleitung für die Dozentinnen und Dozenten In dem Virtuellen Seminarordner werden für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars alle für das Seminar wichtigen Informationen,

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

Doku zur Gebäudebrüter Datenbank

Doku zur Gebäudebrüter Datenbank Autor: Christina Baradari, christina.baradari@berlin.de, 0162 2008 114 Doku zur Gebäudebrüter Datenbank Team Web Programmierer: Rahim Baradari Inhaltsverzeichnis 1 Suchen nach Kartierungsdaten... 2 1.1

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen Entwurf Stand: 22.01.2009 Verordnung zur Neuregelung gebührenrechtlicher Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das Bundesministerium

Mehr

Die Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung

Die Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung Die Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung Im Menüpunkt Richtlinien bearbeiten Sie die Punkte Stornierungsrichtlinien Buchungsgarantie Aufenthaltsabgabe

Mehr

Anleitung öffentlicher Zugang einrichten

Anleitung öffentlicher Zugang einrichten TRK-DashBoard Anleitung öffentlicher Zugang einrichten Manual für Kunden VERSION DATUM AUTOR DATEINAME 1.0 8. SEPTEMBER 2011 HRR ANLEITUNG_OEFFENTLICHER_ZUGANG_DASHBOARD_V10 INHALT 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN...

Mehr

Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU

Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) 2 Allgemeine Hinweise Wenn Sie eine Nationale Ausfuhrgenehmigung oder eine

Mehr

Mit dem sogenannten Seriendruck können Etiketten und Briefe mit einer Adressdatei (z. B. Excel) verknüpft werden.

Mit dem sogenannten Seriendruck können Etiketten und Briefe mit einer Adressdatei (z. B. Excel) verknüpft werden. WORD 2010 Etiketten drucken Mit dem sogenannten Seriendruck können Etiketten und Briefe mit einer Adressdatei (z. B. Excel) verknüpft werden. Diese Anwendung erfolgt über die Registerkarte Sendungen 1

Mehr

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten

Mehr

Eisenbahnspiel. (Dokumentation)

Eisenbahnspiel. (Dokumentation) Eisenbahnspiel (Dokumentation) Abbildung 1: Hier sieht man den Gleisparcour In der Mitte ist das Depot mit den Einnahmetalern und den dunkelfarbigen Kreditsteinen und den Sparsäcken zu sehen. Außerdem

Mehr

GeoPilot (Android) die App

GeoPilot (Android) die App GeoPilot (Android) die App Mit der neuen Rademacher GeoPilot App machen Sie Ihr Android Smartphone zum Sensor und steuern beliebige Szenen über den HomePilot. Die App beinhaltet zwei Funktionen, zum einen

Mehr

Feinstaub-Plaketten von TÜV SÜD. Jetzt aktuell. Freie Fahrt in Umweltzonen. TÜV SÜD Auto Service GmbH

Feinstaub-Plaketten von TÜV SÜD. Jetzt aktuell. Freie Fahrt in Umweltzonen. TÜV SÜD Auto Service GmbH Jetzt aktuell Wer mit seinem Auto unbeschränkt in ganz Deutschland auch in den Ballungsräumen mit eingerichteten Umwelt zonen unterwegs sein will, braucht ein schadstoff armes Fahrzeug und eine Feinstaub-Plakette.

Mehr

Ausfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten

Ausfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten Ausfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten Das Heimatschutzministerium empfiehlt, sich allerspätestens 72 Stunden vor der Abreise online zu registrieren, damit die Genehmigung

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern. Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle

Mehr

Persönliches Adressbuch

Persönliches Adressbuch Persönliches Adressbuch Persönliches Adressbuch Seite 1 Persönliches Adressbuch Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR BEDIENUNG VON CUMULUS 4 2. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM PERSÖNLICHEN

Mehr

Eindeutig gefährlich.

Eindeutig gefährlich. Folie 1 Eindeutig gefährlich. Die neuen Gefahrstoffsymbole Sieht gefährlich aus Folie 2 Auch ohne Chemielaborant zu sein, hantiert man fast täglich mit Substanzen, die es in sich haben: Nagellackentferner,

Mehr

Hinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung. Anpassung der PATIENTENVERFÜGUNG für den Fall schwerer Krankheit

Hinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung. Anpassung der PATIENTENVERFÜGUNG für den Fall schwerer Krankheit 40 Hinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung Liegt bereits eine schwere Erkrankung vor, bedarf es einer hieran angepassten Patientenverfügung. Diese kann nur in engem Zusammenwirken mit dem behandelnden

Mehr

Sicherheitshinweise nach GHS

Sicherheitshinweise nach GHS Sicherheitshinweise nach GHS Bei den Sicherheitshinweisen nach GHS (den P-Sätzen) sind im Gegensatz zu den H-Sätzen Kombinationen in dem Maß gestattet, wie sie in der Anhang IV der EG- GHS-Verordnung angegeben

Mehr

Avira Server Security Produktupdates. Best Practice

Avira Server Security Produktupdates. Best Practice Avira Server Security Produktupdates Best Practice Inhaltsverzeichnis 1. Was ist Avira Server Security?... 3 2. Wo kann Avira Server Security sonst gefunden werden?... 3 3. Was ist der Unterschied zwischen

Mehr

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen. Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Mehr

teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep

teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep 1. Erstellen Sie ein neues Rechnungsformular Mit book n keep können Sie nun Ihre eigenen

Mehr

Freie Sicht auch mit Partikelfilter. Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen

Freie Sicht auch mit Partikelfilter. Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen Freie Sicht auch mit Partikelfilter Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen Oft müssen Baumaschinen nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden. Dabei können die Aufbauten

Mehr

Bedienungsanleitung für die Online Kinderbetreuungsbörse des Landkreises Osnabrück

Bedienungsanleitung für die Online Kinderbetreuungsbörse des Landkreises Osnabrück Bedienungsanleitung für die Online Kinderbetreuungsbörse des Landkreises Osnabrück I. Betreuungsangebot finden 1. Wählen Sie auf der linken Seite die Schaltfläche Betreuung finden aus. 2. Auf der nun erscheinenden

Mehr

Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien

Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien LIPCOAT 103 Oberflächenverkruster Seite 1 von 6 Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien Druckdatum:.16.03.2015 geändert am: 06.01.2015 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: LIPCOAT

Mehr

Kapitel I: Registrierung im Portal

Kapitel I: Registrierung im Portal Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,

Mehr

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

nach 20 SGB IX ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX). Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Feiertage in Marvin hinterlegen

Feiertage in Marvin hinterlegen von 6 Goecom GmbH & Co KG Marvin How to's Feiertage in Marvin hinterlegen Feiertage spielen in Marvin an einer Reihe von Stellen eine nicht unerhebliche Rolle. Daher ist es wichtig, zum Einen zu hinterlegen,

Mehr

Umgang mit der Software ebuddy Ändern von IP Adresse, Firmware und erstellen von Backups von ewon Geräten.

Umgang mit der Software ebuddy Ändern von IP Adresse, Firmware und erstellen von Backups von ewon Geräten. ewon - Technical Note Nr. 001 Version 1.3 Umgang mit der Software ebuddy Ändern von IP Adresse, Firmware und erstellen von Backups von ewon Geräten. 19.10.2006/SI Übersicht: 1. Thema 2. Benötigte Komponenten

Mehr

Vermeidung von Aerosolbelastungen der Mitarbeiter bei der Kanalhochdruckreinigung

Vermeidung von Aerosolbelastungen der Mitarbeiter bei der Kanalhochdruckreinigung Vermeidung von Aerosolbelastungen der Mitarbeiter bei der Kanalhochdruckreinigung Durch das Spülen des Kanals mit Hochdruck entsteht entsprechend dem Injektorprinzip hinter der Düse ein Unterdruck. Folglich

Mehr

1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage:

1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage: Zählen und Zahlbereiche Übungsblatt 1 1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage: Für alle m, n N gilt m + n = n + m. in den Satz umschreiben:

Mehr

Codex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter

Codex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter Newsletter Newsletter Dezember 05 Seite 1 Allgemeines Newsletter Mit diesem Rundschreiben (Newsletter) wollen wir Sie in ca. zweimonatigen Abständen per Mail über Neuerungen in unseren Programmen informieren.

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Technisches Merkblatt. MEM Trockene Wand

Technisches Merkblatt. MEM Trockene Wand 1. Eigenschaften/Anwendung bildet eine neue, dauerhafte Horizontalsperrschicht gegen aufsteigende Feuchtigkeit in allen üblichen Mauerwerken wie Beton, Kalksandstein, Ziegel etc. für Innen und Außen. ist

Mehr

Moderne Behandlung des Grauen Stars

Moderne Behandlung des Grauen Stars Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.

Mehr

Anleitung zur Nutzung von QuantumGIS mit den WMS- und WFS-Diensten des LfULG

Anleitung zur Nutzung von QuantumGIS mit den WMS- und WFS-Diensten des LfULG Anleitung zur Nutzung von QuantumGIS mit den WMS- und WFS-Diensten des LfULG Inhaltsverzeichnis: 1. Download und Handbücher...2 2. Voreinstellungen...2 2.1. Proxyeinstellungen... 2 2.2. Koordinatensystem...

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Anleitung zur Handhabung von Durchstechflasche und Einmalspritze (für Patienten, Ärzte, Diabetesberater und Apotheker)

Anleitung zur Handhabung von Durchstechflasche und Einmalspritze (für Patienten, Ärzte, Diabetesberater und Apotheker) Anleitung zur Handhabung von Durchstechflasche und Einmalspritze (für Patienten, Ärzte, Diabetesberater und Apotheker) EIN LEITFADEN ZUR ERSTEN VERWENDUNG VON APIDRA in 10ml- DURCHSTECHFLASCHEN Apidra

Mehr

Die Dateiablage Der Weg zur Dateiablage

Die Dateiablage Der Weg zur Dateiablage Die Dateiablage In Ihrem Privatbereich haben Sie die Möglichkeit, Dateien verschiedener Formate abzulegen, zu sortieren, zu archivieren und in andere Dateiablagen der Plattform zu kopieren. In den Gruppen

Mehr

Leitfaden zur Anlage einer Nachforderung. Nachforderung. 04.04.2013 Seite 1 von 11 RWE IT GmbH

Leitfaden zur Anlage einer Nachforderung. Nachforderung. 04.04.2013 Seite 1 von 11 RWE IT GmbH Leitfaden zur Anlage einer 04.04.2013 Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Aufruf des RWE smanagements...3 2 Eingabe der Benutzerdaten...4 3 Erfassen der...5 4 Neue...6 4.1 Allgemeine Daten...7 4.2 Beschreibung...7

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit

Mehr

1 topologisches Sortieren

1 topologisches Sortieren Wolfgang Hönig / Andreas Ecke WS 09/0 topologisches Sortieren. Überblick. Solange noch Knoten vorhanden: a) Suche Knoten v, zu dem keine Kante führt (Falls nicht vorhanden keine topologische Sortierung

Mehr

Zur Bestätigung wird je nach Anmeldung (Benutzer oder Administrator) eine Meldung angezeigt:

Zur Bestätigung wird je nach Anmeldung (Benutzer oder Administrator) eine Meldung angezeigt: K U R Z A N L E I T U N G D A S R Z L WE B - P O R T A L D E R R Z L N E W S L E T T E R ( I N F O - M A I L ) RZL Software GmbH Riedauer Straße 15 4910 Ried im Innkreis Version: 11. Juni 2012 / mw Bitte

Mehr