Wege zu mehr Klimaschutz mit flüssigen Brennstoffen

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1 Wege zu mehr Klimaschutz mit flüssigen Brennstoffen Andreas Mahlberg Mitgliederversammlung RAL Gütegemeinschaft Königswinter, 27. April 2017

2 All Electric Society

3 Energiewende im Gebäudebereich - Hausbesitzer bezweifeln die Bezahlbarkeit

4 Wege zu mehr Klimaschutz mit flüssigen Brennstoffen

5 Die Ölheizung im deutschen Innovationsforum Wärmemarkt Wärme im Dialog

6 Effiziente Technik Innovationsforum Heizölverbrauch halbiert Wärme im Dialog

7 CO 2 -Emissionen in den letzten 20 Jahren Innovationsforum mehr als halbiert Wärme im Dialog

8 Großes Potenzial zur Effizienzsteigerung Innovationsforum im Wärmemarkt Wärme im Dialog

9 Öl-Brennwerttechnik idealer Partner für Erneuerbare Energien

10 Modernisierungsaktion Deutschland macht Plus

11 Wege zu mehr Klimaschutz Öl-Hybridheizung

12 Power-to-Heat in Hybridheizungen Nutzung von überschüssigem Strom aus Erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung Ergänzung von Öl-Hybridheizungen mit elektrischen Heizelemente Integration Erneuerbarer Energien und Einsparung fossiler Brennstoffe im Wärmemarkt

13 Wege zu mehr Klimaschutz THG reduzierte Brennstoffe Herstellungsprozess in Raffinerien Alternative flüssige Energieträger

14 Wege zu mehr Klimaschutz mit flüssigen Brennstoffen

15 Rahmenbedingungen für die Heizöllagerung ändern sich Anlagenverordnung AwSV TRwS 791 Heizölverbraucheranlagen Teil 1 und 2 Hochwasserschutzgesetz II Diskussion um alte Kunststoff- Batterietanks

16 Aktuelle Situation bei WHG, AwSV und TRwS 791 Neues WHG: in Kraft seit 1. März 2010 TRwS 791-1: gilt seit Februar 2015 TRwS 791-2: wurde im April 2017 als Weißdruck veröffentlicht Neue Anlagenverordnung AwSV: wurde am 18. April 2017 verabschiedet tritt am 1. August 2017 in Kraft

17 Beispiele für Neuregelung Prüfpflicht in der AwSV Sachverständigenprüfungen von Anlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten in Jahren Im Falle einer (Wieder-)Inbetriebnahme oder einer Stilllegung muss immer eine Prüfung erfolgen.

18 Beispiele für Neuregelung Prüfpflicht in der AwSV Sachverständigenprüfungen von Anlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten in Jahren

19 Veränderung der Fachbetriebspflicht durch die AwSV

20 TRwS 791 Heizölverbraucheranlagen Teil 1 und Teil 2 Arbeitsblatt DWA-A Errichtung von Heizölverbraucheranlagen ab Februar 2015 Betriebliche Anforderungen Stilllegung Arbeitsblatt DWA-A Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen

21 Anforderungen an Öltanks nach TRwS 791 Teil 1

22 Anwendungsbereich der TRwS 791 Teil 2 Konkretisierung der technischen und betrieblichen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen, die vor Februar 2015 errichtet wurden Beschreibung von technischen und organisatorischen Maßnahmen, auf deren Grundlage die zuständige Behörde eine Anordnung treffen kann Bei Änderung wesentlicher Bauteile oder von Sicherheitseinrichtungen einer Bestandsanlage gilt nur hierfür TRwS 791 Teil 1

23 Anforderungen an Bestandsanlagen nach TRwS 791 Teil 2 Einzeltank im Auffangraum mit Wandabständen 2 x 40 cm und 2 x 5 cm Nach TRwS System 11 in Gruppe V 4 x 40 cm Begründung: Beurteilung der Rückhalteeinrichtung Vorschlag: Automatische Leckageerkennung im nicht einsehbaren Bereich wenn die Rückhalteeinrichtung mängelfrei ist

24 Pflicht zur Kontrolle alter Grenzwertgeber

25 Überschwemmungs- und Risikogebiete

26 Überschwemmungs- und Risikogebiete

27 Hochwassersichere Ausführung von Heizöltankanlagen Kunststoffbatterietanks Standortgefertigter Stahltank Erdtank

28 Erfahrungsaustausch Heizöllagerung Aktuelle Termine demnächst auf

29 Tank-fit-Aktion

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

31 Der Inhalt dieser Datei ist Eigentum des Instituts für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO). Layout und textliche Inhalte dieser Präsentation sowie der verwendeten Grafiken unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums. Für die Verwendung, Veränderung und Vervielfältigung ist daher die ausdrückliche Genehmigung von IWO erforderlich. Insbesondere ist es verboten, die Inhalte zu verändern und zu kopieren und auf andere Weise zu verwenden. Dies gilt auch für die auszugsweise Verwendung von Inhalten. IWO hat sich bei Erstellung der Folien um Aktualität und inhaltliche Richtigkeit bemüht; sollten die Folien dennoch fehlerhaft sein oder werden, haftet IWO dafür nicht.

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