Dienstcharta Ein Platz an der Sonne Pflegeheim Altes Spital

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1 Dienstcharta Ein Platz an der Sonne Pflegeheim Altes Spital H:\user\group\altersheim\7 Betriebsführung- KVP\7.5 Qualitätsmanagement\Handbuch\Dienstcharta.doc

2 Kurtatsch

3 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 1) Standardleistungen 2) Kosten der Dienste zu Lasten der Betreuten 3) Zusätzliche Dienste Erster Teil Leistungen Art. 1 Unterkunft und Verpflegung, Betreuung und Pflege Art. 2 Tagespflege Art. 3 Essen auf Rädern für Wohnungsmieter in den Altenwohnungen Zweiter Teil Zielgruppe, Aufnahme und Austritt Art. 4 Zielgruppe Art. 5 Heimaufnahme Art. 6 Unterlagen Art. 7 Verweigerungsgründe für die Aufnahme Art. 8 Heimaustritt Dritter Teil Kosten Art. 9 Tagessatz Art. 10 Unterbrechung des Heimaufenthalts Seite 3 von

4 Vierter Teil Rechte, Einsprüche, Haftung Art. 11 Rechte der Heimbewohner Art. 12 Beschwerden und Anregungen Art. 13 Volksanwalt Art. 14 Haftung Fünfter Teil Organisation und Führung Art. 15 Ausrichtung Art. 16 Personal Art. 17 Direktor Art. 18 Bereichsleiter Art. 19 Personal für die unmittelbare Betreuung Art. 20 Personal der Hauswirtschaft Art. 21 Personal der Verwaltung Art. 22 Personalentwicklung Art. 23 Freiwilligenarbeit Sechster Teil Verschiedenes Art. 24 Verwahrung von Wertgegenständen Art. 25 Öffentlichkeitsarbeit Art. 26 Bewertung des Dienstes Art. 27 Hausordnung Seite 4 von 22

5 Hinweis: Alle in dieser Dienstleistungscharta verwendeten personenbezogenen Begriffe wie Bewohner, Betreuer, Direktor,... umfassen Frauen und Männer in gleicher Weise. Seite 5 von

6 Zusammenfassung 1) Standardleistungen Auskünfte und Öffnungszeiten Erstinformationen über die Inanspruchnahme des Dienstes, der Kosten, Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung, notwendige Unterlagen für die Inanspruchnahme des Dienstes, Aufenthalt im Heim usw. werden im Verwaltungsbüro des Pflegeheimes gegeben. Bürozeiten: Von Montag bis Freitag Von 08:00 bis 12:30 Ansprechperson: zuständige Verwaltungsassistentin Rosa Trojer Tel Täglich von 08:00 bis 20:00 Besuchszeiten: Sprechstunden: Direktorin (Gemeindesekretärin): während der Bürozeiten in der Gemeinde Kurtatsch oder nach Vereinbarung Pflegedienstleitung: Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 oder nach Vereinbarung Verpflegung: Die folgenden Leistungen werden angeboten: Frühstück von 7.30 bis 9.00 Uhr Mittagessen: Nachmittagskaffee von bis Uhr Abendessen: 17 Uhr 30 Kleine Zwischenmahlzeiten und Getränke werden am Vormittag und am Nachmittag angeboten. Seite 6 von 22

7 Betreuung und Pflege Das Heim gewährleistet eine individuell ausgerichtete und bedürfnisorientierte 24 Stunden Betreuung. Sie umfasst die Unterstützung und Begleitung des Bewohners bei den täglichen Aktivitäten, nimmt Rücksicht auf seine emotionalen Bedürfnisse, fördert seine individuellen Kompetenzen, sowie seine Integration und Teilnahme am sozialen Leben. Wir orientieren uns am Pflegemodell von Monika Krohwinkel und nach unserem Leitbild. Dies beinhaltet eine Pflege, die das Ziel hat, das Wohlbefinden jedes einzeln zu erhalten, indem Abhängigkeit vermieden wird. Dies wird erreicht durch die Unterstützung und Förderung der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Die Qualität der Pflege wird sichergestellt durch: qualifizierte Fachkräfte, Pflegedokumentation, Dienstübergaben und Besprechungen, verschiedene Standards zur sozialen und medizinischen Pflege, wertschätzenden Umgang. Wir unterstützen die Angehörigen bei der Sterbebegleitung. Uns ist es ein Anliegen, die Bewohner auch in ihren letzten Stunden zu betreuen und zu begleiten. Zusammensetzung des Pflegeteams: Krankenpfleger, Sozialbetreuer, Altenpfleger und Pflegehelfer. Es wird eine geeignete Pflegedokumentation geführt, wobei jeder Bewohner Einsicht in die eigenen Unterlagen nehmen kann. Die Bestimmungen der Privacy werden eingehalten. Ärztliche und krankenpflegerische Betreuung Die ärztliche Betreuung wird durch unsere Heimärztin gewährleistet. Die fachärztlichen und andere sanitäre Leistungen (z.b. psychologische Betreuung) werden durch die umliegenden Einrichtungen des Sanitätsbetriebes erbracht. Die krankenpflegerischen Leistungen werden durch hauseigenes Krankenpflegepersonal gewährleistet. Tagesgestaltung Sie beinhaltet verschiedene Aktivitäten wie Gymnastik, Lesestunden, Spaziergänge, Ausflüge, Feste, Veranstaltungen, Basteln, Backen, Singen usw. Die Tagesgestaltung plant zusammen mit dem Pflegeteam diese Tätigkeiten. Die Heimbewohner werden mündlich und durch Anschlag informiert. Seite 7 von

8 Physiotherapie/Logopädie/Ergotherapie Rehabilitationsleistungen sowie Heilmassagen und therapeutische Übungen werden bei individuellem Bedarf der Bewohner von unserer Ergotherapeutin durchgeführt. Wäschedienst Das Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche der Bewohner erfolgt an allen Arbeitstagen der Woche. Nicht angeboten werden die Reinigung delikater Wäschestücke, sowie die chemische Reinigung. Kleinere Näharbeiten werden vom Heim übernommen. Der Wechsel der Heimwäsche (Bettwäsche, Handtücher, Waschlappen) erfolgt Bedarf. Reinigungsdienst Er umfasst die tägliche Reinigung der Zimmer außer sonntags. Wartung und Instandhaltung Die ordentliche Instandhaltung und kleinere Reparaturen werden hausintern vom Hausmeister durchgeführt. Telefon Jedes Zimmer verfügt über einen Telefonanschluss. Bei Wunsch erhält der Heimbewohner ein Telefon. Ansonsten kann der Heimbewohner beim Pflegestützpunkt mit Hilfe der Pfleger telefonieren. Postdienst Das Pflegeheimpersonal verteilt die eingehende Post an ihre Empfänger. Essen auf Rädern Für die Senioren der Gemeinde Kurtatsch wird der Dienst Essen auf Rädern angeboten. Das Heimküche bietet eine Seniorenmensa an und übernimmt an Tagen mit Nachmittagsunterricht den Mensadienst für die Grundschule Kurtatsch. Seite 8 von 22

9 2) Kosten der Dienste zu Lasten der Betreuten Sämtliche Kosten der Standartleistungen zu Lasten der Betreuten sind im umfassenden Tagessatz enthalten. Pf legestuf e Einbettzimmer Zw eibettzimmer 0 I II III IV 52,0 70,09 82,09 96,88 111,68 49,88 67,47 79,47 94,26 109,06 Die Kosten für den Tagessatz werden jährlich überprüft und bei Notwendigkeit verändert. 3) Zusätzliche Dienste Über die Standardleistungen hinaus bietet das Heim zusätzliche Dienste an, die gegen separate Bezahlung in Anspruch genommen werden können. Friseurdienst Das gewöhnliche Waschen, Legen und Kämmen der Haare ist Teil der Grundbetreuung. Der Friseurdienst wird im Heim nach Vormerkung vermittelt. Der Dienst ist vom Heimbewohner direkt zu bezahlen. Fußpflege Die allgemeine Fußpflege ist Teil der Grundbetreuung und beinhaltet das Schneiden und Pflegen der Fussnägel. Die spezielle Fusspflege (Hühneraugen, eingewachsene Nägel usw.) wird durch Vormerkung beim Hauspflegedienst Unterland vermittelt. Der Dienst ist vom Heimbewohner direkt zu bezahlen Transport- und Begleitdienst Wird im Bedarfsfalle durch Freiwillige angeboten. Botengänge und Besorgungen Die Abgabe von Blutproben, das Abholen der Befunde und das Besorgen von Medikamenten werden von Mitarbeiterinnen des Hauses übernommen. Im Bedarfsfalle werden auch andere kleinere Botengänge durch geführt. Seite 9 von

10 Verwahrungsdienst Jeder Bewohner hat die Möglichkeit, im Tresor des eigenen Zimmers Bargeld zu verwahren. Seite 10 von 22

11 1.Teil Leistungen Art. 1 Unterkunft und Verpflegung, Betreuung und Pflege Das Pflegeheim bietet Unterkunft und Verpflegung sowie eine umfassende, dem Erkenntnisstand der Zeit entsprechende Betreuung und Pflege. Es fördert die Beibehaltung des gewohnten gesellschaftlichen Lebens des Heimbewohners und unterstützt ihn beim Einleben in die neue Umgebung. Das Pflegeheim achtet und fördert die kulturelle und sprachliche Identität, die kulturellen und sprachlichen Eigenheiten und Gewohnheiten der Bewohner. Die Einrichtung verfügt über Einzel- und Zweibettzimmer, einen Speisesaal, zwei Aufenthaltsräume, ein Pflegebad, einen Mehrzwecksaal, eine Hauskapelle, einen Garten, Besucherparkplätze und eine Tiefgarage. Alle Bewohner können die vom Heim zur Verfügung gestellten Gemeinschaftsräume frei aufsuchen und die dort bereitgestellte Ausstattung ihrem Zweck entsprechend nutzen. 1.1Das Zimmer Das Pflegeheim verfügt über 3 Einzel- und 14 Zweibettzimmer. Alle Zimmer verfügen über ein Bad (mit Waschbecken, Dusche, und WC) und über einen Balkon; sie sind mit Pflegebetten, Kleiderschrank mit Safe, einem Notruf und einem Telefonanschluss ausgestattet. Im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten des Heimes kann der Bewohner den etwaigen Mitbewohner im Zimmer aussuchen. Die persönliche Gestaltung des Zimmers wird unter Rücksichtnahme auf den Mitbewohner, sowie auf die Sicherheit und Hygiene ermöglicht. 1.2 Verpflegung Eine abwechslungsreiche, nährstoffreiche und gesunde Hausmannskost wird geboten. Wir benützen vorwiegend frische, einheimische Produkte. Die Küche arbeitet nach Menüplan, welcher für jeweils 6 Wochen erstellt wird. Auf besondere Wünsche des Heimbewohners wird eingegangen. Die Essgewohnheiten der Bewohner werden so weit als möglich berücksichtigt. Die Nahrung entspricht in Qualität und Quantität den Diät- Erfordernissen der betagten Personen. Seite 11 von

12 Der zuständige Sanitätsbezirk gewährleistet eine angemessene diätetische Beratung. Eventuelle Sonderdiäten werden vom Arzt verschrieben und von der Küche in Abstimmung mit der Diätassistentin zubereitet. In der Regel werden die Mahlzeiten im Speisesaal eingenommen. 1.3Garderobe und Wäscherei Der Wäschedienst stellt dem Bewohner die Bett- und Badwäsche zur Verfügung und sorgt auch für das Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche. Die Markierung der persönlichen Wäsche wird von der Einrichtung übernommen. 1.4 Reinigungsdienst Das Heim gewährleistet die Reinigung der Zimmer und der anderen Räumlichkeiten gemäß Reinigungs- und Hygieneplan. 1.5Betreuung und Pflege Die Einrichtung sorgt für die tägliche Betreuung, Hygiene und Pflege. Sie bietet eine ärztliche, krankenpflegerische und ergotherapeutische Betreuung der Bewohner aufgrund der fachlichen Erhebung des besonderen Bedarfes eines jeden. Es wird Wert auf die soziale, physische und psychische Aktivierung der Bewohner gelegt, wobei die Erhaltung der Selbstständigkeit im Vordergrund steht. Die Eigenverantwortung der Bewohner wird gefördert. Ihnen wird im Rahmen der Organisation der Tagesabläufe die Möglichkeit gegeben, ihr individuelles Leben zu führen und am Gemeinschaftsleben und an organisierten Aktivitäten teilzunehmen. 1.6Religiöse und spirituelle Betreuung Die Bewohner werden in ihren religiösen und spirituellen Anliegen respektiert und begleitet. Der Pfarrer feiert einmal wöchentlich im Heim eine Hl. Messe. 1.7Einbeziehung der Angehörigen Die Einrichtung setzt Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit mit den Angehörigen. Die Verwandten werden zu gemeinsamen Feiern (z.b. Weihnachten, Sommerfest usw.) eingeladen. Die Einrichtung organisiert Treffen, Informations- und Abendveranstaltungen. 1.8Zusätzliche Dienste Über die oben angeführten Standartleistungen hinaus bietet das Heim folgende zusätzliche Leistungen an: Seite 12 von 22

13 - Transport- und Begleitdienst durch Freiwillige im Bedarfsfalle - Veranstaltungen und Feste - Ausflüge - Botengänge und Besorgungen im Bedarfsfall - u. a Art. 2 Tagespflege Ältere Personen, die wegen physischer oder psychischer Gebrechen nicht mehr alleine in ihrer eigenen Wohnung leben können, können tagsüber aufgenommen werden. Tagespflege kann beanspruchen, wer weder über Dritte noch über die Hauspflege des Sozialsprengels ausreichend betreut werden kann. Art. 3 Essen auf Rädern Das Heim bietet allen anspruchsberechtigten Senioren der Gemeinde den Dienst Essen auf Rädern an. Die Zustellung wird von Freiwilligen übernommen. Seite 13 von

14 2.Teil Zielgruppe, Aufnahme und Entlassung Art. 4 Zielgruppe Das Heim nimmt im Rahmen seiner Zielsetzungen und seiner Pflegemöglichkeiten und in Übereinstimmung mit der von der Landesverwaltung erteilten Eignungserklärung leicht, mittelgradig und schwer pflegebedürftige Menschen beiderlei Geschlechts auf. Art. 5 Heimaufnahme Voraussetzung für die Aufnahme im Heim ist ein unterschriebener Antrag auf einem eigenen Formular der Verwaltung. Der Anspruch auf die Aufnahme im Heim besteht unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage des Antragstellers. Das vorrangige Einzugsgebiet ist die Gemeinde Kurtatsch. Neben der chronologischen Reihenfolge der Ansuchen werden auch sozialmedizinische Aspekte berücksichtigt. Die Kriterien für die Eintragung in die Warteliste für die Aufnahme sind im Organisationshandbuch festgelegt. Art. 6 Unterlagen Folgende Unterlagen sind dem Aufnahmegesuch beizulegen: Zusicherung für die Übernahme des Tagessatzes durch den Antragsteller und durch zahlungspflichtige Angehörige und Dritte. Art. 7 Ablehnung von Aufnahmeanfragen Im Heim werden nicht aufgenommen: a) Menschen mit medizinischen bzw. psychiatrischen Pathologien, deren Schweregrad eine ständige ärztliche und krankenpflegerische Betreuung erfordert. Gerontopsychiatrische Erkrankungen werden nicht als Hindernis für eine Aufnahme betrachtet. Art. 7 Heimaustritt Der Bewohner kann entlassen werden: a) auf seinen eigenen Wunsch; b) mit begründetem Beschluss des Gemeindeausschusses auf Vorschlag der Pflegedienstleitung. Es gilt eine Kündigungsfrist von 10 Tagen. Die Entlassung laut Punkt b) erfolgt: Seite 14 von 22

15 a) wenn der Heimbewohner nach wiederholter Ermahnung sich nicht an die gängigen Hausregeln des Heimes hält, die anderen Bewohner in grober Weise stört und/oder der Gemeinschaft schadet; b) bei Einlieferung in ein Krankenhaus oder in eine andere Anstalt wegen einer Krankheit, welche spezielle therapeutische Eingriffe oder Rehabilitationsmaßnahmen erfordert und einen weiteren Aufenthalt im Haus nicht gestattet; c) bei nicht erfolgter Bezahlung der Heimkosten nach zweimaliger schriftlicher Mahnung durch die Gemeinde Kurtatsch. Bei Austritt oder Ableben des Bewohners muss das Zimmer innerhalb von 3 Tagen geräumt werden. Für 2 nachfolgende Tage werden noch 50% des Tagessatzes berechnet. Seite 15 von

16 3.Teil Kosten Art. 9 Tagessatz Jeder Bewohner entrichtet monatlich den vom Gemeindeausschusses jedes Jahr im Voraus festgesetzten Tagessatz zu seinen Lasten. Dieser besteht aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, dem Zusatzbetrag und dem Pflegegeld. Das Pflegegeld wird vom Pflegefonds des Landes an den Heimbewohner ausbezahlt. Der Zusatzbetrag wird direkt an das Pflegeheim überwiesen. Der Bewohner und eventuell andere zahlungspflichtige Personen begleichen den Tagessatz innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Rechnung an das Schatzamt der Gemeinde. Sind der Bewohner und die zahlungspflichtigen Personen nicht in der Lage den gesamten Tagessatz zu entrichten, können sie bei der Herkunftsgemeinde bzw. Bezirksgemeinschaft um Kostenbeteiligung ansuchen. Das Recht auf das gesetzlich vorgesehene Taschengeld bleibt für den Heimbewohner jedenfalls bestehen. Der Tagessatz ist ab dem vereinbarten Aufnahmetag zu entrichten. Erfolgt die Bezahlung des Tagessatzes nicht termingemäß, berechnet das Pflegeheim die Verzugszinsen in gesetzlichem Ausmaß. Bei weiterer Säumigkeit erfolgt die Entlassung des Bewohners unter Beibehaltung jedes Rechtsweges zur Einhebung der geschuldeten Summen. Art. 10 Unterbrechung des Heimaufenthalts Bei Abwesenheit wegen Krankenhausaufenthalt bis zu 30 Tagen ist der Tagessatz voll zu entrichten. Ab dem 31. Tag der Abwesenheit wird der Kostenanteil des Bewohners, seiner Angehörigen bzw. der Herkunftsgemeinde um 50% reduziert. Bei sonstigen Abwesenheiten bis zu 7 Tagen ist der Tagessatz voll zu entrichten. Ab dem 8. Tag der Abwesenheit wird der Kostenanteil des Bewohners, seiner Angehörigen bzw. der Herkunftsgemeinde um 50% reduziert. Ab den 30. Tag ist der Tagessatz wieder voll zu entrichten. Seite 16 von 22

17 4. Teil Rechte, Einsprüche und Haftung Art. 11 Rechte des Heimbewohners Neben der Zusicherung der allgemeinen Rechte hat der Bewohner Anspruch auf: a) Anerkennung seiner Würde und Persönlichkeit; b) Achtung seiner kulturellen Identität und Gebrauch der Muttersprache. c) höflichen Umgang und Achtung seiner Privat- und Intimsphäre; d) Aufklärung und Mitentscheidung über Pflegemethoden sowie pflegerische und therapeutische Maßnahmen; e) Einsichtnahme in die über ihn geführten Aufzeichnungen; f) Namhaftmachung eines Beistandes (Vertrauensperson), der sich für ihn in allen Angelegenheiten an die Leitung des Heimes wenden kann und in wichtigen Belangen vom Heim zu verständigen ist; g) Beiziehung einer externen Beratung in sozialen, rechtlichen, psychologischen oder seelsorgerischen Anliegen; h) Einhaltung der Verschwiegenheit und des Datenschutzes; i) Achtung des Briefgeheimnisses und des Briefverkehrs; j) Behandlung von Beschwerden; k) Möblierung und Gestaltung des Zimmers mit Ausnahme des Pflegebettes; l) Besucherempfang von 8 Uhr früh bis 20 Uhr abends Art. 12 Beschwerden und Anregungen Beschwerden und Anregungen werden von allen Mitarbeitern entgegengenommen und an die Pflegedienstleiterin weitergeleitet. Diese und die Direktorin bearbeiten die Beschwerden und berichten bei Notwendigkeit dem Leitungsgremium. Sie können sowohl mündlich als auch schriftlich eingebracht werden. Bei schriftlichen Beschwerden kann das aufliegende Formular verwendet werden. Es erfolgt in jedem Falle - auf Anfrage schriftlicher Bescheid innerhalb von 30 Tagen. Art. 13 Volksanwalt Ist die Antwort auf eine Beschwerde bzw. einen Einspruch nicht zufrieden stellend, kann sich der Betreute oder sein Vertreter an den Volksanwalt wenden, der die Aufgabe hat, zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung zu vermitteln. Seite 17 von

18 Art. 13 Haftung Die Einrichtung schließt zur Deckung von Schäden, welche dem Bewohner entstehen können, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Die gegenseitige Haftung für Schäden richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Seite 18 von 22

19 5.Teil Organisation und Führung Art. 15 Allgemeine Ausrichtung Das Heim wird von der Gemeinde direkt geführt. Die beschließenden Organe sind jene der Gemeinde. In organisatorischer Hinsicht ist ein Leitungsgremium bestehend aus Bürgermeister, zuständigen Referenten, der Direktorin, der Pflegedienstleiterin und Verwaltungsassistentin eingesetzt. Gesetzlicher Vertreter des Heimes ist der Bürgermeister bzw. der zuständige Referent laut Vollmacht. Das Heim wird unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen, sowie im Sinne des Leitbildes organisiert und geführt. Die Transparenz und Effizienz der Führung wird durch das Organisationshandbuch gewährleistet. Die vorgesehenen Aufgaben werden unter Beachtung der grundlegenden Prinzipien der Altenbetreuung wahrgenommen. Die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, vor allem die mit dem Sozialund Gesundheitssprengel, wird gefördert. Die Öffnung nach außen, im Besonderen die Integration ins lokale Umfeld, wird durch geeignete Initiativen verwirklicht. Art. 16 Führung und Organisation Die Führungs- und Organisationsgrundsätze orientieren sich an den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und sind im Leitbild verankert. Art. 17 Mitarbeiter Leitbild und Organisationshandbuch bilden den Rahmen für die Wahrnehmung der zugewiesenen Aufgaben. Die Mitarbeiter der verschiedenen Tätigkeits- und Organisationsbereiche handeln bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach den Grundsätzen und Zielen des Heimes. Die tägliche Arbeit ist auf gemeinschaftliches Wirken ausgerichtet. Bezogen auf die Ausbildung und die Anzahl der Mitarbeiter gelten die diesbezüglichen Landesbestimmungen. Art. 18 Direktorin Die Gemeindesekretärin ist für die Leitung des Heimes im Sinne der geltenden Bestimmungen sowie im Sinne eines modernen Managements zuständig und verantwortlich. Sie sorgt für die ordentliche Verwaltung und setzt geeignete Formen der Gestaltung und Steuerung für die Verwirklichung der Ziele ein. Sie nimmt Hinweise, Beschwerden, Ansuchen und Vorschläge betreffend das Funktionieren des Dienstes entgegen und trifft in Absprache mit den Verantwortlichen die erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen. Seite 19 von

20 Art. 19 Pflegedienstleiterin - Strukturleiterin Die Pflegedienstleitung trägt die organisatorische Verantwortung im Pflegeheim. Sie hält sich an die wirtschaftlichen Vorgaben des Leitungsgremiums. Sie organisiert, koordiniert und überwacht die Tätigkeit der Mitarbeiter und wird in diesen Dingen von den jeweiligen Bereichsverantwortlichen unterstützt. Sie berichtet der Direktorin über Fragen und Probleme, die sich bei der Ausführung ihrer Aufgaben ergeben. Sie informiert die Mitarbeiter über die operativen Entscheidungen, die in den Bereichsleitersitzungen mit der Direktion getroffen werden. Art. 20 Bereichsverantwortliche der Küche und der Raumpflege Die Bereichsverantwortung für die Küche und der Raumpflege werden laut geltenden Bestimmungen qualifiziertem Personal übertragen. Jeder Leiter/in organisiert, koordiniert und überwacht die Tätigkeit der Mitarbeiter des ihm anvertrauten Bereiches. Er / Sie teilt den einzelnen Bediensteten die zur Gewährleistung des Dienstes erforderlichen Aufgaben und Dienstpläne zu. Er/ Sie berichtet der Pflegedienstleiterin über Fragen und Probleme, die sich bei der Ausführung der Aufgaben ergeben. Er / Sie informiert die eigenen Mitarbeiter über die operativen Entscheidungen, die in den Bereichsleitersitzungen getroffen wurden. Art. 21 Personal für die unmittelbare Betreuung Das zuständige Fachpersonal bietet den Heimbewohnern je nach Bedarf Unterstützung und Begleitung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens. Diese Aufgaben werden unter Beachtung des geltenden Betreuungs- und Pflegekonzeptes in Abstimmung auf die körperliche, geistige und psychische Situation des jeweiligen Bewohners wahrgenommen. Art. 22 Mitarbeiter der Hauswirtschaft Zu den Mitarbeitern der Hauswirtschaft gehören das Küchen- und Servicepersonal, das Personal der Wäscherei, das Personal für die allgemeine Reinigung und der Hausmeister. Die Mitarbeiter werden im Sinne der geltenden Bestimmungen eingesetzt und nehmen ihre Aufgaben in Übereinstimmung mit den Zielen und Konzepten des Heimes wahr. Seite 20 von 22

21 Art. 23 Mitarbeiter der Verwaltung Aufgabe der Mitarbeiterin der Verwaltung ist es, die interne Verwaltungstätigkeit des Heimes im Sinne der geltenden Bestimmungen durchzuführen. Die Verwaltungsarbeit ist darauf ausgerichtet, die institutionellen Aufgaben des Heimes zu unterstützen und zu erleichtern. Art. 24 Personalentwicklung Die Führung fördert die berufliche und persönliche Entwicklung der Mitarbeiter mit dem Ziel, ein hohes Qualifikationsniveau zu erreichen und dadurch an Professionalität zu gewinnen. Schulungspläne und Weiterbildungsprogramme werden jährlich erstellt. Die Führung trägt dafür Sorge, dass die Fort- und Weiterbildungsangebote in angemessener Weise genutzt werden. Art. 25 Freiwilligenarbeit Die Führung fördert und unterstützt die Freiwilligentätigkeit. Die freiwilligen Helfer werden zur Mitarbeit bei den verschiedenen Tätigkeiten für die Bewohner angeregt. Sie werden von eine dafür beauftragten Mitarbeiterin koordiniert. Die Einrichtung sorgt für die Unfall- und Haftpflichtversicherung und verpflichtet die Freiwilligen zur Einhaltung des Datenschutzes. Seite 21 von

22 6.Teil Verschiedenes Art. 26 Verwahrung von Wertgegenständen Auf Antrag werden von der Einrichtung Geldbeträge der Bewohner in Verwahrung genommen. Art. 27 Öffentlichkeitsarbeit Die Verwaltung ergreift geeignete Initiativen um das Pflegeheim in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und über Aktivitäten im Haus zu informieren. Art. 28 Bewertung des Dienstes Die Einrichtung sorgt für die regelmäßige Bewertung der angebotenen Dienste von Seiten der Bewohner, der Angehörigen und der Mitarbeiter, um die Qualität und Wirksamkeit der Dienste zu garantieren und weiterentwickeln zu können. Art. 29 Hausordnung Die von der vorliegenden Charta vorgesehenen und andere hausinterne Regelungen sind im Organisationshandbuch festgelegt. Seite 22 von 22

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