Die Oö. Landtagsdirektion übermittelt eine Anfragebeantwortung von Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer (Beilage 13046/2016).
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1 X«Leerfeld» Oberösterreichische Landtagsdirektion 4021 Linz Landhausplatz 1 Geschäftszeichen: L /6-He XXVIII. GP An die Mitglieder des Oö. Landtags Bearbeiterin: Daniela Hell Tel: ( ) Fax: ( ) ltdion.post@ooe.gv.at Linz, 20. Dezember 2016 _ Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Peter Binder und Roswitha Bauer an Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer betreffend Wartezeiten in oberösterreichischen Krankenanstalten; Beilage 13046/2016 Sehr geehrte Damen und Herren! Die Oö. Landtagsdirektion übermittelt eine Anfragebeantwortung von Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer (Beilage 13046/2016). Mit freundlichen Grüßen! Für den Präsidenten: (Wolfgang Steiner) Landtagsdirektor Anlage DVR: Seite 1
2 X«Leerfeld» Ergeht abschriftlich samt Anlage an: 1. die übrigen Mitglieder der Oö. Landesregierung 2. den Klub der ÖVP-Landtagsabgeordneten Oberösterreichs den Klub der FPÖ-Landtagsabgeordneten Oberösterreichs den Klub der SPÖ-Landtagsabgeordneten Oberösterreichs den Klub der GRÜNEN im Oö. Landtag Hinweise: Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels und des Ausdrucks finden Sie unter: Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Oberösterreichische Landtagsdirektion, Landhausplatz 1, 4021 Linz, und führen Sie das Geschäftszeichen dieses Schreibens an. DVR: Seite 2
3 Dr. Josef Pühringer Landeshauptmann Frau Landtagsabgeordnete Roswitha Bauer Rath Bad Wimsbach-Neydharting gv.at Bitte bei Antwortschreiben foiaerjle Zahl anführen: LH Tgb -»A»W^<tf HI/Ga 16. Dezember 2016 Herrn Landtagsabgeordneten Peter Binder SPÖ Oberösterreich Landstraße Linz Beantwortung schriftliche Anfrage betreffend Wartezeiten in oberösterreichischen Krankenanstalten Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete! Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter! Unter Bezug auf Ihre Anfrage vom darf ich Ihnen die nachstehenden von der Abteilung Gesundheit erhobenen Informationen weitergeben: Es wurden die aktuellen Wartezeiten für die acht angefragten Operationen, Untersuchungen und Behandlungen an den in Frage kommenden Krankenanstalten Oberösterreichs abgefragt. Alle erforderlichen, akutmedizinisch notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen werden in allen Krankenanstalten ohne nennenswerte Wartezeit angeboten. Die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit akut notwendiger Operationsindikation ist in Oberösterreichs allgemein öffentlichen Krankenanstalten ebenfalls gewährleistet. Zu den Angaben von Wartezeiten ist anzumerken, dass sich die gesetzliche Verpflichtung gem. 28a KAG, ein transparentes Wartelistenregime in anonymisierter Form einzurichten, nur auf die Sonderfächer Augenheilkunde und Optometrie, Orthopädie und orthopädische Chirurgie sowie Neurochirurgie (elektive Operationen sowie invasive Diagnostik) bezieht, 4021 Linz. Landhausplatz 1. Tel. ( ) , Fax ( ) , DVR;
4 sofern die jeweilige Wartezeit vier Wochen überschreitet. Für diese Eingriffe stehen zum Erhebungszeitpunkt die gesetzlich vorgeschriebenen Auswertungen zur Verfügung. Bei den anderen abgefragten Fächern wurden die Wartezeiten von den Krankenhausträgern selbst - auf Erfahrungswerte gestützt - abgeschätzt. Jedes Krankenhaus kann nur einen gesetzlichen definierten Anteil an Betten der Sonderklasse widmen. Gem. 37 ivm 45 Oö KAG darf die Zahl der für die Sonderklasse bestimmten Betten ein Viertel der für die Anstaltspflege bereitstehenden Bettenzahl nicht übersteigen. Entsprechend der Bettenverfügbarkeit und der Auslastung für die Sonderklasse ergeben sich in diesem Bereich gewisse Wartezeiten, diese können je nach aktueller Auslastung über oder unter den Wartezeiten der allgemeinen Klasse liegen. Es ist weiters darauf hinzuweisen, dass in Oberösterreich jede Patientin und jeder Patienten im elektiven Bereich die Behandlung in einem Krankenhaus ihrer bzw. seiner Wahl vornehmen lassen kann. Unterschiedliche - oft im persönlichen Umfeld liegende - Gründe führen dazu, dass Patientinnen und Patienten sich für ein Krankenhaus bzw. für eine Operateurin und einen Operateur entscheiden. Mit der Auswahl des Krankenhauses oder eines bestimmten Operateurs nehmen viele Patientinnen und Patienten längere Wartezeiten in Kauf als es die kürzesten verfügbaren Termine erforderlich machen würden. Durch die vorhandenen Bettenkapazitäten, die notwendigen OP, die Verfügbarkeit der Stationen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können bei Vorliegen einer erhöhten Nachfrage per se im elektiven Bereich gewisse Wartezeiten entstehen. Frage 1) Wie lange ist die aktuelle Wartezeit für elektive Eingriffe in den Unfallchirurgien in den jeweiligen Krankenhäusern der sechs oberösterreichischen Versorgungsregionen? Soweit untersctiiedliche Wartezeiten für Patienten der allgemeinen Klasse und der Sonderklasse bestehen, ersuchen wir Sie diese jeweils zu nennen. Elektive Eingriffe der Unfallchirurgie sind in 10 allgemeinöffentlichen Krankenanstalten und im UKH Linz möglich. Gem. 28a OÖ KAG sind die Krankenhäuser nicht verpflichtet, in diese Fach das gesetzlich vorgeschriebene Wartelistenregime einzurichten. Nach Angabe der Krankenhausträger betragen die Wartezeiten derzeit zwischen 2 und 12 Wochen. Eine Beurteilung der Dringlichkeit der Fälle und deren medizinischen Notwendigkeiten erfolgt durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Seite 2
5 KH Ried: wenig elektive Eingriffe, zeitnahe Eingriffe nach Sporttraumata oder Unfällen. Arthroskopie: bis zu 2 Wochen UKH Linz: bis zu 6-12 Wochen (bei elektiver Versorgung von komplexen Knieverletzungen längere Wartezeiten) KH Braunau: geplante unfallchirurgische Eingriffe sind Folgeeingriffe und werden im Zuge der Nachkontrollen geplant. Klinikum Wels-Grieskirchen: bis zu 3-5 Wochen KH Kirchdorf: bis zu 6 Wochen KH Steyr: bis zu 3-4 Wochen KH Freistadt: bis zu 2 Wochen KH Rohrbach: bis zu 2-3 Wochen KH Schärding: bis zu 2-3 Wochen Salzkammergut-Klinikum: bis zu 3 Wochen KUK, Med Campus III: bis zu 4 Wochen Frage 2) Wie lange ist die aktuelle Wartezeit für eine Kataraktoperation in den jeweiligen Krankenhäusern der sechs oberösterreichischen Versorgungsregionen? Eine Kataraktoperation ist an 7 allgemeinöffentlichen Krankenanstalten in Oberösterreich möglich. Nach Angabe der Krankenhausträger betragen die Wartezeiten derzeit zwischen 3 und 20 Wochen. Eine Beurteilung der Dringlichkeit der Fälle und deren medizinischen Notwendigkeiten erfolgt durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. KH Barmh. Brüder Linz: Allgemeine Gebührenklasse (AGK) bis zu 11 Wochen (bis zu 8 Wochen für Voruntersuchung, dann bis zu 3 Wochen für OP-Termin); Sonderklasse (SK) bis zu 10 Wochen (bis zu 7 Wochen für Voruntersuchung, dann bis zu 3 Wochen OP-Termin) KH Ried: bis zu 12 Wochen KH Braunau: bis zu Wochen Klinikum Wels-Grieskirchen: bis zu 20 Wochen Seite 3
6 KH Steyr: AGK bis zu 8 Wochen, SK bis zu 3 Wochen (abhängig von der Bettenverfügbarkeit) Salzkammergut-Klinikum: AGK bis zu 4 Wochen, SK bis zu 5 Wochen (abhängig von der Bettenverfügbarkeit) KUK, Med Campus III; bis zu 10,7 Wochen (abhängig von der Bettenverfügbarkeit und durch die vorgegebene Bettenanzahl für Sonderklassepatientinnen und Sonderklassepatienten sind unterschiedliche Wartezeiten möglich) Frage 3) Wie lange ist die aktuelle Wartezeit für Knieprothetik-Operationen in den jeweiligen Krankenhäusern der sechs oberösterreichischen Versorgungsregionen? Die Implantation von Knieendoprothesen ist an 11 Krankenanstalten und im UKH Linz möglich. Nach Angabe der Krankenhausträger betragen die Wartezeiten derzeit zwischen 2 und 27,5 Wochen. Eine Beurteilung der Dringlichkeit der Fälle und deren medizinischen Notwendigkeiten erfolgt durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. KH Ried: bis zu 12 Wochen UKH Linz: bis zu 12 Wochen KH der Barmherzigen Schwestern Linz: AGK bis zu 20 Wochen, SK bis zu 4-6 Wochen (abhängig von der Bettenverfügbarkeit und den verschiedenen Bettenkontingenten; unabhängig davon werden Wartelisten für Akutpatientinnen und Akutpatienten geführt) KH Braunau: dringliche Operationen bis zu 2-3 Wochen Klinikum Wels-Grieskirchen: bis zu 14 Wochen KH Kirchdorf: AGK bis zu 20 Wochen, SK bis zu 11,5 Wochen (abhängig von der Bettenverfügbarkeit) KH Steyr: AGK bis zu 27,5 Wochen, SK bis zu 16 Wochen (abhängig von der Bettenverfügbarkeit) KH Freistadt: bis zu 8 Wochen KH Rohrbach: bis zu 14 Wochen KH Schärding: bis zu 4-5 Wochen Salzkammergut-Klinikum: ab 3 Wochen Seite 4
7 KUK, Med Campus III: bis zu 13,5 Wochen em. Frage 4) Wie lange ist die aktuelle Wartezeit für Hüftprothetik-Operationen in den jeweiligen Krankenhäusern der sechs oberösterreichischen Versorgungsregionen? Die Implantation von Hüftendoprothesen ist an 11 Krankenanstalten und im UKH Linz möglich. Nach Angabe der Krankenhausträger betragen die Wartezeiten derzeit zwischen 3 und 20 Wochen. Eine Beurteilung der Dringlichkeit der Fälle und deren medizinischen Notwendigkeiten erfolgt durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. KH Ried: bis zu 8 Wochen UKH Linz: bis zu 12 Wochen KH der Barmherzigen Schwestern Linz: AGK bis zu 20 Wochen, SK bis zu 4-6 Wochen (abhängig von der Bettenverfügbarkeit und den verschiedenen Bettenkontingenten; unabhängig davon werden Wartelisten für Akutpatientinnen und Akutpatienten geführt) KH Braunau: dringliche Operationen bis zu 2-3 Wochen Klinikum Wels-Grieskirchen: bis zu 14 Wochen KH Kirchdorf: AGK bis zu 17 Wochen, SK bis zu 10 Wochen (abhängig von der Bettenverfügbarkeit) KH Steyr: AGK bis zu 19 Wochen, SK bis zu 17 Wochen (abhängig von der Bettenverfügbarkeit) KH Freistadt: bis zu 8 Wochen KH Rohrbach: bis zu 8 Wochen KH Schärding: bis zu 4-5 Wochen Salzkammergut-Klinikum: ab 3 Wochen KUK, Med Campus III: bis zu 10,2 Wochen Frage 5) Wie lange ist die aktuelle Wartezeit für Varizen-Operationen in den jeweiligen Krankenhäusern der sechs oberösterreichischen Versorgungsregionen? Seite 5
8 Eine Varizenoperation ist an allen allgemeinöffentlichen Krankenanstalten Oberösterreichs möglich. Gem. 28a OÖ KAG sind die Krankenhäuser nicht verpflichtet, in diesem Fach ein gesetzlich gefordertes Wartelistenregime einzurichten. Nach Angabe der Krankenhausträger betragen die Wartezeiten derzeit zwischen 2 und 40 Wochen, wobei in gewissen Krankenhäusern in gewissen Monaten, insb. im Sommer, die erfragte Leistung nicht angeboten wird. Eine Beurteilung der Dringlichkeit der Fälle und deren medizinischen Notwendigkeiten erfolgt durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. KH Barmh. Brüder Linz: AGK bis zu 27 Wochen, SK bis zu 23 Wochen (abhängig von der Bettenverfügbarkeit) KH Ried: bis zu 20 Wochen (im Juli und August keine OP) KH Elisabethinen Linz: bis zu 6 Wochen KH der Barmherzigen Schwestern Linz: AGK bis zu 40 Wochen, SK bis zu 12 Wochen (abhängig von der Bettenverfügbarkeit, von Juni bis September keine Eingriffe) KH Braunau: AGK und SK: bis zu 4 Wochen Klinikum Wels-Grieskirchen: o Standort Wels: bis zu 26 Wochen (von Juni bis September keine Eingriffe) o Standort Grieskirchen: bis zu 20 Wochen (von Juni bis September keine Eingriffe) KH Kirchdorf: bis zu 6-8 Wochen KH Steyr: bis zu 14 Wochen KH Freistadt: bis zu 6-8 Wochen KH Rohrbach: bis zu 3-4 Wochen KH Schärding: bis zu 2-3 Wochen Salzkammergut-Klinikum: min. 3 Wochen KUK, Med Campus III, Linz: bis zu 17,7 Wochen Frage 6) Wie lange ist die aktuelle Wartezeit für CT- und MRT-Untersuchungen in den jeweiligen Krankenhäusern der sechs oberösterreichischen Versorgungsregionen? Seite 6
9 Eine CT-Untersuchung ist an allen allgemeinöffentlichen Krankenanstalten Oberösterreichs möglich. Gem. 28a OÖ KAG sind die Krankenhäuser nicht verpflichtet, in diesem Fach das gesetzliche Wartelistenregime einzurichten. Es werden die Wartezeiten nur für ambulante Untersuchungen angegeben. Auf Grund der aktuellen geringen Verfügbarkeit von CT im niedergelassenen Bereich werden in den Krankenhäusern vermehrt Leistungen angeboten, die auch im niedergelassenen Bereich erbracht werden könnten. Stationäre Patientinnen und Patienten und Patientinnen und Patienten mit akuten Beschwerden erhalten umgehend Termine. Eine Beurteilung der Dringlichkeit der Fälle und der medizinischen Notwendigkeiten erfolgt durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Nach Angabe der Krankenhausträger betragen die Wartezeiten derzeit zwischen 2 Tagen und 8 Wochen. Im Detail werden von den Häusern folgende Wartezeiten für ambulante, dh auch im niedergelassenen Bereich mögliche, Leistungen angegeben: KH Barmh. Brüder Linz: bis zu 2 Tage KH Ried: 3-4 Wochen KH Elisabethinen Linz: bis zu 12 Wochen UKH Linz: keine KH der Barmherzigen Schwestern Linz: bis zu 3 Wochen KH Braunau: bis zu 2 Tage Klinikum Wels-Grieskirchen: o Standort Wels: bis zu 8 Wochen o Standort Grieskirchen: 3 Wochen. KH Kirchdorf: bis zu 1 Woche KH Steyr: für stationäre Patientinnen und Patienten 0 bis 1 Tag, für ambulante Patientinnen und Patienten bis zu 3 Wochen KH Freistadt: bis zu 1 Woche KH Rohrbach: bis zu 2 Wochen KH Schärding: bis zu 1 Woche Salzkammergut-Klinikum: k.a. KUK, Med Campus III: bis zu 3 Tage b) Eine MR-Untersuchung ist an 9 allgemeinöffentlichen Krankenanstalten und am UKH Linz möglich. Gem. 28a OÖ KAG sind die Krankenhäuser nicht verpflichtet, in diesem Fach das Seite 7
10 gesetzliche Wartelistenregime einzurichten. Es werden die Wartezeiten nur für ambulante Untersuchungen angegeben. Auf Grund der aktuellen geringen Verfügbarkeit von MR im niedergelassenen Bereich werden in den Krankenhäusern vermehrt Leistungen angeboten, die auch im niedergelassenen Bereich erbracht werden könnten. Stationäre Patienten und Patienten mit akuten Beschwerden erhalten die aus ärztlicher Sicht notwendige Behandlung (bis zu 2 Tagen). Eine Beurteilung der Dringlichkeit der Fälle und der medizinischen Notwendigkeiten erfolgt durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Nach Angabe der Krankenhausträger betragen die Wartezeiten derzeit zwischen 1 und 20 Wochen. KH Barmh. Brüder Linz: bis zu 2 Wochen und 2 Tagen KH Ried: bis zu 6-7 Wochen KH Elisabethinen Linz: bis zu 12 Wochen UKH Linz: bis zu 1 Woche und 1 Tag KH der Barmherzigen Schwestern Linz: bis zu 12 Wochen KH Braunau: bis zu 1 Tag - 6 bis 8 Wochen Klinikum Wels-Grieskirchen: bis zu 7 Wochen KH Steyr: für stationäre Patientinnen und Patienten 0 bis 3 Tage, für ambulante Patientinnen und Patienten bis zu 6 Wochen Salzkammergut-Klinikum: bis zu 20 Wochen KUK, Med Campus III: bis zu 5 Wochen Frage 7) Wie lange ist die aktuelle Wartezeit für Nasenpolypen- oder Mandeloperationen in den jeweiligen Krankenhäusern der sechs oberösterreichischen Versorgungsregionen? a) Nasenpolypen (Adenotomie) ist an 9 allgemeinöffentlichen Krankenanstalten Oberösterreichs möglich. Gem. 28a OÖ KAG sind die Krankenhäuser nicht verpflichtet, in diesem Fach das gesetzliche Wartelistenregime einzurichten. Nach Angabe der Krankenhausträger betragen die Wartezeiten derzeit zwischen 3 und 48 Seite 8
11 Wochen. Eine Beurteilung der Dringlichkeit der Fälle und deren medizinischen Notwendigkeiten erfolgt durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. KH Ried: bis zu 4 Wochen KH der Barmherzigen Schwestern Linz: bis zu 48 Wochen KH Braunau: bis zu 8-12 Wochen Klinikum Wels-Grieskirchen: bis zu 16 Wochen KH Kirchdorf: bis zu 3 Wochen KH Steyr: bis zu 3-4 Wochen KH Rohrbach: bis zu 4 Wochen Salzkammergut-Klinikum: bis zu 6 Wochen KUK, Med Campus III: bis zu 16 Wochen b) Tonsillektomie ist an 8 allgemeinöffentlichen Krankenanstalten Oberösterreichs möglich. Gem. 28a OÖ KAG sind die Krankenhäuser nicht verpflichtet, in diesem Fach das gesetzliche Wartelistenregime einzurichten. Nach Angabe der Krankenhausträger betragen die Wartezeiten derzeit zwischen 3 und 48 Wochen. Eine Beurteilung der Dringlichkeit der Fälle und deren medizinische Notwendigkeiten erfolgt durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. KH Ried: bis zu 4 Wochen KH der Barmherzigen Schwestern Linz: bis zu 48 Wochen (EnA/achsene), 12 Wochen (Kinder) KH Braunau: bis zu 8-12 Wochen Klinikum Wels-Grieskirchen: bis zu 16 Wochen KH Steyr: bis zu 3-4 Wochen KH Rohrbach: bis zu 4 Wochen Salzkammergut-Klinikum: bis zu 6 Wochen KUK, Med Campus III: bis zu 16 Wochen Frage 8) Wie lange ist die aktuelle Wartezeit zur Behandlung von neurologischen Erkrankungen (wie z.b. Parkinson oder Epilepsie) in den vorhandenen neurologischen Seite 9
12 Ambulanzen der jeweiligen Krankenhäuser der sechs oberösterreichischen Versorgungsregionen? Akute Problemstellungen werden ohne Termin erstversorgt und in der neurologischen Ambulanz begutachtet. Gem. 28a OÖ KAG sind die Krankenhäuser nicht verpflichtet, in diesem Fach das gesetzliche Wartelistenregime einzurichten. Eine Beurteilung der Dringlichkeit der Fälle und deren medizinische Notwendigkeiten erfolgt durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. a) Parkinsonerkrankung KH Barmh. Brüder Linz: bis zu 2 Wochen und 2 Tagen KH Ried: bis zu 2 Wochen Klinikum Wels-Grieskirchen: bis zu 6 Wochen KH Steyr: bis zu 8-20 Wochen Salzkammergut-Klinikum: bis zu 2 Wochen KUK, NeuroMed Campus: keine b) Epilepsie KH Barmh. Brüder Linz: bis zu 12 Wochen und 1 Tag KH Ried: bis zu 2 Wochen Klinikum Wels-Grieskirchen: bis zu 12 Wochen KH Steyr: bis zu 8-20 Wochen Salzkammergut-Klinikum: bis zu 2 Wochen KUK, NeuroMed Campus: keine Frage 9) Welche Verbesserungen beabsichtigen Sie bei dem derzeit - It. OÖ Landesrechnungshof nicht vergleichbaren - veröffentlichten Daten über die Wartezeiten? Eine Novelle der gesetzlichen Vorgaben ist vorgesehen, da soziale Gegebenheiten in die Kriterien für die Terminvergabe aufgenommen werden sollen. Sollte die Vereinheitlichung bzw. Vergleichbarkeit der veröffentlichten Daten für alle Bürgerinnen und Bürger erforderlich werden, so müssen unter Einbindung aller Träger Überlegungen angestellt werden, wie dem mit vertretbarem Aufwand nachgekommen werden könnte. Eine bundesweit einheitliche Sichtweise zur Transparenz von Wartezeiten wird angeregt. Seite 10
13 Abschließend wird nochmals festgehalten, dass in allen oberösterreichischen Fondskrankenhäusern die medizinisch notwendige Versorgung im Notfall gewährleistet ist und Patientinnen und Patienten mit einer akuten Indikation, die eine dringliche Operation unumgänglich macht, umgehend behandelt werden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und verbleibe mit besten Grüßen Mit freundlichen Grüßen I h r Seite 11
Frau. Landesrätin Birgit Gerstorfer, MBA
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