BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF"

Transkript

1 BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF der LANDESGRUPPE BRANDENBURG der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Mitglieder: Michael Stübgen, MdB (Vorsitzender der Landesgruppe) Jens Koeppen, MdB (Stellvertretender Vorsitzender) Uwe Feiler, MdB Hans-Georg von der Marwitz, MdB Martin Patzelt, MdB Katherina Reiche, MdB Jana Schimke, MdB Sebastian Steineke, MdB Dr. Klaus-Peter Schulze, MdB Nr. 41 / 2014 (17. Oktober 2014) Inhaltsverzeichnis: 1. Vorwort des Landesgruppenvorsitzenden 2. Eckpunkte des heute vom Bundestag beschlossenen Pflegestärkungsgesetzes 3. Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 4. Bundesregierung senkt Wachstumsprognosen 5. EEG-Umlage sinkt im kommenden Jahr geringfügig 6. Bundeskabinett beschließt Zwischenbericht zu Rüstungsexporten 7. Kurz notiert Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Pflegestärkungsgesetz verabschiedet, mit dem wesentliche Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige, Pflegeinrichtungen sowie in der Pflege Beschäftigte umgesetzt werden. Im Mittelpunkt steht die Erhöhung der meisten Leistungen der Versicherung um vier Prozent zum Weiteres Ziel ist es, in stationären Einrichtungen die Zahl der sonstigen Betreuungskräfte von auf bis zu zu erhöhen. Daneben werden Pflegebedürftige und Angehörige in Zukunft mehr Wahlmöglichkeiten haben, wie zum Beispiel die bessere Verbindung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ferner wird ein Pflegevorsorgefonds als Demografie-Reserve eingerichtet. Eine

2 weitere Neuerung ist die Stärkung von ambulant betreuten Wohngruppen mit einer höheren Anschubfinanzierung und höheren Zuschüssen. Zur Finanzierung der zusätzlichen Leistungen und für die Einrichtung eines Demografiefonds wird 2015 der Beitragssatz in einem ersten Schritt um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent und 2,6 Prozent für Kinderlose steigen. Ihr Michael Stübgen, MdB Landesgruppenvorsitzender 2. Eckpunkte des heute vom Bundestag beschlossenen Pflegestärkungsgesetzes Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf des ersten Pflegestärkungsgesetzes verabschiedet. Folgende Leistungsverbesserungen zum 1. Januar 2015 in Zahlen: 2.1. Welche Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden erhöht? Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent angehoben, um die Preisentwicklung über den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum der letzten drei Jahre zu berücksichtigen. Für Leistungen, die erst mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Ende 2012/Anfang 2013 eingeführt worden sind, wird für einen Zeitraum von zwei Jahren eine Anpassung um 2,67 Prozent vorgenommen. Darüber hinaus werden weitere Leistungsverbesserungen bei der Pflege zu Hause und in Pflegeeinrichtungen umgesetzt Was verbessert sich für die Pflege zu Hause? Die meisten Pflegebedürftigen wünschen sich so lange wie möglich zu Hause in der vertrauten Umgebung gepflegt zu werden. Mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden auch zu Hause gepflegt, meist durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste. Um die Pflege zu Hause besser zu unterstützen, werden die Leistungen für die häusliche Pflege um rund 1,4 Milliarden Euro erhöht Die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können in Zukunft besser miteinander Verknüpft werden Wer eine Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, z.b. wenn der Pflegeaufwand nach einem Krankenhausaufenthalt so hoch ist, dass für ein paar Wochen die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung nötig wird, kann schon heute seinen Anspruch auf Verhinderungspflege hierfür verwenden. Statt vier Wochen sind bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr möglich, die Pflegekasse übernimmt dafür künftig bis zu Euro (bisher bis zu Euro). Künftig gilt dies in ähnlicher Weise auch bei der Verhinderungspflege: Wenn der pflegende Angehörige krank ist oder eine Auszeit braucht, wird eine Pflegekraft oder Vertretung benötigt. Diese so genannte Verhinderungspflege soll künftig unter entsprechender Anrechnung auf den Anspruch auf Kurzzeitpflege bis zu sechs Wochen in Anspruch genommen werden können statt bisher bis zu vier. Bisher standen für Verhinderungspflege pro Jahr bis zu Euro, künftig stehen bis zu Euro jährlich zur Verfügung. So können pflegende Angehörige besser die Unterstützung wählen, die in ihrer konkreten Situation am besten hilft. 2

3 Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) werden ausgebaut. Bisher wurden die Inanspruchnahme von Tages-/Nachtpflege und die ambulanten Pflegeleistungen (Pflegegeld und/oder ambulante Sachleistungen) zum Teil aufeinander angerechnet. Das ändert sich: Wer ambulante Sachleistungen und/oder Pflegegeld bekommt, kann künftig Tages- und Nachtpflege daneben ohne Anrechnung voll in Anspruch nehmen. Damit steht deutlich mehr Geld für Betreuung zur Verfügung. Beispiel: Bisher gab es für die Kombination von Tagespflege und ambulanten Pflegesachleistungen in Pflegestufe III bis zu Euro. Künftig stehen hierfür bis zu Euro monatlich zur Verfügung. Auch Demenzkranke profitieren erstmals von dieser Leistung Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote werden gestärkt. Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden ausgebaut und auf alle Pflegebedürftigen ausgedehnt. Demenzkranke bekommen schon heute bis zu 100 oder 200 Euro/Monat (ab : bis zu 104 oder 208 Euro/Monat). Künftig werden auch bei rein körperlicher Beeinträchtigung 104 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet. Damit können Leistungen von Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege und Betreuungsleistungen durch ambulante Pflegedienste oder nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Angebote finanziert werden. Es können aber auch anerkannte Haushalts- und Serviceangebote oder Alltagsbegleiter finanziert werden, die bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Bewältigung sonstiger Alltagsanforderungen im Haushalt helfen. Das können auch Pflegebegleiter der Angehörigen sein, die bei der Organisation und Bewältigung des Pflegealltags helfen. Und auch die Aufwandsentschädigung für einen, nach Landesrecht anerkannten ehrenamtlichen Helfer, kann damit bezahlt werden, der zum Beispiel beim Gang auf den Friedhof begleitet oder beim Behördengang unterstützt. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote können künftig auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden (neue "Umwidmungsmöglichkeit" in Höhe von bis zu 50 Prozent des jeweiligen ambulanten Pflegesachleistungsbetrags) Die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel werden erhöht. Oft sind es Umbaumaßnahmen wie Rollstuhlrampen, begehbare Duschen oder die Verbreiterung von Türen, die es Pflegebedürftigen ermöglichen, im eigenen Zuhause oder in einer Pflegewohngemeinschaft zu bleiben. Daher werden ab dem 1. Januar 2015 die Zuschüsse hierfür deutlich gesteigert: Von bisher bis zu Euro auf zukünftig bis zu Euro pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können sie statt bis zu Euro jetzt bis zu Euro pro Maßnahme erhalten. Auch die Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln, die im Alltag verbraucht werden, werden deutlich angehoben (von bis zu 31 Euro auf bis zu 40 Euro je Monat) Was wird zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen getan? Jede Pflegesituation ist anders. Die pflegenden Angehörigen sollen deshalb besser in ihrer konkreten Situation entlastet werden. Die Unterstützungsangebote werden ausgeweitet, und die Leistungen können passgenauer in der konkreten Situation eingesetzt werden. Damit steht auch mehr Geld für Betreuung zur Verfügung. Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tages- und Nachtpflege, sollen ausgebaut und besser miteinander kombiniert werden können. Zudem können mehr zusätzliche niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch genommen werden und die Zuschüsse für nötige Umbaumaßnahmen und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel steigen deutlich. Auch die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf soll verbessert werden. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, kann künftig eine Lohnersatzleistung für eine bis zu zehntägige Auszeit vom Beruf erhalten, vergleichbar dem Kinderkrankengeld. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz werden zur Finanzierung dieser Leistung 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Lohnersatzleistung soll in einem separaten Gesetz geregelt werden, das ebenfalls am in Kraft treten soll. 3

4 2.4. Was verbessert sich in den stationären Pflegeeinrichtungen? In stationären Pflegeeinrichtungen werden die Leistungen im Umfang von rund 1 Milliarde Euro verbessert. Damit wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher rund auf bis zu Betreuungskräften erhöht werden kann. Die ergänzenden Betreuungsangebote durch zusätzliche Betreuungskräfte sollen künftig allen Pflegebedürftigen offen stehen, bisher waren sie Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (z.b. Demenzkranke) vorbehalten. Das verbessert den Pflegealltag in den voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Zudem profitieren die Pflegebedürftigen in Pflegeeinrichtungen natürlich auch von der Erhöhung der Leistungsbeträge aus der Pflegeversicherung Wie werden neue Wohnformen unterstützt? Der Wohngruppenzuschlag, den Pflegebedürftige aus der Pflegeversicherung erhalten, wenn sie eine Pflegekraft in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens drei Pflegebedürftigen beschäftigen, wird künftig auf 205 Euro pro Monat erhöht. Außerdem gibt es eine Anschubfinanzierung (bis zu Euro je Pflegebedürftigen, maximal Euro insgesamt je Wohngruppe) für die Gründung einer ambulant betreuten Pflege-Wohngruppe, die künftig einfacher in Anspruch genommen werden kann. Diese Leistungen stehen künftig auch Personen in der so genannten Pflegestufe 0 (insbesondere Demenzkranke) zur Verfügung. Auch der Zuschuss für Umbaumaßnahmen wird deutlich aufgestockt, Wohngruppen können künftig bis zu Euro erhalten. Das hilft auch den neuen Wohnformen Was verbessert sich für Demenzkranke? Bislang hatten Menschen, die zwar in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, deren Pflegebedarf aber unterhalb der Pflegestufe I liegt (sogenannte Pflegestufe 0), nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch. Dieser wird jetzt maßgeblich erweitert: Künftig können diese Versicherten auch Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und den Zuschlag für Mitglieder ambulant betreuter Wohngruppen erhalten. Zudem wird ihnen ermöglicht, die Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen zu bekommen. Damit erhalten sie jetzt Zugang zu allen Leistungen im ambulanten Bereich, die auch Personen mit einer Pflegestufe zustehen. Das vereinfacht auch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Was verbessert sich für körperlich beeinträchtigte Pflegebedürftige? Bislang hatten nur Menschen mit einer auf Dauer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz (also insbesondere an Demenz Erkrankte) einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach 45b SGB XI. Auch das wird sich jetzt grundlegend ändern: Pflegebedürftige, die stärker körperlich eingeschränkt sind z. B. nach einem Schlaganfall erhalten jetzt ebenfalls einen Anspruch auf entsprechende Leistungen. Damit bekommen die Betroffenen nun auch erstmals einen Anspruch auf niedrigschwellige Hilfen, d.h. sie können sich vor Ort ein Angebot suchen, das nach Landesrecht anerkannt ist, und bekommen die Kosten bis zur Höhe von 104 Euro monatlich bzw Euro pro Jahr erstattet. Zudem steht ihnen künftig ebenfalls die oben bereits angeführte Möglichkeit zu, zusätzlich maximal den hälftigen Anspruch auf ambulante Sachleistungen für solche niedrigschwelligen Angebote zu verwenden Wozu dient der Pflegevorsorgefonds? Pflege stärken heißt für auch, Pflege nachhaltig zu sichern. Um die Beitragsbelastung künftiger Generationen und der jetzt jüngeren Menschen in den Jahren zu begrenzen, in denen die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen, wird ein Pflegevorsorgefonds in Form eines Sondervermögens gebildet, der von der Bundesbank verwaltet wird. In diesen Fonds werden ab 2015 jährlich die Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (derzeit rd. 1,2 Mrd. Euro) eingezahlt. Ab dem Jahr 2035 kann dann jährlich über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren jeweils bis zu einem Zwanzigstel des angesammelten Kapitals an den 4

5 Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung abgeführt werden, um so übermäßige Beitragssatzsteigerungen abzufedern Wie werden die Leistungsverbesserungen finanziert? 2015 wird der Beitragssatz in einem ersten Schritt um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent und 2,6 Prozent für Kinderlose steigen. Die vorgesehenen Leistungsverbesserungen werden mit den Einnahmen aus 0,2 Prozentpunkten (2,4 Milliarden Euro jährlich) finanziert. Davon fließen 1,4 Milliarden Euro in Verbesserungen für die Pflege zu Hause. 1 Milliarde Euro stehen für Verbesserungen in Pflegeheimen zur Verfügung. 1,2 Milliarden Euro pro Jahr fließen in einen Pflegevorsorgefonds. Dadurch sollen mögliche Beitragssteigerungen abgefedert werden, wenn ab 2034 die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz werden die Beiträge zur Pflegeversicherung nochmals um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Durch diese beiden Beitragssatzerhöhungen stehen insgesamt fast fünf Milliarden Euro mehr für Verbesserungen der Pflegeleistungen zur Verfügung. Die Leistungen der Pflegeversicherung können dadurch um etwa 20 Prozent ausgeweitet werden. 3. Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Menschen, die Beruf und Pflege von Angehörigen in Einklang bringen müssen, sollen mehr zeitliche Flexibilität erhalten. Entsprechende Regelungen enthält das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, das an diesem Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet wurde. Die Menschen in Deutschland werden immer älter und das führt dazu, dass auch die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Schon heute werden mehr als ein Drittel der 2,6 Millionen Pflegebedürftigen von Angehörigen in häuslicher Umgebung gepflegt. Das vom Bundesfamilien- und Bundesarbeitsministerium gemeinsam vorgelegte Gesetz soll betroffene Familien und auch die Wirtschaft entlasten. Die neuen gesetzlichen Regelungen ruhen auf drei Säulen: Für die zehntägige Pflegezeit, die Angehörige schon heute in akuten Fällen beanspruchen können, gibt es ab 1. Januar 2015 eine Lohnersatzleistung. Als Pflegeunterstützungsgeld zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 67 Prozent des wegfallenden Bruttoeinkommens. Für die Finanzierung für das Jahr 2015 sind bereits 100 Millionen Euro im Bundeshaushalt eingestellt. Wer von der Möglichkeit Gebrauch macht, sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um nahe Angehörige zu pflegen, hat künftig einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen. Damit soll es für die Betroffenen leichter werden, ihren Lebensunterhalt in der Pflegephase zu bestreiten. Einen Rechtsanspruch wird es künftig auch auf die 24-monatige Familienpflegezeit geben. Hier können pflegende Beschäftigte ihre Arbeitszeit bis auf eine Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden reduzieren. Den Einkommensausfall können Sie durch ein zinsloses Darlehen abfedern, das beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten zu beantragen ist. Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt jedoch nicht gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten. Die Freistellungsmöglichkeiten für die Pflege naher Angehöriger können miteinander kombiniert werden. Die Gesamtdauer beträgt maximal 24 Monate. Der Begriff der "nahen Angehörigen" wird für das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz erweitert: Auch Stiefeltern, lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften und Schwägerinnen und Schwager werden nun berücksichtigt. Die neuen Regelungen gelten auch für Eltern und Angehörige pflegebedürftiger Kinder, die nicht zu Hause, sondern in einer außerhäuslichen Einrichtung betreut werden. Auch für die Begleitung schwerstkranker 5

6 Angehöriger in der letzten Lebensphase besteht für maximal drei Monate die Möglichkeit, die Arbeitszeit ganz oder teilweise zu reduzieren. 4. Bundesregierung senkt Wachstumsprognosen Die deutsche Wirtschaft wächst in diesem Jahr um 1,2 Prozent und 2015 um 1,3 Prozent. Das erwartet die Bundesregierung in ihrer Herbstprojektion. Die gute Verfassung des Arbeitsmarktes lässt Beschäftigung und Einkommen weiter steigen. Zur Stärkung der Konjunktur will Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Bedingungen für private Investitionen verbessern. Die Binnenwirtschaftlich strebt weiterhin aufwärts, so die Analyse. Die zentrale Kraft für die Binnenwirtschaft ist die gute Verfassung des Arbeitsmarkts. Löhne und Beschäftigung nähmen weiter zu. Dies beflügelt die Ausgaben für Konsum und Wohnungsbau der privaten Haushalte. Die Erwerbstätigkeit steigt weiter und könnte im nächsten Jahr den Beschäftigungsrekord aus diesem Jahr mit 42,8 Millionen noch übertreffen. Die Verfassung des Arbeitsmarkts ermöglicht gute Lohnsteigerungen. Die Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nehmen 2014 um 2,6 Prozent und im kommenden Jahr um 2,7 Prozent zu. Die deutlichen Einkommenssteigerungen führen in Verbindung mit einer moderaten Preisniveauentwicklung zu einer steigenden realen Kaufkraft. Angesichts günstiger Finanzierungsbedingungen und des guten Arbeitsmarktes investieren die privaten Haushalte weiter in Wohnungen und Häuser. Positive Impulse sind zudem von den öffentlichen Investitionen zum Erhalt und zur Erweiterung der öffentlichen Infrastruktur zu erwarten. Die Bundesregierung hat für Infrastrukturinvestitionen im Projektionszeitraum zusätzliche Mittel in Höhe von etwa 1,5 Milliarden Euro beschlossen. Die Herbstprojektion ist eine Grundlage für die anstehende Steuerschätzung, die vom 4. bis 6. November 2014 in Wismar stattfinden wird. Sie ist Orientierungshilfe bei der Aufstellung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen. Der interministerielle Arbeitskreis "Gesamtwirtschaftliche Vorausschätzungen" hat die Herbstprojektion der Bundesregierung am 14. Oktober 2014 abschließend beraten. Federführend ist das Bundeswirtschaftsministerium, beteiligt waren auch das Statistische Bundesamt und die Deutsche Bundesbank. 5. EEG-Umlage sinkt im kommenden Jahr geringfügig Die EEG-Umlage sinkt im nächsten Jahr auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. Das haben die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Derzeit liegt die sogenannte EEG- Umlage bei 6,24 ct/kwh. Die EEG-Umlage wird von den ÜNB jährlich zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht deren ordnungsgemäße Ermittlung. Der Hauptgrund hierfür ist, dass sich im vergangenen Jahr die angenommenen Risiken bezüglich der Vermarktung des Stroms aus den volatilen erneuerbaren Energien nicht in vollem Umfang realisiert haben. So hätten Wind- und Photovoltaikanlagen nicht überdurchschnittlich eingespeist und auch der Ausbau der Erneuerbaren habe sich im erwarteten Rahmen bewegt. Für den Fall unerwartet hoher Vergütungszahlungen aufgrund nicht vorhersehbarer Effekte enthält die EEG- Umlage eine Liquiditätsreserve. Diese wurde im Jahr 2014, anders als in den vergangen Jahren, nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen. Hieraus resultierte zum 30. September 2014 ein positiver EEG- Kontostand, der den für 2015 prognostizierten Umlagebetrag um mehr als 1,3 Mrd. Euro verringert und somit eine leichte Senkung der EEG-Umlage erlaubt. Insgesamt prognostizieren die ÜNB für das Jahr 2015 Auszahlungen an die Betreiber von Erneuerbare- Energien-Anlagen in Höhe von ca. 23 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 1,8 Mrd. Euro gegenüber. Die Differenz zwischen prognostizierten Einspeisevergütungen und Vermarktungserlösen bildet den wesentlichen Bestandteil der EEG-Umlage. Je 6

7 niedriger das Börsenpreisniveau ist, desto größer ist die mit der EEG-Umlage zu finanzierende Differenz zu den im EEG festgelegten Vergütungssätzen. Hintergrund: EEG-Umlage Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird seit 2000 über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert die Anlagen, die aus Wind, Sonne und Co. Strom produzieren. Für Strom aus regenerativen Kraftwerken gilt ein sogenannter Einspeisevorrang sowie eine feste Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde Strom. Die entstehenden Kosten werden über die EEG- Umlage auf die Stromkunden verteilt. Stromverbraucher finanzieren so den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Die Umlage schließt die Lücke zwischen den Ausgaben für die Einspeisevergütungen für Strom aus regenerativen Kraftwerken und den Einnahmen, die durch den Verkauf dieses EEG-Stroms über die Strombörse erzielt werden. 6. Bundeskabinett beschließt Zwischenbericht zu Rüstungsexporten Die Bundesregierung sorgt für mehr Transparenz bei Genehmigungsentscheidungen zu Rüstungsexporten. Erstmalig beschloss das Bundeskabinett einen Zwischenbericht über die Genehmigungszahlen des ersten Halbjahres Es setzt damit eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. Für Rüstungsgüter erteilte die Bundesregierung im ersten Halbjahr Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von insgesamt rund 2,23 Milliarden Euro. Der Gesamtwert ging gegenüber dem ersten Halbjahr 2013 um rund 700 Millionen Euro zurück. Im ersten Halbjahr 2013 belief er sich noch auf 2,93 Milliarden Euro. Dabei lag der Anteil, der auf EU-, Nato und Nato-gleichgestellte Länder entfiel, bei 36,5 Prozent. Auf Drittländer entfielen 63,5 Prozent. Der Zwischenbericht enthält Genehmigungen von insgesamt 1,26 Milliarden Euro für Schiffe, also U-Boote, Fregatten und Patrouillenboote. Sie machen circa 60 Prozent des Wertes der gesamten Genehmigungen aus. Der Umfang der Sammelausfuhrgenehmigungen belief sich im ersten Halbjahr 2014 auf rund 519 Millionen Euro und liegt damit in etwa in gleicher Höhe wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Damals waren es rund 523 Millionen Euro. Diese Genehmigungen betreffen im Wesentlichen Ausfuhren im Rahmen wehrtechnischer Kooperationen zwischen EU- und Nato-Partnern. An den strengen Regeln der Exportkontrolle für Rüstungsgüter hält die Bundesregierung fest. Sie handhabt den Export von Rüstungsgütern bewusst restriktiv. Genehmigungen werden daher erst nach eingehender Prüfung des Einzelfalls erteilt. Es muss sichergestellt sein, dass deutsche Rüstungsgüter nicht für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden oder zur Verschärfung von Krisen beitragen. Die Entscheidungen richten sich nach dem Gemeinsamen Standpunkt der EU aus dem Jahr 2008 und den politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Rüstungsexport aus dem Jahr 2000 sowie seit 2. April auch nach den Artikeln 6 und 7 des Vertrages über den Waffenhandel ("Arms Trade Treaty") Der vom Bundeskabinett beschlossene Zwischenbricht über die Ausfuhrgenehmigungen von Rüstungsgütern im ersten Halbjahr 2014 wird dem Deutschen Bundestag übermittelt und anschließend veröffentlicht. Der Bericht ist im Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie abrufbar. 7. Kurz notiert 7.1. Sozialversicherung mit 2,4 Milliarden Euro Defizit im 1. Halbjahr 2014 Die Sozialversicherung verzeichnete im ersten Halbjahr 2014 ein kassenmäßiges Finanzierungsdefizit in Abgrenzung der Finanzstatistiken von 2,4 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, 7

8 fiel das Defizit damit um 0,7 Milliarden Euro geringer als im ersten Halbjahr 2013 aus. In der ersten Jahreshälfte 2014 summierten sich die Einnahmen der Sozialversicherung auf 270,6 Milliarden Euro. Gegenüber dem ersten Halbjahr des Vorjahres entspricht dies einem Anstieg um 3,0 %. Die Ausgaben stiegen um 2,7 % auf 273,0 Milliarden Euro. Die Sozialversicherung umfasst die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung, die Alterssicherung für Landwirte, die soziale Pflegeversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit. Die Einnahmen der allgemeinen Rentenversicherung erhöhten sich im ersten Halbjahr 2014 um 3,2 % auf 131,0 Milliarden Euro. Sie beruhen zu mehr als zwei Dritteln auf Beitragseinnahmen, die um 3,8 % auf 91,5 Milliarden Euro stiegen. Demgegenüber stand ein geringerer Zuwachs der Ausgaben um 0,7 % auf 129,4 Milliarden Euro. Daraus ergab sich für die allgemeine Rentenversicherung in der ersten Jahreshälfte 2014 ein Finanzierungsüberschuss von 1,6 Milliarden Euro, nach einem Finanzierungsdefizit von 1,4 Milliarden Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Im ersten Halbjahr 2014 beliefen sich die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich Gesundheitsfonds auf 99,6 Milliarden Euro. Trotz weiterer Absenkung des Zuschusses des Bundes an den Gesundheitsfonds zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben lagen die Einnahmen um 2,8 % über denen des ersten Halbjahres Vor allem Prämienzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen, freiwillige Leistungen sowie steigende Arzneimittelausgaben, unter anderem bedingt durch den bis zum 31. Dezember 2013 befristeten erhöhten Herstellerrabatt für patentgeschützte Arzneimittel, führten im ersten Halbjahr 2014 zu einem Anstieg der Ausgaben insgesamt um 5,9 % auf 103,5 Milliarden Euro. Damit wies die gesetzliche Krankenversicherung einschließlich Gesundheitsfonds im ersten Halbjahr 2014 ein Finanzierungsdefizit von 3,9 Milliarden Euro auf. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum hatte das Defizit noch bei 1,0 Milliarden Euro gelegen. Die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit einschließlich deren Versorgungsfonds lagen in der ersten Jahreshälfte 2014 bei 16,2 Milliarden Euro. Verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum ergibt sich eine Zunahme um 2,4 %. Diese Entwicklung ist maßgeblich auf den deutlichen Anstieg der in der Arbeitslosenversicherung beitragspflichtigen Beschäftigung sowie dem Anstieg der Bruttolohnsumme und den daraus resultierenden Beitragseinnahmen zurückzuführen. Ausgabenseitig war hingegen ein leichter Rückgang um 0,2 % auf 17,0 Milliarden Euro zu verzeichnen. Daraus ergab sich im ersten Halbjahr 2014 ein Finanzierungsdefizit von 0,5 Milliarden Euro. Somit konnte die Bundesagentur für Arbeit ihr Defizit gegenüber dem ersten Halbjahr 2013 (1,0 Milliarden Euro) halbieren. Im ersten Halbjahr 2014 glichen sich die Einnahmen und die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung nahezu aus. Sie beliefen sich jeweils auf 12,6 Milliarden Euro. Im Vorjahresvergleich erhöhten sich die Einnahmen um 3,6 %, die Ausgaben um 5,0 %. Im ersten Halbjahr 2013 erzielte die soziale Pflegeversicherung einen geringen Überschuss in Höhe von 0,2 Milliarden Euro. Wegen der starken unterjährigen Schwankungen der Einnahmen und Ausgaben können anhand der Daten des ersten Halbjahres 2014 noch keine Rückschlüsse auf das Jahresergebnis 2014 gezogen werden Tarifabschlüsse lagen 2014 häufig bei 3,0 % und mehr Die Tarifrunde 2014 ist seit der Jahresmitte überwiegend abgeschlossen. In vielen Branchen einigten sich die Tarifvertragsparteien für das Jahr 2014 auf ein Plus von 3,0 % und mehr. Viele Abschlüsse enthalten zudem Tariferhöhungen für das Jahr Diese liegen in der Regel niedriger. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, zeigt sich damit ein Trend zu länger laufenden Tarifabschlüssen. Im Bankgewerbe wurde ein Tarifplus von 2,4 % ab Juli 2014 vereinbart und um weitere 2,1 % ab Juli 2015 (plus einmalig 150 Euro). In der Druckindustrie einigten sich die Vertragsparteien auf eine Tarifsteigerung von 3,0 % ab Mai 2014 und eine weitere Anhebung von 1,0 % ab April Der Abschluss im Baugewerbe sieht für Ostdeutschland ein höheres Plus vor als für den Westen: Ab Juni 2014 stiegen die Tarifverdienste um 3,1 % (West) und um 3,8 % (Ost), ab Juni 2015 folgt eine weitere Anhebung um 2,6 % (West) 8

9 beziehungsweise 3,3 % (Ost). Im öffentlichen Dienst des Bundes und der Gemeinden erhielten Tarifbeschäftigte ab März 2014 eine Erhöhung von 3,0 %, mindestens jedoch 90 Euro monatlich. Damit fiel die Erhöhung für die unteren Entgeltgruppen prozentual höher aus als für die oberen. Ab März 2015 folgt eine weitere Anhebung um 2,4 %. Hingegen verhandeln die Tarifvertragsparteien der Chemischen Industrie seit 2010 jährlich neu. Die Tarifbeschäftigten erhielten hier ein Plus von 3,7 % ab Februar 2014 (Beginn regional abweichend). Andere Tariferhöhungen des Jahres 2014 resultieren noch aus länger laufenden Abschlüssen aus dem Vorjahr. Dies gilt beispielsweise in der Metall- und Elektroindustrie (+ 2,2 % ab Mai 2014), im Einzel- sowie im Großund Außenhandel (+ 2,1 % ab Mai 2014, Beginn regional abweichend) und für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder ohne Hessen (+ 2,95 % ab Januar 2014). In einigen Branchen wurden 2014 auch allgemeingültige tarifliche Mindestlöhne neu vereinbart. Die Bundesregierung hat ab dem 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde beschlossen. Er soll mit wenigen Ausnahmen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. In einer zweijährigen Übergangszeit sind für laufende Mindestlohnverträge Bruttostundenverdienste unter 8,50 Euro erlaubt. Dies gilt beispielsweise deutschlandweit in der Fleischwirtschaft und im Friseurhandwerk, in Ostdeutschland und Berlin für den Bereich der Zeitarbeit sowie in der ostdeutschen Gebäudereinigung Industriebetriebe produzieren knapp 9 % der in Deutschland erzeugten Strommenge Im Jahr 2013 haben die Betriebe des Bergbaus und des Verarbeitenden Gewerbes 45 Terawattstunden (TWh) Strom erzeugt. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt entspricht dies einem Anteil von knapp 9 % der von der amtlichen Statistik erfassten Bruttostromerzeugung in Deutschland. Die Industriekraftwerke dienen in erster Linie der Eigenversorgung, jedoch wird vielfach Elektrizität an andere Betriebe und an das öffentliche Netz abgegeben. Berücksichtigt werden hierbei nur Stromerzeugungsanlagen mit einer elektrischen Engpassleistung (brutto) von mindestens einem Megawatt. 35 % der von der Industrie erzeugten Strommenge stammen aus Betrieben der Chemischen Industrie, 16 % aus der Metallerzeugung und -bearbeitung sowie 15 % aus dem Bereich Kokerei und Mineralölverarbeitung. Der Anteil des Industriestroms an der gesamten Bruttostromerzeugung ist mit Ausnahme der Jahre 2010 und 2011 seit 2005 nahezu konstant. Jedoch hat sich die Zusammensetzung der eingesetzten Energieträger geändert: Wurden in der Industrie 2005 noch 28 % der Energie durch Stein- und Braunkohle gewonnen, lag der Anteil 2013 bei nur noch 11 %. Demgegenüber stieg der Anteil von Erdgas von 33 % im Jahr 2005 auf nunmehr 47 %. Erdgas ist somit der wichtigste Energieträger in der Industrie ,6 % des exportierten Getreides geht in den Iran 23,6 % der deutschen Getreideexporte gingen in den ersten sieben Monaten des Jahres 2014 in den Iran. Dorthin wurden nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes 1,8 Millionen Tonnen im Wert von 415 Millionen Euro verkauft. Damit war der Iran Hauptempfänger deutschen Getreides vor den Niederlanden (1,2 Millionen Tonnen) und Belgien (0,7 Millionen Tonnen). Insgesamt führte Deutschland mehr Getreide aus (7,6 Millionen Tonnen) als ein (5,8 Millionen Tonnen). Wertmäßig wurde Getreide für 1,8 Milliarden Euro exportiert und für 1,6 Milliarden Euro importiert. Hauptlieferanten von Getreide nach Deutschland waren im Zeitraum von Januar bis Juli 2014 Polen (1,2 Millionen Tonnen), die Tschechische Republik (1,1 Millionen Tonnen) und Frankreich (0,7 Millionen Tonnen). Redaktion: Uwe Schüler, Landesgruppenreferent 9

Das erste PflegeStärkungsgesetz

Das erste PflegeStärkungsgesetz Stärkere Leistungen, mehr Flexibilität: Das erste PflegeStärkungsgesetz Stand: Erste Lesung im Deutschen Bundestag am 4. Juli 2014 Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will die Bundesregierung in dieser Wahlperiode

Mehr

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt.

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Peiting, Januar 2015 Pflegereform Änderungen ab 2015 Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Die Änderung

Mehr

Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen. Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Pflegestärkungsgesetze. Schwerpunkte des 1. PSG

Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen. Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Pflegestärkungsgesetze. Schwerpunkte des 1. PSG Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen Pflegeneuausrichtungsgesetz, seit 01.01.2013 in Kraft Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Umsetzung der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) vom 18.04.2011 (gültig ab

Mehr

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum kh 10.02.2015

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum kh 10.02.2015 Sozialtherapeutische Beratungsstelle Betreuungsverein e.v. Sozialtherapeutische Beratungsstelle / Newsletter Februar 2015 Ansprechpartner/in: Telefon: Telefax: E-Mail: (06131) 90 52 140 (06131) 90 52 150

Mehr

1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege?

1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege? 1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege? Seite 1 Pflegereform 1. Pflegestärkungsgesetz Am 1.1.2015 tritt das 1. Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Die Leistungen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung

Mehr

1. Pflegestärkungsgesetz (5. SGB XI-ÄndG) Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin für Pflege der AG Gesundheit

1. Pflegestärkungsgesetz (5. SGB XI-ÄndG) Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin für Pflege der AG Gesundheit 1. Pflegestärkungsgesetz (5. SGB XI-ÄndG) Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin für Pflege der AG Gesundheit Was Sie erwartet 2 Zielsetzung der Veranstaltung Vereinbarungen im Koalitionsvertrag Herausforderungen

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

Was bringt die Pflegereform?

Was bringt die Pflegereform? Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.

Mehr

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015

Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015 Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015 Im Mittelpunkt der Reform steht die ambulante Versorgung. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen zur Stärkung der häuslichen Pflege insbesondere

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4.

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4. Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz/ zum Pflegesachleistung

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00

Mehr

Pflegestärkungsgesetz I -

Pflegestärkungsgesetz I - Was bringst das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf? 12. Januar 2015 Pflegestärkungsgesetz I - Was verbessert sich für pflegende Angehörige ab 1. Januar 2015? Angelika

Mehr

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Kundeninformationen zur Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das können Sie ab 2015 von uns erwarten. Ab 2015: Bessere Pflege-

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen

Mehr

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft www.alzheimerberatung-stuttgart.de Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1 Reform der Pflegeversicherung

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I

Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung dem 5. -ÄndG /PSG I 1. Leistungsansprüche Pflegesachleistungen ( 36, 123 ) Pflegesachleistungen 36 in pro / keine

Mehr

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Mandanteninformation 17. Oktober 2014 Höhere der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Ab 1.1.2015 gibt es höhere in der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag am

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz 5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum

Mehr

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten

Mehr

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige

Mehr

1. Pflegestärkungsgesetz: Die wesentlichen Änderungen

1. Pflegestärkungsgesetz: Die wesentlichen Änderungen 1 / 5 Vincentz Network +++ Plathnerstr. 4c +++ D-30175 Hannover +++ Tel.:+49(511)9910-000 Pflegepolitik 1. Pflegestärkungsgesetz: Die wesentlichen Änderungen Das Pflegestärkungsgesetz 1, das Bundestag

Mehr

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem

Mehr

Pflege zu Hause organisieren

Pflege zu Hause organisieren Pflege zu Hause organisieren Aktualisierung des Ratgebers, 1. Auflage 2013 Änderungen Pflegereform, Stand: Januar 2015 Am 1. Januar 2015 ist der erste Teil des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft getreten.

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015 Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,

Mehr

Weiterentwicklung des Pflegesystems in dieser Wahlperiode aus Sicht des BMG

Weiterentwicklung des Pflegesystems in dieser Wahlperiode aus Sicht des BMG Weiterentwicklung des Pflegesystems in dieser Wahlperiode aus Sicht des BMG Dr. Friederike Hoepner-Stamos, Referat 411, in Vertretung für Dr. Martin Schölkopf Bundesministerium für Gesundheit www.bmg.bund.de

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen

Mehr

Neue Regelungen für Pflegebedürftige

Neue Regelungen für Pflegebedürftige Neue Regelungen für Pflegebedürftige Erstes Pflegestärkungsgesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft von Katja Kruse Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die pflegerische

Mehr

Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige

Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegegeld, Pflegezeit, Familienpflegezeit & Co.: Welche Leistungsverbesserungen gibt es für pflegende Angehörige? Worum geht es? Tritt der Pflegefall ein und

Mehr

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht.

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht. Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 Ab 1. Januar 2015 gibt es viele Änderungen bei der Pflegeversicherung. Die Änderungen beruhen auf dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz 1. Hier haben

Mehr

Hasan Alagün Demenz-Servicezentrum Regio Aachen/Eifel

Hasan Alagün Demenz-Servicezentrum Regio Aachen/Eifel Das Pflegestärkungsgesetz I: Worauf Demenzkranke und ihre Angehörigen bereits heute Anspruch haben Hasan Alagün Demenz-Servicezentrum Regio Aachen/Eifel Rückblick Pflegeversicherungsgesetz (01.01.1995)

Mehr

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Inhalt Übersicht der Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Sprechzeiten Allgemeines zur Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetz I Übersicht Pflegestützpunkt Pflegestützpunkte

Mehr

Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin. Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung

Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin. Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung Referentin: Hülya Turhan Referentin für Soziales Recht und Projekte beim

Mehr

- 244 458 728 von monatlich 1)

- 244 458 728 von monatlich 1) Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem

Mehr

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht

Mehr

Pflegestärkungsgesetz

Pflegestärkungsgesetz Pflegestärkungsgesetz 2015 Veränderungen der Pflegeversicherung ab dem 01.01.15 auf einen Blick: - Leistungsbeträge um 4 % erhöht - Geld für Betreuung (zus. Betreuungsleistungen) auch ohne Einschränkung

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

GUTE PFLEGE. Darauf kommt es an DIE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE

GUTE PFLEGE. Darauf kommt es an DIE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE GUTE PFLEGE DIE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE Geplante Verbesserungen im Überblick Stand 2./3. Lesung Deutscher Bundestag 14. Oktober 2014 DIE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE Liebe Leserinnen und Leser, die Menschlichkeit

Mehr

Lieber Kunde von Senior Mobil,

Lieber Kunde von Senior Mobil, Senior Mobil älter werden+verständnis finden Senior Mobil Karin Ehlers Gasstr. 10 / Ykaernehus 24340 Eckernförde Telefonnummern Büro: (0 43 51) 47 64 33 Handy: (01 72) 7 03 88 22 Fax: (0 43 51) 72 64 99

Mehr

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Je nach Pflegestufe stehen Demenzkranken bestimmte Leistungen zu. Wie die Pflegeversicherung diese erbringt, entscheiden die Betroffenen selbst. Grundsätzlich besteht

Mehr

Die Pflegereform 2015 Pflegestärkungsgesetze Theorie und Praxis

Die Pflegereform 2015 Pflegestärkungsgesetze Theorie und Praxis Die Pflegereform 2015 Pflegestärkungsgesetze Theorie und Praxis Renate Janker Geschäftsleitung Pflegeteam Janker (vormals Pflegedienst Ücker) Bichler Str. 17 82377 Penzberg Die Pflegereform Der Koalitionsvertrag

Mehr

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. 14. Oktober 2014

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. 14. Oktober 2014 Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 14. Oktober 2014 Familienpflegezeit Die Anforderungen an die Familien sind hoch: Eltern kümmern sich um ihre Kinder, müssen im Beruf Leistung

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für

Mehr

Herzlich Willkommen Ihr

Herzlich Willkommen Ihr Herzlich Willkommen Ihr 2 Deutschland altert 3 3 4 5 6 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Bis 2030 steigt der Anteil der über 60jährigen um 8 Millionen auf 28,5 Mio. Menschen oder 36 % der Gesamtbevölkerung.

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNG) ab 2013

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNG) ab 2013 Wichtige Regelungen, finanzieller Rahmen, neue Leistungen Finanzierung ab 1.1.2013 Anhebung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte Mehreinnahmen ca. 1,1 Mrd.

Mehr

Roland Rosenow - Sozialrecht in Freiburg - www.srif.de

Roland Rosenow - Sozialrecht in Freiburg - www.srif.de Roland Rosenow - Sozialrecht in Freiburg - www.srif.de Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung nach Inkrafttreten des Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG) und über die Änderungen durch das

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt

Mehr

Änderungen durch das 1. Pflegestärkungsgesetz ab 01.01.2015. AOK PLUS, Pflegeberatung

Änderungen durch das 1. Pflegestärkungsgesetz ab 01.01.2015. AOK PLUS, Pflegeberatung Änderungen durch das 1. stärkungsgesetz ab 01.01.2015 AOK PLUS, beratung Grundsatz der versicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen Hilfe. Soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden

Mehr

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)

Mehr

Pflege 2009. Soziales

Pflege 2009. Soziales Pflege 2009 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2009 rund 106 400 e Menschen. Fast die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld, 21 Prozent wurden ambulant, weitere 30 Prozent stationär

Mehr

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke

Mehr

Pflegereform 2011/2012

Pflegereform 2011/2012 Pflegereform 2011/2012 I. Handlungsbedarf für eine Pflegereform Ausgangslage kontinuierliche Zunahme der Lebenserwartung dauerhaft niedrige Geburtenrate 2 - Handlungsbedarf - Folgen: die Zahl der Pflegebedürftigen

Mehr

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,

Mehr

Thema kompakt Familienpflegezeit und Pflegezeitgesetz

Thema kompakt Familienpflegezeit und Pflegezeitgesetz Thema kompakt Familienpflegezeit und Pflegezeitgesetz Zentrum Kommunikation Pressestelle Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin Telefon: +49 30 65211-1780 Telefax: +49 30 65211-3780 pressestelle@diakonie.de

Mehr

Reform der Pflegeversicherung

Reform der Pflegeversicherung Reform der Pflegeversicherung Sozial- und Gesundheitsausschuss am 19. Mai 2008 in Schieder-Schwalenberg - Auszüge aus dem Referat des IKK Landesverbandes (Kreispflegekonferenz am 30.4.08) - Ziele der Reform

Mehr

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Schön, dass alles geregelt ist! Die Pflegeversicherung 5. Säule im Sozialversicherungssystem Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung

Mehr

Pflegebedürftige. Pflegebedürftige. Pflegebedürftige insgesamt 2.501.441. Pflegebedürftige in Heimen 29,7% (743.120)***

Pflegebedürftige. Pflegebedürftige. Pflegebedürftige insgesamt 2.501.441. Pflegebedürftige in Heimen 29,7% (743.120)*** Pflegebedürftige Nach Nach,, in absoluten in absoluten Zahlen Zahlen und und Anteile in Prozent, Jahresende 2011 2011 Pflegebedürftige insgesamt 2.501.441 Pflegebedürftige zu Hause versorgt 70,3% (1.758.321)

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat

Mehr

Alle Leistungen zum Nachschlagen 1. Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz I. Alle Leistungen zum Nachschlagen

Alle Leistungen zum Nachschlagen 1. Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz I. Alle Leistungen zum Nachschlagen Alle Leistungen zum Nachschlagen 1 Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz I Alle Leistungen zum Nachschlagen Inhalt Pflegegeld für häusliche Pflege 6 Ansprüche auf Pflegesachleistungen für häusliche

Mehr

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Das Pflegeversicherungsgesetz besteht seit 1995. (Beitragszahlungen begannen) Seit 1996 werden Menschen mit Pflegebedarf unterstützt durch Geld- oder Sachleistungen

Mehr

Pflegereform ab 2015. Was ändert sich für Sie?

Pflegereform ab 2015. Was ändert sich für Sie? Gute Lösungen finden! Pflegereform ab 2015 Was ändert sich für Sie? Auf einen Blick was deutlich besser wird Pflegesätze Die Pflegesätze steigen um 4% an: Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Pflegegeld

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 - Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz

Leistungen der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 - Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz Leistungen der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 - Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz Am 01.01.2015 tritt das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) in Kraft. Dadurch gibt es Änderungen in den

Mehr

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB

Mehr

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,

Mehr

Die aktuelle Pflegereform was ändert sich:

Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten Teilen am 30. Oktober 2012 in Kraft

Mehr

Pflege im Jahr 2007. Pflege

Pflege im Jahr 2007. Pflege Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere

Mehr

31.12.2012. Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht

31.12.2012. Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht Hintergrund Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten Teilen am 30. Oktober 2012 in Kraft getreten. Die Leistungsverbesserungen

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege, Berlin, 22. und 23. Januar 2016 Gliederung 1. Einführung

Mehr

Liebe Leserin, lieber Leser,

Liebe Leserin, lieber Leser, Liebe Leserin, lieber Leser, wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, muss schnell gehandelt werden. Hilfe und Pflege sind zu organisieren, der Alltag des Pflegebedürftigen muss häufig

Mehr

Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden

Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden Pflege-Tagegeld (Tarif PZT-Komfort) Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden Jetzt mit noch besseren Leistungen Unser Kooperationspartner: Möchten Sie Ihren Angehörigen die Pflegekosten

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05)

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05) Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05) XXZahlen+Fakten (K) I. Zahl der Versicherten Soziale Pflegeversicherung rd. 70,36 Mio (Stand: 01.04.2004) Private Pflege-Pflichtversicherung rd. 8,92 Mio

Mehr

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin INTERNET TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de E-MAIL

Mehr

PLÖTZLICH EIN PFLEGEFALL IN DER FAMILIE - WAS MUSS ICH WISSEN?

PLÖTZLICH EIN PFLEGEFALL IN DER FAMILIE - WAS MUSS ICH WISSEN? PLÖTZLICH EIN FALL IN DER FAMILIE - WAS MUSS ICH WISSEN? 26.02.2014 1 26.02.2014 1 ÜBERBLICK > Wie organisiere ich die Pflege? > Wie finanziere ich die Versorgung? > Worauf muss ich bei pflegerischen Handgriffen

Mehr

werden. Ein Anstieg des Beitragssatzes nach Einsatz der Fondsmittel ist wahrscheinlich.

werden. Ein Anstieg des Beitragssatzes nach Einsatz der Fondsmittel ist wahrscheinlich. Stellungnahme der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband e.v. zum Gesetzentwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds

Mehr

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV)

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) Bundesfinanzdirektion Mitte Seite 1 von 6 Stand: 28.07.2014 Informationen Ihrer Beihilfestelle Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) A)

Mehr

Änderungen der Pflegereform

Änderungen der Pflegereform Aktualisierung des Ratgebers Pflegefall was tun?, 1. Auflage 2012 Änderungen der Pflegereform Stand: Januar 2015 Am 1. Januar 2015 ist der erste Teil Im Einzelnen führt das zu folgenden dürftigen, also

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz I

Das Pflegestärkungsgesetz I Das Pflegestärkungsgesetz I Die wichtigsten Leistungsverbesserungen im Überblick 2 3 Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und zeigen, wie Sie diese in Ihrer

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote?

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote? Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote? Belinda Hernig Referentin Pflege Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v., Berlin 19. Jahrestagung der Betreuungsbehörden/-

Mehr