Rentenerwartungen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

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1 Rentenerwartungen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Eine Untersuchung des Pestel Instituts im Rahmen der ver.di Aktionswoche Gute Löhne Gute Rente 16.Juni 2017 Eduard Pestel Institut für Systemforschung e. V. Gretchenstr Hannover Vorstand: Matthias Günther Tel. (0511) Fax (0511) info@pestel-institut.de VR 4278 Steuer-Nr.: 25/206/26024 Konto-Nr Nord/LB (BLZ ) IBAN DE BIC NOLADE2HXXX

2 1 Ausgangslage und Ziel des Projektes Es gab in der Geschichte der Bundesrepublik nie so viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte wie heute. Parallel dazu sanken die Zahlbeträge von Neurentnern in den letzten Jahren stetig ab und die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter hat sich von 2003 bis 2016 auf über Personen mehr als verdoppelt. Trotz dieser eindeutigen Befunde stehen sich zwei Lager mit unvereinbaren Positionen gegenüber: Eine Seite behauptet, Altersarmut gibt es nicht. Abgeleitet wird diese Aussage aus dem im Vergleich zur Gesamtbevölkerung aktuell erheblich geringeren Armutsrisiko der älteren Bevölkerung. Die Quote der Bezieher von Grundsicherung im Alter liegt bei gut drei Prozent aller Senioren und steigt nach den Berechnungen dieser Position auf sechs Prozent in 20 Jahren und wäre damit immer noch deutlich geringer als in anderen Bevölkerungsgruppen. Die andere Seite verweist auf Schätzungen der Sozialverbände, dass bereits gegenwärtig etwa neun Prozent der Senioren Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hätten, zwei Drittel diese Ansprüche aber nicht wahrnehmen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass zunehmend Menschen mit so genannten gebrochenen Erwerbsbiographien das Rentenalter erreichen und der in Vergangenheit ständig gewachsene Teilzeitanteil an den Beschäftigten geringere Renten zur Folge haben wird. Die Etablierung des Niedriglohnsektors vor etwa 15 Jahren wird sich langfristig auch bei den Renteneinkünften bemerkbar machen und die Ausweitung von Minijobs wirkt auf die Rentenerwartung ebenfalls negativ. Hinzu kommen die bereits beschlossenen Absenkungen des Rentenniveaus. Über alle Faktoren wird ein erheblicher Anstieg der Altersarmut erwartet. Die Grundsicherungsquote kann nach diesen Schätzungen zwischen 2030 und 2040 Werte von 30% bis 40% erreichen. 2

3 Ziel des Projektes sind Erkenntnisse zu folgenden Fragestellungen: a) Verteilung der Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Basis für die Ermittlung regionaler Rentenerwartungen sind die Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Eine Differenzierung nach Vollzeitund Teilzeitbeschäftigten wird nicht vorgenommen, da für die Rentenerwartung nur das beitragspflichtige Bruttogehalt und nicht die Wochenstundenzahl maßgeblich ist. Auf der Ebene der Raumordnungsregionen 1 (siehe dazu Anlage: Übersicht Bundesländer und Regionen) wird ermittelt, wie viele Personen sozialversicherungspflichtige Einkommen innerhalb der nachfolgengenden Einkommensgruppen erhielten:! bis zu Euro brutto (z.b. 20 Wochenstunden á 15 ),! bis zu Euro brutto (= Mindestlohn Vollzeit),! bis zu Euro brutto (z.b. 30 Wochenstunden á 12 vollzeitnahe Teilzeit)! bis zu Euro brutto! bis zu Euro brutto (= Durchschnittsverdienst 2015)! über Euro brutto (= Beitragsbemessungsgrenze West),! über Euro brutto (=Beitragsbemessungsgrenze Ost) b) Welche Rentenerwartung (nur gesetzliche Rente) resultiert aus den obigen Einkommensgrenzen, wenn das aktuelle bzw. ein zukünftig absinkendes Rentenniveau für unterschiedliche Beitragszeiten anlegt wird? Es wird somit aufgezeigt, wie sich der Einkommensbezug aus der gesetzlichen Rente darstellt, wenn man davon ausgeht, dass die aktuell erzielten Einkünfte die Basis für den Bezug der gesetzlichen Rente darstellen würde. Unabhängig von familiären Strukturen, Einkommensänderungen im Laufe eines Erwerbslebens, sonstigen Einkünften und Vermögen wird gezeigt, welchen Beitrag die gesetzliche Rente individuell zur Absicherung des Alterseinkommens leisten wird. 1 lt. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) stellen Raumordnungsregionen (ROR) das Beobachtungs- und Analyseraster der Bundesraumordnung dar. Nähere Informationen unter: ionen_node.html 3

4 Es wird auf regionaler Ebene ermittelt, wie viele Menschen welcher Einkommensgruppen in dieser modellhaften Rechnung beim alleinigen Bezug der gesetzlichen Rente von Altersarmut bedroht sind bzw. wie viele Menschen eine gesetzliche Rente unterhalb der Grundsicherung erhalten werden. Weiterhin lässt sich anhand des Unterschiedes von aktuellem Einkommen und zu erwartender Rente auch für Durchschnitts- und Besserverdienende deutlich machen, dass von sozialem Abstieg bzw. von Abstrichen im Lebensstandard auch Gutverdiener betroffen sind, wenn nur die gesetzliche Rente als Alterseinkommen zur Verfügung steht. 2 Vorgehensweise Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wurden zur Darstellung der unterschiedlichen Einkommensschichtung bei Männern und Frauen in Ost- und Westdeutschland herangezogen, wobei die aktuellsten Daten die Strukturen des Jahres 2014 aufzeigen. Dies ist aber hinreichend, da sich die Strukturen nur sehr langsam verändern und die Differenzen heute in sehr ähnlicher Größenordnung liegen dürften. Die Datenbasis für eine regionale Auswertung der Einkommensstrukturen wurde mit einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes zum Mikrozensus 2015 geschaffen. Auf der Ebene der Bundesländer und Regierungsbezirke sowie der Raumordnungsregionen wurde folgender Datensatz bestellt: Abhängig Erwerbstätige Anzahl bundesweit: 32,761 Mio. Durchschnittsnettoeinkommen: netto je Monat Berücksichtigt werden Beamte, Angestellte und Arbeiter ohne "1-Euro-Jobber". Alle Einkunftsquellen gehen in die Einkommensberechnung ein darunter: abhängig Erwerbstätige (ohne Beamten) Anzahl bundesweit: 31,011 Mio. Durchschnittsnettoeinkommen: netto je Monat Es werden nur Angestellte und Arbeiter ohne "1-Euro-Jobber" berücksichtigt. Alle Einkunftsquellen gehen in die Einkommensberechnung ein. Abgrenzung nach Frage 27 im Mikrozensus. 4

5 darunter: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (unter Berücksichtigung aller Einkommensarten) Anzahl bundesweit: 28,246 Mio. Durchschnittsnettoeinkommen: netto je Monat Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten Angestellte und Arbeiter, die Pflichtbeiträge in eine gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. (entsprechend Frage 165 im Mikrozensus) darunter: Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne andere Einkunftsquellen als das Erwerbseinkommen (und ggfs. Kindergeld) Anzahl bundesweit: 26,490 Mio. Durchschnittsnettoeinkommen: netto je Monat Es werden nur die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten berücksichtigt, die außer Erwerbseinkommen (und ggfs. Kindergeld) über keine weiteren Einkunftsquellen verfügen. Zur Ermittlung des durchschnittlichen Einkommens wurde seitens des Statistischen Bundesamtes auf eine Hilfsvariable im Mikrozensusdatenfile zurückgegriffen, bei der die Einkommen innerhalb einer Einkommensklasse mittels einer gleichverteilten Zufallsverteilung generiert wurden. Bei der nach oben offenen Einkommensklasse wurde als Stellvertreter der Wert von Euro eingesetzt. Vom Einkommen subtrahiert wurde das Kindergeld: Bei einem Kind: -188 Euro; bei zwei Kindern: -376 Euro; bei drei Kindern: -570 Euro; bei 4 oder mehr Kindern: -(570 Euro + (Anzahl Kinder-3) * 219 Euro). Als Kinder zählen alle Kinder unter 18 Jahren sowie Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden. Die Abdeckung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beträgt damit 93,8%. Die Spanne in den Raumordnungsregionen reicht von 91,4% bis 96,2%. D.h. im Umkehrschluss, dass nur 6,2% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten noch weitere Einkommensquellen aufweisen. Die Einkommensspannen sowie deren bundesweite Besetzung und die jeweiligen Durchschnittseinkommen zeigt Tabelle 1. Da der Mikrozensus die Nettoeinkommen ausweist, für die Rentenerwartung jedoch die Bruttoeinkommen und die darauf geleisteten Beiträge maßgeblich sind, musste eine Umrechnung auf die Bruttoeinkommen vorgenommen werden. Dazu wurde der im Internet unter verfügbare Rechner für das Jahr 2015 genutzt. Die Berechnungen beziehen sich auf eine ledige, kirchensteuerpflichtige in Baden-Württemberg lebende Person. 5

6 Für die Umrechnungen der vom Statistischen Bundesamt gelieferten Nettoeinkommen wurde zwischen den jeweiligen Werten linear interpoliert. Zudem wurde für die speziell interessierenden Bruttoeinkommenswerte das zugehörige Nettoeinkommen unmittelbar über den Rechner bestimmt. Für die unterschiedlichen Bruttoeinkommen zeigt Tabelle 2 die verschiedenen Sozialabgaben, die abzuführende Lohnsteuer sowie die Nettoeinkommen. Tabelle 1: Einkommensspannen des Mikrozensus 2015, deren bundesweite Besetzung sowie die jeweiligen Durchschnittseinkommen der Einkommensklassen Durchschnitts- Einkommens- Anzahl einkommen klasse (1.000 Pers.) ( je Monat) 1 bis unter 700 Euro bis unter Euro bis unter Euro bis unter Euro bis unter Euro bis unter Euro bis unter Euro bis unter Euro bis unter Euro bis unter Euro bis unter Euro bis unter Euro bis unter Euro bis unter Euro bis unter Euro bis unter Euro bis unter Euro bis unter Euro bis über Euro

7 Tabelle 2: Sozialabgaben und Nettoeinkommen bei unterschiedlichen Bruttoeinkommen Bruttoein- Arbeitslosen- Krankenver- Pflegever- Renten- Sozialabgaben Lohn- Nettoeinkommen versicherung sicherung sicherung versicherung gesamt steuer 1) kommen je Monat 750,0 11,3 63,0 10,7 70,1 155,1 0,0 594, ,0 15,0 84,0 14,3 93,5 206,8 6,4 786, ,0 18,8 105,0 17,8 116,9 258,4 44,7 946, ,0 22,5 126,0 21,4 140,3 310,1 102, , ,0 26,3 147,0 24,9 163,6 361,8 169, , ,0 30,0 168,0 28,5 187,0 413,5 232, , ,0 33,8 189,0 32,1 210,4 465,2 297, , ,0 37,5 210,0 35,6 233,8 516,9 366, , ,0 41,3 231,0 39,2 257,1 568,6 437, , ,0 45,0 252,0 42,8 280,8 620,5 511, , ,0 48,8 273,0 46,3 303,9 671,9 588, , ,0 52,5 294,0 49,9 327,3 723,6 667, , ,0 56,3 315,0 53,4 350,6 775,3 750, , ,0 60,0 336,0 57,0 374,0 827,0 835, , ,0 63,8 346,5 58,8 397,4 866,4 928, , ,0 67,5 346,5 58,8 420,8 893, , , ,0 71,3 346,5 58,8 444,1 920, , , ,0 75,0 346,5 58,8 467,5 947, , , ,0 78,8 346,5 58,8 490,9 974, , , ,0 82,5 346,5 58,8 514, , , , ,0 86,3 346,5 58,8 537, , , , ,0 90,0 346,5 58,8 561, , , , ,0 90,8 346,5 58,8 565, , , , ,0 90,8 346,5 58,8 565, , , , ,0 90,8 346,5 58,8 565, , , , ,0 90,8 346,5 58,8 565, , , , ,0 19,4 108,4 18,4 120,6 266,7 52,3 971, ,0 21,8 121,8 20,7 135,6 299,8 87, , ,0 23,3 130,2 22,1 144,9 320,5 117, , ,0 37,5 210,0 35,6 233,8 516,9 366, , ,6 43,7 244,9 41,6 272,7 602,9 486, , ,0 78,0 346,5 58,8 486,2 969, , , ,0 90,8 346,5 58,8 565, , , ,9 1) inkl. Kirchensteuer 7

8 Durch den generellen Ansatz der Steuerklasse 1 werden die Bruttoeinkommen systematisch überschätzt, da Vorteile des Splittingtarifes unberücksichtigt bleiben. Dieser Fehler wurde bewusst in Kauf genommen, da damit auch die Rentenerwartungen systematisch leicht überschätzt werden. Im Sinne einer vorsichtigen Herangehensweise schien dies geboten, da jedem Vorwurf, die zu erwartende Rente niedrig zu rechnen, mit entsprechenden für die Rentenerwartung positiven Annahmen entgegengetreten werden sollte. Hier ist anzumerken, dass die gesetzliche Rentenversicherung im Umlageverfahren ein transparentes Rentensystem ohne Inflationsgefährdung darstellt. Insofern ist die Rente sicher. Die Frage der Rentenhöhe wird zum einen über die geleisteten Beiträge beantwortet. Der grundsätzlichen Tatsache, dass die arbeitende Bevölkerung auch die in den kommen 20 Jahren insbesondere wegen des absehbaren Ruhestandseintritts der geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre stark anwachsende - nicht arbeitenden Bevölkerung (hierzu zählen nicht nur Ruheständler, sondern auch junge Menschen, kranke Menschen und arbeitslose Menschen) versorgen muss, kann sich die Gesellschaft nicht verschließen. Ob die Ruheständler über das Umlageverfahren oder kapitalgedeckte Systeme versorgt werden, erwirtschaftet werden Umlage und Zinsen von der arbeitenden Bevölkerung. Die Lösung der sich aus der asynchronen Entwicklung arbeitender und nicht arbeitender Menschen ergebenden Verteilungsprobleme allein im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht möglich sein, zumal die Rentenversicherung in der bisherigen Konzeption kein Umverteilungssystem ist. 3 Ergebnisse Die Verteilung der erzielten beitragspflichtigen Jahresentgelte im Jahr 2014 auf verschiedene Einkommensklassen zeigt Abbildung 1 für Männer und Frauen im früheren Bundesgebiet sowie den neuen Bundesländern einschließlich Ostberlin. Ein großer Unterschied ist vor allem zwischen Männern im früheren Bundesgebiet und den übrigen drei Gruppen festzustellen. Unterhalb eines Jahresentgelts von Euro (brutto) lagen 34% der Männer im früheren Bundesgebiet, aber 62% der dort lebenden beitragpflichtigen Frauen. In den neuen Ländern und Ostberlin lagen gut 61% der Männer und knapp 68% der Frauen unterhalb dieses Jahresentgelts. 8

9 Abbildung 1: Verteilung erzielter Jahresentgelte nach Klassen, Geschlecht sowie Regionen (früheres Bundesgebiet und neue Länder einschließlich Ostberlin) im Jahr 2014 Männer West Frauen West Männer Ost Frauen Ost in v.h. bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter und mehr Quelle: DRV Dagegen erreichten fast 19% der Männer im früheren Bundesgebiet ein Jahresentgelt von mehr als , während dies bei den übrigen Personenkreisen lediglich 2,6% bis 5,9% erreichten. Diese heutigen Unterschiede bei den Jahresentgelten haben selbstverständlich entsprechende Differenzen bei den Rentenerwartungen zur Folge. In Tabelle 3 ist die Rentenerwartung bei einem gesetzlichen Rentenniveau von 47,7% 2 aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Jahr 2015 bei verschiedenen Beitragsjahren ausgewiesen. Der damalige Rentenwert betrug für Westdeutschland 29,21 und für Ostdeutschland 27,05. 2 Quelle: DRV 9

10 Tabelle 3: Rentenerwartung 2015 bei einem gesetzlichen Rentenniveau von 47,7%, unterschiedlichen Einkommensstufen bei unmittelbarem Renteneintritt sowie 45, 40 und 30 Beitragsjahren Bruttorente nach... Beitragsjahren Zahlbetrag vor Steuern *) Bruttoeinkommen nach... Beitragsjahren in je Monat früheres Bundesgebiet neue Bundesländer einschließlich Ostberlin *) nach Abzug von 11% Sozialabgaben Unterstellt man bei der Betrachtung, dass über die gesamte Beitragszeit der Abstand zum Durchschnittseinkommen identisch gewesen ist, so hatten im Jahr 2015 Bezieher des Mindestlohnes (1.450 brutto je Monat) auch bei 45 Beitragsjahren keinen eigenen Rentenanspruch oberhalb der Grundsicherung erreicht. Für Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von je Monat errechnet sich bei 45 Beitragsjahren ein Abschlag vom vorherigen Nettoeinkommen von 38% im früheren Bundesgebiet und 33% in den neuen Ländern und Ostberlin. Wurden nur 40 Beitragsjahre erreicht, so erhöht sich der Abschlag auf 45% im Westen und 40% im Osten Deutschlands. Bei nur 30 Beitragsjahren sind die Rentenansprüche unterhalb der Grundsicherung. 10

11 Bis 2030 darf der Rentenbeitrag nach den gegenwärtigen Vorgaben nicht über 22 Prozent des Bruttoeinkommens steigen und die Durchschnittsrente nach 45 Beitragsjahren nicht unter 43 Prozent des Durchschnittseinkommens sinken. Für die Zeit danach gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Umsetzung dieser Absenkung des Rentenniveaus von 47,7% auf 43% bedeutet konkret eine Reduzierung um etwa 10% gegenüber dem Stand des Jahres Die entsprechenden Bruttorenten und Zahlbeträge zeigt Tabelle 4 für einen Renteneintritt im Jahr Unterstellt wurde wieder, dass über alle Beitragsjahre der relative Abstand zum Durchschnittseinkommen identisch bleibt. Tabelle 4: Rentenerwartung 2015 auf Basis eines unterstellten gesetzlichen Rentenniveaus von 43% in 2030, bei unterschiedlichen Einkommensstufen, keinen Veränderungen der Einkommensposition sowie 45, 40 und 30 Beitragsjahren Bruttorente nach.. Beitragsjahren Zahlbetrag vor Steuern *) Bruttoeinkommen nach... Beitragsjahren in je Monat früheres Bundesgebiet neue Bundesländer einschließlich Ostberlin *) nach Abzug von 11% Sozialabgaben Selbst bei einem Bruttoeinkommen von monatlich und 40 Beitragsjahren liegt die Rentenerwartung für Personen mit einem erwarteten Renteneintritt im Jahr 2030 mit Zahlbeträgen (d.h., die um 11 % Sozialabgaben reduzierte Brutto- 11

12 rente) um 800 im Bereich der Grundsicherungsleistungen (inkl. der Kosten der Unterkunft). Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung wird vor allem die Bezieher von Renten oberhalb von je Monat treffen. Dabei handelt es sich überwiegend um Ruheständler, die 40 Beitragsjahre und mehr erreichen und deren Einkommen über dem Durchschnitt lag. Auf der Ebene der Bundesländer zeigt Tabelle 5 die verschiedenen Kategorien abhängig Beschäftigter in der Abgrenzung des Mikrozensus. Tabelle 5: Übersicht zu den im Mikrozensus 2015 erfassten abhängig Beschäftigten nach Bundesländern dar.: dar.: dar.: Abhängig Abhängig svbesch. svbesch. Erwerbs- Erwerbs- (alle (nur tätige tätige Einkunfts- Erwerbs- (ohne Beamte) arten) einkommen) Region in in in in Schleswig- Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein- Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden- Württemberg Bayern Saarland Berlin Brandenburg Mecklenburg- Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Deutschland

13 Die Anteile an den hochgerechneten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (ausschließlicher Bezug von Erwerbseinkommen), die die verschiedenen Einkommensgrenzen unter- bzw. überschreiten, zeigt Abbildung 2. Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Einkünften ausschließlich aus Erwerbseinkommen nach Bundesländern und Einkommensstufen im Jahr 2015 Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland Berlin Brandenburg Mec kl enburg-vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland in v.h. u u u u (Ost) u u (West) vom Durchschnitt bis Beitragsbemessungsgrenze über Beitragsbemessungsgrenze Die Übersetzung der Einkommensstruktur in Rentenerwartungen für das frühere Bundesgebiet und die neuen Länder einschließlich Ostberlin zeigen die Abbildungen 3 bis 5 für unterschiedliche Beitragszeiten. 13

14 Abbildung 3: Rentenerwartung 2015 auf Basis eines unterstellten gesetzlichen Rentenniveaus von 43% in 2030, keinen Veränderungen der Einkommensposition sowie 45 Beitragsjahren für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Einkünften ausschließlich aus Erwerbseinkommen für das frühere Bundesgebiet sowie die neuen Länder einschließlich Ostberlin 100 in v.h. 100 in v.h bis 600 bis 800 bis bis bis ab bis 600 bis 800 bis bis bis ab Westdeutschland im Jahr Ostdeutschland Betrachtet man den Anteil an Beschäftigten, der bei 45 Beitragsjahren aus der eigenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Rentenerwartungen von unter (Zahlbetrag vor Steuern) je Monat aufweist, so liegt dieser Anteil in Westdeutschland bei rund 50% und in Ostdeutschland bei 60%. Renten oberhalb von je Monat haben bei 45 Beitragsjahren 23% bzw. 15% der Beschäftigten. 14

15 Abbildung 4: Rentenerwartung 2015 auf Basis eines unterstellten gesetzlichen Rentenniveaus von 43% in 2030, keinen Veränderungen der Einkommensposition sowie 40 Beitragsjahren für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Einkünften ausschließlich aus Erwerbseinkommen für das frühere Bundesgebiet sowie die neuen Länder einschließlich Ostberlin im Jahr in v.h. 100 in v.h bis 600 bis 800 bis bis bis ab bis 600 bis 800 bis bis bis ab Westdeutschland 0 Ostdeutschland Geht man für die Beschäftigten mit 40 Beitragsjahren von einer identischen Einkommensschichtung aus, so zeigt sich für 58% in Westdeutschland und 70% in Ostdeutschland eine Rentenerwartung von unter (Zahlbetrag vor Steuern) je Monat aus der eigenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Renten oberhalb von je Monat haben bei 40 Beitragsjahren 17,5% bzw. knapp 11% der Beschäftigten. 15

16 Abbildung 5: Rentenerwartung 2015 auf Basis eines unterstellten gesetzlichen Rentenniveaus von 43% in 2030, keinen Veränderungen der Einkommensposition sowie 30 Beitragsjahren für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Einkünften ausschließlich aus Erwerbseinkommen für das frühere Bundesgebiet sowie die neuen Länder einschließlich Ostberlin 100 in v.h. 100 in v.h bis 600 bis 800 bis bis bis bis 600 bis 800 bis bis bis Westdeutschland im Jahr Ostdeutschland Bei 30 Beitragsjahren reicht ein Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze nicht, um eine Rente in Höhe von je Monat zu erreichen. Bei der im Mikrozensus ermittelten Einkommensschichtung führen 30 Beitragsjahre bei 77% der Beschäftigten in Westdeutschland und 85% der Beschäftigten in Ostdeutschland zu einer Rentenerwartung von unter (Zahlbetrag vor Steuern) je Monat aus der eigenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen knapp 10% der Beschäftigten in Westdeutschland und gut 6% der Beschäftigten in Ostdeutschland. Deren Renten lägen dann bei bzw je Monat. 16

17 4 Fazit Die gesetzliche Rentenversicherung wird für einen erheblichen Teil gerade der Bezieher niedriger Einkommen die zentrale oder gar einzige Säule der Altersvorsorge bleiben. Nach dem Alterssicherungsbericht 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10571) hatten von den Beziehern eines Bruttolohnes unter ,5% keine zusätzliche Altersvorsorge. Bei den Beziehern von Bruttoeinkommen zwischen und lag dieser Anteil bei 39,2%. Daraus errechnen sich allein über die im Mikrozensus 2015 hochgerechneten 11,65 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne weitere Einkünfte eine Zahl von 4,9 Mio. Personen, deren eigenen Rentenerwartungen im Bereich der Grundsicherung und darunter liegen. Aber auch bei den 2,55 Mio. Beziehern von Bruttoeinkommen bis je Monat und zusätzlicher Altersvorsorge ist eine auskömmliche Altersversorgung zu bezweifeln, da deren Rentenerwartung selbst bei 45 Beitragsjahren in der Spitze nur rund 600 je Monat erreicht. Dass Bezieher von Bruttoeinkommen bis eine private Altersvorsorge aufbauen können, die eine Rente oberhalb von 200 je Monat erreicht, ist zu bezweifeln. Auch wenn ein Teil der Menschen, die allein Rentenerwartungen im Bereich oder unterhalb der Grundsicherung aufweisen, gemeinsam mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin ein Niveau oberhalb der Grundsicherung erreichen wird, so kann von einer den Lebensstandard sichernden Altersversorgung nicht mehr gesprochen werden. Die Entsolidarisierung (zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern) des Rentenversicherungssystems mit dem Versuch einer Fixierung der Beitragsleistungen auf der Arbeitgeberseite durch die Einführung von den Versicherten und dem Staat getragener privater Sicherungssysteme war bisher wie die Teilnahmequoten der Bezieher niedriger Einkommen zeigen in weiten Teilen nicht erfolgreich. Ohne Veränderungen des Alterssicherungssystems wird die Zahl der Bezieher von Grundsicherung im Alter von heute gut 0,5 Mio. Personen langfristig deutlich ansteigen. 17

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