Sitzung der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte Müritz. 16. Januar 2015 in Röbel/Müritz

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1 Sitzung der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte Müritz 16. Januar 2015 in Röbel/Müritz

2 Tagesordnung 1. Besichtigung der Therme 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Protokollkontrolle vom Kurzer Sachstandsbericht über Abschluss laufende Förderperiode 4. Besprechung & Beschluss Evaluation FUN KIT II 5. Arbeiten an der SLE 5.1. Diskussion Projektauswahlkriterien 5.2. Diskussion Prozentverteilung / Förderhöhen 5.3. Diskussion Festlegungen im Aktionsplan 5.4. Vorstellung Leitprojekt Mobilität in der Müritzregion 6. Vorstellungen zur Gründung und zur Mitgliedschaft im Verein Regionalverein Müritz 7. Sonstiges/Termine 2

3 Sachstandsbericht laufenden Förderperiode lfd. Zuwendungs- BW - Ende Maßnahme Bemerkung Verwendungs Nr. empfänger nachweis 1 LPV-Kargow Natur im Garten Im Zeitplan 2 Stadt Malchow Jugendherberge Malchow Fertig 3 Familienzentrum Mirow Energetische Sanierung Gebäudehülle Fertig Gemeinde Rechlin Luftfahrttechnisches Museum 3. Ausbaustufe Fertig 5 LK MSP Online-Schilderkataster für das Radwegenetz des LK Fertig Dokumente: 6 Gemeinde Wustrow Sanierung der historischen Schlossallee in Drosedow Fertig 7 Verein "to hus" e.v barrierefreier Kremser Fertig Jahresbericht 8 LK MSP Treppenanlage Silos Agroneum Fertig 9 Stadt Röbel Beckenkopfsanierung Müritz-Therme Röbel Im Zeitplan Ergänzende Tabellen Förderverein Müritz- Nationalpark e.v Optimierung des Müritz-Nationalpark-Tickets Fertig Müritzer Garten- Lands.gGmbH Integrationsprojekt Garten- und Landschaftspflege - Werkstattausstattung Fertig Stolz, Angela Homepage "Werkstatt-Ulrichshusen" Fertig Neubau Trainingsbeleuchtungsanlage Friesensportplatz 13 TSV Röbel-Müritz e.v Röbel / Müritz Im Zeitplan 3

4 3. Sachstandsbericht laufenden Förderperiode Alle Mittel gebunden Zusätzlich für die Beckenkopfsanierung Therme Röbel/Müritz 4

5 4. Besprechung & Beschluss Evaluation FUN KIT II Inhalt Evaluation 1. Anlass und Ziel der Evaluation 2. Methodisches Vorgehen 3. Sozioökonomische Analyse 4. Analyse der Förderperiode SWOT-Analyse 6. Handlungsempfehlungen zur SLE Gibt es Fragen? 5

6 5. Arbeiten an der SLE 5.1. Diskussion Projektauswahlkriterien 5.2. Diskussion Prozentverteilung / Förderhöhen 5.3. Diskussion Festlegungen im Aktionsplan 5.4. Vorstellung Leitprojekt Mobilität in der Müritzregion 6

7 5. Arbeiten an der SLE 5.1. Diskussion Projektauswahlkriterien 5.2. Diskussion Prozentverteilung / Förderhöhen 5.3. Diskussion Festlegungen im Aktionsplan 5.4. Vorstellung Leitprojekt Mobilität in der Müritzregion 7

8 5.1. Diskussion Projektauswahlkriterien Förderung der Gleichstellung (A) und Vermeidung von Diskriminierung (B) (kumulativ) A B Werden mit dem Projekt Ziele zur Verringerung von geschlechtsspezifischen Ungleichheitsstrukturen verfolgt. (z.b. zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben/ gleichberechtigten Verteilung von Betreuungspflichten, Steigerung existenzsichernder Erwerbsbeteiligung, Förderung des Unternehmerinnengeistes, Bekämpfung von Geschlechterstereotypen) Orientiert sich die Umsetzung des Projektes an relevanten Schwerpunktsetzungen des Gleichstellungsleitfadens der Region Mecklenburgische Seenplatte. Wird bei der Analyse/ Darstellung des Handlungsbedarfes auf geschlechterdifferenzierte Daten und qualitative Erkenntnisse (geschlechterspezifische Befragungen) zurückgegriffen. Werden die Grundsätze der sprachlichen Gleichbehandlung eingehalten. Werden mit dem Projekt unterschiedliche Verhaltensweisen, Ziele und Bedürfnisse von Menschen entsprechend ihrer Kultur (Ethnie), Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinderung, Religion (Weltanschauung) berücksichtigt, respektiert und anerkannt (Diversität). A/B Können sich die betroffenen Bevölkerungsgruppen zielgruppen- und geschlechterdifferenziert mit ihren Bedürfnissen in die Projektumsetzung einbringen (Beteiligungsprozesse). Pk t

9 5.1. Diskussion Projektauswahlkriterien Handlungsfeld 1: Lebensqualität im ländlichen Raum / Demografie (kumulativ) Das Vorhaben... Pkt. trägt zur Stabilisierung und Sicherung des Bildungs- und Erziehungsangebotes bei. 0-5 trägt zur Sicherung der Mobilität im ländlichen Raum und Entwicklung von Alternativen zur 0-5 Mobilitätsverbesserung bei. trägt zur Stabilisierung und Bestandssicherung der Nahversorgung bei. 0-5 trägt zur Sicherung der stationären und mobilen medizinischen Versorgung und Stabilisierung der 0-5 Gesundheitswirtschaft bei. trägt zur Förderung von Alternativen zur Schaffung von Zugängen zu leistungsfähiger Telekommunikation in der Fläche bei. trägt zur Schaffung altersangepasster Wohnräume und alternativer Wohnformen im Alter bei trägt zur Stärkung der Dorfgemeinschaften, des ehrenamtlichen Engagements, Gemeinschaftssinns und einer demokratischen Kultur bei. trägt zur Verbesserung der Betreuungsinfrastruktur als Rahmenbedingung für eine verbesserte Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben bei

10 5. Arbeiten an der SLE 5.1. Diskussion Projektauswahlkriterien 5.2. Diskussion Prozentverteilung / Förderhöhen (Link) 5.3. Diskussion Festlegungen im Aktionsplan 5.4. Vorstellung Leitprojekt Mobilität in der Müritzregion 10

11 5. Arbeiten an der SLE 5.1. Diskussion Projektauswahlkriterien 5.2. Diskussion Prozentverteilung / Förderhöhen 5.3. Diskussion Festlegungen im Aktionsplan (Link) 5.4. Vorstellung Leitprojekt Mobilität in der Müritzregion 11

12 5.3.1 Umgang mit Sonderfällen Was passiert mit Projekten, die auf der Prioritätenliste stehen, aber nicht bewilligt werden? 1. Projekte werden von der aktuellen Prioritätenliste genommen. Sie sind mit erfolgter Ablehnung der Bewilligung kein Teil der SLE mehr und werden an den Maßnahmeträger zurückgegeben. 2. Vorschlag: Projekte werden von der aktuellen Prioritätenliste genommen, bleiben aber Teil der SLE. Es folgt die Klärung der für eine Bewilligung ggf. notwenigen Änderungen. Das Projekt wird vom Maßnahmeträger entsprechend überarbeitet, von der LAG für die nachfolgende Prioritätenliste neu bewertet und bei der Bewilligungsbehörde erneut eingereicht. 3. Vorschlag: Projekte werden von der aktuellen Prioritätenliste genommen, bleiben aber Teil der SLE. Es folgt die Klärung der für eine Bewilligung ggf. notwenigen Änderungen. Sollte es keinen Weg zur Bewilligung geben, verbleibt das Projekt dennoch in der Projektliste der LAG und wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt neu aufgelegt. 12

13 5.3.2 Was passiert mit Projekten, die bewilligt sind, aber nicht begonnen werden? Die endgültige Entscheidung über den Umgang mit Maßnahmen, die nicht rechtzeitig begonnen worden sind, liegt bei der Bewilligungsbehörde. Es wird darauf hingewirkt, dass in den Bewilligungsbescheid ein Passus aufgenommen wird, der festlegt, dass der Bewilligungsbescheid für die Maßnahmen, die nicht innerhalb von drei Monaten nachweislich begonnen worden sind, aufgehoben wird. (Der Maßnahmeträger hat jederzeit die Möglichkeit gegenüber der Bewilligungsbehörde und der LAG einen Antrag auf Verlängerung des Zeitraums zu stellen.) Wird der Bewilligungsbescheid aufgehoben, wird das Vorhaben von der Prioritätenliste gestrichen. Der Antragsteller kann einen neuen Antrag auf Wiederaufnahme auf die Prioritätenliste stellen. Die Maßnahme wird dann erneut von der LAG bewertet. 13

14 5.3.3 Was passiert mit Projekten, wenn die bewilligten Mittel überschritten werden? Der Antragsteller wird verpflichtet, alle Änderung bzgl. der Kosten unverzüglich der LAG und der Bewilligungsbehörde mitzuteilen. 1. Vorschlag: Mittelerhöhungen werden prinzipiell ausgeschlossen. 2. Vorschlag: Mittelerhöhungen von maximal 20% der förderfähigen Kosten sind möglich. 3. Vorschlag: Wenn Projekte das ihnen bewilligte Budget überschreiten, muss der Antragsteller rechtzeitig einen formellen Antrag mit schriftlicher Begründung der Erhöhung an das Koordinationsbüro richten, das den Antrag an die LAG weiterleitet. Die LAG entscheidet über die Erhöhung, maximal jedoch in Höhe der maximal Förderhöhe des jeweiligen Handlungsfeldzieles. 14

15 5.3.4 Was passiert mit Projekten, wenn die bewilligten Mittel unterschritten werden? Der Antragsteller wird verpflichtet, alle Änderung bzgl. der Kosten unverzüglich der LAG mitzuteilen. Verringern sich die Kosten oder auch einzelne Kostenpositionen für eine Maßnahme maßgeblich, muss der Antragstelle die LAG darüber unverzüglich informieren. 15

16 5. Arbeiten an der SLE 5.1. Diskussion Projektauswahlkriterien 5.2. Diskussion Prozentverteilung / Förderhöhen 5.3. Diskussion Festlegungen im Aktionsplan 5.4. Vorstellung Leitprojekt Mobilität in der Müritzregion Link: Verwaltungsvereinbarung Link: Mobilitätsprojekt Link: Kostenkalkulation 16

17 5.4.1 Präambel der Verwaltungsvereinbarung Ausgehend von den Erfahrungen mit dem Müritz-Nationalpark-Ticket und dem dat Bus soll beispielgebend für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der ÖPNV um touristische Dienstleistungen ergänzt werden, die den Gästen ein zusätzliches attraktives Angebot bietet und gleichzeitig den Anwohnern im Rahmen der Daseinsvorsorge zu Gute kommt. Modellregion ist die Müritz- Region. Diese zusätzlichen Angebote sollen die Haushalte der Kommunen nicht oder nur unwesentlich belasten. Insbesondere sind dauerhaft Subventionen auszuschließen. In der Aufbauphase sind Koordinierungsmaßnahmen unabdingbar, die noch nicht aus dem Projekt heraus finanziert werden können. Der zwingend einzusetzende Mobilitätsmanager soll vorerst für einen begrenzten Zeitraum von drei Jahren mit einer Option auf Verlängerung über den gesamten Förderzeitraum finanziert werden. Hierfür schafft die LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte Müritz eine zusätzliche Stelle für das LEADER-Koordinationsbüro. Erste Grundlage für die weitere inhaltliche Arbeit ist der Bericht Optimierung des Müritz-Nationalpark-Tickets der Firma team red vom November

18 5.4.2 Mobilitätsmanager b) Antragsteller Der Antragsteller für das LEADER-Regionalmanagement ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte für die LAG im Rahmen des Regionalmanagements. c) Finanzierung 100 % der förderfähigen Kosten gefördert. Eigenanteil = nationale Kofinanzierung (10 % der Fördermittel) Die Finanzierung dieser Eigenmittel sollte auf Vorschlag der Anwesenden auf der Grundlage des Einwohnerschlüssels und/oder der Übernachtungszahlen in den Gemeinden erfolgen. Hinzu kommt ein Beitrag vom Müritz-Nationalparkamt und vom Tourismusverband. Ein entsprechender Vorschlag wird auf der nächsten Beratung unterbreitet. (ca ,00 ) Siehe auch Dokument: Mobilitätsprojekt der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte Müritz 18

19 5.4.3 Kostenkalkulation Die Fördersumme für den Mobilitätsmanager beträgt ca zuzüglich 20 % Verwaltungskosten. Der Eigenanteil der Projektpartner beläuft sich auf 10 % der förderfähigen Kosten, d. h. ca ,00 pro Jahr. Der Verteilschlüssel ist wie folgt: Der Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte und das Nationalparkamt Müritz tragen jeweils 500,00. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, als Träger des LEADER- Regionalmanagements, übernimmt die Bürokosten für den Mobilitätsmanager. Die verbleibenden 5.000,00 werden jeweils zur Hälfte über Einwohnerzahl und Gästeübernachtungen gewichtet. Berechnungsbeispiele sind der Vereinbarung als Anlage beigefügt. 19

20 5.4.3 Kostenkalkulation Ort Insgesamt Aufgerundet Tourismusverband 500,00 500,00 Müritz-Nationalparkamt 500,00 500,00 Landkreis - - Zwischensumme 1.000, ,00 Waren (Müritz) 2.077, ,00 Neustrelitz 1.090, ,00 Rechlin 471,32 500,00 Kargow 57,28 100,00 Klink 570,66 600,00 Gotthun 67,40 100,00 Kratzeburg 66,30 100,00 Ludorf 101,75 100,00 Vipperow 45,27 100,00 Röbel/Müritz 452,46 500,00 Verteilsumme 5.000, ,00 Insgesamt 6.000, ,00 20

21 6. Regionalverein Müritz 2 Ziele und Aufgaben des Vereins Mit seiner Tätigkeit will sich der Verein der Stärkung der Identität mit der Müritzregion, seines einmaligen Landschaftsraumes und seiner Entwicklung in Wirtschaft, Kultur, Bildung und Politik widmen. Ziel des Vereins ist die Unterstützung und Förderung einer integrierten und nachhaltigen Entwicklung in der Müritz Region unter Beteiligung aller betroffenen gesellschaftlichen Gruppierungen. Er will mit einer engen Verknüpfung von Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz, Arbeitsmarkt, Tourismus, Bildung, Kultur und Sozialem regionale Probleme unter Anwendung des buttom-up-prinzips lösen Dabei geht es dem Verein vor allem um die Bewahrung des Natur/Kulturraums der Müritz Region mit seiner landschaftlichen Schönheit und Einmaligkeit um die Stärkung aller Potentiale, die die Aufgaben und Ziele bewahren und fördern können um die Unterstützung von Menschen, die sich für die Aufgaben und Ziele einsetzen um Hilfe und Selbsthilfe für Menschen und Organisationen, die diese Region lebenswert machen, insbesondere auch diejenigen im Ehrenamt. 21

22 6. Regionalverein Müritz Der Verein will nicht: als politische Partei wirken, durch Parteien und politische Bewegungen vereinnahmt werden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke und Ziele verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins und haben keinen Anteil am Vereinsvermögen. Die Wahrnehmung von Vereinsämtern ist ehrenamtlich. 22

23 8. Sonstiges/Termine: nächste LAG-Sitzung: Terminvorschlag 23

24 Danke für die Aufmerksamkeit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 24

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