Information für Antragsteller an die LEADER- Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte Müritz. 18. August 2016; Waren (Müritz)
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- Marta Baumhauer
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1 Information für Antragsteller an die LEADER- Aktionsgruppe 18. August 2016; Waren (Müritz)
2 BERATUNGSSCHWERPUNKTE Sachstand LEADER Zeitschiene Fördermodalitäten Antragsverfahren 2
3 Verfahren Am 30. Juni 2015 wurde LAG ausgewählt, die Strategie umzusetzen Förderzeitraum Juli 2015 bis Juni 2022 Mittelausstattung: ca. 4,5 Mio. zuzüglich 1,6 Mio. für Natur im Garten Erste Prioritätenliste: Oktober
4 Gebiet der LAG 57 Gemeinden km Menschen 33,37 Einwohner pro km² 4
5 FUN-KIT-Strategie Entwicklungsziele Sicherung der Grundversorgung durch aktive Gestaltung des demografischen Wandels Sicherung des Arbeitskräfteangebotes und Unterstützung der vorhandenen Wirtschaftsstrukturen Stärkung des Selbstbewusstseins und der Identifikation der Einwohner mit ihrer Region Förderung des Kultur- und Naturerbes 5
6 FUN-KIT-Strategie Handlungsfelder und Handlungsfeldziel Handlungsfeld 1: Lebensqualität im ländlichen Raum / Demografie Handlungsfeld 2: Naturraum und nachhaltige Bewirtschaftung Handlungsfeld 3: Kultur & kulturelles Erbe Handlungsfeld 4: Wirtschaft im ländlichen Raum / Humanressourcen Regionalmanagement und Sensibilisierungsmaßnahmen / Anbahnung transnationaler Kooperationsvorhaben Siehe Anlage 11 6
7 FUN-KIT-Strategie Handlungsfeldziele am Beispiel Handlungsfeld 1: Lebensqualität im ländlichen Raum / Demografie Stabilisierung und Sicherung des Bildungs- und Erziehungsangebotes Sicherung der Mobilität im ländlichen Raum und Entwicklung von Alternativen zur Mobilitätsverbesserung Stabilisierung und Bestandssicherung der Nahversorgung Sicherung der stationären und mobilen medizinischen Versorgung und Stabilisierung der Gesundheitswirtschaft Förderung von Alternativen zur Schaffung von Zugängen zu leistungsfähiger Telekommunikation in der Fläche Schaffung altersangepasster Wohnräume und alternativer Wohnformen im Alter Stärkung der Dorfgemeinschaften, des ehrenamtlichen Engagements, Gemeinschaftssinns und einer demokratischen Kultu 7
8 FUN-KIT-Strategie Förderhöhen und Mittelausstattung - Grundsätze Mehrwertsteuer Kommunen brutto Vereine, private Träger netto Kofinanzierung 10 % der Fördermittel aus einem kommunalen Haushalt (Land, Landkreis, Gemeinde) De-minimis-Regelungen beachten d. h. max. 200 T EURO innerhalb von drei Jahren bei Unternehmungen, die einen wirtschaftlichen Hintergrund haben. 8
9 FUN-KIT-Strategie Förderhöhen und Mittelausstattung - Grundsätze FUN-KIT-Strategie hat richtlinienähnlichen Charakter Grundsätzlich 90 % der förderfähigen Kosten möglich Der Einzelfall in der FUN-KIT-Strategie festgelegt, siehe Anlage 11 Ein Handlungsfeldziel muss eine Förderung ermöglichen 9
10 FUN-KIT-Strategie Förderhöhen und Mittelausstattung nach Handlungsfeldern Beispiele für Handlungsfeld 1: Demografie Z. B. Stabilisierung und Bestandssicherung der Nahversorgung Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts,: 90 % der förderfähigen Kosten bei Investitionen, maximal jedoch ,00 pro Vorhaben Z. B. Sicherung der stationären und mobilen medizinischen Versorgung und Stabilisierung der Gesundheitswirtschaft für natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts: 90 % der förderfähigen Kosten bei Investitionen bis ,00 bzw. 75 % der förderfähigen Kosten bei Investitionen von über ,00, maximal jedoch ,00 pro Vorhaben 10
11 FUN-KIT-Strategie Förderhöhen und Mittelausstattung nach Handlungsfeldern Beispiele für Handlungsfeld 3: KULTUR & KULTURELLES ERBE Z. B. zur Identitätsstiftung durch Erhaltung des kulturellen Erbes / Stabilisierung der Denkmale und Denkmallandschaft für Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts: 90 % der förderfähigen Kosten bei Investitionen, maximal jedoch ,00 pro Vorhaben Z. B. zur Förderung und Bewahrung der Vielfalt des Kulturangebotes auf dem Lande für natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts: 75 % der förderfähigen Kosten bei Investitionen bis ,00 bzw. 50 % der förderfähigen Kosten bei Investitionen von über ,00 maximal jedoch ,00 pro Vorhaben 11
12 FUN-KIT-Strategie Förderhöhen und Mittelausstattung nach Handlungsfeldern Beispiele für Handlungsfeld 4: WIRTSCHAFT IM LÄNDLICHEN RAUM Z. B. Vernetzung der Tourismusregion durch weiteren Ausbau für Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts: 90 % der förderfähigen Kosten bei Investitionen, maximal jedoch ,00 pro Vorhaben Z. B. zur Effektive Wirtschaftsförderung von Kleinstunternehmen und Kleinbetrieben für natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts: 90 % der förderfähigen Kosten ,00 bzw. 75 % der förderfähigen Kosten von über ,00 maximal jedoch ,00 pro Vorhaben 12
13 1 Antragsdokumente für einen LEADER-Antrag 1.1 Formular aus LEADER-Strategie FUN-KIT der LAG Termin: 1. Juli Anlage 18: Formblatt zur Vorlage eines Antrages/einer Ideenskizze (WORD-Datei oder PDF-Dokument) 1.2 Formulare LEADER-Richtlinie M-V Termin: Nach Anschreiben durch RM LEADER-Förderantrag Anlage UMS zum Förderantrag (wird vom RM ausgefüllt) Anlage KOFI-L zum Förderantrag Bei Kooperationsprojekten Formular VORB oder KOOP 1.3 Gemeinsame Formulare - ILERL M-V und LEADER-RL M-V Termin: wie 1.2 Anlage MWST zum Förderantrag Anlage STB und STB-G zum Förderantrag (mit dem Erstantrag in der Förderperiode) Anlage BEI zum Förderantrag 13
14 Baumaßnahmen Kostenberechnung nach DIN 276 in aktueller Fassung nach Gebäuden, gegebenenfalls Neubau/Altbau mit Aufschlüsslung der Kostengruppen: 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließen 300 Bauwerk 400 Bauwerk technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten Vergleichsangebote Vertrag über Ingenieur-/ und Architektenleistungen unter Beachtung RL Vergabe freiberuflicher Leistungen mit Angabe zu den Leistungsphasen Lageplan und aussagekräftige Bauzeichnungen Erläuterungsbericht mit allgemeinen Angaben zum Bauvorhaben Baubeschreibung mit Angaben zum Material und der Konstruktion nach DIN Fotodokumentation des Bestandes Bauaufsichtliche Genehmigungen (Vorbescheide genügt) Nutzungsberechtigung Baugenehmigung UVP sonst. behördliche Erlaubnisse Pläne der technischen Anlagen mit Leistungswerten über die Haustechnik, Elektronik, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Brauchwasserversorgung, Förderanlagen Pläne der Außenanlagen einschl. Freiflächengestaltung mit Ver- und Entsorgung Prüfvermerk (gemäß ZBau) zuständige Bauverwaltung 14
15 sonstige Nachweise Aussagen über Eigentümernachweis (vorzugsweise Grundbuchauszug) Kosten- und Finanzierungsplan nach Jahresscheiben Erforder-lich Zeitplan der Projektumsetzung Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung Eigenmittelnachweis Bewilligungsbescheide anderer Zuwendungsgeber behördlicher Nachweis über die Nichtberechtigung zum Vorsteuerabzug (gilt nur für Umsatzsteuerpflichtige) Bewilligungsbescheide anderer Förderungen Beschlüsse zuständiger Organe (Vereinsvorstand, Mitgliederversammlung, Gemeindevertretung) nachgefordert 15
16 Zusätzlich für Vereine aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (Gericht, Registernummer) Satzung Zusätzlich für kommunale Antragsteller Variantenvergleich Folgekostenberechnung zusätzlich bei wirtschaftlicher Tätigkeit de-minimis-erklärung (wird vom STALU abverlangt) 16
17 Ausschreibung und Vergabe Regelt die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) Abschnitt 6.2: Die Vergabe von Aufträgen hat unter Anwendung folgender Vorschriften zu erfolgen: a) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) Abschnitt 1, b) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) Abschnitt 1, c) Zubenennungserlass vom 20. Januar 2012 (AmtsBl. M-V S. 194). Die Anwendung von Nummer 1 des Wertgrenzenerlasses. Wenn die Zuwendung, die natürlichen Personen, Personengesellschaften oder juristischen Personen des privaten Rechts gewährt wird, nicht mehr als Euro beträgt, können diese Zuwendungsempfänger abweichend von Satz 1 Aufträge nach Einholung von mindestens drei vergleichbaren Angeboten an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen vergeben. Zuwendungen für kommunale Vorhaben werden mit der Maßgabe gewährt, dass die Kommunen grundsätzlich nach 9 Absatz 7 Satz 1 bis 3 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern verfahren. Siehe auch Hinweise zur Auftragsvergabe zur Richtlinie für die Förderung der lokalen Entwicklung LEADER 17
18 2. Abrechnung und Verwendungsnachweis 2.1 LEADER-Formulare von der Bewilligungsbehörde Auszahlungsantrag Belegliste zum Auszahlungsantrag (EXCEL-Datei oder PDF-Datei) Verwendungsnachweis 2.2 LEADER-Strategie FUN-KIT der LAG Anlage 21 - Formular Bericht zum Verwendungsweis (Word-Datei oder PDF- Datei) 2.3 Gemeinsame Vergabe Formulare - ILERL M-V und LEADER-RL M-V Formular A 2 Einordnung des Auftrags in das Vergaberechtsregime (WORD-Datei oder PDF-Datei) Liste Übersicht zur Angebotseinholung (EXCEL-Datei oder PDF-Datei) 18
19 3. Wichtige Dokumente und Informationsblätter 3.1 Dokumente LEADER-Strategie FUN-KIT der LAG FUN-KIT-III-Strategie (Lesefassung PDF 1,5 MB) Anlage 1: Gemeinden im LEADER-Gebiet Anlage 2: Mitglieder der LAG MSM Anlage 3: Geschäftsordnung der LAG MSM Anlage 4: Kooperationsvereinbarung der LAGn im LK MSP Anlage 11: Förderhöhen Anlage 16: Auswahlkriterien 3.2 LEADER-Richtlinie und Hinweisblätter vom Land Richtlinie siehe Internet Merkblatt zur Datenverarbeitung Hinweise zur Auftragsvergabe Hinweise zu Rechnungen und Zahlungsnachweisen Merkblatt zu Informations- und Publizitätsmaßnahmen 19
20 4. - Beispiele und Vorträge zu einzelnen Projekten Umsetzungsleitfaden SeeZeichen WasserZeichen Beispiele für die Umsetzung der Elemente des Umsetzungsleitfadens Fotoalbum LEADER-Projekte Leitfaden Tour Leitsystem 20
21 Prioritätenliste Vorbereitung durch das Koordinationsbüro der LAG Bewertung durch die Mitglieder der LAG nach Auswahlkriterien Auswahlkriterien zur Umsetzung von Vorhaben der LEADER Aktionsgruppe (Siehe Anlage 16) Informationen aus dem formalen Antrag, der Maßnahmebeschreibung und dem Formblatt zur Vorlage mit einer Ideenskizze oder einem qualifizierten LEADER-Antrag (Anlage 18) Jedes LAG-Mitglied bewertet einzeln, daraus wird der Durchschnitt gebildet Prioritätenliste wird jährlich fortgeschrieben 21
22 Begleitung der Antragsteller 1. Laufend: Einreichen einer Ideenskizze oder eines Projektantrages beim LEADER- Koordinationsbüro 2. Laufend: Vorstellung vor der LAG Prüfung, ob Vorhaben einem Entwicklungsziel und einem Handlungsfeldziel der FUN-KIT- Strategie zuzuordnen ist Koordinationsbüro ist verpflichtet, den Antragsteller zu begleiten 3. Laufend: Prüfung der Fördermöglichkeiten für das Vorhaben Begleitung bei Erstgesprächen mit Bewilligungsbehörden und Entscheidungsgremien 4. April: Aufforderung zur Einreichung qualifizierter Anträge für das Folgejahr Juli: Einreichung von Projektskizzen (Formblatt 18) 6. August/September: Vorstellung der Vorhaben vor der LAG 7. September: Bewertung des Vorhaben durch LAG-Mitglieder und Erarbeitung der Prioritätenliste und Beschluss der Prioritätenliste 22
23 Begleitung der Antragsteller 6. Laufend: Weiterleitung der Vorhaben an das STALU zur technischen Prüfung der Förderfähigkeit, sofern aussagekräftige Unterlagen vorliegen und zu erwarten ist, dass das Vorhaben auf die Prioritätenliste kommt Zwischenzeitlich Aufforderung an die Vorhabenträger, fehlenden Unterlagen nachzureichen bzw. Dokumente zu überarbeiten. Es werden nur die Projekte bewertet, bei denen man davon ausgehen kann, dass bis zur Abgabe der Prioritätenliste alle notwendigen Antragsunterlagen vorliegen, die eine Bewilligung gewährleisten Oktober: Vorlage der Prioritätenliste beim STALU mit Projekten, die im Folgejahr gefördert werden sollen 8. Ab November: Bewilligung der Vorhaben aus der Prioritätenliste, im Rahmen der Budgets der LAG Mittel. 9. Ab März: Sollten Projekte nicht zum Zuge kommen, weil Unterlagen fehlen, die für eine Bewilligung unverzichtbar sind, rücken Vorhaben nach, die auf der Prioritätenliste stehen. 23
24 Begleitung der Antragsteller Im dringenden Ausnahmefall kann ein vorzeitiger Investitionsbeginn beantragt werden, wenn: alle förderrelevanten Unterlagen vorliegen, davon auszugehen ist, dass die LAG das Vorhaben auf die Prioritätenliste setzt und Mittel dafür zur Verfügung stehen. 24
25 Nächste Schritte und Termine Schnellstmögliche Erarbeitung der qualifizierten Förderanträge und Übersendung an das Koordinationsbüro 2. September 2016 Vorstellung von Projekten vor der LAG 29. September 2016 Bewertung der Projekte durch die LAG-Mitglieder und Diskussion der Ergebnisse 14. Oktober 2016 LAG-Sitzung zur Aufstellung der Prioritätenliste 2017/2018 Danach Information aller Antragsteller über die Platzierung auf der Prioritätenliste und nochmalige Aufforderung der infrage kommenden Vorhabenträger, ihre Unterlagen zu ergänzen. Es werden nur die Anträge an das STALU zur Bewilligung weitergeleitet, für die die maßgeblichen Unterlagen, die für eine Bewilligung notwendig sind, im Koordinationsbüro vorliegen (z. B. Bauantrag muss gestellt sein). 30. Oktober 2015 Übergabe der Prioritätenliste und aller Antragsdokumente an die Bewilligungsbehörde 25
26 Viel Erfolg bei der Erarbeitung der Anträge Vielen Dank für Ihre und Aufmerksamkeit! Danke für die Aufmerksamkeit 26
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