Kommunale Förderung der lokalen Entwicklung im ländlichen Raum
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- Ingelore Schubert
- vor 6 Jahren
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1 26. Kommunaler Erfahrungsaustausch 2017 Stadt-Land-Entwicklung im Dialog Baukultur und Daseinsvorsorge Kommunale Förderung der lokalen Entwicklung im ländlichen Raum Thomas Reimann Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Referat Ländliche Entwicklung
2 Gliederung Fördermöglichkeiten im Rahmen der Richtlinie für die Förderung der lokalen Entwicklung LEADER (LEADER-RL M-V) Fördermöglichkeiten im Rahmen der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) bezogen auf die Neufassung der Richtlinie (Inkrafttreten geplant für I. Quartal 2018) Förderinstrumente des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt im Internet LEADER: "Liaison Entre Actions de Développement de l'économie Rurale" (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) 2
3 LEADER-RL M-V ausgewählte Inhalte Fördergegenstände: Durchführung von Vorhaben zur Umsetzung einer Strategie für lokale Entwicklung (SLE) Vorbereitung und Durchführung gebietsübergreifender und transnationaler Kooperationsvorhaben zur Umsetzung von SLE Verwaltung der Durchführung der SLE, die Begleitung und Bewertung dieser Strategie, Sensibilisierung für die SLE ( Management und Öffentlichkeitsarbeit). Zuwendungsempfänger für die Durchführung von Vorhaben zur Umsetzung einer SLE können sein: natürliche Personen und Personengesellschaften juristische Personen des privaten Rechts juristische Personen des öffentlichen Rechts LEADER-Budget 2014 bis 2020: ELER-Mittel: 78,97 Mio. Euro Landesmittel: 3 Mio. Euro (nationale Kofinanzierung zu den ELER-Mitteln bei Vorhaben Privater ) 3
4 LEADER 2014 bis 2020 in M-V ausgewählte Merkmale sich eigenständig bildende lokale öffentlich-private Partnerschaften (lokale Aktionsgruppe (LAG)) erarbeiten gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategien (SLE). wählen die Vorhaben aus, denen eine Zuwendung aus dem LAG-Budget gewährt werden soll. definieren in der SLE u. a.: Ziele, Handlungsfelder, Verfahren zur Auswahl der Vorhaben, die gefördert werden sollen, können in der SLE Bestimmungen der LEADER-RL M-V konkretisieren (einschränken) z. B. hinsichtlich zulässige Zuwendungsempfänger und max. Fördersatz und max. Förderhöhe. Bewilligungsbehörden (Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)) prüfen u. a. Rechtmäßigkeit der Vorhabenauswahl durch LAG einschließlich von der LAG vorgesehenen Förderhöhe. führen das formale Zuwendungsverfahren durch. 4
5 LEADER 2014 bis 2020 in M-V Lokale Aktionsgruppen und Gebietskulisse 1. LAG Mecklenburger Schaalseeregion - Biosphärenreservatsregion 2. LAG Mecklenburgische Seenplatte - Müritz 3. LAG Westmecklenburgische Ostseeküste 4. LAG Flusslandschaft Peenetal 5. LAG Vorpommersche Küste 6. LAG SüdWestMecklenburg 7. LAG Güstrower Landkreis 8. LAG Mecklenburg-Strelitz 9. LAG Warnow-Elde-Land 10.LAG Nordvorpommern 11.LAG Demminer Land 12.LAG Stettiner Haff 13.LAG Ostsee-DBR 14.LAG Rügen Die Städte Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar gehören nicht zur LEADER-Gebietskulisse. 5 5
6 Förderbereiche / Allgemeines I Förderbereiche: (Ausführungskosten der) Flurneuordnung dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen ( ländlicher Wegebau ) Dorfentwicklung Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen kleine touristische Infrastruktureinrichtungen Allgemeines Stichtage: jährlich Auswahl durch die Bewilligungsbehörden der Anträge, die voraussichtlich im Rahmen der im Folgejahr verfügbaren Haushaltsmittel mit einer Zuwendung beschieden werden können jährlich letzter Abgabetermin für Anträge, die in die Auswahl zum des jeweils aktuellen Jahres einbezogen werden (Festlegung in der vorgesehenen Neufassung der ILERL M-V) 6
7 Förderbereiche / Allgemeines II Allgemeines Bewilligungsbehörden: Landrätin/Landrat für Vorhaben außerhalb der Gebiete von Flurneuordnungsverfahren Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt für Vorhaben innerhalb der Gebiete von Flurneuordnungsverfahren Allgemeines Gebietskulisse: Land Mecklenburg Vorpommern außer Gemeindehauptorte der Mittelzentren nach der Raumordnung von 41 ausgewählten Grundzentren nach der Raumordnung im Übrigen Orte mit nicht mehr als Einwohner 7
8 Förderbereich Flurneuordnung wesentlicher Fördergegenstand Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen 39 (1) Flurbereinigungsgesetz gemeinschaftliche Anlagen: Im Flurbereinigungsgebiet sind Wege, Straßen, Gewässer und andere zur gemeinschaftlichen Benutzung oder einem gemeinschaftlichen Interesse dienende Anlagen zu schaffen, soweit es der Zweck der Flurbereinigung erfordert. Sie sind gemeinschaftliche Anlagen. Besonderheiten: Planungshoheit liegt bei der Flurneuordnungsbehörde (anstelle der sonst zuständigen Stelle) Herstellungspflicht liegt bei der Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens Teilnehmergemeinschaft ist zulässiger Zuwendungsempfänger Foto: StALU MM Maximaler Fördersatz: je nach Verfahrensart: 75 Prozent bis 90 Prozent Bewilligungsbehörden: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) kann kommunale Wirkung entfalten, da z. B. vielfach ländliche Verkehrsinfrastruktur außerhalb der Ortslagen verbessert wird 8
9 Förderbereich dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen Fördergegenstand: Investitionen zur Schaffung oder grundhaften Erneuerung von Straßen und Wegen außerhalb von Orten gemäß 3 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 4 des Straßen- und Wegegesetzes M-V, die insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale dienen einschließlich des gegebenenfalls erforderlichen Anschlusses an innerörtliche Straßen auch Investitionen, die ausschließlich der Schaffung oder grundhaften Erneuerung von Brückenbauwerken in vorgenannten Straßen und Wegen dienen ab 2018 vorgesehene Erweiterung: Einführung des Fördergegenstandes zur Anwendung auch innerhalb der Gebiete von Flurneuordnungsverfahren maximaler Fördersatz: 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben 9
10 Förderbereich Dorfentwicklung - Fördergegenstände Gestaltung von innerhalb des Ortes belegenen dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen Schaffung, Erhaltung und Ausbau von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen für soziale und kulturelle Zwecke) Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen für die lokale Bevölkerung Erhaltung und Gestaltung von ortsbildprägenden Gebäuden ab 2018 vorgesehene Erweiterungen: Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Mehrfunktionshäusern (Einrichtungen mit mehreren Zweckbestimmungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung sowie für soziale und kulturelle Zwecke) Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz / Entsiegelung brach gefallener Flächen im Innenbereich sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien maximaler Fördersatz: 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben 10
11 Förderbereich Basisdienstleistungen zur Grundversorgung I Fördergegenstand Nahversorgung: Baumaßnahmen einschließlich Innenausbau von Gebäuden für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung von Nahversorgungseinrichtungen für Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, die der Initiative Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern entsprechen, sowie Voruntersuchungen zur Wirtschaftlichkeit solcher Einrichtungen stationär: Verkaufsfläche von nicht mehr als 400 m 2, mobil: Basisstation Private können auch Zuwendungen erhalten zur Herstellung der zur Nahversorgungseinrichtung gehörenden Außenanlagen, Ausgaben für den Kauf der Erstausstattung oder die Modernisierung der Inneneinrichtung, Kauf von Neufahrzeugen Sarower Landmarkt (Foto: Energieministerium M-V) Max. Fördersatz: 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens Landesinitiative Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern siehe Leitfaden auf den Internetseiten des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung 11
12 Förderbereich Basisdienstleistungen zur Grundversorgung II Fördergegenstand medizinische Grundversorgung: Baumaßnahmen zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für Arztpraxen und andere Einrichtungen der medizinischen Versorgung, die nicht über die lokalen Bedürfnisse der Bevölkerung in ländlichen Orten hinausgehen Ziel: Unterstützung bei der Schaffung / Sicherung der medizinischen Grundversorgung förderfähig z. B. bei Allgemeinarzt, Zahnarzt, Kinderarzt nicht förderfähig z. B. bei: besonders spezialisierte oder ausschließlich privatärztliche Leistungen sowie Baumaßnahmen an Krankenhäusern oder Pflegeheimen Eine Zuwendungsvoraussetzung ist die Beibringung einer Bestätigung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, dass mit dem Vorhaben eine bestehende Unterversorgung behoben oder eine drohende Unterversorgung vermieden wird. Maximaler Fördersatz: 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben 12
13 Förderbereich Basisdienstleistungen zur Grundversorgung III Fördergegenstand allgemein bildende Schulen / Kita: Baumaßnahmen für die Sanierung, den Um- und Ausbau sowie den Neubau von Kindertageseinrichtungen (einschließlich Hort) und allgemein bildenden Schulen Ausgewählte Zuwendungsvoraussetzungen: Gesamtinvestition darf den Betrag von 5 Mio. Euro nicht überschreiten bei Investitionen in allgemein bildende Schulen: Beibringung einer Bestätigung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dass das Vorhaben im Einklang mit der Schulentwicklungsplanung steht in Kindertageseinrichtungen: Beibringung einer Bestätigung des örtlich zuständigen Trägers der Neubau Kindertagesstätte in Kuhstorf öffentlichen Jugendhilfe, das das Vorhaben im (Foto: Landkreis Ludwigslust-Parchim) Einklang mit der Jugendhilfeplanung steht. Maximaler Fördersatz: 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben 13
14 Förderbereich kleine touristische Infrastrukturen Fördergegenstände: Sanierung, Um- und Ausbau Ausstellungs-, Museums- oder anderen Gebäuden, die die Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen betreffen, soweit sie außerhalb von Tourismusschwerpunkträume nach den Raumordnungsprogrammen liegen Anlage, Erweiterung und Erneuerung touristischer Wegeführungen einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden begleitenden Infrastruktureinrichtungen, die deren Erreichbarkeit dienen oder deren Nutzung erleichtern oder begünstigen (z. B.: Wanderwege, Lehr- und Erlebnispfade, kleinräumige Wegeanbindungen und Zufahrten zur Verbesserung der Erreichbarkeit natürlicher Erholungsgebiete) maximaler Fördersatz: 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben Grundhafte Instandsetzung der Hausbrücke über den Kammerkanal bei Ahrensberg (Foto: Hoeckberg, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) 14
15 Förderinstrumente des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt im Internet 15
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 16 16
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