Der Beginn der Lebensmittelkette: Aktuelle Befunde aus der ante mortem- Untersuchung von Schlachtgeflügel

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1 Der Beginn der Lebensmittelkette: Aktuelle Befunde aus der ante mortem- Untersuchung von Schlachtgeflügel LK Celle 1

2 Gliederung Vortrag 1. Einleitung 2. rechtliche Grundlagen 3. ante mortem-untersuchung im Herkunftsbetrieb 4. Einsichtnahme in vorhandene Dokumente 5. Inaugenscheinnahme der Herde ohne Kontakt 6. Inaugenscheinnahme der Herde mit Kontakt 7. ante mortem-untersuchung auf dem Schlachthof 8. Bewertung, Erteilung Schlachtfreigabe, Versagung der Schlachtung 9. Zusammenfassung, Ausblick 2

3 Einleitung ante-mortem Untersuchung = Schlachttieruntersuchung (SU) SU beim Geflügel = Herdenuntersuchung das einzelne Tier tritt zunächst in den Hintergrund Besonderheit Geflügel vs. Säugetier Die SU erfordert die Einbeziehung der tierschutzrechtlichen Grundlagen und eine Prüfung des Wohlbefindens der Tiere Ggf. zu erfolgende Maßnahmen können dieselbe Herde betreffen (Hauptfang) oder den nächsten Mastdurchgang Die Integration sollte nicht nur die Erzeugerschiene vernetzen, vielmehr muss die amtliche Überwachung mit integriert werden 3

4 Einleitung Das bedingt den Informationsaustausch resp. die Vernetzung unter den praktischen, amtlichen und Amtstierärzten Die zukünftige risikoorientierte visuelle Fleischuntersuchung wird die klassische Untersuchungsmethode Adspektion Palpation Incision ablösen, Voraussetzung dafür ist eine standardisierte und umfangreiche SU Es müssen Standards und Checklisten erarbeitet werden, um ein kongruentes Vorgehen gewährleisten zu können Das amtliche Überwachungspersonal muss für eine einheitliche Vorgehensweise entsprechend geschult werden 4

5 Rechtliche Grundlagen Anh. II Abschnitt III der VO (EG) Nr. 853/2004 (LM-Ketteninformation) Anh. III, Abschn. II, Kap. I, II und IV der VO (EG) Nr. 853/2004 (Beförderung von lebenden Tieren, Vorschriften für Schlachthöfe, angemessene Bedingungen für SU) Art. 5 i.v. m. Anh. I Abschn. I, Kap. II der VO (EG) Nr. 854/2004 Anh. I Abschn. I und II der VO (EG) Nr. 854/2004 Anh. I Abschn. IV, Kap. V der VO (EG) Nr. 854/2004 (SU Geflügel) Anh. I Abschn. IV, Kap. X der VO (EG) Nr. 854/2004 (Gesundheitsbescheinigung) Anlage 7 (zu 10 Abs. 1) Tier-LMHV (LM-Ketteninformation) Tierschutzgesetz i.v. m. Abschnitt 4 der Tierschutznutztierhaltungsverordnung TierSchNutzV (Abschnitt Hühner) 5

6 ante mortem-untersuchung im Herkunftsbetrieb Großeltern-/ Elterntierherden Integration Futtermittel Brüterei Mäster/ aktuelle Herde Fütterungsarzneimittel Stallklimafaktoren verordnete Arzneimittel Umweltfaktoren Historie des Betriebes, bisheriges Verhalten des Mästers Haustierarzt 6

7 Einsichtnahme in vorhandene Dokumente Allgemeine Daten: Datum der geplanten Schlachtung, Vorgriff-/Hauptfang Auswertungen vorangegangener Mastdurchgänge, Transporte relevante Änderungen/Neuerungen (z.b. Vertrag), Mastbericht, Stalltagebuch, Anzahl & Art der Besucher, Reparaturen Tag der Einstallung, Angabe der Rasse / Hybridkreuzung, Anzahl der Eintagsküken, Herkunft der Küken prozentuale und kumulative Mortalitätsrate (ggf. Morbiditätsrate), Anzahl verendeter und getöter Tiere, Nichtstarter, Einsichtnahme in Kontrollprotokoll des Mästers (mind. 2 Rundgänge / Tag / Stall) Futterregime (Lieferlisten, eigenes Futter, Art, Anwendung und Dauer der Fütterungs-AM), Wartezeit, Ergänzungsmittel (ätherische Öle) 7

8 Einsichtnahme in vorhandene Dokumente Wasserregime (Einsatz von Trinkwasserdesinfektionsmitteln) Leistungsdaten: Mastgeflügel: tägliche Gewichtszunahme /Tier, resp. errechnetes Mastendgewicht Legehennen: Verlauf und Ende der Legeperiode, Eintritt der Mauser Zuchtgeflügel: Verlauf und Ende der Zuchtperiode, Beginn Mauser Einblick in die jeweilige Leistungskurve Untersuchungen, Impfungen, Behandlungen: behandelnder Tierarzt, Befunde, Diagnosen, Labor- und Untersuchungsergebnisse, ggf. Antibiogramme, Nachweis über durchgeführte Resistenzteste, Einsatz von Reserve - Antibiotika Angaben über eingesetzte AM, Dauer der Anwendung, Angabe der Wartezeit, Nachweis über durchgeführte Impfungen 8

9 Einsichtnahme in vorhandene Dokumente Ggf. Vorliegen meldepflichtiger Tierkrankheiten (Samonellose, Gumboro, ILT usw.) Gab es zwischen Vorgriff und Hauptfang behandlungswürdige Erkrankungen, wurde behandelt, wird die WZ zum Hauptfang eingehalten? Wenn nicht behandelt wurde, gab es Gründe (Tierwohl)? Weitere beeinflussende Faktoren für mögliches Leistungsdefizit Heizung Lüftung, ggf. Planung Zusatzlüftung für Ausstallung in warmer Jahreszeit Licht, Lichtregime Einstreuqualität, Probleme im Mastdurchgang 9

10 Inaugenscheinnahme der Herde ohne Kontakt Zunächst Generalblick auf die gesamte Herde Verhalten, Vitalität Verteilung im gesamten Stall, in Bezug auf Futter und Tränkelinien und der Haltungsform Intensiv, extensiv, Sondermodelle Homogenität der Herde Gefiedermerkmale (Sauberkeit, Struppigkeit, abgespreizte Flügel) Bei Farmanlagen Vergleich zwischen Stallanlagen und gewonnenen Erkenntnissen herstellen, ggf. Gespräch mit Mäster suchen 10

11 Inaugenscheinnahme der Herde mit Kontakt Alle epidemiologischen Stalleinheiten sind zu kontrollieren! Bewertung des Verhaltens der Tiere nach Eintritt, Kontrolle und Bewertung der Ausscheidungen Beurteilung der Futter -/Wassereinrichtungen im Kontext zur Einstreu Kontrolle und Bewertung der Einstreu (an verschiedenen Stellen im Stall), bei Vorliegen mangelhafter Einstreu (Kotmatte ist keine Einstreu), stichprobenhafte Beurteilung der Fußballen, ggf. weitere Gelenke und den Brustbereich prüfen Beurteilung der Lüftungsverhältnisse (Verhalten der Tiere spielt dabei wichtige Rolle), Luftzirkulation, Kontrolle und Bewertung der NH 3 -Konzentration Beurteilung der Lichtverhältnisse 11

12 Inaugenscheinnahme der Herde mit Kontakt Kontrolle und Bewertung der Stalltemperatur Kontrolle und Bewertung der Luftfeuchtigkeit, Anzahl moribunder / toter Tiere im Stall 12

13 ante mortem-untersuchung auf dem Schlachthof Voraussetzungen: Die SU sollte gem. EU-Recht eigentlich auf dem Schlachthof stattfinden, die SU kann für den Herkunftsbetrieb genehmigt werden Gesundheitsbescheinigung ist älter als 3 Tage (mancherorts >72 h) fehlende Gesundheitsbescheinigung Grundsätzlich andere Bedingungen als im Herkunftsbetrieb: Tiere haben Fang, beengten Transport und mehrfaches auf - und abladen hinter sich, sind nüchtern Eingeschränkter Untersuchungsbereich (blaues Licht, schlechte Einsichtnahme in Käfige, Zuhilfenahme von Taschenlampe) Es ist (k)ein physiologisches Verhalten feststellbar Bewertung 13

14 ante mortem-untersuchung auf dem Schlachthof Ermittlung der Homogenität der Herde im Kontext zu den mitgelieferten Papieren Ermittlung der Sauberkeit der Herde, Lautäußerungen Ermittlung von Verletzungen, Transporttoten, umgedrehten Tiere Prüfung der mitgelieferten Papiere auf Plausibilität und Vollständigkeit Schwerpunkt Mastbericht, LM-Ketteninformation, Gesundheitsbescheinigung ggf. weitere Informationen (TRACES) 14

15 Bewertung, Erteilung Schlachtfreigabe, Versagung der Schlachtung Nach Prüfung der Identität der Tiere und der schriftlichen Aufzeichnungen Nach Interpretation der vorliegenden Laborergebnisse Nach Screening über Wohlbefinden der Tiere, ggf. Durchführung einer Lebenduntersuchung Schlachtfreigabe Schlachtaufschub bei unvollständigen Papieren und offensichtlichen Fehlern, bis Sachverhalt geklärt ist Heilung Schlachtversagung bei vorliegen klinischer Symptome einer Krankheit gem. Anh. I, Abschn. IV Kap. V VO (EG) Nr. 854/2004, nach Ermittlung der Anzahl der Symptomträger in Korrelation zu Charakter der Erkrankung 15

16 Bewertung, Erteilung Schlachtfreigabe, Versagung der Schlachtung 16

17 Bewertung, Erteilung Schlachtfreigabe, Versagung der Schlachtung 17

18 Bewertung, Erteilung Schlachtfreigabe, Versagung der Schlachtung 18

19 Bewertung, Erteilung Schlachtfreigabe, Versagung der Schlachtung 19

20 Zusammenfassung, Ausblick Die ante mortem Untersuchung gehört in den Herkunftsbetrieb und muss standardisiert werden, Papiere sollten vollständig bei der SU vorliegen. Bei hohen Verlusten müssen die Tierärzte am Schlachthof genaue Informationen bekommen Visuelle risikoorientierte FU erst nach Festlegung weitergehender Verfahren Austausch zwischen Tierärzten muss verbessert werden Schulung und Qualifizierung der beauftragten/amtlichen Tierärzte muss einheitlich sein, z.t. deutlich verbessert werden Rückspielung von Daten und daraus resultierende Folgen müssen von zuständigen Behörden in Betrieben überwacht werden 20

21 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine anregende Diskussion! 21

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