Leistungs- und Bewertungskonzept für das Fach Latein

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1 Leistungs und Bewertungskonzept für das Fach Latein Weiterentwicklung des Leistungs und Bewertungskonzeptes vom Grundsätzliches (siehe auch Beschlussvorlage zu LK vom ) Leistungsfeststellungen und Leistungsbewertungen geben Schülern, Lehrern und Eltern Rückmeldungen über den erreichten Kompetenzstand. Individuelle Lernfortschritte werden bei der Leistungsfeststellung berücksichtigt. Grundsätzlich ist zwischen Lern und Leistungssituationen zu unterscheiden. In Lernsituationen ist das Ziel Kompetenzerwerb. Fehler und Umwege dienen den SuS als Erkenntnismittel, den Lehrkräften geben sie wichtige Hinweise für weitere Unterrichtsplanung. Erkennen von Fehlern und der produktive Umgang mit ihnen sind konstruktiver Teil des Lernprozesses. Kriterien der Leistungsbewertung im Fach Latein Die Ausführungen beziehen sich auf die geltenden gesetzlichen Regelungen und curricularen Vorgaben: Schulgesetz für das Land NRW (v.a. 48, 50, 52, 70) APO GOSt ( 13 19) Kernlehrplan Lateinisch Sekundarstufe II Gymnasium / Gesamtschule in NRW (2013) Kernlehrplan Latein Sekundarstufe I Gymnasium (2008) Latein als fortgeführte Fremdsprache (L6) Für die Kompetenzerwartungen bis zum Ende der Einführungsphase siehe Kernlehrplan Sek. II, S. 20 ff. Für die Kompetenzerwartungen bis zum Ende der Qualifikationsphase im Grundkurs siehe Kernlehrplan Sek. II, S. 23 ff. Klausuren in der Sekundarstufe II Dauer und Anzahl der Klausuren in der Sek. II EF Q1 Q2 GK 2 Std 3 Std 3 Std Anzahl 2 pro Halbjahr 2 pro Halbjahr 2 pro Halbjahr Bei der Leistungsbewertung sind grundsätzlich alle drei Kompetenzbereiche (Textkompetenz, Sprachkompetenz, Kulturkompetenz) angemessen zu berücksichtigen. Die Kompetenzerwartungen des Kernlehrplanes ermöglichen viele verschiedene Überprüfungsformen, die in einer Übersicht im KLP SII S einzusehen sind. Aufgabenstellung und Bewertung (vgl. KLP II, S. 4345) Die Klausuren bestehen aus zwei Teilen, gewichtet im Verhältnis 2 : 1 Der Übersetzung eines unbekannten lateinischen Textes und Einer aufgabengelenkten Interpretation dieses Textes ggf. erweitert um weitere Dokumente / Materialien Textumfang: 1 Wort pro Übersetzungsminute bei Originallektüre Sek. II., d.h. bei zweistündigen Klausuren (EF) ist von einer Wortzahl ca. 60 Wörtern auszugehen, bei

2 dreistündigen Klausuren entsprechend ca. 90 Wörtern je nach zeitlichem Umfang der weiteren zu bearbeitenden Aufgaben Von der jeweiligen Wortzahl kann um bis zu 10% abgewichen werden. Hilfen: Der Originaltext ist in angemessenem Umfang mit Vokabel und Grammatikhilfen sowie Wort und Sacherläuterungen zu versehen. Die Anzahl der Hilfen beträgt i.d.r. bei Prosatexten höchstens 10%, bei Dichtungstexten höchstens 15%. Eigennamen, Synonyme, inhaltliche Erläuterungen sowie Hinweise zu einer veränderten bzw. ergänzten Satzstruktur werden nicht als Hilfen gezählt. Als zweisprachiges Lexikon ist am Kreisgymnasium Halle einheitlich das im Jahrgang 9 eingeführte Lexikon Der Stowasser für die Klausuren in der Oberstufe zugelassen. Für die Formulierung der Aufgabenstellung sind in zunehmendem Maße die Operatoren wie im Abitur zu benutzen. Die Note ausreichend (5 Punkte) wird erteilt, wenn der vorgelegte Text in seinem Gesamtsinn und seiner Gesamtstruktur noch verstanden ist. Davon kann in der Regel nicht mehr ausgegangen werden, wenn die Übersetzung auf je hundert Wörter des lateinischen Textes mehr als 10 Fehler aufweist. (KLP S II, S. 44) Für die Notenfindung des Übersetzungsteils gilt in der Sek. II die 10% Regel, d.h. Fehlerzahl in Relation zum Textumfang (Wortzahl). Die Übersetzungsleistung und die Interpretationsleistung werden in Abhängigkeit von Textschwierigkeit und Komplexität der Interpretation in einem Verhältnis von i.d.r. 2 :1 gewichtet. In jeweils einer Klausur pro Jahrgangsstufe kann auch eine Klausur im Verhältnis 1 :1 gewichtet werden. Die Noten für die Übersetzungs und Interpretationsleistung werden gesondert ausgewiesen. Die Interpretationsaufgaben werden mit einem Punkteschema bewertet. Die Punkteverteilung (max. Punktzahl) wird auf dem Arbeitsblatt vermerkt. Die folgende Tabelle dient als Richtlinie für die Punktebewertung (aufgabengelenkte Interpretation / 2. Aufgabenteil), die gemäß der prozentualen Zuordnung entsprechend umgerechnet werden müssen. Note Punkte Sek. II Prozentuale Zuordnung sehr gut % 90 94% 85 89% gut befriedigend ausreichend % 75 79% 70 74% 65 69% 60 64% 55 59% 50 54% 45 49% 39 44% mangelhaft % 27 32% 20 26% ungenügend %

3 Der Darstellung der Ergebnisse muss bei der Leistungsbewertung hinreichend Rechnung getragen werden. Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen zu einer Absenkung der Note gemäß APOGOSt. Abzüge für Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit sollen nicht erfolgen, wenn diese bereits bei der Darstellungsleistung fachspezifisch berücksichtigt wurden. In der Qualifikationsphase muss im Sinne der Vorbereitung auf die Anforderungen im Abitur eine transparente kriteriengeleitete Bewertung der Bereiche Inhalt und Darstellungsleistung bei den Interpretationsaufgaben erfolgen. Hierdurch wird auch eine Rückmeldung zum individuellen Lernfortschritt gewährleistet. Bereiche der Sonstigen Mitarbeit umfasst alle Leistungen, die außerhalb der Klausuren erbracht werden, z. B. Alle Unterrichtsbeiträge, u.a. unterschiedliche Formen der selbstständigen und kooperativen Aufgabenerfüllung Hausaufgaben Ergebnisse aus schriftlichen Übungen Referate, Präsentationen aus Partner Gruppen und Projektarbeiten Die Noten der Klausuren und die Gesamtnote der sonstigen Mitarbeit bilden im gleichen Verhältnis (je 50%) die Gesamtnote. Die Noten werden ab Q1 entsprechend des Punktesystems der Sek. II ausgewiesen. Ein Defizit liegt ab Q1 bei 4 Punkten (noch ausreichend) vor. Facharbeiten im Fach Latein Facharbeiten im Fach Latein werden zu 100% in Deutsch abgefasst. Das Anfertigen einer Facharbeit ist eine wissenschaftspropädeutische Leistung. Es ist darauf zu achten, dass das Thema so abgefasst ist, dass die SuS wissenschaftliche Literatur (Sekundärliteratur) für ihre Arbeit verwenden können. Jede Facharbeit beinhaltet eine eigenständige und begrenzte Fragestellung, die im Verlauf der Facharbeit mit den Mitteln wissenschaftlicher Arbeit gelöst bzw. beantwortet wird. Die ausschließliche Verwendung von Texten und Sekundärliteratur aus dem Internet ist nicht zugelassen. In Absprache mit den anderen Fachschaften ist das Einhalten formaler Standards Wert zu legen (z.b. richtiges Zitieren, Fachsprachlichkeit, wissenschaftliche Argumentation) Die Facharbeit im Lateinischen muss die Auseinandersetzung mit einem oder mehreren lateinischen Originaltexten nachweisen. In den Gesprächen zur Facharbeit überzeugt sich der Fachlehrer/in davon, dass die vorgelegten Ergebnisse Grundlage einer eigenständigen Auseinandersetzung mit dem Thema sind. Die sprachliche Leistung wird gegenüber einer Klausur deutlicher geringer gewichtet, da die Schüler/innen sich Hilfe zur Übersetzung der lateinischen Texte benutzen können. Lateinische Texte und Übersetzungen gehören in den Anhang.

4 Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I Formen der Leistungsüberprüfung: Kompetenzen und Prüfungsformate (vgl. Kernlernplan Latein, Kapitel 5) 1. Einstündigen Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I liegt i.d.r. ein Textumfang von 50 max. 60 Wörtern zugrunde. Abhängig vom Schwierigkeitsgrad des Textes sind bei didaktisierten Texten 1,5 2 Wörter pro Übersetzungsminute, bei Originaltexten (Jg. 9 erste Lektüre) 1,2 1,5 Wörter pro Übersetzungsminute anzusetzen. Die konkrete Wortzahl richtet sich nach der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit im Rahmen des gewählten Wertungsverhältnisses. 2. Es werden von Anfang an in sich geschlossene Texte (keine Einzelsätze) zur Übersetzung gestellt. 3. Der Text kann sich inhaltlich v.a. im Anfangsunterricht (Jg. 6/7) an die Lehrbuchtexte anlehnen, muss aber stets unbekannt und in sich thematisch geschlossen sein. 4. Mit zunehmendem Kenntnisstand sollte der Text im Rahmen der inhaltlichen Vorgaben der Unterrichtsreihe unabhängig von den im Unterricht erarbeiteten Texten gewählt werden. 5. Die weiteren Aufgaben müssen mit unterschiedlicher Gewichtung die zu erlangenden Kompetenzen berücksichtigen (Grammatik, Sachgebiet, vertiefende Textbetrachtung) und sollten thematisch verknüpft sein. 6. Einmal im Schuljahr kann eine der folgenden Aufgabenarten gewählt werden: die Vorerschließung und anschließende Übersetzung die leitfragengelenkte Texterschließung die reine Interpretationsaufgabe Leistungsbewertung: Die Übersetzung und die weiteren Aufgaben werden i.d.r. Im Verhältnis 2: 1 gewichtet. Im Anfangsunterricht (Jg. 6) und bei entsprechend kürzeren Texten (45 60 Wörter) ist eine Gewichtung von 3: 1 zulässig. Für die Bewertung des Übersetzungsteils gilt die 12% Regel, d.h. bei einem Textumfang von 60 Wörtern liegt bei 7,5 Fehlern eine glatt ausreichende Leistung vor. Bei der Bewertung der Begleitaufgaben (34 Aufgaben) und der anderen Formen der Textbearbeitung wird ein Punktesystem zugrunde gelegt. Die Note ausreichend wird dann erteilt, wenn annähernd die Hälfte der Höchstpunktzahl erreicht wurde. Bei zweigeteilten Aufgaben sind für beide Aufgabenbereiche gesonderte Noten auszuweisen, aus denen sich nach Maßgabe ihres Anteils (i.d.r. 2 : 1) dann die Gesamtnote ergibt. Bezogen auf die für die Übersetzung und die Begleitaufgaben jeweils genannten Richtwerte werden die Notenstufen 14 linear und äquidistant (gleiche Abstände) festgelegt. Über die schriftliche Leistung wird Rückmeldung in Form der Note und mit einer Diagnose des erreichten Lernstandes gegeben. Dies kann entweder in einem detaillierten Erwartungshorizont oder einem Diagnosebogen oder einem konkretisierten schriftlichen Kommentar mit Hinweisen zur individuellen Förderung erfolgen. Dauer und Anzahl der Klassenarbeiten in der Sek I Jg Anzahl (2 im 1. Halbjahr, 3 im 2. Hj.) Dauer / Std

5 Mitarbeit im Unterricht (Somi Noten) in der Sek. I Im Unterricht gibt es vielfältige Möglichkeiten für die SuS zu zeigen, wie weit sie ihrem Alter angemessen über fachspezifische Komponenten verfügen. Die Bewertung der Mitarbeit erfolgt im Wesentlichen anhand der folgenden Kriterien: mündliche Mitarbeit, z.b. Anwenden fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen Einbringen kreativer Ideen situativ angemessene kommunikative Fähigkeiten Verfügbarkeit von grundlegendem und thematischen Wortschatz sinnvolles Umgehen mit dem Lexikon und / oder Wortlisten Verfügbarkeit von Fachtermini (zunehmend mit Lernfortschritt / Jahrgangsstufe) Erläutern von Hausaufgaben in der Zielsprache Darstellen von Schwierigkeiten, Formulieren von Problemen zielgerichtetes Beschaffen von Informationen mit verschiedenen Hilfsmitteln (Internet, Bücher) sonstige Beiträge zum Unterricht, z.b. Ergebnisse von Partner und Gruppenarbeitsphasen und deren Darstellung Unterrichtsdokumentation (e.g. Heftführung, Portfolio) Präsentation (auch mediengestützt) von Arbeitsergebnissen Ergebnisse aus schriftlichen Überprüfungen (e.g. Vokabeltests, Grammatiktests, schriftliche Überprüfung der Hausaufgaben) pro Halbjahr werden 23 schriftliche Übungen pro Lerngruppe geschrieben Wertungsverhältnis Sonstige Mitarbeit schriftliche Leistungen In allen Jahrgängen der Sekundarstufe I II setzt sich die Zeugnisnote zu gleichen Teilen aus der Sonstigen Mitarbeit sowie den schriftlichen Leistungen zusammen (d.h. 50 % schriftlich : 50 % mündlich). Dabei besteht die SoMi Note (siehe Erläuterungen oben) aus der mündlichen Mitarbeit sowie den sonstigen Beiträgen zum Unterricht. Die kontinuierlichen mündlichen Beiträge sollten stärker bei der Notenfindung berücksichtigt werden (60 70 %) als die sonstigen Beiträge zum Unterricht. Wortschatzarbeit; Arbeit mit Lexika 1. Die Wortschatzarbeit gehört zu den Kernelementen des Lateinunterrichts. Die Schüler/innen sollten verschiedene Formen der Wortschatzarbeit kennenlernen (Vokabelheft, Vokabelkartei, Mindmaps, themenzentrierte Wortschatzarbeit). 2. In der Jahrgangsstufe 9 soll den Eltern der Kauf eines zweisprachigen Lexikons empfohlen werden (Stowasser). 3. Die Arbeit mit dem zweisprachigen Lexikon soll in der Jg. 9 eingeübt werden. Das Lexikon darf bei Klassenarbeiten nicht benutzt werden. Die Vereinbarung Grundsätze der Leistungsbewertung für das Fach Latein gilt ab dem Die Verbindlichkeit wird hergestellt durch den Fachkonferenzbeschluss vom Die Grundsätze der Leistungsbewertung werden in regelmäßigen Abständen durch die Fachkonferenz oder eine von dieser eingerichteten Arbeitsgruppe überprüft und ggf. fortgeschrieben. Halle, (Ort, Datum) Ira Melcher (Fachschaftsvorsitzende)

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