Park. Drosselbauwerk mit Anschluss an. Stautiefe Z 0,3 bis 0,5 m, III.Ordnung Nr Lageplan 0,3 II 0,4 II

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1 MI o 0,5 II TH 8,5 FH 13,0 Flächenbilanz Einzugsfläche Nr. und Fläche Steinstraße 1.1 Wohnen WA1 0,4 ( 0,60 ) 7447,34 m2 1.2 Wohnen WA2 0,3 ( 0,45 ) 4871,09 m2 Fläche 1 Wohngebiet Gesamtfläche AE 12318,43 m2 Lohnstraße Vorderlohne 2. Wegfläche WA1 0, ,51 m2 Fläche 2 Wegfläche AE 1125,51 m2 Buschgärten (b) 1 Gesamtfläche Wohnen WA1 und WA2 südlich Buschgärten 12318,43 m2 2 Gesamtfläche Straßen / Wege Buschgärten / WA2 1125,51 m ,94 m2 Hinterlohne Park Legende Gewässer II.Ordnung Baufläche Wohnen Steinstraße Rückhalteraum im Parkgelände integriert, begrünte Mulde mit Zulauftrichter, Drosselbauwerk mit Anschluss an Gewässer, Notüberlauf über Grünfläche zum Gewässer, erforderlich V für Geltungsbereich 310 m3 Drosselung über geregelte Drossel Stautiefe Z 0,3 bis 0,5 m, Rückhalteraum Niederschlagswasser im Parkgelände übriges Parkgelände Wege-Fläche Einzugsfläche Nr. Schmutzwasserkanal vorh Buschgärten Regenwasserkanal vorh (a) Willenberg Weg Gewässer III.Ordnung Nr. 159 Regenwasser-geplant gepl. Höhe vorh. Höhe vorh. Höhe errechnet ( ist zu prüfen ) Garten Stadt Diepholz Rathausmarkt 1, Diepholz Tel.: , Fax , webmaster@stadt-diepholz.de ADDICKS Ingenieurbüro und Vermessung Auguststraße 45, Oldenburg 0441/ Fax: 0441/ info@addicks-ib.de WA 2 o WA 1 o Lohnstraße B-Plan Nr. 84 " Müntepark " Entwässerungskonzept zum B-Plan Niederschlagswasser Lageplan 0,3 II 0,4 II TH 6,5 FH 9,5 TH 6,5 FH 9,5 Datum: Plan-Nr.: Anlage-Nr.: 1 2 Maßstab: Plotdatum : 1 : 500 Stand: gez.: ADD / STG bearb.: ADD Datei-Code: B-PLan 84 müntepark-entwässerungskonzep-

2 Ingenieurgeologie Dr. Lübbe Füchteler Straße Vechta Stadt Diepholz Dipl.-Geol. Petra Müller Herr Andy Blumberg B.Sc. (FH) 04441/ Rathausmarkt Diepholz 24. Januar 2014 Füchteler Straße Vechta Telefon Telefax office@ig-luebbe.de BV Müntepark, Bauleitplanung Versickerungsfähigkeit des Untergrundes, Projekt-Nr.: Sehr geehrter Herr Blumberg gemäß Ihres Auftrages vom wurde zur Bewertung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes im Bereich des Münteparks an dem von Ihnen vorgeschlagenen Untersuchungspunkt am eine Rammkernsondierung (RKS 1) bis 2,00 m unter Ansatzpunkt/Geländeoberkante abgeteuft. Die Lage der Sondierung ist in Anlage 1 dargestellt. Das Bohrprofil nach DIN 4023 liegt in Anlage 2 vor. Aus der Sondierung wurden Bodenproben entnommen. Zur Bestimmung des kf- Wertes wurde an einer Bodenprobe oberhalb des Grundwasserspiegels eine Körnungsanalyse nach DIN durchgeführt. Die Körnungslinie liegt in Anlage 3 vor. Baugrund: Unterhalb einer 0,50 m mächtigen, dunkelgrauen Oberbodenabdeckung aus stark humosem Sand stehen bis zur Sondierendtiefe von 2,00 m unter GOK gelbbraune bis hellgraue, schwach schluffige, mittelsandige, Feinsande an. Grundwasser: Grundwasser wurde am innerhalb der Sande ab 1,15 m unter Sondieransatzpunkt angetroffen. Baugrunderkundungen Gründungsgutachten Baugrundlabor Altlastenuntersuchungen Gefährdungsabschätzungen Sanierungskonzepte Hydrogeologie In Kooperation mit der TERRA Umwelt Consulting GmbH

3 Schreiben vom BV Müntepark, Versickerungsfähigeit...Seite 2 Versickerungsfähigkeit, kf-wert: Aus der Korngrößenanalyse nach DIN wurden folgende Ergebnisse ermittelt (Tabelle 1): Bohrung Nr. Probe Nr. Entnahme tiefe (m) < 0,063 mm Gew.-% d 10 (mm) RKS 1 1/1 0,50-1,00 6,3 0,068 Tabelle 1: Ergebnisse der Korngrößenanalysen Bodenart Feinsand, mittelsandig, schwach schluffig kf-wert (m/s) (HAZEN) 5,5 x 10-5 Der Durchlässigkeitsbeiwert wurde aus der Körnungslinie nach den Tabellen von HAZEN bestimmt. Nach DIN werden in Abhängigkeit vom Durchlässigkeitsbeiwert (k f Wert) folgende Durchlässigkeitsbereiche unterschieden: k f -Wert (m/s) unter 10-8 Bereich sehr schwach durchlässig 10-8 bis 10-6 schwach durchlässig über 10-6 bis 10-4 über 10-4 bis 10-2 über 10-2 durchlässig stark durchlässig sehr stark durchlässig Tabelle 2: Durchlässigkeitsbereiche nach DIN Danach sind die im Untersuchungsgebiet oberflächennah anstehenden Sande als durchlässig einzustufen. Für die Bemessung von Versickerungsanlagen müssen gem. ATV-Arbeitsblatt A-138 aus Sieblinien ermittelte kf-werte mit einem Korrekturfaktor von f = 0,2 versehen werden. Damit ergibt sich hier ein Bemessungs-kf-Wert von kf Bemessung = 1,1 x 10-5 m/s. Mit freundlichen Grüßen Petra Müller Anlagen: 1. Lageplan 2. Bohrprofil, DIN Körnungslinie, DIN 18123

4 Schreiben vom BV Müntepark, Versickerungsfähigeit...Seite 3 ANLAGE 1 Lageplan

5 LEGENDE RKS 1 Rammkernsondierung RKS 1/ ÜBERSICHTSPLAN: Projekt: BV Müntepark, Diepholz Auftraggeber: Stadt Diepholz Rathausmarkt Diepholz Titel: Lageplan gez.: M. Hörmeyer gepr.: Dipl.-Umweltwiss. T. Koch Datum: ANLAGE: BV Graftlage, Diepholz

6 Schreiben vom BV Müntepark, Versickerungsfähigeit...Seite 4 ANLAGE 2 Bohrprofil, DIN 4022

7 m 0.00 RKS m Mu Mutterboden dunkelgrau, Sand, stark humos Feinsand gelbbraun - hellgrau, mittelsandig, schwach schluffig Projekt: LEGENDE: BV Müntepark, Diepholz RKS: Rammkernsondierung Auftraggeber: Stadt Diepholz Rathausmarkt Diepholz Titel: Bohrprofil gem. DIN 4023 Bearbeiter: Dipl.-Umweltwiss. T. Koch Maßstab: Höhe: 1 : 15 Anlage: 2

8 Schreiben vom BV Müntepark, Versickerungsfähigeit...Seite 5 ANLAGE 3 Körnungslinie, DIN 18123

9 Ingenieurgeologie Dr. Lübbe Füchteler Straße Vechta Tel.: Fax.: Bearbeiter: Müller Datum: Schlämmkorn Körnungslinie Stadt Diepholz BV Müntepark Siebkorn Prüfungsnummer: Probe entnommen am: Art der Entnahme: gestört Arbeitsweise: DIN Feinstes Schluffkorn Sandkorn Kieskorn Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Steine 90 Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmenge Korndurchmesser d in mm Bezeichnung: Bodenart: Tiefe: U/Cc fs, ms, u' 0,50-1,00 m 2.5/0.9 Bemerkungen: Bericht: Anlage: 3 Entnahmestelle: RKS 1, 1/1 kf (HAZEN): T/U/S/G [%]: - /6.3/92.5/1.2

10 Stadt Diepholz Rathaumarkt Diepholz Bebauungsplan Nr. 84 "Müntepark" Oberflächenentwässerungskonzept für Niederschlagswasser zum B-Plan Aufsteller: ADDICKS Ingenieurbüro und Vermessung Auguststraße Oldenburg Telefon Telefax Info@addicks-ib.de Seite 1

11 Inhaltsverzeichnis Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 1. Allgemein 3 2. Planungsgrundlagen Bestand und örtliche Situation Flächenübersicht Örtliche Erkundung und Vermessung Boden und Grundwasser 5 4. Geplante Maßnahmen zur Niederschlagsentwässerung Abführung des Niederschlagswassers Notüberlaufanschluss Rückhaltebereich Entwässerung der privaten Grundstücksflächen Entwässerung der öffentlichen Straßenflächen Entwässerung der privaten Grünflächen 7 5. Hochwasserschutz 7 6. Hydraulische Berechnungen / Vorwerte Fazit 8 Hydraulischer Nachweis Anlage 2 Tabelle Einzugsflächen Rückhalteraum 2 Bemessung Rückhalteraum 2-3 Pläne Anlage 3 Lageplan Blatt 1 Seite 2

12 Erläuterungsbericht Anlage1 1. Allgemein Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84, Müntepark in der Stadt Diepholz ist ein Entwässerungskonzept für die schadlose Beseitigung des Niederschlagswassers aus dem Plangebiet aufzustellen. Es sollen Flächen für eine Verdichtung der Bebauung erschlossen werden. Dies führt zu einer Erweiterung der versiegelten Flächen. Gemäß der Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom sind im Bereich der baulichen Nachverdichtungen Maßnahmen zur Drosselung der hier entstehenden zusätzlichen Ableitungsmengen vorzusehen. grundsätzlich gilt: Das auf den zusätzlich versiegelten Flächen im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser darf nur gedrosselt in die öffentliche Vorflut eingeleitet werden. Der Einsatz von abflussmindernden Befestigungen bei Verkehrs- und Dachflächen und die Nutzung von Brauchwasser sind zu prüfen. Eine Versickerung von Regenwasser in flachen Entwässerungsmulden ist aufgrund der hier anstehenden versickerungsfähigen sandigen Böden möglich. Die örtlichen Bodenverhältnisse sind für eine Regenwasserversickerung geeignet, s. Bodengutachten. Wegen der Auslastung der vorhandenen Regenwasserkanäle im Bereich des Plangebietes ist nach Empfehlung der Unteren Wasserbehörde das im Plangebiet zusätzlich anfallende Niederschlagswasser nach Osten über Anschlussleitungen in Richtung der hier vorhandenen größeren innerstädtischen Grünfläche abzuleiten. Hier sind Flächen für die Rückhaltung von Niederschlagswasser vorhanden. Die Grünfläche grenzt an ein Gewässer II. und III. Ordnung. Zuständig für die öffentlichen Gewässer ist die Stadt Diepholz und der Unterhaltungsverband Hunte. grundsätzlich gilt: Das auf den versiegelten Flächen im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser darf nur gedrosselt in die öffentliche Vorflut eingeleitet werden. Der Regenwasserabfluss von den zusätzlich versiegelten Flächen ist zu minimieren. Der Einsatz von abflussmindernden Befestigungen bei Verkehrs- und Dachflächen und die Nutzung von Brauchwasser ist zu prüfen. Die örtlichen Bodenverhältnisse sind für eine Regenwasserversickerung geeignet. Hierbei sind die für eine Versickerung erforderlichen Grundwasserabstände im Plangebiet einzuhalten. Die Bodenverhältnisse sind dem Bodengutachten zu entnehmen. 2. Planungsgrundlagen Seite 3

13 Grundlage des Entwässerungskonzeptes sind die vom Büro BPW Baumgard und Partner, Stadt und Regionalplanung aus Bremen, aufgestellten Unterlagen zum B-Plan Nr. 84 Die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom zur Aufstellung des B-Planes Nr. 84 Regelungen der wasserrechtlichen Erlaubnisse Az.66 DH N Nr. 16 vom , Einzugsflächenübersicht s. Anlage Regelungen der wasserrechtlichen Erlaubnisse Az Nr vom , Einzugsflächenübersicht s. Anlage Baugrundgutachten, Ingenieurgeologie Dr. Lübbe, Vechta 3. Bestand und örtliche Situation siehe Übersicht Lageplan Das Plangrundstück liegt südlich der Steinstraße in zentraler Lage der Stadt Diepholz. Es wird östlich von dem Gewässer Hinterlohne begrenzt. Südwestlich verläuft die Straße Willenberg. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Steinstraße und dem Wohnweg Buschgärten. Ein Erschließungsweg ist von der Straße Willenberg geplant. Ein weiterer Erschließungsweg verläuft weiter südlich von den Buschgärten in südwestliche Richtung bis zur Gebietsgrenze. In der Steinstraße und der Straße Buschgärten befinden sich Regenwasserkanäle. Im Bereich des Plangebietes verlaufen die Rohrleitungen von der Steinstraße in die Straße Buschgärten und Leiten das Regenwasser in den Graben III. Ordnung Nr. 159 ein. Die vorhandenen Kanäle sind hoch belastet und können kein zusätzliches Regenwasser aus dem Plangebiet aufnehmen. 3.1 Flächenübersicht s. Lageplan Blatt 1 WA1 Plangebiet südwestlich Buschgärten ohne Weganteil und Fläche nordwestlich Buschgärten ( an der städtischen Grünfläche ) WA2 Plangebiet südwestlich Buschgärten mit Wegfläche a Mischgebiet südlich Steinstraße mit Anschluss an WA 2 Mischgebiet nordwestlich Buschgärten mit Anschluss an WA 1 nordwestlich Buschgärten m2 914 m m m2 808 m2 Seite 4

14 Mischgebiet Nordwestecke Plangebiet in städtischer Grünfläche Straßenfläche Buschgärten mit Wegfläche b 584 m m2 städtische Grünfläche linksseitig Graben Nr m2 städtische Grünfläche rechtsseitig Graben Nr m2 Gewässerfläche private Grünflächen / Gartenflächen Plangebietsfläche gesamt m m m2 davon anteilig öffentliche Parkfläche davon anteilig öffentliche Gewässerfläche Gesamt Öffentliche Park-und Gewässerfläche m m m2 3.2 Örtliche Erkundung und Vermessung Vom Baugelände wurde eine Ortsbegehung mit Einmessung von Geländehöhen NN durchgeführt. Die Lage der Entwässerungskanäle wurde aus den Bestandsunterlagen der Stadt Diepholz übernommen. Höhenlagen im Einzugsgebiet: Fahrbahn Steinstraße Fahrbahn Willenberg Wohnweg Buschgärten nördlich Wohnweg Buschgärten südöstlich westliche Bebauung südliche Plangebietsgrenze, Bebauung städtische Grünfläche / Park Graben Nr. 159 / Einleitung RWK Gewässer II. Ordnung Sohle ( Annahme ) 38,41-37,99 m NN 38,08 m NN 37,58 m NN 37,24 m NN 38,24 m NN 37,78-37,44 m NN 37,65-37,06 m NN 35,85 m NN 35,80 m NN 3.3 Boden und Grundwasser Der Geotechnischer Bericht vom ( Dr.Lübbe, Vechta ) beschreibt den anstehenden Boden über eine durchgeführte Rammkernsondierung bis 2,00 m Tiefe. Unter einer 0,50 m dicken Oberbodenschicht stehen schwach schluffige Mittel- und Feinsande an. Grundwasser wurde zum Zeitpunkt der Bohrarbeiten am bei RK 1 in 1,15 m Tiefe unter Geländeoberkante angetroffen. Der mittlere Grundwasserstand liegt hiernach bei ca. 36,65 m NN an der südlichen Plangebietsgrenze. Mit abfallenden Grundwasserständen in Richtung der Gewässer ist zu rechnen. Für die Anlegung von Versickerungsmulden sind zusätzliche Bodenaufschlüsse und Grundwassermessungen erforderlich. Seite 5

15 4. Geplante Maßnahmen zur Niederschlagsentwässerung 4.1 Abführung des Niederschlagswassers Das Niederschlagswasser von den versiegelten Flächen der Bebauungs-Verdichtung und von den im Plangebiet liegenden Verkehrsflächen wird über einen neu herzustellenden Regenwasserkanal gefasst und einem Rückhalteraum im Bereich der vorhandenen städtischen Grünfläche- / Parkfläche zugeführt. Der Kanal verläuft innerhalb der vorhandenen Erschließungswege. Die geplante Höhenlage ist der vorhandenen Lage des RWK in der Straße Buschgärten angepasst ( Rohrleitungskreuzung ). Am Einleitungspunkt in den Rückhalteraum ( Mulde ) wird ein der Rohrsohlenlage angepasster vertiefter Einmündungstrichter ausgebildet. Von hier steigt das Wasser in die etwas höher liegende flache Bodenmulde zur Zwischenspeicherung. Vom Rückhaltebereich wird eine Verbindungsrohrleitung bis zu dem weiter östlich verlaufenden Gewässer II. Ordnung hergestellt. In diese Leitung erfolgt der Einbau des Drosselschachtes. Wegen der gering zur Verfügung stehenden Rückhaltefläche wird eine gesteuerte Drossel verwendet. Die max. Drosselmenge beträgt rechnerisch 3,0 l / s. Beim Ansatz der max. zul. Drosselmenge wird vorausgesetzt, dass für die Verdichtung der Bebauung nur eine max. Wassermenge von 2 l/ s*ha aus dem Plangebiet in die öffentliche Vorflut eingeleitet werden darf ( Vorgabe durch UWB ). Vorhandene Grundstücksanschlüsse an städtische Regenwasserkanäle werden aus Sicherheitsgründen bei der Bemessung des erforderlichen Rückhaltevolumens nicht berücksichtigt. 4.2 Notüberlaufanschluss Rückhaltebereich Der geplant Rückhaltebereich erhält einen Notüberlaufanschluss über den entsprechend ausgeformten oberen Böschungsrand in die hier anschließenden Grünflächen. Das Niederschlagswasser wird breit gefächert in die Grünfläche eingeleitet. Dadurch werden Auskolkungen vermieden. Alternativ ist das Drosselungsbauwerk so auszubilden, das innerhalb des Schachtes der Notüberlauf installiert wird. 4.3 Entwässerung der privaten Grundstücksflächen Die privaten Grundstücksflächen sind an den geplanten neuen Regenwasserkanal anzuschließen. Für den Anschluss ist von dem jeweiligen Grundstückseigentümer ein Übergabeschacht auf seinem Grundstück zu setzen. Zuständig für den Regenwasserkanalanschluss ist die Stadt Diepholz. 4.4 Entwässerung der öffentlichen Straßenflächen Seite 6

16 Innerhalb der Bebauungsverdichtung ist das Straßenwasser über Straßenabläufe zu fassen und in den geplanten Regenwasserkanal einzuleiten. Entlang der öffentlichen Grünflächen ist das Straßenwasser über eine entsprechende Querneigung direkt in die Grünfläche einzuleiten und über die vorhandene Bodenzone zu versickern. 4.5 Entwässerung der privaten Grünflächen Das im Plangebiet auf den privaten Grünflächen anfallende Niederschlagswasser ist in erster Priorität zu versickern. Überschüssiges Wasser ist in flache Sickermulden einzuleiten. Die Oberflächen der Privatgrundstücke sind so zu profilieren, dass kein Wasser von den Grundstücken auf die angrenzenden Grundstücke und Verkehrsflächen gelangt. Ein zufließen von Wasser an Gebäudeteile ist auszuschließen. Entsprechend sind die FFH-Höhen der Gebäude festzulegen. Ein Notüberlaufanschluss an den geplanten Regenwasserkanal ist zugelassen. 5. Hochwasserschutz Hier: Hinweis auf die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom Unter 2 erfolgt der Hinweis auf eine Hochwassergefährdung im Planungsgebiet. Hierbei wird auf die gesetzliche Anforderung des 5(2) WHG hingewiesen. Vom geplanten Rückhalteraum ist eine Hochwassergefährdung für das Plangebiet auszuschließen. Bei einer möglichen Überflutung dieses Bereiches fließt das überschüssige Wasser in die hier angrenzenden tiefer liegenden städtischen Grünflächen, in das natürliche Überschwemmungsgebiet der Vorderlohne. Die Festlegung der FFH-Höhen und die Modellierung der umliegenden Geländehöhen im Bebauungsbereich sind so vorzunehmen, dass im Falle von übermäßigen Starkregenereignissen kein Wasser in Gebäude und dergleichen eindringen kann ( gilt für das Plangebiet und die angrenzende Bebauung ). Im extremen Hochwasserfall fließt das Wasser über tiefer liegende Straßen- und Wegeflächen und entsprechend profilierte Grünflächen dem östlichen Niederungsgebiet am Gewässer zu. Dadurch wird der Überflutungsschutz gewährleistet. 6. Hydraulische Berechnungen / Vorwerte In Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Diepholz sind nachfolgende Vorwerte bei den hydraulischen Berechnungen zu verwenden: Seite 7

17 Regen: nach Kostra-Atlas zulässige Einleitungsmenge: 2,0 l/s*ha Rückhaltung: ATV-DVWG-Arbeitsblatt A 117 Versickerung: ATV-DVWG-Arbeitsblatt A 138 maßgebliches Ereignis Kanalbemessung n=0,5 ( 2-Jährig ) Rückhaltung n=0,1 ( 10-jährig ) Versickerung n= 0,2 ( 5-jährig ) Versickerung ( Boden ) Grundwasser Kf-Wert nach Bodengutachten nach Bodengutachten 7. Fazit Das durch die Verdichtung der Bebauung im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 84 der Stadt Diepholz zusätzlich anfallende Niederschlagswasser wird einem geplanten Rückhalteraum in den östlich angrenzenden städtischen Grünflächen zugeleitet. Aus dem Rückhaltebereich erfolgt die gedrosselte Einleitung in das Gewässer II. Ordnung, Vorderlohne. Es kommt nicht zu einer Verschärfung der Abflusssituation im vorhandenen Entwässerungssystem. Eine Hochwassergefährdung der geplanten Bebauung durch den Rückhalteraum ist nicht vorhanden. Das Entwässerungskonzept wurde mit der Unteren Wasserbehörde technisch abgestimmt. Aufgestellt: Februar 2103 H. Addicks Seite 8

18 FlaecheAu Ermittlung der abflusswirksamen Flächen A u nach Arbeitsblatt DWA-A 138 Tabelle 1 Flächentyp Art der Befestigung mit empfohlenen mittleren Abflussbeiwerten Ψ m Teilfläche A E,i [m 2 ] Ψ m,i gewählt Teilfläche A u,i [m 2 ] Gesamtfläche in Rückhalteraum 1.1 Wohnbebauung , Wohnbebauung , Wegflächen , siehe Anlage 2 Blatt 1, Lageplan zum Entwässerungskonzept Gesamtfläche Einzugsgebiet A E [m 2 ] Summe undurchlässige Fläche A u [m 2 ] resultierender mittlerer Abflussbeiwert Ψ m [ - ] 0,56 Bemerkungen: T>15B-Plan Nr. 84 Müntepark Die Entwässerungskonzept zum B-Plan Bemessungsprogramm ATV-A138.XLS 05/ Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Engelbosteler Damm 22, Hannover, Tel.: , Fax: , Lizenznummer: ATV müntepark hydraulik rrb 117.xlsm Seite 1

19 DWA117 Bemessung von Rückhalteräumen im Näherungsverfahren nach Arbeitsblatt DWA-A 117 B-Plan Nr. 84 Stadt Diepholz Entwässerungskonzept zum B-Plan Tabelle 2 Auftraggeber: Stadt Diepholz Rückhalteraum: Rückhalteraum RRB im Bereich der Parkanlagen. Eingabedaten: V s,u = (r D(n) - q dr ) * D * f Z * f A * 0,06 mit q dr = (Q dr,rrb + Q dr,rüb - Q t24 ) / A u Einzugsgebietsfläche Abflussbeiwert gem. Tabelle 2 (DWA-A 138) undurchlässige Fläche vorgelagertes Volumen RÜB vorgegebener Drosselabfluss RÜB Trockenwetterabfluss Drosselabfluss A E m Ψ m - 0,56 A u m V RÜB m 3 0 Q dr,rüb l/s 0 Q t24 l/s Q dr l/s 3,0 Drosselabflussspende bezogen auf A u q dr l/(s ha) 4,0 gewählte Länge der Sohlfläche (Rechteckbecken) L s m gewählte Breite der Sohlfläche (Rechteckbecken) b s m gewählte max. Einstauhöhe (Rechteckbecken) z m gewählte Böschungsneigung (Rechteckbecken) 1:m - gewählte Regenhäufigkeit n 1/Jahr 0,1 Zuschlagsfaktor f Z - 1,10 Fließzeit zur Berechnung des Abminderungsfaktors t f min 15 Abminderungsfaktor f A - 0,996 Ergebnisse: maßgebende Dauer des Bemessungsregens D min 360 maßgebende Regenspende r D,n l/(s*ha) 21,3 erfordl. spezifisches Speichervolumen V erf,s,u m 3 /ha 410 erforderliches Speichervolumen V erf m vorhandenes Speichervolumen V m 3 Beckenlänge an Böschungsoberkante L o m Beckenbreite an Böschungsoberkante b o m Entleerungszeit h Bemerkungen: Die Gesamtflächge AE im B-Plangebiet, die abfluswirksam an das geplante RRB angeschlossen wird, beträgt 1,344ha. Für die Ermittlung der zul. Einleitungsmenge ( Einleitungsmenge Qdr ) wird der Gesamtfläche der Flächenanteil der Rückhaltung zugeschlagen. Max. Qdr = 3 l/s*ha ), Drosselung über gesteuerte Drossel t E Bemessungsprogramm ATV-A138.XLS 05/ Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Engelbosteler Damm 22, Hannover, Tel.: , Fax: , Lizenznummer: ATV müntepark hydraulik rrb 117.xlsm Seite 1

20 Bemessung von Rückhalteräumen im Näherungsverfahren nach Arbeitsblatt DWA-A 117 B-Plan Nr. 84 Stadt Diepholz Entwässerungskonzept zum B-Plan Tabelle 3 Auftraggeber: Stadt Diepholz Rückhalteraum: Rückhalteraum RRB im Bereich der Parkanlagen. örtliche Regendaten: Fülldauer RÜB: Berechnung: D [min] r D(n) [l/(s*ha)] D RBÜ [min] V s,u [m 3 /ha] 60 93, ,1 ### 90 66, ,1 ### , ,1 ### , ,8 ### , ,5 ### , ,6 ### , ,9 ### , ,2 ### , ,6 ### , ,7 ### spezifische Speichervolumen V erf,s,u [m 3 /ha] , ,0 398,8 405,5409,6 384,1 372,1 354,1 Rückhalteraum 397,9 379, , , Dauer des Bemessungsregens D [min] Bemessungsprogramm ATV-A138.XLS 05/ Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH Engelbosteler Damm 22, Hannover, Tel.: , Fax: , Lizenznummer: ATV müntepark hydraulik rrb 117.xlsm Seite 2

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