Open Source Lizenzen

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1 Universität Stuttgart Open Source Lizenzen - Wahlmöglichkeiten und Auswirkungen - Matthias Wetzel wetzelms@informatik.uni-stuttgart.de Abteilung Software Engineering 1 / 32

2 Agenda Inhalt der heutigen Veranstaltung: Einführung in die Lizenzproblematik Allgemeine Regelungen in Lizenzen Begriffsklärung im Open Source (OS) Umfeld Abgrenzung OS Lizenzen zu alternativen Lizenzmodellen Vorstellung häufig verwendeter OS Lizenzen Hauptunterscheidungsmerkmal: Copyleft Auswirkungen der Lizenzwahl Implikationen für Studienprojekte Hauptquelle: Jaeger / Metzger, Open Source Software, 2. Auflage 2 / 32

3 Aktuelle Beispiele zur Lizenzproblematik SoPra 2008: Entwicklung einer Client-/Server-Anwendung in Java Client wird durch Studenten entwickelt Server & Serverschnittstelle von Betreuern entwickelt Geplant: Client + Java JRE auf USB-Stick weitergeben Produktiver Einsatz durch externen Kunden Welche lizenzrechtlichen Schwierigkeiten sind zu erwarten? Studienprojekt ConfISS: Entwicklung eines Open Source Systems zur Konferenzverwaltung Welche Lizenzen sind geeignet? Was ist zu beachten? 3 / 32

4 Allgemeine Regelungen in Lizenzen Lizenzen regeln allgemein die Rechte und die Pflichten der Lizenznehmer. Speziell bei Open Source (OS) Lizenzen werden die Pflichten von Lizenznehmern noch unterschieden: Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb unveränderter Software Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb veränderter Software Open Source Freie Software! 4 / 32

5 Freie Software vs. Proprietäre Software Entscheidender Unterschied zwischen Freier Software und herkömmlicher Software: bei Freier Software umfassende Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte zur Ermöglichung freien Kopierens, Bearbeitens, Untersuchens und Verbreitens. Die urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrechte werden verwendet, Nutzungsmöglichkeiten zu eröffnen und zu sichern, nicht für die Erhebung von Lizenzgebühren! kommerzielle Betätigung (z.b. Verkauf) aber ausdrücklich zulässig; nur Lizenzgebühren verboten, da sie freien Zugang zur Software verhindern Open Source Software (OSS): Quellcode wird ausgeliefert Meistens auch Freie Software 5 / 32

6 Abgrenzung OS Lizenzen zu anderen Lizenzen Aufgrund von häufiger Verwechslungen Abgrenzung von OS Lizenzen gegenüber anderen Lizenzmodellen: Public Domain Software Freeware Shareware Shared Source Software 6 / 32

7 Andere Lizenzen Public Domain (PD) Software In den USA Einordnung in Public Domain (= vollständiger Verzicht auf das Urheberrecht) unter folgenden Bedingungen möglich: Werke der US Regierung qua Gesetz Public Domain Nichteinhaltung von Formvorschriften führt evtl. zwangsweise zur Einordnung in Public Domain Bei Software Tradition der Public Domain Universitäten bei Erhalt staatlicher Fördergelder für Softwareentwicklung zur Einstellung unter PD angehalten Im kontinentaleuropäischen Recht kein vollständiger Verzicht auf Urheberrecht möglich; Persönlichkeitsrechte des Urhebers nicht übertragbar: echte Public Domain erst 70 Jahre nach Tod Urheber vorher als Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts an jedermann, das zur unbeschränkten Verwertung berechtigt 7 / 32

8 Andere Lizenzen Freeware Entscheidendes Kriterium für Freeware: kostenfreie Überlassung der Software anders als bei Freier Software werden dem Nutzer nicht notwendig besondere Nutzungsbefugnisse eingeräumt in der Regel liegt kein Quellcode bei Veränderung der Software z.t. ausdrücklich untersagt Benutzung häufig eingeschränkt, z.b. auf nicht-kommerzielle Verwendung Freeware ist proprietäre Software, keine Freie Software Anreize für Firmen, Freeware anzubieten: Werbung für sonstige Produkte Sicherung einer starken Marktposition (z.b. Internet-Explorer) 8 / 32

9 Andere Lizenzen Shareware Shareware stellt ein Vertriebskonzept für proprietäre Software dar: Benutzer darf das Programm für eine gewisse Probezeit kostenlos benutzen i.d.r. technische Behinderung der Benutzung nach Ablauf der Frist, sofern nicht der erforderliche Freischaltcode gegen Entgelt erworben wird häufig Einschränkung der Nutzung während kostenloser Probezeit ( Crippleware ) Shareware ist proprietäre Software mit einer kostenlosen Testphase Nebenbemerkung: anscheinend kulturell unterschiedliche Akzeptanz des Shareware-Konzepts; in den USA wesentlich weiter verbreitet 9 / 32

10 Andere Lizenzen Shared Source Software Das Lizenzmodell Shared Source ist die Reaktion von Microsoft auf den wachsenden Erfolg von Open Source im Jahr Es enthält mittlerweile drei Lizenzen: Microsoft Permissive License: erlaubt Bearbeitung und Weiterverbreitung für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke sowie das Erheben von Lizenzgebühren Microsoft Community License: erlaubt das Hinzufügen eigener Codebestandteile, ohne dass diese unter dieselbe Lizenz gestellt werden müssen Microsoft Reference License: erlaubt lediglich das Anschauen des Codes und verbietet jede weitere Nutzung die Permissive und die Community License sind Open Source Lizenzen, die Reference License nicht Quelle: 10 / 32

11 Verbreitung verschiedener OS Lizenzen Als Maßstab für die Verbreitung wird in der Regel der Anteil der jeweiligen Lizenzen bei SourceForge ( verwendet: * bei Sourceforge sind derzeit ca Projekte gehostet, davon unter einer Lizenz * unter werden 58 von der Open Source Initiative (OSI) als approved bezeichnete Lizenzen geführt Quelle: Artikel auf heise open vom / 32

12 Gruppenarbeit Überlegen Sie zu zweit, welche OS Lizenzen Sie kennen, und suchen Sie jeweils ein Beispielprojekt. [5 min] 12 / 32

13 Vorstellung häufig verwendeter OS Lizenzen Im Rahmen der Vorlesung wird auf die folgenden OS Lizenzen näher eingegangen: GNU General Public License (GPL), v2 und v3 Common Public License (CPL) Mozilla Public License (MPL) GNU Lesser General Public License (LGPL) BSD Copyright Apache Software License Perl Artistic License 13 / 32

14 Unterscheidung zwischen OS Lizenzen Zentrales Unterscheidungsmerkmal: Copyleft Schutzklausel, die sicherstellt, dass Weiterentwicklungen der Software unter denselben Bedingungen der Lizenz wieder freigegeben werden Strenges Copyleft (jegliche Bearbeitung fällt unter Schutzklausel): GNU General Public License (GPL), Eclipse Public License Beschränktes Copyleft (Erweiterung unter abweichenden Lizenzbedingungen unter Umständen möglich): Mozilla Public License (MPL), Lesser General Public License Kein Copyleft (enthalten keine derartige Schutzklausel): BSD-artige Lizenzen 14 / 32

15 Häufig verwendete OS Lizenzen: GPL (1) Entwurf der GNU General Public License (GPL) durch Richard Stallman: Aktuell: Version 3, Die GPL ist die mit Abstand weitverbreitetste OS Lizenz Rechte der Lizenznehmer: Recht zur Benutzung der Software wird vorausgesetzt und nicht vom Abschluss des Lizenzvertrags abhängig gemacht Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts: Vervielfältigungsrecht und Verbreitungsrecht Recht der öffentlichen Zugänglichmachung Vermietrecht (Mietentgelt z.b. für Linux-Cluster) Embedded-Nutzung Bearbeitungsrecht 15 / 32

16 Häufig verwendete OS Lizenzen: GPL (2) Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb unveränderter Software: Mitlieferung des Lizenztextes gedruckte Mitlieferung oder in Datei enthalten Zugänglichmachung des Sourcecodes Mitlieferung mit Objectcode oder Angebot zur Lieferung des Sourcecodes an jeden Dritten ohne Entgelt über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren Urhebervermerke Haftungsausschluss unter deutschem Recht wirkungslos Lizenzgebührenverbot Verbot zusätzlicher Beschränkungen insbesondere relevant bei Lizenz-Kombinationen 16 / 32

17 Häufig verwendete OS Lizenzen: GPL (3) Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb veränderter Software: alle Pflichten, wie sie beim Vertrieb unveränderter Software bestehen und zusätzlich Änderungsvermerk kann auch in anonymer Form geschehen Anzeige bei interaktiven Kommandos Copyleft: You must cause any work that you distribute or publish, that in whole or in part contains or is derived from the Program or any part thereof, to be licensed as a whole at no charge to all third parties under the terms of this License. Pflicht zur Freigabe nur bei Veröffentlichung/Verbreitung Beurteilung der derivative work schwierig Nutzung von GPL-Softwaretools kein derivative work! 17 / 32

18 Häufig verwendete OS Lizenzen: GPL (4) GPL Version 3: Verabschiedung erfolgte am Ziele: Anpassung an rechtliche und technische Neuerungen größere internationale Kohärenz Wichtige Änderungen gegenüber Version 2: Stellungnahme gegen Verwendung von DRM-Systemen Kopplung der Erlaubnis zur Programmnutzung an Verzicht auf Patentklagen durch Lizenznehmer Lizenznehmer muss Nutzern ein einfaches Nutzungsrecht an Patenten einräumen, die evtl. verletzt werden könnten Lizenzkompatibilität Internationalisierung, Haftbarkeit 18 / 32

19 Häufig verwendete OS Lizenzen: GPL (5) Rechtliche Aspekte beim Einsatz der GPL: Wirksamkeit der zentralen Bestimmungen der GPL in Deutschland erstmals gerichtlich bestätigt durch Landgericht München I vom (21 O 6123/04, Netfilter/Sitecom, MMR 2004, 693 = CR 2004, 774) mittlerweile einige weitere Fälle in Deutschland und weltweit zugunsten der GPL entschieden Übersetzungen der GPL sind inoffiziell, maßgeblich ist bisher allein der englische Originaltext Neuestes GPL-Derivat: GNU Affero General Public License Anwendung: Network-Interactive-Programs Text: 19 / 32

20 Häufig verwendete OS Lizenzen: CPL Erstellung der Common Public License (CPL) durch IBM für eigene OS Programme: Strenge Copyleft-Lizenz CPL ist Nachfolger der IBM Public License Eclipse wurde zunächst unter der CPL lizensiert, seit September 2004 unter der Eclipse Public License (EPL: CPL und EPL weitgehend gleich bei der EPL hat die Eclipse Foundation statt IBM die Kontrolle über Änderungen des Lizenztextes Intention der CPL: einfachere Kombination mit anderen Lizenzen als bei GPL Kein Copyleft bei separate module & non derivative work Quelle bei IBM: 20 / 32

21 Häufig verwendete OS Lizenzen: MPL (1) Entstehung der Mozilla Public License (MPL) im Zusammenhang mit der Offenlegung des Netscape Navigator Quellcodes 1998: Lizenz mit beschränktem Copyleft Lizenztext: Direkter Vorgänger: Netscape Public License Für die Freigabe des Navigator konnte nicht die GPL verwendet werden, weil Netscape nicht für den gesamten Quellcode die Urheberrechte hatte einerseits musste Kombination mit proprietär lizenzierten Modulen möglich sein andererseits sollte neu geschaffener Code an die Community zurückfließen müssen Mittelweg statt Verwendung von GPL/BSD-artiger Lizenz 21 / 32

22 Häufig verwendete OS Lizenzen: MPL (2) Rechte der Nutzer: Unterscheidung zwischen Rechten an ursprünglicher Fassung und Rechten an Modifizierungen Rechte im Hinblick auf den Original Code : Einräumung eines einfachen urheberrechtlichen Nutzungsrechts für Benutzung, Vervielfältigung, Veränderung, Zugänglichmachung, Verbreitung Benutzung von Patenten des Lizenzgebers, die in diesem Code verwendet werden Rechte an Modifikationen: analog zu Rechten am Original Code bis auf Berechtigung zur Nutzung von Patenten des Lizenzgebers Weiterverbreitungsmöglichkeit zusammen mit Komponenten unter anderen Lizenzen als Larger Work ; Dual Licensing 22 / 32

23 Häufig verwendete OS Lizenzen: MPL (3) Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb unveränderter Software: Lizenztext muss nur beim Vertrieb als Source Code beigefügt werden Vertrieb als Binärcode möglich: Zugang zum Quelltext muss ermöglicht werden teilweise abweichende Lizenzbestimmungen möglich Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb veränderter Software: Weiterentwicklungen müssen der MPL unterstellt werden Freistellung von Patentansprüchen für Nutzung Zugänglichmachung des Source Codes für 12 Monate Ausnahme Copyleft: neuer Code in zusätzlichen Files 23 / 32

24 Häufig verwendete OS Lizenzen: LGPL (1) Die GNU Lesser General Public License (LGPL) basiert auf der GPL, es gibt aber Anpassungen im Hinblick auf die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Softwarebibliotheken. Lizenz mit beschränktem Copyleft Lizenztext: Wichtiges Anwendungsbeispiel: GNU C Library Rechte der Nutzer: analog zu GPL Lizenzierung unter LGPL bedeutet auch Einwilligung, dass das Werk unter der GPL lizenziert werden darf Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb unveränderter Software: analog zu GPL 24 / 32

25 Häufig verwendete OS Lizenzen: LGPL (2) Pflichten der Lizenznehmer beim Vertrieb veränderter Software: grundsätzlich analog zu GPL Unterscheidung, ob LGPL-Bibliothek modifiziert wurde oder ob ein darauf zugreifendes Programm mitvertrieben wird: Verpflichtungen bei Verändung der Bibliothek: grundsätzliches strenges Copyleft mit Ausnahmen Verpflichtungen bei Kombination der Bibiothek mit einem zugreifendem Programm: zugreifendes Programm unterliegt als solches nicht der LGPL, falls Vertrieb in isolierter Form (z.b. Linux- Anwendung, die GNU C Library verwendet) Verbindung zugreifendes Programm und Bibliothek zu einem Executable derivative work unter LGPL 25 / 32

26 Häufig verwendete OS Lizenzen: BSD Die Berkeley Software Distribution Copyright (BSD) Lizenz stammt aus dem Jahr Lizenz ohne Copyleft Lizenztext: Rechte der Nutzer: Einräumung eines einfachen unbeschränkten Nutzungsrechts an jedermann zur Vervielfältigung, Verbreitung, Veränderung, Verbreitung in veränderter Form Pflichten der Lizenznehmer: Mitverbreitung von Urhebervermerk, Lizenzbestimmungen sowie Haftungs- und Gewährleistungsausschluss Originalversion enthielt Verpflichtung zum Einschluss der Werbung für die Universität Berkeley Abweichende Meinung zu BSD und Copyleft: 26 / 32

27 Häufig verwendete OS Lizenzen: Apache Die Apache Software License existiert mittlerweile in Version 2.0 Lizenz ohne Copyleft Lizenztext: Wichtigstes Projekt: Apache Webserver Rechte der Nutzer: weitgehend analog BSD; umfasst auch Rechte zur öffentlichen Vorführung und gestattet Unterlizenzierung Patente werden explizit mitlizenziert Pflichten der Lizenznehmer: Umfassende Nutzung wird gestattet, ohne dass Weiterentwicklungen als Open Source Software lizenziert werden müssen (Lizenz darf aber Apache License nicht widersprechen) 27 / 32

28 Häufig verwendete OS Lizenzen: Artistic License Verbreitetstes Beispiel: Perl Artistic License Lizenztext: Lizenzierung der Programmiersprache Perl Rechte der Nutzer: Recht der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung in unveränderter Form, Veränderung, Vertrieb veränderter Versionen Verbreitung als Objectcode möglich; es können Gebühren erhoben werden, proprietäre Verwertung möglich Pflichten der Lizenznehmer: Verpflichtung zur Verbreitung der Urhebervermerke und des Haftungsausschlusses Alternativen bei Verbreitung bestimmter Veränderungen 28 / 32

29 Exkurs: Dual Licensing Dual Licensing beschreibt den Fall, dass ein Programm unter mehrere Lizenzen gestellt wird (insbesondere unter eine proprietäre und eine freie Lizenz). Möglichkeit, mit einem proprietären Vertrieb Lizenzgebühren zu erwirtschaften und trotzdem die Software frei zu geben Als Urheber ist Dual Licensing grundsätzlich möglich; bei Weiterentwicklung meistens nicht (z.b. bei GPL), außer bei Open Source Lizenzen ohne Copyleft Beispiele: MySQL Qt Problem: u.u. Auseinanderentwicklung der beiden Zweige, da Änderungen im freien Zweig (z.b. bei GPL) nicht unbedingt in proprietären Zweig übernommen werden dürfen 29 / 32

30 Auswirkungen der Lizenzwahl Die Wahl einer geeigneten OS Lizenz für eigene Programme und die Beurteilung der Eignung fremder Komponenten für eigene Entwicklungen sind wichtige Entscheidungen. Von der eigenen Lizenzwahl werden u.a. beeinflusst: Mögliche Geschäftsmodelle Weiterentwicklung Verwendung fremder Komponenten Eigene Pflichten zur Weitergabe Akzeptanz in der Community / 32

31 Weiterführende Links Überblicksartikel: Heise Open: Lizenzen--/artikel/75786/0 OpenFacts 2: Lizenzen GPL 3: Lizenzlisten von GNU und OSI (Open Source Initiative): GNU: OSI: Open Source vs. Free Software: / 32

32 Diskussion Fragen Kritik Kommentare Ergänzungen / 32

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