Rechtliche Aspekte der professionellen Nutzung von Open Source Produkten

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1 Rechtliche Aspekte der professionellen Nutzung von Open Source Produkten 12. Treffen des Regionalen Arbeitskreises Software-Technologien Fachhochschule Konstanz, F022 Rechtsanwalt Dr. Marc Strittmatter, MDE - Konstanz/Stuttgart Kontakt: marc.strittmatter strittmatter@gmx.de

2 Überblick 1. Typische Risiken beim Einsatz von Open Source Software (OSS) 2. Begriff und Grundprinzipen der OSS 3. Urheberrechtsschutz für OSS 4. Verbreitung von OSS 5. Haftung und Gewährleistung 6. Vertriebsmodelle 7. Lösungsansätze zur Gestaltung von OSS-Risiken 8. Zusammenfassung der Ergebnisse

3 Typische Risiken beim Einsatz von OSS Der Pedigree-Effekt Der virale Effekt Das As is -Risiko Das Chapter 11 - Risiko

4 Begriff und Grundprinzipen der OSS OS=Softwarelizenzmodell GNU Public License, Free Software Foundation 1985 OS-Definition: opensource.orgorg Grundsatz: Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung ist frei Bedingungen dieser Rechte

5 Begriff und Grundprinzipen der OSS Freier Zugang zu Weiterentwicklungen Verwendungsbeschränkungen sind nicht zulässig Kostenfreiheit von Erwerb und Nutzung der SW Kommerzialisierung bestimmter Leistungen ist möglich

6 Urheberrechtschutz für OS-Software Warum Rechtsschutz für geistige technische Leistungen, hier: Urheberrecht für Software? Die Auffassung der OS-Bewegung Kernfragen im (dt.) Urheberrecht bei OSS: Wer ist Urheber von OSS Wer hat die Verwertungsrechte Patentrechte

7 Verbreitung von OS-Software Herkömmliche Lizenzmodelle: Verwertung von geschützten Werken nach dem Zustimmungsprinzip Einräumung von Nutzungsrechten gegen Vergütung, Sonderregeln in 69a ff. UrhG Haftung und GWL

8 Verbreitung von OS-Software Demgegenüber OSS: Vorher erteilte (bedingte) Zustimmung Ziff.. 4 GPL: Rechtseinräumung steht unter der Bedingung, dass Einordnung in dt. Urheberrechtssystem abgeleitete Werke als Ganzes unter GPL kostenlos zur Verfügung gestellt werden Auflösende Programm (dingliche) mit Quellcode oder Bedingung bindendes Angebot isv 158 II BGB Vermerk der vorgenommenen Modifizierung und Datum

9 Verbreitung von OS-Software Lizenzmodelle (GNU GPL, LGPL, CPL, IPL, BSD, Apache etc.) regeln Nutzung, Bearbeitung und Verbreitung von Code z.t. unterschiedliche Zielrichtungen: z.b. GPL ( copyleft copyleft ): Sämtliche SW soll frei sein, keine Ermutigung, Code kommerziell zu nutzen, Versuch, die freie Verfügbarkeit sämtlichen Source Codes und Veränderungen zu sichern z.b. CPL/ IPL: Code muss frei erhältlich bleiben, die kommerzielle Nutzung soll aber möglich sein

10 Haftung und Gewährleistung Wie funktioniert Haftung und GWL bei OSS: GNU GPL = urheberrechtlicher Nutzungsvertrag mit Regeln zu Haftung GWL GNU GPL = AGB, damit 305 ff. BGB anwendbar, Einbeziehung, Zumutbarkeit? Konzept der ENTER-,, CLICKWRAP-Verträge Internationale Anwendbarkeit dt. Rechts nach Art. 27 ff. EGBGB

11 Haftung und Gewährleistung Gewährleistung: 11 GNU GPL: Keinerlei GWL to the extent permitted by applicable law Which law is applicable: : IPR What is permitted:agb :AGB-Regeln: -> 307 ff. BGB Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit: 306 AGBG ( blue pencil doctrine ) Gesetzliche Regeln d. entsprechenden Vertragstyps Schenkung Kauf (Distribution) Pflege, Beratung

12 Haftung und Gewährleistung Haftung: 12 GNU GPL : Keinerlei Haftung to the extent permitted by applicable law Schenkung 516 ff. BGB Kauf Pflege/ Beratung Produkthaftung, Haftung bei Vorsatz

13 Vertriebsmodelle für OS-Systemanbieter Vertriebsmodelle von veränderter/ ergänzter Software Wiederverkauf Vermittlung Beistellung Conduit Beratungspflichten Sonderthema: Umsatzverbuchung (revenue( recognition)

14 Vertriebsmodelle für OS-Systemanbieter Modell Gewährleistung/ Haftung (+Produkthaftung) Haftung aus Beratungspflicht bei Empfehlung Wiederverkauf Ja Ja Durch genaue Leistungsbeschreibung bedingt gestaltbar Vermittlung (Handelsvertreter -modell) Beistellung durch Kunden Conduit (ameri k. Konzept) - nur für "branded OSS" - entspricht wohl "Wiederverkauf" - bei Auspraegung als "Vermittlung": wohl keine Pre- Installation moegl. Nein Vorsicht bei Vervielfältigung der CDs Ja, durch Belehrung auf Bestellschein und in den Angebotsunterlagen bedingt gestaltbar Umsatzbuchung Ja Wohl nur Provisionsanteil Aber bei Gesamtlösung evtl. mögl. IP relevant/ gefährlich wegen Verbreitung im urheberrechtlichen Sinne und Verlust von Eigenentwicklungen Ja Nein nein Eingeschränkt, gut gestaltbar Wohl nein Nein Ja Ja Durch genaue Leistungsbeschreibung bedingt gestaltbar Ja Ja (bei Ausprägung als "Wiederverkauf": Nein wg "Erschöpfung")

15 Lösungsansätze Keine Verbreitung der kompletten Produkte, nur der Deltas zu OSS Packages und Serverabzüge Genaues IP- und Lizenz-Management Klare Abgrenzung des eigenen Know-Hows Hows, kritischer Geschäftsgeheimnisse & des Know-Hows Hows, das in Public Domain gelangen darf & nach GPL muss Wenn unklare Herkunft und Risiken der OSS- Packages nur Vermittlung als Vertriebsmodell oder Beistellung durch Endkunden

16 Zusammenfassung der Ergebnisse Die Nutzung und der Vertrieb von OSS kann bestehende IP-Pools Pools infizieren und erodieren Der Hersteller kann eine Freiheit von Rechten Dritter nicht garantieren, dies wird aber vom Gesetz gefordert Haftung und Gewährleistung bergen Risiken Bestimmte Vertriebsmodelle sind problematisch Die Themen sind juristisch (bedingt) gestaltbar

17 Rechtliche Aspekte der professionellen Nutzung von Open Source Produkten Hinweis: Der Beitrag ist urheberrechtlich geschützt und gibt ausschliesslich die persönliche Ansicht des Verfassers wieder. Rechtsanwalt Dr. Marc Strittmatter, MDE - Konstanz/Stuttgart Kontakt: marc.strittmatter strittmatter@gmx.de

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