Fragen und Antworten zu OPS 9-20, PKMS-E, K, J und PPR-A4

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1 1 Fragen und Antworten zu OPS 9-20, PKMS-E, K, J und PPR-A4 PKMS 2012 Hinweis: Die Fragen sind aus zahlreichen Inhouse-Schulungen und Referentenseminaren zum PKMS sowie aus zahlreichen Anfragen aus den unterschiedlichsten Kliniken und Fragen der Pflegepersonen aus den Projekthäusern der Arbeitsgruppen der DMGP zusammengetragen worden und wurden sorgfältig von verschiedenen Arbeitskreisen diskutiert und bearbeitet. End-Bearbeitung, Konsentierung und Prüfung durch: Dr. med. Nicola Lutterbüse, GKinD e.v. Dr. med. Beate Waibel, MDK Baden-Württemberg Dr. med. Peter Dirschedl, MDK Baden-Württemberg Dr. med. Hans-Ulrich Euler, MDK Baden-Württemberg Dr. rer. medic. Pia Wieteck, unabhängige Pflegewissenschaftlerin u. Mitglied der AG DMGP Freigabe am Gruppen die an der Beantwortung der Fragen mitgewirkt haben: Mitglieder der Arbeitsgruppe Pflege der DMGP Mitarbeiter des RECOM PKMS-Schulungsteams Teilnehmer des Update-Seminars Referentenausbildung 2011 zum PKMS

2 Mitglieder der Arbeitsgruppe Pflege der DMGP Henry Rafler, Dipl. Krpfl., Pflegedirektor BG Kliniken Bergmannstrost Dr. med. Burkhardt Domurath, Werner-Wicker-Klinik Bad Wildungen Matthias Stolze, B.A., BG Kliniken Bergmannstrost Kathrin Treike, UKB Berlin Andrea Schäfer, Werner-Wicker-Klinik Bad Wildungen Gottfried Fischer, Pflegedirektor, Werner-Wicker-Klinik Bad Wildungen Martin Osbahr, Dipl. Pflegewirt, BG Unfallkrankenhaus Hamburg Wolfram Junge, BscN, BG Kliniken Bergmannsheil Bochum Dirk Hohmann, Dipl. Kfm., Werner-Wicker-Klinik Bad Wildungen Jens Raddatz, Werner-Wicker-Klinik Bad Wildungen Hajo devries, BG Unfallkrankenhaus Hamburg Holger Firch, BG Kliniken Bergmannsheil Bochum Hr. Kimmich, BG Unfallklinik Tübingen Mitarbeiter des RECOM PKMS-Schulungsteams Lisa Schröder, Gesundheitswissenschaftlerin, MSc Public Health Isabella Schmidpeter, Krankenschwester, Public health nurse und MPH Till Brandt, Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegemanager (B. A.) Thorsten Benthin, Krankenpfleger, Stationsleiter, Fachinformatiker Teilnehmer des Update-Seminars Referentenausbildung 2011 zum PKMS Frank Demel, Evangelisches und Johanniter Krankenhaus Diersdorf/Selters Peter Thumel, Dipl. Pflegepädagoge (FH) und Pflegemanager HINZ Fabrik GmbH Berlin Martin Wilczynski, Evangelisches Krankenhaus Stiftung Oldenburg Petra Tenbrink, Dipl. Pflegewirtin, stellv. Pflegedirektorin, Herz-Jesu Krankenhaus in Münster- Hiltrup Britta Silling, Master of Arts Management im Gesundheitswesen, Assistentin der Geschäftsführung, Herz-Jesu Krankenhaus in Münster-Hiltrup. Peter Miller, Leiter des Pflegedienstes Therapiezentrum Burgau Dr. phil. Elke Müller, Pflegewissenschaftlerin, AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS HEIDELBERG Peter Schoos, Dipl. Pflegewirt (FH), Pflegedirektion, Kliniken der Stadt Köln Silvia Mauer, Dipl. Pflegewirtin (FH), CaritasKlinikum Saarbrücken St. Theresia, Pflegedienstleitung Renate Plenge, Dipl. Pflegewirtin (FH), St. Josef- und St. Elisabeth Hospital ggmbh, PKMS Projektbeauftragte in vier Verbundkliniken Manuela Meiler, Pflegedirektion, Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH Michael Dusch, RoMed-Kliniken Akad. Institut für Gesundheits- und Sozialberufe, Rosenheim Monika Nowacka, Ilmtalkliniken GmbH, Pfaffenhofen Heike Deiglmeier, Pflegedienstleitung, Asklepios Klinikum Bad Abbach GmbH Michael Krug, Universitätsklinikum Bonn Martha Lingott, Casmanagement Klinikum Bayreuth GmbH 2

3 Lektorat: Dr. Holger Mosebach RECOM Inhalt 1. Geltungsbereich OPS Welche Pflegebereiche/Stationen/Fachbereiche können den OPS 9-20 und damit auch den PKMS erheben? Gibt es andere OPS (Komplexkodes), die den OPS 9-20 ausschließen? Findet der OPS 9-20 auch im teilstationären Bereich Anwendung? Bei den Mindestmerkmalen zum OPS heißt es: Die pflegerischen Leistungen werden durch examinierte Gesundheitsund Krankenpfleger/Innen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen oder unter deren Verantwortung erbracht. Wie ist das auszulegen? Besteht eine Verpflichtung, den OPS 9-20 mit PKMS zu kodieren? Werden am Aufnahme- und Entlassungstag ebenfalls PKMS-Aufwandspunkte erhoben und gezählt? PKMS (E, J, K)-Anwendungsfragen Ist die Anwendung des PKMS bei Patienten mit kurzer Verweildauer sinnvoll? Wie ist bei Wiederaufnahme von Patienten zu verfahren, bei denen es zur Fallzusammenführung kommt? Über welchen Tageszeitraum werden die PKMS-Leistungen erhoben? Wie sind die Altersvorgaben des PKMS-E, J, K genau auszulegen? Können auch mehrere Gründe und Pflegemaßnahmen in einem Leistungsbereich des PKMS erhoben werden? Wann darf ein Leistungsbereich des PKMS geltend gemacht werden? Dürfen Maßnahmen durch Vertreter anderer Berufsgruppen (z. B. Ergotherapeut, Logotherapeut, Physiotherapeut, Stomatherapeut, Wundmanager usw.) erbracht werden? Müssen bei einem Patienten jeden Tag 13 (17) Aufwandspunkte gesammelt werden, damit dieser erlösrelevant werden kann? Wie viele Maßnahmen müssen durchgeführt werden, um Aufwandspunkte zählen zu können? Auslegungs-/Verständnisfragen zu den einzelnen Items des PKMS Leistungsbereich-Körperpflege Was zählt als Zu-/Ableitung (Vgl. G5 bei Erwachsenen oder G2 bei Kindern/Jugendlichen)? Wie ist das gleichzeitige Liegen eines transurethralen und eines suprapubischen Katheters zu werten. Wird die Blase hier als ein Wundgebiet gezählt, obwohl es sich um zwei unterschiedliche Ableitungen handelt? Im Bereich Körperpflege werden unterschiedliche Begriffe verwendet: "volle Übernahme der Körperwaschung" / "Ganzkörperpflege" / "Ganzkörperwaschung" / "Mehrfachwaschungen in voller Übernahme". Ist mit all diesen Begriffen das Gleiche gemeint (nämlich eine Waschung des Körpers von Kopf bis Fuß einschl. Mund-, Haar- und Hautpflege) oder lassen sich die einzelnen Begriffe voneinander abgrenzen? Kann die Mobilisation in den Dusch-/Toilettenstuhl oder Duschtrage bei dem Leistungsbereich Bewegen geltend gemacht werden oder ist das im Bereich Körperpflege oder Ausscheidung bereits inkludiert? Müssen Mitarbeiter, die eine Körperwaschung nach Bobath durchgeführt haben, einen expliziten Fortbildungsnachweis vorlegen, damit die therapeutische Waschung im Sinne des PKMS geltend gemacht werden kann? Was ist mit Bag-bath/Towelbath gemeint (A3)? Leistungsbereich-Ernährung Müssen angegebene Trinkmengen, Mindestmengen oder Häufigkeitsangaben eingehalten werden? Was zählt alles zur Sondennahrung? (PKMS-E, B5) Trink-Esstraining nach einem individuell aufgestellten Konzept (B3), was ist genau darunter zu verstehen? Sind hier nur therapeutische Konzepte, wie z. B. F.O.T.T. (Face and Oral Tract Therapy) gemeint? Ausscheidung Ist das (An)Spülen der Blase mittels großvolumiger Spritze, mehrmals am Tag, mit Kochsalzlösung als Ausscheidungsunterstützung anzusehen? Ist die komplette Übernahme der Entleerung des Urinbeutels bei einer Dauerableitung der Blase eine Ausscheidungsunterstützung? Zählt die volle Übernahme des Wechsels von Inkontinenzeinlagen/-hosen ebenfalls als Maßnahme der vollen Übernahme im Bereich der Ausscheidung

4 3.3.4 Sind unter dem Leistungsbereich Ausscheidung sowohl Stuhl- als auch Urin-Ausscheidungen zu verstehen? Bewegung Was ist eine Mikrolagerung? Was ist mit aufwendige Sicherheitsmaßnahmen gemeint (D6)? Können Lagerungen mit 2 Pflegepersonen über die Mindestangaben hinaus als zwei einzelne Umlagerungen geltend gemacht werden (D2)? Der Transfer eines Patienten aus dem Bett und zurück, ist das als 1x Bewegen oder als 2x Bewegen z. B. im Rahmen von D1 geltend zu machen? Wenn ein Patient bei einem vorliegenden Grund im Leistungsbereich Bewegen von einer externen Person auf die Station rückbegleitet wird, dürfen dann die PKMS-Aufwandspunkte berechnet werden? Bei den Maßnahmen D5 wird das Anlegen eines Kompressionsverbandes oder strumpfes gesprochen, welche Art von Kompressionsstrümpfen sind hier gemeint? Kommunikation Die kommunikativen Pflegemaßnahmen werden nicht im Rahmen der Erbringung anderer Pflegeleistungen erbracht, wie ist diese Forderung auszulegen? Wird ein problemorientiertes Gespräch (E2) mit dem Patienten unter Zuhilfenahme eines Angehörigen in der Funktion eines Dolmetschers durchgeführt, darf die PKMS-Leistung dann als erfüllt betrachtet werden? Maßnahmen zur Überwindung von Kommunikationsbarrieren/Einstellungen von Kommunikationshilfen bei Hemi-, Paraoder Tetraplegie können diese auch an mehr als 2 verschiedenen Zeitpunkten des Tages erbracht werden? Kreislauf/ Wundmanagement (G12) Hochaufwendiges Wundmanagement, hier werden mind. 3 septische Wunden (z. B. Dekubitus Grad 3). genannt. Wie ist der Text in der Klammer zu verstehen? Wie ist die Maßnahme G1 auszulegen? Sind die Unterpunkte täglich nachzuweisen? Verschiedene Leistungsbereiche betreffende Fragen Sind ausschließlich die angegebenen Assessments bzw. Maßnahmenkonzepte zu nutzen? Dürfen andere Gründe und Maßnahmenverknüpfungen geltend gemacht werden, wenn diese fachlich begründbar sind? Im PKMS wird bei einigen Pflegemaßnahmen die Durchführung mit zwei Pflegepersonen gefordert. Können auch Angehörige als zweite Pflegeperson geltend gemacht werden? Dokumentationsanforderungen Wie ist eine Maßnahme zu dokumentieren, die durch 2 Pflegepersonen erbracht wurde? Welche Bedeutung haben die Kennzeichen bei den Gründen des PKMS? Wie kann der Nachweis bezüglich der Umsetzung des Expertenstandards Förderung der Harnkontinenz dargestellt werden? Können zum Nachweis von z. B. Flüssigkeitsmengen, Lagerungsintervallen oder Ähnlichem auch die bereits eingeführten Spezialdokumente, wie z. B. Mobilisierungsplan und Einfuhrplan usw. genutzt werden? Was ist bei der Dokumentation der Pflegeleistungen im Bereich der Kommunikation zu beachten? Die verschiedenen Komplexkodes in der Geriatrie und neurologischen Frührehabilitation und die nachzuweisenden Pflegemaßnahmen im Rahmen der aktivierenden/therapeutischen Pflege überschneiden sich inhaltlich teilweise mit Pflegemaßnahmen die im PKMS (OPS-9-20) gefordert werden. Kann eine Pflegeleistung, die erbracht wurde, in einer Dokumentation nachgewiesen werden und als Nachweis für z. B. zwei Komplexkodes dienen? Im PKMS werden Pflegemaßnahmen gefordert, die zu erbringen sind, um die Aufwandspunkte in Verbindung mit den Gründen berechnen zu dürfen. Einige Pflegemaßnahmen, die zu einem Handlungsablauf gehören, sind im PKMS zusammenfassend formuliert. Reicht bei diesen Pflegemaßnahmen, die zusammen erbracht werden, ein Handzeichen aus?15 5. Spezielle Fragen zu PKMS-K und -J Was ist unter Perzentile kleiner 5 oder größer 99,5 zu verstehen? Können die Aufwandspunkte des PKMS(-J) berechnet werden, wenn ein schwer behindertes Kind (Person) Sondenkost erhält, ohne orale Nahrung zu sich nehmen zu können? Warum gibt es keine Einstufungsmöglichkeit für Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr? Warum gibt es für Kinder und Jugendliche weniger Gründe als für Erwachsene? PPR-A PPR-A4 im Akutkrankenhaus Sollen bei einem Patienten die PPR-A4-Minutenwerte in der Fallkostenkalkulation berechnet werden, wenn dieser keinen OPS 9-20 (PKMS-Aufwandspunkte < 43) erhält? Ist die Nutzung der PPR zur Kalkulation zwingend notwendig?

5 6.1.3 Warum ist die PPR als Grundlage zur Kostenkalkulation verwendet worden? Wie wird die PPR-A4 in der Fallkosten-Kalkulation umgesetzt? Kann die PPR-A4 auch für die krankenhausinterne Pflegepersonalberechnung genutzt werden? In welcher Form ist die PPR-A4 anerkannt und wo können die Nutzungshinweise nachgelesen werden? Die PPR-A3-Einstufung erfordert die Erfüllung der Kriterien in mind. zwei Leistungsbereichen. Ist dieses bei dem PKMS ebenfalls der Fall? Einige Patienten haben PKMS-Gründe und erhalten PKMS-Maßnahmen, sind aber in die PPR-A2 eingestuft. Diese sind z. B. Patienten die dement sind und z. B. eine Hin-/Weglauftendenz vorliegt. Dürfen trotz PPR-A2-Einstufung die Aufwandspunkte des PKMS geltend gemacht werden? PPR-S4 und -A4 für Patienten mit einer Querschnittlähmung Zählen die Aufwandspunkte der neuen Leistungsbereich des PKMS (Kreislauf, Wundmanagement) ebenfalls zu den Aufwandspunkten des PPR-A4-Bereiches? PPR-S4 was ist das? Sonstige Fragen Dürfen Pflegeleistungen, die in Folge von Personalmangel nicht erbracht werden konnten, aber einen Bedarf des Patienten darstellen, abgerechnet werden?

6 1. Geltungsbereich OPS Welche Pflegebereiche/Stationen/Fachbereiche können den OPS 9-20 und damit auch den PKMS erheben? Grundsätzlich bezieht sich der OPS 9-20 auf alle Fachbereiche/Stationen, die unter den Geltungsbereich 17d und b KHG fallen. Für Rehakliniken und Einrichtungen, die unter 111 SGB V fallen, ist der OPS 9-20 und damit auch der PKMS nicht relevant. Dennoch sind derzeit folgende Fachbereiche/Fachstationen (durch Ausschlussformulierung) im PKMS ausgeschlossen, diese sind: Stroke units, Intensivstationen, Überwachungseinheiten. Die derzeitige Formulierung ist nicht ganz eindeutig, da der Begriff Überwachungseinheit abgrenzend zur IMC unklar ist. Daher folgen eine Begriffsdefinition und Klärung, wo der PKMS kodiert werden darf. PKMS Ja Ja Nein Begriffsdefinition IMC = intermediate care; Synonym: Überwachungsstation Die Begriffe Überwachungsstation und IMC werden synonym verwendet und bilden das Bindeglied zwischen Intensivstation und Normalstation. Hier werden Patienten versorgt, die nicht mehr intensivtherapiepflichtig sind, aber aufwendig gepflegt und/oder überwacht werden müssen. (Intensiv)-Überwachung + Pflege IMCU = intermediate care unit; Synonym: intermediäre Überwachungsstation Die Intermediäre Überwachungsstation (IMCU) ist eine Organisationseinheit zur Überwachung und Behandlung von Frischoperierten nach ausgedehnten Eingriffen sowie für prä- und nichtoperative Schwerkranke. Eine derartige Überwachung ist bei Patienten erforderlich, deren Vitalfunktionen gefährdet sind. Der sogenannte postoperative Aufwachbereich wird im gegebenen Zusammenhang nicht den Intermediären Überwachungsstationen zugerechnet, da der postoperative Aufwachbereich kein eigenständiger bettenführender Bereich ist. Die Intermediäre Überwachungsstation ist nicht für die Behandlung schwerer organischer Dysfunktionen beispielsweise mittels mechanischer Atemhilfe, Hämofiltration, etc. zu strukturieren. In Notfällen sollte dort jedoch die Möglichkeit bestehen, kurzfristige (auf einige Tage beschränkte) Intensivbehandlungen (insbesondere künstliche Beatmung) durchzuführen. Patienten, die einer Intensivbehandlung bedürfen, sind auf eine Intensivstation zu transferieren. (Intensiv)-Überwachung + Pflege ICU = intensive care unit; Synonym: Intensivstation Die Intensivstation (ICU) ist eine Betteneinheit für Schwerstkranke, deren vitale Funktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört sind und wiederhergestellt bzw. durch besondere intensivtherapeutische Maßnahmen aufrechterhalten werden müssen. Intensivmedizin + Intensivüberwachung + Intensivpflege Nein ITS = Interdisziplinäre Intensivmedizin Intensivmedizin + Intensivüberwachung + Intensivpflege Nein Überwachungseinheit = z. B. Aufwachraum Der sogenannte postoperative Aufwachbereich wird im gegebenen Zusammenhang nicht den Intermediären Überwachungsstationen zugerechnet, da der postoperative Aufwachbereich kein eigenständiger bettenführender Bereich ist. Der Begriff Überwachungseinheit wird unterschiedlich verwendet. Teilweise wird der Begriff synonym zur Intensivstation verwendet. Ebenso wird die Apparatur die zur intensiven Überwachung an einem Bett benötigt wird mit dem Begriff beschrieben. Also die Geräteeinheit auf einer Intensivstation. Quellen: Schönhofer, B.; Wagner, T., O.F.: 2006 Ort der maschinellen Beatmung im Beatmungszentrum Intensivstation, Intermediate care oder spezialisierte Normalstation, Pneumonologie 60(6); Becker, H.,F.; Schönhofer, B.; Vogmeier, C.: (2006) Intermidiate-Care-Units und nichtinvasive Beatmung, Medizinische Klinik 101(4) 334-9, Hanke, M.: 2010 Kosten und Nutzen einer Intermediate-Care- Station In: Das Krankenhaus 9/2010, Auf IMC und IMCU kann der PKMS kodiert werden. Hier handelt es sich um Stationen, die eine intensive Überwachung und Pflege benötigen, aber keine intensivmedizinische Behandlung (DGAI und BAD 2002, Wild et al. 2002). Allerdings kann auf einer IMC nicht gleichzeitig der OPS 9-20 und der Komplexkode Intensivmedizin (8-980 und 8-98d) geltend gemacht werden. Auch können nicht gleichzeitig zum PKMS Beatmungsstunden geltend gemacht werden. 6

7 1.2 Gibt es andere OPS (Komplexkodes), die den OPS 9-20 ausschließen? Der OPS 9-20 (2011) schließt keine anderen Kodes aus. Das bedeutet, dass eine Kodierung des OPS 9-20 parallel zu anderen Komplexkodes zulässig (z. B , 8-98a, 8-552, 8-559, 8-982, 9-60 bis 9-68, oder 9-500). Für den gleichen Zeitraum können neben PKMS-Punkten auch andere OPS-Kodes geltend gemacht werden außer 8-980, 8-98d, und 8-98b. (Siehe hierzu die FAQ vom DIMDI Nr Findet der OPS 9-20 auch im teilstationären Bereich Anwendung? Sobald Patienten stationär aufgenommen werden und hochaufwendige Pflegeleistungen erbracht werden, können Sie mit dem PKMS erfasst werden. In der Regel wird der PKMS bei diesem Klientel wegen der Schwelle von 43 Aufwandspunkten nicht relevant sein. 1.4 Bei den Mindestmerkmalen zum OPS heißt es: Die pflegerischen Leistungen werden durch examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/Innen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen oder unter deren Verantwortung erbracht. Wie ist das auszulegen? Es ist sicherzustellen, dass eine examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/In bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in die Verantwortung für die Planung und Durchführung der Pflege des Patienten sicherstellt. Ein Nachweis kann über eine entsprechende Mitteilungen über die Erfüllung der strukturellen Kodiervoraussetzungen für den OPS-Kode 9-20 und auf Nachfrage über die Vorlage von Dienstplänen erbracht werden. 1.5 Besteht eine Verpflichtung, den OPS 9-20 mit PKMS zu kodieren? Seit dem 1. Januar 2010 besteht die gesetzliche Anforderung, Patienten, welche die Kriterien des OPS 9-20 erfüllen, mit dem Kode entsprechend abzubilden. In 2012 ist der OPS 9-20 über Zusatzentgelt vergütungsrelevant. 1.6 Werden am Aufnahme- und Entlassungstag ebenfalls PKMS-Aufwandspunkte erhoben und gezählt? Ja, werden Leistungsbereiche am Aufnahme- und/oder Entlassungstag erbracht, werden die Aufwandspunkte entsprechend kodiert und gezählt. 2. PKMS (E, J, K)-Anwendungsfragen 2.1 Ist die Anwendung des PKMS bei Patienten mit kurzer Verweildauer sinnvoll? Bei hochaufwendigen Patienten mit einer kurzen Verweildauer wird die Mindestpunktzahl von 43 für die Komplexprozedur bei Kurzliegern oft nicht erreicht. Patienten, bei denen allerdings durch Wiederaufnahme eine Fallzusammenführung erfolgt, ist die Erfassung des PKMS möglicherweise sinnvoll, da die Mindestpunktzahl dann erreicht werden kann. Auch kann für die hausinterne Fallkostenkalkulation eine Erhebung des PKMS schon bei einem Tag Liegedauer sinnvoll sein: Immer dann, wenn die Mindestpunktzahl von 6 erreicht wird. Hier können die deutlich höheren Minutenwerte in der PPR-Kalkulation geltend gemacht werden (siehe auch Frage Nr. 6.1). 2.2 Wie ist bei Wiederaufnahme von Patienten zu verfahren, bei denen es zur Fallzusammenführung kommt? Hier sind die PKMS-Punkte aus beiden Aufenthalten zusammenzuführen. Ausnahmen: Wenn es zwischen den zusammenzuführenden Aufenthalten zu einem Wechsel der Altersvorgabe und somit zum Wechsel in einen anderen OPS-Kode kommt, werden im zusammengeführten Fall beide OPS-Kodes mit ihren jeweiligen PKMS-Punkten kodiert bzw. berechnet (Beispiel: Ein Patient ist im ersten stationären Aufenthalt 17 Jahre alt, und es wird der OPS-Kode Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen, 43 bis 71 Aufwandspunkte angegeben. Zwischen den beiden stationären Aufenthalten feiert er seinen 18. Geburtstag. Im zweiten Aufenthalt wird der OPS-Kode Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen, 43 bis 71 Aufwandspunkte angegeben. Bei der Fallzusammenführung werden beide OPS-Kodes mit ihren jeweiligen PKMS-Punkten angegeben. In diesem Fall würde dies zu zwei ZE führen. 7

8 2.3 Über welchen Tageszeitraum werden die PKMS-Leistungen erhoben? Die Leistungserfassung der PKMS-Maßnahmen bezieht sich auf den Kalendertag. (Kalendertag 0 24 Uhr) 2.4 Wie sind die Altersvorgaben des PKMS-E, J, K genau auszulegen? Folgende Formulierungen sind in den PKMS-Fassungen ausgewiesen: PKMS-E: ab dem Beginn des 19. Lebensjahres PKMS-J: ab dem Beginn des 7.Lebensjahr bis zum Ende des 18. Lebensjahres PKMS-K: ab dem Beginn des 2. Lebensjahr bis zum Ende des 6. Lebensjahres Das Alter des Patienten am Aufnahmetag in das Krankenhaus bestimmt, welcher PKMS- Erfassungsbogen zum Tragen kommt. Ein Wechsel des PKMS bei einem Patienten, dessen Geburtstag im Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes liegt, ist nicht vorgesehen. 2.5 Können auch mehrere Gründe und Pflegemaßnahmen in einem Leistungsbereich des PKMS erhoben werden? Ja, allerdings werden die PKMS-Aufwandspunkte je Leistungsbereich nur einmal pro Kalendertag berechnet. 2.6 Wann darf ein Leistungsbereich des PKMS geltend gemacht werden? Immer dann, wenn ein Grund für hochaufwendige Pflege UND ein dazu passendes Interventionsprofil (= Maßnahmenpaket z. B. A1, B2 usw.) vorliegen. Der Grund muss jeweils mit der verknüpften Maßnahme vorliegen und die Maßnahmen entsprechend der ausgewiesenen Häufigkeiten erbracht werden. 2.7 Dürfen Maßnahmen durch Vertreter anderer Berufsgruppen (z. B. Ergotherapeut, Logotherapeut, Physiotherapeut, Stomatherapeut, Wundmanager usw.) erbracht werden? Nein. Wird Stomatherapie, Diabetesberatung, Esstraining und/oder Wundmanagement durch Pflegepersonal durchgeführt, kann die Leistung im Sinne des PKMS berechnet werden. Leistungen, die durch andere Berufsgruppen erbracht werden, können nicht geltend gemacht werden. 2.8 Müssen bei einem Patienten jeden Tag 13 (17) Aufwandspunkte gesammelt werden, damit dieser erlösrelevant werden kann? Nein. Das Erreichen der vollen Punktzahl/Tag ist nicht notwendig. Es können auch täglich z. B. nur 6 Punkte gezählt werden (d. h. es besteht z. B. Hochaufwendigkeit in den Bereichen Körperpflege und Bewegen/Sicherheit). Entscheidend für die Erlösrelevanz ist das Erreichen von mind. 43 Aufwandspunkten über den gesamten stationären Aufenthalt. 2.9 Wie viele Maßnahmen müssen durchgeführt werden, um Aufwandspunkte zählen zu können? Es reicht die Durchführung einer Maßnahme, wenn dieses im PKMS so gefordert wird und die vorgegebene Gründe/Maßnahmen-Verknüpfung erfüllt ist. Werden andere Häufigkeiten gefordert, können die Leistungspunkte nur dann gezählt werden, wenn die Maßnahmen in der entsprechenden Häufigkeit durchgeführt und einzeln dokumentiert wurden. 8

9 3. Auslegungs-/Verständnisfragen zu den einzelnen Items des PKMS 3.1 Leistungsbereich-Körperpflege Was zählt als Zu-/Ableitung (Vgl. G5 bei Erwachsenen oder G2 bei Kindern/Jugendlichen)? Es zählen z. B. Sauerstoffbrille, Monitoring-Kabel, Drainagen und Nasensonden dazu. Zu beachten ist, dass es sich bei den Zu-/Ableitungssystemen in diesem Zusammenhang um drei unterschiedliche Systeme handeln muss. Das bedeutet, mehrere Redon-Drainagen, die in ein Wundgebiet eingebracht sind, würden als eine Ableitung gezählt. Sind allerdings z. B. Redon-Drainagen in zwei verschiedenen Wundgebieten platziert oder eine Thoraxdrainage rechts und eine links, würde dieses als zwei Ableitungen gezählt werden Wie ist das gleichzeitige Liegen eines transurethralen und eines suprapubischen Katheters zu werten. Wird die Blase hier als ein Wundgebiet gezählt, obwohl es sich um zwei unterschiedliche Ableitungen handelt? Nein, da es zwei unterschiedliche Zugangswege gibt, handelt es sich um zwei Ableitungssysteme Im Bereich Körperpflege werden unterschiedliche Begriffe verwendet: "volle Übernahme der Körperwaschung" / "Ganzkörperpflege" / "Ganzkörperwaschung" / "Mehrfachwaschungen in voller Übernahme". Ist mit all diesen Begriffen das Gleiche gemeint (nämlich eine Waschung des Körpers von Kopf bis Fuß einschl. Mund-, Haarund Hautpflege) oder lassen sich die einzelnen Begriffe voneinander abgrenzen? Mehrfachwaschungen ist in A2 operationalisiert und beinhaltet zwei GW und mind. 2 TW. Ganzkörperwaschung bezieht sich auf die Waschung des Körpers A1 Körperpflege bezieht sich auf die gesamte Körperpflege also auch die anderen Elemente wie Mund-, Haarpflege usw., wobei die Einzelleistungen hier nicht nachgewiesen werden müssen. Wichtig ist, bei der Formulierung der Maßnahmenbeschreibung auszuweisen, dass es sich um die Körperpflege und ihre Bestandteile handelt Kann die Mobilisation in den Dusch-/Toilettenstuhl oder Duschtrage bei dem Leistungsbereich Bewegen geltend gemacht werden oder ist das im Bereich Körperpflege oder Ausscheidung bereits inkludiert? Nein, eine Mobilisation, die im Rahmen einer anderen PKMS-Pflegemaßnahme im sinne der Vor- Nachbereitung dieser Maßnahme stattfindet, kann nicht nochmal zusätzlich als Mobilisierungsmaßnahme geltend gemacht werden. Beispiel zur Erläuterung: Wird der Patient im Rahmen einer aktivierenden Ganzkörperpflege am Waschbecken angeleitet und erhält eine Unterstützung beim Transfer, so zählt diese Leistung als Maßnahme im Rahmen der aktivierenden Körperpflege. Allerdings kann eine Mobilisation geltend gemacht werden, wenn der Patient nach dem Rücktransfer in das Bett aufwendig im Sinne der PKMS-Maßnahmen gelagert wird (wie z.b. Lagerung mit 2 Pflegepersonen, Lagerung nach Bobath oder 30 Grad Lagerung nach Seiler). Hier handelt es sich um einen zeitliche Aneinanderreihung von verschiedenen PKMS-Pflegemaßnahmen Müssen Mitarbeiter, die eine Körperwaschung nach Bobath durchgeführt haben, einen expliziten Fortbildungsnachweis vorlegen, damit die therapeutische Waschung im Sinne des PKMS geltend gemacht werden kann? Nein, zum einen sind die therapeutischen Waschungen Bestandteil der Ausbildung zum anderen kann eine gezielte Anleitung der Pflegeperson diese dazu befähigen die patientenspezifische Umsetzung der Körperwaschung nach Bobath bei dem Patienten umzusetzen. Dieses gilt auch für andere therapeutische Pflegetätigkeiten Was ist mit Bag-bath/Towelbath gemeint (A3)? Es sind mit bag bath keine Produkte gemeint, wenngleich es diese gibt, sondern das pflegerische Konzept. Die Waschung kann unabhängig von verschiedenen Produkten durchgeführt werden. 9

10 Weitere Hintergrundinformationen: Die Körperreinigung mit feuchten warmen Tüchern wird in den USA mit Begriffen wie "bag-bath", "thermal bath", "travel-bath" und "no-rinse bath" bezeichnet, von der Alzheimergesellschaft empfohlen und bei Patienten/Bewohnern mit Demenz erfolgreich eingesetzt. Die Methode arbeitet bewusst nicht mit fließendem Wasser, da die Geräusche von fließendem oder plätscherndem Wasser, sowie das Laufen von Wassertropfen über die Haut, Menschen mit Demenz irritieren und verängstigen können (Holzemer et al. 1997, Sheppard und Brenner 2000, Sloane 2004). Stattdessen wird der Körper des Patienten mit feuchten warmen Tüchern abgerieben. Studien zeigten, dass Betroffene bei der Durchführung der Körperpflege mit diesen Methoden weniger ängstliches Verhalten zeigten, als bei der konventionellen Körperwaschung im Bett (Sloane et al. 2004). Zudem kommt es unter Anwendung der Methode nicht zu negativen Hautreaktionen, wie es aufgrund des sparsamen Wassereinsatzes befürchtet werden könnte. Hier zeigten Studien keine signifikanten Unterschiede bezüglich des Hautzustands nach Verwendung der Methode im Vergleich zur konventionellen Körperwaschung (Dawson, M. et al. 2001, Sheppard, C.M. 2000). In anderen Studien deutet sich eine Verringerung der Hautaustrocknung und ein vermindertes Auftreten von Hautrissen bei Verwendung dieser Methode an (Snowley et al. 1998). Um ein ängstliches Verhalten bei der Körperreinigung von Menschen mit Demenz zu verhindern, werden in Abwesenheit des Betroffenen die Tücher vorbereitet. Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen: Entweder werden Waschlotion (die nicht abgewaschen werden muss) und 300 ml heißes Wasser auf ca weiche Frotteetücher in einem Isolierbehälter gegeben, aus dem die warmen Tücher dann direkt im Zimmer des Betroffenen entnommen werden oder die Tücher werden mit dem Wasser und der Waschlotion in einem Plastikbeutel in der Mikrowelle erwärmt (Carruth et al. 1995, Sheppard und Brenner 2000). Der Körper des Betroffenen sollte während der Körperreinigung mit einem warmen großen Tuch bedeckt sein. Der Körper wird dann durch Auflegen, Andrücken, Abrollen der warmen Tücher gereinigt. Ein Nachtrocknen der Haut ist bei Anwendung dieser Methode nicht erforderlich, weil die Haut innerhalb von 30 Sekunden trocken ist. Die Reihenfolge orientiert sich an der herkömmlichen Waschreihenfolge. 3.2 Leistungsbereich-Ernährung Müssen angegebene Trinkmengen, Mindestmengen oder Häufigkeitsangaben eingehalten werden? Ja, die angegebenen Vorgaben sind einzuhalten. Nachweise über Trinkmengen, Häufigkeiten von Pflegemaßnahmen sind entsprechend in der Pflegedokumentation nachzuweisen Was zählt alles zur Sondennahrung? (PKMS-E, B5) Die fertigen Nährlösungen der verschiedenen Hersteller oder selbst hergestellte Sondenkost Trink-Esstraining nach einem individuell aufgestellten Konzept (B4), was ist genau darunter zu verstehen? Sind hier nur therapeutische Konzepte, wie z. B. F.O.T.T. (Face and Oral Tract Therapy) gemeint? Nein. Der Begriff Konzept bezieht sich auf die verschiedensten Maßnahmenkonzepte in der Pflege, wie z. B. Lippenschluss unterstützen, Stimulation der Wangen- und Mundmuskulatur vor der Nahrungsaufnahme usw. Genauso zählt z. B. bei einem dementen Patienten das Einüben eines Essrituals zu den Konzepten im Rahmen des Esstrainings (B5) Ist die Bolusapplikation bei Sondennahrung auch über Ernährungspumpen möglich? Nein, die Verabreichung von Sondennahrung über eine Ernährungspumpe kann keine PKMS- Aufwandspunkte auslösen, auch wenn es hier die Funktion der Boluspapplikation gibt. Es geht im PKMS um den pflegerischen Ressourcenverbrauch, der bei technischer Unterstützung durch spezielle Ernährungspumpen nicht in dem Umfang gegeben ist. 3.3 Ausscheidung Ist das (An)Spülen der Blase mittels großvolumiger Spritze, mehrmals am Tag, mit Kochsalzlösung als Ausscheidungsunterstützung anzusehen? Nein, das ist eine Maßnahme aus der speziellen Pflege, siehe Definition PPR-S2. 10

11 3.3.2 Ist die komplette Übernahme der Entleerung des Urinbeutels bei einer Dauerableitung der Blase eine Ausscheidungsunterstützung? Nein, auch hier handelt es sich um spezielle Pflege, siehe Definition PPR-S Zählt die volle Übernahme des Wechsels von Inkontinenzeinlagen/-hosen ebenfalls als Maßnahme der vollen Übernahme im Bereich der Ausscheidung. Ja, die Aufzählung der verschiedenen Pflegemaßnahmen, die als volle Übernahme der Ausscheidungsunterstützung zählen ist nicht komplett. Siehe Kinder, hier ist das Wickeln mit aufgeführt. Bei C3 heißt es Ausscheidungsunterstützung im Bett, z. B. Steckbecken Sind unter dem Leistungsbereich Ausscheidung sowohl Stuhl- als auch Urin- Ausscheidungen zu verstehen? Die Einschränkungen im Bereich der Ausscheidung beziehen sich sowohl auf die Urin- als auch auf die Stuhlausscheidung im Sinne von und/oder. 3.4 Bewegung Was ist eine Mikrolagerung? Bei jedem Patientenkontakt können kleinste Lage- und Positionsveränderungen durchgeführt werden. Z. B. kann ein zusammengefaltetes Handtuch oder ein kleines Kissen unter das Becken geschoben werden und nach kurzer Zeit unter der Schulter positioniert werden. Definition: Der gesunde, liegende Mensch führt laut einer Studie pro Stunde zwischen 8 und 40 Mikrobewegungen durch. An diesem physiologischen Bewegungsmuster orientiert sich die Mikrolagerung. Angestrebt werden physiologische Positionsveränderungen in den Gelenken sowie unterstützende Lageveränderungen durch Druckverteilung an Kopf, Schultern, Hüfte und des Fersenbereichs. Bei jedem Patientenkontakt können kleinste Lage- und Positionsveränderungen durchgeführt werden. Z. B. kann ein zusammengefaltetes Handtuch oder ein kleines Kissen unter das Becken geschoben werden und nach kurzer Zeit unter der Schulter positioniert werden. Diese Mikro-Lageveränderungen können z. B. im Uhrzeigersinn durchgeführt werden Was ist mit aufwendige Sicherheitsmaßnahmen gemeint (D6)? Die ständige Anwesenheit einer Pflegekraft oder die kontinuierliche (mindestens einmal pro Stunde in den Wachphasen des Patienten) Kontrolle der Patientensicherheit oder unterschiedliche Fixierungsmaßnahmen (z. B. Dreipunkt-, Vierpunkt-, Fünfpunktfixierung) werden zu den aufwendigen Sicherheitsmaßnahmen gezählt. Diese Maßnahmen müssen entsprechend ausgewiesen werden, um die PKMS-Punkte in diesem Bereich zu erlangen. Das alleinige hochziehen von Bettgittern ohne weitere Pflegemaßnahmen zählt nicht als aufwendige Sicherheitsmaßnahme Können Lagerungen mit 2 Pflegepersonen über die Mindestangaben hinaus als zwei einzelne Umlagerungen geltend gemacht werden (D2)? D2 Lagerungswechsel und/oder Mobilisation mindestens 4 x tägl. mit 2 Pflegepersonen und zusätzlich mindestens 4 x tägl. Lagerungswechsel (bzw. Mikrolagerung) mit einer Pflegeperson, Dokumentation im Lagerungsplan o.ä. Quelle: PKMS-Maßnahme Erwachsene DIMDI Es können auch andere Kombinationen zur Erfüllung der PKMS-Pflegemaßnahmen D2 erbracht werden. Es sind mind. 4 Lagerungswechsel mit zwei Pflegepersonen durchzuführen und mindesten 8 Lagerungswechsel insgesamt zu erbringen. Das bedeutet, wird z. B. ein Patient 6-mal zu zweit umgelagert und zweimal durch eine Pflegeperson, so ist das Leistungskriterium erfüllt. 11

12 Der Transfer eines Patienten aus dem Bett und zurück, ist das als 1x Bewegen oder als 2x Bewegen z. B. im Rahmen von D1 geltend zu machen? Das hängt von dem Leistungsgeschehen ab. Hierzu je ein Beispiel: Wird ein Patient aus dem Bett mittels Transfer unterstützt und zu Gehübungen angeleitet und anschließend wieder zurück ins Bett transferiert, so ist dieses als eine Mobilisierungsmaßnahme zu sehen. Im PKMS trifft dieser Sachverhalt z. B. bei D4 Aufwendige Mobilisation aus dem Bett mit Gehtraining zu. Wird der Patient nach dem Gehtraining in das Bett transferiert so ist die Maßnahme D4 abgeschlossen. Anders ist der Sachverhalt, wenn der Patient z. B. nach dem Gehtraining in den Rollstuhl positioniert wird. Dann endet die Maßnahme D4 an dieser Stelle. Führt die Pflegeperson dann zu einem späteren Zeitpunkt den Transfer vom Rollstuhl in das Bett durch, ist dieses eine Mobilisierungsmaßnahme, die im Sinne des PKMS z. B. unter D1 als eine Leistung geltend gemacht werden kann. Als Faustregel kann gelten: Maßnahmen, die in einem Versorgungsprozess erbracht werden, zählen immer zur Haupthandlung. So kann z. B. das dreimalige Umlagern im Rahmen der Körperwaschung nicht als PKMS-Leistung im Bereich der Körperwaschung und gleichzeitig als drei Lagerungsmaßnahmen geltend gemacht werden, sondern nur bei der Körperwaschung Wenn ein Patient bei einem vorliegenden Grund im Leistungsbereich Bewegen von einer externen Person auf die Station rückbegleitet wird, dürfen dann die PKMS- Aufwandspunkte berechnet werden? G1 D6 Mindestens 4 x tägl. Suchen und/oder Rückbegleiten des Patienten auf die Station/in das Zimmer Quelle: PKMS-E Maßnahme DIMDI Nur, wenn der Patient von Mitarbeitern der Pflege gesucht wurde und dieses entsprechend dokumentiert ist, können die Aufwandspunkte berechnet werden, obwohl die Rückbegleitung z. B. durch Personen, die nicht dem Pflegepersonal zuzurechnen sind, durchgeführt wurden. Die Maßnahme D6 ist mit einer und/oder -Formulierung ausgestattet, die Rückbegleitung kann durch externe Personen stattfinden. Daher ist die Berechnung auch in diesem Fall zulässig, wenn der Patient zuvor von Mitarbeitern der Pflege gesucht wurde Bei den Maßnahmen D5 wird das Anlegen eines Kompressionsverbandes oder strumpfes gesprochen, welche Art von Kompressionsstrümpfen sind hier gemeint? Die Art des Kompressionsstrumpfes spielt beim PKMS keine Rolle. Im Rahmen der Thromboseprophylaxe werden AT-Strümpfe angezogen, es kann aber auch ein ausgemessener Spezialstrumpf vom Orthopäden sein. 3.5 Kommunikation Die kommunikativen Pflegemaßnahmen werden nicht im Rahmen der Erbringung anderer Pflegeleistungen erbracht, wie ist diese Forderung auszulegen? Es handelt sich hierbei ausschließlich um Gespräche/Anleitungssituationen/Maßnahmen zur Krisenbewältigung mit einer pflegetherapeutischen Zielsetzung, die unabhängig von einer anderen Pflegetätigkeit erfolgt. So ist z. B. eine Eins-zu-Eins-Betreuung und die gleichzeitige Durchführung einer Ganzkörperwaschung nicht zulässig. Darüber hinaus sind Anforderungen an die Gesprächsdauer gestellt. Ausgenommen sind Pflegehandlungen, die im Rahmen des Kompetenzerwerbs mit dem Patienten oder dessen Angehörigen (E3) durchgeführt werden. Wird z. B. der Patient in die Nutzung des PEN eingewiesen und erlernt die Spritztechnik, kann diese Leistung als Maßnahme zum Kompetenzerwerb kodiert werden Wird ein problemorientiertes Gespräch (E2) mit dem Patienten unter Zuhilfenahme eines Angehörigen in der Funktion eines Dolmetschers durchgeführt, darf die PKMS- Leistung dann als erfüllt betrachtet werden? Ja, denn hier liegt eine Notwendigkeit der optimalen Patientenversorgung vor. Der Aufwand ist durch die Zeitverzögerung im Rahmen des Gespräches sowie die damit verbundene Organisation bspw. des Dolmetschers als gegeben zu betrachten. 12

13 3.5.3 Maßnahmen zur Überwindung von Kommunikationsbarrieren/Einstellungen von Kommunikationshilfen bei Hemi-, Para- oder Tetraplegie können diese auch an mehr als 2 verschiedenen Zeitpunkten des Tages erbracht werden? Ja, insgesamt müssen 30 Min. am Tag als Leistung erbracht sein, um einen PKMS-Punkt kodieren zu können. Es können demnach auch 6 x 5 Min. am Tag sein. 3.6 Kreislauf/ Wundmanagement (G12) Hochaufwendiges Wundmanagement, hier werden mind. 3 septische Wunden (z. B. Dekubitus Grad 3). genannt. Wie ist der Text in der Klammer zu verstehen? Der Text in der Klammer ist ein Beispiel. Es kann sich bei den drei Wunden mit unterschiedlicher Lokalisation auch z. B. um ein Ulcus Cruris handeln oder um drei Dekubiti z. B. am rechten und linken Trochanter und an der Ferse mit unterschiedlichen Schweregraden Wie ist die Maßnahme G1 auszulegen? Sind die Unterpunkte täglich nachzuweisen? Ein systematisches Wundmanagement zeichnet sich dadurch aus, dass im Rahmen der Versorgung eine systematische Wundeinschätzung mit den angegebenen Punkten im PKMS durchgeführt wird. Ebenso führt eine Wundbehandlung im Sinne des PKMS zu Aufwandspunkten, wenn diese entsprechend aufwendig ist. Eine systematische Evaluation des Heilungsprozesses ist ebenfalls Bestandteil des Wundmanagements. Die PKMS-Aufwandspunkte können generell nur an den Tagen, an denen eine Wundbehandlung stattgefunden hat, geltend gemacht werden. Wird der Patient z. B. mit Wundauflagen versorgt, die nur im mehrtägigen Rhythmus gewechselt werden, können nur die Tage geltend gemacht werden, an denen der VW stattgefunden hat. Parallel hat eine Wundbeschreibung mit den entsprechenden Kriterien vorzuliegen und eine Evaluation der Wundheilung muss nachvollziehbar dokumentiert sein. Bei der Erstversorgung einer Wunde kann eine Evaluation noch nicht vorliegen, dennoch darf dieser Tag bei vorliegendem aufwendigem VW berechnet werden. Diese beiden letzten Punkte sind in einer sinnvollen Weise zu aktualisieren, wenn Veränderungen der Wunde zu verzeichnen sind. Bleibt eine Wunde zwischen zwei Wundverbänden unverändert, muss die Wundbeschreibung nicht aktualisiert werden, ein entsprechender Hinweis in der Dokumentation genügt dann. 3.7 Verschiedene Leistungsbereiche betreffende Fragen Sind ausschließlich die angegebenen Assessments bzw. Maßnahmenkonzepte zu nutzen? Assessments/Konzepte, die explizit benannt sind, sind als Vorgabe zu bewerten. In einigen Bereichen sind Maßnahmenkonzepte als Optionen aufgeführt. Hier können hausindividuelle Verfahren und Standards ebenso umgesetzt werden Dürfen andere Gründe und Maßnahmenverknüpfungen geltend gemacht werden, wenn diese fachlich begründbar sind? Nein, es sind nur die Gründe und Maßnahmenverknüpfungen zulässig, die im PKMS angegeben sind. Allerdings sind diese Konstellationen im Sinne einer Weiterentwicklung zu prüfen und sollten bitte an das Entwicklerteam des DPR oder der DMGP (Ansprechpartner Fr. Dr. Wieteck Pia.Wieteck@t-online.de und Hr. Stolze Matthias.Stolze@Bergmannstrost.com ) oder an GKinD für PKMS-K und J (Fr. Dr. Lutterbüse, nicola.lutterbuese@gkind.de ) weitergeleitet werden Im PKMS wird bei einigen Pflegemaßnahmen die Durchführung mit zwei Pflegepersonen gefordert. Können auch Angehörige als zweite Pflegeperson geltend gemacht werden? Nein. Als Pflegepersonen können alle Personen, die im Pflegedienst unter Verantwortung einer Pflegefachkraft (siehe 1.4) arbeiten, gezählt werden. Ein Angehöriger ist nicht im Stellenplan der Pflege 13

14 und stellt somit keinen Ressourcenverbrauch der Pflege dar. Die Zusammensetzung der Pflegepersonen, die gemeinsam eine Leistung erbringen, ist nicht vorgegeben. Es kann sich um zwei Gesundheits- und Krankenpfleger/ Kinderkrankenpfleger/innen ebenso aber auch um z. B. eine examinierte Fachkraft und eine Auszubildende oder Hilfskraft handeln. 4. Dokumentationsanforderungen Hinweis: Die nachfolgenden Dokumentationsanforderungen sind aus dem bisher bekannten Prüfverfahren bei anderen OPS-Komplexkodes abgeleitet. Wie sich tatsächlich die Dokumentationsanforderung bei den zu erwartenden MDK-Prüfungen gestaltet, bleibt abzuwarten. 4.1 Wie ist eine Maßnahme zu dokumentieren, die durch 2 Pflegepersonen erbracht wurde? Grundsätzlich müssen beide Pflegepersonen die durchgeführte Maßnahme im Interventionsbogen dokumentieren. Diese Aussage leitet sich aus dem bisherigen Prüfverfahren des MDK ab. Zu prüfen ist, ob die Angabe der zweiten Pflegeperson in einer Software ausreicht oder ob hier ein zusätzliches Log-In mit Passworteingabe erfolgen muss. 4.2 Welche Bedeutung haben die Kennzeichen bei den Gründen des PKMS? Die Kennzeichenformulierungen der Gründe bestätigen das Vorliegen des Grundes. Die Formulierungen können im Rahmen der MDK-Plausibilisierung als Dokumentationshilfe betrachtet werden. Wird ein Grund festgestellt, sollten die Kennzeichen entweder in der Pflegeanamnese oder im Pflegebericht dokumentiert werden. Gründe müssen nicht täglich bestätigt werden, eine Dokumentation sollte bei Veränderungen des Patientenzustandes stattfinden. Bei Kennzeichen mit einer und -Aufzählung ist darauf zu achten, dass sich alle Kennzeichen in der Pflegedokumentation wiederfinden. 4.3 Wie kann der Nachweis bezüglich der Umsetzung des Expertenstandards Förderung der Harnkontinenz dargestellt werden? Im Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz (Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) 2006) werden einige grundlegende Aspekte gefordert, die sich in der Pflegedokumentation des Patienten wiederfinden sollten. Im Standard werden ein systematisches Assessment zur Differenzierung der Inkontinenzform, sowie die Ausrichtung der Pflegemaßnahmen auf die entsprechende Pflegediagnose/Inkontinenzform gefordert. Darüber hinaus soll möglichst mit dem Patienten gemeinsam das zu erreichende Kontinenzprofil dokumentiert werden. Nachfolgend ein Beispiel einer möglichen Formulierung im Pflegeplan des Patienten. Die Formulierungen dürfen natürlich auch frei gewählt werden und müssen nicht auf eine standardisierte Terminologie wie z. B. ENP (Wieteck 2009) oder NANDA-I (Berger et al. 2008) zurückgreifen. z. B. Pflegediagnose ENP: Patientin hat infolge der erreichten Blasenfüllung in regelmäßigen Zeitabständen einen unwillkürlichen Harnabgang (spontane Reflexentleerung) Kennzeichen: Fehlendes Gefühl für die Blasenfüllung, Spontaner Urinabgang in regelmäßigen Zeitabständen, Kann die Blasenentleerung nicht willentlich steuern. z. B. Pflegediagnose NANDA: Reflexurininkontinenz: Kennzeichen: Empfindung des Harndrangs ohne kontrollierte Hemmung der Blasenkontraktion Pflegeziel: Inkontinenzlevel Ist mit pflegerischer Unterstützung kontinent z. B. Pflegemaßnahmen ENP: Ausscheidung auf der Toilette ermöglichen/unterstützen Entsprechend dem ermittelten individuellen Ausscheidungsmuster der Patientin Blasenentleerung durch Beklopfen der unteren Bauchregion stimulieren Infektionsscreening durchführen 14

15 4.4 Können zum Nachweis von z. B. Flüssigkeitsmengen, Lagerungsintervallen oder Ähnlichem auch die bereits eingeführten Spezialdokumente, wie z. B. Mobilisierungsplan und Einfuhrplan usw. genutzt werden? Ja, es können sowohl eingeführte Dokumente oder PC-Systeme zum Nachweis dienen. Die Einrichtung entscheidet, wo welche Leistung dokumentiert wird. Es ist also auch nicht zwingend, ein Flüssigkeitsprotokoll zu nutzen, auch wenn dieses im PKMS aufgeführt ist. Die Flüssigkeitszufuhr kann auch in einem anderen Dokument mit anderem Namen dargestellt werden. 4.5 Was ist bei der Dokumentation der Pflegeleistungen im Bereich der Kommunikation zu beachten? Bei den Leistungen im Bereich der Kommunikation sind zum einen die Zeitdauer, sowie in Stichpunkten der Inhalt/Zweck der Kommunikation und die durchführende Pflegeperson (z. B. Handzeichen) zu dokumentieren. Beispiel: Eins-zu-eins-Betreuung: Beruhigung der Patientin, die nach der Diagnoseeröffnung weinte. Es sind keine Zwischendurchgespräche (wie z. B. beiläufiges Gespräch über das Wetter neben der Durchführung der Körperwaschung) gemeint. 4.6 Die verschiedenen Komplexkodes in der Geriatrie und neurologischen Frührehabilitation und die nachzuweisenden Pflegemaßnahmen im Rahmen der aktivierenden/therapeutischen Pflege überschneiden sich inhaltlich teilweise mit Pflegemaßnahmen die im PKMS (OPS-9-20) gefordert werden. Kann eine Pflegeleistung, die erbracht wurde, in einer Dokumentation nachgewiesen werden und als Nachweis für z. B. zwei Komplexkodes dienen? Eine erbrachte aktivierende Körperpflege mit therapeutischer Zielsetzung, wie z. B. der Förderung der Selbstpflegekompetenz kann sowohl im PKMS unter A1 als auch zur Berechnung der Minuten der therapeutischen Waschung geltend gemacht werden und in einer Pflegedokumentation mit einem Handzeichen nachgewiesen werden. 4.7 Im PKMS werden Pflegemaßnahmen gefordert, die zu erbringen sind, um die Aufwandspunkte in Verbindung mit den Gründen berechnen zu dürfen. Einige Pflegemaßnahmen, die zu einem Handlungsablauf gehören, sind im PKMS zusammenfassend formuliert. Reicht bei diesen Pflegemaßnahmen, die zusammen erbracht werden, ein Handzeichen aus? Ja, Leistungen, die im PKMS zu einem Handlungsablauf gehören, können mit einem Handzeichen bestätigt werden. Hierzu ein Beispiel: C1 Ausscheidungsunterstützung mit Transfer auf die Toilette Hat eine Mitarbeiterin einen Patienten zur Toilette gebracht, beim Transfer auf die Toilette unterstützt und eine Unterstützung bei der Ausscheidung durchgeführt, so kann diese Leistung mit einem Handzeichen bestätigt werden. Eine detaillierte Beschreibung, welcher Art die Ausscheidungsunterstützung war, ist nicht erforderlich. Die Unterstützung der Ausscheidung kann sehr vielfältig und wechselnd sein, z. B. den Intimbereich nach der Ausscheidung reinigen, den Patienten während der Ausscheidung halten, damit dieser nicht von der Toilette rutscht, eine Kreislaufüberwachung während des Ausscheidungsvorgangs, Bekleidung des Unterkörpers entfernen und wieder richten usw. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen würde den Dokumentationsaufwand deutlich erhöhen, würde aber an der Gültigkeit der zu berechnenden Aufwandspunkte nichts ändern. 15

16 4.8 Ist es erforderlich, dass in Zukunft jede PKMS Pflegemaßnahme mit einer Uhrzeit der Erbringung ausgewiesen werden muss? Nein, diese Forderung würde den Dokumentationsaufwand erhöhen und die Nachvollziehbarkeit des Leistungsgeschehens nicht deutlich verbessern. Abgesehen davon ist diese Forderung auch praktisch kaum umsetzbar, da Mitarbeiter häufig die Planette nicht mit sich führen und Leistungen an zwei bis drei Zeitpunkten in der Schicht dokumentieren. Würde diese Forderung realisiert werden, müssten die Einrichtungen zusätzlich ein Überwachungsprotokoll am Bett des Patienten führen und die Ergebnisse in die Patientendokumentation übertragen. Neben datenschutzrechtlichen Fragestellungen würde auch eine Doppeldokumentation gefördert werden. 5. Spezielle Fragen zu PKMS-K und -J 5.1 Was ist unter Perzentile kleiner 5 oder größer 99,5 zu verstehen? Die BMI-Perzentile zeigen, wie viel Prozent der untersuchten Kinder und Jugendlichen einen kleineren BMI-Wert aufweisen, der bei der jeweiligen Perzentilkurve angegeben ist. Im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften und Studien wurden dann die Grenzwerte, ab wann ein Kind über-/untergewichtig ist, festgelegt. Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Untersuchungsgruppe (deutsche/europäische Kinder). In Ihrer Kinderklinik/ Kinderabteilung wird es sicherlich eine Referenztabelle für die Bewertung der Körpergewichte von Kindern und Jugendlichen geben. Beispiel einer Perzentilkurve können sie unter folgender Internetadresse einsehen: Untergewicht beginnt bei Perzentil 10. Extrem ausgeprägtes Untergewicht wird in der Literatur bei einem Perzentilwert kleiner 5 beschrieben. Extremes Übergewicht ist auf einer Perzentil-Kurve gegeben, wenn die Linie bei 99,5 liegt. 5.2 Können die Aufwandspunkte des PKMS(-J) berechnet werden, wenn ein schwer behindertes Kind (Person) Sondenkost erhält, ohne orale Nahrung zu sich nehmen zu können? G1 G4 B1 Quelle: PKMS-J Fraktionierte Applikation von Nahrung/Sondennahrung mindestens 5 x tägl. in altersgerechter Form bzw. den Fähigkeiten des Kindes/Jugendlichen entsprechend angeboten UND zu den Verabreichungszeiträumen Stimulation zur Nahrungsaufnahme ODER Verabreichung von Nahrung immer begleiten/beaufsichtigen, verbunden mit der Notwendigkeit der Applikation von Restnahrung via Sonde Wenn G1 oder G4 vorliegt, ist neben der fraktionierten Applikation von Nahrung eine zusätzliche Stimulation zur Nahrungsaufnahme erforderlich. Es sind also orale Nahrungsangebote zu machen, auch wenn ein Großteil der Nahrung via Sonde gegeben wird. 5.3 Warum gibt es keine Einstufungsmöglichkeit für Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr? In der Entwickler-Arbeitsgruppe für den PKMS für Kinder und Jugendliche wurde eine Bearbeitung der Altersgruppe Säugling zunächst zurückgestellt. Melden die Kinderkliniken und Kinderabteilungen einen konkreten Bedarf an, wird sich die AG dieser Aufgabe annehmen. 5.4 Warum gibt es für Kinder und Jugendliche weniger Gründe als für Erwachsene? Der PKMS-K und -J wurde anders entwickelt. Einige Maßnahmen, die im PKMS-E formuliert sind, wurden zum Zeitpunkt der Entwicklung für die Kinderkrankenpflege zur Abbildung von hochaufwendigen Kindern und Jugendlichen als wenig relevant betrachtet. 16

17 6. PPR-A4 6.1 PPR-A4 im Akutkrankenhaus Sollen bei einem Patienten die PPR-A4-Minutenwerte in der Fallkostenkalkulation berechnet werden, wenn dieser keinen OPS 9-20 (PKMS-Aufwandspunkte < 43) erhält? Ja, die PPR-A4-Minutenwerte werden in der Fallkostenkalkulation immer dann verwendet, wenn die PKMS-Aufwandspunkte pro Tag größer/gleich 6 sind Ist die Nutzung der PPR zur Kalkulation zwingend notwendig? Die Fallkostenkalkulation kann auch über ein anderes Aufwandserfassungssystem erfolgen. Dieses muss vom InEK anerkannt und genehmigt werden Warum ist die PPR als Grundlage zur Kostenkalkulation verwendet worden? Derzeit verwenden etwa 95 % der Krankenhäuser die PPR als Kalkulationsbasis u. a. der Pflegepersonalkosten, daher erschien die Schärfung dieses Instrumentes als sinnvoll Wie wird die PPR-A4 in der Fallkosten-Kalkulation umgesetzt? Wenn PPR-A4 erreicht wird, wird anstelle der PPR-A3-Minuten (147 bei den Erwachsenen) der höhere Minutensatz von 257 eingesetzt. S-Werte und Grundwerte bleiben unberührt und werden, wie gewohnt, bei dem Patienten zusätzlich berechnet. Für Kleinkinder und Kinder/Jugendliche gelten andere Minutensätze, siehe nachfolgende Tabellen. Alternativ können auch die PPR-Werte in der überarbeiteten Fassung durch GKind genutzt werden. Quelle: Anlage 11_KalkulationsPPR.pdf: Download Fallpauschalen_17b_KHG/Kalkulationshandbuch/Ergaenzungen_und_Anpassungen_zum_Kalkulationshandbuch 17

18 6.1.5 Kann die PPR-A4 auch für die krankenhausinterne Pflegepersonalberechnung genutzt werden? Die Nutzung der PPR-A4 ist an die PKMS-Tagespunktwerte gebunden und für die Fallkostenkalkulation entwickelt worden. Eine weitergehende Nutzung ist möglich In welcher Form ist die PPR-A4 anerkannt und wo können die Nutzungshinweise nachgelesen werden? Die Nutzungshinweise der PPR-A4 wurden an die Kalkulationshäuser versendet und können auf der InEK-Internetseite ( Fallpauschalen_17b_KHG/Kalkulationshandbuch/Ergaenzungen_und_Anpassungen_zum_Kalkulationsh andbuch) nachgelesen werden. Die Kalkulationshäuser sind aufgefordert, die PPR-A4 oder ein anderes adäquates Instrument zu nutzen, um die Patienten mit hochaufwendiger Pflege kostenkalkulatorisch korrekt abzubilden Die PPR-A3-Einstufung erfordert die Erfüllung der Kriterien in mind. zwei Leistungsbereichen. Ist dieses bei dem PKMS ebenfalls der Fall? Nein, der PKMS kann auch durch nur einen Leistungsbereich erfüllt werden. Voraussetzung ist, dass der Patient in diesem Leistungsbereich entweder Pflegeleistungen in voller Übernahme oder anleitend/aktivierend erhält. Es ist somit keine Voraussetzung, dass der Patient in die PPR-A3 eingestuft wird, es sind ausschließlich die Kriterien in dem jeweiligen PKMS-relevanten Leistungsbereich zu erfüllen. Voraussetzung für die Anwendung der ergänzten Pflegestufe A4 sind die tägliche Einstufung des Patienten in die Pflegestufe A3 gem. PPR und mindestens 6 dokumentierte Aufwandspunkte im Rahmen des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores (PKMS). Bei Vorliegen der Voraussetzungen ersetzen die für die Pflegestufe A4 angegebenen Minutenwerte im Rahmen der Kalkulation diejenigen der Pflegestufe A3. IneK: Hinweise_KalkulationsPPR_hochaufwendige_Pflege.pdf: download drg.de/cms/index.php/inek_site_de/kalkulation2/drg- Fallpauschalen_17b_KHG/Kalkulationshandbuch/Ergaenzungen_und_Anpassungen_zum_Kalkulationshandbuch#kalkppr Der PKMS hat sich bei der Entwicklung auf die Definitionen der PPR-A3 in den einzelnen Leistungsbereichen bezogen. PPR-A3-Körperpflege: Überwiegende oder vollständige Übernahme der Körperpflege. 18

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