Watt-Areale Handbuch zum Energiestadt-Zertifikat für 2000-Watt-Areale Version 2015

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1 Watt-Areale Handbuch zum Energiestadt-Zertifikat für 2000-Watt-Areale Version 2015

2 Impressum Konzipiert wurde das Zertifikat im Rahmen des Programmes EnergieSchweiz für Gemeinden. Das Bundesamt für Energie (BFE) fördert damit die Umsetzung der nationalen Energiepolitik in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energie. Mit dem Programm EnergieSchweiz für Gemeinden unterstützt das BFE gezielt Projekte auf kommunaler Ebene. Das Zertifikat für 2000-Watt-Areale basiert auf dem bekannten Energiestadt-Label für Gemeinden in Kombination mit dem SIA-Effizienzpfad Energie und dem Standard nachhaltiges Bauen Schweiz und wird vom Trägerverein Energiestadt getragen. Die Erarbeitung der Grundlagen und Arbeitshilfen für das Zertifikat wurde finanziert durch EnergieSchweiz für Gemeinden, den Trägerverein Energiestadt und die Stadt Zürich, Amt für Hochbauten. Begleitgruppe und inhaltliche Beträge Heinrich Gugerli, Gugerli Dolder GmbH, Projektleitung (Leitung) Ricardo Bandli, Bundesamt für Energie Andreas Binkert, Nüesch Development AG Thomas Blindenbacher, Fachstelle 2000 Watt Kurt Egger, EnergieSchweiz für Gemeinden Bernhard Gut, Stadt Luzern Daniel Kellenberger, Intep Integrale Planung GmbH Maren Kornmann, Geschäftsstelle Trägerverein Energiestadt Sandra Nigsch, Stadt Zürich, Amt für Städtebau Stefan Schneider, Planungsbüro Jud AG Axel Schubert, Labelkommission Energiestadt Roland Stulz, Stulz GmbH Urs Vogel, Amstein+Walthert AG Françine Wegmüller, Regionalleitung 2000-Watt-Areale Romandie Nicole Zimmermann, Bundesamt für Energie Redaktion Urs Vogel, Amstein+Walthert AG (Version 2014) Daniel Kellenberger, Katrin Victor, Intep Integrale Planung GmbH (Version 2015) 2/31

3 Kontakt Geschäftsstelle Trägerverein Energiestadt c/o ENCO Energie Consulting AG, Munzachstrasse 4, CH 4410 Liestal BL Tel. +41(0) Fax +41(0) Gültigkeit Das vorliegende Handbuch sowie der Kriterienkatalog und die Bewertungshilfe für Watt-Areale werden per in Kraft gesetzt und ersetzen damit das bisher gültige Reglement für 2000-Watt-Areale. 3/31

4 Inhalt 0 Akteure und Glossar Einleitung Motivation Hintergrund Abgrenzung Organisation Reglement Allgemeines Zertifikat Marke «2000-Watt-Areal» und Verwendung Arealträgerschaft Handlungsvollmacht Konstitution Zertifizierungsgrundlagen Prüfverfahren Vorinformationen für 2000-Watt-Areal zuhanden Regionalleitung Notwendige Unterlagen für den Antrag 2000-Watt-Areale Antragstellung Qualitätssicherung Datenschutz und Umgang mit vertraulichen Informationen Kosten Gültigkeit Zertifizierungssystem Übersicht Prüfsystem und Tools Methodische Grundlagen Projektphasen und Anforderungen an die Nachweise Voraussetzungen für die Zertifizierung Nutzen Zertifizierungsablauf Zertifizierungszeitpunkte Ablauf der Erstzertifizierung (EZ) Jährliche Erfolgskontrolle (EK) Rezertifizierung (RZ) Quantitativer Nachweis Übersicht Zielwerte und Toleranzbereich Regeln und Hilfsmittel Leitfaden «Arealentwicklung für die 2000-Watt-Gesellschaft» Rechenhilfe für 2000-Watt-Areale Normen und Merkblätter des SIA Ökobilanzdaten Bilanzierungskonzept 2000-Watt-Gesellschaft Nachweis der Projektwerte Erstellung Messung in der Betriebsphase Qualitative Bewertung Übersicht Kriterienkatalog mit Bewertungshilfe Aufbau des Kriterienkataloges Grundsätze der qualitativen Bewertung «Joker» in der qualitativen Bewertung Regeln und Hilfsmittel /31

5 6.4.1 Die Anforderungen und deren Interpretation Betrachtungsperimeter Management-Tool für 2000-Watt-Areale Rechtliche Aspekte der Umsetzung von 2000-Watt-Arealen MIPA Mobilitätsmanagement in Planungsprozessen von neuen Arealen /31

6 0. Akteure und Glossar 0 Akteure und Glossar An der Zertifizierung von 2000-Watt-Arealen sind verschiedene Akteure beteiligt. Deren Bezeichnung und Funktion im Zertifizierungssystem ist im Folgenden erläutert. Bundesamt für Energie (BFE). Das Bundesamt für Energie ist Träger des Programms EnergieSchweiz für Gemeinden und unterstützt die Zertifizierung der 2000-Watt-Areale finanziell. EnergieSchweiz für Gemeinden (ESfG). Die Arealzertifizierung ist eine Aktivität der Massnahme 2000-Watt-Gesellschaft im Rahmen des Schwerpunktes Städte/Gemeinden/Regionen/Quartiere von EnergieSchweiz. EnergieSchweiz für Gemeinden stellt die Koordination zu den Energiestadt-Aktivitäten und zu den weiteren Programmen sicher. Trägerverein Energiestadt (TV Energiestadt). Der Trägerverein Energiestadt ist zuständig für die Zertifizierungsprozesse und die Qualitätssicherung. Über die Statuten und Reglemente des Trägervereins Energiestadt erhalten die 2000-Watt-Areale eine institutionelle Einbettung. Vorstand Trägerverein. Der Vorstand besteht aus Vertretungen von Gemeinden und der Schweizerischen Kommunalverbände. Der Vorstand wählt die AuditorInnen und die Akkreditierungskommission, welche die Wahl der BeraterInnen vornimmt, sowie die Labelkommission. Der Vorstand ist Rekursgremium für die Entscheide der Labelkommission. Der Vorstand verabschiedet die überarbeiteten Bewertungsgrundlagen auf Antrag der Begleitgruppe und unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Labelkommission. Labelkommission (LK). Die Labelkommission wird vom Vorstand des Trägervereins Energiestadt eingesetzt und amtiert als unabhängiges Kontrollorgan sie ist aus Fachleuten von Kantonen und Gemeinden zusammengesetzt. Die Labelkommission befindet abschliessend über die Erteilung bzw. den Entzug des Zertifikats. Sie nimmt Stellung zuhanden des Vorstandes des Trägervereins zu den überarbeiteten Bewertungsgrundlagen. Geschäftsstelle (GS). Die Geschäftsstelle führt das Sekretariat für den Trägerverein, die Labelkommission sowie die Begleitgruppe 2000-Watt-Areale und koordiniert die Akteure. Begleitgruppe 2000-Watt-Areale (BG). In der Begleitgruppe sind das BFE, EnergieSchweiz für Gemeinden, der Trägerverein Energiestadt, die Regionalleitungen, AuditorInnen und BeraterInnen, die Fachstelle 2000-Watt-Gesellschaft sowie weitere Partner (Städte, Investoren / Planer,) vertreten. Sie kann Fokusgruppen zur Vertiefung einzelner Aspekte bilden. Die Begleitgruppe ist zuständig für die periodische Überarbeitung und die Weiterentwicklung der Bewertungsgrundlagen. Projektleitung 2000-Watt-Areale (PL). Die Projektleitung 2000-Watt-Areale ist vom BFE beauftragt. Sie leitet die Begleitgruppe, koordiniert die Regionalleitungen, stellt die Koordination mit EnergieSchweiz für Gemeinden sicher und ist für die öffentliche Kommunikation zuständig. 6/31

7 0. Akteure und Glossar Regionalleitung 2000-Watt-Areale (RL). RegionalleiterInnen (analog Energiestadt) unterstützen die Marktbearbeitung in ihrer Region (D-CH und F-CH) im Auftrag des BFE. Sie sind Kontaktpersonen gegen aussen sowie für die Koordination und Einführung der BeraterInnen zuständig. Die Regionalleitung organisiert den regelmässigen Erfahrungsaustausch mit den BeraterInnen. Arealträgerschaft (AT). Organisation, die selbst Eigentümerin des Areals oder in Bezug auf das Zertifizierungsverfahren in allen relevanten Belangen handlungsbevollmächtigt für die Eigentümerschaft des Areals/der Liegenschaften ist. Die Arealträgerschaft beantragt die Zertifizierung, pflegt das erforderliche Managementsystem und ist für die Einhaltung der Ziele, die Durchführung der periodischen Erfolgskontrollen sowie die Rezertifizierung verantwortlich. Standortgemeinde. Die Standortgemeinde begleitet die Zertifizierung im Rahmen der Planungs- und Bewilligungsverfahren. Sie unterschreibt den Zertifizierungsantrag im Sinne einer Zielvereinbarung mit der Arealträgerschaft, wird über weitere Schritte in der Projektentwicklung und in der Betriebsphase informiert und wo sinnvoll eingebunden. Standortkanton. Der Standortkanton ist in der Regel für die Prüfung und Bewilligung von z.b. Gestaltungs- und Sondernutzungsplänen zuständig. Die Beraterin holt ein Empfehlungsschreiben des Kantons zur Zertifizierung ein, um die Kompatibilität der Arealentwicklung mit den kantonalen Vorgaben zu bestätigen Watt-Areal-AuditorInnen (AA). Der Trägerverein kann zur Entlastung der Labelkommission eigene AuditorInnen für die 2000-Watt-Areale einsetzen. Diese werden durch den Vorstand des Trägervereins akkreditiert. Die AuditorInnen bearbeiten die Anträge zur Arealzertifizierung im Namen der Labelkommission und beantragen die Genehmigung/Ablehnung bei der Labelkommission. Es liegt im Ermessen der Labelkommission, bei kritischen Anträgen die AuditorInnen zu den Sitzungen beizuziehen. Die AuditorInnen dürfen nicht Energiestadt-BeraterIn der Standortgemeinde oder in irgendeiner Form am zu zertifizierenden Projekt beteiligt sein. Im Vergleich mit den ISO- Zertifizierungssystemen nehmen die AuditorInnen die Funktion des externen Auditors wahr. ExpertInnen Mobilität. Um die Bearbeitungstiefe und Methodenkompetenz auch im Bereich Mobilität zu gewährleisten, muss von den BeraterInnen frühzeitig ein Mobilitätsexperte zur Beurteilung (allenfalls auch im Rahmen der Bearbeitung) hinzugezogen werden Watt-Areal-BeraterInnen (AB). Die Prozessberatung bei den Arealträgerschaften und den Standortgemeinden und die Prüfung zum Zertifikat 2000 Watt-Areale werden durch speziell qualifizierte 2000-Watt-Areal-BeraterInnen durchgeführt. Diese werden durch den Vorstand des Trägervereins akkreditiert. Sie beraten und unterstützen die Arealträgerschaft und bereiten die Zertifizierung vor. Die BeraterInnen dürfen explizit weitere Beratungs- und Planungsmandate über das Zertifizierungsverfahren hinaus wahrnehmen, wenn sie dazu von der Arealträgerschaft direkt beauftragt werden. Im Vergleich mit den ISO-Zertifizierungssystemen nehmen die BeraterInnen die Funktion des internen Auditors wahr. 7/31

8 1. Einleitung 1 Einleitung 1.1 Motivation Steigende Energiekosten, die Sorge um die Klimaveränderung sowie die zunehmende Ressourcenverknappung führen zu einer steigenden Nachfrage nach ökologisch vorbildlichen Immobilienlösungen. Trotz zahlreicher Labels und Qualitätsstandards zur Bewertung verschiedener Nachhaltigkeitsaspekte von Einzelgebäuden fehlte bisher ein anerkanntes Zertifikat für grössere Überbauungen und Arealentwicklungen unter Einbezug von Dichte, Mischnutzungen und induziertem Verkehr. Diese Lücke schliesst das Zertifikat für 2000-Watt-Areale und erlaubt den Bauträgern erstmals die Beurteilung eines Areals in Bezug auf Energieeffizienz und Klimaschutz als Teilaspekten der Nachhaltigkeit. Das Zertifikat für 2000-Watt-Areale zeichnet Siedlungsgebiete aus, die einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen für die Erstellung der Gebäude, deren Betrieb und Erneuerung und die durch das Areal verursachte Mobilität nachweisen können. Fortschrittliche Bauträger beziehen diesen Teilbereich der Nachhaltigkeit in ihre Portfolio-Strategie ein und erkennen den damit verbundenen Mehrwert. Insbesondere bei einer nachhaltigen Anlagestrategie müssen sie sich bereits heute an langfristigen Zielsetzungen in Bezug auf eine hohe Energieeffizienz und einen hohen Anteil erneuerbarer Energieträger orientieren. Das Zertifikat für 2000-Watt-Areale ist das einfachste und kostengünstigste Label Nachhaltigkeitsaspekte in die Projektentwicklung einzubeziehen. Es ist der Beleg dafür, dass die Zwischenziele der 2000-Watt-Gesellschaft für das Jahr 2050 von den Gebäuden und der Infrastruktur des ausgezeichneten Areals erfüllt werden und die Investition in Bezug auf Energieeffizienz und Klimaschutz zukunftsorientiert ist. Die Erfahrungen aus den ersten zertifizierten Arealen bestätigen, dass sich der mit der Zertifizierung verbundene Aufwand in der Vermarktung und später auch bei den Lebenszykluskosten bezahlt macht. 1.2 Hintergrund Die Vision der 2000-Watt-Gesellschaft verlangt eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen und Energieträger sowie deren global gerechte Verteilung auf die Weltbevölkerung und gegenüber heute auf ein klimaverträgliches Niveau reduzierte Emissionen. Sie steht für eine nachhaltige und gerechte Gesellschaft. Die «Weltformel» mit einer Dauerleistung von 2000 Watt pro Person gewährt jedem heute und in Zukunft lebenden Menschen ein Anrecht auf gleich viel Energie. Die Vision der 2000-Watt-Gesellschaft erfordert eine Reduktion des gesamten Primärenergiebedarfs auf Watt pro Person und der Treibhausgasemissionen auf 1 Tonne CO2-eq pro Person und Jahr. Die Absenkfaktoren für Areale und Gebäude wie auch Regionen, Gemeinden und Städte basieren auf dem bewerteten Endenergieverbrauch der Schweiz gemäss Energiestatistik und Zwischenzielen der 2000-Watt-Gesellschaft für das Jahr Diese sind für Areale und Gebäude wie auch für die ganze Schweiz auf einen gesamten Primärener- 8/31

9 1. Einleitung giebedarf von Watt pro Person und Treibhausgasemissionen von 2 Tonnen pro Person und Jahr festgesetzt. Die 2000-Watt-Gesellschaft ist ein ideales Konzept, um energiepolitische Aktivitäten zu bündeln und auf eine gemeinsame Vision auszurichten. Energiestädte können einen Absenkpfad hin zur 2000-Watt-Gesellschaft erarbeiten und diesen unter Einbezug von Bevölkerung, Unternehmen und weiteren Akteuren umsetzen. Mit dem Zertifikat «2000-Watt-Areale» stellt Energiestadt ein Instrumentarium zur Verfügung, um Areale nach den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft zu entwickeln und die anspruchsvollen Ziele auf Arealebene überprüfen zu können. 1.3 Abgrenzung Das Konzept der 2000-Watt-Gesellschaft ist ein personenbezogenen Ansatz und verlangt eine langfristige, auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Reduktion des von der Schweiz verursachten Primärenergieverbrauchs und der damit zusammenhängenden Treibhausgasemissionen in den Bereichen Erstellung und Betrieb der Gebäude, Mobilität, Nahrung und Konsumgüter. Das Zertifikat für 2000-Watt-Areale basiert auf denselben methodischen Grundlagen wie der SIA-Effizienzpfad Energie. Das dazugehörige Merkblatt SIA 2040 definiert die Berechnungsmethodik und die Anforderungen für Gebäude. Die Bilanz der nicht erneuerbaren Primärenergie und der Treibhausgasemissionen umfasst die Erstellung (inklusive Erneuerung und Entsorgung) der Gebäude, den Betrieb und die gebäudeinduzierte alltägliche Mobilität. Die nicht-alltägliche Mobilität, die Ernährung und der Konsum dagegen liegen ausserhalb der Systemgrenze. Der SIA-Effizienzpfad Energie ermöglicht die Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft auf Stufe einzelner Gebäude. Bei den 2000-Watt-Arealen wird die Systemgrenze auf das ganze Areal erweitert und zusätzlich die gesamte Primärenergie ausgewiesen. Mit dem Fokus auf Energie und Klimaschutz deckt das Zertifikat für 2000-Watt- Areale nur Teilaspekte der umfassenden Nachhaltigkeit ab. Die Abgrenzung ist allerdings fliessend, da im Zertifikat für 2000-Watt-Areale auch gesellschaftliche 9/31

10 1. Einleitung Themen wie beispielsweise Suffizienz und Partizipation sowie der Bereich Wirtschaft mit den Lebenszykluskosten angesprochen werden. 1.4 Organisation Konzipiert wurde das Zertifikat «2000-Watt-Areale» im Rahmen des Bundesprogrammes EnergieSchweiz. Das Bundesamt für Energie (BFE) fördert damit die Umsetzung der nationalen Energiepolitik in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energie. Mit dem Programm EnergieSchweiz für Gemeinden (ESfG) unterstützt das BFE gezielt Projekte auf kommunaler Ebene. Die 2000-Watt-Gesellschaft ist eines von fünf Tochterprogrammen von ESfG, welche jeweils unterschiedliche Aspekte der regionalen und kommunalen Handlungsfelder im Energie-, Klima- und Verkehrsbereich abdecken. Neben der 2000-Watt-Gesellschaft sind dies Nachhaltige Quartiere, Energie-Region, Smart City und Mobilitäts-Management. Beim Tochterprogramm 2000-Watt-Gesellschaft sind die Fachstelle 2000-Watt-Gesellschaft und die 2000-Watt-Areale angesiedelt. Die ambitionierten Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft unterstützen die Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundesrates. Bis zum Jahr 2050 soll der Energiebedarf im Gebäudebereich bei einer noch zunehmenden gesamten Gebäudefläche auf rund die Hälfte des heutigen Wertes reduziert werden. Die Treibhausgasemissionen des Gebäudebereichs sollen bis zum Jahr 2050 um 80% gegenüber dem heutigen Wert reduziert werden. Das Zertifikat für 2000-Watt-Areale basiert auf dem bewährten Energiestadt-Label für Gemeinden, dem SIA-Effizienzpfad Energie sowie weiteren Grundlagen wie dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz. Der Trägerverein Energiestadt ist verantwortlich für die Zertifizierung. 10/31

11 2. Reglement 2 Reglement 2.1 Allgemeines Das vorliegende Reglement stützt sich auf die in allen Fragen verbindlichen Statuten des Trägervereins Energiestadt, in welchen gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung 2014 das Zertifikat «2000-Watt-Areale» verankert ist, und hat - nebst der Qualitätssicherung des Labels - die Gewährleistung eines geordneten Geschäftsablaufes zum Ziel. Wo das hier vorliegende Reglement und die zugehörigen Pflichtenhefte keine Antworten geben, gelten sinngemäss das Reglement zur Erteilung des Labels Energiestadt und der Aufgabenbeschrieb für Labelkommission und AuditorInnen. 2.2 Zertifikat Das Zertifikat für 2000-Watt-Areale zeichnet Siedlungsgebiete aus, die einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen für die Erstellung der Gebäude, deren Betrieb und die durch den Betrieb verursachte Mobilität nachweisen können. Das Zertifikat für 2000-Watt-Areale wird in den zwei Ausprägungen «Areal in Entwicklung» und «Areal im Betrieb» erteilt. Das Zertifikat «Areal in Entwicklung» wird für eine Arealentwicklung vergeben, solange nicht mehr als 50 Prozent der Gebäudeflächen fertig gestellt und der bestimmungsgemässen Nutzung übergeben sind. Danach gilt das Areal als «in Betrieb». Das Zertifikat ist befristet und muss durch eine Rezertifizierung alle zwei Jahre (Zertifikat in Entwicklung), resp. alle vier Jahre (im Betrieb) erneuert werden. 2.3 Marke «2000-Watt-Areal» und Verwendung Der Trägerverein Energiestadt besitzt alle Rechte des Mutterprogramms Label Energiestadt. Die Eintragung der Marke «2000 Watt-Areal» als Tochterlogo in den drei Schweizer Landessprachen sowie Englisch im EU-Raum ist in Vorbereitung. Die Verwendung des Zertifikats ist grundsätzlich erwünscht. Jedes mit dem Zertifikat ausgezeichnete Areal sowie dessen Standortgemeinde sind befugt, dieses zu benutzen. Es gilt das «Corporate Design Manual Energiestadt» vom Juli 2013 (erhältlich unter In Streitfällen entscheidet der Vorstand des Trägervereins Energiestadt. 2.4 Arealträgerschaft Nachfolgend sind die im Handbuch und Kriterienkatalog aufgeführt Anforderungen an eine Arealträgerschaft zusammengestellt. Die rechtliche Absicherung und weitergehende Prüfung von Handlungsvollmacht und Konstitution sind nicht Gegenstand dieses Handbuches Handlungsvollmacht Die Arealträgerschaft ist Eigentümerin des Areals oder in Bezug auf das Zertifizierungsverfahren Handlungsbevollmächtigte der Eigentümerschaft des Areals. Zum Handlungsbereich der Arealträgerschaft gehört das Areal inklusive der 11/31

12 2. Reglement in der Zuständigkeit der Arealträgerschaft liegende Aussenraum, welcher die einzelnen Gebäude miteinander verbindet. Zu den Aufgaben der Arealträgerschaft in Bezug auf die Zertifizierung gehören die - Erarbeitung von Statuten, Organisationsreglement und Pflichtenheft der Organe - Beantragung der Zertifizierung - Beauftragung akkreditierter 2000-Watt-ArealberaterIn zur Prozessbegleitung - Aufrechterhaltung und Pflege des erforderlichen Managementsystems - Einhaltung der Ziele gemäss Zertifizierungsunterlagen - Durchführung der periodischen/jährlichen Erfolgskontrolle - Rezertifizierung - Kommunikation der Zertifizierung und öffentlichen Zertifikatsübergabe - Vernehmlassung und Autorisierung der Inhalte des Faktenblattes - Ressourcenplanung und Definition der Verantwortlichkeiten, Ansprechpartner etc. Zur Sicherstellung des Vollzugs eines 2000-Watt-Areals sind Zielvereinbarungen zwischen der Standortgemeinde und der Arealträgerschaft möglich. Der Antrag zum Zertifikat für 2000-Watt-Areale erfüllt den Zweck einer solchen Zielvereinbarung Konstitution Die Organisation der Trägerschaft eines 2000-Watt-Areals kann in Form einer Einfachen Gesellschaft oder als Miteigentümerschaft erfolgen. Die Wahl der Organisationsform richtet sich nach den Gegebenheiten und den beteiligten Akteuren und erfolgt situativ. Weitere, detaillierte Informationen zu den rechtlichen Aspekten der Umsetzung von 2000-Watt-Arealen ist dem Dokument «Rechtliche Aspekte der Umsetzung von 2000-Watt-Arealen» (siehe Abschnitt 6.4.4) zu entnehmen. 2.5 Zertifizierungsgrundlagen Prüfverfahren Die Prüfung umfasst einen quantitativen Nachweis und eine qualitative Bewertung. Für den quantitativen Nachweis werden Zielwerte für Primärenergie und Treibhausgasemissionen definiert. Diese sind abhängig von der Struktur der Nutzungen und werden für jedes Areal individuell festgelegt. Mit den nachzuweisenden Projekt- bzw. Betriebswerten sind die festgelegten Zielwerte einzuhalten. Die qualitative Bewertung für 2000-Watt-Areale verwendet in Anlehnung an das Energiestadt-Label für Gemeinden ein Punktesystem. Die qualitative Bewertung deckt über einen Massnahmenkatalog fünf Themenbereiche ab: Managementsystem, Kommunikation und Kooperation, Ver- und Entsorgung, Gebäude und Mobilität. Die Punkte werden anhand einer Bewertungshilfe vergeben. In jedem der Themenbereiche müssen mindestens 50% der möglichen Punktezahl erreicht werden. 12/31

13 2. Reglement Das Handbuch zum Energiestadt-Zertifikat für 2000-Watt-Areale regelt die gestellten Anforderungen, die Prüfungsnachweise, die Zertifizierungsabläufe sowie die Inhalte und Anwendung von Massnahmenkatalog und Bewertungshilfe. Das Pflichtenheft für Labelkommission, AuditorInnen und BeraterInnen (separates Dokument) regelt die Verantwortlichkeiten und administrativen Abläufe bei der Zertifizierung der 2000-Watt-Areale Vorinformationen für 2000-Watt-Areal zuhanden Regionalleitung Die folgenden Angaben sind der Regionalleitung mindestens 3 Monate vor der Einreichung eines Antrags auf Zertifizierung zukommen zu lassen: Unternehmen/Arealträgerschaft Vertreten durch Name des Areals Lage des Areals Angestrebtes Label für Erstzertifizierung: In Entwicklung/ In Betrieb Beauftragte BeraterIn und Mobilitätsexperte (gemäss BeraterInnen-Liste) Vorschlag AuditorIn (gemäss AuditorenInnen-Liste auf dem Intranet für Watt-Areal-BeraterInnen) Notwendige Unterlagen für den Antrag 2000-Watt-Areale Ein vollständiger Zertifizierungsantrag besteht aus folgenden Elementen: Antrag zur Erteilung des Labels Antrag auf Mitgliedschaft im Trägerverein Energiestadt Vollständiger quantitativer Nachweis Vollständige qualitative Bewertung Belege und Dokumentationen Auditrapport Stellungnahme des Standortkantons Der Trägerverein Energiestadt stellt hierfür Vorlagen zur Verfügung Antragstellung Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens zum Abgabetermin vor einer der vierteljährlich stattfindenden Sitzungen der Labelkommission elektronisch (in 2-facher Ausführung auf DVD) bei der Geschäftsstelle des Trägervereins Energiestadt (siehe Kontakt S. 3) eingereicht werden. Die Geschäftsstelle des Trägervereins kontrolliert die formalen Aspekte der Anträge und gibt den BeraterInnen und AuditorInnen hierzu eine Rückmeldung. Nicht- Erteilung und Entzug des Zertifikats Werden bei einer Erstzertifizierung die Anforderungen der Prüfung nicht vollständig erfüllt, wird das Zertifikat nicht erteilt. 13/31

14 2. Reglement Werden die Anforderungen bei einer Rezertifizierung nicht mehr vollständig erfüllt, kann im Vorfeld durch die Arealträgerschaft eine Verschiebung um 12 Monate (Zertifikat in Entwicklung) resp. 24 Monate (Zertifikat im Betrieb) beantragt werden. So können die nötigen Massnahmen umgesetzt werden, um das Erreichen der Anforderungen sicher zu stellen. Das Zertifikat darf in dieser Zeit weiterhin verwendet werden. Können die Anforderungen auch bei der erneuten Prüfung nicht erfüllt werden, wird dem Areal das Zertifikat entzogen und es darf von der Arealträgerschaft nicht mehr verwendet werden. Das Zertifikat kann zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragt werden. 2.6 Qualitätssicherung Zur Zertifizierung werden die Arealträgerschaften von akkreditierten 2000-Watt- Areal-BeraterInnen begleitet, die sich kontinuierlich mit dem Thema auseinandersetzen und an internen Weiterbildungen wie den Eichtagen teilnehmen. Jede Zertifizierung wird von einer AuditorIn des Trägervereins Energiestadt vertieft geprüft und von der Labelkommission genehmigt. Das der Zertifizierung zugrunde liegende Handbuch und dessen Anhänge werden in jährlichem oder längerem Rhythmus angepasst, um erkannte Fehler zu beheben sowie neuen Entwicklungen und Erkenntnissen Rechnung zu tragen. 2.7 Datenschutz und Umgang mit vertraulichen Informationen Die von der Arealträgerschaft im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens bereitgestellten Informationen und Unterlagen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Sie werden ohne Zustimmung der jeweiligen Trägerschaft nicht an Dritte weitergereicht. Die für die Nachweise verwendeten Dokumente der Arealträgerschaft Protokolle, Projektberichte, Pläne sind nur der mit der Zertifizierung beauftragten BeraterIn, der AuditorIn, der MobilitätsexpertIn und der Labelkommission zugänglich. Als Ausnahme gelten die später als Faktenblatt veröffentlichten Informationen. Die Inhalte des Faktenblattes werden bei der Arealträgerschaft in Vernehmlassung gegeben und durch diese autorisiert. Das Faktenblatt enthält zum Areal u.a. eine Beschreibung mit Daten und Fakten Angaben zu Historie, Herausforderungen und Highlights Resultate der Bewertung Angaben zum Stand des Projektes Mit dem Antrag verpflichtet sich die Arealträgerschaft, die im jeweils aktuellen Antrag auf Zertifizierung gekennzeichneten Resultate zur Veröffentlichung freizugeben. Der Zertifizierungsantrag mit der Zusammenstellung der Resultate und die ausgefüllten Arbeitshilfen (Rechenhilfe und Management Tool) sind für den internen Gebrauch des Trägervereins (Schulung, Eichung etc.) verwendbar. Alle Beteiligten unterstehen Vertraulichkeitsbestimmungen, die den hier verbrieften Grundsätzen entsprechen. Deren Einhaltung ist von den BeraterInnen, AuditorInnen und der Labelkommission jährlich zu bestätigen. 14/31

15 2. Reglement 2.8 Kosten Es werden keine Zertifizierungsgebühren erhoben. Die Arealträgerschaft wird spätestens mit dem Antrag auf Zertifizierung Mitglied im Trägerverein Energiestadt. Die Leistungen der akkreditierten 2000-Watt-Areal-BeraterInnen bei der Erstzertifizierung und bei jeder Rezertifizierung sind durch die Arealträgerschaft zu bezahlen. Die Arealträgerschaft lässt sich diese Leistungen von externen, akkreditierten Areal-BeraterInnen offerieren oder sie kann eigene, akkreditierte BeraterInnen stellen. Die Vergütung der AuditorInnen erfolgt über den Trägerverein Energiestadt (Pauschalen pro Audit). Die Arealträgerschaft hat Anspruch auf eine kostenlose jährliche Erfolgskontrolle durch die 2000-Watt-Areal-BeraterIn. Die Vergütung der Erfolgskontrolle erfolgt über eine Pauschale von EnergieSchweiz für Gemeinden und dem Trägerverein Energiestadt an die BeraterIn. 2.9 Gültigkeit Bei Erst- und Rezertifizierungen ist jeweils die aktuell gültige Version der Bewertungsgrundlagen (Handbuch inklusive Reglement und Kriterienkatalog) anzuwenden. Wo neue Inhalte oder stark abgeänderte Anforderungen eingeführt wurden, die mit einem unzumutbarer Aufwand verbunden sind resp. der Versionswechsel für die Arealentwicklung nicht phasengerecht ist, wird diesem Umstand bei der Bewertung Rechnung getragen (z.b. durch Herabsetzung der einem bestimmten Merkmal zugeordneten Maximalpunktzahl). Für die Zertifizierung gelten jeweils die aktuell gültigen Zertifizierungsunterlagen (Handbuch, Kriterienkatalog etc.) 15/31

16 3. Zertifizierungssystem 3 Zertifizierungssystem 3.1 Übersicht Prüfsystem und Tools Eine Übersicht über das Prüfsystem ist in untenstehender Figur dargestellt. Die für den Zertifizierungsprozess relevanten Tools und deren Grundlagen (siehe Abschnitt 3.2) sind beim entsprechenden Prozessschritt mit einer Nummer vermerkt und nachfolgend beschrieben. quantitativ qualitativ Politisches Programm Energiestadt / eea-prozess / 2000-Watt-Gesellschaft 10 Reglement ❶ Handbuch Hilfsmittel ❷ Leitfaden 11 ❹ Kriterienkatalog Anforderungen ❸ Rechenhilfe Zielwerte 12 ❺ Management-Tool 50% pro Themenbereich Berechnungsmethode pro Arealentwicklungsphase ❸ Rechenhilfe Planungswerte ❼SIA 2032 ❽2039 ❻380/1 Projektwerte Entw icklungsphase Realisierungsphase ❾ Monitoringstandard Betriebswerte Betriebsphase Erfüllungsgrad Entw icklungsphase Realisierungsphase Betriebsphase Bewertung Zielwerte eingehalten (mit Toleranz) nein ja 50% Erfüllung je Themenbereich erreicht ja nein Prüfergebnisse ja/ja ja/nein nein/ja Nein/nein Erstzertifizierung Zertifikat in Entwicklung / in Betrieb erteilt Zertifikat in Entwicklung/ in Betrieb nicht erteilt Zertifizierungsentscheid Nachbesserung Rezertifizierung rezertifiziert Zertifikat entzogen Tools ❶ Handbuch zum Energiestadt Zertifikat für 2000-Watt-Areale ❷ Leitfaden «Arealentwicklung für die 2000-Watt-Gesellschaft» (Abschnitt 5.3.1) ❸ Rechenhilfe 2000-Watt-Areale (Abschnitt 5.3.2) ❹ Kriterienkatalog mit Bewertungshilfe (Abschnitt 6.2) ❺ Management-Tool (Abschnitt 6.4.3) ❻ Rechenprogramme SIA 380/1 ❼ Rechenprogramme SIA 2032 ❽ Rechenhilfe SIA 2039 ❾ Monitoring-Standard (in Bearbeitung) Grundlagen 10 Bilanzierungskonzept 2000-Watt- Gesellschaft (Abschnitt 5.3.5) 11 Schlussbericht «Arealentwicklung für die 2000-Watt-Gesellschaft» (Abschnitt 5.3.1) 12 SIA 2040 «SIA-Effizienzpfad Energie» und Dokumentation SIA 0236 (Abschnitt 5.3.3) 13 SIA 2032 «Graue Energie von Gebäuden» (Abschnitt 5.3.3) 14 SIA 2039 «Mobilität Energiebedarf in Abhängigkeit vom Standort» (Abschnitt 5.3.3) 15 KBOB/eco-bau/IPB Empfehlung «Ökobilanzdaten im Baubereich» (Abschnitt 0) 16/31

17 3. Zertifizierungssystem Das Zertifikat «2000-Watt-Areale» verfolgt einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess für Areale über alle Entwicklungsphasen. Das Zertifizierungssystem, der Zertifizierungsablauf sowie der quantitative Nachweis und die qualitative Bewertung sind im vorliegenden Handbuch ❶ beschrieben. Für den quantitativen Nachweis sind im Leitfaden ❷ das Konzept, das Vorgehen für die Ermittlung der Zielwerte sowie die Kennwerte der behandelten Nutzungen erläutert. Die Zielwerte werden für alle Phasen der Arealentwicklung mit der Rechenhilfe ❸ bestimmt. Die Methodik für die Ermittlung der Projektwerte auf Arealebene sowie die massgebenden Einflussgrössen sind im Leitfaden ❷ erläutert. In der Entwicklungsphase werden die Projektwerte mit der Rechenhilfe ❸ berechnet. In der Realisierungsphase werden die Projektwerte aus der Gebäudeplanung (z.b. ❻❼❽❿) übernommen. In der Betriebsphase bildet der Monitoring-Standard ❾ die Basis für die Ermittlung der Betriebswerte (Detaillierte Informationen siehe Kapitel 5). Die qualitative Bewertung für die 2000-Watt-Areale verwendet in Anlehnung an das Energiestadt-Label für Gemeinden und dem European Energy Award (eea) ein Punktesystem. Die qualitative Bewertung deckt fünf Themenbereiche ab: Managementsystem Kommunikation und Kooperation Ver- und Entsorgung Gebäude Mobilität Zur Erlangung des Zertifikats muss jeder Themenbereich mindestens 50 Prozent der möglichen Punktezahl erreichen. Die qualitative Bewertung für die Themenbereiche ist im Kriterienkatalog mit Bewertungshilfe ❹ erläutert. Für den Nachweis steht das Management-Tool ❺ zur Verfügung. (Detaillierte Informationen siehe Kapitel 6). 3.2 Methodische Grundlagen Für die Hauptakteure auf Ebene Schweiz, für Kantone, Regionen, Gemeinden und Städte, für Einzelpersonen und Haushalte sowie für Gebäude und Areale wurden praxisorientierte Anwendungsinstrumente entwickelt. Diese Instrumente basieren auf einem gemeinsamen methodischen Fundament, dem Bilanzierungskonzept 2000-Watt-Gesellschaft 10, und einer einheitlichen Datengrundlage, den Ökobilanzdaten im Baubereich 15. Ausgangspunkt der Bilanzierung von Arealen für die 2000-Watt-Gesellschaft sind die Gebäude gemäss Merkblatt SIA 2040 «SIA-Effizienzpfad Energie» 12. Deren Bilanzierung umfasst den nicht erneuerbaren Primärenergieverbrauch und die Treibhausgasemissionen für die Erstellung (Herstellung von Baumaterialien und Gebäudetechnikkomponenten, die zum Teil aus Ausland importiert werden, Erneuerung und Entsorgung des Gebäudes), den Betrieb sowie die vom Standort induzierte Alltagsmobilität. Nicht erfasst werden die nicht-alltägliche Mobilität, die Ernährung sowie die Konsumgüter. Die Richt- und Zielwerte für die Gebäudekategorien Wohnen, Büro und Schulen beziehen sich auf die Zwischenziele 2050 der 2000-Watt-Gesellschaft (siehe Abschnitt 1.3). Im Bilanzierungskonzept 10 17/31

18 3. Zertifizierungssystem und im Merkblatt SIA sind der Bilanzperimeter, die Ableitung der Richt- und Zielwerte sowie die Ermittlung der Projektwerte des Energieverbrauchs von Gebäuden beschrieben. Arealbilanzen umfassen dieselben Bereiche wie Gebäude. Wesentlichste Unterschiede sind die zusätzliche Berücksichtigung des gesamten (erneuerbaren und nicht erneuerbaren) Primärenergieverbrauchs, die Ausweitung der Bilanzgrenze des SIA-Effizienzpfades Energie auf ein ganzes Areal sowie der Einbezug weiterer Nutzungen. Im Bilanzierungskonzept 10 und im ❷ sowie im Schlussbericht 11«Arealentwicklung für die 2000-Watt-Gesellschaft» ist die Methodik näher erläutert. Für die 2000-Watt-Areale wurde in Anlehnung an Energiestadt und Qualitätsmanagementsysteme aus der Wirtschaft, wie z.b. das Total Quality Management (TQM), ein prozessorientierter Ansatz gewählt. Ein prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9000 fordert eine ständige Verbesserung in Bezug auf Produkt-, Prozess- und Servicequalität Die Auswahl der qualitativen Kriterien wurde durch ein Expertengremium bestimmt. Die Kriterien besitzen alle einen direkten oder indirekten Einfluss auf die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft. 3.3 Projektphasen und Anforderungen an die Nachweise In der Zertifizierung werden die folgenden drei Phasen der Arealentwicklung unterschieden: Entwicklungsphase: Das Gesamtprojekt ist generell festgelegt (z.b. Städtebaulicher Wettbewerb, Testplanung, Gestaltungsplan), es bestehen jedoch noch keine Projekte für die einzelnen Gebäude/Baufelder. 18/31

19 3. Zertifizierungssystem Realisierungsphase: Auswahlverfahren für die einzelnen Gebäude/Baufelder in Form von Varianzverfahren (z.b. Studienauftrag, Architekturwettbewerb) wurden durchgeführt, für die einzelnen Gebäude und Anlagen liegen Projekte vor oder werden bearbeitet oder die Realisierung ist im Gange. Betriebsphase: Die Gebäude sind in ihrem bestimmungsgemässen Betrieb. Die Projektphase für das einzelne Gebäude/Baufeld richtet sich nach dem SIA- Leistungsmodell. In der Realität insbesondere bei grösseren Arealen, werden zwei oder gar drei der Projektphasen parallel abgewickelt. Für die Berechnungen und Belege zum quantitativen Nachweis und die qualitative Bewertung sind stets die am weitesten ausgearbeiteten Unterlagen zu verwenden. Areal In der Phase Entwicklung werden verbindliche Zieldefinitionen, Pflichtenhefte und Konzepte als Nachweis voll akzeptiert. In der Phase Realisierung muss der Nachweis aufgrund von konkreten Projektunterlagen erfolgen. Im Betrieb ist der Nachweis mit realisierten Massnahmen und für das Areal gemessenen Kennwerten erforderlich. Phase Arealentwicklung Entwicklungsphase Realisierungsphase Betriebsphase Phase Baufeld/ Gebäude (SIA Leistungsphase) 1 Strategische Planung 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung Den Gemeinden, welche das 2000-Watt-Areallabel als zwingende Voraussetzung in behördlichen Auflagen (Gestaltungsplan oder Baubewilligung) integriert haben, wird empfohlen die Nachweise entsprechend der Realisierungsphase (siehe obenstehende Graphik) im Rahmen des Vollzugs als Energienachweis zu verlangen. 3.4 Voraussetzungen für die Zertifizierung Für die Zertifizierung gelten die folgenden Voraussetzungen: Die Standortgemeinde des Areals ist eine zertifizierte Energiestadt 1. Es besteht eine in Bezug auf die Belange des Zertifikats für das Areal handlungsbevollmächtigte Trägerschaft. Das Areal umfasst einen klar definierten räumlichen Perimeter mit mehreren Gebäuden, die über einen in der Zuständigkeit der Arealträgerschaft liegenden Aussenraum verbunden sind. Das Areal besitzt eine hohe Ortsqualität oder schafft eine neue. Eine Mindestgrösse von ca. 10'000 m 2 Arealfläche (1ha) oder m 2 Geschossfläche wird vorausgesetzt. Im Fokus stehen mit Wohnen und Dienstleistungen gemischt genutzte Areale. Areale mit ausschliesslich Wohnen oder Büronutzung können ebenso geprüft werden. 1 Für ausländische Areale kann das Reglement nicht direkt angewendet werden. Eine Kontaktaufnahme mit dem Trägerverein Energiestadt ist erforderlich. 19/31

20 3. Zertifizierungssystem Gemäss Leitfaden (vergleiche Abschnitt 5.3.1) sind folgende Nutzungen definiert: Wohnen Büro Schulen Hotel 3.5 Nutzen Restaurant Verkauf: Fachgeschäft, Lebensmittel, Einkaufszentrum Aus methodischen Gründen noch nicht zertifizierbar sind insbesondere: Areale der Verkehrsinfrastruktur wie Bahnhöfe, Flughäfen Areale für Sport und Kultur wie Stadien, Museen Areale mit überwiegend gewerblichen bzw. industriellen Produktionsstätten. Für Ausnahmen in Bezug auf die hier definierten Voraussetzungen ist beim Trägerverein Energiestadt schriftlich ein Antrag einzureichen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Erlangung des Zertifikates ist eine für das Areal handlungsbevollmächtigte Trägerschaft (vergleiche Abschnitt 2.4). Genossenschaftlich organisierte Areale (Genossenschaftssiedlungen) sind damit explizit auch zertifizierbar. Gehört der Aussenraum zwischen den Gebäuden auf dem Areal anderen Eigentümern, so sind diese verbindlich in den Prozess zu einzubinden. Für bestehende Stadtquartiere ohne eine direkt für das Quartier handlungsbevollmächtigte Trägerschaft ist die Zertifizierung noch nicht möglich. Für die Bauträger ist das Zertifikat der Nachweis gegenüber der Standortgemeinde und den Baubehörden, dass eine vorbildliche Entwicklung geplant oder bereits in Betrieb ist. Für die Standortgemeinde gewährleistet das Zertifikat eine erfolgreiche privatwirtschaftliche Umsetzung der energie- und klimapolitischen Vorgaben. Zwischen der Arealträgerschaft und der Standortgemeinde können Grundsätze für eine Arealentwicklung vereinbart werden. Solche Grundsätze können Zielsetzungen und/oder Massnahmen (Gebäudestandards, Mobilität u.ä.) enthalten. Die Regelungen können entweder freiwillig zwischen den involvierten Parteien vereinbart oder als behördliche Auflage in die baurechtlichen Grundlagen (Gestaltungsplan, Sondernutzungsplan) übernommen werden. Der Vollzug wird jedoch nicht durch das Zertifikat sichergestellt und bleibt in der Zuständigkeit der Standortgemeinde. Die Zertifizierungsinstrumente helfen vielmehr, Planungssicherheit auf Seiten der Arealträgerschaft in Bezug auf die Anforderungen des Zertifikats für 2000-Watt-Areale zu erlangen. Es ist nicht Anspruch des Labels, die Rechtsfragen und Rechtsverhältnisse in Zusammenhang mit einem 2000-Watt-Areal abschliessend zu klären. Ausführliche Informationen zu diesen Fragen sind im Dokument «Rechtliche Aspekte der Umsetzung von 2000-Watt-Arealen» unter verfügbar. 20/31

21 4. Zertifizierungsablauf 4 Zertifizierungsablauf 4.1 Zertifizierungszeitpunkte Das Zertifizierungsverfahren für 2000-Watt-Areale ist vergleichbar mit den bekannten ISO-Managementsystemen. Es werden die folgenden Begriffe verwendet: EZ: EK: Erstzertifizierung (Jahr Null). Hinweis: die EZ kann auch erst in der Realisierungs- oder Betriebsphase erfolgen. Jährliche Erfolgskontrolle in jedem Jahr, in dem keine Rezertifizierung stattfindet. RZ-E: Reguläre Rezertifizierung in Entwicklungs- oder Realisierungsphase. Jedes 2. Jahr RZ-R: Letzte Rezertifizierung in Realisierungsphase mit Abgrenzung grauer Energie für Betriebsphase RZ-B1: Erste Rezertifizierung im Betrieb, 2 Jahre nach Beginn der Betriebsphase RZ-B: Reguläre Rezertifizierung im Betrieb, jedes 4. Jahr. Jahr Zertifizierung EZ RZ-E RZ-R RZ- B1 RZ-B Erfolgskontrolle EK EK EK EK EK EK EK Entwicklung Realisierung Betrieb Zertifikat Areal in Entwicklung Areal im Betrieb Das Zertifikat für 2000-Watt-Areale wird in den zwei Ausprägungen «Areal in Entwicklung» und «Areal im Betrieb» erteilt. In der Praxis können die einzelnen Baufelder einer Arealentwicklung in unterschiedlichen Projektphasen (Entwicklung, Realisierung oder Betrieb) sein. Eine klare Abgrenzung für das gesamte Areal ist hier aufgrund des Projektumfangs und der langen Bauzeit nicht möglich. Das Zertifikat «Areal in Entwicklung» wird für eine Arealentwicklung vergeben, solange nicht mehr als 50 Prozent der Gebäudeflächen fertig gestellt und der bestimmungsgemässen neuen Nutzung übergeben sind. Danach gilt das Areal als «in Betrieb». 2 2 Aus Gründen der Vereinfachung fällt in obenstehender Graphik das Zertifikat im Betrieb mit dem Beginn der Betriebsphase zusammen. In der Praxis handelt es sich bei dieser Grenze um einen Übergangsbereich, welcher nicht so scharf zu trennen ist. 21/31

22 4. Zertifizierungsablauf 4.2 Ablauf der Erstzertifizierung (EZ) Erläuterung zu den AkteurInnen und deren Funktionen siehe Kapitel 0. 1 Die Arealträgerschaft (AT) klärt mit der Regionalleitung (RL) die Voraussetzungen für die Zertifizierung ab. Die AT entscheidet sich aufgrund von Offerten oder interner Verfügbarkeit für eine geeignete Prozessbegleitung durch eine akkreditierte Watt-Areal-BeraterIn (AB). 2 Der AB meldet das Vorhaben der AT bei der Anmeldung Regionalleitung an, spätestens 3 Monate vor zur Zertifizierung Einreichung des Zertifizierungsantrags bei der Geschäftsstelle (GS). 3 Entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zwischen AB und AT werden die prüffähigen Nachweise Erstellen erarbeitet. Dabei ist auch ein Mobilitätsexperte der prüffähigen beizuziehen. Die Standortgemeinde wird falls noch Nachweise nicht über die rechtlichen Grundlagen involviert in die Erarbeitung einbezogen, so dass deren Anforderungen berücksichtigt sind. 4 Der AB nimmt die Bestimmung der Zielwerte, die Bewertung Prüfung der Nachweise und die Bewertung vor und und dokumentiert diese vollständig. Schritt 3 und 4 können Dokumentation iterativ mehrmals durchlaufen werden. 5 Erfüllt die Bewertung die Anforderungen für die Zertifizierung, kann die AT über den AB eine Erfüllt? Watt-Areal-AuditorIn (AA) für die externe Prüfung der Unterlagen bestellen. Es wird dazu ein Antrag im Entwurf erstellt. 6 Der AA prüft den Antrag: Er macht Stichproben, führt mit der AT und dem AB, evtl. auch mit der Geprüft? Standortgemeinde, eine Auditsitzung durch, wo noch offene Punkte geklärt werden. Der AA erstellt danach einen Auditrapport und finalisiert die Bewertung des Areals. 7 Erfüllt das Areal nach der Prüfung durch den AA die Kriterien, so kann die AT mit dem AB den definitiven Antrag zur Zertifizierung. Beschluss durch die Labelkommission. Antrag ausarbeiten, basierend auf den Unterlagen des AA. Der Antrag ist von AT, AB und Standortgemeinde gemeinsam zu unterzeichnen. Spätestens mit dem Antrag zur Zertifizierung muss die AT die Anmeldung zur Mitgliedschaft im Trägerverein Energiestadt vornehmen. Der AB informiert in Koordination mit der GS den Standortkanton. Eine Stellungnahme wird begrüsst. Der AB reicht bei der GS den Antrag zur Zertifizierung zu Handen der Labelkommission (LK) ein. Es gelten die veröffentlichten Abgabetermine der LK (viermal jährlich). 8 Bei positivem Beschluss der LK, Kopie an AB und AA, Zertifikat wird das Zertifikat an die AT erteilt. Die Zertifizierung wird sowohl von der AT wie durch den Trägerverein Energiestadt / EnergieSchweiz für Gemeinden kommuniziert. Eine öffentliche Zertifikatsübergabe wird angestrebt. 22/31

23 4. Zertifizierungsablauf Mit der Entgegennahme des Zertifikats verpflichtet sich die Arealträgerschaft zur Aufrechterhaltung des geforderten Managementsystems, zur Zieleinhaltung und zu einer jährlichen Erfolgskontrolle (siehe Abschnitt 4.3). Das Zertifikat ist befristet und muss durch eine Rezertifizierung (siehe Abschnitt 4.4) periodisch erneuert werden. 4.3 Jährliche Erfolgskontrolle (EK) Mit der Entgegennahme des Zertifikats verpflichtet sich die Arealträgerschaft zu einer jährlichen Erfolgskontrolle. Diese Erfolgskontrolle wird durch die 2000-Watt-Areal-BeraterIn organisiert und dient der Statusbestimmung. Die jährliche Erfolgskontrolle besteht aus einer Besprechung mit einer Einschätzung der relevanten Projektentwicklungen (Aufwand für Beratung ca. 2 Tage). Teilnehmer sind mindestens die Areal-BeraterIn und eine Vertretung der Arealträgerschaft. Über die jährliche Erfolgskontrolle wird durch die BeraterIn ein Protokoll geführt. Die Fortschritte bei der Erfüllung allfälliger Auflagen aus der Zertifizierung werden gewürdigt. 4.4 Rezertifizierung (RZ) Das Zertifikat ist befristet und muss durch eine Rezertifizierung periodisch erneuert werden. Die Intervalle der Rezertifizierung sind wie folgt festgelegt: Zertifikat Areal in Entwicklung: alle 2 Jahre Zertifikat Areal in Betrieb: alle 4 Jahre. Mit der Rezertifizierung werden der quantitative Nachweis und die qualitative Bewertung entsprechend dem aktuellen Projektstand nachgeführt. Der Ablauf der Rezertifizierung entspricht den Schritten 3 bis 8 gemäss der Übersicht in Abschnitt 4.2. Beim Eintritt in eine neue Projektphase ist aus folgenden Gründen zwingend eine Rezertifizierung mit je einmaligem Zusatzaufwand erforderlich. In der Realisierungsphase wird der Anteil der grauen Energie für die Erstellung im quantitativen Nachweis abschliessend festgeschrieben. Die abschliessende Prüfung des Teilbereichs graue Energie für die Erstellung der Gebäude und die verbindliche Abgrenzung der verbleibenden Zielwerte für Betrieb und Mobilität erfordern einen einmaligen Zusatzaufwand im Vergleich mit der normalen Rezertifizierung. In der Betriebsphase wird der quantitative Nachweis mit einem Monitoring der effektiven Betriebswerte durchgeführt und nicht mehr aufgrund von Projektwerten. Die Prüfung des im Areal eingesetzten Monitoring-Systems (Messstellen und Mess- und Monitoringkonzept) beim Übergang in die Betriebsphase erfordert einen einmaligen Zusatzaufwand im Vergleich mit der normalen Rezertifizierung. Die zwingende Rezertifizierung ersetzt eine im gleichen Zeitraum fällige periodische Rezertifizierung. 23/31

24 5. Quantitativer Nachweis 5 Quantitativer Nachweis 5.1 Übersicht Die Erfüllung des quantitativen Nachweises ist eine Voraussetzung für die Erteilung des Zertifikats. Die Methodik des quantitativen Nachweises ist im Leitfaden «Arealentwicklung für die 2000-Watt-Gesellschaft» dargestellt (siehe Abschnitt 5.3.1). Der quantitative Nachweis Zielwert Nachweis Toleranzbereich Nachweis Projekt-/ Betriebswerte Bestimmung der Zielwerte mit «Rechenhilfe» basierend auf den aktuellen Projektdaten zur Nutzungsstruktur Einhaltung der Zielwerte Einhaltung der Zielwerte +10% der Zielwerte Projektwerte Erstellung, Betrieb, Mobilität: Berechnung mit «Rechenhilfe» basierend auf aktuellen Planungsdaten. Projektwerte Erstellung: Berechnung nach SIA Projektwerte Betrieb: Energiebedarf: Ermittlung gemäss behördlichen Nachweisen, SIA 380/1, 380/4, 382/2, Minergie-Nachweise etc. Energieversorgung: Bewertung mit Primärenergiefaktoren und Treibhausgasemissions- Koeffizienten der Energieträger. Projektwerte Mobilität: Berechnung nach SIA 2039 für Nutzungskategorien Wohnen, Büro und Schulen (gemäss SIA 2040). Für Areale, welche Nutzungen enthalten, die nicht in SIA 2040 behandelt sind, ist Berechnung für den Bereich Mobilität mit «Rechenhilfe» fortzuführen. Entwicklungsphase Realisierungsphase Betriebsphase Betriebswerte Betriebsenergie: Messung des gesamten Betriebsenergieverbrauchs. Bewertung der Energieträger mit Primärenergiefaktoren und Treibhausgasemissions-Koeffizienten für Energie. Betriebswerte Mobilität: Messung der Mobilitätsfahrleistung der Alltagsmobilität und Bewertung mt Primärenergiefaktoren und Treibhausgasemissions-Koeffizienten für Transporte. Anforderung Mit den nachzuweisenden Projekt- bzw. Betriebswerten sind die festgelegten Zielwerte einzuhalten. Die Zielwerte sind abhängig von der Struktur der Nutzungen (Grundlagen siehe Abschnitt 5.3.1). Sie sind daher für jedes Areal individuell festzulegen. Die Zielwerte für Primärenergie gesamt, Primärenergie nicht erneuerbar und Treibhausgasemissionen werden für alle Phasen mit der «Rechenhilfe für Watt-Areale» (siehe Abschnitt 5.3.2) ermittelt. Nachweis Der Nachweis der Projektwerte in der Entwicklungs- und Realisierungsphase bzw. der Betriebswerte in der Betriebsphase ist gemäss obenstehender Tabelle zu erbringen. 24/31

25 5. Quantitativer Nachweis Bewertung Die Bewertung erfolgt mit einem Vergleich der nachgewiesenen Projekt- bzw. Betriebswerte mit den festgelegten Zielwerten. Die Zielwerte sind innerhalb des pro Phase festgelegten Toleranzbereichs einzuhalten. Der mögliche Erfüllungsgrad ist: 5.2 Zielwerte und Toleranzbereich «Erfüllt» oder «Nicht erfüllt» Die individuell für das Areal bestimmten Zielwerte sind die Vorgaben für den quantitativen Nachweis. Der SIA Effizienzpfad definiert zwei Zielwerte: Primärenergie nicht erneuerbar PE ne und Treibhausgasemissionen THGE. Entsprechend dem Bilanzierungskonzept der 2000-Watt-Gesellschaft und in Ergänzung zum SIA Effizienzpfad wird für den quantitativen Nachweis auch ein Zielwert für die Primärenergie gesamt PE tot definiert und geprüft. Gemäss SIA Effizienzpfad wird der Zielwert als Summe der drei Richtwerte für die Bereiche Erstellung, Betrieb und Mobilität gebildet. Die Verteilung der drei Richtwerte unterscheidet sich stark zwischen Primärenergie und Treibhausgasemissionen. Bei den Treibhausgasemissionen hat der Bereich Erstellung den grössten Anteil, bei der Primärenergie ist jedoch der Bereich Betrieb am grössten. In den Phasen Entwicklung und Realisierung sind die Zielwerte einzuhalten. Aufgrund möglicher Abweichungen in den Berechnungen und Planungswerten wird keine Toleranz gewährt. Im Betrieb ist eine Gesamttoleranz von 10% des Zielwertes zulässig, da Messungenauigkeiten auftreten können. 25/31

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