Produkt-Regulativ Swiss Assessment-Zerfifikat

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Produkt-Regulativ Swiss Assessment-Zerfifikat"

Transkript

1 Produkt-Regulativ Swiss Assessment-Zerfifikat 1. Einleitung Die SQS hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen (namentlich Auditierung, Bewertung, Zertifizierung und Schulung) in ihrem Reglement für SQS-Dienstleistungen und -Garantiemarken festgelegt. Im vorliegenden Produkt-Regulativ regelt die SQS den spezifischen Ablauf und die Bedingungen zur Erlangung und Aufrechterhaltung vom Swiss Assessment-Zertifizierungsverfahren. Dieses Produkt-Regulativ gilt zusammen mit dem Reglement für SQS-Dienstleistungen und -Garantiemarken. 2. Das Swiss Assessment Schweiz-Zertifizierungsverfahren 2.1 Absichten und Grundlagen Mit dem Swiss Assessment-Zertifizierungsverfahren wird die Qualität der Assessement-Center Methode (AC- Methode) gesichert und weiterentwickelt. Um das Zertifikat Qualitätslabel Swiss Assessment zu erlangen, wird die Mitgliedschaft im Verein Swiss Assessment vorausgesetzt und bedingt einen erfolgreichen Abschluss des Zertifizierungsverfahrens. Anschliessend kommuniziert der Verein die Mitteilung nach aussen. Im vorliegenden Swiss Assessment Zertifizierungsverfahren geht es darum, die Qualität der AC-Methoden zu erheben und zu beurteilen. Es wird davon ausgegangen, dass ein Unternehmen mit hohem Qualitätsbewusstsein auch qualitativ hochwertige Leistungen erbringt. Deshalb wird die Qualität der AC- Methode anhand der definierten Checkpoints und repräsentativen Beispielen erhoben. Neben der Beurteilung der AC-Methode (Anforderungen erreicht: ja/nein) soll das Verfahren aber auch Impulse zur Qualitätsentwicklung vermitteln. Einerseits wird dies mittels der Zertifizierungsaudits und durch eine periodische Erneuerung der Swiss Assessment Zertifizierung mittels Rezertifizierungsaudits angestrebt. Andererseits sollen Firmen, welche die Anforderungen nicht erfüllen, Hinweise zum weiteren Vorgehen geliefert bekommen. Das Audit findet zusammen mit der FachexpertIn der Universität Zürich (UZH - Lehrstuhl Arbeits- und Organisationspsychologie) anlässlich eines durchgeführten Assessements. Die FachexpertIn wird durch den Verein Swiss Assessment verpflichtet und unterstützt den Zertifizierungsprozess beratend. Das Verfahren inkl. Einreichen und Überprüfen der Korrekturnachweise muss innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden. Bei Nichterreichung kann das Verfahren frühestens nach Ablauf von 12 Monaten neu gestartet werden. 2.2 Auftrag der SQS Im Auftrag des Vereins Swiss Assessment, führt die Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme, SQS, die Audits gemäss den Bestimmungen dieser Grundlagen durch.

2 2.3 Zertifizierungsverfahren Erstzertifizierung Rezertifizierungsaudit Info an Mitgliedfirma (MF) Dokumentenmappe Swiss Assessment Terminvereinbarung und Info an Mitgliedfirma (MF) vor Ablauf des Zertifikates SQS / MF / UZH Anmeldung / Antrag zur Erstzertifizierung, MF / Swiss Assessment / SQS Vorbereitungsunterlagen für Audit MF / SQS / UZH Terminvereinbarung SQS / MF / UZH Auditvorbereitung SQS / UZH Auditvorbereitung mit Vorbereitungsunterlagen SQS / UZH Auditdurchführung Besuch AC vor Ort für Audit Auditdurchführung und Besuch AC vor Ort Ergebnis festhalten / besprechen SQS / UZH / MF Ergebnis festhalten / besprechen Information an Q-Komm. Swiss Assessment und MF SQS / Q-Kommission Swiss Assessment Information an Q-Komm. Swiss Assessment und MF Zertifikatdruck und Versand SQS / Q- Kommission Swiss Assessment SQS / MF Anmeldung Swiss Assessment nimmt die Anmeldung für SQS-Dienstleistungen entgegen. Anschliessend leitet der Verein die Anmeldung an die SQS weiter. Der Auditor nimmt mit der Firma telefonischen Kontakt auf zwecks Vereinbarung eines Audittermins und koordiniert anschliessend mit UZH den Audittermin. Das Unternehmen erhält zusammen mit der Terminbestätigung die am Audit zur Anwendung gelangenden Checkpoints sowie das Produkt-Regulativ zugestellt. Die für die Auditvorbereitung einverlangten Unterlagen sind dem zuständigen Auditor sowie der Fachperson UZH 14 Tage vor dem Audit zuzustellen. Fehlen massgebliche Unterlagen, wird das Audit nicht durchgeführt.

3 2.3.2 Verfahren bei Mitgliederfirmen anlässlich Rezertifizierungsaudits Dieses richtet sich nach dem Ablauf auf Seite Durchführung Der SQS-Auditor und die ExpertIn UZH führen das Audit auf der Basis der Swiss Assessment Qualitätsstandards und der entwickelten Checkpoints durch. Das gesamte Audit vor Ort dauert in der Regel 1 Arbeitstag (Auditvorbereitung und Auditdurchführung, Besuch AC vor Ort durch SQS-Auditor und ExpertIn UZH, inkl. einfache Berichterstattung). Sollten diesbezüglich dennoch ausserordentliche Situationen (mangelhafte Vorbereitung der Firma auf das Audit) eintreten, wird das weitere Vorgehen mit der Qualitätskommission Swiss Assessment und der auditierten Firma abgesprochen. Wird die Herausgabe von notwendigen Unterlagen verweigert, kann der Auditor das Audit abbrechen. In diesem Falle muss die Firma die gesamten Auditkosten übernehmen. Bei der Rezertifizierung hat das Audit zwingend vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit zu erfolgen. Die SQS nimmt rechtzeitig (mind. 3 Monate vor Ablauf der Zertifikatgültigkeit) mit der Firma zwecks Terminvereinbarung Kontakt auf Ergebnis und Antrag Der SQS-Auditor formuliert das Ergebnis des Audits betreffend Erfüllung der Anforderungen. Er kann aufgrund der Resultate Vorbehalte aussprechen, die vor der Empfehlung zur Ausstellung resp. Bestätigung des Labels erledigt sein müssen. Die Basis für die Bewertung bilden die Swiss Assessment Statuten und AC-Standards. In Zweifelsfällen wird die Qualitätskommission Swiss Assessment in den Prozess einbezogen und trifft den Stichentscheid. Werden gesetzliche und von Swiss Assessment geforderte Grundlagen (gemäss Übersicht Checkpoints der zur Verfügung zu stehenden oder einzureichenden Dokumente) durch die auditierte Firma nicht erfüllt, kann kein Zertifikat ausgestellt werden. Der Firma wird eine einmalige Frist von maximal 3 Monaten gewährt, um die definierten Abweichungen zu beheben. Der Auditor entscheidet von Fall zu Fall, ob der Nachweis der behobenen Abweichungen auf dokumentarischem Weg oder im Rahmen eines kostenpflichtigen Nachaudits erbracht werden kann Entscheid zur Zertifikatserteilung Der Entscheid zur Zertifikatserteilung wird aufgrund der formulierten Auditergebnisse des Auditors und seiner Empfehlung gefällt. Auf jeden Fall wird die Qualitätskommission Swiss Assessment betreffend Ausstellung, resp. Bestätigung und Weiterverwendung des Qualitätslabels informiert. 3. Das Swiss Assessment-SQS Zertifikat 3.1 Aussage eines Swiss Assessment-SQS-Zertifikates Das Swiss Assessment-SQS-Zertifikat bescheinigt, dass der betreffende AC-Anwender oder Anbieter die AC- Qualitätsstandards und die entsprechenden Checkpoints erfüllt. 3.2 Gültigkeitsdauer Die Gültigkeitsdauer des Swiss Assessment -SQS-Zertifikates beträgt 3 Jahre und muss vor Ablauf dieser Frist erneuert werden. Mit dem Austritt aus dem Verein Swiss Assessment erlischt dieses Zertifikat. Kündigt der Verein Swiss Assessment oder die SQS das Zertifizierungsverfahren auf, so bleiben die jeweiligen Vertragsverhältnisse zwischen den Zertifikatsinhabern Swiss Assessment und der SQS bis zum Ablauf der jeweiligen Zertifikate bestehen. Die Bestimmungen dieser Grundlagen gelten analog bis zum Ablauf des Zertifikates.

4 3.3 Gebrauch der Zertifizierungsmarke Swiss Assessment-SQS Während der Gültigkeit eines erteilten Swiss Assessment-SQS-Zertifikates kann der Inhaber die Zertifizierungsmarke Swiss Assessments-SQS im Rahmen dieser Grundlagen verwenden. Die Zertifizierungsmarke darf nicht verändert werden. 4. Rechte und Pflichten 4.1. Rechte und Pflichten der auditierten Firma Das auditierte Unternehmen erklärt sich bereit, die Dokumentation vollständig und wahrheitsgemäss vorzubereiten und dem zuständigen SQS-Auditor Auskunft über alle die Zertifizierung betreffenden Belange zu geben, welche für die Beurteilung relevant sind. Nach erfolgter Zertifikaterteilung ist das auditierte Unternehmen verpflichtet, den Verein Swiss Assessment über die nachfolgenden wichtigen Änderungen zu informieren: Die Übernahme der Firma durch ein anderes Unternehmen, resp. Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen Die Übernahme einer anderen Firma Massgebende Änderungen in der Unternehmensstruktur (neue Geschäftsleitung, neuer Beraterstab). Aufgabe der Geschäftstätigkeit Konkurs Einige dieser wichtigen Änderungen erfordern ein zusätzliches Audit, über welches die SQS in Absprache mit der Swiss Assessment Qualitätskommission situativ entscheidet. Eine Namensänderung und oder der Umzug an einen neuen Standort bedingt Ausstellung eines neuen Zertifikates. Die Nutzung des Swiss Assessment-SQS-Zertifikates bzw. der Zertifizierungsmarke Swiss Assessment-SQS für geschäftliche Zwecke ist unter Punkt 3.3 geregelt. 4.2 Rechte und Pflichten der SQS Es gelten die Bestimmunen des Reglements für SQS-Dienstleistungen. Die SQS kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn Dritte das Swiss Assessment-SQS-Zertifikat nicht oder nur teilweise anerkennen. Gleiches gilt bei allfälligen Schadensersatzansprüchen Dritter (namentlich Kunden des Zertifikatinhabers) wegen Nichterfüllung ihrer Qualitätserwartungen oder bei Nichtanerkennung des Swiss Assessment-SQS-Zertifikates als Beweismittel in Streitfällen. 5. Beilegung von Streitfällen Bei Differenzen im Zusammenhang mit der Zertifikaterteilung ist eine detaillierte Berichterstattung an die Qualitätskommission Swiss Assessment zu richten. 6. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt über den Verein Swiss Assessment dieser leitet die Anmeldung an die SQS weiter.

5 7. Gebühren 7.1 Antragsgebühr Bestandteil der Swiss Assessment Zertifizierung/Rezertifizierung ist die Antragsgebühr für Verbandsmitglieder. Der Betrag beläuft sich zwischen CHF und CHF und wird vom Verein Swiss Assessment festgelegt. Die Antragsgebühr ist dem Verein Swiss Assessment zu bezahlen. 7.2 Kosten des SQS - Audits (ohne UZH) Die Auditkosten sowie die erforderliche Grundprämien werden gemäss den SQS-Honoraransätzen (Formular 888_1 vom ) verrechnet. Grundgebühr (gemäss Prämien- und Gebührenordnung SQS) Arbeitszeit für SQS Leistung CHF / Std. Reisezeit CHF / Std. Spesen zu Selbstkosten der SQS Auto-Kilometerentschädigung CHF / km Für den Druck der Zertifikate gelten die gleichen Bedingungen wie bei ISO-zertifizierten Firmen (Druckauftrag SQS-Zertifikate). Layoutpauschale pro Sprache A4/A3 Hochformat CHF Layoutpauschale je weitere Sprache A4/A3 Hochformat CHF (kostenlos bei gleichzeitiger Bestellung A4 Hochformat) Zusatzkosten für Firmenlogo (pro Version) CHF Bei unveränderter Wiederverwendung des Firmenlogos CHF Änderungen an laufenden Zertifikaten mit gleichem Enddatum CHF Zusatzkosten Zertifikat PDF-File CHF Zertifikat CHF 1.80 (bis zu 10 Stück) Registrierungsprämie SQS Zertifizierungsmarke Swiss Assessment-SQS (elektronische Form) kostenlos kostenlos Wir gehen von folgenden Richtwerten bezüglich der Vorbereitung und Durchführung des Audit- und Zertifizierungsverfahren aus: Audit-Vorbereitung ca. 2 Stunden Audit-Durchführung inkl. Besuch AC vor Ort ca. 8 Stunden Audit-Abschlussarbeiten ca. 30 Min. Sekretariat ca. 1 Stunde Die Rechnungsstellung erfolgt von der SQS an den jeweiligen Finanzchef des Vereins Swiss Assessment. 7.3 Zusatzkosten aufgrund ungenügender Auditvorbereitung durch die Firma Entsteht für die SQS ein zusätzlicher Aufwand aufgrund qualitativ mangelhafter Dokumentationen oder anderer von der auditierten Firma verursachter Gründe (Schwierigkeiten bei der Auditdurchführung), werden diese Stunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der festgelegte Stundensatz beträgt CHF Diese Kosten werden der auditierten Firma direkt verrechnet.

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001 LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001 ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach EN 16001 erfolgt prinzipiell in 2 Schritten: Prüfung der Managementdokumentation auf Übereinstimmung mit der Norm Umsetzungsprüfung

Mehr

REKOLE. zertifiziert certifié certificato. Karin Alexandra Salzmann REKOLE. Reglement der Garantiemarke

REKOLE. zertifiziert certifié certificato. Karin Alexandra Salzmann REKOLE. Reglement der Garantiemarke REKOLE zertifiziert certifié certificato Karin Alexandra Salzmann REKOLE Reglement der Garantiemarke H+ Die Spitäler der Schweiz Geschäftsstelle Lorrainestrasse 4 A 3013 Bern Karin Alexandra Salzmann REKOLE

Mehr

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH VDA 6.X

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH VDA 6.X LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH VDA 6.X ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach VDA 6.X erfolgt prinzipiell in 2 Schritten und kann nur in Verbindung mit der ISO 9001 Zertifizierung durchgeführt werden.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Ablauf einer Managementzertifizierung

Ablauf einer Managementzertifizierung Kundeninformation siczert Zertifizierungen GmbH Lotzbeckstraße 22-77933 Lahr - (+49) 7821-920868-0 - (+49) 7821-920868-16 - info@siczert.de SEITE 1 VON 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Ablauf

Mehr

Ablauf einer Managementzertifizierung

Ablauf einer Managementzertifizierung Kundeninformation siczert Zertifizierungen GmbH Lotzbeckstraße 22-77933 Lahr - (+49) 7821-920868-0 - (+49) 7821-920868-16 - info@siczert.de SEITE 1 VON 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Ablauf

Mehr

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG SENIOR TEAM MANAGER

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG SENIOR TEAM MANAGER Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6

Mehr

PB QMS-Umstellungsverfahren

PB QMS-Umstellungsverfahren 1 Ziel Die Prozessbeschreibung ist Bestandteil des Auditprogramms der Apothekerkammer Berlin und beschreibt die Umstellung von Qualitätsmanagementsystemen in Apotheken nach QMS-Satzung der Apothekerkammer

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal Informationen zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG TEAM MANAGER INBOUND

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG TEAM MANAGER INBOUND Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6

Mehr

Zertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach der AZWV. Beantragung, Schritte, Dauer, Kosten

Zertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach der AZWV. Beantragung, Schritte, Dauer, Kosten Zertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach der AZWV Beantragung, Schritte, Dauer, Kosten AgenturQZert Ist die Zertifizierungsstelle der AgenturQ. Wir sind seit 2007 unter dem Dach des DAR akkreditiert.

Mehr

Management Consulting-Vertrag

Management Consulting-Vertrag zwischen Vorname / Name - Auftraggeber - Strasse / Nr. PLZ / Ort Vorname / Name - Beauftragter - Strasse / Nr. PLZ / Ort A. Präambel 1. Der Beauftragte ist vom Auftraggeber für eine Beratung angefragt

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen

Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für das Verfahren zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre

Mehr

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften 1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Internes Audit. Medizinische Universität Wien

Internes Audit. Medizinische Universität Wien gültig ab: 25.06.2012 Version 1.2 Internes Audit Medizinische Universität Wien Spitalgasse 23 1090 Wien Funktion Name Datum Unterschrift erstellt Mag. Julia Feinig- 11.05.2011 Freunschlag geprüft Leiterin

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

AGB Teil 5 - Support. Supportleistungen, Supportpakete, Supportverträge

AGB Teil 5 - Support. Supportleistungen, Supportpakete, Supportverträge Thema AGB Teil 5 - Support Letzte Anpassung 17. Dezember 2013 Status / Version Final - V 1.0 Supportleistungen, Supportpakete, Supportverträge Summary Erstellung Dieser Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingen

Mehr

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH SCC/SCP ALLGEMEIN

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH SCC/SCP ALLGEMEIN LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH SCC/SCP ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach SCC Sicherheits Certifikat Contraktoren bzw. SCP Sicherheits Certifikat Personal erfolgt prinzipiell in 2 Schritten:

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

RICHTLINIE ZUR FESTLEGUNG DER AUDITDAUER UND DER VERGÜTUNG (ISO 9001- ISO 22000)

RICHTLINIE ZUR FESTLEGUNG DER AUDITDAUER UND DER VERGÜTUNG (ISO 9001- ISO 22000) 1.0. ZWECK Die Richtlinie legt unter Berücksichtigung der Auditarten und Unternehmensstruktur die für die Audits benötigte Anzahl der Personen-Tage und deren Vergütung fest. 2.0. UMFANG Die Zertifizierung

Mehr

Zertifizierungsprogramm

Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter privater Finanzplaner nach DIN ISO 22222 (Stand: November 2009) DIN CERTCO Alboinstraße 56 12103 Berlin Tel: +49 30 7562-1131 Fax: +49 30 7562-1141 E-Mail: info@dincertco.de

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Zentrale Prüfungen Klasse 11 Schuljahr 2015-2016

Zentrale Prüfungen Klasse 11 Schuljahr 2015-2016 Zentrale Prüfungen Klasse 11 Schuljahr 2015-2016 Termine für die zentralen Prüfungen 2016 Schriftliche Prüfungen 2016 Deutsch: Dienstag, 10. Mai 2016 (Nachschreibtermin: Donnerstag, 24. Mai 2016) Englisch:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes

Mehr

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party) Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu

Mehr

Reglement «Vergütungen Projekt Mehrsprachigkeit»

Reglement «Vergütungen Projekt Mehrsprachigkeit» Projekt «Mehrsprachigkeit im Beruf vom Problem zur Chance, Wirklichkeit und Vision» Reglement «Vergütungen Projekt Mehrsprachigkeit» Das Reglement wurde am 29. August 2011 von der Steuergruppe genehmigt.

Mehr

LGA InterCert GmbH Nürnberg. Exzellente Patientenschulung. (c) Fachreferent Gesundheitswesen Martin Ossenbrink

LGA InterCert GmbH Nürnberg. Exzellente Patientenschulung. (c) Fachreferent Gesundheitswesen Martin Ossenbrink LGA InterCert GmbH Nürnberg Exzellente Patientenschulung 05.06.2012 Inhaltsverzeichnis Kurzvorstellung LGA InterCert GmbH Ablauf Zertifizierungsverfahren Stufe 1 Audit Stufe 2 Audit Überwachungs- und Re-zertifizierungsaudits

Mehr

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG) Eidgenössische Postkommission PostCom Commission fédérale de la poste PostCom Commissione federale delle poste PostCom Federal Postal Services Commission PostCom DOKUMENTATION Verfahren bei Schliessungen

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON MANAGEMENTSYSTEMEN

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON MANAGEMENTSYSTEMEN 1. Allgemeines Die Zertifizierungsstelle der ALL-CERT bietet interessierten Unternehmen ihre Dienste zur Zertifizierung von Managementsystemen entsprechend einschlägiger Normen und Spezifikationen an.

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Allgemeine Geschäftsbedingungen analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Ausgabe vom 13. Juni 2013 Werk Bichelsee-Balterswil Hauptstrasse 38 Postfach 163 8362 Balterswil 071 971 53 22 info@w-b-b.ch

Mehr

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement)

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) Reglement über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) I. Allgemeines 1. Voraussetzungen Art. 1 Grundsätze Das Mitglied von LEADING SWISS AGENCIES muss: a) in der Schweiz domiziliert sein,

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

ZERTIFIZIERUNGSPROZESS GRÜNSTADT SCHWEIZ ENTWURF

ZERTIFIZIERUNGSPROZESS GRÜNSTADT SCHWEIZ ENTWURF GRÜNSTADT SCHWEIZ nateco AG Sissacherstrasse 20 CH4460 Gelterkinden info@gruenstadtschweiz.ch www.gruenstadtschweiz.ch ZERTIFIZIERUNGSPROZESS GRÜNSTADT SCHWEIZ ENTWURF Datum 04.07.2014 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Gebührenpflichtige Dokumente

Gebührenpflichtige Dokumente Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Kreisschreiben EAZW Überweisung der Vergütungen

Mehr

Zertifizierungsordnung. International Certification Management GmbH

Zertifizierungsordnung. International Certification Management GmbH Zertifizierungsordnung der (ICM) Allgemeines Diese Zertifizierungsordnung gilt für die Auditierung, die Zertifizierung und die Aufrechterhaltung der Zertifizierung von Managementsystemen. Sie regelt das

Mehr

Zertifizierungsverfahren. nach DIN EN ISO 9001, BS OHSAS 18001, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001

Zertifizierungsverfahren. nach DIN EN ISO 9001, BS OHSAS 18001, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 Zertifizierungsverfahren Seite 1/7 Zertifizierungsverfahren nach DIN EN ISO 9001, BS OHSAS 18001, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 Inhalt 1 Allgemeines... 2 2 Erstaudit und Zertifizierung... 2 2.1 Vorbereitung

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Checkliste zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Wissen des Mitarbeiters zu Führen mit Zielen Reicht es aus? Nein? Was muß vorbereitend getan werden?

Mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr 14. Dezember 2015 1. Zweck Mit der Darlehenskasse soll: 1.1 berechtigten Personen Gelegenheit zu sicherer und zinstragender Anlage von Geldbeträgen

Mehr

Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen

Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) 235.13 vom 28. September 2007 (Stand am 1. April 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 11 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 19. Juni

Mehr

Fact Sheet 22 Berichterstattung

Fact Sheet 22 Berichterstattung Fact Sheet 22 Berichterstattung V er Gültig ab 27.04.201 5 Gültig bis Zusammenfassung: Für den Förderzeitraum 2014-2020 wurde die Zahl der einzureichenden Berichte gesenkt, um den Verwaltungsaufwand der

Mehr

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Günter Hartmann Stand: Januar 2016 01. Allgemeines Die Dienstleistungen (Training, Beratung, Coaching und Mediation) von (Günter Hartmann) werden nach den folgenden

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Schadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens

Schadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens CH-3003 Bern An alle beaufsichtigten Schadenversicherungsunternehmen und Krankenkassen, welche Zusatzversicherungen anbieten Referenz: A177012/GB-V/V-MKS Kontakt: Truffer Beat Bern, 23. Dezember 2011 FINMA-Mitteilung

Mehr

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von spy & track - Unternehmen Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren,

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Dokument möchten wir Sie über die anstehende Revision der ISO 9001 und die sich auf die Zertifizierung ergebenden Auswirkungen informieren. Die folgenden Informationen

Mehr

Verfügung und die Aufhebung der Milchliefersperre bei der Milchprüfung

Verfügung und die Aufhebung der Milchliefersperre bei der Milchprüfung Eidgenössisches Volkwirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Vollzugsunterstützung Technische Weisung Für die Verfügung und die Aufhebung der Milchliefersperre bei der Milchprüfung

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

ÜBERWACHUNGS- UND ZERTIFIZIERUNGSSTELLE. der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz RECHNUNGSLEGUNG. 1 Allgemeines 2. 2 Gebührenberechnung 2

ÜBERWACHUNGS- UND ZERTIFIZIERUNGSSTELLE. der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz RECHNUNGSLEGUNG. 1 Allgemeines 2. 2 Gebührenberechnung 2 ÜBERWACHUNGS- UND ZERTIFIZIERUNGSSTELLE der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz RECHNUNGSLEGUNG Dokumentencode: R 17 1 Allgemeines 2 2 Gebührenberechnung 2 2.1 Gebührenberechnung 2 2.2 Gebührenentrichtung

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten

Mehr

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Integrität und Loyalität

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Integrität und Loyalität 1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE Reglement Integrität und Loyalität Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 Begriffe und Abkürzungen 3 Ingress 4 Art. 1 Zweck, Begriffe und Geltungsbereich 4 Art.

Mehr

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa STATUTEN 1. Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen besteht in Stäfa ein am 9. November 1862 gegründeter, 1869 aufgelöster und am 10. März 1877 erneut gebildeter, unabhängiger Verein im Sinne von Art. 66

Mehr

hochgenau temperieren Wartungsvertrag

hochgenau temperieren Wartungsvertrag hochgenau temperieren Wartungsvertrag Stand: Februar 2009 INHALT VORWORT...3 ORT DER WARTUNG - REPARATUR...3 Auftragserteilung...4 Zugang...4 WARTUNG, FUNKTIONSUMFANG...4 Funktionsumfang...4 Funktionsnachweis...4

Mehr

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170. M erkblatt Vorabkontrolle 1 Einleitung Öffentliche Organe des Kantons Zürich müssen Projekte und Vorhaben dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung unterbreiten, wenn diese Datenbearbeitungen beinhalten,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein

Mehr

Elektrizitätsliefervertrag

Elektrizitätsliefervertrag Elektrizitätsliefervertrag zwischen Strasse, Hausnummer Postleitzahl, Ort (nachfolgend "Kunde") und WWZ Energie AG Chollerstrasse 24 Postfach 6301 Zug (nachfolgend "WWE") betreffend Belieferung von Bezugsstellen

Mehr

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise Bei den oben genannten Prüfungen handelt es sich um Prüfungen zur Erweiterung eines

Mehr

Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle

Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle Verfügung 030/2000 vom 22.03.00 (Reg TP Amtsbl. 6/2000) 1. Nummernart Gegenstand dieser Regeln ist die Zuteilung von

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle: juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Informationen zur Mitgliedschaft

Informationen zur Mitgliedschaft Informationen zur Mitgliedschaft 1 Vorteile einer Mitgliedschaft 2 2 Voraussetzungen einer Mitgliedschaft 2 3 Mitgliedschaft im TDM 3 3.1 Formloser Antrag 3 3.2 Prüfung der Unterlagen 3 3.3 Ablehnung des

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr