Informationen zur Anmeldung am Gymnasium Süderelbe Falkenbergsweg 5, Hamburg

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1 Informationen zur Anmeldung am Gymnasium Süderelbe Falkenbergsweg 5, Hamburg Sehr geehrte Eltern, wir freuen uns, dass Sie ihr Kind am Gymnasium Süderelbe anmelden möchten. Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Dokumente mit. - Ausgefüllter Anmeldbogen (auch im Internet abrufbar unter - Empfehlung der Grundschule im Original - Anmeldeformular der Grundschule für die weiterführende Schule im Original - Original und Kopie der Geburtsurkunde des Kindes - Original und Kopie des aktuellen Zeugnisses - Ausweis der anmeldenden Person - Ggf. Sorgerechtsurteil oder Vollmacht des anderen Elternteils - Wahl der Musikklasse - Ggf. Anmeldung für den Ganztag Für die Anmeldung kommen Sie bitte in der Woche vom bis persönlich in die Schule. Bitte melden Sie sich im Schulbüro an. Das Schulbüro ist zu folgenden Zeiten für die Anmeldung geöffnet: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Montag, :00 bis 15:00 Uhr 08:00 bis 15:00 Uhr 08:00 bis 18:00 Uhr 08:00 bis 15:00 Uhr 08:00 bis 13:00 Uhr Bei Fragen rund um die Anmeldung und die Beobachtungsstufe berate ich Sie gerne unter Tel oder unter sg@gysuenet.de Bis bald! Malte Sorgenfrei Abteilungsleiter 5-7

2 Die Musikklassen am Gymnasium Süderelbe Falkenbergsweg 5, Hamburg Sehr geehrte Eltern, das gemeinsame Musizieren nimmt an unserer Schule einen großen Raum ein: Im Schulorchester (Leitung: Frau und Herr Gagarin), in der Big Band (Leitung: Herr Sorgenfrei oder in den Schulchören (Leitung: Frau Ebeling, Frau Spohn, Frau Bielinski) sind talentierte und engagierte Musikerinnen und Musiker immer willkommen. In den Musikklassen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 bereiten wir alle Kinder auf eine mögliche Teilnahme in diesen Ensembles vor. Das praktische Musizieren mit einem gewählten Instrument nimmt einen großen Teil des Musikunterrichts ein. Der Musikunterricht in den Jahrgängen 5 und 6 In diesen beiden Jahrgangsstufen wird das Fach Musik zweistündig erteilt. Um eine Teilnahme in der Big Band, am Orchester oder im Chor vorzubereiten, wählen die Kinder in Absprache mit den Eltern speziell für den Musikunterricht ein Instrument aus, welches in den beiden Musikstunden besonders häufig zum Einsatz kommen wird. Alle Kinder, die das gleiche Instrument gewählt haben, bilden für den Musikunterricht eine eigene Gruppe, die für 2 Jahre zusammen bleibt. Zusammen mit dieser Information erhältst du einen Wahlbogen. Es müssen 3 Wünsche für eine Musikklasse angegeben werden. Vorkenntnisse auf dem gewählten Instrument sind natürlich prima, aber du bist auch willkommen, wenn du das Instrument noch nie gespielt hast. Es werden so viele Musikklassen eingerichtet werden wie es fünfte Klassen an der Schule geben wird. Es werden je nach Anzahl der Anmeldungen also fünf oder sechs Musikklassen eingerichtet.die Wünsche der Schülerinnen und Schüler werden dabei möglichst berücksichtigt. Bitte füllen Sie den beiliegenden Wahlbogen sorgfältig aus. Die Musikklassen sind nicht gleichzusetzen mit einem praktischen Unterricht auf dem Instrument. Wir wünschen uns aber, dass die Kinder Instrumentalunterricht erhalten. Im Ganztag können die Kinder kostenlos an praktischen Musikkursen wie zum Beispiel Gitarrenspiel oder Band teilnehmen. Einen qualifizierten Unterricht können die Kinder bei uns an der Schule erhalten: Die Musikschule Heiko Lepél und Herr und Frau Gagarin bieten nach der 6. Stunde Instrumentalunterricht sowohl in Gruppen als auch im Einzelunterricht an, den die Eltern zu sehr günstigen Konditionen buchen können. Zum Beispiel kostet eine Unterrichtsstunde in einer Gruppe mit 10 Teilnehmern 14,50 pro Monat. Eine verbindliche Anmeldung muss im Februar erfolgen. Leihinstrumente sind verfügbar. Ihr Kind benötigt für die Teilnahme in einer Musikklasse ein Instrument. Geeignete Gitarren und Keyboards gibt es bereits sehr günstig im Musikhandel, Blas- und

3 Streichinstrumente können über die Schule gegen eine Ausleihgebühr von 121,- ausgeliehen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Karin Göcking, Fachleitung Musik Wir freuen uns auf dich! Dein Gysue Wir bieten Musikklassen mit folgenden Schwerpunkten an: 1. Streichinstrumente Geige, Bratsche, Cello, Kontrabass: Wir lernen ein Orchester kennen. 2. Gesang / Chorsingen Wer Spaß am Singen hat ist hier genau richtig. 3. Blasinstrumente Trompete, Posaune, Klarinette, Querflöte, Saxophon: Alles Instrumente, die in der Bigband gespielt werden. 4. Gitarre Wir begleiten uns auf der Gitarre beim Singen und spielen Melodien darauf. 5. Popband Instrumente einer typischen Band sind: Keyboard, Gitarre, Bass, Schlagzeug, Percussion und natürlich Gesang. 6. Rhythmus Schlagzeug, viele Sorten von Trommeln, aber auch Xylophone und Vibraphone gehören dazu. 7. Keyboard Die Grundbegriffe des Klavierspiels und die Möglichkeiten, die das Keyboard bietet, werden erprobt. 8. Die Klasse der Musikhörer Wenn du nicht so gern ein Instrument erlernen möchtest, bist du in dieser Klasse gut aufgehoben.

4 Karin Göcking Fachbereichsleitung Musik Gymnasium Süderelbe Leitzeichen: 630/ Falkenbergsweg Hamburg Tel: Fax: goe@gysuenet.de Die Musikklassen am Gymnasium Süderelbe Wahlbogen für eine Musikklasse der neuen 5. Klassen Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, für den Musikunterricht teilen wir die Kinder in unterschiedliche Gruppen ein, die sich besonders mit dem gewählten Instrument beschäftigen werden. Lesen Sie dazu bitte die Information Die Musikklassen am Gymnasium Süderelbe. Damit wir die Musikklassen für das kommende Schuljahr planen können, geben Sie bei der Anmeldung an unser Gymnasium bitte diesen Wahlzettel mit ab. Kreuzen Sie in der Tabelle gemeinsam mit Ihrem Kind eine Erst-, Zweit- und Drittwahl der gewünschten Musikklasse an. Bitte kreuzen Sie unten auf der Seite an, wenn Sie Instrumentalunterricht für Ihr Kind möchten. Herr Lepél, Eigentümer der Musikschule Lepél, oder Herr oder Frau Gagarin werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Angebot zukommen lassen. Wir freuen uns schon auf die ersten Konzerte mit euch, Karin Göcking Name: Grundschule: Ich spiele schon folgende/s Instrument/e : Wie lange? Eine Telefonnummer für Rückfragen: Schwerpunktinstrument Musikklasse Streichinstrumente Gesang / Chorsingen Blasinstrumente Gitarre Popband Rhythmus Keyboard Die Klasse der Musikhörer Instrumente 1. Wahl 2. Wahl 3. Wahl Geige, Bratsche, Cello, Bass die eigene Stimme entdecken im Chor und im Sologesang Trompete, Posaune, Klarinette, Querflöte, Saxophon Melodiespiel und Liedbegleitung Keyboard, Gitarre, Bass, Schlagzeug und Gesang. Schlagzeug, Trommeln, Xylophone und Vibraphone Klavierspiel und die Besonderheiten eines Keyboards Kein besonderes Instrument O Wir sind an einem privaten Musikunterricht von der Musikschule Heiko Lepél oder bei Frau oder Herrn Gagarin interessiert und möchten ein Angebot bekommen. Datum & Unterschrift eines Erziehungsberechtigten:

5 Antrag GT 1d: Anmeldung zur Teilnahme am ergänzenden Nachmittagsangebot bis 16 Uhr an Gymnasien Klassenstufe 5 8 Bitte reichen Sie diesen Antrag im Schulbüro ein! Hiermit melde/n ich/wir mein/unser Kind Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Klasse: Straße/Hausnummer: Postleitzahl/Ort: Telefon-Nr.(bei Rückfragen): Adresse: für das kommende Schuljahr für die Zeit bis 16 Uhr an folgenden Tagen verbindlich an: Mo Di Mi Do Fr Hinweise: Ihre Angaben dienen ausschließlich der organisatorischen Umsetzung der Betreuung. Sie sind Voraussetzung für die Gewährung der damit verbundenen Rechtsvorteile. Ihre Verarbeitung beruht auf den 98 Abs. 1, 13 Hamburgisches Schulgesetz i.v.m. 1 Schul-Datenschutzverordnung. Auskünfte über die gespeicherten Daten erteilt das Schulbüro. Anträge auf Berichtigung von Daten werden ebenfalls dort angenommen. Sollten Sie weitere gebührenpflichtige Betreuungsangebote in Rand- und Ferienzeiten wünschen, füllen Sie bitte das Formular GT 1c aus und geben es im Schulbüro ab. Mit der Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der oben gemachten Angaben versichert. Hamburg, den (Datum, Unterschrift Sorgeberechtigte/r) GT 1d Fassung 01.14

6 Stempel der Einrichtung GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese wollen wir Sie mit diesem Merkblatt informieren. 1. Gesetzliche Besuchsverbote Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in den Kindergarten, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht. Diese Krankheiten sind in der Tabelle 1 auf der folgenden Seite aufgeführt. Bei einigen Infektionen ist es möglich, dass Ihr Kind die Krankheitserreger nach durch-gemachter Erkrankung (oder seltener: ohne krank gewesen zu sein) ausscheidet. Auch in diesem Fall können sich Spielkameraden, Mitschüler/-innen oder das Personal anstecken. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider bestimmter Bakterien nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der festgelegten Schutzmaßnahmen wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen (Tabelle 2 auf der folgenden Seite). Bei manchen besonders schwerwiegenden Infektionskrankheiten muss Ihr Kind bereits dann zu Hause bleiben, wenn eine andere Person bei Ihnen im Haushalt erkrankt ist oder der Verdacht auf eine dieser Infektionskrankheiten besteht (Tabelle 3 auf der folgenden Seite). Natürlich müssen Sie die genannten Erkrankungen nicht selbst erkennen können. Aber Sie sollten bei einer ernsthaften Erkrankung Ihres Kindes ärztlichen Rat in Anspruch nehmen (z.b. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen und anderen ungewöhnlichen oder besorgniserregenden Symptomen). Ihr/-e Kinderarzt/-ärztin wird Ihnen darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Gegen einige der Krankheiten stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Ist Ihr Kind ausreichend geimpft, kann das Gesundheitsamt darauf verzichten, ein Besuchsverbot auszusprechen. 2. Mitteilungspflicht Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet und tragen dazu bei, dass wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen können. Seite 1 von 2 Stand:

7 3. Vorbeugung ansteckender Krankheiten Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.b. Masern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/-ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) ansteckungsfähige Lungentuberkulose bakterieller Ruhr (Shigellose) Cholera Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird Diphtherie durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kindern unter 6 Jahren) Keuchhusten (Pertussis) Kinderlähmung (Poliomyelitis) Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung noch nicht begonnen wurde) Krätze (Skabies) Masern Meningokokken-Infektionen Mumps Pest Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes Typhus oder Paratyphus Windpocken (Varizellen) virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.b. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger Cholera-Bakterien Diphtherie-Bakterien EHEC-Bakterien Typhus- oder Paratyphus-Bakterien Shigellenruhr-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft ansteckungsfähige Lungentuberkulose bakterielle Ruhr (Shigellose) Cholera Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird Diphtherie durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien Kinderlähmung (Poliomyelitis) Masern Meningokokken-Infektionen Mumps Pest Typhus oder Paratyphus virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.b. Ebola) Seite 2 von 2 Stand:

8 Schulordnung des Gymnasiums Süderelbe (Beschluss der Schulkonferenz vom , mit Änderung beim Punkt 13 Benutzung elektronischer Geräte gemäß Beschluss der Schulkonferenz vom ) Präambel Die nachfolgenden Regeln des Zusammenlebens an unserer Schule wurden von Schülern*), Eltern, Lehrern und der Schulleitung gemeinsam erstellt. Sie sollen helfen, ein erfolgreiches Unterrichten und Lernen in angenehmer Umgebung zu gewährleisten. Eine Schulordnung kann nicht jede mögliche Situation des Schulalltags beschreiben. Aber jeder, der den Geist der hier formulierten Ziele und Grundsätze achtet, wird ein klares Empfinden für das richtige Verhalten auch in schwierigen Situationen haben. *) Die Bezeichnungen Schüler bzw. Lehrer stehen im Folgenden gleichermaßen für Schülerinnen und Lehrerinnen. 1 Umgang miteinander In einer großen Gemeinschaft wie einer Schule gibt es durchaus Konflikte. Diese müssen gewaltfrei gelöst werden. Jeder ist bei Problemfällen zur Hilfe verpflichtet; insbesondere können Lehrkräfte, Vertrauenslehrer und Prefects zur Hilfe herangezogen werden. 2 Pünktlichkeit und Entschuldigungen Schüler und Lehrer beginnen den Unterricht pünktlich. Ist eine Lehrkraft 10 Min. nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, fragen die Klassen- bzw. Kurssprecher im Schulbüro nach. Wenn ein Schüler nicht zur Schule kommen kann, melden die Erziehungs-berechtigten dies bis 8 Uhr telefonisch dem Schulbüro. Innerhalb einer Woche, nachdem der Schüler wieder in der Schule anwesend ist, zeigt der Schüler unaufgefordert die schriftliche Entschuldigung in einem Entschuldigungsheft vor. 3 Informationen Schüler und Lehrer informieren sich regelmäßig am Infodisplay über aktuelle Stundenplan- und Raumänderungen. Die Klassenlehrer bzw. Tutoren vereinbaren mit ihren Lerngruppen Verantwortliche, die täglich das Postfach im Schülerbüro leeren. 4 Große Pausen Die Pausen dienen der Erholung und dem körperlichen Ausgleich. Dabei müssen alle rücksichtsvoll miteinander umgehen. Das Ballspielen ist nur auf den Schulhöfen gestattet. Außer auf dem Bolzplatz dürfen nur Softbälle benutzt werden. Die ausleihbaren Spielgeräte dürfen nur im oberen Plateaubereich benutzt werden. In den Gebäuden darf in den Pausen nicht getobt oder gelärmt werden. Die Flure dienen nicht als Aufenthaltsraum. Bei Schneefall dürfen keine Schneebälle geworfen, keine Rutschbahnen gebaut und es darf kein Schnee in die Gebäude gebracht werden. 5 Mittagspause Die Mittagspause kann zum Essen und Trinken und soll zur Entspannung genutzt werden. Hierzu stehen die Kantine, die Schulhöfe, die Pausenhalle und die Bibliothek zur Verfügung. Das Kantinenessen wird nur im Kantinenbereich eingenommen. Dieser wird nach dem Essen sauber und ordentlich hinterlassen. Jeder achtet auf seinen Platz und räumt sein Geschirr ab. 6 Verlassen des Schulgeländes Die Schüler der Beobachtungs- sowie der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während ihrer Schulzeit nicht ohne besondere Erlaubnis verlassen. In den Mittagspausen der langen Schultage dürfen Schüler das Gelände nur mit Erlaubnis der Eltern verlassen. 7 Sauberkeit und Ordnung Saubere und ordentliche Räume, intakte Möbel, gepflegte Bücher und sonstige Materialien und Geräte tragen zu einem angenehmen Lernklima bei. Deshalb achten Schüler und Lehrer darauf, dass Schulmaterial nicht beschmutzt und beschädigt wird. Verursacher von Schäden müssen mit Schadensersatzforderungen durch die Schule rechnen. In jeder Lerngruppe werden Reinigungsdienste für die Tafel, den Unterrichtsraum und den zugewiesenen Reinigungsbereich eingeteilt. Die sanitären Räume werden in einem ordentlichen und sauberen Zustand hinterlassen.

9 8 Sicherheit Das Mitbringen von Laserpointern, Messern und Waffen ist verboten. Der Feueralarm darf nur im Ernstfall ausgelöst werden. Die dann notwendigen Verhaltensweisen werden regelmäßig eingeübt. Die Feuerlöscher dürfen ebenfalls nur im Ernstfall betätigt werden. Missbrauch kann zu Schadenersatzansprüchen führen. 9 Rauch- und Alkoholverbot Auf dem Schulgelände sind das Rauchen und die Einnahme von Alkohol und anderen Drogen untersagt. Dies gilt auch für alle Bereiche innerhalb der Sichtweite der Schule. Bei Verstößen tritt ein besonderer Maßnahmenkatalog in Kraft. 10 Benutzung des Fahrradstandes Auf dem Schulgelände werden die Fahrräder geschoben. Der Zugang zur Aula (Fluchtweg!) darf nicht von Fahrrädern verstellt werden. Der Aufenthalt am Fahrradstand ist nur zum Abstellen und Abholen der Fahrräder gestattet. Beschädigungen oder Verluste von Fahrrädern werden umgehend im Schulbüro gemeldet. Dies ersetzt keine Anzeige bei der Polizei. 11 Schulparkplatz Die Benutzung des Parkplatzes ist aus Sicherheitsgründen tagsüber nur Behördenmitarbeitern gestattet. Das gilt auch für das Absetzen bzw. Abholen von Schülern, außer von mobil eingeschränkten Kindern. Ferner ist es nicht gestattet, den Parkplatz als Fußweg zu benutzen. 12 Internetoase In der Internetoase können Schüler Computer nutzen. Es ist nicht gestattet, eigene Software zu installieren sowie Spiele mit gewalttätigem Inhalt oder nicht jugendfreie Dateien zu laden. In der Internetoase darf nicht gegessen und getrunken werden. Die Erfüllung von Arbeitsaufträgen hat Vorrang, d.h. dass ggf. ein Platz geräumt werden muss. Im Übrigen gilt die Benutzerordnung. 13 Benutzung von elektronischen Geräten Unsere Schule ist ein Ort des Lernens und der direkten Begegnung und Kommunikation. Dies bedeutet, dass sich die Mitglieder der Schulgemeinschaft aktiv an der persönlichen Kommunikation beteiligen und sich nicht durch den Gebrauch von Mobiltelefonen und elektronischen Medien von ihr distanzieren. Aus diesem Grund bleiben Mobiltelefone, Smartphones und andere elektronische Geräte (wie MP3- Player, Aufzeichnungs- und Abspielgeräte, Spielkonsolen) während des Unterrichts, in den Unterrichtsräumen sowie auf Ausflügen und Exkursionen ausgeschaltet und werden verborgen aufbewahrt. Bei Verstößen gegen diese Regel wird das entsprechende Gerät eingezogen und erst nach Unterrichtsschluss wieder ausgehändigt. Für individuelle, zeitlich begrenzte Ausnahmen ist eine vorherige Absprache mit der zuständigen Lehrkraft erforderlich. In den unterrichtsfreien Zeiten ist die verantwortungsvolle Nutzung elektronischer Medien im rechtlichen Rahmen gestattet, jedoch mit folgenden Ausnahmen: In der Schülerbücherei und während der Mittagspausen in der Kantine gilt ein generelles Verbot der Nutzung von Handys, Smartphones, Tablets u.ä. Geräten. Für Schüler der Klassen 5 und 6 gilt auch ein generelles Verbot der Nutzung solcher Geräte in der ersten und zweiten großen Pause. Telefonate und andere elektronische Kommunikation sollte für diejenigen und für die Orte, die nicht der o.g. Einschränkung unterliegen, auch nur in dringenden Fällen erfolgen. Auf dem Schulgelände dürfen keine unerlaubten Ton- und Bildaufnahmen gemacht oder verbreitet werden.

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