Anl. 5: Liste der von der Gewässerunterhaltung potenziell in Hamburg betroffenen besonders/streng geschützten Arten

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1 Anlagen Übersichtskarten Anl. 1: Fließgewässertypen ohne Elbe und Hafen Anl. 2: Übersichtsdarstellung der Unterhaltungstypen Anl. 3: Schutzgebiete (Naturschutz-, FFH- und EG-Vogelschutzgebiete) Texte und Tabellen Anl. 4: Baumschutzverordnung Anl. 5: Liste der von der Gewässerunterhaltung potenziell in Hamburg betroffenen besonders/streng geschützten Arten Anl. 6: Gesetzlich geschützte Biotope (Anlage zu 14 HmbBNatSchAG?) Anl. 7: Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft Anl. 8: Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege Anl. 9: Zuständige Wasserbehörden, Zuständigkeiten für Naturschutz, Bodenschutz und Abfallwirtschaft Anl. 10: Fischsterben und wassergefährdende Vorgänge Anl. 11: Rattenbekämpfung Anl. 12: Meldungen von Bisambefall und Bibervorkommen Anl. 13: Steckbriefe der Fließgewässertypen in Hamburg Anl. 14: Maßnahmenblatt punktuelles Abflachen von Uferbereichen Anl. 15: Maßnahmenblatt Totholzdargebot Anl. 16: Maßnahmenblatt Entwicklung von Gehölzen Anl. 17: Maßnahmenblatt Anbinden von Nebengewässern Anl. 18: Wiederansiedlung von Wasserpflanzen Anl. 19: Liste der Gewässer mit besonders schützenswerten Tier- und Pflanzenbeständen Anl. 20: Kategorisierung nach wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten und nach Lebensraumpotenzial Anl. 21: Ökonomische und ökologische Bewertung von Geräten zur Gewässerunterhaltung Anl. 22: Unterhaltung von Hochwasserrückhaltebecken Anl. 23: Wasserpflanzensteckbriefe Anl. 24: Maßnahmen zur Prävention und Minimierung des Erlensterbens Anl. 25: Problem-Neophyten (invasive Arten) Anl. 26: Kosten-Nutzen-Betrachtung zur Pflege und Entwicklung von Fließgewässern Anl. 27: Dokumentation abweichender Unterhaltungsmaßnahmen (Vorschlag für einen Dokumentationsvordruck)

2 Zeichenerklärung D Fließgewässertypen (reduziertes Gewässernetz ohne Elbe und Hafen) berichtspflichtig gemäß WRRL ie k be k Am m b e r s ek Typ 14: Sandgeprägte Tieflandbäche B r ed e n Typ 16: Kiesgeprägte Tieflandbäche be Tarp t k be en ll i be k Me Lo t ng Typ 15: Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse b ek k Typ 19: Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern Typ 22.1: Gewässer der Marschen eh Be rb e Typ 22.2: Flüsse der Marschen k d te Sonstige Gewässer (Auswahl) se W an ebe k u S t e l la u O s te k k an al rb e k Eilb ek an ch l na al Ba be a kk er u Ise Sc bek F lo t t Un tere B ille Gli n der Au lle rb u r g er L a nd sc h ei d D e o ve E lb e Sc hl eu Se sen rra g ra hn be n, M oorw e ttern Moo Al t eb Verfasst: R. Günzel Geprüft: kw ett er u ng lg K no l ra b en R. Günzel Auftraggeber Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz be Projekt ev ek a an Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer l Muehlenbach (Engelbach) mail@bws-gmbh.de Datum: Gezeichnet: U. Fiegenbaum Se Planinhalt Auftragnehmer: ro o kw ette r un g te g le r e V g n u r Br e tt e w oo Brook Neuer Schleusengraben Gos e E l e r e Bi l le i er is c h e t enw Hoh eusenfle l Sch M itt l er e B Ob (NI) FGS A Suede lte relbe Este ra Mu ra rne hl ee m We le de lst Os enau i ea er t Se au Ka n a li s K o ll p en l D ue r st e er au Al 10 Kilometer Fließgewässertypen ohne Elbe und Hafen Anlage Maßstab 1 : Blattgröße [cm] 29,7 x 42,0 Registrier-Nr. 11.P

3 Zeichenerklärung D Übersicht der Unterhaltungskategorien (ohne Elbe und Hafen) ie k be k b e r s ek B r ed e n be Tarp Marschengewässer (einschließlich Moorgewässer) b ek Gewässer außerhalb Hamburgs (Auswahl) tt k be en ll i be k Me Lo ng Fließgewässer Amm k Marschen und Moore Elbe und Hafen eh Be rb e d se W an ebe k k te S te l la u O rb e st e al k k a n al Eilb ek ka na ch an l Ba b k ek er u Ise Sc bek Flo tt Un t ere B i lle Gli nder Au lle nd sc h ei d D e o v e E lb e Sc hl eu Se sen rra g ra hn be n, M oo rw e ttern Mo o rbu rg e r La Al t eb Auftragnehmer: mail@bws-gmbh.de ung Datum: Verfasst: R. Günzel Gezeichnet: U. Fiegenbaum Br oo Geprüft: kw e tt er u ng K g ra n o ll be n R. Günzel Auftraggeber be Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Projekt ev ek a an Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer l Muehlenbach (Engelbach) ette r Se Planinhalt ro o kw te Verleg rung ette w k o Bro Neuer Schleusengraben Gos e E l e r e B i l le i er is c h e t enw Hoh eusenfle l Sch M itt l er e B Ob (NI) FGS A Suede lte relbe Este u ra Mu ra rne hl ee m We le de t Als Os enau te ier Se au Ka n a li s K o ll p en l D ue r st e er au Al 10 Kilometer Übersichtsdarstellung der Unterhaltungskategorien Anlage Maßstab : Lagebezug ETRS89, UTM Blattgröße [cm] 42,0 x 29,7 Registrier-Nr. 11.P

4 Zeichenerklärung Reduziertes Gewässernetz ohne Elbe und Hafen D ie k be Am m b e r s ek B r ed e n en be Tarp b ek Naturschutzgebiet (NSG) t k be ng ll i be k Me Lo t Sonstige Gewässer (Auswahl) k k FFH-Gebiet EG-Vogelschutzgebiet eh Be rb e k d te se W an ebe k u S t e l la u O s te k k an al rb e k Eilb ek an ch l na al Ba be a kk er u Ise Sc bek F lo t t Un tere B ille Gli n der Au lle rb u r g er L a nd sc h ei d D e o ve E lb e Sc hl eu Se sen rra g ra hn be n, M oorw e ttern Moo Al t eb Verfasst: R. Günzel Geprüft: kw ett er u ng lg K no l ra b en R. Günzel Auftraggeber Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz be Projekt ev ek a an Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer l Muehlenbach (Engelbach) mail@bws-gmbh.de Datum: Gezeichnet: U. Fiegenbaum Se Planinhalt Auftragnehmer: ro o kw ette r un g te g le r e V g n u r Br e tt e w oo Brook Neuer Schleusengraben Gos e E l e r e Bi l le i er is c h e t enw Hoh eusenfle l Sch M itt l er e B Ob (NI) FGS A Suede lte relbe Este ra Mu ra rne hl ee m We le de lst Os enau i ea er t Se au Ka n a li s K o ll p en l D ue r st e er au Al 10 Kilometer Schutzgebiete (Naturschutz-, FFH- und EG-Vogelschutzgebiete) Anlage Maßstab 1 : Blattgröße [cm] 29,7 x 42,0 Registrier-Nr. 11.P

5 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Anlage 4: Baumschutzverordnung 1

6 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November

7 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Anlage 5: Liste der von der Gewässerunterhaltung potenziell in Hamburg betroffenen besonders/streng geschützten Arten Wissenschaftliche Bezeichnung Deutscher Name Besonders geschützt 7 (2) Abs.13 BNatSchG Streng geschützt 7 (2) Abs.14 BNatSchG FFH- Richtlinie Anh. Mammalia Säugetiere Castor fiber Biber + + IV k.a. Lutra lutra Fischotter + + IV 1 Neomys fodiens Wasserspitzmaus + 2 Amphibia Lurche/Amphibien Rana temporaria Grasfrosch + V Triturus cristatus Kammmolch + + IV 2 Rana lessonae Kleiner Wasserfrosch + + IV D Pelobates fuscus Knoblauchkröte + + IV 1 Bufo calamita Kreuzkröte + + IV 1 Hyla arborea Laubfrosch + + IV 1 Bufo bufo Erdkröte + Bufo calamita Kreuzkröte + + IV 1 Rana arvalis Moorfrosch + + IV 3 Rana dalmatina Springfrosch + + IV G Rana esculenta Teichfrosch + 2 Rana ridibunda Seefrosch + 2 Triturus alpestris Bergmolch + R Triturus vulgaris Teichmolch + 3 Pisces et Cyclostomata Fische u. Rundmäuler Lampetra planeri Bachneunauge + Anguila anguila Europäischer Aal + Lampetra fluviatilis Flußneunauge + Petromyzon marinus Meerneunauge + Coregonus oxrhynchus Nordseeschnäpel + + IV Aspius aspius Rapfen II Misgurnus fossilis Schlammpeitzger II Cobitis taenia Steinbeißer II Mollusca Süßwassermollusken Anisus vorticulus Zierliche Tellerschnecke + + IV 1 Anodonta anatina Gemeine Entenmuschel + 3 Anodonta cygnea Große Teichmuschel + 2 Pseudanodonta complanata Abgeplattete Teichmuschel Unio pictorum Malermuschel + 2 Unio tumidus Große Flußmuschel + 2 Unio crassus Bachmuschel + + IV 1 Rote Liste HH Anlage 5 1

8 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Wissenschaftliche Bezeichnung Deutscher Name Besonders geschützt 7 (2) Abs.13 BNatSchG Streng geschützt 7 (2) Abs.14 BNatSchG FFH- Richtlinie Anh. Rote Liste HH Odonata Libellen Aeshna subarctica elisabethae Hochmoor-Mosaikjungfer Aeshna viridis Grüne Mosaikjungfer + + IV 2 Anaciaeschna isosceles Keilflecklibelle + 1 Brachytron pratense Kleine Mosaikjungfer + 3 Calopteryx splendens Gebänderte Prachtlibelle + 3 Calopteryx virgo Blauflügel-Prachtlibelle + 1 Ceriagrion tenellum Späte Adonislibelle Coenagrion hastulatum. Speer-Azurjungfer + 2 Coenagrion lunulatum. Mond-Azurjungfer + 2 Coenagrion pulchellum Fledermaus-Azurjungfer + 3 Cordulia aenea Gemeine Smaragdlibelle + 3 Ischnura pumilio. Kleine Pechlibelle + 2 Lestes barbarus Südliche Binsenjungfer + 1 Lestes dryas Glänzende Binsenjungfer + 2 Lestes virens vestalis Kleine Binsenjungfer + 2 Leucorrhinia dubia Kleine Moosjungfer + 2 Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer + + IV 3 Leucorrhinia rubicunda Nordische Moosjungfer + 3 Platycnemis pennipes Blaue Federlibelle + 1 Somatochlora flavomaculata Gefleckte Smaragdlibelle + 1 Sympecma fusca Gemeine Winterlibelle + 2 Sympetrum pedemontanum Gebänderte Heidelibelle + 3 Sympetrum striolatum Große Heidelibelle ungefährdete Arten + Käfer Hydrophilus sp. (alle Arten) Kolbenwasserkäfer + Spinnen Dolomedes fimbriatus Gerandete Jagdspinne + Wasser-Pflanzen Calla palustris Sumpf-Schlangenwurz + V Dryopteris cristata Kammfarn + 1 Euphorbia palustris Sumpf-Wolfsmilch + 1 Hottonia palustris Wasserfeder + V Iris pseudacorus Sumpf-Schwertlilie + Menyanthes trifoliata Fieberklee + 3 Nuphar lutea Gelbe Teichrose + Nymphaea alba Weiße Seerose + 2 Nymphoides peltata Seekanne + 1 Pedicularis palustris Sumpf-Läusekraut + 1 Ranunculus lingua Zungen-Hahnefuß + 2 Stratiotes aloides Krebsschere + 3 Sphagnum sp. (alle Arten) Torfmoose + Anlage 5 2

9 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Anlage 6: Gesetzlich geschützte Biotope (Anlage zu 14 HmbBNat- SchAG) Die in 30 Absatz 2 Satz 1 Nummern 1 bis 4 und 6 BNatSchG und in 14 Absatz 2 Nummern 1 und 2 aufgeführten Biotope sind geschützt, sofern sie die im Folgenden erläuterten Eigenschaften haben (Anlage zu 14 HmbBNatSchAG Gesetzlich geschützte Biotope ): Zu 30 Absatz 2 Satz 1 Nummern 1 bis 4 und 6 BNatSchG: 1. Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche. 1.1 Natürliche oder naturnahe Fließgewässer und die noch an das Gewässersystem angeschlossenen Altarme sind nur wenig durch Ausbau und Begradigung verändert beziehungsweise weisen in ehemals ausgebauten Bereichen heute weitgehend ungestörte Formungs- und Sukzessionsprozesse auf. Punktuelle Beeinträchtigungen wie Stege, Anleger, Brücken oder Viehtränken können vorhanden sein. Die Fließgewässer zeigen einen den naturräumlichen Gegebenheiten entsprechenden Lauf, ein vielgestaltiges Bett und Ufer mit naturnahem Bewuchs, in Teilen auch Schlick-, Sandund Kiesbänke sowie Flachwasserbereiche und Steilufer. Der Bewuchs umfasst sowohl die Wasserpflanzen als auch die krautige und holzige Ufervegetation bis zu Uferweidengebüschen und -wäldern. Geschützt sind ebenfalls natürliche oder naturnahe Bereiche von im Übrigen ausgebauten Fließgewässern. Eingeschlossen in den Schutz sind die regelmäßig überschwemmten Bereiche, die gewässerbegleitende natürliche oder naturnahe Vegetation, die vom Wasser geprägten Randbiotope mit grundwassernahen Bodenbildungen und die Uferböschungen inklusive eines wenigstens 1 m breiten Randstreifens oberhalb der Böschungsoberkante. 1.2 Natürliche oder naturnahe stehende Gewässer (Stillgewässer) fallen - unabhängig von ihrer Größe oder Tiefe - unter den gesetzlichen Schutz, wenn sie keine oder nur eine geringe technische Verbauung oder Abdichtung aufweisen oder keine technisch konstruktive Ausprägung haben. Sie sind gekennzeichnet durch Vegetationsbestände aus heimischen Wasserpflanzen, Schwimmblatt- oder Röhrichtpflanzen, Seggenrieder oder Hochstaudenfluren, Gehölzbeständen aus Weiden oder Erlen im Wasser oder entlang der Ufer und durch unverbaute und natürlichen Formungs- und Sukzessionsprozessen ausgesetzte Ufer. Als naturnah in diesem Sinn werden auch Gewässer angesehen, die eine besondere zoologische Bedeutung, beispielsweise als Laichgewässer einer bedeutenden Amphibienpopulation haben. Hierzu gehören auch zeitweilig austrocknende Gewässer (Tümpel), wenn diese wenigstens das halbe Jahr über Wasser führen oder Vegetation aus Wasserpflanzen vorhanden oder eine gewässertypische, natürliche Funktion beispielsweise als Laichgewässer für Amphibien beziehungsweise Libellen gegeben ist. Naturnah ausgeprägte und artenreiche Gräben der Wasserpest-Laichkraut-Gesellschaften mit ausgeprägter und vielfältiger Unterwasservegetation, die von der Krebsschere geprägten Krebsscheren-Gräben und Anlage 6 1

10 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 die artenreichen Niedermoorgräben sind ebenfalls geschützt. Staugewässer (Teiche), auch solche, die im Verlauf eines Fließgewässers liegen und eventuell schwach durchflossen sind, jedoch von der biologischen Ausstattung her einen überwiegenden Stillgewässercharakter haben, sowie vom Fließgewässersystem durch den Menschen oder durch natürliche Prozesse vollständig abgetrennte Teile eines Flusses oder Baches (Altwässer) sind ebenso eingeschlossen wie naturnahe Fischteiche oder Beregnungsbecken mit Nutzungsaufgabe beziehungsweise nicht vorrangig wirtschaftlicher Zweckbindung. Der gesetzliche Schutz umfasst neben dem Gewässer auch die vom Gewässer geprägten (episodisch überschwemmten oder in der Vegetation von hohen Grundwasserständen geprägten) Randstreifen bis mindestens 1 m über die Böschungsoberkante hinaus und naturnahe und natürliche Teilabschnitte von sonst verbauten oder naturfern gestalteten Gewässern. 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, binsen- und seggenreiche Nasswiesen und Quellbereiche 2.1 Moore sind von Regenwasser oder nährstoffarmem Quellwasser gespeiste Hochund Übergangsmoore, einschließlich der noch regenerierbaren Degenerationsstadien, sowie von stagnierendem Grundwasser geprägte, meist nährstoff- und basenreichere Nieder- oder Flachmoore. Die Vegetation wird bei den Hoch- und Übergangsmooren von Torfmoosen und Wollgräsern, bei Übergangsmooren und Degenerationsstadien von Heidekrautgewächsen, Pfeifengras und Birken gebildet. In Niedermooren dominieren Röhrichte, Seggenrieder, Bruchwälder und - bei Nutzung - Nasswiesengesellschaften. Die Torfmächtigkeiten liegen bei mindestens 30 cm. Zum Moorkomplex gehörende Randbereiche mit geringeren Torfmächtigkeiten und solche, die für den Schutz der Flächen vor Nährstoffeinträgen unabdingbar sind, sind eingeschlossen. 2.2 Sümpfe sind nasse bis wechselnasse mineralische Standorte und solche mit Torfmächtigkeiten unter 30 cm mit von Seggen, Binsen, Röhrichtarten, Hochstauden, Arten der Nasswiesen und -weiden bestimmter, überwiegend baumfreier Vegetation (siehe auch Sumpfwälder), die keiner der Kategorien Moore, Brüche, Röhrichte, Rieder oder Nasswiesen eindeutig zugeordnet werden können. Sümpfe werden in der Regel nicht (mehr) oder sehr extensiv genutzt. Abgegrenzt werden größere Röhrichtbestände und genutzte Nasswiesen. 2.3 Röhrichte sind von Röhrichtarten dominierte, hochwüchsige Pflanzenbestände auf dauer- oder wechselnassen Standorten, soweit sie nicht den Niedermooren zuzuordnen sind. Dominanzbestände von Schilf auf frischen Mineralböden (Landröhrichte) - häufig Brachestadien auf feuchten Äckern oder Grünlandflächen - sind nur eingeschlossen, wenn das Auftreten weiterer Feuchte zeigender Arten den Standort als potenziellen Standort der für Moore, Sümpfe, Rieder oder Nasswiesen beschriebenen Vegetationstypen ausweist. Bestandsbildner des Röhrichts sind hochwüchsige Gräser oder grasartige Pflanzen wie Schilf, Wasserschwaden, Rohrglanzgras, Rohrkolben, Igelkolben, hochwüchsige Simsen, Schwanenblume oder andere hochwüchsige Feuchtarten. Anlage 6 2

11 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November Großseggenrieder sind von Seggen dominierte Vegetationsbestände ohne aktuelle Wiesennutzung auf meist dauerhaft durchfeuchteten bis überfluteten mineralischen oder organischen Standorten, soweit sie nicht den Niedermooren zuzuordnen sind. 2.5 Binsen- und seggenreiche Nasswiesen sind durch Seggen, Binsen, Hochstauden, Röhricht-, Flutrasen- und Feuchtwiesenarten gekennzeichnetes, meist artenreiches Grünland dauerhaft feuchter bis nasser, mineralischer und organischer Standorte. Eingeschlossen sind artenreiche, wechselnasse Stromtalwiesen der Elbmarsch mit Tendenzen zum mesophilen Grünland und mit den entsprechenden Kennarten. Der Biotopkomplex umfasst pflanzensoziologisch alle Molinietalia caeruleae (Feuchtwiesen), Loto-Filipenduletalia (genutzte feuchte Hochstaudenfluren) und artenreiche Ausprägungen der Agrostietalia stoloniferae (Flutrasen). Die wechselnassen Stromtalwiesen sind nur während der Elbhochwässer nass bis wasserüberstaut und können im Sommer stark austrocknen. 2.6 Quellbereiche sind nicht oder wenig verbaute, punktuelle oder flächige, dauerhafte oder periodische Austritte von Grundwasser. Typisch ist das Auftreten einer speziellen Quellflur mit Gesellschaften und Arten der Montio Cardaminetea mit Bitterem Schaumkraut, Milzkraut, Quellsternmiere, Wald-Schaumkraut und verschiedenen Quellmoosen. In beweideten Flächen sind Quellhorizonte jedoch oft stark zertreten und kaum spezifisch bewachsen. 3. Offene Binnendünen, Zwergstrauch- und Ginsterheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte 3.1 Offene Binnendünen sind unbewaldete Flugsandbildungen des Binnenlandes, meist des Elbtales. Die Binnendünen des Hamburger Raumes sind häufig nacheiszeitliche Bildungen im Elbe-Urstromtal, die heute von Heidevegetation oder Trockenrasen eingenommen werden. Jüngere und aktive Dünenbildungen meist geringen Ausmaßes finden sich heute noch im Außendeichsgebiet der Elbe, im Kontakt zu Elbstränden. 3.2 Zwergstrauch- und Ginsterheiden sind von Zwergsträuchern, insbesondere Heidekrautgewächsen, dominierte Vegetationsbestände, in die zum Teil Besenginster eingestreut sind, auf meist basenarmen, sandigen und mageren, trockenen oder feuchten Standorten. Bestandsbildend ist in der Regel die Besenheide, in feuchten Bereichen auch Glockenheide. Degenerierte Heidegebiete werden zunehmend von Drahtschmiele beherrscht. Auch diese fallen unter den Schutz, solange noch Reste der typischen Heidevegetation erhalten sind. 3.3 Borstgrasrasen sind niederwüchsige Vegetationsbestände mit Kennarten der Borstgrasrasen. Meist vermutlich aus langjähriger Beweidung magerer Sandböden durch Schafe beziehungsweise andere Extensivnutzungen hervorgegangene Vegetation mit Kennarten der Borstgrasrasen, häufig mit Übergängen zu Zwergstrauchheiden und Trockenrasen. 3.4 Trockenrasen sind meist niedrigwüchsige und lückige Gras- und Krautfluren magerer und trockener, meist besonnter Standorte. Die Schutzeinheit ist durch spezielle Arten und Pflanzengesellschaften (Silbergrasfluren, Kleinschmielenrasen, Blauschillergrasfluren, Sandtrockenrasen) gekennzeichnet. Eingeschlossen sind trocken-magere Glatthaferwiesen mit erhöhtem Anteil von Trockenrasenarten. Die im Hamburger Anlage 6 3

12 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Raum vorherrschenden Mager- und Trockenstandorte sind silikatische, basenarme Sande. Zudem gibt es zahlreiche sekundäre Magerstandorte über Hartsubstraten an Verkehrswegen, Hafenanlagen und Gebäuden, die von Dominanzbeständen aus Mauerpfeffer besiedelt werden. Die zu den Trockenrasen gehörenden Halbtrockenrasen sind an trocken-warme, basenreiche Standorte gebunden. Als geschützt im Sinne des Gesetzes gelten zudem arten- und blütenreiche, trocken-magere Wiesen und Weiden, die sich aus Mischbeständen von Arten der Glatthaferwiesen und der Trockenrasen, oft auch mit hohen Anteilen von Schafschwingel aufbauen. 3.5 Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte sind lichte, krautreiche, meist aus Eichen oder Kiefern bestehende Wälder und Gebüsche aus Rosen, Weißdornen, Brombeeren, Ginster oder Schlehen in klimabegünstigter, meist südexponierter Lage. In der Strauch- und Krautschicht finden sich regelmäßig Arten der Trockenrasen beziehungsweise Zwergstrauchheiden. 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder 4.1 Bruchwälder sind Wälder mit Dominanz von Schwarzerlen oder Birken auf dauerhaft durchnässten, vermoorten Standorten mit Krautschicht aus Arten der Röhrichte, Rieder und Nasswiesen, bei Birkenbruchwäldern auch mit Arten der Hoch- und Übergangsmoore. Entwässerte Degenerationsstadien und wiedervernässte Regenerationsstadien alter Bruchwälder sind einbezogen, wenn noch Relikte der typischen Krautvegetation erhalten sind. Ebenfalls einbezogen sind sumpfige Weiden- und Gagelgebüsche auf vergleichbaren Standorten. Bruchwälder stocken auf Bruchwaldtorfen von mindestens 30 cm Mächtigkeit. Anderenfalls erfolgt in der Regel eine Zuordnung zu Sumpfwäldern. Randbereiche mit geringeren Torfmächtigkeiten sind in den Schutz eingeschlossen. 4.2 Sumpfwälder sind naturnahe Wälder aus Birken, Weiden, Schwarzerlen oder Eschen auf wechselnassen bis nassen, mineralischen bis anmoorigen Standorten außerhalb der Auen und Moore (Torfmächtigkeiten unter 30 cm). In der Krautschicht kommen regelmäßig Arten der Röhrichte, Seggenrieder, Feuchtwiesen oder Hochmoore vor. Sumpfwälder bilden Übergänge zu Moor- und Bruchwäldern, haben diesen gegenüber aber einen stärker mineralisch geprägten Standort. 4.3 Auwälder sind natürliche oder naturnahe Wälder aus Weiden, Schwarzerlen, Eschen, Ulmen, Eichen oder Schwarzpappeln im Einflussbereich der Hochwässer von Bächen und Flüssen auf mineralischen oder vermoorten, quelligen, zügig nassen oder wechselfeuchten Standorten der Bach- und Flussniederungen inklusive der meist flussnäher gelegenen Weidengebüsche vergleichbarer Standorte. Die Krautschicht ist bei den verschiedenen Auwaldtypen sehr unterschiedlich ausgebildet. Forstlich genutzte Flächen innerhalb der Au mit naturnaher, auentypischer Kraut- und Strauchschicht stehen ebenfalls unter Schutz. Der Tideauwald der Elbe wird unabhängig von Hochwässern periodisch mit dem Gezeitengeschehen überflutet. 5. Küstendünen und Strandwälle, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillbereiche im Meeres- und Küstenbereich Anlage 6 4

13 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November Küstendünen sind durch Wind gebildete, vegetationslose oder bewachsene Sandablagerungen an der Nordseeküste, einschließlich der Dünentäler und der durch Brandung aufgespülten, wenig gestörten Strandwälle und Spülsäume. Die Dünen der Nordseeküste weisen durch den Einfluss der Gischt der salzhaltigen Nordsee und entsprechend ihrem Alter unterschiedliche Vegetationsformen auf, die sich von denen der Binnendünen unterscheiden. 5.2 Salzwiesen sind Vegetationsbestände im Einflussbereich der Nordsee zwischen der Linie des mittleren Tidehochwassers und der Sturmflut-Linie, aufgebaut aus mehr oder weniger salzertragenden Pflanzen. Zum Teil werden sie landwirtschaftlich als Weideflächen genutzt. Die obere, dem Salzwassereinfluss weniger ausgesetzte Salzwiese ist je nach Standort von mehr oder weniger großen Anteilen mesophiler Grünlandarten durchsetzt oder bildet Übergänge zu Trockenrasen. Beweidete Salzwiesen weisen eine charakteristische Verschiebung in der Artenzusammensetzung auf in Richtung Andel- und Rotschwingelrasen mit Grasnelke und Salzbinse. 5.3 Wattflächen sind unter Einfluss der Tide regelmäßig trockenfallende, natürliche oder naturnahe Wattbereiche der Nordsee und der Elbe inklusive der Priele und der unter Brandungseinfluss stehenden Teile von Sandbänken und Stränden. Der Schutz der Wattflächen ist unabhängig von ihrem Bewuchs. Es wird nach Sedimentationsbedingungen in Sand- bis Schlick-Watt unterschieden. 5.4 Seegraswiesen kommen im marinen Flachwasserbereich unterhalb des mittleren Tideniedrigwassers auf lockeren Sedimenten vor. Im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer bestehen marine Makrophytenbestände auf Schlick und Sandböden vor allem aus Algen. 5.5 Riffe sind hier biogenen Ursprungs, zum Beispiel Borstenwürmer-Riffe (Sabellaria- Arten), oder bestehen aus natürlichen Miesmuschelbänken. 5.6 Sublitorale Sandbänke reichen bis dicht unter die Meeresoberfläche und fallen bei MTNW noch nicht frei. Der darüber liegende Wasserkörper ist eingeschlossen. Sie sind vegetationsfrei oder mit meist spärlicher Makrophytenvegetation bewachsen. 5.7 Kies-, Grobsand- und Schillbereiche des Meeresbodens und der Küste sind durch Vegetationsarmut gekennzeichnet. Typisch für sie ist eine artenreiche tierische Besiedlung. Schill besteht aus zerriebenen Muschel- und Schneckenschalen. Zu 14 Absatz 1 Nummer 1 und 2 dieses Gesetzes 1. Bracks sind im Zuge von Deichbrüchen durch Auskolkung entstandene Gewässer in unmittelbarer Nachbarschaft zu Deichen in der Marsch. Sie sind als natur- und kulturhistorisch bedeutsame Sonderform unabhängig von ihrer Ausprägung geschützt. Der Schutz umfasst auch den vom Gewässer geprägten Randstreifen bis mindestens 1 m über die Böschungsoberkante hinaus. 2. Feldhecken, Knicks und Feldgehölze 2.1 Feldhecken sind zum Zweck der Einfriedung oder als Windschutz innerhalb oder am Rand landwirtschaftlicher Nutzflächen angelegte, ebenerdige Hecken mit oder ohne Anlage 6 5

14 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Überhälter aus vorwiegend heimischen Gehölzen und Krautarten. Anpflanzungen von Ziergehölzen unterfallen nicht dem Schutz. Der Schutz der Feldhecken erstreckt sich auf einen Streifen von mindestens 1,5 Metern von der äußersten Linie der Gehölzstämme, der von einer beeinträchtigenden Bewirtschaftung freizuhalten ist. 2.2 Knicks sind zum Zweck der Einfriedung oder als Windschutz innerhalb oder am Rand landwirtschaftlicher Nutzflächen angelegte ein- beziehungsweise mehrreihige Gehölzpflanzungen auf deutlich vorhandenen Wällen mit oder ohne Überhälter. Sie bestehen aus vorwiegend heimischen Gehölzen und Arten der heimischen Kraut- und Grasflur. In den Schutz eingeschlossen sind auch degenerierte Knicks mit rudimentären Wällen oder mehr oder weniger fehlenden Gehölzen. Anpflanzungen von Ziergehölzen unterfallen nicht dem Schutz. Der Schutz der Knicks erstreckt sich auf die Breite des Knickfußes sowie des eventuell anschließenden Grabens zuzüglich eines beiderseitigen 1 m breiten Streifens, der von einer beeinträchtigenden Bewirtschaftung freizuhalten ist. Das Knicken ist zum Erhalt der Knicks etwa alle zehn bis 15 Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 29. Februar erforderlich. Überhälter sollen alle 30 m bis 50 m stehen bleiben. 2.3 Feldgehölze sind kleinere, innerhalb oder am Rand von landwirtschaftlichen Flächen gelegene waldartige Gehölzbestände bis circa 0,5 Hektar Größe aus vorwiegend heimischen Arten. Meist handelt es sich um kleinflächige Relikte der potenziell natürlichen Vegetation. Anlage 6 6

15 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Anlage 7: Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft vom 7. April 1987 (Amtl. Anz. 1987, S. 849); letzte berücksichtigte Änderung: Abschnitte I, II,VI und VIII geändert durch Artikel 118 der Anordnung vom 20. September 2011 (Amtl. Anz. S. 2157, 2170) I (1) Zuständig, auch als Wasserbehörde, auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft, für die Durchführung 1. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) 2. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) in der Fassung vom 29. März 2005 (HmbGVBl. S. 97), geändert am 1. September 2005 (HmbGVBl. S. 377, 380), in der jeweils geltenden Fassung, 3. des Grundwassergebührengesetzes vom 26. Juni 1989 (HmbGVBl. S. 115), zuletzt geändert am 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 519), in der jeweils geltenden Fassung und 4. des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Januar 1991 (BGBl. I S. 405), geändert am 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578), und des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes vom 20. Juli 1994 (HmbGVBl. S. 213), geändert am 1. September 2005 (HmbGVBl. S. 377, 380), in der jeweils geltenden Fassung sowie der dazu erlassenen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit in den folgenden Abschnitten nichts anderes bestimmt ist, die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. (2) Sie ist insbesondere zuständig für 1. allgemein 1.1 für die Wahrnehmung der ministeriellen Aufgaben, 1.2 für die Wahrnehmung der Aufgaben nach 7, 82 und 83 WHG, 1.3 für die Aufgaben in Bezug auf das Grundwasser, 1.4 für den Schutz gegen Hochwassergefahren (Kapitel 3 Abschnitt 6 WHG, Sechster Teil HWaG), 1.5 für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Führen der Wasserbücher (Zwölfter Teil des Hamburgischen Wassergesetzes), 1.6 bei der Durchführung der Aufgaben des Wasserverbandsrechts auch als Rechtsaufsichtsbehörde, 1.7 für die Erteilung von Erlaubnissen nach 2 der Alsterschifffahrtsverordnung vom 3. Januar 2006 (HmbGVBl. S. 2) in der jeweils geltenden Fassung, Anlage 7 1

16 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November für die Aufgaben in Bezug auf oberirdische Gewässer einschließlich der Gewässeraufsicht, mit Ausnahme der Planfeststellungen, für die Außenalster mit Langer Zug bis einschließlich Krugkoppel-, Fernsicht-, Feenteich-, Schwanenwik- und Langenzugbrücke, Binnenalster, Kleine Alster, Alsterfleet, Neuerwallfleet, Bleichenfleet, Herrengrabenfleet, Mönkedammfleet und Nikolaifleet, und für die Zulassung und Überwachung von Einleitungen nach den 10 und 57 WHG in die Bille (Untere Bille) und ihre Kanäle zwischen Schöpfwerk Unterbille und Hammerbrookschleuse, Brandshofer Schleuse sowie Tiefstackschleuse, in den Harburger Binnenhafen, Östlichen Bahnhofskanal, Westlichen Bahnhofskanal, Kaufhauskanal und Schiffsgraben, sowie die Entnahme von Wasser aus diesen Gewässern, 3. für die erste Bekämpfung von Gewässerverunreinigungen in Bezug auf alle Gewässer außerhalb der regelmäßigen täglichen Dienstzeit; innerhalb der regelmäßigen täglichen Dienstzeit nur in Bezug auf Gewässer erster Ordnung mit Ausnahme der Gewässer erster Ordnung oberhalb der Tatenberger Schleuse, 4. für die Aufgaben, mit Ausnahme der Planfeststellungen und Plangenehmigungen, in Bezug auf die Fuhlsbüttler Schleuse, die Tiefstackschleuse, die Schöpfwerke Groß Sand, Kuckuckshorn, Sperlsdeich, Brausielgraben, Neuländer Weg, Moorburg, Moorburg-West, Hohenwisch sowie Finkenwerder und die Siele Kirchdorf-Süd, Neues Brausiel sowie Hohenwisch. II Soweit in dieser Anordnung nichts anderes bestimmt ist, sind außerhalb der Gebiete nach Abschnitt III Absatz 1 Satz 1, für die Aufgaben nach Nummern 1.5 und 1.9 auch innerhalb dieser Gebiete, auch als Wasserbehörde, zuständig die Bezirksämter 1. allgemein 1.1 für die Aufgaben in Bezug auf die oberirdischen Gewässer einschließlich der Gewässeraufsicht, 1.2 für die Aufgaben nach 37 WHG und 7 HWaG (wild abfließendes Wasser), 1.3 für die Aufgaben nach und Aufsicht über die Einhaltung der Pflichten gemäß 62, 63 WHG, soweit es sich um Heizölanlagen handelt, die im Zusammenhang mit nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen nach den Vorschriften des Bundes- Immissionsschutzgesetzes stehen, sofern sie nicht gemeinsam mit genehmigungsbedürftigen Anlagen betrieben werden Anlagen im Zusammenhang mit Hochbauten handelt, für deren Unterhaltung die Bezirksämter auf Grund der Anordnung über Zuständigkeiten im Anlage 7 2

17 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 staatlichen Hochbau vom 1. Juli 1980 (Amtl. Anz. S. 1109), zuletzt geändert am 4. Oktober 2005 (Amtl. Anz. S. 1810), in der jeweils geltenden Fassung zuständig sind, 1.4 für die Aufgaben nach 78 Absätze 3 und 4 WHG, 52 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 2, 53 Absatz 2, 54 a Absätze 2 und 3 sowie 54 b Absatz 2 HWaG, 1.5 für die Aufgaben nach 63 b HWaG, 1.6 für die Aufgaben nach 91 Satz 1 WHG und 68 HWaG, 1.7 für die Aufgaben nach 93, 94 WHG sowie 70 und 71 HWaG, 1.8 für die Ausführung des Gesetzes über die Ent- und Bewässerung im Marschgebiet vom 7. März 1936 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts q), zuletzt geändert am 17. März 1969 (HmbGVBl. S. 33), in der jeweils geltenden Fassung, 1.9 für die Durchführung der Badegewässerverordnung vom 26. Februar 2008 (HmbGVBl. S. 117) in der jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme der Aufgaben nach 3 Absatz 1 Satz 2, 4 Absatz 1, 5 Absatz 1, 6, 11 Absatz 2 - soweit für die überörtliche Information nach 12 Absatz 2 erforderlich -, 12 Absatz 2 und 13, 2. für die erste Bekämpfung von Gewässerverunreinigungen innerhalb der regelmäßigen täglichen Dienstzeit in Bezug auf Gewässer zweiter Ordnung und die Gewässer erster Ordnung oberhalb der Tatenberger Schleuse, 3. beim Hochwasserschutz im Gebiet von der Landesgrenze bei Altengamme bis zum Sperrwerk Billwerder Bucht einschließlich der Hochwasserschutzanlagen hinter Sperrwerken, von der Landesgrenze bei Neuland bis zum Sperrtor Moorburger Straße und in Wilhelmsburg 3.1 für die Unterhaltung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen mit Ausnahme der Sonderbauwerke in der Hauptdeichlinie, aber einschließlich des Schöpfwerks Kiebitzbrack, 3.2 für die Aufgaben nach 58 Absätze 1 und 3 HWaG (Durchsetzen von Duldungsund Unterlassungspflichten des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten), soweit sie sich auf die Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen beziehen. Anlage 7 3

18 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 III (1) Zuständig, auch als Wasserbehörde, für die Durchführung der Aufgaben in Bezug auf oberirdische Gewässer im Rahmen der Abschnitte I und II, für die Wahrnehmung der Aufgaben nach 78 Absätze 3 und 4 WHG, 52 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 2 und - soweit es die Warnung vor Hochwassergefahren durch Tidehochwasser beziehungsweise Sturmfluten betrifft - auch Absatz 4 Satz 3, 53 Absatz 2, 54 a Absätze 2 und 3 sowie 54 b Absatz 2 HWaG und für die Durchführung der Polderordnung vom 13. Dezember 1977 mit der Änderung vom 3. Februar 1981 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1977 Seite 394, 1981 Seite 28) ist im Gebiet 1. des Hamburger Hafens im Sinne des 1 Absatz 2 des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes vom 3. Juli 1979 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 177), zuletzt geändert am 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 251, 257), in der jeweils geltenden Fassung, 2. der Bundeswasserstraßen, 3. der daran angrenzenden Gewässer und Landflächen, die sich aus einem Übersichtsplan 1) ergeben, mit Ausnahme des Harburger Binnenhafens und der daran angrenzenden Landflächen (begrenzt im Westen durch die Hafengebietsgrenze bis zur äußeren Hauptdeichlinie im Norden, dort der äußeren Hauptdeichlinie folgend bis zur Alten Harburger Elbbrücke im Osten), 4. von Neuwerk, dort auch für Grundwasser, den öffentlichen Hochwasserschutz und als Aufsichtsbehörde für den Deichverband Neuwerk, die Hamburg Port Authority. Der Übersichtsplan 1) nach Satz 1 Nummer 3 ist Bestandteil dieser Anordnung. Sein maßgebliches Stück ist beim Staatsarchiv zu kostenfreier Einsicht durch jedermann niedergelegt; je ein Abdruck kann bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und der Hamburg Port Authority kostenfrei eingesehen werden. (2) Der Hamburg Port Authority obliegen jedoch nicht 1. in den Gebieten nach Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis die Erteilung von Erlaubnissen nach 10 WHG, für Einleitungen in oberirdische Gewässer und für Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern, 1.2 die Führung des Wasserbuchs nach 98 bis 100 HWaG und die Offenlegung von Daten nach 101 HWaG hinsichtlich der Erlaubnisse nach Nummer 1.1, 1.3 die Gewässeraufsicht nach 100 WHG, 64, 65 und 67 Absatz 1 HWaG im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Nummer 1.1, der ersten Bekämpfung von Wasserverunreinigungen, Anlage 7 4

19 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November die Aufgaben in Bezug auf Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz nach 64 Absatz 2 und 65 Absatz 3 WHG, 2. in den Gebieten nach Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 4 die Aufgaben im Zusammenhang mit Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach Absatz 1 WHG (Eignungsfeststellung), bis 64 WHG (Anordnen von Überwachungsverträgen, von Beobachtungsmaßnahmen und der Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten), WHG und den darauf gestützten Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung, WHG, 64, 65 und 67 Absatz 1 HWaG (Gewässeraufsicht) mit Ausnahme der ersten Bekämpfung von Wasserverunreinigungen im Gebiet nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 3. in den Gebieten nach Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 4 die Durchführung der Badegewässerverordnung, der Verordnung über die Qualität von Fisch- und Muschelgewässern vom 9. September 1997 (HmbGVBl. S. 468) und der JGS-Anlagenverordnung vom 8. Juni 1999 (HmbGVBl. S. 107), zuletzt geändert am 29. November 2005 (HmbGVBl. S. 455), in der jeweils geltenden Fassung. 3. in den Gebieten nach Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 4 die Durchführung der Verordnung über Badegewässer vom 15. Mai 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 91), der Verordnung über die Qualität von Fisch- und Muschelgewässern vom 9. September 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 468) und der Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften vom 8. Juli 1999 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 107). (3) Der Hamburg Port Authority obliegen Planung, Entwurf, Ausführung und Unterhaltung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen von der Landesgrenze bei Cranz bis zum Sperrtor Moorburger Straße. Ihr obliegen insoweit die Durchführung der Deichordnung (DeichO) vom 27. Mai 2003 (HmbGVBl. S. 151) mit Ausnahme der Deichschauen ( 10 Absatz 1 DeichO) und der Deichverteidigungsplanung ( 12 DeichO), ferner die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Ihr obliegen Planung, Entwurf, Ausführung, Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke in der genannten Hochwasserschutzstrecke mit Ausnahme der Schöpfwerke und Deichsiele, jedoch unter Einschluss der Schöpfwerke und Deichsiele A und B und des Deichsiels Dradenauer Hauptdeich. Ihr obliegen ferner Planung, Entwurf, Ausführung, Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke Schleuse Harburg, Schöpfwerk Binnenhafen Harburg, Karnappwehr in Harburg, Ernst-August-Schleuse, Sperrwerke Schmidtkanal und Veringkanal, Schöpfwerk Obergeorgswerder Deich, St. Pauli Elbtunnel (Süd- und Nordportal), Sperrwerk Billwerder Bucht, Schleuse Tatenberg mit Deichsiel. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist berech- Anlage 7 5

20 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 tigt, anstelle der Hamburg Port Authority Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, sofern die erforderlichen Maßnahmen sonst nicht in der gebotenen Zeit getroffen werden oder getroffen werden können. (4) Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ist zuständig für Planfeststellungen und Plangenehmigungen von Hochwasserschutzanlagen und damit im Zusammenhang stehender Ent- und Bewässerungsanlagen nach 68 WHG und von Sonderbauwerken nach Absatz 3 Satz 4. Sie ist berechtigt, anstelle der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, sofern die erforderlichen Maßnahmen sonst nicht in der gebotenen Zeit getroffen werden oder getroffen werden können. (4a) Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ist zuständig für 1. Planfeststellungen und Plangenehmigungen von Gewässerausbauten nach 68 WHG im Gebiet nach Absatz 1, 2. Planfeststellungen für die in Abschnitt I Absatz 2 Nummer 2 genannten Gewässer, 3. Planfeststellungen und Plangenehmigungen für die in Abschnitt I Absatz 2 Nummer 4 genannten Anlagen, 4. Planfeststellungen und Plangenehmigungen für oberirdische Gewässer, sofern deren Ausbau im Zusammenhang mit in ihre Zuständigkeit fallenden Erschließungen erfolgt; in diesen Fällen obliegen ihr auch Planung, Entwurf und Ausführung des Ausbaus. (5) Die Hamburg Port Authority ist ferner im Gebiet nach Absatz 1 Satz 1 mit Ausnahme des durch die Gewässer Niederhafen, Binnenhafen, Zollkanal, Oberhafen, Oberhafenkanal und Norderelbe umschlossenen Gebiets (Kehrwiederspitze, Speicherstadt und HafenCity) zuständig für 1. Sperrgebietserklärungen und Räumungsaufforderungen nach 63 b Absatz 3 Sätze 1, 3 und 4 HWaG, 2. Genehmigung nach 63 b Absatz 3 Satz 2 HWaG an Personen, die in Gewerbebetrieben beschäftigt sind, 3. die Zulassung von Ausnahmen nach 63 b Absatz 5 HWaG von dem Gebot des 63 b Absatz 3 Satz 3 HWaG hinsichtlich der Personen, die in Gewerbebetrieben beschäftigt sind. Fußnoten 1) Auf Grund von 3 Absatz 4 des Gesetzes über die Hamburg Port Authority (HPAG) vom 29. Juni 2005 (HmbGVBl. S. 256) wird der Übersichtsplan gemäß der Anlage zur Anordnung vom (Amtl. Anz. S. 2667) geändert. Anlage 7 6

21 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 IV 1) Für die staatliche Anerkennung von Heilquellen ( 53 WHG) ist der Senat zuständig. Fußnoten 1) Geänderte Bezeichnung (Amtl. Anz. S. 2357) - bisheriger Abschnitt V ist jetzt Abschnitt IV. V 1) (1) Wasserbehörde nach 21 Absatz 3 HWaG, zuständige Behörde nach 63 a Absatz 1 HWaG, Wasserbehörde nach 77 Absatz 2 und 78 Absatz 3 HWaG für Entscheidungen über Entschädigungen gemäß 98 WHG auf Grund von Maßnahmen nach 63 b HWaG sowie Enteignungsbehörde ist die Finanzbehörde. (2) Sie entscheidet über Anträge auf Erwerb von Stauanlagen nach 26 Absatz 3 Sätze 2 und 3 HWaG und nimmt das Vorkaufsrecht nach 55 b HWaG und die Aufgaben des Entschädigungspflichtigen für Maßnahmen nach 63 b HWaG wahr. Fußnoten 1) Geänderte Bezeichnung (Amtl. Anz. S. 2357) - bisheriger Abschnitt VI ist jetzt Abschnitt V. VI (1) Soweit im Hamburgischen Wassergesetz und in den dazu erlassenen Rechtsverordnungen Vorschriften über den Verkehr mit Fahrzeugen auf den Gewässern enthalten sind, obliegt die Überwachung der Behörde für Inneres und Sport. (2) Sie ist neben der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und den Bezirksämtern zuständig für die Aufgaben nach 63 b Absatz 3 HWaG. VII 1) Ist eine Erlaubnis nach 19 Absatz 2 WHG von der Bergbehörde erteilt worden, so obliegen ihr insoweit auch die Aufgaben nach den 100 WHG sowie 64 und 65 HWaG. Fußnoten 1) Geänderte Bezeichnung (Amtl. Anz. S. 2357) - bisheriger Abschnitt VIII ist jetzt Abschnitt VII. Anlage 7 7

22 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 VIII Zuständig für die Durchführung des Zulassungs- und Überwachungsverfahrens für Untersuchungsstellen nach 16 c HWaG in Verbindung mit der Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung vom 14. August 2001 (HmbGVBl. S. 310) in der jeweils geltenden Fassung ist die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. IX 1) Auf Grund von 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 19. Februar 1987 (Bundesgesetzblatt I Seite 603), zuletzt geändert am 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 83, in der jeweils geltenden Fassung werden die Verfolgung und Ahndung deichrechtlicher Ordnungswidrigkeiten 1. in den Gebieten nach Abschnitt III Absatz 1 Satz 1 2. im Gebiet nach Abschnitt II Nummer 3 3. im Übrigen übertragen. der Hamburg Port Authority, den Bezirksämtern, der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Fußnoten 1) Geänderte Bezeichnung (Amtl. Anz. S. 2357) - bisheriger Abschnitt X ist jetzt Abschnitt IX. X 1) Fachbehörde nach 42 und 44 bis 46 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 404) in der jeweils geltenden Fassung ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Fußnoten 1) Geänderte Bezeichnung (Amtl. Anz. S. 2357) - bisheriger Abschnitt XI ist jetzt Abschnitt X. Anlage 7 8

23 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 XI 1) (1) Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1987 in Kraft. (2) Die Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft vom 30. Dezember 1980 (Amtlicher Anzeiger 1981 Seiten 41, 192) in der geltenden Fassung wird aufgehoben. Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 7. April Fußnoten 1) Geänderte Bezeichnung (Amtl. Anz. S. 2357) - bisheriger Abschnitt XII ist jetzt Abschnitt XI. Anlage 7 9

24 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Anlage 8: Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Mai 1984 (Amtl. Anz. 1984, S. 909); letzte berücksichtigte Änderung: Abschnitt IV geändert durch Artikel 152 der Anordnung vom 20. September 2011 (Amtl. Anz. S. 2157, 2173) I (1) Zuständige Behörde auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere für die Durchführung 1. des Bundesnaturschutzgesetzes - BNatSchG (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert am 8. April 2008 (BGBl. I S. 686, 688), 2. des Hamburgischen Naturschutzgesetzes (Hmb-NatSchG) in der Fassung vom 9. Oktober 2007 (HmbGVBl. S. 356, 392), 3. der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. EG Nr. L 61 S. 1), zuletzt geändert am 31. März 2008 (ABl. EU Nr. L 95 S. 3), und der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission vom 4. Mai 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. EU Nr. L 166 S. 1), geändert am 4. Februar 2008 (ABl. EU Nr. L 31 S. 3), 4. des Gesetzes über den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer vom 9. April 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 63, 64), geändert am 10. April 2001 (HmbGVBl. S. 52), 5. des Gesetzes über das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege vom 10. April 2001 (Hmb GVBl. S. 51), und der darauf gestützten Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit dort oder nach stehend nichts anderes bestimmt ist, die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. (2) Sie nimmt die Aufgaben der obersten Landesbehörde im Sinne des 20 Absatz 3 BNatSchG wahr. II (1) Zuständig für Anlage 8 1

25 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November die Durchführung der nach Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Naturschutzgesetzes sowie zur Aufhebung und Änderung weiterer Vorschriften vom 3. April 2007 (HmbGVBl. S. 119) übergeleiteten Grünordnungspläne einschließlich der Erteilung von Befreiungen nach 48 HmbNatSchG von deren Festsetzungen, 2. die Durchführung der Festsetzungen im Sinne von 7 Absatz 3 Satz 1 Nummern 4 und 5 HmbNatSchG solcher Bebauungspläne, für deren Aufstellung die Bezirke zuständig sind, einschließlich der Erteilung von Befreiungen nach 48 HmbNatSchG davon, 3. die Erteilung des Einvernehmens zu Verpflichtungen nach 9 Absätze 4 und 6 bis 8 HmbNatSchG sowie zur Untersagung nach 9 Absatz 5 HmbNatSchG, sofern das Bezirksamt die nach anderen Rechtsvorschriften zuständige Behörde im Sinne von 10 und 12 HmbNatSchG ist, 4. die Anforderung von Belegen über Fertigstellung und Durchführung nach 9 Absatz 8 HmbNatSchG, sofern das Bezirksamt den Eingriff gestattet hat, 5. die Entgegennahme von Anzeigen im Sinne des 10 Absatz 2 HmbNatSchG sowie dazu erforderliche Entscheidungen nach 9 Absätze 4 bis 8 HmbNatSchG, 6. das Verlangen einer Sicherheitsleistung nach 10 Absatz 3 HmbNatSchG, die zeitweilige Untersagung nach 10 Absatz 4 HmbNatSchG sowie Anordnungen nach 10 Absatz 5 HmbNatSchG, jeweils sofern das Bezirksamt den Eingriff gestattet hat, 7. die Genehmigung der Verwendung von naturnahen Flächen oder Ödland nach 11 a HmbNatSchG, 8. Anordnungen nach 14 Absatz 3 Satz 1 HmbNatSchG, ausgenommen die nachfolgend unter Absatz 2 aufgeführten Naturschutzgebiete sowie den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer, 9. die Verpflichtung zur Pflege nach 14 Absatz 4 HmbNatSchG, 10. die Durchführung der auf Grund der 15, 17, 19 und 20 HmbNatSchG erlassenen Verordnungen einschließlich der Überwachung ihrer Ge- und Verbote, der Kennzeichnung nach 23 Absatz 1 HmbNatSchG und der Übertragung der Betreuung nach 44 HmbNatSchG sowie Anordnungen nach 52 HmbNatSchG, Anlage 8 2

26 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November die Überwachung des Verbotes nach 21 a Absatz 2 HmbNatSchG einschließlich der Erteilung von Befreiungen im Einzelfall nach 48 a Absätze 1 und 2 in Verbindung mit 48 HmbNatSchG, ausgenommen die Schutzgebiete Hamburger Unterelbe und Rapfenschutzgebiet Hamburger Stromelbe (Entscheidung der Kommission vom 12. November 2007 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung einer ersten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region [ABl. EU Nr. L 12 S.1]) sowie die Naturschutzgebiete Mühlenberger Loch/Neßsand, Duvenstedter Brook, Die Reit, Stellmoorer Tunneltal, Wohldorfer Wald, Boberger Niederung, Fischbeker Heide, Wittmoor, Höltigbaum, Borghorster Elblandschaft und Moorgürtel, 12. die Durchführung der auf Grund von 22 Absatz 1 HmbNatSchG erlassenen Verordnungen einschließlich der Überwachung ihrer Verbote sowie Anordnungen nach 52 HmbNatSchG, 13. die Überwachung des Verwendungsverbotes nach 23 Absatz 2 HmbNatSchG, 14. die Überwachung der Verbote nach 26 Absätze 1 und 2 HmbNatSchG einschließlich der Zulassung von Ausnahmen nach 26 Absatz 2 Satz 2 HmbNatSchG sowie der Erteilung von Befreiungen im Einzelfall nach 48 HmbNatSchG, 15. die Genehmigung von Tiergehegen nach 31 Absätze 1 und 2 HmbNatSchG einschließlich der Überwachung nach Maßgabe des 31 Absätze 3 und 4 HmbNatSchG sowie der Überwachung der Verwendungsbeschränkungen nach 31 Absatz 5 HmbNatSchG, 16. die Überwachung der Beschränkungen zum Betreten der Flur nach 33 Absätze 1 und 2 HmbNatSchG, 17. die Bestimmung von Reitwegen und Reitflächen nach 34 Absatz 1 HmbNatSchG sowie das Erteilen einer Befugnis im Einzelfall danach, 18. die Überwachung des Sperrverbotes nach 35 Absatz 1 HmbNatSchG sowie die Anordnung der Beseitigung von Sperren nach 35 Absatz 2 HmbNatSchG, sind, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, die Bezirksämter, sie sind neben der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt auch die zuständige Behörde für Anordnungen nach 14 Absatz 1 und Absatz 3 Satz 2 HmbNatSchG, Zutritt und Untersuchungen nach 47 HmbNatSchG und Datenverarbeitung nach 47 a HmbNatSchG. Anlage 8 3

27 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 (2) Die Bezirksämter sind ferner im Rahmen eines Pflege- und Entwicklungsplanes nach 15 Absatz 2 HmbNatSchG oder eines Maßnahmenplanes nach 15 Absatz 6 HmbNatSchG zuständig für die Durchführung der auf Grund von 15 und 16 HmbNatSchG erlassenen Verordnungen einschließlich der Überwachung ihrer Ge- und Verbote sowie der Kennzeichnung nach 23 Absatz 1 HmbNatSchG, der Übertragung der Betreuung nach 0 Hmb- NatSchG und der Erteilung von Befreiungen im Einzelfall nach 48 HmbNatSchG oder nach 48 a Absätze 1 und 2 in Verbindung mit 48 HmbNatSchG, ausgenommen folgende Naturschutzgebiete: a) Mühlenberger Loch/Neßsand nach der Verordnung über das Naturschutzgebiet Mühlenberger Loch/Neßsand vom 18. Oktober 2005 (HmbGVBl. S. 431), b) Duvenstedter Brook nach der Verordnung über das Naturschutzgebiet Duvenstedter Brook vom 29. Juli 1958 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791- u), zuletzt geändert am 5. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 375, 376), c) Die Reit nach der Verordnung über das Naturschutzgebiet Die Reit vom 21. August 1973 (HmbGVBl. S. 401), zuletzt geändert am 5. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 375, 376), d) Stellmoorer Tunneltal nach der Verordnung über das Naturschutzgebiet Stellmoorer Tunneltal vom 28. März 1978 (HmbGVBl. S. 87), zuletzt geändert am 5. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 375, 376), e) Wohldorfer Wald nach der Verordnung über das Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald vom 9. Dezember 1980 (HmbGVBl. S. 377), zuletzt geändert am 5. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 375, 376), f) Boberger Niederung nach der Verordnung über das Naturschutzgebiet Boberger Niederung vom 21. Mai 1991 (HmbGVBl. S. 227), zuletzt geändert am 18. Dezember 2007 (HmbGVBl. S. 468), g) Fischbeker Heide nach der Verordnung über das Naturschutzgebiet Fischbeker Heide vom 19. Mai 1992 (HmbGVBl. S. 101), zuletzt geändert am 5. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 375, 376), h) Wittmoor nach der Verordnung über das Naturschutzgebiet Wittmoor vom 22. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 395), zuletzt geändert am 30. August 2005 (HmbGVBl. S. 375), i) Höltigbaum nach der Verordnung über das Naturschutzgebiet Höltigbaum vom 26. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 83), zuletzt geändert am 5. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 375, 376), j) Borghorster Elblandschaft nach der Verordnung über das Naturschutzgebiet Borghorster Elblandschaft vom 19. September 2000 (HmbGVBl. S. 289), zuletzt geändert am 5. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 375, 376), k) Moorgürtel nach der Verordnung über das Naturschutzgebiet Moorgürtel vom 7. August 2001 (HmbGVBl. S. 306), zuletzt geändert am 5. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 375, 376), Anlage 8 4

28 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 l) Auenlandschaft Norderelbe nach der Verordnung über das Naturschutzgebiet Auenlandschaft Norderelbe vom Februar 2010 (HmbGVBl. S. 207), in der jeweils geltenden Fassung. (3) Absatz 1 Nummer 11 gilt nicht im Hafennutzungsgebiet nach 2 des Hafenentwicklungsgesetzes (HafenEG) vom 25. Januar 1982 (HmbGVBl. S. 19), zuletzt geändert am 18. November 2008 (HmbGVBl. S. 390), in der jeweils geltenden Fassung. III (1) Die Aufgaben nach Abschnitt II Absatz 1 Nummern 2, 3 bis 6, 9, 10, 12 bis 14, 16 und 18 obliegen im Hafennutzungsgebiet nach 2 HafenEG mit Ausnahme des durch die Gewässer Niederhafen, Binnenhafen, Zollkanal, Oberhafen, Oberhafenkanal und Norderelbe umschlossenen Gebiets (Kehrwiederspitze, Speicherstadt und HafenCity) der Hamburg Port Authority. sie ist dort auch die zuständige Behörde für Anordnungen nach 14 Absatz 1 und Absatz 3 Satz 2 HmbNatSchG, Entgegennahme von Anzeigen nach 46 HmbNatSchG, Zutritt und Untersuchungen nach 47 HmbNatSchG und Datenverarbeitung nach 47a HmbNatSchG. (2) Die Hamburg Port Authority ist ferner in den außerhalb des Hafengebiets nach 2 Hafen- EG liegenden Teilen ihres wasserwirtschaftlichen Zuständigkeitsgebiets nach Abschnitt III Absatz 1 Satz 1 der Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft vom 7. April 1987 (Amtl. Anz. S. 849, 1249), zuletzt geändert am 16. Dezember 2008 (Amtl. Anz. S. 2667), in der jeweils geltenden Fassung, ausgenommen das Gebiet der Alten Süderelbe landseitig des Neßhauptdeichs, das durch die Gewässer Niederhafen, Binnenhafen, Zollkanal, Oberhafen, Oberhafenkanal und Norderelbe umschlossene Gebiet (Kehrwiederspitze, Speicherstadt und HafenCity) und das Gebiet Neuwerk zuständig für 1. die Erteilung des Einvernehmens zu Verpflichtungen nach 9 Absätze 4 und 6 bis 8 HmbNatSchG sowie zur Untersagung nach 9 Absatz 5 HmbNatSchG, sofern das Bezirksamt die nach anderen Rechtsvorschriften zuständige Behörde im Sinne von 10 und 12 HmbNatSchG ist, ausgenommen bei Natur- und Landschaftsschutzgebieten, 2. die Anforderung von Belegen über Fertigstellung und Durchführung nach 9 Absatz 8 HmbNatSchG, sofern das Bezirksamt den Eingriff gestattet hat, ausgenommen bei Naturund Landschaftsschutzgebieten, 3. die Entgegennahme von Anzeigen im Sinne des 10 Absatz 2 HmbNatSchG sowie dazu erforderliche Entscheidungen nach 9 Absätze 4 bis 8 HmbNatSchG, ausgenommen bei Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Anlage 8 5

29 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November das Verlangen einer Sicherheitsleistung nach 10 Absatz 3 HmbNatSchG, die zeitweilige Untersagung nach 10 Absatz 4 HmbNatSchG sowie Anordnungen nach 10 Absatz 5 HmbNatSchG, jeweils sofern das Bezirksamt den Eingriff gestattet hat, ausgenommen bei Natur- und Landschaftsschutzgebieten, 5. die Durchführung der auf Grund von 22 Absatz 1 HmbNatSchG erlassenen Verordnungen einschließlich der Überwachung ihrer Verbote, ausgenommen bei den vorläufig für Naturschutzgebiete sicher gestellten Flächen, 6. die Kennzeichnung nach 23 Absatz 1 HmbNatSchG, 7. die Anordnung der Beseitigung von Sperren nach 35 Absatz 2 HmbNatSchG, 8. die Übertragung der Betreuung nach 44 HmbNatSchG, ausgenommen bei Natur- und Landschaftsschutzgebieten, 9. die Entgegennahme von Anzeigen und die Entscheidungen beim Fund unbekannter Naturgebilde nach 46 HmbNatSchG, ausgenommen bei Naturschutzgebieten, 10. Anordnungen nach 52 HmbNatSchG, ausgenommen bei Natur- und Landschaftsschutzgebieten. IV Die Aufgabe nach Abschnitt II Absatz 1 Nummer 9 obliegt, soweit sich die Verpflichtung zur Pflege auf Wald im Sinne des 1 Absatz 1 des Landeswaldgesetzes vom 13. März 1978 (HmbGVBl. S. 74), zuletzt geändert am 3. April 2007 (HmbGVBl. S. 104, 106), in der jeweils geltenden Fassung bezieht, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. V 1) Auf Grund von 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Errichtung der Hamburgischen Friedhöfe - Anstalt öffentlichen Rechts - vom 8. November 1995 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 290) wird bestimmt: Die Aufgaben nach Abschnitt II Absatz 1 Nummer 10, soweit es die Durchführung der Baumschutzverordnung vom 17. September 1948 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791-i), zuletzt geändert am 2. Juli 1981 (Hamburgisches Gesetz und Verordnungsblatt Seite 167), auf den Friedhöfen der Hamburger Friedhöfe Anstalt öffentlichen Rechts - betrifft, obliegen die Hamburger Friedhöfe - Anstalt öffentlichen Rechts -. Anlage 8 6

30 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Fußnoten 1) Geändert und geänderte Bezeichnung (Amtl. Anz. S. 2241) - bisheriger Abschnitt IV ist jetzt Abschnitt V VI 2) (1) Zuständig für 1. die Ausübung des Vorkaufsrechts nach 37 HmbNatSchG, 2. Entschädigungsangelegenheiten nach 39 Absätze 1 bis 4 HmbNatSchG, 3. Entscheidungen nach 39 Absatz 5 HmbNatSchG ist die Finanzbehörde. (2) Für das Enteignungsverfahren nach 38 HmbNatSchG in Verbindung mit dem Hamburgischen Enteignungsgesetz in der Fassung vom 11. November 1980 (HmbGVBl. S. 305), zuletzt geändert am 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 251, 254), in der jeweils geltenden Fassung gilt die Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Enteignungsgesetzes vom 18. Februar 2003 (Amtl. Anz. S. 833) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Fußnoten 2) Geänderte Bezeichnung (Amtl. Anz. S. 2241) - bisheriger Abschnitt V ist jetzt Abschnitt VI VII 2) Fachbehörde nach 42 und 44 bis 46 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 404, 452), geändert am 19. Oktober 2006 (HmbGVBl. S. 519, 521), in der jeweils geltenden Fassung ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Fußnoten 2) Geänderte Bezeichnung (Amtl. Anz. S. 2241) - bisheriger Abschnitt VI ist jetzt Abschnitt VII. Anlage 8 7

31 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 VIII 3) Die Anordnung zur Durchführung des Naturschutzrechts vom 4. Juni 1974 mit der Änderung vom 1. Februar 1979 (Amtlicher Anzeiger 1974 Seite 833, 1979 Seite 242) und die Anordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen vom 15. August 1978 mit der Änderung vom 1. Februar 1979 (Amtlicher Anzeiger 1978 Seite 1509, 1979 Seite 242) werden aufgehoben. Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 29. Mai Fußnoten 3) Geänderte Bezeichnung (Amtl. Anz. S. 2241) - bisheriger Abschnitt VII ist jetzt Abschnitt VIII. Anlage 8 8

32 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen Juli 2015 Anlage 9: Zuständige Wasserbehörden, Zuständigkeiten für Naturschutz, Bodenschutz und Abfallwirtschaft Zuständige Wasserbehörden Behörde für Umwelt und Energie Amt für Umweltschutz, Abteilung Wasserwirtschaft Neuenfelder Str Hamburg Geschäftszimmer /Auskünfte mailto: Bezirksamt Hamburg-Mitte Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Management des öffentlichen Raumes Verwaltung - Wasserbehörde Klosterwall 8 (City-Hof) Block D Hamburg Geschäftszimmer /Auskünfte oder mailto: mr@hamburg-mitte.hamburg.de Bezirksamt Altona Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Management des öffentlichen Raumes Abteilung Tiefbau Wasserwirtschaft Jessenstr Hamburg Auskünfte: mailto: Verena.Troschke@altona.hamburg.de Bezirksamt Eimsbüttel Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Management des öffentlichen Raumes Abteilung Straßen und Gewässer Stefan Schneider Abschnittsleiter Wasserwirtschaft/Wasserbau Grindelberg Hamburg Tel mailto: stephan.schneider@eimsbuettel.hamburg.de Anlage 9 1

33 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen Juli 2015 Bezirksamt Hamburg-Nord Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Management des öffentlichen Raumes Fachbereich Tiefbau als Wasserbehörde Andreas Mönkemeyer Kümmellstr Hamburg Geschäftszimmer /Auskünfte mailto: andreas.moenkemeyer@hamburg-nord.hamburg.de Bezirksamt Wandsbek Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Management des öffentlichen Raumes Planung, Unterhaltung Gewässer - Wasserbehörde - Am Alten Posthaus Hamburg Tel Fax (Abteilungsfax) efax mailto: karsten.schroeder@wandsbek.hamburg.de Bezirksamt Bergedorf Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Abteilung Umwelt Wentorfer Straße Hamburg Geschäftszimmer /Auskünfte mailto: Patricia.Seidel@bergedorf.hamburg.de Bezirksamt Harburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Management des öffentlichen Raumes Tiefbau Harburger Rathausplatz 4/ Hamburg Geschäftszimmer /Auskünfte mailto: mr@harburg.hamburg.de Anlage 9 2

34 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen Juli 2015 Hamburg Port Authority Wasserbehörde Neuer Wandrehm Hamburg Auskünfte mailto: Zuständige Naturschutzbehörde Behörde für Umwelt und Energie Amt für Natur- und Ressourcenschutz Abteilung Naturschutz Neuenfelder Str Hamburg Sven Markus Baumung Tel mailto: erreichbar: Mittwoch bis Freitag Zuständigkeiten für Bodenschutz Behörde für Umwelt und Energie Amt für Umweltschutz Abteilung Bodenschutz/Altlasten Neuenfelder Str Hamburg Geschäftszimmer / Auskünfte mailto: U@bue.hamburg.de Zuständigkeiten für Abfallwirtschaft Behörde für Umwelt und Energie Amt für Umweltschutz Abteilung Abfallwirtschaft Neuenfelder Str Hamburg Geschäftszimmer / Auskünfte mailto: U@bue.hamburg.de Anlage 9 3

35 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen April 2013 Anlage 10: Fischsterben und wassergefährdende Vorgänge Insbesondere in den Sommermonaten treten immer wieder Fischsterben auf, die durch verschiedene Ursachen ausgelöst sind. Sie können die Folge von Gewässerverunreinigungen, meteorologisch ungünstigen Bedingungen (hohe Wassertemperaturen mit der Folge von Sauerstoffmangel im Gewässer) oder auch Fischkrankheiten sein. Bei Auftreten von Fischsterben und Gewässerverunreinigungen sind gezielt die Maßnahmen einzuleiten, die erforderlich sind, um den Menschen und die Gewässer mit ihren Lebensgemeinschaften zu schützen. Zur umgehenden Einleitung von Maßnahmen ist die rasche Meldung von Beobachtungen an die zuständigen Behörden notwendig. Der Meldeweg innerhalb der zuständigen Behörden und die einzuleitenden Sofortmaßnahmen sind unter den Behörden geregelt. Die Sofortmaßnahmen umfassen vor allem die Sachverhaltsaufklärung einschließlich erster orientierender Untersuchungen, das Einleiten von Schutzmaßnahmen, die Information beteiligter Dienststellen und betroffener Dritter sowie ggf. die Beauftragung von Fachfirmen zur Aufnahme und Entsorgung von Schadstoffen bzw. der Fischkadaver. Bei der Meldung an die nachfolgenden Dienststellen sind genaue Ortsangaben sowie die Art und das erkennbare Ausmaß der Schäden mitzuteilen. Gewässerverunreinigungen und Fischsterben an großen Gewässern An großen Gewässern (Gewässern 1. Ordnung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Bezirksämter) sind bei allen drohenden oder eingetretenen Gewässergüteschäden und Fischsterben eine der folgenden Stellen zu benachrichtigen: Zentrale Meldestelle des Schadensmanagements der Behörde für Umwelt und Energie während der Dienstzeit außerhalb der Dienstzeit der Lagedienst der Polizei / 6054 die nächste Polizeidienststelle oder Notruf (110) Gewässerverunreinigungen und Fischsterben an kleineren Gewässern und Gewässern 1. Ordnung im Zuständigkeitsbereich der Bezirksämter Bei Schäden und Verunreinigungen an kleineren Gewässern (Badeseen, Fließgewässern, Rückhaltebecken, Gräben und Teichen) sowie den Gewässern 1. Ordnung im Zuständigkeitsbereich der Bezirksämter sind direkt die zuständigen Dienststellen der Bezirksämter oder, falls die Zuständigkeit unklar ist, die oben angeführten zentralen Dienststellen zu informieren. Ansprechpartner in den Bezirken sind über folgende Rufnummern zu erreichen: Außerhalb der Dienstzeiten Bezirk Hamburg-Mitte Bezirk Altona Bezirk Eimsbüttel oder 2686 Bezirk Hamburg-Nord Bezirk Wandsbek Bezirk Bergedorf Bezirk Harburg Außerhalb der Dienstzeiten oder unklarer Zuständigkeit, sind die oben angeführten zentralen Dienststellen zu informieren. Anlage 10 1

36 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Anlage 11: Rattenbekämpfung Die Ratte ist ein häufig anzutreffender "Mitbewohner" in unseren Großstädten. Trotz effektiver Bekämpfung gelingt es nicht, dieses weit verbreitete Nagetier, das als Vorrats-, Materialund Gesundheitsschädling gefürchtet ist, aus unserem engeren Lebensumfeld vollständig zu vertreiben. Ratten sind enorm anpassungsfähig und vermehren sich rasch. Damit die Rattenbekämpfung auch flächendeckend und über die einzelne Grundstücksgrenze hinaus durchgeführt werden kann, gibt es in Hamburg schon seit mehr als 40 Jahren eine Rattenverordnung. Diese verpflichtet den Bürger dazu, Ratten oder Zeichen eines Rattenbefalls unverzüglich zu melden. Das Institut für Hygiene und Umwelt nimmt Ihre Rattenmeldung entgegen, koordiniert gegebenenfalls die Bekämpfungsmaßnahmen und kontrolliert den Erfolg. Es wird gebeten, verstärkt von der Meldepflicht Gebrauch zu machen: per Telefon (040) oder per Fax (040) Anlage 11 1

37 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Anlage 12: Meldungen von Bisambefall und Bibervorkommen Bisambefall Der Bisam (Ondatra zibethicus) ist die größte heimische Wühlmausart. Wegen seiner Lebensweise und seiner Wühltätigkeit kann er nachhaltige und gefährliche Schäden an Ufern, Deichen, Dämmen und anderen wasserwirtschaftlichen Einrichtungen verursachen. Innerhalb Hamburgs kommt der Bisam fast überall dort vor, wo Gewässer vorhanden sind; insbesondere ist er in der Elbniederung stark verbreitet. Die Tiere ernähren sich hauptsächlich von Wasserpflanzen, wobei Rohrkolben und Igelkolben bevorzugte Pflanzenarten sind 1. Bundesweit und auch im Hamburger Raum ist der Bisam nicht gefährdet. In Deutschland ist er ganzjährig jagdbar. Die Bekämpfungsmaßnahmen sind weitgehend auf Hochwasserschutzanlagen beschränkt, die vor der Wühltätigkeit des Bisam geschützt werden müssen. Bei der Freien und Hansestadt Hamburg sind Bisamjäger nicht mehr beschäftigt, da die Gefahr der Schädigung der Deichfüße durch die Anwendung bestimmter Bauverfahren wesentlich zurückgegangen ist. Es gibt lediglich private lizensierte Bisamfänger. Für den privaten Grundstücksbesitzer ist es verboten, Bisame zu fangen oder zu töten. Sollte im Rahmen der Gewässerunterhaltung an wasserwirtschaftlich bedeutsamen Stellen ein Bisambefall festgestellt werden, teilen Sie Ihre Beobachtung bitte der zuständigen Wasserbehörde mit (s. Anlage 8). Bibervorkommen Der Biber (Castor fiber) war in Hamburg ausgestorben und erst in der letzten Zeit wurden wieder erste, von der Mittleren Elbe her eingewanderte Tiere gesichtet. Der Biber ist im Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie aufgeführt und nach Bundesnaturschutzgesetz deshalb streng geschützt. Als Folge dieses Schutzstatus gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote des 44 Abs. 1 und 2 BNatSchG. Sollten Sie einen Biber sichten, Fraßspuren oder einen Biber-Bau entdecken, teilen Sie Ihre Beobachtung bitte oder Frederik Landwehr Naturschutz-Infohaus Boberger Niederung biber@loki-schmidt-stiftung.de Tel.: Fax: der Behörde f. Stadtentwicklung und Naturschutz, Amt für Natur- und Ressourcenschutz Tel: (Nina Klar, Sven Baumung) mit. 1 Schutzprogramm für Säugetiere. Naturschutz und Landschaftspflege in Hamburg 12/1985. Schriftenreihe der Umweltbehörde Naturschutzamt-, S. 42 Anlage 12 1

38 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Anlage 13: Steckbriefe der Fließgewässertypen in Hamburg Auszug aus T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Beschreibung und Bewertung der deutschen Fließgewässertypen Steckbriefe und Anhang Typ 14 Typ 15 Typ 16 Typ 19 Typ 22 Sandgeprägte Tieflandbäche Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse Kiesgeprägte Tieflandbäche Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern Marschengewässer Anlage 13 1

39 Typ 14: Sandgeprägte Tieflandbäche Verbreitung in Gewässerlandschaften und Regionen nach BRIEM (2003): Gewässermorphologie- Übersichtsfoto eines Beispielgewässers: Sander, Sandbedeckung, Grundmoräne; auch in sandigen Bereichen von Flussterrassen, Ältere Terrassen Rotbach (NW). Foto: M. Sommerhäuser Morphologische Kurzbeschreibung: Abiotischer Steckbrief: Stark mäandrierendes (bei Grundwasserprägung mehr gestrecktes) FG in einem flachen Mulden- oder breiten Sohlental. Neben der stets dominierenden Sandfraktion stellen Kiese kleinräumig nennenswerte und gut sichtbare Anteile (Ausbildung von Kiesbänken), lokal finden sich auch Tone und Mergel. Wichtige sekundäre Habitatstrukturen stellen Totholz, Erlenwurzeln, Wasserpflanzen und Falllaub dar. Diese organischen Substrate stellen jedoch keine dominierenden Anteile. Das Profil ist flach, jedoch können Tiefenrinnen und hinter Totholzbarrieren auch Kolke vorkommen. Prall- und Gleithänge sind deutlich ausgebildet, Uferabbrüche kommen vor, Uferunterspülungen sind wenig ausgeprägt. Niedermoorbildungen können im Gewässerumfeld vorhanden sein. Längszonale Einordnung km² EZG Wasserbeschaffenheit und physiko-chemische Leitwerte: Talbodengefälle 2-7, teilweise 0,5 Strömungsbild Wechsel ausgedehnter ruhig fließender mit kurzen turbulenten Abschnitten an Totholz- und Wurzelbarrieren, Kehrstrom an Kolken Sohlsubstrate dominierend Sande verschiedener Korngrößen, zusätzlich meist Kies (Fein- und Grobkies), teils Tone und Mergel; im Jungglazial häufig ausgewaschene Findlinge; organische Substrate (Totholz, Makrophyten, Falllaub); bei Niedermoorbildung im Umfeld auch Torfbänke u. ä. im Sohl- und Uferbereich Typ tritt in silikatischer Variante (im Altmoränenland) oder in karbonatischer Variante auf (kalkreichere Altmoränen sowie Jungmoränenlandschaft) Elektr. Leitfähigkeit [µs/cm] ph-wert silikatisch: < 350 silikatisch: 6,0-7,5 karbonatisch: karbonatisch: 7,0-8,5 Karbonathärte [ dh] Gesamthärte [ dh] silikatisch: 1-5 silikatisch: 3-8 karbonatisch: 5-20 karbonatisch: 8-25 Abfluss/Hydrologie: Mittlere bis hohe Abflussschwankungen im Jahresverlauf (oberflächenwassergeprägt) bzw. geringe Abflussschwankungen (grundwassergeprägt). T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

40 Typ 14: Sandgeprägte Tieflandbäche Anmerkungen: Charakterisierung der Makrozoobenthos- Besiedlung: Verwechslungsmöglichkeiten: Im Tiefland am ehesten mit degenerierten Organisch oder Kiesgeprägten Bächen mit übersandeter Sohle. Kiesgeprägte Bäche haben einen auffallend höheren Kiesanteil sowie einen eher gewundenen als mäandrierenden Verlauf und typische stabile Uferunterspülungen; bisweilen können sie im degenerierten Zustand nach Entfernung der Kieslage Sandgeprägten Tieflandbächen ähneln, sind jedoch in Gefälle und Linienführung von diesen unterscheidbar. Hinweis: Rein sandige Bäche mit Rippelmarken stellen oft Artefakte dar und sind Produkte jahrhundertelanger Räumungen von Holz und Laub sowie von unterhaltungsbedingten Profilvertiefungen. Auch ein typischer sandgeprägter Bach weist in der Regel lokal Kiesbänke auf. Makrozoobenthos Funktionale Gruppen: In einem naturnahen Sandbach mit Kiesbänken und höheren Totholzanteilen finden sich neben den (wenigen!) Besiedlern der Feinsedimente Hartsubstratbewohner und Besiedler von Sekundärsubstraten wie Totholz und Wasserpflanzen. Auf Grund des Totholz- und Falllaubaufkommens in naturnahen Referenzgewässern stellen zerkleinernde Arten nennenswerte Anteile an den Ernährungstypen, hinzukommen v. a. Weidegänger, die sich vorwiegend an Steinen und Kiesen finden. Im Sandlückensystem leben Detritus- und Sedimentfresser von feinster organischer Materie. Neben Arten schneller und langsam fließender Gewässer finden sich zu einem geringen Anteil Arten der Stillwasserzonen. In grundwassergeprägten Varianten kommt ein erhöhter Anteil an Krenalarten und kaltstenothermen Arten vor. Auswahl charakteristischer Arten: Hierzu gehören nur wenige echte Besiedler des Sandes wie die grabende Eintagsfliegenlarve Ephemera danica und die Steinfliege Isoptena serricornis. Auffallender sind Besiedler der in den strukturarmen Sandbächen besonders wichtigen Sekundärsubstrate Totholz und Falllaub sowie der Kiesbänke wie z. B. die Köcherfliegenlarven Lepidostoma basale und Lype spec., verschiedene Potamophylax-Arten, Sericostoma personatum und Notidobia ciliaris. Häufige Arten der lokal auftretenden Kiesbänke sind die Köcherfliegen Goera pilosa, Hydropsyche saxonica und Micropterna sequax. Eine weitere typische Steinfliege ist Taeniopteryx nebulosa, die insbesondere auf intakte Ufer- und Umfeldstrukturen angewiesen ist. Charakterisierung der Fischfauna: Fische Neben rheophilen Arten, die das sandige Substrat als Laichsubstrat bevorzugen (Gründling, Steinbeißer), treten ebenso Arten auf, die die lokal vorkommenden kiesigen Bereiche zum Laichen benötigen, wie Hasel, Bachschmerle, Bachneunauge sowie regionalspezifisch auch Bach- und Meerforelle. Abschnittsweise treten in Abhängigkeit von Strömung und submersen Makrophyten indifferente und phytophile Arten hinzu. T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

41 Typ 14: Sandgeprägte Tieflandbäche Charakterisierung der Makrophytenund Phytobenthos- Gemeinschaft: Makrophyten Charakteristische Wasserpflanzen sind Berula erecta (Berle) und Nasturtium officinale (Brunnenkresse) sowie Callitriche platycarpa und Callitriche stagnalis. Die Berula erecta-gesellschaft ist in ihrem Vorkommen auf kleine Fließgewässer (bis ca. 5 m Breite) beschränkt. Jungmoräne: Makrophyten fehlend oder nur lokal auftretend, vorkommendes Arteninventar besteht überwiegend aus Elementen der Klein- und Bachröhrichte bzw. der Fließwasser- und Laichkrautgesellschaften, Arten der Schwimmblatt- und Wasserschweber-Gesellschaften können lokal auftreten, amphibische Zonen kaum besiedelt oder inselartig mit Arten der Bach- und Kleinröhrichte bzw. Riede, bei Randvermoorung auch mit Arten der Quellfluren. Auswahl charakteristischer Gütezeiger: Berula erecta, Callitriche hamulata, Chara aspera, Equisetum fluviatile, Isolepis fluitans, Mentha aquatica (flutende Formen), Scapania undulata, Sphagnum, Veronica beccabunga Diatomeen Die silikatischen Bäche dieses Typs werden von Achnanthes minutissima, Vertretern des Fragilaria capucina-sippenkomplexes sowie verschiedenen kleinschaligen Fragilarien (Fragilaria construens, Fragilaria pinnata) dominiert. Charakterarten mäßig bis stark saurer Gewässer treten nur vereinzelt auf. Die Spanne der Trophie-Indizes reicht von oligotrophen bis eutrophen Gewässer. Auswahl charakteristischer Arten: Achnanthes minutissima, Achnanthes oblongella, Achnanthes subatomoides, Brachysira neoexilis, Cymbella naviculiformis, Cymbella perpusilla, Eunotia botuliformis, Eunotia exigua, Eunotia implicata, Eunotia minor, Fragilaria acidoclinata, Fragilaria capucina var. gracilis, Fragilaria capucina var. rumpens, Fragilaria exigua, Meridion circulare var. constrictum, Navicula ignota var. acceptata, Surirella roba. Die karbonatischen Bäche dieses Typs werden dominiert von ubiquistischen, bezüglich der Trophie weitgehend toleranten Arten, wobei Achnanthes minutissima, Fragilaria brevistriata, Fragilaria construens-sippen, Fragilaria pinnata und Amphora pediculus als steten und individuenreichsten Formen die größte Bedeutung zu kommt. Die Werte des Trophie-Index bewegen sich im Bereich der Meso-Eutrophie und Eutrophie. Auswahl charakteristischer Arten: Achnanthes minutissima, Amphora pediculus, Cocconeis neothumensis, Cymbella microcephala, Denticula tenuis, Fragilaria brevistriata, Fragilaria construens-sippen, Fragilaria pinnata, Gomphonema pumilum, Navicula cryptotenella, Navicula schoenfeldii Phytobenthos ohne Diatomeen In den karbonatisch geprägten Bächen dieses Typs ist der Artenreichtum des Phytobenthos exkl. Charales und Diatomeen mit durchschnittlich 6 Taxa sehr gering. Die meisten dieser Arten gehören zu den Charo- und Nostocophyceae. Die Phytobenthos-Gesellschaft der karbonatischen Bäche dieses Typs wird von Arten der Charo- und Nostocophyceae bestimmt, die mehr als die Hälfte des Arteninventars ausmachen. Hinsichtlich der Abundanzen dominieren die Tribo-, Florideo- und Nostocophyceae. Auswahl charakteristischer Arten: Chamaesiphon subglobosus, Merismopedia glauca, Phormidium corium, Phormidium incrustatum (Nostocophyceae), Audouinella sp., Audouinella chalybaea, Audouinella hermannii, Audouinella pygmaea, Thorea sp. (Florideophyceae), Gongrosira incrustans, Tetraspora gelatinosa (Chlorophyceae) T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

42 Typ 14: Sandgeprägte Tieflandbäche Fortsetzung Charakterisierung der Makrophytenund Phytobenthos- Gemeinschaft: Fortsetzung Phytobenthos ohne Diatomeen In den silikatisch geprägten Bächen dieses Typs ist der Artenreichtum mit durchschnittlich Taxa des Phytobenthos exkl. Charales und Diatomeen deutlich höher als in den karbonatisch geprägten Bächen desselben Typs. Auch hier treten vor allem Arten der Charophyceae und Nostocophyceae auf. Auch die Ulvophyceae sind mit mehreren Arten vertreten. Hinsichtlich der Abundanzen dominieren die Tribophyceae. Auswahl charakteristischer Arten: Homoeothrix janthina (Nostocophyceae), Batrachospermum helminthosum (Florideophyceae), Tetraspora gelatinosa (Chlorophyceae), Closterium rostratum, Closterium striolatum, Pleurotaenium crenulatum (Charophyceae) Charakterisierung der Phytoplankton- Gemeinschaft: Phytoplankton Dieser Gewässertyp ist nicht planktonführend, daher entfällt die Beschreibung der Phytoplankton-Gemeinschaft. T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

43 Typ 14: Sandgeprägte Tieflandbäche Zuordnung qualitätselementenspezifischer Typen: Qualitätselementenspezifische Typen: Makrozoobenthos 14 Fische Sa-ER, Sa-MR, Sa-HR, Cyp- R Makrophyten und Phytobenthos Makrophyten Diatomeen Phytobenthos ohne Diatomeen Sil. bzw. Org. geprägte FG des NT mit EZG <1.000 km² Karb. geprägte FG des NT mit EZG <1.000 km² TR, TN k Makrozoobenthos-Typen Typ 14: Sandgeprägte Tieflandbäche D 11.1, D 12.1 NT_karb, NT_sil/org Ausprägung der Fisch-Gemeinschaften Sa-ER: salmonidengeprägte Gewässer des Epirhithrals Sa-MR: salmonidengeprägte Gewässer des Metarhithrals Sa-HR: salmonidengeprägte Gewässer des Hyporhithrals Cyp-R: cyprinidengeprägte Gewässer des Rhithrals Phytoplankton nicht relevant Makrophyten und Phytobenthos-Typen Silikatisch bzw. Organisch geprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes mit einer Einzugsgebietsgröße <1.000 km² Karbonatisch geprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes mit einer Einzugsgebietsgröße <1.000 km² Makrophyten-Typen TR: rhithral geprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes TN k : kleine Niederungsfließgewässer des Norddeutschen Tieflandes Diatomeen-Typen D 11.1: Silikatisch oder basenarme organisch geprägte Bäche des Norddeutschen Tieflandes D 12.1: Karbonatisch oder basenreiche organisch geprägte Bäche des Norddeutschen Tieflandes Phytobenthos ohne Diatomeen-Typen NT_karb: karbonatisch geprägte oder basenreiche organisch geprägte Fließgewässer im Norddeutschen Tiefland NT_sil/org: silikatisch geprägte oder basenarme organisch geprägte Fließgewässer im Norddeutschen Tiefland Beispielgewässer: Vergleichende Literatur (Auswahl): Gewässermorphologie: Lutzke (BB), Rotbach (NW), Osterau (SH) Makrozoobenthos: Angelbach (NI), Rotbach, Furlbach (NW), Osterau (SH), Oblitzgraben (SA), Goldbach (MV) Fische: Sabelbach, Nonnenfließ, Sude, Sagastbach (BB), Stepenitz (MV), Dumme, Eggermühlenbach (NI), Bollingstedter Au, Bünzau (SH) Makrophyten und Phytobenthos: Kleiner Hellbach (MV), Wehrau, Treene (SH), Ihle (ST) Makrophyten: Swinow (MV), Treene (SH), Ihle (ST) Diatomeen: Hopfenbach (MV), Ihle, Ohre, Olbitzbach (ST) Phytobenthos ohne Diatomeen: Kleiner Hellbach, Kronhorster Trebel (MV), Buenzau (SH) Phytoplankton: - LANU (2001) Sandgeprägte Fließgewässer der Sandergebiete, LUA NRW (1999) Sandgeprägtes Fließgewässer der Sander und sandigen Aufschüttungen, LUA BB (2001) Sanddominierter Bach der jung- und altglazialen Mulden- und Sohlentäler, RASPER (2001) Sandgeprägtes Fließgewässer des Tieflandes (mit Börden), LUNG M-V (2005) Sandgeprägte Tieflandbäche T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung der Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

44 Typ 15: Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse Verbreitung in Gewässerlandschaften und Regionen nach BRIEM (2003): Gewässermorphologie- Übersichtsfoto eines Beispielgewässers: Auen über 300 m Breite, Sander, Sandbedeckung, Lössregionen, Grundmoräne; auch in sandigen Bereichen von Flussterrassen Dinkel (NL). Foto: T. Ehlert Morphologische Kurzbeschreibung: Abiotischer Steckbrief: Gewundene bis mäandrierende FG in einem flachen Mulden- oder breiten Sohlental. Neben der dominierenden Sand- oder Lehmfraktion können auch Kiese nennenswerte Anteile (Ausbildung von Kiesbänken) darstellen, häufig finden sich auch Tone und Mergel, z. T. zu Platten verbacken. Wichtige Habitatstrukturen stellen natürliche Sekundärsubstrate wie Totholz, Erlenwurzeln, Wasserpflanzen und Falllaub dar. Das Profil der sandgeprägten Flüsse ist flach, Prall- und Gleithänge sind deutlich ausgebildet. In der Aue finden sich eine Vielzahl von Rinnensystemen und Altgewässern unterschiedlicher Altersstadien, ebenso wie Niedermoore. Flüsse mit höheren Lehmanteilen besitzen natürlicherweise ein tief eingeschnittenes Kastenprofil, Altgewässer sind kaum ausgebildet. Längszonale Einordnung km² EZG Talbodengefälle 0,2-2, teilweise auch bis 3 Strömungsbild vorherrschend ruhig fließend Sohlsubstrate dominierend Sande verschiedener Korngrößen bzw. Lehm, zusätzlich oft Kies, teils Tone und Mergel, daneben organische Substrate z. B. Totholz Wasserbeschaffenheit Typ tritt in mehr oder weniger deutlich karbonatischer Prägung auf und physiko-chemische Leitwerte: Elektr. Leitfähigkeit [µs/cm] ph-wert ,0-8,5 Karbonathärte [ dh] Gesamthärte [ dh] Abfluss/Hydrologie: Mäßige bis große Abflussschwankungen im Jahresverlauf, ausgeprägte Extremabflüsse der Einzelereignisse. T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung der Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

45 Typ 15: Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse Anmerkungen: Charakterisierung der Makrozoobenthos- Besiedlung: Dieser Typ ist der häufigste und am weitesten verbreitete Flusstyp im Norddeutschen Tiefland, er entspricht dem Bild eines klassischen Tieflandflusses. Makrozoobenthos Funktionale Gruppen: Die Wirbellosenbesiedlung ist relativ artenreich, obwohl nur wenige spezialisierte Organismen diesen Typ besiedeln können. Es handelt sich überwiegend um Arten langsam überströmter, detritusreicher Ablagerungen sowie wenige grabende Arten (Substratspezialisten). Die natürlichen Hartsubstrate Totholz und Wasserpflanzen sind am arten- und individuenreichsten besiedelt, v. a. strömungsliebende Arten kommen hier vor. Auswahl charakteristischer Arten: Hierzu gehören nur wenige echte Besiedler des Sandes, wie die grabende Eintagsfliegenlarve Ephemera danica oder die Steinfliege Isoptena serricornis. Eingegraben in die lagestabilen detritusreichen Uferbereiche leben Arten, wie die Muschel Unio pictorum, die Libelle Gomphus vulgatissimus und die Steinfliege Taeniopteryx nebulosa. Totholzansammlungen stellen das wichtigste Hartsubstrat dieses Flusstyps dar: die Eintagsfliegen Heptagenia flava sowie Köcherfliegen der Gattung Lype sind in ihrem Vorkommen streng an dieses Habitat gebunden. Weitere typische Eintagsfliegenarten sind Leptophlebia cincta, Leptophlebia submarginata und Brachycercus harisella. Daneben kommen hier noch eine Reihe weiterer flusstypischer Arten wie die Großmuschel Unio crassus, die Schnecke Viviparus viviparus, die Käfer Haliplus fluviatilis und Brychius elevatus sowie die Libelle Ophiogomphus cecilia vor. Charakterisierung der Fischfauna: Fische Die Gewässer dieses Typs können epirhithral bis metapotamal geprägt sein. Es dominieren häufig rheophile Arten, die sandiges oder kiesiges Substrat als Laichsubstrat bevorzugen, wie z. B. Barbe, Hasel, Döbel, Gründling und Steinbeißer. Daneben treten vor allem indifferente Arten, wie Rotauge, Flussbarsch und Güster, auf. Neben den Arten des Hauptgerinnes werden stellenweise Arten der Auengewässer begünstigt, wie z. B. Rotfeder und Hecht. Eher lehmige Flüsse weisen im Allgemeinen eine artenärmere Fischzönose auf. T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung der Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

46 Typ 15: Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse Charakterisierung der Makrophytenund Phytobenthos- Gemeinschaft: Makrophyten Großlaichkräuter wie Potamogeton lucens, Potamogeton perfoliatus, Potamogeton alpinus und Potamogeton gramineus sind charakteristische Wasserpflanzen. Zusammen mit Arten der wuchsformreichen Gesellschaft des Einfachen Igelkolbens (Sparganium emersum) kennzeichnen sie diesen Flusstyp. Die Makrophytenvegetation der lehmigeren Gewässer dieses Typs ist z. B. durch Callitriche platycarpa und Callitriche stagnalis gekennzeichnet. Jungmoräne: räumlich differenzierte Makrophytenbesiedlung, in Erosions-/ Umlagerungszonen fehlend, sonst bankartig bis flächenhaft entwickelt, Arteninventar besteht überwiegend aus Vertretern der Bachröhrichte, der Fließwasser- und Laichkrautgesellschaften, in strömungsberuhigten Bereichen auch Arten der Schwimmblatt- und Wasserschweber-Gesellschaften, amphibische Zonen meist saumartige Bestände von Arten der Groß- und Bachröhrichte bzw. Seggenriede. Auswahl charakteristischer Gütezeiger: Callitriche hamulata, Chara aspera, Equisetum fluviatile, Isolepis fluitans, Scapania undulata, Sphagnum, Berula erecta, Veronica beccabunga, Mentha aquatica (flutende Formen), Potamogeton alpinus, Potamogeton gramineus Diatomeen Die Diatomeen-Gesellschaften dieses Flusstyps werden dominiert von ubiquistischen, bezüglich der Trophie weitgehend toleranten Arten, wobei Achnanthes minutissima, Fragilaria brevistriata, Fragilaria construens-sippen, Fragilaria pinnata und Amphora pediculus als steten und individuenreichsten Formen die größte Bedeutung zu kommt. Die Trophie liegt im Bereich der Meso-Eutrophie bis schwachen Eutrophie. Auswahl charakteristischer Arten: Achnanthes minutissima, Amphora pediculus, Cocconeis neothumensis, Cymbella microcephala, Denticula tenuis, Fragilaria brevistriata, Fragilaria construens-sippen, Fragilaria pinnata, Gomphonema pumilum, Navicula cryptotenella, Navicula schoenfeldii Phytobenthos ohne Diatomeen Der Artenreichtum dieses Gewässertyps ist mit rund 9 Taxa des Phytobenthos exkl. Charales und Diatomeen relativ gering. Mehr als ein Drittel aller vorkommenden Taxa stammt aus der Klasse der Charophyceae, die damit das Arteninventar dieses Gewässertyps deutlich dominiert. Einen beachtlichen Anteil der Arten stellen die Euglenophyceae sowie die Ulvophyceae. Hinsichtlich der Abundanzen sind die Tribophyceae, Ulvophyceae, Chlorophyceae und Charophyceae gleichermaßen auffällig. Auswahl charakteristischer Arten: Chamaesiphon subglobosus, Merismopedia glauca, Phormidium corium, Phormidium incrustatum (Nostocophyceae), Audouinella, Audouinella chalybaea, Audouinella hermannii, Audouinella pygmaea, Thorea sp. (Florideophyceae), Gongrosira incrustans, Tetraspora gelatinosa (Chlorophyceae) Charakterisierung der Phytoplankton- Gemeinschaft: Phytoplankton Dieser Gewässertyp ist nicht planktonführend, daher entfällt die Beschreibung der Phytoplankton-Gemeinschaft. T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung der Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

47 Typ 15: Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse Zuordnung qualitätselementenspezifischer Typen: Makrozoobenthos Fische Makrophyten und Phytobenthos Makrophyten Diatomeen Phytobenthos ohne Diatomeen Phytoplankton 15 Sa-ER, Sa-MR, Sa-HR, Cyp-R, EP Karb geprägte FG des NT mit EZG <1.000 km² TN m, TN k, TR D 12.2 NT_karb nicht relevant Qualitätselementenspezifische Typen: Makrozoobenthos-Typen Typ 15: Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse Ausprägung der Fisch-Gemeinschaften Sa-ER: salmonidengeprägte Gewässer des Epirhithrals Sa-MR: salmonidengeprägte Gewässer des Metarhithrals Sa-HR: salmonidengeprägte Gewässer des Hyporhithrals Cyp-R: cyprinidengeprägte Gewässer des Rhithrals EP: Gewässer des Epipotamals Makrophyten und Phytobenthos-Typen Karbonatisch geprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes mit einer Einzugsgebietsgröße <1.000 km² Makrophyten-Typen TN m : mittelgroße Niederungsfließgewässer des Norddeutschen Tieflandes TN k : kleine Niederungsfließgewässer des Norddeutschen Tieflandes TR: rhithral geprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes Diatomeen-Typen D 12.2: Karbonatisch oder basenreiche organisch geprägte kleine Flüsse des Norddeutschen Tieflandes exkl. Fließgewässer der Lössregion Phytobenthos ohne Diatomeen-Typen NT_karb: karbonatisch geprägte oder basenreiche organisch geprägte Fließgewässer im Norddeutschen Tiefland Beispielgewässer: Vergleichende Literatur (Auswahl): Gewässermorphologie: Eltingmühlenbach (NW) Makrozoobenthos: Lippe (NW), Schaale, Sude, Alte Elde (MV), Ems, Örtze, Lachte (NI), Treene (SH), Rhin, Stepenitz (BB) Fische: Wasserburger Spree (BB), Randow, Schilde, Schaale (MV), Leine, Rögnitz, Sude, Este, Oste, Wietze (NI), Lippe (NW), Ohre (ST) Makrophyten und Phytobenthos: Wümme (NI), Bille (SH), Ehle (ST) Makrophyten: Schaale (MV), Ehle (ST) Diatomeen: Schaale (MV), Ehle, Ohre (ST) Phytobenthos ohne Diatomeen: Dahmen (BB), Hellbach (MV), Hunte, Schunte, Wietze (NI), Ohre (ST) Phytoplankton: - LUA NRW (2001) Sandgeprägter Fluss des Tieflandes, LUNG M-V (2005) Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung der Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

48 Typ 16: Kiesgeprägte Tieflandbäche Verbreitung in Gewässerlandschaften und Regionen nach BRIEM (2003): Gewässermorphologie- Übersichtsfoto eines Beispielgewässers: Grund- und Endmoränen der Alt- und Jungmoränenlandschaft sowie Flussterrassen (Ältere Terrassen) Kirchweddelbek (SH). Foto: U. Holm Morphologische Kurzbeschreibung: Abiotischer Steckbrief: Je nach Talbodengefälle schwach gekrümmt bis mäandrierend verlaufende, gefällereiche und schnell fließende Bäche in Kerb-, Mulden- und Sohlentälern. Flach überströmte Abschnitte (Schnellen) wechseln mit kurzen tiefen Abschnitte (Stillen). Eine Sohlerosion findet auf Grund des lagestabilen Materials nicht statt, dafür kann jedoch eine deutliche Lateralerosion, die sich in teils tiefen Uferunterspülungen abbildet, stattfinden. Prall- und Gleithänge sind undeutlich. Neben der optisch dominierenden Kiesfraktion unterschiedliche hohe Sand- und Lehmanteile; besonders im Jungmoränenland zusätzlich aus dem Böschungshang ausgewaschene Findlinge. Der dynamischste Gewässertyp des Tieflandes. Längszonale Einordnung km² EZG Wasserbeschaffenheit und physiko-chemische Leitwerte: Talbodengefälle 3-25 (50) Strömungsbild längere, flach überströmte Schnellen im regelmäßigen Wechsel mit kurzen Stillen Sohlsubstrate dominierend Kies und Steine mit Sandanteilen, in Abhängigkeit von den regionalen Bedingungen kann Lehm vorkommen, im Jungglazial häufig ausgewaschene Findlinge Typ tritt in silikatischer und karbonatischer Variante auf Elektr. Leitfähigkeit [µs/cm] ph-wert silikatisch: < 400 karbonatisch: silikatisch: 6,0-7,5 karbonatisch: 7,0-8,5 Karbonathärte [ dh] Gesamthärte [ dh] silikatisch: 1-5 karbonatisch: 3-15 silikatisch: 5-20 karbonatisch: 8-28 Abfluss/Hydrologie: Geringe bis hohe Abflussschwankungen im Jahresverlauf; kleine Bäche teils mit temporärer Wasserführung (sommertrocken). T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

49 Typ 16: Kiesgeprägte Tieflandbäche Anmerkungen: Charakterisierung der Makrozoobenthos- Besiedlung: Besonders markanter Gewässertyp, der abschnittsweise an Mittelgebirgsbäche erinnert und den dynamischsten Gewässertyp des Tieflandes darstellt. In dem hier dargestellten Typ sind mehrere Varianten des Kiesbachtyps, die auf der Maßstabsebene der Ökoregion Norddeutsches Tiefland bzw. in Ländertypologien detailliert beschrieben wurden, zusammengefasst worden (vgl. dort). Verwechslungsmöglichkeiten: Im Tiefland können degenerierte Kiesgeprägte Bäche mit abgetragener Kiessohle mit Sandgeprägten Tieflandbächen verwechselt werden. Sandgeprägte Bäche haben aber einen auffallend höheren Sandanteil sowie einen mäandrierenden Verlauf mit typischer Ausbildung von Prall- und Gleithängen; ihr Gefälle ist flacher und der typische Wechsel von Schnellen und Stillen der Kiesbäche kaum ausgeprägt. Makrozoobenthos Funktionale Gruppen: Da der Typus vorwiegend in kleineren Fließgewässern ausgebildet ist, herrschen Arten vor, die für die Regionen des Rhithrals (teils noch des Krenals) kennzeichnend sind. Auf Grund der regelmäßig vorkommenden, dynamisch überströmten Schnellen in der Fließstrecke dominieren strömungsliebende Arten. Der überragende Anteil von Hartsubstraten (Kiese, Steine) führt zu einer Dominanz von Hartsubstratbesiedlern und Besiedlern von epilithischen Wassermoosen. Auswahl charakteristischer Arten: An die Strömung angepasste, sauerstoffbedürftige Arten, wie die Eintagsfliegen Electrogena affinis und Rhithrogena semicolorata sowie die Köcherfliegen Rhyacophila spp., Agapetus fuscipes, Potamophylax nigricornis, Lithax obscurus, Silo pallipes, und S. nigricornis. Als begleitende Taxa kommen z. B. Dugesia gonocephala, Ancylus fluviatilis, Amphinemura standfussi, Leuctra digitata, Leuctra hippopus und Leuctra nigra, Capnia bifrons, Elmis aenea, Limnius volckmari, Hydropsyche saxonica, Chaetopteryx villosa und Sericostoma personatum hinzu. Charakterisierung der Fischfauna: Fische Die rhithral geprägten Bäche werden entsprechend ihrer Größe von verschiedenen rheophilen, kieslaichenden Fisch- und Neunaugenarten, wie Bachneunauge, Bachforelle, Groppe, Elritze oder Hasel, dominiert. In größeren Bächen kommen neben den rheophilen Arten einige in Bezug auf die Strömung eher indifferente Arten in geringeren Individuendichten hinzu. Typische Kleinfischarten dieses Typs sind Bachschmerle und Gründling; regionalspezifisch können Wanderfische wie Lachs, Meerforelle, Meer- oder Flussneunauge auftreten. T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

50 Typ 16: Kiesgeprägte Tieflandbäche Charakterisierung der Makrophytenund Phytobenthos- Gemeinschaft: Makrophyten Es herrschen Arten vor, die auf stabilem Untergrund haften, wie das Fieberquellmoos (Fontinalis antipyretica) und die Süßwasser-Rotalge Hildenbrandia rivularis oder die Berle (Berula erecta). Die Berula erecta-gesellschaft ist in ihrem Vorkommen auf kleine Fließgewässer (bis ca. 5 m Breite) beschränkt. Ebenfalls häufig kommt die Brunnenkresse (Nasturtium officinale) vor. Jungmoräne: Makrophytische Besiedlung weitgehend fehlend, lokal können flutende bis emerse Bestände aus Arten der Bachröhrichte, Fließwasser- und Laichkrautgesellschaften auftreten, auf Hartsubstraten häufig Wassermoose und limnische Algen, amphibische Zonen vegetationsarm bzw. mit inselartig ausgebildeten Bach- und Kleinröhrichten oder Seggenrieden. Auswahl charakteristischer Gütezeiger: Amblystegium fluviatile, Callitriche hamulata, Chara vulgaris, Cratoneuron filicinum, Fissidens crassipes, Fontinalis squamosa, Myriophyllum alterniflorum, Berula erecta, Mentha aquatica, Fontinalis antipyretica Diatomeen Die silikatischen Kiesbäche werden von Achnanthes minutissima, Vertreter des Fragilaria capucina-sippenkomplexes sowie verschiedenen kleinschaligen Fragilarien (Fragilaria construens, Fragilaria pinnata) dominiert. Charakterarten mäßig bis stark saurer Gewässer treten nur vereinzelt auf. Die Spanne der Trophie-Indizes reicht von oligotroph bis Eutroph. Auswahl charakteristischer Arten: Achnanthes minutissima, Achnanthes oblongella, Achnanthes subatomoides, Brachysira neoexilis, Cymbella naviculiformis, Cymbella perpusilla, Eunotia botuliformis, Eunotia exigua, Eunotia implicata, Eunotia minor, Fragilaria acidoclinata, Fragilaria capucina var. gracilis, Fragilaria capucina var. rumpens, Fragilaria exigua, Meridion circulare var. constrictum, Navicula ignota var. acceptata, Surirella roba Die karbonatischen Kiesbäche werden dominiert von ubiquistischen, bezüglich der Trophie weitgehend toleranten Arten, wobei Achnanthes minutissima, Fragilaria brevistriata, Fragilaria construens-sippen, Fragilaria pinnata und Amphora pediculus als stetesten und individuenreichsten Formen die größte Bedeutung zu kommt. Die Werte des Trophie-Index bewegen sich im Bereich der Meso-Eutrophie und Eutrophie. Auswahl charakteristischer Arten: Achnanthes minutissima, Amphora pediculus, Cocconeis neothumensis, Cymbella microcephala, Denticula tenuis, Fragilaria brevistriata, Fragilaria construens-sippen, Fragilaria pinnata, Gomphonema pumilum, Navicula cryptotenella, Navicula schoenfeldii T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

51 Typ 16: Kiesgeprägte Tieflandbäche Fortsetzung Charakterisierung der Makrophytenund Phytobenthos- Gemeinschaft: Phytobenthos ohne Diatomeen Der Artenreichtum des Phytobenthos exkl. Charales und Diatomeen ist mit durchschnittlich 8-10 benthischen Taxa für diesen Gewässertyp relativ gering. In den karbonatisch geprägten Kiesbächen gehört ein Großteil der Taxa zu den Florideophyceae und Charophyceae. Auch die Nostocophyceae (Cyanobakterien) stellen einige Arten, während nur wenige Taxa der Euglenophyceae und Ulvophyceae auftreten. Hinsichtlich der Abundanzen dominieren die Rotalgen eindeutig. Auffällig sind große Mengen an Hildenbrandia rivularis auf dem kiesigen Sohlsubstrat. Auswahl charakteristischer Arten: Chamaesiphon subglobosus, Hildenbrandia rivularis, Merismopedia glauca, Phormidium corium, Phormidium incrustatum (Nostocophyceae), Audouinella, Audouinella chalybaea, Audouinella hermannii, Audouinella pygmaea, Thorea sp. (Florideophyceae), Gongrosira incrustans, Tetraspora gelatinosa (Chlorophyceae) In den silikatisch geprägten Fließgewässern dieses Typs treten vor allem Arten der Charophyceae auf. Ebenso sind einige Arten der Chlorophyceae und Cyanobakterien (Nostocophyceae) vorhanden. Obwohl die Tribophyceae nur mit einem Taxon vertreten sind (Vaucheria sp.), stellt diese Klasse gemeinsam mit den Cyanobakterien mehr als die Hälfte der Gesamtabundanz. Weiterhin treten Chloro- und Charophyceae in größeren Mengen auf. Auswahl charakteristischer Arten: Homoeothrix janthina (Nostocophyceae), Batrachospermum helminthosum (Florideophyceae), Tetraspora gelatinosa (Chlorophyceae), Closterium rostratum, Closterium striolatum, Pleurotaenium crenulatum (Charophyceae) Charakterisierung der Phytoplankton- Gemeinschaft Phytoplankton Dieser Gewässertyp ist nicht planktonführend, daher entfällt die Beschreibung der Phytoplankton-Gemeinschaft.

52 Typ 16: Kiesgeprägte Tieflandbäche Zuordnung qualitätselementenspezifischer Typen: Makrozoobenthos Fische Makrophyten und Phytobenthos Makrophyten Diatomeen Phytobenthos ohne Diatomeen Phytoplankton 16 Sa-ER, Sa-MR, Sa-MR, Cyp-R Sil. bzw. Org. geprägte FG des TL mit EZG <1.000 km² Karb. geprägte FG NT mit EZG <1.000 km² TR D 11.1, D 12.1 NT_karb, NT_sil/org nicht relevant Qualitätselementenspezifische Typen: Makrozoobenthos-Typen Typ 16: Kiesgeprägte Tieflandbäche Ausprägung der Fisch-Gemeinschaften Sa-ER: salmonidengeprägte Gewässer des Epirhithrals Sa-MR: salmonidengeprägte Gewässer des Metarhithrals Sa-MR: salmonidengeprägte Gewässer des Hyporhithrals Cyp-R: cyprinidengeprägte Gewässer des Rhithrals Makrophyten und Phytobenthos-Typen Silikatisch bzw. Organisch geprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes mit einer Einzugsgebietsgröße <1.000 km² Karbonatisch geprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes mit einer Einzugsgebietsgröße <1.000 km² Makrophyten-Typen TR: rhithral geprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes Diatomeen-Typen D 11.1: Silikatisch oder basenarme organisch geprägte Bäche des Norddeutschen Tieflandes D 12.1: Karbonatisch oder basenreiche organisch geprägte Bäche des Norddeutschen Tieflandes Phytobenthos ohne Diatomeen-Typen NT_karb: karbonatisch geprägte oder basenreiche organisch geprägte Fließgewässer im Norddeutschen Tiefland NT_sil/org: silikatisch geprägte oder basenarme organisch geprägte Fließgewässer im Norddeutschen Tiefland Beispielgewässer: Vergleichende Literatur (Auswahl): Gewässermorphologie: Kirchweddelbek, Kremper Au, (SH), Steinbach (NW) Makrozoobenthos: Kirchweddelbek, Kremper Au, (SH), Steinbach (NW), Klasbach, Lachte, Weesener Bach, Wümme, Bornbach (NI), Baitzer Bach (BB) Fische: Freundenbach, Panke, Schlatbach, Seddinerbach, Kümmernitz, Dömnitz (BB), Beke (MV), Große Süderbäke, Lühe-Aue, Lutter, Neetze, Schmale Aue, Eggermühlenbach (NI) Makrophyten und Phytobenthos: Heilsau, Mühlenau (Iselbek) (SH), Stockumer Bach (NW), Albrechtsbach (SN) Makrophyten: Stockumer Bach (NW), Albrechtsbach (SN) Diatomeen: Schmale Aue (NI), Dahle (SN) Phytobenthos ohne Diatomeen: Oertze (NI) Phytoplankton: - LUA NRW (1999) Kiesgeprägtes Fließgewässer der Verwitterungsgebiete, Flussterrassen und Moränengebiete, RASPER (2001) Kiesgeprägtes Fließgewässer des Tieflandes (mit Börden), LANU (2001) Kiesgeprägte, gefällereiche Fließgewässer der Moränenbildungen, Kiesgeprägte, gefällearme Fließgewässer der Moränenbildungen, SOMMERHÄUSER & SCHUHMACHER (2003), LUNG M-V (2005) Kiesgeprägte Tieflandbäche T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung der Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

53 Typ 19: Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern Verbreitung in Gewässerlandschaften und Regionen nach BRIEM (2003): Gewässermorphologie- Übersichtsfoto eines Beispielgewässers: Ökoregion unabhängiger Typ: Auen über 300 m Breite, Niederterrassen Hellbach (SH). Foto: J. Stuhr Morphologische Kurzbeschreibung: Abiotischer Steckbrief: Äußerst gefällearme, geschwungen bis mäandrierend verlaufende Gewässer (teils Mehrbettgerinne) in breiten Fluss- oder (Ur)Stromtälern, die nicht vom beschriebenen Gewässertyp, sondern von einem Fluss oder Strom gebildet wurden, der die einmündenden Gewässer auch hydrologisch überprägt. Eine Talform ist nicht erkennbar. Die gering eingeschnittenen, durch stabile Ufer gekennzeichneten Gewässer besitzen je nach den abgelagerten Ausgangsmaterialien organische bzw. fein- bis grobkörnige mineralische Sohlsubstrate (häufig Sande und Lehme, seltener Kies oder Löss) auf. Das Wasser ist durch Schwebstofftransport oft trübe und bei den organisch reicheren Gewässern dieses Typs durch Huminstoffe bräunlich gefärbt. Charakteristisch ist ein Wechsel von Fließ- und Stillwassersituationen sowie von Beschattung und Lichtstellung mit ausgeprägten Makrophyten- und Röhrichtbeständen. Bei Hochwasser wird die gesamte Aue lang andauernd überflutet. Rückstauerscheinungen bei Hochwasserführung des niederungsbildenden Flusses. Im Jungmoränengebiet können auch Abschnitte oberhalb von Seen diesem Typ zugeordnet werden. Längszonale Einordnung km² EZG Wasserbeschaffenheit und physiko-chemische Leitwerte: Talbodengefälle <2 Strömungsbild Wechsel von Abschnitten mit kaum erkennbarer Strömung und deutlich fließenden Abschnitten, selten turbulent Sohlsubstrate neben den organischen Substrate (Makrophyten, Totholz, teils Torfe) finden sich die in der Niederung abgelagerten bzw. im weiteren Einzugsgebiet vorkommenden Materialien Keine allgemeinen Angaben möglich, da von den geologisch-pedologischen Bedingungen der Niederung bzw. des weiteren Einzugsgebietes abhängig. Abfluss/Hydrologie: Geringe bis hohe Abflussschwankungen im Jahresverlauf; abhängig von der Hydrologie des Flusses. T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung der Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

54 Typ 19: Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern Anmerkungen: Typ 19 wird im Gegensatz zu den anderen Fließgewässertypen des Tieflandes nicht über die dominierende Sohlsubstratfraktion definiert! Charakteristisch für diesen Flusstyp sind die fehlende Talform und die hydrologische Überprägung durch das größere Fließgewässer, in das die Gewässer des Typs einmünden. Lichtstellung und ausgedehnte Röhrichtbestände sind hier kein Artefakt, sondern typspezifisch. Bei Niedermoorböden im direkten Einzugsgebiet häufig huminstoffreiches, bräunlich gefärbtes Wasser. Naturnahe Gewässer dieses Typs sind allerdings heute auf Grund der intensiven Nutzung der Auen nur noch selten anzutreffen, es handelt sich meist um begradigte, ausgebaute und gedeichte Gewässer. Verwechselungsmöglichkeit: Gegenüber den Typen 11 und 12: Organisch geprägte Bäche und Flüsse weist dieser Gewässertyp keine erkennbare Talform auf sowie ein sehr geringes Gefälle. Es handelt sich nicht um ein hydrologisch eigenständiges Fließgewässer, vielmehr wird das Fließverhalten von einem größeren Fließgewässer, in das es einmündet bzw. in dessen Aue es liegt, hydrologisch überprägt (z. B. Rückstauerscheinungen). Biozönotisch weist der Typ 19 einen großen Anteil von Stillgewässerarten auf, während die Typen 11 und 12 durch Fließ- und Auengewässer-Arten charakterisiert werden. Gewässertyp tritt nur bei kleinen Gewässern (Bäche bis 300 km²) auf). Periodisch oder permanent durchströmte Altarme der großen Flüsse und Ströme sind nicht Typ 19, sondern Typ 15 oder 20 zuzuordnen. Charakterisierung der Makrozoobenthos- Besiedlung: Makrozoobenthos Funktionale Gruppen: Die charakteristische Verzahnung von trägen Fließgewässerabschnitten und ausgesprochenen Stillgewässersituationen führt zu einem hohen Anteil von Arten schwach strömender Gewässerabschnitte einerseits und Stillgewässern andererseits; es herrschen hyporhithrale bis epipotamale Arten vor, hinzu kommen zahlreiche Litoralarten. Der Makrophytenreichtum begünstigt einen hohen Anteil von Phytalbewohnern, hinzu kommen vor allem Bewohner der Feinsedimente sowie der Hartsubstrate (im natürlichen Zustand v. a. Totholz). In den (organischen) Feinsedimenten lebende Sediment-/Detritusfresser stellen die größte Ernährungstypen-Gruppe dar. Euryöke und eurythermische Arten. Auswahl charakteristischer Arten: Potenziell große Artenvielfalt durch das Vorkommen von Fließ- und Stillwasserarten, darunter Gammarus roeseli, Caenis spec., Calopteryx splendens, Tinodes waeneri, Neureclipsis bimaculata, Agrypnia spec., Phryganea spec., Oecetis spec., Anabolia nervosa, Ceraclea spec., Mystacides spec., Beraeodes minutus, Molanna angustata, Simulium angustipes, Simulium erythrocephalum. Begleitende Taxa: Arten der Familie Dytiscidae, darunter häufig Platambus maculatus, Limnephilus spec., Halesus radiatus, Goera pilosa sowie viele Mollusken. Charakterisierung der Fischfauna: Fische Da dieser Gewässertyp in den verschiedenen Ökoregionen verbreitet ist, kann keine allgemeingültige Beschreibung der Fischzönose getroffen werden. Neben strömungsindifferenten Arten, wie Rotauge und Flussbarsch, kommen auch Arten der großen Flüsse bzw. Ströme vor, z. B. Aland, Brasse, Güster und Ukelei. Langsam fließende Gewässerabschnitte mit hohem organischem Anteil bzw. lang anhaltend flächenhaft überflutete Auenbereiche sind vor allem durch das Vorkommen limnophiler Arten wie Rotfeder, Karausche, Schleie und Hecht geprägt. Generell ist die Fischartenzusammensetzung dieses Gewässertyps von der Fischfauna des Hauptflusses bzw. -stroms beeinflusst. T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung der Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

55 Typ 19: Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern Charakterisierung der Makrophytenund Phytobenthos- Gemeinschaft: Makrophyten Dieser Bachtyp ist durch eine artenreiche Makrophyten-Gemeinschaft gekennzeichnet, die auf Grund der günstigen Lichtstellung großflächig die Sohle bedecken kann. Als Wasserpflanzen treten Arten auf, die keinen ausgesprochenen Fließwassercharakter mehr zeigen, sondern ebenfalls in Stillgewässern zu finden sind, wie z. B. Potamogeton natans, Myriophyllum spicatum oder Nuphar lutea. Diatomeen Im Alpenvorland ist dieser Gewässertyp geprägt durch individuenreiche Vorkommen von Achnanthes minutissima, stellenweise tritt Achnanthes biasolettiana codominant hinzu. Oligotraphente Taxa kommen in geringerer Anzahl vor, während ubiquistischer Arten verstärkt auftreten, darunter z. B. Amphora pediculus, Gomphonema olivaceum und Navicula cryptotenella. Der trophische Zustand der Bäche und kleinen Flüsse liegt im Bereich der Mesotrophie bis Meso-Eutrophie. Auswahl charakteristischer Arten: Achnanthes biasolettiana, Achnanthes minutissima, Amphora pediculus, Cocconeis placentula, Cymbella affinis, Cymbella helvetica, Cymbella minuta, Cymbella silesiaca, Cymbella sinuata, Denticula tenuis, Fragilaria capucina var. rumpens, Gomphonema olivaceum, Gomphonema olivaceum var. olivaceoides, Gomphonema pumilum, Gomphonema tergestinum, Navicula cryptotenella, Nitzschia fonticola, Nitzschia pura Die Diatomeen-Gesellschaft dieses Typs im Mittelgebirge ist durch das weitgehende Fehlen von trophie-sensiblen Taxa gekennzeichnet. Die Trophie liegt im eutrophen Bereich. Auswahl charakteristischer Arten: Achnanthes biasolettiana, Achnanthes lanceolata ssp. lanceolata, Achnanthes minutissima, Amphora pediculus, Cocconeis placentula Cymbella sinuata, Denticula tenuis, Fragilaria capucina var. rumpens, Fragilaria construens f. venter, Fragilaria pinnata, Gomphonema olivaceum, Gomphonema pumilum, Navicula ignota var. acceptata Die karbonatischen Niederungsbäche des Norddeutschen Tieflandes werden dominiert von ubiquistischen, bezüglich der Trophie weitgehend toleranten Arten, wobei Achnanthes minutissima, Fragilaria brevistriata, Fragilaria construens-sippen, Fragilaria pinnata und Amphora pediculus als steten und individuenreichsten Formen die größte Bedeutung zu kommt. Die Werte des Trophie-Index bewegen sich im Bereich der Meso-Eutrophie und Eutrophie. Auswahl charakteristischer Arten: Achnanthes minutissima, Amphora pediculus, Cocconeis neothumensis, Cymbella microcephala, Denticula tenuis, Fragilaria brevistriata, Fragilaria construens-sippen, Fragilaria pinnata, Gomphonema pumilum, Navicula cryptotenella, Navicula schoenfeldii T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung der Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

56 Typ 19: Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern Fortsetzung Charakterisierung der Makrophytenund Phytobenthos- Gemeinschaft: Phytobenthos ohne Diatomeen Im Mittelgebirge weisen die Gewässer dieses Typs mit rund 10 Phytobenthos-Taxa exkl. Charales und Diatomeen eine relativ artenreiche Biozönose auf. Die meisten Taxa gehören zu den Charo- und Nostocophyceae. Hinsichtlich der Abundanzen dominieren Taxa aus den Klassen Nostoco-, Ulvo- und Tribophyceae. Auswahl charakteristischer Arten: Charakteristische Arten sind alkaliphile und kalkholde Arten wie z. B. Phormidium incrustatum (Nostocophyceae). Weitere charakteristische Arten sind Aphanocapsa rivularis, Chamaesiphon subglobosus, Homoeothrix crustacea, Hydrococcus cesatii, Hydrococcus rivularis, Hyella fontana, Merismopedia glauca, Phormidium corium (Nostocophyceae), Audouinella, Audouinella chalybaea, Audouinella hermannii, Audouinella pygmaea (Florideophyceae), Gongrosira incrustans, Tetraspora gelatinosa (Chlorophyceae) Im Norddeutschen Tiefland ist die Lebensgemeinschaft des Phytobenthos exkl. Charales und Diatomeen für diesen Gewässertyp mit rund 5 Taxa als relativ artenarm einzustufen. Es treten vor allem Taxa der Klasse Charophyceae auf. Diese dominieren hinsichtlich der Artenzahlen ebenso wie hinsichtlich der Abundanzen. Mit geringeren Anteilen sind Tribophyceae und Chlorophyceae vertreten. Auswahl charakteristischer Arten: Chamaesiphon subglobosus, Merismopedia glauca, Phormidium corium, Phormidium incrustatum (Nostocophyceae), Audouinella, Audouinella chalybaea, Audouinella hermannii, Audouinella pygmaea, Thorea sp. (Florideophyceae), Gongrosira incrustans, Tetraspora gelatinosa (Chlorophyceae) Charakterisierung der Phytoplankton- Gemeinschaft Phytoplankton Dieser Gewässertyp ist nicht Plankton dominiert, daher entfällt die Beschreibung der Phytoplankton-Gemeinschaft. T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung der Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

57 Typ 19: Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern Zuordnung qualitätselementenspezifischer Typen: Qualitätselementenspezifische Typen: Makrozoobenthos 19 Fische Sa-HR, Cyp- R, EP, MP Makrophyten und Phytobenthos Makrophyten Diatomeen Phytobenthos ohne Diatomeen Phytoplankton Karb. geprägte FG des Alpenvorlandes mit EZG <1.000 km² Karb. geprägte FG der Löss- und Keuperregionen im MG mit EZG <1.000 km² Karb. geprägte FG des NT mit EZG <1.000 km² nicht relevant MP, TR, TN k D 3, D 8.1, D 12.1 MG_karb, NT_karb Makrozoobenthos-Typen Typ 19: Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern Ausprägung der Fisch-Gemeinschaften Sa-HR: salmonidengeprägte Gewässer des Hyporhithrals Cyp-R: cyprinidengeprägte Gewässer des Rhithrals EP: Gewässer des Epipotamals MP: Gewässer des Metapotamals Makrophyten und Phytobenthos-Typen Karbonatisch geprägte Fließgewässer des Alpenvorlandes mit einer Einzugsgebietsgröße <1.000 km² Karbonatisch geprägte Fließgewässer der Löss- und Keuperregionen im Mittelgebirge mit einer Einzugsgebietsgröße <1.000 km² Karbonatisch geprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes mit einer Einzugsgebietsgröße <1.000 km² Makrophyten-Typen MP: potamal geprägte Fließgewässer der Mittelgebirge und (Vor-) Alpen TR: rhithral geprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes TN k : kleine Niederungsfließgewässer des Norddeutschen Tieflandes Diatomeen-Typen D 3: Karbonatische Bäche und kleinen Flüsse des Alpenvorlandes D 8.1: Bäche der Löss-, Keuper- und Kreideregionen D 12.1: Karbonatisch oder basenreiche organisch geprägte Bäche des Norddeutschen Tieflandes Phytobenthos ohne Diatomeen-Typen MG_karb: karbonatisch geprägte Fließgewässer im Mittelgebirge NT_karb: karbonatisch geprägte oder basenreiche organisch geprägte Fließgewässer im Norddeutschen Tiefland Beispielgewässer: Vergleichende Literatur (Auswahl): Gewässermorphologie: Hellbach (SH) Makrozoobenthos: Karthane (BB), Schobbach (BW), Seege (NI), Bullerbach, Ladberger Mühlenbach (NW), Hellbach, Eider (SH) Fische: Stremme (BB), Jeetzel, Krainke, Seege (NI) Makrophyten und Phytobenthos: Issumer Fleuth, Sevelner Landwehrbach (NW) Makrophyten: Diatomeen: Tanger (ST) Phytobenthos ohne Diatomeen: Dahle (BB), Innerer Rhein, Mühlbach (BW), Berkel (NW) Phytoplankton: LUA NRW (2001) Fließgewässer der Niederungen, RASPER (2001) Fließgewässer der großen Feinmaterialauen in Sandgebieten, LANU (2001) Teilmineralisch geprägte Fließgewässer der Niederungen und Moorgebiete T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung der Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

58 Typ 22: Marschengewässer Verbreitung in Gewässerlandschaften und Regionen nach BRIEM (2003): Gewässermorphologie- Übersichtsfoto eines Beispielgewässers: Marschen und angrenzende Grundmoränen der Altmoränenlandschaft Gewässer auf Süderoog (SH). Foto: LANU SH Morphologische Kurzbeschreibung: Abiotischer Steckbrief: Die Gewässer verlaufen geschwungen in weiten Mäandern. Das muldenförmige Querprofil hat flach auslaufende Ufer, teilweise als Wattflächen ausgebildet. Auch Prall- und Gleituferbereiche sind ausgebildet. Die Sohle weist wenige Reliefunterschiede auf und besteht i. d. R. aus tonig-schluffigen, schlickigen Substraten, in denen gebietsweise Torfeinlagerungen vorkommen. Substratdiversität und Strömungsdiversität sind insgesamt gering. Der Uferbewuchs ist abhängig vom Salzgehalt des Wassers und dem Tideeinfluss; während in Brackwasserbereichen Tideröhrichte dominieren, ist der Uferbewuchs in bereits limnischen Abschnitten durch Ufergehölze geprägt. Derzeit werden in Niedersachsen folgende Ausprägungen unterschieden: Ströme der Marschen (Subtyp 22.3), Flüsse der Marschen (Subtyp 22.2) und Gewässer der Marschen (Subtyp 22.1). Längszonale Einordnung: 10-> km² Talbodengefälle: < 0,1 0 / 00 Subtyp 22.1: in Bearbeitung Subtyp 22.1: in Bearbeitung Subtyp 22.2 (Flüsse): km² Subtyp 22.2 (Flüsse): < 0,1 0 / 00 Subtyp 22.3 (Ströme): > km² Subtyp 22.3 (Ströme): < 0,1 0 / 00 Wasserbeschaffenheit und physiko-chemische Leitwerte: Strömungsbild: in Abhängigkeit vom Tideeinfluss bidirektional fließend bis zeitweise stehend (Rückstau); kennzeichnend ist der tidebedingte Wechsel der Fließrichtung Subtyp 22.1: in Bearbeitung Subtyp 22.2 (Flüsse): in Abhängigkeit vom Tideeinfluss bidirektional fließend bis zeitweise stehend (Rückstau); kennzeichnend ist der tidebedingte Wechsel der Fließrichtung Subtyp 22.3 (Ströme): in Abhängigkeit vom Tideeinfluss bidirektional fließend bis zeitweise stehend (Rückstau); kennzeichnend ist der tidebedingte Wechsel der Fließrichtung Sohlsubstrate: abhängig von den regionalen und lokalen geologischen und pedologischen Bedingungen; tendenziell detritus- und feinsedimentreich Subtyp 22.1: in Bearbeitung Subtyp 22.2 (Flüsse): abhängig von den regionalen und lokalen geologischen und pedologischen Bedingungen; tendenziell detritus- und feinsedimentreich Subtyp 22.3 (Ströme): abhängig von den regionalen und lokalen geologischen und pedologischen Bedingungen; tendenziell detritus- und feinsedimentreich in Bearbeitung Elektr. Leitfähigkeit [µs/cm]: i. B. ph-wert: i. B. Subtyp 22.1: in Bearbeitung Subtyp 22.1: in Bearbeitung Subtyp 22.2 (Flüsse): in Bearbeitung Subtyp 22.2 (Flüsse): in Bearbeitung Subtyp 22.3 (Ströme): in Bearbeitung Subtyp 22.3 (Ströme): in Bearbeitung Karbonathärte [ dh]: i. B. Gesamthärte [ dh]: i. B. Subtyp 22.1: in Bearbeitung Subtyp 22.1: in Bearbeitung Subtyp 22.2 (Flüsse): in Bearbeitung Subtyp 22.2 (Flüsse): in Bearbeitung Subtyp 22.3 (Ströme): in Bearbeitung Subtyp 22.3 (Ströme): in Bearbeitung Abfluss/Hydrologie: Tideoffene Marschengewässer sind gezeitenabhängig. T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung der Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

59 Typ 22: Marschengewässer Anmerkungen: Charakterisierung der Makrozoobenthos- Besiedlung: Hinweis: Noch nicht abgeschlossene Studien in Niedersachsen und Schleswig-Holstein lassen trotz der starken anthropogenen Überformung erkennen, dass Marschengewässer biozönotisch keine homogene Einheit darstellen, sondern dass sich Unterschiede in Abhängigkeit von Gewässergröße, Salzgehalt und Beschaffenheit des Einzugsgebiets erkennen lassen. Derzeit werden in Niedersachsen folgende Ausprägungen unterschieden: Ströme der Marschen (Subtyp 22.3) (nur Elbe und Weser), Flüsse der Marschen (Subtyp 22.2) mit Einzugsgebieten innerhalb der Grundmoränenlandschaften des Jung- und Altglazials und Gewässer der Marschen (Subtyp 22.1), deren Einzugsgebiet fast ausschließlich innerhalb der Marschen liegt und die direkt in die Nordsee bzw. die großen Unterläufe einmünden. Makrozoobenthos Funktionale Gruppen: Die Makrozoobenthos-Besiedlung dieses Typs wird primär durch den Salzgehalt und den Tideneinfluss geprägt. Es können limnische und Brackwasser-Zönosen unterschieden werden, wobei der Tideneinfluss durch Rückstau und abschnittsweise Fließrichtungsumkehr auch auf die limnischen Bereiche wirkt. Abhängig vom Tiden- bzw. Salzeinfluss dominieren Crustacea, Oligochaeta und Chironomidae die Lebensgemeinschaft, abschnittsweise kommen Mollusca in nennenswerten Anteilen vor. Bedingt durch den hohen Feinsubstratanteil (Sand, Schlick) wird die Wirbellosen- Gemeinschaft der Marschengewässer durch Sedimentfresser dominiert, abschnittsweise können insbesondere aktive Filtrierer hinzukommen. Die hohe Dynamik des Lebensraumes begünstigt Taxa mit einer breiten ökologischen Amplitude. Auswahl charakteristischer Arten: Unabhängig vom Salzgehalt und Tideneinfluss sind Wenigborster Limnodrilus hoffmeisteri, Limnodrilus claparedeanus und Krebse Eriocheir sinensis, Gammarus tigrinus und Gammarus zaddachi typische Arten dieses Typs. Im Brackwasser sind zudem Nais elinguis (Oligochaeta) und Neomysis integer (Crustacea) stetig verbreitet. Charakterisierung der Fischfauna: Fische Die Fischartengemeinschaften der meta- und hypopotamal geprägten Marschengewässer variieren stark in Abhängigkeit der Längszonierung, des Salzgehaltes (limnisch oder marin beeinflusst) und des Tideeinflusses: Die limnische Fischfauna der Marschenflüsse wird überwiegend von strömungsindifferenten Arten bestimmt, darunter Barsch, Brachse, Güster, Ukelei und Moderlieschen. Die limnisch geprägten Ströme der Marschen sind weitgehend durch eine arten- und individuenreiche Fischfauna des Metpotamals gekennzeichnet. Neben den typischen Arten des Hauptgerinnes kommen einige auentypische Arten vor, die v. a. die Nebengerinne besiedeln, darunter Karausche und Schlammpeitzger. Die mengenmäßige Zusammensetzung der Fisch- Lebensgemeinschaft kann auch durch das saisonale Auftreten von Wanderfischen bestimmt sein, die zu den z. T. weit stromaufwärts gelegenen Laichplätzen wandern, darunter der Lachs, aber auch Fluss- und Meerneunauge Schnäpel oder Finte. In den von Brackwasser geprägten Bereichen kommen neben Arten der Brachsenregion der Stint, der Kaulbarsch sowie die Flunder sowie einige marine Arten vor. T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung der Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

60 Typ 22: Marschengewässer Charakterisierung der Makrophytenund Phytobenthos- Gemeinschaft Makrophyten in Bearbeitung Diatomeen Die Marschengewässer sind diatomeensoziologisch durch individuenreiche Vorkommen mariner Arten scharf von den limnischen Typen abgegrenzt. Die betreffenden Arten kommen nur in den Marschengewässern vor und sind typspezifisch: Darunter insbesondere Cymatosira belgica, Delphineis minutissima sowie die aus dem Gebiet der Unterweser bekannte Navicula ingenua. Typisch ist die Vergesellschaftung mit Charakterarten silikatisch und organisch geprägter Gewässer aus den Gattungen Achnanthes, Eunotia und Pinnularia. Ein weiteres Kennzeichen ist der extreme Artenreichtum. Die Spanne der Trophie reicht von meso-eutroph bis eu-polytroph. Auswahl charakteristischer Arten: Achnanthes bioretii, Achnanthes laevis, Achnanthes minutissima, Achnanthes oblongella, Achnanthes subatomoides, Cymbella naviculiformis, Eunotia bilunaris, Eunotia botuliformis, Eunotia exigua, Eunotia implicata, Eunotia minor, Fragilaria acidoclinata, Fragilaria capucina var. gracilis, Fragilaria capucina var. rumpens, Fragilaria exigua, Gomphonema bohemicum, Meridion circulare var. constrictum, Navicula cocconeiformis, Navicula ignota var. acceptata, Neidium ampliatum, Nitzschia acidoclinata, Nitzschia dissipata var. media, Pinnularia gibba, Pinnularia interrupta, Pinnularia silvatica, Pinnularia subcapitata, Pinnularia subcapitata var. hilseana, Stauroneis anceps, Stauroneis kriegerii, Stauroneis thermicola, Tabellaria flocculosa Phytobenthos ohne Diatomeen Die Marschengewässer weisen mit durchschnittlich 15 benthischen Phytobenthos-Taxa ohne Diatomeen und Charales einen hohen Artenreichtum auf. Mehr als ein Drittel aller Arten gehört zu den Charophyceae. Auch aus den Klassen Eugleno-, Nostoco- und Chlorophyceae sind viele Arten vertreten. Im Vergleich zu den anderen Fließgewässertypen sind die Euglenophyceae hier besonders auffällig. Hinsichtlich der Abundanzen dominieren Chloround Nostocophyceae, die gemeinsam nahezu drei Viertel der Gesamtabundanz ausmachen. Charakterisierung der Phytoplankton- Gemeinschaft Phytoplankton Die Beschreibung der Phytoplankton-Gemeinschaft für diesen Gewässertyp steht bislang noch aus. T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung der Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

61 Typ 22: Marschengewässer Zuordnung qualitätselementenspezifischer Typen: Makrozoobenthos Fische Makrophyten und Phytobenthos Makrophyten Diatomeen Phytobenthos ohne Diatomeen Phytoplankton 22 MP, HP TN m, TN g D 14 bislang nicht beschrieben bislang nicht beschrieben 22.1 MP, HP TN m D 14 bislang nicht beschrieben bislang nicht beschrieben 22.2 MP, HP TN m, TN g D 14 bislang nicht beschrieben bislang nicht beschrieben 22.3 MP, HP TN g D 14 bislang nicht beschrieben bislang nicht beschrieben Qualitätselementenspezifische Typen: Makrozoobenthos-Typen Typ 22: Marschengewässer Subtyp 22.1: Gewässer der Marschen Subtyp 22.2: Flüsse der Marschen Subtyp 22.3: Ströme der Marschen Ausprägung der Fisch-Gemeinschaften MP: Gewässer des Metapotamals HP: Gewässer des Hypopotamals Makrophyten und Phytobenthos-Typen bislang nicht beschrieben Makrophyten-Typen TN m : mittelgroße Niederungsfließgewässer des Norddeutschen Tieflandes TN g : große Niederungsfließgewässer des Norddeutschen Tieflandes Diatomeen-Typen D 14: Marschengewässer Phytobenthos ohne Diatomeen-Typen bislang nicht beschrieben Phytoplankton-Typen bislang nicht beschrieben Beispielgewässer: Vergleichende Literatur (Auswahl): Gewässermorphologie: Sielzug St. Peterskoog (SH), Wümme (NI) Makrozoobenthos: Jümme (NI) Fische: Jade, Leda-Jümme, Oste, Schwinge (NI) Makrophyten und Phytobenthos: Makrophyten: Diatomeen: Phytobenthos ohne Diatomeen: Phytoplankton: LANU (2001) Schlickgeprägte Fließgewässer der Marschen, SOMMERHÄU- SER & SCHUHMACHER (2003); RASPER (2001) Küstenmarschgewässer, HOCHSCHULE VECHTA (i. A. des NLÖ) (2003) T. POTTGIESSER & M. SOMMERHÄUSER (2008): Erste Überarbeitung der Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen

62 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Anlage 14: Maßnahmenblatt punktuelles Abflachen von Uferbereichen Variante 1: Uferabflachung mit Erhalt von Böschungsinseln (vor allem in Marschenund Moorgewässern) Ziel: Zur Verbesserung der Uferstrukturen in strukturarmen Gewässerbereichen sollen die Ufer abgeflacht werden. Durch flächenhaftes Abschieben von Bodenmaterial entstehen Flachwasserbereiche, die als Sekundärlebensräume fungieren. Die neu entstandenen Bereiche bieten wertvollen Lebensraum, insbesondere für stagno- und phytophile Fischarten als Laichhabitate und Aufzuchtsgründe. Durch die Herstellung eines naturnahen Gewässerlebensraumes mit entsprechender Wechselwasserzone können sich zudem entsprechende wertgebende Wasserpflanzen ausbilden. Material: Für die Herstellung von Flachwasserbereichen ist der Abtrag von Bodenmaterial erforderlich. Für eine schnelle Besiedlung durch Gewässerorganismen sind Strukturelemente wie Totholz einzubringen oder Initialpflanzungen z. B. von Röhrichten vorzunehmen. Lage/Beschreibung: Die genaue Lage zur Herstellung von Flachwasserbereichen ist an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen und mit Prüfung der Realisierbarkeit (Flächenverfügbarkeit, wasserwirtschaftliche Verhältnisse, etc.) verbunden. Die Flächengröße kann variabel gestaltet werden, sollte jedoch ein Minimumareal von 200 m² nicht unterschreiten. Der Flachwasserbereich ist so zu gestalten, dass eine enge Land-Wasser-Verzahnung erfolgt und weitere wertgebende Strukturen innerhalb des Bereiches hergestellt werden (Totholz, Röhrichte, Gehölze). Die Neigung des Flachwassers sollte in der Regel so flach wie möglich ausgerichtet werden, d. h. mindestens die doppelte Breite des Hauptgewässers betragen und eine Neigung von > 1:15 besitzen. Um ein stärkeres Pflanzenwachstum innerhalb des Flachwasserbereiches zu verhindern, sind an der südlichen Seite Gehölzanpflanzungen mit aus der Region gewonnenem Material vorzunehmen. Hinweise zur Unterhaltung: Auf eine Sohlen- u. Böschungsmahd sollte in den Flachwasserbereichen verzichtet werden. Ins Gewässer gefallene Sturzbäume sollten nicht entfernt werden. Eine sukzessive Verlandung der Bereiche ist zu erwarten. Daher ist nach Vor-Ort-Begehung zu entscheiden, ob nach 10 bis 15 Jahren eine Grundräumung zur Aufrechterhaltung des Lebensraumes notwendig ist. Anlage 14 1

63 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Weitere Hinweise: Die Maßnahme ist mit größerem planerischen und baulichen Aufwand verbunden. Im Vorwege ist unter Beteiligung des Bodenschutzes ein Konzept zu entwickeln, wie der Bodenaushub zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Eine zielorientierte Möglichkeit ist die Herstellung von Uferspornen. In Bereichen mit schutzwürdigen hochwertigen Böden (z.b. Archivfunktion) ist die Machbarkeit der Maßnahmen im Vorwege zu prüfen. In Fließgewässern ist darauf zu achten, dass der turbulente Niedrigwasserabfluss nicht durch die Uferabflachungen unterbunden wird. Schematische Darstellung einer Uferabflachung mit Erhalt von Böschungsinseln (BWS 2010) Anlage 14 2

64 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Variante 2: Abflachung von Uferbereichen (vor allem in Marschen- und Moorgewässern) Ziel: Aufweitungen bzw. Abflachungen der Uferböschungen bieten wertvollen Lebensraum für aquatische Organismen, insbesondere für Fische und aquatische Wirbellose. Kleinflächige Strukturen bilden Lebensräume, insbesondere wenn es sich um ein sonst monotones Gewässer handelt. Sie bieten z. B. sowohl für lokale Populationen als auch für wandernde Arten Rückzugsräume und Versteckmöglichkeiten. Material: Bei Aufweitungen handelt es sich in erster Linie um punktuelle Abgrabungen von Bodenmaterial. Sicherungsmaßnahmen der Uferböschungen sind ggf. erforderlich und sollten in naturnaher Bauweise hergestellt werden. Neben dem Einbringen strukturbildender Elemente im Bereich der Abflachung (z. B. Totholz) besteht darüber hinaus die Möglichkeit der sukzessiven Eigenentwicklung. Lage/Beschreibung: Die genaue Lage der Maßnahme ist anhand der lokalen Gegebenheiten zu bestimmen. Bei entsprechendem Raumangebot ist ein flach auslaufendes Ufer herzustellen. Andererseits sind Bermen anzulegen und ggf. sind Röhrichte anzupflanzen bzw. Totholz mit einzubauen. Hinweise zur Unterhaltung: Auf Unterhaltungsmaßnahmen wie Sohlen- und Böschungsmahd sollte im Bereich der hergestellten Aufweitungen verzichtet werden. Weitere Hinweise: Das ausgehobene Bodenmaterial ist für die Herstellung von Uferspornen / Gewässereinengungen zu verwenden. In Bereichen mit schutzwürdigen hochwertigen Böden (z.b. Archivfunktion) ist die Machbarkeit der Maßnahmen im Vorwege zu prüfen. In Fließgewässern ist darauf zu achten, dass der turbulente Niedrigwasserabfluss nicht durch die Uferabflachungen unterbunden wird. Anlage 14 3

65 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Schematische Darstellung einer Uferabflachung (BWS 2010) Variante 3: Herstellen eines Uferspornes (vor allem in Fließgewässern) Ziel: Ufersporne tragen zur Erhöhung kleinräumiger Habitatstrukturen bei und fördern langfristig die eigendynamische Entwicklung von Gewässerstrukturen. Dadurch können hochwertige Lebensräume geschaffen werden, die sowohl von aquatischen Organismen als auch von Wasserpflanzen besiedelt werden können. Material: Bei Uferspornen handelt es sich im Wesentlichen um punktuelle Aufschüttungen von Bodenmaterial. Das Bodenmaterial wird in erster Linie aus der Herstellung der Uferabflachungen gewonnen. Sofern diese nicht möglich ist, ist standorttypischer Boden zu verwenden. Anlage 14 4

66 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Lage/Beschreibung: Die genaue Lage der Maßnahme ist anhand der lokalen Gegebenheiten zu bestimmen. Die Ufersporne sollten eine Mindestgröße von 10 m² nicht unterschreiten. Die Sporne sollten so hergerichtet werden, dass eine große Wasser-Land-Verzahnung existiert. Bei der Herstellung ist darauf zu achten, dass der Sporn eine möglichst flache Neigung aufweist und zu mindesten 1/3 in das Querprofil hineinragt. Schematische Darstellung eines Ufersporns (PLANULA 2011) Einbau eines Ufersporns Hinweise zur Unterhaltung: Auf Unterhaltungsmaßnahmen wie Sohlen- und Böschungsmahd sollte im Bereich der hergestellten Sporne verzichtet werden. Anlage 14 5

67 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Weitere Hinweise: Ggf. sind zur Lagestabilität der Sporne weitere Sicherungsmaßnahmen notwendig. Diese sollten falls notwendig durch naturnahe, wasserbauliche Maßnahmen umgesetzt werden. Es ist zu prüfen, ob die Maßnahme größere Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Abfluss und die Hochwassersicherheit hat. Variantenbewertung/ Ausblick: Sowohl Variante 1 als auch Variante 2 der Abflachung sowie das Herstellen von Uferspornen sind aus ökologischer Sicht als hoch wirksam anzusehen und daher insbesondere in strukturarmen Bereichen umzusetzen. Die Maßnahmen können in unterschiedlicher räumlicher Ausdehnung umgesetzt werden. Hinsichtlich der gestalterischen Planung besteht zudem neben den hier beispielhaft dargestellten Szenarien weiterer Handlungsspielraum. Bei der hydraulischen Wirkprognose kann davon ausgegangen werden, dass keine negativen Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Abfluss bei der Abflachung von Uferbereichen zu erwarten ist. Bei der Herstellung von Uferspornen (Var. 3) hingegen ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese den ordnungsgemäßen Abfluss negativ beeinflussen. Wichtige Hinweise: Uferabflachungen/-aufweitungen sollten zusammen mit der Herstellung von Uferspornen geplant und realisiert werden. In Bereichen mit schutzwürdigen hochwertigen Böden (z.b. Archivfunktion) ist die Machbarkeit der Maßnahmen im Vorwege zu prüfen. In Fließgewässern ist darauf zu achten, dass der turbulente Niedrigwasserabfluss nicht durch die Uferabflachungen unterbunden wird. Entscheidungskriterien nach EG WRRL Handlungsbedarf: Ökologische Wirkung: Hydraulik: Realisierbarkeit. Priorisierung: hoch hoch Auswirkungen auf den Bestand sind zu prüfen wahrscheinlich (Flächenverfügbarkeit prüfen) hoch Anlage 14 6

68 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Anlage 15: Maßnahmenblatt Totholzdargebot Ziel: Zur Erhöhung der Strukturvielfalt im Gewässerbett ist der Einbau von Totholz in unterschiedlichen Ausprägungen besonders geeignet. Totholz bietet für die Fischfauna und das Makrozoobenthos eine wertvolle Habitatstruktur (Versteckmöglichkeiten, Ruheraum, Besiedlungsstruktur, etc.). Für Makrophyten, benthische Diatomeen und das übrige Phytobenthos bietet Totholz geeignete Wuchsstandorte. Dabei ist eine hohe Artenvielfalt, besonders im semiaquatischen Bereich zu erwarten. Außerdem kann Totholz für die Ufersicherung eingesetzt werden. Material: Als geeignetes Material kommen vor allem Baumstämme (verzweigt), wenn möglich ganze Bäume mit Wurzelballen und Krone unterschiedlicher Längen (3 bis 8 m), aber auch Geäst und kleinere Zweige standorttypischer Gehölze in Frage. Kurzbeschreibung: Variante 1: Einbau im Böschungsfußbereich Unter Berücksichtung der hydraulischen Abflussleistung und einzuhaltender Wasserspiegellagen ist das Totholz längsseits im Bereich des Böschungsfußes einzubringen. Für den Einbau sollten Gewässerabschnitte gewählt werden, an denen keine / wenige Ufergehölze vorhanden sind. Bei weichem Untergrund (Schlamm, organische Auflage) ist das Totholz gegen Einsackung zu sichern. Ebenso ist die Sicherung des Totholzes gegen Abdrift (Eingraben, Pfahlreihe, Drahtseile) zu gewährleisten. Für die Herstellung geeigneter Wuchsstandorte lichtabhängiger Pflanzen ist darauf zu achten, dass sich das Holz bei Mittelwasser in vertikaler Lage im lichtdurchflutenden Bereich (0,1 bis 0,4 m Wassertiefe) befindet. Schematische Darstellung Einbau Totholz im Böschungsfußbereich Typ 1a strömungsbeeinflussend (BWS 2010) Anlage 15 1

69 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Schematische Darstellung Einbau Totholz im Böschungsfußbereich Typ 1b ohne hydraulischen Einfluss (BWS 2010) Einbau von Totholz im Böschungsfuß an der Seeve (TSCHÖPE 2009) Variante 2: Totholzeinbau in Buhnenkonstruktion Der Einbau des Totholzes kann in unterschiedlicher Weise erfolgen: Quer und rechtwinklig zur Uferlinie, oder in einem Winkel von bis zu 30 zur Uferlinie. Die Hölzer sind versetzt im linken und rechten Ufer einzubauen. Der Stromstrich wird dabei auf das Ufer gelenkt, so dass es aufgrund von Ufererosion zu einer Erhöhung der Breitenvarianz kommt. Ebenso findet dabei eine eigendynamische Initiierung des Verlaufes hin zu einer geschlängelten Linienführung statt. Andernfalls kann der Einbau des Totholzes so erfolgen, dass sich der Stromstrich in der Mitte des Gewässers befindet. Die Tothölzer sind dabei gegenständig einzubauen. Der Querschnitt des Gewässers wird dabei punktuell eingeengt, wodurch sich die Strömungsgeschwindigkeit ändert. Eine hohe, positive ökologische Wirkung entsteht vor allem dort, wo das Fließgewässer ein höheres Gefälle mit gleichzeitig größeren Abflüssen besitzt. Soll eine eigendynamische Laufentwicklung durch die Maßnahmen initiiert werden, so ist die Verfügbarkeit der angrenzenden Flächen (Randstreifen, öffentl. Flächen etc.) zu prüfen. Anlage 15 2

70 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 vorher nachher Schematische Darstellung der Laufentwicklung bei Einbau von Totholzbuhnen (BWS 2011) Einbau von Totholz in Buhnenkonstruktion als Strömungslenker (Verf. unbek.). Hinweise für die Unterhaltung: Eine Unterhaltung (Sohlenräumung, Sohlen- u. Böschungsmahd) im unmittelbaren Bereich (Umfeld von 5 m bis 10 m) von Totholzeinbauten sollte unterbleiben bzw. nach Bedarf durchgeführt werden. Durch regelmäßige Beobachtung ist die Verklausungsgefahr zu unterbinden. Variantenbewertung/ Ausblick: In Hinblick auf die Notwendigkeit zur Schaffung von wertgebenden Strukturelementen bildet der Einbau von Totholz eine wichtige Maßnahme. Bei Variante 2 werden auf lange Sicht durch die Initiierung eigendynamischer Prozesse weitere positive Strukturen geschaffen. Aufgrund bestehender Restriktionen (Flächennutzung etc.) kann diese Maßnahmen nur umgesetzt werden, wo Handlungsspielraum (Flächenverfügbarkeit) besteht. Anlage 15 3

71 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Entscheidungskriterien nach EG WRRL Handlungsbedarf: Ökologische Wirkung: Hydraulik: Realisierbarkeit. Priorisierung: hoch hoch geringe Auswirkungen auf den Bestand Sicher hoch Anlage 15 4

72 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Anlage 16: Maßnahmenblatt Entwicklung von Gehölzen Ziel: Ufergehölze kommen natürlicherweise an allen Gewässern vor. Sie wirken bei Durchwurzelung der Unterwasserböschung uferstabilisierend gegen Ufererosion und -abbrüche. Ebenso beschatten Ufergehölze in südexponierter Lage das Gewässer, was Einfluss auf das Vorkommen der Gewässerflora und auch positiven Einfluss auf den chemisch-physikalischen Zustand (Temperatur, Sauerstoff etc.) nimmt. Als Weiteres stellen die Wurzeln der Ufergehölze wichtigen Lebensraum für die Gewässerorganismen dar (z.b. Unterstände für Fische, Besiedlungssubstrat für Makrozoobenthos). Zudem wird die Gewässersohle durch den Eintrag von Ästen etc. strukturell aufgewertet. An Fließgewässern sind Ufergehölze ökologisch sinnvoll. An Nicht-Fließgewässern können sie eine Bereicherung darstellen, stärken aber auch den Verlandungsprozess. Material: Für die Anpflanzung von Gehölzen sind standorttypische Baum- und Straucharten zu verwenden. In der Regel sind dies Erlen, Weiden und Eschen. Das verwendete Pflanzenmaterial muss zudem aus der Region stammen (Regionaler Gen-Pool). Kostengünstig und sinnvoll ist das Auflaufen lassen von angeschwemmtem Saatgut. Gerade an Fließgewässern laufen die Erlen dort auf, wo sie die höchste ökologische Wirksamkeit entfalten (ca cm oberhalb der MWL). Lage/ Beschreibung: Neben der sehr wirksamen Naturverjüngung können Gehölze in Gruppen mit 3 bis 5 Einzelbäumen in einem Abstand von je 2 bis 3 m gepflanzt werden. Insgesamt bildet eine linienhafte Entwicklung auch landschaftsästhetisch den Gewässerlauf ab. Die ökologische Wirkung ist bei Fließgewässern im Mittelwasserbereich am höchsten. (siehe Skizze). Anlage 16 1

73 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Schematische Darstellung der Anpflanzung von standorttypischen Gehölzen (BWS 2010) Hinweise für die Unterhaltung: Nehmen die Gehölze stark negativen Einfluss auf die hydraulische Leistungsfähigkeit des Gewässers, sind eine lückige, bzw. wechselseitige Bepflanzung neben Pflegemaßnahmen (Gehölzschnitt) eine Möglichkeit, den Zugang zum Gewässer für Unterhaltungsarbeiten zu ermöglichen. Gehölzpflege an Fließgewässern Vielerorts verlaufen Wanderwege entlang weiter Strecken am Gewässer. Hier sind Pflegemaßnahmen an Gehölzen oftmals im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich. Teilweise gibt es spezielle naturschutzfachliche Anforderungen, Gestalterische Überlegungen wie Erhalt oder Herstellen von Sichtachsen und Blickbezügen innerhalb der Parkanlagen und das Entfernen standortfremder oder nichtheimischer Arten. Mit Phytophthora befallene ältere Erlen, können wieder austreiben wenn sie rechtzeitig auf den Stock gesetzt werden, was in diesem Fall ebenfalls als Pflegemaßnahme angesehen werden kann. Gehölzpflege in Marsch- und Moorgewässern In den Niederungsgewässern mit ihren geringen Fließgeschwindigkeiten beschleunigen Gehölze die natürliche Verlandung. Dennoch können sie das Landschaftsbild und die Artenvielfalt bereichern. In breiteren Gewässern kann die Krautung auch mit dem Mähboot erfolgen, so dass Gehölze nicht unbedingt Hindernisse für die Unterhaltung darstellen. Die Kulturlandschaft im Marschenbereich ist eine Offenlandschaft. Gehölzsäume sind allenfalls an den größeren Gewässern vorhanden. Das Grabennetz ist oftmals so eng, dass die größte Strecke der Ufer gehölzfrei gehalten werden muss um das Landschaftsbild und die Nutzbarkeit der Flächen zu erhalten. Anlage 16 2

74 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Die Ufer werden regelmäßig gemäht um ein Aufkommen der Gehölze zu vermeiden. Im Zuge der modifizierten Unterhaltung zur Erreichung der Ziele der EG-WRRL sollte künftig die Entwicklung von Gehölzgruppen auch an diesen Gewässertypen geprüft werden. Das Einwachsen von Gehölzen in das Gewässerprofil ist nur in hydraulisch günstigen Abschnitten möglich. Andernfalls sind etwa 8 bis 10 Jahre nach Etablierung die in das Wasser ragenden Gehölze zurückzuschneiden. Weitere Hinweise: Die Pflanzung der Gehölze sollte bei weiteren Nutzungsansprüchen, z. B. Naturschutzbelangen, in Absprache mit den zuständigen Behörden erfolgen. Absprachen mit den Eigentümern sind in der Regel ebenso notwendig. In Folge der Entwicklung von Ufergehölzen ist das mögliche Ausweisen von Uferrandstreifen zu prüfen. Wenn nur einseitiger Bewuchs mit Gehölzen zugelassen werden kann, sollte möglichst die südliche Seite gewählt werden, da die Beschattung und damit Temperaturregulierung eine wesentliche Funktion des Gehölzsaumes ist. Zu entfernende Gehölze werden in der Regel mit der Motorsäge entfernt. Es sollte versucht werden, das gewonnene Totholz vor Ort einzubauen (s. auch Anlage 15). Das Wurzelwerk insbesondere der Erlen mit ihrer Funktion der Ufersicherung und der Qualität als Lebensraum sollte erhalten bleiben. Das auf den Stock setzen ist einer Komplettentnahme (Rodung) vorzuziehen. Insbesondere an begradigten (Fließ)Gewässern kann ein vollständiger beidseitiger Galeriebewuchs entstehen der eine Dynamisierung des Gewässerlaufes unterbindet ( grüner Verbau ). Eine vollständige Beschattung in quellfernen Abschnitten kann den Makrophytenaufwuchs durch Lichtmangel vollständig unterdrücken. Positiv ist ein variables Muster mit unterschiedlich alten Gehölzen und Lücken im Bestand. Entscheidungskriterien nach EG-WRRL: Handlungsbedarf: Ökologische Wirkung: Hydraulik: Realisierbarkeit. Priorisierung: hoch hoch Auswirkungen sind zu prüfen wahrscheinlich (Nutzungskonflikt prüfen) hoch Anlage 16 3

75 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Anlage 17: Maßnahmenblatt Anbinden von Nebengewässern Ziel: Die Anlage von Seitengewässern dient der Erweiterung bzw. Neuschaffung von Gewässerlebensraum für eine sukzessive und weitestgehend ungestörte Entwicklung von Flora und Fauna. In Abhängigkeit von Abflussregime und -dynamik des bestehenden Gewässers sollen sich hier wertvolle Rückzugsräume, Aufzuchtsgründe, Versteckräume und Ruheräume insbesondere für Fische und Makrozoobenthos bilden. Material: Mit der Neuanlage des Seitengewässers ist nach dem Aushub des Bodenmaterials eine Initialpflanzung von Röhrichten und Gehölzen (Südseite) durchzuführen. Ebenso ist es ökologisch sinnvoll Totholz als Strukturelement in das neue Gewässer einzubringen. Lage/Beschreibung: Die Umsetzung der Maßnahme kann dort erfolgen, wo angrenzende Gewässerparzellen zu Verfügung stehen. Die Verfügbarkeit (Ankauf, Flächen in öffentlicher Hand) ist daher vorher zu prüfen. Die Anlage von Seitengewässern sollte in der Regel innerhalb der ausgewiesenen Kernlebensräume erfolgen. Die Länge des Seitengewässers richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten, sollte jedoch das 5-fache der Gewässerbreite nicht unterschreiten. Die Breite des neuen Gewässers sollte variabel gestaltet werden (jedoch nicht breiter als das Hauptgewässer), neben flach auslaufenden Ufern sollten auch kurze Abschnitte mit steilen Böschungen hergestellt werden. Ebenso sind unterschiedliche Gewässertiefen herzustellen. Das Seitengewässer ist entweder im Unter- oder im Oberstrom an das Hauptgewässer angeschlossen. Hinweise zur Unterhaltung: Auf eine Sohlen- und Böschungsmahd sollte in den Seitengewässern verzichtet werden. Gegebenenfalls sind Gehölzpflegemaßnahmen im Turnus von einigen Jahren durchzuführen. Eine Verlandung der Bereiche kann nicht ausgeschlossen werden. Daher ist nach Vor- Ort-Begehung zu entscheiden, ob nach ca. 10 bis 15 Jahren eine Entschlammung zur Aufrechterhaltung des Lebensraumes notwendig ist. Anlage 17 1

76 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Weitere Hinweise: Die Maßnahme ist mit größerem planerischen und baulichen Aufwand verbunden. Es ist ein Konzept zu entwickeln, wie der Bodenaushub zu verwerten bzw. zu entsorgen ist. Eine mögliche zusätzliche Entwässerung der anliegenden Standorte, sollte vermieden oder zumindest minimiert werden. Darstellung Variante 1: Anlage 17 2

77 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Darstellung Variante 2 (Draufsicht): Variantenbewertung / Ausblick: Die Herstellung von Seitengewässern bietet wertvollen Lebensraum für Fische und Makrozoobenthos. Sowohl Variante 1 als auch Variante 2 sind als ökologisch hoch wirksam einzuschätzen. Aufgrund des einseitigen Anschlusses (fehlende Spülwirkung ) an das Hauptgewässer bei Variante 1, wird aller Voraussicht das Seitengewässer schneller zu einer Verschlammung tendieren, womit ein höherer Unterhaltungsaufwand gegeben ist. Entscheidungskriterien nach EG-WRRL: Handlungsbedarf: Ökologische Wirkung: Hydraulik: Realisierbarkeit: Priorisierung: hoch hoch geringe Auswirkungen auf den Bestand Flächenverfügbarkeit, Nutzungskonflikte prüfen hoch Anlage 17 3

78 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Anlage 18: Wiederansiedlung von Wasserpflanzen Faltblatt: Wiederansiedlung von Wasserpflanzen in Hamburger Fließgewässern (Freie und Hansestadt Hamburg - BSU, Projektleitung: Botanischer Verein, Texte und Fotos: G. Stiller, B. Engelschall) Anlage 18 1

79 Warum künstliche Ansiedlung? Gewässerausbau und -unterhaltung, stark schwankende Was sind Wasserpfl anzen? Pflanzen in Gewässern, die untergetaucht leben oder bei Kontakt Wasserstände sowie Einträge von Nähr- und Schadstoffen haben in der Vergangenheit zum Verschwinden von Wasserpflanzen, den so genannten Makrophyten, geführt. Wenn auch in den Oberläufen und Nebenbächen keine Wasserpflanzen mehr wachsen, ist eine natürliche Wiederbesiedlung nahezu ausgeschlossen. Der Botanische Verein hat daher in Zusammenarbeit mit der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) Abteilung Wasserwirtschaft ein Projekt zur Wiederansiedlung von Makrophyten gestartet. Welche Gewässer sind geeignet? Die für die Pflanzung ausgewählten Bäche müssen den Wasserpflanzen hinsichtlich Wasserqualität und Struktur einen geeigneten Lebensraum bieten. Auch ausreichendes Licht ist eine Bedingung. Der Botanische Verein wählte deshalb vorrangig Gewässerabschnitte aus, in denen die Bezirksämter vor kurzem Maßnahmen zur Strukturverbesserung durchgeführt hatten. mittlerem Wasserstand hier wurzeln. Sie erfüllen wichtige Funktionen. So stabilisieren sie die Gewässersohle und die Uferböschung, binden Nähr- und Schadstoffe und liefern Sauerstoff. Wasserpflanzen bieten Nahrung und Lebensräume für Fische und Kleinlebewesen. Sie sorgen für eine größere Strömungsvielfalt mit langsam und schnell fließenden Zonen und erhöhen so die Habitatvielfalt der Gewässer. Was fordert die EG-Wasserrahmenrichtlinie? Wasserpflanzen sind nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) eine der biologischen Qualitätskomponenten zur Bewertung des ökologischen Zustands von Fließgewässern. 84 Prozent der Hamburger Fließgewässer sind nach den Kriterien der EG-WRRL verbesserungsbedürftig. In der Hälfte dieser Gewässer fehlen Wasserpflanzen vollständig. Eine Verbesserungsmaßnahme muss daher die Förderung von Makrophyten sein. Projektleitung Ansprechpartnerin: Gabriele Stiller Telefon: 040 / gabriele.stiller@t-online.de Fachliche Zuständigkeit Amt für Umweltschutz Abteilung Wasserwirtschaft Telefon: 040 / /-3484/ gewaesserschutz@bsu.hamburg.de Redaktion Botanischer Verein zu Hamburg e.v. Op de Elg 19a Hamburg Texte und Fotos: Gabriele Stiller, Barbara Engelschall Wiederansiedlung von Wasserpfl anzen in Hamburger Fließgewässern Impressum Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Stadthausbrücke Hamburg V.i.S.d.P.: Astrid Köhler Totholz und Kies schaffen Ansiedlungsräume für Wasserpflanzen. In strukturarmen Abschnitten der Engelbek fehlen Wasserpflanzen. Titelbild: Schleemer Bach nach der Renaturierung und der Ansiedlung von Wasserpflanzen.

80 100 mm 100 mm Pflanzmaterial 98 mm 98 mm Die drei Pflanzenarten Pilotgewässer und Pflanzstrecken Die verwendeten Pflanzenarten sollen gemäß EG-WRRL stets dem Leitbild des Gewässertyps entsprechen - im Fall 1 2 Schleemer Bach Aufrechte Berle der ausgewählten Gewässer dem sandgeprägten Tiefland- Zwei in Schleswig-Holstein entspringende Quellbäche verei- Beginnt als Regenwasserauslauf in Rahlstedt und mündet (Berula erecta) bach. Ideal sind historische Belege. Das Pflanzenmaterial nen sich nahe der Landesgrenze zur Tarpenbek. Sie durch- in Billstedt in die Bille. Kennzeichnend sind erhebliche Schattentolerante Art, die muss aus den angrenzenden Regionen stammen. Deshalb zieht das Hamburger Stadtgebiet von Norden nach Süden Beeinträchtigungen durch Aufstauungen, Begradigungen untergetaucht aber auch wurden mit Genehmigung der örtlichen Behörden in Schles- und mündet in Eppendorf in die Alster. Das Bachbett ist und Uferbefestigungen. Der Oberlauf führt nur zeitweise über der Gewässeroberflä- wig-holstein und Niedersachsen Spendergewässer ausge- überwiegend noch stark begradigt und tief eingeschnitten. Wasser. Der bepflanzte Abschnitt im Unterlauf wurde 2010 che leben kann. Reagiert renaturiert. empfindlich auf Verunreini- Tarpenbek wählt. Meist wurden die Pflanzen am selben Tag entnommen, gungen. an dem man sie in die Hamburger Gewässer einbrachte. 3 Pflanzung Engelbek Startet in Fleestedt in Niedersachsen als Regensiel. In An vier bis zu 75 Meter langen Strecken von Tarpenbek, Harburg fließt der dauerhaft Wasser führende Bach durch Flachfrüchtiger Wasserstern Schleemer Bach, Engelbek und Wedeler Au pflanzte der Gärten und Grünanlagen. Hier nahm das Bezirksamt in den (Callitriche platycarpa) Botanische Verein zu Hamburg e.v. im Juni 2011 insgesamt vergangenen Jahren streckenweise umfangreiche Renatu- Nährstofftolerante Was- 500 Exemplare. Berle, Wasserstern und Wasserhahnenfuß rierungen vor. sersternart in langsam bis mäßig schnell fließenden wurden in die Bachsohle eingebracht und mit Kies fixiert. 4 Der Botanische Verein beobachtet nun die langfristige Entwicklung der Pflanzen und ihre Ausbreitung. Wedeler Au Gewässern. Mit Unterwas- Entspringt in Sülldorf und mündet bei Wedel in die Elbe. ser- und Landformen an Verschiedene Renaturierungsmaßnahmen haben die wechselnde Wasserstände Struktur des stark verbauten Bachs in Abschnitten verbes- angepasst. Die Art verträgt sert. Ein bei Starkregen vereinzelt überlaufendes Rück- Sonne und Schatten. haltebecken sowie austretendes Eisenocker belasten das Gewässer. Wasserhahnenfuß (Ranunculus peltatus) b Wasserpflanze nährstoffreicher, langsam bis mäßig schnell fließender Bäche und Flüsse. Die Art verträgt wechselnde Wasserstände und bildet Unterwasser- und a Landformen. Auf sonnige Bachabschnitte beschränkt. c Gewinnung (a), Transport (b) und Pflanzung (c) von Wasserhahnenfuß. Wiederansiedlung von Wasserpflanzen in Hamburger Fließgewässern Makrophyten-Flyer.indd :28

81 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Anlage 19: Liste der Gewässer mit besonders schützenswerten Tier- und Pflanzenbeständen Diese Liste gibt einen Hinweis darauf, an welchen Hamburger Gewässern die Unterhaltungsmaßnahmen mit besonderer Rücksichtnahme durchgeführt werden müssen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bezirk Bergedorf: Dove-Elbe: Oberlauf bis zum Schleusengraben, einschließlich der Einzugsgräben Gose-Elbe: Oberlauf bis zum Neuengammer Durchstich einschließlich Einzugsgräben Gräben im Fassungsgebiet der Hamburger Wasserwerke Neuengammer Durchstich Nördlicher Kirchwerder Sammelgraben Südlicher Kirchwerder Sammelgraben Mittelste Ochsenwerder Schöpfwerksgraben Südlicher Ochsenwerder Sammelgraben Bezirk Harburg/Mitte: Moorwettern: von Hohenwisch bis Rübke, insbesondere auch die ganzjährig wasserführenden Einzugsgräben im Bereich Vierzigstücken-Moor und Francoper Moor Neuländer Wettern Neuländer Moorwettern Jenerseite Wettern Moorburger Landscheide: von Schöpfwerk Hohenwisch bis Moorburger Hauptdeich Seevekanal: von Wasmerstraße bis zur Landesgrenze Grüner Damm Wettern Fünfhausener-Landweg-Wettern Verbindungsgraben Goetjensorter Wettern Neue Höder Wettern Höder Wettern Rethwettern, Stellhorner Wettern Moorwerder Wettern Moorwerder Schleusengraben Mühlen Wettern Siedenfelder Wettern Neue Stillhorner Wettern Provisorischer westlicher u. nördlicher Randgraben Anlage 19 1

82 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Bezirk Nord: Amtshofer Wettern Kirchdorfer Wettern Dove Elbe Wettern Bullertwettern Stübenhofer Wettern Neuer Braustieggraben Finkenrieder Feldwettern Wettern A Südlicher Wilhelmsburger Wettern Kuckucks Wettern Tarpenbek: Oberlauf im Bereich des Flughafengeländes und des Bornbachs Bezirk Wandsbek: Alster: oberhalb des Rodenbeker Quellentals Berner Au Anlage 19 2

83 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Anlage 20: Kategorisierung nach wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten und nach Lebensraumpotenzial Als allgemeine Hilfestellung bei der Umsetzung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen vor Ort wurde eine Kategorisierung der zu unterhaltenden Gewässer nach wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten und nach Lebensraumpotenzialen vorgenommen, die die zu erwartenden Konflikte zwischen wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Anforderungen darstellt und Hinweise auf die daraus abzuleitenden Anforderungen an die Gewässerunterhaltung gibt: Unterteilung der Gewässer nach wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten W-I) Gewässer mit sehr hoher Empfindlichkeit hinsichtlich der hydraulischen Leistungsfähigkeit (bei MQ und HQ 5 ) Gewässer mit ungünstigen Gefälleverhältnissen (kein bzw. sehr geringes Sohl- und Wasserspiegellagengefälle, Wasserstand z. T. unter 0 m NN) und in Bezug auf Schadenspotenzial hohe Relevanz hinsichtlich Vorflutsicherung (z.b. bei größeren Wettern, Fleeten, Hauptabzugsgräben) oder Gewässer mit günstigen Gefälleverhältnissen und hohem Schadenspotenzial im unmittelbaren Gewässerumfeld (Wohnen, Gewerbe) W-II) Gewässer mit hoher Empfindlichkeit hinsichtlich der hydraulischen Leistungsfähigkeit (bei MQ und HQ5) Gewässer mit ungünstigen Gefälleverhältnissen (kein bzw. sehr geringes Sohl- und Wasserspiegellagengefälle, Wasserstand z. T. unter 0 m NN) aber aufgrund der Größe und Lage und in Bezug auf Schadenspotenzial mittlere Relevanz hinsichtlich Vorflutsicherung (z.b. kleinere Wettern, Nebengräben, gefällereichere Abschnitte) oder Gewässer mit günstigen Gefälleverhältnissen und mittlerem Schadenspotenzial im unmittelbaren Gewässerumfeld (intensive landwirtschaftliche Nutzung) W-III) Gewässer mit geringer bis mittlerer Empfindlichkeit hinsichtlich der hydraulischen Leistungsfähigkeit (bei MQ und HQ5) Gewässer mit günstigen Gefälleverhältnissen und geringem Schadenspotenzial im unmittelbaren Gewässerumfeld (Grünland, Grünzüge, Parkanlagen) oder Gewässer mit extensiv genutztem Einzugsgebiet oder Gewässer mit überwiegender Naturschutzfunktion und entsprechender Gestaltung (z.b. neugestaltete Gewässer mit Altgewässer als Hochwasserentlastung, Marschund Niederungsgewässer mit Aufweitungen zum Erhalt der hydr. Leistungsfähigkeit) Anlage 20 1

84 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Unterteilung der Gewässer nach Lebensraumpotenzial N-1) Gewässer oder Abschnitte von Gewässern mit höchstem Lebensraumpotenzial Hamburger Vorranggewässer, Gewässer die durch wasserabhängige NATURA-2000-Gebiete fließen oder die direkt als FFH-Gebiet ausgewiesen sind Gewässer die durch Naturschutzgebiete fließen Gewässer mit Probestellen die im WRRL-Monitoring bei einer oder mehreren biologischen Qualitätskomponenten die Bewertung sehr guten oder guten ökologischen Zustand erreichen Gewässerabschnitte mit gewässerbezogenen Ausgleichsmaßnahmen Gewässer die als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen sind Gewässer mit bekannten Vorkommen streng geschützter Arten, Anhang II Arten oder Anhang I Lebensraumtypen der FFH-RL N-2) Gewässer oder Abschnitte von Gewässern mit hohem Lebensraumpotenzial Gewässer mit hohem Anteil an gesetzlich geschützten Biotopen mit Wasserbezug, Gewässer mit Probestellen die im WRRL-Monitoring bei einer oder mehreren biologischen Qualitätskomponenten die Bewertung mäßiger ökologischen Zustand erreichen N-3) Gewässer oder Abschnitte von Gewässern mit geringem bis mittlerem Lebensraumpotenzial und daher hohem Entwicklungsbedarf alle übrigen Gewässer oder Abschnitte von Gewässern. In der Regel sind Vorkommen streng geschützte Arten nicht zu vermuten (besonders geschützte Arten nur im Extremfall sicher auszuschließen) und es sind allenfalls einzelne nach 30 gesch. Biotope vorhanden Anlage 20 2

85 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Anlage 21: Ökonomische und ökologische Bewertung von Geräten zur Gewässerunterhaltung In der Bewertung des Geräteeinsatzes ist eine Balance aus wirtschaftlichem Einsatz und möglichst geringer ökologischer Eingriffswirkung anzustreben. Eine erste Hilfestellung bietet die Tabelle auf Seite 4 Ökonomische und ökologische Bewertung von Geräten zur Bewässerunterhaltung. Mit welchem Gerät der Bewuchs entfernt wird, hängt u. a. neben der Profilbreite des Gewässers, der Gewässertiefe und dem Sohlengefälle auch vom Wasserstand ab. Daneben ist für die Geräteauswahl die Befahrbarkeit der Ufer- oder Straßenrandbereiche ebenso von Bedeutung wie die Einsatzbreite- und Variantenmöglichkeiten beim jeweiligen Trägergerät. Primär ist nicht das Gerät entscheidend, sondern sein Einsatz. Dabei sind allerdings alle schnell rotierenden Werkzeuge aus ökologischer Sicht negativ zu bewerten, da sie aufgrund der hohen Umdrehungszahlen zu massiven Verletzungen führen (Fräsen, Schlegelmulcher, Schlegelmäher). Bild links: Die um eine Antriebsachse angeordneten Messer (Schlegel) entwickeln durch hohe Drehzahlen eine zerschlagende Wirkung. Das Pflanzenmaterial wird zwar von den Schlegeln so stark zerschlagen, dass das Mähgut in den meisten Fällen liegen bleiben könnte, aber die hohe Drehzahl vernichtet auch weitgehend alle darin enthaltenen Tiere. Schneidmesser sind daher ökologisch zu bevorzugen. Bild unten: Auswurf von Mähgut. Gute Mähergebnisse, aber massiver Eingriff in die Ökologie. In verlandenden Gräben kommen Graben- oder Grüppenfräsen zum Einsatz. Sie schleudern das Kraut-Bodengemisch mit hoher Geschwindigkeit auf die angrenzenden Flächen. Ständig wasserführende Gräben dürfen gemäß 39 BNatSchG nicht mit Grabenfräsen geräumt werden, wenn dadurch der Naturhaushalt, insbesondere die Tierwelt erheblich beeinträchtigt wird. Da Grabenfräsen bei den vorkommenden Tieren enorme Schäden durch Zerhacken und Schleudern verursachen, ist ihr Einsatz in ständig wasserführenden Gräben, in denen 1

86 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 i. d. R. auch zahlreiche Tiere vorkommen, verboten. Diese aus technischer Sicht effektiven Einsatzgeräte dürfen daher nur in weitgehend verlandeten Gräben ohne ständige Wasserführung bzw. zur Neuanlage von Gräben eingesetzt werden. Der Grabenräumlöffel ist zwar nicht so effektiv, kann aber gezielter eingesetzt werden und ist damit die deutlich verträglichere Variante. In schwierigem Gelände werden handgeführte Böschungsmäher eingesetzt. Ihrer hohen Mobilität einerseits steht ein hoher Zeit- und in Neigungsbereichen ein hoher Kraftaufwand des Bedienpersonals gegenüber. Böschungsmäher ermöglichen als Handgeräte einen schonenden Einsatz. Wichtig ist das Einhalten eines Mindestabstandes zur Narbe und wo immer möglich, das Stehenlassen von Vegetationsstreifen. Geräte mit schneidenden Werkzeugen wie im Bild, sind fräsenden Werkzeugen (mit hoher Umdrehungszahl rotierende Messer) vorzuziehen. Böschungsmäher mit Doppelmessermähbalken (oben links) und Stachelwalzen für rutschiges Gelände. 2 Böschungsmäher-Ausleger mit einer Mäh-/Harkkombination ermöglicht das Freiräumern der Böschung von Schnittgut. Durch anschließendes Entfernen aus dem Gewässerbereich wird eine Eutrophierung der Böschung und der Rücklauf von schädlichen Sickerwässern unterbunden.

87 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Das Hauptarbeitsgerät in Norddeutschland ist der Bagger mit Mähkorb. Mit ihm kann durchaus eine filigrane Unterhaltung durchgeführt werden. Bagger mit Mähkorb: mit Abstandhaltern und gezielten Eingriffen, z.b. durch Mittelrinnenmahd lassen sich relativ schonende Entkrautungen durchführen. Das Schneidwerk schneidet und ermöglicht im Gegensatz zum Mulchen oder Schlegeln ein Rückwandern von Organismen. Für breitere Gewässer ab ca. 2 m Breite und 35 cm Wassertiefe können auch Mähboote aus Stahlblech oder Leichtmetall eingesetzt werden. Mit Glieder- oder Schleppsensen ausgerüstet schneiden sie das Kraut im Gewässer ab. Doppelmesserschneidwerke sind dagegen mit einem hydraulischen Antrieb ausgerüstet, so dass auch vom Wasser aus die untere Böschung gemäht werden kann. Das Mähboot ermöglicht das Stehenlassen der Böschungsvegetation. Wenn es nur eine Mittelrinne krautet und über der Sohle schneidet, ist seine ökologische Eingriffsintensität gering. Das abtreibende Kraut ist jedoch abzufangen. 3

88 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Ökonomische und Ökologische Bewertung von Geräten zur Gewässerunterhaltung (ATV- DVWK, 2002) 4

89 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen Dezember 2013 Anlage 22: Unterhaltung von Hochwasserrückhaltebecken Hochwasserrückhaltebecken (RHB) werden errichtet, um Hochwasserspitzen abzupuffern und gezielt die Geschiebe- und Schwebstofffracht zu sammeln. Damit entlasten sie die Vorfluter sowohl von hydraulischem Stress als auch von Auflandungen und Verengungen in hydraulisch kritischen Abschnitten. Becken in Marschgewässern übernehmen hauptsächlich die Funktion der Zwischenspeicherung bzw. Bereitstellung von Wasser, vor allem als Mahlbusen vor Schöpfwerken oder auch als Beregnungsbecken für die Frostschutzberegnung in den Obstbaugebieten. Die Funktion als Geschiebefang tritt hier zurück, da auch im restlichen Gewässer nur sporadisch Fließgeschwindigkeiten mit entsprechenden Schleppkräften auftreten. In nahezu jedem Hamburger Fließgewässer gibt es zahlreiche Rückstaubereiche, die oftmals zusätzlich aufgeweitet als Geschiebefang und Retentionsraum im Hochwasserfall wirken. Der typische Fall ist ein Teich mit dauerhafter Wasserführung im Hauptschluss, der über ein regelbares Wehr verfügt. Diese Becken wirken als Sand- und Schlammfang und müssen je nach Tiefe und Sedimentfracht des jeweiligen Fließgewässers in unterschiedlichen Intervallen geräumt werden, um ihre Funktion dauerhaft zu erhalten. Solange die Sedimente nicht über das Niveau des Dauerstauzieles hinauswachsen, besteht aus wasserwirtschaftlicher Sicht kein unmittelbarer Handlungsbedarf, sofern sie weiterhin als Sandfang wirken können. Diese Becken wirken jedoch als ökologische Sperren. Ihre Aufrechterhaltung verhindert die ökologische Durchgängigkeit. Sie sind daher langfristig in den Nebenschluss zu legen. Oftmals wurden die RHB in den Grünzügen Hamburgs ohne technischen Uferverbau errichtet und haben sich seit Jahrzehnten vergleichsweise naturnah entwickelt. Daher steht neben der wasserwirtschaftlichen Bedeutung die Nutzung als Naherholungsraum im Vordergrund. Sehr flache Gewässer, die tiefgründig verschlammt sind, werden daher zum einen als unästhetisch empfunden, zum anderen ist die Funktion als Stillwasserbiotop eingeschränkt. Eine Grundräumung wird somit oftmals aus ökologischen oder ästhetischen Gründen (Fischsterben, Geruchsbelästigung) vorgenommen. Die Grundräumung (Entschlammung) eines RHB ist in der Regel nicht als einfache Unterhaltungsmaßnahme zu betrachten und muss ingenieurtechnisch und abfallrechtlich begleitet werden. In die meisten Hamburger Gewässer gelangen Einleitungen von Oberflächenabwasser von Straßen oder aus Gewerbe- und Neubaugebieten. Daher erreichen z.b. Zink-, Cadmium- und Arsenwerte sowie die Gehalte an Mineralischen Kohlenwasserstoffen oder Polyzyklischen Biphenylen Werte, die zur Deponiepflichtigkeit des entnommenen Baggergutes führen. Anlage 22 1

90 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen Dezember 2013 Rechtlich gesehen handelt es sich, sobald die Baggerschaufel mit dem Sediment das Gewässer verlässt, um Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), da davon auszugehen ist, dass der Vorhabenträger sich der Sedimente entledigen will ( 3 (1) KrWG). In erster Linie sollen diese Abfälle im Sinne dieses Gesetzes einer stofflichen Verwertung zugeführt werden, erst in zweiter Linie ist die Beseitigung des Schadstoffpotenzials durch ordnungsgemäße Entsorgung vorzusehen. Die stoffliche Verwertung kann je nach Belastung und Beschaffenheit des Baggergutes vor allem darin bestehen, dass es als Bodenersatz verwendet wird. Das Verbringen kann z.b. auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, Begrünung von Deponien oder Lärmschutzwällen erfolgen. Eine Möglichkeit für eine kostengünstige Entsorgung ist die Boden-, Bauschutt-, Bauteilbörse ( Aufgrund der Beschaffenheit des Sedimentaushubs - meist breiige Konsistenz, hoher Anteil an TOC (organischem Kohlenstoff) und Schadstoffbelastung - sind die Anforderungen potenzieller Abnehmer oftmals nicht einzuhalten. Selbst bei geringer Schadstoffbelastung wird daher ein Großteil der Sedimente in einer Deponie entsorgt. Da umfangreiche Grundräumungsmaßnahmen in der Regel in Intervallen von >10 Jahren erfolgen, ist die Beeinträchtigung von Fauna und Flora in den betroffenen Gewässern stark. Das Ablassen des Rückhaltebeckens stellt die stärkste Schädigung dar, da sämtliche Wasserbewohner getötet oder vertrieben werden. Auch durch Baggerung oder Spülbetrieb wird ein Großteil der aquatischen Fauna und Flora entweder direkt durch die Maschinen verletzt oder indirekt durch Trübung und Sauerstoffzehrung der aufgewirbelten Sedimente beeinträchtigt. Die Zeiten für eine möglichst naturverträgliche Grundräumung unterliegen einer fachlichen Abwägung. Die konfliktträchtigste Zeit ist das Frühjahr, gefolgt vom Sommer. Im Frühjahr sind die laichenden Amphibien und ggf. die Brutvögel betroffen, in den Sommermonaten werden Amphibienlarven und Fischlaich (Winterlaicher spielen in RHB nur eine untergeordnete Rolle) beeinträchtigt und die hohen Temperaturen führen zu starker Sauerstoffzehrung. Im Winter tritt das Problem auf, dass sich die meisten Organismen, inkl. Amphibien, Fische und Großmuscheln in Winterruhe befinden. Sie können in dieser Zeit nicht aktiv fliehen und das Absammeln der Großmuscheln und das Fangen der Fische ist extrem erschwert. Starker Frost behindert zudem den Bauablauf. Das günstigste Zeitfenster ist zwischen Mitte September und Mitte November. Wenn begleitend ein Sauerstoffmonitoring durchgeführt wird und bei ungünstigen Sauerstoffverhältnissen eine aktive Belüftung des Gewässers erfolgt, besteht die Möglichkeit derartige Maßnahmen auch im August auszuführen. Anlage 22 2

91 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen Dezember RHB in und an Fließgewässern In Fließgewässern sind Hochwasserrückhaltebecken im Hauptschluss als Fremdkörper zu betrachten, die das Fließgewässerkontinuum unterbrechen und negativ auf die Fließgeschwindigkeit sowie den Temperatur- und den Sauerstoffhaushalt wirken. Das feinkörnige, oft sauerstofffreie Material am Gewässergrund, stellt für die Fließgewässerorganismen ein besiedlungsfeindliches Substrat dar. Staubauwerke sind in vielen RHB darüber hinaus unüberwindbare Hindernisse für Fische und Wirbellose. Ziel muss daher sein, die RHB langfristig in den Nebenschluss zu verlegen. 1.2 RHB in und an Marschen- und Moorgewässern In sehr langsam fließenden Gewässern (z.b. Marschen- und Moorgewässer) ist die Wirkung der RHB weniger negativ zu beurteilen. Sie weisen im Fließverhalten sowie im Temperaturund Sauerstoffhaushalt Merkmale der Stillgewässer auf. RHB können gerade an Gräben mit ansonsten hydraulisch ungünstigen Bedingungen das gesamte Gewässer aufwerten, wenn die Ufer entsprechend gestaltet sind und hier ein gewisses Maß an Sukzession geduldet werden kann. 1.3 Methoden der Grundräumung Im Folgenden werden grundsätzlich zu unterscheidende Methoden der Grundräumung beschrieben Entnahme im Nassen Der Wasserspiegel wird im Zuge der Maßnahme nicht oder nur geringfügig abgesenkt oder bei Spülbetrieb sogar angehoben. Anlage 22 3

92 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen Dezember 2013 Entnahme mit dem Bagger Der Schlamm wird mittels geeigneten Fahrzeugen innerhalb des Beckens zu einem oder mehreren Entnahmepunkten transportiert. Dies kann von amphibischen Fahrzeugen mit Hilfe eines Räumschildes bewerkstelligt werden. Langarmbagger können vom Ufer aus agieren, wenn die Becken eine Breite von weniger als 30 m aufweisen oder von mobilen Pontons o.ä., die in die Rückhaltebecken eingebracht werden. Dort wird das Sediment in Richtung Ufer über den Wasserspiegel hinaus aufgetürmt, so dass zumindest ein Teil des Wassers ablaufen kann (Schwerkraftentwässerung). Das somit geringfügig entwässerte Baggergut wird dann am Entnahmepunkt auf geeignet abgedichtete LKW geladen und abtransportiert. Da in der Regel keine Zwischenlagerung und Konditionierung auf der Baustelle erfolgt, ist der Wasseranteil der transportierten Sedimente sehr hoch (z. T. über 80%). Spülbetrieb Bei ausreichendem Wasserstand werden die Sedimente mit Hilfe von Schwimmfahrzeugen mit Saugspülvorrichtung vom Gewässergrund gelöst und im Verhältnis 1:5 bis 1:8 (Schlamm zu Wasser) durch kombinierte Schlauch-Rohr-Leitungen aus dem Gewässer entnommen. In der Regel erfolgt eine Entwässerung (Konditionierung) vor Ort. Die Konditionierung kann in Spülfeldern, in Filterkammerpressen oder in Geotubes erfolgen. Um die Flockung der Sedimente und damit das Abscheiden von Wasser zu beschleunigen bzw. überhaupt erst zu ermöglichen, werden Chemikalien zur Konditionierung zugesetzt. Aus Umweltschutzgründen kommen nur toxikologisch unbedenkliche Substanzen wie z.b. Kohlenstoffpolymere in Frage. Das konditionierte Material wird geladen und abtransportiert. Durch die Konditionierung kann der Wasseranteil der Sedimente auf ca reduziert werden. Wird das dabei anfallende Überschusswasser in das Gewässer zurückgeleitet, muss sichergestellt sein, dass es keine schädlichen Inhaltsstoffe enthält. Im Rücklaufwasser müssen daher z.b. die Parameter DOC, BSB, Phosphat, Nitrat und Ammonium untersucht werden. Bei zu hohen Gehalten muss das Wasser vorbehandelt oder in die Kanalisation geleitet werden, damit eine Schädigung des Gewässers ausgeschlossen werden kann. U.U ist eine Einleitergenehmigung erforderlich Entnahme im Trockenen Das Rückhaltebecken wird abgelassen, der Schlamm mittels Raupen zusammengeschoben und in Haufen randlich im Becken aufgesetzt. Im Allgemeinen wird das Material direkt verladen und in entsprechend abgedichteten LKW abgefahren. Eine aktive Entwässerung (Konditionierung) erfolgt zumeist nicht, allerdings kann der Wassergehalt durch reine Schwerkraftentwässerung je nach Standzeit und Witterung auf einen Anteil von ca % reduziert werden. Anlage 22 4

93 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen Dezember Naturschonende Verfahren und Vermeidung von Beeinträchtigungen Die Entnahme im Trockenen ist unter Naturschutzgesichtspunkten zu vermeiden, da die gesamte Lebensgemeinschaft durch das Ablassen vertrieben oder vernichtet wird. Grundsätzlich ist aber zu bedenken, dass durchflossene Rückhaltebecken einen Fremdkörper im Fließgewässer darstellen. Das dauerhafte Legen des Staues und die Umgestaltung zu einem trockenen Becken mit ökologisch durchgängiger Drosselvorrichtung sind daher zu prüfen. Ggf. kann eine Grundräumung durch diese Maßnahme vermieden werden. Gleichzeitig erhöht sich das Retentionsvolumen und die Fließgewässerlebensgemeinschaft wird gefördert. Dieses Entwicklungsziel ist abzuwägen gegen den Verlust des Stillgewässerbiotopes und die Veränderung des Landschaftsbildes. Bei einer Nassbaggerung oder im Spülbetrieb können Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften durch folgende Maßnahmen minimiert werden. a) Aussparen von Uferbereichen mit Verlandungs- oder Unterwasservegetation als Rückzugsbereiche und zur Wiederbesiedlung. b) Elektroabfischung und Bergung von Großmuschelbeständen. c) Grundräumungsmaßnahmen zwischen Mitte September und Mitte November. Vermeidung ungünstiger Zeiten (Winterruhe, Laichzeiten von Amphibien und Fischen im Frühjahr und Sommer), Sauerstoffmonitoring und ggf. Belüftung. d) Bergen und Zwischenlagerung einzelner Vegetations-Soden und Rhizomen von Teichoder Seerose und Wiedereinbringung nach der Maßnahme 1.5 Umgang mit dem Baggergut Baggergut als Abfall im Sinne des KrWG fällt bei allen Unterhaltungsmaßnahmen an, in denen in die Sohle eingegriffen wird. Bei der Grundräumung von RHB handelt es sich um große Mengen, so dass die Problematik in diesem Kapitel betrachtet wird. Wenngleich das Sediment zumeist keine gefährlichen Inhaltsstoffe im Sinne des Arbeitsschutzes aufweist, ist dennoch eine ordnungsgemäße Entsorgung nötig. Ohne eine Konditionierung bei der zumindest eine gewisse Stichfestigkeit erzeugt wird, ist selbst bei unbelasteten Sedimenten eine Verwertung erschwert. Anlage 22 5

94 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen Dezember 2013 Zuordnung der entnommenen Sedimente In einem ersten Schritt ist die Belastung des Sedimentes zu überprüfen. Dazu sind Mischproben zu gewinnen, deren Teilproben über das gesamte Becken repräsentativ verteilt sind und die das Material bis in die Entnahmetiefe umfassen. Größere Sandbänke im Einlaufbereich u. ä. sind getrennt zu beproben und ggf. getrennt zu entsorgen/zu verwerten. Eine vertikale Differenzierung ist in der Regel nicht sinnvoll, da mit den gängigen Entnahmeverfahren allenfalls sehr mächtige Schichten getrennt entnommen werden können. Der Untersuchungsumfang für Hamburger Gewässer sollte sämtliche bewertungsrelevante Parameter der Tabellen II ff der Anforderung an die stoffliche Verwertung für die Verwertung von Mineralischen Abfällen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (kurz LAGA- Richtlinie) umfassen. In Ausnahmefällen, in Gewässern ohne nennenswerte Belastung durch Straßen oder Gewerbeflächen im Einzugsgebiet, genügt das Mindestuntersuchungsprogramm gem. der Tabelle II der LAGA-Richtlinie. Die Zuordnung erfolgt gemäß den jeweiligen Grenzwerten für die einzelnen Parameter in die Zuordnungsklassen Z 0 bis Z 2 der LAGA-Richtlinie bzw. den Deponieklassen DK 0 bis DK III der Deponieverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Das Vorgehen für die Bewertung im Rahmen der Technischen Regeln der LAGA- Richtlinie ist dem Flussbild zu entnehmen. Folgende ergänzende Anmerkungen sind für die Verwertung/Entsorgung hilfreich: 1) Sedimente, deren Belastung sämtliche LAGA-Grenzwerte für Z 0 unterschreiten, unterschreiten gleichzeitig die Vorsorgewerte für Böden ( 8 Abs, 2, BBodSchG), da die Werte identisch sind. Damit steht auch einer Verwendung in Land- und Forstwirtschaft nichts entgegen. Dabei sind die Auflagen des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bodenschutzverordnung zu beachten, bei der davon ausgegangen wird, dass der Einbau von Fremdmaterial zu einer Verbesserung der Bodeneigenschaften führt ( 12 BBodSchV). 2) Für Sedimente die den LAGA-Grenzwert Z 2 überschreiten ist eine Verwertung im Rahmen der TR Boden (=Teil II der LAGA-Richtlinie: Technischen Regeln für die Verwertung von Bodenmaterial) nicht möglich. Hier ist die Deponieverordnung anzuwenden. 3) In Sedimenten ist regelmäßig der Grenzwert für den Gehalt an organischem Kohlenstoff (TOC) überschritten. Hier handelt es sich nicht um einen Schadstoff im eigentlichen Sinn. Es ist zu prüfen, ob es sich um vergleichsweise inertes Material handelt, dass nicht zur Deponiegasbildung neigt. Eine alleinige Überschreitung des TOC-Grenzwertes ist kein zwingender Grund für die Deponierung des Materials gemäß Deponieverordnung. Anlage 22 6

95 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen Dezember 2013 Anlage 22 7

96 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Anlage 23: Wasserpflanzensteckbriefe Wasserpflanzensteckbriefe Wasserpflanzen in Hamburg, erkennen und bewerten September 2013 Text von Dipl.-Biol. Gabriele Stiller Fachliche Zuständigkeit Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Hamburg; Abt. Wasserwirtschaft 1

97 Fotos von Dipl.-Biol. Gabriele Stiller Wasserpfl anzensteckbriefe Wasserpfl anzen in Hamburg, erkennen und bewerten Anlage 23

98 Wasserpflanzen-Steckbriefe Wasserpflanzensteckbriefe März 2014: Text von Dipl.-Biol. Gabriele Stiller; Fachliche Zuständigkeit Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Hamburg; Abt. Wasserwirtschaft Wasserpflanzen erfüllen vielfältige gewässerökologische Funktionen und sind eine der biologischen Qualitätskomponenten zur Bewertung des ökologischen Zustands der Gewässer gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie. Bedingt durch hohe Nährstoffeinträge, fehlende Beschattung aber auch durch intensive Gewässerunterhaltung können Wasserpflanzen im Gewässer Überhand nehmen. Dies kann zur Verminderung der Strömungsgeschwindigkeit bis hin zum Aufstau führen. In der Folge kann es zu stärkerer Sedimentation und unerwünschten Auflandungen kommen, so dass eine Unterhaltung notwendig wird. Dabei kann je nach Situation eine Böschungsmahd, ein Krauten der Sohle oder auch eine Sohlräumung erforderlich sein, um den ordnungsgemäßen Abfluss wieder herzustellen und zu sichern. Aufgrund ihrer großen Bedeutung für den Gewässerlebensraum gilt es gleichzeitig, wertvolle Wasserpflanzenbestände zu erhalten und zu fördern bzw. Störzeiger und Problemarten zurückzudrängen auch um die Ziele der EGWasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Artenkenntnisse über Wasserpflanzen und wie sie auf hydraulische Belastung, Gewässerunterhaltung und andere Einflüsse reagieren sind Grundvoraussetzung für die Entwicklung standorttypischer Pflanzengemeinschaften und eine zielgerichtete Unterhaltungsplanung in den betroffenen Gewässern. Vor diesem Hintergrund sind für ausgewählte, unterhaltungsrelevante Pflanzenarten Steckbriefe erstellt worden, die als lose Blattsammlung konzipiert sind und als Anlage für die Gewässerunterhaltungsrichtlinie der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt dienen sollen. Als Wasserpflanzen werden in diesem Zusammenhang mit bloßem Auge erkennbare Gefäßpflanzen betrachtet, die untergetaucht im Gewässer leben oder bei mittlerem Wasserstand hier wurzeln. In den Steckbriefen sind die ausgewählten Pflanzen gruppiert. Die völlig oder fast vollständig untergetaucht (submers) lebenden Unterwasserpflanzen sowie die Schwimmblattpflanzen bilden die Gruppe der echten Wasserpflanzen bzw. Hydrophyten. Die am Uferrand stehenden Röhrichtpflanzen, Röhrichtbegleiter und Bunt- Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd 1 blühenden Hochstauden wachsen lediglich mit ihren Wurzeln und untersten Sprossteilen im Wasser und ragen mit einem großen Teil ihres Sprosses aus dem Wasser heraus (emerses Wachstum). Zwischen den echten Wasserpflanzen und den Uferrandpflanzen vermittelt die Gruppe der amphibischen Pflanzen, die je nach Wasserstand submers oder emers wachsen. Eine besondere Gruppe bilden die Neophyten, die als gebietsfremde Pflanzen in einem der Steckbriefe berücksichtigt werden. Diese Gruppe bedarf einer besonderen Beachtung, da ihr Vorkommen in vielen Fällen zur Verdrängung der heimischen Flora führt. Als Grundlage für die Auswahl der Pflanzenarten diente die Broschüre Pflanzen und ihre Bedeutung für Fließgewässer Praxistipps (TENT 2001), die als praxisnahes Heft im Pocketformat für den Unterhaltungspflichtigen eine wichtige Grundlagenlektüre darstellt. Da die Broschüre in erster Linie Fließgewässer berücksichtigt, enthält sie nur wenige für Niederungs- und Marschgewässer typische Stillgewässerarten, so dass hier einige der in Hamburg häufigen Arten ergänzt wurden. Der Aufbau der Steckbriefe orientiert sich ebenfalls an der vorgenannten Broschüre. In Anlehnung hieran werden Erkennungsmerkmale, Vorkommen, Standortbedingungen, Bedeutung für den Gewässerlebensraum und Reaktion auf Gewässerunterhaltung für die ausgewählten Arten kurz beschrieben. Als weitere Quelle für die Beschreibungen dienen GARNIEL (2000), KRAUSCH (1996), MADSEN & TENT (2000), VAN DE WEYER & SCHMIDT (2011) sowie Erfahrungen aus laufenden Projekten zur schonenden Gewässerunterhaltung in Schleswig-Holstein (STILLER & EGGERS , STILLER ). Ergänzt werden die Texte durch Fotos und Zeichnungen, die das Erkennen der Pflanzen im und am Gewässer erleichtern sollen. Für die Erlaubnis, die Zeichnungen verwenden zu dürfen, sei den Autoren Frau Dagmar Wassong (in: VAN DE WEYER & SCHMIDT 2007) und Herrn Jens Christian Schou (in: TENT 2001) hier ausdrücklich gedankt. Die Steckbriefe erheben nicht den Anspruch eines Bestimmungsbuches. Vielmehr sollen sie dem Nutzer allgemein verständlich die wichtigsten Pflanzen und ihre Bedeutung für den Lebensraum Gewässer vermitteln. Artenreiche Sippen, wie z. B. Wasserstern (Callitri :52

99 Wasserpflanzen-Steckbriefe che), Wasserhahnenfuß (Ranunculus) und Laichkräuter (Potamogeton), werden anhand einer oder weniger der hiervon in Hamburg allgemein verbreiteten und häufigen Arten beschrieben, auch da die Arten für den Laien kaum zu unterscheiden sind. Da gerade bei den artenreichen Gattungen neben den verbreiteten Arten auch seltene und unter Umständen gefährdete Arten auftreten können, werden im Steckbrief jeweils die potenziell in Hamburger Gewässern vorkommenden verwandten Arten aufgeführt, um auf Verwechslungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Die Angaben zu den Vorkommen und zum Gefährdungsgrad basieren auf dem Hamburger Pflanzenatlas (POPPENDIECK et al. 2010). Einige Pflanzensippen bzw. -gruppen (Wasserlinsen, Hochstauden, Neophyten), die sich hinsichtlich der Gewässerunterhaltung ähnlich verhalten, werden in einem Steckbrief zusammengefasst. Bei den einzelnen Pflanzen bzw. Pflanzengruppen werden Hinweise zum Verhalten gegenüber der Gewässerunterhaltung gegeben. Hintergrund ist, dass intensive Gewässerunterhaltungsarbeiten mit Entfernen großer Teile der Pflanzen aus dem Gewässer in der Vergangenheit neben anderen Einflüssen dafür gesorgt haben, dass viele der Gewässer die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie nicht erreichen. Durch Räumung werden Pflanzen im Allgemeinen auf Dauer geschädigt und verschwinden aus dem Gewässer, sofern keine neuen Besiedlungsquellen in der Nähe liegen. Aber auch intensives und nicht fachgerechtes Mähen und Krauten der Böschung und/oder Sohle kann zur dauerhaften Schädigung der Pflanzen bzw. des Gewässerlebensraums führen. Um dem Arten- und Naturschutz sowie den Zielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie gerecht zu werden und gleichzeitig die Sicherung des ordnungsgemäßen Abflusses zu gewährleisten, ist die Einführung einer naturverträglichen bzw. schonenden Gewässerunterhaltung notwendig (LLUR 2010). Die wichtigsten Schritte zur schonenden Gewässerunterhaltung sind: Notwendigkeit der Unterhaltung prüfen Möglichst nur abschnittsweise und/oder zeitlich versetzt unterhalten Gewässersohle und Böschungsfuß generell schonen Krauten der Sohle wechselseitig, halbseitig, mittig oder als Stromstrich Mindestschnitthöhe beim Mähen und Krauten beachten (etwa 10 bis 15 cm) Belassen von Strukturen: Kies, Steine, Totholz, besondere Pflanzenpolster im Gewässer Mäh- und Räumgut aus dem Gewässerprofil entfernen, flächig ausbreiten oder besser entfernen Bei der halbseitigen, wechselseitigen, mittigen oder Stromstrichmahd wird die Sohle nicht über die gesamte Breite unterhalten, sondern je nach Abflusssituation nur auf einem bis zwei Drittel der Gewässerbreite frei gemäht. Dadurch werden im Gewässer wieder unterschiedliche Strömungsverhältnisse geschaffen und eine Sedimentsortierung im Bach erreicht. Wichtige Strukturen, wie Steine, Kies, und Pflanzenpolster bleiben erhalten und stehen als Lebensraum für die Gewässerfauna zur Verfügung. Die beschriebenen Maßnahmen der schonenden Gewässerunterhaltung dienen gleichermaßen der Verbesserung des Gewässerzustands gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie, dem Natur- und Artenschutz und der Abflusssicherung. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die aktuell vorliegenden Wasserpflanzen-Steckbriefe. Hierin ist außer dem Rote Liste-Status für Hamburg auch der bundesweite Gefährdungsgrad und der Schutzstatus der jeweiligen Arten angeführt. Die Nomenklatur der Arten richtet sich nach der Standardliste der Farn- und Blütenpflanzen Deutschlands (WISSKIRCHEN & HAEUPLER 1998). Übersicht Wasserpflanzen-Streckbriefe Stand März 2014 mit Angabe des Gefährdungsgrades nach der Roten Liste Hamburg (POPPENDIECK et al. 2010) bzw. Deutschland (KORNECK et al. 1996) sowie Schutzstatus gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005) Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :52

100 Wasserpflanzen-Steckbriefe wissenschaftlicher Name deutscher Name Hydrophyten Unterwasserpflanzen Callitriche platycarpa Flachfrüchtiger Wasserstern Ceratophyllum demersum Raues Hornblatt Elodea canadensis Kanadische Wasserpest Myriophyllum spicatum Ähren-Tausendblatt Potamogeton alpinus Alpen-Laichkraut Potamogeton crispus Krauses Laichkraut Potamogeton pectinatus Kamm-Laichkraut Potamogeton perfoliatus Durchwachsenes Laichkraut Ranunculus peltatus Schild-Wasserhahnenfuß Sparganium emersum Einfacher Igelkolben Hydrophyten Schwimmblattpflanzen Hydrocharis morsus-ranae Froschbiss Lemna gibba Buckelige Wasserlinse Lemna minor Kleine Wasserlinse Lemna trisulca Dreifurchige Wasserlinse Nuphar lutea Gelbe Teichrose Potamogeton natans Schwimmendes Laichkraut Spirodela polyrhiza Vielwurzelige Wasserlinse Stratiotes aloides Krebsschere Amphibische Pflanzen Berula erecta Aufrechte Berle Glyceria fluitans Flutender Schwaden Myosotis scorpioides Sumpf-Vergissmeinnicht Nasturtium microphyllum Kleinblättrige Brunnenkresse Rorippa amphibia Wasser-Sumpfkresse Veronica beccabunga Bachbunge Röhrichtpflanzen und Röhrichtbegleiter Alisma plantago-aquatica Gewöhnlicher Froschlöffel Butomus umbellatus Schwanenblume Glyceria maxima Großer Wasserschaden Phalaris arundinacea Rohrglanzgras Phragmites australis Schilf Sagittaria sagittifolia Gewöhnliches Pfeilkraut Sparganium erectum Ästiger Igelkolben Hochstauden und Neophyten Epilobium hirsutum Zottiges Weidenröschen Eupatorium cannabinum Wasserdost Filipendula ulmaria Mädesüß Iris pseudacorus Sumpf-Schwertlilie Lysimachia vulgaris Gilbweiderich Lythrum salicaria Blutweiderich Valeriana officinalis Echter Baldrian Fallopia japonica Japanischer Staudenknöterich Heracleum mantegazzianum Riesen-Bärenklau Impatiens glandulifera Drüsiges Springkraut RL HH RL D V V V G D Legende Rote Liste und Schutzstatus ( ) nach Bundesartenschutzverordnung (2005) 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :52

101 Ausgewählte Literatur Pflanzen-Bestimmung, Rote Listen und Gewässerunterhaltung ATV-DVWK (2002): Aktuelle Hinweise zur Unterhaltung von Fließgewässern in Deutschland. Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Hennef, 29 S. DWA (2010): Merkblatt DWA-M 610 Neue Wege der Gewässerunterhaltung Pflege und Entwicklung von Fließgewässern. Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Hennef, 237 S. ENGELSCHALL, B. & F. RÖBBELEN (o.j.): Umgang mit Neophyten in Parkanlagen Empfehlungen, 2 S. GARNIEL, A. (2000): Schutzkonzept für gefährdete Wasserpflanzen der Fließgewässer und Gräben SchleswigHolsteins. Gutachten i. A. des Landesamtes für Natur und Umwelt Schleswig-Holstein, Flintbek, Teil A: 147 S., Teil B: 354 S. HAEUPLER, H. & T. MUER (2000): Bildatlas der Farn- und Blütenpflanzen Deutschland. Ulmer, Stuttgart, 759 S. KORNECK, D., M. SCHNITTLER & I. VOLLMER (1996): Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta) Deutschlands. Schr.-R. f. Vegetationskunde, BfN, Bonn-Bad Godesberg, 28: KRAUSCH, H.-D. (1996): Farbatlas Wasser- und Uferpflanzen. Ulmer, Stuttgart, 315 S. KRESKEN, G.-U. (2000): Vorläufiger Bestimmungsschlüssel der Gattung Callitriche. Botan. Verein zu Hamburg e. V., Regionalstelle Pflanzenschutz, 7 S. LANU (LANDESAMT FÜR NATUR UND UMWELT) (2005): Hinweise zur Regeneration von Fließgewässern. Anlage 3: Hinweise zur schonenden Gewässerunterhaltung. 15 S. LLUR (LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME SCHLESWIG-HOLSTEIN) (2010): Flyer Schonende Gewässerunterhaltung. LLUR, Abteilung Gewässer, Flintbek, 2 S. MADSEN, B. L. & L. TENT (2000): Lebendige Bäche und Flüsse: Praxistipps zur Gewässerunterhaltung und Revitalisierung von Tieflandgewässern. Edmund Siemers Stiftung, 156 S. MIERWALD, U. & K. ROMAHN (2006): Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste. Landesamt für Natur und Umwelt Schleswig-Holstein, Flintbek, Bd. 1, 122 S. MLUR (MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN) (o. J.): Arten- und Naturschutz bei der Gewässerunterhaltung. Kiel, Broschüre, 24 S. OBERDORFER, E. (1994): Pflanzensoziologische Exkursionsflora. Ulmer, Stuttgart, 1050 S. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd 4 POPPENDIECK, H.-H., H. BERTRAM, I. BRANDT; B. ENGELSCHALL & J. V. PRONDZINSKI (2010): Der Hamburger Pflanzenatlas von a bis z. Dölling und Galitz Verlag, 568 S. PRESTON, C.-D. (1995): Pondweeds of Great Britain and Ireland. Botanical Society of the British Isles, Handbook No. 8, London, 352 S. RICH, T. C. G. & A. C. JERMY. (1998): Plant Crib Botanical Society of the British Isles, London, 391 S. ROTHMALER, W. ( ): Exkursionsflora von Deutschland. Spektrum Akad. Verlag, Heidelberg, Berlin, Bd. 3 und 4. ROWECK, H. & W. SCHÜTZ (1988): Zur Verbreitung seltener sowie systematisch kritischer Laichkräuter (Potamogeton) in Baden-Württemberg. Veröff. Naturschutz Landschaftspflege Bad.-Württ. 63, Karlsruhe, SCHAUMBURG, J., C. SCHRANZ, D. STELZER, A. VOGEL & A. GUTOWSKI (2012): Verfahrensanleitung für die ökologische Bewertung von Fließgewässern zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie: Makrophyten und Phytobenthos. (Stand Januar 2012) Bayerisches Landesamt für Umwelt, München, 192 S., lfu.bayern.de. STILLER, G. & F. EGGERS ( ): Erfolgskontrolle Gewässerunterhaltung Untersuchungen zur Wirkung einer schonenden Gewässerunterhaltung auf die Zusammensetzung und Vielfalt der Fließgewässervegetation und der Wirbellosenfauna Ergebnisse Gutachten i. A. des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holstein, Rendsburg. STILLER, G. ( ): Planung und Durchführung einer Beratung zur Einführung einer schonenden Gewässerunterhaltung in Schleswig-Holstein 2011 bis 2013 Gutachten i. A. des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes S-H, Flintbek. TENT, L. (2001): Pflanzen und ihre Bedeutung für Fließgewässer. Praxistipps. Edmund Siemers Stiftung, 51 S. WEYER, K. VAN DE & C. SCHMIDT (2007): Bestimmungsschlüssel für die aquatischen Makrophyten (Gefäßpflanzen, Armleuchteralgen und Moose) in Deutschland. Nettetal. WEYER, K. VAN DE & C. SCHMIDT (2011): Bestimmungsschlüssel für die aquatischen Makrophyten (Gefäßpflanzen, Armleuchteralgen und Moose) in Deutschland. Bd. 1 und 2. Fachbeiträge des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Heft Nr , Potsdam. WISSKIRCHEN, R. & H. HAEUPLER (1998): Standardliste der Farn- und Blütenpflanzen Deutschlands. Ulmer, Stuttgart, 765 S :52

102 Unterwasserpflanzen Flachfrüchtiger Wasserstern Callitriche platycarpa (RL=) Woran erkennt man ihn? Er ist leicht an den hellgrünen Blättern zu erkennen. Im Bach formt er kissenförmige Pflanzeninseln. In flachen Gewässern bilden sich sternförmige Blattrosetten als Schwimmblätter aus. Die Unterwasserblätter haben größere Abstände und sind kleiner. Wie sieht er im Winter aus? Auch im Winter hat der Wasserstern wohlausgebildete grüne Schosse unter Wasser. Wo tritt er auf? Den Wasserstern findet man sowohl in Bächen als auch in Seen. Vom kleinsten Bach bis zum Fluss kann diese charakteristische Pflanze vorkommen. Er ist vermutlich die häufigste Wasserstern-Art in allen Hamburger Gewässertypen. Wie reagiert er auf die Pflanzenmahd? Die Pflanzenmahd selbst schadet dem Wasserstern kaum. Aber eine häufige Räumung der Gewässersohle führt zum Ausfall der Pflanzen. Wasserstern-Polster sollten daher von der Unterhaltung ausgenommen oder die Bestände im Stromstrich gemäht werden. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Der Wasserstern ist eine sehr wichtige Pflanze, da er häufig Polster bildet, die gute Lebensbedingungen für eine Vielzahl von Wirbellosen bieten. Außerdem wird die Strömung gut gelenkt und schafft dadurch insgesamt positive Verhältnisse im Gewässer. Weitere Arten in Hamburg: Callitriche cophocarpa (RL=), C. hamulata (RL=D), C. obtusangula (RL=D), C. palustris (RL=D), C. stagnalis (RL=D) Die einzelnen Arten sind nur an reifen Früchten sicher zu unterscheiden. Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :52

103 Unterwasserpflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: (verändert von Dipl.-Biol. G. Stiller) aus Tent (2001) Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :52

104 Unterwasserpflanzen Raues Hornblatt Ceratophyllum demersum (RL=V) Woran erkennt man es? Das Hornblatt entwickelt 30 bis 100 cm lange, oft reich verzweigte wurzellose, frei schwimmende oder nur leicht im Boden verankerte Sprosse. Die dunkelgrünen vier-zipfeligen Blätter stehen in quirligen Wirteln um den Spross und sind starr und etwas bestachelt, wodurch sich die Pflanzen rau anfühlen. Wie sieht es im Winter aus? Das Hornblatt bildet wintergrüne Bestände, die bei milden Temperaturen weiterwachsen. Wo tritt es auf? Die Pflanze kommt in stehenden oder schwach fließenden, nährstoffreichen und sommerwarmen Gewässern vor, meist über schlammigem Grund. Der Verbreitungsschwerpunkt liegt in den Hamburger Marschgebieten. Wie reagiert es auf die Pflanzenmahd? Zum Zurückdrängen von Problembeständen ist eine Senkung der Nährstoffbelastung der Gewässer notwendig. Durch Unterhaltung wird die Pflanze nur kurzfristig geschwächt und regeneriert rasch aus im Gewässer verbliebenen Pflanzenbruchstücken. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Es gilt als Nährstoffzeiger und kann gewässerfüllende, stauende Bestände entwickeln, die durch Beschattung andere Pflanzen verdrängen. Die wintergrünen Vorkommen haben für die Gewässerfauna eine gewisse Bedeutung. Weitere Arten in Hamburg: Ceratophyllum submersum (RL=1) Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :52

105 Unterwasserpflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: Dipl.-Biol. G. Stiller Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :52

106 Unterwasserpflanzen Kanadische Wasserpest Elodea canadensis (RL=) Woran erkennt man sie? Die Pflanzen sind dunkelgrün, oft in sehr dichtem Bewuchs. Die Blätter sitzen in Dreierkränzen an Flaschenbürsten-ähnlichen Stängeln. Wie sieht sie im Winter aus? Auch im Winter ist die Pflanze grün, bildet sich aber bis auf kleine Bestände mit kurzen Sprossen zurück. Wo tritt sie auf? Wasserpest kann in fließenden wie in stehenden Gewässern existieren. Bei nicht zu turbulenter und schneller Strömung bildet sie in nährstoffreichen, unbeschatteten Gewässern dichte Bestände aus. In Hamburg kommt sie häufig in den Marschengewässern vor, ist aber auch auf der Geest anzutreffen. Wie reagiert sie auf die Pflanzenmahd? In ruhigem Wasser wächst der Bestand sehr schnell nach. Auch losgerissene Stängel können weiterwachsen und sich andernorts bewurzeln. Gemähte Pflanzen müssen also aus dem Gewässer entnommen werden. Mäht man eine Stromrinne, bleibt diese wegen ihrer turbulenten Strömung frei. Bei Beschattung des Gewässers mit Erlen geht die Massenentwicklung der Wasserpest zurück. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Wasserpest kann Teil von Pflanzeninseln sein oder auch selbst welche bilden. Reine Wasserpestbestände haben vergleichsweise eine geringe Bedeutung für Gewässerorganismen. Weitere Arten in Hamburg: Elodea nuttallii (RL=) Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :52

107 Unterwasserpflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: (verändert von Dipl.-Biol. G. Stiller) aus Tent (2001) Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :52

108 Unterwasserpflanzen Ähren-Tausendblatt Myriophyllum spicatum (RL=3) Woran erkennt man es? Es ist eine Unterwasserpflanze mit 50 bis 250 cm langen, verzweigten Stängeln, daran vier-zählige Quirle mit kammförmig gefiederten Blättern. Die Fiedern sind gegenständig (Myriophyllum alterniflorum: wechselständig). Die Sprosse sind oft rötlich gefärbt. Die Blütenähren ragen aus dem Wasser heraus. Wie sieht es im Winter aus? Die Pflanze ist nur selten wintergrün. Das Ähren-Tausendblatt bildet sich im Herbst meist bis auf Kurztriebe zurück. Wo tritt es auf? Es tritt in stehenden bis schnell fließenden, nährstoffärmeren bis nährstoffreicheren Gewässern über Schlamm, Sand und Kies auf. In Hamburg ist es fast nur noch in den Marschengewässern zu finden, da in den Geestgewässern oft keine Wasserpflanzen mehr vorkommen. Wie reagiert es auf die Pflanzenmahd? Sohlräumungen werden nicht vertragen, wohl aber Pflanzenmahd. Diese muss schonend etwa 10 cm über der Gewässersohle erfolgen, damit die Rhizome nicht wie bei der Räumung geschädigt werden. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Das Ähren-Tausendblatt ist gegen Verschmutzung und Eutrophierung relativ unempfindlich und ist daher eine wichtige Pflanzenart anthropogen belasteter Fließgewässer. Weitere Arten in Hamburg: Myriophyllum alterniflorum (RL=1), M. verticillatum (RL=2) Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :53

109 Unterwasserpflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: Dipl.-Biol. G. Stiller Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :53

110 Unterwasserpflanzen Alpen-Laichkraut Potamogeton alpinus (RL=3) Woran erkennt man es? Es bildet 30 bis 200 cm lange Stängel mit lanzettlichen 10 bis 25 cm langen Tauchblättern und verkehrt-eiförmigen, glänzenden Schwimmblättern. Die ganze Pflanze ist oft rötlich. Die Blütenähren stehen an den Stängelenden und ragen aus dem Wasser heraus. Wie sieht es im Winter aus? Die Pflanze bildet sich im Winter zurück und überdauert als lose Knospen, die auf dem Gewässergrund liegen oder oberflächlich im Sediment vergraben sind. Wo tritt es auf? Es tritt in mäßig schnell fließenden bis stehenden Gewässern mit kühlem, klarem und nicht oder nur sehr wenig verschmutztem, meist mäßig nährstoffreichem Wasser auf sandig-kiesigem bis schlammigem Grund auf. In Hamburg ist es nur noch in den Marschengewässern zu finden. Wie reagiert es auf die Pflanzenmahd? Grundräumungen vernichten die Bestände, während schonende Mahd, zum Beispiel als Stromstrich, gut vertragen wird. Die wüchsigen Pflanzen bilden selten gewässerfüllende Bestände, so dass ihre Unterhaltung kaum nötig wird. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Als Vertreter der Groß-Laichkräuter ist es eine typische Art größerer, tieferer Gewässer und eine der wertvollen Wasserpflanzen in Hamburg. Weitere Groß-Laichkraut-Arten in Hamburg: Potamogeton gramineus (RL=1), P. lucens (RL=2), P. perfoliatus (RL=3), P. polygonifolius (RL=1) Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :53

111 Unterwasserpflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: Dipl.-Biol. G. Stiller Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :53

112 Unterwasserpflanzen Krauses Laichkraut Potamogeton crispus (RL=) Woran erkennt man es? Das Krause Laichkraut hat 3 bis 10 cm lange Blätter, die nahezu glatt sein können, aber meist mehr oder weniger gekräuselt sind. Alle Blätter sind fein gesägt. Meist liegt ein rotbrauner Schein über den Blättern. Es bildet bis zu 2 m lange Stängel aus. Wie sieht es im Winter aus? Die Pflanze bildet sich im Herbst zurück und überwintert mit mehr oder weniger blattlosen Stängeln und besonderen Überwinterungsknospen im Gewässergrund. Wo tritt es auf? Dieses Laichkraut findet man sowohl in stehenden als auch in fließenden Gewässern. Es erträgt eine gewisse Wasserverunreinigung und wächst am besten in leicht verschmutzten Wasserläufen. In Hamburg gibt es vereinzelte Vorkommen auf der Geest, der Verbreitungsschwerpunkt ist die Marsch. Wie reagiert es auf die Pflanzenmahd? Durch intensive Unterhaltung wird diese Pflanze so geschädigt, dass sie weitgehend verschwindet. Stromstrich oder beispielsweise wechselseitige schonende Mahd über der Gewässersohle werden gut vertragen. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Das Krause Laichkraut ist eine der Arten, die am besten mit Fadenalgen konkurrieren, soweit es nicht durch die Gewässerunterhaltung gestört wird. Insofern ist es eine wichtige Pflanzenart der nährstoffreichen und etwas verunreinigten Fließgewässer. Weitere Klein-Laichkraut-Arten in Hamburg: Potamogeton acutifolius (RL=3), P. berchtoldii (RL=2), P. compressus (RL=2), P. filiformis (RL=1), P. friesii (RL=1), P. obtusifolius (RL=2), P. pectinatus (RL=3), P. pusillus (RL=2), P. rutilis (RL=D), P. trichoides (RL=3) Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :53

113 Unterwasserpflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: (verändert von Dipl.-Biol. G. Stiller) aus Tent (2001) Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :53

114 Unterwasserpflanzen Kamm-Laichkraut Potamogeton pectinatus (RL=3) Woran erkennt man es? Dieses Laichkraut hat etwa 2,5 mm dünne, borstenförmige grüne oder bräunliche 2 bis 15 cm lange Blätter mit bis zu 5 cm langen Blattscheiden, die sich mit dem Blatt zusammen abklappen lassen. Es kann dichte Bestände mit langen Schossen ausbilden, die im Wasser aufstehen. In manchen Gewässern können die Blätter bis zu 7 mm breit werden. Wie sieht es im Winter aus? Die Pflanze bildet sich im Herbst zurück. Sie überwintert entweder mit kleinen Knollen im Gewässergrund oder mit blattlosen Stängeln. Wo tritt es auf? Es tritt in stehenden bis fließenden Gewässern auf. Sowohl leicht verunreinigte und nährstoffreiche, aber auch unbelastete Fließgewässer und Kanäle werden besiedelt. In Hamburg findet man es in allen Gewässertypen. Wie reagiert es auf die Pflanzenmahd? Da die Wachstumszonen nicht an der Basis sondern an den Pflanzenspitzen sitzen, wächst dieses Laichkraut nach dem Schnitt kaum nach. Es empfiehlt sich daher, diese wasserstauende Pflanze so zu mähen, dass eine geschlängelte Stromrinne entsteht. Sofern es bis zum Herbst nicht für Abflussprobleme sorgt, ist keine Unterhaltung nötig, da die Pflanze vergeht. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Im Bewuchs kann eine Vielzahl von Wirbellosen leben. Es bildet eher flächenhafte Teppiche als ausgeprägte Pflanzenpolster. Weitere Klein-Laichkraut-Arten in Hamburg: Potamogeton acutifolius (RL=3), P. berchtoldii (RL=2), P. compressus (RL=2), P. crispus (RL=), P. filiformis (RL=1), P. friesii (RL=1), P. obtusifolius (RL=2), P. pusillus (RL=2), P. rutilis (RL=D), P. trichoides (RL=3) Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :53

115 Unterwasserpflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: (verändert von Dipl.-Biol. G. Stiller) aus Tent (2001) Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :53

116 Unterwasserpflanzen Durchwachsenes Laichkraut Potamogeton perfoliatus (RL=3) Woran erkennt man es? Man erkennt die Pflanze an dem oft stark verzweigten, bis zu 6 m langen Spross mit wechselständigen, eiförmigen, rau gezähnelten, aber nicht gekrausten, den Stängel umfassenden Blättern. Diese sind je nach Standort schmaler oder breiter ausgebildet. Wie sieht es im Winter aus? Die Pflanze bildet sich im Herbst zurück und überwintert mit ihren Wurzeln im Gewässergrund. Wo tritt es auf? Dieses Laichkraut findet man sowohl in stehenden als auch in schneller fließenden, tieferen Gewässern in schlammiger bis sandiger Sohle. In Hamburg hat es seinen Verbreitungsschwerpunkt in den Vier-und Marschlanden. Wie reagiert es auf die Pflanzenmahd? Es bildet selten gewässerfüllende Bestände, die unterhalten werden müssen. Die flach wurzelnden Pflanzen werden durch Sohlräumungen vernichtet, während schonende Mahd,zum Beispiel als Stromstrich, gut vertragen wird. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Dieses Laichkraut ist eines der wenigen in Hamburg noch vorkommenden Vertreter der Groß-Laichkräuter, die typisch sind für größere, tiefere Gewässer. Die lichtbedürftige und gegenüber Verschmutzung empfindliche Pflanze steht für relativ gute Wasserqualität. Weitere Groß-Laichkraut-Arten in Hamburg: Potamogeton alpinus (RL=3), P. gramineus (RL=1), P. lucens (RL=2), P. polygonifolius (RL=1) Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :53

117 Unterwasserpflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: Dipl.-Biol. G. Stiller Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :53

118 Unterwasserpflanzen Schild-Wasserhahnenfuß Ranunculus peltatus (RL=1) Woran erkennt man ihn? Der Schild-Wasserhahnenfuß hat feine Unterwasserblätter, die mehrfach gegabelt sind. Die Blattabschnitte können im fließenden Wasser 5 bis 10 cm lang werden. Gelegentlich entwickelt er bis 4 cm breite, gekerbte Schwimmblätter. Die weißen Blüten treten im Sommer auf. Wie sieht er im Winter aus? Er bildet sich im Herbst zurück und überwintert mit kurzen, blatttragenden Schossen oder nahezu blattlosen Stängeln im Gewässergrund. In einigen Gewässern wächst er auch den ganzen Winter über kräftig. Wo tritt er auf? Der Schild-Wasserhahnenfuß wächst in stehenden und fließenden Gewässern. Da die Wasserhahnenfußarten nur schwer zu unterscheiden sind, liegen keine genauen Verbreitungsdaten für Hamburg vor. Die früher häufige Art ist aktuell vom Aussterben bedroht und wurde 2011 versuchsweise in einigen Gewässern wiederangesiedelt. Wie reagiert er auf die Pflanzenmahd? Wenn vor der Blüte gemäht wird, treibt die Pflanze kräftig aus. Erfolgt die Mahd nach der Blüte, findet nur geringes Wachstum statt. Die Vorkommen sollten jedoch möglichst von der Unterhaltung ausgenommen werden oder nur in einer eng begrenzten Stromrinne gemäht werden. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Er bildet oft Pflanzenpolster und -inseln aus und erzeugt so eine variierende Strömungsrinne, von der Wirbellose und Fische profitieren. Weitere Wasserhahnenfuß-Arten in Hamburg: Ranunculus aquatilis (RL=2), R. circinatus (RL=1), R. fluitans (RL=0), R. trichophyllus (RL=1) Arten meist schwer zu unterscheiden. Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :53

119 Unterwasserpflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: (verändert von Dipl.-Biol. G. Stiller) aus Tent (2001) Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :53

120 Unterwasserpflanzen Einfacher Igelkolben Sparganium emersum (RL=) Woran erkennt man ihn? Er bildet in Fließgewässern lange Unterwasserblätter aus, die sogenannten Bandblätter. Diese können durch die Strömung gegen die Gewässersohle gedrückt werden oder auch an der Oberfläche aufschwimmen. Wie sieht er im Winter aus? Der Einfache Igelkolben vergeht gegen Ende Oktober und überwintert mit blattlosen Stängeln in der Gewässersohle. Wo tritt er auf? Der Igelkolben dominiert oft in eintönigen, versandeten und verschlammten Gewässern, die häufig gemäht werden. In Hamburg ist er verbreitet. In der Marsch und am Stadtrand hat er seinen Verbreitungsschwerpunkt. Wie reagiert er auf die Pflanzenmahd? Die Wachstumszonen mit schlafenden Augen sitzen am Gewässergrund und werden von der Pflanzenmahd nicht betroffen. Sobald die Lichtverhältnisse am Boden durch Mahd verbessert werden, wachsen die Augen los. Die Art wird durch häufige Mahd gefördert, so dass zum Zurückdrängen die Eingriffe minimiert werden müssen. Bei Stromstrichmahd oder wechselseitiger Mahd bleiben die gemähten Bereiche durch erhöhte Strömung oft frei von Igelkolben. Bedeutung für den Gewässerlebensraum In den Bereichen, in denen der Igelkolben dominiert, fehlt die Variation des Lebensraums. Es fehlen Strömungs-, Breiten- und Tiefenvarianz und eine wechselnde Gewässersohle, die den guten Gewässerzustand ausmachen. Weitere Arten in Hamburg: Sparganium erectum (RL=), S. natans (RL=1) Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :53

121 Unterwasserpflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: (verändert von Dipl.-Biol. G. Stiller) aus Tent (2001) Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :53

122 Schwimmblattpflanzen Froschbiss Hydrocharis morsus-ranae (RL=V) Woran erkennt man ihn? Er ist eine Schwimmblattpflanze mit rosettig gehäuften, langgestielten, rundlich etwa 2 bis 6 cm großen herzförmigen Blättern, die frei im Gewässer schwimmen. Die Oberseite der Blätter ist glänzend, oft hellbräunlich-grün und die Unterseite ist oft rötlich. Die Blüten sind auffallend, weiß, am Grunde gelb. Die Pflanze ist ausläuferbildend. Wie sieht er im Winter aus? Die Pflanzen bilden sich zurück und überwintern in Form von Winterknospen im Gewässergrund. Wo tritt er auf? Er besiedelt windgeschützte Kleingewässer, stehende oder nur temporär fließende Gewässer und vor allem Gräben, die nicht zu stark belastet sind. In Hamburg hat er seine Hauptverbreitung in den Marschen. Wie reagiert er auf die Pflanzenmahd? Der Froschbiss fehlt in jährlich geräumten Gewässern. Erhalten bzw. gefördert wird die Art durch extensive Unterhaltung, zum Beispiel im mehrjährigen Rhythmus. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Er gilt als Zeiger für wenig belastete Gewässer und extensive Unterhaltung. Unter diesen eigentlich anstrebenswerten Bedingungen kann er jedoch hohe Deckungen erreichen und so andere Pflanzen unterdrücken. Sind davon gefährdete Pflanzenarten betroffen sollte der Froschbiss durch regelmäßige Unterhaltung wiederum zurückgedrängt werden. Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :53

123 Schwimmblattpflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: Dipl.-Biol. G. Stiller Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :53

124 Schwimmblattpflanzen Wasserlinsen 1. Kleine Wasserlinse (Lemna minor; RL=) 2. Buckelige Wasserlinse (Lemna gibba; RL=) 3. Vielwurzelige Wasserlinse (Spirodela polyrhiza; RL=) 4. Dreifurchige Wasserlinse (Lemna trisulca, RL=V) Woran erkennt man sie? Man erkennt sie an den 2 bis 5 mm großen, rundlichen, ein- bis vielwurzeligen Sprossen, die frei auf der Wasseroberfläche schwimmen. Oft sind sie rötlich gefärbt. Die Sprossglieder der Buckeligen Wasserlinse sind unterseits bauchig gewölbt. Die Dreifurchige Wasserlinse bildet zusammenhängende bis 1 cm lange lanzettliche, leicht untergetauchte Sprosse. Wie sehen sie im Winter aus? Sie bilden überwiegend wintergrüne, stärkehaltige, flache Linsen aus. Wo treten sie auf? Sie kommen in stehenden und langsam fließenden Gewässern und mit Ausnahme der Dreifurchigen Wasserlinse vor allem in nährstoffreichen Gewässern vor. In Hamburg sind sie vor allem in den Marschen anzutreffen. Die kleine Wasserlinse ist jedoch überall zu finden. Wie reagieren sie auf die Pflanzenmahd? Bei der Unterhaltung werden meist nur in anderen Wasserpflanzen hängende Sprosse erfasst. Wasserlinsen werden durch die Unterhaltung eher gefördert, da sie als Pionierbesiedler in den geräumten, konkurrenzfreien Gewässerstrecken rasch Dominanzbestände bilden können. Der Abfluss wird jedoch durch reine Wasserlinsenbestände nicht gefährdet. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Dreifurchige Wasserlinse 4. Als Nährstoffzeiger sind Dominanzbestände der Wasserlinsen unerwünscht. Vorkommen der Dreifurchigen Wasserlinse sind dagegen positiv zu bewerten. Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :54

125 Schwimmblattpflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: Dipl.-Biol. G. Stiller Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :54

126 Schwimmblattpflanzen Gelbe Teichrose (geschützt ) Nuphar lutea (RL=) Woran erkennt man sie? Neben den salatartigen Tauchblättern treten langgestielte, bis 40 cm lange und 30 cm breite Schwimmblätter auf der Wasseroberfläche auf, die am Grunde herzförmig eingeschnitten sind. Die Pflanze blüht gelb (Seerose, Nymphaea alba, blüht weiß). Wie sieht sie im Winter aus? Die Teichrose überwintert mit Wurzelstöcken in der Gewässersohle. In Fließgewässern finden sich auch wintergrüne Tauchblätter. Wo tritt sie auf? Sie tritt in stehenden und langsam bis mäßig schnell fließenden Gewässern auf, in letzteren oft nur als Unterwasserform. In Hamburg ist sie außer in den Marschengewässern auch auf der Geest, zum Beispiel in der Alster verbreitet. Wie reagiert sie auf die Pflanzenmahd? Die 3 bis 8 cm dicken, langgestreckten, tiefliegenden Wurzelstöcke werden nur von tiefgreifenden Grundräumungen erfasst. Schonende Mahd verträgt sie dagegen gut und regeneriert sich über Tauchblätter. Aufgrund der Verteilung der Blattmasse rufen selbst dichte Bestände nur selten Krautstau hervor, so dass eine Unterhaltung meist nicht nötig ist. Falls doch, darf diese nur abschnittsweise, mittig, halbseitig oder als Stromstrich erfolgen; nicht über die gesamte Gewässerbreite, da es sich um eine geschützte Art handelt. Bedeutung für den Gewässerlebensraum In Stillgewässern kann sie sehr dominant auftreten. In Fließgewässern verhält sie sich eher als stresstoleranter Begleiter. Die Tauchblätter bieten im Winter vielen Gewässerorganismen einen wichtigen Kleinlebensraum. Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :54

127 Schwimmblattpflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: Dipl.-Biol. G. Stiller Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :54

128 Schwimmblattpflanzen Schwimmendes Laichkraut Potamogeton natans (RL=) Woran erkennt man es? Die eiförmig bis länglichelliptischen Schwimmblätter, die sich teilweise auch unter Wasser befinden, sind etwa 4 bis 12 cm lang und 5 bis 7 cm breit. Je nach Strömungsgeschwindigkeit sind die Blätter breiter oder schmaler ausgebildet. Junge Blätter sind oft bräunlich gefärbt. Wie sieht es im Winter aus? Die Pflanzen bilden sich zum Winter mehr oder weniger zurück. Sie überwintern mit kurzen, blattlosen Schossen im Gewässergrund. Wo tritt es auf? Dieses Laichkraut kommt in stehenden wie in fließenden Gewässern vor. Sowohl im schnell als auch im langsam fließenden Wasser kann es starke Bestände bilden. In Hamburg ist es das häufigste Laichkraut und in allen Gewässertypen zu finden. Wie reagiert es auf die Pflanzenmahd? Wenn es erst während oder nach der Blüte gemäht wird, wächst es kaum noch nach. Die Bestände wirken selten stauend, da sich die Pflanzen bei Hochwasser in die Strömung legen, so dass eine Mahd nicht nötig wird oder eine Stromstrichmahd ausreicht. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Wegen der schnellwachsenden, langen Schosse und der folgenden Beschattung kann es in einigen Gewässern mit Fadenalgen und anderen Pflanzen konkurrieren. Die blattlosen Schosse können im Winter einen wichtigen Kleinlebensraum für Gewässerorganismen bieten. Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :54

129 Schwimmblattpflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: (verändert von Dipl.-Biol. G. Stiller) aus Tent (2001) Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :54

130 Schwimmblattpflanzen Krebsschere (geschützt ) Stratiotes aloides (RL=3) Woran erkennt man sie? Die frei schwimmende Rosettenpflanze ist halb untergetaucht, mit breit linealen, stachelig gesägten Schwertblättern. Die ausläuferbildenden Pflanzen haben achselständige weiße Blüten ähnlich dem Froschbiss. Wie sieht sie im Winter aus? Im Winter sinken die Pflanzen auf den Grund der Gewässer und überdauern als wintergrüne Rosetten. Wo tritt sie auf? Die Pflanze tritt in stehenden, kleinen Gewässern, vor allem in Gräben mit humosem Schlammboden, nährstoffreichem, aber klarem und unbelastetem Wasser auf. In Hamburg ist sie in den Vier- und Marschlanden noch häufig. Wie reagiert sie auf die Pflanzenmahd? Durch intensive Grabenräumung werden die Bestände auf Dauer ausgelöscht, da die Pflanzen vollständig beseitigt werden. Andererseits verliert die Krebsschere ihren Lebensraum, wenn Gräben nicht mehr unterhalten werden. Zur Erhaltung und Förderung der Bestände müssen gebietsspezifisch ökologische Grabenräumprogramme erarbeitet werden. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Als besonders geschützte Art sind ihre Bestände zu pflegen und zu entwickeln, aber auch deshalb, da die Vermehrung der streng geschützten Großlibellenart Grüne Mosaikjungfer an das Vorkommen der Krebsschere gebunden ist. Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :54

131 Schwimmblattpflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: Dipl.-Biol. G. Stiller Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :54

132 Amphibische Pflanzen Aufrechte Berle Berula erecta (RL=) Woran erkennt man sie? Entlang der Ufer ist die Berle ebenso als Unterwasser- wie als Sumpfpflanze zu finden. Die Unterwasserform hat Ausläufer mit geteilten hellgrünen Blättern. Zerquetschte Blätter des weiß blühenden Doldenblütlers riechen nach Möhren. Wie sieht sie im Winter aus? Die Überwasserblätter bilden sich zurück, während die Unterwasserblätter wintergrün und frosthart sind. Wo tritt sie auf? Sie lebt sowohl in kleineren als auch in größeren Fließgewässern. In Hamburg ist sie über alle Gewässertypen verteilt und gehört in ihrer aufrechten Wuchsform zu den häufigeren Wasserpflanzen. Wie reagiert sie auf die Pflanzenmahd? In voller Sonne und flachem Wasser kann die Berle gewässerfüllende Bestände bilden und sollte dann schonend mit Stromstrichmahd oder wechselseitiger Mahd unterhalten werden. Bei größerer Wassertiefe und an schattigen Standorten ist eine Mahd unnötig und sollte unter allen Umständen vermieden werden. Zum Sommer hin lässt das Wachstum stark nach. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Es handelt sich um eine sehr wichtige Pflanze, deren vielgegliederter Unterwasserlebensraum für viele Wirbellose sowohl im Sommer als auch im Winter bedeutend ist. Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :54

133 Amphibische Pflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: (verändert von Dipl.-Biol. G. Stiller) aus Tent (2001) Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :54

134 Amphibische Pflanzen Flutender Schwaden Glyceria fluitans (RL=) Woran erkennt man ihn? Der Flutende Schwaden ist eine Sumpfpflanze, die flach liegende oder aufrecht stehende Schosse ausbildet. Besonders in Fließgewässern bildet er in der Strömung flutende bandartige Blätter aus. Die Blätter haben eine bootsähnliche Spitze und eine gefurchte Oberfläche. Wie sieht er im Winter aus? Die Pflanze kann mit blattlosen Stängeln in der Erde überwintern. Im Wasser überwintern auch grüne Blätter, die im Frühjahr zeitig die flutenden Massen ausbilden. Wo tritt er auf? Flutender Schwaden wächst an der Uferlinie von meist flachen Bächen und stehenden Gewässern. In Hamburger Gewässern ist er überall verbreitet. Wie reagiert er auf die Pflanzenmahd? Bei Mahd im Frühsommer bilden sich schnell wieder dichte Pflanzenmassen, während bei späterer Mahd kaum noch etwas nachwächst. Durch Mähen eines Stromstrichs unterstützen die an den Ufern stehen gelassenen Pflanzen die Einengung des Fließgewässers und erhöhen so die Strömungsvielfalt. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Flutender Schwaden kann Verstecke für Fische liefern. Im Winter bestehen außerdem dauerhafte Aufenthaltsmöglichkeiten für Wirbellose. Weitere Arten in Hamburg: Glyceria declinata (RL=2), G. maxima (RL=), G. notata (RL=2) Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :54

135 Amphibische Pflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: (verändert von Dipl.-Biol. G. Stiller) aus Tent (2001) Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :54

136 Amphibische Pflanzen Sumpf-Vergissmeinnicht Myosotis scorpioides (RL=) Woran erkennt man es? Das Sumpf-Vergissmeinnicht wird 15 bis 80 cm groß und kann sowohl aufrecht wachsen als auch untergetaucht im Wasser. Der Stängel ist schwach kantig und wie die wechselständigen Laubblätter anliegend behaart. Die Wickel-Blütenstände sind blattlos und die Blüten hellblau mit gelbem Schlund. Wie sieht es im Winter aus? Im Winter bleiben die Unterwasserblätter grün, während die Überwasserpflanze sich vollständig zurückbildet. Wo tritt es auf? Das Sumpf-Vergissmeinnicht wächst auf nährstoffreichen Böden entlang der Uferlinie von Bächen und stehenden Gewässern. In Hamburger Gewässern ist es überall verbreitet. Wie reagiert es auf die Pflanzenmahd? Die Pflanzen bilden generell nur eng begrenzte Bestände, die keiner Unterhaltung bedürfen. In intensiv unterhaltenen Gewässern fehlt das Sumpf-Vergissmeinnicht. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Wie alle wintergrünen Wasserpflanzen liefert das Sumpf-Vergissmeinnicht dauerhaften Lebensraum für Wirbellose. Als amphibische Pflanze vermittelt es zwischen Ufer und aquatischem Bereich. Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :54

137 Amphibische Pflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: Dipl.-Biol. G. Stiller Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :54

138 Amphibische Pflanzen Kleinblättrige Brunnenkresse Nasturtium microphyllum (RL=G) Woran erkennt man sie? Die Brunnenkresse besitzt dunkelgrüne, geteilte Blätter und 3 bis 12 mm dicke, kantige, hohle Stängel. Die Blüten haben weiße Blütenblätter und gelbe Staubgefäße. Wie sieht sie im Winter aus? Die Unterwasserblätter sind auch im Winter grün, aber die Überwasserpflanze bildet sich vollständig zurück. Wo tritt sie auf? Sie wächst in kleinen und großen Fließgewässern, wobei sie große, kissenförmige Inseln an der Wasseroberfläche bildet oder die gesamte Wasserfläche bedeckt. In Hamburg findet man sie überwiegend auf der Geest. Wie reagiert sie auf die Pflanzenmahd? Da die Pflanze zum Winter hin weitgehend verschwindet, ist eine Mahd meist unnötig. Wenn sie im Sommer gemäht wird, wächst sie kräftig nach. Durch späte Mahd einer Stromrinne, kann die Pflanze aus der Gewässermitte ferngehalten werden. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Brunnenkresse im Uferbereich kann in überbreiten Gewässern effektiv Feinmaterial sammeln und so die Grundlage für eine weitere Besiedlung, beispielsweise mit Rohrglanzgras oder Großem Schwaden, schaffen. Die im Gewässer flutenden Bestände bilden Fischunterstände und einen vielgestaltigen Lebensraum für Wirbellose. Weitere Arten in Hamburg: Nasturtium officinale (RL=) Schwerpunkt im Außendeichsbereich der Elbe Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :55

139 Amphibische Pflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: (verändert von Dipl.-Biol. G. Stiller) aus Tent (2001) Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Foto oben von Dipl.-Biol. Anne Holm (2011) und Foto unten von Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :55

140 Amphibische Pflanzen Wasser-Sumpfkresse Rorippa amphibia (RL=) Woran erkennt man sie? Die 40 bis 120 cm große Sumpfpflanze wächst mit hohlen, stark verzweigten aufsteigenden oder niederliegenden Stängeln. Die unteren Blätter sind meist fiederspaltig bis kammförmig, die oberen ungeteilt, schmal lineal bis lanzettlich, gezähnt oder gekerbt. Der Blütenstand ist doldentraubig mit goldgelben Blüten. Wie sieht sie im Winter aus? Im Winter bildet sich die Pflanze weitgehend zurück. Wo tritt sie auf? Die Wasser-Sumpfkresse bevorzugt schlammige Böden in Gräben, Teichen und an Flussufern. In Hamburg ist sie in fast allen Gewässern der Marschgebiete, aber auch auf der Geest zu finden. Wie reagiert sie auf die Pflanzenmahd? In intensiv unterhaltenen Gewässern fehlt die Wasser-Sumpfkresse. Da sie meist eng begrenzte, ufernahe Bestände bildet und die schwimmenden Inseln bei Hochwasser überströmt werden, ist eine Unterhaltung nicht notwendig. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Die schwimmenden Pflanzenpolster bilden sprossbürtige, ins Gewässer hängende Wurzeln aus, die ein idealer Lebensraum für Wirbellose und Fische sind. Weitere Arten in Hamburg: Rorippa anceps (RL=), R. palustris (RL=), R. sylvestris (RL=) Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :55

141 Amphibische Pflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: Dipl.-Biol. G. Stiller Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: ohne Angabe Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :55

142 Amphibische Pflanzen Bachbunge Veronica beccabunga (RL=) Woran erkennt man sie? Die Bachbunge besitzt einen kriechenden Wurzelstock sowie runde Stängel mit gegenständigen, etwas fetten, eiförmigen Blättern. Die blauen Blüten stehen in lockeren, achselbürtigen Trauben. Meist steht die Bachbunge in Gewässern halbuntergetaucht. Wie sieht sie im Winter aus? Sie bildet ausdauernde, wintergrüne Bestände, wobei die Sprosse tiefer untertauchen als im Sommer. Wo tritt sie auf? Verbreitet ist die Bachbunge an Bächen, Gräben und Quellen, oft auf Schlammböden. In Hamburg ist sie verbreitet, auch da sie im Zuge von Renaturierungsmaßnahmen vielfach angepflanzt wird. Wie reagiert sie auf die Pflanzenmahd? Da die Pflanzen überwiegend punktuelle Bestände ausbilden, ist eine Unterhaltung meist nicht notwendig. Wenn doch gemäht werden muss, dann sollte die Mahd schonend wechselseitig oder als Stromstrich erfolgen, da die Bachbunge in intensiv unterhaltenen Gewässern fehlt. Bedeutung für den Gewässerlebensraum In Forellenbächen ist sie eine beliebte Wasserpflanze, da an den untergetauchten Pflanzenteilen verschiedene Wirbellose leben. Das Wurzel- und Blattwerk der wintergrünen Bestände bildet dauerhaften Lebensraum für die Gewässertiere. Weitere Arten in Hamburg: Veronica anagallis-aquatica (RL=2), V. catenata (RL=3) nur im Außendeichsbereich der Elbe Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :55

143 Amphibische Pflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: Dipl.-Biol. G. Stiller Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :55

144 Röhrichtbegleiter Gewöhnlicher Froschlöffel Alisma plantago-aquatica (RL=) Woran erkennt man ihn? Die Sumpfpflanze hat einen knollig verdickten Wurzelstock. Die Blätter stehen in grundständiger Rosette. Die ersten Blätter sind bandförmig, die späteren Blätter langgestielt, mit eiförmig bis lanzettlicher Spreite. Der bis 1 m hohe Blütenstand ist rispig, in Stockwerke gegliedert mit weiß-rosa Blüten. Wie sieht er im Winter aus? Er überwintert mit seinem Wurzelstock im Gewässergrund. Die sich im Herbst aus den Blütenrispen entwickelnden Fruchtstände bleiben bis in den Winter erhalten. Wo tritt er auf? Der Gewöhnliche Froschlöffel tritt an Ufern nährstoffreicher, stehender und langsam fließender Gewässer auf, insbesondere auf flach überschwemmten Uferbänken, in Teichen und Gräben. In Hamburg ist die Pflanze überall verbreitet mit Schwerpunkt in der Marsch. Wie reagiert er auf die Pflanzenmahd? Eine Unterhaltung der meist nur punktuell vorkommenden Pflanzen ist nicht notwendig. Schonende Mahd wird jedoch vertragen und kann bei Durchführung vor der Samenreife die Ausbreitung durch Samen verhindern. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Er kann sich gut wechselnden Wasserständen anpassen und bildet je nach Wasserstand neben den Überwasserblättern auch flutende Unterwasserblätter. Der Gewöhnliche Froschlöffel ist eine wichtige Pflanze im Übergangsbereich zwischen Ufer und Wasser. Weitere Arten in Hamburg: Alisma gramineum (RL=1), A. lanceolatum (RL=1) Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :55

145 Röhrichtbegleiter Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: Dipl.-Biol. G. Stiller Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :55

146 Röhrichtbegleiter Schwanenblume Butomus umbellatus (RL=) Woran erkennt man sie? Aus einem kurzen Wurzelstock entwickelt die Pflanze eine Rosette mit grundständigen bis zu 1 m langen, linealischen, dreikantigen Blättern, die am Ende leicht gedreht sind. Der doldige Blütenstand setzt sich aus zahlreichen rosaroten Blüten an der Spitze eines 50 bis 150 cm langen Stängels zusammen. Wie sieht sie im Winter aus? Die Pflanze bildet sich zum Winter hin zurück und überwintert mit ihren Wurzeln im Gewässergrund. Wo tritt sie auf? Sie tritt an Ufern nährstoffreicher, stehender und langsam fließender Gewässer, insbesondere auf flach überschwemmten Uferbänken, in Teichen und Gräben auf. In Hamburg ist sie vor allem in den Marschengewässern heimisch, während die Vorkommen auf der Geest eher auf Anpflanzungen zurückgehen. Wie reagiert sie auf die Pflanzenmahd? Räumung oder tiefgehende Sohlmahd fördern das Abbrechen von schwimmfähigen Knollen, die an den Wurzelstöcken sitzen, wodurch die Ausbreitung gefördert wird. Im Falle von abflussstauenden dichten Beständen sollte daher ein- oder wechselseitig unterhalten werden, wenn nicht gewartet werden kann bis die Pflanzen sich zum Herbst hin zurückgebildet haben. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Ihre auffallenden Blütenstände sind eine Bereicherung für jedes Gewässer. Je nach Wasserstand kann die Schwanenblume auch flutende Unterwasserblätter ausbilden und vermittelt so zwischen den Lebensräumen Ufer und Wasser. Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :55

147 Röhrichtbegleiter Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: Dipl.-Biol. G. Stiller Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :55

148 Röhrichtpflanzen Großer Wasserschwaden Glyceria maxima (RL=) Woran erkennt man ihn? Der Große Schwaden bildet breite, oft leuchtend grüne Blätter mit bootförmiger Spitze aus. Er kann bis zu 2 m hoch werden und blüht mit einem großen, offenen, graubraun schimmernden Büschel. Dieses Süßgras kann unter Wasser auch lange, bräunliche oder hellgrüne bandförmige Flutblätter ausbilden. Wie sieht er im Winter aus? Zum Winter hin bildet er sich zurück und bleibt gelbleuchtend strohartig stehen. Wo tritt er auf? Er wächst vor allem im Übergang zwischen Wasser und Land. Auch Überschwemmungsflächen entlang der Wasserläufe sind von ihm charakterisiert. In Hamburg ist er in allen Gewässertypen weit verbreitet. Wie reagiert er auf die Pflanzenmahd? Er toleriert die Mahd, braucht aber nur geschnitten zu werden, wenn er das Gewässer zu stark einengt. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Insbesondere an größeren Fließgewässern ist dieses Süßgras von hohem Wert, da es hilft, überbreite Gewässer bei gleichzeitig gutem Erosionsschutz einzuengen. Durch seinen hohen Wuchs beschattet es die Wasserpflanzen, so dass sich der Unterhaltungsaufwand verringert. Weitere Arten in Hamburg: Glyceria declinata (RL=2), G. fluitans (RL=), G. notata (RL=2) Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :55

149 Röhrichtpflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: (verändert von Dipl.-Biol. G. Stiller) aus Tent (2001) Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :55

150 Röhrichtpflanzen Rohrglanzgras Phalaris arundinacea (RL=) Woran erkennt man es? Rohrglanzgras wächst mit kräftigen, lang zugespitzten graugrünen Blättern und erreicht Höhen zwischen 0,5 bis 2 m. Im Gegensatz zu Schilf besitzt es ein Blatthäutchen (siehe Foto unten und Zeichnung). Der Blütenstand ist rötlich bis gräulich gefärbt. Wie sieht es im Winter aus? Im Winter bildet es sich zurück, strohartige Reste bleiben stehen. Wo tritt es auf? Es wächst sowohl an stehenden als auch an fließenden Gewässern und besiedelt Unterwasserbereiche genauso wie trockenere Uferpartien. In Hamburg ist das Rohrglanzgras an allen Gewässern verbreitet. Wie reagiert es auf die Pflanzenmahd? Das Rohrglanzgras legt sich bei Überströmen um und schützt dadurch effektiv das Ufer. Da die flexiblen Halme nicht abbrechen, kann es sich selbst wieder aufrichten. Eine Mahd ist somit meist nicht notwendig, die Pflanze toleriert sie aber. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Das Rohrglanzgras ist wegen seiner uferschützenden Wirkung als auch wegen der Beschattung der Gewässersohle von Bedeutung. Bei schonender Unterhaltung bilden sich oft schwimmende Rohrglanzgras-Polster aus, die in das Gewässer hineinragen und so für eine Einengung des Laufs sorgen (siehe Foto oben). Außerdem sind die schwimmenden Röhrichtpolster ein idealer Lebensraum für die Gewässerfauna. Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :56

151 Röhrichtpflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: (verändert von Dipl.-Biol. G. Stiller) aus Tent (2001) Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :56

152 Röhrichtpflanzen Schilf Phragmites australis (RL=) Woran erkennt man es? Die mit graugrünen Blättern versehenen Stängel erreichen Höhen von 1 bis 3 m. Anstelle eines Blatthäutchens (vgl. Rohrglanzgras) besitzt es einen Haarkranz (siehe Foto, unten bzw. Zeichnung). Schilf blüht mit großer, dunkelvioletter Spitze. Wie sieht es im Winter aus? Die Pflanze bildet sich zurück. Das charakteristische, steife Stroh, das Reet, bleibt über Winter stehen. Wo tritt es auf? Schilf wächst besonders in Seen und großen, langsam fließenden Gewässern sowie in Feuchtgebieten. In Hamburg ist es überall verbreitet. Wie reagiert es auf die Pflanzenmahd? Solange es grün ist, erträgt es die Mahd nicht und verschwindet nach mehrfacher Mahd. Die Schilfhalme sind im Gegensatz zum Rohrglanzgras nicht flexibel und brechen bei erhöhter Strömung oder Wellenschlag ab, verdriften und können Verklauselungen verursachen. Breite Schilf-Bestände sind gesetzlich geschützte Biotope und dürfen in der Zeit vom bis zum nicht zurückgeschnitten werden. Auch außerhalb dieser Zeiten dürfen sie nur abschnittsweise oder halbseitig unterhalten werden. Bedeutung für den Gewässerlebensraum An großen Gewässern trägt Schilf zum Uferschutz bei und wirkt an der Gestaltung des Uferprofils mit. Seine mit Bakterien- und Algenfilmen bewachsenen Stängel spielen eine große Rolle für die Selbstreinigung des Wassers. Schilfbestände sind wichtige Lebensräume für Insekten, Amphibien und vor allem für Vögel. Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :56

153 Röhrichtpflanzen Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: (verändert von Dipl.-Biol. G. Stiller) aus Tent (2001) Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: Jens C. Schou, aus Tent (2001) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :56

154 Röhrichtbegleiter Gewöhnliches Pfeilkraut Sagittaria sagittifolia (RL=) Woran erkennt man es? Die ausdauernde Sumpfpflanze entwickelt drei verschiedene Blattformen: a) bandförmige, 10 bis 80 cm lange Unterwasserblätter in tiefen Gewässern, b) ovale bis längliche Schwimmblätter und c) dreiteilig-pfeilförmige Überwasserblätter im flachen Wasser. Der Blütenstängel ist dreieckig mit zahlreichen weißen Blüten. Wie sieht es im Winter aus? Das Pfeilkraut vergeht zum Herbst hin und überdauert mit Überwinterungsknollen in der Gewässersohle. Wo tritt es auf? Es ist verbreitet in der Fachwasserzone bis etwa 1 m Tiefe in stehenden oder langsam fließenden, nährstoffreichen Gewässern mit schlammiger Sohle. In Hamburg hat es seinen Verbreitungsschwerpunkt in der Marsch, vereinzelt tritt es in der Oberalster auf. Wie reagiert es auf die Pflanzenmahd? Durch Räumungen wird es sukzessive aus dem Gewässer entfernt. Schonende Mahd über der Sohle vertragen die Pflanzen in der Vegetationsperiode gut. Die einzeln oder in lockeren Herden wachsenden Bestände bedürfen jedoch in der Regel keiner Unterhaltung. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Die Pflanzen können problemlos mehrfach zwischen Unter- und Überwasserformen wechseln und sind so ideal an Gewässer mit schwankenden Wasserständen angepasst. Es wächst sowohl im Wasser, wie auch am Ufer und vermittelt so zwischen den Lebensräumen. Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :56

155 Röhrichtbegleiter Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: Dipl.-Biol. G. Stiller Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :56

156 Röhrichtbegleiter Ästiger Igelkolben Sparganium erectum (RL=) Woran erkennt man ihn? Der Ästige Igelkolben ist eine kräftige Pflanze bis zu 1 m Höhe. Die Blätter haben einen dreikantigen Querschnitt und enthalten luftgefüllte Zellen. Die kugelförmigen Blütenstände entwickeln sich später zu igelförmigen piekenden Fruchtständen, denen die Pflanze ihren Namen verdankt. Unter Wasser können auch Bandblätter ausgebildet werden, die normalerweise recht kräftig, steif und breit sind. Wie sieht er im Winter aus? Ab Ende Oktober bildet sich die Pflanze zurück. Blätter und Stängel verschwinden relativ schnell. Wo tritt er auf? Er wächst sowohl an den Ufern von Seen als auch an Fließgewässern, bei letzteren besonders in Flachwasserbereichen mit nur schwacher Strömung. In durchgängig flachen, kaum strömenden Gewässern kann er den gesamten Grund bedecken. Der Ästige Igelkolben ist in allen Hamburger Gewässern verbreitet. Wie reagiert er auf die Pflanzenmahd? Er erträgt die Mahd ausgezeichnet und ist so kaum zu begrenzen. Bei häufiger Mahd bilden sich flächendeckende Einart-Bestände aus. Da die Pflanzen zum Herbst vergehen, sollte auf die Mahd verzichtet werden oder bei Abflussproblemen wechselseitig unterhalten werden. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Er hat im geringen Maße eine uferschützende und beschattende Wirkung. Weitere Arten in Hamburg: Sparganium emersum (RL=), S. natans (RL=1) Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :56

157 Röhrichtbegleiter Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: (verändert von Dipl.-Biol. G. Stiller) aus Tent (2001) Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Visualisierungen: aus van de Weyer & Schmidt (2007) Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :56

158 Buntblühende Hochstauden Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus; RL=; geschützt ) Mädesüß (Filipendula ulmaria; RL=) Blutweiderich (Lyhrum salicaria; RL=) Woran erkennt man sie? Es sind hochwüchsige, ausdauernde, meist im Hochund Spätsommer bunt blühende Stauden. Wie sehen sie im Winter aus? Die Pflanzen bilden sich zurück und überwintern mit strohartigen Resten. Wo treten sie auf? Sumpf-Schwertlilie geschützt Sie finden sich entlang gehölzfreier Ufer von Fließgewässern im Wasserwechselbereich. Die Hochstauden sind an den Hamburger Gewässern verbreitet. Ihre Vorkommen gehen jedoch oft auf Anpflanzungen zurück. Wie reagieren sie auf die Pflanzenmahd? Da die meisten Hochstauden schnittempfindlich sind, treten sie an regelmäßig gemähten Böschungen mit verminderter Vitalität auf und verschwinden ganz, wenn der Standort durch liegengebliebenes Mähgut eutrophiert. Besonders auffällige Bestände bzw. Exemplare sollten von der Mahd ausgespart werden. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Im Sommer bilden die blühenden Hochstauden wertvolle Lebensräume vor allem für Insekten. Durch ihre ansprechenden Blühaspekte sind sie Landschaftsbildprägend. Ungemähte Bestände sind wichtige Überwinterungsplätze für Insekten und bieten ein reiches Nahrungsangebot für bestimmte Vogelarten. Hinweis: Gut ausgeprägte Hochstaudenfluren mit Mädesüß, Blutweiderich u.a. sind geschützte FFHLebensraumtypen (LRT 6430). Mädesüß Blutweiderich Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :56

159 Buntblühende Hochstauden Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: Dipl.-Biol. G. Stiller Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :56

160 Buntblühende Hochstauden Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum; RL=) Wasserdost (Eupatorium cannabinum; RL=) Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris; RL=) Echter Baldrian (Valeriana officinalis; RL=) Woran erkennt man sie? Es handelt sich um hochwüchsige, ausdauernde, meist im Hoch- und Spätsommer bunt blühende Stauden. Wie sehen sie im Winter aus? Die Pflanzen bilden sich zurück und überwintern mit strohartigen Resten. Wo treten sie auf? Weidenröschen Sie finden sich entlang gehölzfreier Ufer von Fließgewässern im Wasserwechselbereich. Die Hochstauden sind in Hamburger Gewässern verbreitet. Ihre Vorkommen gehen jedoch oft auf Anpflanzungen zurück. Wie reagieren sie auf die Pflanzenmahd? Da die meisten Hochstauden schnittempfindlich sind, treten sie an regelmäßig gemähten Böschungen mit verminderter Vitalität auf und verschwinden ganz, wenn der Standort durch liegengebliebenes Mähgut eutrophiert. Besonders auffällige Bestände bzw. Exemplare sollten von der Mahd ausgespart werden. Bedeutung für den Gewässerlebensraum Wasserdost Gilbweiderich Im Sommer bilden die blühenden Hochstauden wertvolle Lebensräume vor allem für Insekten. Durch ihre ansprechenden Blühaspekte sind sie Landschaftsbildprägend. Ungemähte Bestände sind wichtige Überwinterungsplätze für Insekten und bieten ein reiches Nahrungsangebot für bestimmte Vogelarten. Baldrian Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :57

161 Buntblühende Hochstauden Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg Redaktion: Dipl.-Biol. G. Stiller Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :57

162 Neophyten = (Gebietsfremde Pflanzen) Staudenknöterich Japanischer Staudenknöterich Fallopia japonica (RL=) Es handelt sich um sehr schnellwüchsige, krautige Pflanzen. Sie überdauern im Winter mit unterirdischen Rhizomen und bilden im Frühjahr 3 bis 4 m hohe Sprosse mit 10 bis 15 cm langen Blättern. Die Rhizome verlängern sich im Jahr um 50 cm. Die Sprosse können einen Zuwachs von 10 bis 30 cm pro Tag erreichen. Die Vermehrung über Samen kommt kaum vor. Bekämpfung Die Pflanzen sollten regelmäßig abgemäht werden oder die Rhizome ausgegraben werden. Das Ausgraben lohnt insbesondere bei neuen, noch kleinen Vorkommen. Achtung: Bei Bodenarbeiten kann die Pflanze unbeabsichtigt ausgebreitet werden. Riesenbärenklau Heracleum mantegazzianum (RL=) Riesenbärenklau Mit über 3 m Höhe ist der weiß blühende Doldenblütler die größte wildwachsende krautige Pflanze. Die Pflanze wird etwa 2 bis 7 Jahre alt bevor sie nach dem Fruchten abstirbt. Sie ist stark giftig und erzeugt bei Hautkontakt Brandblasen, insbesondere bei Sonneneinwirkung. Bekämpfung Die Blütenstände sollten vor der Samenreife abgeschnitten und entsorgt werden. Dabei ist die Haut gut zu schützten! Drüsiges Springkraut Impatiens glandulifera (RL=) Drüsiges Springkraut Auffallend rosa blühende einjährige bis 2,5 m hohe Pflanze mit drüsigen Blättern. Ihre Kapseln springen bei Berührung blitzschnell auf. Von dieser Eigenschaft hat die Pflanze ihren Namen. Dabei werden die Samen bis zu 6 m weit geschleudert. Es breitet sich auf offenem Boden entlang der Ufer aus, ohne die uferschützende Funktion der heimischen Vegetation, die es verdrängt, zu erfüllen. Bekämpfung Die Pflanzen sollten kurz vor der Blüte gemäht werden, um die Samenbildung zu verhindern. Offene Bodenstellen in der Nähe von Springkrautbeständen sollten vermieden oder gezielt begrünt werden. Abkürzungen aus : RL= Rote Liste-Status HH (Poppendieck et al. 2010) sowie Schutzstatus ( ) gemäß Bundesartenschutzverordnung (2005): 0 = ausgestorben; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; = ungefährdet; nb = nicht bewertet; = gesetzlich geschützte Arten Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :57

163 Neophyten = (Gebietsfremde Pflanzen) Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Neuenfelder Straße 19, Hamburg V.i.S.d.P.: Dr. Magnus-Sebastian Kutz Fachliche Zuständigkeit/Kontakt für Rückfragen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abt. Wasserwirtschaft Neuenfelder Straße 19, Hamburg gewaesserschutz@bsu.hamburg.de Redaktion: (verändert von Dipl.-Biol. G. Stiller) aus Engelschall & Röbbelen (o.j.) Gestaltung: Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung 2. Auflage: 500 März 2014 Abbildungsnachweis: Fotos: Dipl.-Biol. G. Stiller Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Information oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Steckbriefe_Wasserpflanzen_korrigiert2014.indd :57

164 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Anlage 24: Maßnahmen zur Prävention und zur Minimierung des Erlensterbens Das sogenannte Erlensterben wird hauptsächlich durch die Pilzart Phytophthora alni ausgelöst. Diese Arte infiziert ausschließlich Erlen. Im Zusammenhang mit der Gewässerunterhaltung in Hamburg betrifft dies im wesentlichen die Schwarzerle (Alnus glutinosa). Daneben sind auch die Grauerle (A. incana), die Grünerle (A. viridis) und die amerikanische Roterle (A. rubra) betroffen. In Hamburg ist einzig die Schwarzerle (Alnus glutinosa) heimisch. Verbreitungsart von Phytophthora Phytophthora zählt zur Gattung der Algenpilze und besitzt Sporen, die sich aktiv im Wasser mit Hilfe ihrer Begeißelung aktiv fortbewegen können (sog. begeißelte Zoosporen). Die Ausbreitung der Krankheit erfolgt über das Wasser. Die Verbreitungsstrecke bzw. Infektionsweite von Phytophthora ist abhängig von der zurückgelegten Strecke des Erregers und der Fließdynamik des Gewässers. Je geringer die Fließgeschwindigkeit eines Gewässers ist, desto größere Strecken können die Zoosporen aktiv zurücklegen und desto größere Gewässerstrecken sind potentiell gefährdet. Die potentielle Verbreitung des Erregers steigt allerdings auch durch passive Verdriftung und starke Wasserstandsschwankungen. Infektionsverlauf Die Infektion erfolgt durch das Eindringen des Erregers in Wunden an den Wurzeln oder am Stammgrund oder über interzelluläre Öffnungen. Nach den bisherigen Beobachtungen ist der Stammgrund der Haupteintrittsort ( Erlen können nach Infektion innerhalb einiger Monate sterben, eine Vielzahl stirbt im Zeitraum von 3 Jahren nach Infektionsbeginn. Der parasitäre Befall äußert sich durch eine Reihe von Anzeichen, jedoch werden diese Symptome auch durch andere Parasiten hervorgerufen. Erst durch das gleichzeitige Auftreten mehrerer Symptome kann von einem Befall durch Phytophthora ausgegangen werden. Folgende physiologischen Veränderungen können auf einen Befall durch Phytophthora hinweisen: Teerflecken Am Stammlauf bilden sich dunkle bis schwarze Rindennekrosen, die sich im Krankheitsverlauf stammaufwärts ausdehnen. An diesen Stellen tritt Saft aus, der im Verlauf eintrocknet. Anlage 24 1

165 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Abb. 1: Teerflecken Quelle: Abb. 2: Nekrosen Quelle: Nekrosen Es sterben großflächige Rindenpartien im Bereich der Stammbasis und der Wurzeln ab und färben sich gelb/orange bis bräunlich. Aus diesen Rindenbereichen entweicht Flüssigkeit, sog. Schleimfluss. Aufgeplatzte Rinde Hierbei handelt es sich in Längsrichtung verlaufende Risse oberhalb der Stammbasis. Diese Aufplatzungen mit Wundkallusbildung sind ein Zeichen des Abwehrverhaltens des Baumes gegen frühere Infektionen durch Phytophthora. Abb. 3: aufgeplatzte Rinde Quelle: Abb. 4: Reduziertes Kronendach Quelle: Reduziertes Kronendach Charakteristisch für den Befall durch Phytophthora ist der reduzierte Austrieb im Kronendach. Die Blätter sind deutlich kleiner und lichter grün als bei gesunden Erlen. Häufig tritt zudem eine Notfruktifikation auf oder es sind Angsttriebe sog. Wasserreiser am Stamm zu finden, die eine gesunde Blätterausprägung aufweisen. Indikatoren für Wurzelhalsfäule / gefährdete Standorte Ein Schwerpunkt der Verbreitung von Phytophthora ist an Flussauen zu erkennen, die zeitweise überflutet werden. Es wird vermutet, dass ein Zusammenhang zwischen Staunässe und Infektionshäufigkeit besteht ( Je stärker die Bäume stagnierendem oder langsam fließendem Wasser ausgesetzt sind, desto höher ist die Erkrankungswahrscheinlichkeit. Anlage 24 2

166 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Auch Gebiete mit stark schwankendem Grundwasserspiegel (ca. >1 m) schwächen den Erlenbestand. Ist der Wurzelhals längere Zeit überflutet, so leidet das Wurzelgewebe unter Sauerstoffarmut und erstickt. Diese Stressoren sowie Trockenstress schwächen die Erle und machen sie somit anfälliger für eine Infektion durch Phytophthora und für Schädigungen durch z.b. den Erlenwürger (Cryptorrhynchus lapathi) oder den Weidenbohrer (Cossus cossus). Erlen, die nur auf geringfügig höherem Niveau stocken, erkranken seltener. Auch Erlenbestände im Oberlauf von schnell fließenden Gewässern sind weniger gefährdet (Cech 1998). Waldböden mit einem ph-wert unter 4,9 in Folge einer natürlichen Bodenversauerung hemmen bzw. unterdrücken eine Infektion durch Phytophthora. Die meisten Waldbäume besitzen an den Feinwurzeln eine schützende Schicht aus antagonistischen Rhizosphärenpilzen, die eine Infektion verhindern. Die Schutzwirkung verringert sich jedoch mit zunehmendem Stauwassereinfluss. Maßnahmen zur Prävention sowie Minderung des Erlenbefalls Prävention: Maßnahmen bei nicht ersichtlichem Befall Hügelpflanzungen - Durch Hügelpflanzungen wird der Wurzelhals aus der Überflutungszone heraus- gehoben und somit das Risiko einer Infektion vermindert. Auf der anderen Seite verringert dies die Struktur- und Strömungsdiversität im Gewässer, da die Erlenwurzeln nicht mehr so tief in das Gewässer hineinreichen. Aus diesem Grunde ist eine Abwägung dieser Präventionsmaßnahme erforderlich. Gegebenenfalls kann dieser Nachteil durch Einbringung von Totholz kompensiert werden. Phytophthora-freies Saatgut - Bei anstehenden Erlenpflanzungen sollte nur zertifiziertes Saatgut verwendet werden. Eine Alternative zu Saatgut ist eine natürliche Naturverjüngung durch einen gesunden Erlen-Altbestand am Gewässerlauf. Erlenpflanzen nur aus Baumschulen - Pflanzen nur aus überprüften Baumschulquartieren verwenden, da bereits im Wurzelsystem oder in der anhaftenden Erde Phytophthora enthalten sein kann. Eine visuelle Kontrolle reicht bei den meist 2-jährigen Erlen nicht aus, da diese keine deutlichen Symptome zeigen. Anlage 24 3

167 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Erlenpflanzungen nur mit Pflanzenmaterial und substrat aus gebietseigener Herkunft Durch eine Anpflanzung standortferner Erlen wird die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Hybride von Phytophtora entstehen, stark erhöht. Bei gebietsfernem Pflanzensubstrat fehlen z.b. natürliche Antagonisten, die eine Ausbreitung von Phytophthora verhindern. Um dieses Risiko zu verringern, ist eine standortgerechte Auswahl des Pflanzenmaterais sowie des Pflanzsubstrats notwendig. Regelmäßige Kontrolle Eine Begutachtung von Erlenbeständen ist vor allen Dingen in Bereichen von Gewässern notwendig, um ein erhöhtes Infektionspotential in den unterhalb liegenden Gewässerabschnitten zu verhindern. Minderung bei Befall Erkrankte Erlen auf den Stock setzen - Wenn erkrankte Erlen auf den Stock gesetzt werden, treiben sie oft wieder gesund aus. Häufig bilden sie bei neuem Austrieb Stelzwurzeln, die den Wurzelhals aus der Überflutungszone herausheben und sich somit das Infektionsrisiko verringert. Baumartenwechsel Sollte es sich um einen sehr starken Befall der Erlen durch Phytophthora handeln, sollte eine Pflanzung von Weiden, Moorbirken oder Eschen je nach Standort und Zielsetzung in Betracht gezogen werden. Regelmäßige Kontrolle mit ggf. Fällung Eine Begutachtung von Erlenbeständen sind vor allen Dingen in Bereichen von Gewässern notwendig, um ein erhöhtes Infektionspotential in den unterhalb liegenden Gewässerabschnitten zu verhindern. Um eine Infektion innerhalb des Bestandes zu verhindern, sollten erkrankte Bäume entfernt werden oder allenfalls unterhalb des Fällortes als Totholz eingebaut werden (s. u.). Hinweis für Erlenbestände an Fließgewässern Erlenbestände im Oberlauf von Gewässern sind häufig gesünder als die des Unterlaufs. Den Erlenbeständen im Oberlauf kommt eine wichtige Bedeutung zu. Sie dienen der Verbreitung gesunder Erlen durch den Samentransport fluß- bzw. bachabwärts und leisten somit einen wesentlichen Beitrag zur Verjüngung des Erlenbestands im unterhalb liegenden Gewässerverlauf. Aus den genannten Gründen ist der Erhalt sowie Schutz gesunder Erlenbestände im Oberlauf von hoher Priorität. Anlage 24 4

168 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Einbringung von Totholz aus Erlenholz Ursache und Verbreitung des Erlensterbes sind noch nicht völlig verstanden. Daher gibt es zum einen den Weg, die abgestorbenen Erlen noch gezielt als strukturverbessernde Maßnahme im Gewässer einzubauen. Zum anderen wird der vorsorgende Weg eingeschlagen, nur unbefallene Bäume für den Totholzeinbau zu nutzen. Eine visuelle Überprüfung des Totholzes auf Phytophthora-Befall stellt keinen 100%igen Schutz dar, da der Pilz bereits in die Erle eingedrungen sein kann, ohne dass es von außen sichtbar ist. Aus diesem Grund ist eine unterschiedliche Handhabung von Totholzeinbringungen bei Gewässerabschnitten mit und ohne Befall notwendig. Bei Gewässerabschnitten mit Befall durch Phytophthora stellt die Einbringung von Totholz aus Erlenholz einen potentiell zusätzlichen Eintrag von Phytophthora dar. Die positive Wirkung der erhöhten Strömungs- und Substratdiversität sowie die Schaffung neuer Lebensräume u.a. sind Gründe für die Einbringung von Totholz trotz potentieller Gefahr des zusätzlichen Phytophthora-Eintrags. Die Einbringung sollte sich auf den Mittellauf sowie Unterlauf konzentrieren und unterhalb gesunder Erlenbestände des Oberlaufs erfolgen. Erlenmaterial aus dem jeweiligen Oberlauf können verwendet werden, da bei Phytopthora-Befall die unterhalbliegenden Gewässerabschnitte bereits potentiell gefährdet sind. Erlenmaterial, das einen offensichtlichen und sehr starken Befall aufweist, sollte nur in Ausnahmefällen verwendet werden vor allem nicht Baumabschnitte wie Wurzelteller und Stammgrund, da es sich hier um die am stärksten befallenen Pflanzenteile handelt. Bei Gewässerabschnitten mit gesunden Erlenbeständen sollte generell von einer Totholz- Einbringung aus Erlenholz fremder Gewässer Abstand genommen werden. Neben Erlen aus jeweils oberhalb liegenden Abschnitten können andere standorttypische Gehölze wie Eschen oder Weiden verwendet werden. Nadelhölzer sind nicht zu verwend Anlage 24 5

169 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Anlage 25: Problem-Neophyten (invasive Arten) Die folgenden Ausführungen wurden im Wesentlichen den Broschüren entnommen, die die Stadt Freiburg im Breisgau 2002 (s. zu diesem Thema herausgegeben hat. Wie der Name (gr. neo = neu und phyt = Pflanze) andeutet, handelt es sich um relativ neue Pflanzenarten in unseren Breiten. Sie sind ungefähr seit der Entdeckung Amerikas im 15. Jahrhundert auf unterschiedlichen Wegen und aus unterschiedlichen Gründen eingeschleppt oder eingeführt worden. Manche wurden als landwirtschaftliche Nutzpflanze (Mais, Kartoffel), als Forstpflanze (Douglasie, Robinie), als Heilpflanze (Kamille) oder als Kuriosität und Zierpflanze (Springkraut, Goldrute, Riesenbärenklau, Staudenknöterich, Nachtkerze, Sommerflieder, Kartoffelrose, u.a.m.) absichtlich eingeführt. Andere wurden mit Handelsgütern und pflanzlichen Erzeugnissen oder durch die weltweite Reisetätigkeit unbeabsichtigt eingeschleppt. Einige von ihnen sind wegen der Verdrängung standortgerechter einheimischer Tier- und Pflanzen-Arten zu einem ökologischen Problem geworden. So werden sie für den Rückgang von bislang 43 Tierarten verantwortlich gemacht. Sie besiedeln und vernichten dadurch empfindliche und zudem selten gewordene Biotope. An Gewässern bieten Problem-Neophyten wegen ihrer teils brüchigen, teils recht kleinen Wurzeln keinen Hochwasserschutz. Ob ein Neophyt Problem-Neophyt ist oder wird, kann lokal oder regional sehr unterschiedlich zu beurteilen sein. Hierzulande fehlen natürliche Gegenspieler, Freßfeinde und Krankheiten, so dass Neophyten auf Grund ihrer erfolgreichen Vermehrungs- und Verbreitungsstrategien dominante Bestände ausbilden können. Ihre Blüten werden nur von wenigen unspezialisierten Insekten, darunter der Honigbiene, besucht. Der Nährwert der Pollen der schönen Neophytenblüten ist für unsere einheimischen Insekten jedoch gering, so dass Neophyten als Herbsttracht gemieden werden sollten. An ihren Standort stellen sie keine besonderen Ansprüche, so dass das Zusammenspielen von Umfeldbedingungen mit biologischen Besonderheiten der Neophyten ausschlaggebend ist für den Verbreitungserfolg. Instabile Ökosysteme mit dynamischen Eigenschaften sind prädestiniert für eine erfolgreiche Verbreitung. Der Fahrtwind entlang von Straßen und Bahndämmen oder die Wasserströmung von Fließgewässern sorgen dafür, dass flugfähige und schwimmfähige Samen bzw. durch die Strömung abgerissene Sprossteile über weite Strecken transportiert werden. 1

170 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Für die Hauptverbreitungsursachen sorgt jedoch der Mensch: Durch Bautätigkeit entstehen offene Flächen; durch die unfreiwillige Verwendung von kontaminiertem Erd- und Kiesmaterial können Neophyten an neue Standorte verbracht werden; Nutzungsänderungen in der Landwirtschaft haben Destabilisierungen in der Zusammensetzung der Pflanzengesellschaften zur Folge, so dass in den Bestandslücken Neophyten Fuß fassen können; nicht selten werden Gartenabfälle in der freien Landschaft entsorgt, ein Weg, auf dem schon vielen Neophyten der Sprung über den Gartenzaun gelungen ist. Standorte, an denen Problem-Neophyten großflächig Fuß fassen konnten, werden durch die Neophyten selbst destabilisiert, so dass wiederum ein bevorzugter Besiedelungsstandort entsteht, bzw. erhalten bleibt. Eine Bekämpfung von Problem-Neophyten kann aus Gründen der allgemeinen Sicherheit oder aus ökologischen Gründen angezeigt sein. In jedem Fall muss abgewogen werden, ob und wie bekämpft werden soll. Eine Bekämpfung darf auf keinen Fall zur Zeit der Samenreife erfolgen. Die unabsichtliche Verbreitung der Samen wäre sonst zwangsläufig die Folge. Neben der Bekämpfung einzelner Problemarten spielt die Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen, artenreichen und stabilen Landschaft eine wichtige Rolle beim Vorgehen gegen Problem-Neophyten. Praktisch heißt das, standortgerechte einheimische Arten zur Samenreife gelangen zu lassen. Folgende Problem-Neophyten sind im Zusammenhang mit der Gewässerunterhaltung von Bedeutung: Riesen-Bärenklau, Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum) Japan- und Sachalin-Staudenknöterich (Fallopia japonica und F. sachalinensis) Drüsiges oder Indisches Springkraut (Impatiens glandulifera) Kanadische- und Riesen-Goldrute (Solidago canadensis und S. gigantea) Topinambur (Helianthus tuberosus) Im Weitern werden Herkunft, Verbreitung und Gefahren erläutert, die von diesen Neophyten ausgehen sowie Hinweise zur Bekämpfung gegeben. 2

171 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Riesen-Bärenklau, Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum) Herkunft: Der Riesenbärenklau wurde Ende des 19. Jahrhunderts aus dem Kaukasus als imposante Zierpflanze eingeführt. Die Auswilderung geschah durch Samenflug oder Ausschwemmen der Samen mit Wasserläufen aus Gärten und Parkanlagen, durch die Entsorgung von Gartenabfällen in der freien Landschaft und durch direkte Aussaat als Bienenweide durch Imker. Verbreitung: Die Verbreitung erfolgt über Samen, die zwar nur eine geringe Flugfähigkeit besitzen, aber schwimmfähig sind, so dass sie über Fließgewässer weit verbreitet werden können. Jede Pflanze produziert bis zu neue Samen. Die Pflanze stirbt nach der Samenreife im Alter von 2 3 Jahren ab, die Samen bleiben jedoch über mehrere Jahre hinweg keimfähig und verbleiben mitunter in mehrjähriger Keimruhe. Der Riesenbärenklau hat keine besonderen Standortansprüche und breitet sich daher schnell aus, wobei er große Flächen bedecken kann. Gefahr: Alle Pflanzenteile enthalten im Pflanzensaft das Furocumarin Bergapten und das Lacton Imperatorin mit stark phototoxischen Eigenschaften. Das heißt, Hautkontakt führt in Verbindung mit Sonnenlicht (UV-Strahlung) zu schweren Verbrennungen und zu photomutagenen Hautreaktionen (Haut- und Pigmentkrebs). Der Giftgehalt schwankt im Jahresverlauf und hat sein Maximum im April / Mai. Die Herkulesstaude bildet schnell große, undurchdringliche Bestände, in denen nur noch wenige heimische Tier- und Pflanzenarten leben können. Bekämpfung: Regelmäßige Mahd führt nicht zum Absterben der Pflanzen. Erstes Ziel der Bekämpfung muss sein, die Samenreife zu verhindern. Abgeschnittene Blütendolden müssen unbedingt sicher entsorgt werden, da auch abgeschnittene Blüten zur Samenreife gelangen. Blütenund Samendolden sind durch Verbrennen oder durch Vergären (Biogasanlagen) bei hohen Temperaturen sicher zu vernichten. Standorte sind unabhängig von der durchgeführten Bekämpfungsmethode über viele Jahre weiter zu beobachten und gegebenenfalls nachzubehandeln. Da eine Pflanze erst im Alter von 3 Jahren blüht und anschließend abstirbt, ist ein Ausgraben im Jugendstadium im Frühjahr bzw. Herbst besonders einfach und effizient. Sofern Pflanzen während der Blüte gemäht werden, bzw. Blütendolden zur Bekämpfung abgeschnitten werden, müssen die Pflanzen nach ca. 2 4 Wochen nachkontrolliert werden, da Nachblüten gebildet werden. Bei allen Bekämpfungsmaßnahmen gilt: 3

172 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Blüten- und Samendolden müssen gesammelt und bei Temperaturen über 76 C vernichtet werden. Sie dürfen weder liegen gelassen noch kompostiert werden, da auch zu Beginn der Blütezeit abgeschnittene Dolden noch zur Fruchtreife gelangen können. Die Bestände müssen öfters durchgegangen werden, da die einzelnen Pflanzen zu unterschiedlichen Zeitpunkten blühen und es meistens zur Bildung von Nachblüten kommt. Da die Samen sehr lange keimfähig bleiben, müssen die Bestände über mehrere Jahre hinweg kontrolliert werden. ACHTUNG: Es muss auf jeden Fall Kleidung getragen werden, die den Körper vollständig bedeckt. Der Pflanzensaft bewirkt schon bei Berührung im Zusammenwirken mit Sonnenstrahlung schwere Verbrennungen und kann sogar Krebs verursachen. Schutzbrille tragen, denn Augenkontakt mit Pflanzenteilen kann zum Erblinden führen. Sofort mit Wasser ausspülen! ÜBRIGENS: Auch einige einheimische Doldenblütler (Bärenklau-Arten, Engelwurz) enthalten dieselben phototoxischen Stoffe, sodass auch beim Umgang mit ihnen Vorsicht geboten ist. In Hamburg liegen vom Bezirksamt Eimsbüttel und vom Bezirksamt Wandsbek Informationsbroschüren mit Hinweisen zur Bekämpfung der Herkulesstaude vor. 4

173 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Japan- und Sachalin-Staudenknöterich (Fallopia japonica und F. sachalinensis) Herkunft: Staudenknöterich wurde als Zierpflanze für Kurgärten und als Futterpflanze für Haustiere und Wild im 19. Jahrhundert aus Ost-Asien eingeführt. Es hat sich herausgestellt, dass er weder vom Wild noch von Haustieren gefressen wurde. Japanischer Knöterich (Fallopia japonica) Sachalin-Knöterich (Fallopia sachalinensis) Verbreitung: Im Regelfall erfolgt die Verbreitung über kleine bewurzelungsfähige Spross- und Rhizomstücke. Bei Hochwasser werden ober- und unterirdische Pflanzenteile abgerissen und mitgeschleppt. Beim Transport von Erdmaterial für Tiefbauarbeiten werden Rhizomteile mitgenommen. Am neuen Standort breitet er sich über Wurzelausläufer (Rhizome) und Sprosse jährlich um 2 m aus und erreicht schnell große Bestände. Benachbarte, scheinbar getrennte Bestände können über ihre unterirdischen Ausläufer verbunden sein und sich gegenseitig versorgen. Die Verbreitung über Samen spielt eine untergeordnete Rolle, da meistens entweder männliche oder weibliche Pflanzen an einer Stelle dominieren, ist aber dennoch zu beachten. Gefahr: Alle Pflanzenteile sind sehr brüchig. Böschungen und Ufer von Fließgewässern sind daher besonders gefährdet. Staudenknöterich bietet vor allem in der Vegetationsruhe keinen Uferschutz. Die Knöterichbestände werden leicht unterspült und brechen ab. So können Rhizomstücke an neue Standorte verschleppt werden. An den Stellen, an denen Staudenknöterich wächst, ist er mit seinen bis zu 4 m hohen Dickichten so dominant, dass buchstäblich kein Gras mehr wächst. Unsere heimische Tierwelt nimmt ihn weder als Futterpflanze noch als Wohnraum an. 5

174 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Bekämpfung: Die Bekämpfung des Staudenknöterichs ist besonders schwierig. Dank seiner meterlangen Pfahlwurzel (Speicherwurzel), die die Dicke einer Kartoffel hat, ist er sehr ausdauernd. Dort, wo es nötig ist, müssen die Bestände alle 14 Tage gemäht werden. Wenn dies über mehrere Jahre konsequent gemacht wird, besteht die Aussicht, die Pflanze wirksam zu schwächen, da sie so die Speicherstoffe der Pfahlwurzel aufbrauchen muss. Empfehlenswert ist bei flächenhaften Beständen die Beweidung mit Schafen und Ziegen (5-6 Schafe + 1 Ziege). Während die Blätter von den Schafen gefressen werden, knabbert die Ziege die Stengel ab. Bewährt haben sich bereits Heidschnucken und Württemberger, die den Knöterich nach einigem Zögern gefressen haben. Bei kleineren Beständen kann man die gesamte Pflanze gründlich ausgraben. Dabei muss sehr sorgfältig gearbeitet werden. Die Rhizomteile dürfen auf keinen Fall auf die Deponie oder in ein Fließgewässer gelangen, sondern müssen verbrannt oder bei großer Hitze kompostiert werden. Zur Befestigung von Gewässerufern ist die ergänzende Pflanzung von Erlen und Weiden sinnvoll. In den ersten Jahren müssen sie, damit sie nicht auf Grund der Konkurrenz eingehen, freigeschnitten werden. 6

175 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Drüsiges oder Indisches Springkraut (Impatiens glandulifera) Herkunft: Das Indische Springkraut wurde Anfang des 19. Jahrhunderts als attraktive Zierpflanze aus dem Himalaya-Gebiet (Indien) eingeführt. Der Sprung über den Gartenzaun geschah durch Samenflug oder Ausschwemmen der Samen mit Wasserläufen aus Gärten und Parkanlagen, durch die Entsorgung von Gartenabfällen in der freien Landschaft und durch direkte Aussaat als vermeintlich gute Herbsttracht durch Imker. Verbreitung: Die Verbreitung erfolgt über Samen, die bis zu 7 m aus der Frucht herausgeschleudert werden und schwimmfähig sind, so dass sie über Fließgewässer weit verbreitet werden können. Jede Pflanze produziert bis zu Samen. Die Pflanze selbst ist nur einjährig, die Samen bleiben jedoch über 4-5 Jahre hinweg keimfähig. Werden Pflanzen entlang von Fließgewässern durch Hochwasser zu Boden gedrückt, kann sich jeder Knoten bewurzeln und 4 bis 5 neue aufrechte blühfähige Triebe austreiben. Das Indische Springkraut stellt keine besonderen Ansprüche an den Standort. Gefahr: Das Indische Springkraut bildet wegen seiner hohen Samenproduktion schnell große, flächendeckende Bestände, in denen keine heimischen Pflanzenarten aufwachsen können. Da der nur faustgroße Wurzelballen nicht in der Lage ist, das Erdreich zu halten und zu festigen, besteht insbesondere an Gewässerufern Gefahr durch Instabilität der Böschungen und Erosion. Durch das flächendeckende Auftreten verdrängt das Indische Springkraut die standortgerechte Vegetation, die eine natürliche Ufersicherung darstellt und Lebensraum für viele einheimische Tiere bietet. Es wird nur von wenigen unspezialisierten Insekten, darunter Honigbiene und große Hummelarten, besucht. Allerdings sind Qualität und Menge von Pollen und Nektar nicht ausreichend, um Ertrag oder vollwertiges Futter (insbesondere als Herbsttracht) zu liefern. 7

176 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Bekämpfung: Da es sich um eine einjährige Pflanze handelt, reicht es aus, Samenproduktion und Samenverbreitung zu verhindern. Dazu können die Pflanzen vor der Samenreife herausgerissen werden, was bei feuchtem Boden relativ leicht geht. Die Pflanzen müssen abgeräumt werden, da sie sonst unter feuchten Verhältnissen an jedem Stengelknoten neue Wurzeln bilden und wieder anwachsen können. Bei größeren Beständen in der Ebene kann kurz vor der Blüte, aber auf jeden Fall vor der Samenreife gemäht werden. Befahrbare Flächen können außerdem gemulcht werden: die zerkleinerten Pflanzen müssen nicht abtransportiert werden. Bei Uferböschungen ist die Maßnahme auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse abzustimmen. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, die gemähten oder gemulchten Pflanzen im Böschungsbereich liegenzulassen wegen der Gefahr der Eutrophierung (Überdüngung) des Gewässers. Wichtig ist, dass die Maßnahmen möglichst spät, d.h. kurz vor der Blüte durchgeführt werden. Durch die Größe der Pflanzen werden die meisten dabei erfasst. Die Bekämpfung muss in den folgenden nächsten Jahren wiederholt werden, da die im Boden reichlich vorhandenen Samen mehrere Jahre überdauern können. Empfehlenswert ist die anschließende Aussaat von standortgerechten Pflanzen wie z.b. Mädesüß, Blutweiderich oder Gilbweiderich: sie bieten neben der Ufersicherung eine gute Herbsttracht für Bienen und viele andere heimische Insekten (insbesondere Wildbienen und Wildhummeln). Da die Verbreitung der Springkraut-Samen mit dem Wasser über weite Entfernungen erfolgen kann, ist eine Bekämpfung der Ausbreitungsherde an den Oberläufen unbedingt notwendig. 8

177 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Kanadische- und Riesen-Goldrute (Solidago canadensis und S. gigantea) Herkunft: Die neophytischen Goldruten wurden als Zierpflanzen aus Nordamerika und Kanada eingeführt. Aus den Gärten heraus sind sie über von Menschen geprägt Standorte wie Brachen, Straßenränder, Bahndämme in fast alle Bereiche vorgedrungen und besiedeln heute auch naturnahe und schützenswerte Vegetationseinheiten wie Röhrichte, Gewässerufer, Feuchtwiesen und Trockenrasen. Teilweise wurden sie von Imkern als Bienenweide ausgebracht. Auch heute noch werden sie als Zierpflanze im Handel angeboten Verbreitung: Die Fernverbreitung erfolgt über flugfähige Samen. Sie keimen an offenen Stellen, die hauptsächlich an Fließgewässern und Schienenwegen, beim Straßen- und Wegebau und bei der Stillegung von Ackerland entstehen. Im Schatten oder in dicht bewachsenen Wiesen werden sie durch die Konkurrenz der anderen Pflanzen unterdrückt. Neben der Ausbreitung über Samen spielen unterirdische Ausläufer eine wichtige Rolle. Die einzelnen Sprosse bleiben über das Rhizom miteinander verbunden. Die Rhizome dienen außerdem als Nährstoffund Wasserspeicher, so dass auch Sprosse, die unter weniger günstigen Bedingungen leben, von anderen ausreichend versorgt werden. Problem bzw. Gefahr: Die neophytischen Goldruten breiten sich, wenn sie einmal Fuß gefasst haben, über große Flächen aus und lassen anderen Tier- und Pflanzenarten keinen Lebensraum mehr. Wildbienen und Wildhummeln sind besonders gefährdet, weil der Nährwert von Pollen und Nektar zu gering ist. Bei uns wird die kanadische Goldrute nur von 4 der über 400 Wildbienenarten besucht. An Fließgewässern geht von dem oberflächlichen und flachgründigen Rhizomgeflecht Erosionsgefahr bei Starkregen und Hochwasser aus, weil der Boden durch fehlende Durchwurzelung unterirdisch nicht gefestigt wird. 9

178 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Bekämpfung: Um den Bestand zu verringern, ist ein zweimaliger Schnitt erforderlich. Dabei liegen die besten Zeitpunkte im Frühsommer vor der Bildung der Rhizomknospen (Ende Mai) und im Hochsommer vor der Blüte (August). Durch einen einmaligen Schnitt im Juni vor der Blüte kann die Samenbildung verhindert werden. So wird zwar die weitere Verbreitung unterbunden, der Bestand bleibt jedoch bestehen. Bei einem einmaligen Schnitt im Spätjahr werden verstärkt Rhizomknospen gebildet, die Speicherstoffe sind dann bereits gebildet. Bei feuchten Standorten empfiehlt sich Mulchen im Mai und Mähen im August. Beim Mulchen wird das Schnittgut nach der Mahd gehäckselt und auf der Fläche verteilt. Es erfordert entsprechenden Geräteeinsatz und ist daher nur bei ebenem Gelände möglich und in Gewässernähe nicht sinnvoll. Nach der Mahd treibt die Goldrute verstärkt aus. Die Bekämpfung ist daher nur sinnvoll, wenn sie konsequent über mehrere Jahre hinweg durchgeführt wird. Wenn die Bestände auf ein akzeptables Maß zurückgegangen sind, reicht ein einmaliger Schnitt im Juni aus. Bei Reinbeständen aus neophytischen Goldruten, bei denen auf die Begleitvegetation keine Rücksicht genommen werden muss, ist zur vollständigen Entfernung das zweimalige Fräsen oder Zerhacken des Rhizoms mit einer Motorhacke Ende April und Anfang Juni möglich. Anschließend müssen unbedingt standortgerechte Pflanzen ausgesät werden. Bei kleinen Beständen gibt es noch folgende Möglichkeiten: Herausreißen einzelner Pflanzen. Bei feuchten Böden kann der Stockaustrieb durch Reststücke allerdings noch verstärkt werden. Vollständiges Ausgraben des Rhizoms. Dabei wird auch die Begleitvegetation zerstört, so dass diese Maßnahme nur in Reinbeständen möglich ist, so dass auf die Begleitvegetation keine Rücksicht genommen werden muss. Umbrechen des Bodens bei trocken-heißem Wetter, so dass das Rhizom austrocknet. Abdecken der Fläche mit UV-undurchlässiger Plastikfolie (gut beschweren) nach einem Schnitt im August. Vier Wochen später wird das getrocknete Rhizomgeflecht zusammengerollt und entfernt. Die Bekämpfung hat zur Folge, dass der Boden freiliegt. Damit bestehen wieder optimale Bedingungen für Neophyten. Um eine Wiederansiedlung der neophytischen Goldruten zu verhindern, sollte anschließend Weidelgras (Lolium perenne oder Lolium multiflorum), das mit der Zeit ausdünnt, vermischt mit standortgerechten Blütenpflanzen ausgesät werden. Am besten eignet sich Saatgut, das von Pflanzen, die in der Nähe unter ähnlichen Bedingungen wachsen, gesammelt wurde. Solche Pflanzen sind landschaftstypisch und an die Standortbedingungen am besten angepasst. Am Gewässerrand wird mit der Aussaat von spätblühenden Stauden der Feuchtwiesen wie Mädesüß, Blutweiderich und Gilbweiderich auch eine Bienenweide für die Herbsttracht geschaffen. Dort, wo Gehölze natürlich vorkommen, ist die Beschattung durch großkronige Bäume eine auf Dauer angelegte Maßnahme. 10

179 Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer Anlagen November 2013 Topinambur (Helianthus tuberosus) Herkunft: Topinambur wurde im 17. Jh. aus Nordamerika als Nahrungspflanze nach Europa gebracht. Später wurde er allmählich von der Speisekartoffel abgelöst. Heute wird er mit einigen regionalen Schwerpunkten noch zur Schnapsgewinnung ( Rossler ) und als Wildfutter angebaut. Topinambur ist in verschiedenen Zuchtformen als Zierpflanze anzutreffen. In die freie Landschaft gelangt er durch die nicht fachgerechte Entsorgung der Bio-Abfälle. Verbreitung: In unserem Klima können die Samen dieses Spätblühers nicht mehr ausreifen, daher erfolgt die Verbreitung nur über tiefliegende Ausläuferknollen. Der Topinambur kann mit dieser Strategie andere Pflanzenbestände regelrecht unterwandern. Im Winter sterben die oberirdischen Teile und die Wurzeln (nicht die Knollen!) ab. Aus den nach der Blüte gebildeten Speicherknollen stammt die Energie für den Austrieb im darauffolgenden Jahr. Die schmackhaften Knollen werden von Tieren, z.b. Ratten, Kaninchen, Bisam, Mäusen, ausgegraben. Dabei werden oft Knollen oder deren Bruchstücke freigelegt und zum Teil verschleppt. Eine Fernverbreitung wird an Gewässern durch Uferabbrüche, Erosion und Hochwasser ermöglicht. Gefahr: Zu einer mechanischen Gefahr wird der Topinambur bei flächendeckenden Vorkommen entlang von Fließgewässern. Da die oberirdischen Pflanzenteile und die Wurzeln im Winter absterben, sind die Böden schutzlos den Erosionsangriffen von Regen und Hochwasser ausgeliefert. Außerdem werden die Böden von Tieren nach den schmackhaften Knollen durchwühlt. Der Topinambur wird durch seine Wurzelausläufer in Kombination mit seiner Wuchshöhe von bis zu 2 m rasch dominant, so dass die standortgerechte krautige Vegetation erfolgreich ausgeschaltet wird. In der Folge fehlen dann auch die entsprechenden einheimischen Tierarten, die an Topinambur-Standorten keine Überwinterungsquartiere finden. 11

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