Fischerreirecht. Tab 2 Tab 3 Tab 4. Tab 1. Fischereigesetze: Angeln in Baden-Württemberg

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1 Fischerreirecht Die Landesfischereiverordung regelt die Umsetzung dieser Rechtverhältnisse. Materielles Recht Fischereigesetz Baden- Württemberg Formelles Recht Fischereigesetze: Angeln in Baden-Württemberg Da die gesetzlichen Regelungen für das Betreiben von Fischerei grundsätzlich Sache der Länder ist, sind die Bestimmungen über Schonzeiten, Mindestmaße und die erlaubte Art und Weise des Fisches von Land zu Land zum Teil sehr unterschiedlich. Gleich zu Beginn sei gesagt: Wer aus einem anderen Bundesland kommt und vorhat, in den hiesigen Gewässern seine Angelroute auszuwerfen, sollte vorher einen Blick in das LFischG (Landesfischereigesetz), sowie die LFischVO (Landesfischereiverordnung) werfen, da dort auch einige Besonderheiten geregelt sind, die in diesem Artikel nicht behandelt werden können, im Zweifelsfall aber als bekannt vorausgesetzt werden (Unwissenheit schützt auch beim Angeln vor Strafe nicht). Tab 1 Tab 2 Tab 3 Tab 4 Regelt die Besitzverhältnisse der Fischereirechte Regelt die Rechtsverhältnisse zur Ausübung der Fischerei Tab 5

2 Das Fischereigesetz BW Geltungsbereich 3 Inhalte 4 Inhaber des Fischereirechts 5 Veränderung der Gewässer 6 Weitergeltung Fischereirechte 7 Verzeichnis der Fischereirechte 3 Grundsatz 4 Hegepflicht 5 Fischfang Überflutung 6 Uferbetretungsrecht 7 Ausübung des Fischereirechts 8 Pachtvertrag 9 Anzeige von Pachtverträgen 20 Erlöschen Pachtvertrag 21 Erlaubnisvertrag 31 Fischereischein 32 Jugendfischereischein 33 Versagungsgründe 35 Zuständigkeit 37 Erlaubnisschein 38 Verbot schädigender Mittel 39 Maßnahmen an Anlagen 40 Fischwege 43 Schonbezirke 44 Schutz der Fischerei 45 Mitführen von Fanggeräten 46 Anzeige von Fischsterben 48 Fischereibehörden 50 Fischereiaufsicht Seite 2

3 Wasserrecht Die Landeswassergesetze sind Gesetze der Bundesländer in Deutschland, die Gewässer betreffen und die wasserrechtlichen Vorschriften des Bundes ergänzen und konkretisieren. Regelungsbereiche des Wassergesetzes Gewässerbenutzung Gewässerschutz öffentliche Wasserversorgung (Trinkwasser) Abwasserbeseitigung Hochwasser und Hochwasserschutz Gewässeraufsicht Reform des Umweltrechts wird wirksam! Am 1. März 2010 treten das neue Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz in Kraft. Damit gelten bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen, die das Naturschutz- und Wasserrecht in Deutschland auf einem hohen Niveau harmonisieren. Am 27. November 2013 hat der Landtag Baden- Württemberg das neue Wassergesetz (WG) beschlossen. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, das Wasserrecht des Landes Baden-Württemberg neu zu ordnen. Der Bedarf für eine Neuregelung folgte maßgeblich aus der Neuordnung des Wasserrechts auf Bundesebene durch das im Jahr 2010 in Kraft getretene Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Tab 1 Tab 2 Tab 3 Tab 4 Tab 5

4 Das Wassergesetz BW Allgemeine Grundsätze 3 Einteilung der oberirdischen Gewässer 20 Gemeingebrauch 38 Fischerei Seite 4

5 Strafgesetzbuch Wenn du mit einem Stock und einer Schnur an den Bach gehst und einen Fisch fängst, dann bist du ein Wilderer. Denn nicht jeder darf einfach so ein wildes Tier fangen nicht an Bächen und Flüssen, und auch nicht auf Wiesen und im Wald. Tab 1 Tab 2 Tab 3 Tab 4 Tab 5

6 Das Strafgesetzbuch 293 Fischwilderei Seite 6

7 Landesfischereiverordnung Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg In der Fassung vom , zuletzt geändert durch Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Änderung der Landesfischereiverordnung vom Tab 1 Tab 2 Tab 3 Tab 4 Tab 5

8 Landesfischereiverordnung BW Schonzeiten und Mindestmaße 2 Anlandepflicht 3 Fischerei mit Angeln 4 Fischerei mit Netzen 6 Elektrofischerei 7 Fischerei in Fischwegen 8 Beschränkungen Einsetzen 9 Entfernen von Wasserpflanzen 1 Listen über die Ausgabe der Erlaubnisscheine 4 Sachkundenachweis 5 Fischerprüfung 6 Vorbereitungslehrgang 7 Durchführung der Fischerprüfung Seite 8

9 Tierschutzgesetz Das Tierschutzgesetz beruht heute verfassungsrechtlich auf dem Staatsziel des Tierschutzes nach Art. 20a GG. Es umfasst die wesentlichen Vorschriften zur Tierhaltung, zur Tötung von Tieren (Schlachtung), Eingriffe und Versuche an Tieren sowie zahlreiche Regelungen zur Zucht und zum Handel mit Tieren. Das Gesetz ist vor allem verwaltungsrechtlich gestaltet, so dass es die Tierhaltung von Nutztieren teilweise unter Erlaubnisvorbehalt stellt. Bundesnaturschutzgesetz Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, kurz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), bildet die rechtliche Basis für die Schutzgüter Natur und Landschaft und die Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege. Bodenseefischereiverordnung Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Fischerei im Bodensee In der Fassung vom , zuletzt geändert durch Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Änderung der Bodenseefischereiverordnung vom Rechtsbereich: Landwirtschaft, Forstwirtschaftsrecht, Jagd, Fischerei Tab 1 Tab 2 Tab 3 Tab 4 Tab 5

10 Tier-, Bundesnaturschutzgesetz und Bodenseefischereiverordnung Tierschutzgesetz Bundesnaturschutzgesetz Bodenseefischereiverordnung Zweck des Gesetzes 4 Wirbeltier 4 b Schlachten von Fischen Ziele des Naturschutzes 2 Grundsätze 39 Schutz 44 Vorschriften Ausgabe der Erlaubnisscheine Seite 10

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