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1 Beratungsmappe Pflegeversicherung

2 Beratungsmappe Pflegeversicherung Einführung Stellen Sie sich einmal vor... Stand: 07/2012 Die gesetzliche Pflegeversicherung Gesetzliche Pflegeversicherung eine Teilkaskolösung Demenz Stand: 07/2012 Kinder haften für ihre Eltern Stand: 07/2012 Beratungstechnische Sondersituationen Drei entscheidende Gründe zum Abschluss einer Pflegeversicherung für Kinder Pflegetagegeld vs. Pflegerente vs. Pflegekostenversicherung DFV-FörderPflege Die ideale Kombination Leistungsvergleich geförderter Pflegeprodukte Tarifangebot DFV-DeutschlandPflege DFV-DeutschlandPflege die leistungsfähigste Pflegetagegeldversicherung Stand: 09/2012 DFV-DeutschlandPflege Marktvergleich DFV-DeutschlandPflege: Ratingergebnisse Morgen & Morgen/PremiumCircle/ Stand: 09/2012 FOCUS-MONEY Anhang Unternehmen DFV Deutsche Familienversicherung AG 1a

3 Stellen Sie sich einmal vor, Sie hätten eine Krankenversicherung, die immer nur die Hälfte zahlt: Nur die Hälfte bei einem Krankenhausaufenthalt Nur die Hälfte bei einem Arztbesuch Nur die Hälfte in der Apotheke Eine schlechte Versicherung, sagen Sie, denn bei diesem hohen Risiko wären Sie ja bald arm. Stimmt! Aber eine Frage: Warum leben Sie dann mit diesem Risiko?? bei Ihrer Pflegeversicherung???? Stand: 07/2012 2

4 Und wie sieht es in Ihrer Familie aus? Gibt es bereits Pflegefälle in der Verwandtschaft oder bei Bekannten? Wie verlaufen diese Fälle? Haben Sie das Thema Pflege in der Familie besprochen? Wie und wo möchten Ihre Mutter und Ihr Vater gepflegt werden? Wer hört auf zu arbeiten? Wie werden die finanziellen Einbußen ausgeglichen? ab 65 Jahre Stammbaum einer Beispielfamilie Helga Jahre Dieter Johanna Jahre Monika Peter Claudia 0 20 Jahre Max Julia Oma Helga ist mittlerweile 82 Jahre alt und lebt im Pflegeheim. Oma Helga hat etwas gespart. Sobald das Vermögen aufgezehrt ist, muss Sohn Dieter zahlen. Dieter ist 60 Jahre alt, seine Frau Johanna 55 Jahre. Dieter ist selbstständig und in den vergangenen Jahren recht erfolgreich gewesen. Er hat ein kleines Vermögen aufgebaut und denkt nun langsam über den Ruhestand nach. Durch seine Mutter Helga, die im Seniorenheim lebt, ist er mit dem Thema Pflege konfrontiert. Er weiß, dass er bald für seine Mutter bezahlen muss, sobald ihre Ersparnisse aufgebraucht sind. Was, wenn er selbst oder seine Frau pflegebedürftig wird? Reichen die Ersparnisse für Mutter Helga, für ihn und seine Frau? Peter ist 35 Jahre alt und glücklich verheiratet mit Claudia. Peter hat studiert und arbeitet in einem großen Unternehmen im mittleren Management. Claudia ist 32 Jahre und Zahnarzthelferin. Wegen der Kinder, Max 5 Jahre und Julia 3 Jahre, arbeitet sie zurzeit nur halbtags. Durch seine Großmutter Helga ist Peter mit dem Thema Pflege konfrontiert. Peter macht sich Sorgen. Wer zahlt für Oma Helga, wenn das Vermögen aufgebraucht ist? Wer zahlt für Vater und Mutter, wenn sie pflegebedürftig sind? Peter sichert sich und seine Kinder durch eine Pflege-Zusatzversicherung ab. Stand: 07/2012 2a

5 Die gesetzliche Pflegeversicherung: Wer sich darauf verlässt, ist verlassen. Begriff der Pflegebedürftigkeit ( 14 Sozialgesetzbuch XI) (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße ( 15) der Hilfe bedürfen. (2) Krankheiten oder Behinderungen im Sinne des Absatzes 1 sind: 1. Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, 2. Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, 3. Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen. Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2013: Pflegegeld Sachleistung Vollstationär Pflegestufe 3 + Härtefall Schwerstpflegebedürftigkeit (Härtefall) - außergewöhnlich hoher und intensiver Pflegeaufwand, der das übliche Maß der Pflegestufe 3 weit übersteigt (regelmäßig mehrfach Hilfeleistungen auch in der Nacht) gesetzlich nicht vorgesehen Pflegestufe 3 Pflegestufe 2 Pflegestufe 1 Schwerstpflegebedürftigkeit - Hilfebedarf bei der Grundpflege rund um die Uhr/Aufwand mindestens 5 Stunden Schwerpflegebedürftigkeit - Hilfebedarf bei der Grundpflege mindestens 3 x täglich/aufwand mindestens 3 Stunden Erhebliche Pflegebedürftigkeit - Hilfebedarf bei der Grundpflege mindestens 1 x täglich/aufwand mindestens 90 Minuten Pflegestufe 0 Demenz Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz ohne Pflegestufe Grundbetrag (2 Kriterien) oder erhöhter Betrag (3 Kriterien) 200 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit 3

6 Expertenwissen: Feststellung der Pflegestufe nach Richtlinien Grundpflege Tätigkeit Ganzkörperwäsche Teilwäsche Oberkörper Teilwäsche Unterkörper Teilwäsche Hände/Gesicht Minuten min. Minuten max Duschen Baden Zahnpflege 5 5 Kämmen 1 3 Rasieren 5 10 Wasserlassen 2 3 Stuhlgang 3 6 Richten der Bekleidung 2 2 Windelwechsel nach Wasserlassen 4 6 Windelwechsel nach Stuhlgang Wechsel kleiner Vorlagen Wie erfolgt die Feststellung der Pflegestufe? Die Feststellung einer Pflegestufe erfolgt auf Basis festgelegter Richtlinien durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (bei gesetzlich Versicherten) bzw. medicproof (bei privat Versicherten) oder ab 2013 von anderen unabhängigen Gutachtern. Die Gutachter der gesetzlichen Pflegeversicherung bewerten anhand von Richtlinien und Vorgaben (z. B. nebenstehende Tabelle) den zeitlichen Aufwand, der erforderlich ist, um den Pflegebedürftigen ausreichend zu unterstützen. Anhand dieser Bewertung wird dann die Pflegestufe festgestellt: Pflegestufe 1: Aufwand mindestens 90 Minuten pro Tag Pflegestufe 2: Aufwand mindestens 3 Stunden pro Tag Pflegestufe 3: Aufwand mindestens 5 Stunden pro Tag Wechsel/Entleeren Urinbeutel 2 3 Wechsel/Entleeren Stomabeutel 3 4 Auszug aus den Begutachtungsrichtlinien: Ernährung Ernährung Mundgerechte Zubereitung Aufnahme Nahrung Ernährung Sonderkost Mobilität Aufstehen 1 2 Mobilität Zubettgehen 1 2 Mobilität Umlagern 2 3 Mobilität Ankleiden Gesamt 8 10 Auch wenn bestimmte gesetzlich festgelegte Verrichtungen des täglichen Lebens nicht täglich anfallen (z. B. das Baden), sind diese zu berücksichtigen, soweit sie regelmäßig, d. h. mindestens einmal pro Woche und auf Dauer für mindestens 6 Monate anfallen. Ein ein- bis zweimaliges Haarewaschen pro Woche entspricht dem heutigen Hygienestandard. Mobilität Mobilität Mobilität Ankleiden Ober-/ Unterkörper Entkleiden Gesamt Entkleiden Ober-/ Unterkörper Vollständiges An- bzw. Auskleiden fällt in der Regel 2x täglich, also morgens und abends an. Beim Mittagsschlaf ist in der Regel nur eine Teilentkleidung notwendig. Mobilität Stehen (Transfer) 1 1 Quelle: Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit Stand: 07/2012 3a

7 Gesetzliche Pflegeversicherung: nicht mehr als eine Teilkaskoversicherung Gesetzliche Pflegeversicherung eine Teilkaskoversicherung Endlich spricht die Politik Klartext: Die Pflegeversicherung ist von Beginn als Teilkaskoversicherung angelegt. Das heißt, dass ein erheblicher Teil der Pflegeaufwendungen aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Deshalb ist es sinnvoll, so frühzeitig wie möglich damit anzufangen, private Vorsorge für den Pflegefall zu treffen. Hierzu kommt, dass der Anteil der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren deutlich steigen wird. Das belastet die soziale Pflegeversicherung. Je mehr Menschen deshalb eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, die sicher vor staatlichem Zugriff ist und die über die Jahre hinweg Kapital aufbaut, umso besser. Und damit das leichter fällt und ein Anreiz gesetzt wird, wollen wir das aus Steuermitteln fördern. Dabei müssen wir dafür sorgen, dass auch Geringverdiener eine solche Versicherung abschließen können, die für den Fall, dass Pflegebedürftigkeit eintritt, ergänzend zur sozialen Pflegeversicherung Geld ausbezahlt. Quelle: Interview mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr für Wohlfahrt Intern Pflegevorsorge ist wichtig Mit zunehmender Lebenserwartung steigt auch die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Etwa jeder dritte Mann und jede zweite Frau wird im Alter zum Pflegefall. Etwa jede zweite Frau und jeder dritte Mann wird zum Pflegefall! Quelle: Barmer GEK Pflegereport 2010 Wir werden in Deutschland immer älter. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, doch leider steigt damit auch die Wahrscheinlichkeit, ein Pflegefall zu werden, dramatisch an. Von Pflege ist immer die gesamte Familie betroffen auch finanziell. Von daher ist der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung dringend zu empfehlen hier sind sich alle einig: Politik, Verbraucherschützer und Fachverbände. 4

8 Die Versorgungslücke bei Pflegebedürftigkeit: Reicht das Geld nicht aus, gehts an das Ersparte. Die Versorgungslücke im Pflegefall ist erheblich Finanzielle Lücke pro Monat bei Pflege zuhause Quelle: Stiftung Warentest Finanztest 2/2011 bei Pflege im Heim Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Der Eigenteil, den Pflegebedürftige leisten müssen, ist immens gerade, wenn sie sich individuell im gewohnten Umfeld zuhause pflegen lassen wollen. Dieser Eigenanteil muss durch die laufende Rente oder zulasten des Vermögens, das ein Leben lang mühsam aufgebaut wurde, finanziert werden. Beispiel: Kosten eines durchschnittlichen Pflegedienstes in Frankfurt Pflegestufe II Pflegedienst für 3 Stunden täglich 2.475,00./. Zuschuss der Pflegekasse 1.250,00 = monatlicher Eigenanteil 1.225,00 + Essen, Kleidung und sonstige Ausgaben 500,00 + Miete, Energie, Telefon 750,00./. monatliches Einkommen (z. B. Rente) 1.250,00 = monatliche Versorgungslücke 1.225,00 Bei der Pflege zuhause fallen geringere Kosten an. Aber es bleiben die Kosten für Miete, Strom, Essen und Kleidung. Beispiel: Kosten eines durchschnittlichen Pflegeheimes in Frankfurt Pflegestufe II Pflegeplatz (inklusive Nebenkosten) 3.389,40./. Zuschuss der Pflegekasse 1.279,00 = monatlicher Eigenanteil 2.110,40 + Kleidung und sonstige Ausgaben 200,00./. monatliches Einkommen (z. B. Rente) 1.250,00 = monatliche Versorgungslücke 1.060,40 Im Pflegeheim zahlt man die Kosten für Pflege, Unterbringung und Verpflegung. Aber auch Investitionskosten für Reparaturen oder Umbauten sind monatlich zu zahlen. Quelle für die dargestellten Kosten: Pflegelotse des Verbandes der Ersatzkassen Stand: 06/2012 4a

9 Demenz ein häufiger Pflegegrund, bei dem kein Rollator hilft. Demenzerkrankungen nehmen zu 30 % der Antragssteller für häusliche Pflegeleistungen und 57 % der Antragssteller für stationäre Pflegeleistungen sind aufgrund von Demenz in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt. Quelle: Statistisches Bundesamt, sind bereits 1,2 Mio. Menschen in Deutschland an Demenz erkrankt. Bis 2030 erwartet das Statistische Bundesamt einen Anstieg um 50 % auf ca. 1,8 Mio. Demenzerkrankte. Prominente Beispiele wie Rudi Assauer oder Margaret Thatcher haben diese Krankheit stärker im öffentlichen Bewusstsein verankert. Jede zweite Frau wird dement ( , Spiegel Online) Margaret Thatcher leidet unter Demenz ( , Spiegel Online) Leitartikel: Danke, Rudi Assauer In einigen Jahren betrifft diese Krankheit mehr als zwei Millionen Bürger ( , Badische Zeitung) Demenz kann jährliche Kosten von mehr als Euro verursachen ( , Deutsches Ärzteblatt) Assauer und die Schrecken des Vergessens ( , Cicero Online) Demenzkranke werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung schlecht versorgt Maximal 120 pro Monat als Pflegegeld oder maximal 425 pro Monat als Sachleistung erhalten Demenzkranke ab 2013 aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Viele Menschen sind an Demenz erkrankt, ohne dass sie eine Pflegestufe erreicht haben. Mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist es nicht möglich, die Betreuung dieser Menschen zu finanzieren. Wichtiges Merkmal der DFV-DeutschlandPflege sind Leistungen in der so genannten Pflegestufe 0, also für demenzerkrankte Menschen ohne Pflegestufe. Kommen Pflegestufe und Demenz zusammen, erhöhen sich die Betreuungskosten erheblich deshalb bietet die DFV-DeutschlandPflege (optional) die Leistungsverdopplung an, wenn Pflegestufe und Demenz zusammenkommen. Stand: 07/2012 5

10 Expertenwissen Demenz Die Gutachter der Pflegeversicherung bewerten eine Einschränkung der Alltagskompetenz aufgrund von Demenz, psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung anhand von 13 Kriterien. Erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz 13-Punkte-Katalog der Pflegekassen... und was damit gemeint ist. 1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs Der Kranke läuft weg, verlässt die Wohnung 2. Erkennen oder verursachen gefährdender Situationen 3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen 4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation Unangemessene Kleidung z.b. bei Kälte, zielloses Laufen auf der Straße Gefährlicher Umgang z.b. mit dem Herd, Boiler oder mit Medikamenten Z.B. Schlagen, Beschimpfen, Zerstörung von Gegenständen 5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten Starker Bewegungs- und Betätigungsdrang ( z.b. ständiges An- und Ausziehen, Nesteln, Zupfen) und/ oder Gegenstände verdecken/ verlegen oder sammeln 6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen 7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung 8. Störungen der höheren Hirnfunktion, die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben Mangelndes Hunger- und Durstgefühl (zu wenig oder zu viel Essen), mangelndes Schmerzempfinden bzw. Schmerzen nicht äußern können Mangelnder Antrieb (apathisch im Bett liegen oder im Sessel sitzen) und/ oder Nahrungsverweigerung Beeinträchtigung des Gedächtnisses, z.b. vertraute Personen nicht wiedererkennen, den Weg zur Wohnung nicht mehr finden, Termine/ Verabredungen vergessen 9. Störung des Tag-Nacht-Rhythmus Nachts starke Unruhe und Verwirrtheit, tagsüber schlafen 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren 11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen Unstrukturierter Tagesablauf, z.b. keine regelmäßige, Nahrungsaufnahme und Mobilität möglich Wahnvorstellungen, z.b. Vergiftungswahn, Verfolgungswahn, mit Nichtanwesenden reden, Angst vor dem eigenen Spiegelbild 12. Ausgeprägtes labiles und unkontrolliertes emotionales Verhalten 13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund therapieresistenter Depression Häufiges Weinen ohne ersichtlichen Grund, übersteigertes Misstrauen, übersteigerte Reizbarkeit Ständiges Jammern oder Klagen, ständig die Sinnlosigkeit seines Lebens oder Tuns beklagen Eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz liegt vor, wenn mindestens zwei Kriterien festgestellt werden und davon mindestens ein Kriterium aus den Ziffern 1 9 stammt. Eine eingeschränkte Alltagskompetenz in erhöhtem Maße liegt vor, wenn zusätzlich zu den zwei Kriterien noch ein weiteres Kriterium aus den Ziffern 1 5 oder 9 oder 11 festgestellt wird. Stand: 07/2012 5a

11 Kinder haften für ihre Eltern 40 % der Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegeversicherung in Pflegestufe 3 werden zum Sozialfall. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Quelle: 2 Abs. 1 SGB XII (Nachrang der Sozialhilfe) Reicht das laufende Einkommen oder das aufgebaute Vermögen nicht aus, sind die Kinder zum Unterhalt verpflichtet, d. h., der Eigenanteil der Pflegekosten ist durch die Kinder zu zahlen. Nur wenn dies nicht möglich ist, übernehmen die Sozialämter die notwendigen Kosten eine Hilfe, auf die ein großer Teil der Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegeversicherung angewiesen ist. Pflegekosten: Kinder haften für ihre Eltern Ich will meinen Kindern nicht zur Last fallen Eine typische und häufig gehörte Motivation für den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung. Wenn klar wird, welche Kosten im Pflegefall auf die Familie zukommen können, welcher organisatorische und auch emotionale Aufwand auf alle Beteiligten zukommt, dann fühlt sich fast jeder in der oben stehenden Motivation bestätigt. Ich hätte nie daran gedacht, einmal ein Sozialfall zu werden Wenn Sie es nicht für sich tun tun Sie es für Ihre Kinder! Ein Beispiel: Ein Ehepaar im Ruhestand verfügt über netto im Monat, für Wohnen und normalen Lebensunterhalt werden rund aufgewendet. Wo ist das Problem, werden viele fragen? So viel Geld hat nicht jeder im Alter. Doch dann tritt der Fall ein, dass beide in Pflegestufe I pflegebedürftig werden. Auch noch kein Problem. Nach einem Dreivierteljahr verschlechtert sich der Zustand des Mannes, er wird dement und erhält die Pflegestufe II. Die Pflege zuhause schafft die Ehefrau nicht mehr. Die notwendige Heimunterbringung erfordert eine Eigenbeteiligung in Höhe von monatlich. Die Ehefrau muss monatlich rd. 600 zusätzlich aus eigener Tasche bezahlen. Auch der Wechsel der Ehefrau in ein Heim würde das Problem nicht lösen. Wir können sicher sein, dass dieses Ehepaar in seinem Leben nie daran gedacht hat, ein Sozialfall zu werden. Der Urgedanke der Versicherung: die Absicherung existenzieller Risiken Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung gibt Ihnen die Möglichkeit, durch bequeme Monatsbeiträge die existenziellen Folgen des Pflegefalls abzusichern. So vermeiden Sie, dass pflegebedingte Kosten die Lebensqualität und finanzielle Spielräume im Alter einschränken oder zulasten des Vermögens, das ein Leben lang mühsam aufgebaut wurde, finanziert werden. Stand: 07/2012 6

12 Expertenwissen Unterhaltspflicht der Kinder Sachverhalt Grundlage 61 SGB XII 2 II SGB XII 1601 BGB 94 SGB XII 1602 BGB Warum will das Sozialamt etwas von mir? Ihre Mutter/Ihr Vater hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe), da die entstehenden Heimpflegekosten die vorhandenen Mittel übersteigen. Die ungedeckten Kosten werden zunächst vollständig vom Sozialamt als Sozialhilfe gezahlt. Sozialhilfe ist immer nachrangig gegenüber anderen Leistungen, insbesondere dem familienrechtlichen Unterhalt, zu gewähren. Bedürftige im Pflegeheim haben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehegatten und gegen ihre Kinder. Die Unterhaltsansprüche gehen per Gesetz auf das Sozialamt über. Die Kinder werden daher vom Sozialamt mit einer Bedarfsmitteilung angeschrieben, mit der sie auf ihre Unterhaltspflichten hingewiesen werden. Meine Eltern haben ein Leben lang gearbeitet und immer in die Sozialkassen eingezahlt! Warum übernimmt das Sozialamt nicht die kompletten Pflegekosten? Sozialhilfe wird aus Steuermitteln finanziert, nicht aus Versicherungsbeiträgen. Um die Belastung aufgrund von Pflegefällen zu mindern, wurde zum die Pflegeversicherung eingeführt. Diese deckt bereits einen Teil der Pflegekosten ab. Des Weiteren werden das Einkommen und Vermögen Ihrer Mutter/ Ihres Vaters zur Deckung der Heimkosten eingesetzt ff. BGB 1606 Abs. 3 BGB Warum soll ich für meine Eltern zahlen? Weil Sie gesetzlich hierzu verpflichtet sind! Das Unterhaltsrecht gehört zum Familienrecht und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Danach sind Verwandte in gerader Linie (Kinder Eltern) einander zum Unterhalt verpflichtet. Voraussetzung dabei ist ein Notbedarf auf der einen Seite und die finanzielle Leistungsfähigkeit auf der anderen Seite. Den Notbedarf Ihrer Mutter/Ihres Vaters stellt das Sozialamt durch einen Sozialhilfebescheid fest. Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit wird in der Folge durch das Sozialamt geprüft. Sie sind in der Höhe der errechneten Leistungsfähigkeit per Gesetz verpflichtet, für Ihre Eltern Unterhalt zu zahlen. Was ist mit meinen Geschwistern? Müssen wir uns die Sozialhilfekosten nach Personenzahl teilen? Es gibt keine anteilige Verpflichtung nach Köpfen. Der Unterhalt wird nach Leistungsfähigkeit beziffert. Wer viel leisten kann, zahlt auch viel, wer wenig leisten kann, entsprechend weniger. Höchstens müssen alle zusammen die tatsächlichen Sozialausgaben zahlen. Setzen Sie sich mit Ihren Geschwistern am besten frühzeitig in Verbindung. Muss ich dem Sozialamt Auskunft erteilen? Kann ich mir das nicht sparen? Sie haben die Möglichkeit, von sich aus zu entscheiden: Können Sie als Familie die Kosten aus eigener Tasche tragen? Wäre es nicht möglich und günstiger, die Mutter/den Vater zuhause zu pflegen? Um dies zu klären, sollten Sie Ihr Einkommen und Vermögen realistisch einschätzen I BGB 117 SGB XII Sofern Sie bereit und in der Lage sind, die Kosten ab Hilfebeginn rückwirkend voll zu erstatten, erklären Sie dies schriftlich gegenüber dem Sozialamt. Nur in diesen Fällen ist die Erteilung von Auskünften erforderlich. Das Sozialamt ist verpflichtet, Auskünfte von Ihnen einzuholen. Sie sollten sich daher auf jeden Fall innerhalb der gesetzten Frist bei der Behörde melden 117 SGB XII 94 SGB XII 1605 I BGB Was passiert, wenn ich keine Auskünfte gegenüber dem Sozialamt erteile? Wer keine Auskünfte erteilt, wird vom Sozialamt kostenpflichtig ermahnt und nötigenfalls mit Zwangsgeldern zur Auskunft gezwungen. Da der gesetzliche Auskunftsanspruch per Gesetz auf das Sozialamt übergeht, kann es auch im Wege einer Auskunftsklage vor dem Familiengericht Auskunftserteilung erzwingen. Quelle: Information der Leitstelle Unterhalt des Hochtaunuskreises Stand: 07/2012 6a

13 Drei entscheidende Gründe für den Abschluss einer Pflegeversicherung für Kinder Kopfschadenhöhe Quelle: Aktuariat DFV Gesundheitsbedingte Ablehnung 20 % 15 % 10 % Risiko Alter BEITRAG Beispiel: Tarif Flex mit Demenzverdopplung UNISEX Eintrittsalter Monatsbeitrag 5,06 5,86 54,28 Jahresbeitrag 60,72 70,32 651,36 Summe Beiträge bis Alter , , ,00 Quelle: Tarif DFV Deutsche Familienversicherung AG 11 % 19 % 5 % >1 % > 3 % 0 % Alter Wetten, dass? hat klargemacht, dass Pflege kein 1 reines Altersthema ist. Schon heute ist jeder vierte Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegeversicherung jünger als 50 Jahre. Unfälle oder schwere Krankheiten können zur Pflegebedürftigkeit in jedem Alter führen. Betrachtet man die zu Grunde liegenden Kopfschadenprofile einer Pflegeversicherung, liegt die Eintrittswahrscheinlichkeit bei Jugendlichen auf dem Niveau von 60-Jährigen. Die Beiträge einer Pflegeversicherung nehmen mit steigendem Eintrittsalter relativ und absolut erheblich zu. 2 3 Wer bereits früh eine Pflegeversicherung abschließt, spart doppelt: Durch niedrige Beiträge ist eine gute Pflegeversicherung leicht finanzierbar. Häufig kommt es bei höherem Eintrittsalter vor, dass eine ausreichende Pflegeversicherung zu teuer wird. Betrachtet man die absoluten Beiträge, die zum Beispiel bis Alter 75 eingezahlt werden, zeigt sich, dass auch hier bei geringem Eintrittsalter eine hohe Gesamtkostenersparnis zu Tage tritt. Mit steigendem Eintrittsalter besteht das erhöhte Risiko, dass aufgrund von Vorerkrankungen der Abschluss einer Pflegeversicherung unmöglich wird. Mit Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung wird der Gesundheitszustand des Antragstellers genau geprüft. Eine strenge Risikopolitik ist wichtiger Bestandteil einer hohen Beitragsstabilität. Die Erfahrung zeigt, dass bei Kindern eine gesundheitsbedingte Ablehnung äußerst selten vorkommt. Beispiel: Tarif Flex mit Demenzverdopplung UNISEX Eintrittsalter Monatsbeitrag 5,06 5,86 7,16 Vorausbeitrag für 20 Vertragsjahre Monatsbeitrag ab 21. Vertragsjahr 1.153, , ,48 5,06 5,86 7,16 Quelle: Tarif DFV Deutsche Familienversicherung AG Unser Experten-Tipp: Das 20-Jahre-Vorauszahlungsmodell der DFV das Idealgeschenk für Eltern und Paten Nutzen Sie die Vorteile des 20-Jahre-Vorauszahlungsmodells. Sie können die Beiträge für die ersten 20 Vertragsjahre auf einmal zahlen und sparen hierdurch einen ganzen Jahresbeitrag. Gleichzeitig konservieren Sie durch das geringe Eintrittsalter den besonders günstigen Monatsbeitrag des Kindes. Nach 20 Jahren wird der Beschenkte in der Lage sein, diesen geringen Beitrag selbst weiter zu entrichten. 7

14 Vergleich Pflege-Zusatzversicherungen Pflegerente Pflegetagegeld Pflegekosten Förderfähig NEIN JA NEIN Allgemein Art der Lebensversicherung Spar- und Risikoanteil Hinterbliebenenschutz Keine Förderfähigkeit Pflege Bahr Individuelle Absicherung/Tagessatz in Abhängigkeit von Pflegestufe Reine Risikoabsicherung/kein Sparanteil Förderfähiges Pflege Bahr- Produkt Absicherung der tatsächlichen Pflegekosten Aufstockung gesetzlicher Rente Übernahme vorher definierter Prozentsätze (z. B. 80 %) Reine Risikoabsicherung Keine Förderfähigkeit Pflege Bahr Beitrag ( ) Hoher Beitrag (+) Günstiger Beitrag (+) Günstiger Beitrag (+) Garantierter Beitrag (+/ ) Beitragsfrei im Pflegefall, aber erst ab Pflegestufe I ( ) Kostenbedingte Beitragsanpassung möglich (+) Höhe Pflegetagegeld kann selbst bestimmt werden ( ) Beitragsentwicklung abhängig von Kostenentwicklung (+) Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 0, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit Leistung ( ) Leistungen nur zum Teil garantiert (+) Bei Tod ggf. Teilerstattung der Beiträge an Hinterbliebene (+) Leistung in allen Pflegestufen möglich ( ) Bedingungen teilweise festgeschrieben; ggf. Problem bei Pflegereform (+) (Teilweise) weltweite Leistung (+) Garantierte Leistung (+) Auszahlung unabhängig von Vorleistung gesetzlicher Pflegeversicherung (+) Leistung bei häuslicher und stationärer Pflege (+) Keine Kompromisse hinsichtlich Pflegeleistung (+) Weltweite Leistung (+) Lebenslange Leistungsdynamik (optional) ( ) Leistung i. d. R. fest ( ) Leistung oft auf Leistungskatalog gesetzlicher Pflege begrenzt (Sachleistungsanspruch) ( ) Nur tatsächliche Kosten werden übernommen (Nachweise erforderlich) ( ) Keine Leistung bei Laienpflege oder sonstigen Kosten (+) Leistungen steigen automatisch mit Kosten Fazit (+) Pflegeabsicherung mit Hinterbliebenenschutz ( ) Hoher Beitrag (+) Flexible Absicherungsform (+) Übernahme Kosten, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übernommen werden, z. B. Putzfrau, häusliche Pflege ( polnische Pflegekraft) ( ) Günstig, aber unflexibel (+) Geeignet für Menschen, die schon jetzt genau wissen, wie später gepflegt werden soll Marktanteile 12 % 71 % 17 % Markierte Merkmale sind Leistungen der DFV-DeutschlandPflege, die bei den meisten Tagegeld-Mitbewerbern nicht vorhanden sind (vgl. Seite 12a). 8

15 Jedes Jahr aufs Neue: Die DFV-FörderPflege mit 60 Euro Zuschuss pro Jahr Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung Seit Januar 2013 beteiligt sich der Staat an der Pflegevorsorge. Die geförderte Pflegezusatzversicherung (Pflege- Bahr) zahlt einen Zuschuss von 60 Euro jährlich, wenn folgende gesetzlich definierte Bedingungen erfüllt werden: Zulageberechtigte Personen Mindestbeitrag Zugangsrecht und Gesundheitsfragen Mindest- und Höchstleistungen Wartezeiten, Dynamisierung Alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind und noch keine Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung beziehen oder bezogen haben. Der Versicherte muss mindestens 10 Euro pro Monat bzw. 120 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln aufbringen. Der Zugang zu der Versicherung muss jeder Person möglich sein. Risikoprüfungen (Gesundheitsfragen) sind unzulässig. Ein förderfähiger Tarif muss Leistungen in jeder gesetzlichen Pflegestufe vorsehen. In der Pflegestufe 3 muss die Leistung dabei mindestens 600 Euro betragen. Maximal dürfen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung verdoppelt werden. Die Wartezeit darf maximal 5 Jahre betragen. Dynamisierungen sind nur bis zur Höhe der Inflationsrate zulässig. Verbot weiterer Leistungen Nur die im Gesetz zugelassenen Leistungen dürfen in dem angebotenen Tarif enthalten sein. Bei Aufnahme weiterer Leistungen entfällt die Förderfähigkeit. Verbindlich vorgegebene Bedingungen durch den PKV-Verband Ein standardisiertes Bedingungswerk des PKV-Verbandes ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer dieses Bedingungswerk nicht nutzt, verliert die Förderfähigkeit des Versicherungsproduktes. Staatliche Förderung ohne Bürokratie Der Antrag zur DFV-FörderPflege reicht aus. Die Förderbeträge werden automatisch durch die DFV für den Kunden beantragt und der Schriftwechsel mit der Förderstelle wird durch die DFV durchgeführt. Der Kunde muss sich nicht um die Förderbeträge kümmern. 9

16 DFV-FörderPflege Struktur Beitrag/Leistung Beitrag 100 Leistungen Alter In jungen Jahren ist der Beitrag bei hohen Leistungen gleich bleibend niedrig. Im Alter zwischen 18 und 39 Jahren sinken die Leistungen, bei gleichem Beitrag. Ab 40 Jahre erhöht sich der Beitrag; die Leistungen reduzieren sich im Gegensatz dazu auf das Mindestmaß des Gesetzgebers. Pflegestufe 0 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegestufe III + Härtefall Beitrag Die DFV-FörderPflege ergänzt die private Pflegevorsorge und ersetzt sie nicht. DFV-DeutschlandPflege (Flex), die individuelle Ergänzungsdeckung Flex UNISEX: versicherbares monatliches Pflegegeld/Sofortleistung Maximaler Betrag Pflegestufe Ambulante Pflege Stationäre Pflege Demenz Steigerung in Stufen zu Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Sofortleistung Im UNISEX-Flex-Tarif kann für jede Pflegestufe die Höhe des Pflegegeldes in den genannten Grenzen und mit den genannten Stufen frei gewählt werden. Die Absicherung einer einmaligen Sofortleistung ist nur in Kombination mit einem Pflegegeld in der Stufe 1, 2 oder 3 möglich. Wird mehr als eine Pflegestufe gewählt, gilt: Die Pflegegeldhöhe der nächsthöheren Pflegestufe muss größer oder gleich der Pflegegeldhöhe der nächstniedrigeren Pflegestufe sein. Für die Pflegegeldhöhe nach ambulanter und stationärer Pflege gilt: Das Pflegegeld bei ambulanter Pflege muss mindestens 25 % des Pflegegeldes bei stationärer Pflege betragen und das Pflegegeld bei stationärer Pflege muss mindestens genauso hoch sein wie das Pflegegeld bei ambulanter Pflege. 9 a

17 Die ideale Kombination DFV-FörderPflege + DFV-DeutschlandPflege (Ergänzungsdeckung) Beispiel: Eintrittsalter 40 Jahre Ergänzungsbeitrag mtl. Gesamtbeitrag mtl. Ergänzungsdeckung ,68 = 30,00 Ergänzungsdeckung ,68 = 25,00 Ergänzungsdeckung 1 + 9,68 = 20,00 Pflege-Bahr 10,32 Leistungshöhe Gesamtleistung PS III + PS III PS II PS I PS 0 Härtefall 135 Eintrittsalter 40 Jahre zu zahlender Monatsbeitrag 10,32 20,00 25,00 30,00 DFV-FörderPflege DFV-Deutschland- Pflege DFV-Deutschland- Pflege DFV-Deutschland- Pflege 10,32 9,68 14,68 19,68 Förderung +5,00 Summe 15,32 Produkt DFV-FörderPflege Ergänzungsdeckung 1 Ergänzungsdeckung 2 Ergänzungsdeckung 3 Pflegestufe DFV Summe DFV Summe DFV Summe III (Härtefall) III II I

18 Gut, besser, Kombination: Die DFV-FörderPflege + die DFV-DeutschlandPflege Durch die Kombination der DFV-FörderPflege und der DFV-DeutschlandPflege erhält man beides: die staatliche Förderung der DFV-FörderPflege und eine der besten Pflegezusatzversicherungen, die der Markt zu bieten hat. Der besondere Vorteil: Nachteile, die in der DFV-FörderPflege aufgrund der gesetzlichen Vorgaben entstehen, werden durch die Kombination mit der DFV-DeutschlandPflege wieder ausgeglichen. Wartezeit Beitragsfreiheit im Pflegefall DFV-FörderPflege 5 Jahre Keine Beitragsfreiheit Kombination mit DFV-DeutschlandPflege Keine Wartezeiten Vollständige Beitragsfreiheit im Pflegefall Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit Keine Beitragsfreiheit Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit Leistungsdynamik Nicht möglich Möglich* Demenzverdopplung Nicht möglich Möglich* *Bezogen auf die Ergänzungsdeckung nach dem Tarif DFV-DeutschlandPflege UNISEX Die einfache Formel für einen optimalen Schutz Grundlage jeder Produktkombination ist die DFV-FörderPflege, die den staatlichen Zuschuss garantiert. Jede weitere Produktkombination wurde so gewählt, dass sie in Leistungen und Beitrag eine effektive Kombination ergibt und den wahrscheinlichsten Versicherungsfall (Pflegestufe 1) am besten absichert. 10a

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