Ausbildungsangebote 2017
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- Hermann Otto
- vor 6 Jahren
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1 Ausbildungsangebote 17 DRK-Rettungsschule Warendorf Südstraße Warendorf Tel.: 02581/ Webseite: Für aktuelle Informationen folgen Sie uns auf facebook:
2 Ausbildung von Rettungshelfer/ innen NRW Vollzeitausbildung Wochenend-Modulausbildungen (5 Module in maximal 8 Monaten + Rettungshelferprüfung) Modul I Modul II Modul III Modul IV Modul V Rettungshelferprüfungen Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung zum/ zur Rettungshelfer/ in NRW: Vollendung des 17. Lebensjahres ärztliches Attest Hauptschulabschluss oder entsprechender Bildungsstand Erste Hilfe Ausbildung (nicht älter als 1 Jahr) amtliches Führungszeugnis Kosten: 729 (inkl. Prüfung)
3 Aufbaukurs für Rettungshelfer/ innen NRW zum/zur Rettungssanitäter/ in Vollzeitausbildung Wochenend-Modulausbildung (5 Module) Modul VI Modul VII Modul VIII Modul IX Modul X Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/ in: Vollendung des 17. Lebensjahres ärztliches Attest Hauptschulabschluss oder entsprechender Bildungsstand Erste Hilfe Ausbildung (nicht älter als 1 Jahr) amtliches Führungszeugnis Kosten: 769
4 Ausbildung von Rettungssanitäter/ innen Vollzeitausbildung Wochenend-Modulausbildung Fachlehrgang RettungssanitäterIn ( Module in maximal 12 Monaten) Modul I Modul II Modul III Modul IV Modul V Modul VI Modul VII Modul VIII Modul IX Modul X Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/ in: Vollendung des 17. Lebensjahres ärztliches Attest Hauptschulabschluss oder entsprechender Bildungsstand Erste Hilfe Ausbildung (nicht älter als 1 Jahr) amtliches Führungszeugnis Kosten: 1499 (inkl. Rettungshelferprüfung) Prüfung zum/ zur Rettungssanitäter/ in
5 Prüfungstermine Prüfungszulassung: amtlich beglaubigte Abschrift vom Personalausweis/ Reisepass Nachweis über die theoretische Ausbildung im Rahmen der Rettungssanitäterausbildung Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der klinisch praktischen Ausbildung und der praktischen Ausbildung an einer Rettungswache Kosten: 399
6 30-stündige Fortbildung für Rettungshelfer/innen und Rettungssanitäter/innen Wochenend-Fortbildung (Jedes Modul muss zur Erreichung der 30-Stunden einmal belegt werden) Modul A Modul B Modul C Modul D Reanimationstraining Rechtsgrundlagen im Rettungsdienst/ Datenschutz/ Anatomie Simulationsfortbildung Traumamanagement Kosten: Komplettangebot für alle vier Module: 299 Einzelpreis je Modul: 139 Behördentage 17 jährliche Unterweisung MPG, Hygiene, Arbeitssicherheit, Kraftfahrerbelehrung, Neuerungen im Rettungsdienst Termine Behördentage Kosten: 139 / Tag
7 30-stündige Fortbildung für Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen Wochenend-Fortbildung (Jedes Modul muss zur Erreichung der 30-Stunden einmal belegt werden) Modul A Modul B Modul C Modul D Kosten: 579 (Komplettpreis für 3 Tage) 239 (Einzelpreis je Modul) Beauftragter für Arzneimittel im Rettungsdienst Kosten: 278
8 Zertifizierte Kurssysteme PHTLS Provider PHTLS Refresher ALS Provider ALS Refresher Derzeit nicht verfügbar AMLS AMLS Refresher Hinweis: Es handelt sich um Inhouse-Kurse für geschlossene Teilnehmergruppen. Ggf. können Einzelplätze direkt vermittelt werden.
9 Aus- und Fortbildung Notfallsanitäter 80 Stunden Notfallsanitäter Ergänzungsprüfung RettAss mit über fünf Jahren beruflicher Tätigkeit Thema Zeitraum Stunden N1 Kommunikation N2 Recht N3 Lagebeurteilung und SOP s N18 Fallsimulation I N19 Fallsimulation II N27 Fachgespräche/ Vorbereitung mündliche Prüfung N33 Prüfung ( ) Kosten: 1380
10 2 Stunden Notfallsanitäter Ausbildung Ergänzungsprüfung + Vorbereitung zur Vollprüfung Fallsimulation II Thema Zeitraum Stunden N1 Kommunikation N2 Recht N3 Lagebeurteilung und SOP s N4 Pharma I N5 Pharma II N6 N7 Untersuchung von Notfallpatienten I Untersuchung von Notfallpatienten II N8 EKG Kunde N9 Beatmung N Skilltraining N18 Fallsimulation I N19 Fallsimulation II N27 N28 N29 Fachgespräche/ Vorbereitung mündliche Prüfung Vertiefung Fallsimulation I Vertiefung
11 N30 Vertiefung Fallsimulation III N31 Aufbau SOP N32 Fachgespräche/ Vorbereitung mündliche Prüfung II N33 Prüfung ( ) Kosten: 2740
12 480 Stunden Notfallsanitäter Ausbildung Ergänzungsprüfung - RettAss mit über dreijähriger beruflicher Tätigkeit Thema Zeitraum Stunden N1 Kommunikation N2 Recht N3 Lagebeurteilung und SOP s N4 Pharma I N5 Pharma II N6 N7 Untersuchung von Notfallpatienten I Untersuchung von Notfallpatienten II N8 EKG Kunde N9 Beatmung N Skilltraining N11 Skilltraining II N12 Kommunikation II N13 Recht II N14 Berufliches Selbstverständnis N15 Anatomie I N16 Anatomie II N17 ManV
13 N18 Fallsimulation I N19 Fallsimulation II N27 Fachgespräche/ Vorbereitung mündliche Prüfung N28 Vertiefung Fallsimulation I N29 Vertiefung Fallsimulation II N30 Vertiefung Fallsimulation III N31 Aufbau SOP N32 Fachgespräche/ Vorbereitung mündliche Prüfung II N33 Prüfung P1 Praktikum Krankenhaus P2 Praktikum Lehrrettungswache Kosten: 36
14 960 Stunden Notfallsanitäter Ausbildung Ergänzungsprüfung RettAss mit unter fünfjähriger beruflicher Tätigkeit Thema Zeitraum Stunden N1 Kommunikation N2 Recht N3 Lagebeurteilung und SOP s N4 Pharma I N5 Pharma II N6 N7 Untersuchung von Notfallpatienten I Untersuchung von Notfallpatienten II N8 EKG Kunde N9 Beatmung N Skilltraining N11 Skilltraining II N12 Kommunikation II N13 Recht II N14 Berufliches Selbstverständnis N15 Anatomie I N16 Anatomie II N17 ManV
15 N18 Fallsimulation I N19 Fallsimulation II N Intensivtransport N21 N22 Simulation Intensivtransport Simulationstraining SOP N23 Anatomie III N24 Qualitätsmanagement N25 Kommunikation III N26 Recht III N27 N28 N29 N30 Fachgespräche/ Vorbereitung mündliche Prüfung Vertiefung Fallsimulation I Vertiefung Fallsimulation II Vertiefung Fallsimulation III N31 Aufbau SOP N32 Fachgespräche/ Vorbereitung mündliche Prüfung II N33 Prüfung P1 P2 Praktikum Krankenhaus Praktikum Lehrrettungswache Selbstlernphase 180 Kosten:
16 40 Stunden Klausurvorbereitung V1 Allgemein V2 Klausur V3 Klausur V4 Klausur
17 Module für die Vorbereitung auf die schriftliche Vollprüfung (0 Stunden inkl. 40 Stunden Klausurvorbereitung) N1 Kommunikation N2 Recht N3 Lagebeurteilung und SOP s N4 Pharma I N5 Pharma II N Skilltraining N11 Skilltraining II N18 Fallsimulation I N19 Fallsimulation II N27 Fachgespräche/ Vorbereitung mündliche Prüfung N28 Vertiefung Fallsimulation I N32 Fachgespräche/ Vorbereitung mündliche Prüfung II N33 Prüfung K1 ( )+ K K3 Kosten 3390,-
18 Module für die Vorbereitung auf die schriftliche Vollprüfung (3 Stunden inkl. 40 Stunden Klausurvorbereitung) N1 Kommunikation N2 Recht N3 Lagebeurteilung und SOP s N4 Pharma I N5 Pharma II N6 Untersuchung von Notfallpatienten I N7 Untersuchung von Notfallpatienten II N8 EKG Kunde N Skilltraining N11 Skilltraining II N12 Kommunikation II N13 Recht II N18 Fallsimulation I N19 Fallsimulation II N24 Qualitätsmanagement
19 N27 Fachgespräche/ Vorbereitung mündliche Prüfung N28 Vertiefung Fallsimulation I N29 Vertiefung Fallsimulation II N30 Vertiefung Fallsimulation III N31 Aufbau SOP N32 Fachgespräche/ Vorbereitung mündliche Prüfung II N33 Prüfung K1 ( )+K K3 Kosten 3990,-
20 Klausurtermine für die Vollprüfung K1 Klausurtermine K2 Klausurtermine K3 Klausurtermine
21 Führungskräfteausbildung im Rettungsdienst Modul I Modul II Modul III Modul IV Gruppenführer RD (899 ) Zugführer RD / OrgL Führungstufe B (DV 0) (899 ) Verbandsführer RD / OrgL Führungsstufe C (DV 0) (1.299 ) Einführung in die Stabsarbeit für OrgL (599 )
22 Kosten, Hinweise Alle Lehrgangspreise verstehen sich exklusive Prüfungsgebühren! Die Prüfungsgebühren sind separat ausgewiesen! Ausbildung von Rettungshelfern NRW Preis p. P. Vollzeitausbildung (inkl. Prüfung) 729,00 Wochenendmodulausbildung 729,00 Rettungshelferprüfung (Wiederholungsprüfung) 65,00 Aufbaukurs für Rettungshelfer NRW zum Rettungssanitäter Preis p. P. Vollzeitausbildung 769,00 Wochenendmodulausbildung (5 Module) 769,00 Rettungssanitäterprüfung 399,00 Hinweise zur Ausbildung zur Rettungshelferin / zum Rettungshelfer NRW 1. Die Ausbildung zur Sanitätshelferin / zum Sanitätshelfer der Hilfsorganisationen (mind. 60 UE) wird in vollem Umfang auf die Ausbildung angerechnet, allerdings ist zu beachten, dass die Gesamtausbildung (ab Erste- Hilfe-Kurs) innerhalb von einem Jahr abzuschließen ist: (3) Soweit das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium eine bestimmte erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Gesundheitswesen als gleichwertig bewertet, ist diese auf die Ausbildung zur Rettungssanitäterin/ zum Rettungssanitäter oder zur Rettungshelferin/ zum Rettungshelfer anzurechnen. ( 3 Abs. 3 RettAPO NRW). 2. Die Ausbildung ist möglichst zusammenhängend abzuleisten, [ ] 2. zur Rettungshelferin oder zum Rettungshelfer spätestens jedoch innerhalb von einem Jahr abzuschließen. Die zuständige Behörde kann in begründeten Fällen die Frist auf höchstens zwei Jahre verlängern. Versäumte Ausbildungszeiten, die vier Stunden überschreiten, sind im Rahmen der theoretischen Ausbildung bis zur Prüfung und im Rahmen der praktischen Ausbildung bis zur Erteilung des Prüfungszeugnisses nachzuholen. ( 5 2.) RettAPO NRW)
23 Weitere Informationen auf Anfrage! Per oder Telefon: Ausbildung von RettungssanitäterInnen Preis p. P. Vollzeitausbildung (inkl. Rettungshelferprüfung) 1.499,00 Wochenendmodulausbildung ( Module in max. 12 Monaten) 1.499,00 Rettungssanitäterprüfung 399,00 Hinweise zur Ausbildung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter 1. Die Ausbildung zur Rettungshelferin / zum Rettungshelfer NRW wird vollständig angerechnet, wenn die Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter innerhalb von 24 Monaten nach Beginn der Rettungshelferinnen- und Rettungshelfer-Ausbildung begonnen wird. ( 3 Abs. 2 RettAPO NRW). 2. Die Ausbildung ist möglichst zusammenhängend abzuleisten, 1. zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren abzuschließen. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz, die eine Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter machen, können den Ausbildungsrahmen auf drei Jahre ausdehnen. Hierbei ist der Beginn der Erste-Hilfe- Ausbildung als Ausbildungsbeginn anzusehen. Die zuständige Behörde kann in begründeten Fällen die Frist auf höchstens vier Jahre verlängern. Die theoretische Ausbildung nach 1 Absatz 1 Nummer 1 sollte innerhalb eines Zeitraumes von neun Monaten abgeschlossen sein. Versäumte Ausbildungszeiten im Rahmen der theoretischen Ausbildung, die acht Stunden und während des Abschlusslehrganges, die vier Stunden überschreiten, sind bis zur Prüfung nachzuholen. ( 5 1.) RettAPO NRW) Zulassung zur Ausbildung zur Rettungshelferin / zum Rettungshelfer bzw. zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter ( 4 RettAPO NRW) (1) Zur Ausbildung wird nur zugelassen, wer das 17. Lebensjahr vollendet hat und
24 1. körperlich, geistig und persönlich zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäterin und Rettungssanitäter oder Rettungshelferin und Rettungshelfer geeignet ist, 2. den Hauptschulabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzt oder eine abgeschlossene Ausbildung hat, 3. eine Erste-Hilfe-Ausbildung (16 Stunden), die bei Lehrgangsbeginn nicht länger als ein Jahr zurückliegt, nachweisen kann und 4. ein amtliches Führungszeugnis vorlegt. (2) Zum Nachweis der physischen und psychischen Geeignetheit ist eine ärztliche Bescheinigung im Sinne des 4 Rettungsgesetz NRW vorzulegen, die nicht älter als drei Monate sein darf. Weitere Informationen auf Anfrage! Per rettungsschule@drk-waf.de oder Telefon:
25 30-stündige Fortbildung für den Rettungsdienst Wochenend-Fortbildung RettHelf/ RettSan (komplett 4 Preis p. P. Tage)) 299,00 Je Einzelmodul 139,00 Fortbildung für Notfallsanitäter (komplett 4 Tage) 699,00 Je Einzelmodul 199,00 Führungskräfteausbildung im Rettungsdienst Gruppenführer Rettungsdienst (4 Module) Preis p. P. Voraussetzung: Rettungssanitäter 899,00 Zugführer Rettungsdienst / OrgL (4 Module) Voraussetzung: Rettungssanitäter + Gruppenführer 899,00 Verbandsführer Rettungsdienst / OrgL (3 Module) Voraussetzung:Rettungssanitäter + Zugführer 1.299,00 Einführung in die Stabsarbeit für OrgL (2 Module) Voraussetzung: Rettungssanitäter + Verbandsführer 599,00 Ausbildung von Notfallsanitätern (komplette Bildungspakete, inkl. staatl. Ergänzungsprüfung) Preis p. P. 80-Stunden Prüfungsvorbereitung 1.380,00 2-Stunden Prüfungsvorbereitung 2.740, Stunden weitere Ausbildung (ohne Kosten für Klinik und Lehrrettungswache) 3.6, Stunden weitere Ausbildung (ohne Kosten für Klinik und Lehrrettungswache) 5.580,00 NotSan Vollprüfungskurs inkl. Prüfung (0 Stunden) NotSan Vollprüfungskurs inkl. Prüfung (3 Stunden) Ausbildung von Notfallsanitätern (Einzelleistungen ohne Buchung kompletter Bildungspakete) Preis p. P. staatliche Ergänzungsprüfung 8,00 staatliche Ergänzungsprüfung (Wiederholungsprüfung) 405,00 Materialien zur Selbstlernphase, je Paket, einschließlich der zwei zugeordneten Modultage 485,00 Individuelle Zusammenstellung der Module, je Tag 160,00
26 Hinweise zur weiteren praktischen Ausbildung im Krankenhaus Personen, die an einer weiteren Ausbildung von 480 Stunden Dauer teilnehmen müssen, haben eine weitere praktische Ausbildung im Umfang von 80 Zeitstunden (40 Std. Anästhesie + 40 Stunden Notaufnahme) in einem geeigneten Krankenhaus zu absolvieren. Personen, die an einer weiteren Ausbildung von 960 Stunden Dauer teilnehmen müssen, haben eine weitere praktische Ausbildung im Umfang von 180 Zeitstunden (60 Std. Anästhesie + 80 Stunden Notaufnahme + 40 Std. z. B. Intensiv) in einem geeigneten Krankenhaus zu absolvieren. In Absprache mit der Schule kann die weitere klinisch-praktische Ausbildung in jedem geeigneten Krankenhaus in NRW absolviert werden. Evtl. anfallender Kostenersatz ist mit dem jeweiligen Krankenhaus zu vereinbaren. Für die Inhalte der praktischen Ausbildung ist die Schule verantwortlich. Für die Praxisbegleitung durch die Schule entstehende Kosten sind der Schule zu erstatten. Dies betrifft insbesondere Reisekosten. Hinweise zur weiteren praktischen Ausbildung an einer Lehrrettungswache Personen, die an einer weiteren Ausbildung von 480 Stunden Dauer teilnehmen müssen, haben eine weitere praktische Ausbildung im Umfang von 80 Zeitstunden (davon 40 auf einem NEF / NAW / ITW) an einer Lehrrettungswache zu absolvieren. Personen, die an einer weiteren Ausbildung von 960 Stunden Dauer teilnehmen müssen, haben eine weitere praktische Ausbildung im Umfang von 140 Zeitstunden (davon 70 auf einem NEF / NAW / ITW) an einer Lehrrettungswache zu absolvieren. Die Ausbildung kann an jeder Lehrrettungswache in NRW absolviert werden. Evtl. anfallender Kostenersatz ist mit der jeweiligen Lehrrettungswache zu vereinbaren. Für die Inhalte der praktischen Ausbildung ist die Schule verantwortlich. Für die Praxisbegleitung durch die Schule entstehende Kosten sind der Schule zu erstatten. Dies betrifft insbesondere Reisekosten. Die weitere praktische Ausbildung kann kostenlos an der Lehrrettungswache des DRK-Warendorf, nach Terminabsprache, durchgeführt werden (Dies gilt nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 480- bzw. des 960-Stundenkurses an unserer Schule). Interessierte Personen sind durch den Arbeitgeber abzuordnen. Weitere Informationen auf Anfrage! Ihr Ansprechpartner: Jens Peters (j.peters@drk-waf.de; )
27 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bildungsangebote der Rettungsschule Warendorf des DRK-Ortsvereins Warendorf e.v. Mit der Anmeldung zu Bildungsangeboten der Rettungsschule werden die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Anmeldung Die Anmeldung zu Bildungsangeboten der Rettungsschule Warendorf kann schriftlich per Brief, , Internet ( oder Fax vorgenommen werden. Die Anmeldung wird erst mit Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung durch den DRK- Ortsverein Warendorf e.v. oder der tatsächlichen Teilnahme wirksam. Zahlungsbedingungen Sofern keine andere Zahlungsbedingung vereinbart, ist die Zahlung mit Zugang der Rechnung fällig. Bei verspäteter Zahlung kann der Teilnehmer durch den DRK-Ortsverein Warendorf e.v. von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Etwaige Schadenersatzansprüche aufgrund verspäteter Zahlung bleiben hiervor unbenommen. Rücktritt und Kündigung Der Teilnehmer kann bis zu acht Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag kostenfrei zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung, so wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von Prozent des Teilnehmerentgeltes, mind. aber 35 EUR fällig. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung per , Brief oder Fax beim DRK Ortsverein Warendorf e.v. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder nimmt der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise teil, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgelts / der vollen Gebühr verpflichtet. Der Teilnehmer kann aus wichtigem Grund jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Rücktritts aus wichtigem Grund wird der Teilnehmer von der Zahlung für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen, befreit. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Tod oder unerwarteter schwerer Erkrankung des Teilnehmers vor. Das Nichterfüllen von Teilnahmevoraussetzungen ist kein wichtiger Grund, der zum jederzeitigen Rücktritt berechtigt. Ausfall, Änderungen und Verlegung von Veranstaltungen Der DRK Ortsverein Warendorf e. V. hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichender Teilnehmeranzahl oder kurzfristiger Erkrankung des Dozenten, Veranstaltungen abzusagen oder zu verlegen. Ein Anspruch auf Durchführung der jeweiligen Veranstaltung besteht nicht. Etwaige
28 Ersatztermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Jegliche Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verlegung von Terminen sind ausgeschlossen. Bei Komplettausfall einer Veranstaltung werden die Entgelte in voller Höhe zurückerstattet. Die jeweiligen Veranstaltungsorte werden rechtzeitig vor Beginn mitgeteilt. Der DRK Ortsverein Warendorf e. V. behält sich das Recht vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen. Der Teilnehmer ist berechtigt, bei zeitlicher Verlegung der Veranstaltung innerhalb von 7 Tagen ab Kenntnis, von der Teilnahme zurückzutreten. Dozentenwechsel Der Wechsel eines Dozenten oder eine Verschiebung im Ablaufplan berechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Minderung der Teilnahmegebühr oder Kostenerstattung. Ausschluss von der Teilnahme Der DRK Ortsverein Warendorf e.v. ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, insbesondere bei Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufes, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerentgeltes besteht in diesem Fall nicht. Urheberrechtlicher Schutz Die Lehrinhalte sowie überlassenen Unterlagen stellen das geistige und alleinige Eigentum des jeweiligen Dozenten oder des DRK Ortsvereins Warendorf e. V. dar. Jeder angemeldete Teilnehmer hat das Recht, die im Rahmen der Seminare angebotenen Inhalte für persönlichen Zwecke zu verwenden, auszudrucken oder als Dateien zu speichern. Die Teilnehmer dürfen an Dritte keine Kopien der Unterlagen - sei es entgeltlich oder unentgeltlich - weitergeben, vermieten, verleihen oder in anderer Form Kopierrechte abtreten. Die bereitgestellten Inhalte sind durch den DRK Ortsverein Warendorf e. V., Dozenten und Lizenzinhaber urheberrechtlich geschützt. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen bleiben - auch auszugsweise - den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten. Haftung Die Haftung des DRK-Ortsverein Warendorf e.v., mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des DRK-Ortsverein
29 Warendorf e.v. oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Datenspeicherung Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der elektronischen Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden. Material und Kopierkosten Im Seminarentgelt sind die Materialund Kopierkosten enthalten. Kosten für Fachliteratur sind, falls nicht anders angegeben, nicht im Seminarentgelt enthalten. Vertragsergänzungen Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. DRK-Ortsverein Warendorf e. V. Rettungsschule Warendorf Warendorf, Gerichtsstand und Erfüllungsort Erfüllungsort und für den kaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Warendorf. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Salvatorische Klausel - Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen
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