Österreich:CB-Bestimmungen \"derzeit\" nicht möglich Geschrieben von Manuela :28

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1 Österreich:CB-Bestimmungen \"derzeit\" nicht möglich Geschrieben von Manuela :28 Österreich: Lockerung der CB-Bestimmungen "derzeit" nicht möglich... Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) sieht "derzeit keine Möglichkeit", die restiktiven CB-Funk-Bestimmungen in Österreich zu ändern. Dies teilte das Ministerium dem Präsidenten der österreichischen CB-Funk-Vereinigung ACBA, Heinz Kolb, im April dieses Jahres mit. Heinz Kolb hatte in einem Schreiben an das BMVIT darauf hingewiesen, dass zahlreiche europäische Länder ihre CB-Funk- Vorschriften gelockert und zusätzliche Modulationsarten freigegeben haben. In Österreich habe sich dagegen seit 24 Jahren nichts geändert. Er bat um Mitteilung, "ob und wann mit einer Änderung der diesbezüglichen Verordnung über die generelle Bewilligung von CB-Funkanlagen gerechnet werden kann bzw. welche Hindernisse dieser Änderung entgegen stehen würden". Die Behörde antwortete am 10. April 2008 wie folgt (Zitat): Sehr geehrter Herr Mag. Kolb! Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bedankt sich für Ihre Anfrage und erlaubt sich wie folgt Stellung zu nehmen: Der Standard für CB-Funk ist seit 24 Jahren gültig. Bisher war auf internationaler Ebene kein ernsthaftes Interesse erkennbar, diesen Standard grundlegend zu ändern. Verfolgt man die europäische Entwicklung des CB-Funk Bereichs, so zeigt gerade dieser Standard, welche Auswirkungen es haben kann, wenn durch nationale Ausnahmen das Regelungsziel eines Standards konterkariert wird. Seien es die unterschiedlichen zusätzlichen Frequenzzuweisungen wie sie in UK und D stattgefunden haben, oder die vom Standard abweichenden Modulationsarten. Ebenso ist der CB-Funk nicht wirklich in allen Ländern generell bewilligt, sondern vielmehr auch noch mit Gebühren oder administrativen Auflagen verbunden. Wie Sie sehen, für eine "Europäische Idee" eine ziemlich große Vielfalt an Auslegungen. Die Funkschnittstelle FSB-LN001 weist neben den grundlegenden Anforderungen wie Frequenzbereich, Modulationsart und maximal zulässige Sendeleistung auch auf den entsprechenden Standard ETSI EN hin. Dieser Standard ist eindeutig und sieht keine Ausnahmen vor. Auf internationaler Standardisierungsebene (ETSI) wird derzeit grundlegend diskutiert, die betreffenden Standards zu überarbeiten bzw. neu zu fassen. Diese Entwicklung verfolgt das BMVIT mit Interesse. Wie lange dieser Prozess dauern wird, ist aus heutiger Sicht noch nicht erkennbar. Sobald entsprechende internationale Lösungen gefunden sind, wird der Sachverhalt neuerlich vom BMVIT geprüft und danach die Frage der Änderung der entsprechenden Funkschnittstelle einer Entscheidung zugeführt werden. Das BMVIT sieht derzeit keine Möglichkeit, die Funkschnittstelle FSB-LN001 und die generelle Bewilligung zu ändern. Mit freundlichen Grüßen... Ende des Zitats - Quelle: Gemäß der "Generellen Bewilligung" (entspricht etwa der deutschen "Allgemeinzuteilung") dürfen in Österreich nur solche CB- Funkanlagen errichtet und betrieben werden, deren Konstruktion ausschließlich einen Betrieb im Rahmen der Schnittstellenbeschreibung FSB-LN001 ermöglicht. In dieser Schnittstellenbeschreibung ist u.a. festgelegt, dass die Geräte der Norm EN und der CEPT-Empfehlung T/R entsprechen müssen. Diese Norm und die CEPT-Empfehlung beziehen sich nur auf CB-Funk-Betrieb auf 40 Kanälen in der Modulationart FM. Nach bisheriger Auffassung des BMVIT ist damit auch der Betrieb von umschaltbaren sog. "Multinormgeräten" in Österreich unzulässig - selbst dann, wenn diese nur nur in der Einstellung "40 Kanäle/FM" betrieben werden. - wolf - Siehe dazu eine Mitteilung auf der Homepage der ACBA unter Quelle:

2 Geschrieben von OE2RWL :43 Das ist wieder typisch unser BMVIT! So fit wie sie glauben sind sie nicht, meine Meinung.:( Die zuständigen Beamten sollten sich einmal mit der Materie Funk auseinandersetzen, dann nach ihren Aussagen gewinnt man den Eindruck sie sind auf einem Stand der Technik vor ungefähr 20 Jahren stehengeblieben, so nach dem Motto: Für was sollen wir uns weiterentwickeln. Es muss ja nicht alles auf einmal liberalisiert werden, aber es wäre schon ein großer Fortschritt, wenn einmal die sogenannten "Multinormgeräte", die ja bereits in der ganzen EU genehmigt und der Betrieb bewilligt ist, auch in Österreich zuzulassen. Denn schließlich sind wir ja auch Mitglied dieser EU! Und probier einmal ein Gerät am Markt zu finden, dass ausschließlich für Österreich zugelassen wurde, bzw. das man nach österreichischer Rechtsmeinung betreiben darf. Wirst du fast keines finden. Somit ist der freie Markt in der EU schon eingeschränkt. Wderspricht meines Wissens den EU- Richtlinien! Ob wir auch 80 Kanäle und Modulationsarten wie AM, SSB und vielleicht eine höhere Sendeleistung brauchen, sei mal dahingestellt. Es wäre allen CB-Funkern schon ein große Hilfe, wenn (analog dem AFU-Bestimmungen) eine größere Anzahl an Relais zur Verfügung stehen würden. Die Anbindung ans Internet über Gateways läuft ja schon zum Teil, wäre aber sicher noch ausbaufähig. Das sind meines ERachtens alles Möglichkeiten, die ohne großartige Gesetztesänderung machbar sind, dennoch darf man die Entwicklung auf EU-Ebene nicht außer Acht lassen. Vielleicht hilft es auch einmal ein Ansuchen an die CEPT und die ITU zu richten, denn manchesmal gewinnt man den Eindruck, die zuständigen Gremien in der EU wissen nicht was in ihren Mitgliedsländern bezüglich Vorschriften und Richtlinien vorsichgeht. Ein anderer Punkt ist noch die Industrie. Würden die Gerätehersteller mehr Druck auf die EU ausüben, und den zuständigen Behörden klarlegen, was Stand der Technik aus produktionstechnischer Hinsicht ist, würde manches einfacher sein. Nachtrag: Natürlich wird sich die Behörde auch denken, was sollen wir viel ändern, auf CB-Funk ist ja sowieso nicht mehr viel los. Das mag schon stimmen, aber wenn wir den Standard der anderen EU-Nationen hätten, würde sich so mancher wieder mehr auf den CB-Frequenzen "herumtreiben" und vielleicht das eine oder andere ausprobieren und versuchen die CB-Bänder wieder zu beleben. Geschrieben von OE2RWL :09 Jetzt muss ich noch einen Punkt dazusetzen. Ich habe mir den Link zu Gemüte geführt. Das Schreiben des Präsidenten Mag. Kolb ist so detailiert, wenn ihr es durchliest, seht ihr, dass man in Österreich nicht will! Hier nun das Schreiben: CB-Funk Zulassung des Betriebes von Multinormgeräten Sehr geehrte Damen und Herren, 1978 hat die Fernmeldebehörde den bewilligungspflichtigen CB-Funk auf 12 Kanälen mit 0,5 Watt für tragbare und im Fahrzeug eingebaute Funkanlagen gestattet. Ab konnte der CB-Funk mit 0,5 Watt gebührenfrei auf 22 Kanälen betrieben werden und am erfolgte die Freigabe der 40-Kanal - 4 Watt FM - Funkanlagen samt ortsfesten Antennen. An dieser Regelung für CEPT PR 27 Funkanlagen im Bereich bis khz hat sich in den letzten 24 Jahren nichts geändert. Zum jetzigen Kenntnisstand dürfen in vielen europäischen Staaten (z.b. Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweiz, etc.) auch CB-Funkanlagen zusätzlich zu der Modulationsart F3E (FM) in den Modulationsarten J3E (SSB ) und A3E (AM) betrieben werden, z.t. auch in einem auf 80 Kanäle erweiterten Frequenzbereich (Deutschland). Seitens der Hersteller sind bedingt durch den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union - mehrheitlich

3 Geräte am Markt, die durch entsprechende Programmierung der Software ein Anpassen der Geräte an die jeweiligen nationalen Regelungen durch den Endbenutzer ermöglichen. Ein Beispiel ist das Gerät "AE 4200 MC". Dieses Gerät entspricht wie aus den Beilagen ersichtlich in der Stellung CEPT den von der Obersten Post- und Fernmeldebehörde geforderten technischen Auflagen. Die Industrie forciert die Herstellung von reinen CEPT-Geräten nicht mehr, da der Markt hierfür bereits zu klein ist. In der Folge werden reine CEPT-Geräte im Handel nur mehr äußerst selten angeboten. Die Fernmeldebehörde hat sich in den 1980er-Jahren und später zu Recht gegen die Ausweitung der Modulation auf AM und SSB für den CB-Funk gewendet, da zu befürchten war, dass durch unerwünschte Nebenaussendungen der Empfang von Fernsehen und Rundfunk gestört werden könnte. Durch Stilllegung der Fernsehsender des ORF im 50 MHz-Bereich sind Störungen des Rundfunkempfanges durch Aussendungen von CB-Geräten, die im Rahmen der gesetzlichen Auflagen in den Modulationsarten J3E (SSB ), A3E (AM) oder F3E (FM) betrieben werden nicht zu erwarten. In den letzten Jahren sind bereits viele CB-Funk-Clubs an die austrian citizen band association mit der Bitte herangetreten, sich für die Freigabe dieser Modulationsarten und damit für den Betrieb von Multinormgeräten in Österreich einzusetzen. Austrian citizen band association als Dachverband der CB-Funk-Clubs in Österreich ersucht daher im Interesser vieler CB- Funker um Mitteilung, ob und wann mit einer Änderung der diesbezüglichen Verordnung über die generelle Bewilligung von CB-Funkanlagen gerechnet werden kann bzw. welche Hindernisse dieser Änderung entgegen stehen würden. In den Anlagen finden Sie einen Vergleich zwischen der CEPT- und der Multinorm-Version eines CB-Funk-Gerätes (Albrecht AE 4200 MC) von Herrn Ing. Wolfgang Eichberger (OE5EWL) sowie eine Bedienungsanleitung für dieses Gerät. Für eine Besprechung in Ihrem Hause stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Mag. Heinz Kolb e.h. Präsident der austrian citizen band association Geschrieben von Nazareth :25 no comment Geschrieben von OE3FAW :36 Me too Geschrieben von Nazareth :28 ich kanns einfach nicht lassen... ich muss doch etwas dazu schreiben mich beflügelt die Aussage von Herrn Mag. Heinz Kolb e.h. Quote: In den letzten Jahren sind bereits viele CB-Funk-Clubs an die austrian citizen band association mit der Bitte herangetreten, sich für die Freigabe dieser Modulationsarten und damit für den Betrieb von Multinormgeräten in Österreich einzusetzen. Austrian citizen band association als Dachverband der CB-Funk-Clubs in Österreich ersucht daher im Interesser vieler CB- Funker um Mitteilung, ob und wann mit einer Änderung der diesbezüglichen Verordnung über die generelle Bewilligung von CB-Funkanlagen gerechnet werden kann bzw. welche Hindernisse dieser Änderung entgegen stehen würden.unquote WER sind diese Clubs?

4 Geschrieben von OE3FAW :23 Hmmm... viele?! Geschrieben von OE2RWL :19 Tatjana du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Wenn man auf der Seite der ACBA in der Mitgliederliste schaut, kommt man zu der Überzeugung, dass es mindesten 90% der angegebenen Club und Vereine nicht mehr gibt. Das zweite: siehe letztes Update der Seite! Mehr sage ich nicht mehr dazu!!!!:) :laugh: :) Geschrieben von Thomasauslichtenberg :18 Einer Aussage muss ich mich teilweise anschliessen... Selbst wenn es kein einziges neues CEPT-Gerät mehr zu kaufen gäbe, wenn das Interesse am CB-Funk stetig sinkt (was offensichtlich ist), wieso um alles in der Welt sollte irgendjemand irgendwas unternehmen, um die Multinormgeräte legal betreibbar zu machen? So klingt zumindest für mich das Schreiben vom BMVIT. "Verschönert" wird die Aussage mit "Es wird daran gearbeitet... nicht absehbar... verfolgt mit Interesse... sobald sich was tut wird geprüft..." Solange man im Rahmen bleibt und keinen funktechnischen Blödsinn treibt, wird das Verhalten seitens der Fernmeldebehörde mehr oder weniger eh geduldet. Finde ich zumindest. Ich hatte noch nie ein CEPT Gerät in Betrieb. Mein Fazit: Ich habe damit kein Problem und mir ists völlig wurscht, wenn wir in 10 Jarhren immer noch keine Nicht-CEPT- Geräte (Multinormgeräte) betreiben dürfen. Wenn ichs doch tu, tu ichs eben. Man glaubt ja garnicht wie oft man sich an einem Tag über die Grenze der Legalität hinausbewegt ;) Zu schnell fahren, über Sperrlinien fahren, bei "dunkelgrün" doch noch fahren, händifonieren beim Fahren, eventuell doch zu viel trinken und trotzdem fahren, Kaugummi aus dem Fenster werfen, am Sonntag Zeitungen aus dem Sackerl rausstehlen, Blaulichtorganisationen zulauschen,... Für das alles gibt es klare Regelungen und trotzdem ist es vielen/jedem egal solange keiner dabei zuschaut. Wenn man irgendwann Multinormgeräte betreiben darf, wird trotzdem weiter fröhlich mit "Lincoln und Co." - Geräten herumgewerkelt. Das hat man ohne Bewilligung nie dürfen und wird man nie dürfen. Vermutlich hat auch der Eine oder Andere, der den Betrieb von Multinormgeräten gerne legalisiert hätte, eh noch nie ein CEPT Gerät in Verwendung und wird auch nach einer eventuell erreichten Legalisierung weiter mit einem AFU Gerät CB Betreiben - weil das Gerät technisch doch viel schöner ist. Geschrieben von Nazareth :56... also ich glaube schon... Da die österreichischen CB-Funker jetzt für ihre Anliegen eine österreichische Vertretung haben wird es nicht mehr lange dauert bis die Genehmigungen, für die Dinge die gebraucht werden, erteilt sind. Quelle: Jetzt kommt Schwung in die Sache und Thomas... dann dürfen auch Multinormgeräte benutzen werden.

5 Geschrieben von OE5OTO :38 Hallo Thomas Ich will ja nicht die Wahrheit reinschreiben, sonst bin ich wieder der Böse. Aber du hast den Nagel 100% am Kopf getroffen. Geschrieben von OE3FAW :48 chch Geschrieben von Thomasauslichtenberg :59 Und mir ists egal wenn ich der Böse bin. Ich schreib ja nur wie die Praxis und Realität ist. Natürlich ist es ohne Frage ein Erfolg, wenn man in OE plötzlich Multinormgeräte ganz legal betreiben dürfte. Nur ändert es nichts daran, dass die CB-betreibenden Leute a) immer weniger werden und b) trotzdem ständig die Grenze zur Illegalität überschritten werden (Verstärker, Richtantennen, AFU Geräte für CB verwenden, außerhalb des CB Bandes, SSB auf CB, derzeit mit Multinormgeräten werkeln,...). Da stelle ich einfach mal in den Raum, dass sich in der CB-Welt nichts ändern wird. Jeder macht was er will und manche werden dabei eben erwischt. So war es früher, so ist es jetzt. Morgen und in 5 Jahren wird es auch nicht anders sein. Geschrieben von Nazareth :36 gut gebrüllt! Aw: Österreich:CB-Bestimmungen \"derzeit\" nicht mög Geschrieben von OE3FAW :49 Genau! Nur früher musste man die Strafe vom Zoll auch noch bezahlen (illegaler Import) - die fällt ja jetzt weg. Illegal Funken ist also generell billiger geworden ;) Geschrieben von Alpha :28 Ich denke, hier stellt der fernmelderechtliche Begriff "...mit wenigen Handgriffen..." ein wesentliches Hindernis dar. Früher war es ja auch so, daß in Österreich legale CEPT Geräte mit einem gewusst-wo-lötpunkt-machen-eingriff, 200 Kanäle und mehr hatten. Eine Tastenkombination beim Einschalten, ist dann doch "...mit wenigen Handgriffen..?!" Nun wäre die CEPT gefragt, aber, nur um auch ein bisserl bös zu sein,... ist schon jemals etwas Gutes aus der

6 europäischen Gemeinschaft gekommen...? ciao, Peter Geschrieben von Meggs :36 Hallo alle miteinander, war schon ewig nicht mehr aktiv. Jetzt will ich wieder und hab da eine Frage. Da sich ja bez. Mod art nichts geändert hat,stellt sich die Frage: Dürfen Richtantennen jetzt nun verwendet werden. Hierzu hab ich keine Info gefunden. Lg Meggs Geschrieben von Manuela :45 hallo meggs! soviel ich weiss sind richtantennen auf cb noch immer in österreich verboten und alles wie beim alten 40 kanäle 4 watt. 73 Moni Geschrieben von Meggs :37 Na supa,... tut sich im Raum GR - WE noch was... werde heute in die Heimat fahren, meine Antenne und Kastl zusammenpacken und wiedermal einschalten... Mfg Meggs (Hannibal/ Big Daddy) Geschrieben von Manuela :47 naja hat stark nachlassen auf cb aber wenn du mir schreibst wann ungefähr, werde ich mal den kanal 38 einschalten und entstauben ;)

7 Aw: Österreich:CB-Bestimmungen Geschrieben von Alpha :50 Meggs schrieb: Dürfen Richtantennen jetzt nun verwendet werden. Jein... so genau ist das in der derzeitg Gültigen "Allgemeinen Genehmigung" nicht mehr ersichtlich. Genau heisst es: "EIN gespeistes vertikales Element" Also, horizontale Antennen, oder ein gespannter Draht ist jedenfalls nicht zulässig. Es muß in jedem Fall eine vertikale Antenne sein. Wäre die Auslegung jetzt die, daß die Antenne nur ein Element haben darf, sind sofort alle Hochantennen mit Radials, oder Erhebungselementen illegal. Ist der Text so zu verstehen, daß nur ein Element gespeist sein darf, ist eine vertikale Richtantenne auf Basis einer Yagi (nur ein Element gespeist) zulässig. Eine HB9CV ist in keinem Fall zulässig. Über einen eventuellen Antennengewinn wird im Gesetzestext keine Aussage getroffen. Es existieren ja auch Antennen, welche nach Herstellerangabe 9db Gewinn aufweisen... ;)... frei nach dem Motto: ich habe legale 32 Watt :lol: ciao, Peter

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