Beratungsstelle Düsseldorf

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1 Beratungsstelle Düsseldorf

2 Wir sind für Sie da Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Düsseldorf Heinz-Schmöle-Str Düsseldorf Tel.: (02 11) Fax: (02 11) l Wir arbeiten für Sie Mit Rat und Tat an Ihrer Seite Weitere Spezialberatungen Stellenplan Ulrike Brunswicker-Hoffmann - Leiterin Hanna Bouazo - Beraterin Cornelia Brodda - Beraterin Nina Joost - Beraterin Thomas Westermann - Berater Anne Heuveldop - Schuldner- und Insolvenzberaterin Kathleen Thomas - Schuldner- und Insolvenzberaterin Bettina Seidel - Schuldner- und Insolvenzberaterin Marit Buddensiek - Schuldenprävention Friedhelm Lentzen - Energieberater Beate Uhr - Energieberaterin Ewa Westermann-Schutzki - Umweltberaterin Andrea Sumpf - Bürokraft Heike Sill - Bürokraft Energie Dr. Susanne Punsmann - Rechtsanwältin Nicole Liedtke - Rechtsanwältin Herbert Schäfer - Rechtsanwalt Marcus Benn - Rechtsanwalt Stefanie Fandel - Rechtsanwältin David Stader - Rechtsanwalt Holger Neubert - Versicherungsberater Thomas Lang - Altersvorsorge- und Geldanlageberater Beate Glöckler - Mietrechtsberaterin Thomas Bertram - Energieberater Herry Rubarth - Energieberater Heike Ponge - Beraterin für Immobilienfinanzierung Christoph Hommel - Altersvorsorgeberater und Geldanlageberater Leitung und Verbraucherberater/innen 5,00 davon mit Schwerpunkt Prävention 0,50 Energieberater/in 1,00 Umweltberaterin 1,00 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterinnen 2,50 Bürokräfte (inkl. Energie- sowie Schuldner- und 1,00 Verbraucherinsolvenzberatung) Seite 2 Verbraucherzentrale in Düsseldorf Jahresbericht 2014

3 2014 im überblick Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW sind ein unverzichtbarer Baustein im Dienstleistungsangebot der Kommunen: In fast der Hälfte der 60 Städte und Kreise mit einer Anlaufstelle für Verbraucherfragen wurden 2014 neue Verträge geschlossen. Die zumeist einstimmigen Entscheidungen der Räte und Kreistage für eine Vertragsverlängerung zeigen, dass das Angebot rund um Rat & Recht in Verbraucherfragen landesweit und parteiübergreifend anerkannt ist. Der unmittelbare Nutzen der Arbeit für Ratsuchende, die präventive Wirkung von Bildungsangeboten und die intensive Öffentlichkeitsarbeit das waren zentrale Argumente, warum die Beratungsstellen eine so hohe Zustimmung erfahren. Nicht zuletzt überzeugte auch, dass die Verbraucherzentrale transparent und nachvollziehbar darlegt, wie sie die zur Verfügung gestellten Mittel für die Menschen in unserer Stadt einsetzt. Die Stadt Düsseldorf und die Verbraucherzentrale NRW unterzeichneten eine Vereinbarung zur Finanzierung der Verbraucherarbeit in den kommenden drei Jahren. Damit konnte das Angebot der allgemeinen Verbraucherberatung, der Umweltberatung und die Fortführung der landesgeförderten Energieberatung auf ein zukunftsfähiges Fundament gestellt werden. Erfolgreich hat die Verbraucherzentrale 2014 an Serviceverbesserungen gearbeitet: In sechs Beratungsstellen wurde das Termintelefon erprobt. Wer künftig einen Termin für eine Beratung zu Energie- oder Finanzthemen vereinbaren möchte, wird dort direkt vermittelt. Ein wichtiger Schritt, damit Anrufer künftig nicht mehr wegen einer Terminvereinbarung in der Warteschleife des überlasteten Beratungstelefons hängen bleiben müssen. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass Entgelte für die Bearbeitung von Darlehen unzulässig sind, schwappte eine Nachfragewelle rund um Rückforderungsmodalitäten in die Beratungsstelle. Innerhalb kürzester Zeit wurden Beratungszeiten erheblich ausgeweitet sowie eine Beratung per auf den Weg gebracht, um das richtige Vorgehen aufzuzeigen und drohende Verjährung zu hemmen. Bei vielen weiteren Aktivitäten konnten wir auf unsere Kooperationspartner vor Ort zählen ihnen gilt unser Dank ebenso wie Politik und Verwaltung der Stadt Düsseldorf. Die breite Unterstützung werden wir mit weiterhin engagierter Arbeit zurückzahlen! Ihr Team der Verbraucherzentrale in Düsseldorf Verbraucherzentrale in Düsseldorf: kurz und knapp Anfragen von Ratsuchenden davon Allgemeine Verbraucherberatung davon Schuldner- und Verbraucher insolvenzberatung - davon Umweltberatung davon Energieberatung 704 Veranstaltungskontakte davon Umweltberatung davon Energieberatung Internetzugriffe auf die Startseite der Beratungsstelle Die häufigsten Verbraucherprobleme: Finanzen 44 % Telefon und Internet 15 % Allgemeine Dienstleistungen 10 % Konsumgüter 8 % Energie 7 % l Verbraucherzentrale in Düsseldorf Jahresbericht 2014 Seite 3

4 Markt und recht Dubiose Forderungen, unseriöse Geschäftsmodelle, irreführende Versprechungen verbraucherrechtliche Beratung war auch 2014 ein Bestseller. Zahlungsaufforderung mit Drohkulisse Mit Mahnschreiben und Zwangsvollstreckung drohte die Europa Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin: Angeschriebene sollten für die vermeintliche Bestellung eines Anrufblockers der Firma SBASS Telekommunikation GmbH umgehend die ausstehenden 119 Euro für diese Sendung per Nachnahme bezahlen. Mit einer Sprachaufzeichnung könne die telefonische Bestellung bestätigt werden. Verschiedene Drohszenarien sollten zur Zahlung mit dem beigefügten Überweisungsschein bewegen. So kündigte die Europa Inkasso GmbH gar den Besuch eines Außendienst-Mitarbeiters an, der das Geld vor Ort eintreiben würde. Auch wenn das Unternehmen mit einer Internetseite und den dort angegebenen Berliner Kontaktdaten auf den ersten Blick wie ein normales Inkassounternehmen auftrat, bröckelte die Fassade, als die Verbraucherzentrale genau hinsah: Im deutschen Rechtsdienstleistungsregister war die Europa Inkasso GmbH nicht zu finden. Unzählige Mahnbriefe mit gleichem Text und Datum, eine bulgarische Steuernummer, Einzahlungen auf ein Konto in Bulgarien waren weitere Hinweise auf zweifelhafte Machenschaften. Warnung vor Trauerregister Zwielichtige Geschäftemacher schreckten nicht davor zurück, auch Trauernde abzuzocken. Mit dem Bundesadler dekoriert weckte ein offiziell wirkendes Schreiben des Zentralen Trau- Seite 4 Verbraucherzentrale in Düsseldorf Jahresbericht 2014 erregisters einen amtlichen Eindruck: Binnen fünf Tagen sollten Hinterbliebene 395,20 Euro für die Aufnahme der Anzeige in einem Internetportal zahlen. Die Verbraucherzentrale informierte Ratsuchende, dass es kein zentrales Trauerregister gibt und entlarvte die Firma Service Register EU LLC Wilmington im US-Bundesstaat North Carolina als Absender. Die Kontonummer auf dem Überweisungsträger führte zu einer Bank in Zypern. Rente in Gefahr? Auch versuchten Gauner, unter dem Namen der Deutschen Rentenversicherung (DR) Kasse zu machen. So wurden Rentner beispielsweise telefonisch aufgefordert, Geldbeträge auf ein fremdes Konto zu überweisen. Um dem Verlangen Nachdruck zu verleihen, hatten die Anrufer mit Rentenpfändungen und -kürzungen gedroht. Zur Masche zählten auch in falschem Verbraucher-Rechtsberatung und Rechtsvertretung Beratungen gesamt Telefon/Internet 31 % Finanzen 18 % Konsumgüter 15 % Allgemeine Dienstleistungen 15 % Energie 11 % Freizeit 4 % weitere Themen* 6 % *beinhaltet: Gesundheit, Verkehrsdienstleistungen, Bildung, Sonstiges l Deutsch verfasste Schreiben mit Hinweis auf angeblich von Gerichten oder Staatsanwaltschaften bestätigte Forderungen von einigen Tausend Euro. Zur weiteren Stellungnahme sollte bei der Verwaltung eine Telefonnummer gewählt werden, unter der die Betrüger aufforderten, Geldbeträge auf Konten im In- und Ausland zu transferieren. Betrügerische Hilfe für Behinderte Eines war den meisten der angeblich Mitgliedern des Vereins Hilfe für behinderte Menschen in Bochum gemeinsam: Sie kannten weder den besagten Verein noch hatten sie dort jemals eine Mitgliedschaft beantragt. Dennoch fanden sich ihre Namen im vermeintlichen Vereinsregister, das Quelle für Serienbriefe eines Insolvenzverwalters der Kanzlei White & Case war: Weil gegen den Vereinsvorsitzenden wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenz-

5 verfahren eröffnet worden war, wurden die Mitglieder aufgefordert, ihre ausstehenden Beiträge auf ein Sonderkonto einzuzahlen. Derart überrumpelte Verbraucher suchten bei der Verbraucherzentrale Rat, um unberechtigte Forderungen abzuwehren. Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelte wegen Betrugs. Unbekanntes Erbe Wortreich erklärte Oliver Williams, angeblich Rechtsanwalt aus Manchester in Großbritannien, dass er nach dem Tod eines entfernten Verwandten den Angeschriebenen nun ein Geldguthaben in Höhe von 41 Millionen US-Dollar auszahlen wolle. Nach Abzug von Kosten würden noch rund 16 Millionen Dollar winken. Hinter dem seriös erscheinenden Schreiben mit dem Zeichen der Fantasie-Kanzlei Williams Law lauerte jedoch eine fiese Masche: Wer das angebliche Erbe antreten möchte, sollte für Anwaltskosten oder Verwaltungsgebühren vorab Geld überweisen meist mehrere Tausend Euro. Wer zahlte, sah sein Geld nie wieder und wartete vergeblich auf die Auszahlung. Denn in Wahrheit gab es weder die Kanzlei noch den Rechtsanwalt. Teure Retter in der Not Schulterschluss gegen unseriöse Schlüsseldienste: Zum Weltverbrauchertag schoben Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt unlauterer Geschäftemacherei in Notlagen einen Riegel vor. Denn es sind keineswegs Einzelfälle, dass gewerbliche Türöffner den Ausgesperrten nur gegen sofortige Barzahlung und zu überteuerten Preisen wieder Zugang zur Wohnung verschaffen. Statt zwischen 50 und 100 Euro verlangen dubiose Dienste bisweilen das Sechsfache. Wer sich sperrt, wird von den vermeintlichen Rettern in der Not nicht Zusammen mit dem Landeskriminalamt, dem Polizeipräsidenten sowie der Kriminalprävention der Polizei Düsseldorf klärten die Mitarbeiter der Beratungsstelle in einer gemeinsamen Aktion auf dem Schadowplatz in Düsseldorf über unseriöse Schlüsseldienste auf. selten unter massivem Druck zur Zahlung der horrenden Rechnung genötigt. Die Schlüssel für planvolles Vorgehen hatten Verbraucherzentrale und Polizei zu einem Werkzeugkoffer für den Auftrag an Notdienste zusammengepackt. Statt auf Brancheneinträge mit aberwitzigen AAA-Vervielfältigungen als erste Anlaufstelle in Notfällen hereinzufallen, gaben Polizei und Verbraucherzentrale sachdienliche Hinweise, um im Fall der Fälle gut vorbereitet zu sein. Wie Zuschläge geprüft und Rechnungen gecheckt werden können, stand ebenfalls im Aktionssteckbrief. Abgerundet wurde dieser durch die Empfehlung, bei den Polizeidienststellen Anzeige zu erstatten, wenn der professionelle Türöffner darauf pocht, den Rechnungsbetrag sofort zu kassieren. Mit einem Faltblatt inklusive einer Check-Karte mit Notfallnummern lieferte die Verbraucherzentrale den Steckbrief, um teuren Rettern in der Not einen Riegel vorzuschieben. Flirtfallen im Internet Bei der Partnersuche im Internet fanden Ratsuchende anstatt des erhofften Glücks in der Liebe nur enttäuschende Vertragsbeziehungen. Wer zum Beispiel für 1,99 Euro Test-Abos bei Internetflirtportalen, Singlebörsen oder Partnervermittlungen nutzte oder Flirt-Gutscheine einlösen wollte, sah sich nicht selten in den Fängen langfristiger Abonnements mit sehr viel teureren Bindungen als beim Partnersuche-Test. Widerrufsrechte waren dann angeblich erloschen, Kündigungen wurden nicht akzeptiert. Die Verbraucherzentrale erklärte die Unterschiede zwischen kostenloser Anmeldung und Testphase und informierte über den korrekten Widerruf. Außerdem gab sie Empfehlungen was zu tun ist, wenn Partnersuchende mit Mahn- und Inkassobriefen statt mit der erhofften Liebe fürs Leben überschüttet werden. Verbraucherzentrale in Düsseldorf Jahresbericht 2014 Seite 5

6 Höhenflug: Beratung zum Reiserecht Wie hoch darf die Anzahlung beim Buchen einer Pauschalreise sein? Welche Zusatzentgelte darf ein Billigflieger verlangen? Wie schnell müssen Mängel am Urlaubsort reklamiert werden? Beratung zu Verbraucherrechten bei Pauschal- und Individualreisen hat die Verbraucherzentrale seit Mitte 2014 neu im Angebot. Nicht zuletzt angesichts der erfolgreichen Klagen der Verbraucherschützer gegen die Anzahlungspraxis von Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften aufmerksam geworden suchten schon viele Düsseldorfer den Weg zum Recht auf Reisen in der Beratungsstelle an der Heinz-Schmöle-Straße. Sturmtief beschert Nachfragehoch Schaden von insgesamt 650 Millionen Euro an privaten Gebäuden und Kraftfahrzeugen hatte Ela zu Pfingsten angerichtet vor allem auch in Nordrhein-Westfalen hatte das Sturmtief gewütet. Und der Versicherungsberatung einen Ansturm an Anfragen beschert: Denn wenn Dächer neu gedeckt oder demolierte Autos repariert werden mussten, war Rat zu Haftungsfragen, Deckungszusagen oder Regulierungsmodalitäten gefragt. Manchmal brannten auch existenzielle Fragen auf den Nägeln, etwa wenn das Haus durch die Unwetterfront unbewohnbar geworden war. Außerdem: Tagelange Streiks der Lokführergewerkschaft, der Ausstand der Lufthansapiloten als Züge auf der Strecke und Flieger am Boden blieben, waren verbraucherrechtliche Informationen rund um höhere Gewalt gefragt. Mails mit gefälschten Rechnungen Massenhaft waren wieder gefälschte s getarnt als Rechnung namhafter Unternehmen im Umlauf. Ob von Amazon, PayPal, von einer Bank oder Telefongesellschaft: Die täuschend echt aussehenden Zahlungsaufforderungen sollten zum Öffnen der angehängten Datei oder zum Klick auf einen Link verleiten, um dort Kontodaten oder Passwörter zu hinterlassen oder zu verifizieren. Als Telekom- oder Vodafone-Rechnung getarnte Phishing-Mails erreichten 2014 eine neue Qualität: Immer häufiger enthielt die digitale Post im Anschreiben die korrekten Namen der potenziellen Opfer. Während die Absender der falschen Rechnungen früher meistens nur allgemein aufgefordert hatten, auf Webseiten Kontodaten oder Passwörter zu hinterlassen, wurden die -Empfänger nun vermehrt auch mit persönlicher Anrede zum Öffnen des Anhangs oder zum Anklicken eines Links in der Mail aufgefordert. Dabei wurde dann ein Trojaner verbreitet, der unbemerkt Passwörter fürs Onlinebanking abgreifen kann. Durch die persönliche Adressierung nahmen die Cyberkriminellen eine neue Stufe arglistiger Täuschung. Denn sie verschafften sich mit Hilfe der Trojaner Zugang zum Computer der -Empfänger. Bis zu drei Anfragen täglich erreichten die Beratungsstelle zum Thema Phishing. Die Verbraucherzentrale gab Tipps, um Daten-Dieben nicht ins Netz zu gehen und riet, auch kleinste Details von s noch wachsamer anzuschauen. l Seite 6 Verbraucherzentrale in Düsseldorf Jahresbericht 2014

7 Kalt erwischt am Telefon Scheinbar lukrative Geldanlagen und Versicherungen, günstige Telefontarife oder gewinnträchtige Lotteriespiele: Trotz ausdrücklichen Verbots und verschärfter Sanktionen wurden Verbraucher per Telefonanruf weiterhin mit unerwünschter Werbung bombardiert. Mal mehr oder weniger professionelle Verkaufsstrategen drängten Kalterwischte im Gespräch dann zum Abschluss unüberlegter Verträge. Die Verbraucherzentrale verzeichnet noch immer zahlreiche Beschwerden über solche unerlaubten Werbeanrufe. Mit einer Langzeit-Umfrage im Internet hat sie einen Seismograph für aktuell grassierende Praktiken online. Erfahrungen mit belästigender Telefonwerbung können hier geschildert werden. Einen kostenlosen Flyer mit Tipps zum Schutz vor den Attacken am Telefon hatte die Beratungsstelle zum Mitnehmen parat. l Kostenfallen bei Ärzten und Krankenkassen Viele gesetzlich Krankenversicherte sahen sich 2014 mit Beitragsnachforderungen konfrontiert: Hat die Krankenkasse die ausstehenden Beitragsschulden richtig berechnet? Darf eine insolvente Krankenkasse noch Zusatzbeiträge eintreiben? Müssen auch nach Jahren noch Beiträge nachgezahlt werden, nur weil die Krankenkasse einen geänderten Versichertenstatus unberücksichtigt ließ? So liest sich der Auszug aus dem Fragenkatalog, zu dem rechtlicher Rat gefragt war. Insbesondere in neuen Lebenssituationen nach dem Studium, während eines Auslandsaufenthalts, bei der Familiengründung oder wenn es in den Ruhestand geht suchten Ratsuchende Klarheit, unter welchen Bedingungen der gesetzliche Krankenversicherungsschutz gilt. Freiwillig Versicherte fragten zudem verstärkt nach, welche Einkommensarten für die Krankenversicherung herangezogen werden dürfen. Im Dezember 2014 wurde die Beratungsstelle erstmals zur Düsseldorfer Gesundheitskonferenz eingeladen. Den dort vertretretenen Gremien wurde das Angebot zum Gesundheits- und Pflegerecht vorgestellt. Mit dem Internetportal hat die Verbraucherzentrale NRW seit Mitte 2014 ein Beschwerdeportal online, in dem Ärger über kostenpflichtige Extras bei Ärzten und Krankenhäusern Luft gemacht werden kann. Verbraucherzentrale in Düsseldorf Jahresbericht 2014 Seite 7

8 telekommunikation Das Dickicht von Tarifen, Komplettpaketen und Serviceangeboten der Telekommunikationsbranche barg wieder manche Stolperfalle. Per Zwangsumstellung ins digitale Zeitalter Die Zeiten des analogen Festnetzes neigen sich dem Ende zu bis 2018 will die Telekom ihr gesamtes Telefonnetz auf Internet-Telefonie umgestellt haben. So drohte das Unternehmen im Laufe des Jahres 2014 Kunden, die noch wie eh und je über einen analogen Festnetz- oder ISDN-Anschluss der Telekom telefonieren, mit der Zwangsumstellung auf die Voice over Internet Protocol (VoIP)-Technik. Bestandskunden stellte es in seinen Schreiben vor die Wahl, ob sie umstellen oder ihren Anschluss ganz verlieren wollen. Das war nämlich die Konsequenz, wenn die Kunden nicht einwilligten. Ratsuchende fragten daher bei der Verbraucherzentrale, ob die Zwangsumstellung rechtlich möglich ist und welche Nachteile damit verbunden sind. Weil die Telekom (genau wie ihre Kunden) nach Ablauf der Vertragslaufzeit das Recht auf ordentliche Kündigung hat, blieb Betroffenen nur, sich entweder für einen neuen Tarif zu entscheiden oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Die Beratungsstelle informierte, dass wesentliche Eigenschaften des herkömmlichen Anschlusses bei der Umstellung wegfallen. Gravierender Nachteil: Bei einem Stromausfall ist auch die Telefonleitung automatisch unterbrochen was dann auch die Hausnotrufsysteme abschalten lässt. Zudem können Kosten für Miete oder Kauf eines neuen Routers anfallen. Auch sind neue Verkabelungen notwendig, die sich Ältere oder Laien vielfach nicht zutrauen und die deshalb auf den kostenpflichtigen Installationsservice der Telekom zurückgreifen müssen. Seite 8 Verbraucherzentrale in Düsseldorf Jahresbericht 2014 Weil Analog-Kunden umstellen müssen, um die Kündigung zu vermeiden, forderte die Verbraucherzentrale die kostenfreie Installation durch die Telekom. Rechte in der Warteschleife Das Telekommunikationsgesetz bescherte Verbrauchern 2012 mehr Rechte beim Umzug. Der Beratungsalltag zeigt jedoch, dass Internet- und Telefonkunden daraus auch 2014 noch immer wenig praktischen Nutzen ziehen können. Denn geplatzte Installationstermine, lange Wartezeiten, mangelhafte Kommunikation und Kooperation der Telekommunikationsanbieter waren einmal mehr an der Tagesordnung. Wie gehabt: Unternehmen weisen sich auch weiterhin gegenseitig die Schuld zu, wenn es beim Anbieterwechsel hakt. Der Verbraucher verharrt derweil machtlos in der Warteschleife. Und das, obwohl der Anschluss so will es das Gesetz maximal einen Tag lang tot sein darf. Verbraucherärger war auch 2014 programmiert, weil es bei Leistung und Qualität nicht stimmte. Statt in der vom Kundenberater versprochenen hohen Internetgeschwindigkeit lahmten Rechner und Tablet durchs Netz. Anrufe bei Hotlines und dem technischen Kundendienst endeten meist in Messungen mit dem Ergebnis, dass alles funktioniert. Die Verbraucherzentrale hat in der Rechtsberatung und -vertretung vielfältige Hilfestellungen rund um die Probleme mit Telekommunikationsanbietern gegeben. Bezahlen für Papierrechnung Immer mehr Anbieter gehen dazu über, ihren Kunden die Telefonrechnung nicht mehr per Post, sondern allein übers Internet zur Verfügung zu stellen. Wer weiterhin eine postalische Rechnung haben möchte, soll dafür dann extra bezahlen. Diese Praxis ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs unzulässig, wenn der Vertrag nicht allein über das Internet abgeschlossen werden kann. Schließlich ist bislang nicht davon auszugehen, dass jeder Verbraucher über einen Internetanschluss verfügt oder diesen nutzt. Wer einen Mobilfunkvertrag im Laden abschließt, hat somit Anspruch auf eine kostenfreie Papierrechnung. Mit einem Musterbrief half die Verbraucherzentrale, zu Unrecht gezahlte Entgelte für Papierrechnungen zurückzufordern. Darüber hinaus gab sie die Empfehlung mit auf den Weg, die monatliche Mobilfunkrechnung stets sofort nach Eingang zu kontrollieren.

9 Verbraucherbildung Rundfunkbeitrag: Sendeschluss für Übergangsregelungen Eine Wohnung ein Beitrag, so der Slogan, der die Neuregelung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit Anfang 2013 beschreibt. Unabhängig davon, wie viele oder ob überhaupt Rundfunkgeräte vorhanden sind, ist der Beitrag seither pro Wohnung zu zahlen. Zum Jahresende 2014 war dann Sendeschluss für alle bisherigen Übergangsregelungen: Auf Grundlage des einmalig zulässigen Abgleichs mit den Daten der Einwohnermeldeämter meldete der Beitragsservice Bürgerinnen und Bürger an, die dies bisher für ihre Wohnungen versäumt hatten. Aber auch wo zum Beispiel in Wohngemeinschaften doppelt bezahlt wurde, konnte noch bis zum Jahresende eine Rückerstattung eingefordert werden. In der Beratung zur Rundfunkbeitragspflicht durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Westdeutschen Rundfunk und Verbraucherzentrale NRW besiegelt wurde umfassend über die Übergangsregelungen und über die Anmeldepflicht informiert. Auf Empfang gestellt hatte die Verbraucherzentrale auch bei Fragen rund um Befreiungsmöglichkeiten und ermäßigte Beiträge für Menschen mit Behinderung. Da war die Telefonaktion in Zusammenarbeit mit der NRZ ein passgenauer Service für die Leserinnen und Leser, was durch die rege Nutzung des speziellen Beratungsangebotes deutlich wurde. Wurde mit dem WDR in strittigen Fällen verhandelt, konnte häufig eine Regelung im Sinne der Verbraucher erreicht werden. l Konsumieren will gelernt sein: Angebote zur Verbraucherbildung standen auch 2014 im Aktionsfahrplan der Verbraucherzentrale. Übrigens nicht nur für die Zielgruppe der jungen Konsumenten. Jobcenter: Fallmanager werden Wegweiser Wirtschaftlich Benachteiligten den Weg zu Verbraucherrechten und -informationen weisen so die Leitidee einer Informationsveranstaltung, bei der die Verbraucherzentrale im Jobcenter Süd zu Gast war. Mit einem Vortrag legte sie den Grundstock, damit Fallmanager zielgerichtet an die Beratungsstelle verweisen können, wenn sie bei Arbeitslosen oder Arbeitssuchenden auch Probleme oder Unterstützungsbedarf im Verbraucheralltag feststellen. Entlang von konkreten Lebensbereichen wie zum Beispiel Finanzen, Energie und Medien wurde aufgezeigt, bei welchen Fragen die Verbraucherzentrale eine kompetente Ansprechpartnerin ist. Insbesondere wie die Angebote der Geld- und Kreditberatung aussehen, brannte den 23 Teilnehmern bei der Vorstellung auf den Nägeln. Aber auch inhaltliche Fragen rund ums P- Konto oder zu Handlungsoptionen bei drohenden Stromsperren hatten die Jobcenter-Mitarbeiter in der anschließenden Diskussion auf dem Zettel. Gewonnene Erkenntnisse sind ein tragfähiges Fundament, um künftig bei Bedarf auf die Angebote der Verbraucherzentrale hinweisen zu können. Anstrengungen zur Arbeitsaufnahme werden so mit Maßnahmen zur Existenzsicherung wirkungsvoll vernetzt. Die Veranstaltung konnte dank einer Förderung des Verbraucherschutzministeriums NRW durchgeführt werden. Verbraucherzentrale in Düsseldorf Jahresbericht 2014 Seite 9

10 Umgang mit Geld trainiert 79 Veranstaltungen mit Teilnehmern zählte das Projekt zur Schuldenprävention der Verbraucherzentrale: 687 Jugendliche und junge Erwachsene informierten sich während der mehrstündigen Seminare und Trainingseinheiten über das kleine Einmaleins der Geld- und Budgetplanung sowie über Kostenfallen bei Handy & Co. Die Einheit zum Thema Sicherheit im Internet wurde wie schon 2013 besonders stark nachgefragt Jugendliche lernten Wissenswertes über das richtige Verhalten in Online-Netzwerken und beim Surfen im Internet Garant für die stetig hohen Teilnehmerzahlen bei den Veranstaltungen zur Schuldenprävention ist die enge Kooperation mit dem Jugendinformationszentrum zett der Stadt Düsseldorf. Diese wirkt sich auch nachhaltig aus: In der Beratungsstelle an der Heinz-Schmöle-Straße suchen inzwischen auch viele junge Verbraucher anbieterunabhängigen Rat. Seite 10 Verbraucherzentrale in Düsseldorf Jahresbericht 2014 Stärkung der Finanz- und Konsumkompetenz im Digitalen Zeitalter Soziale Netzwerke stehen bei jungen Leuten weiterhin hoch im Kurs: 84 Prozent der 12- bis 19-Jährigen sind zumindest in einem unterwegs. Zwar sind den Jugendlichen mögliche Gefahren beim Plaudern, Profile erstellen und Fotos teilen durchaus bekannt, doch geraten sie häufig ins Schlingern, wenn sie Vorkehrungen gegen Missbrauchsmöglichkeiten treffen sollen. In der Unterrichtseinheit Spaß im Netz aber sicher zeigte die Verbraucherzentrale in Düsseldorf den Schülerinnen und Schülern in 43 Klassen der Sekundarstufe 1 der weiterführenden Schulen auf, was bei Kontaktdaten, Bilderwahl und Einstellungen zu beachten ist. Wie persönliche Daten der jungen Netzwerker gezielt für personalisierte Werbung genutzt werden können, stand ebenso im Lehrplan wie Hinweise, um sich gegen Cyber-Mobbing zu wehren. Ein Exkurs ins Urheberrecht öffnete Einsichten, dass Bilder von Popstars oder Sportgrößen nicht einfach ins eigene Profil eingestellt werden dürfen. Elektroschrott: Viel zu wertvoll für die Tonne Ein Leben ohne Computer, Handy oder Digitalkamera? Kaum noch vorstellbar. Doch machen diese Geräte das Leben nicht nur einfacher, bunter und interessanter, sondern die digitale Revolution hat auch ihre Schattenseite: Weltweit türmen sich 50 Millionen Tonnen Elektroschrott zur Entsorgung auf und das in nur einem Jahr! Dabei funktionieren viele der ausrangierten Geräte noch und die meisten enthalten knappe Rohstoffe, die man recyceln kann und die somit nicht wieder neu gewonnen werden müssen. Das minimiert Umweltschäden und die gefährliche Arbeit in den Rohstoffminen der Länder des Südens wird durchs Recycling ersetzt. In der Infoschau Elektroschrott ist Gold wert zeigte die Verbraucherzentrale, wie man wertvolle Rohstoffe sparen kann und trotzdem nicht auf Hightech-Geräte verzichten muss. Rückgabemengen zu steigern und für eine längere Gerätenutzung zu werben das waren die zentralen Botschaften der Ausstellung, die am Umwelt Informationszentrum beim Repair-Day zum Tag der Umwelt am 5. Juni in Düsseldorf Station machte. Werkstatt R: RessourcenStorys gesucht Woher kommen die Rohstoffe für alltägliche Produkte? Welche Folgen hat unser Konsumverhalten für Mensch und Umwelt? Was bedeutet Ressourcenschutz in meinem Alltag und im Ausbildungsbetrieb? Über persönliche Geschichten von Jugendlichen für Jugendliche machte die Umweltberatung im Workshop Werkstatt R: RessourcenStorys gesucht Ressourcenschutz für Berufsschüler zum Thema. In spontanen Standup-Rollenspielen mussten sich diese den Zusammenhängen zwischen Rohstoffabbau, Herstellung, Nutzung, Verwertung

11 und Recycling von Smartphone, Laptop und Tablet aus verschiedenen Perspektiven stellen. Hierbei gewonnene Erfahrungen und Botschaften wurden dann in eigenen Film- und Fotogeschichten als Handlungsempfehlungen für die eigene Heizen und Duschen auf dem Stundenplan. Sie lernten, woher die Energie für die heiße Dusche und das wohlig-warme Kinderzimmer kommt und welche Folgen die Nutzung für das Klima hat. Sie erfuhren, welche Einstellung am Heizungs- fürs Fahndungsteam nach Stromfressern zu qualifizieren. Vor der Beurkundung zum zertifizierten Energiespardetektiv war jedoch Einsatz gefragt: Warum Stromsparen wichtig ist, wie man Verschwendung entlarven und Einsparpotenziale Foto: TEMA AG Altersgruppe präsentiert. Die Berufsschüler fanden es reizvoll, sich mit den Themenaspekten mit Hilfe der neuen Medien auseinanderzusetzen genau wie sie es auch sonst im Alltag tun. Die Umweltberatung führte vier Workshops in Schulen und Verbänden durch. Dabei entwickelten die 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ca. 15 digital stories, die dann als Slideshows oder Kurzvideos produziert wurden. Warm-up fürs Energiesparen WARM-up für den sparsamen Umgang mit Energie: Für 77 Sechstklässler aus Düsseldorf stand bei Wissensspielen der Verbraucherzentrale der sparsame Umgang mit Wärme beim thermostat für welchen Raum sinnvoll ist und dass kurzes Duschen Umwelt und Geldbeutel schont. Zum Abschluss ergatterten sie beim Torwandwerfen auf dem Schulhof kleine Preise rund ums Energiesparen. l Energiespardetektive: Fahndung läuft Verliert ein Receiver beim Ausschalten sein Gedächtnis? Verbraucht das Handyladegerät Strom, wenn es bei vollem Akku an der Steckdose bleibt? Antworten auf solche Fragen standen im Crash-Kurs für angehende Energiespardetektive auf dem Programm. Die Verbraucherzentrale kam in der Ferdinand-Heyer-Grundschule und der Freiherr-von-Stein- Realschule persönlich vorbei, um Schülerinnen und Schüler aufspüren kann, gehörte ebenso zum Workshop wie Stromvergeudung vor allem bei Schein-Aus und Stand-by zu sehen, zu fühlen oder zu hören. Mit Indizien und Hinweisen gespickt, hieß es für die jungen Stromsparer dann: Fahndung läuft! Ob zu Hause, bei Verwandten oder im Freundeskreis mit detektivischem Spürsinn ging s ans Werk, anderen mitzuhelfen, damit Schein-Aus, gefräßigen Dauerläufern oder Energieverschwendung der Saft abgedreht wird. Verbraucherzentrale in Düsseldorf Jahresbericht 2014 Seite 11

12 Verbraucherfinanzen Unzulässige Bearbeitungsentgelte für Verbraucherdarlehen können zurückverlangt werden. Massenhaft enthalten Immobiliendarlehnsverträge unzureichende Widerrufsbelehrungen. Geldschneiderei von Inkassobüros wurde per Gesetz ein Riegel vorgeschoben verzeichnete die Verbraucherzentrale zum Thema Verbraucherfinanzen einen Nachfrageboom. Entgelte für Kreditbearbeitung unzulässig Für die Bearbeitung von Krediten dürfen Banken keine Entgelte verlangen. Und ungerechtfertigte Bearbeitungsentgelte können Kunden bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. So hat der Bundesgerichtshof im Oktober 2014 verbraucherfreundlich entschieden. Mit Musterbriefen und ausgeweitetem Beratungsangebot hat die Verbraucherzentrale auf die Nachfragewelle reagiert: Ob kleine oder große Beträge bei der Kreditbearbeitung für Darlehen von Möbeln, Auto oder Immobilie angefallen waren Ratsuchende fragten nach den Seite 12 Verbraucherzentrale in Düsseldorf Jahresbericht 2014 Rückforderungsmodalitäten. Insbesondere wurde persönlicher Rat gesucht, weil Geldinstitute die Erstattungen mit unterschiedlichen Begründungen massenhaft abwimmelten. Zwar gaben die Materialien im Internet erste Orientierung, doch wollten sich viele Betroffene vergewissern, ob sie nichts übersehen und für ihren speziellen Fall alles richtig gemacht haben. Nicht zuletzt: Für alle Offliner war die Verbraucherzentrale häufig der Rettungsanker auf dem Weg zum Erstattungsanspruch. l Ewiger Widerruf bei falscher Belehrung Die Widerrufsbelehrungen zu rund 75 Prozent aller Baukredite sind fehlerhaft. Das haben Verbraucherzentralen und Anwälte bei Prüfung von mehr als Verträgen herausgefunden. Denn nicht immer haben Banken die zahlreichen Änderungen der Musterwiderrufsbelehrungen beachtet oder deren Inhalt selbst geändert. Erkenntnis mit Folgen: Wurden Wohnungskäufer oder Bauherren nämlich falsch über das Widerrufsrecht belehrt, können sie den Darlehnsvertrag unter Umständen noch ewig widerrufen. Von der vorzeitigen Auflösung profitieren Kreditnehmer, die nach der Kündigung ihres Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung, meist einige Tausend Euro, zahlen mussten oder noch sollen. Denn sie müssen nicht kündigen, sondern können den Kreditvertrag widerrufen und sparen so diese von der Bank geforderte Entschädigung. Allerdings: Die Kreditinstitute wehren sich und akzeptieren den Widerruf nur in Ausnahmefällen sofort. Bei der schwierigen Beurteilung, wann das Widerrufsrecht gilt, kommt es auf jede einzelne Formulierung im Vertrag an. In der Beratung Schadensfall Kapitalanlage hat die Verbraucherzentrale die Belehrungen überprüft und Immobilienkäufer über den wirkungsvollen Weg zur Durchsetzung ihrer Rechte informiert. Bei vielfach ausgebuchten Terminen zeigten sich Ratsuchende auch flexibel und bereit, benachbarte Beratungsstellen aufzusuchen. Das Entgelt in Höhe von 60 Euro für eine 45-minütige Beratung war für Betroffene keine Hürde angesichts der geldwerten Vorteile, die aus der zeitnahen und anbieterunabhängigen Klärung der Ansprüche winkten. l Abwenden existenzieller Notlagen Ob Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohten oder wenn es Probleme mit der Kontopfändung gab: Die Verbraucherzentrale bot unbürokratisch Hilfe, wenn Ratsuchende in existenziellen Notlagen nach Unterstützung suchten. Diese umfasste zum einen die Geld- und Kreditberatung, um Einnahmen und Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Zum anderen auch die rechtliche Prüfung von Gläubigerforderungen, um zum Beispiel ungerechtfertigte Rechnungsposten abzuwenden. Unseriöse Inkassobüros machen Kasse Nach wie vor viele Anfragen erreichten die Verbraucherzentrale zur Frage, wie hoch Inkassoforderungen sein dürfen. Hoffnungen, dass das im Oktober 2013 verkündete Gesetz

13 gegen unseriöse Geschäftspraktiken hier Klarheit bringt, haben sich nicht erfüllt. Im Gegenteil: Im Beratungsalltag hat sich gezeigt, dass sich viele Inkassobüros angesichts der Neuregelungen, was ein Schuldner an Inkassogebühren zahlen muss, in ihrer bisherigen Praxis nur bestärkt sehen. Denn sie berechnen weiterhin jeweils so hohe Gebühren wie sie auch ein Anwalt üblicherweise für die Übernahme einer Rechtsangelegenheit verlangt. Immerhin hat das Gesetz jedoch Ansatzpunkte zur Überprüfung von Forderungen gebracht: Seit dem 1. November 2014 müssen Inkassobüros bereits in ihrem ersten Anschreiben gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten erfüllen. Diese bieten zumindest erste Prüfkriterien, um betrügerische Machenschaften zu entlarven, die auf das Eintreiben überhaupt nicht existierender Forderungen zielen. In der Rechtsberatung wurde die Rechtmäßigkeit von Forderungen überprüft und es wurden Hilfestellungen beim Widerspruch gegeben. Energieschulden: Kostenkarussell durch Nebenforderungen Wer seine Stromrechnung nicht mehr bezahlen kann, steht bei seinem Energieversorger laut Statistischem Bundesamt mit durchschnittlich Euro in der Kreide. Hinter den Energieschulden verbergen sich jedoch nicht nur Außenstände bei Abschlagszahlungen oder Jahresendabrechnungen, sondern teilweise auch hohe Kosten für Mahnungen, Inkasso sowie für die Unterbrechung beziehungsweise Wiederherstellung der Stromversorgung, die die Versorger obendrein in Rechnung stellen. Zur bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung im Juni hat die Verbraucherzentrale auf das Kostenkarussell drohender Nebenforderungen aufmerksam gemacht. Mit Tipps und Empfehlungen hat sie dabei Hilfestellungen zur Existenzsicherung, zur Vermeidung von Stromsperren sowie zur Überprüfung überhöhter Nebenforderungen gegeben. l P-Konto: Kein Rettungsanker für Kontolose Seit 2012 alternativlos: Das Pfändungsschutzkonto für Verschuldete. Nur auf einem P-Konto ist das Existenzminimum bei Kontopfändungen gesichert. Womit der Gesetzgeber für unbürokratischen Schutz sorgen wollte, barg in der Praxis immer noch Stolperfallen. So zum Beispiel, dass Geldinstitute P-Kontoinhabern bestimmte Kontofunktionen verwehrten oder öffentliche Gläubiger in Unkenntnis der Rechtslage keinen ausreichenden Pfändungsschutz gewährten. Mit dem Ausstellen von 110 Bescheinigungen zur Erhöhung des Grundfreibetrags trug die Verbraucherzentrale dazu bei, Schuldnern den reibungslosen Schutz ihres Existenzminimums zu ebnen. Hilfreich auch deshalb, weil Bescheinigungen nicht überall zu bekommen sind und viele Banken regelmäßig eine Aktualisierung wünschen. Nicht gelöst hat das P-Konto jedoch das Problem unfreiwilliger Kontolosigkeit. So sind Kreditinstitute gesetzlich nur zur Umwandlung eines bestehenden Girokontos, nicht jedoch zur Einrichtung eines (P)-Kontos verpflichtet. Auch einen gesetzlichen Kündigungsschutz gibt es nicht. Allein die Sparkassen müssen in Nordrhein-Westfalen für alle Kunden ihres Geschäftsgebietes ein Guthabenkonto führen. Andere Banken zeigen sich hingegen sehr zurückhaltend, wenn bei der Neueinrichtung von Guthabenkonten etwa Negativeinträge bei der Schufa oder andere Indikatoren finanzielle Schwierigkeiten und eine spätere Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto beim potentiellen Kunden vermuten lassen. Denn sie fürchten dessen systembedingte Umsetzungsprobleme, die erhöhten Beratungsbedarf mit sich bringen und Kunden, die gleichzeitig keinerlei Gewinn einbringen. So suchten regelmäßig Betroffene Rat, weil ihnen Banken die Einrichtung eines Girokontos verweigerten oder das Geldinstitut das bestehende Konto gekündigt hatte. Die Verbraucherzentrale unterstützte unbürokratisch, weil diese Verbraucher häufig schon eine vielfach unzumutbare und letztlich erfolglose Odyssee zwischen den Filialen der verschiedenen Kreditinstitute hinter sich gebracht haben. Aus der Not heraus Verbraucherzentrale in Düsseldorf Jahresbericht 2014 Seite 13

14 Energie verwendeten viele schon gesetzwidrig das Konto einer nahe stehenden Person für eigene Zahlungsvorgänge was dann leicht zu neuen Schwierigkeiten führte. Schaltete sich die Verbraucherzentrale ein, richteten Banken das Guthabenkonto in der Regel ein. Verbraucherinsolvenz: Hohe Hürden für verkürztes Verfahren Muss der Energieversorger Guthaben aus Jahresabrechnungen sofort auszahlen? Worauf ist beim Strompreisvergleich zu achten? Wie kann ich eine Immobilie mit guter Energieeffizienz erkennen? Auch 2014 war die Verbraucherzentrale Garant für Durchblick im Energiemarkt. Sicherer Wechsel in günstigeren Stromtarif günstigen und sicheren Tarifen. Je nach Verbrauch kann dadurch viel Geld gespart werden. Denn wer noch nie gewechselt hat, ist Kunde der Grundversorgung und die ist in der Regel der teuerste Tarif vor Ort. Wer privat pleite ist, musste sich zum 1. Juli 2014 auf Neuerungen einstellen: Eine Gesetzesänderung bahnte Verschuldeten den Weg zu einem verkürzten Verbraucherinsolvenzverfahren. Allerdings war dabei eine für die meisten Schuldner fast unüberwindbare Hürde aufgebaut. Denn nur wer mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens begleichen kann, wird nach der Neuregelung schon nach drei statt bislang nach sechs Jahren von seinen Restschulden befreit. Weil insbesondere die Kosten für den Insolvenzverwalter dazu führen können, dass eine Verkürzung erst nach Erreichen einer realen Quote von 60 Prozent und mehr möglich wird, ist der dreijährige Weg zur Restschuldbefreiung für den Großteil der insolventen Schuldner verbaut. Denn schon die 35-Prozent-Quote wird für die meisten wohl realistisch nicht zu erfüllen sein. In vielen Beratungsgesprächen mussten daher mit der Reform verbundene falsche Hoffnungen zurechtgerückt und realistische Entschuldungsstrategien gefunden werden. Dabei ist die Beratungskompetenz zu allen Verbraucherfragen unter dem Dach der Verbraucherzentrale ein Schlüssel, um den Weg aus dem Schuldenkarussell nachhaltig zu begleiten. l Stromkunden ermunterte die Verbraucherzentrale, ihre Kosten schnell und einfach zu senken: Finden Sie den richtigen Stromtarif aber sicher! Ausgestattet mit aktuellen Datenbanken und dem Wissen über gängige Lieferkonditionen und Vertragsfallen halfen die Beratungskräfte bei der Suche nach Dass Energieversorger die vorhandenen Spielräume für Preissenkungen in diesem Tarif bislang meist noch nicht genutzt haben, hatte die Verbraucherzentrale NRW in ihrer landesweiten Strompreisuntersuchung gezeigt. l Wegweiser für Verbraucherrechte Die Energierechtsberatung war einmal mehr gefragte Anlaufstelle, wenn es beim Anbieterwechsel hakte oder Versorger versuchten, ihre Kunden mit unzulässigem Geschäftsgebaren zu übervorteilen. Dauerärgernis 2014: Neukunden von Billigstromanbietern wurden zunächst Bonuszahlungen versprochen, diese dann aber mit fadenscheinigen Argumenten verweigert. Weiterer Anlass für Verbraucherärger waren Billigstromanbieter, die Kunden Guthaben aus Jahresrechnungen nicht wie vorgeschrieben sofort auszahlten, sondern erst sukzessive mit den nächsten Abschlägen verrechneten. Außerdem wurden zu hohe Abschlagsforderungen verlangt, die sich nicht am tatsächlichen Verbrauch des Kunden orientierten. Auch hier war die Verbraucherzentrale für Ratsuchende Lotse zum Recht. Seite 14 Verbraucherzentrale in Düsseldorf Jahresbericht 2014

15 Energieberatung zu Hause Zahlreiche Verbraucher erhielten 2014 bei Beratungen, Vorträgen und Aktionen Informationen rund um das Thema Energie. 128 Verbraucher entschieden sich 2014 für eine Energieberatung bei Ihnen zu Hause. Darin erfahren private Haus- und Wohnungseigentümer, wie sie ihren Energieverbrauch senken oder erneuerbare Energien nutzen können. 90 Minuten lang werden das Gebäude und seine Nutzung dafür genau unter die Lupe genommen, denn jedes Haus ist anders. Die Verbraucher lernen, welche Maßnahmen in ihrem individuellen Fall sinnvoll sind. Wärmedämmung? Eine Solaranlage? Ein Heizungsaustausch? Neue Fenster? Oder hilft schon eine Neueinstellung der Heizung? Auf Basis der Experten-Empfehlungen können die Eigentümer auf Augenhöhe mit Planern und Handwerkern verhandeln, um das Beste für das Klima und den eigenen Geldbeutel herauszuholen. l Energieausweise richtig deuten Der Energieausweis für Wohngebäude soll Mietern und Kaufinteressenten bei der Suche nach einer passenden Immobilie helfen. Denn mit seiner Hilfe kann verglichen werden, welche Heizkosten bei den einzelnen Objekten ungefähr zu erwarten sind. Doch wie man die dort angegebenen Werte deuten muss, ist für viele noch ein Buch mit sieben Siegeln. Und obwohl seit Mai 2014 gesetzlich vorgeschrieben, sind die Daten des Energieausweises längst nicht in allen Immobilienanzeigen angegeben diese Ergebnisse hatten Erhebungen der Verbraucherzentrale NRW zutage gebracht. Unter dem Motto Energieausweise richtig verstehen hat sie deshalb ein Informationspaket zur Ausweiskunde geschnürt. Zentrale Botschaft: Die unterschiedlichen Ausweisarten können nicht problemlos miteinander verglichen werden. Weil der Verbrauchsausweis auf bisherigen Heizkostenabrechnungen beruht, ist er weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis, der nur objektive Gebäudedaten berücksichtigt. Begleitet wurden die Aktivitäten zur richtigen Deutung des Ausweises deshalb von der politischen Forderung, den Verbrauchsausweis abzuschaffen. Bei der Klimatour in Düsseldorf: (von links) Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW, Physikant Engelbert Kobelun, Dr. Wolfgang Schöll, Die Linke, Energieberaterin Beate Uhr, Dr. Inge Banz, kommissarische Leiterin des Umweltamts, Energieberater Friedhelm Lentzen, Grünen-Landtagsabgeordneter Hans Christian Markert und Physikantin Beate Bohr. Bild: Uwe Weber Bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit den lokalen Kooperationspartnern, den Stadtwerken Düsseldorf AG sowie Haus und Grund Düsseldorf, stellte die Energieberatung die Ergebnisse der Untersuchung speziell für Düsseldorf vor. l Aha-Effekte fürs Energiesparen Die Energieeffizienz war der Star der Klimatour für NRW, die auch in Düsseldorf Station machte. Mit verblüffenden Experimenten und Aktionen zum Mitmachen zeigte die Verbraucherzentrale dabei, wie jeder Einzelne zum Klimaschutz beitragen kann. Während die Physikanten auf der Bühne ihre humorvolle Wissenschafts-Show zeigten, standen Energieberater mit Informations- und Anschauungsmaterial bereit für persönliche Gespräche. Beim Ballwurfspiel und in der Wirbelbox gab es Aha-Effekte zu sparsamen Haushaltsgeräten und sommerlichem Hitzeschutz. Mit den Energiespartipps to go gab es einfache, aber wirkungsvolle Ratschläge für den Alltag zum Mitnehmen. Verbraucherzentrale in Düsseldorf Jahresbericht 2014 Seite 15

16 umwelt und ernährung Wie halten beim Renovieren unbedenkliche Farben Einzug? Lässt sich Schimmelbefall durch Lüften die Tür weisen? Und ob in den trendigen Loombändern Gesundheitsgefahren für Kinder lauern das wollten vor allem besorgte Eltern von der Umweltberatung wissen. Von Asbest bis Zeckenmittel Fragen nach möglichen Schadstoffen in Alltagsprodukten brannten Ratsuchenden einmal mehr auf den Nägeln. Trendsetter 2014: Tücken von E-Shishas und potenzielle Risiken durch Weichmacher in Gummi- und Silikonbändern, um die bei Kindern und Jugendlichen ein Hype entbrannte. Nicht nur in der persönlichen Beratung, sondern auch durch Vorträge, in Veranstaltungen sowie durch eine intensive Medienarbeit hat die Umweltberatung mögliche Schadstoffquellen zum Thema gemacht: Von A wie Asbest bis Z wie Zeckenmittel. Trendcheck Altkleider über Zeichen für Seriosität informiert und Wege zur sinnvollen Kleiderspende aufgezeigt. Zentraler Kompass für Düsseldorf war hierbei ein kostenloser Flyer, der zu den gemeinnützigen Abgabestellen vor Ort lotste. Rest(e)los genießen: Feste feiern ohne Reste Party-Büfetts und Weihnachtsessen sind ein üppiges Vergnügen. Wenn Gastgeber sich mit besonderen Gerichten und einer reichen Auswahl übertreffen, bleiben Reste nicht aus. Häufig enden diese dann als Lebensmittelabfälle. Mit der Aktion Rest(e)los genießen lieferte die Umweltberatung Rezepte fürs Feste feiern ohne Reste. Serviert wurde damit nicht nur resteloser Genuss, sondern auch ein Plus für Umwelt und Klima. Denn Energie und Ressourcen, die zur Herstellung der Mittel zum Leben notwendig sind, landen mit den Resten in der Tonne: Pro Person und Jahr etwa 80 Kilo Lebensmittel. Secondhand-Kleidung liegt in Nordrhein-Westfalen im Trend: 60 Prozent haben so eine landesweite Befragung von 400 Bürgern durch die Verbraucherzentrale NRW abgelegten Jacken und Hosen schon einmal ein zweites Leben geschenkt. Gar 80 Prozent entscheiden sich für den nachhaltigen Abschied von Anzug und Kostüm: Sie spenden gebrauchte Textilien entweder an karitative Organisationen oder entsorgen sie in den städtischen Altkleidercontainern. Allerdings: Längst ist der Altkleidermarkt ein Millionengeschäft, bei dem auch unseriöse Firmen mitmischen. Sie suggerieren Wohltätigkeit, wirtschaften aber tatsächlich in die eigene Tasche. Die Umweltberatung hat beim Trendcheck Altkleider deshalb zusammengestellt, woran Schwindler zu erkennen sind, Seite 16 Verbraucherzentrale in Düsseldorf Jahresbericht 2014

17 Zur Europäischen Woche zur Abfallvermeidung im November sowie zur Vorweihnachtszeit hatte die Umweltberatung ein Rezeptbuch für resteloses Feier-Vergnügen aufgelegt. Clou dabei: Rezept-Paten aus Düsseldorf steuerten dazu Lieblingsgerichte bei. Die Umweltberatung informierte über Grundlegendes zu Lebensmitteleinkauf und -lagerung sowie über die richtige Planung von Festessen. Rest(e)los Genießer wurden mit einem vorweihnachtlichen Geschenkpäckchen auf dem Benrather Weihnachtsmarkt mitsamt Portionsplaner für die nächste Feier belohnt. Verbraucherinformationsgesetz: Weg zum Recht aufgezeigt Wie steht s mit der Hygiene beim Bäcker um die Ecke? Hält meine Kantine die Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung ein? Haben Überwachungsbehörden Erkenntnisse zur Sicherheit von Mikrowelle oder Bohrmaschine? Über vorliegende Informationen müssen Behörden Verbrauchern auf Anfrage Auskunft geben. So will es das Verbraucherinformationsgesetz (ViG). Doch dass es das gibt und wie die Anfrage gestellt wird, ist vielfach noch unbekannt. Mit einer Schritt-für-Schritt- Anleitung hat die Verbraucherzentrale den Zugang zum Recht ganz praktisch auf den Weg gebracht: Eine Infokarte und Musterbriefe für den Antrag an die Überwachungsbehörden waren die Bausteine, um bei Verbrauchern Hemmschwellen beim Einholen behördlicher Auskünfte abzubauen. l Mittagessen in der Kita gesund und lecker Wie Kinder in der Kita gesund und lecker essen das stand bei einem Workshop auf dem Programm, den die Verbraucherzentrale im Rahmen des landesweiten Projekts Kita gesund & lecker auch in Düsseldorf durchführte. Wie soll die Verpflegung in der Kita aussehen, damit Kinder ein gesundes Essverhalten entwickeln? Was und wie viel müssen Kinder in welchem Alter essen? Was ist bei der Speisenplangestaltung zu beachten? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Düsseldorfs Kitas konnten zu diesen Fragen viele Informationen mitnehmen. Außerdem ging s beim Speiseplan-Check der eigenen Kita um ganz praktische Anregungen für deren Umsetzung. Das Projekt Kita gesund & lecker bietet Kindertagesstätten und ihren Trägern neben Workshops auch ein kostenloses Beratungstelefon sowie umfangreiche Informationen im Internet. Gefördert wird das Angebot vom Verbraucherschutzministerium des Landes NRW. l Verbraucherzentrale in Düsseldorf Jahresbericht 2014 Seite 17

18 Düsseldorf im Blick Politik zu Gast Einen Tag lang hospitierte im März der damalige Oberbürgermeister-Kandidat und jetzige Amtsinhaber Thomas Geisel in der Verbraucherzentrale in Düsseldorf. Er begleitete den Alltag und gewann Einblicke in das vielfältige Beratungsangebot. Für das Team gab es viel Anerkennung und auch Anregungen, um die Zusammenarbeit mit der Stadt weiter zu festigen. Im November besuchten Monika Düker und Stefan Engstfeld, Mitglieder der Grünen-Landtagsfraktion, die Verbraucherzentrale in Düsseldorf. Sie diskutierten mit Vertretern der Beratungsstelle über Probleme im Bereich Telekommunikation, über energierechtliche Themen sowie über Lebensmittelverschwendung. Auch wie Verbraucherbildung in die Lehrpläne von Schulen eingebunden werden kann, wurde erörtert. (von links): Bettina Seidel, Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin, Annette Stoffels-Grüneberg, Beraterin, Thomas Geisel, jetziger Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf, Ulrike Brunswicker-Hoffmann, Leiterin der Beratungsstelle, Marcus Benn, Rechtsanwalt, und Ewa Westermann-Schutzki, Umweltberaterin. Diskutierten gemeinsam (von links): Marit Buddensiek, Schuldenprävention, Ewa Westermann- Schutzki, Umweltberatung, Ulrike Brunswicker-Hoffmann, Leiterin der Beratungsstelle, Monika Düker, Landtagsabgeordnete der Grünen-Fraktion und Stefan Engstfeld, Landtagsabgeordneter der Grünen-Fraktion. Seite 18 Verbraucherzentrale in Düsseldorf Jahresbericht 2014

19 Mit dem Traumberuf das Klima retten! Mit Wärmebildkameras und Messgeräten ausgestattet lernten Schüler und Schülerinnen den Job der Energieberaterin der Verbraucherzentrale kennen. Bei zwei Veranstaltungen dem Girl`s Day am 27. März und dem Green Day am 12.November wurden den Neunt- und Zehntklässlern Einblicke in den Berufsalltag gegeben. Hochmotiviert probierten die Schüler und Schülerinnen die technischen Geräte, die zur Ausstattung der Energieberaterin gehören, aus und zeigten viel Interesse an dem Thema Klimaschutz. Fragen zur Berufsqualifikation gehörten ebenso dazu wie Fragen zu Freude und Motivation in und an diesem Beruf. Agendafest: Mobil für zehn Euro Beim Agendafest der Lokalen Agenda am UmweltInformationsZentrum startete die Umweltberaterin mit der Aktion Mobil für zehn Euro zum Preisvergleich und informierte die Besucher am Rheinufer über mobile und klimaschonende Alternativen. Dabei wurde aufgezeigt, dass es die Mischung macht. Denn welches die richtigen Fortbewegungsmittel sind, hängt von den individuellen Bedürfnissen ab und die können von Weg zu Weg unterschiedlich sein. Ewa Westermann-Schutzki, Umweltberaterin (vierte von links), Beate Uhr, Energieberaterin (vorne Mitte) sowie Desiree Bolduan (dritte von rechts) und Katrin Staben (vorne rechts)vom Bildungsteam der Verbraucherzentrale NRW mit Schülerinnen und Lehrkräften beim Green Day Verbraucherzentrale in Düsseldorf Jahresbericht 2014 Seite 19

20 Impressum Herausgeber: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. Mintropstraße Düsseldorf Telefon Fax: Gestaltung und Produktion: lav.ka kreative agentur, Düsseldorf, Fotos: lav.ka kreative agentur, Düsseldorf und fotolia LLC, New York, sowie Verbraucherzentrale NRW e. V. Düsseldorf; weitere Urheberhinweise bei den Fotos Druck: msk marketingservice köln GmbH, Köln, gedruckt auf 100 % Recycling-Papier Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Die auszugsweise Wiedergabe für wissenschaftliche und schulische Zwecke ist gestattet. Grafiken und Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Eine Reproduktion gleich welcher Art ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Copyright-Inhaber (s.o.) gestattet!

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