Versicherungsbedingungen Barclaycard Sicherheitspaket

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1 Versicherungsbedingungen Barclaycard Sicherheitspaket ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE RESTSCHULDVERSICHERUNG (RSV) UND VERBRAUCHERINFORMATION (VB-CPBSLTCFkombi - V (D)) AVB PPI 0614 Vorwort Diese Versicherungsbedingungen enthalten alles, was Sie über Sicherheitspaket wissen müssen. Es sind die gesamten Informationen über den Versicherungsschutz darin enthalten, inklusive der Ausschlüsse. Den Versicherungsschutz erlangen Sie durch Anmeldung als versicherte Person zu den Gruppenversicherungsverträgen, die zwischen Barclaycard Barclays Bank PLC als Versicherungsnehmer und Cardif Allgemeine Versicherung und Cardif Lebensversicherung als Versicherer geschlossen wurden. Es ist wichtig, dass Sie diese Versicherungsbedingungen aufmerksam lesen und gut aufbewahren. Prüfen Sie bitte sorgfältig, ob der Versicherungsschutz vom Sicherheitspaket Ihrem Bedarf gerecht wird. Bitte beachten Sie insbesondere, ob Sie versicherbar sind (siehe Kapitel I 1 dieser Versicherungsbedingungen), ob Sie verstanden haben, was diese Versicherung abdeckt und was nicht (siehe Kapitel I 2 dieser Versicherungsbedingungen), und dass der Versicherungsschutz erlischt, sobald Sie Ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt nicht mehr im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben und Sie dies Barclaycard unverzüglich mitteilen, damit Sie vom Sicherheitspaket abgemeldet werden und ein eventuell nicht verbrauchter Teil des Einmalbeitrages an Sie zurückerstattet wird. Wurden alle Punkte zum Sicherheitspaket verstanden? Sie überlegen es sich anders Ihr Recht auf Widerruf Ihr Recht auf Abmeldung/Kündigung Bei Rückfragen steht Ihnen ein kompetentes Team unter folgender Kunden-Hotline zur Verfügung: +49 (0) 800/ Montag bis Sonntag in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre offenen Fragen. Sie sind berechtigt, Ihre Anmeldung zum Sicherheitspaket innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) zu widerrufen. Die detaillierten Informationen zum Widerrufsrecht entnehmen Sie bitte den Informationen über das Widerrufsrecht (siehe Kapitel VIII Abschließende Hinweise). Sie können jederzeit Ihren Wunsch auf Abmeldung vom Sicherheitspaket beim Versicherungsnehmer Barclaycard in Textform (z. B. Brief, Fax, ) einreichen. Der Versicherungsnehmer Barclaycard meldet Sie dann von den Gruppenversicherungsverträgen ab. Die detaillierten Informationen zum Abmelde-/Kündigungsrecht entnehmen Sie bitte den Regelungen unter Kapitel VI 3 dieser Versicherungsbedingungen. Ihren Widerruf oder Ihre Abmeldung/Kündigung senden Sie bitte an folgende Adresse Barclaycard Barclays Bank PLC Gasstraße 4 c Hamburg Fax-Nr.: +49 (0) kreditservice@barclaycard.de Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Regelungen II. Ihre Leistungsansprüche auf einen Blick III. Versicherungsschutz im Todesfall IV. Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit V. Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit VI. Weitere allgemeine Regelungen VII. Beschwerdeverfahren VIII. Abschließende Hinweise I. Allgemeine Regelungen 1 Wann können Sie versichert werden? Sie sind versicherbar, wenn Sie mit dem Versicherungsnehmer Barclaycard einen Darlehensvertrag mit fest vereinbarten Rückzahlungsraten abgeschlossen haben. wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und das Höchsteintrittsalter noch nicht erreicht haben. Das Höchsteintrittsalter ergibt sich aus der Differenz zwischen dem 67. Lebensjahr und der Dauer des von Ihnen gewählten Versicherungsschutzes. wenn Sie Ihren dauernden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie zu den Gruppenversicherungsverträgen Sicherheitspaket als versicherte Person angemeldet werden. Sie sind dann im Rahmen dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen versichert (Versicherung für fremde Rechnung). 2 Welchen Versicherungsschutz bietet Ihnen das Sicherheitspaket? Das Sicherheitspaket sichert Ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Versicherungsnehmer Barclaycard aus dem dem Versicherungsschutz zugrunde liegenden Darlehensvertrag ab. Im Rahmen des Sicherheitspaketes sind Sie gegen die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit versichert. Sie sind zusätzlich gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichert, wenn Sie diese Absicherung auf dem Darlehensantrag gewählt haben und Sie entweder Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Sinne dieser Bedingungen sind. Wann Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Sinne dieser Bedingungen sind, entnehmen Sie bitte dem Kapitel V 1 dieser Versicherungsbedingungen. Bitte beachten Sie bei den nachfolgenden Ausführungen, dass diese auch den Versicherungsschutz zu Arbeitslosigkeit umfassen. Dieser Versicherungsschutz entfaltet nur Gültigkeit, sofern er von Ihnen zusätzlich gewählt wurde. Damit ein Anspruch auf Versicherungsleistungen bestehen kann, müssen Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit während der Dauer des Versicherungsschutzes eintreten. 3 Wie hoch ist Ihre maximale Versicherungssumme? Die Höhe Ihrer Versicherungsleistung ist abhängig von Ihren tatsächlichen Zahlungsverpflichtungen (ausstehende Darlehensrestschuld) gegenüber dem Versicherungsnehmer Barclaycard. Die Höchstversicherungssumme Ihres Versicherungsschutzes beträgt jedoch im Todesfall bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit monatlich; bei Arbeitslosigkeit ist die Versicherungsleistung je Versicherungsfall auf maximal 12 Monate begrenzt. 4 Wie erfolgt Ihre Prämien-/Beitragszahlung und was ist zu beachten? Zur Erlangung Ihres persönlichen Versicherungsschutzes bezahlen Sie den vereinbarten Einmalbeitrag direkt an den Versicherungsnehmer Barclaycard. Da Ihr Einmalbeitrag im Rahmen Ihrer Darlehensvereinbarung mitfinanziert wird, erfolgt dies, indem der Versicherungsnehmer Barclaycard diesen Einmalbeitrag einbehält. Der Versicherungsnehmer Barclaycard (Prämienschuldner) ist verpflichtet, die einmalige Versicherungsprämie gemäß den Gruppenversicherungsverträgen an Cardif zu bezahlen. Sie erlangen damit Ihren vereinbarten Versicherungsschutz. In Ihrem Darlehensantrag finden Sie weitere Hinweise zu Ihren Zahlungsmodalitäten und zur Höhe Ihres Beitrags. Wird der vereinbarte Einmalbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist Ihr Versicherungsschutz gefährdet. Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung entsprechend den Regelungen der 37, 38 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Wenn Sie daraufhin den Beitrag nicht zahlen, werden Sie von den Gruppenversicherungsverträgen abgemeldet und verlieren Ihren Versicherungsschutz. 5 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Wenn zwischen der Valutierung des Darlehens und der Fälligkeit der 1. Darlehensrate höchstens 8 Wochen liegen, beginnt Ihr Versicherungsschutz mit Valutierung des Darlehens. Wenn zwischen der Valutierung des Darlehens und der Fälligkeit der 1. Darlehensrate mehr als 8 Wochen liegen, beginnt Ihr Versicherungsschutz mit Fälligkeit der 1. Darlehensrate. (VB-CPBSLTCFkombi - V (D))

2 6 Wann endet Ihr Versicherungsschutz? Ihr Versicherungsschutz endet, wenn der Darlehensvertrag zwischen Ihnen und dem Versicherungsnehmer Barclaycard (gleich aus welchem Grund) endet oder mit Ablauf von 10 Jahren ab Beginn des Versicherungsschutzes oder mit Ihrem Tod oder wenn Sie das 67. Lebensjahr vollendet haben oder wenn Sie Ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt nicht mehr in der Bundesrepublik Deutschland haben. 7 Wer ist bezugsberechtigt? Abweichend von 44 VVG können Sie ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers Barclaycard über Ihre Rechte aus der Versicherung verfügen und diese gerichtlich geltend machen. Mit Ihrer Anmeldung zu den Gruppenversicherungsverträgen ist der Versicherungsnehmer Barclaycard für alle Versicherungsleistungen unwiderruflich bezugsberechtigt, d. h., Cardif zahlt die Versicherungsleistungen direkt an den Versicherungsnehmer Barclaycard. Der Versicherungsnehmer Barclaycard hat die Leistung mit Ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag zu verrechnen und darüber hinausgehende Beträge an Sie bzw. Ihre Erben auszuzahlen. 8 Wer gewährt Ihnen Versicherungsschutz? Versicherer für die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit ist die Cardif Lebensversicherung Zweigniederlassung für Deutschland der Cardif Assurance Vie S. A. (Amtsgericht Stuttgart, HRB ) und für das Risiko Arbeitslosigkeit die Cardif Allgemeine Versicherung Zweigniederlassung für Deutschland der Cardif Assurances Risques Divers S. A. (Amtsgericht Stuttgart, HRB ), Paris, beide: Friolzheimer Straße 6, Stuttgart, Hauptbevollmächtigter: David Furtwängler. In den nachfolgenden Kapiteln und Paragraphen wird Ihnen der Umfang des Versicherungsschutzes der jeweiligen versicherten Risiken erklärt. An dieser Stelle möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass Sie nur dann gegen das Risiko Arbeitslosigkeit versichert sind, wenn Sie diese Absicherung auf dem Darlehensantrag gewählt haben und Sie im Sinne dieser Bedingungen gegen das Risiko Arbeitslosigkeit versicherbar sind. II. Ihre Leistungsansprüche auf einen Blick Dies ist lediglich ein Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Die Einzelheiten ergeben sich aus den entsprechenden Abschnitten dieser Versicherungsbedingungen. Versicherungsschutz Karenzzeit Maximale Leistungsdauer Maximaler Anspruchsbetrag Todesfall Einmalleistung Die am Todestag ausstehende Darlehensrestschuld, max. jedoch Arbeitsunfähigkeit (Unfall oder Krankheit) Unverschuldete Arbeitslosigkeit 6 Wochen Bis zum Ende der Dauer des Versicherungsschutzes Die fällig werdenden, versicherten Raten, max. jedoch monatlich 1 Monat 12 Monate Die fällig werdenden, versicherten Raten, max. jedoch monatlich III. Versicherungsschutz im Todesfall 1 Welche Versicherungsleistung wird im Todesfall erbracht? Wenn Sie als versicherte Person während der Dauer des Versicherungsschutzes sterben, zahlt Cardif die am Todestag ausstehende Darlehensrestschuld, maximal jedoch Darlehensraten, mit denen Sie bis zu diesem Zeitpunkt im Rückstand sind, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. 2 Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der Leistungspflicht? und überprüft werden kann. Sie haben außerdem keinen Leistungsanspruch, wenn Ihr Tod folgendermaßen verursacht ist: Sie waren bei Beginn des Versicherungsschutzes arbeitsunfähig im Sinne dieser Bedingungen und die Ursache dieser Arbeitsunfähigkeit führt zum Todesfall; es sei denn, Sie haben Ihre berufliche Tätigkeit nach Beginn des Versicherungsschutzes nicht nur vorübergehend wieder aufgenommen und mehr als 3 Monate ununterbrochen ausgeübt. Sie führten absichtlich Krankheiten oder eine Selbstverletzung herbei und sterben infolgedessen. Wenn jedoch nachgewiesen wird, dass Sie diese Handlungen bei krankhafter Störung Ihrer Geistestätigkeit (nicht nach Ihrem freien Willen) begangen haben, bleibt Ihr Leistungsanspruch bestehen. Sie führten absichtlich eine Selbsttötung innerhalb der ersten 6 Monate nach Beginn des Versicherungsschutzes herbei. Wenn jedoch nachgewiesen wird, dass Sie diese Handlungen bei krankhafter Störung Ihrer Geistestätigkeit (nicht nach Ihrem freien Willen) begangen haben, bleibt Ihr Leistungsanspruch bestehen. Sie waren unmittelbar oder mittelbar an Kriegsereignissen oder inneren Unruhen beteiligt, standen auf Seiten der Unruhestifter und sterben infolgedessen. Sie begingen vorsätzlich ein Verbrechen oder einen strafbaren Versuch eines Verbrechens und sterben infolgedessen. Sie wurden mittelbar oder unmittelbar durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Asbest belastet und sterben infolgedessen. Sie sterben durch einen Unfall beim Führen von Fahrzeugen (auch nicht-motorisierten Fortbewegungsmitteln wie z. B. Fahrrädern), weil Sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage waren, diese sicher zu führen. 3 Was muss der Anspruchsteller im Versicherungsfall tun (Obliegen heiten)? Cardif stellt ein Leistungsformular zur Verfügung, welches auszufüllen und bei Cardif einzureichen ist. Für die Meldung steht auch eine Service-Hotline zur Verfügung. Die Service-Hotline lautet: +49 (0) (Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr). Nach erfolgter Schadenmeldung werden Informationen zur weiteren Vorgehensweise und zur Schadenbearbeitung mitgeteilt. Es sind darüber hinaus einzureichen: Eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde und ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie ggf. über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zu Ihrem Tod geführt hat. Fallen durch die Nachweise Kosten an, so müssen diese vom Anspruchsteller getragen werden. Cardif ist berechtigt, den Leistungsanspruch nachzuprüfen. Solange eine Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich nicht erfüllt wird, ist Cardif von der Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle der grob fahrlässigen Verletzung einer Obliegenheit ist Cardif berechtigt, die Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wenn die Verletzung Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht hatte. Die Kenntnis und das Verschulden der Erben stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers Barclaycard gleich. IV. Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit 1 Wann sind Sie arbeitsunfähig im Sinne dieser Bedingungen? Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie als versicherte Person während der Dauer des Versicherungsschutzes zu mindestens 50 % infolge von Krankheit oder Körperverletzung außerstande sind, Ihre bisherige oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden könnte und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. 2 Welche Leistungen erhalten Sie bei Arbeitsunfähigkeit? Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit zahlt Cardif alle in dieser Zeit gegenüber dem Versicherungsnehmer Barclaycard fällig werdenden, versicherten Raten, maximal bis zum Ende der Dauer des Versicherungsschutzes. Die ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit (Karenzzeit) sind leistungsfrei. Die maximale monatliche Leistung beträgt Was ist zu beachten, wenn Sie wiederholt arbeitsunfähig werden? Sie sind auch bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit versichert. 4 Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der Leistungspflicht? und laufend überprüft werden kann. Sie haben außerdem keinen Leistungsanspruch für die gesamte Dauer einer Arbeitsunfähigkeit, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit bereits bei Beginn des Versicherungsschutzes bestand. die Ursache einer bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehenden Arbeitsunfähigkeit zu einer erneuten Arbeitsunfähigkeit führt; es sei denn, Sie haben Ihre berufliche Tätigkeit nach Beginn des Versicherungsschutzes nicht nur vorübergehend wieder aufgenommen und mehr als 3 Monate ununterbrochen ausgeübt. Sie absichtlich Krankheiten oder eine Selbstverletzung herbeiführen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass Sie diese Handlungen bei krankhafter Störung Ihrer Geistestätigkeit (nicht nach Ihrem freien Willen) begangen haben. psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen, psychosomatische Störungen) Ursache für Ihre Arbeitsunfähigkeit sind, es sei denn, die Erkrankungen sind von einem Facharzt für psychische Erkrankungen diagnostiziert worden und werden auch von einem solchen behandelt. Erkrankungen des Bewegungsapparates einschließlich des Skelettes Ursache für Ihre Arbeitsunfähigkeit sind, es sei denn, die Erkrankungen sind von einem Facharzt für orthopädische Erkrankungen diagnostiziert und werden auch von einem solchen behandelt. Ihre Arbeitsunfähigkeit verursacht ist durch Ihre unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an Kriegsereignissen oder inneren Unruhen auf Seiten der Unruhestifter. Ihre Arbeitsunfähigkeit aufgrund vorsätzlicher Begehung eines Verbrechens bzw. des strafbaren Versuchs eines Verbrechens durch Sie herbeigeführt wurde. Ihre Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer mittelbaren oder unmittelbaren Belastung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Asbest entsteht. Ihre Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall beim Führen von Fahrzeugen (auch nicht-motorisierten Fortbewegungsmitteln wie z. B. Fahrrädern) verursacht ist, weil Sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage waren, diese sicher zu führen. Ihre Arbeitsunfähigkeit auf einer bereits zu Beginn des Versicherungsschutzes bekannten Risikoschwangerschaft beruht. Hinweis: Die Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes und eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz stellen für sich alleine keine Arbeitsunfähigkeit bzw. keinen Arbeitsunfähigkeitszeitraum dar. Ihr Leistungsanspruch ruht in dieser Zeit. Die maximale Leistungsdauer verlängert sich in diesem Fall um den Zeitraum des Ruhens, sofern die Arbeitsunfähigkeit entsprechend fortdauert und der Versicherungsschutz nicht mittlerweile beendet ist. 5 Wann ist eine Arbeitsunfähigkeit zu melden? Ein Versicherungsfall ist von Ihnen innerhalb von 3 Monaten nach seinem Eintritt dem Versicherungsnehmer Barclaycard zu melden. Wird der Versicherungsfall später als 3 Monate nach seinem Eintritt gemeldet, so entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung frühestens mit dem Beginn des Monats der Anzeige. Ihnen steht für die Meldung auch eine Service-Hotline zur Verfügung. Die Service-Hotline lautet: +49 (0) (Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr). Nach erfolgter Schadenmeldung erhalten Sie Informationen zur weiteren Vorgehensweise und zur Schadenbearbeitung. 6 Was müssen Sie im Versicherungsfall tun (Ihre Obliegenheiten)? Cardif stellt Ihnen ein Leistungsformular zur Verfügung, welches auszufüllen und bei Cardif einzureichen ist. Es sind darüber hinaus einzureichen: Nachweise der Arbeitsunfähigkeit, insbesondere durch ärztliches Attest und ggf. eine Bescheinigung des Arbeitgebers und der Krankenkasse bzw. des Krankenversicherers. Fallen durch die Nachweise Kosten an, so müssen Sie diese selbst tragen. Cardif ist berechtigt, Ihren Leistungsanspruch nachzuprüfen. Insbesondere kann Cardif von Ihnen verlangen, dass Sie ärztliche Atteste vorlegen oder eine Untersuchung durchführen lassen von einem Arzt, den Cardif beauftragt und bezahlt. Sie haben nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind. Wenn sich der Grad Ihrer Arbeitsunfähigkeit verringert oder wenn Sie wieder eine Tätigkeit aufnehmen, so müssen Sie Cardif dies sofort, auf jeden Fall innerhalb eines Monats ab Kenntnis, mitteilen. Solange Sie eine Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich nicht erfüllen, ist Cardif von der Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle der grob fahrlässigen Verletzung einer Obliegenheit ist Cardif berechtigt, die Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wenn die Verletzung Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht hatte. Ihre Kenntnis und Ihr Verschulden stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers Barclaycard gleich. (VB-CPBSLTCFkombi - V (D))

3 V. Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit 1 Wann sind Sie gegen Arbeitslosigkeit versichert? Sie sind gegen das Risiko Arbeitslosigkeit versichert, wenn Sie diese Absicherung auf dem Darlehensantrag gewählt haben und Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Sinne dieser Bedingungen sind. 1.1 Wann sind Sie Arbeitnehmer im Sinne dieser Bedingungen? Sie sind Arbeitnehmer, wenn Sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie sind bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 3 Monate beim selben Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen oder Sie waren bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits 3 Monate beim selben Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ihre Arbeitszeit muss mindestens 15 Wochenstunden betragen haben. Sie sind weder Wehrdienstleistender noch Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst oder Teilnehmer an sonstigen freiwilligen Diensten (z. B. freiwilliges soziales Jahr). Zudem befinden Sie sich nicht in Ausbildung, in Zeiten eines Beschäftigungsverbots oder in Elternzeit. 1.2 Wann sind Sie als Arbeitnehmer arbeitslos im Sinne dieser Bedingungen? Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie als versicherte Person alle folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie werden unverschuldet arbeitslos. Ihnen wird durch Ihren Arbeitgeber gekündigt, oder Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen, - um Ihre betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden, - um Ihre personenbedingte Kündigung (Kündigung aus gesundheitlichen Gründen) zu vermeiden, - um einen Umzug an den neuen Ort Ihres Arbeitsplatzes zu vermeiden, da dieser mehr als 100 km von Ihrem bisherigen Wohnsitz entfernt ist. Sie beziehen während Ihrer Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld nach deutschem Recht in Deutschland. Sie stehen dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung. Sie suchen aktiv eine neue Arbeitsstelle. Erhalten Sie wegen fehlender Bedürftigkeit kein Arbeitslosengeld, hindert dies Ihren Leistungsanspruch nicht. Ein Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses führt nicht zur Arbeitslosigkeit im Sinne dieser Bedingungen. Eine Arbeitslosigkeit endet in jedem Fall, wenn Sie eine selbst ständige, freiberufliche oder abhängige Beschäftigung aufnehmen, selbst wenn diese weniger als 15 Wochen stunden umfasst. Ein Zuverdienst aus geringfügiger Beschäftigung bis zu 450 im Monat zusätzlich zum Arbeitslosengeld hindert Ihren Leistungsanspruch jedoch nicht. 1.3 Wann sind Sie Selbstständiger im Sinne dieser Bedingungen? Sie sind Selbstständiger, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie üben eine selbstständige Tätigkeit aus und sind nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ihre selbstständige Tätigkeit muss wirtschaftlich erfolgreich sein. Dies ist der Fall, wenn Sie aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit mindestens einmal während des Versicherungsschutzes ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von mehr als erzielt haben oder im Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von mehr als erzielt haben. 1.4 Wann sind Sie als Selbstständiger arbeitslos im Sinne dieser Bedingungen? Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie während der Dauer des Versicherungsschutzes Ihre selbstständige Tätigkeit aus wirtschaftlichem Grund aufgeben, keine andere Tätigkeit gegen Entgelt ausüben, bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind und aktiv Arbeit suchen. Ein wirtschaftlicher Grund für die Aufgabe Ihrer selbstständigen Tätigkeit liegt vor, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen hieraus in den letzten 6 Monaten vor Aufgabe in Summe geringer als war. Der Versicherungsschutz greift jedoch nicht, wenn Sie wegen Auftragsmangel Ihre selbstständige Tätigkeit nur vorübergehend aufgeben. Gewerbetreibende müssen Cardif zusätzlich eine Gewerbeabmeldung vorlegen. Eine Arbeitslosigkeit endet in jedem Fall, wenn Sie eine selbstständige, freiberufliche oder abhängige Beschäftigung aufnehmen, selbst wenn diese weniger als 15 Wochenstunden umfasst. Ein Zuverdienst aus geringfügiger Beschäftigung bis zu 450 im Monat zusätzlich zum Arbeitslosengeld hindert Ihren Leistungsanspruch jedoch nicht. 2 Welche Leistungen erhalten Sie bei Arbeitslosigkeit? Während Ihrer Arbeitslosigkeit zahlt Cardif alle in dieser Zeit gegenüber dem Versicherungsnehmer Barclaycard fällig werdenden, versicherten Raten. Der erste Monat der Arbeitslosigkeit ist leistungsfrei (Karenzzeit). Die maximale monatliche Leistung beträgt Ihre Versicherungsleistung ist je Versicherungsfall auf maximal 12 Monate begrenzt. Bei einer Unterbrechung der Arbeitslosigkeit durch eine befristete Tätigkeit oder eine unbefristete Tätigkeit, die nach weniger als 3 Monaten gekündigt wird, oder eine selbstständige Tätigkeit, die weniger als 12 Monate andauert, nimmt Cardif die Leistungen aus der vorherigen Arbeitslosigkeit wieder auf, bis unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen die maximale Leistungsdauer (12 Monate) erreicht ist. 3 Was ist zu beachten, wenn Sie wiederholt arbeitslos werden? Sie sind auch bei wiederholter Arbeitslosigkeit versichert. In diesem Fall müssen Sie vor Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit länger als 3 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber mindestens 15 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, um Leistungen zu erhalten. Als Selbstständiger müssen Sie Ihre Tätigkeit im Sinne dieser Bedingungen mindestens 12 Monate wirtschaftlich erfolgreich ausgeübt haben, d. h., in diesen 12 Monaten in Summe ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als erzielt haben. 4 Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der Leistungs pflicht? und laufend überprüft werden kann. Sie haben außerdem keinen Leistungsanspruch für die gesamte Dauer einer Arbeitslosigkeit, wenn Ihre Arbeitslosigkeit während der ersten 2 Monate nach Beginn des Versicherungsschutzes eintritt (Wartezeit). Ihre Arbeitslosigkeit bereits bei Beginn Ihres Versicherungsschutzes bestand. bei Beginn Ihres Versicherungsschutzes bereits ein gerichtliches Verfahren im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis rechtshängig ist oder Sie bereits eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben. Ihre Arbeitslosigkeit unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen verursacht ist. Sie arbeitslos werden und bei Ihrem Ehegatten oder einem in direkter Linie Verwandten beschäftigt waren oder bei einem Unternehmen, das von Ihrem Ehegatten oder einem in direkter Linie Verwandten mehrheitlich geführt wird. Sie bei Beginn Ihres Versicherungsschutzes von der bevorstehenden Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses wussten. Sie als Selbstständiger bei Beginn Ihres Versicherungsschutzes von den Umständen wussten, die zur Aufgabe Ihrer selbstständigen Tätigkeit führten. Sie an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, es sei denn, diese wird durch die Agentur für Arbeit gefördert. Hinweis: Die Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes und eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz stellen für sich alleine keine Arbeitslosigkeit bzw. keinen Arbeitslosigkeitszeitraum dar. Ihr Leistungsanspruch ruht in dieser Zeit. Die maximale Leistungsdauer verlängert sich in diesem Fall um den Zeitraum des Ruhens, sofern die Arbeitslosigkeit entsprechend fortdauert und der Versicherungsschutz nicht mittlerweile beendet ist. 5 Wann ist eine Arbeitslosigkeit zu melden? Ein Versicherungsfall ist von Ihnen innerhalb von 3 Monaten nach seinem Eintritt dem Versicherungsnehmer Barclaycard zu melden. Wird der Versicherungsfall später als 3 Monate nach seinem Eintritt angezeigt, so entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung frühestens mit dem Beginn des Monats der Anzeige. Ihnen steht für die Meldung auch eine Service-Hotline zur Verfügung. Die Service-Hotline lautet: / (Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr). Nach erfolgter Schadenmeldung erhalten Sie Informationen zur weiteren Vorgehensweise und zur Schadenbearbeitung mitgeteilt. 6 Welche Hilfestellung erhalten Sie zusätzlich bei Arbeitslosigkeit (Beistandsleistungen)? Während der Dauer Ihrer Arbeitslosigkeitsversicherung unterstützt Cardif Sie gerne mit Beistandsleistungen. Zum Umfang der Beistandsleistungen gehören Organisations-, Vermittlungs- und Unterstützungsleistungen, wenn Ihre Arbeitsstelle gefährdet ist oder Sie diese verlieren. Für Beistandsleistungen kontaktieren Sie bitte die Service-Hotline der Cardif Versicherungen. Die Mitarbeiter dieser Hotline helfen Ihnen entweder selbst oder entscheiden, ob ein Dienstleister beauftragt wird. Wichtig: Für eine nicht von Cardif organisierte Dienstleistung können die Kosten nicht übernommen werden. Die Service-Hotline für Beistandsleistungen erreichen Sie unter der Telefonnummer: / (Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr). Die Beistandsleistungen für Sie im Überblick: Allgemeine telefonische Hilfestellung bei Verlust oder drohendem Verlust Ihrer Arbeitsstelle (ohne Berücksichtigung rechtlicher Aspekte). Informationen, wie und wo Sie staatliche Hilfeleistungen in Anspruch nehmen können, wenn Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren. Check Ihrer Bewerbungsunterlagen. Analyse und Check Ihrer Arbeitszeugnisse. Hilfestellung im Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen. Übernahme der Kosten einer arbeits- oder sozialrechtlichen Erstberatung. Der Rechtsanwalt wird von Cardif vermittelt und berät bei Verlust oder drohendem Verlust Ihrer Arbeitsstelle. Bei der Vermittlung darf Cardif eine Anwalts-Hotline oder einen sonstigen Kooperationspartner beauftragen. Herstellung von Kontakten zu Personalberatungs- oder Zeitarbeitsunternehmen. 7 Was müssen Sie im Versicherungsfall tun (Ihre Obliegenheiten)? Cardif stellt Ihnen ein Leistungsformular zur Verfügung, welches auszufüllen und bei Cardif einzureichen ist. Zudem haben Sie folgende Unterlagen einzureichen: Sie waren Arbeitnehmer: Bescheinigungen der Agentur für Arbeit, Ihren Arbeitsvertrag, die Arbeitsbescheinigung und das Kündigungsschreiben Ihres letzten Arbeitgebers oder Ihren Aufhebungsvertrag sowie ggf. das Ergebnis (Urteil/Vergleich) Ihres Kündigungsschutzprozesses. Kam Ihre Arbeitslosigkeit durch den Umzug Ihres Arbeitsplatzes von mehr als 100 km zustande, wird eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers hierüber benötigt. Sie waren Selbstständiger: Einkommensteuerbescheide, Gewerbean- und -abmeldung (sofern gewerbebetreibend) und weitere geeignete Nachweise der Ausübung und Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit wie z. B. betriebswirtschaftliche Auswertungen, Gewinn- und Verlustrechnung. Fallen durch die Nachweise Kosten an, so müssen Sie diese selbst tragen. Cardif ist berechtigt, Ihren Leistungsanspruch nachzuprüfen. Insbesondere können Bescheinigungen von Arbeitgebern und Behörden verlangt werden. Sie haben nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Erlangung einer neuen Arbeitsstelle bzw. beruflichen Tätigkeit hinderlich sind. Wenn Sie eine neue Tätigkeit aufnehmen oder sich der Hinzuverdienst ändert, so müssen Sie Cardif dies sofort, auf jeden Fall innerhalb eines Monats ab Kenntnis, mitteilen. Solange Sie eine Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich nicht erfüllen, ist Cardif von der Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle der grob fahrlässigen Verletzung einer Obliegenheit ist Cardif berechtigt, die Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wenn die Verletzung Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht hatte. Ihre Kenntnis und Ihr Verschulden stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers Barclaycard gleich. VI. Weitere allgemeine Regelungen 1 Was haben Sie oder Ihre Erben bei Ansprüchen gegen Dritte zu beachten? Bestehen Schadenersatzansprüche nichtversicherungsrechtlicher Art gegen Dritte, die im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall stehen, so besteht unbeschadet des gesetzlichen Forderungsüberganges gemäß 86 VVG die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur Höhe, in der aus dem Versicherungsverhältnis Versicherungsleistungen erbracht werden, an Cardif schriftlich abzutreten. Wird ein solcher Anspruch oder ein zur Sicherung des Anspruchs dienendes Recht ohne Zustimmung von Cardif aufgegeben, so wird Cardif insoweit von der Verpflichtung zur Leistung frei, als Cardif aus dem Anspruch oder dem Recht hätte Ersatz erlangen können. 2 Kann Ihre Anmeldung zum Sicherheitspaket abgelehnt werden? Nachdem der Versicherungsnehmer Barclaycard Sie zum Sicherheitspaket angemeldet hat, kann Cardif die Risikoübernahme unverzüglich ohne Angabe von Gründen ablehnen. Für den Fall der Ablehnung erlischt Ihr Versicherungsschutz rückwirkend. Eine Versicherungsprämie fällt nicht an. 3 Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen? Sie können jederzeit vom Versicherungsnehmer Barclaycard verlangen, dass Sie von den Gruppenversicherungsverträgen zum Ende des Monats abgemeldet werden, in dem Ihr Wunsch auf Abmeldung beim Versicherungsnehmer Barclaycard eingeht. Sie und Cardif haben außerdem das Recht, Versicherungsverhältnisse gegen die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit innerhalb eines Monats nach Anerkennung der Leistungspflicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu beenden. Die Leistungsdauer eines anerkannten Versicherungsfalls wird durch eine solche Beendigung nicht verkürzt. (VB-CPBSLTCFkombi - V (D))

4 4 Kann Cardif die Prämie anpassen? Cardif ist berechtigt, bei einer Veränderung des der Prämienkalkulation zugrunde liegenden Leistungsbedarfs, die Prämie neu festzusetzen, wenn der veränderte Leistungsbedarf auf die Prämie Einfluss hat und diese Veränderung nicht nur vorübergehend ist und auch nicht bei der ursprünglichen Kalkulation vorhersehbar war. Dies gilt nur, wenn die Prämienerhöhung erforderlich erscheint, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten, und sofern ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundlagen und sonstigen Voraussetzungen für die Änderung überprüft und deren Angemessenheit bestätigt hat. Die Ermittlung der Veränderung des Schadenbedarfes erfolgt für jedes versicherte Risiko gesondert. Die Änderungen werden zu Beginn des 2. Monates wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers Barclaycard folgt. Bei der hier vereinbarten Einmalprämienzahlung bedeutet der vorstehende Absatz, dass entweder eine Prämiennachberechnung oder eine Verringerung der Versicherungsleistungen im Verhältnis der Prämiennachberechnung erfolgt. Macht Cardif von dem Recht der Prämiennachberechnung Gebrauch, so kann die Fortsetzung der Restschuldversicherung ohne Prämiennachberechnung, aber mit entsprechend verringerten Versicherungsleistungen verlangt werden. 5 Können Prämienforderungen mit Versicherungsleistungen verrechnet werden? Cardif ist nicht berechtigt, Versicherungsleistungen gegen Prämienforderungen oder andere gegen den Versicherungsnehmer Barclaycard gerichtete Forderungen aufzurechnen. 6 Erhalten Sie einen Rückkaufswert oder eine Überschussbeteiligung? Der Rückkauf der Versicherung ist nicht möglich. Somit besteht weder ein Rückkaufswert noch eine Überschussbeteiligung. 7 Welche Beiträge werden Ihnen im Falle einer Kündigung Ihres Versicherungsverhältnisses erstattet? Kündigen Sie nach Ablauf der Widerrufsfrist Ihr Versicherungsverhältnis gem. Kapitel VI 3, müssen Sie die Beiträge bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung erbringen. Der Versicherungsnehmer Barclaycard erstattet Ihnen den nicht verbrauchten Einmalbeitrag zeitanteilig. Hiervon erfolgt ein Stornoabschlag i. H. v. 10 %. Der Auszahlungsbetrag errechnet sich gem. folgender Formel: 90 % x Versicherungseinmalprämie x (n-m)/n Wobei n die ursprüngliche Versicherungsdauer in (ggf. aufgerundet) vollen Monaten und m die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsschutzes abgelaufene Versicherungsdauer in (ggf. aufgerundet) vollen Monaten ist. 8 Wie müssen Sie Mitteilungen vornehmen, die sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen? Mitteilungen müssen stets schriftlich erfolgen. Ihre Mitteilungen sind grundsätzlich an den Versicherungsnehmer Barclaycard zu richten und werden wirksam, sobald sie dem Versicherungsnehmer Barclaycard zugegangen sind. Werden Mitteilungen an Cardif gerichtet, so werden diese wirksam, sobald sie Cardif zugegangen sind. 9 Welche Regelungen gelten bezüglich der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Versicherungsverhältnis? Abweichend von 44 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) können Sie ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers Barclaycard gegen Cardif Klage erheben. Bitte beachten Sie hierzu die Gerichtsstandsvereinbarung gem. Kapitel VI 10 dieser Versicherungsbedingungen. Das Bezugsrecht gem. Kapitel I 7 dieser Versicherungsbedingungen bleibt hiervon unberührt. 10 Welches Recht findet Anwendung und welcher Gerichtsstand besteht? Für das Versicherungsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Klagen gegen Cardif Lebensversicherung und Cardif Allgemeine Versicherung, beide: Friolzheimer Straße 6, Stuttgart (jeweils zuständiger Versicherer: siehe Kapitel I 8 dieser Versicherungsbedingungen), können sowohl bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich Cardif befindet, als auch bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, sofern vorhanden, ansonsten Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Klagen gegen den Versicherungsnehmer Barclaycard aus den Gruppenversicherungsverträgen sind bei dem Gericht zu erheben, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Barclaycard bei Klageerhebung seinen Sitz oder eine Niederlassung hat. Klagen vom Versicherungsnehmer Barclaycard gegen Cardif aus den Gruppenversicherungsverträgen können sowohl bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich Cardif befindet, als auch bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Barclaycard bei Klageerhebung seinen Sitz hat. VII. Beschwerdeverfahren Der Versicherungsnehmer Barclaycard und Cardif sind bestrebt, allen Kunden einen hervorragenden Service zu bieten. Allerdings kann es vorkommen, dass Dinge gelegentlich falsch laufen. Alle Beschwerden werden deshalb ernst genommen mit dem Ziel, bestehende Probleme umgehend zu lösen. 1 Was können Sie tun, wenn Sie unzufrieden sind? Wie kann man sich beschweren? Sie können sich per , Telefon, Fax oder Post an uns wenden. Schreiben Sie Ihre Beschwerde an kundenservice@cardif.de. Telefon Rufen Sie uns unter / an (Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr). Fax Faxen Sie uns Ihre Beschwerde unter / Post Schreiben Sie uns an folgende Adresse: Cardif Allgemeine Versicherung, Cardif Lebensversicherung, beide: Friolzheimer Straße 6, Stuttgart. Welche Angaben werden benötigt? Denken Sie daran, alle unten genannten Angaben zu machen so können Sie uns helfen, Ihre Anfrage schneller zu bearbeiten: Ihr vollständiger Name Ihre Adresse Ihre Barclaycard Darlehensvertragsnummer Leistungsfallnummer, falls vorhanden Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde Einzelheiten dazu, was Sie sich von uns wünschen, um das Problem zu lösen Eine Telefonnummer, unter der wir Sie tagsüber erreichen können Es kann vorkommen, dass wir Ihre Beschwerde nicht innerhalb von 4 Wochen abschließend bearbeiten können. In diesem Fall erhalten Sie eine schriftliche Information mit dem aktuellen Stand der Beschwerde. 2 Welche anderen Beschwerdestellen können außerdem kontaktiert werden? Selbstverständlich können Sie sich mit einer Beschwerde auch an folgende Beschwerdestellen wenden: Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. VIII. Abschließende Hinweise 1 Hinweise zum Widerrufsrecht Als versicherte Person können Sie Ihre Erklärung zur Anmeldung zu den Gruppenversicherungsverträgen Sicherheitspaket innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie eine Kopie Ihrer Erklärung einschließlich der maßgeblichen Versicherungsbedingungen mit dieser Belehrung in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Barclaycard Barclays Bank PLC, Gasstraße 4 c, Hamburg, Fax-Nr.: , -Adresse: kreditservice@barclaycard.de. Dem Darlehensgeber als Versicherungsnehmer liegen die ihm zur Verfügung zu stellenden Vertragsinformationen nach 7 Absatz 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes bereits vor. Die im Falle des elektronischen Geschäftsverkehrs speziell für diesen Vertriebsweg geltenden zusätzlichen Pflichten gemäß 312i Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch sind erfüllt. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr jeweiliger Versicherungsschutz und die Versicherer Cardif Lebensversicherung, Cardif Allgemeine Versicherung erstatten den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, da vereinbarungsgemäß der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen die Versicherer einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 pro Versicherungsjahr des im Antrag ausgewiesenen Gesamtbeitrags für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besonderheiten bei weiteren Verträgen Widerrufen Sie Ihre Erklärung zur Anmeldung zu den Gruppenversicherungsverträgen Sicherheitspaket, so sind Sie mit dem wirksamen Widerruf dieser Erklärung auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden. Ist den Versicherern die mit dem Darlehen finanzierte Prämie bei Wirksamwerden des Widerrufs bereits zugeflossen, tritt der Darlehensgeber, Barclaycard Barclays Bank PLC, im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs in die Rechte und Pflichten der Versicherer aus der Anmeldung zu den Gruppenversicherungsverträgen ein. Durch einen wirksamen Widerruf der Anmeldeerklärung sind Sie auch an einen weiteren mit dieser Erklärung zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem Versicherungsschutz aus den Gruppenversicherungsverträgen aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Darüber hinaus besteht ein Vertragszusammenhang auch zwischen dem jeweiligen Versicherungsschutz aus den einzelnen Gruppenversicherungsverträgen. Durch einen Widerruf der Anmeldeerklärung zu den Gruppenversicherungsverträgen sind Sie dann an keines der versicherten Risiken mehr gebunden. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn das Versicherungsverhältnis auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von den Versicherern vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 2 Datenübermittlung Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der notwendigen Verwaltung der Versicherungsverhältnisse sowie im Zuge der Gewährung von Versicherungsschutz an die Cardif Lebensversicherung und Cardif Allgemeine Versicherung, beide: Friolzheimer Straße 6, Stuttgart, weitergegeben und dort gespeichert. Sie können ggf. an andere Versicherer der Cardif-Gruppe und Rückversicherer weitergegeben werden. Bei Inanspruchnahme der Beistandsleistungen werden personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten ausschließlich zur Abwicklung der Beistandsleistungen an entsprechende externe Dienstleister weitergegeben bzw. von diesen direkt bei der versicherten Person erhoben. 3 Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherer. Um Ihre Gesundheitsdaten im Rahmen Ihres Versicherungsverhältnisses erheben und verwenden zu dürfen, benötigt Cardif daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Darüber hinaus benötigt Cardif Ihre Schweigepflichtentbindungen, um Ihre Gesundheitsdaten auch im Leistungsfall bei schweigepflichtigen Stellen, wie z. B. Ärzten, erheben zu dürfen. Als Versicherungsunternehmen benötigt Cardif Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach 203 Strafgesetzbuch (StGB) geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass Sie bei Cardif versichert sind, an andere Stellen, z. B. externe Post- oder Assistance-Dienstleister, weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsverhältnisses unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, ist eine Anmeldung zu den Gruppenversicherungsverträgen nicht möglich. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstiger nach 203 StGB geschützter Daten - durch die Cardif Allgemeine Versicherung Zweigniederlassung für Deutschland der Cardif Assurances Risques Divers S. A., Paris, und Cardif Lebensversicherung Zweigniederlassung für Deutschland der Cardif Assurance Vie S. A., Paris (siehe nachfolgende Ziffer 1.), (VB-CPBSLTCFkombi - V (D))

5 - im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (siehe nachfolgende Ziffer 2.), - bei der Weitergabe an Stellen außerhalb Cardifs (siehe nachfolgende Ziffer 3.). 1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch Cardif Ich willige ein, dass Cardif die von mir künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Prüfung eines Leistungsanspruchs erforderlich ist. 2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten 2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Prüfung der Leistungspflicht Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es erforderlich sein, dass Cardif die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Befunde, Atteste, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstiger Angehörigen eines Heilberufs ergeben. Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Cardif benötigt hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie für diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach 203 StGB geschützte Informationen weitergegeben werden müssen. Soweit es zu Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Sie zu den Gruppenversicherungsverträgen angemeldet werden können. Der Vermittler, der Ihr Versicherungsverhältnis vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt Ihr Versicherungsverhältnis zustande kam. Auch im Falle einer Ablehnung eines Leistungsantrags können Gesundheitsdaten oder nach 203 StGB geschützte Daten an den Vermittler weitergegeben werden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Daten zu Ihrem Versicherungsverhältnis mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass Cardif meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen soweit erforderlich an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung wird im Leistungsfall unmittelbar vor der Leistungsprüfung von Cardif eingeholt. 2.2 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Prüfung der Leistungspflicht im Todesfall Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es nach Ihrem Tod erforderlich sein, dass Cardif die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss. Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Cardif benötigt hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie für die Stellen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach 203 StGB geschützte Informationen weitergegeben werden müssen. Ich willige für den Fall meines Todes ein, dass Cardif soweit es für die Leistungsfallprüfung erforderlich ist meine Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen sowie bei Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhebt und für diese Zwecke verwendet. Ich befreie die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen von ihrer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesundheitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen sowie der Anmeldung zu den Gruppenversicherungsverträgen aus einem Zeitraum der letzten 12 Monate vor dem Beginn des Versicherungsschutzes an Cardif übermittelt werden. Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang soweit erforderlich meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach 203 StGB geschützten Daten durch Cardif an diese Stellen weitergegeben werden und befreie auch insoweit die für Cardif tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht. 3. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb Cardifs Cardif verpflichtet die unter den nachfolgenden Punkten 3.1 bis 3.3 genannten Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Cardif benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Ich willige ein, dass Cardif meine Gesundheitsdaten an medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an Cardif zurück übermittelt werden. Im Hinblick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für Cardif tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Cardif führt eventuell bestimmte Aufgaben, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der BNP Paribas Cardif Unternehmensgruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt Cardif Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Cardif führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für Cardif erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste kann im Internet unter eingesehen oder beim Service-Team der Cardif, Friolzheimer Straße 6, Stuttgart, Tel.-Nr.: +49 (0) , -Adresse: serviceteam@cardif.de angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt Cardif Ihre Einwilligung. Ich willige ein, dass Cardif meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie Cardif dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der BNP Paribas Cardif Unternehmensgruppe und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Cardif gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen oder gemäß 203 StGB geschützte Informationen über Ihr Versicherungsverhältnis Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. (VB-CPBSLTCFkombi - V (D))

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