Brennpunkte der Arbeitssicherheit im Autohaus und Kfz-Betrieb

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1 Autor: Ernst Rötzer Brennpunkte der Arbeitssicherheit im Autohaus und Kfz-Betrieb Derzeit sind etwa 41 Millionen Pkw, Lkw und Krafträder in Deutschland angemeldet und auf den Straßen unterwegs. Hinzu kommen noch Busse sowie weitere Landfahrzeuge, die nicht oder nur teilweise für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind. Damit diese Fahrzeuge sicher und unfallfrei betrieben werden können, müssen sie regelmäßig geprüft, gewartet und repariert werden. Hierfür standen im Jahr 2014 deutschlandweit rund Werkstätten mit etwa Beschäftigten zur Verfügung. Angestellte dieser Branche müssen neben umfangreichen Fachkenntnissen zur Verrichtung der verschiedenen Arbeiten auch Kenntnisse über die jeweiligen allgemeinen und speziellen Gefahren in ihrem Berufsalltag informiert sein, um sicher und unfallfrei arbeiten zu können. Das gilt für die Belegschaft und die Führungskräfte gleichermaßen. Zu den Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz gehört, über mögliche Gefahren oder Gefahrenquellen sowie falsche Arbeitsabläufe und -haltungen informiert zu sein und dort Abhilfe zu schaffen. Regelmäßige Unterweisungen über die Gefahren und Verhaltensregeln sowie Einweisungen in die sichere Handhabung von Gerätschaften sind ebenfalls Pflichtaufgaben der Unternehmensleitung im Arbeitsschutz. Die große Anzahl der aus der Kfz-Instandhaltung angezeigten Arbeitsunfälle deutet darauf hin, dass die Gefahren häufig unterschätzt werden oder den Betroffenen gar nicht bewusst sind. Häufige Unfallschwerpunkte im Kfz-Betrieb Nicht abgestimmte Arbeitsabläufe und bewegungen der Beschäftigten, Bedienungsfehler an Maschinen sowie deren technischer Zustand bzw. eine mangelhafte Wartung sind häufig Ursache für viele Arbeitsunfälle. Darüber hinaus sind sehr viele Beinahe-Unfälle zu verzeichnen, die jedoch in keiner Statistik

2 erscheinen. Dennoch gilt in jedem Fall: Wer beim Hantieren mit Maschinen nicht die notwendigen Schutzmaßnahmen beachtet, riskiert unmittelbar oder mittelbar gesundheitliche Schäden. Kraftfahrzeug-Hebebühnen Unfälle an Kraftfahrzeug-Hebebühnen kommen vermehrt vor und sind besonders gravierend. Eine Ursache dafür ist die falsche Bedienung der Maschinen: Wenn ein Fahrzeug nicht korrekt auf die Hebebühne aufgenommen wird oder die zuständige Person bei dessen Ablassen unachtsam ist, besteht unter anderem die Gefahr, dass das gesamte Fahrzeug abrutscht. Häufig wird beobachtet, dass Beschäftigte im angehobenen Fahrzeug sitzen und es über eine Stehleiter verlassen wollen. Beim Überstieg fällt die Leiter um und die betreffende Person stürzt zu Boden. Abgesehen von Personenverhalten sind auch Nachlässigkeiten und Mängel bei Wartung und Prüfungen der Hebebühnen eine häufige Ursache für Arbeitsunfälle. Versagen veraltete, verschlissene oder beschädigte Sicherheitsbauteile oder platzen Hydraulikschläuche, führt dies zum Absturz des angehobenen Fahrzeugs und zu Verletzungen von Personen im Nahbereich der Hebebühne. Um solche Unfälle zu vermeiden, sind regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten sowie eine Einweisung in die sichere Nutzung und Handhabung der Hebebühne erforderlich. Außerdem müssen regelmäßige Prüfungen der Hebebühne durchgeführt werden dies ist Teil der Unternehmerpflicht. Darüber hinaus erweist es sich als ratsam, die Beschäftigten im Arbeitsalltag dazu anzuhalten, bei erkennbaren Schäden sofort die Vorgesetzten oder die Unternehmensleitung zu informieren. Stolpern, Stürzen oder Umknicken Bei Reparaturen und Wartungsarbeiten in Kfz-Werkstätten können Flüssigkeiten auslaufen oder es kommt vor, dass Werkzeuge und ausgebaute Fahrzeugteile um

3 das Fahrzeug herumliegen. Beschäftigte stolpern oder stürzen über diese Hindernisse, rutschen auf feuchten oder nassen Flächen aus, knicken mit dem Fuß um. Die hieraus resultierenden Zerrungen, Bänderdehnungen oder auch -risse verursachen meist längere Ausfalls- und Krankheitszeiten. Sauberkeit und Ordnung in der Werkstatt sind daher oberstes Gebot, um Unfälle zu vermeiden. Verschüttete oder ausgelaufene Flüssigkeiten sollten umgehend entfernt und/oder weggewischt werden. Zur Lagerung von Fahrzeugteilen und Werkzeugen sollten Beschäftigte grundsätzlich mobile Wagen nutzen oder zumindest sichere Ablageplätze suchen. Der Arbeitsplatz oder die Verkehrs- und Fluchtwege sind hierfür ungeeignet. Ebenso sind Abfälle, wie zum Beispiel brennbares Verpackungsmaterial, stets aus dem Arbeitsbereich der Kfz-Werkstatt zu entfernen. Geeignete Werkzeuge und Schutzausrüstungen anschaffen Für die Reparatur oder Wartung von Fahrzeugen insbesondere an schwer erreichbaren Stellen sind meist Sonderwerkzeuge notwendig. Fehlen diese, verwenden Beschäftigte in der Regel ungeeignete Hilfsmittel, die das Unfallrisiko erhöhen. Verletzungen an Fingern und/oder Händen beispielsweise beim Öffnen oder Festziehen von Schrauben an beengten Stellen der Fahrzeugbauteile sind mögliche Folgen. Da hiervon alle in der Werkstatt beschäftigten Personen betroffen sein können, empfiehlt sich für Unternehmerinnen und Unternehmer die Anschaffung der vom jeweiligen Automobilhersteller empfohlenen Sonderwerkzeuge. Auch hier ist eine entsprechende Unterweisung in die richtige Verwendung dieser Hilfsmittel notwendig. Augenschutz Ein weiterer Unfallschwerpunkt sind Augenschädigungen oder -verletzungen, die sich zum Beispiel beim Arbeiten über Kopf ereignen können. Wenn Reinigungssprays ohne Schutzbrille verwendet werden, gelangen herabfallender Schmutz, Staub, Metallspäne oder tropfende Flüssigkeiten ungehindert in die Augen. Werden

4 brennbare, entzündliche Reinigungsmittel wie Bremsenreiniger benutzt, muss der Arbeitsplatz gut belüftet sein und der Einsatz des Reinigers auf ein notwendiges Maß reduziert sein. Auch hier verhindert eine Schutzbrille Augenschäden. Grundlegend sollten Beschäftigte eine persönliche Schutzausrüstung inkl. einer Schutzbrille, Gehörschutz, Atemschutzmaske etc. besitzen und benutzen. Für die zugehörige Unterweisung ist ebenfalls die Unternehmensleitung verantwortlich. Stäube, Verpuffungen und weitere Brandgefahren Der sichere Umgang mit Lacken und Lösemitteln ist für die Arbeitssicherheit im Kfz- Betrieb von großer Bedeutung. Oftmals unterschätzen Beschäftigte im Betrieb die gefahrbringenden Eigenschaften dieser Substanzen oder nehmen potenzielle Gefahren nicht wahr. Schnell können durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung, fehlende Belüftung oder nicht angeschlossene Absauganlagen Brände oder Verpuffungen entstehen. Auch lösen Rauchen, Funkenflug oder offenes Feuer in der Nähe von offenstehenden brennbaren Stoffen, bei Lackvorbereitung oder in Lackierbereichen diese Brände oder Verpuffungen aus. Im Falle von Schleifstäuben können außerdem die Atemwege in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn keine Absaugvorrichtung vorhanden ist und/oder die Beschäftigten keine geeigneten Staubschutzmasken tragen. Ein Sonderfall sind Kraftstoffe: Sie sind nicht nur gesundheitsschädlich und krebserregend, sondern auch hochentzündlich. Durch die oben genannten Zündquellen entstehen durch sie verheerende Brände bzw. Verpuffungen. Abgepumpte Kraftstoffe dürfen zudem keinesfalls als billiger Ersatz für Reinigungsmittel verwendet werden.

5 Vergiftungsgefahren Ungeeignete Aufbewahrungsbehälter für Gefahrstoffe allem voran Getränkeflaschen - können durch Trinken aus diesen Behältern zu Vergiftungen oder die Schädigung der inneren Organe führen. Weitere Informationen Eine Sammlung der wichtigsten Arbeitsschutzmaßnahmen liegt mit der BG-Regel Fahrzeug-Instandhaltung (BGR 157) vor. Darin wird beispielhaft gezeigt, wie durch technische Einrichtungen, organisatorische Maßnahmen und sicherheitsgerechtes Verhalten ein sicheres und dem Gesundheitsschutz dienliches Arbeiten in der Fahrzeug-Instandhaltung erreicht werden kann. Die BG-Information 550 wendet sich an die Beschäftigten in den Betrieben der Fahrzeug-Instandhaltung. Des Weiteren bietet die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ihren Mitgliedsunternehmen verschiedene Seminare oder auch Beratungsangebote zur Optimierung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes an. Einen umfassenden Überblick zu den Seminaren bietet die BGHM-Homepage, Webcode: 13 und zum Thema Beratungsangebote der Webcode: 489. Veröffentlichung Erschienen im Januar 2016 im Heft 01/2016 der Zeitschrift Auto Steuern Recht. Kontakt Sollten Sie als Medienvertreterin oder -vertreter auf Autorensuche für Fachartikel oder Themen sein, kontaktieren Sie uns gerne per an presse@bghm.de.

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