Erbscheinsantrag -an das- PLZ, Ort Datum

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1 Erbscheinsantrag -an das- PLZ, Ort Datum Notariat - Nachlassgericht - in - Aktenzeichen Antragsteller (Name und Anschrift) Es wird die Erteilung eines Allein- / gemeinschaftlichen Erbscheins mit folgendem Inhalt beantragt: Erblasser (Vor- und Familienname, ggf. abweichender Geburtsname) _ geboren am In Staatsangehörigkeit deutsch Zuletzt wohnhaft in / letzter gewöhnlicher Aufenthalt Verstorben am in Erben sind: (Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser, alle Vor- und Familiennamen, ggf. abw. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Größe der Erbteile z.bsp. Alleinerbe/-in, 1/2 Erbteil, 1/4 Erbteil etc)

2 1. Der Erblasser war ledig. Bitte weiter bei Nr. 7! verheiratet mit geschieden von: *) verwitwet (Bitte alle Ehegatten angeben mit Vor- und Familiennamen, ggf. abweichendem Geburtsnamen, Anschrift, Tag und Ort der Eheschließung, ggf. Todestag und ort) *) Ist die Ehe im Ausland geschieden, so ist die Scheidung im Inland grundsätzlich nur dann wirksam, wenn die Ehescheidung durch Bescheid einer Justizverwaltung anerkannt wurde oder noch anerkannt wird. (vgl. Art. 7 1 Familienrechtsänderungsgesetz) 2. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Ehepartners: Staatsangehörigkeit des Mannes: der Frau: Bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit: Letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort beider Ehegatten: Bei unterschiedlichem Aufenthaltsort: Jetziger gewöhnlicher Aufenthaltsort d. Überlebenden: Welchem Staat waren die Ehegatten gemeinsam am engsten Verbunden: Haben die Ehepartner für güterrechtliche Wirkungen das Recht eines Staates gewählt? nein ja, Urkunde: (Staat) 3. Bei Vertriebenen oder Flüchtlingen: (genaue Bezeichnung) Der Zuzug liegt länger als 4 Monate vor dem Erbfall: ja nein; Zuzug am: 4. Der Erblasser bzw. sein Ehegatte hat eine Erklärung gem. Art. 8 Abs. 1 Nr. 3 Gleichberechtigungsgesetz bzw. 2, 4 des Gesetzes über den ehel. Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen vom abgegeben: nein. am gegenüber dem Amtsgericht 5. Güterstand beim Erbfall: Zugewinngemeinschaft Gütertrennung Gütergemeinschaft 6. Eine Ehesache (Scheidungsverfahren bzw. Aufhebungsklage, 1933 BGB) ist nicht anhängig. 6. a) D. Erblasser führte mit eine Partnerschaft auf Lebenszeit ( 1 LPartG). Die hierzu notwendige Erklärung wurde gegenüber d. (zuständige Behörde) am wirksam abgegeben. Zusätzlich wurde die Erklärung über den Vermögensstand ( 6 LPartG) gegenüber dieser Behörde abgegeben bzw. durch notariellen Vertrag vom geregelt ( 7 LPartG). Eine Aufhebung der Lebenspartnerschaft ist / nicht erfolgt. Ggfs. gerichtliches Urteil: (Vorzulegen sind: Begl. Kopie der Erklärungen bzw. notarieller Vertrag, ggfs. begl. Kopie des gerichtlichen Urteils) 7. a) Die gesetzlichen Erben sind auf S. 1 angegeben. nachstehend angegeben. (Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser, Vor- und Familienname, ggf. abw. Geburtsname, Anschrift, Größe der Erbteile)

3 b) Die Geburt eines weiteren Erben ist zu erwarten bei niemand 8. a) Personen, durch welche die Erben von der Erbfolge ausgeschlossen oder ihr Erbteil gemindert wer- den würde, sind oder waren Bitte weiter bei nicht vorhanden vorhanden und nachstehend angegeben: Nr. 9! (Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser, Vor- und Zuname, ggf. Geburtsname, Geburtstag, -ort, Anschrift) b) Soweit die vorgen. Personen die Verwandtschaft der gesetzl. Erben mit dem Erblasser vermittelt haben, ist hier Zeit und Ort der Eheschließung sowie Vor- und Zuname, ggf. Geburtsname des Ehegatten angegeben: c) Die unter a) gen. Personen sind weggefallen durch Tod: Zeit und Ort des Todes Notariat bzw. Amtsgericht, Geschäfts-Nr. Adoptionsvertrag bzw. beschluss vom, Erbverzicht vom Notariat, Geschäfts-Nr. vorzeitiger Erbausgleich, 9. Nichteheliche oder adoptierte Kinder des Erblassers sind: nicht vorhanden. (Vor- und Zuname, ggf. Geburtsname, Geburtstag, -ort, Anschrift) Wenn nichteheliche Kinder vorhanden: 10. Testamente und Erbverträge des Erblassers sind nicht vorhanden. Bitte weiter bei Nr. 14! Kinder vor dem geboren vorzeitiger Erbausgleich wirksam Vereinbart oder durch Urteil zuerkannt nachstehend vollzählig angegeben: (Art, Zeit, und Ort der Errichtung, Verwahrort) 11. a) Personen die durch die vorgen. Verfügungen von Todes wegen zu Erben berufen sind und deren Erbberechtigung weggefallen ist, sind nicht vorhanden nachstehend angegeben: (Vor- und Zuname, ggf. Geburtsname) Zeit und Ort des Todes b) Diese Erbberechtigung ist weggefallen durch Tod: (Urkunden, in denen der den Wegfall begründende Vorgang nachgewiesen ist) Bitte weiter bei Nr. 13! Bitte weiter bei Nr. 12! 12. a) Nacherbfolge ist nicht angeordnet. angeordnet zu Lasten von und zugunsten von _ b) Befreiung von den gesetzlichen Beschränkungen ist angeordnet. nicht angeordnet.

4 Name und Anschrift 13. Testamentsvollstrecker ist niemand., ernannt vom Erblasser. Nachlassgericht Ein Rechtsstreit über das Erbrecht ist nicht anhängig anhängig bei: Gericht, Geschäfts-Nr., Prozessgegner 15. Die Miterben haben die Erbschaft angenommen. 16. Vom Erbschein sollen erteilt werden - je eine Ausfertigung an Grundbuchamt - je eine begl. Ablichtung an Bsp.: Antragsteller/-in, die Erben 17. Wert des Reinnachlasses:, davon Grundbesitz:. Die zuständige Finanzbehörde wird von der Wahrung des Steuergeheimnisses bezüglich des Nachlasswertes gegenüber den Justizbehörden befreit. 18. Vermögen im Ausland vorhanden: Ja / Nein Wenn ja, wird der Erbschein nur für das Vermögen im Inland beantragt? Ja / Nein Auslandsvermögen:, davon Grundbesitz: entsprechendes bitte markieren bzw. ausfüllen. 19. Zusätzliche Angaben: - Nach Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen falschen eidesstattlichen Versicherung wird an Eides Statt versichert, dass nichts bekannt ist, was der Richtigkeit der Angaben aus S. 1 und zu den Nrn. 3, 4, 5, 8, 10, 11 und 14 entgegensteht. Unterschrift(en) bei schriftl. Antrag Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Geschlossen Notar

5 An Notariat Karlsruhe -Nachlassgericht- Kaiserstr. 184, Karlsruhe Es wird darauf hingewiesen, dass eine Grundbuchberichtigung innerhalb 2 Jahren ab Todestag kostenfrei ist. Hinweis zum Erbscheinsantrag Ein Erbschein ist normalerweise erforderlich, wenn der Verstorbene Grundbesitz hinterlassen hat und kein notarielles Testament vorliegt oder eine Bank bzw. Versicherungsgesellschaft die Vorlage eines Erbscheines verlangt. Antragsberechtigt sind die gesetzlichen bzw. testamentarischen Erben. Ein eigenhändiges, handschriftliches Testament kann mit dem Eröffnungsprotokoll in beglaubigter Form als Erbnachweis für die Bank / Versicherungsgesellschaft genügen. Ohne Beantwortung der Frage Nr. 18 ist eine Erbscheinserteilung nicht möglich. Hilfestellung zum Erbscheinsantrag Beachten Sie bitte die Zwischenvermerke und die in Klammer stehenden Hinweise. z. B. bei Frage 1 "Der Erblasser war ledig." dahinter steht der Zwischenvermerk: Bitte weiter mit Nr. 7! Soweit das Kästchen vor dem Zwischenvermerk gekennzeichnet wurde, können die Fragen bis einschließlich der Nr. 6 übersprungen werden. Zu Seite 1 " ist beerbt worden von:" Hier tragen Sie bitte die Erben mit Verwandtschaftsverhältnis, allen Vornamen, Zu- und ggf. Geburtsnamen, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort sowie den Erbteil (als Bruch) ein. z. B. Tochter, Ela Anna Muster geb. Mann, wohnhaft XYZ-Str. 1, Hausen, geboren am in Hausen / Ungarn, Erbteil 1/2 Zu Seite 2, Frage 5 Soweit kein Ehevertrag geschlossen und keine Erklärung nach dem Gleichberechtigungsgesetz abgegeben wurde und die Ehe nach dem Bestand hatte ist der Güterstand im Regelfall die Zugewinngemeinschaft. Zu Seite 2, Frage 7. a) Hier tragen Sie die gesetzlichen Erben ein, die nicht schon bei Erben sind eingetragen wurde. (z. B. durch den Erblasser testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossene Erben) Zu Seite 3, Frage 8. a) c) Hier tragen Sie z. B. vorverstorbene Kinder des Erblassers ein oder soweit der Erblasser keine Kinder hatte, dessen Eltern / Geschwister, falls diese vorverstorben sind. Zu Seite 4, Frage 13 Ein Testamentsvollstrecker kann nur eingetragen werden, wenn dies durch den Erblasser testamentarisch bestimmt wurde. Zu Seite 4, Frage 16 Hier geben Sie die Gemarkung wo der Grundbesitz liegt sowie die Grundbuchblattnummer/n an. Nach Möglichkeit sollten alle Erben auf dem Erbscheinsantrag (Seite 4, links unten) unterschreiben, da wir ansonsten verpflichtet sind den übrigen Miterben oder/und gesetzlichen Erben gesondert rechtliches Gehör einzuräumen, was eine Verfahrensverlängerung mit sich bringt. Folgende Standesurkunden sind dem Erbscheinsantrag, soweit sie nicht bereits beim Nachlassgericht vorliegen, beizufügen: Sterbeurkunden des Erblassers / der die Verwandtschaft vermittelnden Personen (z. B. vorverstorbene Abkömmlinge), Geburtsurkunden der Personen, die aufgrund ihrer Abstammung Erbe wurden (und evtl. des Erblassers sowie der die Verwandtschaft vermittelnden Personen), Heiratsurkunden, soweit aufgrund Heirat eine Namensänderung eingetreten ist oder Familienbuchabschriften bzw. Familienbücher. Die Standesurkunden sind im Original (werden auf Wunsch zurückgegeben) oder als amtlich beglaubigte Ablichtungen vorzulegen.

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