30. Mai 2016 Widerruf eines Testaments Wie geht das?
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- Britta Schwarz
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1 30. Mai 2016 Widerruf eines Testaments Wie geht das? Ein einmal geschriebenes Testament kann aus verschiedenen Gründen nicht mehr dem aktuellen Willen entsprechen. Gründe für die Testamentsänderung können sein: Im Familienkreis können sich Änderungen ergeben haben, neue Entwicklungen der Erbschaftssteuer können eine andere Vererbung sinnvoll machen oder das Verhältnis zu einzelnen Familienmitgliedern hat sich verändert. Widerruf des Testaments durch Erben ist möglich Daher ist im Erbrecht des BGB geregelt, dass man ein einmal geschriebenes Testament jederzeit auch später bis zum eigenen Lebensende wieder aufheben kann. Die Grundregel steht dazu im 2253 BGB: man kann ein Testament oder einzelne in einem Testament enthaltene Verfügungen jederzeit widerrufen. Die Regelungen für den Widerruf von einseitigen Testamenten stehen im BGB in den Das BGB spricht im Erbrecht vom Widerruf eines Testaments. Der Widerruf des Testaments kann auf verschiedene Weise erfolgen: Widerruf eines Testaments durch ein neues Testament Im Normalfall wird ein altes Testament aufgehoben, indem man einfach ein neues Testament schreibt BGB sagt dann auch ganz einfach: Der Widerruf [des Testaments] erfolgt durch Testament. Im sogenannten Widerrufstestament wird dann das alte Testament ausdrücklich aufgehoben. Ein Testament kann aber auch stillschweigend aufgehoben werden. Wird nämlich ein neues wirksames Testament errichtet, das mit dem früheren Testament inhaltlich im Widerspruch steht, ist dies insoweit auch ein Widerrufstestament. Gemäß 2258 Abs. 1 BGB wird durch ein neues Testament ein früheres Testament insoweit aufgehoben, als das neuere Testament mit dem älteren Testament im Widerspruch steht.
2 Die stillschweigende Aufhebung des Testaments durch widersprechende neue Regelungen ist nicht zu empfehlen, da das Testament dann sonst unter Umständen nach dem Tod ausgelegt werden muss. So kann unklar sein, ob das spätere Testament das frühere Testament komplett aufheben oder nur ergänzen sollte, wenn beispielsweise nur zusätzliche Vermächtnisse angeordnet wurden. Um solche Unsicherheiten und damit möglichen Streit zu verhindern, sollten Sie in einem neuen Testament immer klar ausdrücklich das frühere Testament widerrufen und erst dann eine komplett neue Verfügungen getroffen werden. Form des Widerrufstestaments? Handschriftliches oder notarielles Testament Das Widerrufstestament kann sowohl in handschriftlicher als auch in notarieller Form erfolgen. Auch ein ursprüngliches notarielles Testament kann durch ein eigenhändiges Testament widerrufen werden und umgekehrt. Wie auch die Errichtung des Testaments kann auch dessen Widerruf nur persönlich erfolgen, 2064 BGB, also nicht durch einen Vertreter. Der Erblasser muss im Zeitpunkt des Widerrufs auch noch testierfähig sein. Widerruf eines Testaments durch Vernichtung oder Veränderung des alten Testaments Ein Testament kann auch dadurch aufgehoben werden, dass die Testamentsurkunde des alten Testaments vernichtet wird, 2255 BGB. Hier kommt es aber immer noch auf den entsprechenden Willen ( Vernichtungswille ) des Erblassers an. Nämlich das Testament vom Erblasser versehentlich vernichtet, ist das Testament nicht widerrufen. Da dieser Wille in einem Streit mit anderen, die vom vernichteten Testament profitieren würden -später vom Wunscherben u. U. auch bewiesen werden muss, ist die Vernichtung des Testaments weder der sicherste noch der beste Weg, um die gewünschte Erbfolge auch tatsächlich zu erreichen. Problematisch kann das insbesondere sein, wenn der Erblasser vorher eine Kopie des später vernichteten Testaments an den damaligen Erben gegeben hat.
3 Besonderheit beim Testament in amtliche Verwahrung Zur Sicherheit kann man sein Testament beim Nachlassgericht in die amtliche Verwahrung geben. Solange man lebt, kann man jederzeit die Rückgabe des Testaments verlangen. Wird ein notarielles Testament aus der amtlichen Verwahrung genommen, gilt es auch als widerrufen, 2256 Abs. 1 BGB. Das gilt auch, wenn der Erblasser sein Testament gar nicht widerrufen wollte, sondern sich vielleicht nur den Inhalt des Testaments in Ruhe noch mal zu Hause durchlesen wollte, weil er keine Kopie hatte. Auf die Rückgabe die amtliche Verwahrung ändert am Widerruf des Testaments nichts. Beim handschriftlichen Testament gilt das aber nicht. Widerruf des Widerrufs des Testaments Wird ein Widerrufstestament später widerrufen, ist im Zweifel die zunächst widerrufene Verfügung wieder wirksam, so wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre, 2257 BGB. Die Vorschrift des 2257 BGB ist eine gesetzliche Vermutung, die aber widerlegt werden kann. Daher gilt auch hier: Soll ein Widerrufstestament widerrufen werden, dann heben Sie alle vorherigen Testamente ausdrücklich im neuen Testament auf. Erbfolge nach dem Widerruf des Testaments Wird im Widerrufstestament einfach nur das alte Testament widerrufen und keine neue Regelung aufgenommen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Werden im neuen Testament nur einzelne Verfügungen des alten Testaments widerrufen, können zwei Testamente bestehen, die sich gegenseitig ergänzen. Auch hier ist im Sinne einer Klarstellung immer ein kompletter Widerruf und ein komplett neues Testament sinnvoll. Achtung beim gemeinschaftlichen Ehegattentestament und Lebenspartner-Testament Bei einem gemeinschaftlichen Testament, etwa beim Berliner Testament des Erblassers und seiner Ehefrau, kann der Widerruf und damit auch ein neues Testament schwierig sein.
4 Ein Widerruf wie oben beschrieben klappt nur, wenn im gemeinschaftlichen Testament keine wechselbezüglichen Verfügungen im Sinne von 2270 BGB enthalten sind. Beispiel 1: Beide Eheleute setzen sich im Berliner Testament gegenseitig zu Alleinerben ein. Der Längerlebende wird von der gemeinsamen Tochter beerbt. Das ist im Zweifel eine wechselbezüglichen Verfügungen gemäß 2270 Abs. 2 BGB. Damit ist das Testament nicht gemäß 2254 von jedem Ehegatten frei widerruflich. Solange beide Eheleute noch leben, können Sie gemeinsam das Testament jederzeit durch ein anderes ersetzen. Sind sie sich aber nicht einig, dann kann ein Ehegatte das Testament nur in notarieller Form widerrufen. Beim normalen Berliner Testament hat man in der Regel genau diese Bindungwirkung. Das Testament ist dann nicht mehr frei widerruflich. Der Ehegatte muss zum Notar gehen, dort den Widerruf erklären und diese Erklärung dem anderen Ehegatten zustellen lassen, 2271 Abs. 1, 2296 BGB. Das Recht zum notariellen Widerruf erlischt mit dem Tode des anderen Ehegatten. Der überlebende Ehegatte kann ein abweichendes Testament dann nur errichten, wenn er das ihm Zugewendete wirksam ausschlägt, 2271 Abs. 2 BGB. Beispiel 2: Beide Eheleute setzen sich nicht gegenseitig zu Alleinerben ein. Vielmehr setzt der Mann seine Ehefrau als Alleinerbin ein. Die Ehefrau setzt aber Ihre Cousine als Alleinerbin ein. Das ist eine wechselbezügliche Verfügungen gemäß 2270 BGB, da die Verfügung des einen getroffen wurde, ohne das ihm es auf die Verfügung des anderen Ehegatten ankommt. Hier ist das Testament hinsichtlich der eigenen testamentarische Verfügung für jeden der Ehegatten frei widerruflich. Der Widerruf muss nicht in der Form 2271 Abs. 1, 2296 BGB erfolgen. Fazit: Wegen der Besonderheiten, die sich beim gemeinschaftlichen Testament aus wechselbezüglichen Verfügungen ergeben können, sollte in jedem Ehegattentestament eine ausdrückliche Erklärung stehen, ob die Verfügungen als wechselbezüglich angesehen werden oder nicht. Zu beachten ist auch, dass mit Widerruf der einen Verfügung auch die andere Verfügung unwirksam ist.
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