Behindertentestament in der Nachfolgeplanung
|
|
- Juliane Bauer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Behindertentestament in der Nachfolgeplanung 12. Februar 2015 Ein behindertes Kind bezieht in der Regel Sozialleistungen. Wenn Sie ein behindertes Kind haben, möchten Sie, dass Ihr Kind auch nach Ihrem Tod über den Sozialhilfestandard hinaus Mittel zur Verfügung hat, die seinen Lebensstandard verbessern. Berechtigtes Ziel ist es auch, dass das Familienvermögen erhalten bleibt und das Erbe nicht dem Staat zufließt. Diese Ziele erreichen Sie durch eine vorausschauende erbrechtliche Gestaltung im Rahmen eines durchdachten Behindertentestaments. Durch ein Testament weicht man von der gesetzlichen Erbfolge und den daraus resultierenden unerwünschten sozialhilferechtlichen Auswirkungen ab. Allerdings wäre die naheliegende Enterbung im Testament der falsche Weg, weil dadurch Pflichtteilsansprüche entstehen, die der Sozialhilfeträger auf sich überleiten kann. Deshalb müssen im Testament andere Regelungen getroffen werden. Im Behindertentestament werden die Ziele durch zwei erbrechtliche Maßnahmen erreicht: Das behinderte Kind wird Erbe, aber nur als Vorerbe. Zusätzlich wird für den Erbteil des behinderten Kindes Testamentsvollstreckung angeordnet. Diese Gestaltung ist ein Reflex auf die Regelungen des Sozialrechts im Zusammenspiel mit dem Pflichtteilsrecht im deutschen Erbrecht. Warum ist das Pflichtteilsrecht für das Behindertentestament wichtig? In einem Testament können Sie auch Ihre nächsten Angehörigen enterben. Allerdings haben die nächsten Angehörigen ein zwingendes Pflichtteilsrecht. Damit sichert das deutsche Erbrecht den nächsten Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Ergänzt wird das Pflichtteilsrecht durch Pflichtteilsergänzungsansprüche, damit das gesetzliche Pflichtteilsrecht nicht durch lebzeitige Schenkungen, die zu einem wertlosen Nachlass und damit wertlosen Pflichtteilsrecht führen würden, umgangen wird.
2 Damit hat Ihr Kind bei einer Enterbung ein Pflichtteilsrecht. Enterben Sie Ihr Kind, entstehen Pflichtteilsansprüche, die über das Sozialrecht auf den Träger der Sozialhilfe übergehen können. Welche Vorschriften im Sozialrecht sind für das Behindertentestament wichtig? Die testamentarische Gestaltung des Behindertentestaments ergibt sich aus den Regelungen über die Sozialhilfe im SGB XII. Nachrangprinzip der Sozialhilfe Nach dem SGB XII bekommen Behinderte Sozialhilfe in Form der Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege sowie ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese Sozialhilfeleistungen sind aber nachrangig. Der Behinderte erhält keine Sozialhilfe, weil er sich durch eigenes Vermögen selbst helfen kann. Dies gilt auch für Vermögen, das der Behinderte erbt oder beispielsweise als Vermächtnis von Todes wegen erwirbt. Zu unterscheiden ist, ob die Erbschaft oder ein Vermächtnis vor oder nach Beginn des Leistungsbezugs angefallen ist. Hat der Behinderte die Erbschaft bekommen, bevor er Sozialhilfeleistungen bezog, gilt die Erbschaft als Vermögen. Solches Vermögen ist bis zur sogenannten Schonvermögensgrenze für den Lebensunterhalt des Hilfebedürftigen aufzubrauchen. Solange aufbrauchbares Vermögen vorhanden ist, besteht kein Sozialhilfeanspruch. Erbt der Behinderte, nach Beginn des Leistungsbezugs, gilt die Erbschaft als Einkommen, das vorrangig vor der Sozialhilfe eingesetzt werden muss. Recht auf Überleitung von Vermögen im Sozialrecht Hat der Sozialhilfeträger bereits Leistungen erbracht, kann er die Übertragung von solchem ererbten Vermögen verlangen. Der Sozialhilfeträger kann insbesondere einen Erbteil verwerten oder einen Pflichtteilsanspruch des Hilfeempfängers auf sich überleiten.
3 Erbenhaftung nach Sozialrecht Auch beim Tod des Empfängers von Sozialhilfe kann der Sozialhilfeträger gegen dessen Erben (zum Beispiel dessen Geschwister) einen Kostenersatzanspruch für die Sozialhilfeleistungen, die in den letzten 10 Jahren vor dessen Tod gewährt worden sind, geltend machen (sogenannte sozialhilferechtliche Erbenhaftung, 102 SGB XII). Wie funktioniert das Behindertentestament? Das Behindertentestament zielt darauf ab, das Vermögen, das der Behinderte aus einer Erbschaft erhält, vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu schützen. Das geschieht durch die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft und einer flankierenden Testamentsvollstreckung, weil diese erbrechtlichen Gestaltungsmittel gegenüber Gläubigern, wie hier dem Sozialhilfeträger, Vollstreckungsschutz bieten. Vorerbschaft des Behinderten Das behinderte Kind wird nach dem Behindertentestament nur Vorerbe. Bei dessen Tod geht die Vorerbschaft auf den Nacherben über. In einer Familie mit einem behinderten und einem nicht behinderten Kind, ist dann das nicht behinderte Kind der Nacherbe. Vor- und Nacherbe beerben nacheinander denselben Erblasser bezüglich derselben Erbschaft. Der Nacherbe beerbt somit nicht den Vorerben, sondern den ursprünglichen Erblasser. Damit gibt es auch keinen Nachlass des behinderten Vorerben, aus dem der Sozialhilfeträger Ersatz für geleistete Sozialleistungen verlangen kann. Beim Tod des Erblassers wird im ersten Schritt der eingesetzte Vorerbe für seine Lebenszeit Erbe des Erblassers. Mit dem Tod des Vorerben tritt der Nacherbfall ein. In diesem zweiten Schritt geht das Erbe des ursprünglichen Erblassers automatisch an den Nacherben. Weil der Vorerbe die Substanz des Nachlasses nicht verbrauchen darf, wird durch die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft der Nachlass vorm Gesetz vor der Verwertung durch Gläubiger des Vorerben geschützt, 2115 BGB und 773 ZPO. Der Träger der Sozialhilfe kann das erworbene Erbe nicht verwerten. Zudem wird verhindert, dass ein ererbter Nachlass als eigenes Vermögen des Behinderten bei seinem Tod auf dessen Erben übergeht und damit der Sozialhilfeträger Kostenersatz für
4 geleistete Leistungen verlangen kann. Nicht befreiter Vorerbe Ausgestaltet wird die Vorerbschaft beim Behindertentestament als nicht befreite Vorerbschaft. Der nicht befreite Erbe ist von Gesetzes wegen in seiner Verfügung über den Nachlass stark beschränkt: Er (oder sein Betreuer) kann über ererbte Grundstücke und Häuser nur mit Zustimmung des Nacherben verfügen. Aus dem Nachlass darf auch nichts verschenkt werden. Die Nichtbefreiung des Vorerben von den Verfügungsbeschränkungen schafft neben der Testamentsvollstreckung eine zusätzliche Sicherung des Nachlassvermögens. Höhe der Vorerbschaft Bekommt ein Erbe durch Testament weniger als die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils, hat er Pflichtteilergänzungsansprüche. Wird dem behinderten Kind im Behindertentestament ein zu geringer Erbteil vererbt, entstehen die Pflichtteilergänzungsansprüche, die der Sozialhilfeträger selbst geltend machen kann. Daher muss der Erbteil des behinderten Kindes im Behindertentestament größer als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils sein. Testamentsvollstreckung für die Vorerbschaft Die Anordnung der Testamentsvollstreckung im Behindertentestament verhindert ebenfalls, dass Gläubiger eines Erben Zugriff auf die Verwaltung von Nachlassgegenständen, die der Testamentsvollstreckung unterliegen, erhalten. Zusätzlich wird durch eine Verwaltungsanordnung im Behindertentestament der Testamentsvollstrecker angewiesen, die Erträge aus dem Vermögen nur in dem Umfang auszukehren, dass der Sozialhilfeträger darauf nicht zugreifen kann. Damit ist der Nachlass nicht nur in seiner Substanz geschützt, sondern auch die Erträge aus dem Nachlass. Ohne die Testamentsvollstreckung mit der Verwaltungsanordnung könnte der Vorerbe über die Erträge der Erbschaft, also Zinsen, Mieten etc., verfügen. Das wäre dann wieder auf die Sozialhilfe anzurechnen.
5 Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass eine Auskehr der Erträge nur in Form von sozialhilferechtlichem Schonvermögen erfolgt. Als Testamentsvollstrecker sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens, bestimmen, der das Amt sinnvoll auch selbstbewusst gegenüber dem Sozialhilfeträger ausüben kann. Wird ein Familienmitglied Testamentsvollstrecker, muss vorab geprüft werden, wie mögliche Interessenkonflikte vermieden werden können. Was kann man zusätzlich zum Behindertentestament noch machen? Da das Behindertentestament insbesondere wegen des Pflichtteilsrechts notwendig ist, ist in Ergänzung zum Behindertentestament, dass während der Lebzeiten des behinderten Kindes einen Teil des Familienvermögens bindet, an die Reduzierung des Pflichtteilsanspruchs zu denken. Durch frühzeitige Schenkungen an nicht behinderte Kinder wird Ihr Vermögen und damit auch der mögliche Pflichtteil des behinderten Kindes verringert. Zu beachten ist hier die zehn-jahres-frist für solche Schenkungen. Liegen zwischen Vollzug der Schenkung und dem Erbfall mehr als zehn Jahre, entstehen auch keine sogenannten Pflichtteilsergänzungsansprüche. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Zehn-Jahres-Frist nur bei solchen Schenkungen zu laufen beginnt, wo ein Vermögensgegenstand wirklich aus dem eigenen Vermögen ausgegliedert wird. Insbesondere bei Grundstücksübertragungen, bei denen der frühere Eigentümer auch nach der Schenkung das Grundstück weiter wie ein Eigentümer nutzen kann, ist dies problematisch. Gibt es solche Schenkungen, sollte vorsichtshalber im Behindertentestament ein bedingtes Vorausvermächtnis aufgenommen werden, um das Entstehen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu verhindern. Gerne berate ich Sie zum Behindertentestament. Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Leipzig:
6 Rechtsanwalt Alexander Grundmann Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte in Leipzig
Das Behindertentestament
Das Behindertentestament Vererben zugunsten behinderter Menschen Katharina Prokein (Ass.Jur.) 1 Problemlage Vererben zugunsten Behinderter, ohne dass der Sozialhilfeträger auf das Vermögen zugreifen bzw.
MehrVorerbschaft und Nacherbschaft im Testament
Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne
MehrRSM GMBH THE POWER OF BEING UNDERSTOOD TESTAMENTE UND MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
RSM GMBH THE POWER OF BEING UNDERSTOOD TESTAMENTE UND MENSCHEN MIT BEHINDERUNG MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN ALS ERBEN Menschen mit Behinderungen bedürfen in der Regel besonderer Unterstützung, um die Teilhabe
MehrTestament zu Gunsten Menschen mit Behinderung Behindertentestament
Testament zu Gunsten Menschen mit Behinderung Behindertentestament Ausgangslage Sie sind verheiratet und haben 2 Kinder, einen Sohn Stefan und eine Tochter Tina. Stefan hat eine Behinderung, aufgrund derer
MehrPflichtteilsrecht / Erbvertrag. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:
Repetitorium Familien- und Erbrecht Vorlesung am 25.06.2012 Pflichtteilsrecht / Erbvertrag Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=44701 Das Pflichtteilsrecht
MehrTESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN
12.05.2016 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN, Bad Aibling Vorstellung Kai
MehrNotwendigkeit & Voraussetzungen des Behindertentestament
Schön, dass alles geregelt ist! Rechtsanwalt Matthias Weber des Behindertentestament Referent Matthias Weber Rechtsanwalt, Mediator & Zertifizierter Testamentsvollstrecker Zielstellung Behindertentestament
MehrBehindertentestament SOZIALHILFERECHTLICHE GRUNDLAGEN. Bedarfsabhängige Sozialleistungen für Behinderte
Behindertentestament SOZIALHILFERECHTLICHE GRUNDLAGEN Bedarfsabhängige Sozialleistungen für Behinderte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach 41 46 SGB XII Eingliederungshilfe behinderter
MehrDas Behindertentestament Rechtsanwalt Christian Aÿ, Telegrafenstraße 24, Wermelskirchen ;
Das Behindertentestament Rechtsanwalt Christian Aÿ, Telegrafenstraße 24, 42929 Wermelskirchen 02196-1064; www.sozialanwalt-wermelskirchen.de Inhalte Problem Einsatz von Einkommen und Einkommen, 82 Abs.
MehrVorerbe. Was ist ein Vorerbe und. was darf er mit der Erbschaft machen?
Vorerbe Was ist ein Vorerbe und was darf er mit der Erbschaft machen? Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Was ist
MehrInhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis
VII Literaturverzeichnis XIII 1 Einleitung 1 A. Zielsetzungen des Behindertentestaments 1 B. Hohe Schule der Testamentsgestaltung 1 C. Ubersicht zu den Lösungsmodellen 4 D. Ausblick 6 2 Sozialrechtliche
MehrErläuterungen zum Behindertentestament
Erläuterungen zum Behindertentestament Einführung Behinderte Menschen sind häufig auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) angewiesen. Wer sich jedoch selbst helfen kann oder Hilfe von dritter
MehrInformationen zum Erben und Vererben
Informationen zum Erben und Vererben für Eltern von Kindern mit Behinderung oder psychischer Erkrankung von Rechtsanwalt Reinhold Hohage Mittelweg 147, 20148 Hamburg Tel.: 040/414601-0 Fax: 040/414601-11
MehrDas Behindertentestament
Das Behindertentestament 1. Auflage 2008 Das Behindertentestament schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Zerb 2008 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 935079
MehrEin wichtiger Bereich der lebzeitigen Vorsorgemaßnahmen ist die vorweggenommene Erbfolge.
Schenkung Schenkung und vorweggenommene Erbfolge Eine weitsichtige erbrechtliche Planung schafft nicht nur ein gut durchdachtes Testament. Auch lebzeitige Vorsorgemaßnahmen können sinnvoll sein und müssen
MehrAufsatz - Das klassische Behindertentestament. 1. Zweck
Aufsatz - Das klassische Behindertentestament 1. Zweck Behinderte Kinder sollen vom Sozialleistungsträger weiterhin Leistungen beziehen und zusätzliche Aufwendungen aus dem Nachlass erhalten. Die Lebenssituation
MehrBehindertentestament. so sichern Sie Ihr behindertes Kind ab
Behindertentestament so sichern Sie Ihr behindertes Kind ab Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Was ist ein Behindertentestament?...
MehrDas Behindertentestament. Vortrag Referent Rechtsanwalt. Matthias Weber
Das Behindertentestament Vortrag 07.03.2016 Referent Rechtsanwalt Matthias Weber Vortragsgliederung I. Zielstellung des Behindertentestaments II. Sozialrechtliche Grundlagen 1.) Sozialrechtliche Ansprüche
MehrTESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN
27.07.2017 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN, Bad Aibling Vorstellung Kai
MehrVorwort. Steuerforum 2011 Dr. Christ / Dr. von Elsner
4 Vorwort Am 1.1.2010 ist das viele Jahre diskutierte Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts in Kraft getreten. 1 Die wichtigsten Punkte der Reform betreffen das Pflichtteilsrecht und einen
MehrDie Reform des Erbrechts zum
Die Reform des Erbrechts zum 01.01.2010 Alexander Doll Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht Inhalt - Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil - Wahlrecht zwischen beschränktem Erbteil und Pflichtteil
MehrVererben und Verschenken an ein behindertes Kind
Themen: Vererben und Verschenken an ein behindertes Kind Ziele bei Vermögenszuwendungen an behinderte Menschen Der Nachrang der Sozialhilfe ( 2 SGB XII) Erben und gesetzliche Erbfolge Pflichtteilsminderung
MehrPD Dr. Daniel Effer-Uhe. Erbrecht
PD Dr. Daniel Effer-Uhe Erbrecht Beispielsfall Behindertentestament (nach BGH NJW 1994, 248 ff.): Erblasserin E hinterlässt einen volljährigen Sohn S und eine ebenfalls volljährige Tochter T, die an einer
MehrHaus und Grundstück im Erbrecht 1
15. 9. 2015 -Haus und Grundstück im Erbrecht 1 Viele Menschen haben Grundeigentum, sei es ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Wochenendgrundstück. Insgesamt haben knapp 48 % aller privaten
MehrInhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte
Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte V IX XV A. Die Erbfolge 1 I. Die gesetzliche Erbfolge 1 II. Die testamentarische Erbfolge 16 III. Die vorweggenommene Erbfolge 65
MehrBedürftigentestament: So kommt Ihr Erbe bei Ihren bedürftigen Erben an
Bedürftigentestament: So kommt Ihr Erbe bei Ihren bedürftigen Erben an Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Was ist
MehrTestament und Testierfähigkeit
Testament und Testierfähigkeit 1. Gesetzliche Erbfolge gewillkürte Erbfolge Zunächst ist zwischen testamentarischer Erbfolge als sogenannte gewillkürte Erbfolge einerseits und andererseits der gesetzlichen
MehrTestamentsvollstreckung
Testamentsvollstreckung Im Rahmen der Nachfolgeplanung und Testamentsgestaltung sollten Sie immer prüfen lassen, ob die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll ist. Durch die Testamentsvollstreckung
MehrExaminatorium Erbrecht. Titz/Zott. Fall 1 Gesetzliche Erbfolge. Hinweis: Verhältnis von gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge
Examinatorium Erbrecht Titz/Zott Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2007a Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de www.jura.uni-augsburg.de/examinatorium
MehrDas Behindertentestament
Das Behindertentestament Vererben und die Lebensqualität verbessern Kinder sind für Eltern das Wichtigste in ihrem Leben, unsere Kinder sind uns lieb, ihnen gilt unsere Fürsorge und unsere ganze Liebe.
MehrGuter Rat zu Testament und Erbfall
Beck-Rechtsberater im dtv 50752 Guter Rat zu Testament und Erbfall Was Erblasser und Erben wissen und beachten sollten von Dr. Guido Ubert, Johannes Hochmuth, Josef Kaspar 6., überarbeitete Auflage Verlag
MehrZivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge III Inhalt des Testaments (2)
Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge III Inhalt des Testaments (2) Wiederholung Was kann der Inhalt von Verfügungen von Todes wegen sein? Vgl. grundsätzlich 1937 ff. Weitere Inhalte Typenzwang
MehrVererben zugunsten behinderter Menschen.... von Katja Kruse und Günther Hoffmann
Vererben zugunsten behinderter Menschen... von Katja Kruse und Günther Hoffmann 1 Impressum Vererben zugunsten behinderter Menschen Autorin + Autor: Katja Kruse (Rechtsanwältin und Referentin für Sozial
MehrBehindertentestament. - Absicherung des behinderten Familienangehörigen. - Schutz des Familienvermögens
FACHINFO: Behindertentestament - Absicherung des behinderten Familienangehörigen - Schutz des Familienvermögens 10. Auflage - 2016 Rechtsanwalt Jürgen Greß Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Fachanwalt für Sozialrecht
MehrDas gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament
Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch
MehrTestament - Vorlage, Muster & Vordruck
Testament - Vorlage, Muster & Vordruck Testamente einer Einzelperson Mit diesem Testament widerrufe ich alle bisher errichteten Verfügungen von Todes wegen. Es soll allein das hier Geschriebene gelten.
MehrVorerbschaft. Rechte & Pflichten im Überblick
Vorerbschaft Rechte & Pflichten im Überblick Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Was ist eine Vorerbschaft?... 4
MehrMerkblatt zur erbrechtlichen Gestaltung
Merkblatt zur erbrechtlichen Gestaltung www.notare-ott-doernhoefer.de - 2 - 1. Gestaltungsformen Erbrechtliche Gestaltung lässt sich in verschiedenen Formen verwirklichen. Grundform ist das Testament,
MehrFACHINFO: Behindertentestament. - Absicherung des behinderten Familienangehörigen - Schutz des Familienvermögens. Jürgen Greß. 5.
FACHINFO: Behindertentestament - Absicherung des behinderten Familienangehörigen - Schutz des Familienvermögens 5. Auflage 2008 Jürgen Greß Rechtsanwalt Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder Straße
MehrNotarin Sonja Egner. Erben und Vererben. Referent Name Notarin Sonja
Erben und Vererben e. V. Eingangsbeispiel Günter (Schwager) Maria (Schwester) Irma (verstorben) Hans (Bruder) Karl mit Ehefrau Peter mit Ehefrau e. V. 2 Häufig gestellte Fragen. Was bedeutet Erben? 2.
MehrPD Dr. Daniel Effer-Uhe. Erbrecht
PD Dr. Daniel Effer-Uhe Erbrecht Vor- und Nacherbfolge Der Erblasser kann mehrere Personen zeitlich nacheinander als Erben einsetzen ( 2100). Der Nachlass fällt dann zunächst mit dem Erben dem Vorerben
MehrInformationsblatt. Das. Behindertentestament
Informationsblatt Das Behindertentestament - 2 - - 3-1. Die Ausgangssituation Aufgrund medizinischer Fortschritte nimmt die Zahl der Behinderten, auch der Kinder, immer mehr zu. Im Jahre 2002 waren es
MehrGestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht. Referent: Rechtsanwalt Patrick Bauer Fachanwalt für Familienrecht
Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht Referent: Rechtsanwalt Patrick Bauer Fachanwalt für Familienrecht Die gesetzliche Erbfolge Vorrang der gewillkürten Erbfolge Verwandtenerbrecht Gesetzliches Erbrecht
MehrNomosLehrbuch. Schmoeckel. Erbrecht. 4. Auflage. Nomos
NomosLehrbuch Schmoeckel Erbrecht 4. Auflage Nomos Vorwort zur 4. Auflage 5 Aus dem Vorwort zur 1. Auflage 6 Abkürzungsverzeichnis 15 Bibliographische Hinweise 17 A. Einleitung 1 Aufgabe 19 2 Historischer
MehrVorwort Inhaltsübersicht. 1. Kapitel Die Erbfolge 1. I. Die gesetzliche Erbfolge 3
Vorwort Inhaltsübersicht V VII 1. Kapitel Die Erbfolge 1 I. Die gesetzliche Erbfolge 3 1. Das Erbrecht der Verwandten 3 a) Grundprinzipien des Verwandtenerbrechts 3 b) Erbordnungen im Einzelnen 6 2. Das
MehrDie Stiftung als Erbin - Wissenswertes zum sog. Erbschaftsmarketing
19. November 2015 I 1 Stiftungssymposium 2015 Die Stiftung als Erbin - Wissenswertes zum sog. Erbschaftsmarketing Hamburg, den 19. November 2015 Ihr Referent: Rüdiger Lohkamp Jurist und Spezialist im Generationenmanagement
MehrNomosLehrbuch. Schmoeckel. Erbrecht. 5. Auflage. Nomos
NomosLehrbuch Schmoeckel Erbrecht 5. Auflage Nomos Vorwort zur 5. Auflage 5 Aus dem Vorwort zur 1. Auflage 6 Abkürzungsverzeichnis 15 Bibliographische Hinweise 17 A. Einleitung 1 Aufgabe 19 2 Historischer
MehrInhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird
9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben
MehrMeiski Rechtsanwälte. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten insbesondere in den nachfolgenden Bereichen:
Erbrecht Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich, sowie vor Behörden, insbesondere Finanzbehörden. Wir beraten und unterstützen
MehrRichtig vererben unter Ehegatten
Beck kompakt Richtig vererben unter Ehegatten Das Berliner Testament von Julia Roglmeier, Maria Demirci 1. Auflage Richtig vererben unter Ehegatten Roglmeier / Demirci Thematische Gliederung: Testamente
MehrErbengemeinschaft. Rechtsnatur
Rechtsnatur Erbengemeinschaft Bei der Erbengemeinschaft ( 2032 ff.) handelt es sich wie bei der Gesellschaft ( 718 f.) und der Gütergemeinschaft ( 1416, 1419) um eine Gesamthandsgemeinschaft. Träger der
MehrWie vererbe ich meinen Wald? rechtzeitig vorsorgen, sicher gestalten
Wie vererbe ich meinen Wald? rechtzeitig vorsorgen, sicher gestalten Hendrik Schade, Potsdam Rechtsanwalt Fachanwalt für Handel- und Gesellschaftsrecht Hümmerich & Bischoff Rechtsanwälte. Steuerberater
MehrUnternehmensnachfolge - Ziele, erbrechtliche Grundzüge und Gestaltungsmöglichkeiten
Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße 2 20148 Hamburg www.dashoefer.de Unternehmensnachfolge - Ziele, erbrechtliche Grundzüge und Gestaltungsmöglichkeiten Autor: Dr. Hansjörg Scheel, Rechtsanwalt, Gleiss
MehrKarl-Heinz Gursky. Erbrecht. 5., neu bearbeitete Auflage. C.F.Müller Verlag Heidelberg
Karl-Heinz Gursky Erbrecht 5., neu bearbeitete Auflage C.F.Müller Verlag Heidelberg Vorwort V Einleitung 1 A. Das Erbrecht und seine Regelung 1 B. Die Grundlagen des Erbrechts 2 I. Eintritt der Erbfolge
MehrTestamente. 1. Gesetzliche Regelungen. a) gesetzliche Erbfolge
Testamente 1. Gesetzliche Regelungen a) gesetzliche Erbfolge Wurde keine Verfügung von Todes wegen errichtet, gilt die gesetzliche Erbfolge. Erben sind dann einerseits Verwandte und andererseits der Ehegatte.
MehrErläuternde Auslegung = Auslegung gemäß 133 BGB unter Anknüpfung am Wortlaut der Verfügung
1 Erläuternde Auslegung = Auslegung gemäß 133 BGB unter Anknüpfung am Wortlaut der Verfügung o Zweck der Andeutungstheorie: Wahrung der Formanforderungen o Gemäß 2084 BGB sind Verfügung im Zweifel zugunsten
Mehrteilsberechtigt ist, den Pflichtteil verlangen. Auf den Begriff des Pflichtteils wird im folgenden Kapitel vertieft eingegangen.
Inhalt 1. Einleitung........................................ 5 2. Begriffserläuterung................................. 7 3. Gestaltungsmöglichkeiten des Berliner Testaments........ 8 a) Trennungslösung................................
MehrAnnahme und Ausschlagung der Erbschaft / Gesetzliche Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:
Repetitorium Familien- und Erbrecht Vorlesung am 21.06.2012 Annahme und Ausschlagung der Erbschaft / Gesetzliche Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=44701
MehrWichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ).
Die gesetzliche Erbfolge Wie erhält der Ehegatte den Voraus? Er muss die Gegenstände von den Erben verlangen und sich das Eigentum übertragen lassen. Da der Ehegatte aber im Besitz der Gegenstände ist,
Mehr12 Was unbedingt zu beachten ist 12 Individuelle Entscheidungssituation 16 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
5 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 12 Was unbedingt zu beachten ist 12 Individuelle Entscheidungssituation 16 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
MehrTestament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt seine Kinder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen und Klausel zur Enterbung
MehrDieter Leipold. Erbrecht. Ein Lehrbuch mit Fällen und. 18., neubeardeitete" Auflage. Mohr Siebeck
Dieter Leipold Erbrecht Ein Lehrbuch mit Fällen und 18., neubeardeitete" Auflage Mohr Siebeck 1. Teil Einführung 1 Gegenstand, Rechtsquellen und Geltungsbereich des Erbrechts... I. Begriff und Gegenstand
MehrProf. Dr. Thomas Rüfner
Vorlesung am 8. Februar 2013 Erbrecht I: Grundlagen und Gesetzliche Erbfolge Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=47003 Überblick zum Erbrecht Prüfungsstoff
MehrErbrecht. Ein Lehrbuch. von. Theodor Kipp t. Dreizehnte Bearbeitung. von. Helmut Coing
Erbrecht Ein Lehrbuch von Theodor Kipp t Dreizehnte Bearbeitung von Helmut Coing Dr. jur. Dr. h. c. mult. Professor an der Universität Frankfurt a. M. 19 7 8 J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen Inhaltsübersicht
MehrDas Instrument der Vor- und Nacherbschaft richtig einsetzen: Fünf typische Anwendungsbereiche
Vor- und Nacherbfolge Das Instrument der Vor- und Nacherbschaft richtig einsetzen: Fünf typische Anwendungsbereiche von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn Nach 2100 BGB kann der
MehrDas wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung.
Testament Das wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung. Auch wenn viele bei einem Testament nur an Enterbung
MehrDer Pflichtteilsergänzungsanspruch: Benachteiligen lebzeitige Schenkungen den Pflichtteilsberechtigten?
Gartenstraße 14 26122 Oldenburg T: 0441 361 333 0 F: 0441 361 333 22 E: info@hillmann-partner.de 17. Juni 2015 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch: Benachteiligen lebzeitige Schenkungen den Pflichtteilsberechtigten?
MehrInhaltsverzeichnis. eichnis. Einleitung Gesetzliche Erbfolge ( VII. Vorwort...
VII eichnis Vorwort.............................................................. V Einleitung.......................................................... 1 A. Das Erbrecht und seine Regelung.....................................
Mehr7 Thesen zum Testament von Katharina Winand, Rechtsanwältin und Testamentsvollstreckerin ÄRGER MIT DEM ERBEN? Ein kluges Testament beugt Ärger vor
7 Thesen zum Testament von Katharina Winand, Rechtsanwältin und Testamentsvollstreckerin ÄRGER MIT DEM ERBEN? Ein kluges Testament beugt Ärger vor Warum überhaupt ein Testament Vermeidung der gesetzlichen
MehrTestamentsgestaltung für Eheleute
Testamentsgestaltung für Eheleute Recht-Verständlich! e. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht info@verein-rechtverstaendlich.de www.verein-rechtverstaendlich.de die nächste Stunde
MehrHandout zum Vortrag. "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau. Dr.
Handout zum Vortrag "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau Dr. Thomas Milde Dr. Thomas Milde Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Bleichstraße
Mehrbeck-shop.de 1. Gründe für die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft
beck-shop.de IV. Vor- und Nacherbschaft Generationen oder verschiedene Erben nacheinander steuern. Zur Funktionsweise: Der eingesetzte Vorerbe wird zunächst Erbe des Verstorbenen. Er ist aber nur Erbe
MehrTESTAMENT ZUGUNSTEN VON MENSCHEN MIT HANDICAP
Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de TESTAMENT ZUGUNSTEN VON MENSCHEN MIT HANDICAP Vorstellung Emil Haubner Steuerberater,
MehrErbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch
Erbfolge gesetzliche gewillkürte Erbfolge Erbfolge Bürgerliches Gesetzbuch Die gesetzliche Erbfolge die Verwandten Diese werden je nach ihrer Nähe zum Verstorbenen eingeteilt in 5 Ordnungen Es erben nur:
MehrBerliner Testament Risiken und häufige Fehler
Berliner Testament Risiken und häufige Fehler Das Berliner Testament, also ein gemeinsames Testament, bei dem sich die Ehegatten zuerst als Erben und dann gemeinsam die Kinder als Erben des Letztversterbenden
MehrErben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent:
Aktuelle Rechts- und Steuerfragen des Eigenheims: Vererben oder Schenken 09.30 12.30 Uhr 1.Teil Referent: Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht Merksatz: Wer keine eigene letztwillige Verfügung
MehrErbrecht und Familienrecht BerÄhrungspunkte. Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt fär Familienrecht TSP Erbrecht.
Erbrecht und Familienrecht BerÄhrungspunkte Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt fär Familienrecht TSP Erbrecht Begriffe 1 (Erbl.) d. verstorbene Person Erbe Gesetzlicher Erbe durch
MehrBehindertentestament. - Absicherung des behinderten Familienangehörigen - Schutz des Familienvermögens
FACHINFO: Behindertentestament - Absicherung des behinderten Familienangehörigen - Schutz des Familienvermögens 8. Auflage 2013 Jürgen Greß Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsanwälte Hoffmann
MehrZivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge III Inhalt des Testaments
Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge III Inhalt des Testaments Wiederholung Wie unterscheiden sich öffentliches und eigenhändiges Testament im Hinblick auf Form und Funktion? Formvoraussetzungen:
MehrS t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs
S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf
MehrErbrecht im Wandel - Institute im Wechsel von BGB und ZGB
Berichte aus der Rechtswissenschaft Kathleen Andre Erbrecht im Wandel - Institute im Wechsel von BGB und ZGB D 188 (Diss. Freie Universität Berlin) Shaker Verlag Aachen 2002 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
MehrTestament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt Vorerbe und Nacherbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht: Testament
MehrInformation zur Nachlassplanung für Angehörige psychisch kranker Menschen
Dr. Albert Block 1 Notar www.notar-block.de Information zur Nachlassplanung für Angehörige psychisch kranker Menschen Die folgenden Informationen sind für Angehörige psychisch kranker Menschen gedacht.
MehrKapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige...
Inhalt Vorwort... 9 Einleitung... 11 Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge... 13 Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt... 14 Was erbt der Ehegatte?... 18 Pflegende Angehörige... 22 Kapitel 2: Das Testament...
MehrErbrecht Vorlesung 6. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 6 Gewillkürte Erbfolge 11. Juni 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Wird eine letztwillige Verfügung errichtet, gibt das Gesetz dem Erblasser eine ganze Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten
MehrErben was bedeutet das? Wer kann Erbe sein? Was wird vererbt?... 18
Inhalt Vorwort... 5 Kapitel 1 Erbfall und Erben Erben was bedeutet das?... 14 Wer kann Erbe sein?... 16 Was wird vererbt?... 18 Kapitel 2 Wann ein Testament wirksam ist Testamentseröffnung was muss ich
MehrI. Zum Sachverhalt. II. Fragestellung. III. Zur Rechtslage
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstituts Dokumentnummer: 1499# letzte Aktualisierung: 11. Dezember 2001 EGBGB Art. 25, 26 Österreich; Behindertentestament I. Zum
MehrZivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge V Gemeinschaftliches Testament
Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge V Gemeinschaftliches Testament Wiederholung Wie unterscheidet sich der Anfechtungsgrund des 2078 Abs. 1 von dem des 119 Abs. 1 BGB? Kein objektiver Bewertungsmaßstab
MehrInformationen. zum Erbrecht für Eltern von behinderten Kindern. Stand: Oktober 2005. Vortrag vom 16.11.2005 Verein für Angehörige psychisch Erkrankter
Informationen zum Erbrecht für Eltern von behinderten Kindern Stand: Oktober 2005 Vortrag vom 16.11.2005 Verein für Angehörige psychisch Erkrankter von Rechtsanwältin Barbara Brauck - Hunger Telemannstr.
MehrWie vererbe ich sinnvoll an Menschen mit Behinderung?
Wie vererbe ich sinnvoll an Menschen mit Behinderung? Vortrag am 13. November 2018 Münchner Volkshochschule Referentin : DR. ULRIKE TREMEL Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht Sachverständige für Grundstücksbewertung
MehrFamilienrechtliche Anordnungen Stand: 1. Januar und Vermögensfürsorge für MinderjährigeUT... 1
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUVormund TU3)UT TUErgänzungspflegerUT... TU4)UT TUEhescheidungUT TU5)UT TUVermögensverzeichnisse TU6)UT TUGüterrechtliche Familienrechtliche Anordnungen Stand: 1. Januar
MehrBehindertentestament. - Absicherung des behinderten Familienangehörigen - Schutz des Familienvermögens
FACHINFO: Behindertentestament - Absicherung des behinderten Familienangehörigen - Schutz des Familienvermögens 7. Auflage 2011 Jürgen Greß Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsanwälte Hoffmann
Mehr30. Mai 2016 Widerruf eines Testaments Wie geht das?
30. Mai 2016 Widerruf eines Testaments Wie geht das? Ein einmal geschriebenes Testament kann aus verschiedenen Gründen nicht mehr dem aktuellen Willen entsprechen. Gründe für die Testamentsänderung können
MehrErbrecht, Behindertentestament
Fachanwälte für Verwaltungsrecht Erbrecht, Behindertentestament Via Futura Bamberg, 23./24.03.2013 Referent: Jürgen Greß Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder Straße 281
MehrALEXANDER HOLD. Das ist Ihr RECHT! Richtig vererben. Aber wie? Testament und Erbvertrag Erbfolge und Pflichtteil Gebühren und Erbschaftssteuer.
ALEXANDER HOLD Das ist Ihr RECHT! Richtig vererben Aber wie? Testament und Erbvertrag Erbfolge und Pflichtteil Gebühren und Erbschaftssteuer HERBiG 5 Inhalt Vorwort...........................................
MehrBundesgerichtshof (BGH) bestätigt Behindertentestament - Rechte der Eltern gestärkt -
InfoBrief Sozialrecht März 2011 Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt Behindertentestament - Rechte der Eltern gestärkt - Rechtsanwalt Jürgen Greß Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Fachanwalt für Sozialrecht Hoffmann
MehrEhegatten-Erbrecht: Vererben aus Liebe, aber mit Köpfchen
Ehegatten-Erbrecht: Vererben aus Liebe, aber mit Köpfchen Foto: momanuma - Fotolia.com Ein Verkehrsunfall oder ein Herzinfarkt: Schnell ist s passiert! Zur Ohnmacht, Trauer und Fassungslosigkeit über den
MehrRichtig vererben unter Ehegatten
Beck kompakt Richtig vererben unter Ehegatten Das Berliner Testament Bearbeitet von Julia Roglmeier, Maria Demirci 2. Auflage 2016. Buch. 127 S. Kartoniert Format (B x L): 10,4 x 16,1 cm Recht > Zivilrecht
Mehr